Post on 06-Sep-2019
Das HandwerkMotor der Wirtschaft
Mit 31 % stellt das Handwerk den Kernbereich des wirtschaftlichen Mittelstands in Deutschland – von der traditionellen Produkteinzelferti-gung über den kompletten Service- und Dienstleistungsbereich bis hin zur industriellen Produktion.
999.954 Handwerks- unternehmen in Deutschland
jährlicher Umsatz 567 Mrd. Euro
5.162 Mio. Arbeitsplätze
Ausbildungsquote: 7,1 % Anteil an allen Handwerks-
beschäftigten
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deckend zu erreichen. Mit den 23 Regionalaus- gaben können Sie darüber hinaus Handwerks- unternehmen vor Ort direkt und gezielt ansprechen. Oder decken Sie mit den Länder-Kombis mehrere Bundesländer ab. Damit verbindet die Deutsche Handwerks Zeitung die Qualitäten eines überregionalen Titels mit der
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MIT 23 REGIONALAUSGABEN
70 Jahre Deutsche Handwerks Zeitung —
eine Erfolgsgeschichte Das Digitalangebot der Deutschen Handwerks
Zeitung im Überblick. Seite 6
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THEMEN DIESER AUSGABE
Die Bundesregierung will bei der Ausbildungsvergütung eine Unter-grenze einführen. Das Handwerk sieht Lehrstellen gefährdet. Seite 2
Vergütung für Azubis
REGIONAL
Salz im BrotHandwerkliche Bäcker dürfen ihre Rezepturfreiheit behalten. Seite 3
Sex in der WerbungIn der Werbung sind nackte Haut und zweideutige Sprüche beliebt. Doch es gibt Grenzen. Seite 5
Steuertipps 2019Die wichtigsten Steueränderungen des Jahres im Überblick. Seite 14
HANDWERK ONLINEWWW.DEUTSCHE-HANDWERKS-ZEITUNG.DE
� Räum- und Streupflicht imWinter: Das gilt rechtlichwww.dhz.net/streupflicht
� Passivhäuser werden zu einseitig beleuchtetwww.dhz.net/passivhaeuser
� Winterdepression: So bekämpfen Sie den Winterblueswww.dhz.net/winterdepression
50 Prozent der Internetnutzer in Deutschland sind im vergangenen Jahr Op-fer von Cyberkriminalität geworden. Laut den Analysten von Bitkom reichen die Fälle von Datendiebstahl bis Beleidigung.
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2019 hat schlecht angefangen für Franck Ribéry. Und alles nur, weil neidische, hass-erfüllte Menschen nicht verstehen, warum der französische Bayernspieler das Jahr mit einem rundum vergoldeten Steak be-gann! Dabei ist das doch offensichtlich: Herr Ribéry hat für einen Fußballer ein ge-setztes Alter erreicht. Er muss auf seine Gesundheit achten! Und schon Paracelsus wusste: Gold ist gesund. Es aktiviert die Leistungsbereitschaft, hemmt entzündli-che Gelenkerkrankungen, stärkt das Im-munsystem – alles Dinge, die ein alternder Fußballstar braucht. Und vor allem: Gold beruhigt das Nervensystem. Wie nötig Ribéry das hat, zeigen seine deftigen Kommentare über die Mütter und Groß-mütter seiner Kritiker.
Nach seinen verbalen Ausfällen müsste Ribéry eigentlich gleich die nächste Dosis zu sich nehmen, schließlich eignet sich Gold auch als Mittel der Buße: Mose
strafte das Volk Israel für den Tanz
um das Goldene Kalb, indem er selbi-ges Kalb ein-
schmolz, es zerrieb, mit Wasser mischte und das Volk dieses schillernde Gebräu austrinken ließ. Möglicherweise verzichtet Ribéry in nächster Zeit aber auf den Konsum des Edelmetalls. Das wäre ein Jammer, vor allem für das deutsche Handwerk. Metzger und Vergolder könn-ten sehr von einem goldenen Trend profitieren!
Dass die Geschäftsidee funktioniert, hat Nusret Gökçe bewiesen. Der Mann, der den veredelten Fleischbrocken in bester Pulp-Fiction-Manier für Ribéry zubereitet und zerteilt hat, ist gelernter Metzger. Aus einer armen kurdisch-türkischen Familie arbeitete er sich mit Fleisch, Messer und reichlich Inszenierung zum Chef von welt-weit agierenden Steakhouses hoch. Und bewies: Handwerk hat nicht nur goldenen Boden, es glänzt rundum. bst
Goldene ZeitenQUERGEDACHT
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Danke für 70 Jahre professionelles Handwerk!
www.handwerk.inter.de
Handwerk!
Malen mit Kakao: Konditormeisterin
Dorte Schetter. Seite 8 Foto
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Am 1. Februar 1949, also vor 70 Jahren, erschien die erste Aus-gabe der Deutschen Handwerks Zei-tung, die damals noch Bayerische Handwerker-Zeitung hieß. „Glückhaf-ter Start!“ prangte zum Start auf der Titelseite. Die Publikation aus Bad Wörishofen hat das Handwerk durch sieben Jahrzehnte bewegter Ge-schichte begleitet. Dabei entstanden Zeugnisse von historischem Wert, wie diese Aufnahme aus dem Jahr 1991, die Verlagschef Peter Holz-mann mit der damaligen Familienmi-nisterin Angela Merkel bei einer Ver-anstaltung der Unternehmerfrauen zeigt. Wir widmen dem Jubiläum der Z eitung eine Beilage. Seite 17–24 Foto: Archiv Holzmann Medien
Stimme desHandwerks
Dieselkrise verunsichert Betriebe Bund stellt Fördergeld für nachgerüstete Lieferfahrzeuge bereit – doch noch gibt es kein einziges zugelassenes System
Von Karin Birk
Die Dieselkrise sorgt unter Handwerkern weiter für Unmut. Davon berichtet auch der Stutt-
garter Dachdeckermeister Joachim Raumer. Erst vor kurzem hat er ein Schreiben vom Kraftfahrt-bundesamt bekommen: Darin heißt es, dass zwei seiner älteren Fahrzeuge vom Dieselfahrverbot betroffen sind. Stehen lassen muss er sie nicht. Denn trotz des Dieselfahrverbots im Stadtgebiet dürfen Handwerkerfahrzeuge weiterhin die Stra-ßen nutzen. „Die Frage ist nur, wie lange diese Ausnahmen gelten“, sagt Raumer. Darauf gebe es bei der Stadt Stuttgart keine Antwort.
Auch sonst hält die Verunsicherung an. Wäh-rend die Bundesregierung den Weg für die Diesel-nachrüstung von Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 4 und Euro 5 freimacht und technische Vor-schriften veröffentlicht hat, warnt der größte deut-sche Autohersteller Volkswagen umgehend vor ge-nau diesem Schritt. Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeugge-werbes, Axel Koblitz, findet dazu deutliche Worte: „Erst streuen sie die Infektion und dann warnen sie vor dem Medikament. Das ist erbärmlich.“ Für Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hat die
Veröffentlichung der technischen Vorgaben zu-mindest Bewegung in die Sache gebracht: „Damit haben die Bundesregierung und insbesondere der Verkehrsminister Wort gehalten – endlich, denn wir fordern eine solche Nachrüstverordnung schon seit drei Jahren.“ Mit Blick auf die finanziel-le Beteiligung hätte er sich allerdings „mehr Ver-antwortungsübernahme der Hersteller“ ge-wünscht. Nur einige von ihnen wollen dafür Kos-ten übernehmen und dies nur in besonders von Stickoxid-Emissionen betroffenen Metropolen.
Erfreut zeigte sich der ZDH, dass das Bundes-verkehrsministerium auch die Förderbestimmun-gen für die Hardwarenachrüstungen von Hand-werker- und Lieferfahrzeugen konkretisiert hat. So will der Staat die Nachrüstung größerer Lieferfahr-zeuge zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen mit bis zu 5.000 Euro unterstützen. Bis Ende 2020 stehen da-für 333 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Fahrzeughalter in den betroffenen 65 Städten und angrenzenden Landkreisen mit ent-sprechenden Grenzwertüberschreitungen und solche, die dort ein Viertel ihres Umsatzes erwirt-schaften. Der Zuschuss ist bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen auf 3.800 Euro und ab 3,5 Tonnen auf 5.000 Euro begrenzt. Dafür muss das Geld bis zum
31. Mai 2019 beantragt werden. Danach liegen die Grenzen bei 3.000 beziehungsweise 4.000 Euro. Die Förderanträge können seit Jahresanfang bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistun-gen (BAV) gestellt werden. Auf Nachfrage hieß es dort: „Grundsätzlich erhöht sich die Chance auf den Erhalt von Fördermitteln, je eher ein Antrag gestellt und dieser nach den geltenden Anforde-rungen vervollständigt wurde.“ Dabei könnten auch „geschätzte Angaben“ abgegeben werden. Der ZDH will „in Kürze“ Informationen zur An-tragstellung bereitstellen.
Unterdessen heißt es beim Nachrüstanbieter HJS Emission Technology: „Wir gehen davon aus, noch im 2. Quartal bestellbare Nachrüstsysteme für Transporter und Handwerkerfahrzeuge vorzu-legen.“ Bereichsleiter Stefan Lefarth sagte, die Grundtechnologie sei vorhanden, jetzt müsse sie an die entsprechenden Plattformen angepasst und vom Kraftfahrtbundesamt genehmigt werden.
Theoretisch könnte auch Dachdeckermeister Raumer schon jetzt für seinen VW-Bus einen För-derantrag stellen. Doch dazu hat er keine Lust: „So lange nicht klar ist, ob für mein Modell überhaupt ein Nachrüstsystem angeboten wird, stelle ich kei-nen Antrag.“ Seite 4
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FörderungInnovationsgutscheine optimiert
Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Pro-gramm „Innovationsgutscheine für kleine Unter-nehmen/Handwerksbetriebe“ die Planung, Ent-wicklung und Umsetzung neuer oder verbesserter Produkte, Produktionsverfahren sowie techni-scher Dienstleistungen mit Hilfe von externen Forschungs- und Entwicklungspartnern. „Mit der Erfahrung aus zehnjähriger Förderpraxis haben wir die Innovationsgutscheine grundlegend opti-miert“, sagt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Die Einführung eines Förderbonus von zehn Prozentpunkten für Unternehmen mit weni-ger als zehn Mitarbeitern soll vor allem weitere Handwerksbetriebe in die Lage versetzen, eigene Entwicklungen zu betreiben. Die überarbeiteten Richtlinien sind am 1. Januar 2019 in Kraft ge-treten. dhz
Ausg. 1-2/2019 | 18. Januar 2019 | 71. Jhrg. | www.deutsche-handwerks-zeitung.de
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Handwerkskammer für müncHen und Oberbayern
müncHen und Oberbayern
erasmus-Grasser-Preis: Drei Betrie-be aus dem Handwerk erhalten Aus-zeichnung für ihr besonderes Engage-ment in der beruflichen Ausbildung 9Galerie Handwerk: Erste Ausstellung des Jahres widmet sich Keramikkunst 9
Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers (rechts) und Arbeitsagentur-Chef Wilfried Hüntelmann (2.v.re.) mit Ge-
schäftsführer Michael Miller von der Landesinnung Bay-ern für Orthopädie-Technik (3.v.re.) vorbei. Foto: Schuhmann
Handwerk im MittelpunktRund 1.500 Schüler bei „Handwerk erleben“
Im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit in München informierten sich 1.500 Schüler bei der 12. Ausbildungsmesse „Handwerk erleben“ über Karrierechancen im Handwerk. Rund 50 Aus-bildungsberufe wurden von den Innungen vorge-stellt. Die Jugendlichen konnten den Handwer-kern bei der Arbeit zuschauen und Berufe auspro-bieren. Dr. Frank Hüpers, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, wies auf die guten Pers-pektiven im Handwerk hin: „Mit einer Ausbildung kann man es bis zur eigenen Firma bringen.“ dhz
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Baden-Württemberg Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart, Ulm
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Hessen Rhein-Main (Frankfurt, Darmstadt), Kassel, Wiesbaden
Sachsen Dresden, Chemnitz
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1.302.943 Visits
* Quelle: Top 30 der Fachmedienangebote Online lt. IVW 1/2019 der Mitgliedsunternehmen der Deutschen Fachpresse. Das Ranking erfolgt nach Visits.
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Sachsen 43.715
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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
1. Teilnahme Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen.Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme entgeltli-cher Leistungen. Der Teilnehmer geht keine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Holzmann Medien GmbH & Co. KG oder sonstiger Dritter ein. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Teilnahmezeitpunkt das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind gesetzliche Vertreter sowie Mitarbeiter der Holzmann Medien GmbH & Co. KG und deren Tochterunternehmen, beteiligte Kooperationspartner und jeweils deren Mitarbeiter und Angehörige. Nicht zur Teilnahme berechtigt sind außerdem Personen, die von der Holzmann Medien GmbH & Co. KG von dem Gewinnspiel ausgeschlossen wurden. Der Teilnehmer muss für die Teilnahme am Gewinnspiel den Glücks-Coupon ausfüllen und diesen per Fax oder E-Mail wie beschrieben senden. Zur Teilnahme an der Verlosung des Gewinns muss der Teilnehmer Firma, Namen, Adresse und E-Mail-Adresse eingeben. Der Gewinner wird nach Teilnahmeschluss ausgelost. Der Teilnahmeschluss ist der 31.05.2019. 2. Benachrichtigung und Ermittlung der Gewinner Die Verlosung der Preise erfolgt nach Teilnahmeschluss am 31.05.2019 unter allen Teilnehmern. Der Gewinner wird per Post, E-Mail oder Telefon durch die Holzmann Medien GmbH & Co. KG über den Gewinn informiert. 3. Gewinnausschüttung Der Gewinn wird ausschließlich als Reise (wie auf dieser Seite beschrieben) zugeteilt, ein Umtausch des Gewinns oder die Auszahlung des Geldwerts des Gewinns findet nicht statt. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. 4. Disqualifikation vom Gewinnspiel Die Holzmann Medien GmbH & Co. KG ist berechtigt, einzelne Teilnehmer von den Gewinnspielen auszuschließen, wenn recht- fertigende Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation, etc., vorliegen. 5. Rechtsweg Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne ist nicht gegeben. 6. Änderungen der Ziehungsbedingungen und Beendigung des Gewinnspiels Die Holzmann Medien GmbH & Co. KG behält sich vor, jederzeit die Ziehungsbedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich die Holz-mann Medien GmbH & Co. KG das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen ordnungsgemäßen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. In diesem Falle ist auch der Ausschluss eines Teilnehmers möglich, der für diese Gründe verantwortlich ist. 7. Haftungsbeschränkungen Die Holzmann Medien GmbH & Co. KG schließt die Haftung für fehlerhaften Datentransport und/oder -verlust aus, sofern dies nicht auf Fehler zurückzuführen ist, die die Holzmann Medien GmbH & Co. KG zu vertreten hat. Die Holzmann Medien GmbH & Co. KG haftet insbesondere in den Fällen nicht, in denen Daten nicht oder nicht rechtzeitig aufgrund von fehlerhafter und/oder unvollständiger Dateneingabe seitens des Teilnehmers an die Holzmann Medien GmbH & Co. KG übermittelt werden. 8. Anwendbares Recht Die Teilnahme an dem Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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LösungDie verkaufte Gesamtauflage für die
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r Ich bin damit einverstanden, dass mir die Holzmann Medien GmbH & Co. KG und Hamacher Hotels Informationen zu aktuellen Angeboten, Veranstaltungen, Produkten und Informationen per E-Mail zuschicken. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.
Datenschutzinformation für Gewinnspiel und Newsletteranmeldung
Wir, die Holzmann Medien GmbH & Co. KG (Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen, info@holzmann-medien.de) und Hamacher Hotel- und Beteiligungs GmbH (Bruggen 84, 9962 St. Veit i.D. /Österreich, info@hamacher-hotels.com) verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Unterschrift) zum Zwecke der Speicherung in unserer jeweiligen Datenbank, zur Ziehung und Benachrichtigung der Gewinner sowie zu werblichen Zwecken in Printform und, bei entsprechender Auswahl, per E-Mail (Information über aktuelle Themen, Produkte, Veranstaltungen und Angebote). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung für das Gewinnspiel und für Newsletter ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 I a) und 7 EU-DSGVO sowie § 7 II Nr. 3 UWG; für Printwerbung unser berechtigtes Interesse an Kommunikation mit Interessenten, Art. 6 I f) EU-DSGVO. Sie sind bei Teilnahme am Gewinnspiel nicht zur Abnahme von Marketingmaterialien verpflichtet. Mit Angabe Ihrer personenbezogenen Daten bestätigen Sie, dass Sie am Gewinnspiel freiwillig teilnehmen und (bei Häkchensetzung) Informationen per E-Mail erhalten wollen sowie, dass Sie mit der absendenden Person identisch sind. Für die Zusendung der Newsletter übergeben wir Ihre Daten zu Versandzwecken an unseren Software-Dienstleister Inxmail GmbH in Freiburg. Ihre Daten werden so lange zu Werbezwecken in unserer und der Datenbank der Firma Hamacher gespeichert, bis Sie der Zusendung der Marketingmaterialien widersprechen. Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie gegen Direktwerbung sowie ein jederzeitiges Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung. Nehmen Sie in diesen Fällen am besten über E-Mail (info@holzmann-medien.de bzw. info@hamacher-hotels.com) oder Brief Kontakt zu uns auf. Zudem können Sie die Newsletter am Ende jedes Newsletters über einen Link einfach abbestellen. Sie erhalten nach Eingang umgehend eine Rückmeldung. Ihnen steht, sofern Sie der Meinung sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Bei weiteren Fragen erreichen Sie unsere Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@holzmann-medien.de bzw. Datenschutz@hamacher-hotels.com.
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