Modellvarianten Photovoltaik. Einteilung der gängigsten Modelle: A: Beteiligungsmodelle...

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ModellvariantenPhotovoltaik

Einteilung der gängigsten Modelle:A: BeteiligungsmodelleKommanditgesellschaft, a-typisch stille GesellschaftGenossenschaft

B: AnlagemodelleSparbuchmodellKassenobligationsmodellNachrangige Darlehen

C: Sale and Lease BackSALB mit Tilgung

D: WarenmodelleGutscheinmodell

E: NetzparitätsmodelleNetzparitätscontracting

F: FondsmodelleÜberregionale Nachhaltigkeitsfonds

Worauf muß man aufpassen?

Finanzmarktaufsicht:Bankwesengesetz: Hereinnahme von Geldern ist BankgeschäftKapitalmarktgesetz: Prospektpflicht ab € 100.000 oder 150 PersonenWertpapieraufsichtsgesetz: Transparenz bei Wertpapieren gegenüber dem AnlegerSteuer:Einkommensteuer, KapitalertragssteuerSonstiges:Handelsrecht/Gesellschaftsrecht

Einmaliger Aufwand <> laufender AufwandWirtschaftlichkeitsrechnung

Kommanditbeteiligung, a-typisch Stille, Genossenschaft

Beteiligung Gewinn

Stromverkauf ÖMAG oder

Dritte

Echte UnternehmensbeteiligungTeilnahme am Gewinn/Verlust

Anwendung: große Projekte , Vielzahl von Projekten oder höhere Einzelbeteiligungsvolumina

Keine BankenkonzessionGrundsätzlich Prospektpflichtig bei Anbot ans Publikum

Projekte: Wind, Wasser, Biomasse, Biogas, fallweise Photovoltaik

Sparbuchmodell, KassenobligationsmodellNachhaltige Veranlagung für Bürger mit Ökobonus auf Zinsen

Anwendung: Sparbuch bei kleineren Projekten, Kassenobligation bei größeren höherwertigen Projekten

Keine Bankkonzession da Bank involviert, keine Prospektpflicht

Projekte: kleinere PV-Projekte, Windkraft, Kleinwasserkraft

nachrangige Darlehen

Nachrangiges Darlehen

Verzinsung

Strom an ÖMAG oder Dritte

Nachhaltige Veranlagung für Bürger mit Ökobonus auf Zinsen, fallweise Bonus auf Energieertrag über Plan

Anwendung: bei großen Emissionen

Keine Bankkonzession , Prospektpflicht ( nachrangige Darlehen bei richtiger Gestaltung weder BWG noch Prospekt pflichtig)

Projekte: größere PV Anlagen,Windkraft, Wasser,

SALE

Lease Back

Kaufpreis Miete

ÖMAG oder DritteStrom

Errichtung der Anlage durch GesellschaftVerkauf Paneele an BürgerRückmiete der Paneele an Gesellschaft, Miete inkl Zinsen an BürgerStrom an ÖMAG oder Dritte

Keine Bankenkonzession, keine Prospektpflicht

Projekte: ausschließlich bei PV Projekten anwendbar

SALE and LEASE BACK

Gutscheinmodell

Kunde kauft Gut-scheine

Investition

StromertragKunde tauscht jährlich Gutschein gegen Ware

1.

2.

3.

4.

Nachhaltige Ertragspartizipation für Kunden durch Discount und Kundenbindungsprogramm für Unternehmen.

Keine BWG und KMG Pflicht

Projekte: primär Photovoltaik,

Netzparitätscontracting

Anleger

Investiert in PV Anlage

Strom Netzparitätstarif

Stromabnehmer

Beteiligung

Investor investiert in PV AnlageLiefert Strom zum Netzparitätstarif ohne ÖMAG FörderungBürger können sich über verschiedene Modelle beteiligenNach 20 Jahren kann Stromabnehmer die Anlage zu einem Fixpreis übernehmen.

BWG bzw KMG Pflicht je nach Modell

Projekte: primär PV Projekte ohne ÖMAG Tarif

Fondsmodelle

Anleger

Investiert in mehrere Anlage

Strom

Stromabnehmeroder ÖMAG

Beteiligung

Fonds investiert in AnlagenLiefert Strom zum Netzparitätstarif oder an ÖMAG

Bürger können sich über verschiedene Modelle beteiligen

BWG bzw KMG Pflicht je nach Modell

Projekte: Wind, PV, Biomasse, Biogas, Wasser

Fonds

Stromerlöse

ARGE Bürgerkraftwerk

5 Gesellschafter

Schwerpunkt : Finazierungsberatung, Bürgerbeteiligungen Beratung + Umsetzung

Kontakt: Mag Reinhard Würger 0699 10284533 reinhard.wuerger@ubplus.at

www.arge-buergerkraftwerk.at

Reden wir über Bürgerkraft für nachhaltige Energie