© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha...

25
© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek & Archiv)

Transcript of © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha...

Page 1: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Kongresse

Roswitha Müller(Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek & Archiv)

Page 2: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Kongress und Körperschaft (1)

§ 680

Ein Kongress ist eine Körperschaft, wenn sein Name aus folgenden Bestandteilenbesteht:

(a) aus einem allgemeinen (ev. durch formale Attribute erweiterten) Kongressbegriff und einer grammatisch verbundenen (auch Apposition) Angabe eines Themas, eines Eigennamens, eines Ortsnamens (als festen Bestandteils des Kongressnamens) oder einer Gruppe von Personen oder Körperschaften, die ihrerseits keine Körperschaft ist

(b) Aus einer Initialenfolge oder initalenähnlichen Buchstabenfolge

Page 3: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Kongress und Körperschaft (2)

§ 681

Ein Kongress ist keine Körperschaft, wenn sein Name besteht:

(a) nur aus einem allgemeinen (ev. durch formale Attribute erweiterten) Kongressbegriff

(b) nur aus einem (ev. durch formale Attribute erweiterten) Kongressbegriff und dem Namen der veranstaltenden Körperschaft

Page 4: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Beispiele

Körperschaften:

5019307-7 Tagung Abwasserwirtschaft Heute10033508-1 Europäisches Forum Alpbach2089990-7 Fritz-Schönherr-Gedächtnissymposium

(Symposion zum Gedächtnis an Prof. Fritz Schönherr über das Thema Recht und Sprache)

10068193-1 Österreichischer Bibliothekartag5257052-6 ICAUTO <1995, Indore>

(International Conference on Automation)

Keine Körperschaften:

AC02848596 Titel: Festsitzung und wissenschaftliche Tagung„Wissenschaftliche Tagung“ ist nur formaler Kongressbegriff

AC02577211 Kongress des Deutschen Altphilologenverbandes(Nur Kongressbegriff + Name d. veranstaltenden Körperschaft)

Page 5: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Kongresse als Urheber

§§ 683, 684

Ein Kongress, der eine Körperschaft ist, ist Urheber der von ihm erarbeiteten bzw. veranlassten und herausgegebenen Werke.

Insbesondere gilt ein Kongress als Urheber:

(a) wenn er nur im Sachtitel oder im Zusatz zum Sachtitel genannt ist(b) der Programme bzw. Berichte über ihn, es sei denn, es sind 1-3

Verfasser zu ermitteln, oder ein anderer Urheber ist als aussagendes Subjekt im ST genannt

(c) I.d.R. gilt der Kongress als Urheber eines Sammelwerks, das Beiträge v. Personen oder Körperschaften zu diesem Kongress zusammenfasst – ausser eine andere Körperschaft ist als Urheber feststellbar.

Page 6: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Beispiele

AC02389755 Berichte der Tagung Numerische Behandlung Gewöhnlicher DifferentialgleichungenUrh.: Tagung Numerische Behandlung Gewöhnlicher Differentialgleichungen

AC00761939 Tagungsbericht / 20. Arbeitstagung über Feldversuche bei FutterpflanzenUrh.: 20. Arbeitstagung über Feldversuche bei Futterpflanzen

AC03540536 Tagungsreferate / Informationstagung über die Aussichten der verschiedenen ReaktorsystemeUrh.: Informationstagung über die Aussichten der verschiedenen Reaktorsysteme

AC02921193 Tagungstexte der Evanglischen Akademie Sachsen-AnhaltUrh.: Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt <Magdeburg>

Page 7: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Haupt- und Nebeneintragungen (1) Allgemeine Regeln

Urheber erhält

Sachtitel erhält

Urheber im ST genannt HE: 1.

NE: 2., 3.

NE (ausser ST besteht nur aus Urheber) §§ 639 – 641, 644

Urheber zum ST zu ergänzen HE: 1.

NE: 2., 3.

ST nur Gattungsbegriff keine NE

ST häufig verw. oder ohne Körperschaft falsch zu verstehen NE

§§ 639, 642, 644

Urheber nicht im ST genannt und nicht zum ST zu ergänzen

NE: 1. HE §§ 643, 645, 646

Sonstige beteiligte Körperschaften

keine NE HE § 647

gefeierte Körperschaften einteil. NE § 648

Page 8: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Haupt- und Nebeneintragungen (2) Sonderregeln für Kongresse

Form der Titelseite

(a) Sachtitel, der nicht Namen des Kongresses enthält

(b) Name des Kongresses

HE: Sachtitel

NE: Kongress

§ 687

(a) Kongressname

(b) Zusätzl. Angabe, die kein Sachtitel ist

HE: Kongress (Urheber) ST: Kongress

(b) Zusatz zum ST

§ 688

Kongress mit typographisch hervorgehobenem Thema

HE: Kongress

NE: Thema als ST

§ 689

Weitere Nebeneintragungen erhalten

Kongresse, die nicht Urheber sind NE § 690

Kongresse, in deren Rahmen Teilkongresse stattgefunden haben, die ihrerseits Körperschaften sind

NE § 690

die veranstaltende Körperschaft, falls sie auf einer Titelseite genannt ist

NE § 690

Page 9: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Beispiele

§ 687 AC00741591

HE (331): Neotectonics and active faulting

NE (200b): International Conference on Neotectonics - Recent Advances <1992, London>

§ 688 AC02549824

HE(200): Conference Business Law in Europe and Japan <1990, Berlin>

ST. (331): Conference Business Law in Europe and in Japan

Zus. ST (335): 7. - 09. 11. 1990

Page 10: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Beispiele

§ 689

Conference

Business Law in Europe and in Japan

Proceedings

NE (200): Conference Business Law in Japan <1990, Berlin>

ST (331): ProceedingsUrh. (333): Conference Business Law in

Europe and in JapanNE (370a): Business Law in Europe and in

Japan

§ 689

u.

§ 633cConference

Business Law in Europe and in Japan

HE (200): Conference Business Law in Japan <1990, Berlin>

ST (331): Conference Business Law in Europe and in Japan

NE (370a): Business Law in Europe and in Japan

Page 11: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Workflow Wie heißt der Kongress?

[Kongress ist Körperschaft]

HE unter ST

Ist der Kongress eine Körperschaft?

Wird der Kongress im ST genannt?

Publikation ist Sachtitelwerk

[Kongress ist keine Körperschaft]

[Kongress wird nicht genannt][Kongress wird genannt]

Publikation ist Urheberwerk

HE unter Kongress

Page 12: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Ansetzung in der GKD (1)

Wichtigste Felder:

066 Kodierte Angaben

655_u URL

800 AF

801a Bemerkungen (ev. Quelle)

806 ID der übergeordneten K. (bei Teilkongressen)

810, 812 etc. Verweisungsformen

Andere Felder der GKD können aber durchaus auch zum Einsatz kommen!

Page 13: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Ansetzung in der GKD (2)

Wesentliche Sonderregeln für Kongresse:

• Auf die Angabe eines Ländercodes wird verzichtet• Auf die Angabe der Quelle kann verzichtet werden, wenn die

Quelle die Vorlage ist

Keine Ansetzung in der GKD erfolgt, wenn der Kongressbegriff auf der Liste der ausgenommenen Begriffe der GKD-Redaktion aufscheint:

http://zeitschriftendatenbank.de/downloads/pdf/gkd_infos_druck.pdf, darin Anlage

In diesem Fall wird der Kongress direkt in Kat. 200 angesetzt.

Page 14: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Kodierte Angaben

Feld Eintrag

Bibliogr. Datensatz (ACC01)

051_

Pos 1 k Konferenzschrift

Normdatensatz (GKD)

066_

Pos 0 d

Kongress-Einzelansetzung

Page 15: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Ansetzungsregeln (1) Offizieller Name (1)

§ 478

Kongresse werden unter ihrem offiziellen Namen angesetzt – außer der Kongress ist unter einer Initialen- oder ähnlichen Buchstabenfolge wesentlich bekannter.

Anm.: Als wesentlich bekannter gilt die Buchstabenfolge, wenn sie auf der Haupttitelseite und / oder dem Umschlag typographisch hervorgehoben ist.

Page 16: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Ansetzungsregeln (2) Offizieller Name (2)

vgl. a allgemeine Bestimmungen für Körperschaften (§ 406).

• Bei mehreren offiziellen Namen in verschiedenen Sprachen wird die Sprache gewählt, die in der folgenden Reihe am weitesten vorne steht:

 deutsch, englisch, französisch, russisch, lateinisch, spanisch, italienisch

• ansonsten die europäische Sprache, die im Alphabet am weitesten vorne steht bzw. die aussereurop. Sprache, die im Alphabet am weitesten vorne steht.

Mehrere offizielle Namen (§ 481):

Page 17: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Ansetzungsregeln (4) Weglassungen

Weglassungen von Namensbestandteilen in der Ansetzung(§ 480):

• Angaben über Ort und Zeit, außer, sie sind fester Bestandteil des Namens

• Angaben über Zählung, Patronat, Finanzierung, Periodizität u. abhaltende Körperschaften

Page 18: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Ansetzungsregeln (5) Ordnungshilfen

§ 483

Grundform: <Zählung, Jahr, Ort>

• Orte in der OH werden in AF als Gebietskörperschaft angegeben. • Bei zwei Tagungsorten werden beide angegeben.• Bei mehreren Tagungsorten nur der besonders hervorgehobene bzw.

der erstgenannte; die anderen werden mit „u.a.“ verkürzt.• Andere Angaben statt des Tagungsortes (ein Land, eine Region, ein

Haus etc.) werden in der OH nicht genannt.• Bei verschiedenen Kongressen gleichen Namens wird als 1. Bestandteil

in der OH zusätzl. der Name der ersten abhaltenden Körperschaft einschließl. ihrer Ordnungshilfe oder eine andere zweckmäßige Angabe hinzugefügt.

Page 19: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Ansetzungsregeln (6) Verweisungen

Verwiesen wird von:

• allen offiziellen Namen, unter denen nicht angesetzt wird

• Formen inkl. der Bestandteile, die bei der Ansetzung weggelassen werden:

- bei Angaben über den Ort am Anfang des Kongressnamens- bei Nennung der abhaltenden Körperschaft in Form einer Initialen- oder

ähnlichen Buchstabenfolge am Anfang des Kongressnamens- wenn die abhaltende Körperschaft eine Firma ist und am Anfang des

Kongressnamens nur mit einem Teil ihres Namens genannt ist- wenn Angaben über die Periodizität weggelassen werden

Page 20: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Sonderregeln für Kongressfolgen (1)

• Internationale Kongressfolgen, die stets im selben Land stattfinden, werden in der Sprache dieses Landes angesetzt.

• Ist der offizielle Name eines Kongresses innerhalb einer Folge nicht in der Vorlage enthalten, aber zu ermitteln, so wird der ermittelte Name für die AF herangezogen.

• Besteht die Bezeichnung des Kongresses aus(a) einem Namen als Teil einer periodischen Kongressfolge und(b) aus einem innerhalb der Kongressfolge wechselnden Thema,so wird unter (a) angesetzt.

• ABER: Hat ein Kongress zwei Namen, und zwar(a) einen Namen als Teil einer periodischen Kongressfolge und(b) einen Namen, der sich auf ein spezielles Thema bezieht,so wird unter (b) angesetzt.Von der Bezeichnung unter (a) wird verwiesen.

(§§ 481, 482, 484, 485)

Page 21: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Sonderregeln für Kongressfolgen (2)

Geltungsbereich:Kongresse, die gem. § 681 nicht als Körperschaften gelten.

Diese werden ebenso wie Kongress-Körperschaften prinzipiell als Monographien behandelt.

Die Bestimmungen für Österreich weichen von den geltenden RAK-WB ab!

http://www.obvsg.at/fileadmin/files/kat/fe/kongr/index.htm

Monographische Behandlung von Kongressen im österreichischen Bibliothekenverbund

Page 22: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Beispiele

2103862-4 AF ICAWAnm.: Initiale tritt typograph. hervorVw.: International Conference on Automation in Warehousing <ICAW>Vw.: International Conference on Automation in Warehousing

10024934-6 AF Ifabo <1997, Wien>Vw.: Internationale Fachmesse für Büroorganisation <1997, Wien>Vw.: International Office Organization Exhibition <1997, Wien>Vw.: Salon International de l'Organisation du Bureau <1997, Wien>

2178948-4 AF International Congress of Biorheology <10, 1999, Pécs>Vw.: ICB <10, 1999, Pécs>

Page 23: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Beispiele

2119495-6 AF Deutscher Geodätentag <75, 1991, Innsbruck>Vw.: Geodätentag <75, 1991, Innsbruck>Vw.: German Congress on Land Surveying <75, 1991, Innsbruck>Vw.: Congress on Land Surveying <75, 1991, Innsbruck>Vw.: DGT <75, 1991, Innsbruck>

1220256-3 AF European Poultry Conference <6, 1980, Hamburg>Vw.: Europäische Geflügelkonferenz <6, 1980, Hamburg>Vw.: Conference Avicole Européenne <6, 1980, Hamburg>Vw.: Conferenza Avicola Europea <6, 1980, Hamburg>Vw.: Conference Européenne de l'Aviculture <6, 1980, Hamburg>

3021326-5 AF Conférence Internationale de Recherche sur le Logement <4, 1990, Paris>Vw.: CILOG <4, 1990, Paris>Vw.: Conférence Internationale de Recherche sur le Logement, les Enjeux Urbains de l'Habitat <4, 1990, Paris>

Page 24: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Beispiele

2128836-7 AF Architecture Conference <1992, Wien>Vw.: Vienna Architecture Conference <1992>Vw.: Architekturkonferenz <1992, Wien>Vw.: Architecture Conference <1992, Vienna>Vw.: Wiener Architekturkonferenz <1992>

6029781-5 AF Conference on Control Systems Design <2000, Bratislava>Vw.: IFAC Conference on Control Systems Design <2000, Bratislava>Vw.: CSD <2000, Bratislava>

Anm.: IFAC (1746-2) ist abhaltende Körperschaft der Konferenz

Page 25: © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Kongresse Roswitha Müller (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek.

© Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Wichtige Links

Leitfaden zur GKD-Datenerfassung in ALEPHhttp://www.onb.ac.at/services/uebd/gkd-leitfaden.pdf

GKD-Informationen der ZDBhttp://zeitschriftendatenbank.de/downloads/pdf/gkd_infos_druck.pdf

Bearbeitung von periodisch erscheinenden Kongressen http://www.obvsg.at/fileadmin/files/kat/fe/kongr/index.htm