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Fakultätsinternes promotionsbegleitendes Medizinerkolleg (MedK) Münster Stand: 08.03.2022 document.docx Inhalt: Präambel………………………………………………………………………………………………………………..……………...2 1 Einleitung......................................................3 2 Das MedK Münster................................................3 2.1 Governing Board des MedK................................3 2.2 Dauer, Zielgruppe, Themen und Mentoren..................3 2.3 Struktur des MedK Münster...............................4 2.4 Phase 1: Ausschreibung und einzureichende Unterlagen....4 2.4.1 Ausschreibung und einzureichende Unterlagen für Mentoren 4 2.4.2 Ausschreibung und einzureichende Unterlagen für Studierende.............................................5 2.4.3 Ausschreibung und einzureichende Unterlagen für Studierende für eine assoziierte Mitgliedschaft.........6 2.4.4 Auswahlverfahren für die Themen und Bewerber............6 2.4.4.1 Kriterien für die Auswahl der eingereichten Themen durch Mentoren.............................................. 6 2.4.4.2 Kriterien für die Auswahl der eingereichten Bewerbungen der Studierenden......................................7 2.4.5 Bekanntgabe zugelassener Bewerbungen von Studierenden und Themen von Mentoren.....................................7 2.5 Phase 2: Zuordnung von Bewerbungen zu zugelassenen Themen (Matching).............................................. 7 ________________________________________________________________________ _____ Seite: 1/17 Dekanat der Medizinischen Fakultät Münster

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Fakultätsinternes promotionsbegleitendes Medizinerkolleg (MedK) Münster

Stand: 11.05.2023document.docx

Inhalt:Präambel………………………………………………………………………………………………………………..……………...21 Einleitung........................................................................................................3

2 Das MedK Münster...........................................................................................3

2.1 Governing Board des MedK................................................................32.2 Dauer, Zielgruppe, Themen und Mentoren........................................32.3 Struktur des MedK Münster................................................................42.4 Phase 1: Ausschreibung und einzureichende Unterlagen..................4

2.4.1 Ausschreibung und einzureichende Unterlagen für Mentoren.............4

2.4.2 Ausschreibung und einzureichende Unterlagen für Studierende........5

2.4.3 Ausschreibung und einzureichende Unterlagen für Studierende für eine assoziierte Mitgliedschaft...................................................................6

2.4.4 Auswahlverfahren für die Themen und Bewerber...................................6

2.4.4.1 Kriterien für die Auswahl der eingereichten Themen durch Mentoren.....................................................................................................6

2.4.4.2 Kriterien für die Auswahl der eingereichten Bewerbungen der Studierenden..............................................................................................7

2.4.5 Bekanntgabe zugelassener Bewerbungen von Studierenden und Themen von Mentoren.................................................................................7

2.5 Phase 2: Zuordnung von Bewerbungen zu zugelassenen Themen (Matching)..........................................................................................7

2.6 Das Stipendium..................................................................................92.6.1 Bedingungen für die finanzielle Zuwendung für Kollegiaten................9

2.6.2 Anmerkungen zum Status einer assoziierten Mitgliedschaft..............10

2.7 Zertifizierung....................................................................................102.8 Mentoren..........................................................................................112.9 Start der MedK Kohorten..................................................................11

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2.10 Internetseiten des MedK Münster....................................................112.11 Anspruch und Erwartungen an das MedK Münster...........................112.12 Zukunft des MedK Münster..............................................................12

Präambel

Die Medizinische Fakultät Münster hat sich zum Ziel gesetzt, mit zahlreichen zukunftsweisenden Förderinstrumenten die Weichen für eine erfolgreiche Karriere des wissenschaftlichen Medizinernachwuchses neu zu stellen. Sie bietet nun ein neues Instrument an, um Studierende der Medizin für die biomedizinische Forschung zu begeistern und ihr Interesse für eine experimentelle, studienbegleitende Doktorarbeit mit klinischem Bezug zu wecken. Das Angebot des neu eingerichteten promotionsbegleitenden Medizinerkollegs (MedK) richtet sich an besonders motivierte Studierende der Human- und Zahnmedizin, die ein studienbegleitendes Promotionsprogramm absolvieren möchten. Dieses bietet die Möglichkeit der Anfertigung einer experimentellen Doktorarbeit und parallel dazu eine strukturierte Ausbildung in Form von theoretischen und praktischen Kursen. Den Kollegiaten wird mit dem MedK die Möglichkeit gegeben, im Rahmen eines Wissenschaftssemesters unter Anleitung von Betreuerduos, allesamt engagierte Mentoren des MedK und ausgewiesene Experten auf ihrem Forschungsgebiet, im Kollegverbund eine qualitativ hochwertige Doktorarbeit anzufertigen. Die Studierenden durchlaufen ein Ausbildungs- und Trainingsprogramm, in dem sie lernen, eigenständig wissenschaftlich relevante Fragestellungen zu entwickeln und nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis selbstständig experimentelle und klinisch-wissenschaftliche Projekte zu erarbeiten.

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1 EINLEITUNGAuf Empfehlung der FWN-Kommission wurde in der Dekanatssitzung vom 23.01.2014 beschlossen, an der Medizinischen Fakultät Münster ein fakultätsinternes promotionsbegleitendes Medizinerkolleg (MedK) einzurichten1.Als Grundlage des MedK Münster wurden an der Medizinischen Fakultät Münster bereits qualitätssichernde Kriterien, wie z. B. die Betreuungsvereinbarung (existiert seit 10/2010), eingeführt.Dieses Dokument soll über die bisher determinierten Eckpunkte des MedK Münster informieren. Es wird zukünftig bedarfsgerecht fortlaufend weiter ausgearbeitet werden.

2 DAS MEDK MÜNSTER

2.1 Governing Board des MedKDas MedK wird durch ein Governing Board geleitet. Dieses setzt sich aus den gewählten Mitgliedern der FWN-Kommission und einem in der FWN-Kommission auf Vorschlag des Dekanats gewählten Sprecher des MedK zusammen. Aktueller Sprecher des MedK ist Herr Prof. Dr. Rupert Hallmann. 2 Die Sprecherin/der Sprecher des MedK ist qua Amt stimmberechtigtes Mitglied bei Entscheidungen des Governing Boards des MedK.

2.2 Dauer, Zielgruppe, Themen und MentorenDie Dauer des fakultätsinternen promotionsbegleitenden MedK beträgt 1 Jahr.Die Zielgruppe sind Studierende der Human- und Zahnmedizin nach dem 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung bzw. der zahnärztlichen Vorprüfung. Als Themen werden ausschließlich experimentelle wissenschaftliche Frage-stellungen der biomedizinischen Forschung akzeptiert.Als Mentoren fungieren habilitierte Mitglieder der Medizinischen Fakultät Münster.

2.3 Struktur des MedK Münster Wissenschaftssemester (ehemals als „Freisemester“ bezeichnet)3

1 Das MedK ersetzt ab 2014 das Programm der Finanzierung von SHK-Stellen durch die Medizinische Fakultät. 2 Wahl durch das Governing Board am 01.07.2015; Amtsantritt 01.02.2016; in Nachfolge von Herrn Prof. Karch (Amtszeit bis zum 31.01.2016).3 im beantragten Förderzeitraum_____________________________________________________________________________Seite: 3/12Dekanat der Medizinischen Fakultät Münster

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o Experimentelle Arbeiteno Flankierendes Qualifizierungsprogramm (Seminare, Kurse, Praktika,

Präsentationen und Literaturseminar, umfasst insgesamt 50 h) Zwischenkolloquium Abschlusskolloquium Zertifikat über erfolgreiche Teilnahme Promotion im MedK

2.4 Phase 1: Ausschreibung und einzureichende UnterlagenDie Ausschreibung erfolgt 2-mal jährlich. Die Deadlines für die Themenangebote der Mentoren und die Bewerbungen der Studierenden sind jeweils der 20. April und der 20. Oktober eines Kalenderjahres. Die Ausschreibung wird auf den Internetseiten der Medizinischen Fakultät bekanntgegeben. Zusätzlich erfolgt die Bekanntgabe der Ausschreibung per E-Mail.

2.4.1 Ausschreibung und einzureichende Unterlagen für Mentoren

Mentoren (habilitierte Mitglieder der Medizinischen Fakultät) werden aufgefordert, Themenangebote für Promotionen innerhalb des MedK bis zu den o. g. Deadlines einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Themenangebote können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einreichung mehrerer Themen pro Mentor ist möglich und erwünscht. Pro Themenvorschlag seitens eines Mentors sind folgende Unterlagen einzureichen:

Vollständig ausgefülltes Formblatt „MedK_Mentor“ Ziele, Stand der Forschung und Arbeitsprogramm (Word-Dokument:

Schrifttyp Arial 12 pkt,1,5-zeilig, maximal 2 Seiten) CV (Kurzform) des Mentors (Word-Dokument) Die 3 wichtigsten projektbezogenen Veröffentlichungen (pdf-Format) Nennung aktueller, laufender Drittmittelprojekte mit peer-review-Verfahren Mentoren, die bereits im Vorfeld einen Promotionskandidaten ausgewählt

haben, sind angehalten, diesen auf ihrem Antrag eindeutig (Vorname, Nachname) zu benennen.

IZKF- und SFB1009/SFB TRR58/SFB TRR128 Projektleiter haben die Möglichkeit, im Rahmen ihres Projektes Themen einzureichen und diese im Formblatt entsprechend zu kennzeichnen. Zudem muss dem Antrag eine Finanzierungsbestätigung des IZKF/SFB1009/SFB TRR58/SFB TRR128 beigelegt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme der Themen erfolgt im Rahmen des MedK-Auswahlverfahrens. Der IZKF-Vorstand hat beschlossen4, dass nur ein MedK-Stipendium pro Arbeitsgruppe und Jahr durch das IZKF gefördert werden kann.4 Mitteilung am 10.11.2016_____________________________________________________________________________Seite: 4/12Dekanat der Medizinischen Fakultät Münster

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2.4.2 Ausschreibung und einzureichende Unterlagen für Studierende

Studierende werden aufgefordert, Bewerbungen bis zu den o. g. Deadlines einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Folgende Unterlagen sind seitens eines Bewerbers einzureichen: Vollständig ausgefülltes Formblatt „MedK_Studierende“ Motivationsschreiben (Word-Dokument; maximal 1 Seite; persönliche Ziele;

ggf. Anführung von Gründen, die das Studium erschwert haben (z. B. Krankheit etc.); inkl. Eigenkritik)

Ausführlicher Lebenslauf (Beschreibung des Werdeganges inkl. des bisherigen Studiumverlaufs, Prüfungen, fachlichen und außerfachlichen Auslandsaufenthalten, Fremdsprachen einschl. formalen Abschlüssen, ggf. Publikationen, ggf. Erklärung zu Abweichung von der Regelstudienzeit, ggf. Stipendien, Preise; Nachweise (z.B. über Stipendien und Preise) bzw. weitere Belege (z.B. Zeugnisse)

Nachweis des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung bzw. der zahnärztlichen Vorprüfung (pdf-Dokument); gegebenenfalls Äquivalent bei auswärtigem Abschluss bzw. bisherige Vorleistungen (pdf-Dokument)

Nachweis über die Arbeitsmedizinische Eignungsfeststellung5 durch den Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst des Universitätsklinikums Münster (pdf-Dokument)

Bewerber, die sich bereits im Vorfeld mit einem Mentor für ein Thema entschieden haben, sind angehalten, diesen auf ihrem Antrag eindeutig (Vorname, Nachname) zu benennen.

Hinweis: o. g. Wissenschaftssemester ist Pflicht und muss im beantragten Förderzeitraum liegen. Des Weiteren sollen Studierende innerhalb des Förderungszeitraums keiner Nebentätigkeit nachgehen. Bedingt durch eine Ausnahmesituation kann ein Härtefallantrag gestellt werden.*

Bewerbungen der Mentoren und der Studierenden sind via E-Mail und Hardcopy zu richten an:Melanie Wilbers ([email protected])Dekanat der Medizinischen Fakultät MünsterAlbert-Schweitzer-Campus 1, D3Hier bzw. 48149 Münster

5 Diese Bescheinigung finden Sie unter https://medicampus.uni-muenster.de/4253.html?&no_cache=1 * Ein formloser Härtefallantrag auf eine Ausnahme von dieser Regelung kann in Fällen besonderer sozialer oder familiärer Härte gestellt werden._____________________________________________________________________________Seite: 5/12Dekanat der Medizinischen Fakultät Münster

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2.4.3 Ausschreibung und einzureichende Unterlagen für Studierende für eine assoziierte Mitgliedschaft

Um möglichst vielen Promovenden die Möglichkeit zu geben, an den Veranstaltungen des MedK teilzunehmen, besteht unabhängig von der Möglichkeit der Bewerbung als ordentliches Mitglied, die Möglichkeit der Bewerbung als assoziiertes Mitglied des MedK. Voraussetzung hierfür ist entweder eine schon begonnene Promotion, mindestens jedoch eine klare Zusage eines Betreuers zur Betreuung des Promotionsvorhabens des Antragstellers. Die Absicht der Beantragung einer assoziierten Mitgliedschaft kann jederzeit via Mail Frau Melanie Wilbers ([email protected]) mitgeteilt werden. Seitens des Dekanats werden dann alle notwendigen Unterlagen aktiv via Mail angefordert. Prinzipiell gelten für Bewerbungen und Auswahl der Kollegiaten mit dem Status „assoziiertes Mitglied“ die Kriterien für ordentliche Mitglieder. Über eingehende Anträge wird innerhalb der FWN-Kommissionssitzungen je nach Antragsaufkommen zeitnah entschieden.

2.4.4 Auswahlverfahren für die Themen und Bewerber

Die Auswahl der eingereichten Themen der Mentoren und der Bewerbungen der Studierenden erfolgt auf Empfehlung der FWN-Kommission durch das Dekanat der Medizinischen Fakultät Münster.

2.4.4.1 Kriterien für die Auswahl der eingereichten Themen durch Mentoren

Folgende Kriterien werden angewendet: Nur fristgerecht eingereichte und vollständige Anträge werden

berücksichtigt Bezug zur klinischen Forschung Hohe Qualität des Vorhabens Qualifikation des Antragstellers (z. B. aktuelle Drittmittelprojekte mit peer-

review-Verfahren)

2.4.4.2 Kriterien für die Auswahl der eingereichten Bewerbungen der Studierenden

Folgende Kriterien werden angewendet: Vorauswahl (Dekanat):

Das Dekanat prüft die Einhaltung der formalen Rahmenbedingungen (u. a. Vollständigkeit der Unterlagen, Studienerfolg (Physikums-Note) und Beurteilung weiterer formaler Aspekte in den Kategorien „positiv“, „neutral“ und „negativ“ (s. u.).

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Formale Aspekte –Vorauswahl DekanatPositiv (+) Besonders gute, individuelle Formulierungen, gute Konsistenz

des SchreibensNeutral Ordentliche Unterlagen ohne Rechtschreib- oder

Grammatikfehler, klare GliederungNegativ (-) Fehlerhafte Unterlagen, sonstige Mängel

Vorauswahl (FWN): Vor dem Matching (s. u.) werden die Studierenden entsprechend der eingegangenen Unterlagen und auf der Basis der Physikumsnote dem Matching zugeführt, unabhängig von der Anzahl der Bewerber. Nur fristgerecht eingereichte und vollständige Anträge werden berücksichtigt.

2.4.5 Bekanntgabe zugelassener Bewerbungen von Studierenden und Themen von Mentoren

Die Bekanntgabe für das weitere Verfahren zugelassener Bewerbungen von Studierenden einerseits und Themen von Mentoren andererseits erfolgt jeweils spätestens zum 01. Juni und zum 01. Dezember6 eines jeden Kalenderjahres und wird den Mentoren und Studierenden schriftlich mitgeteilt.

2.5 Phase 2: Zuordnung von Bewerbungen zu zugelassenen Themen (Matching)

In der 2. Phase erhalten die zugelassenen Studierenden einen vertraulichen Einblick in die in das MedK aufgenommenen Themen der Mentoren. Ausgenommen hiervon werden diejenigen Anträge von Mentoren und Studierenden, welche durch eine wechselseitige Benennung auf den Anträgen schon eine Vorauswahl (der Studierenden für ein Mentor mit dem angebotenen Thema und der Mentoren für einen Studierenden) getroffen haben. Initiiert durch eine Informationsmail erfolgt anschließend die Kontaktaufnahme der aufgenommenen Studierenden mit den zugelassenen Mentoren („Matching“). Findet ein zugelassener Studierender keinen Mentor, besteht für diesen die Möglichkeit der erneuten Bewerbung.

Die Studierenden, die sich bereits vorab mit einem Mentor auf ein Thema geeinigt haben (s.o.), werden separat mit dem Hinweis auf ihren Status (bereits erfolgte Vorauswahl des Mentors inkl. dessen Themas) angeschrieben. Auch sie müssen mit ihren Mentoren Kontakt aufnehmen („Matching“). 6 oder kurz nach den genannten Terminen, falls die notwendigen Gremiensitzungen (FWN-Kommission/Dekanat) erst nach den genannten Terminen tagen. _____________________________________________________________________________Seite: 7/12Dekanat der Medizinischen Fakultät Münster

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Jeder Mentor erhält für die Beurteilung der „Matching“-Gespräche eine multidimensionale Bewertungsmatrix7, in welcher nach einem gewichteten Punktesystem der naturwissenschaftliche Background die Motivation die kommunikativen Fähigkeiten weitere außerfachliche Expertisen sowie die Sozialkompetenz die Sprachkenntnisse sowie weitere generelle Aspekte (z. B. berufliche und persönliche Ziele;

anhand der zu erfragenden Eigendarstellung) des Bewerbers beurteilt werden.

Eine Rückmeldung über die geführten bilateralen Gespräche und deren Resultate nach o. g. multidimensionaler Bewertungsmatrix muss seitens der Mentoren via E-Mail an das Dekanat ([email protected]) bis spätestens 4 Wochen vor dem Programmstart des MedK oder aber zum mitgeteilten Termin erfolgen. Durch die Zusendung des zur Verfügung gestellten und vollständig ausgefüllten Formblattes erklären sowohl der Mentor als auch der Studierende die Gespräche als abgeschlossen und vereinbart. Die Beurteilungen über die multidimensionale Bewertungsmatrix führen zu einer gewichteten Punktescore und ggf. zu einer Empfehlung des Mentors pro Bewerber und sind Entscheidungsgrundlage für die Empfehlung der FWN-Kommission zur Vergabe der Stipendien.

Jeder Mentor der Medizinischen Fakultät kann pro Halbjahr maximal einen angenommenen Studierenden (Kollegiaten; ordentliches Mitglied) im Rahmen des MedK betreuen. Die Aufnahme eines IZKF-, SFB1009, TRR58 oder TRR128-finanzierten Kollegiaten begründet die Betreuung von maximal einem weiteren Kollegiaten pro Kohorte.

Die letztendliche Förderungszusage erfolgt nach der Zuordnung von zugelassenen Studierenden zu Mentoren unter Angabe des Förderkennzeichens und einer Angabe zur Finanzierung (Medizinische Fakultät / IZKF u.a.) durch das Dekanat. Alle Kollegiaten sind verpflichtet, die Doktorandenvereinbarung kurzfristig im Dekanat einzureichen.

7 FWN vom 13.04.2015; Vorschlag der FWN Kommission: Das vorgeschlagene Verfahren soll zunächst getestet und anschließend auf Grundlage der dann vorliegenden Erfahrungswerte ggf. erneut diskutiert werden._____________________________________________________________________________Seite: 8/12Dekanat der Medizinischen Fakultät Münster

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2.6 Das StipendiumJeder Kollegiat (= ordentliches Mitglied MedK) erhält ein monatliches Stipendium8 von 390 € für die Dauer von 12 Monaten.Stipendien im Rahmen von IZKF-Projekten werden über das IZKF finanziert.Kollegiaten, welche ein Projekt aus dem SFB1009, SFB TRR58 oderSFB TRR128 bearbeiten, werden aus diesen finanziert

2.6.1 Bedingungen für die finanzielle Zuwendung für Kollegiaten

Im Rahmen der Versendung des Förderbescheides wird eine Anlage versendet, in welcher die für die Zahlungsabwicklung notwendigen Bankdaten erfragt werden. Eine fristgerechte Rücksendung ist für die Zahlungsabwicklung unabdingbar.

Im Rahmen des Förderbescheides werden dem Kollegiaten darüber hinaus der Name des Mentors, der Titel des geförderten Themas und das Förderkennzeichen mitgeteilt. Außerdem weist das Dekanat der Medizinischen Fakultät Münster die Kollegiaten darauf hin, das Promotionsvorhaben gemäß den Angaben auf den entsprechenden Internetseiten (http://campus.uni-muenster.de/fakultaet/fakultaet/dekanat/promotionen/) anzuzeigen und eine Vereinbarung zur Doktorandenbetreuung gemeinsam mit dem Mentor / Co-Mentor auszufüllen und zu unterschreiben.

Für die Förderung als Kollegiat zwingend erforderlich sind damit: die Anzeige des Promotionsvorhabens die Einreichung der Vereinbarung zur Doktorandenbetreuung Eingang der Bankdaten Status „Studierende/r“9

Der in der Doktorandenvereinbarung angegebene Titel sollte möglichst nicht vom geförderten Titel des MedK-Vorhabens abweichen. Gegebenenfalls vorgenommene rein semantische, jedoch nicht inhaltliche Änderungen werden akzeptiert. Sollte eine Titeländerung weitergehender Art notwendig sein, so ist diese im Dekanat via Mail anzuzeigen([email protected], cc. [email protected]), bedarf jedoch nicht der expliziten Zustimmung der FWN-Kommission10.

Bei aus dem MedK Münster hervorgegangenen Publikationen sind diese mit dem Hinweis auf die Förderung durch die Medizinische Fakultät Münster dankend zu versehen.

8 zu Ausbildungszwecken (nicht sozialversicherungspflichtig und steuerfrei)9 Nach Abschluss des Studiums kann damit keine Förderung erfolgen.10 Beschluss der FWN-Kommission vom 03.11.2014_____________________________________________________________________________Seite: 9/12Dekanat der Medizinischen Fakultät Münster

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Der Abbruch einer Promotion eines ordentlichen oder assoziierten Kollegiaten ist zur Qualitätssicherung des MedK-Programms sowohl seitens des Kollegiaten, als auch seitens des Mentors dem Sprecher des MedK und dem Dekanat (Frau Wilbers) mit einer kurzen, aussagekräftigen Begründung anzuzeigen. Mit dem Abbruch erlischt gleichzeitig die finanzielle Zuwendung.

2.6.2 Anmerkungen zum Status einer assoziierten Mitgliedschaft

Entscheidungen über eine assoziierte Mitgliedschaft im MedK unterliegen den gleichen Kriterien wie Entscheidungen über eine ordentliche Mitgliedschaft. Der Status der assoziierten Mitgliedschaft dient damit dazu, außerhalb der begrenzten Anzahl an geförderten, ordentlichen Mitgliedern interessierten, motivierten Studierenden die Möglichkeit zu geben, an den MedK-Veranstaltungen teilzunehmen. Bereits als assoziierte Mitglieder im MedK aufgenommene Kollegiaten können nachträglich keinen Antrag auf die Aufnahme als geförderter Kollegiat mehr stellen.11 Die Aufnahme assoziierter Kollegiaten ist stark abhängig von der Gesamtgröße der Kohorte.

2.7 ZertifizierungEine Zertifizierung erfolgt für alle ordentlichen und assoziierten Kollegiaten, wenn diese mindestens folgende Kriterien erfüllen: Teilnahme an mindestens 2/3tel der in der jeweiligen Kohorte angebotenen

Veranstaltungen (ausgenommen Zwischen- und Abschlusskolloquium) Ein Besuch von Kohorten-fremden Veranstaltungen wird nicht für die

Zertifizierung anerkannt. Die Benennung einer konkreten Anwesenheitspflicht für bestimmte Veranstaltungen kann jedoch vorgenommen werden12.

Teilnahme an dem Zwischen- und dem Abschlusskolloquium (mit jeweils 1 Posterpräsentation und einem Vortrag)

2.8 MentorenMentoren des MedK sind den Qualitätsstandards des MedK verpflichtet.

Die Teilnahme der Mentoren an der Auftaktveranstaltung ist erwünscht und wird bewertet. Die Teilnahme der Mentoren am Zwischen- und Abschlusskolloquium ist obligatorisch. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, so ist dies Frau Wilbers

11 Entscheidung der FWN-Kommission vom 03.11.2014 12 Beschluss der FWN-Kommission vom 15.05.2017_____________________________________________________________________________Seite: 10/12Dekanat der Medizinischen Fakultät Münster

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mitzuteilen. Unentschuldigtes Fehlen kann zu einer Bewerbungssperre des Mentors für 2 Kohorten führen 13.

2.9 Start der MedK KohortenDas MedK-Programm startet jeweils zum 01. Februar und 01. August eines Kalenderjahres14. Ausgeschrieben werden jeweils 25 Plätze, finanziert durch die Medizinische Fakultät Münster.15 Zusätzliche Plätze für Themen aus dem IZKF oder von SFB1009, SFB TRR58 oder SFB TRR128 -Projekten werden, falls bewilligt, über das IZKF 16. bzw. den jeweiligen SFB finanziert.

2.10 Internetseiten des MedK Münster

Auf der Internetseite des MedK Münster werden Informationen über das Curriculum sowie Termine und Ortsangaben zu den Veranstaltungen veröffentlicht. Darüber hinaus werden allgemeine Informationen, wie z. B. Pressemitteilungen, veröffentlicht.

2.11 Anspruch und Erwartungen an das MedK MünsterDie Medizinische Fakultät Münster erwartet durch die Einrichtung des MedK Münster eine

strukturierte Vermittlung des Grundverständnisses für wissenschaftliches Arbeiten an die Kollegiaten

Qualitätssteigerung von Promotionen Verbesserung der Publikationsleistungen der Kollegiaten und einen

Beitrag der Kollegiaten zu dem Publikationsaufkommen der Medizinischen Fakultät

Stärkung der Medizinischen Fakultät und des UKM durch die Ausbildung exzellenten Mediziner-Nachwuchses

2.12 Zukunft des MedK MünsterDas MedK Münster soll frühestens 2 Jahre nach seinem Start erstmalig evaluiert werden. Die Evaluation erfolgt durch die FWN-Kommission. Das Resultat der Evaluation wird für die Fortsetzung und weitere Zukunft des MedK Münster von entscheidender Bedeutung sein.

13 Beschluss der FWN-Kommission vom 24.04.201714 erstmals 1. August 201415 Die Anzahl der ausgeschriebenen Plätze pro Jahr wurde in der Dekanatssitzung vom 04.09.2014 auf maximal 50 festgelegt.16 Entscheidung des IZKF-Vorstandes im Jahr 2015_____________________________________________________________________________Seite: 11/12Dekanat der Medizinischen Fakultät Münster

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Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. H. Karch Dr. E. WilliamsonGründungsmitglied des MedK Münster

Fakultätsgeschäftsführerin

Univ.-Prof. Dr. H. Wiendl Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. W. SchmitzGründungsmitglied des MedK Münster Gründungsmitglied des MedK Münster

cand. med. Clais Raphael FindeisenFWN-Kommissionsmitglied

Prof. Dr. R. Hallmann Univ.-Prof. Dr. M. HerrmannSprecher Governing Board des MedK Münster DekanProdekan für vorklinische Angelegenheiten, wissenschaftlichen Nachwuchs und Internationales

Hinweis: Zu Gunsten von Lesefluss und Textumfang wurde auf eine Verwendung der Paarformulierung („Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“) verzichtet. Dort, wo nur die grammatikalisch maskuline Form erscheint, hat dies somit rein sprachliche Gründe.

_____________________________________________________________________________Seite: 12/12Dekanat der Medizinischen Fakultät Münster