# zu den DOSTAL AGB

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DOSTAL Wohn GmbH | Salzburger Str. 205 | 4030 Linz | Tel.: 0732-380421-0 | Fax: -46 | [email protected] | www.dostal.at GF: Mag. Andreas Roth | FN: 206553f | FB-Gericht: LG Linz | BLZ: 12 000 Bank Austria | Kto.Nr.: 50 41 28 35 100 | UID Nr.: ATU 51577100 AGB der DOSTAL Wohn GmbH / v.01.01.2010 1. Bestellung 1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin (DOSTAL Wohn GmbH) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, die Geschäftsführung hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Der Unterzeichner dieses Kaufantrages, im Nachfolgenden Käufer genannt, erklärt sich ausdrücklich mit den gegenständlichen AGB einverstanden. 1.2. Die Annahme dieses Kaufantrages bedarf der Bestätigung durch die Geschäftsleitung der Verkäuferin, diese gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht binnen 3 Wochen dem Besteller angezeigt wird. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss 1.3. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Produktion oder Lieferung befindliche Produkte, können wir nicht akzeptieren. 2. Lieferung 2.1. Lieferung und Montage, sofern vereinbart, enthalten keinerlei Installationstätigkeiten und beschränken sich ausdrücklich auf die Lieferung und Montage von Möbeln. Der Aufwand durch vom Käufer verschuldete vergebliche oder erschwerte Anfahrten, z.B. durch nicht angezeigte mangelnde Zufahrtsmöglichkeiten oder Abwesenheit können in Rechnung gestellt werden. 2.2. Lieferverzug der Verkäuferin tritt ein, wenn die vereinbarte Lieferzeit um 3 Wochen überschritten wird und der Käufer alle ihm bis zu diesem Zeitpunkt obliegenden Leistungen erbracht hat. Im Falle eines derartigen Lieferverzuges kann der Käufer unter Setzung einer angemessenen, mindestens 6-wöchigen Nachfrist vom Kauf zurücktreten. 2.3. Annahmeverzug durch den Käufer tritt ein, wenn er die Annahme der Lieferung durch 3 Wochen verweigert. Im Falle des Annahmeverzuges wird der gesamte Kaufpreis sofort fällig. Alle Risiken und Kosten der Lagerung und ev. Zustellung gehen ab diesem Zeitpunkt zu Lasten des Käufers. Verzugszinsen und Lagergebühr betragen je 1,2% pro Monat. 2.4. Teillieferungen sind zulässig. Die mit Teil- oder Fehllieferungen verbundenen Wartezeiten des Käufers berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen bez. Verdienstentgang und dgl., sofern die Verzögerungen nicht fahrlässig oder nur leicht fahrlässig durch die Verkäuferin verschuldet wurden. 3. Gewährleistung & Garantie 3.1. Die Verkäuferin übernimmt für sämtliche Waren die zum Verkaufszeitpunkt gültige gesetzliche Gewährleistungspflicht. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Verkäuferin verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 3.2. Die Verkäuferin übernimmt keinerlei über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien. Erklärt sich allerdings bereit bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen gegenüber ihren Lieferanten, sofern vorhanden und vereinbart, behilflich zu sein. 3.3. Offensichtliche Mängel und Beanstandungen sind vom Käufer binnen 5 Arbeitstagen ab Übergabe der Ware der Verkäuferin anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht mehr anerkannt werden. 3.4. Bei sofort festgestellten und gemeldeten Mängeln ist der Käufer berechtigt max. 10% des Kaufpreises des betroffenen Artikels vorübergehend einzubehalten. Längstens aber bis zur abschließenden Behebung bzw. Klärung des Mangels durch die Verkäuferin. 3.5. Branchenübliche Abweichungen bei Maßen, Form, Farbe und Verarbeitung sind der Verkäuferin gestattet und berechtigen nicht zur Beanstandung seitens des Käufers. Dies gilt insbesondere für naturnahe Materialien wie Furnier, Massivholz und Leder. Ebenso für kombinierte Einrichtungsgegenstände verschiedener Lieferanten. „Soweit Einrichtungsgegenstände aus Holz gefertigt wurden, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Astlöcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen im geringfügigen Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht mindern. Auch handelsübliche, geringfügige Abweichungen bei Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten als akzeptiert. 3.6. Eine Verweigerung der nötigen Zeit und Gelegenheit für – der Verkäuferin - notwendig erscheinende, Änderungen bzw. Ergänzungen befreit die Verkäuferin von der Mängelhaftung. 3.7. Für Personen- und Sachschäden als direkte oder indirekte Folge von Fehlern im Entwurf, Material oder Bearbeitung der Waren die nicht fahrlässig oder nur leicht fahrlässig durch die Verkäuferin verschuldet wurden, wir keine Haftung übernommen. 4. Eigentumsvorbehalt 4.1. Sämtliche Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Verkäuferin. Solange stellen die Waren ein dem Käufer anvertrautes Gut dar, das weder veräußert, verpfändet oder verschenkt werden kann. Das volle Risiko und Haftung in dieser Zeit, bes. hinsichtlich Untergag, Verlust oder Verschlechterung trägt der Kunde. 4.2. Kommt der Käufer den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nach, hat die Verkäuferin das Recht nach der 2ten Mahnung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Käufer ist dann zur sofortigen Rückstellung der Waren auf eigene Kosten verpflichtet. Die Verkäuferin ist berechtigt sämtliche entstandenen Kosten und Schäden zu beanspruchen. Auch ein Vertragsrücktritt zu einem späteren Zeitpunkt bleibt der Verkäuferin unbenommen. 5. Zahlung 5.1. Im Interesse des Käufers bleiben die in der Bestellung angeführten Preise – selbst bei Preiserhöhung durch das Lieferwerk – bindend. 5.2. Die, binnen 3 Tagen ab Unterschrift fällige, Mindestanzahlung vom Verkaufspreis beträgt, sofern nicht anders vereinbart: 30%, bei Lieferzeiten über 4 Monaten 50%. 5.3. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Ware spätestens bei Übergabe vollständig zu bezahlen. Als Zahlungseingangstag gilt der Tag des tatsächlichen Eingangs bei der Verkäuferin. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. 5.4. Zahlungsverzug tritt ein, wenn eine Zahlung (auch Anzahlung) trotz Fälligkeit nicht vollständig geleistet wurde. Die Verzugszinsen ab diesem Zeitpunkt betragen 1,2 % pro Monat vom jeweiligen aushaftenden Kapital. 5.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. 5.6. Die Verkäuferin gewährt solange ein Stornorecht, solange von ihr getätigte Bestellungen bei Vorlieferanten noch storniert werden können. Die Stornogebühr für den Käufer beträt in jedem Fall 20% vom Verkaufspreis. Ein Stornorecht für bereits übergebene Ware besteht nicht. 5.7. Ausständige Zahlungen werden bereits nach der ersten und letzten Mahnung spätestens aber nach 6 Wochen an Anwalt oder Inkassofirmen zur Eintreibung übergeben. Die anfallenden Mahn- und Mehrkosten sind im vollem Umfang vom Käufer zu tragen. 6. Sonstiges 6.1. Der Käufer haftet für die Richtigkeit der von Ihm bereitgestellten Pläne und Maßangaben. 6.2. Für die bei Selbstabholung verursachten Schäden an der Ware übernimmt die Verkäuferin keinerlei Haftung. Nachträglich verlangte Lieferung und/oder Montage werden mit dem aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt. 6.3. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. 6.4. Der Käufer ist davon in Kenntnis und damit einverstanden, dass die in diesem Kaufvertrag angeführten Daten für alle Geschäftszecke digital erfasst und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. 6.5. Rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB berühren die übrigen Bestimmungen und Verträge nicht.

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AGB der DOSTAL WOhn GmbH

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DOSTAL Wohn GmbH | Salzburger Str. 205 | 4030 Linz | Tel.: 0732-380421-0 | Fax: -46 | [email protected] | www.dostal.at GF: Mag. Andreas Roth | FN: 206553f | FB-Gericht: LG Linz | BLZ: 12 000 Bank Austria | Kto.Nr.: 50 41 28 35 100 | UID Nr.: ATU 51577100

AGB der DOSTAL Wohn GmbH / v.01.01.2010

1. Bestellung

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin (DOSTAL Wohn GmbH) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, die Geschäftsführung hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Der Unterzeichner dieses Kaufantrages, im Nachfolgenden Käufer genannt, erklärt sich ausdrücklich mit den gegenständlichen AGB einverstanden.

1.2. Die Annahme dieses Kaufantrages bedarf der Bestätigung durch die Geschäftsleitung der Verkäuferin, diese gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht binnen 3 Wochen dem Besteller angezeigt wird. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss

1.3. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Produktion oder Lieferung befindliche Produkte, können wir nicht akzeptieren.

2. Lieferung

2.1. Lieferung und Montage, sofern vereinbart, enthalten keinerlei Installationstätigkeiten und beschränken sich ausdrücklich auf die Lieferung und Montage von Möbeln. Der Aufwand durch vom Käufer verschuldete vergebliche oder erschwerte Anfahrten, z.B. durch nicht angezeigte mangelnde Zufahrtsmöglichkeiten oder Abwesenheit können in Rechnung gestellt werden.

2.2. Lieferverzug der Verkäuferin tritt ein, wenn die vereinbarte Lieferzeit um 3 Wochen überschritten wird und der Käufer alle ihm bis zu diesem Zeitpunkt obliegenden Leistungen erbracht hat. Im Falle eines derartigen Lieferverzuges kann der Käufer unter Setzung einer angemessenen, mindestens 6-wöchigen Nachfrist vom Kauf zurücktreten.

2.3. Annahmeverzug durch den Käufer tritt ein, wenn er die Annahme der Lieferung durch 3 Wochen verweigert. Im Falle des Annahmeverzuges wird der gesamte Kaufpreis sofort fällig. Alle Risiken und Kosten der Lagerung und ev. Zustellung gehen ab diesem Zeitpunkt zu Lasten des Käufers. Verzugszinsen und Lagergebühr betragen je 1,2% pro Monat.

2.4. Teillieferungen sind zulässig. Die mit Teil- oder Fehllieferungen verbundenen Wartezeiten des Käufers berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen bez. Verdienstentgang und dgl., sofern die Verzögerungen nicht fahrlässig oder nur leicht fahrlässig durch die Verkäuferin verschuldet wurden.

3. Gewährleistung & Garantie

3.1. Die Verkäuferin übernimmt für sämtliche Waren die zum Verkaufszeitpunkt gültige gesetzliche Gewährleistungspflicht. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Verkäuferin verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

3.2. Die Verkäuferin übernimmt keinerlei über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien. Erklärt sich allerdings bereit bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen gegenüber ihren Lieferanten, sofern vorhanden und vereinbart, behilflich zu sein.

3.3. Offensichtliche Mängel und Beanstandungen sind vom Käufer binnen 5 Arbeitstagen ab Übergabe der Ware der Verkäuferin anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht mehr anerkannt werden.

3.4. Bei sofort festgestellten und gemeldeten Mängeln ist der Käufer berechtigt max. 10% des Kaufpreises des betroffenen Artikels vorübergehend einzubehalten. Längstens aber bis zur abschließenden Behebung bzw. Klärung des Mangels durch die Verkäuferin.

3.5. Branchenübliche Abweichungen bei Maßen, Form, Farbe und Verarbeitung sind der Verkäuferin gestattet und berechtigen nicht zur Beanstandung seitens des Käufers. Dies gilt insbesondere für naturnahe Materialien wie Furnier, Massivholz und Leder. Ebenso für kombinierte Einrichtungsgegenstände verschiedener Lieferanten. „Soweit Einrichtungsgegenstände aus Holz gefertigt wurden, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Astlöcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen im geringfügigen Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht mindern. Auch handelsübliche, geringfügige Abweichungen bei Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten als akzeptiert.

3.6. Eine Verweigerung der nötigen Zeit und Gelegenheit für – der Verkäuferin - notwendig erscheinende, Änderungen bzw. Ergänzungen befreit die Verkäuferin von der Mängelhaftung.

3.7. Für Personen- und Sachschäden als direkte oder indirekte Folge von Fehlern im Entwurf, Material oder Bearbeitung der Waren die nicht fahrlässig oder nur leicht fahrlässig durch die Verkäuferin verschuldet wurden, wir keine Haftung übernommen.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Sämtliche Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Verkäuferin. Solange stellen die Waren ein dem Käufer anvertrautes Gut dar, das weder veräußert, verpfändet oder verschenkt werden kann. Das volle Risiko und Haftung in dieser Zeit, bes. hinsichtlich Untergag, Verlust oder Verschlechterung trägt der Kunde.

4.2. Kommt der Käufer den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nach, hat die Verkäuferin das Recht nach der 2ten Mahnung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Käufer ist dann zur sofortigen Rückstellung der Waren auf eigene Kosten verpflichtet. Die Verkäuferin ist berechtigt sämtliche entstandenen Kosten und Schäden zu beanspruchen. Auch ein Vertragsrücktritt zu einem späteren Zeitpunkt bleibt der Verkäuferin unbenommen.

5. Zahlung

5.1. Im Interesse des Käufers bleiben die in der Bestellung angeführten Preise – selbst bei Preiserhöhung durch das Lieferwerk – bindend.

5.2. Die, binnen 3 Tagen ab Unterschrift fällige, Mindestanzahlung vom Verkaufspreis beträgt, sofern nicht anders vereinbart: 30%, bei Lieferzeiten über 4 Monaten 50%.

5.3. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Ware spätestens bei Übergabe vollständig zu bezahlen. Als Zahlungseingangstag gilt der Tag des tatsächlichen Eingangs bei der Verkäuferin. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.

5.4. Zahlungsverzug tritt ein, wenn eine Zahlung (auch Anzahlung) trotz Fälligkeit nicht vollständig geleistet wurde. Die Verzugszinsen ab diesem Zeitpunkt betragen 1,2 % pro Monat vom jeweiligen aushaftenden Kapital.

5.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

5.6. Die Verkäuferin gewährt solange ein Stornorecht, solange von ihr getätigte Bestellungen bei Vorlieferanten noch storniert werden können. Die Stornogebühr für den Käufer beträt in jedem Fall 20% vom Verkaufspreis. Ein Stornorecht für bereits übergebene Ware besteht nicht.

5.7. Ausständige Zahlungen werden bereits nach der ersten und letzten Mahnung spätestens aber nach 6 Wochen an Anwalt oder Inkassofirmen zur Eintreibung übergeben. Die anfallenden Mahn- und Mehrkosten sind im vollem Umfang vom Käufer zu tragen.

6. Sonstiges

6.1. Der Käufer haftet für die Richtigkeit der von Ihm bereitgestellten Pläne und Maßangaben.

6.2. Für die bei Selbstabholung verursachten Schäden an der Ware übernimmt die Verkäuferin keinerlei Haftung. Nachträglich verlangte Lieferung und/oder Montage werden mit dem aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt.

6.3. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

6.4. Der Käufer ist davon in Kenntnis und damit einverstanden, dass die in diesem Kaufvertrag angeführten Daten für alle Geschäftszecke digital erfasst und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

6.5. Rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB berühren die übrigen Bestimmungen und Verträge nicht.