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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Konkretisierungen zu § 12 SGB XII Leistungsabsprache vom 01.01.2005 (Gz.: SI 224/111.20-3-1-13)

1. Inhalt und Zielsetzung der Regelung Durch Vereinbarungen mit dem Leistungsberechtigten soll die Kooperation zwischen Sozialhilfeträger und dem Einzelnen verstärkt werden.

Damit wird auch hervorgehoben, dass eine erfolgreiche Überwindung der Notlage bzw. die aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft von der aktiven Mitwirkung der Leistungsberechtigten abhängig ist. Die Regelung konkretisiert insoweit§ 1 Satz 3 SGB XI 1 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb 12/ 1.htmll. Maßnahmen aktivierender Hilfen (§ 11 SGB XI 1) (h ttp://www.gesetze-im­internet.de/sgb 12/ 11.htmll sollen durch die Leistungsabsprache definiert und in ihrer Wirkung überprüfbar werden.

2. Verfahren Die Leistungsabsprache hat schriftlich zu erfolgen und soll eine einfache und flexible Handhabung sicherste llen.

Der Umfang der Regelungen und der Grad der Verbindlichkeit ist abhängig von den Möglichkeiten im Einzelfal l. Insbesondere bei komplexen Bedarfssituationen, die ein mehrstufiges Handeln erfordern, sind die verschiedenen Stufen und das voneinander abhängige Handeln der leistungsberechtigten Person und des Sozialhilfeträgers in einem untereinander abgestimmten Förderplan niederzulegen und in die allgemeine Leistungsabsprache einzubeziehen.

Die Leistungsabsprachen sind nach gemeinsam festzulegenden Fristen zu überprüfen und ggf. an veränderte Bedarfssituationen anzupassen.

Gesamtpläne bzw. Hilfepläne, die im Rahmen der Eingliederungshilfe bzw. in Zusammenarbeit mit den Fachstellen erstellt werden, gehen der Leistungsabsprache vor.

1 m PROSA-Verfahren ist ein Vordruck für eine Leistungsabsprache (http://www.hamburg.de/contentblob/127078/data/kr-sgbxii-12-leistunqsabspr-vordruck.pdfl hinterlegt.

Die Umsetzung der Regelungen zur Leistungsabsprache erfolgt soweit die technischen und personellen Voraussetzungen dafü r z ur Verfügung stehen.

3. Inkrafttreten Diese Konkretisierung tritt am 01.01.2005 in Kraft.

DOWNLOADS

Vordruck für eine Leistungsabsprache nach§ 12 SGB XI 1 »(PDF, 40,4 KB) (http://www.hamburg.de/contentblob/127078/data/kr-sgbxii-12-lei st u n gsabspr-vordru ck. pdf)

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