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18.04.2013 Informationsveranstaltung des Wirtschaftsförderungsverein Fürstenwalde e.V. - „der neue Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa“ Sparkasse Oder-Spree – André Schneider

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Informationsveranstaltungdes Wirtschaftsförderungsverein Fürstenwalde e.V.

- „der neue Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa“

Sparkasse Oder-Spree – André Schneider

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SEPA – ZahlverfahrenÜberblick

Zum 01. Februar 2014 sind die nationalen Zahlverfahren zugunsten der SEPA – Zahlverfahren abzuschalten. (Art. 6, Abs. 1 und 2; SEPA-Migrationsverordnung)

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SEPA – ZahlverfahrenÜberblick

betroffene Zahlverfahren im Überblick

aus: wird:

Überweisung SEPA-Überweisung

Lastschrift

- Einzugsermächtigungsverfahren SEPA-Basis-Lastschrift

- Abbuchungsverfahren SEPA-Firmen-

Lastschrift

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Vorteile für Unternehmen und Verbraucher

€ - Zahlungsverkehr ist in ganz Europa über ein Konto möglich

die Überweisungslaufzeit verkürzt sich europaweit auf 1 Bankgeschäftstag

Verbraucher können ihre Debitkarten europaweit verwenden

der Lastschriftzahlungsverkehr ist europaweit möglich

durch die Vorgabe des Fälligkeitsdatums (Tag der Kontobelastung) ist exakte Disposition des Verbrauchers möglich

SEPA – ZahlverfahrenÜberblick

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Überweisung (Credit Transfer)

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Überweisung (Credit Transfer)

wesentliche Neuerungen der SEPA – Überweisung es erfolgt die ausschließliche Nutzung von IBAN und ggf. BIC

die Entgelte werden vom jeweiligen Kunden direkt getragen (jeder Kunde trägt die Entgelte seines Kreditinstitutes)

bei beleglosen SEPA - Überweisungsaufträgen beträgt die Überweisungslaufzeit europaweit 1 Bankgeschäftstag (SEPA-Datenformat „XML“ ist erforderlich)

bei beleghaften SEPA - Überweisungsaufträgen beträgt die Überweisungslaufzeit europaweit 2 Bankgeschäftstage

der Verwendungszweck ist auf 140 Zeichen begrenzt

Hinweis:Für grenzüberschreitende Zahlungen gelten die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV) unverändert!

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Anpassungsbedarf im Unternehmen Anpassung der Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrssysteme an das neue

SEPA-Verfahren

Umstellung auf das SEPA-Datenformat

Mitteilung über Ihre IBAN und BIC an Ihre Geschäftspartner

Ergänzung Ihrer IBAN und BIC auf Geschäftspapieren z.B.: - Rechnungen - Verträge, Formulare - Briefbögen - Homepage

Erfassung von IBAN und BIC Ihrer Geschäftspartner in Ihrer Buchhaltung

SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Überweisung (Credit Transfer)

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

SEPA-Basis-Lastschriftentspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern

undweist folgende markante Unterschiede auf:

als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier)

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

Gläubiger-Identifikationsnummer

Diese ist in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank kostenlos über das Internet zu beantragen www.glaeubiger-id.bundesbank.deund Ihrem Kreditinstitut vorzulegen.

Hinweis:Die dreistellige Geschäftsbereichskennung ist durch Sie bei Erfordernis individualisierbar. (z.B. für bestimmte Abteilungen / Bereiche Ihres Unternehmens)

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

SEPA-Basis-Lastschriftentspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern

undweist folgende markante Unterschiede auf:

als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier)

es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich

Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

SEPA-Lastschriftmandat

Bestehende, durch den Zahlungspflichtigen rechtswirksameEinzugsermächtigungen gelten für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren unter bestimmten Voraussetzungen weiter und müssen somit nicht neu eingeholt werden.

Voraussetzungen:

grundsätzlich papierhaft und händisch durch Zahlungspflichtigen unterschrieben (qualifizierte elektronische Unterschrift ist möglich, dann auch beleglos möglich)

Das heißt, per Telefon, Fax oder Internet erteilte Mandate sind nicht SEPA-fähig!

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

SEPA-Lastschriftmandat

Angaben durch Zahlungspflichtigen (Kunde) Name Adresse Kundenkennung (IBAN und BIC) Datum und Unterschrift

Angaben durch den Zahlungsempfänger (Ihr Unternehmen) Name Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (durch Sie zu vergeben oder Weiternutzung der bestehenden, z.B.: Kunden-, Mieter-, Vertragsnummer) Kennzeichnung, ob einmaliger oder wiederkehrender Zahlungseinzug

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

SEPA-Lastschriftmandat

Es besteht die Verpflichtung zur Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes (siehe Muster) Dieser beinhaltet

die Ermächtigung zum Einzug und

die Weisung zur Einlösung.

Das Mandat muss, bei ausländischen Zahlungspflichtigen in der am Wohnort geltenden Sprache zusätzlich vorliegen.

www.europeanpaymentscouncil.eu

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

SEPA-Basis-Lastschrift

entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist folgende markante Unterschiede auf:

als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger- Identifikationsnummer (Creditor Identifier)

es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis- Lastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich

Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen

der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

Mandatsverwaltung jeder Lastschrifteinzug muss in der Mandatsverwaltung vermerkt werden

(Datum der letzten Nutzung)

Mandatsänderungen (z.B.: Änderung Name wegen Heirat) müssen historisch nachvollziehbar sein und beim nächsten Inkassovorgang (Wert: alt und neu) mit übermittelt werden

der Widerruf des Zahlungspflichtigen oder bei einer Rücklastschrift mit dem Rückgabegrund „Es liegt kein gültiges Mandat vor“ müssen in der Mandatsverwaltung gekennzeichnet werden, damit keine weiteren Einzüge erfolgen

Mandate müssen deaktiviert werden, wenn diese widerrufen wurden, oder

innerhalb von 36 Monaten seit dem letzten Einzug keine erneute Lastschrift gezogen wurde

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

SEPA-Basis-Lastschrift

entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist folgende markante Unterschiede auf:

als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger- Identifikationsnummer (Creditor Identifier)

es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis- Lastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich

Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen

der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich

folgende neue Fristen sind zu beachten

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

FristenIm SEPA-Lastschriftverfahren sind die Vorgabe des Fälligkeitstages (=Belastungs- und Gutschriftsdatum) und die Einhaltung von Mindesteinreichungsfristen zu beachten. spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit Vorabankündigung an

(- kann bilateral verkürzt, aber nichtZahlungspflichtigen über:

ausgeschlossen werden - fälliger Betrag - bei gleichbleibenden wiederkehrenden - Fälligkeitstag Zahlungen (z.B.: Miete) reicht die - Gläubiger ID einmalige Vorabankündigung) - Mandatsreferenz frühestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit Einreichung der SEPA-Lastschriften beim eigenen Kreditinstitut spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Einreichung der SEPA-Lastschriften beim eigenen Kreditinstitut für

Einzel- / Erstlastschrift spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Einreichung der SEPA-Lastschriften beim eigenen Kreditinstitut für

Folgelastschrift

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

Fristen

8 Wochen nach Belastung Recht des Verbrauchers auf Erstattung der Belastung ohne Angabe von Gründen

13 Monate nach Belastung Recht des Verbrauchers auf Erstattung der Belastung, wenn

kein (gültiges) Mandat vorliegt

36 Monate nach der letzten Belastung verfällt das SEPA-Lastschrift-Mandat und muss neu eingeholt werden

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

SEPA-Basis-Lastschrift

entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist folgende markante Unterschiede auf:

als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger- Identifikationsnummer (Creditor Identifier)

es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis- Lastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich

Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen

der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich

folgende neue Fristen sind zu beachten

Umstellung auf das neue europaweit einheitliche XML-basierte Datenformat

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

Datenformat die bisherigen Formate DTA und MT sind nicht mehr SEPA-fähig und werden durch das neue SEPA-Datenformat XML abgelöst

die Kreditinstitute stellen den Unternehmen zwei Standards für die Übertragung von Zahlungsverkehrsdateien zur Verfügung - EBICS = Standard für die multibankfähige Kunde-Bank-Kommunikation - FinTS = Standard für sicheres Online-Banking

Ihre IT-Systeme sollten IBAN / BIC – fähig sein, sowie das Datenformat XML verarbeiten können. Fragen Sie dazu Ihre Software-Partner.

Die Sparkassen bietet Ihren Kunden mit dem Finanzmanagementsystem SFirm eine passende, zeitgemäße und den SEPA-Anforderungen gerecht werdende Electronic-Banking-Software an.

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

Datenformat

spezielle Tools zur Unterstützung der Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren

SEPA Account Converterbisherige Bankverbindungen bei deutschen Kreditinstituten werden automatisiert in IBAN und BIC umgewandelt

SEPA File ConverterDTAUS-Dateien (Inlandsüberweisung) werden in SEPA-XML-Dateien konvertiert. Für die Umwandlung einer DTAUS-Lastschrift müssen fehlende Informationen (z.B.: Mandatsreferenz, GläubigerID, u.a.) vorliegen und ggf. manuell erfasst werden

SEPA-XML-Checkerder XML-Checker prüft SEPA-XML-Dateien auf Fehler

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SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit)

SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)

Die Grundzüge der SEPA-Basis-Lastschrift gelten auch für die SEPA-Firmen-Lastschrift. Es gelten dabei folgende wesentliche Unterschiede:

die SEPA-Firmen-Lastschrift ermöglicht die Reduzierung von Zahlungsrisiken durch eine „finale Zahlung“ (Gutschrift „Eingang vorbehalten“ beachten)

der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein

Erstattungsansprüche des Zahlungspflichtigen gegenüber seinem Kreditinstitut sind nach Gutschrift ausgeschlossen

vor Einlösung der (ersten) SEPA-Firmen-Lastschrift durch das Kreditinstitut muss das erteilte und durch den Zahlungspflichtigen bestätigte Mandat beim Kreditinstitut vorliegen

die weitere Nutzung von bestehenden Abbuchungsaufträgen ist nicht möglich. Für die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift ist ein neues Mandat erforderlich.

die Einreichungsfrist sowohl für die Erst- als auch für die Folgelastschrift beträgt frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit

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Wirtschaftsförderungsverein - www.wfv-fw.de

Fürstenwalde e.V. - 033 61 / 32 183

Sparkasse Oder-Spree - www.s-os.de

- 03 35 / 55 41 – 11 24

Deutsche Bundesbank - www.bundesbank.de

- 069 / 9566-3181

SEPA – ZahlverfahrenKontakt

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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