24 ı pflanzenbau LAND & Forst • Nr. 6 • 8. Februar 2018 ... · sachsen ein...

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24 ı PFLANZENBAU LAND & Forst • Nr. 6 • 8. Februar 2018 P apier ist geduldig, heißt es immer so schön. Wer jedoch die Ausführun- gen von Jörg Schaper auf der Vortragstagung zur Pflanzen- produktion der Bezirksstelle Northeim aufmerksam verfolgt hat, weiß jetzt, dass die gefor- derten Dokumentationen über die Düngung gewissenhaft und korrekt erfüllt werden müs- sen. Da helfen keine Ausreden mehr, wenn die Bilanzen nicht stimmen. Und die Zeit läuft. Jeder Ackerbauer muss jetzt seine Schularbeiten machen und die Düngebedarfsermittlung für seine Kulturen aufstellen. Das wird in der Regel beim ers- ten Mal nicht ohne fachlichen Beistand der Beratung laufen, denn die Materie ist schwie- rig und der Teufel steckt oft im Detail. Gut, dass die Kam- mer dazu ein Excel-Programm anbietet, das die Berechnung selbstständig ausführt. Die Daten muss der Landwirt aber selbst einsetzen und da dürfte der ein oder andere schnell an seine Grenzen stoßen. Was ist zu beachten? Jörg Schaper, Bezirksstelle Northeim, fasste es folgender- maßen zusammen: Die Stick- stoff- und Phosphor-Dünge- bedarfsermittlung muss jetzt vor der Düngung schriftlich erfolgen. Dazu steht auf der Internetseite der LWK Nieder- sachsen ein Excel-Rechenpro- gramm kostenlos zur Verfü- gung (Webcode: 01033199). Beim Nährstoffvergleich ist zu beachten, dass die Kon- trollwerte abgesenkt werden. Die Obergrenzen von 50 kg N/ ha und Jahr sowie von 10 kg P 2 O 5 /ha und Jahr sind ab so- fort einzuhalten. Wer die Werte überschreitet, muss sich einer Düngeberatung unterziehen. Wichtig zu wissen ist, dass die N- und P-Salden bei geringen Naturalerträgen und Roh- proteinwerten ansteigen. Der gleiche Effekt tritt laut Schaper auch bei engen Raps- /Getrei- defruchtfolgen, organischer Düngung, niedrigen N min -Wer- ten, hoher Intensität, Herbst- düngung und dem Anbau von Eliteweizen ein. Die Konsequenz kann nur sein, die N-Effizienz zu stei- gern und das Pflanzenwachs- tum zu unterstützen. Auch die optimale Sortenwahl und angepasster Pflanzenschutz helfen, hohe Erträge abzusi- chern. Die Notwendigkeit einer Herbstdüngung ist einzelbe- trieblich zu hinterfragen. Auch die Mineraldüngung muss durch exaktere Verteilung, Anzahl der Gaben, Einbezie- hung von Prognosemodellen und optimaler Versorgung mit Haupt- und Mikronährstoffen effizienter werden. Weiterhin sind insbesondere bei der or- ganischen Düngung Effizienz- steigerungen nötig und mög- lich. Das kann z.B. durch den Einsatz in Kulturen mit guter Ausnutzung (Hackfrüchte), der Optimierung des Ausbrin- gungszeitpunktes und der Aus- bringungstechnik mit Schlepp- schuh, Ansäuerung oder auch Verschlauchung geschehen. Der Düngebedarfswert ist kulturart- und ertragsabhängig. Für A- und B-Weizen liegt der N-Bedarfswert bei 80 dt/ha bei 230 kg N/ha und für C-Weizen bei 210 kg N/ha. E-Weizen darf mit 260 kg N/ha gedüngt wer- den. Die Düngung des norma- len Sommerweizens sollte laut Schaper am alten Sollwert von 200 kg N/ha ausgerichtet wer- den. Neu ist die Information, dass bei Raps, der z.B. schon im Herbst eine Stickstoffgabe von 30 kg/ha erhalten hat, die- se Herbstdüngung im Frühjahr nicht berücksichtigt werden muss. Es bleibt hier also beim N-Bedarfswert von 200 kg/ha bei 40 dt/ha Ertrag. Bei der Be- rechnung muss N min abgezogen werden. Wichtig: Auch wenn die eigenen Werte höher liegen, kann man mit den Richtwerten der Kammer kalkulieren. Niklas Oppermann, Bera- ter bei der Bezirksstelle Nort- heim, wies auf der Tagung die Praktiker eindringlich auf die rechtlichen Rahmenbedingun- gen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) hin. Seinen Angaben nach hat es im Jahr 2016 z.B. bei über 600 Kontrollen der Do- kumentationspflicht von PSM 87 Beanstandungen gegeben. In den meisten Fällen sei die Flächenbezeichnung aus dem Agrarantrag oder die genaue Bezeichnung des Pflanzen- schutzmittels fehlerhaft ge- wesen. Bei der Form der Auf- zeichnung ist laut Oppermann alles erlaubt von einer Kladde bis zum Eintrag in ein PC-Pro- gramm. Wichtig sei aber, bis Ende des Kalenderjahres alles fertig zu haben. Das gelte auch für Betriebe, die mit Lohnun- ternehmen arbeiten. Letztere müssten ihre Daten ebenfalls rechtzeitig dem Auftraggeber zukommen lassen. Größere Beanstandungen in Höhe von 152 Fällen hat es bei knapp 300 Kontrollen von An- wendungsverboten auf Nicht- kulturland und Gewässern ge- geben. In den meisten Fällen sind nicht die vorgeschriebenen mittelspezifischen Abstände zur Böschungsoberkante eingehal- ten worden. Wichtig: Nicht jede Düse hat immer eine 90 % Ab- driftminderung. Und am Rand langsam zu fahren, sei nicht mit 90 % Abdriftminderung gleich- zusetzen. Oppermann appel- lierte daher an die Bauern, die Gebrauchsanweisung der Mit- tel genau zu lesen, sich danach auszurichten und auch die eige- nen Düsen zu kontrollieren. Abstände einhalten In dem Zusammenhang wies er auch auf neue An- wendungsbestimmungen zu Metaldehyd-haltigen Schne- ckenprodukten hin. Bei der Anwendung in Freilandkul- turen sei ein Mindestabstand von 5 m zum bewachsenen Feldsaum einzuhalten. Laut Vorschrift NT 115 zählen dazu alle an das Feld angrenzenden Strukturen, unabhängig von der Breite. Ausgenommen sei- en direkt angrenzende Felder oder Wege. Ebenso macht er die Praktiker darauf aufmerk- sam, dass unter Wildschutz- Elektrozäunen keine Herbi- zidanwendung zulässig sei, wenn diese auf Wegrändern oder Feldrainen platziert seien. Das Verbot ließe sich aber um- gehen, wenn man den Zaun auf der Ackerfläche platziert, merkte Oppermann an. Werner Raupert Düngebedarfsermittlung Die Ackerbauern verlieren langsam die Lust am Wirtschaften. Nicht nur die anhaltenden Niederschläge zermürben sie. Auch die Regelungen der neuen Düngeverordnung belasten die Praktiker. Davor kann niemand mehr weglaufen Der Gewässerabstand ist bei der Düngung strikt einzuhalten. Gerechnet wird immer von der Böschungsoberkante. Foto: Raupert

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24 ı pflanzenbau LAND & Forst • Nr. 6 • 8. Februar 2018

Papier ist geduldig, heißt es immer so schön. Wer jedoch die Ausführun-

gen von Jörg Schaper auf der Vortragstagung zur Pflanzen-produktion der Bezirksstelle Northeim aufmerksam verfolgt hat, weiß jetzt, dass die gefor-derten Dokumentationen über die Düngung gewissenhaft und korrekt erfüllt werden müs-sen. Da helfen keine Ausreden mehr, wenn die Bilanzen nicht stimmen.

Und die Zeit läuft. Jeder Ackerbauer muss jetzt seine Schularbeiten machen und die Düngebedarfsermittlung für seine Kulturen aufstellen. Das wird in der Regel beim ers-ten Mal nicht ohne fachlichen Beistand der Beratung laufen, denn die Materie ist schwie-rig und der Teufel steckt oft im Detail. Gut, dass die Kam-mer dazu ein Excel-Programm anbietet, das die Berechnung selbstständig ausführt. Die Daten muss der Landwirt aber selbst einsetzen und da dürfte der ein oder andere schnell an seine Grenzen stoßen.

Was ist zu beachten? Jörg Schaper, Bezirksstelle Northeim, fasste es folgender-maßen zusammen: Die Stick-stoff- und Phosphor-Dünge-bedarfsermittlung muss jetzt vor der Düngung schriftlich erfolgen. Dazu steht auf der Internetseite der LWK Nieder-sachsen ein Excel-Rechenpro-gramm kostenlos zur Verfü-gung (Webcode: 01033199).

Beim Nährstoffvergleich ist zu beachten, dass die Kon- trollwerte abgesenkt werden. Die Obergrenzen von 50 kg N/ha und Jahr sowie von 10 kg P

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5/ha und Jahr sind ab so-

fort einzuhalten. Wer die Werte überschreitet, muss sich einer Düngeberatung unterziehen. Wichtig zu wissen ist, dass die N- und P-Salden bei geringen

Naturalerträgen und Roh-proteinwerten ansteigen. Der gleiche Effekt tritt laut Schaper auch bei engen Raps- /Getrei-defruchtfolgen, organischer Düngung, niedrigen N

min-Wer-

ten, hoher Intensität, Herbst-düngung und dem Anbau von Eliteweizen ein.

Die Konsequenz kann nur sein, die N-Effizienz zu stei-gern und das Pflanzenwachs-tum zu unterstützen. Auch die optimale Sortenwahl und angepasster Pflanzenschutz helfen, hohe Erträge abzusi-chern. Die Notwendigkeit einer Herbstdüngung ist einzelbe-trieblich zu hinterfragen. Auch die Mineraldüngung muss durch exaktere Verteilung, Anzahl der Gaben, Einbezie-hung von Prognosemodellen und optimaler Versorgung mit Haupt- und Mikronährstoffen effizienter werden. Weiterhin sind insbesondere bei der or-ganischen Düngung Effizienz-steigerungen nötig und mög-lich. Das kann z.B. durch den Einsatz in Kulturen mit guter Ausnutzung (Hackfrüchte), der Optimierung des Ausbrin-gungszeitpunktes und der Aus-bringungstechnik mit Schlepp-schuh, Ansäuerung oder auch Verschlauchung geschehen.

Der Düngebedarfswert ist kulturart- und ertragsabhängig.

Für A- und B-Weizen liegt der N-Bedarfswert bei 80 dt/ha bei 230 kg N/ha und für C-Weizen bei 210 kg N/ha. E-Weizen darf mit 260 kg N/ha gedüngt wer-den. Die Düngung des norma-len Sommerweizens sollte laut Schaper am alten Sollwert von 200 kg N/ha ausgerichtet wer-den. Neu ist die Information, dass bei Raps, der z.B. schon im Herbst eine Stickstoffgabe von 30 kg/ha erhalten hat, die-se Herbstdüngung im Frühjahr nicht berücksichtigt werden muss. Es bleibt hier also beim N-Bedarfswert von 200 kg/ha bei 40 dt/ha Ertrag. Bei der Be-rechnung muss N

min abgezogen

werden. Wichtig: Auch wenn die eigenen Werte höher liegen, kann man mit den Richtwerten der Kammer kalkulieren.

Niklas Oppermann, Bera-ter bei der Bezirksstelle Nort-heim, wies auf der Tagung die Praktiker eindringlich auf die rechtlichen Rahmenbedingun-gen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) hin. Seinen Angaben nach hat es im Jahr 2016 z.B. bei über 600 Kontrollen der Do-kumentationspflicht von PSM 87 Beanstandungen gegeben. In den meisten Fällen sei die Flächenbezeichnung aus dem Agrarantrag oder die genaue Bezeichnung des Pflanzen-

schutzmittels fehlerhaft ge-wesen. Bei der Form der Auf-zeichnung ist laut Oppermann alles erlaubt von einer Kladde bis zum Eintrag in ein PC-Pro-gramm. Wichtig sei aber, bis Ende des Kalenderjahres alles fertig zu haben. Das gelte auch für Betriebe, die mit Lohnun-ternehmen arbeiten. Letztere müssten ihre Daten ebenfalls rechtzeitig dem Auftraggeber zukommen lassen.

Größere Beanstandungen in Höhe von 152 Fällen hat es bei knapp 300 Kontrollen von An-wendungsverboten auf Nicht-kulturland und Gewässern ge-geben. In den meisten Fällen sind nicht die vorgeschriebenen mittelspezifischen Abstände zur Böschungsoberkante eingehal-ten worden. Wichtig: Nicht jede Düse hat immer eine 90 % Ab-driftminderung. Und am Rand langsam zu fahren, sei nicht mit 90 % Abdriftminderung gleich-zusetzen. Oppermann appel-lierte daher an die Bauern, die Gebrauchsanweisung der Mit-tel genau zu lesen, sich danach auszurichten und auch die eige-nen Düsen zu kontrollieren.

Abstände einhaltenIn dem Zusammenhang wies er auch auf neue An-wendungsbestimmungen zu Metaldehyd-haltigen Schne-ckenprodukten hin. Bei der Anwendung in Freilandkul-turen sei ein Mindestabstand von 5 m zum bewachsenen Feldsaum einzuhalten. Laut Vorschrift NT 115 zählen dazu alle an das Feld angrenzenden Strukturen, unabhängig von der Breite. Ausgenommen sei-en direkt angrenzende Felder oder Wege. Ebenso macht er die Praktiker darauf aufmerk-sam, dass unter Wildschutz-Elektrozäunen keine Herbi-zidanwendung zulässig sei, wenn diese auf Wegrändern oder Feldrainen platziert seien. Das Verbot ließe sich aber um-gehen, wenn man den Zaun auf der Ackerfläche platziert, merkte Oppermann an. Werner Raupert

Düngebedarfsermittlung Die Ackerbauern verlieren langsam die Lust am Wirtschaften. Nicht nur die anhaltenden Niederschläge zermürben sie. Auch die Regelungen der neuen Düngeverordnung belasten die Praktiker.

Davor kann niemand mehr weglaufen

Der Gewässerabstand ist bei der Düngung strikt einzuhalten. Gerechnet wird immer von der Böschungsoberkante.

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: Rau

pert