48. Jahrgang – Nr. 22 – 1. Dezember 2005 – Postverlagsort … · Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12....

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Inhalt Öffentliche Bekanntmachung Tagesordnung für die Sitzung des Rates am Mittwoch, 7. 12. 2005, 17.30 Uhr, Festsaal, Rathaus, Prin- zipalmarkt 8-9, 48143 Münster (Der Text wird aus drucktechnischen Gründen am Ende des Amtsblattes abgedruckt.) Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 Teilabschnitt XV: Kinderhaus - Haubrockweg Widmungen von Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz NW Widmung eines Rad- und Fußweges nach dem Straßen- und Wege- gesetz NW Bekanntmachung von Straßen- namen Einziehung einer öffentlichen Straßenfläche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2006 Halle Münsterland GmbH, Münster Jahresabschluss 2004 Halle Münsterland GmbH, Münster Lagebericht 2004 Halle Münsterland GmbH, Münster Veränderungen im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2004 Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes am 15. Dezember 2005 Satzung zur Änderung der Gebüh- rensatzung für die Westfälische Schule für Musik vom 30. 11. 2005 Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005 209 48. Jahrgang – Nr. 22 – 1. Dezember 2005 – Postverlagsort 48127 Münster – H 1208 B Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 Teilab- schnitt XV: Kinderhaus - Hau- brockweg Die vom Rat der Stadt Münster am 9. 11. 2005 als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 Teilabschnitt XV: Kinderhaus - Haubrockweg (vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch) wird gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch bekanntge- macht. Mit dem Tage dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungs- planes Nr. 106 Teilabschnitt XV in Kraft und kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Münster, im Kundenzentrum Planen - Bauen - Um- welt im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. Die Abgrenzung des Bereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 Teilabschnitt XV ist aus dem abgedruckten Übersichtsplan Nr. 1 zu ersehen. Auf die Rechtsfolgen der nachstehenden Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NW wird hin- gewiesen: 1. Baugesetzbuch § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4: “(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach- teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leis- tung der Entschädigung schrift- lich bei dem Entschädigungs- pflichtigen beantragt. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Ka- lenderjahres, in dem die in Ab- satz 3 Satz 1 bezeichneten Ver- mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An- spruchs herbeigeführt wird.” 2. Baugesetzbuch § 215 Abs. 1: „Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 beachtliche Verlet- zung der dort bezeichneten Ver- fahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet- zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beacht- lichen Mängel des Abwägungs- vorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Sat- zung schriftlich gegenüber der Ge- meinde unter Darlegung des die Ver- letzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.“ 3. Gemeindeordnung NW 1994 § 7 Abs. 6 Satz 1: “Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Übersichtsbild Nr. 1 M. 1 : 10.000 Abgrenzung des Bereiches der 1. Ände- rung des Bebauungsplanes Nr. 106 XV

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Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung • Tagesordnung für die Sitzung des

Rates am Mittwoch, 7. 12. 2005,17.30 Uhr, Festsaal, Rathaus, Prin-zipalmarkt 8-9, 48143 Münster(Der Text wird aus drucktechnischenGründen am Ende des Amtsblattesabgedruckt.)

• Inkrafttreten der 1. Änderung desBebauungsplanes Nr. 106Teilabschnitt XV: Kinderhaus -Haubrockweg

• Widmungen von Straßen nach demStraßen- und Wegegesetz NW

• Widmung eines Rad- und Fußwegesnach dem Straßen- und Wege-gesetz NW

• Bekanntmachung von Straßen-namen

• Einziehung einer öffentlichenStraßenfläche

• Bekanntmachung des Entwurfesder Haushaltssatzung der StadtMünster für das Haushaltsjahr 2006

• Halle Münsterland GmbH, MünsterJahresabschluss 2004

• Halle Münsterland GmbH, MünsterLagebericht 2004

• Halle Münsterland GmbH, MünsterVeränderungen im Aufsichtsrat imGeschäftsjahr 2004

• Sitzung der Verbandsversammlungdes Sparkassenzweckverbandesam 15. Dezember 2005

• Satzung zur Änderung der Gebüh-rensatzung für die WestfälischeSchule für Musik vom 30. 11. 2005

Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005 209

48. Jahrgang – Nr. 22 – 1. Dezember 2005 – Postverlagsort 48127 Münster – H 1208 B

Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten der 1. Änderung desBebauungsplanes Nr. 106 Teilab-schnitt XV: Kinderhaus - Hau-brockwegDie vom Rat der Stadt Münster am 9. 11. 2005 als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 Teilabschnitt XV: Kinderhaus -Haubrockweg (vereinfachtes Verfahrengemäß § 13 Baugesetzbuch) wird gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch bekanntge-macht.

Mit dem Tage dieser Bekanntmachungtritt die 1. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 106 Teilabschnitt XV in Kraftund kann während der Dienststundenbei der Stadtverwaltung Münster, imKundenzentrum Planen - Bauen - Um-welt im Erdgeschoss des Stadthauses 3,Albersloher Weg 33, eingesehen werden.

Die Abgrenzung des Bereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 Teilabschnitt XV ist aus demabgedruckten Übersichtsplan Nr. 1 zuersehen.

Auf die Rechtsfolgen der nachstehendenBestimmungen des Baugesetzbuches

und der Gemeindeordnung NW wird hin-gewiesen:

1. Baugesetzbuch § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4:

“(3) Der Entschädigungsberechtigtekann Entschädigung verlangen,wenn die in den §§ 39 bis 42bezeichneten Vermögensnach-teile eingetreten sind. Er kann dieFälligkeit des Anspruchs dadurchherbeiführen, dass er die Leis-tung der Entschädigung schrift-lich bei dem Entschädigungs-pflichtigen beantragt.

(4) Ein Entschädigungsansprucherlischt, wenn nicht innerhalb vondrei Jahren nach Ablauf des Ka-lenderjahres, in dem die in Ab-satz 3 Satz 1 bezeichneten Ver-mögensnachteile eingetretensind, die Fälligkeit des An-spruchs herbeigeführt wird.”

2. Baugesetzbuch § 215 Abs. 1:

„Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 beachtliche Verlet-zung der dort bezeichneten Ver-fahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet-zung der Vorschriften über dasVerhältnis des Bebauungsplanesund des Flächennutzungsplanesund

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beacht-lichen Mängel des Abwägungs-vorgangs,

wenn sie nicht innerhalb von zweiJahren seit der Bekanntmachung desFlächennutzungsplans oder der Sat-zung schriftlich gegenüber der Ge-meinde unter Darlegung des die Ver-letzung begründenden Sachverhaltesgeltend gemacht worden sind.“

3. Gemeindeordnung NW 1994 § 7 Abs. 6 Satz 1:

“Die Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften dieses Gesetzeskann gegen Satzungen, sonstigeortsrechtliche Bestimmungen und

Übersichtsbild Nr. 1 M. 1 : 10.000Abgrenzung des Bereiches der 1. Ände-rung des Bebauungsplanes Nr. 106 XV

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plan Nr. 2 dargestellt sind. Die als Rad-und Fußweg dargestellten Straßenflä-chen werden nur für den öffentlichenRadfahrer- und Fußgängerverkehr gewid-met. Der Übersichtsplan ist Bestandteildieser Widmungsverfügung.

Die Straßen werden als Gemeindestraßeneingestuft.

Gegen die Widmungen ist der Wider-spruch zulässig. Er ist innerhalb einesMonats vom Tage dieser Bekanntma-chung an schriftlich oder mündlich zurNiederschrift beim Oberbürgermeisterder Stadt Münster (Postanschrift: DerOberbürgermeister, 48127 Münster) zu

erheben. Ein Nachtbriefkasten befindetsich am Stadthaus 1, Klemensstraße 10.Der Widerspruch kann auch direkt beimVermessungs- und Katasteramt (Postan-schrift: Der Oberbürgermeister, Vermes-sungs- und Katasteramt, 48127 Münster)erhoben werden.

Münster, den 16. November 2005

Der OberbürgermeisterI.V.

JokschStadtbaurat

210 Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005

Flächennutzungspläne nach Ablaufeines Jahres seit ihrer Verkündungnicht mehr geltend gemacht werden,es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmi-gung fehlt oder ein vorgeschriebe-nes Anzeigeverfahren wurde nichtdurchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige orts-rechtliche Bestimmung oder derFlächennutzungsplan ist nichtordnungsgemäß öffentlich be-kanntgemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Rats-beschluss vorher beanstandetoder

d) der Form- oder Verfahrensmangelist gegenüber der Gemeinde vor-her gerügt und dabei die verletzteRechtsvorschrift und die Tatsachebezeichnet worden, die den Man-gel ergibt.”

Münster, den 30. November 2005

Dr. TillmannOberbürgermeister

Widmung von Straßen nach demStraßen- und Wegegesetz NWGemäß § 6 (1) Straßen- und WegegesetzNW werden folgende im Eigentum derStadt Münster stehende Straßen demöffentlichen Straßenverkehr gewidmet:

Catharina-Müller-Straßevon der Grevener Straße bis zur Stein-furter Straße

Gasselstiegedas Teilstück der Straße Gasselstiegevon der Catharina-Müller-Straße bis zumYork-Ring einschließlich der Stichstraßebei Hausnummer 26 und dem Rad- undFußweg zum Yorkring und dem Rad- undFußweg zur genannten Stichstraße

Steinfurter Straßeder Rad- und Fußweg der SteinfurterStraße bei Hausnummer 46 bis zurGasselstiege

Grevener Straßeder Rad- und Fußweg der Grevener Stra-ße bei Hausnummer 59 von der GrevenerStraße bis zur Gasselstiege und dasTeilstück der Grevener Straße von derAltumstraße bis zur Schulstraße

Altumstraßevon der Uppenbergstraße bis zur Gre-vener Straße

Schulstraßedas Teilstück der Schulstraße von derMarientalstraße bis zur Grevener Straße.

Die Widmungen beziehen sich auf dieStraßenflächen, die in dem Übersichts-

Übersichtsplan Nr. 2

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Übersichtsplan Nr. 3

Widmung von Straßen nach demStraßen- und Wegegesetz NW

Gemäß § 6 (1) Straßen- und WegegesetzNW werden folgende im Eigentum derStadt Münster stehende Straßen demöffentlichen Straßenverkehr gewidmet:

Albersloher Wegdas Teilstück des Albersloher Wegesvom Hansaring bis vor der Brücke überden Dortmund-Ems-Kanal

Kiesekamps Mühledie Straße Kiesekamps Mühle abzwei-gend vom Albersloher Weg

Hafenwegdas Teilstück des Hafenweges abzwei-gend vom Albersloher Weg bis zurBernhard-Ernst-Straße

Bernhard-Ernst-Straßevom Albersloher Weg bis zum Hafenweg

Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005 211

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Soester Straßedas Teilstück der Soester Straße vomHansaring bis zum Hafenweg

Dortmunder Straßedas Teilstück der Dortmunder Straßevom Hansaring bis zum Hafenweg

Die Widmungen beziehen sich auf dieStraßenflächen, die in dem Übersichts-plan Nr. 3 dargestellt sind. Der Über-sichtsplan ist Bestandteil dieser Wid-mungsverfügung.

Die Straßen werden als Gemeindestraßeneingestuft.

Gegen die Widmungen ist der Wider-spruch zulässig. Er ist innerhalb einesMonats vom Tage dieser Bekanntma-chung an schriftlich oder mündlich zurNiederschrift beim Oberbürgermeisterder Stadt Münster (Postanschrift: DerOberbürgermeister, 48127 Münster) zuerheben. Ein Nachtbriefkasten befindetsich am Stadthaus 1, Klemensstraße 10.Der Widerspruch kann auch direkt beimVermessungs- und Katasteramt (Postan-schrift: Der Oberbürgermeister, Vermes-sungs- und Katasteramt, 48127 Münster)erhoben werden.

Münster, den 16. November 2005

Der OberbürgermeisterI.V.

JokschStadtbaurat

Widmung von Straßen nach demStraßen- und Wegegesetz NWGemäß § 6 (1) Straßen- und WegegesetzNRW wird das im Eigentum der StadtMünster stehende Teilstück der StraßeMersmannsstiege vom Daimlerweg biszum Ausbauende am KappenbergerDamm einschließlich der Stichstraße beiHausnummer 15 dem öffentlichen Stra-ßenverkehr gewidmet.

Die Widmung bezieht sich auf dieStraßenfläche, die in dem ÜbersichtsplanNr. 4 dargestellt ist. Der Übersichtsplanist Bestandteil dieser Widmungsverfü-gung.

Die Straße wird als Gemeindestraße ein-gestuft.

Gegen die Widmung ist der Widerspruchzulässig. Er ist innerhalb eines Monatsvom Tage dieser Bekanntmachung anschriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift beim Oberbürgermeister der StadtMünster (Postanschrift: Der Oberbürger-meister, 48127 Münster) zu erheben. EinNachtbriefkasten befindet sich amStadthaus 1, Klemensstraße 10. DerWiderspruch kann auch direkt beim

Vermessungs- und Katasteramt (Postan-schrift: Der Oberbürgermeister, Vermes-sungs- und Katasteramt, 48127 Münster)erhoben werden.

Münster, den 16. November 2005

Der OberbürgermeisterI.V.

JokschStadtbaurat

Widmung von Straßen nach demStraßen- und Wegegesetz NW

Gemäß § 6 (1) Straßen- und WegegesetzNRW wird das im Eigentum der StadtMünster stehende Teilstück der Theodor-Scheiwe-Straße einschließlich der Zu-fahrt zum Grundstück der Feuerwache 2und der angrenzende Parkplatz dem öf-fentlichen Straßenverkehr gewidmet.

Die Widmung bezieht sich auf die Stra-ßenflächen, die in dem ÜbersichtsplanNr. 5 dargestellt sind. Der Übersichtsplanist Bestandteil dieser Widmungsverfü-gung.

Die Verkehrsflächen werden als Gemein-destraßen eingestuft.

Gegen die Widmung ist der Widerspruchzulässig. Er ist innerhalb eines Monatsvom Tage dieser Bekanntmachung anschriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift beim Oberbürgermeister der StadtMünster (Postanschrift: Der Oberbürger-meister, 48127 Münster) zu erheben. EinNachtbriefkasten befindet sich am Stadt-haus 1, Klemensstraße 10. Der Wider-spruch kann auch direkt beim Vermes-sungs- und Katasteramt (Postanschrift:Der Oberbürgermeister, Vermessungs-und Katasteramt, 48127 Münster) erho-ben werden.

Münster, den 16. November 2005

Der OberbürgermeisterI.V.

JokschStadtbaurat

Widmung eines Rad- und Fuß-weges nach dem Straßen- undWegegesetz NW

Gemäß § 6 (1) Straßen- und WegegesetzNRW wird der im Eigentum der StadtMünster stehende Rad- und Fußweg vonder Zumsandestraße zur Friedensstraße

212 Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005

Übersichtsplan Nr. 4

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dem öffentlichen Radfahrer- und Fußgän-gerverkehr gewidmet.

Die Widmung bezieht sich auf die Stra-ßenfläche, die in dem Übersichtsplan Nr. 6 dargestellt ist. Der Übersichtsplanist Bestandteil dieser Widmungsverfü-gung.

Die Verkehrsfläche wird als Gemeinde-straße eingestuft.

Gegen die Widmung ist der Widerspruchzulässig. Er ist innerhalb eines Monatsvom Tage dieser Bekanntmachung anschriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift beim Oberbürgermeister der StadtMünster (Postanschrift: Der Oberbürger-meister, 48127 Münster) zu erheben. EinNachtbriefkasten befindet sich am Stadt-haus 1, Klemensstraße 10. Der Wider-spruch kann auch direkt beim Vermes-sungs- und Katasteramt (Postanschrift:Der Oberbürgermeister, Vermessungs-und Katasteramt, 48127 Münster) erho-ben werden.

Münster, den 16. November 2005

Der OberbürgermeisterI.V.

JokschStadtbaurat

Bekanntmachung vonStraßennamenDie Bezirksvertretung Münster-Ost hat inihrer Sitzung am 8. 9. 2005 beschlossen,dass der Straßenname des östlichenTeilstücks der Avendruper Straße aufge-hoben wird. Das Teilstück wird dadurchein Feldweg ohne Straßennamen. DasTeilstück ist im beiliegenden Übersichts-plan Nr. 7 dargestellt.

Der Straßenname Avendruper Straßebleibt im westlichen Teilstück der Straßeunverändert erhalten.

In der Sitzung am 27. 10. 2005 hat dieBezirksvertretung Münster-Ost folgendeBeschlüsse gefasst:

Die Straße im Bebauungsplan Nr. 462 :Gelmer - Gelmerheide / Zur Eckernheide

erhält den Straßennamen Schräderheide(48157 / 06022).

Die Verbindungsstraße von der StraßeZur Eckernheide bis zur Straße AlteSchifffahrt, die zwischen Sportplatz undTennisplatz verläuft, erhält den Straßen-namen Hakenesheide (48157 / 02688).Die Straßen sind im Übersichtsplan Nr. 8dargestellt.

In Klammern sind die Postleitzahl unddie Schlüsselziffern des amtlichenStraßenverzeichnisses angegeben.

Münster, den 16. November 2005

Der OberbürgermeisterI.V.

JokschStadtbaurat

Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005 213

Übersichtsplan Nr. 5

Übersichtsplan Nr. 6

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214 Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005

Übersichtsplan Nr. 8

Übersichtsplan Nr. 7

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Bekanntmachung des Entwurfesder Haushaltssatzung der StadtMünster für das Haushaltsjahr2006Aufgrund des § 79 Abs. 3 der Gemein-deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt-machung vom 14. 7. 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetzvom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644 ff) inVerbindung mit § 9 des Gesetzes zurEinführung des kommunalen Finanz-managements für Gemeinden im LandNordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 644 ff),wird bekanntgemacht, dass der Entwurfder Haushaltssatzung der Stadt Münsterfür das Haushaltsjahr 2006 mit Anlagenin der Zeit vom 8. Dezember 2005 bis16. Dezember 2005 während derDienststunden im Amt für Finanzen undBeteiligungen, Klemensstraße 10,Zimmer 306 öffentlich ausliegt.

Einwendungen können bis zum 22. De-zember 2005 der vorgenannten Stelleschriftlich zugeleitet oder mündlich zuProtokoll gegeben werden.

In der Zeit vom 8. Dezember 2005 bis16. Dezember 2005 kann der Entwurf derHaushaltssatzung der Stadt Münster fürdas Haushaltsjahr 2006 mit Anlagenwährend der Dienststunden auch in denBezirksverwaltungenMünster-Hiltrup in Münster-Hiltrup, Patronatsstr. 20, Zimmer 202Münster-West in Münster-Roxel,Schelmenstiege 1, Zimmer 1Münster-Südost in Münster-Wolbeck,Am Steintor 50, Zimmer 2Münster-Nord in Münster-Kinderhaus, Idenbrockplatz 26, Zimmer 105Münster-Ost in Münster-Handorf, Vennemannstr. 5, Zimmer 1eingesehen werden.

Münster, den 18. November 2005

Dr. TillmannOberbürgermeister

Halle Münsterland GmbH, MünsterJahresabschluss 2004 Die Gesellschafterversammlung der HalleMünsterland hat im September 2005beschlossen:

a) Der von der Geschäftsführung aufge-stellte Jahresabschluss der HalleMünsterland GmbH für das Ge-schäftsjahr 2004, abschließend

in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 7.462.612,85 €

sowie einem in der Gewinn- undVerlustrechnung ausgewiesenemJahresfehlbetrag von 1.403.689,43 €

wird festgestellt.

b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäfts-führung wird für das Geschäftsjahr2004 Entlastung erteilt.

c) Aus der Kapitalrücklage wird einBetrag von 1.931.355,49 € zumAusgleich des Bilanzverlustes vom31. 12. 2003 und zum teilweisenAusgleich des Jahresfehlbetrageszum 31. 12. 2004 entnommen. DerBilanzverlust 2004 in Höhe von22.750,62 € ist auf neue Rechnungvorzutragen.

Gem. § 14, Abs. 7 des Gesellschaftsver-trages gibt die Halle Münsterland be-kannt, dass die KPMG Deutsche Treu-hand-Gesellschaft AG, Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft in Bielefeld, Herr Schu-macher und Herr Hunke, den Bestäti-gungsvermerk zum Jahresabschluss2004 wie folgt erteilt haben:

„Nach unserer Überzeugung vermitteltder Jahresabschluss unter Beachtungder Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-führung ein den tatsächlichen Verhältnis-sen entsprechendes Bild der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.Der Lagebericht gibt insgesamt einezutreffende Vorstellung von der Lage derGesellschaft und stellt die Risiken derkünftigen Entwicklung zutreffend dar“.

Bielefeld, den 24. Mai 2005

KPMG Deutsche Treuhand-GesellschaftAktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schumacher HunkeWirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Münster, im September 2005

Halle Münsterland GmbHDr. Ursula PaschkeGeschäftsführerin

Einziehung einer öffentlichenStraßenflächeDie Stadt Münster beabsichtigt, einerTeilfläche der Straße Plantstaken dieEigenschaft einer öffentlichen Verkehrs-fläche zu entziehen.

Die Fläche ist durch Veröffentlichung imAmtsblatt Nr. 17/1997 vom 14. 11. 1997als öffentliche Verkehrsfläche gewidmetworden, ist aber tatsächlich eine Teilflä-che des anliegenden Grundstücks. Auchder Bebauungsplan Nienberge Nr. 10setzt die Nutzung als Grundstücksflächefest. Die Fläche ist in dem Übersichts-plan Nr. 9 dargestellt.

Die Absicht der Einziehung wird hiermitgemäß § 7 StrWG NW bekannt gegeben.Planunterlagen mit der Darstellung dereinzuziehenden Straßenflächen liegen beider Stadtverwaltung Münster aus. Siekönnen innerhalb von drei Monaten vomTage dieser Bekanntmachung an imVermessungs- und Katasteramt, Stadt-haus 3, Albersloher Weg 33, Raum E307,während der Dienststunden eingesehenwerden. Einwendungen gegen die Ein-ziehung können schriftlich erhoben oderzur Niederschrift erklärt werden.

Münster, den 22. November 2005

Der OberbürgermeisterI.V.

JokschStadtbaurat

Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005 215

Übersichtsplan Nr. 9

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216 Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005

Halle Münsterland GmbH, Münster

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004

Entwicklung der Branche und der Gesamtwirtschaft

Die allgemeine politische und wirtschaftliche Lage, in der wir uns seit dem Jahr 2002 befinden,beeinflusst die Veranstaltungsbranche maßgeblich. Das fehlende Vertrauen in die wirtschaft-liche Entwicklung hat bereits in den Jahren 2002 und 2003 zu geringeren Buchungen geführt, deren Auswirkungen im Jahr 2004 zu spüren waren und auch noch aufgrund der erforderlichenVorlaufzeit für Großveranstaltungen die kommenden Jahre beeinflussen werden.

Neben der Tatsache, dass die Zahl der Veranstaltungen am Markt gesunken ist, ist auch das Konsumverhalten der Bürger eher zurückhaltend und beeinflusst die Branche negativ. DasMessegeschäft, aber auch Partys und Shows leiden unter der Konsumflaute besonders. Diefinanzielle Schieflage, in der sich die Kommunen größtenteils befinden, hat ambivalente Aus-wirkungen auf den Veranstaltungsmarkt. Zum einen werden durch erhebliche Sparmaßnahmen und der damit einhergehenden abnehmenden Mittelzuflüsse durch die Kommunen die Möglich-keiten der Erweiterung des jeweiligen Produktportfolios und damit eine Erweiterung der Marktpräsenz eingeschränkt, zum anderen wächst die Konkurrenz durch das Entstehen neuerArenen und Kongresszentren, weil jeder an der Umwegrentabilität partizipieren möchte, dienachweislich durch Messen und Kongresse dem jeweiligen Standort zufließt. Der entstehendeWettbewerbsdruck, das Preisdumping, die Konsumzurückhaltung sowie das allgemeine raueWirtschaftsklima sind Rahmenbedingungen, die die Branche vor neue Herausforderungen stellt.

Umsatzerlöse und wirtschaftliches Gesamtergebnis

Trotz dieser negativen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, kann die Halle Münsterland ein positives Fazit ziehen. Das negative Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sowie derJahresfehlbetrag konnten reduziert werden, obwohl die geplanten Umsatzerlöse nicht in Gänzeerreicht wurden. Die strategischen Ziele zur Kostenoptimierung durch Reduktion der Produ-tionskosten und Personalkosten, die auch im Jahr 2004 weiter verfolgt wurden, sowie die Ent-wicklung eigener Messe- und Kongresskonzepte, stellen mittelfristig eine weitere Verbesserung des Ergebnisses und die Profilierung der Halle Münsterland sowie des Standorts Münster sicher.

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Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005 217

Im Jahr 2004 erzielte die Halle Münsterland einen Umsatz von TEUR 7.705 und einenJahresfehlbetrag von TEUR 1.404. Die Umsatzerlöse konnten im Vergleich zum Vorjahr umTEUR 312 gesteigert, das entspricht einer Steigerung von 4,2 %, der Jahresfehlbetrag um 5,5 %reduziert werden. Kostenoptimierungen wurden vor allem bei den sonstigen Gemeinkosten undden Personalkosten erreicht.

Im Jahr 2004 war ein geringfügiger Besucheranstieg zu verzeichnen, während die Anzahl derVeranstaltungen - wie im Vorfeld prognostiziert - sank.

Die Entwicklung der vergangenen zwei Jahre im Überblick:

2004 2003

Umsatzerlöse (TEUR) 7.705 7.394

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (TEUR) -1.391 -1.469

Veranstaltungen 237 269

Besucher 566.312 551.262

Die Geschäftsbereiche trugen mit folgenden Anteilen zum Gesamterlös bei:

2004 2003

% %

Messen + Ausstellungen 31 22

Tagungen + Kongresse 10 25

Events 22 15

Gastronomie 37 38

Diese stark divergierenden Anteile sind das Ergebnis der Messezyklen zwischen den „geraden“und „ungeraden“ Jahren, die langfristig nivelliert werden sollen.

Für die drei Geschäftsbereiche Tagungen & Kongresse, Messen und Events brachte dasJahr 2004 neue Herausforderungen mit sich.

Allen voran der Geschäftsbereich Messen, der mit zwei neuen Eigenveranstaltungen - Diabetes 2004 - informieren-denken-handeln® und der IPOMEX 2004® - zwei Neuprodukte in den Markt eingeführt hat. Beide Messen bzw. Kongress-Messen haben die Erwartungenerfüllt. Die Kongress-Messe Diabetes hat vor allem im Besucheraufkommen alle Prognosen übertroffen. Mit fast 6.000 Besuchern und über 1.200 Teilnehmern wurde bestätigt, dass dasThema Diabetes besondere Aktualität genießt und eine wachsende Zielgruppe anspricht. DieResonanz entspricht der Marktuntersuchung: ein passendes Thema zum passenden Zeitpunktmit Zukunftspotential. Die IPOMEX® hatte mit einem großen Mitbewerber zu kämpfen.

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Nichtsdestotrotz ist es gelungen, eine Veranstaltung zu platzieren, die gute Voraussetzungen zur Etablierung im Markt hat. Eine weitere Eigenveranstaltung war die business-online, die einkontinuierliches Wachstum aufweist. Mit diesen drei Veranstaltungen Diabetes, IPOMEX sowie business-online hat der Geschäftsbereich Messen 21% seines Gesamtumsatzes erzielt. Insofernwurde die in 2002 und 2003 gesteckte Zielsetzung, durch neue attraktive Eigenveranstaltungenzu wachsen, in 2004 erfolgreich umgesetzt.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die positive Entwicklung der business-online.

Entwicklung business-online 2001 - 2004

Diese positive Tendenz konnte bei den beiden bereits seit Jahren am Markt etablierten Eigenveranstaltungen FBF und Antiquitätentage nicht erreicht werden. Diese Messen bietenaktuell wenig Potential für Erlössteigerungen, haben jedoch einen hohen Produktionsaufwand,so dass der DB1 im Vergleich zu den Vorveranstaltungen gesunken ist. Für beide Veran-staltungen werden neue Konzepte erarbeitet, die den wirtschaftlichen Erfolg erhöhen sollen. Insgesamt konnte der Geschäftsbereich Messen im Jahr 2004 seine Erlöse im Vergleich zumVorjahr um TEUR 700 steigern. Aufgrund des zweijährigen FBF-Rhythmus ist ein Vergleichmit dem Jahr 2002 zur Verdeutlichung der Entwicklung sinnvoll. Im Jahr 2002 haben dieetablierten Messen XXL Münsterlandschau und die GPEC ein Umsatzvolumen von über TEUR 850 generiert. Beide Veranstaltungen finden nicht mehr statt. Es ist jedoch gelungen, 60 %dieses Umsatzausfalls mit den drei Veranstaltungen IPOMEX, Diabetes und business-online,die sich zum Teil im ersten Jahr der Markteinführung befinden, zu kompensieren. Dieser Erfolgverdeutlicht, dass die angestrebte strategische Neuorientierung greift.

-50.000

0

50.000

100.000

150.000

200.000

2001 2003 2004

ErlöseDB 1

EUR

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Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005 219

Umsätze ausgewählter Eigen-/Beteiligungsveranstaltungen 2002/2004:

2002 2004

TEUR TEUR

Antiquitätentage 219 205

FBF - Frühling - Blumen - Freizeit 538 528

XXL-Münsterlandschau 246 0

business-online 0 161

GPEC / IPOMEX 611 186

Diabetes 0 126

Summe 1.614 1.206

Der Geschäftsbereich Tagungen und Kongresse weist für das Jahr 2004 geringere Umsätze bedingt durch die gesunkene Anzahl an Kongressen aus. Die Schwankung der Zahl der Kongresse zwischen den geraden und ungeraden Jahren (2003: 16 Kongresse, 2004: 11 Kon-gresse) ist nicht logisch nachvollziehbar, aber seit Jahren festzustellen.

Die hohen Produktionskosten für viele eintägige und gesellschaftliche Veranstaltungen haben indiesem Geschäftsbereich zu einer Verschlechterung des Deckungsbeitrages geführt. NegativeDeckungsbeiträge sind bei einigen gesellschaftlichen Veranstaltungen zu verzeichnen.

Der Geschäftsbereich Events muss bei der Analyse und Betrachtung differenziert gesehenwerden.

Auf der einen Seite haben wir die sogenannten Publikumsveranstaltungen, die seit Jahrenkonstante Umsatzerlöse aufweisen. Hier ist es der Halle Münsterland gelungen, durch ein ausge-wogenes Portfolio an Eigen-, Gast- und Beteiligungsveranstaltungen den Deckungsbeitrag aufüber 40 % zu steigern. Bis auf wenige sehr zielgruppenspezifische Produktionen (für Kinder, Jugendliche, Klassik und Tanzmusik) konnten alle Veranstaltungen einen positiven Deckungs-beitrag erzielen.

Die zweite Seite dieses Geschäftsbereichs bilden die Partys, die größtenteils einen negativenDeckungsbeitrag aufweisen. Die hohen Produktionskosten für die Partys zur attraktivenProgrammgestaltung sowie Werbung und Organisation können nicht alleine aus den Einnahmender Eintrittsgelder und des Sponsoring gedeckt werden. Deshalb sind die Partys als rein gastro-nomische Events nur gemeinsam mit dem Ergebnis der Gastronomie zu betrachten. Mit den Partys werden 30 % des Gesamtumsatzes der Gastronomie erwirtschaftet.

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220 Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005

Die Gastronomie Le Buffet erzielte im Vergleich zum Vorjahr TEUR 96 geringere Erlöse. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit fällt um TEUR 49 geringer aus. Während derKüchenumsatz um TEUR 117 fiel, konnten die Umsätze für Getränke um TEUR 64 gesteigertwerden. Diese Steigerung, die sich vor allem auch in den besseren Pro-Kopf-Umsätzen ausdrückt, resultiert vor allem aus neuen Angeboten für den Kunden; Preiserhöhungen habennicht stattgefunden. Die Preise für Getränke sind seit 2001 konstant. Der Rückgang im BereichKüche wurde bereits in der Vergangenheit prognostiziert, da auf Grund der Konsum-zurückhaltung von Seiten der Kunden auf aufwendige Buffets und Menüs verzichtet wird. Dengeringeren Umsätzen konnte keine gleichwertige Reduzierung der Produktionskosten entgegen-gesetzt werden, da die Ansprüche der Kunden an Qualität und Quantität der Waren noch höhergeworden und die Preiserhöhungen beim Einkauf nicht an den Kunden weitergegeben wordensind. Diese strategische Entscheidung, auf Preiserhöhungen zu verzichten, dient der Sicherung unseres Marktsegments im Wettbewerb.

Die Abhängigkeit der Gastronomie von Partys, gesellschaftlichen Veranstaltungen undKongressen wird in der folgenden Darstellung deutlich.

Generierter prozentualer Anteil am gastronomischen Umsatz durch die Geschäftsbereiche:

Events47%

Messen +Ausstellungen

15%

Tagungen +Kongresse

38%

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Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005 221

Investitionen, Betriebsvorrichtungen und Bauunterhaltung

Im Dezember 2004 wurde für das Jahr 2005 mit dem Amt für Gebäudemanagement ein Rahmenvertrag für die Bauunterhaltung abgeschlossen. Mit diesem Vertrag nimmt die Halle Münsterland zukünftig Dienstleistungen vom Amt für Gebäudemanagement gegen Honorar-zahlungen in Anspruch. Beide Seiten versprechen sich von dieser Zusammenarbeit Synergien und ein optimiertes Management der Liegenschaft.

Der Rahmenvertrag ist letztendlich die Konsequenz aus der erfolgreichen Zusammenarbeit der vergangenen zwei Jahre. In 2004 wurden Projekte wie zum Beispiel die Instandsetzung des Parkplatzes Süd/Süd, die Erneuerung des Bühnenbelages im Congress-Centrum sowie dieSteuerung für die Kettenzüge in der Großen Halle gemeinsam geplant und umgesetzt.

Größere Investitionen wurden in 2004 für die Anschaffung von Kälteanlagen, einer neuen Mikrofonanlage sowie von Beamern getätigt. Insgesamt entsprechen die hier getätigten Aus-gaben der Investitionsplanung.

Personal

Die Anzahl der Beschäftigten betrug in 2004 durchschnittlich 47,5 ohne Auszubildende - imVergleich zum Vorjahr blieb die Zahl konstant.

Im Jahr 2004 gab es einen Generationswechsel in den Führungspositionen des Unternehmens. Seit November 2004 hat Herr Okan Özer Prokura für die Halle Münsterland GmbH erhalten. Ervertritt die Geschäftsführerin und ist in seiner Funktion für die Finanzverwaltung, Organisationund die Revision verantwortlich. Im Oktober wurde die Leitung des Geschäftsbereichs Messen neu besetzt.

Im Bereich der Hallentechnik konnte ein Mitarbeiter die Ausbildung zum Meister für Veran-staltungstechnik erfolgreich abschließen und ist seitdem u. a. berechtigt, die laut Versamm-lungsstättenverordnung vorgeschriebene Abnahme der Bühnen durchzuführen. Bis zur Er-langung dieser Qualifikation mussten externe Dienstleister hinzugezogen werden.

Vier Auszubildende haben bei der Halle Münsterland den Abschluss Veranstaltungskauffrau/-mann bzw. Hotelkauffrau erworben. Eine Auszubildende konnte übernommen werden. Im August haben drei neue Auszubildende die Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau/-mannaufgenommen.

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222 Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005

Die Organisationsschulungen und Fortbildungen sind im Jahr 2004 fortgesetzt worden.

Auf Seiten der Dienst-/Fremdleister konnte das Service- und Qualifikationsniveau durchVerpflichtung auf gemeinsame Service- und Qualitätsstandards und hausinterne Schulungenverbessert werden.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - Risikomanagement

Das negative Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit konnten in 2004 - wie bereits in2003 - verbessert werden. Dies ist unter anderem das Ergebnis von Kostenreduktions-maßnahmen und sonstigen Maßnahmen zur Erhöhung der Rentabilität. Maßnahmen im Bereichder Kosten sind begrenzt und nahezu ausgeschöpft und stehen für die Zukunft nur nochvereinzelt zur Verfügung. Eine Verbesserung der Ertragslage in der Zukunft ist nur durch die Einführung und Etablierung neuer Veranstaltungen sowie Akquisition weiterer Gastveran-staltungen möglich.

Mit dem zur Verfügung stehenden Innovationsfonds ist die Möglichkeit gegeben, auch inschwierigen Zeiten Innovationen zu fördern. Die derzeitige investive Zurückhaltung erschwertaber nichtsdestotrotz die erfolgreiche Einführung von neuen Veranstaltungen. Der Markt-etablierungsprozess wird verlangsamt, so dass die Marktreife und damit der Return onInvestment später erreicht wird. Dies beeinflusst die geplante Umsatzsteigerung der HalleMünsterland. Die stringente Verfolgung der wirtschaftlichen Optimierung wird weiter voran getrieben. Hierfür ist eine erfolgreiche Marktpositionierung neuer Kongress- und Messethemen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, unabdingbar.

Die Vermögens- und Finanzlage wird in den nächsten vier Jahren maßgeblich vom neuenManagementvertrag beeinflusst. In diesem Managementvertrag ist ein Liquiditätsabbau vorge-sehen. Dieser Liquiditätsabbau ist im Zusammenhang mit der allgemeinen wirtschaftlichen Situation der Stadt Münster nachvollziehbar und aufgrund des fixierten und vorgesehenen Volumens für die Halle Münsterland GmbH bis zum Jahr 2008 unproblematisch. Des Weiteren wurde mit dem neuen Managementvertrag die Finanzierung des zukünftigen Investitions-bedarfs, der Förderung neuer Projekte sowie der Verlustabdeckung aus dem laufendenGeschäftsbetrieb für die nächsten vier Jahre fixiert. An der bisherigen Art der Bezuschussung - der Zuführung zur Kapitalrücklage - wird auch im neuen Managementvertrag festgehalten

Als Fazit lässt sich festhalten, dass mit dem neuen Managementvertrag die Vermögens- und Finanzlage der Halle Münsterland für die nächsten 4 Jahre - trotz des Liquiditätsabbaus - durchdie vereinbarte Finanzierung der Verlustabdeckung aus dem laufenden Geschäftsbetrieb, desInvestitionsbedarfs sowie der Förderung neuer Projekte gesichert ist.

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Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005 223

Parkplatzbewirtschaftung des Parkhaus Stadthaus III

Seit dem 1. Mai 2004 hat die Halle Münsterland die Bewirtschaftung des Parkhauses Stadt-haus III für ein Probejahr übernommen. Diese Übernahme erfolgte im Zusammenhang mit der Installation des Parkleitsystems sowie der damit verbundenen Kapazitätsanzeige an allen Zu-fahrtsstraßen zur Halle Münsterland. Gleichzeitig wurden - um eine zeitnahe und korrekte Zäh-lung der freien Parkkapazitäten sicher zustellen - auf den Parkplätzen Nord und Süd Schranken-anlagen installiert. Die Parkplätze Süd/Süd, „Umfahrt“ und „Ellipse“ wurden mit Zählschleifen ausgestattet. Durch das zusätzliche Angebot an komfortablen Parkplätzen und das moderneParkleitsystem rund um die Halle Münsterland ist ein weiterer Meilenstein in Richtung Kunden-orientierung und Servicequalität erreicht worden.

Ökoprofit

Im Juni 2004 hat die Zertifizierung der Halle Münsterland als ÖKOPROFIT-Betriebstattgefunden. Ein Jahr lang hat ein Projektteam der Halle Münsterland mit Experten Potentiale zur Umweltentlastung und gleichzeitig Möglichkeiten zur Betriebskostensenkung untersucht. Durch Maßnahmen wie zum Beispiel verbesserter Mülltrennung, Reduzierung der Durch-laufzeiten an den Waschtischen im Besucherbereich, Optimierung des Einkaufs etc. konnten - unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte - insgesamt Einsparungen in Höhe vonEUR 12.000,00 im Jahr erreicht werden.

Umsatz und Auftragsentwicklung

Für das Jahr 2005 ist ein geringerer Umsatz geplant, da zum einen weniger Veranstaltungen undvor allem Veranstaltungen mit geringerem Umsatzvolumen stattfinden werden.

Im nun laufenden Geschäftsjahr ist absehbar, dass die Umsatzerwartung für 2005 nach untenkorrigiert werden muss. Entsprechend wird auch das Jahresergebnis gegenüber der Planungnegativ abweichen. Eine erheblich bessere Umsatz- und Auftragsentwicklung ist erst für dieJahre 2006 und 2007 zu erwarten. Die derzeit vorliegenden Buchungen und Reservierungen sowie der Verlauf der Eigenveranstaltungen zeigen diese Tendenz. Mit entsprechenderUmsatzentwicklung in 2006 und 2007 ist zugleich eine Verbesserung des Jahresergebnisses zuerwarten. Die Voraussetzungen für die erfolgreiche Zukunft - ein junges hoch motiviertes Team und neue Ideen und Konzepte - sind in den letzten zwei Jahren geschaffen worden. Lediglich das gesamtwirtschaftliche Umfeld stellt noch eine Herausforderung dar. Aber auch dieseHerausforderung wird die Halle Münsterland mit Innovationen „meistern“.

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224 Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005

Das bisher eklatante Ungleichgewicht zwischen den geraden und den ungeraden Jahren wird, wie angestrebt, zukünftig weiter nivelliert.

Ausblick

Wie bereits dargestellt, ist die Branche besonders abhängig von der allgemeinen wirtschaftlichen Gesamtsituation. Eine zweite wichtige Größe ist der sich permanent erhöhende Wettbewerbsdruck durch die wachsende Zahl der Kongresszentren, Arenen und Veranstaltungshallen. Besonders in Nordrhein-Westfalen nimmt die Dichte derVeranstaltungszentren permanent zu. Die sinkende Zahl an „Megastars“, die Reduktion derKongresshäufigkeit bei Verbänden, Fusionen von Unternehmen und damit verbundene Halbierung der Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen sind Wettbewerbsbedingungen, diedas Risiko von nicht planbaren Umsatzrückgängen nach sich ziehen und die nur durchkonsequente Entwicklung von USPs für den Kunden überwunden werden können. Diese Alleinstellungsmerkmale ergeben sich nicht alleine durch ein attraktives Veranstaltungs-zentrum. Das gesamte Umfeld, das Angebot der Stadt von Infrastruktur über Gastronomie und Hotellerie bis hin zum Dienstleistungsgewerbe tragen die Verantwortung für das Wohlfühlender Gäste und die Kundenbindung. Die Stadt Münster hat gemeinsam mit der Halle Münsterland die ersten Schritte eingeleitet. Ob Parkleitsystem, Optimierung des Verkehrsflusses, der Masterplan, der integrierte Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingprozess,die Kongressinitiative sowie der Imagegewinn der Stadt durch die Verleihung des LivComAwards sind Schritte, um im Wettbewerb eine führende Position einzunehmen. Die strategischeAusrichtung der Halle Münsterland beinhaltet zum einen die Positionierung eigener Kongresseund Messen mit innovativen Themen, zum anderen die Erweiterung des Serviceangebots unddie Erweiterung des Portfolios an Gastveranstaltungen. Neue Geschäftsfelder - z. B. für die professionelle Abwicklung von Kongressen, die Übernahme der Akquisition und Organisationder Ausstellungen, etc - werden ausgebaut. Gemeinsam mit Münster-Marketing kann demMesse- und Kongressveranstalter jede gewünschte und notwendige Dienstleistung angeboten werden.

Ziel ist es, dass sich die Halle Münsterland im Zeitalter digitalen Overflows und wireless world wide web zu einer wichtigen Plattform für Kommunikation entwickelt.

Münster, den 23. Mai 2005

Dr. Ursula Paschke

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Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schulefür Musik vom 30. 11. 2005Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen inder Fassung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Gesetzvom 3. 5. 2005 (GV. NW 498) , sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzesfür das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NW 610),zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. 4. 2005 (GV. NW 488), hat der Oberbürgermeisterder Stadt Münster gemeinsam mit einem Ratsmitglied durch Dringlichkeitsentscheidungdie nachstehende Satzung zur Änderung zur Gebührensatzung am 30. 11. 2005 be-schlossen:

§ 1 Änderung von § 1 Art und Höhe der Gebühren

Der Gebührentarif wird wie folgt geändert:

Gebühren für Unterricht pro Monat

Unterrichtsart (1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche, Stand: 1. 2. 2006) Gebühr

1. Musikzwerge 45 Min. 18,-- €

2. Musikalische Früherziehung ab 8 Teilnehmenden 60 Min. 18,-- €

2a. Musikalische Früherziehung 4 - 6 Teilnehmende 60 Min. 21,-- €

3. Musikalische Grundausbildung ab 8 Teilnehmenden 60 Min. 18,-- €

3a. Musikalische Grundausbildung 4 – 6 Teilnehmende 60 Min. 21,-- €

4. Gruppenunterricht 4 und mehr Teilnehmende 45 Min. 24,-- €

5. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 Min. 31,-- €

6. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 Min. 44,-- €

6a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende plus 45 Min. 40,-- €

7. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 Min./14-tägig 45 Min. 44,-- €

7a. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 Min./14-tägig plus 45 Min. 40,-- €

8. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 Min./Partnerunterricht 60 Min. 57,-- €

8a. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 Min./Partnerunterricht plus 60 Min. 53,-- €

9. 1,0 UStd. Einzelunterricht 45 Min. 84,-- €

9a. 1,0 UStd. Einzelunterricht plus 45 Min. 79,-- €

10. Klassenunterricht .... nach Teilnehmerzahl in Absprache mit den allgemein bildenden Schulen 6,-- € bis 25,-- €

Unterricht plus beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. desSchülers an einem der Angebote 11 - 17.

Ensembleunterricht

11. Chöre je 15 Min. 2,-- €

12. Kammermusikgruppe 2 Teilnehmende 40,-- €

13. Kammermusikgruppe 3 Teilnehmende 31,-- €

14. Kammermusikgruppe 4 und mehr Teilnehmende 24,-- €

15. Instrumentalspielkreis (10 und mehr Teilnehmende) 12,-- €

16. Orchester/Big Band ab 15 Teilnehmenden 10,-- €

17. Gehörbildung/Musiklehre/Theorie 22,-- €

Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung) 10,-- €

Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb der Frist) 10,-- €

Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005 225

Halle Münsterland GmbH, MünsterVeränderungen im Aufsichtsrat imGeschäftsjahr 2004Der Rat der Stadt Münster hat am 17. 11. 2004 folgende Mitglieder in denAufsichtsrat entsandt:

Ratsherr Robert OtteBürgermeister Günter Schulze BlasumRatsherr Heinz-Georg BuddenbäumerRatsfrau Gabriele Kubig-SteltigRatsherr Holger WiggerRatsherr Carsten PetersHerr Heinrich GöttingStadtdirektor Hartwig Schultheiß

Abberufen wurden am 17. 11. 2004:

Ratsherr Heinz-Dieter SellenriekHerr Bernhard WaltermannHerr Bernhard BrämswigHerr Josef Lütke NotarpHerr Hermann DillmannStadtkämmerin Helga Bickeböller

Seit dem 11. 1. 2005 ist Ratsfrau HelgaWelker Vorsitzende des Aufsichtsratesals Nachfolgerin von Herrn Josef LütkeNotarp.

Münster, im November 2005

Halle Münsterland GmbHDr. Ursula PaschkeGeschäftsführerin

Sitzung der Verbandsversamm-lung des Sparkassenzweckver-bandes am 15. Dezember 2005Die Sitzung der Verbandsversammlungdes Sparkassenzweckverbandes derStadt Münster und des Kreises Waren-dorf sowie der Städte und GemeindenAhlen, Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh,Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassen-berg, Sendenhorst, Telgte und Warendorfder Sparkasse Münsterland Ost amDonnerstag, dem 15. Dezember 2005,um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Telgte,Baßfeld, 48291 Telgtewird bekannt gemacht.

Tagesordnung

Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beschluss über die Genehmigung derWiederbestellung des Mitglieds desVorstands, Herrn Heiner Friemann,durch den Verwaltungsrat

2. Beschluss über die Genehmigung derWiederbestellung des Mitglieds desVorstands, Herrn Wolfram Gerling,durch den Verwaltungsrat

3. Information über die Bestellung vonHerrn Dr. Peter Lucke zum stellvertre-tenden Mitglied des Vorstands

Öffentliche Sitzung:

4. Beschluss zur Änderung der Satzungder Sparkasse Münsterland Ost

5. Wahl eines Verwaltungsratsmitgliedsund der Stellvertretung für eine wäh-rend der Wahlzeit ausgeschiedeneDienstkraft

6. Kurzbericht des Vorstands über dieGeschäftsentwicklung 2005 derSparkasse Münsterland Ost

7. Sonstiges

Münster, den 28. November 2005

Dr. Wolfgang KirschVorsitzender

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Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 1 bis 10 erfasst sind, erhalten die Möglich-keit, die Unterrichtsangebote der Ziffer 11 bis 17 kostenlos zu besuchen.

Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % erhöhteGebühr erhoben. Dieser Zuschlag gilt nicht für Ensembleunterricht. Ebenso ausgenom-men sind Schüler, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende undStudenten bis zum 27. Lebensjahr, soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskinder-geldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichts-zeitraum durch den Gebührenpflichtigen nachzuweisen.

Gebühren für Leihinstrumente pro Monat

Name des Instruments 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr

Gruppe A:1/8 Geige 9,-- € 9,-- € 10,-- €

1/4 Geige 9,-- € 9,-- € 10,-- €

1/2 Geige 9,-- € 9,-- € 10,-- €

Gruppe B:Trompete 9,-- € 10,-- € 13,-- €

Kornett 9,-- € 10,-- € 13,-- €

Posaune 9,-- € 10,-- € 13,-- €

Horn 9,-- € 10,-- € 13,-- €

Blockflöte 9,-- € 10,-- € 13,-- €

Gitarre 9,-- € 10,-- € 13,-- €

Gruppe C:3/4 Geige 11,-- € 11,--€ 14,--€

1/2 Cello 11,--€ 11,--€ 14,--€

3/4 Cello 11,--€ 11,--€ 14,--€

Gruppe D:Bratsche 11,-- € 14,-- € 17,-- €

1/1 Geige 11,-- € 14,-- € 17,-- €

1/1 Cello 11,-- € 14,-- € 17,-- €

Bass 11,-- € 14,-- € 17,-- €

Querflöte 11,-- € 14,-- € 17,-- €

Oboe 11,-- € 14,-- € 17,-- €

Klarinette 11,-- € 14,-- € 17,-- €

Fagott 11,-- € 14,-- € 17,-- €

Tuba 11,-- € 14,-- € 17,-- €

Gambe 11,-- € 14,-- € 17,-- €

Akkordeon 11,-- € 14,-- € 17,-- €

E-Gitarre 11,-- € 14,-- € 17,-- €

Gruppe E:Saxofon 11,-- € 14,-- € 19,-- €

Klaviernutzung 3,50 € 3,50 € 3,50 €

Die Gebühr zur Nutzung des Klaviers in Höhe von 3,50 € wird in der Form erhoben, dassjeder Klavierschüler zusätzlich zur Unterrichtsgebühr monatlich 3,50 € zahlt.

§ 2 Änderung von § 4 Abs. 3, 4 und 5

Der Abs. 3 wird aufgehoben, aus dem Abs. 4 wird Abs. 3 und aus Abs. 5 wird Abs. 4.

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 1. 2. 2006 inKraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermitöffentlich bekannt gemacht.

Auf die Rechtsfolgen des § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NW wird hingewiesen. DieseBestimmung lautet wie folgt:

§ 7 Abs. 6 Satz 1

Die Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften dieses Gesetzes kanngegen Satzungen, sonstige ortsrechtlicheBestimmungen und Flächennutzungs-pläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrerVerkündung nicht mehr geltend gemachtwerden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigungfehlt oder ein vorgeschriebenes An-zeigeverfahren wurde nicht durchge-führt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrecht-liche Bestimmung oder der Flächen-nutzungsplan ist nicht ordnungsge-mäß öffentlich bekannt gemacht wor-den,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbe-schluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel istgegenüber der Gemeinde vorhergerügt und dabei die verletzteRechtsvorschrift und die Tatsachebezeichnet worden, die den Mangelergibt.

Münster, den 30. November 2005

Der OberbürgermeisterDr. Tillmann

Tagesordnung für die Sitzung desRates am Mittwoch, 7. 12. 2005,17.30 Uhr, Festsaal, Rathaus, Prin-zipalmarkt 8-9, 48143 MünsterÖffentlicher Sitzungsteil

1. Fragestunde für Einwohnerinnenund Einwohner

2. Aktuelle Stunde

3. Eingänge und Mitteilungen

4. Anregungen gem. § 24 der Ge-meindeordnung

4.1 Anregungen gemäß § 24 der Ge-meindeordnung für das LandNordrhein-Westfalen

5. Anfragen von Ratsmitgliedern

6. Anregungen der Bezirksvertre-tungen

7. Anregungen des Ausländer-beirates

226 Amtsblatt Nr. 22 vom 1. 12. 2005

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8. Einbringung der Haushaltssatzungder Stadt Münster für dasHaushaltsjahr 2006

Etatreden: Oberbürgermeister Dr. TillmannStadtkämmerin Bickeböller

8.1 Neue Maßnahmen zum Haushalts-plan 2006 und zum Investitions-programm 2005 - 2009

8.2 Haushaltssatzung der StadtMünster für das Haushaltsjahr2006

Finanzplan und Investitionspro-gramm der Stadt Münster für dieJahre 2005 - 2009

9. Über- und außerplanmäßige Mit-telbereitstellungen und Verpflich-tungsermächtigungen im 3. Vier-teljahr 2005

10. Zukünftige Entwicklung der städti-schen Bäderlandschaft- Ergebnis des Gutachtens undEntscheidung über das weitereVorgehen -

11. Steuern, Gebühren, Tarife undEntgelte

11.1 Neufassung der Gebührensatzungfür die Wochenmärkte in der StadtMünster

11.2 Neufassung der Gebührensatzungfür das Überlassen vonStandplätzen bei Volksfesten(Send und Kirmessen) in der StadtMünster

11.3 Vergnügungssteuersatzung derStadt MünsterSteuersätze für Tanzveranstaltun-gen

11.4 Änderung der Gebührensatzungder Stadt Münster für die West-fälischen Schule für Musik

11.5 Abfallgebühren 2006

11.6 Tarif für Leistungen der Abfallwirt-schaftsbetriebe Münster 2006

11.7 Änderung der Straßenreinigungs-satzung

11.8 Straßenreinigungsgebühren 2006

11.9 Änderung der Gewässergebühren-satzung (GGS);Änderung der Gebührentarife

11.10 Änderung der Abwassergebühren-satzung (AGS);Änderung der Gebührentarife

11.11 Änderung der Gebührensatzungfür den Rettungsdienst der StadtMünster

12. Erweiterung Zentrum Kinderhaus

13. Freiherr-vom-Stein-Gymnasium;hier: Aufhebung der Stützungs-

maßnahme "Übernahme derSchülerfahrkosten für Schüler/in-nen, die nicht mehr als zweiKilometer von der Schule entferntwohnen"

14. Gottfried-von-Cappenberg-Schule- katholische Grundschule - undGrundschule Loevelingloh - ka-tholische Grundschulehier: Änderung der Schulbezirke

15. Weiterentwicklung der Berufs-kollegs: Errichtungsvorhaben derBerufskollegs in städtischerTrägerschaft zum Schuljahr2006/2007

16. Abschluss eines öffentlich-recht-lichen Vertrages mit dem chemi-schen Landes- und staatlichenVeterinäruntersuchungsamt Müns-ter über die Untersuchung vonLebensmitteln, Bedarfgegen-ständen und kosmetischen Mitteln

17. Satzung über die Festlegung derHöhe des Geldbetrages, der nach§ 51 Abs. 5 der Landesbauord-nung NRW statt der Herstellungeines Stellplatzes entrichtet wird -Stellplatzablösesatzung

18. Änderung der Geschäftsordnungder Pflegekonferenz Münster in"Grundsätze für die Arbeit derPflegekonferenz"

19. Wohnanlage für demenzkrankeMenschen mit angegliedertenWohnungen für Angehörige inMünster-Givenbeck, Am Küchen-buschBaumaßnahme der Friedrich undIrmgard Buschmann-Stiftung

20. Wohnen im Alter, Fortschreibung2005

21. Wirtschaftspläne städtischerGesellschaften

21.1 Wirtschaftsplan 2006 der citeq

21.2 Wirtschaftsplan 2006 - MünsterMarketing

21.3 Wirtschaftspläne der Stiftungenfür das Jahr 2006

21.4 Wirtschaftsplan 2006 der Alten-zentrum Klarastift gGmbH

21.5 Wirtschaftsplan 2006 der KlarastiftService GmbH

21.6 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster- Wirtschaftsplan 2006- Finanzplan 2006 - 2010

22. Bauleitplanung

22.1. Stadtbezirk Münster-Mitte

22.1.1 Bebauungsplan Nr. 242: Eisen-bahnstraße / FriedrichstraßeBeschluss zur Aufhebung

22.2. Stadtbezirk Münster-West

22.2.1 21. Änderung des fortgeschriebe-nen Flächennutzungsplanes derStadt Münster für den östlichenTeilbereich des GewerbegebietesSteinfurter Straße / B 54 / Auto-bahn A 1Abschließender Beschluss

22.2.2 2. Änderung des Bebauungspla-nes Nr. 388: Nienberge- Gewerbe-gebiet Steinfurter Straße / B 54 /Autobahn A 11. Beschluss über die Anregungen2. Satzungsbeschluss

22.3. Stadtbezirk Münster-Südost

22.3.1 Bebauungsplan Nr. 497: Grem-mendorf- Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / LoddenbachBeschluss zur Aufstellung

23. Umbesetzungen in Ausschüssendes Rates und sonstigen Gremien

24. Anträge von Ratsmitgliedern nach§ 3 Abs. 1 der Geschäftsordnungdes Rates

25. Anträge von Ratsmitgliedern nach§ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnungdes Rates

25.1 Verlagerung von Schwerlastver-kehr auf Bundesstraßen stoppenAntrag der CDU-FraktionBegründung: Ratsherr Weber

25.2 Familienzentren für MünsterAntrag der CDU-Fraktion und derFDP-FraktionBegründung: Ratsherr SellenriekRatsfrau Möllemann-Appelhoff

25.3 Bürger-Forum Kanalausbau inMünsterAntrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GALBegründung: Ratsherr Peters

25.4 Lebenswert und bezahlbar -Münster zukunftsfähig erhaltenStädtische Ausgaben an die Ein-nahmen anpassenAntrag der CDU-Fraktion und derFDP-FraktionBegründung: Ratsherr SellenriekRatsfrau Möllemann-Appelhoff

26. Verschiedenes

Nichtöffentlicher Sitzungsteil

1. Eingänge und Mitteilungen

2. Liegenschaftsangelegenheiten

3. Wirtschaftsplan 2006 und mittel-fristige Planung 2005 - 2009 der"Westfälischer Zoologischer Gar-ten Münster GmbH" (Zoo GmbH)Finanzformel 2006 - 2009 für dieZoo GmbH

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Herausgegeben von der Stadt Münster – Presse- u. Informationsamt –,Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 MünsterRedaktion: Christian BüttnerTel. (02 51) 4 92 - 13 51, Fax (02 51) 4 92 - 77 64E-Mail: [email protected]: 1,00 €, Bezugsgeld jährlich 32,00 €.Abonnementsbestellungen sind zu richten an: Stadt Münster – Presse- und Informationsamt –.Kündigung spätestens bis zum 15. Dezember fürden 1. Januar des folgenden Jahres.Einzelnummern sind in der Münster-Information, Heinrich-Brüning-Straße 9, erhältlich.Druck: Joh. Burlage48157 Münster, Kiesekampweg 2, Ruf 2 42 22

4. City-Projekt "Stubengasse + Um-feld"

5. Ortskern Roxel: Umbaumaßnah-men im Bereich der Schulte-Hermann-Str.

6. Verschiedenes

Münster, den 30. November 2005

Der OberbürgermeisterDr. Tillmann