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MERKBLATT ZUR AUSFUHR VON WAREN IN DHL PAKETEN INTERNATIONAL UND WELTPAKETEN Paket International – Merkblatt Zoll PAKET Dieses Merkblatt enthält Hinweise für den kommerziellen Versand von Waren in Nicht-EU-Staaten und Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören sowie in Drittlandsgebiete im Sinne des Umsatzsteuerrechts. BEGLEITPAPIERE FÜR JEDE SENDUNG In einer selbstklebenden, auf der Aufschriftseite der Sendung befestigten Versandtasche müssen folgende Unterlagen (vollständig ausgefüllt) enthalten sein: Paketkarte, Zollinhaltserklärung, Handelsrechnung (bzw. Proforma-Rechnung) in zweifacher Ausfertigung, ggf. andere zollrelevante Papiere (z. B. Gesundheitszeugnisse, phytosanitäre Zeugnisse usw.) ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE AUS ZOLLRECHTLICHEN GRÜNDEN Handelt es sich um Postsendungen, die Waren für kommerzielle Zwecke enthalten, deren Gesamtwert 1.000 Euro überschreitet oder die Waren für kommerzielle Zwecke enthalten, die Teil einer regelmäßigen Serie gleichartiger Vorgänge sind und der Wert der einzelnen Sendungen weniger als 1.000 Euro beträgt, jedoch der Gesamtwarenwert aller Sendungen 1.000 Euro überschreitet oder die Waren enthalten - für die eine Gewährung von Ausfuhrerstattungen oder anderen Beträgen oder die Erstattung von Abgaben vorgesehen ist oder beantragt wurde, - die Verbots- oder Beschränkungsmaßnahmen, - einer Ausfuhrgenehmigungspflicht für Waren, Fertigungsunterlagen und Techno- logien auf Grund von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie der Rechts- akten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder - sonstigen besonderen Förmlichkeiten (z. B. Erfordernis einer Ausfuhrlizenz, statistische Förmlichkeiten) unterliegen, ist der Ausführer oder sein Verteter nach § 9 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verpflichtet, die Waren vor der Übergabe an die Deutsche Post elektronisch bei der Ausfuhrzollstelle anzumelden. ELEKTRONISCHE AUSFUHRANMELDUNG Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs jedes Ausfuhrverfahrens ist folgende Vorgehensweise zwingend einzuhalten: 1. Der Anmelder meldet die Ausfuhr für eine Postsendung über die Anwendung Internetausfuhranmeldung Plus auf www.zoll.de an oder nutzt das IT-System ATLAS. Als Ausgangszollstelle für alle Sendungen im Postverkehr ist unab- hängig vom Zielland immer die Codierung DE003305 zu verwenden. 2. Für jedes Packstück ist ein eigenes Ausfuhrbegleitdokument (ABD) am Ende des Anmeldeprozesses auszudrucken. Das Ausfuhrbegleitdokument enthält die Movement Reference Number (MRN) inkl. MRN-Barcode, die als Identi- fikation der Ausfuhranmeldung im Bearbeitungsprozess dient. 3. Das Ausfuhrbegleitdokument wird mit den weiteren Versandunterlagen als oberstes Dokument in die selbstklebende, durchsichtige Versandtasche eingelegt, die auf der Aufschriftseite der Postsendung befestigt wird. 4. In die Nähe der Empfängeranschrift ist der Aufkleber “Achtung! Ausfuhran- meldung” aufzukleben. Der Aufkleber steht als PDF auf der Internetseite www.dhl.de zur Verfügung. Anmelder mit DHL Geschäftskundenvertrag können diesen Aufkleber beim DHL Kundenservice unter der Bestellnummer 915-830-100 anfordern. Die Postsendung kann bei der Ausfuhr nur ordungsgemäß abgefertigt und das Ausfuhrverfahren vorschriftsmäßig elektronisch geschlossen werden, wenn die vorstehenden Schritte bei der Sendungsvorbereitung beachtet werden. Eine elektronische Ausgangsbestätigung wird nur bei vorschriftsgemäßem Abschluss des Verfahrens durch die deutsche Zollbehörde versandt. Die Aus- gangsbestätigung kann als Beleg für Umsatzsteuerzwecke genutzt werden. VERFAHREN BEI DER DEUTSCHEN POST Anhand des auf dem Aufkleber “Achtung Ausfuhranmeldung!” enthaltenen Steuerbarcodes werden bei den Auswechselstellen der Deutschen Post / DHL diejenigen Sendungen identifiziert, für die das Ausfuhrverfahren über ATLAS bei der Ausgangszollstelle geschlossen werden muss. Dazu wird das Ausfuhrbegleit- dokument aus der Versandtasche entnommen und anhand der MRN die Schlie- ßung des Ausfuhrverfahrens bei der Ausgangszollstelle über das System ATLAS veranlasst. WEITERE HINWEISE Bitte halten Sie die vorstehend aufgeführten Versandbestimmungen genau ein. Die nicht ordungsgemäße Vorbereitung der Sendung durch Sie als Ausführer oder Anmelder, kann zu Laufzeitverzögerungen oder auch zur Rückgabe der betref- fenden Postsendung führen. Auch bei der Versendung in EU-Staaten können sich zollrechtliche Verpflichtun- gen aus anderen zoll-, steuer- oder außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften ergeben. Weitere Informationen zu zollrechtlichen Fragen finden Sie auch auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung (http://www.zoll.de). Dort sind u. a. Kontaktdaten zu Informationsstellen der Zollverwaltungen angegeben. Mat.-Nr.: 675-999-033 Stand: 07/2009

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MERKBLATT ZUR AUSFUHR VON WARENIN DHL PAKETEN INTERNATIONAL UND WELTPAKETEN

Paket International – Merkblatt Zoll

PAKET

Dieses Merkblatt enthält Hinweise für den kommerziellen Versand von Waren in– Nicht-EU-Staaten und– Gebiete, die nicht zum Zoll gebiet der EU gehören sowie in– Drittlandsgebiete im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

BEGLEITPAPIERE FÜR JEDE SENDUNG

In einer selbstklebenden, auf der Aufschriftseite der Sen dung befestigten Versand taschemüssen fol gende Unterlagen (vollständig ausgefüllt) enthalten sein:– Paketkarte,– Zollinhaltserklärung,– Handelsrechnung (bzw. Proforma-Rechnung) in zwei facher Ausfertigung,– ggf. andere zollrelevante Papiere (z. B. Gesundheitszeugnisse, phytosanitäre

Zeugnisse usw.)

ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE AUS ZOLLRECHTLICHEN GRÜNDEN

Handelt es sich um Postsendungen,– die Waren für kommerzielle Zwecke enthalten, deren Ge samtwert 1.000 Euro

überschreitet oder– die Waren für kommerzielle Zwecke enthalten, die Teil einer regelmäßigen Serie

gleich artiger Vor gänge sind und der Wert der einzelnen Sendungen weniger als 1.000 Euro beträgt, jedoch der Gesamtwarenwert aller Sendungen 1.000 Euroüberschreitet oder

– die Waren enthalten- für die eine Gewährung von Ausfuhrerstattungen oder an deren Beträgen oder die

Er stattung von Abgaben vor gesehen ist oder beantragt wurde,- die Verbots- oder Beschränkungsmaßnahmen,- einer Ausfuhrgenehmigungspflicht für Waren, Ferti gungsunterlagen und Techno -

lo gien auf Grund von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie der Rechts -akten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder

- sonstigen besonderen Förmlichkeiten (z. B. Erfor dernis einer Ausfuhrlizenz,statistische Förmlichkeiten) unter liegen,

ist der Ausführer oder sein Verteter nach § 9 Abs. 1 der Außenwirtschafts ver ord nung(AWV) verpflichtet, die Waren vor der Über gabe an die Deutsche Post elektronisch beider Ausfuhrzollstelle anzumelden.

ELEKTRONISCHE AUSFUHRANMELDUNG

Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs jedes Ausfuhrverfahrens istfolgende Vorgehensweise zwingend einzuhalten:

1. Der Anmelder meldet die Ausfuhr für eine Postsendung über die AnwendungInternetausfuhranmeldung Plus auf www.zoll.de an oder nutzt das IT-SystemATLAS. Als Ausgangszollstelle für alle Sendungen im Postverkehr ist unab -hängig vom Zielland immer die Codierung DE003305 zu verwenden.

2. Für jedes Packstück ist ein eigenes Ausfuhrbegleitdokument (ABD) am Endedes Anmeldeprozesses auszudrucken. Das Ausfuhrbegleitdokument enthält dieMovement Reference Number (MRN) inkl. MRN-Barcode, die als Identi -fikation der Ausfuhranmeldung im Bearbeitungsprozess dient.

3. Das Ausfuhrbegleitdokument wird mit den weiteren Versandunterlagen alsoberstes Dokument in die selbstklebende, durchsichtige Versandtascheeingelegt, die auf der Auf schriftseite der Postsendung befestigt wird.

4. In die Nähe der Empfängeranschrift ist der Aufkleber “Achtung! Ausfuhran-meldung” aufzukleben. Der Aufkleber steht als PDF auf der Internetseitewww.dhl.de zur Verfügung. Anmelder mit DHL Geschäftskundenvertragkönnen diesen Aufkleber beim DHL Kundenservice unter der Bestellnummer915-830-100 anfordern.

Die Postsendung kann bei der Ausfuhr nur ordungsgemäß abgefertigt und dasAusfuhrverfahren vorschriftsmäßig elektronisch geschlossen werden, wenn dievorstehenden Schritte bei der Sendungsvorbereitung beachtet werden.

Eine elektronische Ausgangsbestätigung wird nur bei vorschriftsgemäßemAbschluss des Verfahrens durch die deutsche Zollbehörde versandt. Die Aus -gangsbestätigung kann als Beleg für Umsatzsteuerzwecke genutzt werden.

VERFAHREN BEI DER DEUTSCHEN POST

Anhand des auf dem Aufkleber “Achtung Ausfuhranmeldung!” enthaltenenSteuerbarcodes werden bei den Auswechselstellen der Deutschen Post / DHLdiejenigen Sendungen identifiziert, für die das Ausfuhrverfahren über ATLAS beider Ausgangszollstelle geschlossen werden muss. Dazu wird das Ausfuhrbegleit-dokument aus der Versandtasche entnommen und anhand der MRN die Schlie -ßung des Ausfuhrverfahrens bei der Ausgangszollstelle über das System ATLASveranlasst.

WEITERE HINWEISE

Bitte halten Sie die vorstehend aufgeführten Versandbestimmungen genau ein.Die nicht ordungsgemäße Vorbereitung der Sendung durch Sie als Ausführer oderAnmelder, kann zu Laufzeitverzögerungen oder auch zur Rückgabe der betref -fenden Postsendung führen.

Auch bei der Versendung in EU-Staaten können sich zollrechtliche Verpflichtun-gen aus anderen zoll-, steuer- oder außenwirtschaftsrechtlichen Vor schrif tenergeben.

Weitere Informationen zu zollrechtlichen Fragen finden Sie auch auf derInternetseite der deutschen Zollverwaltung (http://www.zoll.de). Dort sind u. a.Kontaktdaten zu Informationsstellen der Zollverwaltungen angegeben.

Mat.-Nr.: 675-999-033 Stand: 07/2009

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* Für Sendungen nach 27498 Helgoland sind keine Ausfuhrpapiere erforderlich. Für Sendungen, die von 27498 Helgoland verschickt werden, sind Ausfuhr -papiere beizufügen.

EU-MitgliedstaatEU-Ausnahmegebiete Zollpapiere erforderlich

Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören Drittlandsgebiete im Sinne des Umsatz steuerrechts

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Belgien

Bulgarien

Dänemark Färöer, Grönland

Deutschland Insel Helgoland*, Gebiet von Büsingen

Estland

Finnland Ålandinseln

Frankreich (einschl. Monaco)

Überseeische Gebiete: Französisch-Polynesien, NeukaledonienGebiets körperschaften:St. Pierre und Miquelon sowie Mayotte

Überseeische Departments: Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion

Griechenland Berg Athos

Großbritannien und Nordirland (einschließlich Isle of Man)

Kanalinseln (Jersey, Guernsey, Alderney, Sark, Herm,Jethou)

Irland

Italien Livigno und Campione d’Italia

Lettland

Litauen

Luxemburg

Malta

Niederlande Außereuropäische Gebiete (Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba,Sint Eustatius, Sint Maarten)

Österreich

Polen

Portugal

Rumänien

Schweden

Slowakei

Slowenien

Spanien Ceuta und Melilla Kanarische Inseln (El Hierro, Fuerteventura, Gran Canaria,La Gomera, La Palma, Lanzarote, Teneriffa)

Tschechische Republik

Ungarn

Zypern Nordteil

Übersicht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich der zum Hoheitsgebiet dieser Staaten, nicht aber zum

Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Gebiete bzw. Gebiete, die als Drittlandsgebiete im Sinne des Umsatzsteuerrechts gelten

Paket International – Merkblatt Zoll

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