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Schulblatt der Gemeindeschule Engelberg Schuljahr 2019/20 „Ab i Gartä“ Online mit Links zum Anklicken

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort Gemeinderätin ..................................................................................................................... 3

Vorwort Abteilungsleiter .................................................................................................................... 4

Schulleitung – Sekretariat – Schulsozialarbeit – Hauswarte ...................................................... 5

Schulrat Engelberg ............................................................................................................................ 6

Personelles ......................................................................................................................................... 6

Abkürzungen im Schulwesen........................................................................................................... 6

Lehrkräfte der Gemeindeschule ...................................................................................................... 7

Schulische Dienste ............................................................................................................................ 8

Musikschule ........................................................................................................................................ 8

Veloabstellplätze ................................................................................................................................ 9

Jahresprogramm und Besuchstage 2019/20 ................................................................................ 9

Die Schule von A bis Z .................................................................................................................... 10

Ferienplan Gemeindeschule Engelberg 2019/20 ....................................................................... 27

Postadressen.................................................................................................................................... 28

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Vorwort Gemeinderätin

„Ab i Gartä“

Schuljahr 2019/20 - 900 Jahre Kloster Engelberg

Die Schule mit Garten – Garten des Lebens In den meisten Kantonen der Schweiz besuchen die Kinder mit Erreichen des 4. Lebensjahres den Kindergarten. In dem Sinne verfügt die Gemeindeschule schon lange über einen eigenen (Kinder)Garten. Nun kam im letzten Schuljahr ein weiterer, ein echter Garten hinzu. Voller Krea-tivität wurde dem speziell dafür aufbereiteten Klostergarten neues Leben eingehaucht. Es wurden Kräuter, Blumen und Gemüse gepflanzt und ein Insektenhotel wie auch ein Vogel-Bad erstellt. Der Fantasie wurden keine Grenzen gesetzt. Mit viel Liebe und Engagement wird seither der Garten gehegt und gepflegt. Dieser, vielleicht neue Umgang mit Erde, Setzlingen, Keimlinge für Kräuter, Blumen und Gemüse lässt die Schulkinder Neues ausprobieren. Mit diesem Projekt lernen die Kinder ganz nebenbei, dass sich Schnittlauch nicht mit Petersilie verträgt, dass Pfefferminze viel wuchert, dass der Kürbissetzling über die Zeit viel Platz beansprucht oder dass Rosen viel Wasser benötigen. Sie können beobachten, wie sich die Pflanzen unterschiedlich entwickeln oder je nach Saison aufblühen und Früchte tragen. Auch im wahren Leben beginnen wir als ein empfindliches kleines Wesen, das zuerst in der Familie gehegt und gepflegt wird. Mit den Jahren wird der Betreuungskreis grösser und das Kind eigenständiger. Wir müssen uns bewusst sein, dass sich nicht jedes Kind gleich entwickelt. Den Eltern wie auch den Lehrpersonen kommt die wichtige Aufgabe zu, auf die Kinder einzuge-hen und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse wahrzunehmen. Ein gesundes Heranwachsen der Kinder hängt von der richtigen Balance aus Unterstützung und Geduld zum Wachsen, Anwenden des Erlernten ab. Lassen wir den Kindern den nötigen Freiraum, selber zu erkunden, eigenstän-dig Gedanken zu machen und unterstützen sie in ihren Entschlüssen. Das Leben bietet unseren Kindern einen Strauss voller Möglichkeiten. Sie sollen möglichst vieles ausprobieren dürfen und auch wenn einmal eine Entscheidung nicht so klug gewählt wurde, so kann das Kind aus dieser Erfahrung lernen. So wird aus der Schule mit Garten wahrlich ein Garten des Lebens. Cornelia Amstutz, Gemeinderätin, Vorsteherin Abteilung Bildung, Kultur und Sport

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Vorwort Abteilungsleiter

„Ab i Gartä“

Schuljahr 2019/20 - 900 Jahre Kloster Engelberg

Das Motto dieses Schuljahres nimmt mit dem Symboltier Amsel aus dem Logo der Gemeinde-schule die Kreativität auf, als Impuls fürs Lernen im und ausserhalb des Klassenzimmers. "Ab i Gartä" Im Jahr 2020 feiert das Kloster 900 Jahre ununterbrochene Präsenz im Tal. Im Schuljahr 2019/20 und bis im Herbst des Schuljahres 2020/21 hat uns Abt Christian den grossen Garten mit der starken Mauer als Begegnungs-, Lern- und Pflanz- und Hege-Ort anvertraut. Die Kinder sollen die Schule und den Garten als gemeinschaftliches Lernabenteuer erfahren: Begreifen, bearbeiten, pflegen und ernten - und sollen dabei dreckige Hände bekommen dürfen. Sie sollen erkennen und lernen, woher ein Teil unserer Lebensmittel herkommt. Eine weitere Idee des Garten2020-Projektes ist es, dass Kinder und Lehrkräfte den Garten als Begegnungsort wahrnehmen. Im Laufe des Schuljahres werden uns Kinder, Behörden und Gäste aus verschiedenen Gemeinden, die einem Bezug zur 900-Jahr-Geschichte des Klosters haben, im Garten besuchen. Im gekiesten Teil des Gartens soll ein Begegnungsort mit Brunnen entste-hen. Wir sind gespannt und freuen uns auf die erste Erntezeit nach den Sommerferien! Joe Kretz, Abteilungsleiter Bildung, Kultur und Sport

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Schulleitung – Sekretariat – Schulsozialarbeit – Hauswarte Hauptschulleitung Joe Kretz Telefon 041 639 52 45 Mobile 079 411 90 13 E-Mail [email protected] Büro Schulhaus Mühlematt, 2. Stock

Sekretariat Karin Flühler Telefon 041 639 52 46 E-Mail [email protected] Bürozeiten Mo+Do: 08.30-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr Büro Schulhaus Mühlematt, 2. Stock

Schulleitung Z1 Kathrin Breitenfellner 041 639 52 47 / 079 324 86 35 Kindergarten / Unterstufe [email protected] Büro Schulhaus Aeschi, 3. Stock

Schulleitung Z2 Anja Geiger 041 639 52 47 / 077 421 27 08 Mittelstufe [email protected] Büro Schulhaus Aeschi, 3. Stock

Schulleitung Z3 Hans Matter 041 639 61 89 / 078 707 06 06 Orientierungsstufe IOS [email protected] Büro Schulhaus Kloster, 2. Stock

Schulsozialarbeit Regula Baumann Häcki 079 743 14 99 [email protected] Büro Schulhaus Aeschi, 1. Stock Aulatrakt

Leitung Musikschule Jens Ullrich 078 718 56 45 [email protected] Büro Musikschulhaus

Hauswarte Noldi Häcki 079 488 90 57 Thomas Hess 079 734 65 16

Telefon Kindergarten a + b 041 637 01 02 Kindergarten c 041 637 00 36 Lehrerzimmer / Pausenraum Schulhaus Aeschi 041 637 22 50

Pausen Primarschule 09.35-09.55 Uhr / 15.05-15.15 Uhr IOS 09.55-10.10 Uhr / 15.10-15.25 Uhr

Blockzeiten Kindergarten und Primarschule 08.00-11.30 Uhr

Unterrichtszeiten Kindergarten 08.00-08.45 Uhr (Empfangszeit) 08.50-11.30 Uhr (Unterricht) 13.30-15.05 Uhr (alternierender Unterricht)

Primarschule 08.00-11.30 Uhr / 13.30-15.05/16.00 Uhr

IOS 07.30/08.20-11.45 Uhr / 13.35-16.10/17.00 Uhr

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Schulrat Engelberg Cornelia Amstutz Gemeinderätin, Schulratspräsidentin Bendicht Oggier Geschäftsführer Peter Schmidli Mitglied Monika Rüegger Mitglied Martin Spieler Mitglied Sandra Blunier Mitglied Joe Kretz Abteilungsleiter Bildung, Kultur und Sport (ohne Stimmrecht) Matthias Nüssli Rektor Stiftsschule (ohne Stimmrecht) Thomi Heiniger Schulleiter Sportmittelschule (ohne Stimmrecht) Karin Flühler Protokoll

Personelles Im Schuljahr 2019/2020 arbeiten neu oder wieder an der Gemeindeschule: Andrea Matter Klassenlehrerin 1./2. Klasse Fabienne Doggwiler Arlati Fachlehrerin 5./6. Klasse Daniela Christen Fachlehrerin IOS Larissa Conrad Stellvertretung IOS bis zu den Herbstferien Jolanda Britschgi Klassenlehrerin Kindergarten, zurück aus dem Jahresurlaub Tanja Scheuber Klassenlehrerin 5./6. Klasse, zurück aus dem Jahresurlaub Den Neuangestellten wünschen wir einen erfreulichen Start und viel Erfolg. Austritte aus dem Schuldienst: Carol Perrin Pensionierung Wir danken Carol Perrin für ihren grossen Einsatz für die Kinder und die Gemeindeschule.

Abkürzungen im Schulwesen AL Abteilungsleiter AVM Amt für Volks- und Mittelschulen Sarnen BiG Bildungsgesetz Kanton Obwalden BKD Bildungs- und Kulturdepartement Obwalden FLP Fachlehrperson GR Gemeinderat IF / ISF Integrative Förderung / Schulungsform IS Integriertes Sonderschulkind ILZ Individuelles Lernziel IOS Integrative Orientierungsschule KG Kindergarten KLP, LP Klassenlehrperson, Lehrperson

LWB Lehrerweiterbildung VSL OW Verband Schulleiter Obwalden MS I Mittelstufe I (3./4. Klasse) MS II Mittelstufe II (5./6. Klasse) PS Primarschule SCHILW Schulinterne Lehrerweiterbildung SHP Schulische Heilpädagoginnen SL Schulleitung SPD Schulpsychologischer Dienst SR Schulrat SSA Schulsozialarbeit US Unterstufe

Fächerbezeichnungen BS Bewegung und Sport BG Bildnerisches Gestalten D Deutsch DAZ Deutsch als Zweitsprache E Englisch F Französisch HW Hauswirtschaft I Informatik LA Lernatelier LK Lebenskunde MA Mathematik

MI Medien und Informatik MU Musik MGS Musikalische Grundschulung NMG Natur, Mensch, Gesellschaft NT Natur und Technik PU Projektunterricht und Abschlussarbeit RZG Räume, Zeiten, Gesellschaften Rel Konfessioneller Religionsunterricht TTG Textiles und Technisches Gestalten TS Tastaturschreiben WAH Wirtschaft, Arbeit, Haushalt

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Lehrkräfte der Gemeindeschule Kindergarten und Primarschule KG a Jolanda Britschgi 079 721 83 34 KG b Rita Huber 079 739 86 52 Eliane Schleiss 079 947 63 11 KG c Claudia Meyer 079 578 82 27 Heidi Geisser 079 473 14 08 US a Karin Alder Mulcahy 078 671 55 69 Stefanie Imboden 077 409 64 20 US b Andrea Matter 079 255 68 95 Fabienne Lüthold 079 778 93 18 US c Kathrin Breitenfellner 079 324 86 35 Priska von Deschwanden 078 875 13 24 US d Sabine Stocker-Fürling 079 481 36 48 Janine Lüthold 076 377 22 31 MS I a Bruno Limacher 078 751 91 58 Brigitte Frommenwiler 079 262 09 72 MS I b Ursula Hainbuchner 041 637 02 36 MS I c Katrin Müller 077 460 04 95 MS I d Kathrin Fürling Bucher 079 783 73 58 Michèle Bösch 041 637 06 20 MS II a Anja Geiger 077 421 27 08 Fabienne Doggwiler Arlati 079 392 01 30 MS II b Martina Kollreider 078 802 84 55 Ursula Bauer 076 445 40 53 MS II c Nadine Würsch 079 388 95 92 MS II d Tanja Scheuber 079 786 41 29 Klassenlehrpersonen IOS IOS 1.1 Sybille Hänggi 078 767 21 22 IOS 2.1 Ricky Scheurer 079 769 16 63 IOS 2.2 Catherine Stalder-Amberg 076 437 37 27 IOS 3.1 Christoph Rast 077 411 58 22 IOS 3.2 Franziska Allemann 079 657 97 77 Fachlehrpersonen IOS Ephrem Arnet 079 779 88 62 Mirjam Balbi 079 412 23 68 Daniela Christen 078 859 13 36 Larissa Conrad 079 912 73 30 Ruth Leupi 078 834 41 41 Luzia Lussmann 078 813 51 13 Hans Matter 078 707 06 06 Yves Rohner 041 637 44 55 Katrin Röthlisberger 076 747 68 83 Christina Zebisch 076 332 20 75 Susanne Zumbühl 079 375 05 67 Alle Lehrkräfte der Gemeindeschule sind wie folgt per E-Mail erreichbar: Herbert Muster = [email protected]

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Fachlehrpersonen MGS Ursula Tschümperlin 076 459 02 83 TTG / BG Elsbeth Arnold 041 637 11 25 DAZ Christina Zebisch 076 332 20 75 Schulische Barbara Furler Merloni 041 637 46 93 Heilpädagogen SHP Werner Küng 079 105 12 98 Bernadette Küttel 079 226 41 58 Hans Matter 078 707 06 06 Claudia Schär 079 638 52 32 Marlis Scheuber 079 274 82 45 Ricky Scheurer 079 769 16 63 Julia Steiner 079 811 31 29 Religion katholisch P. Patrick Ledergerber, Pfarrer 079 643 91 07 Fr. Samuel Camenzind 041 639 61 61 Doris Syfrig 041 639 61 30 Yvonne Zibung 079 202 75 66 Susanne Zumbühl-Imfeld 041 628 21 35 Religion reformiert Ruth Brechbühl, Pfarrerin 079 689 59 35

Schulische Dienste Schulsozialarbeit Regula Baumann Häcki 079 743 14 99 Barisol, Mittagstisch Hanny Niederberger 079 912 04 52 Bademeister Egon Auchli 041 637 13 04 Schwimmhilfe Mascha Adriaans Lustenberger 041 637 12 66 Bibliothek Angelika Janka 041 637 00 82 Ludothek Rita Christen 041 637 36 31 Zahnpflegeinstruktorin Anna Röschl 079 884 27 71 Logopädischer Dienst Carmen Durrer 041 666 62 52 Psychomotorische Therapie Jacqueline Bolleter 041 666 63 50 Schulgesundheitsdienst Lydia Hümbeli 041 666 64 70 Schulpsychologischer Dienst Stéphanie Tresch 041 666 62 55 Berufs- und Weiterbildungsberatung 041 666 63 44 Jugend- und Familienberatung 041 666 62 56 Jugendlokal Plan B, Wydenstrasse 041 639 52 52

Musikschule Jens Ullrich, Leitung [email protected] 078 718 56 45

Ramon Di Pasquale Klavier 079 606 55 44 Guido Ettlin Schlagzeug 079 440 40 11 Martin Hartwig Oboe, Saxophon 079 275 44 67 Marcel Heis Posaune, Euphonium 079 932 38 08 Sabine Heller Querflöte 079 902 46 81 Ruben Herrmann Gitarre 077 493 22 77 Marcel Krummenacher Trompete 079 672 25 21 Matouš Mikolášek Cello 077 448 40 84 Laura Müller Klarinette 079 241 61 00 Alla Niklaus Klavier 078 772 97 03 Ursula Tschümperlin Schwyzerörgeli 076 459 02 83 Jens Ullrich (Bass-) Gitarre, Tuba, Kontrabass 078 718 56 45 Alessandro Valoriani Klavier, Orgel 076 323 35 45 Hildegard Zeyer Violine, Viola, Blockflöte 079 697 76 03

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Veloabstellplätze Einstellhalle Mühlematt 1. bis 6. Primar Kinder, die den Weg über die Klostermatte benutzen sowie Kinder aus der Schwand, Schwandstrasse, Zelgli

(Öffnungszeiten: 07.00-18.00 Uhr) Veloraum beim Kindergarten 1. und 2. Primar Veloständer vor der Turnhalle 3. und 4. Primar Veloständer beim Haupteingang 5. und 6. Primar sowie IOS während HW-Unterricht Abstellplätze IOS gemäss Schulhausregeln der IOS Engelberg

Jahresprogramm und Besuchstage 2019/20 Mo 12. August Erster Schultag Schuljahr 2019/20 Fr 16. August Eröffnungsfeier Schuljahr, Klosterkirche, 10.45 Uhr Mo-Fr 02.-06. September Herbstwanderungen Do 14. November Nationaler Zukunftstag (5. bis 7. Klasse) Fr 15. November Schulbesuchstag Fr 29. November Chlauseinzug durchs Dorf mit Laternen, 19.30 Uhr Sa 30. November Chlausaussenden, Klosterkirche, 17.00 Uhr Fr 06. Dezember Chlaustrichlen Sa 07. Dezember Festkonzert "900 Jahre Kloster Engelberg" Fr 20. Dezember Weihnachtsfeier, Klosterkirche, 10.45 Uhr Mi 15. Januar 2020 Schulbesuchstag Mi 19. Februar Schulfasnacht Mo-Fr 09.-13. März Wintersportwoche Mi 06. Mai Musiktag in der Musikschule (Instrumentenparcours) Fr 15. Mai Schulbesuchstag Mo-Fr 25.-29. Mai Pausenplatzkonzerte im Klosterhof Fr 26. Juni Messe zum Schulschluss, Klosterkirche, 8.00 Uhr Schulschlussfeier mit den Eltern, 10.00 Uhr Mo 10. August Erster Schultag Schuljahr 2020/21

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Die Schule von A bis Z A Abmeldung Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben und aus der Gemeinde wegziehen, melden Sie dies früh-zeitig den Lehrpersonen Ihrer Kinder, dem Schulsekretariat sowie bei der Gemeindekanzlei. Abschliessen, Sicherheit Es wird dringend empfohlen, Velos, Scooters usw. immer abzuschliessen. Die Schule übernimmt keine Haftung für entwendete oder beschädigte private Gegenstände. Absenzen, Ferienverlängerung Sollte Ihr Kind krankheitshalber die Schule nicht besuchen können, bitten wir Sie als Erziehungs-berechtigte, dies baldmöglichst der Lehrperson mitzuteilen. Die Lehrpersonen teilen den Eltern mit, wie sie ihre Erreichbarkeit organisieren. Bei unentschuldigten Absenzen (wie zum Beispiel Ferienverlängerungen) gilt folgende Regelung: Bei fehlbarem Verhalten wird die Schulleitung bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Obwalden Strafanzeige erstatten. Das Gericht ermisst die Höhe der Strafe. Abwesenheit der Lehrperson Gemäss der Bildungsverordnung des Kantons Obwalden ist bei Abwesenheit der Lehrperson die Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. An den ersten Tagen werden die Schü-lerinnen und Schüler von Lehrpersonen und Schulischen Heilpädagogen betreut. Gemäss Gesetz ist die Schule verpflichtet, während der Blockzeiten (vormittags) die Betreuung sicherzu-stellen. Wir versuchen jeweils, den Unterricht ganztägig zu organisieren. AdL (Altersdurchmischtes Lernen) Ausgangspunkt für AdL ist die Zusammenlegung von Kindern aus mehreren Jahrgangsklassen zu einer jahrgangsübergreifenden, altersdurchmischten Klasse oder Lerngruppe. Die Kinder der Primarschule Engelberg besuchen die Schule in der Regel während zweier Jahre in einer altersgemischten Klasse (2-Jahres-Kindergarten, 1./2., 3./4., 5./6. Klasse). Die Zusam-mensetzung der altersdurchmischten Klasse verändert sich jedes Jahr, so dass die älter werden-den Kinder in ihrer Lerngruppe andere Rollen einnehmen können und müssen. In AdL-Klassen öffnet sich der Horizont auf den Lernstoff von zwei Klassen: Jüngere Kinder sehen und hören am Beispiel der älteren, was sie erwartet. Vor- und rückgreifendes Lernen und indivi-duelle Lernwege sind über die eigene Altersstufe möglich. Ansprechperson bei Anfragen im Zusammenhang mit der Schule Sollten sich im Zusammenhang zum Lernen Ihres Kindes Fragen oder Probleme ergeben, ist die Lehrperson die erste Ansprechstelle. Lieber einmal zu viel nachfragen, als zu lange zuwarten. Bei speziellen Anliegen kann auch mit der Schulleitung ein Termin vereinbart werden. Ankommenszeiten Die Kinder der Primarschule treffen ab 07.30 Uhr bzw. 13.10 Uhr auf dem Schulareal ein. Zu früh ankommende Kinder werden weggeschickt. Im Wiederholungsfalle orientiert die Klassenlehrper-son die Eltern. Um 07.50 Uhr bzw. 13.25 Uhr läutet die Schulhausglocke. Dann dürfen die Schul-häuser betreten werden. Für die IOS gelten die Schulhausregeln der IOS Engelberg. Arztkontrollen Folgende Gesundheitskontrollen und Gesundheitsberatungen werden für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte in Obwalden wohnen, kostenlos durchgeführt: a) Eine ärztliche Untersuchung im Kindergarten oder bei Schuleintritt (bei freier Arztwahl) b) Eine Hörkontrolle im Kindergarten (Reihenuntersuch) und in der 5. Primarschule c) Eine Augenkontrolle im Kindergarten oder bei Schuleintritt (Reihenuntersuch)

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d) Eine Gesundheitsbefragung im 8. und ein Beratungsgespräch im 9. Schuljahr e) Jährliche zahnärztliche Untersuche im Kindergarten und der Primarschule (bei freier

Zahnarztwahl) B BBF "Pfiffikus" - Ein Programm für die Begabtenförderung an der Primarschule Engelberg Begabtenförderung meint die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen. Seit dem Schuljahr 2017/18 wird im Rahmen der Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) das soge-nannte Pullout-Programm mit dem Namen „Pfiffikus“ durchgeführt. Es werden klassenexterne Ateliers angeboten, in denen vertieft, geforscht, experimentiert und gelernt wird. Die schulische Heilpädagogin Claudia Schär betreut das Programm. Das Angebot gilt für Schülerinnen und Schüler der 3. bis 6. Klasse. Beurteilen, Benoten Zwei Mal pro Schuljahr (Ende Januar und Ende Juni) erhalten die Lernenden ein Schulzeugnis. Ab der 4. Klasse wird im Schulzeugnis auch mit Noten beurteilt. Weitere Informationen und Infobroschüren stehen auf der Webseite des Kantons Obwalden zur Verfügung. Beurteilungsgespräch und Beurteilungsbogen Einmal jährlich lädt die Klassenlehrperson die Eltern, das Kind und bei Bedarf Fachpersonen zum Beurteilungsgespräch ein. Als Grundlage steht den Lehrpersonen der Beurteilungsbogen zur Ver-fügung. Die darin aufgeführten Lernziele aus den Bereichen fachliche und überfachliche Kompe-tenzen ermöglichen eine umfassende Gesamtbeurteilung durch die Lehrperson. Schülerinnen und Schüler haben im Gespräch Gelegenheit, ihre Selbstbeurteilung einzubringen. Eltern können von ihren Beobachtungen und Erfahrungen berichten. Beurteilungen der Lehrperson, Selbstbe-urteilung der Schüler und Feststellungen der Eltern sollen verglichen und besprochen werden. Bibliothek Die Schul- und Gemeindebibliothek Engelberg steht während den Öffnungszeiten der Bevölke-rung von Engelberg und den Gästen offen. Öffnungszeiten: Montag: 15.00-17.00 Uhr Dienstag: 15.00-17.00 Uhr Donnerstag: 15.00-17.00 Uhr und 18.00-20.00 Uhr Freitag: 15.00-17.00 Uhr Samstag: 10.00-12.00 Uhr Schulferien: Donnerstag 17.00-20.00 Uhr Link zum Onlinekatalog: www.winmedio.net/engelberg Die Schülerinnen und Schüler der IOS Engelberg haben auch Zugang zur Mediathek der Stiftsschule Engelberg. Öffnungszeiten der Ausleihmediathek im Kloster: Montag: 10.00-12.30 Uhr Mittwoch: 10.00-12.30 Uhr Donnerstag: 11.45-13.30 Uhr und 16.10-17.30 Uhr Freitag: 08.00-12.45 Uhr Link: stift.lubib.ch

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Bildungsgesetz Der Kanton Obwalden setzt auf ein starkes und zukunftsgerichtetes Bildungswesen. Qualität und Chancengleichheit in der Aus- und Weiterbildung, zeitgemässe und familienfreundliche Strukturen, eine starke Berufs- und Weiterbildung und eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Bildungs-partnern sind nur einige wesentliche Kernaspekte des Bildungswesens im Kanton Obwalden. Das Bildungsgesetz sowie die Bildungs- und Volksschulverordnung sind in der Gesetzessamm-lung des Kantons Obwalden unter www.gdb.ow.ch abrufbar. Blockzeiten Kindergarten und Primarschule Die Blockzeiten des Kindergartens und der Primarschule umfassen gemäss Volksschulverord-nung vier Lektionen an allen Vormittagen einer Schulwoche (08.00-11.30 Uhr). Im Kindergarten gilt die erste Lektion am Morgen als Empfangszeit. Die Empfangslektionen gelten als Unterrichtszeit für individuelle Förderung und Betreuung. Grundsätzlich können die Kindergartenkinder im Verlauf der Empfangslektion "eintrudeln". Ziel ist es jedoch, im Hinblick auf die Einschulung in die erste Klasse, die Präsenzzeit des Kindes im Laufe des Kindergartenjahres schrittweise zu erhöhen. Im Kleinen Kindergarten teilen die Eltern der Klassenlehrperson mit, wann ihr Kind im Kindergar-ten ankommt (Information via Elternschreiben). BYOD (Bring Your Own Device) Schülerinnen und Schüler, die ihre eigenen mobilen Geräte (zum Beispiel Smartphones, Tablets oder Notebooks) in die Schule mitbringen, verpflichten sich, Regeln einzuhalten, damit der Unterricht mit den eigenen Geräten erfolgreich ergänzt werden kann. Das Mitbringen von eigenen Geräten ist freiwillig und keine Voraussetzung, um am Unterricht teilzunehmen. Die Gemeindeschule Engelberg stellt die notwendige Infrastruktur für einen sicheren Zugang ins Netzwerk der Schule sowie ins Internet zur Verfügung. Um die grösstmögliche Sicherheit zu gewährleisten ist es zwingend nötig, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Geräten auf dem Schulareal jederzeit beim Netzwerk der Gemeindeschule anmelden. Der Vertrag BYOD (Link zur .pdf-Datei) wird jeweils zu Beginn des Schuljahres von den Lehrper-sonen verteilt sowie von den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten unterschrieben. C Computereinsatz im Unterricht Die Gemeindeschule verfügt über moderne Computer in allen Klassenzimmern. Diese dienen besonders dem individualisierenden Unterricht und machen die Schülerinnen und Schüler mit dem modernen Kommunikationsmittel vertraut. Die Kinder arbeiten grundsätzlich unter Aufsicht an den Computern. Grundlagen dazu bilden der Lehrplan 21 und das ICT-Konzept der Gemein-deschule Engelberg. D Deutsch als Zweitsprache (DAZ) Fremdsprachige Schüler und Schülerinnen, die dem Unterricht in deutscher Sprache noch nicht folgen können, haben Anspruch auf zusätzliche Förderung im Fach Deutsch. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson mit dem Einverständnis der Eltern. Im Kindergarten erteilt eine Kindergartenlehrerin Unterricht in Standardsprache in Gruppen. Diebstahl und Haftung Die Gemeindeschule lehnt jegliche Haftung für gestohlene oder verlorene Gegenstände (auch aus Garderoben), Velos, Scooters usw. ab.

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Dispensationen Laut Bildungsgesetz (BIVO, Art. 12) hat der Schulbesuch lückenlos zu erfolgen. Begründete Dis-pensationsgesuche sind schriftlich, per E-Mail und rechtzeitig an die entsprechenden Instanzen zu richten. Für Dispensationen vom Unterricht sind zuständig: a) Für einen Kalendertag: Klassenlehrperson b) Bis zu einer Woche: Schulleitung Z1 / Z2 / Z3 c) Bis zu zwei Wochen: Hauptschulleiter d) Für längere sowie generelle Dispensationen von einzelnen Fächern: Schulrat oder Kanto-

nales Amt für Volks- und Mittelschulen Gesuche zur Verlängerung der Schulferien werden nicht bewilligt. Solche Absenzen werden angezeigt (siehe "Absenzen, Ferienverlängerung"). Drogenprävention In den oberen Klassen werden periodisch gezielte Präventionskampagnen in Zusammenarbeit mit Fachleuten durchgeführt: Umgang mit sozialen Medien, Projekt Gorilla usw. Drogenkonsum, Rauchen, Alkohol, Schnupfen Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und anderen gesundheitsschädlichen Genussmit-teln ist den Schülerinnen und Schülern verboten. Auf dem Schulareal ist die Lehrerschaft für die Aufsicht zuständig. Für das Verhalten der Schüler/innen auf dem Schulweg und zu Hause sind die Eltern verantwortlich. Für IOS-Schüler/innen gelten die Schulhausregeln der IOS Engelberg. E Einschreibung für den Kindergarten Kinder, die bis zum 30. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, können den freiwilligen Kindergar-ten besuchen. Die Kinder, die bis zum 30. Juli das 5. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den obligatorischen Kindergarten ein. Wünsche bei der Klassenzu-teilung werden nicht berücksichtigt. Elterninformation über Prüfungen und Tests Benotete Prüfungen werden innerhalb einer Woche zur Einsicht nach Hause gegeben oder können bei der Lehrperson eingesehen werden. Elternkontakt Die Lehrkräfte informieren die Eltern über die telefonische Erreichbarkeit vor und nach den Unterrichtszeiten. Die übrige Elternkommunikation findet mit Kontaktheft / Hausaufgabenbuch / Wochenplan statt. E-Mail-Adresse Alle Lehrkräfte der Gemeindeschule sind wie folgt per E-Mail erreichbar: Herbert Muster = [email protected]

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F Fundsachen Wenn Ihr Kind Sachen verloren hat, können Sie sich an die Hauswarte wenden. Turnsachen werden im Turnlehrerzimmer gelagert und können über die Klassenlehrperson oder den Haus-wart abgeholt werden. In der letzten Schulwoche werden alle gesammelten Kleider und Fundstü-cke in der Pausenhalle ausgelegt. G Garten2020-Projekt Die Gemeindeschule gestaltet und bewirtschaftet in den Jahren 2018 bis 2020 den Klostergarten. Die Schülerinnen und Schüler aus allen Klassen erhalten die Gelegenheit, Gartenarbeit praktisch zu erleben. Das Kloster baut im Rahmen seines 900-Jahr-Jubiläums innerhalb der Gartenmauer einen Begegnungsort. Ein Brunnen soll an den ersten Abt Adelhelm des Klosters Engelberg erinnern. Während zwei Jahren sollen verschiedene Projekte und Anlässe durchgeführt werden. Gottesdienste Im Laufe des Schuljahres finden für die Primarschule etwa sechs Schulmessen während der Unterrichtszeit statt. Am Freitag der ersten Schulwoche findet um 10.45 Uhr in der Klosterkirche die Schuljahr-Eröffnungsfeier statt. Am Schlusstag des Schuljahres findet um 08.00 Uhr der interkonfessionelle Abschlussgottesdienst in der Klosterkirche statt. Diese Feiern sind öffentlich, alle sind herzlich willkommen. H Handy Das generelle Handyverbot an der Gemeindeschule hat der Schulrat mit Beschluss Nr. 2018-27 vom 12. Dezember 2018 aufgehoben. Neu gilt ein Vertrag BYOD. Die Lehrpersonen regeln gemäss internen Weisungen den Einsatz der Geräte. Bei festgestellten Widerhandlungen wird das Handy eingezogen und der Schulleitung abgegeben. Dort kann es von den Eltern abgeholt werden. Für die IOS gelten die Schulhausregeln der IOS Engelberg. Der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Handy wird ab der 3. Klasse im Unterricht in Medienbildungskursen behandelt. Hausaufgaben … sind eine gute Möglichkeit für Eltern, Einblick in den Schulstoff zu nehmen – oder geben zu-weilen Anlass für Konflikte in der Familie. Grundsätzlich sollten Hausaufgaben ohne fremde Hilfe leistbar sein. Sollte Ihr Kind einmal ein Problem bei der Bewältigung haben, ermutigen Sie es, zu probieren. Die Lehrperson erteilt auch vorbereitende oder forschende Hausaufgaben vor Beginn eines neuen Themas. Hausaufgaben werden durch die Lehrpersonen kontrolliert und eingesehen. Die Schule der Gemeinde Lungern erprobt "Schule ohne Hausaufgaben". Wir warten die Ergeb-nisse des Projektes ab, um allenfalls Massnahmen zum Thema Hausaufgaben zu ergreifen. Empfehlung Hausaufgabenzeiten: 10 Minuten pro Schuljahr Beispiel: 1. Primar 10 Minuten; 2. Primar 20 Minuten usw. I Information „Wir verstehen uns als Teil der Gemeinde Engelberg und pflegen eine offene und wertschätzende Kommunikation.“ Wir kommunizieren über folgende Kanäle: • Mit diesem Schulblatt; • mit Elternabenden (jede Stufe organisiert zwei Elternanlässe während des Schuljahres); • mit aktuellen Informationen im Gemeinde Info im "Engelberger Anzeiger"; • mit dem Internetauftritt www.gde-engelberg.ch (Bildung); • mit dem Internetauftritt www.ios-engelberg.ch; • mit Schreiben an die Eltern durch Klassenlehrpersonen und Schulleitung.

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Integrative Förderung (IF) Die IF durch schulische Heilpädagogen und Heilpädagoginnen verfolgt folgende Ziele: • Die IF verzichtet weitgehend auf die Separierung von Kindern; • die IF integriert und unterstützt Schulkinder mit besonderen Lernvoraussetzungen in der

Regelklasse, um ein ganzheitliches Lernen im schulischen und sozialen Bereich zu fördern; • die IF unterstützt die altersentsprechende Entwicklung elementarer und schulischer Fähig-

keiten; • die IF bedingt die enge Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Eltern, Kind, SHP und an-

deren Fachdiensten. Link: www.gde-engelberg.ch (Formulare / Dokumente -> Konzept Integrative Schulungsform). Internet Besuchen Sie uns jederzeit im Internet: www.gde-engelberg.ch (Bildung). Sie erhalten unter die-ser Adresse Informationen, Konzepte, den Ferienplan, Angaben zur Musikschule usw. Integrative Orientierungsschule IOS Seit dem Schuljahr 2013/14 wird die dreijährige, integrativ geführte Orientierungsschule IOS in den neuen Räumlichkeiten des Benediktinerklosters Engelberg geführt. Der Unterricht von der 1. bis 3. IOS Engelberg findet in heterogenen (leistungsdurchmischten) Stammklassen statt. In den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch besuchen die Jugendlichen den Niveau-Unterricht, der ihren Leistungsstärken entspricht. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.ios-engelberg.ch. Die Klassenlehrperson ist die Ansprechperson für eine Stammklasse und für deren Eltern. Die Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion, einen Wechsel des Niveaufachs und das Übertrittsverfahren in der Volksschule vom 1. August 2011 gelten weiterhin. Das Konzept der IOS Engelberg ist unter www.ios-engelberg.ch/ios-konzept einsehbar. K Klassenlager Ab der Primar-Mittelstufe können Klassenlager durchgeführt werden. Die Lehrpersonen informie-ren die Eltern jeweils frühzeitig über die Durchführung von Klassenlagern. Die Finanzierung wird durch den Gemeindebeitrag, durch Aktivitäten der Klassen und den Elternbeitrag geregelt. Für die Verpflegung in Klassenlagern legte der Regierungsrat des Kantons Obwalden Maximalbe-träge von CHF 10.00 bis CHF 16.00 pro Tag je nach Alter fest. Die Einwohnergemeinde unter-stützt Exkursionen und Klassenlager mit einem grosszügigen Beitrag. Klassenwiederholung Schülerinnen und Schüler mit einem langsamen Lerntempo oder mit Lernproblemen können die Unterstufe in drei statt in zwei Jahren absolvieren. Ab der dritten Klasse kann mit individuellen Stoffplänen gearbeitet werden (ILZ). Diese Pläne werden durch die schulischen Heilpädagogen in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson erstellt. Während der Primarschule ist eine Klas-senwiederholung möglich. Die sechste Klasse kann nicht wiederholt werden. Klassenwiederho-lungen gelten als wenig wirksam für den Bildungserfolg eines Kindes. Krankheit des Kindes Ist Ihr Kind krank, bitten wir Sie, das Kind zu Hause zu behalten und allenfalls den Hausarzt zu kontaktieren. Ein Kind sollte einen Tag fieberfrei sein, bevor es wieder in die Schule geht. Kranke Kinder in der Schule stecken andere Kinder und die Lehrpersonen an. Wir bitten Sie, Ihre Verantwortung nicht nur gegenüber Ihrem Kind, sondern auch gegenüber allen an der Schule Beteiligten wahrzunehmen (siehe "Absenzen").

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L Läuse Sie haben bei Ihrem Kind Kopfläuse entdeckt? Kein Grund zur Panik! Läusebefall hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Die Kopfläuse sind ca. 3 mm klein und können keine Krankheiten übertragen. Die Kopflaus kann nicht fliegen oder springen. Die Laus lebt nur auf dem Kopf des Menschen und wird direkt von Kopf zu Kopf übertragen. • Die Kinder und die ganze Familie immer wieder auf Läuse kontrollieren; • Läusemittel nur einsetzen, wenn wirklich Läuse vorhanden sind - es könnte eine Resistenz

auftreten. • Link: www.lausinfo.ch Legasthenie-Therapie Legasthenie-Therapie und die dazu nötigen Abklärungen werden durch die schulischen Heilpä-dagogen und Heilpädagoginnen organisiert. Lehrpläne Die kantonalen Lehrpläne schreiben vor, welcher Stoff in den einzelnen Fächern erarbeitet werden soll und welche Lernziele in jedem Schuljahr erreicht werden müssen. Seit 2017 gilt für Obwalden der Lehrplan 21. Leitbild Die Gemeindeschule Engelberg hat ein Leitbild. Der Flyer kann kostenlos beim Schulsekretariat bezogen werden. Unter www.gde-engelberg.ch (Bildung) finden Sie den Text. Lernatelier IOS Jedem Jugendlichen der IOS steht für die eigenständige Arbeit im Lernatelier ein eigener Arbeits-platz zur Verfügung. Die traditionellen Klassenzimmer wurden zu sogenannten Inputräumen um-funktioniert. Im Lernatelier übernimmt die Klassenlehrperson neue, umfangreiche Betreuungsauf-gaben, sogenannte Coachingarbeiten. Logopädie Der Logopädische Dienst ist eine kantonale Einrichtung. Die kantonalen Logopäden und Logo-pädinnen sind für die Kinder aller Gemeinden des Kantons zuständig. Eine Behandlung bedarf der Einwilligung der Eltern. Logopädische Massnahmen sind grundsätzlich kostenlos. Aufgaben: Erfassen von Sprachstörungen bei Kindern; Erstellen der Diagnose; Beratung der Eltern und Lehrkräfte; Behandlung der Kinder; Öffentlichkeitsarbeit; Vorbeugung. Anmeldung: Persönlich, telefonisch oder schriftlich im Sekretariat im AVM in Sarnen. Ludothek In der neuen Ludothek im Schulhaus Mühlematt können Spiele und Spielsachen zu günstigen Preisen ausgeliehen werden. Ziel der Ludothek ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit gutem Spielzeug bekannt zu machen. Die Mitarbeiterinnen der Ludothek möchten Kindern und Eltern helfen, das für das jeweilige Alter geeignete Spielzeug zu finden und auszuprobieren.

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M Mittagstisch Barisol und Schulergänzende Tagesbetreuung Der Mittagstisch im Schulhaus Aeschi steht allen Kindern des Kindergartens und der Primar-schule offen. Weitere Informationen zum Barisol sowie das Anmeldeformular erhalten Sie unter www.gde-engelberg.ch (Formulare / Dokumente). Zurzeit läuft eine Vernehmlassung zur Anpas-sung der Tarife für die schulergänzende Betreuung. Allen Jugendlichen der IOS steht die Mensa des Benediktinerklosters offen. Musikschule Die Musikschule bietet ein breites Angebot an Instrumentalunterricht und befindet sich im ehe-maligen Schwesternhaus oberhalb der Schulhäuser Aeschi und Mühlematt. Detaillierte Angaben erhalten Sie unter www.gde-engelberg.ch (Musikschule). Musikschultarife Schuljahr 2019/20 Blockflöte, Rhythmik, Gruppenunterricht CHF 286.00

Einzelunterricht für Instrumentalunterricht Lektionen à 30 Minuten

- bis und mit 9. Schuljahr CHF 820.00

*- ab 10. Schuljahr und Studenten / Lernende CHF 820.00

*- Erwachsene bis zum erfüllten 25. Lebensjahr CHF 2'000.00

*- Erwachsene ab 26. Lebensjahr CHF 2'300.00

Einzelunterricht für Instrumentalunterricht Lektionen à 45 Minuten

- bis und mit 9. Schuljahr CHF 1'230.00

*- ab 10. Schuljahr und Studenten / Lernende CHF 1'230.00

*- Erwachsene bis zum erfüllten 25. Lebensjahr CHF 3'000.00

*- Erwachsene ab 26. Lebensjahr CHF 3'450.00

Abonnemente für Erwachsene 5 Lektionen à 30 Minuten CHF 300.00 5 Lektionen à 45 Minuten CHF 450.00 10 Lektionen à 30 Minuten CHF 600.00 10 Lektionen à 45 Minuten CHF 900.00 Geschwisterrabatte bei zwei Geschwistern 10% Rabatt bei drei Geschwistern 20% Rabatt bei vier und mehr Geschwistern 30% Rabatt Zweites Instrument 10% Rabatt Musikunterricht - Unterstützungsbeiträge Für Kinder aus kinderreichen oder finanziell weniger bemittelten Familien stehen Beiträge aus dem Hermann-Amrhein-Fonds zur Verfügung. Für die Höhe der Beiträge ist das steuerbare Einkommen massgeblich. Steuerbares Einkommen: unter CHF 26'000.00: Teilerlass 50% des Elternbeitrags CHF 26'000.00 bis 32'800.00: Teilerlass 25% des Elternbeitrags Gesuche für das kommende Schuljahr sind bis Ende September an die Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen.

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Musiktag der Musikschule Engelberg Der Musiktag findet am Mittwoch, 6. Mai 2020, von 10.00 bis 15.30 Uhr statt. Am Vormittag besuchen alle Kinder des Kindergartens und der Primarschule mit ihren Lehrpersonen das Musikschulhaus. Am Nachmittag sind die Kinder mit ihren Eltern herzlich willkommen. Auf allen Etagen dürfen Instrumente ausprobiert werden (Instrumentenparcours), was an vergangenen Musiktagen rege genutzt wurde. Die Schülerinnen und Schüler der IOS und des Gymnasiums sind ebenfalls eingeladen. Alle Lehrpersonen der Musikschule sind an diesem Tag anwesend, um allfällige Fragen zu beantworten. Motto, Jahresmotto Vier Tiere, vier Begriffe passend zu je vier Eigenschaften: Amsel für Kreativität, Gämse für Bewegung, Fuchs für Denken, Murmeltier für Gemeinschaft. Im Vierjahresrhythmus wählen wir ein Motto, welches zu einem Symboltier und Thema passt. Im aktuellen Schuljahr haben wir uns für das Motto „„Ab i Gartä" (Amsel, Kreativität) entschieden. N Nachhilfe Nachhilfe ist nicht grundsätzlich gut oder grundsätzlich schlecht. Es ist nicht Aufgabe der Nachhilfe, einem Kind im letzten Moment über die Hürde zu helfen. Nachhilfe sollte keine Hausaufgabenhilfe sein. Es sollten erst die Lücken ermittelt werden, um Wissen (und Sicherheit) kontinuierlich aufbauen zu können. Ausserschulische Förderung sollte zeitbegrenzt sein, damit das Kind oder der Jugendliche bald wieder alleine den "Rank" findet. Es empfiehlt sich, zur Absprache vorgängig das Gespräch mit der schulischen Heilpädagogin oder der Klassenlehrperson zu suchen. Das ist übrigens kostenlos. Noten Die zu benotenden Fächer ab der 4. Klasse werden mit den Ziffern 1 bis 6, halbe Noten mit 5.5, 4.5, 3.5 usw. dargestellt. Dabei bedeuten: 6 = sehr gut; 5 = gut; 4 = genügend; 3 = ungenügend; 2 = schwach, 1 = sehr schwach. O Orientierungsarbeiten, Vergleichsarbeiten An der Gemeindeschule Engelberg werden zur Objektivierung der Leistungsbeurteilung verglei-chende Orientierungsarbeiten durchgeführt. Orientierungsarbeiten bleiben in der Schule und werden nicht nach Hause gegeben. Die Vergleichsarbeiten können eingesehen werden. P Pausenapfelaktion Im Winter werden den Schulkindern zu einem günstigen Preis Pausenäpfel angeboten. Das Angebot mit der Bestellmöglichkeit wird jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Pausenaufsicht In den Vormittagspausen sind Lehrkräfte mit der Pausenaufsicht beauftragt. Starkmacher helfen bei Konflikten unter Schülerinnen und Schülern. Lehrkräfte helfen dabei mit. Pausenplatzkonzerte der Musikschule Engelberg Die Pausenplatzkonzerte wurden vor drei Jahren eingeführt. An jedem Wochentag musizieren unterschiedliche Instrumentengruppen von 9.30 bis 9.55 Uhr auf den verschiedenen Pausenplät-zen. Die Kinder erleben so den direkten Kontakt zu den Instrumenten, können sie hören und ausprobieren. Die musizierenden Kinder sind oft sehr stolz, wenn sie vor ihren Lehrerinnen und Lehrern, aber auch vor ihren "Gspändli" musizieren können. Die Pausenplatzkonzerte finden in diesem Schuljahr in der Begegnungsstätte im Klosterhof in der Woche vom 25. bis 29. Mai 2020 statt.

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Pausenverpflegung Wir empfehlen, auf eine gesunde Pausenverpflegung Ihrer Kinder zu achten (Obst, Milchpro-dukte). Ein Znüni gibt Kraft bis zum Mittagessen! Projektwochen Jedes Jahr finden auf verschiedenen Schulstufen Projekttage oder Projektwochen statt, in denen sich die Schüler/innen mit einem bestimmten Thema intensiv und konzentriert befassen. Psychomotorik Die Psychomotorik ist ein Fachgebiet und stellt die Wechselwirkung zwischen Denken, Fühlen, Wahrnehmen und Bewegen und deren Bedeutung für die Entwicklung des Kindes in seinem Um-feld ins Zentrum. Ist diese Beziehung in Disharmonie, kann die Psychomotorik-Therapie (www.psychomotorik-schweiz.ch) helfen, wieder ins Gleichgewicht zu kommen. Die Therapeutin / der Therapeut regt in den Therapiestunden die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes an, damit es die Anforderungen im Lebens- und Schulalltag mit Selbstvertrauen bewälti-gen kann. Schüler/innen der Gemeinde Engelberg erhalten die Therapie in Engelberg. Q Qualitätsmanagement Das Qualitätsmanagementkonzept wurde vom Gemeinderat bewilligt. An der Gemeindeschule Engelberg wird mit diesem Konzept gearbeitet. Das Konzept ist ein Führungsinstrument, welches als Hilfsmittel für die Sicherung und Entwicklung der Schulqualität dient. R Rechte und Pflichten der Eltern Im Bildungsgesetz des Kantons Obwalden werden sie wie folgt geregelt:

Art. 21 Begriff Erziehungsberechtigte sind Eltern und andere Personen, die nach Massgabe des Schweizeri-schen Zivilgesetzbuchs die Verantwortung für die Erziehung des Kindes tragen und berechtigt sind, dieses bei Entscheiden in schulischen Belangen zu vertreten.

Art. 22 Zusammenarbeit und Information 1 Der Schulrat, die Schulleitung bzw. das Rektorat, die Lehrpersonen und die Erziehungsbe-

rechtigten arbeiten im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten zusammen. Die Zusammenarbeit dient der gemeinsam zu verantwortenden Bildung und Erziehung des Kindes.

2 Die Erziehungsberechtigten Unmündiger werden regelmässig informiert über: a) deren Entwicklungs-, Lern- und Erziehungsprozesse; b) deren Leistungen und Verhalten; c) wichtige Vorhaben im Zusammenhang mit dem Unterricht und dem Schulbetrieb. 3 Das Recht auf Information und Anhörung haben auf Verlangen auch Mütter und Väter, de-

nen die elterliche Sorge nicht zusteht.

Art. 23 Schulbesuch 1 Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch des Kindes und die

Erfüllung der Schulpflicht verantwortlich. 2 Ergänzende Vorschriften regelt der Kantonsrat durch Verordnung.

Art. 24 Mitwirkung im Allgemeinen 1 Die Erziehungsberechtigten unterstützen die Schule bei der Erfüllung ihres Bildungsauf-

trags. Sie können sich an der Gestaltung der Schule der Volksschulstufe beteiligen. Art und Umfang der Mitwirkung sind im Organisationsstatut zu regeln. 2 Die Schulen haben die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten von Studierenden der Se-

kundarstufe II angemessen zu berücksichtigen.

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Art. 25 Mitwirkung im Einzelnen 1 Die Erziehungsberechtigten beteiligen sich im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten an Ent-

scheidungen, die das Kind betreffen. 2 Die Erziehungsberechtigten sowie Mütter und Väter, denen die elterliche Sorge nicht zu

steht, sind berechtigt, nach Absprache mit der zuständigen Lehrperson den Unterricht des Kindes zu besuchen.

S Saisonkarten / Jahreskarten für Bergbahnen Die Abonnemente können im Herbst zu einem Spezialpreis über die Schule bestellt werden. Das Angebot mit der Bestellmöglichkeit wird rechtzeitig bekannt gegeben. Samichlaus-Trichlen Um den 6. Dezember herum besuchen die Trichler die Aussenbezirke und das Dorf. Sie ziehen mit Glocken in Begleitung des Schulsamichlaus, der Schmutzlis, dem Engel, dem Schällepoir und den Trägern von Haus zu Haus. Die Kinder des Kindergartens und der 1. Klasse haben an diesem Tag schulfrei und werden zu Hause vom Samichlaus besucht. Für Kinder, die nicht am freiwilligen Brauch teilnehmen, findet der Unterricht gemäss Stundenplan statt. Schülerrat Schulqualität, Schulklima und Partizipation sind wechselseitig miteinander verknüpft. Partizipa-tion führt dazu, dass sich die Schulkinder in einem höheren Masse mit der Schule identifizieren, was sich positiv auf das Schulklima auswirkt. Alle 4-6 Schulwochen findet eine Schülerrat-Sitzung statt. Pro Klasse sind zwei Schüler/innen dabei: Ein/e Starkmacher/in ist für ein Schuljahr konstant dabei. Eine Zweitvertretung kann je nach Interesse für ein Thema an einer Sitzung teilnehmen. Die Schülerinnen und Schüler können im Schülerrat unsere Schule in einem klar definierten Rahmen mitgestalten. Die Themen kommen aus dem Klassenrat und werden wieder in den Klassenrat zurückgebracht. Schulische Heilpädagogen SHP Die SHP sind Fachpersonen für den Umgang mit Heterogenität (Verschiedenheit, Unterschied-lichkeit, Vielfalt). Der wirksame Umgang mit Heterogenität im Unterricht ist eine der Hauptaufga-ben der SHP. Kinder, die aufgrund ihrer Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, ihrer speziellen Begabung oder ihrer ethnischen und kulturellen Verschiedenheit besondere pädagogische Bedürfnisse haben, werden durch SHP begleitet. Schulleiter (Hauptschulleiter) Der Hauptschulleiter, Joe Kretz, ist dem Schulrat unterstellt. Er ist für die operativen Belange der Schule zuständig. Er vertritt die Schule nach aussen. Schulleitung (Bildungsgesetz Art. 127) Die Schulleitung ist für die operativen Belange der Schule zuständig. Sie vertritt die Schule im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach aussen und ist dem Schulrat unterstellt (Bildungsgesetz). Sie ist insbesondere zuständig für: die Beratung des Schulrats in allen Belangen der Schule; die Planung und Entwicklung der Angebote; die Verwaltung und Verwendung der zugeteilten finanziellen Mittel; die Information innerhalb der Schule und der Öffentlichkeit; die Förderung und Koordination der Weiterbildung der Lehrpersonen; die Führung und Beurteilung der Lehrpersonen; die Mitwirkung bei den Personalgeschäften, insbesondere bei der Personalauswahl; die Zuteilung der Lernenden auf die Klassen (Art. 64 Abs. 1); die Festlegung der täglichen Unterrichtszeiten (Art. 65 Abs. 2).

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Schulleitungsteam Das Schulleitungsteam SLT besteht (gemäss Lehrplan 21) aus der Schulleiterin Zyklus 1 (KG und 1./2. Klasse), Kathrin Breitenfellner, der Schulleiterin Zyklus 2 (3. bis 6. Klasse), Anja Geiger, dem Schulleiter Zyklus 3 (Orientierungsstufe IOS), Hans Matter und dem Abteilungsleiter Bildung, Kultur und Sport, Joe Kretz. Das SLT organisiert alles Operative an der Gemeindeschule. Ansprechper-son ist der Abteilungsleiter Bildung, Kultur und Sport. Kindergarten und Unterstufe Kathrin Breitenfellner 079 324 86 35 Mittelstufe Anja Geiger 079 211 82 38 Integrative Orientierungsschule IOS Hans Matter 078 707 06 06 Abteilungsleiter Bildung, Kultur und Sport Joe Kretz 041 639 52 45 Schulprogramm-Ziele 2019/20 In allen Klassen wird der Klassenrat als Möglichkeit der Partizipation und Mitverantwortung ein-geführt. Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologische Dienst des Kantons Obwalden, Brünigstrasse 178, Postfach 1254, 6061 Sarnen, stehen Kindern, deren Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und anderen am System Schule Beteiligten zur Verfügung, welche Informationen, Beratung, Unterstützung oder eine Abklärung wünschen. Schulrat Dem Schulrat obliegt gemäss Bildungsgesetz: der Erlass des Organisationsstatuts, des Schulleitbilds und des Schulprogramms

gemäss Bildungsgesetz (Art. 125); die Festlegung der Pensen, über welche die Schulleitung verfügen kann; die Zuteilung der finanziellen Mittel, über welche die Schulleitung verfügen kann; die Aufsicht über die Einhaltung der Schulpflicht (Art. 56 Abs. 3); der Entscheid über die Entlassung aus der Schulpflicht (Art. 56 Abs. 4); die Bewilligung des Schulbesuchs in einer anderen Gemeinde (Art. 58). Schulreisen Jede Schulklasse macht jährlich eine Schulreise. Die Schulreisegebiete sind nach Stufen unter-schiedlich gegliedert. Am Tag nach der Schulreise findet Unterricht nach Stundenplan statt. Der Einsatz von Privatautos ist nicht erlaubt. Eine angemessene Wanderung gehört zur Schulreise. Die Schulreise ist grundsätzlich kostenlos. Auf Schulreisen und Exkursionen ist jedes Kind für die Verpflegung selber verantwortlich (auf Kosten der Eltern). Schulsozialarbeit (SSA) Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale Fach- und Beratungsstelle in der Schule. Das Beratungs-angebot richtet sich an Schüler/innen, Lehrkräfte, Eltern und weitere Bezugspersonen. Die Schulsozialarbeit unterstützt Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung. Sie bietet Beratung und Unterstützung in der Schule, Familie, persönlichen Lebens-fragen, Schwierigkeiten, Krisensituationen und bei Erziehungsfragen. Die Schulsozialarbeit untersteht der beruflichen Schweigepflicht. Gespräche werden vertraulich be-handelt. Das Beratungsangebot ist freiwillig und kostenlos. Regula Baumann, Tel. 079 743 14 99.

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Schulhäuser

Kindergartengebäude • Zweijahreskindergarten

Schulhaus Aeschi • Primarschule • Mittelstufe I und II (3.-6. Primar) • Büro Schulleitung Kindergarten / Primarschule • Büro Schulsozialarbeiterin • Schul- und Gemeindebibliothek • Fachräume, Aula, Turnhalle

Schulhaus Mühlematt • Primarschule Unterstufe • Musikalische Grundkurse • Werkraum, Textiles Gestalten • Ludothek • Veloraum, Lagerräume • Büro Abteilungsleiter Bildung, Kultur und Sport • Schulsekretariat

Musikschulhaus (ehem. Schwesterhaus) • Musikschule • Büro Schulleitung Musikschule

Benediktinerkloster (Schulhäuser) • Integrative Orientierungsschule IOS • Büro Schulleitung IOS • Mediathek • Stiftsschule (Gymnasium) • Sportmittelschule

Schulhäuser

(Foto LHO)

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Schulweg Der Schulweg ist für die Entwicklung der Kinder sehr wichtig. Hier tauscht man sich aus, knüpft Freundschaften, macht ab und lernt, sich in der Gruppe zu behaupten und auf sich selbst aufzu-passen. Kinder sollten deshalb, wenn immer möglich, nicht mit dem Auto zur Schule gefahren werden. Eine Empfehlung, der sich die Polizei, der TCS und die bfu anschliessen. Lassen Sie ihr Kind selbständig zur Schule gehen. Der Schulweg … ist Lebensschule, bringt Bewegung; kann ein Abenteuer sein, weil ohne Aufsicht; macht Ihr Kind wetterfest und stärkt die Abwehrkräfte. Schulzeugnis Die Schülerinnen und Schüler erhalten ab der 1. Klasse jeweils am Ende des Schuljahres ein Schulzeugnis. Es enthält die Bestätigung des Beurteilungsgesprächs sowie den Laufbahnent-scheid für das nächste Schuljahr. Ab der 4. Klasse wird für jedes Semester ein Zeugnis mit Noten ausgestellt. Die Beurteilung der Sachkompetenz in den einzelnen Fächern wird in Noten, jene der Selbst- und Sozialkompetenz in Worten festgehalten. Jedem Zeugnis liegen die gesetzlichen Bestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren bei. Starkmacher Ist der neue Begriff für die Doppelfunktion Streitschlichter und Schülerrat. Streitschlichter an der Primarschule: Die Starkmacher! Streitschlichtung ist ein Mediationsverfahren, in welchem gleichaltrige oder ältere Schüler/innen als Unparteiische in Streitfällen zwischen Schülerinnen und Schülern vermitteln, um eine beid-seits akzeptierte und faire Lösung zu finden. Bei Fragen wenden Sie sich an die Schulsozialar-beiterin. Die Streitschlichter / Starkmacher wirken vor allem in der Vormittagspause. Stufentest der Musikschule Engelberg Der Stufentest der Musikschule Engelberg ist ein musikalischer Leistungsvergleich auf verschie-denen spieltechnischen und musikalischen Leistungsstufen. Die Stufen reichen von 1 bis 6. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei. Die Vorspielliteratur sowie die Schwierigkeitsstufe werden von der jeweiligen Lehrperson festgelegt. Die Spieldauer beträgt maximal 5 Minuten. Die Jury besteht aus den Lehrpersonen der Musikschule. Am Ende des Tages findet ein Preisträgerkonzert statt, wo auch die Urkunden und Medaillen überreicht werden. Auf den Medaillen befindet sich das Logo der Musikschule. Die Medaillen entsprechen folgenden Bewertungen: Gold = ausgezeichnet, Silber = sehr gut, Bronze = gut. Im Schuljahr 2019/20 findet dieser musikalische Wettbewerb am Freitag und Samstag, 3. und 4. April 2020, statt. Das Ziel des Stufentests besteht darin, die Schülerinnen und Schüler auf einen musikalischen Höhepunkt vorzubereiten. Ausdauer und Verbindlichkeiten, aber auch die Übe-Disziplin werden dadurch gestärkt. Die Motivation, ein Instrument zu spielen, soll dadurch gesteigert werden und auch Signale an andere Kinder unserer Gemeindeschule senden. SMS Jede Lehrperson kann per SMS kontaktiert werden. In wichtigen Angelegenheiten empfiehlt sich das persönliche Gespräch oder ein Anruf.

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Stundenplan Unterstufe Primarschule (1./2. Klasse) Die Bekanntgabe des Stundenplanes findet jeweils rund um den 1. Juni statt.

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

08.00-08.45 1./2. Klasse 1./2. Klasse 1./2. Klasse 1./2. Klasse 1./2. Klasse

08.50-09.35 1./2. Klasse 1./2. Klasse 1./2. Klasse 1./2. Klasse 1./2. Klasse

Pause

09.55-10.40 1./2. Klasse 1./2. Klasse 1./2. Klasse 1./2. Klasse 1./2. Klasse

10.45-11.30 1./2. Klasse 1./2. Klasse 1./2. Klasse 1./2. Klasse 1./2. Klasse

Mittag

13.30-14.15 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse

14.20-15.05 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse

Am Vormittag findet jeweils Unterricht mit der ganzen Klasse statt. An den vier Nachmittagen findet alternierender Unterricht in der Halbklasse statt. Der Mittwochnachmittag ist unterrichtsfrei. T Tandem-Projekt Das Tandem-Projekt ist ein freiwilliges Angebot für Eltern mit Kindern im Kindergarten und in der Unterstufe. Tandempartnerschaften sind jeweils eine fremdsprachige und eine deutschsprachige Familie, deren Kinder dieselbe Klasse oder Stufe besuchen. Das Tandem besteht für ein Schul-jahr und wird begleitet. Die Ziele sind: Unterstützung für fremdsprachige Kinder und ihre Familien im Alltag in Fragen rund um

den Kindergarten und die Schule und weitere Aktivitäten (z.B. Anlässe in der Schule, Post aus Kindergarten und Schule, Elternabend, Schulweg, Freizeit …);

Einblick in eine andere Herkunftskultur für deutschsprachige Kinder und ihre Familien - neue Begegnungen, Kontakte und Erfahrungen;

Vernetzung von Eltern und Kindern untereinander. Anmeldung, Fragen, Infos: Die Schulsozialarbeit gibt gerne Auskunft.

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U Übertrittsverfahren Der Übertritt von der Primarstufe in die IOS bzw. das Gymnasium ist für die Schul- und Berufs-laufbahn der Lernenden von grosser Bedeutung. Die Entscheidungen dazu beruhen auf der lern-ziel- und förderorientierten Beurteilung, die vom Kindergarten an aufgebaut und praktiziert wird. Leistungen der Sachkompetenz wie auch der Selbst- und Sozialkompetenz werden in den Beur-teilungsprozess einbezogen, damit der Zuweisungsantrag möglichst breit abgestützt ist. Grundlagen für den Zuweisungsantrag:

Zeugnis 5. Klasse, 2. Semester 6. Klasse, 1. Semester

Durchschnitt aus den Fächern Deutsch; Natur, Mensch, Gesellschaft; Mathematik sowie Durch-schnitt aus den Fremdsprachen Englisch und Franzö-sisch, jedoch lediglich im Sinne eines Richtwertes.

Leistungen in allen Fächern.

Leistungsentwicklung (steigende oder fallende Ten-denz).

Beurteilungsbogen

Entwicklungsstand in der Selbstkompetenz.

Entwicklungsstand in der Sozialkompetenz.

Leistungsstand in allen Fächern.

Informationsbroschüre Anforderungsprofile für die verschiedenen Schul-

typen der Orientierungsschule.

Bedeutung des Richtwertes: Der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch; Natur, Mensch, Gesellschaft; Mathematik und Fremdsprachen ist als Richtwert zu verstehen, der nicht die alleinige Grundlage für die Zuweisung bilden darf. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, auch die Selbst- und Sozialkompetenz sowie die Leistungen in den übrigen Fächern in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Kleine Abweichungen des Notendurchschnitts vom verlangten Richtwert sind deshalb möglich, müssen jedoch im Antrag von der Lehrkraft begründet werden, wenn die übrigen Kompetenzen der empfohlenen Schulstufe oder dem Niveau der IOS entsprechen. Für den Übertritt von der IOS ins Gymnasium gilt sinngemäss das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die IOS bzw. das Gymnasium Ein Übertritt ins 1. Obergymnasium ist nach der 2. IOS oder nach der 3. IOS möglich, sofern in allen Niveaufächern (Deutsch, Englisch, Franzö-sisch, Mathematik) das Niveau A und in den letzten zwei Semestern vor dem Übertrittsentscheid ein Notendurchschnitt von 5.2 erreicht worden sind.

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V Vergleichsarbeiten / Orientierungsarbeiten Vergleichsarbeiten sind ein Instrument zur Objektivierung von Bewertungen und bleiben in der Schule. Sie können in der Schule von den Eltern eingesehen werden. Die Auswertung geht zur Einsicht nach Hause. Verkehrserziehung Prävention ist eine der wichtigsten Kernaufgabe des Verkehrsinstruktors. Er erteilt in Kindergär-ten und Schulen Verkehrsunterricht und informiert an Elternabenden. In den ersten Schulwochen werden die Unterstufenkinder im sicheren Überqueren der Strasse unterrichtet. In der Mittelstufe steht das sichere Velofahren und das Training für die Veloprüfung im Vordergrund. Bei uns erteilt Thomas Geisser den Verkehrsunterricht. Versicherung Die Versicherung der Kinder ist Sache der Eltern. Grundsätzlich muss ein Unfall immer der eige-nen Krankenkasse gemeldet werden. Die Gemeinde hat eine Ergänzungsversicherung; diese übernimmt Kosten, welche durch die Krankenkasse nicht gedeckt sind. W Wintersportwoche, Schneesportwoche, Skiwoche Im Winter findet eine Wintersportwoche auf den Engelberger Pisten statt. Die Schüler/innen er-halten die Gelegenheit, sich in verschiedenen Schneesportarten zu betätigen. Die 1. bis 3. Klas-sen werden von Schneesportlehrpersonen der Skischulen unterrichtet. Die Schüler/innen ab der 4. Klasse werden in der Regel von Lehrpersonen der Gemeindeschule unterrichtet. Die Schnee-sportwoche findet dieses Schuljahr vom 9. bis 13. März 2020 statt. Wünsche in der Klassenzuteilung Gemäss Gesetz (Art. 127 i, Bildungsgesetz) teilt die Schulleitung die Lernenden den Klassen zu. Die Zuteilung erfolgt nach pädagogischen Kriterien. Wünsche von Eltern oder Schüler/innen wer-den nicht berücksichtigt. Dank der Blockzeiten beginnt und endet der Unterricht in der Primar-schule vormittags für alle gleich. Z Zahnpflege In regelmässigen Abständen werden die Kindergärten sowie die Primarklassen durch unsere Schulzahnpflegeinstruktorin Anna Röschl besucht. Sie vermittelt den Kindern das notwendige Wissen über die Zahnpflege und motiviert sie, zu den Zähnen Sorge zu tragen.

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Ferienplan Gemeindeschule Engelberg 2019/20

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Postadressen

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Schulhausweg 5 6390 Engelberg

IOS Engelberg Benediktinerkloster 5 6390 Engelberg Musikschule Engelberg Schulhausweg 7 6390 Engelberg Hauptschulleiter Tel. 041 639 52 45 / 079 411 90 13 E-Mail: [email protected] Sekretariat Tel. 041 639 52 46 Internet www.gde-engelberg.ch