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Af d Fh Anforderungen an Fahrzeug- Rückhaltesysteme - die ZTV FRS 2013 Janine Kübler M d b 16 A il 2015 Magdeburg, 16. April 2015

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A f d F hAnforderungen an Fahrzeug-Rückhaltesysteme y

- die ZTV FRS 2013

Janine Kübler

M d b 16 A il 2015Magdeburg, 16. April 2015

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Was nicht passt, wird passend gemacht bei Produkten für die Verkehrssicherheit?

• unzulässig gekürzte SchutzplankenpfostenS häd / Ri B t h t ä d• Schäden / Risse an Betonschutzwänden

• Übergangskonstruktionen nach ARS 18/1996S h b üt / S h b it• Schraubengüte / Schraubengarnituren

• Hindernisse im Wirkungsbereich• Hinterfüllungen• Hinterfüllungen• eingebundene Wände frei aufgestellt• Anpassungen auf der Baustelle• Anpassungen auf der Baustelle• Abdeckungen, Passstücke•

Janine Kübler Folie Nr. 4

…..

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Qualität von der Planung bis zur Nutzung

Planung Ausschreibung,Vergabe

Prüfung, Nachweis Leistungsfähigkeit

DIN EN 1317 RPS 2009 Ei t f i b STLK

Angebot, Ausführung Bau Abnahme und

DIN EN 1317 RPS 2009 Einsatzfreigabe, STLK

gSystemauswahl Ausführung, Bau Gewährleistung

ZTV FRS ZTV FRS

Nutzung Reparatur Dauerhaftigkeitg p g

ZTV FRS ZTV FRS

Janine Kübler Folie Nr. 6

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Warum wurde eine neue ZTV FRS benötigt?Warum wurde eine neue ZTV FRS benötigt?• Anpassung an europäische Regelungen (u.a.

Nachweis der Leistungsfähigkeit durch Anprallprüfungen, CE-Kennzeichnung) erforderlich

• ZTV-PS 98 beziehen sich auf die konkreten Systeme der RPS 89 bzw. TL-SP 99 (ESP, EDSP und Ortbetonschutzwände mit NewEDSP und Ortbetonschutzwände mit New-Jersey-Profil), Beispiele (Auszug ZTV-PS 98):„Beim Einbau von doppelten Schutzplanken ist darauf zu achten, dass die Pfostenklauen nicht mit den gerammten Pfosten dass die Pfostenklauen nicht mit den gerammten Pfosten verschraubt werden.“

• Veraltete Norm- und Regelwerksverweise• Regelungen treffen die in den RPS 09 nicht • Regelungen treffen, die in den RPS 09 nicht

enthalten sind (z.B. Umgang mit Borden)• Regelungen für ÜKs, AEKs, APD fehlen bislang

Folie Nr. 7Folie Nr. 7Janine Kübler

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Inhalt der ZTV Fahrzeug-Rückhaltesysteme 1. Allgemeinesge e es2. Begriffe3. Anwendung4 Prüfung4. Prüfung5. Fahrzeug-Rückhaltesysteme6. Schutzeinrichtungen aus Stahl7 Schutzeinrichtungen aus7. Schutzeinrichtungen aus

Betonschutzwandfertigteilen8. Schutzeinrichtungen in Ortbetonbauweise9 S h t i i ht i St hl B t9. Schutzeinrichtungen in Stahl-Beton-

Kombinationsbauweise10. Anpralldämpfer11. Anfangs- und Endkonstruktionen12. Übergangskonstruktionen13. Beseitigung von Unfallschäden

Janine Kübler Folie Nr. 9

g gAnhänge

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3 Anwendung3. Anwendung(4) Beim Aufstellen der Leistungsbeschreibung sind u.a. folgende ( ) g g gRegelwerke zu beachten:

- RPS- Einsatzempfehlungen für Fahrzeug-Rückhaltesysteme - TLP FRS, in Bearbeitung- Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in D- Einsatzfreigabeliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland- ZTV-ING- Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING)

Hi i N t FRS l T ä L it i i ht (H FL)- Hinweise zur Nutzung von FRS als Träger von Leiteinrichtungen (H FL)

Detaillierte Planung der Fahrzeug-Rückhaltesysteme ist eine wichtige Grundvoraussetzung für den

Ei t i h S t !!!

Folie Nr. 10Folie Nr. 10Janine Kübler

Einsatz sicherer Systeme!!!

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5 2 4 Allgemeine Ausführungsregeln für5.2.4 Allgemeine Ausführungsregeln für Fahrzeug-Rückhaltesysteme(1) Die Fahrzeug-Rückhaltesysteme sind gemäß Einbauanleitung aufzustellen.

(2) Die Lage des Fahrzeug-Rückhaltesystems im Straßenquerschnitt wird nach RPS festgelegt. Der Auftraggeber stellt die zur Bestimmung der Bezugslinie und Höhenlage des Fahrzeug-Bestimmung der Bezugslinie und Höhenlage des FahrzeugRückhaltesystems erforderlichen Daten (z. B. Streckenplanung) zur Verfügung.

(3) Wenn Ausführungs- bzw. Bestandszeichnungen geliefert werden sollen, so ist dies in der Leistungsbeschreibung anzugeben.

Wird u.a. für spätere Reparaturen aber auch

Folie Nr. 11Folie Nr. 11Janine Kübler

Wird u.a. für spätere Reparaturen aber auch die Abnahme immer wichtiger!!!

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5 2 4 All i A füh l fü5.2.4 Allgemeine Ausführungsregeln für Fahrzeug-Rückhaltesysteme(4) Bei Kurvenradien kleiner 200 m sind systemabhängig besondere Hinweise in der Einbauanleitung zu beachten. Sofern laut Ei b l it f ti t R di d kü t Lä l t Einbauanleitung vorgefertigte Radien oder verkürzte Längselemente erforderlich sind, sind diese im Herstellerwerk zu fertigen.

(5) Kurvenradien kleiner 200 m sollten in der Leistungsbeschreibung genannt werden.

Detaillierte Planung der Fahrzeug-Rückhaltesysteme ist eine wichtige

d

Folie Nr. 12Folie Nr. 12Janine Kübler

Grundvoraussetzung!!!

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ZTV Fahrzeug-Rückhaltesysteme Regelungen für alle Fahrzeug-Rückhaltesysteme u a :Regelungen für alle Fahrzeug-Rückhaltesysteme, u.a.:

- Montage darf nur durch Montagekolonnen mit geprüfter Montagefachkraft erfolgen (früher: Schutzplanken Montagefachmann)erfolgen (früher: Schutzplanken-Montagefachmann)

- Aufbau des Fahrzeug-Rückhaltesystems gemäß Einbauanleitung- Regelungen zum Einbau auf geneigter Unterlage

R l Ei b höh b i l t B d- Regelungen zu Einbauhöhen bei vorgelagerten Borden

Janine Kübler Folie Nr. 13

Quelle: FGSV 367

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Toleranzen in den ZTVRegelungen für alle Fahrzeug-Rückhaltesysteme:Regelungen für alle Fahrzeug-Rückhaltesysteme:

Allgemeine Regelungen zu Einbautoleranzen (Auszug):

Zulässige Toleranzen

Abstand zur Bezugslinie ± 5 cm

Flucht 2 cm auf 4m Länge

Einbauhöhe ± 3 cm

Einbauhöhe in Längsrichtung 2 cm auf 4m LängeEinbauhöhe in Längsrichtung 2 cm auf 4m Länge

Abstand Schutzeinrichtung zu mitwirkendem Geländer ± 10 cm gegenüberAnprallversuch

Janine Kübler Folie Nr. 14

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Qualität durch Eigenüberwachungund deren Überprüfungund deren Überprüfung

(1) Die Eigenüberwachung des Einbaus führt der Auftragnehmer durch. Es handelt sich um Prüfungen, g g ,um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Bauteile, Baustoffe, Baustoffgemische, Verbindungsmittel, die Montage und die fertige L i t d t li h A f dLeistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen.……(4) Zusätzlich ist über das Ergebnis einer ( ) gEigenüberwachung des Einbaus arbeitstäglich ein Protokoll zu führen (s. Anhang). Die Protokolle sind auf der Arbeitsstelle vorzuhalten, bis zum Ablauf der Verjähr ngsfrist für die MängelansprücheVerjährungsfrist für die Mängelansprüche aufzubewahren und dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.

Janine Kübler Folie Nr. 16

Quelle: FGSV 367

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Qualität durch EigenüberwachungQualität durch Eigenüberwachungund deren Überprüfung

Es gab auch bislang vergleichbareEs gab auch bislang vergleichbareRegelungen, aber: • Erfolgt eine dokumentierte Eigenüberwachung?• Wird der Einbau der Fahrzeug-

Rückhaltesysteme auch durch den AG überwacht?

• Wird überprüft, ob eine Eigenüberwachung erfolgt - Dokumentation?

S• Wie intensiv werden die Schutzeinrichtungen abgenommen und dabei die Übereinstimmung mit Regelwerk, Einbauhandbuch und Zertifikat überprüft?

• Wird die Leistung vor Ablauf der Gewährleistung überprüft?

Janine Kübler Folie Nr. 17

überprüft?

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Qualität durch Dokumentation undKennzeichnung des BestandsKennzeichnung des Bestands

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das FRS gekennzeichnet wird. Die Kennzeichnung des FRS dient zur eindeutigen Identifizierung des FRS und umfasst mindestens: […]Die Kennzeichnung erfolgt am Anfang und am Ende und dazwischen alle 100 m und muss im eingebauten Zustand sichtbar und dauerhaft angebracht werden. Die Kennzeichnung der Einzelteile eines Systems, erfolgt gemäß TLP Fahrzeug-Rückhaltesysteme.Wenn Ausführungs- bzw. Bestandszeichnungen geliefert werden sollen, so ist dies in der Leistungsbeschreibung anzugeben.Für Sonderkonstruktionen sind vom Auftragnehmer bemaßte Zeichnungen der Sonderkonstruktion einschließlich aller Einzelteile und Verbindungen sowie eine Stückliste vorzulegenStückliste vorzulegen.

Wird u.a. für spätere Reparaturen aber auch die Abnahme immer

Janine Kübler Folie Nr. 18

Wird u.a. für spätere Reparaturen aber auch die Abnahme immer wichtiger!!!

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Systemvielfalt - wer findet da noch durch?ESP 4.0 N2-W5-A ESP Plus W1 N2-W1-B SuperRail ES1.0 N2-W2-A

MegaRail e N2-W3-B Mega Rail en N2-W4-A Easy Rail 2.0 N2-W3-A

MegaRail es N2-W2-A MegaRail ec N2-W2-A HBB 1.33 N2-W2-A

Janine Kübler Folie Nr. 20

Quellen: www.volkmann-rossbach.de, www.saferoad-rrs.com, www.solosar.fr

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5 2 6 Kennzeichnung5.2.6 Kennzeichnung

(1) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen dass das Fahrzeug-(1) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das FahrzeugRückhaltesystem gekennzeichnet wird. (2) Die Kennzeichnung des Fahrzeug-Rückhaltesystems dient zur eindeutigen Identifizierung des Fahrzeug Rückhaltesystems und umfasst eindeutigen Identifizierung des Fahrzeug-Rückhaltesystems und umfasst mindestens:

- das Jahr des Einbaus, sofern der Herstellzeitraum der k i h fli hti B t il i ht h d i tkennzeichnungspflichtigen Bauteile nicht vorhanden ist

- die Zertifikatsnummer bzw. Nummer der Anerkennungsurkunde gemäß VV BSW O oder alternativ die Einsatzfreigabekennung (Modulnummer Mxx-yy) auf dem Fahrzeug-Rückhaltesystem.

(3) Die Kennzeichnung erfolgt am Anfang und am Ende und dazwischen alle 100 m und muss im eingebauten Zustand sichtbar und dauerhaft angebracht werden. (4) Die Kennzeichnung der Einzelteile eines Systems, erfolgt gemäß TLP Fahrzeug-Rückhaltesysteme.

Folie Nr. 21Folie Nr. 21Janine Kübler

g y

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13 Beseitigung von Unfallschäden (Reparaturen)13 Beseitigung von Unfallschäden (Reparaturen)(1) Für Reparaturen gelten die Regelungen der Abschn. 1 bis 12. (2) Alle verwendeten Bauteile müssen den stofflichen (2) Alle verwendeten Bauteile müssen den stofflichen Anforderungen der Abschn.5.1, 6.1, 7.1 bzw. 8.1 entsprechen.(3) Reparaturen an Fahrzeug-Rückhaltesystemen aufgrund von Anfahrten befinden sich nicht im Geltungsbereich der RPS Anfahrten befinden sich nicht im Geltungsbereich der RPS. Vorhandene Fahrzeug-Rückhaltesysteme werden in der Regel entsprechend der ursprünglichen Konstruktion wiedererrichtet. (4) Fü R t F h Rü kh lt t di i ht (4) Für Reparaturen an Fahrzeug-Rückhaltesystemen, die nicht nach DIN EN 1317 geprüft wurden (Altsysteme), sind besondere Regelungen in Abschnitt 13.1. enthalten.

Besonderheiten bei der Reparatur von „Altsystemen“(2) Vorhandene Schutzeinrichtungen werden in ( ) gder Regel entsprechend der ursprünglichen Konstruktion wiedererrichtet. Dies gilt nicht für:- Kopfbögen, …

Folie Nr. 22Folie Nr. 22Janine Kübler

Kopfbögen, …

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Teile des Kopfbogens dringen beim Anprall in das Fahrzeug ein!Teile des Kopfbogens dringen beim Anprall in das Fahrzeug ein!

Folie Nr. 23Janine Kübler

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Kopfbögen keine sichere LösungKopfbögen – keine sichere Lösung

ARS 11/2013:/ 0 3

Richtige Alternative:Anpralldämpfer oder AEKAnpralldämpfer oder AEK

Folie Nr. 24Folie Nr. 24Janine Kübler

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AufsatzgeländerAufsatzgeländer

Quelle: www.fireworld.at

Das Aufsatzgeländer gemäß Gel 8 für einfache Distanzschutzplanken ist 2010 entfallen und auch die RPS enthalten keine Aufsatzgeländer für Streckensysteme.

Folie Nr. 25Folie Nr. 25Janine Kübler

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ZusammenfassungWie bekommen wir Fahrzeug-Rückhaltesysteme hoher Qualität?Wie bekommen wir Fahrzeug-Rückhaltesysteme hoher Qualität?Konsequente Anwendung der Regelwerke, Berücksichtigung der Fahrzeug-Rückhaltesysteme bei der Planung, Eigenüberwachung und deren Üb üf Ei f d t li h i b t L i t S h l d

Was kann die ZTV FRS 2013 dazu beitragen?

Überprüfung, Einfordern vertraglich vereinbarter Leistungen, Schulung der Mitarbeiter bei Herstellern, Monteuren, Ing.-Büros und Verwaltungen

Was kann die ZTV FRS 2013 dazu beitragen?Schaffung einheitlicher produktneutraler Regelungen; Breitstellung von Anmerkungen für den Planenden / Ausschreibenden (als Regelwerkstexte);

i h itli h R l Q lität i h

Was ist ergänzend erforderlich?

einheitliche Regelungen zur Qualitätssicherung

Quelle: www.volkmann-rossbach.de

Maßnahmen zum Umgang mit Systemvielfalt u.a. für Reparaturen (z.B. Bestandserfassung), Bereitstellung von qualifiziertem und ausreichendem Personal

Janine Kübler Folie Nr. 26

Q

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Ausblick FazitAusblick - FazitEine gute Planung der Fahrzeug-Rückhaltesysteme ist G dl fü i i h d l k k f Grundlage für einen sicheren und regelwerkskonformen Einsatz.

Die Einhaltung der Regelungen der ZTV muss überprüft werden, sonst nur „zahnloser Papiertiger“.-> Bauüberwachung ist wichtig!g g

Die Systemvielfalt stellt alle vor große Herausforderungen und die Verkehrssicherheit darf darunter nicht leiden. Hierfür sind die Verkehrssicherheit darf darunter nicht leiden. Hierfür sind auch weiterhin Regelungen zu treffen oder anzupassen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Janine Kübler Folie Nr. 27

Aufmerksamkeit!