AGB

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Allgemeine, Verkaufs und Lieferbedingungen 1. Inhalt des Vertrages Für die Rechtsbeziehungen zu den Käufern unserer Erzeugnisse und Handelswaren sind unsere Verkaufsbedingungen maßgebend. Abweichungen, Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen sowie Vereinbarung, und Zusagen durch Agenten und Vertretern und Beauftragten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die AGB gelten vorbehaltlich Druck und Satzfehler. 2. Lieferzeit Lieferzeiten sind unverbindlich soweit nicht ausdrücklich Ihre Verbindlichkeit vereinbart ist. Bei größeren Aufträgen behalten wir uns Teillieferungen vor. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines separaten Auftrages im Sinne unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen verstanden. Aufträge auf Abruf ohne begrenzte Abnahmepflicht können wir nicht übernehmen. Für Verzugsschäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Lieferverzug durch Vorlieferanten von uns, kann unsererseits keine Haftung übernommen werden. 3. Rücksendungen Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen, verschmutzte und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Bei einvernehmlicher Rücknahme wird der Rechnungswert abzüglich 15% Bearbeitungs- und Logistikkosten gutgeschrieben. 4. Lieferhaftung Für den ordentlichen Transport der Ware haftet der Verkäufer, welche durch eine Transportversicherung abgesichert ist. Bei nicht sachgemäßer Anlieferung durch unsere Lieferanten, ist unverzüglich vom Käufer zu Reklamieren. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Solange der Besteller mit einer fälligen Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. 5. Gewährleistung Für Beanstandungen offensichtlicher Mängel, die sofort nach Erhalt der Ware erhoben werden, besteht unverzügliche Mitteilungspflicht; ein Vermerk auf der Übernahmebestätigung des Bringboten ist erforderlich. Soweit Mängel nicht rechtzeitig und schriftlich genannt werden, können keine Ansprüche aus diesen hergeleitet werden. Bei rechtzeitiger und schriftlicher Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder Ersatzware zu liefern oder den Kaufpreis zu vergüten, wobei uns die Ware zur Verfügung gestellt wird. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Bestehens über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 6. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt. Die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange kein Konkurs- oder gerichtliches Vergleichsverfahren gegen den Besteller beantragt oder eröffnet ist. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir die Ware vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist die Ware unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Kauf verwerten. Diese Rücknahme gilt bei Teilzahlungsgeschäften eines nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen Bestellers als Rücktritt. In diesem Falle gelten die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes. 7. Kaufhaftung Der Besteller, welcher im Auftrag eines physikalischen aber ev. handlungsunfähigen Benutzers handelt, übernimmt die Simultanhaftung der durch die Bestellung entstanden Forderungen. 8. Recht und Rücktritt Unvorhergesehene Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, Krieg, Betriebseinstellung, Betriebsstörung, behördliche Maßnahmen, Maschinenschäden, unverschuldeter Mangel an Rohstoffen, Streik Aussperrung usw. berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass der Besteller hieraus Ansprüche gegen uns geltend machen kann. Das vorgenannte Rücktrittsrecht besteht auch bei nachträglich bekannt werdenden Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers bzw. bei nicht zufrieden stellenden Auskünften über diesen. 9. Abnahme und Zahlung Bei Nichtabnahme der Abschlussmenge bis zu dem vereinbarten Endtermin oder Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung können wir eine Nachfrist von acht Tagen setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist den Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung Verlangen. Der Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Besteller die Abnahme oder Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert hat. Verlangen wir Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Besteller einen geringeren Schaden nachweisen. 10. Preisstellung Wir stellen die am Bestelltag geltenden Preise in Rechnung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Preise werden bei Wiederverkäufer ausserhalb Österreich unter Bekanntgabe der UID Nummer ausschließlich ohne gesetzl. Mwst. und bei Endverbraucher incl. Mwst ausgewiesen. Alle Preise sind im Wert Euro angegeben. Auf sämtliche gewährte Rabatte und Konditionen besteht kein Rechtsanspruch. Wir sind berechtigt, bei größeren Lieferungen, speziell im Exportgeschäft zur Absicherung teilweise oder gänzliche Vorauszahlung zu verlangen. 11. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind in der Regel sofort fällig; bei Abweichung, gilt die Angabe am Rechnungsausdruck. Bei Zahlungsverzug werden 10% Verzugszinsen/A. zuzüglich ev. anfallender Mahnspesen u. Einbringungskosten fällig. 12. Zurückbehaltung, Aufrechnung und Haftung Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen. Der Besteller kann nur mit unbestritten oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. Eine Haftung unsererseits, aus welchem Rechtgrund auch immer, setzt Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit voraus. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für Verzugsschäden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung. 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus dem Vertrag für Lieferungen und Leistungen an Vollkaufleute und Exportlieferungen ist grundsätzlich das für den Firmensitz zuständige Gericht, nach unserer Wahl auch die des Bestellers. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. Es gilt österreichisches Recht.

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Allgemeine, Verkaufs und Lieferbedingungen

1. Inhalt des VertragesFür die Rechtsbeziehungen zu den Käufern unserer Erzeugnisse und Handelswaren sind unsere Verkaufsbedingungenmaßgebend. Abweichungen, Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen sowie Vereinbarung, und Zusagen durch Agentenund Vertretern und Beauftragten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die AGB gelten vorbehaltlichDruck und Satzfehler.2. LieferzeitLieferzeiten sind unverbindlich soweit nicht ausdrücklich Ihre Verbindlichkeit vereinbart ist. Bei größeren Aufträgen behalten wiruns Teillieferungen vor. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines separaten Auftrages im Sinne unserer Liefer- undZahlungsbedingungen verstanden. Aufträge auf Abruf ohne begrenzte Abnahmepflicht können wir nicht übernehmen. FürVerzugsschäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Lieferverzug durch Vorlieferanten von uns, kannunsererseits keine Haftung übernommen werden.3. RücksendungenRücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen,verschmutzte und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Bei einvernehmlicher Rücknahmewird der Rechnungswert abzüglich 15% Bearbeitungs- und Logistikkosten gutgeschrieben.4. LieferhaftungFür den ordentlichen Transport der Ware haftet der Verkäufer, welche durch eine Transportversicherung abgesichert ist. Beinicht sachgemäßer Anlieferung durch unsere Lieferanten, ist unverzüglich vom Käufer zu Reklamieren. NachträglicheReklamationen werden nicht anerkannt. Solange der Besteller mit einer fälligen Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsereLieferpflicht.5. GewährleistungFür Beanstandungen offensichtlicher Mängel, die sofort nach Erhalt der Ware erhoben werden, besteht unverzüglicheMitteilungspflicht; ein Vermerk auf der Übernahmebestätigung des Bringboten ist erforderlich. Soweit Mängel nicht rechtzeitigund schriftlich genannt werden, können keine Ansprüche aus diesen hergeleitet werden. Bei rechtzeitiger und schriftlicherMängelrüge haben wir die Wahl, entweder Ersatzware zu liefern oder den Kaufpreis zu vergüten, wobei uns die Ware zurVerfügung gestellt wird. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Bestehens über die gesetzlichen Bestimmungenhinaus sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.6. EigentumsvorbehaltDie gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. DerBesteller ist berechtigt. Die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange kein Konkurs- odergerichtliches Vergleichsverfahren gegen den Besteller beantragt oder eröffnet ist. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alleForderungen mit allen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Kommtder Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir dieWare vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist die Ware unter Anrechnung auf den Kaufpreisdurch freihändigen Kauf verwerten. Diese Rücknahme gilt bei Teilzahlungsgeschäften eines nicht als Kaufmann in dasHandelsregister eingetragenen Bestellers als Rücktritt. In diesem Falle gelten die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes.7. KaufhaftungDer Besteller, welcher im Auftrag eines physikalischen aber ev. handlungsunfähigen Benutzers handelt, übernimmt dieSimultanhaftung der durch die Bestellung entstanden Forderungen.8. Recht und RücktrittUnvorhergesehene Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, Krieg, Betriebseinstellung, Betriebsstörung, behördliche Maßnahmen,Maschinenschäden, unverschuldeter Mangel an Rohstoffen, Streik Aussperrung usw. berechtigen uns zum Rücktritt vomVertrag, ohne dass der Besteller hieraus Ansprüche gegen uns geltend machen kann. Das vorgenannte Rücktrittsrecht bestehtauch bei nachträglich bekannt werdenden Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers bzw. bei nicht zufrieden stellendenAuskünften über diesen.9. Abnahme und ZahlungBei Nichtabnahme der Abschlussmenge bis zu dem vereinbarten Endtermin oder Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungkönnen wir eine Nachfrist von acht Tagen setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist den Rücktritt vom Vertrag oderSchadenersatz wegen Nichterfüllung Verlangen. Der Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Besteller die Abnahme oderZahlung ernsthaft und endgültig verweigert hat. Verlangen wir Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. DerSchadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Besteller einen geringeren Schadennachweisen.10. PreisstellungWir stellen die am Bestelltag geltenden Preise in Rechnung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Preisewerden bei Wiederverkäufer ausserhalb Österreich unter Bekanntgabe der UID Nummer ausschließlich ohne gesetzl. Mwst.und bei Endverbraucher incl. Mwst ausgewiesen. Alle Preise sind im Wert Euro angegeben. Auf sämtliche gewährte Rabatteund Konditionen besteht kein Rechtsanspruch. Wir sind berechtigt, bei größeren Lieferungen, speziell im Exportgeschäft zurAbsicherung teilweise oder gänzliche Vorauszahlung zu verlangen.11. ZahlungsbedingungenDie Rechnungen sind in der Regel sofort fällig; bei Abweichung, gilt die Angabe am Rechnungsausdruck. Bei Zahlungsverzugwerden 10% Verzugszinsen/A. zuzüglich ev. anfallender Mahnspesen u. Einbringungskosten fällig.12. Zurückbehaltung, Aufrechnung und HaftungEin Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen. Der Besteller kann nur mit unbestritten oder rechtskräftigenForderungen aufrechnen. Eine Haftung unsererseits, aus welchem Rechtgrund auch immer, setzt Vorsatz und grobeFahrlässigkeit voraus. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für Verzugsschäden oder Schadenersatz wegenNichterfüllung.13. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus dem Vertragfür Lieferungen und Leistungen an Vollkaufleute und Exportlieferungen ist grundsätzlich das für den Firmensitz zuständigeGericht, nach unserer Wahl auch die des Bestellers. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigenBedingungen wirksam. Es gilt österreichisches Recht.