Alles, was Recht ist - ZHH · 16 ZHH-Info 3/2020 Alles, was Recht ist / Aus- und Weiterbildung...

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14 ZHH-Info 3/2020

Alles, was Recht ist

Im Namendes Volkes

VerkehrssicherungspflichtenDas Aufstellen von Warnschildern in ei -nem Eingangs bereich, um auf eine mögli-che Rutschgefahr auf einer Rollstuhlrampebei Nässe hinzuweisen, ist nur dann aus-reichend, wenn die Rollstuhlrampe denmaßgeblichen örtlichen Bauvorschriftenentspricht, so der Bundesgerichtshof in ei -ner aktuellen Entscheidung (Az. X ZR110/18).

DatenschutzIhre Mitarbeiter haben lt. Datenschutz-grundverordnung das Recht, von Ihnen zuer fahren, welche Daten elektronisch ge -speichert wurden. Dies betrifft alle perso-nenbezogenen Daten (Az. 17 Sa 11/18).

Werbung auf PrivatwagenWenn Sie Ihren Mitarbeitern ein Entgeltdafür zahlen, dass sie auf ihren Privatwa-gen Werbung für Ihr Unternehmen anbrin-gen, dann muss für dieses Entgelt Lohn-steuer gezahlt werden, so das Finanzge-richt Münster (Az. 1 K 3320/18 L).

KundenkontaktDer Europäische Gerichtshof hat entschie-den, dass es im Onlinehandel nicht erfor-derlich ist, eine Telefonnummer zur schnel-len Kontaktaufnahme anzugeben. Chatsoder Rückrufsysteme erfüllen den selbenZweck. Die Auflistung der Kommunikati-onsmittel in der Richtlinie sei nur als bei-spielhaft zu verstehen (Az. C-649/17).

Double Opt inDie österreichische Datenschutzbehörde(Bescheid vom 9.10.2019 - DSB-D130.073/0008-DSV/2019) hat festge-stellt, dass ein Online-Portal, das zurBestätigung der E-Mail-Adressen nichtDouble Opt in/Bestätigungsmail, sondernSingle Opt-In verwendet, Art. 32 DSGVOverletzt und damit eine Datenschutzverlet-zung begeht. Diese Feststellung gilt auchfür Deutschland.

FingerscanEin Erfassen der Arbeitszeit durch einenFingerscan ist nur mit dem Einverständnisdes Arbeitnehmers möglich. Verweigert erdie Zustimmung, darf er nicht abgemahntwerden, so das Arbeitsgericht Berlin (Az.29 Ca 5451/19).

LastschriftenWer SEPA-Lastschrift als Zahlungsverfah-ren anbietet, der muss akzeptieren, dassKunden aus dem gesamten EU-Raum auchmit ausländischen Konten per SEPA-Last-schrift bezahlen, so der EuropäischeGerichtshof (Az. C-28/18).

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern einen steu-er- und sozialversicherungsfreien Bonuszukommen lassen wollen, dann könnenSie sog. Erholungsbeihilfen zahlen, diepauschal von Ihnen mit 25% versteuertwerden. Ihre Mitarbeiter erhalten dann"brutto für netto", wenn folgende Gren-zen pro Kalenderjahr nicht überschrittenwerden: 156 Euro für den Arbeitneh-mer, 104 Euro für den Ehepartner / ein-getragenen Lebenspartner, sofern erkeine eigene Erholungsbeihilfe erhält,sowie 52 Euro pro Kind, für welchesnoch Kindergeld bezogen wird. Die Bei-hilfe muss in zeitlichen Zusammenhangmit einem Urlaub gewährt werden (dreiMonate vor oder nach einem Urlaub).

Neue Pflichten im Zuge der ODR-Verordnung:

Online-Streitschlichtung

Brutto für netto:

Erholungsbeihilfe

Foto: privat

Von der Änderung der Verbraucher-schlichtung zum 01.01.2020 sind nurdiejenigen Online-Händler betroffen, die 1. im Internet Kauf- oder Dienstlei-

stungsverträge mit Verbrauchern schließen (also gilt dies nicht für B2B-Händler, die ausschließlich mit gewerblichen Kunden Verträge schließen)

2. gesetzlich verpflichtet sind oder sich freiwillig zur Verbraucherstreitbeile-gung verpflichtet haben.

Sofern ein Unternehmen verpflichtet istoder sich freiwillig bereit erklärt hat,sind die Angaben zur zuständigenSchlichtungsstelle zu ändern, und zwarist statt „allgemeiner Verbraucherschlich-tungsstelle“ der Wortlaut „Universal-schlichtungsstelle“ anzugeben. Auf einerWebseite ist dies beispielsweise im Im -pressum und den Allgemeinen Ge -schäftsbedingungen (AGB) möglich. Er -folgt keine Änderung, könnten Abmah-nungen drohen.Sofern Sie nicht zu dieser Zielgruppegehören, muss in einem Online-Auftritt –wie seit Jahren - nur auf die Online-Schlichtungs-Plattform hingewiesen unddarüber informiert werden, sich nicht aneinem Schlichtungsverfahren beteiligenzu wollen. Eine Änderung zum1.1.2020 ist hier grundsätzlich nichtgegeben.Hinweis: Überprüfen Sie aber vorsorg-lich Ihren Text auf Vollständigkeit undRichtigkeit, da mögliche Abmahnaktivenun wieder verstärkt sich die Formulie-rungen ansehen könnten.

Dieser Hinweis ist aber weiterhin erfor-derlich und gehört mit dazu. Unser Vor-schlag: „Online-Streitbeilegung gemäßArt. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die EU-Kommission bietet die Möglich-keit zur Online-Streitbeilegung auf einervon ihr betriebenen Online-Plattform an.Diese Plattform können Sie über denexternen Link http://ec.europa.eu/con-sumers/odr/ erreichen.“ Wenn keine Bereitschaft besteht, aneinem Verbraucherstreitbeilegungsver-fahren teilzunehmen:„Hinweis nach § 36 Verbraucherstreit-beilegungsgesetz (VSBG): Wir [FirmaXYZ] werden nicht an einem Streitbeile-gungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle im Sinne des Verbrau-cherstreitbeilegungsgesetzes teilnehmenund sind dazu auch nicht verpflichtet.“Alternativ, wenn Sie an einem Schlich-tungsverfahren teilnehmen möchten oderzur Teilnahme an einem Streitbeile-gungsverfahren verpflichtet sind: ”Hin-weis nach § 36 Verbraucherstreitbeile-gungsgesetz (VSBG): Wir [Firma XYZ]sind freiwillig bereit, an dem Streitbeile-gungsverfahren vor einer Verbraucher-streitschlichtungsstelle teilzunehmen. Zu -ständig ist die Universalschlichtungsstelledes Zentrums für Schlichtung e.V., Straß-burger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein( h t t p s : / / w w w . v e r b r a u c h e r -schlichter.de).“Wichtig: Beide Links müssen funktionie-ren und zur richtigen Seite verlinken!Bei Fragen wenden Sie sich gerne andie Geschäftsstelle.

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ZHH-Info 3/2020 15

Alles, was Recht ist

Im Namendes Volkes

ZeiterfassungDer Europäische Gerichtshof hat entschie-den, dass die Arbeitszeiten der Mitarbei-ter systematisch durch den Arbeitgebererfasst werden müssen. Vertrauensarbeits-zeit ist nur noch bei leitenden Mitarbeiternmöglich (Az. C-55/18). Auch wenn derdeutsche Gesetzgeber noch nicht reagierthat, können sich deutsche Arbeitnehmerauf dieses Urteil berufen.

Zu weit gefahrenWenn Sie einen Stau zu weitläufig umfah-ren und dann in einen Unfall verwickeltwerden, haben Sie keinen Schutz durchdie gesetzliche Unfallversicherung. Im ver-handelten Fall war die Stecke acht Mallänger und das Sozialgericht Osnabrücksah darin keinen Wegeunfall, weil es nichtder direkte Weg nach Hause war (Az. S19 U 251/17).

ProbearbeitDas Bundessozialgericht hat entschieden,dass ein Arbeitssuchender als „Wie-Beschäftigter” gesetzlich unfallversichertist. Insbesondere habe die Tätigkeit nichtnur im Eigeninteresse des Klägers gele-gen, eine dauerhafte Beschäftigung zuerlangen. Denn der Probearbeitstag habegerade auch dem Unternehmer die Aus-wahl eines geeigneten Bewerbers ermögli-chen sollen und habe damit für ihn einenobjektiv wirtschaftlichen Wert gehabt(Az. B 2 U 1/18 R).

Gewinnspielteilnahme undWerbungDas Oberlandesgericht Frankfurt hat ent-schieden, dass die Teilnahme an einemGewinnspiel von der Einwilligung in denErhalt künftiger E-Mail-Werbung abhängiggemacht werden darf (Az. 6 U 6/19). Esbestehen keine Bedenken, wenn der Ver-braucher freiwillig der Werbung durchnicht mehr als acht konkret bezeichneteUn ternehmen zugestimmt habe und derGe schäftsbereich des werbenden Unter-nehmens hinreichend klar beschriebenworden sei. Auf den Verbraucher darfkein Druck ausgeübt werden, er muss ins-besondere eine echte und freie Wahlhaben und somit in der Lage sein, die Ein-willigung zu verweigern oder zurückzuzie-hen, ohne Nachteile zu erleiden. Hierfürreicht nach Ansicht des OLG Frankfurt einbloßes Anlocken durch Versprechen einerVergünstigung, wie etwa einer Teilnahmean einem Gewinnspiel, nicht aus. EinerFreiwilligkeit stehe nicht entgegen, dassdie Einwilligungserklärung mit der Teilnah-me an einem Gewinnspiel verknüpft sei.Der Verbraucher könne und müsse selbstentscheiden, ob ihm die Teilnahme diePreisgabe seiner Daten wert sei.

Gutschein-Richtlinie:

Gutscheine - kein einfaches ThemaSchon zum 1.1.2019 wurde der BereichGutscheine im Steuerrecht neu geregelt.Da Gutscheine in der Regel eine Gültig-keit von drei Jahren haben, ist es durch-aus möglich, dass Sie sowohl die altenals auch die neuen Vorgaben berück-sichtigen müssen, je nach Ausstellungs-datum des Gutscheins. Für Gutscheine,die bis Ende 2018 ausgestellt wurden,gilt: Es gibt Rabattgutscheine, Wert- undWa rengutscheine. Keine umsatzsteuerli-che Relevanz haben Wertgutscheine,Wa rengutscheine wurden schon beimKauf mit Umsatzsteuer belegt.Für Gutscheine, die ab 2019 herausge-geben wurden, gelten andere Begriff-lichkeiten und Steuervorgaben. Bei ei -nem Einzweck-Gutschein enthält dieserden Ort der Leistung und die Steuer wirdausgewiesen, da sie direkt bei der Aus-stellung des Gutscheins fällig wird. Inder Gewinn/Verlustrechnung wird einsolcher Gutschein nicht als Umsatz, son-dern als Verbindlichkeit zzgl. Umsatz-steuer erfasst. Bei Einlösung des Gut-scheins, muss die Verbindlichkeit gegenUmsatzerlöse netto aufgelöst werden.

Im Gegensatz dazu steht der Mehr-zweckgutschein. Hier stehen der Ort derLeistung und/oder der geschuldete Steu-erbetrag beim Verkauf noch nicht fest.Deshalb wird hier die Umsatzsteuer erstbei der Einlösung des Gutscheins fällig.Somit ist die Buchung einfacher, weilertrags- und umsatzsteuerliche Umsätzezeitgleich berücksichtigt werden.Mehrzweckgutscheine sind sowohl fürden Handel als auch für den Kundenpraktikabler. Sie sind leichter zu verbu-chen, und der Kunde hat mehr Freihei-ten, sie einzulösen. Sie sollten die Herausgabe von Gut-scheinen genau dokumentieren, bes. obes sich um Einzweck- oder Mehrzweck-gutscheine handelt, damit im Falle einerPrüfung nicht erneut Umsatzsteuer vomFinanzamt gefordert wird. Auch mussdo kumentiert werden, welche Gutschei-ne wann ausgegeben und eingelöst wur-den.

Klären Sie gegebenenfalls die Sach-lage mit Ihrem Steuerberater.

- Anzeige -

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ent-schieden, dass Überstunden aus einemArbeitszeitguthaben durch eine bezahlteFreistellung im Falle einer Kündigungnicht automatisch abgegolten sind. AlsArbeitgeber sollten Sie spätestens imgerichtlichen Vergleich explizit regeln,dass eventuelle Resturlaubs- oder Frei-zeitausgleichsansprüche mit der bezahl-

ten Freistellung verrechnet werden. Fehlteine solche eindeutige Regelung, dannmüssen Sie solche Überstunden extravergüten. Überstunden, die nicht mehrdurch die Freistellung ausgeglichen wer-den können, müssen ebenfalls ausbe-zahlt werden.(BAG, Az: 5 AZR 578/18; Vorinstanz:LAG Hamm, Az: 12 Sa 218/18).

Regelungen bei Freistellung von Arbeitnehmern:

Abgeltung von Überstunden

Die Vorschriften für den Onlineverkaufsind deutlich komplexer als für den Ver-kauf im Laden. Auch stationäre Händlermüssen diese beachten, wenn sie Fern-absatzverträge abschließen. Das Land-gericht Osnabrück hat nun im vergange-nen Herbst dem stationären Handel ei -nen Weg gewiesen, der es ermöglicht,Verkaufsförderung über das Internet zubetreiben, ohne die vielfältigen Aufla-

gen erfüllen zu müssen. Sie könnenWaren über das Netz anbieten undBestellungen annehmen. Allerdings dür-fen Sie keinen Kaufvertrag abschließenund dürfen die Ware nicht verschicken.Sie müssen klar kommunizieren, dassdie Ware in Ihrem stationären Geschäftabgeholt werden muss und dass erst mitder Übergabe der Ware ein Kaufvertragzustande kommt. (Az. 2 O 683/19)

Aktuelles Urteil:

Fernabsatz oder nicht?

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16 ZHH-Info 3/2020

Alles, was Recht ist / Aus- und Weiterbildung

Unter www.hartwarenwissen.de wurdeder nächste in Microtrainings umgear-beitete Lehrbrief freigeschaltet.Dank des neuen Partners Pferd-Werk-zeuge können nun im Bereich Fachwis-sen neun attraktive Lerneinheiten, diespeziell für den Hartwarenfachhandelund Werkzeughandel von uns in Koope-ration mit der Firma Oehl.Net GmbH ,entwickelt worden sind, genutzt werden.

Schleifmittel arbeiten mit unzählbar vie-len Körnern, die jeweils viele unregelmä-ßige Schneiden oder Kanten haben.Gearbeitet wird mit Schleifkörnern unter-schiedlicher Feinheit und Härte, die aufeinem Träger gebunden oder als Pastelose aufgebracht werden. Je feiner dasKorn, umso feiner der Schliff, der bis zurPolitur reichen kann.In diesem Kurs Schleifmittel erhalten Sie

das für Ihr Verkaufsgespräch rele-vante Wissen.Nach jeder Kurzlerneinheit(Microtraining) können Sie IhrenWissensstand im Selbsttest über-prüfen.Bei erfolgreicher Abschlussprü-fung erhalten Sie ein Teilnahme-zertifikat.

Bei Fragen hilft Ihnen ClaudiaKoch, Tel.: 0211/4705013,E-Mail: [email protected]

Fachkräftemangel:

Fachkräfte aus demAuslandSeit dem 1. März können Fachkräfte ausdem Nicht-EU-Raum leichter in Deutsch-land beschäftigt werden, da Sie alsArbeitgeber nicht mehr nachweisen müs-sen, dass Sie innerhalb der EU keinenpassenden Mitarbeiter gefunden habenoder dass es sich um einen Mangelberufhandelt. Erforderlich ist ein Hochschul-abschluss oder eine in Deutschland aner-kannte bzw. gleichwertige Ausbildung.Auch muss von den Fachkräften nachge-wiesen werden, dass sie ihren Lebensun-terhalt für sich und ihre Familien selbstbestreiten können. Wer älter als 45Jahre ist, muss entweder eine angemes-sene Altersvorsorge nachweisen odermindestens 3.685 Euro Gehalt bezie-hen.

Erscheinungsbild:

Weisungs- versus PersönlichkeitsrechtAls Arbeitgeber haben Sie zwar einWeisungsrecht gegenüber Ihren Mitar-beitern, aber in Bezug auf Kleidung, Fri-sur oder Nägel sind Ihnen Grenzengesetzt. Es gilt immer abzuwägen zwi-schen dem Weisungsrecht und dem Per-sönlichkeitsrecht. Arbeitsschutz- oder Hygienevorschriftenmüssen immer eingehalten werden.Ebenso ist das Tragen von einheitlicherDienstkleidung in der Regel von den Mit-arbeitern zu akzeptieren. Sie könnenzwischen Mitarbeitern im Kundenkontakt

und Innendienstlern unterscheiden. Auch ist es wichtig, ob sich Vorgabennur auf die Arbeitszeit oder auch aufdas Privatleben auswirken.Wenn Sie bestimmte Vorgaben machenwollen oder müssen, dann sollten Siediese schon im Arbeitsvertrag bzw.einer Betriebsvereinbarung vom künfti-gen Mitarbeiter unterzeichnen lassen. Bei allen Vorgaben müssen Sie immerdarauf achten, dass sie angemessen undnicht diskriminierend sind.

Im Namendes Volkes

Berechtigte KritikDas Landes arbeits gericht Düsseldorf hatentschieden, dass eine von einem Arbeit-nehmer an der Personalabteilung geübtedeutliche Kritik bei einem berechtigtenAnlass kein Kündigungsgrund ist (Az. 8Sa 483/19).

Auf Gegebenheiten einstellenWer sich in einem Unternehmen aufhält,muss mit typischen „Stolperfallen” rechnenund kann im Falle eines Unfalles keineAnsprüche geltend machen, wenn inzumutbarer Weise auf Gefahren hinge-wiesen wurde, so das Landgericht Köln(Az. 2 O 93/19).Im verhandelten Fall handelte es sich umein Krankenhaus, das Urteil dürfte aberauf andere Unternehmen übertragbarsein.

Keine elektronischen GeräteDas Oberlandesgericht Hamm hat ent-schieden, dass eine sogenannte „Power-bank” und ein Ladekabel nicht als elektro-nische Geräte im Sinne der Straßen -verkehrs ordnung angesehen werden kön-nen und keine Einheit mit einem anzu-schließenden Smartphone bilden. Power-bank und Ladekabel dienten nur der Ener-gieversorgung von Unterhaltungselektro-nik und nicht der Kommunikation selbst(Az. 4 RBs 92/19).

www.hartwarenwissen.de

Lehrbrief Schleifmittel freigeschaltet

Steuerliche Vorteile nutzen:

DienstfahrradIhre Mitarbeiter und Sie können steuerli-che Vorteile nutzen, wenn ein Dienstrad- egal, ob elektrisch oder nicht - zur Ver-fügung gestellt wird. Wenn Sie eine Ge -haltsumwandlung vornehmen und Sie fürden einbehaltenen Gehaltsanteil ein (E-)Bike zur Verfügung stellen, muss Ihr Ar -beitnehmer nur noch monatlich 0,5%des Anschaffungswertes versteuern.Wenn Sie das Dienstrad zusätzlich zumbestehenden Gehalt zur Verfügung stel-len, dann muss der geldwerte Vorteilnicht versteuert werden.

Mehr Schutz für entsandte Beschäftigte

Gleicher Lohn für glei-che Arbeit am gleichenOrtDas Kabinett hat am 12. Februar dieNeuregelung der EU-Entsenderichtlinieverabschiedet. Das Gesetz kann jetztdem Bundesrat zugeleitet und das parla-mentarische Verfahren eingeleitet wer-den. Das Umsetzungsgesetz soll, wievon der überarbeiteten Entsenderichtli-nie vorgesehen, zum 30. Juli 2020 inKraft treten.

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In diesem Lehrgang werden Mitarbeiterdes Sicherheits- und Baubeschlagfach-handel weiterqualifiziert, die in der Be -ratung, im Verkauf und der Montage vonSicherungsprodukten eingesetzt werden. Die Teilnehmer werden in allen wichti-gen Sortimentsbereichen geschult und indie Lage versetzt, ihre erworbenenKenntnisse erfolgreich umzusetzen. Dieser Lehrgang ist berufsbegleitend mit3 x 5 Tagen Präsenz über einen Zeit-raum von ca. einem Jahr. Zwischen denSeminarteilen erhalten die Teilnehmer inErgänzung des Lehrstoffs Fernlehrbriefezur Bearbeitung.Jeweils am Ende der Seminarteile I undII werden schriftliche Tests durchgeführt.Am Ende des Seminarteils III erfolgt einemündliche Abschlussprüfung. Die Teilnehmer bekommen im Rahmendes Lehrgangs die Möglichkeit, nachBestehen einer weiteren schriftlichen Prü-fung das Zertifikat als „Geprüfte Fach-

kraft für Rauchwarnmelder“ zu erwer-ben. Die Kosten für diese Prüfung sind inden Lehrgangsgebühren enthalten.Die Kosten (inkl. Fernlehrbriefe, Unter-richtsmaterial und Prüfungen) betragen1.500,00 EUR für ZHH-Mitglieder und1.730,00 EUR für Nichtmitglieder Die Kosten für Unterbringung und Ver-pflegung trägt der Teilnehmer selbst.Der Lehrgang beginnt mit Seminarteil I: 11.05. - 15.05.2020,gefolgt von Seminarteil II: 07.09. - 11.09.2020und Seminarteil III: 08.03. - 12.03.2021,jeweils im Raum Siegen, Wuppertal.

Anmeldung beim ZHH-Bil-dungswerk unter www.zhh-bildungswerk.de.

ZHH-Info 3/2020 17

Aus- und Weiterbildung

Neu auf der Homepage:

Download-Center desZHH-Bildungswerks

In der letzten ZHH-Info haben wireinen fehlerhaften Link zum Down-load-Center des ZHH-Bildungswer-kes veröffentlicht. Deshalb hier noch-mals der Link, zusammen mit einemQR-Code:

h t t p s : / / w w w . z h h - b i l d u n g swerk.de/de/download-center -436.html

Das Interesse am neuen Ausbildungsbe-ruf „Kaufleute im E-Commerce“ steigtweiter. Für das Ausbildungsjahr2019/2020 wurden knapp 1.600 neueVerträge abgeschlossen.Damit konnte die Zahl der Vertragsab-schlüsse im Vergleich zum Vorjahr umfast ein Viertel gesteigert werden. Derneue Ausbildungsberuf „Kaufleute im E-Commerce“, in dem zum Ausbildungs-jahr 2018/2019 erstmals ausgebildetwerden durfte, belegt somit im zweitenJahr seines Bestehens bereits Rang 68(insgesamt 318 Ränge) unter allen Aus-bildungsberufen in Deutschland. DerAnteil der weiblichen Auszubildendenliegt bei 37,4 Prozent. „Die gestiegene Zahl an Vertragsab-schlüssen bestätigt unsere Prognose. DasInteresse an dem neuen Beruf wächst ste-

tig. Das unterstreicht, wie groß der Be -darf der Unternehmen ist. Der Kaufmannim E-Commerce wird schon in wenigenJahren zu den Top-20-Ausbildungsberu-fen zählen“, ist HDE-Hauptgeschäftsfüh-rer Stefan Genth überzeugt. Die Datenstammen aus der veröffentlichten Rangli-ste der Ausbildungsberufe nach Anzahlder Neuabschlüsse des Bundesinstitutsfür Berufsbildung zum Stichtag 30. Sep-tember 2019. Mit dem „Kaufmann im E-Commerce“werden die Auszubildenden systema-tisch für eine Karriere im Onlinehandelqualifiziert. Daran soll auch eine neueFortbildung anknüpfen: „Fachwirt/Fach-wirtin im E-Commerce“ . Die bundesweiteinheitliche Fortbildung wurde im De -zember 2019 im Bundesgesetzblatt ver-öffentlicht.

Weiterhin steigend:

Kaufleute im E-Commerce sehr gefragt

Fortbildung 2020:

Fachberater für Sicherungstechnikm/w/d (ZHH)

Lehrinhalte• mechanische Absicherungen an Haus

und Wohnung• elektronische und elektromechanische

Schließsysteme• Schließanlagen und Schließpläne• Gefahrenmeldeanlagen• Türen in Rettungswegen• Zutrittskontrollsysteme• Rauchwarnmelder• Montage und Öffnungstechniken,

Befestigungstechnik• Rechtsgrundlagen• Betriebsbesichtigungen

Neues Portal:

Berufschancen im HandelDer Handelsverband Deutschland - HDEhat eine neue Webseite freigeschaltet:www.jetztschonprofi.de. Hier wird dasvielfältige Ausbildungs- und Studienan-gebot im Handel zielgruppengerechtdargestellt. Auszubildende zeigen inVideoclips, welche Chancen eine Aus-bildung im Handel bietet. Des Weiterenwerden viele Tipps und Wissenswerteszu den mehr als 60 Berufen im Handelgegeben.

Mehr Informationen unterwww.jetztschonprofi.de.

Mehr Förderung:

Aufstiegs-BaföGZum neuen Ausbildungsjahr (August2020) verändern sich die Möglichkeitendas sog. Aufstiegs-BaföG zu erhalten.Der Anspruch besteht für jede Qualifizie-rungsstufe (Meister, Techniker, Fachwirt)neu. Der einkommensabhängige Zu -schuss wird ein 100%-Zuschuss (bishernur 50%), auch die Unterhaltsbeiträgefür Ehepartner und Kinder werden kom-plett bezuschusst. Lehrgangs- und Prü-fungsgebühren werden zu 50% über-nommen, die andere Hälfte als Darlehengewährt. Die Rückzahlungsmöglichkei-ten werden ausgeweitet.

Mehr Informationen unterwww.aufstiegs-bafoeg.de.

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18 ZHH-Info 3/2020

Messen der Branche

Trends, Neuheiten und internationalesBusiness. Darum geht es traditionell aufder Frankfurter Ambiente, die 2020 vom7. bis 11. Februar stattfand. Die welt-weit größte Konsumgütermesse vermel-dete ein Wachstum auf 4.635 Unterneh-men aus 93 Ländern auf einer Flächevon 310.240 Bruttoquadratmetern. Alserste Weltleitmesse bekam die Ambientedie Auswirkungen von Corona auf dasReiseverhalten zu spüren. Und auch dasSturmtief Sabine machte sich deutlichbemerkbar. Der Geschäftstätigkeit inden Hallen tat das allerdings wenigerAbbruch als erwartet. Insgesamt herrsch-te auf der Trend- und Neuheitenplattformeine rege Ordertätigkeit. Aussteller zeig-ten sich jedoch enttäuscht von starkerVerunsicherung seitens der Besucherund damit vom Fernbleiben unterschied-lichster Handelsformen. Diejenigen, diesich auf den Weg nach Frankfurt mach-ten, profitierten von hervorragendenOrderbedingungen.

Insgesamt reisten rund 108.000 Einkäu-fer aus knapp 160 Ländern zur Ambien-te, um sich Inspirationen und Produktefür ihre neuen Kollektionen zu beschaf-fen. 62% davon kamen aus dem Aus-land. Ein Großteil des Besucherrück-gangs lässt sich auf den Einfluss vonCorona zurückführen. Viele, geradesehr große deutsche und internationaleHandelsunternehmen, hatten ein Reise-verbot für ihre Mitarbeiter ausgespro-chen. Das Sturmtief Sabine sorgte dafür,dass ab Sonntag deutschland- und euro-paweit der Flug- und Bahnverkehr teil-weise völlig zum Erliegen kam.„Zwei solche Ereignisse zu einer Messemuss eine Veranstaltung erst einmal ver-kraften“, sagt Detlef Braun, Geschäfts-führer der Messe Frankfurt. „Aber unsereAussteller wussten die Situation einzu-schätzen. Und die Messebesucherbrachten eine positive Stimmung und Or -derlust mit nach Frankfurt“, so der erfah-rene Messemacher weiter.

Ambiente 2020 - Frankfurt am Main:

Unter dem Einfluss von Corona und Sabine

Christmasworld 2020:

coming home for businessDie Frankfurter KonsumgütermessenChristmasworld, Paperworld und Creati-veworld sind mit relevanten Branchen-themen in die neue Geschäftssaisongestartet. 3.051 Aussteller aus 147 Län-

dern haben dem nationalen und interna-tionalen Handel ihre Neuheiten rund umDekoration, Festschmuck, Papier, Büro-bedarf, Schreibwaren sowie Hobby-,Bastel- und Künstlerbedarf vorgestellt.Der internationale Handel deckt sich aufder Christmasworld im Januar kräftigein, um die Kunden mit neuen festlichenDekorationen in die Läden zu locken. Mit zahlreichen Neuheiten, ausgefalle-nen Produktinszenierungen und einemzukunftsweisenden Rahmenprogrammlockten die drei internationalen Leitmes-sen rund 84.000 Besucher aus 163 Län-dern auf das Frankfurter Messegelände.

„Neben den branchenspezifischenZukunftsthemen sind es der hohe Interna-tionalitätsgrad und die herausragendeBesucherqualität, die das Messe-Trio zueiner unverzichtbaren Plattform für Indu-strie und Handel macht. Unsere Messenbringen die weltweit agierenden Akteu-re der Branchen an einem Ort zusam-men – dieser persönliche Kontakt ist imdigitalen Zeitalter für die gesamte Kon-sumgüterbranche der Schlüssel zumErfolg“, sagt Detlef Braun, Geschäftsfüh-rer der Messe Frankfurt.

Foto: Messe Frankfurt Exhibition GmbH

Positiv überrascht von der Resonanz aufdie erste DigitalBAU in Köln waren Aus-steller und Besucher gleichermaßen.Vom 11. bis zum 13. Februar präsen-tierten mehr als 270 Aussteller in der 17.000 Quadratmeter großen Halleden rund 10.000 Besuchern, was dieDigitalisierung der Baubranche umfas-sen soll.Nach Angaben der Veranstalter, dieMesse München und der Bundesver-band Bausoftware BVBS, waren sich alle

Beteiligten einig: Die Digitalisierungeröffnet Chancen entlang der gesamtenWertschöpfungskette des Bauwesens,sie erhöht Produktivität und Effizienz imBauprozess und sichert so langfristigden Erfolg.Der Auslandsanteil unter den Besuchernbeläuft sich auf knapp zehn Prozent.Besucherstärkste Länder waren nachDeutschland Österreich, Schweiz, Bel-gien, Luxemburg und Niederlande.Erfreulich seien die durchweg positiven

Rückmeldungen der Besucher zur Erst-veranstaltung: So bewerteten laut Umfra-geergebnissen 92 Prozent die Messe alsausgezeichnet, sehr gut oder gut. 91Prozent gaben an, auch die nächste Ver-anstaltung besuchen zu wollen. Die nächste DigitalBAU findet vom 15.bis 17. Februar 2022 wieder in Kölnstatt.

Mehr Informatonen unter www.digital-bau.com

KölnMesse 11. - 13. Februar 2020

Erfolgreiche Premiere der DigitalBAU

Foto: Messe Frankfurt

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ZHH-Info 3/2020 19

Einkaufsgesellschaften

Wie schafft es die Logistik, angesichtsTausender Artikel jederzeit den Über-blick zu behalten? Wie wird aus langenTabellen mit Produktdaten ein anspre-chender Katalog? Wie entsteht die zün-dende Idee für eine neue Marketingkam-pagne? Vielfältige Einblicke in den Un -ternehmensalltag sammelten rund 200Schüler des Carl-Fuhlrott-GymnasiumsWuppertal (CFG) am 5. und 6. Februarbei der E/D/E Gruppe. An acht Statio-nen lernten sie unterschiedlichste Abtei-lungen und deren Aufgaben kennen –und erfuhren auf kurzweilige Weisemehr zu Ausbildungsberufen und Karrie-reaussichten.Im Zuge der Landesinitiative „Kein Kindohne Abschluss“ hat das CFG erstmalseine derart umfassende Projektwochezur Berufsorientierung für alle Schülerder Q1 (Oberstufe) veranstaltet – gut einJahr vor dem Abitur. Gespräche wäh-rend der beiden Projekttage zeigten,dass sich viele Schüler noch unsicher

sind. Hilfreich bei diesem Entscheidungs-prozess sind in jedem Fall praktischeErfahrungen. Deshalb konnten die CFG-Schüler beim E/D/E selbst Hand anle-gen und an acht Stationen Projektaufga-ben bearbeiten. Gleichzeitig lernten sieso die verschiedenen Bereiche kennen,ob Vertrieb, Marketing, E-Commerceoder Logistik. Um die Workshopgruppen

bewusst überschaubar zu halten, hatdas Unternehmen daher gleich zwei Pro-jekttage mit jeweils 100 Schülern veran-staltet. In die Planung, Organisation undVorbereitung waren wiederum alleE/D/E Azubis aktiv eingebunden.

Foto: E/D/E

E/D/E-Projekttage mit 200 Schülern:

Berufsorientierung zum Anfassen

„Ihnen zu diesem besonderen Anlassgratulieren zu dürfen, freut uns sehr.Dies ist ein weiterer Meilenstein für Sie“,waren sich die Nordwest-Vorstände An -dreas Ridder und Jörg Simon einig, alssie den fünf Auszubildenden des drittenLehrjahres vergangene Woche offiziellgratulierten. Denn diese hatten allesamtihren Abschlussprüfungsmarathon erfolg-reich und zudem mit guten Noten been-det.Drei Groß- und Außenhandelskaufleute,eine Mediengestalterin und ein Fachin-formatiker freuen sich nun über unbefris-tete Arbeitsverträge in dem Dortmunder

Unternehmen und auf die dortigen span-nenden Weiterentwicklungsmöglichkei-ten. Großes Lob gab es auch von derAusbildungsverantwortlichen Ann-Chris-tin Schmitz: „Sie waren ein toller Jahr-gang und nicht nur in ihrer Ausbildungengagiert, sondern auch in zusätzlichenProjekten, die Sie übernommen haben.“So waren die Auszubildenden u. a. indie Veranstaltungsorganisation invol-viert, als Ausbildungsbotschafter unter-wegs oder betätigten sich als Redakteu-re auf dem unternehmenseigenen Azubi-Blog. „Dass Sie nun so gut bestandenhaben, ist für uns alle das i-Tüpfelchen.“

Von Andreas Ridder und Jörg Simongefragt, was sie denn an ihrer Ausbil-dungszeit geschätzt haben, antwortetendie jungen Leute: „Es war spannend, inder Ausbildung so viele verschiedeneUnternehmensbereiche kennenzuler-nen“, „Man wurde von den Kolleginnenund Kollegen direkt als vollwertigesTeammitglied aufgenommen“, „Toll,dass wir nun alle in unseren Wunsch-Abteilungen eingesetzt werden“ – dasFeedback der Prüflinge war überzeu-gend.In Zeiten von Fachkräftemangel und stei-gendem Personalbedarf setzt das Unter-nehmen verstärkt auf Nachwuchs ausden eigenen Reihen. Neben der Vermitt-lung von theoretischem Wissen in Berufs-schule und Uni werden die Auszubilden-den von Anfang an in ihren jeweiligenAbteilungen vollumfänglich in dasTagesgeschäft eingebunden und betreu-en zusätzlich verschiedene Sonderpro-jekte.

Das vielseitige und lehrreiche Ausbil-dungskonzept kommt offenbar gut an.2019 erhielt Nordwest bereits zum sieb-ten Mal das Siegel „AusgezeichneterAusbildungsbetrieb“ von der Ertrags-werkstatt GmbH.

Nordwest gratuliert:

Ausbildung erfolgreich beendet

Andreas Ridder (r.), Katharina Pelz (2.v.r), Ann-Christin-Schmitz (3.v.r.), Jörg Simon (2.v.l.) undChristian Scherpner (l.) beglückwünschten (v.l.) Fabian Groß, Lütfi Yavuz, Leonie Theusz, NantjeLaufer und Jan-Niklas Wagner

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20 ZHH-Info 3/2020

Verschiedenes

Die neue Schlüssel-Profi lliste 2020/21 ist ab März 2020 lieferbar.

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ibi research an der Universität Regens-burg führt derzeit zusammen mit 46IHKn und dem Deutschen Industrie- undHandelskammertag (DIHK) eine Befra-gung unter Einzelhändlern durch. DasZiel dieser Umfrage ist es, ein Bild deraktuellen Bedarfe des Handels vor Ort inBezug auf Digitalisierungsfragen zuerstellen.Vieles ist in diesem Zusammenhangnoch unklar: Wie stark wird der Einfluss

der Digitalisierung in den kommendenJahren sein? Wird sich der Druck aufden Einzelhandel dadurch weiter ver-stärken? Oder ergeben sich gar neueMöglichkeiten?Um diese Fragen beantworten zu kön-nen, bittet ibi research Sie als On- undOffline-Händler um Ihre Teilnahme.

Die Teilnahme ist bis zum 31.März möglich.Die ausgewerteten Ergebnisse dieserBefragung werden in Form einer kosten-losen Studie veröffentlicht. Die Beantwor-tung der Fragen dauert circa 15 Minu-ten. Ihre Aussagen werden selbstver-ständlich vertraulich behan-

Umfrage von ibi research - Ihre Expertise ist gefragt:

Bedarf in Digitalisierungsfragen

Hier geht es direkt zur Umfrage: https://ww3.unipark.de/uc/handelsstudie2020/

Die nächste ZHH-Information

erscheint im April.

Studie:

Kartenzahlungen aufdem VormarschIm Auftrag von Mastercard hat GfKuntersucht, welchen Stellenwert Karten-zahlungen in Deutschland haben. DasErgebnis ist wenig überraschend: DieAkzeptanz von Karten jeder Art wirdinzwischenvorausgesetzt. Auch kontakt-loses Bezahlen mit Karte oder Smartpho-ne wird immer beliebter. Geschätzt wirddie Schnelligkeit, die Einfachheit desSystems - siehe Graphik rechts.

Das Institut der deutschen Wirtschaft hateine Untersuchung zu den krankheitsbe-dingten Kosten veröffentlicht. Die Entgelt-fortzahlung stieg von 2010 - 2018 fastum das Doppelte, von 37 Mrd. Euro aufknapp 62 Mrd. Euro. Die Gründe sindvielschichtig: zum einen sind dieBeschäftigtenzahlen gestiegen und hier-durch die Zahl der Erkrankten, jährlicheLohnsteigerungen erhöhen die Entgelt-fortzahlung und auch dauerte der Kran-kenstand oftmals länger, was auch mitder demographischen Entwicklung zu -sammenhängt.

Das Institut für Handelsforschung - IFH inKöln hat berechnet, dass in den vergan-genen fünf Jahren rund 29.000 Standor-te im Einzelhandel geschlossen wurden.Damit diese Entwicklung verlangsamtoder sogar gestoppt wird, hat der Han-delsverband Deutschland - HDE einen

Elf-Punkte-Plan vorgelegt. Gefordert wer-den Hilfen von der Politik, mehr Sonn-tagsöffnungen, keine Fahrverbote, einschnelles Internet und eine bessere Ver-kehrsinfrastruktur besonders im Bereichdes Öffentlichen Personennahverkehrs.

Entgeltfortzahlung:

Anstieg der Kosten

Standortschließungen:

Verödete Innenstädte

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ZHH-Info 3/2020 21

Digitales

Jeder dritte Onlinekäufer bestellt inzwi-schen mehrmals in der Woche im Inter-net. Dies und ein deutlich gestiegenesBestellvolumen über Mobilgeräte habenden Brutto-Umsatz mit Waren im E-Com-merce auf 72,6 Mrd. Euro inkl. USt.getrieben. Das ist ein Plus von 11,6%gegenüber dem Vorjahreswert von 65,1Mrd. Euro inkl. USt. Der Gesamtumsatzmit Waren sowie Dienstleistungen imInteraktiven Handel, der neben Online-verkäufen auch schriftliche und telefoni-sche Bestellungen enthält, erreichte 94Mrd. Euro inkl. USt.Aus den Daten der größten E-Commerce-Verbraucherstudie Deutschlands im Auf-trag des Bundesverband E-Commerceund Versandhandel e.V. (bevh) zeigtsich, dass eine von drei Bestellungenheute über Smartphones und Tabletserfolgt. Vor fünf Jahren waren es nichteinmal 20%. Die hohe Zahl an Bestellun-gen insgesamt ist auch darauf zurückzu-führen, dass Händler und Zusteller in der

Wahrnehmung der Kunden noch bessergeworden sind. 94,5% der Befragtenäußerten sich mit ihrem Onlineeinkaufsehr zufrieden oder zufrieden, nach93,9% vor einem Jahr.Am Wachstum hatten alle Versenderty-pen Anteil. Deutlich vorne lagen im Jahr2019 die Multichannel-Versender, die inSumme mit 13% zulegen konnten. Dabeiwuchsen die Onlineshops der stationä-ren Händler mit 8,2% deutlich unter demMarktniveau. Anbieter, die ein Katalog-angebot mit dem Onlinehandel ver-knüpften, legten demgegenüber um18,1% zu. Online-Pureplayer und Markt-plätze legten mit jeweils 10,7% bezie-hungsweise 10,8% fast gleich stark zu.An der Verteilung des Umsatzes ändertsich dadurch fast nichts: Wie im Vorjahrentfallen 47% der Umsätze auf Online-Marktplätze, 35% auf Multichannel-Anbieter und 15% auf Internet-Pure-Play-er.Im vierten Quartal 2019 hat der E-Com-

merce allein erstmals mit brutto 22 Mrd.Euro deutlich mehr als 20 Mrd. Euro ineinem Quartal umgesetzt. Der gesamteinteraktive Handel in Deutschland er -reichte mit 22,3 Mrd. Euro inkl. USt.wenig mehr. Der Onlinehandel machteerstmals fast 99% des interaktiven Han-dels aus.

Der bevh veröffentlicht unterwww.weissbuch-digitalisierung.deeine umfassende Darstel-lung des globalen, digita-len sowie plattformgetrie-benen „Neuen Handels“.

Auf Basis der guten Geschäftsergebnissedes Jahres 2019 erwartet der bevh indiesem Jahr für den E-Commerce einenweiteren Zuwachs. Dieser wird wegender 2020 gedämpften Konjunkturaus-sichten, aber mit zehn Prozent etwasgeringer ausfallen, als 2019.

Onlinehandel 2019:

Vielbesteller sorgen für Höchststand

Die Plattform Google ist für viele dieerste Station, um Informationen zu erfra-gen. Bei Unternehmen findet sich häufigdie Angabe von Stoßzeiten, die lautGoogle dadurch automatisiert erstelltwerden, wenn sich Nutzer in dem Unter-nehmen aufhalten, die den Standortver-lauf auf dem Smartphone aktivierthaben. Sie sollten prüfen, ob es zu IhremUnternehmen solche Angaben im Netzgibt und, falls sie unzutreffend sein soll-ten, erwirken, dass diese Angabengelöscht werden und die Funktion abge-schaltet wird.

In Deutschland lautet die Adresse:Google Germany GmbH, ABC-Stra-ße 19, 20354 Hamburg. Sie soll-ten Ihre Beschwerde per Einschrei-ben Rückschein verschicken.

Beachten Sie: Ein bayerischer Gastwirthat sich gegen solche Bewertungen juri-stisch gewehrt und die Löschung sowieeine Unterlassungserklärung erwirkt.Google erkannte diese ohne Gerichts-verhandlung an, so dass es kein Urteilgibt, auf das Sie sich berufen könnten.

Google:

Widerstand kann lohnen

Der US-Online-Händler steigerte im abgelaufenen Ge -schäftsjahr seinen weltweiten Gesamtumsatz um 20% aufüber 250,6 Mrd. Euro. Währungsbereinigt kletterten dieErlöse um 22% gegenüber dem Vorjahr. Gestiegene Prime-Kundenzahlen und das florierende Cloud-Geschäft trugenzum signifikanten Umsatzanstieg bei. In Deutschland, demzweitgrößten Markt des Online-Händlers, erhöhte sich derUmsatz auf 19,9 Mrd. Euro - rund plus 18% zum Vorjahr.Somit entfielen 7,9% der Gesamtumsätze Amazons auf dendeutschen Markt. Diese umfassen die Erlöse des Online-Shops, die Provisionen für den Marktplatz sowie die Gebüh-ren für Abo- und Cloud-Dienste.

eBay

VeränderungenIm Herbst vergangenen Jahres veranstal-tete eBay einen Fortbildungskongress inBerlin, wo sich die Plattform als Partnerdes Einzelhandels darstellte. So werdenüber die Initiative Local Hereos stationä-re Händler mit umfangreichem Materialunterstützt, um auf eBay einen Shop zueröffnen, der in Wechselwirkung mitdem stationären Geschäft stehen soll. Außerdem gibt es eine neue Zahlungs-methode auf der Plattform, so dass Kun-den mehr Möglichkeiten haben, einenKauf abzuschließen. Dies ist ein weitererBaustein hin zum Managed Marketpla-ce.

Umsatzentwicklung bei Amazon

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22 ZHH-Info 3/2020

Digitales

Seitens des Bundesamtes für Sicherheitund Informationstechnik (BSI) wurdeviele Jahre empfohlen, Passwörter regel-mäßig zu wechseln, um Hackern dasKnacken der Passwörter zu erschweren.Hiervon sieht das Amt nun ab, da sichherausgestellt hat, dass viele NutzerPasswörter nach einem leicht zu merken-den Schema abändern. Auch sind wech-selnde Passwörter häufig weniger kom-plex. Besteht der Verdacht, dass einPasswort gehackt wurde, dann ist esallerdings weiterhin sehr zu empfehlen,dieses umgehend zu ändern. Auch inanderen Ländern, wie z. B. den USA

oder Großbritannien, wurde die Regelzum Passwortwechsel schon abge-schafft.

Wenn Sie prüfen wollen, ob IhreMailadressen und Passwörter infremde Hände gelangt sind, dannhilft Ihnen das Hasso-Plattner-Institut(HPI). Dort finden Sie den IdentityLeak Checker, der einenumfangreichen Datenab-gleich durchführt: https://s e c . h p i . d e / i l c / s e arch?lang=de

www.zhh.de:

Neues und AktualisiertesAuf unserer Internetseite www.zhh.definden Sie unter Aktuelles die Ergebnisseder Partnerwahlen. Unter hartwaren-wissen.de wurde ein weiterer Lehrbriefals Schleifmittel eingestellt. Informatio-nen zu den Rahmenabkommen fin-den Sie im Mitgliedsbereich unter Rah-menabkommen. Informationen über denAbonnementsbezug finden Nichtmit-glieder unter Veröffentlichungen - ZHH-Information. Ebenfalls finden Sie dieZHH-Information und die Rund-schreiben im Mitgliederbereich unterVeröffentlichungen.

Der Zugang zum Mitgliederbereichist durch ein Passwort geschützt. Fürden ersten Zugang nutzen Sie bittedas allgemeine Passwort, das wirIhnen mit der letzten Beitragsrech-nung zugeschickt haben. Bei Fragensetzen Sie sich bitte mit der Ge -schäftsstelle in Verbindung: E-Mail: [email protected].

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:

IT-Grundschutz-Kompendium

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Um den stationären Handel mit demOnline-Handel zu verbinden, kann essinnvoll sein, den Kunden eine Kombina-tion von beidem anzubieten. Warenkönnen im Online-Shop bestellt und spä-ter im Geschäft abgeholt werden. Entwe-der findet schon online ein Kauf statt undder stationäre Laden dient nur als Abhol-station oder die Ware wird im Netzquasi reserviert, kann dann stationärbegutachtet / ausprobiert werden undwird dann gekauft. Ein solches Angebot gefällt immer mehrKunden. Sie bestellen online und müssendann aber nicht zuhause sein, um aufden Paketboten zu warten, sondern ent-scheiden selbst im Rahmen der Öff-nungszeiten über die Abholung. Für Sie als Händler bietet sich die großeChance, dem Kunden, wenn er beiIhnen ist, noch weitere passende Produk-

te zu zeigen. Außerdem ersparen Siesich den Stress des Versands. Grundvoraussetzung ist allerdings, dassSie eine Abholung binnen 48 Stundenermöglichen können. Kunden schätzenbei Unternehmen mit mehreren Filialenden Service, eine Wunschfiliale für dieAbholung auswählen zu können undggf. die Ware in einer anderen Filialezu rückzugeben. Was nie passieren darf, ist, dass derKunde im Laden steht und die zugesagteWare ist nicht da. Hier müssen Sie unbe-dingt vorab den Kunden informieren, umdas Schlimmste zu verhindern: Nämlich,dass der Kunde auf Nimmerwiedersehenverschwindet. Die Erfahrungen der letz-ten Jahre haben gezeigt, dass kaum ei -nem Anbieter von Click & Collect einzweite Chance gegeben wird, wenn et -was schief gegangen ist.

Chance und Risiko:

Click & Collect verbindet

Sind Sie sicher, dass Facebook nichtsüber Sie weiß? Selbst wenn Sie keineeigene Facebook-Seite haben, legt Face-book sog. Schattenprofile an. VieleWebseiten oder Apps senden Nutzerda-ten heimlich an Facebook. Facebookgleicht die PC- oder Smartphone-Identifi-kationsnummer dann mit der eigenenDatenbank ab. Wenn Sie bei Whatsappsind, sind Ihre Daten auch bei Face-book, ebenso bei Instagram. Und Face-book kann die vorliegenden Daten dannauch mit einem Namen und einer Tele-fonnummer verknüpfen.

Anfang Februar hat das Unternehmeneine Funktion freigeschaltet, die Nutzernmehr Kontrolle über diese Daten gibt,falls Sie bei Facebook angemeldet sind.Off-Facebook-Activity heißt diese Funkti-on und Sie versteckt sich in den Einstel-lungen. Hier kann man sehen, welcheSeiten und Apps Informationen an Face-book gesendet haben. Die Verbindungder Informationen mit dem Facebook-Konto kann an dieser Stelle getrennt wer-den. Zwar erhält Facebook weiterhin dieDaten, kann sie aber nicht mehr einerbestimmten Person zuordnen.

Facebook:

Datensammlung anonymisieren

BeilagenhinweisBitte beachten Sie die Beilageder ZHH Dienstleistung GmbH.

Vernetzung der Vertriebskanäle:

Einkaufsverhalten 2019Die Untersuchung von Adyen zum Ein-kaufsverhalten 2019 hat gezeigt, dassheutzutage eine gute Vernetzung derEinkaufskanäle nötig ist, um Kaufabbrü-che zu vermindern. Wenn ein Produkt imGeschäft nicht vorrätig war, haben 87%der Kaufwilligen den Laden ohne Kaufverlassen. Weltweit betrugen solche Ver-luste mehr als 400 Mrd. Euro. 37% der Befragten kaufen lieber statio-när, 32% lieber online.40% wünschen sich, dass nicht vorhan-dene Artikel bestellt werden können unddann geliefert werden und mehr als50% wünschen sich die Möglichkeit,vorab online die Verfügbarkeit prüfen zukönnen.

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Global DIY Summit 2020: „A Rapidly Changing World“Für den 8. Global DIY Summit erwarten die Veranstalter mehr als 1.100 Teilnehmer aus50 Ländern. Darunter werden mehr als 100 Berater, mehr als 550 Lieferanten und Her-steller sowie mehr als 350 Händler sein. Man werde „eine Rekordzahl von Einzelhänd-lern insbesondere aus Asien begrüßen”, kündigte John Herbert, Geschäftsführer vonEDRA/GHIN, an. Der Summit findet im Kongresszentrum RAI Amsterdam in denNiederlanden vom 10. bis 12. Juni 2020 statt.

„The New Normal: Adapting to a Rapidly Changing World”, lautet das Motto des Kon-gresses, den die Handels- und Herstellerverbände Edra/Ghin und Fediyma gemein-sam organisieren. Eine Reihe prominenter Redner wird in dem zweitägigen Kongresspro-gramm auftreten:

Nick Botter, Industry CTO Retail EMEA von Salesforce, wird die Kongress-Session „Per-sonalisation” eröffnen. Über „The Age of Responsibility” wird Mark Haviland, EVPBrand Development and Sustainability von Rakuten EMEA, sprechen. Veronica Civie-ro, Global Solutions Manager von Facebook, gibt einen Ausblick auf „The Future OfMarketplaces”, ebenso Tobias Pohl, Industry Manager Retail - Multichannel von Goo-gle. Andreas Kerschner, Category Group Leader der Alibaba Group, hält einenWorkshop für Unternehmen, die in den Handel mit China einsteigen wollen. In derabschließenden Session des Summit stellt Paul Martin, Head of Retail von KPMG, dieneuesten Home-Improvement-Trends vor.

Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung unterhttps://diysummit.org/event/programme-2020/

Als ZHH-Mitglied können Sie zu Mitgliedspreisen derEDRA/GHIN am Kongress teinehmen: Sparen Sie 300 Euro!

Mehr Informationen unter E-Mail: [email protected]

Foto: privat

EARLY BIRDnoch bis

Mitte März!

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