am puls Heft 1 2013

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Willi Zylajew Demenz im Fokus S. 4 Patrick Sensburg Eigenverantwortung stärken S. 6 Bettina Wiesmann Familienpolitik Frage der Freiheit S. 20 MAGAZIN FÜR POLITIK UND GESUNDHEIT 01/2013 Jahrgang 10 5,00 Euro 20348 Impulse im Frühling Sie finden uns auch im Internet: www.issuu.com/ampuls

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Schwerpunktthemen: Familienpolitik, Patientenrechtegesetz, Bewertung des AMNOG , Rehabilitation, Pflegereform, Europa

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Willi ZylajewDemenzim Fokus S. 4

Patrick SensburgEigenverantwortungstärken S. 6

Bettina WiesmannFamilienpolitikFrage der Freiheit S. 20

Willi Zylajew

MAGAZIN FÜR POLITIK UND GESUNDHEIT

01/2013Jahrgang 10

5,00 Euro

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Impulseim Frühling

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Caring and curing Leben retten und Gesundheit verbessern – das ist unser Ziel.

Die Entwicklung bahnbrechender neuer Medikamente steht für Novartis an erster Stelle. Sie schaffen neue Behandlungsmöglichkeiten für bislang unerfüllte medizinische Bedürfnisse der Patienten. Patienten und ihre Bedürfnisse können jedoch sehr unterschiedlich sein. Deshalb bietet Novartis neben innovativen Medikamenten auch Möglichkeiten zur Krankheitsvorbeugung sowie Generika an und verbessert den Zugang zu medizinischer Versorgung.

www.novartis.de

Caring and curing Leben retten und Gesundheit verbessern – das ist unser Ziel.

Die Entwicklung bahnbrechender neuer Medikamente steht für Novartis an erster Stelle. Sie schaffen neue Behandlungsmöglichkeiten für bislang unerfüllte medizinische Bedürfnisse der Patienten. Patienten und ihre Bedürfnisse können jedoch sehr unterschiedlich sein. Deshalb bietet Novartis neben innovativen Medikamenten auch Möglichkeiten zur Krankheitsvorbeugung sowie Generika an und verbessert den Zugang zu medizinischer Versorgung.

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Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz war beschlossen worden, zum 01.01.2007 die Vergütung der Vertragsärzte umzu-stellen. Zu diesem Zeitpunkt sollten die bisherigen Honorarbudgets abgescha� und durch Regelleistungsvolumina er-setzt werden.

Die Politik jubelte, sprach vom Ende der Budgets und sah eine jahrelange Forderung der Ärzte nun endlich erfüllt. Sechs Jahre später ist nicht nur die Er-nüchterung in der Ärztescha� und den Selbstverwaltungen groß. Längst spricht man nicht nur hinter vorgehaltener Hand wieder von Budgetierung. Schlimmer noch, viele Ärzte sind der Meinung, dass die Regelleistungsvolumina  eine deut-liche Verschlechterung der Honorar-situation gebracht haben. Fakt ist, dass die Vertragsärzte in Deutsch-land kaum noch ein kalkulierbares und sicheres Einkommen haben und dies vor allem auf die Einführung der RLV zurückführen. Die ausgehandelten Honorarsteigerungen, die sowohl von der Politik als auch vom GKV-Spitzen-verband immer wieder als Argumente vorgebracht werden, kommen bei den Ärztinnen und Ärzten kaum an und ver-schwinden in einer gigantischen Umver-teilung. Viel schlimmer ist aber, dass die Honorarempfänger ständig in der Angst leben müssen, dass Ihnen ihr verdientes Geld im Nachgang noch gekürzt werden könnte oder auf andere Facharztgruppen verteilt wird. So sehen sich die Laborärzte aktuell einer Quotierung ihrer Honorare ausgesetzt, deren Ende nicht absehbar ist.

Dr. Mathias Höschel und Frank Rudolph, Herausgeber

Eine umfassende Honorarreformist dringend nötig

EDITORIAL

Verlässliche Zahlen und Einnahmen können die Vertragsärzte schon seit Jahren nicht mehr verbuchen. Die sich ständig verändernden Rahmen-bedingungen und die Unkalkulierbar-keit der Einnahmen machen es für die ärztlichen Freiberu� er fast unmöglich, eine solide Praxis� nanzierung vor-zunehmen. Welche Bank gibt einem Selbstständigen auch heute noch Geld, wenn dieser noch nicht einmal in der Lage ist einen mittelfristigen Business-plan vorzulegen.

Die Politik muss nun endlich daran gehen, eine umfassende Honorar-reform zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Novellierung der Gebühren-ordnung für Ärzte (GOÄ), die weiter-hin keinen Schritt voran kommt und daran scheitert, dass Bundesärzte-kammer und der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) keinen ge-meinsamen Nenner � nden. Auch das Bundesgesundheitsministerium legt seine Hände in den Schoss und wartet auf einen abgestimmten Vorschlag der derzeitigen Verhandlungspartner.

Die betro¡ enen Ärztinnen und Ärzte haben von alle dem nichts. Sie warten weiterhin auf umfassende Reformen und endlich auf eine faire und aus-gewogene Honorierung. Hier muss die Politik umgehend den Hebel ansetzen. Frank Rudolphstellv. LandesvorsitzenderGesundheitspolitischer Arbeitskreis der CDU-NRW

INHALT

4 Demenz im Fokus:Eine pfl egepolitische Bilanz der unions-geführten Bundesregierung zieht Willi Zylajew, MdB

6 Die durch das neue Patientenrecht gestärkte Stellung des Einzelnen bei medizinischen Behandlungen erläutert Patrick Sensburg, MdB

8 Über "Europa meine große Liebe" hat Pfarrer Wolfgang Severin vor Schülern in Berlin gesprochen und den Gedanken der Toleranz in den Vordergrund gestellt

10 Versandapotheken und Multichannel – die Bedeutung von Distributions- und Kommunikationskanälen für den Arznei-mittelversand im Zeitalter von Web 2.0 – dargelegt von Rainer Seiler und Jessica Fellmann

12 Die Reha der Zukunft muss fl exibel sein, meint Dieter Welsink von medicoreha, einem Gesundheitsunternehmen mit 300 Mitarbeitern an 13 Standorten

14 Zwei Jahre AMNOG – ein erstes Fazit, letzteres zieht für „am puls“ Christian Kruse, Politik- und Pharma-Unter-nehmensberater aus Berlin

18 Die Politik sagt dem Krebs den Kampf an, u. a. auch durch die Einführung eines fl ächendeckenden Registers, erläutert Rudolf Henke, MdB

20 Familienpolitik ist auch eine Frage der Freiheit, diese Meinung vertritt die CDU-Landtagsabgeordnete Bettina Wiesmann aus Hessen

22 Durch die Stärkung der Patientenrechte sieht der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn die Interessen der Patientinnen und Patienten auf einem guten Weg

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BILANZ DER PFLEGE

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Von Willi Zylajew, MdB

Es sind nur noch wenige Monate bis zur Bundestagswahl. Dann haben es die Wählerinnen und Wähler in den Händen, wer in den nächsten vier Jahren unser Land regieren wird. Wird die verlässliche Arbeit der unionsgeführten Koalition ihre Fortsetzung fi nden? Wünschenswert wäre zweifelsohne auch weiterhin eine starke CDU/CSU in der Regierung. Denn die Bilanz der letzten Jahre kann sich sehen lassen, auch wenn der äußere Eindruck sicherlich das eine oder andere Mal etwas anderes vermuten ließ. Auch die Ergebnisse im Bereich der Pfl egepolitik sind beachtlich und setzen fort, was in der letzten Legislatur-

periode unter der CDU-Kanzlerschaft mit dem Pfl egeweiterentwicklungsgesetz be-gonnen wurde. Mit diesem Gesetz wurde ein Paradigmenwechsel eingeläutet. Sichtbar wird dies an den eingeführten Zuschlägen für zusätzliche Betreuungs-leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in Höhe von monatlich 100 bzw. 200 Euro bei ambulanter Betreuung. Für den stationären Sektor wurden ebenfalls Be-treuungszuschläge eingeführt, mit denen Pfl egeeinrichtungen zusätzliches, sozial-versicherungspfl ichtig beschäftigtes Personal zur Betreuung von Demenz-kranken anstellen können, ohne dass sie dadurch fi nanziell belastet werden.

Höhere Barleistungen

Mit dem P� ege-Neuausrichtungs-gesetz, das im vergangenen Jahr ver-abschiedet wurde und seit Anfang des Jahres vollständig in Kra� ist, hat dieser starke Bezug auf dementiell er-krankte Frauen und Männer seine Fort-setzung gefunden. Deutlich wird dies an folgenden gesetzlichen Regelungen:

In der sogenannten P� egestufe 0 er-halten Demenzkranke, die ambulant betreut werden, neben den bereits er-wähnten Betreuungszuschlägen erst-mals P� egegeld von 120 Euro oder P� egesachleistungen von bis zu 225 Euro. P� egebedür� ige Menschen in

Dem Thema Demenz wurde eine große Beachtung geschenkt, die es vorher noch nicht erfahren hatte

Demenz im FokusEine pflegepolitische Bilanz der christlich-liberalen Koalition

Demenz im FokusEine pflegepolitische Bilanz der christlich-liberalen Koalition

Demenz im FokusEine pflegepolitische Bilanz der christlich-liberalen Koalition

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BILANZ DER PFLEGE

WILLI ZYLAJEW

Willi Zylajew, MdB, ist 63 Jahre alt, Vater von 5 Kindern und studierte Sozial-arbeit in Köln. Er ist seit 1969 Mitglied der CDU, war bis 2009 stellvertretender Kreisvorsitzender und ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages für den Rhein-Erftkreis. Er sitzt im Aus-schuss für Gesundheit

der P� egestufe I, die dementiell er-krankt sind, erhalten nunmehr 305 Euro P� egegeld anstatt wie in der Vergangenheit 235 Euro oder Sach-leistungen in Höhe von 665 Euro. Dies ist ein Plus von 215 Euro im Vergleich zu vor Inkra� treten des P� egeneuaus-richtungsgesetzes. In der P� egestufe II haben sich die Leistungen für Demenz-kranke ebenfalls erhöht. Das P� ege-geld beträgt jetzt 525 Euro (früher 440 Euro) und die P� egesachleistungen 1250 Euro (früher 1.100 Euro).

Entlastung der Angehörigen

Eine weitere Verbesserung für dementiell erkrankte Menschen im ambulanten Bereich wurde beim Leistungsspektrum der P� egedienste erreicht. War es ihnen bisher vom Gesetzgeber auferlegt, nur Leistungen der Grundp� ege und der hauswirt-scha� lichen Versorgung anzubieten, können jetzt auch gezielt reine Be-treuungsleistungen von den P� ege-bedür� igen in Anspruch genommen werden. Diese Flexibilisierung der Leistungsauswahl, mit der eine individuelle Versorgungssituation ge-scha¡ en werden kann, entspricht dem Wunsch vieler Demenzkranker und ihrer Angehörigen. Denn o� mals sind Demenzkranke körperlich weniger stark auf Hilfe und p� egerische Leistungen angewiesen. Dafür be-nötigen sie mehr häusliche Betreuung, beispielsweise zur Orientierung im All-tag und bei der Gestaltung eines ge-regelten Tagesablaufes, zu dem auch simple Spaziergänge gehören können. Entscheidend ist, dass sich dieser neue Leistungskomplex an der individuellen Situation der P� egebedür� igen bzw. Demenzkranken orientiert und gleichzeitig zu einer Entlastung der p� egenden Angehörigen beiträgt.

Erfreulich ist auch, dass eine weitere Optimierung bei den Betreuungs-zuschlägen im stationären Bereich erreicht werden konnte. Der Be-treuungsschlüssel von 1:25 wurde auf 1:24 verbessert. Dies ermöglicht dem Personal, sich noch intensiver um die Bedürfnisse von Demenzkranken zu

kümmern. Gleichzeitig bedeutet dies eine weitere Entlastung des eigent-lichen P� egepersonals und trägt somit zu einer Verbesserung sowohl der Arbeits- als auch der Betreuungs-situation bei. Zudem gilt die Regelung nunmehr auch für den teilstationären Bereich, der vorher ausgeklammert war. Auch hier stimmt die Richtung. Umfang und Tempo könnten vielleicht etwas höher sein.

Wir allen wissen: Die Prognosen für die Zukun� lassen einen massiven Anstieg der Demenzkranken befürchten. Um die damit verbundenen Anforderungen zu meistern, ist entschlossenes Handeln gefragt. Unter der Führung von Bundes-kanzlerin Angela Merkel hat die Union gezeigt, dass sie das Problem ernst nimmt und die richtigen Antworten entwickelt. Die Maßnahmen der ver-gangenen Jahre bilden ein schlüssiges Gesamtkonzept, um die schwierigen Begleitumstände, die eine Demenz un-weigerlich mit sich bringt, besser zu be-wältigen. Bedauerlich ist in diesem Zu-sammenhang sicherlich, dass es uns bisher noch nicht gelungen ist, einen neuen P� egebedür� igkeitsbegri¡ zu de� nieren und gesetzlich umzusetzen. Der unter Gesundheitsminister Daniel Bahr eingesetzte Expertenbeirat mit den Vorsitzenden K.- Dieter Voß und Wolfgang Zöller MdB beraten seit knapp einem Jahr intensiv und engagiert über die konkrete Ausgestaltung. Es besteht der uneingeschränkte politische Wille, einen konkreten Zeitplan vorzulegen sowie alle mit der Umsetzung einher-gehenden Fragen vorab sorgfältig zu klären, damit eine Umsetzung in das Leistungsrecht zügig erfolgen kann. Umso positiver ist es daher, dass trotz der noch nicht erfolgten Neude� nition die betro¡ enen Frauen und Männer nicht im Regen stehen gelassen werden, sondern trotz Weiterbestehens des alten – überholten – P� egebedür� igkeits-begri¡ es von wichtigen Leistungsver-besserungen im Bereich Demenz als Übergang zum neuen Begri¡ pro� tieren können.

Eine zweite große Herausforderung für den Bereich P� ege ist das ª ema

Fachkrä� emangel. Die demogra� sche Entwicklung bedingt einen massiv steigenden Fachkrä� ebedarf. Jüngste Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bezi¡ ern die Anzahl der o¡ enen Stellen an Altenp� egekrä� en bei den Arbeitsämtern auf 14.000. Um einem Mangel an P� egekrä� en entgegenzu-wirken, muss unser Augenmerk daher auf der Aus- und Weiterbildung liegen. Die Bundesregierung zeigt auch in dieser drängenden Angelegenheit ihre Handlungsfähigkeit und hat ein Gesetz zur Stärkung der beru� ichen Aus- und Weiterbildung in der Altenp� ege auf den Weg gebracht, das kürzlich vom Bundestag unter Zustimmung aller Fraktionen verabschiedet wurde.

Es liegt in den Händen der nächsten Regierung, an die bisherigen An-strengungen im Bereich P� ege anzu-knüpfen, damit den p� egebedür� igen Frauen und Männer unseres Landes ein Leben in Würde bis zum Tode ermög-licht wird, die p� egenden Angehörigen die Anerkennung erfahren, die ihnen gebührt und die Beschä� igten im P� egesektor ihren Beruf auch zukün� ig mit Stolz und Freude ausüben können.

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RECHT UND GESUNDHEIT

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Von Prof. Dr. Patrick Ernst Sensburg, MdB

„Man kann nicht von den Leuten Pfl ichten fordern und ihnen keine Rechte zugestehen“ sagte schon Johann Wolfgang von Goethe. Diese gebündelten Rechte räumt das neue Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten den Bürgerinnen und Bürgern nun endlich ein.

In Deutschland sind Patientenrechte derzeit in einer Vielzahl von Vor-schri� en in verschiedenen Rechts-bereichen – zum Teil lückenha�   –

Der Behandlungsvertrag wird nun ausdrücklich im BGB als Unterfall des Dienstvertrags eigenständig in § 630 a BGB normiert

Eigenverantwortung stärken – der mündige Patient

geregelt. Dies erschwert es allen Beteiligten im Gesundheitswesen ihre Rechte zu kennen. Vor allem aber – und hier scha� das neue Patientenrechtegesetz nun endlich Abhilfe – fällt es Patientinnen und Patienten sehr schwer, ihre Rechte einzufordern. Richtig verstandener Patientenschutz setzt nicht bei recht-liche Bevormundung an, sondern orientiert sich am Leitbild des mündigen Patienten. Deshalb gilt es, Transparenz und Rechtssicher-heit hinsichtlich der bereits heute bestehenden umfangreichen Rechte der Patientinnen und Patienten her-zustellen, die tatsächliche Durch-

setzung dieser Rechte zu verbessern, zugleich Patientinnen und Patienten im Sinne einer verbesserten Gesund-heitsversorgung zu schützen und insbesondere im Fall eines Be-handlungsfehlers stärker zu unter-stützen. Dies werden wir, die christ-lich-liberale Koalition, mit dem vorliegenden Gesetz erreichen.

Deutschland verfügt über ein – auch im internationalen Vergleich – leistungsfähiges Gesundheitssystem. Die geforderten Standards sind be-kanntermaßen sehr hoch. Dennoch erleben Patientinnen und Patienten im Behandlungsalltag natürlich auch De� zite und Mängel bis hin zu Schädigungen. Dies liegt auch daran, dass sie ihre Rechte entweder nicht erkennen können, da eine solche Vielzahl unterschiedlicher Rechte be-steht oder dass sie ihre Rechte dann gegebenen falls nicht durchsetzen können.

Dem Ziel, diese Missstände zu be-heben, trägt der Gesetzentwurf in zweierlei Weise Rechnung; näm-lich zum einen durch Regelungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Behandlungs- und Arztha� ungs-rechts sowie zum anderen durch Regelungen im Bereich der gesetz-lichen Krankenversicherung.

Patientenrechte gestärkt

Der Behandlungsvertrag wird nun ausdrücklich im BGB als Unter-fall des Dienstvertrags eigenständig in § 630 a BGB normiert. Gegen-stand des Behandlungsvertrags ist die „medizinische Behandlung“, die sachgerecht als Heilbehandlung ver-standen wird. Ausgenommen sind hierbei zu Recht Leistungen der Häuslichen Krankenp� ege nach § 37 SGB V oder medizinisch-p� egerische Leistungen im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V. Auch die Verträge im Geltungsbereich des WBVG werden zu Recht explizit vom Anwendungs-bereich ausgenommen.

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RECHT UND GESUNDHEIT

PATRICK SENSBURG

Prof. Dr. Patrick Sensburg, MdB, ist 41 Jahre alt. Seit 2009 vertritt er als Ab-geordneter den Hochsauerlandkreis im Deutschen Bundestag. Hier ist er Mit-glied des Rechtsausschusses und Vor-sitzender des Unterausschusses für Europarecht. Er ist Professor an der Fachhochschule für öffentliche Ver-waltung Nordrhein-Westfalen in Münster.

Weiter wird das Akteneinsichtsrecht der Patientinnen und Patienten ge-stärkt. Zudem erhalten Patienten-organisationen hinsichtlich der ärzt-lichen Bedarfsplanung auf Landes-ebene ein Recht zur Stellungnahme. Schließlich er-halten Patienten-vertreterinnen und -vertreter beim Ge-meinsamen Bundes-ausschuss ein Stimm-recht in Verfahrens-fragen.

Klare Fristen im Gesetz

Hinsichtlich des zweiten großen Teils des Gesetzes – der Regelungen be-tre¡ end der Krankenkassen – ist be-sonders auf die nun eindeutige, trans-parente Festlegung der Fristen be-tre¡ en der Erteilung von Leistungs-bescheiden hinzuweisen. Die Frist für den Leistungsentscheid beträgt grundsätzlich drei Wochen. In Fällen, in denen ein Gutachterverfahren durchgeführt wird, beträgt sie grund-sätzlich fünf Wochen, wobei die Frist für das Gutachten auf drei Wochen festgelegt wurde. Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen zu ent-scheiden. Die Versicherten sind über

die Einleitung des Gutachtenver-fahrens schri� lich zu informieren. Kann die Krankenkasse die Fristen nicht einhalten, ist der Versicherte unter Angabe hinreichender

Gründe schri� -lich darüber zu informieren. Hin-reichende Gründe liegen z. B. vor, wenn der Ver-sicherte oder Dritte nicht ge-nügend oder rechtzeitig bei

einer körperlichen Untersuchung mitgewirkt oder von einem Gutachter benötigte Unterlagen beigebracht haben oder ein Obergutachten ein-geholt oder der Prothetik-Einigungs-ausschuss angerufen wurde.

Hinderungsgründe der Krankenkasse wie z. B. Arbeitsrückstände oder Urlaubssituation gelten nicht als hin-reichende Begründung. Ohne Mit-teilung eines hinreichenden Grundes innerhalb der Frist können sich Ver-sicherte nach Fristablauf die Leistung selbst bescha¡ en. Das bedeutet, dass die Leistung dann als genehmigt gilt und die Krankenkasse zur Erstattung verp� ichtet ist.

Bereits an diesen beispielha� en Er-läuterungen ist klar zu erkennen, dass der christlich-liberalen Koalition

mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten ein ausgewogenes und zu-kun� sweisendes Gesetz gelungen ist.

Die Bürgerinnen und Bürger von denen wir P� ichten fordern, haben als Patientinnen und Patienten nun endlich Rechte, die sie einsehen und durchsetzen können. Ich wünsche mir, dass viele Patientinnen und Patienten diese Rechte beherzt wahr-nehmen.

Allergologie

Allgemeine Laboruntersuchungen

Anti-Aging

Arbeitsmedizin

Erbkrankheiten/Humangenetik

Individuelle Gesundheitsleistungen

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Die Bürgerinnen und Bürger von denen wir

Pfl ichten fordern, haben als Patientinnen und Patienten nun endlich

Rechte, die sie einsehen und durchsetzen können.

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EUROPA

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Europa ist so etwas wie meine große alte Liebe, falls man das als katholischer Priester überhaupt haben darf. Als ich vor genau vier Jahren durch die deutsche Bischofskonferenz nach Brüssel gesandt wurde, um die katholische Gemeinde deutscher Sprache dort zu leiten, ging für mich so etwas wie ein Traum in Er-füllung. Schon als Kind im Kunstunter-richt hatte ich die Aufgabe bekommen ein Mobile zu bauen. Das ª ema konnten wir dabei frei wählen. Ich hatte mich damals dazu entschlossen, die damalige EWG zu nehmen. Das waren ab 1973 genau neun Staaten. Ich hatte die Flaggen auf papierne Quadrate gemalt, diese als Mobile auf-gehängt und mittendrin die damals gängige Europafahne, ein grünes E auf weißem Grund. Ihr seht, das ist schon lange her und für Euch heute nicht von großer Bedeutung. Es soll nur illustrieren, wie wertvoll mir damals schon der Zu-sammenschluss Europas war. Das hatte auch mit den Erfahrungen zu tun, die ich auf ersten Reisen ins benachbarte Aus-

land gemacht hatte. Vor allem war mir in Erinnerung geblieben, dass ich o� genug, nachdem ich als deutscher Jugendlicher erkannt worden war, von Gleichaltrigen mit dem Hitlergruß begrüßt wurde. Meist sicher eher aus reinem Spaß am Hoch-nehmen eines anderen als aus böser Ab-sicht. Und doch bestätigte das immer wieder mein Gefühl, dass ich mich dafür zu entschuldigen hatte, deutsch zu sein. Für einen Jugendlichen ein ziemlich schlimmes Gefühl, für etwas als schlecht angesehen zu werden, für das man nun wirklich nichts konnte, schließlich hatte ich mein Geburtsland nicht selbst ge-wählt.

Das ist lange her und wich irgend-wann dem befreienden Gefühl der An-erkennung. Wie o� hieß es dann ab der Jahrtausendwende: ihr Deutschen habt das ja wirklich super gemacht: Euer Um-gang mit der Geschichte, Eure wirtscha� -liche Stärke und dennoch Eure bei-spielha� e politische Zurückhaltung.

Deutschland ist wieder ein respektiertes und voll akzeptiertes Mitglied der Völker-familie. Dass es gegenwärtig im Rahmen der Euro-Krise manchmal darauf hin-gewiesen wird, gerade als Deutsche doch bitte mehr für Europa zu tun, ist für manchen vielleicht irritierend, aber nicht mehr verstörend. Das ist der Preis, den dieses Land für seine gegenwärtige Stärke zu zahlen hat. Nun habt Ihr mich aber nicht eingeladen, um Euch von mir eine politische Rede anzuhören- da seid Ihr als Jungpolitiker weitaus talentierter- sondern Ihr habt mich um ein geistliches Wort gebeten. Nun muss sich das aber nicht gegenseitig ausschließen.

Geistliche Einsichten können auch politische Folgen haben. Ich habe Euch eben von meiner Sehnsucht nach der Einheit Europas erzählt, ich könnte Euch noch von den Tränen der Freude be-richten, die ich geweint habe als die ehe-maligen Ostblockstaaten Mitglieder der EU wurden, von dem wunderbaren Ge-fühl zur Wendezeit in Deutschland zur jetzt ehemaligen Mauer hier in Berlin zu fahren und von diesem Monster mit

Wirtschaftliche Interessen sind zwar wichtig, sie sind mir aber als Motiv zum Aufbau der Einheit Europas dennoch zu wenig

EUROPA, meine alte große LiebeEUROPA, meine alte große LiebeEUROPA, meine alte große Liebe

Vortrag von Pfarrer Wolfgang Severin bei der 40. Bundesschülertagung der Schüler Union am 22.09.2012 in Berlin

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EUROPA

WOLFGANG SEVERIN

Wolfgang Severin, Jahrgang 1960, ist seit 2008 Pfarrer der katholischen Ge-meinde deutscher Sprache in Brüssel. Zuvor war er bereits Pfarrer der Auslands-gemeinde in Sydney. Nebenberufl ich ist Severin Moderator der Reihe „Das Ge-spräch“ bei Bibel-TV

Hammer und Meißel Stücke herauszu-hämmern. Es wären alles Beispiele für das, was uns Menschen eingep� anzt ist: Der Sehnsucht nach Einheit. Der Mensch ist nicht nur ein soziales Wesen, das sich in Gruppen organisiert, die zu-sammenhalten, die das Überleben des Einzelnen erleichtern, er ist vor allem ein Wesen, das von der Einheit lebt. Das Gefühl, das sich z. B. bei einem Fußball-spiel in einem großen Stadion einstellt oder das gemeinsame Erleben bei einem Konzert oder die Erfahrung eines gemeinsamen Gottesdienstes mit einer Millionen Teilnehmern bei einem katholischen Weltjugend-tag sind nur Symptome für das, was wir Menschen uns im Tiefsten wünschen. Das Alleinsein zu über-winden, die Trennung aufzuheben, eins zu sein.

Der Evangelist Johannes lässt Jesus im 17. Kapitel sagen: „Alle sollen eins sein: Wie du, Vater, in mir bist und ich in dir bin, sollen auch sie in uns sein, damit die Welt glaubt, dass du mich gesandt hast. Und ich habe ihnen die Herrlichkeit ge-geben, die du mir gegeben hast; denn sie sollen eins sein, wie wir eins sind.“ Dieses philosophisch klingende Wort Jesu wird in den Kirchen meist benutzt um, auf den Skandal hinzuweisen, den es zweifels-ohne bedeutet, dass wir immer noch in viele Konfessionen aufgespalten sind und eben nicht, die Einheit im Glauben an den Gott der Liebe zeigen.

Und doch scheinen mir diese Sätze Jesu darüber hinaus zu weisen. Sie sind eine Au¡ orderung dazu, der wirklichen Be-stimmung des Menschen nach zu leben- nämlich eins zu sein. Das Wesen des christlichen Gottes ist die Liebe. Gott ist die Liebe. Und jeder und jede, der und die mal verliebt waren oder lieben, wissen wie groß die Sehnsucht der Liebe nach Vereinigung, nach Einheit ist. Wir wollen eins sein. Das hat Gott in uns angelegt. Wer Anhänger des Gottes der Bibel ist, wer dem Gott der Liebe anhängt, der will die Einheit. Und das ist eben nicht nur etwas für das private Glück- so schön es auch ist, wenn Menschen zueinander-� nden und zusammenstehen- sich lieben. Es geht eben auch um die Einheit ins-

gesamt. Und das gilt sicher für jeden, der sich für die Einheit Europas ein-setzt. Auch der hat Gottes Geist an seiner Seite. Es ist zweifelsohne nachvollzieh-bar, wenn festgestellt wird, dass Europa seinen Ein� uss in der Welt verliert, wenn es nicht mit einer Stimme spricht. Alleine aus wirtscha� lichen Gründen ist es sinn-voll, gemeinsam aufzutreten. Weitaus dynamischere Regionen dieser Welt als das alternde Europa werden uns eben sonst den Rang ablaufen.

Selbstverständlich haben wir alle etwas davon, wenn die europäische Wirtscha� gut läu� , wenn Menschen Arbeit haben, besonders Jugendliche. Und es muss Priorität haben, gerade Euren Alters-genossen in den südlichen Ländern Europas Arbeit und gerechte Entlohnung zu ermöglichen. Eine funktionierende soziale Marktwirtscha� ist eine Grund-lage für den Au² au und den Erhalt ge-rechter Gesellscha� en. Aber Europa ist nicht fertig gebaut, wenn es in allen Regionen wirtscha� lich wieder gut laufen sollte. Europa ist erst dann vollendet, wenn wir uns als Europäer verantwort-lich füreinander fühlen.

Zurzeit droht bekanntlich der Rückfall in nationale Denkweisen. Jede Nation will ihre eigene Haut retten. Das hat eine enorme Sprengkra� für das Projekt „Europa“. Lasst Euch also nicht und nie wieder vor den Karren des Nationalis-mus spannen. Seht im anderen nicht vor-nehmlich den Griechen, den Schweden, den Rumänen, den Litauer oder den Engländer. Den gibt es nämlich nicht. So wie es in Deutschland sympathische und unsympathische Menschen gibt, wie es hier Versager und Gewinner gibt, schlechte und gute Menschen, freund-liche und unhö� iche gibt es die natürlich auch in allen anderen Staaten. Wir sind vor allem Europäer, oder noch besser: wir sind vor allem Menschen. Eine der ersten und wichtigsten Aussagen der Bibel ist die von der Ebenbildlichkeit des Menschen.

Der Mensch ist ein Spiegelbild Gottes, in jedem begegnet mir dieser Gott. Das garantiert einem jeden Menschen seine einmalige Würde, seine Menschenrechte. Die Sehnsucht des Menschen nach Ein-heit und der unendliche Wert eines jeden Menschen, begründet in seiner Eben-bildlichkeit Gottes sind für mich eine sehr stabile geistliche Grundlage für ein Europa mit Zukun� . Ich bin froh, dass mir heute mein Kunstlehrer von damals nicht mehr die Aufgabe geben

kann ein Mobile herzustellen. Ich könnte es kaum noch für Europa machen- jedenfalls nicht mehr mit 27 Papierquadraten, die die einzel-nen Mitgliedsländer symbolisieren. Es würde viel zu groß und schwer.

Ich wünschte mir aber, dass diese Auf-gabe in absehbarer Zukun� aus einem anderen Grund nicht mehr zu realisieren wäre- nämlich, weil es nur noch ein Europa gibt, das sich nicht mehr in viele Nationalitäten aufspalten lässt. Wir sind schon einen weiten Weg gegangen. Ich kann nur an Euch appellieren, nicht zu-zulassen, dass wir den ganzen Weg wieder zurückgehen. Wem es etwas be-deutet, dem sei versichert, dass der Gott der Liebe den Weg weiter mitgeht. Er sei bei Euch.

Europa ist nicht fertig gebaut, wenn es in allen Regionen wirtschaftlich wieder gut laufen sollte. Europa ist erst dann voll-endet, wenn wir uns als Europäer ver-antwortlich füreinander fühlen.

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VERSANDAPOTHEKEN

VERSANDAPOTHEKEN UND MULTICHANNELDie Bedeutung multidimensionaler Distributions- und Kommunikationskanäle im Arzneimittelversand im Zeitalter des Web 2.0

Patienten als „Smarte Verbraucher“ sind heute in der Lage, das World Wide Web zu nutzen und Anbieter sowie deren Angebote anhand verschiedener Faktoren zu vergleichen

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Von Rainer Seiler und Jessica Fellmann

Unbegrenzter Informationszugang durch das Internet und das wachsende Bedürf-nis nach Individualismus begründet den Wandel des klassischen Patienten zum modernen Kunden, der sich nicht mit länger mit traditionellen Kommunikations- und Absatzkanälen begnügt, sondern eine Kombination aus verschiedenen Medien nutzt und diese „Multioptionalität“ auch im Rahmen von Kauf- und Dienstleistungs-prozessen von Leistungserbringern erwartet.

Die demographische Entwicklung und Zunahme chronischer Erkrankungen erfordern eine hohe Wirksamkeit der Medikamente und eine e ́ ziente

Arzneimittelversorgung. Es wächst der Wunsch nach Compassion – nach Zu-wendung und Dialog. Diesem Wunsch wird mehr und mehr nicht nur über das traditionelle Arzt- oder Apotheker-gespräch, sondern vor allem auch über neue Kommunikationsmedien oder im Rahmen von virtuellen Communities nachgekommen und das am liebsten von zu Hause aus. Dies erhöht den Druck auf alle Leistungserbringer, kostene ́ ziente und gleichzeitig qualitativ hochwertige Leistungen anzubieten - insbesondere in der Arzneimittelversorgung. Neben der Verordnung der Arzneimittel stehen die Produktion, die Distribution und damit die Rolle der Pharmaunternehmen, Apo-theken und Großhändler im Vorder-grund.

Kunden fordern MultioptionalitätNicht zuletzt durch die Sichtweise, die Herausforderungen der heutigen Zeit als Chance für Wachstum zu betrachten, hat sich Zur Rose als Marktführer im Versand von Arzneimitteln in Deutsch-land, der Schweiz und Österreich durch-setzen können. Um den neuen Kunden-anforderungen an Multioptionalität gerecht zu werden und dem weltweiten Trend der vermehrten Internet- und be-sonders der Smartphone-Nutzung nach-zukommen, bietet Zur Rose seinen Kunden optimale Wahlmöglichkeiten im Rahmen des Bestellvorgangs. Der Trend „brick and click“ ist ein grundlegender Mechanismus den Bene� t für den Kunden zu maximieren. Bestellungen können via Katalog, Telefon, Online im Webshop oder seit Januar diesen Jahres stationär in ausgewählten Filialen der Drogeriemarktkette dm an Bestell-terminals erfolgen. Besonders letztere Option, Arzneimittel in den dm-Filialen bestellen und abholen zu können, wurde mit einer sehr positiven Resonanz auf-genommen. Die Kooperation mit dm als wertvollen Industrie-Partner er-möglicht es Kunden, diskret und preis-wert Apothekenprodukte in ihrer aus-gewählten Drogerie zu beziehen. Diese Erweiterung des Absatzkanalspektrums ist für Zur Rose ein weiterer Schritt den Kunden eine Full-Service-Versorgung bieten zu können.

Neben einer hohen Kundenorientierung und der Sicherstellung einer schnellen, bequemen und preiswerten Arznei-mittelversorgung durch verschiedene Distributionskanäle, liegt Zur Rose die Implementierung neuer Ansätze im Arzneimittelmanagement am Herzen. Diese lehnen sich an etablierte Grund-lagen eines „Pharmaceutical Bene� t Managements“ an.

Elektronisches RezeptTeil dieses Arzneimittelmanagement-Konzepts sind die neuen und innovativen Selbstmanagement-Tools, welche die Patienten bei der Arzneimitteltherapie unterstützen. Eines dieser Tools ist die Applikation (App) MediMemory® für Smartphone-Nutzer, die eine Verwaltung des Medikamentenvorrats ermöglicht.

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VERSANDAPOTHEKEN

Die App löst bei Unterschreitung des minimalen Medikamentenbestands Alarm aus und erinnert, zu welchem Zeitpunkt welches Medikament ein-genommen werden muss. Kunden-orientierung heißt deshalb auch mit elektronischen Tools Patienten besser beim Selbstmanagement ihrer Gesund-heit und der Medikamenteneinnahme zu unterstützen.

Ein weiterer Meilenstein des Multi-channel Konzepts stellt das elektronische Rezept dar, das Zur Rose als Pionier bereits in der Schweiz erfolgreich ein-führen konnte. Das eRezept bietet eine innovative Lösung, Fehler im Medikationsprozess zu minimieren, da es die eindeutige Identi� kation des Inhaltes, die Vermeidung von Fälschungen und die Vollständigkeit der Angaben auf dem Rezept sicherstellt. Zur Rose ist sehr engagiert, die Implementierung dieses Modells auch in Deutschland zu forcieren und die Medikationssicherheits-Standards auf dem deutschen Markt neu zu de� nieren.

Die Marke „Zur Rose“Mit den di¡ erenzierten Anforderungen der Kunden, haben sich die Dimensionen des Wettbewerbs verändert. Neben klassischen Preis- und Verkaufsstrate-gien bedarf es klarer Markenbilder und -identitäten, mit deren Botscha� en sich der Kunde identi� zieren kann.Zur Rose arbeitet aktiv an der Etablierung der Marke „Zur Rose“ mit seinen Kern-elementen Pionier, Herz und Kompetenz.

Dabei steht die Marke zum einen für eine Pionierrolle im Gesundheitswesen, die eine bessere Versorgung zu einem günstigeren Preis sichert, zum anderen für eine direkte Unterstützung un-kompliziert gesund zu werden. Der Faktor Kompetenz wird durch die Verankerung im Ärztestand und die Verbundenheit mit der Profession des Apothekers, die medizinisches und pharmazeutisches Know-how sowie Schweizer Qualität und Sicherheit garantieren, gesichert.

Mit dem Kauf von DocMorris Ende letzten Jahres, kann Zur Rose nun eine der bekanntesten Marken im deutschen Gesundheitsmarkt zur Gruppe dazu-gehörig nennen. Der Zusammenschluss erö¡ net ein erhebliches Synergiepotenzial, das sich positiv auf die Pro� tabilität der Gruppenaktivitäten in Deutschland aus-wirkt. Zudem wird sich die Rolle der Zur Rose Gruppe in der deutschen Arznei-mittelbranche als strategischer Partner für alle an der Arzneimittelversorgung beteiligten Akteure langfristig erheblich stärken.

Zur Rose ist es in der Vergangenheit immer wieder gelungen, den Heraus-forderungen des neuen Zeitalters mit quali� zierten Know-how und innovativen Ideen, die sich an den individuellen Be-dürfnissen der Kunden orientieren, am bestehenden Markt zu etablieren und neue Märkte zu erschließen. Diesem Pioniergeist ist es auch zu verdanken, dass Zur Rose mit Ärzte- und Versand-geschä� diversi� ziert und in mehreren

RAINER SEILER

Rainer Seiler ist Geschäftsführer des zur Schweizer Zur Rose Gruppe gehörenden Apothekendienstleisters Zur Rose Pharma GmbH und der tschechischen VfG - Versandapotheke für Gesundheit. Er agiert seit über zehn Jahren in ver-schiedenen leitenden Funktionen im Marketing und Vertrieb internationaler Pharma- und Medizintechnikunternehmen, zuletzt als Vertriebsleiter der ratiopharm GmbH, einem internationalen Generika-unternehmen

Jessica Fellmann ist als Junior-Projekt-managerin bei der Zur Rose Pharma GmbH tätig und absolviert im dualen Verbund den Master in International Management an der Steinbeis Hochschule Berlin

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Ländern präsent ist – dies ist ein lang-fristiger Wettbewerbsvorteil, der nicht so leicht kopiert werden kann.

Am Puls 01 | 201312

AMBULANTE REHA

Von Dieter Welsink

Dorit Winz ist der Typ Mensch, der gerne als Energiebündel bezeichnet wird. In ihrem Trainingsanzug sieht sie eher aus wie eine ambitionierte Sportlerin als eine Reha-Patientin. Der Blick der 50-Jährigen mit der blonden Kurzhaarfrisur ist wach und rastlos. Es ist schwer vorstellbar, dass die Meerbuscherin, die Tennis spielte und in ihrem Job als Außendienstlerin täglich etliche Kilometer auf der Autobahn ab-spulte, Mitte Januar mit einer neuen Hüfte in einem Krankenhausbett aufgewacht ist. „Am nächsten Tag bin ich das erste Mal aufgestanden, nach fünf Tagen entlassen worden, wenig später saß ich das erste Mal auf dem Fahrrad“, sagt sie und zuckt mit den Schultern.

Das war am ersten Tag ihrer Reha-Maß-nahme bei der medicoreha in Neuss. Dorit Winz hat sich für die ambulante Reha entschieden, der Flexibilität wegen. „Ich bin nachts einfach lieber zu Hause“, sagt sie. Das gewohnte Umfeld, die beiden Hunde – der Organisations-aufwand sei einfach geringer. Dass die ambulante Reha in geeigneten Fällen

ebenso gute Behandlungserfolge er-zielen kann wie die stationäre, wurde in mehreren wissenscha� lichen Studien be-legt. Darauf weist die Deutsche Renten-versicherung Bund (DRV) in ihrem für 2012 aktualisierten „Reha-Bericht“ hin. Seit 1997 hat sich die Reha vor Ort fast verfünfzehnfacht, sie macht derzeit 13 Prozent aller medizinischen Reha-Leistungen aus.

Vorteil: soziales Umfeld

Für Dieter Welsink, geschä� sführender Gesellscha� er der medicoreha Welsink Rehabilitation GmbH, ist das soziale Umfeld einer von mehreren Vorteilen der wohnortnahen Versorgung. Im Rahmen der Reha vor Ort – und das ist dem medicoreha-Chef wichtig – ist der Patient gezwungen das Schon-umfeld zu verlassen. Der Rehabilitand kann im eigenen Haushalt ausprobieren, wie er mit seinem Handicap zurecht kommt. Wie schwierig ist der Gang in den Keller? Klappt der Schritt über den Wannenrand und unter die Dusche? Zudem spannt sich in der Regel ein eng-maschiges Netzwerk niedergelassener

Ärzte um die ambulante Reha-Ein-richtung. Bei der Gesetzlichen Kranken-versicherung hat sich diese Erkenntnis inzwischen durchgesetzt: Seit 2007 hat sie für die ambulante Reha rund 25 Pro-zent mehr ausgegeben, die Leistungsaus-gaben für die stationäre Reha sind der-weil um 12 Prozent gekappt geworden.

Als 50-Jährige ist Dorit Winz sozusagen der Prototyp einer Patientengruppe, die kün� ig massiv in die Reha-Zentren und -Kliniken strömen wird: Dem „Reha-Be-richt“ der DRV zufolge liegt das Durch-schnittsalter in der medizinischen Reha bei 51 Jahren; davon laborieren über 30 Prozent an Problemen im Bereich der Muskeln, dem Skelett oder Bindegewebe. „Für die geburtenstarken Jahrgänge, die jetzt zwischen 45 und 65 Jahre alt sind, nimmt der Reha-Bedarf zu“, sagt auch Philipp Hemmrich, Geschä� sführer bei dem Neusser Gesundheitsdienst-leister, der rund 300 Mitarbeiter an 13 Standorten beschä� igt. Diese Patienten-gruppe, die in den vergangenen Jahren schnell zum alten Eisen gezählt wurde, wird in der Arbeitswelt der Zukun� dringend gebraucht.

Die Reha der Zukunft muss flexibel sein

Die Reha der Zukunft muss flexibel sein

Die Reha der Zukunft muss flexibel sein

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AMBULANTE REHA

DIETER WELSINK

Dieter W. Welsink, geboren 1957 im Marl, ist als Diplom-Sportlehrer und Physiotherapeut geschäftsführender Ge-sellschafter der medicoreha Welsink Re-habilitation GmbH–Gruppe mit rund 300 Mitarbeitern und 350 Fachschülern für Physio- und Ergotherapie. Ende der 70er Jahre wurde er Welt- und Vizeweltmeister im Kanuslalom sowie mehrfacher Deutscher Meister im Zweier-Canadier. Heute steht er an der Spitze der CDU-Fraktion im Kreis-tag des Rhein-Kreis Neuss. Als Mitglied der IHK-Vollversammlung leitet er den Arbeits-kreis Gesundheitswirtschaft. Seit 2013 ist er Mitglied des Wirtschaftsrates der CDU Deutschland

Düsseldorf . Duisburg . Essen . Krefeld . Dortmund (Herbst 2013)

• Gynäkologische OP-Zentren und Tageskliniken

• Stationsersetzende endoskopische / mikroinvasive Operationen

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Reha statt Rente

5,66 Milliarden Euro hat die DRV 2011 für die Rehabilitation bewilligt, davon 4,1 Milliarden für die medizinische Re-habilitation und 1,2 Milliarden Euro für so genannte Leistungen zur Teil-habe am Arbeitsleben. Aber reicht das? Die DRV selbst meint: nein. Ihre Geld-töpfe sind gesetzlich gedeckelt – trotz einer weiteren Zunahme bei den Reha-Patienten. „Es ist daher abzusehen, dass das Reha-Budget nur durch den Verzicht auf notwendige Leistungen weiter ein-gehalten werden kann“, meint die DRV. Dies würde zu einer Zunahme von Er-werbsminderungsrenten führen und den Bemühungen um eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit entgegenlaufen.

Aus Sicht der DRV müsste das Budget für 2017 300 Millionen Euro über dem Betrag liegen, der aus der momentanen Sicht eingeplant ist. Dabei lohnt sich eine Reha-Maßnahme schon, wenn sie den Eintritt in die Rente um fünf Monate ver-zögert.

An die positiven E¡ ekte einer qualitativ hochwertigen Rehabilitation glauben in-zwischen auch die Polit-Eliten in Berlin. Die medizinische Rehabilitation sei in Zeiten zunehmender chronischer Er-krankungen und der steigenden Lebens-erwartung für die Gesundheitsversorgung

der Bevölkerung von besonderer Be-deutung, erklärte die Bundesregierung. Es gelte das Motto „Reha vor P� ege“. Der Bund spricht damit auch die zweite große Patientengruppe neben den „Baby-Boomern“ an: ältere Patienten zwischen 75 und 85 Jahre, o� mals mit orthopädischen oder onkologischen Er-krankungen. Dieter Welsink meint dazu: „Ziel muss es sein, die Einweisung von alten Menschen in P� egeeinrichtungen zu vermeiden.“ Dies schont nebenbei auch die Kassen von Städten und Gemeinden, deren o� de� zitäre Haushalte zunehmend in Schie� age geraten.

Ein Schlaglicht werfen möchte der Gesundheitsdienstleister noch auf eine dritte Gruppe: Migranten in Deutsch-land, die enorm wichtig sind für den Arbeitsmarkt, aufgrund sprachlicher und kultureller Hemmnisse aber Sorgen-kinder. „Sie � nden o� nur schwer Zu-gang in den Gesundheitsmarkt“, be-stätigt Welsink und fordert auch daher einen politischen Änderungswillen, der eine größere Spezialisierung der Programme möglich machen soll, um die Rehabilitation kün� ig passgenauer auf die verschiedenen Patienten-Gruppen aus-richten zu können. Erste Schritte hat der Gesundheits-dienstleister bereits getan: So hat er ge-meinsam mit der Deutschen Renten-versicherung Rheinland ein Projekt aus

der Taufe gehoben, das sich speziell an Menschen mit türkischem Migrations-hintergrund wendet. Ein mehrsprachiges Team kümmert sich am Standort Köln insbesondere um die psychosomatische Rehabilitation.

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AMNOG

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2 JAHRE AMNOG – EIN ERSTES FAZIT2 JAHRE AMNOG – EIN ERSTES FAZIT

Am Puls 01 | 2013 15

AMNOG

Von Christian Kruse

Ein Gesetz auf dem PrüfstandAm 01.01.2011 trat das Arznei-mittelmarktneuordnungsgesetz, kurz AMNOG in Kra� . Grundlage für dieses Gesetz war die steigende Aus-gabenentwicklung für insbesondere neue Arzneimittel ohne Festbetrag. Kostenintensive Spezialpräparate er-zielten in der Ausgabendynamik zwei-stellige Wachstumsraten. Prognosen des Schätzerkreises ließen ebenfalls keine positive Entwicklung erahnen. Die Politik war zum Handeln ge-zwungen. Neben der rückwirkenden Erhöhung des Zwangsrabattes von 6 auf 16 Prozent und dem dreijährigen Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel, wurde ein Instrument ge-sucht, um die Kostensteigerungen bei neuen Arzneimitteln einzudämmen. Herausgekommen ist das AMNOG. Ziel ist es, einen ausgewogenen Aus-gleich der Interessen der Kranken-kassen und der Arzneimittelhersteller zu scha¡ en und eine bessere Arznei-mittelbehandlung zu faireren Preisen ermöglichen. Die Höhe des Zusatz-nutzens, der Preis eines Produktes und die zu erwartende Verordnungsmenge spielen in diesem Verfahren eine große Rolle.

Wie funktioniert es?Und so funktioniert das neue Gesetz: Nach Abschluss ihrer Phase-2-Studien können Arzneimittelhersteller beim G-BA ein Beratungsgespräch an-fordern. Hierbei können sich Hersteller und G-BA über die zweckmäßige Ver-gleichstherapie (ZVT), die dem neuen Wirksto¡ als Vergleich gegenüber-gestellt wird, beraten. Der Hersteller hat dann die Möglichkeit, seine Phase-3-Studien (Zulassungsstudien), an die Anforderungen des G-BA anzupassen und das Studiendesign entsprechend zu ändern. Die früher üblichen Placebo-Studien werden zunehmend durch Direktvergleiche mit anderen ª erapie-möglichkeiten verdrängt oder ersetzt. Zum Zulassungszeitpunkt muss der Pharmazeutische Unternehmer (pU) beim G-BA ein Dossier für seinen neuen Wirksto¡ einreichen. Von

diesem Dossier werden nicht nur An-gaben über den Zusatznutzen gegen-über der ZVT verlangt, sondern auch Angaben wie Studienregister oder Größe der Patientenpopulation, die für die Behandlung mit diesem Wirksto¡ in Frage kommen.

In der Regel lässt der G-BA das Dossier dann vom IQWiG begutachten. Das Institut prü� das Dossier, führt eine frühe Nutzenbewertung durch und er-stellt eine Bewertung mit einer unver-bindlichen Empfehlung für den G-BA hinsichtlich des Ausmaßes des Zusatz-nutzens. Hierfür stehen dem IQWiG maximal drei Monate zur Verfügung. Nach Erstellung des IQWiG-Gutachtens hat der G-BA weitere drei Monate Zeit, um auf Basis des Gutachtens den Zu-satznutzen zu beschließen. Zuvor gibt es für medizinische Fachgesellscha� en, Ärzte, Hersteller, Verbände und Patientenvertreter/ - Organisationen die Möglichkeit zur schri� lichen Stellung-nahme und sich in anschließender An-hörung zu äußern.

Der G-BA kann in seinem Beschluss auch von der Bewertung des IQWiG abweichen. Sechs Monate nach Zu-lassung und Einreichung des Hersteller-Dossiers steht damit die Entscheidung über den Zusatznutzen des neuen Wirksto¡ s. Danach kann der Hersteller an dieser Stelle letztmals von seiner Möglichkeit eines „Opt-Out`s“ Ge-brauch machen. Kann kein Zusatz-nutzen festgestellt werden oder fällt dieser geringer aus als erwartet, so kann er das Produkt wieder vom Markt nehmen, wenn er befürchtet, mit der Bewertung in den Preisverhandlungen keinen akzeptablen Preis mehr erzielen zu können.

Lässt der Hersteller die „Opt-Out“-Möglichkeit ungenutzt, so gibt es zwei Möglichkeiten: Wurde für den neuen Wirksto¡ kein Zusatznutzen fest-gestellt, oder war dieser nicht quanti-� zierbar, wird das neue Medikament, wenn möglich, einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Ist das nicht möglich, er-hält der Hersteller maximal den Preis der gewählten ZVT. Weist der neue

Wirksto¡ einen Zusatznutzen auf, wird gemeinsam gemäß § 130 b SGB V mit dem GKV SV ein Rabatt ausgehandelt.

Dieser richtet sich nach der Höhe des Zusatznutzens. Von einem Anhalts-punkt für einen geringen Zusatznutzen bis zu einem Beleg für einen beträcht-lichen Zusatznutzen gibt es zahlreiche Abstufungen, die sich hauptsächlich aus der Aussagekra� der gelieferten Studien ergeben.

Sechs Monate stehen den beiden Ver-handlungspartnern für die Preis-� ndung zur Verfügung. Zwölf Monate nach Marktzulassung sollten die frühe Nutzenbewertung und die Preis� ndung abgeschlossen sein. Wird in den Preis-verhandlungen keine Einigung er-zielt, wird eine Schiedsstelle ein-berufen, die paritätisch vom Hersteller (jeweils 2 Stimmberechtigte) und des GKV SV sowie drei unabhängigen Personen besetzt wird. Der Schieds-stelle stehen maximal drei Monate zur Ergebnis� ndung zur Verfügung. Der hier ausgehandelte Rabatt soll sich am europäischen Preisniveau richten. Der beschlossene Rabatt gilt dann rück-wirkend für alle Produkte, die zwölf Monate nach Marktzulassung ver-schrieben worden sind.

Alle ausgehandelten Preise werden ver-ö¡ entlicht und sind auch für andere Länder transparent. Stehen dem G-BA Kapazitäten für weitere Nutzen-bewertungen zur Verfügung, kann  er auch Produkte aus dem Bestandsmarkt aufrufen und dieser einer Nutzen-bewertung unterziehen.

Anfängliche KritikBei Inkra� treten des Gesetzes gab es reichlich Kritik. Einige Hersteller be-richteten von Beratungsgesprächen, zu denen der G-BA fachfremdes Personal gesandt hat. Eine reale Beratung fand nicht stand. Einzelne Hersteller be-richteten dabei vielmehr von „Ver-kündungen“. Die Auswahl der ZVT war in einigen Fällen nicht nachvollzieh-bar. Die Einbindung von unabhängigen Experten schien bei der Auswahl der ZVT, wie z.B. beim Scoping im

Am Puls 01 | 201316

AMNOG

Ziel des AMNOG ist es, einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Krankenkassen

und Arzneimittelhersteller zu schaffen und eine bessere Arzneimittelbehandlung zu faireren

Preisen ermöglichen. Die Höhe des Zusatznut-zens, der Preis eines Produktes und die zu er-

wartende Verordnungsmenge spielen in diesem Verfahren eine große Rolle.

englischen NICE-Prozess, notwendig. Die Abstimmung mit den Zulassungs-behörden war mangelha� . In den frühen Nutzenbewertungen wurden Sub-indikationen und Subgruppen gebildet. Evidenz aus Studien, die sich nicht an der ZVT orientierten, wurde dabei nicht berücksichtigt. Bei Unvollständig-keit wurden komplette Dossiers nicht berücksichtigt. In Einzelfällen wurden vom Hersteller Studien gefordert, die von den Zulassungsbehörden als un-ethisch abgelehnt wurden. Bei einem Hepatitis C-Produkt sollte die Senkung der Viruslast nicht als patienten-relevanter Endpunkt anerkannt werden. Viele Hersteller hätten sich vom Gesetz-geber einen genauer de� nierten Zu-satznutzen gewünscht. Es gab die Be-fürchtungen, dass ein geringer Zusatz-nutzen nicht ausreichend honoriert werden könnte und somit Innovations-

schritte abgewürgt werden. Eine Ent-deckung wie Penicillin ist in der Forschung leider eine Seltenheit. Die Verö¡ entlichungen der ausgehandelten Rabatte sind für die Industrie ebenfalls ein großes Problem. Noch ist Deutsch-land Referenzland für 27 Länder. Die Hersteller gehen ein hohes Risiko ein, wenn sie sich in Preisverhandlungen mit o¡ enem Ergebnis begeben, da das Er-gebnis den Preis für weitere 27 Länder negativ beein� ussen kann. Aber auch von Fachärzten oder medizinischen Fachgesellscha� en gab es in vielen Fällen Kritik an der Auswahl der ZVT und der Bewertung des Zusatznutzens. Mit Kritik zurückhaltender zeigen sich bisher die Patientenorganisationen.

Erste ErfahrungenZwei Jahre nach Inkra� treten des Gesetzes ist die Bilanz durchwachsen. Bis zum 31.12.2012 haben 27 neue

Wirksto¡ e das gesamte AMNOG-Verfahren durchlaufen. Leider gibt es für viele Wirksto¡ e nicht nur eine Bewertung, sondern mehrere Be-wertungen, die sich nach Sub-indikationen und Sub-Gruppen richten. Experten nennen dieses Ver-fahren „Slicing“. Das IQWiG hat die 27 neuen Wirksto¡ e für insgesamt 50 Sub-gruppen bewertet. Der G-BA ist nicht allen Einteilungen gefolgt und hat nur für 45 Subgruppen eine Bewertung vor-genommen.

Etwa zwei Drittel der bewerteten Wirk-sto¡ e haben auf Wirksto¡ ebene einen Zusatznutzen attestiert bekommen, auf Subgruppenebene allerdings nur noch die Häl� e. Bei vier Produkten haben die Hersteller von der Möglichkeit des Opt-Outs Gebrauch gemacht.

Vor allem bei den Beratungs-gesprächen nach § 35 a hat sich die Situation verbessert. Hersteller, G-BA und Zulassungsbehörden arbeiten enger zusammen. Ein Scoping-Prozess oder ein Appellationsgremium mit un-abhängigen Experten wäre jedoch weiterhin wünschenswert.

Es ist weiterhin problematisch, dass die in den Beratungsgesprächen gemachten Aussagen nicht verbindlich sind. Richtet der Hersteller seine Studien auf die ZVT aus dem Beratungsgespräch aus und der G-BA entscheidet sich kurz vor Marktzulassung für eine andere ZVT, so hat der Hersteller das Nach-sehen.

Vier Herstellern wurde kein Zusatz-nutzen bestätigt, weil Sie sich in ihrem Dossier nicht an der ZVT orientiert haben. Diese Versuche waren erfolg-los. Gesetzgeber und G-BA haben hier reagiert und einigen Herstellern die Möglichkeit eingeräumt, auch nach einer bestimmten Frist ein neues Dossier einzureichen (Zweite Chance).

Die Diskussionen über die Methodik zur Feststellung eines Zusatznutzens, wie z. B. Surrogat-Endpunkte oder Patienten-relevante Endpunkte, werden sich noch

ein paar Jahre hinziehen. Aber auch hier sind bereits erste Verbesserungen auf beiden Seiten zu erkennen. Das „Slicing“ wird wohl in Einzelfällen immer wieder zu Diskussionen führen. In den vergangenen zwei Jahren haben diese Diskussionen bei einigen G-BA-Beschlüssen zu anderen Subgruppen als im IQWiG Gutachten geführt.

Immerhin sind für 18 Wirksto¡ e Preis-verhandlungen geführt worden. Über die Ergebnisse ist von beiden Seiten bis-lang jedoch Stillschweigen vereinbart worden. In vertraulichen Gesprächen halten sich bislang die positiven und negativen Erfahrungen die Waage. Wichtig bleibt, dass auch kleine Innovationsschritte einen angemessenen Preis erzielen, damit die Innovations-spirale nicht ausgebremst oder gestoppt wird. Gerne unterschlagen wird auch, dass schon über die Auswahl der ZVT eine Beein� ussung auf die anstehenden Preisverhandlungen statt� nden kann.

Die transparenten Rabatte sind und bleiben für die heimische Industrie weiterhin ein großes Problem. Auch in Zukun� kann daher mit der Nutzung von „Opt-Outs“ gerechnet werden.

Mein persönliches FazitDas AMNOG hat Arzneimittel-hersteller, Krankenkassen, Ärzte und Selbstverwaltung zur Zusammen-arbeit gezwungen. Diese Zusammen-arbeit war für alle Seiten neu, aber es zeigt sich, dass sich alle Seiten in einem Lernprozess be� nden. Für die Arzneimittelhersteller ist das neue Ver-fahren mit erheblichen Mehrkosten und Schwierigkeiten verbunden. Ein Beratungsgespräch schlägt mit ca. 15.000 € zu Buche, die Erstellung eines Dossiers verschlingt nicht selten sechs-stellige Summen. Dennoch zeigen sich die Hersteller diesem Prozess gegen-über größtenteils aufgeschlossen. Es stellt sich nicht die Frage, ob Arznei-mittel bewertet werden sollten, sondern wie! Es ist richtig, dass die Kranken-kassen nur noch für einen belegten Zu-satznutzen auch mehr Geld zahlen. Die frühe Nutzenbewertung, die alleine durch Ihren Zeitpunkt viele Probleme

Am Puls 01 | 2013 17

AMNOG

CHRISTIAN KRUSE

Christian Kruse ist 30 Jahre, evangelisch und von Beruf selbstständiger Public & Policy Affairs Berater. Von 2007 bis 2010 war er Persönlicher Referent des Gesund-heitspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn MdB. Heute berät er zehn relevante Pharma-Unter-nehmen und einzelne Politiker in politischen Angelegenheiten und Strategien

mit sich bringt, muss jedoch ab-solut fair und unter klaren Regeln ab-laufen. Für die Hersteller würde ich mir mehr Verbindlichkeit bei der Aus-wahl der ZVT, genauere Regeln für die Methodik zur Feststellung des Zusatz-nutzens und einen präziser de� nierten Zusatznutzen wünschen. Die Preis-verhandlungen müssen ebenfalls ge-recht ablaufen. Ein europäisches Preis-niveau darf nicht mit Ländern wie Griechenland oder Slowenien gebildet werden. Auch hier wurde vom Gesetz-geber glücklicherweise nachgebessert. Ob das ausreicht, wird sich noch zeigen. Aus Patientensicht würde ich mir eben-falls die Einbindung von unabhängigen Experten bei der Auswahl der ZVT wünschen, da der Kostensenkungs-wille das gesamte Verfahren dominiert. Dieser � ndet sich nicht erst in den Preisverhandlungen wieder, sondern kann schon bei der Auswahl der ZVT eine entscheidende Rolle spielen. Die Einbindung von unabhängigen Experten kann ein medizinisch und ethisch korrektes Verfahren oder die „good governance“ unterstreichen. Ich habe zudem den Eindruck, dass die Patienten/ Patientenorganisationen in

dem gesamten Prozess noch zu wenig vertreten sind und zu wenig Ein� uss haben. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt jedoch kein schlüssiges Modell vor, wie eine stärkere Einbindung von Patienten-vertretern realisiert werden könnte, die über die notwendige Expertise und eine demokratische Legitimation verfügen.

Aber auch auf Seiten der Industrie könnten sich einige Hersteller etwas aufgeschlossener und � exibler zeigen. Die Hersteller, die weiterhin auf Konfrontation und Trotz setzen, schaden den mühsam entstehenden Vertrauensverhältnissen und stören die laufenden Verfahren. Die Versuche, den Bestandsmarktaufruf zu blockieren, sehe ich besonders kritisch. Kooperation und vor allem eine gemeinsame Linie sollten das Handeln der Hersteller bestimmen. Hier sollten nicht die Fehler aus der Vergangenheit wiederholt werden. Vielleicht wäre der Gesetzgeber dann auch bereit, den längst überfälligen Zwangsrabatt abzuscha¡ en.

Für eine Bewertung der gesamten E¡ ekte ist es noch zu früh. Derzeit steht jedoch zu befürchten, dass die

angestrebten Ziele mit den jetzigen Regelungen nicht erreicht werden können. Beim AMNOG scheinen noch kleine Nachbesserungen notwendig zu sein, doch insgesamt ist das Verfahren erst Mal auf einem guten Weg.

Spendenkonto 97 0 97Bank für Sozialwirtschaftblz 370 205 00

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Dr. Luana Lima behandelt Patienten im Flüchtlingslager Dadaab (Kenia), Juli 2011 © Brendan Bannon

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Am Puls 01 | 201318

KREBSREGISTER

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Von Rudolf Henke, MdB

Nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts wird in Deutschland fast jede Minute eine neue Krebsdiagnose gestellt. Krebs ist nach Herz-Kreislauferkrankungen – trotz Verbesserungen in Prävention, Früherkennung und Behandlung – die zweithäufi gste Todesursache in Deutsch-land. Weil im höheren Alter das Risiko, an Krebs zu erkranken zunimmt, müssen wir in den kommenden Jahren mit einer demografi sch bedingten Zunahme der Krebsneuerkrankungen rechnen.

Vor diesem Hintergrund hatten das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebs-gesellscha� , der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinscha� Deutscher

Tumorzentren den Nationalen Krebs-plan im Jahre 2008 auf den Weg ge-bracht. Der Nationale Krebsplan benennt konkrete Ziele und Hand-lungsfelder zur Krebsbekämpfung:0 Weiterentwicklung der Krebsfrüh-

erkennung 0 Weiterentwicklung der onko-

logischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung

0 Sicherstellung einer e ́ zienten onko-logischen Behandlung

0 Stärkung der Patientenorientierung.

Genau an diesen Punkten setzt das am 31. Januar 2013 im Deutschen Bundes-tag beschlossene Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz an. Es sieht vor, die Krebsfrüherkennung nachhaltig zu verbessern sowie � ächendeckende

klinische Krebsregister mit einem festgelegten Aufgabenpro� l in ganz Deutschland aufzubauen.

Verbesserte Angebote

Im Bereich der Früherkennung soll die informierte Entscheidung der Ver-sicherten über eine Teilnahme an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen durch ein Einladungsverfahren ver-bessert werden. Denn noch immer wird das bestehende Krebsfrüh-erkennungsangebot in Deutschland von den Bürgerinnen und Bürgern nur unzureichend wahrgenommen. Mit dem Gesetz sollen vor allem die Reich-weite, Wirksamkeit und Qualität der bestehenden Krebsfrüherkennungs-angebote verbessert werden.

Politik sagt dem Krebs den Kampf an

Mit dem neuen Gesetz sollen vor allem die Reichweite, Wirksamkeit und Qualität der bestehenden Krebsfrüherkennungsangebote verbessert werden

Politik sagt dem Krebs den Kampf anPolitik sagt dem Krebs den Kampf anKREBSFRÜHERKENNUNGS- UND -REGISTERGESETZ VOM DEUTSCHEN BUNDESTAG BESCHLOSSEN

Am Puls 01 | 2013 19

RUDOLF HENKE

Rudolf Henke, MdB, Jahrgang 1954, verheiratet, vier Kinder. Nach seinem Studium der Humanmedizin an der RWTH Aachen erhielt der Internist 1979 seine Aprobation. 1988 wurde er Ober-arzt an der Klinik für Hämatologie/Onkologie am St.-Antonius-Hospital Eschweiler begann er sein Engagement in der berufsständischen Selbstver-waltung. Seit 1995 ist er Vorstands-mitglied der Bundesärztekammer. Vor-sitzender des Marburger Bundes ist er seit 2007, Präsident der Ärztekammer Nordrhein seit 2011

KREBSREGISTER

So sieht der Gesetzentwurf vor, dass Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen gemäß §  25 Abs. 2 SGB V, für die von der Europäischen Kommission verö¡ ent-lichte Europäische Leitlinien zur Quali-tätssicherung von Krebsfrüherkennungs-programmen  vorliegen, als organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme an-geboten werden sollen. Hierzu prü� der Gemeinsame Bundesausschuss zunächst, ob die Früherkennungsunter suchung zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen ist, und regelt gegebenenfalls innerhalb von weiteren drei Jahren das Nähere.

Sehr begrüßenswert ist in diesem Zu-sammenhang auch die Streichung der gesetzlichen Regelung in § 62 Abs. 1 SGB V, welche die Gewährung einer reduzierten Belastungsgrenze für chronisch Kranke an die regelmäßige Inanspruchnahme einer Krebsfrüh-erkennungsuntersuchung gekoppelt hat. Damit wird die Freiwilligkeit der Teil-nahme an einer Krebsfrüherkennungs-maßnahme gestärkt.

Es muss aber auch klar sein, dass mit diesem Gesetz natürlich nicht alle Auf-gaben, die im Zusammenhang mit der Prä-vention von Krebserkrankungen von Be-deutung sind, erfüllt werden können. Die häu� gste Ursache für Krebserkrankungen ist in den Industrieländern nach wie vor der Konsum von Tabak. Das ist ver-meidbar. Auf Zigaretten zu verzichten und auf seine Gesundheit zu achten, er-fordert aber Wissen und vor allem Eigen-verantwortung. Deswegen ist der Auf-klärungsansatz in der Primärprävention, immer wieder Handlungserfordernisse zu betonen, ergänzend zu diesem Gesetz nach wie vor von hoher Bedeutung.

Flächendeckende Krebsregister

Der zweite Schwerpunkt des Gesetzent-wurfs ist der � ächendeckende Au² au klinischer Krebsregister. Zu deren Auf-gaben werden insbesondere die möglichst vollzählige Erfassung und Auswertung der Daten über das Au� reten, die Be-handlung und den Verlauf von Krebs-erkrankungen in der ambulanten und stationären Versorgung zählen.

Mit der Berücksichtigung der erhobenen Erkenntnisse aus den Krebsregistern wird eine Möglichkeit gescha¡ en, mehr Transparenz als bisher darüber herzu-stellen, wie quali� ziert Behandlungen ablaufen. Das ist ein angemessenes Instrument bei einer Krankheit, die so sehr in das eigene Leben einschneidet, wie es bei Krebs der Fall ist. Krebs-register können die zusätzliche Sicherheit scha¡ en, dass alle erreichbaren und ver-fügbaren Daten miteinander verbunden werden und zum Gegenstand von Ver-sorgungsforschung und zum Gegenstand der Weiterentwicklung von ª erapie-strategien werden.

Besonders erfreulich ist, dass in ge-meinsamen Gesprächen zwischen Bund, Ländern und der Deutschen Krebshilfe e. V. bereits erreicht werden konnte, dass die Deutsche Krebshilfe 90 Prozent der Kosten für den Au² au – also 7,2 Mio. Euro – übernehmen wird. Die Länder werden dabei die verbleibenden 10 Pro-zent tragen.

Ein weiterer Bestandteil des be-schlossenen Gesetzentwurfs ist auch ein Au� rag an die Deutsche Krankenhaus-gesellscha� , bis Ende April dieses Jahres Empfehlungen für Zielvereinbarungen mit leitenden Ärzten in Klinken auszu-arbeiten.

Zielvereinbarungen und Bonus-zahlungen sind allenfalls dann sinnvoll, wenn sie an medizinisch-qualitativen Kriterien orientiert sind. Dazu gehören zum Beispiel Qualitätsmessungen, Patientensicherheitssysteme, Aus- und Weiterbildung oder die Mitarbeiter-zufriedenheit.

Sie dürfen sich aber nicht auf Fallzahlen oder Umsatzziele pro Jahr beziehen, damit die Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidung gewahrt bleibt. Die neu ge-fundene Formulierung im Krebsregister-gesetz grei� einen Vorschlag der Bundes-ärztekammer auf. Sie verp� ichtet die Deutsche Krankenhausgesellscha� , in ihren Beratungs- und Formulierungs-hilfen für Verträge der Krankenhäuser mit leitenden Ärzten bis spätestens zum 30.April 2013 im Einvernehmen mit der

Bundesärztekammer Empfehlungen ab-zugeben, die sicherstellen, dass Zielver-einbarungen, die auf � nanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen, aus-geschlossen sind.

Liegen diese Empfehlungen nach dem 30. April 2013 nicht vor oder hält sich das Krankenhaus nicht an sie, hat es un-beschadet der Rechte Dritter anzugeben, für welche Leistungen leistungsbezogene Zielvereinbarungen getro¡ en wurden; der Bericht ist in einem für die Abbildung aller Kriterien geeigneten standardisierten Datensatzformat zu erstellen.

Patienten und sonstige Interessierte be-kommen damit erstmals die Möglichkeit, sich zu informieren, ob und für welche Leistungen das Krankenhaus Zielver-einbarungen getro¡ en hat. Diese Trans-parenz soll dafür sorgen, dass Kranken-häuser kün� ig auf Vereinbarungen verzichten, die Fehlverhalten im Gesund-heitswesen fördern könnten.

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FAMILIENPOLITIK

Eltern sollen selbst entscheiden können, wie sie Erwerbs- und Familienarbeit unter sich auf-teilen und in welcher Form sie ihre Kinder erziehen

FAMILIENPOLITIK – eine Frage der FreiheitVon Bettina Wiesmann, MdL

Familienpolitik hat das Familienwohl zum Ziel. Sie soll Familien ermutigen, entsprechend dem eigenen Lebens-entwurf die vielfältigen Aufgaben in der Familie wahrzunehmen. Denn ge-lingende Familien sind unerschöpf-liche Quelle für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, mehr als Bildungspolitik, Gleichstellungspolitik, Beschäftigungspolitik, Steuerpolitik, Bevölkerungspolitik. Familien in ihrer Ganzheitlichkeit lassen sich nicht für fremde Ziele einspannen; Familien-politik hat aus sich heraus Gewicht.

Was gilt als Kriterium für „erfolgreiche Familienpolitik“?

Soll Familienpolitik die Erwerbsbe-teiligung der Frauen steigern? Deutsch-land hat eine der höchsten Frauen-erwerbsquoten Europas: 71 % der Frauen in Deutschland sind erwerbs-tätig. Nur in Dänemark und Finn-land (je 72%), in der Schweiz (76 %), in Norwegen und Schweden (je 77%) ist die Quote etwas höher. Alle anderen europäischen Staaten liegen darunter. Zwar arbeiten in Deutschland Frauen häu� g in Teilzeit. Aber viele Mütter kleiner Kinder – und Väter – wollen das so. Sie verzichten bewusst und ge-winnen Zeit für ihre Familie.

Soll Familienpolitik die Geburten-rate erhöhen? Seit 40 Jahren steht in Deutschland die Geburtenrate bei 1,4 Kindern je Frau. Durch Zuwanderung und steigende Lebenserwartung ist die Bevölkerung trotzdem gestiegen. Auch Schweden erreichte von 1997-2001 nur einen Wert von 1,5 Geburten pro Frau, trotz hoher Frauenerwerbs-quote, Krippenversorgung, Ganztags-schulen und Gleichstellungspolitik. Es ist nicht eindeutig, welchen Ein� uss familienpolitische Maßnahmen auf die Geburtenrate haben. Panikmache und Verunglimpfung beantworten die Frage nicht.

Leistet sich Deutschland zu viel staatliche Förderung? 3,1 % seiner Wirtscha� s-leistung gibt Deutschland für Leistungen aus, die Familien fördern oder entlasten. Doch 12 Staaten der OECD liegen deut-lich darüber, an der Spitze Irland und England (je 4,2 %), Frankreich (4 %) und die skandinavischen Staaten (Schweden: 3,7 %). Was diese Staaten eint: Sie haben eine höhere Geburtenrate als Deutschland. 17 OECD-Staaten geben ihren Familien mehr � nanzielle Unter-stützung als Deutschland, und wieder liegt Skandinavien deutlich vorne, auch durch ein großzügiges Betreuungsgeld.

Keines dieser Kriterien kann zufriedenstellen. Die Wirkmechanis-men von Familienpolitik sind o¡ en-kundig komplex. Wer einen „Para-digmenwechsel“ und die Abkehr von der familienbezogenen Förderung, beginnend bei der Abscha¡ ung des Ehegattensplittings, fordert, wie es SPD und Grüne tun, suggeriert Ein� uss-möglichkeiten, die es so nicht gibt.

Gute Familienpolitik dient der Freiheit von FamilienAus christdemokratischer Sicht be-misst sich erfolgreiche Familienpolitik daran, in welchem Maße Eltern und Kinder ihre Lebensziele erreichen - an gelingenden Biogra� en, an einem ge-sellscha� lichen Klima von Zukun� s-freude, Solidarität und Rücksichtnahme, an der Integration der nachfolgenden Generation in die Arbeitswelt und an einer breiten Leistungsbereitscha� im

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BETTINA WIESMANN

Bettina M. Wiesmann, MdL, ist 46 Jahre alt, evangelisch, verheiratet, von Beruf Unter-nehmensberaterin und hat vier Töchter. Seit 2009 ist sie direkt gewählte Abgeordnete für den Wahlkreis 38 in Frankfurt am Main. Sie ist familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im hessischen Landtag

FAMILIENPOLITIK

Vertrauen auf Erfolg und Anerkennung. Ist all dies spürbar, wächst auch die Lust auf Familie und die Bereitscha� , sich auf Kinder einzulassen.

Jedoch gibt es keine Blaupause. Wie jeder Mensch ist jede Familie anders und muss einem eigenen Mosaik von Bedürfnissen und Neigungen gerecht werden, das sich über Zeit auch noch kaleidoskopartig ändert. Familien brauchen Freiheit. Familienpolitik ist dann gut, wenn sie dieser Freiheit dient, indem sie Spielräume scha� oder er-weitert, Bevormundungen vermeidet, Leistungen zum Wohle der Gesellscha� anerkennt und dort, wo es nottut, Unter-stützung anbietet.

Die CDU steht deshalb für Wahlfreiheit in der Frage des Lebensmodells. Eltern sollen selbst entscheiden können, wie sie Erwerbs- und Familienarbeit unter sich au� eilen und in welcher Form sie ihre Kinder erziehen. Die Verteufelung der innerfamiliären Betreuung von Klein-kindern im Zuge der Diskussion um das Betreuungsgeld ignoriert, dass die Familie selbst der erste und wichtigste Bildungsort für Kinder ist. Eine ein-seitige Bevorzugung von Krippen-erziehung lehnen wir ab.

Zur Freiheit gehört Verantwortung. Familien leisten ganz selbstverständ-lich unbezahlbare Sorgearbeit für die schwächsten Glieder, die Kinder, und häu� g später für die Älteren. Die CDU will Eltern und Kinder in ihrer Ver-antwortung füreinander stärken und Familien gezielt unterstützen, wenn sie damit überfordert sind.

Verantwortung wird dann engagiert wahrgenommen, wenn die Bedingungen als gerecht empfunden werden. Eltern erbringen mit der Erziehung ihrer Kinder eine große Leistung für die gesamte Gesellscha� . Wir streben einen fairen Familienleistungsausgleich an.

Familienfreiheit erfordert Zeit, Infrastruktur und GeldPolitik für Familienfreiheit gibt Familien zuallererst mehr Zeit, die wichtigste Ressource für gelingendes Familien-

leben. Mehr Zeit entsteht – nach Eltern-zeit, Elterngeld, Familienp� egezeit und kün� ig Betreuungsgeld sowie Groß-elternzeit - auch durch bessere Verein-barkeit von Familie und Ausbildung bzw. Berufstätigkeit, z.B. über Teilzeitoptionen, eine veränderte Arbeitszeitkultur und die Förderung des beru� ichen Wieder-einstiegs. Viele Arbeitgeber leisten dazu schon erhebliche Beiträge. Dennoch hier muss mehr geschehen, für Mütter wie Väter, auch für Führungskrä� e, besonders für Alleinerziehende. Politik für Familienfreiheit komplettiert die Infrastruktur. Deutschlandweit geht der Ausbau der Kinderbetreuung in großen Schritten voran. In Hessen gab es zum 1.2.2013 für 32,2% der Unter-Dreijährigen einen Betreuungs-platz. Damit der zum 1.8.2013 in Kra� tretende Rechtsanspruch erfüllt werden kann, stellt die CDU-geführte Landes-regierung ein Investitionsprogramm von 100 Mio. € bereit. Bei der Betriebskosten-� nanzierung steigen mit dem neuen Hessischen Kinderförderungsgesetz die Mittel von 2014 bis 2018 auf 425 Mio. € jährlich, um hessen weit eine hohe Quali-tät der Kinderbetreuung in allen Alters-stufen sicherzustellen und besonderem Förderbedarf, z. B. von benachteiligten Kindern, Rechnung zu tragen.

Zur unverzichtbaren Infrastruktur ge-hören Beratungs- und Unterstützungs-angebote für Eltern. In Hessen knüpfen wir ein landesweites Netz von Familien-zentren. Frühe Hilfen, z.B. durch Familienhebammen, und die aufsuchende Elternarbeit durch Jugendhilfe oder an Schulen werden ausgebaut.

Der familiäre Spielraum hängt auch am Familienportemonnaie. Kindergeld und Ehegattensplitting stehen für uns nicht zur Disposition. Denn das Kindergeld ist kein Zuschuss, sondern die monat-liche Rate der Steuerfreiheit des Existenz-minimums des Kindes. Nur Familien, die mehr Kindergeld erhalten, als die Rate ausmacht, erhalten dieses Mehr als Trans-ferleistung. Wer das Kindergeld kürzen oder abscha¡ en wollte, würde daher aus-schließlich den Geringverdienenden einen Unterstützungsbetrag wegnehmen. Auch das Ehegattensplitting – als Nach-

teilsausgleich für Verheiratete mit un-gleichen Einkommen – ist für uns un-verzichtbar. Es abzuscha¡ en, hieße die Ehe als Eckstein des gesamtgesellscha� -lichen Bindungsgefüges zu unterhöhlen - die Lebensform, in der, statistisch ge-sehen, länger gelebt wird, Kinder besser großgezogen werden und die beste Vor-beugung gegen Vereinsamung und Hilf-losigkeit im Alter statt� ndet.

Als eine materielle Kompensation für Einschränkungen der Eltern wollen wir durch Anhebung des Kinderfreibetrags auf den steuerlichen Grundfreibetrag mindestens ein steuerliches Familien-realsplitting realisieren. Darüber hinaus wollen wir im Sozialversicherungsrecht den gesellscha� lichen Beitrag von er-ziehenden und p� egenden Familien-mitgliedern stärker anerkennen und prüfen, ob Elterngeld und Betreuungsgeld zu einem wirkungsvolleren Instrument zusammengeführt werden können.

Unterm Strich: Wir brauchen ein Klima, in dem sich die Gesellscha� erfolgreich und in Vielfalt reproduzieren kann. Dies gelingt, wenn Familien Anerkennung � nden und Vertrauen in die eigene Kra� haben. Eine Politik für Familienfreiheit dient beidem.

Am Puls 01 | 2013

KOMMENTAR

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JENS SPAHN

Jens Spahn, MdB, wurde 1980 in Ahaus geboren. Seine Ausbildung zum Bank-kaufmann bei der WestLB führte ihn auch nach Luxemburg. Der studierte Politik-wissenschaftler gehört seit 2002 dem Deutschen Bundestag an. Seit 2009 ist er gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und stell-vertretender Landesvorsitzender des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises der CDU Nordrhein-Westfalen.

HerausgeberDr. Mathias HöschelDr. Hanno KehrenFrank RudolphVerlagGK Mittelstands Magazin Verlag GmbHGünter F. KohlGärtnerkoppel 324259 Westensee/ KielTel. 04305-992992 / Fax 04305-992993E-Mail: [email protected]

Anzeigenverkauf: Über den VerlagAnzeigenschluss: 1. Mai 2013

RedaktionTim Küsters, Beate Marzyan, Stephan Rabl, Steven [email protected]

Internet: www.issuu.com/ampuls

Satz und Layout: Walter Katofsky, Kiel

Druck: CW NIEMEYER DRUCK, Hameln

TitelfotoR_K_B_by_M. Großmann_pixelio.de

AbonnementEinzelheft: 24,- Euro pro Jahr bei 4 AusgabenGeschäfts-Abo: 20 Ex. Pro Ausgabe: 200,- Euro

Das Magazin am puls erscheint viermal im Jahr jeweils zur Mitte eines Quartals.

Impressum

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist eine gute Zeit für die Patientinnen und Patienten in Deutschland. In diesen Tagen ist das Patientenrechte-gesetz in Kra� getreten.

Indem wir die heute in einer Vielzahl von verschiedenen Vorschri� en und Rechtsbereichen sowie im Richterrecht geregelten Grundlagen und Entscheidungen im Bürger-lichen Gesetzbuch bündeln, scha¡ en wir Transparenz und Rechtssicherheit für die Patientinnen und Patienten. Dies betri� insbesondere das Recht auf Au¿ lärung und Information - über Untersuchungen, Diagnosen und ª erapien, aber auch über Kosten und über Be-handlungsfehler.

Die medizinische Versorgung ist heute wesentlich komplexer als früher. Und auch die Behandlungs-möglichkeiten sind vielfältiger geworden. Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten sowie Leistungser-bringer auf Augenhöhe miteinander agieren, ohne dabei rechtlich zu bevormunden. Und wir wollen, dass Patientinnen und Patienten, die von einem Be-handlungsfehler betro¡ en sind, nicht allein gelassen werden. Deshalb sind Krankenkassen zukün� ig ver-p� ichtet, ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Eine weitere zentrale Neuerung des Gesetzes wird dazu beitragen, die Fehlervermeidungs-kultur in Krankenhäusern zu fördern. Damit soll Be-handlungsfehlern vorgebeugt werden. Besonders wichtig ist uns dabei, dass die Aufarbeitung von unerwünschten Ereignissen und Fehlern in einer vertrauensvollen Atmosphäre statt� ndet. Nur wenn es möglich ist, aus Fehlern zu lernen, kann die Grundlage für ein lernendes System gelegt werden.

Ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Patientinnen und Patienten ist die Unabhängige Patientenberatung

Deutschland (UPD), die in diesen Tagen ihr zweijähriges Bestehen feiert. Mit der unabhängigen Patienten- und Verbraucherberatung hat die Bundesregierung nach einer zehnjährigen Modellphase ein wichtiges Patienten-recht umgesetzt. Durch einen unabhängigen Zugang zu Informationen können die Bürger besser als Partner im Gesundheitswesen agieren.

Die christlich-liberale Koalition hat damit ihr Ver-sprechen aus dem Koalitionsvertrag gegenüber den Patientinnen und Patienten eingelöst. Mit dem Patientenrechtegesetz und der Unabhängigen Patienten-beratung können die Menschen in Deutschland sicher sein, dass sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und ihrer Rechte unterstützt und nicht allein gelassen werden.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine gute Lektüre!

Beste Grüße

Ihr

Jens Spahn

Sicherheit für Patientinnen und Patienten mit dem Patienten-rechtegesetz und der Unabhängigen Patientenberatung

Gemeinsam mit Jan für das Leben.Jan, 8, hat erfolgreich seine Leukämie bekämpft.

Jan ist erst 8 Jahre alt, aber er hat gelernt, mit seiner Krebserkrankung umzugehen: Mit aller Kraft kämpft er für das Leben. Die Deutsche Krebshilfe unterstütztdie betroffenen Kinder und ihre Eltern. Zudem fördert sie viele Projekte, die dafür sorgen, dass in Zukunft noch mehr Kinder wieder gesund werden.

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Ärzte tragen eine besondere Verantwortung. patienten helfen und heilen zu können, erfordert ihre uneingeschränkte Aufmerksamkeit. flexibilität, freie zeiteinteilung und optimal organisierte Abläufe sind die Voraussetzung dafür.