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Amts- und Mitteilungsblatt Nummer 14 / KW 26 Dienstag, 29. Juni 2021 Die Straßenkommission und der Gemeinderat der Gemeinde Eisenbach haben für dieses Jahr einige Maßnah- men für die Straßensanierungen in der Gesamtgemeinde bewilligt. Die Firma Tief- und Strassenbau Thomas Hillebrand aus Rötenbach führte diese ersten Maßnahmen „In der Gass“ und „Harzenhäuser“ durch. Der Förderkreis Kreatives Eisenbach e.V. lädt ein Comic-Workshop mit Till Lenecke Samstag, 03. Juli, 14 – 18 Uhr kreativ treff, Schulweg 8, 79871 Eisenbach Storyboard - Wie erzähle ich eine spannende Geschichte? Wir werden über eure/Ihre Lieblingscomic/Bücher/Filme reden und versuchen rauszubekommen, was eine gute Geschichte ausmacht. Gemeinsam das Gelernte anwenden und eigene Geschichten ausdenken und aufschreiben. Die eigene Geschichte zum comicreifen Storyboard ausarbeiten. Bitte mitbringen: Lieblingscomic, Lieblingsfilm (DVD oder Ausdruck des Covers), Lieblingsbuch. Papier und Schreibmaterial werden zur Verfügung gestellt. Schüler und Auszubildende frei, Spenden der Erwachsenen willkommen. Anmeldung: Mail an [email protected]. Straßensanierungen

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Amts- und Mitteilungsblatt

Nummer 14 / KW 26 Dienstag, 29. Juni 2021

Die Straßenkommission und der Gemeinderat der Gemeinde Eisenbach haben für dieses Jahr einige Maßnah-

men für die Straßensanierungen in der Gesamtgemeinde bewilligt. Die Firma Tief- und Strassenbau Thomas

Hillebrand aus Rötenbach führte diese ersten Maßnahmen „In der Gass“ und „Harzenhäuser“ durch.

Der Förderkreis Kreatives Eisenbach e.V. lädt ein

Comic-Workshopmit Till LeneckeSamstag, 03. Juli, 14 – 18 Uhrkreativ treff, Schulweg 8, 79871 EisenbachStoryboard - Wie erzähle ich eine spannende Geschichte?

Wir werden• über eure/Ihre Lieblingscomic/Bücher/Filme reden und versuchen rauszubekommen,

was eine gute Geschichte ausmacht.• Gemeinsam das Gelernte anwenden und eigene Geschichten ausdenken und aufschreiben.• Die eigene Geschichte zum comicreifen Storyboard ausarbeiten.

Bitte mitbringen:Lieblingscomic, Lieblingsfilm (DVD oder Ausdruck des Covers), Lieblingsbuch.Papier und Schreibmaterial werden zur Verfügung gestellt.Schüler und Auszubildende frei, Spenden der Erwachsenen willkommen.Anmeldung: Mail an [email protected].

Der Förderkreis Kreatives Eisenbach e.V. lädt ein

Comic-Workshop mit Till Lenecke Samstag, 03. Juli, 14 – 18 Uhr kreativ treff, Schulweg 8, 79871 Eisenbach

Storyboard - Wie erzähle ich eine spannende Geschichte? Wir werden über eure/Ihre Lieblingscomic/Bücher/Filme

reden und versuchen rauszubekommen, was eine gute Geschichte ausmacht.

Gemeinsam das Gelernte anwenden und eigene Geschichten ausdenken und aufschreiben.

Die eigene Geschichte zum comicreifen Storyboard ausarbeiten.

Bitte mitbringen: Lieblingscomic, Lieblingsfilm (DVD oder Ausdruck des Covers), Lieblingsbuch. Papier und Schreibmaterial werden zur Verfügung gestellt. Schüler und Auszubildende frei, Spenden der Erwachsenen willkommen.

Anmeldung: Mail an [email protected].

Straßensanierungen

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2 Dienstag, 29. Juni 2021 Eisenbach (Hochschwarzwald)

Telefon-Zentrale (0 76 57) 91 03 -0Telefax (0 76 57) 91 03 -50 Internet www.eisenbach.deE-Mail [email protected]

Bürgermeister Karlheinz Rontke 91 03 -20 Sekretariat Christine Hartig 91 03 -24

Haupt-/Bau-/Standesamt Heiko Riesterer 91 03 -25

Einwohnermeldeamt Cornelia Willmann 91 03 -26 Christina Winterhalder

Rechnungsamt Fabian Furtwängler 91 03 -27 Bernhard Matt 91 03 -28 Elisabeth Andris 91 03 -38

Gemeindekasse Jana Langenbacher 91 03 -29

Personalamt Carmen Eckert 91 03 -23

BauhofBauhofleiter Volker Rapp 93 22 06 mobil Mo. - Fr.: 7.00 Uhr - 17.00 Uhr (01 75) 4 75 85 02

Wassermeister Andreas Peter 9 33 97 70 mobil / Notruf (01 72) 7 27 91 78 Mo. - Fr.: 7.00 Uhr - 17.00 Uhr

WolfwinkelhalleHausmeister Thomas Schwörer 91 03 -22Saal und Küche 91 03 -31Sporthalle 91 03 -33

Öffnungszeiten GemeindeverwaltungMontag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag / Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Lichtenbergschule (Grundschule)Rektor Christopher Harms 91 03 -42Sekretariat Martina Spitz 91 03 -40Telefax 91 03 -45E-Mail [email protected]

Kinderhaus Kunterbunt Leiterin Nicole Schreiber 7 60E-Mail [email protected]

Ortsverwaltung Schollach Ortsvorsteher Lars Dorer (0171) 5 66 99 79

Schlachthaus Schollach Urban Willmann (07657) 930 543

Verbandskläranlage Eisenbach-Vöhrenbach

Klärwärter Steffen Tritschler 17 58Kanalwärter Thomas Schwörer 91 03-22

Feuerwehr Notruf 1 12Feuerwehrgerätehaus Eisenbach 17 38

Polizei Notruf 1 10Polizeirevier Neustadt (0 76 51) 93 36 -0

ImpressumHerausgeber: Bürgermeisteramt Eisenbach (Hochschwarzwald), Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald), Tel.: 07657 / 9103-0, Fax: 07657 / 9103-50, E-Mail: [email protected], Internet: www.eisenbach.deVerantwortlich für den redaktionellen Teil: Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), Bürgermeister Karlheinz Rontkeoder Vertreter im Amt.Verantwortlich für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Messkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel.: 07771 / 9317-11, Fax: 07771 / 9317-40, E-Mail: [email protected], Homepage: www.primo-stockach.de Dieses Verkündigungsblatt erscheint in zwangloser Reihenfolge und wird unentgeltlich an alle Haushaltungen abgegeben.

Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)Telefon-/Telefax-Nummern Ihrer Gemeindeverwaltung

Ärzte/ApothekenArzt-Praxis: Fachärztin für Allgemeinmedizin Vera Zakharova, Höchst 12, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald) Telefon: 07657 / 7 19Sprechzeiten Montag und Mittwoch bis Freitag: 8.00 bis 13.00 UhrDienstag: 13.00 bis 18.00 Uhr

Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnummer 116117Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Online-sprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711 – 96589700 oder docdirekt.de

Ärztlicher Notfalldienst:Helios-Klinik, Jostalstraße 12, 79822 Titisee-Neustadt, Telefon: 0 76 51 / 2 90

Hausärztlicher Notdienst:116 117

Zahnärztlicher Notfalldienst: Deutsches Rotes Kreuz, Dunantstraße 2, 79110 Freiburg i. Br., Telefon: 0180 / 3 22 25 55 45

Apotheken-Notdienst: www.lak-bw.notdienst-portal.de

MüllentsorgungAbfallkalender: http://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald,Lde/Start/Service+_+Verwaltung/Informationsmaterial+und+Formulare.html

Abfall-Beratung Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald: Telefon: 07 61 / 21 87 - 97 07

Regionales Abfallzentrum (RAZ), Titisee-Neustadt: Telefon: 0 76 51 / 93 33 83

Kompostpate: Telefon: 0 76 53 / 63 79

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Eisenbach (Hochschwarzwald) Dienstag, 29. Juni 2021 3

GEMEINDE EISENBACH (HOCHSCHWARZWALD)

Satzung zur Änderung der Kindergartensatzung

vom 16. Juni 2021 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 2 Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 16. Juni 2021 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 § 2 – Benutzungsgebühren – erhält folgende Fassung (1) Die Elternbeiträge betragen monatlich

Kindergarten (Ü3)

1- KindFamilie

2-KindFamilie

3-KindFamilie

4- und mehrfachKind-Familie

Verlängerte Öff nungszeit 7.15 - 14.00 Uhr

149,00 115,00 77,00 25,00

Ganztagsgruppe7.15 - 16.30 Uhr(Freitag bis 14.00 Uhr)

193,00 150,00 100,00 33,00

Ganztagsgruppe 2 Tage/3 Tage verlängerte Öff nungszeit 2 Tage: 7.15 - 16.30 Uhr+ 3 Tage: 7.15 - 14.00 Uhr

171,00 133,00 89,00 29,00

Ganztagsgruppe 1 Tag/4 Tage Halbtagsgruppe1 Tag: 7.15 - 16.30 Uhr+ 4 Tage: 7.15 - 12.30 Uhr

149,00 115,00 77,00 25,00

Kleinkindbetreuung (U3)

1-KindFamilie

2-KindFamilie

3-KindFamilie

4- und MehrfachKind-Familie

Halbtags 5 Tage5 Tage: 7.15 - 12.30 Uhr

345,00 256,00 174,00 68,00

Halbtags 3 Tage 3 Tage: 7.15 - 12.30 Uhr

207,00 153,00 104,00 40,00

Verlängerte Öff nungszeit 5 Tage5 Tage: 7.15 - 14.00 Uhr

444,00 329,00 223,00 87,00

Verlängerte Öff nungszeit 3 Tage3 Tage: 7.15 - 14.00 Uhr

266,00 197,00 134,00 52,00

Ganztagsgruppe 7.15 - 16.30 Uhr(Freitag bis 14.00 Uhr)

576,00 427,00 290,00 113,00

(2) Die Höhe der Gebühr wird gestaff elt nach der Anzahl der Kin-der, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuld-ners leben.

(3) Ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder gemäß Abs. 2, ist diese Änderung der Gemeinde anzuzeigen.

(4) Die Kosten für das Mittagessen (ca. 2,80 €/Tag, Schulkinder und Erwachsene 3,80 €/Tag) sind zusätzlich zu bezahlen.

(5) Die Gebühren werden nur für 11 Monate/Jahr erhoben. Für den Hauptferienmonat im Sommer werden keine Gebühren berechnet.

(6) Bei Nutzung der Feriennotgruppe im Hauptferienmonat wird eine zusätzliche Gebühr entsprechend den vorgenannten Zif-fern erhoben.

(7) Die Benutzungsgebühr entsteht zu Beginn jeden Monats und ist bis zu diesem Zeitpunkt an die Gemeindekasse Eisenbach zu zahlen.

(8) Die Kosten einer Aufsichtsperson für die Buskinder sind in die-sen Gebühren nicht enthalten. Die für die Busaufsicht anfallen-den Personalkosten sind von den Eltern zusätzlich zu überneh-men.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 2 Abs. 1 der Kindergartensatzung vom 31. März 1999 in der Fassung vom 24. September 2020 außer Kraft. Eisenbach (Hochschwarzwald), den 16. Juni 2021 Rontke, Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge-meindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemein-deordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich inner-halb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öff entlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind.

Amtliches

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4 Dienstag, 29. Juni 2021 Eisenbach (Hochschwarzwald)

Benutzungsordnung für das Kinderhaus Kunterbunt der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmun-gen und die folgende Benutzungsordnung maßgebend. Aus Grün-den der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwen-det. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

§ 1 Aufgabe der Einrichtung Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Er-ziehungsangebote fördert sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes. Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags in der Einrich-tung orientieren sich die Mitarbeiter an den durch Aus- und Fortbil-dung vermittelten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Kleinkind-psychologie und -pädagogik sowie an ihren Erfahrungen aus der praktischen Arbeit in der Tageseinrichtung. Die Kinder lernen dort frühzeitig den gruppenbezogenen Umgang miteinander und werden zu partnerschaftlichem Verhalten angelei-tet. Die Erziehung in der Einrichtung nimmt auf die durch die Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltanschauli-chen und religiösen Gegebenheiten Rücksicht.

§ 2 Aufnahme1. In die Einrichtung werden Kinder im Alter von drei Jahren bis

zum Schuleintritt oder in Krippen, Horten und in altersgemisch-ten Einrichtungen auch jüngere und ältere Kinder aufgenom-men.

2. Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, kön-nen die Einrichtung besuchen, wenn sowohl ihren besonderen Bedürfnissen als auch der nicht behinderten Kinder innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann.

3. Über die Aufnahme der Kinder entscheidet im Rahmen der vom Träger erlassenen Aufnahmebestimmungen die Leitung der Ein-richtung.

4. Jedes Kind wird vor der Aufnahme in die Einrichtung ärztlich untersucht. Hierfür muss die entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorgelegt werden. Dies gilt nicht für Kinder im Schul-alter.

Es wird empfohlen, von der nach dem Fünften Buch Sozialge-setzbuch vorgesehenen kostenlosen Vorsorgeuntersuchung für Kinder von Versicherten Gebrauch zu machen. Maßgeblich für die Aufnahme ist je nach Lebensalter des Kindes zum Zeitpunkt der Aufnahme die letzte ärztliche Untersuchung (U1 bis U9).

5. Die Aufnahme des Kindes erfolgt nach Unterzeichnung des An-meldebogens sowie der Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung. Darüber hinaus ist ein Nachweis über die erfolgte Masernimpfung vorzulegen.

6. Es wird empfohlen, vor der Aufnahme des Kindes in die Einrich-tung die Schutzimpfungen gegen Diphterie, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung vornehmen zu lassen.

7. Die Personenberechtigten verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge sowie Änderungen der Anschrift, der privaten und geschäftlichen Telefonnummer dem Kindergartenpersonal unverzüglich mitzuteilen, um bei plötzlicher Krankheit des Kin-des oder anderen Notfällen erreichbar zu sein.

§ 3 Abmeldung / Kündigung1. Die Abmeldung kann nur auf das Ende eines Monats erfolgen.

Sie ist mindestens vier Wochen vorher schriftlich der Leitung der Einrichtung zu übergeben.

2. Für Kinder, die in die Schule aufgenommen werden und bis zum Ende des Kindergartenjahres die Einrichtung besuchen, erübrigt sich eine schriftliche Abmeldung.

3. Der Träger der Einrichtung kann den Aufnahmevertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen,

• wenn das Kind die Einrichtung länger als vier Wochen unent-schuldigt nicht mehr besucht hat,

• wenn die Eltern die in dieser Ordnung aufgeführten Pflichten trotz schriftlicher Mahnung wiederholt nicht beachteten,

• wenn der zu entrichtende Elternbeitrag für zwei aufeinander-folgende Monate nicht bezahlt wurde,

• wenn zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Einrichtung erhebliche Auffassungsunterschiede über das Er-ziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene För-derung in der Einrichtung bestehen, die trotz eines vom Träger anberaumten Einigungsgespräches nicht ausgeräumt werden können.

§ 4 Besuch der Einrichtung, Öffnungszeiten1. Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem Ende der Som-

merferien der Einrichtung.2. Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Einrichtung re-

gelmäßig besucht werden.3. Fehlt ein Kind, ist die Gruppen- oder Einrichtungsleiterin zu be-

nachrichtigen.4. Die Einrichtung ist regelmäßig von Montag bis Freitag, mit Aus-

nahme der pädagogischen Tage, der gesetzlichen Feiertage und der Ferien der Einrichtung geöffnet.

5. Der Besuch der Einrichtung regelt sich nach der im Aufnahme-vertrag vereinbarten Betreuungszeit. Eine Betreuung außerhalb dieser Betreuungszeit ist durch das Personal nicht gewährleistet.

6. Es wird gebeten, die Kinder möglichst bis spätestens eine halbe Stunde nach Öffnung der Einrichtung, jedoch keinesfalls vor der Öffnung zu bringen und pünktlich mit Ende der Öffnungszeiten abzuholen.

Für Kinder in der Eingewöhnungszeit können besondere Abspra-chen getroffen werden.

§ 5 Ferien und Schließung der Einrichtung aus besonderem Anlass1. Die Ferienzeiten werden jeweils für ein Jahr festgesetzt und

rechtzeitig bekanntgegeben.2. Muss die Einrichtung oder eine Gruppe aus besonderem Anlass (z.

B. wegen Erkrankung oder dienstlicher Verhinderung) geschlossen bleiben, werden die Eltern hiervon rechtzeitig unterrichtet.

Der Träger der Einrichtung ist bemüht, eine über die Dauer von drei Tagen hinausgehende Schließung der Einrichtung oder der Gruppe zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Einrichtung zur Vermeidung der Übertragung ansteckender Krankheiten ge-schlossen werden muss.

§ 6 Benutzungsentgelt (Elternbeitrag)1. Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag, gegebe-

nenfalls zusätzlich ein Essensgeld erhoben. Der Beitrag richtet sich nach der jeweils gültigen Kindergartensatzung der Gemein-de Eisenbach (Hochschwarzwald) und ist in der jeweils festge-setzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Er ist jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats zu zahlen.

2. Bei Abmeldung eines Kindes ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde.

3. Der Elternbeitrag ist auch für die Ferien der Einrichtung und für Zeiten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass (§ 5) ge-schlossen ist, zu entrichten.

4. Der Elternbeitrag ist bargeldlos über ein Bankkonto an die Ge-meindekasse zu entrichten. Bei Nichtbezahlung des Beitrages ist die Kindergartenleitung berechtigt, die Kinder vom Besuch der Einrichtung auszuschließen.

§ 7 Versicherung1. Die Kinder sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 a) des Siebten Buches Sozi-

algesetzbuch gesetzlich gegen Unfall versichert• auf dem direkten Weg von der und zur Einrichtung,• während des Aufenthalts in der Einrichtung,• während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des

Einrichtungsgeländes (Spaziergänge, Feste etc.).2. Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung eintre-

ten, müssen der Leitung der Einrichtung unverzüglich gemeldet werden.

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3. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechselung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sa-chen mit dem Namen des Kindes zu versehen.

4. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpfl ichtversicherung abzuschließen.

5. Bei Veranstaltungen der Einrichtung sind Besucher und Gäste so-wie deren Sachwerte nicht versichert. Der Träger übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit keine Haftung.

Für Schäden durch mitgebrachte Lebensmittel und zubereitete Speisen wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

§ 8 Regelung in Krankheitsfällen1. Bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlägen,

Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber sind die Kinder zu Hause zu behalten. Das gleiche gilt beim Auftreten von Läu-sen, Flöhen u.ä..

2. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit (zum Beispiel Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuber-kulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut oder Darm) muss der Leitung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Einrichtung ist in jedem dieser Fälle ausge-schlossen.

3. Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krankheit - auch in der Familie - die Einrichtung wieder besucht, kann die Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert werden.

§ 9 Aufsicht1. Während der Öff nungszeiten der Einrichtung sind grundsätzlich

die Mitarbeiter für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.2. Die Aufsichtspfl icht des Trägers der Einrichtung beginnt erst mit

der Übernahme des Kindes durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung und endet mit dem Verlassen derselben.

Auf dem Weg von und zur Einrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Aufsichtspfl icht alleine den Personensorgeberechtig-

ten. Dem ordnungsgemäßen Übergang in den jeweils anderen Aufsichtspfl ichtbereich ist besondere Aufmerksamkeit zu wid-men.

Die Personensorgeberechtigten können durch schriftliche Er-klärung gegenüber dem Träger entscheiden, ob das Kind alleine nach Hause gehen darf.

§ 10 Elternbeirat Die Eltern werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbeirat an der Arbeit der Einrichtung beteiligt. Die Kindergartenordnung und die Kindergartenkonzeption werden den Eltern/Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung ausgehän-digt und durch Unterschrift auf dem Aufnahmevertrag und den zugehörigen Einverständniserklärungen als verbindlich anerkannt. Dadurch wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Träger des Kin-dergartens und den Eltern/Erziehungsberechtigten begründet. Eisenbach (Hochschwarzwald), 16. Juni 2021

Karlheinz Rontke,Bürgermeister

Abwasserzweckverband Eisenbach-Vöhrenbach

Feststellung und Auslegung Jahresabschluss 2020 Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 des Abwasserzweck-verbandes Eisenbach-Vöhrenbach wurde auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Ver-bandsversammlung vom 18.05.2021 festgesetellt. Der Jahresab-schluss liegt von Mittwoch, den 30.06.2021 bis einschließlich Mitt-woch, den 14.07.2021 im Rathaus Eisenbach zur Einsichtnahme aus.

HAUSHALTSSATZUNG

des Abwasserzweckverbands Eisenbach-Vöhrenbach Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 79 Gemeindeordnung für Baden-Württem-berg in der jeweils heute geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 18. Mai 2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushalts-jahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 761.060 €1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 761.060 €1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 0 €1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0 €1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) 0 €1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0 €1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 €1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) 0 €1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.5 und 1.8) 0 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 526.060 €2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 526.060 €2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-Bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von 0 €2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 10.000 €2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 10.000 €

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6 Dienstag, 29. Juni 2021 Eisenbach (Hochschwarzwald)

2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit von 0 €2.7 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 €2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit von 0 €2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo Finanzhaushalt 0 €

3. Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

wird festgesetzt auf 0 € 4. Verpflichtungsermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun-

gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 0 €

§ 2 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €

§ 3 Umlagen Mitgliedgemeinden Die ungedeckten Aufwendungen werden von den Mitgliedsgemeinden entsprechend den Festlegungen in § 14 der Verbandssatzung ge-tragen. Eisenbach (Hochschwarzwald), den 18.05.2021 Strumberger, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gemäß § 121 Abs. 2 GemO wurde vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald am 16. Juni 2021 bestätigt. Der Haushaltsplan liegt von Mittwoch, den 30.06.2021 bis einschließlich Mittwoch, den 14.07.2021 im Rathaus Eisenbach zur Einsichtnahme aus.

GEMEINDERAT

Beschlussprotokoll zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Mittwoch, den 16.06.2021

TOP 1: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des GemeinderatsEs wurden keine Beschlüsse bekanntgegeben.

TOP 2: Neufassung der Benutzungsordnung für das Kinderhaus KunterbuntBeschluss:Der Neufassung der Benutzungsordnung für das Kinderhaus Kunter-bunt wird zugestimmt. Einstimmig.

TOP 3: Änderung der Kindergartensatzung - Anpassung der ElternbeiträgeBeschluss:Der Anpassung der Elternbeiträge und der Satzung zur Änderung der Kindergartensatzung vom 15. Juni 2021 wird zugestimmt. Einstimmig.

TOP 4: Antrag auf Ausweisung einer Zone 30 in den Gemeindestraßen Beckenloch, Braunsteinweg, Glaserweg, Hinterdorf und ThomawegBeschluss:Der Gemeinderat stimmt der Ausweisung einer Zone 30 in den Ge-meindestraßen Beckenloch, Braunsteinweg, Glaserweg, Hinterdorf und Thomaweg zu. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Antrag an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zu stellen. Einstimmig.

TOP 5: Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges für den WassermeisterBeschluss:Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Anschaffung eines Neu-wagens für den Wassermeister der Marke Dacia, Modell Duster, zum Angebotspreis von 21.009,99 € beim Autohaus Raufer wird mehr-heitlich abgelehnt. Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung eines vergleichbaren Gebrauchtfahrzeugs der Marke Dacia, Modell Duster, zum Ange-botspreis von 14.480 € beim Autohaus Raufer mehrheitlich zu.

TOP 6: BauanträgeTOP 6.1: Bauantrag vom 12. März 2021 zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 204 der Gemarkung Eisenbach,Beschluss:Dem Bauantrag vom 12. März 2021 zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 204 der Gemar-kung Eisenbach wird zugestimmt. Einstimmig.

TOP 6.2: Bauantrag vom 17. Mai 2021 zum Neubau eines Wasserbehälters und eines Technikgebäudes für eine Sprinkleranlage auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 192 der Gemarkung BubenbachBeschluss:Dem Bauantrag vom 17. Mai 2021 zum Neubau eines Wasserbehäl-ters und eines Technikgebäudes für eine Sprinkleranlage auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 192 der Gemarkung Bubenbach wird zugestimmt. Einstimmig.

TOP 6.3: Bauantrag vom 11. April 2021 zum Anbau eines Holz- - und Geräteschuppens an das bestehende Wohnhaus auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 138/1 der Gemarkung BubenbachBeschluss:Dem Bauantrag vom 11. April 2021 zum Neubau eines Holz- und

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Eisenbach (Hochschwarzwald) Dienstag, 29. Juni 2021 7

Geräteschuppens auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 138/1 der Gemarkung Bubenbach, wird zugestimmt. Einstimmig.

TOP 6.4: Bauantrag vom 05.06.2021 zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem unbebauten Grundstück Flst. Nr. 148 der Gemarkung EisenbachBeschluss:Dem Bauantrag vom 05.06.2021 zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem unbebauten Grundstück Flst. Nr. 148 der Gemarkung Eisenbach und der Erteilung von Befreiungen für die Überschreitung des Baufensters sowie der Unterschreitung der fest-gesetzten Dachneigung wird zugestimmt. Einstimmig.

GEMEINDEVERWALTUNG

Platzwart Grillstelle „Weibermoos“ gesucht Die gemeindliche Grillstelle Weibermoos wird von einem Team eherenamtlicher Helfer betreut. Für dieses Team sucht die Ge-meinde einen ehrenamtlich tätigen Platzwart (m/w/d). Der Platzwart ist dafür verantwortlich, dass die Grillstelle und das Umfeld nach der Nutzung infolge der Vermietung der An-lage von den jeweiligen Nutzern in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen wird. Dazu ist nach Beendigung der Veranstaltung – in der Regel 10.00 Uhr des Folgetages – im Beisein des Nutzers eine Abnah-me vorzunehmen, die protokolliert wird. Die Person sollte möglichst mindestens 18 Jahre alt sein. Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Interessenten werden gebeten, sich mit Hauptamtsleiter Heiko Riesterer in Verbindung zu setzen unter [email protected] oder 07657 / 9103-25.

Entsorgung Grünschnitt Wir haben wiederholt festgestellt, dass Grünschnitt nicht in den Grünschnittsammelstellen entsorgt, sondern einfach im Wald abgeladen wird. Dies ist umso unverständlicher, als dass mit der Grünschnittsammelstelle beim Gemeindebauhof eine ortsnahe ordnungsgemäße Entsorgungsmöglichkeit gegeben ist. Das wilde Entsorgen von Grünschnitt stellt eine Ordnungswidrig-keit dar. Im Sinne der Gleichbehandlung mit der großen Mehrheit an Grundstückseigentümern, die ihre Gartenabfälle ordnungsge-mäß entsorgen, werden wir bei weiteren Verstößen ein entspre-chendes Bußgeldverfahren einleiten.

Ihre Gemeindeverwaltung

Besuch von Frau Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (MdB) und Herrn Bundestagsabgeordneten Felix SchreinerKnapp 100 Tage vor der Bundestagswahl besuchte uns Frau Staats-sekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (MdB) und Herr Bundestagsab-geordnete Felix Schreiner in Eisenbach. Beide Mitglieder des Bun-destages suchten den Austausch mit der Firma Franz Morat Group und der Gemeinde um aktuelle anstehende Themen wie Krisenbe-wältigung der Industrie, Umwelt und Energie, sowie Elektromobilität zu besprechen. Wir bedanken uns seitens der Gemeinde Eisenbach Hochschwarzwald für den Besuch.

Vonlinks:G.Balkis,F.Schreiner,K.Rontke,J.Gloeden,

J.Gloeden,N.Brugger,G.Balkis,R.Schwarzelühr-Sutter(Mdb),K.Rontke

Kinderhaus

Im Kinderhaus dreht sich gerade so einiges um dasThema „Nachhaltigkeit und Müll“ Seit ein paar Wochen beschäftigen sich die Kinder und Erzieher/in-nen im Kinderhaus mit dem Thema Nachhaltigkeit und Müll. Es ist spannend, was die Kinder zu dem Thema schon alles wissen und welche Ideen und Fragen dabei aufkommen. Heute möchten wir euch einen kurzen Einblick in ein paar Aktionen im Kinderhaus geben. „Wald-Putzete“Nachdem die Erzieher/innen im vergangenen Jahr bei der Orts-Putzete

für das nächste Amts- und Mitteilungsblatt ist

Mittwoch, 7. Juli 2021, 12.00 Uhr.

Annahmeschluss

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8 Dienstag, 29. Juni 2021 Eisenbach (Hochschwarzwald)

so einiges gefunden haben, mach-ten sich in diesem Jahr die Kinder im Rahmen unseres „Müll-Projekts“ auf den Weg in den Wald und sam-melten dort und um das Kinderhaus herum alles ein, was da nicht hin ge-hört. Mit Handschuhen, Müllzangen und Eimern bewaffnet ging es los und leider haben wir auch so einiges gefunden. Egal wie klein oder sper-rig, es wurde mit ins Kinderhaus ge-nommen und dann ordnungsgemäß entsorgt. „Plastik Aquarium“Natürlich darf das Thema Mülltrennung nicht fehlen. Die Kinder ler-nen spielerisch, wie Mülltrennung funktioniert und worauf man ach-ten muss. Im Zuge dessen wurde das Thema Plastik weiter unter die Lupe genommen und die Kinder zeigten großes Interesse. Es wurde dann kurzerhand beschlossen, dass auch wir im Kinderhaus unseren Plastikmüll reduzieren möchten. Daraufhin wurde im Kinderhaus ein Aquarium aufgestellt in dem wir den anfallenden Plastikmüll von einer Woche sammeln. Spannend, aber auch erschreckend, was da alles zusammenkommt. Wir sind gespannt, wie wir den Plastik Müll von Woche zu Woche reduzieren können.

„Blumenwiese für die Bienen“Natürlich darf eine schöne Blumen-wiese für unsere Bienen auch nicht fehlen. Daher machten sich ein paar Gärtner auf den Weg und funktio-nierten ein Stück Rasen in eine Blu-menwiese um. Wir sind sicher, dass sich dort bald so einiges tummelt.

Natürlich hätten wir noch viel zu erzählen, aber vielleicht haben ja schon diese Punkte den einen oder anderen Bürger ermutigt auch etwas für unsere Umwelt zu tun.

Das Kinderhaus wünscht allen eine schöne Sommerzeit

SCHULEDorfschreiber Till Lenecke Am Dienstag, den 15.06.21 durften die Kinder der 4.Klasse drei kreative und bereichernde Schulstunden mit Eisenbachs Dorfschreiber Till Lenecke erle-ben. Im einem ersten Schritt wurden mitgebrachte Spielzeuge ge-zeichnet. Danach ging es auf den unteren Pausenhof der Lichtenbergschu-le, von wo aus sich die Kinder an das Zeichnen verschiedener Ge-bäude (Rappenloch, Pfarrstüble, Kirche...) wagten. Die 4.Klässler arbeiteten konzentriert, gedul-dig und mit viel Freude an ihren kleinen Kunstwerken. Leider ver-ging die Zeit viel zu schnell! Wir bedanken uns bei Till Lenecke und wünschen ihm noch eine gute Zeit in Eisenbach.

Jugendmusikschule Hochschwarzwald e.V. informiert: Wir sind wieder in Präsenz! „Finde Dein Instrument!“ Inzwischen läuft unser kompletter Unterricht wieder in Präsenz. Alle an einer musikalischen Aus- oder Weiterbildung und auch am Wie-dereinstieg interessierten Bürgerinnen und Bürger aus dem Hoch-schwarzwald sind herzlich eingeladen sich zu informieren, mal ein

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Instrument auszuprobieren oder mit dem eigenen oder Leihinstru-ment wieder einzusteigen. Schnuppertermine, Informationen und Rückfragen bei uns in der Geschäftsstelle und bei unseren Lehrkräften! Termine: So. 18.07. um 17 Uhr Fachbereichskonzert Schlagzeug in der Fest-halle Löffingen

So. 01.08. um 10 Uhr JMS Big Band umrahmt den Gottesdienst beim „Jubiläumssonntag der Titisee-Neustädter Musikvereine an der Hochfirstschanze“. 11 Uhr Konzert der JMS Big Band an der Hochfirstschanze mit „Fran-kie goes to Cinema“ Unsere Konzerte und Vorspiele finden unter den derzeitigen hy-gienischen Bedingungen und den AHA- und GGG-Regeln statt. Deshalb bitten wir um Vorlage eines gültigen Testnachweises zum jeweiligen Zeitpunkt, falls unsere Besucher*innen oder Mitwirkenden nicht 2x geimpft oder nach einer Covid-Infektion wieder genesen sind. JUGENDMUSIKSCHULE HOCHSCHWARZWALD E.V.EIN GUTER NAME, WENN‘S UM ‚S MUSIKMACHEN GEHT!

Nähere Informationen und Anmeldung erhalten Sie bei: Jugendmusikschule Hochschwarzwald e.V. 79822 Titisee-Neustadt, Franz-Schubert-Weg 4 Sekretariat: Tel. 07651/971748 E-Mail: [email protected] www.titisee-neustadt.de/jms

Vereine

Freiwillige Feuerwehr Eisenbach – Abteilung Oberbränd62. Generalversammlung der Feuerwehr Abteilung OberbrändAm Samstag, den 03. Juli 2021 findet um 20.00 Uhr in der Wolfwin-kelhalle in Eisenbach die 62. Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Oberbränd statt.

Zu dieser Versammlung möchten wir Sie recht herzlich einladen.

Tagesordnung:1. Begrüßung durch den Kommandanten2. Totenehrung3. Bericht des Schriftführers4. Bericht des Kassenverwalters5. Bericht der Kassenprüfer6. Bericht der Altersmannschaft7. Bericht des Kommandanten8. Entlastung des Feuerwehrausschusses9. Neuaufnahmen10. Beförderungen / Ehrungen11. Wahlen

• Kommandant• 1. Stellvertreter• 2. Stellvertreter• 3. Stellvertreter• Vertreter für den Feuerwehrausschuss

12. Grußworte der Gäste13. Verschiedenes, Wünsche und Anträge14. Schlusswort des Kommandanten

Mit freundlichen GrüßenMartin Metzger(Kommandant Freiwillige Feuerwehr Abteilung Oberbränd)

Schwarzwaldverein Löffingen - Eisenbach So. 04.07. Bezirkswanderung Schwarzwaldverein Lenzkirch Mit Musik geht alles besser-Wanderung auf dem Stadtmusik Panorama-Weg. Lasst Euch überraschen! Gehzeit: ca.4 Std, Auf- und Abstieg 465 m Hinweis: Rucksackverpflegung , Schlusseinkehr, es besteht die

Möglichkeit ab Unter-Lenzkirch mit dem Bus zum Kurhaus zu fahren.

Treffpunkt: 10.00 Uhr Kurhaus Lenzkirch Führung: Doris Vogel und Reinhard Rieger Anmeldung: bis 02. Juli 2021 bei Rita Bölle, Tel. 0765/8783, von Löffingen aus Fahrgem. ca. 09.30 Uhr

Mi. 07.07. S´isch Feierabend - eine kleine Abendrunde auf dem Heilkräuterpfad Mal schauen, was wir über die Heilkräuter schon alles wissen. Gehzeit: ca. 2 Std. Treffpunkt: 18.30 Uhr Supermarkt Lidl, evtl. Einkehr Führung: Rita und Herbert Bölle

Sa. 17.07. Ein Dorfpolizist erzählt - auf dem Säbeltomaweg Eine Tour mit herrlicher Aussicht auf den Feldberg, sanfte Anstiege, schmale Pfade Mathisleweiher - Häuslebauernhof - Windeckkopf - Hinterzarten Gehzeit: 3 Std. (mit Rückweg 4 Std.) 4 Std., Auf- und Abstieg je

325 m Hinweis: Frühstück im Clubhaus Unadingen Rucksackverpfl.,

gutes Schuhwerk Treffpunkt: 10:00 Uhr Bahnhof Löffingen ( Regiokarte ) Führung: Helga Klipstein und Renate Meder

Der Förderkreis Kreatives Eisenbach e.V. lädt einVerabschiedung Dorfschreiber Till Lenecke Sonntag, 11. Juli, 18:00 UhrWolfwinkelhalle, 79871 Eisenbach Der Gastaufenthalt des 16. Dorfschreibers endet zur Mitte des Mo-nats. Wir freuen uns, dass wir Ihnen mit der Verabschiedung die Ge-legenheit bieten können, unseren Gast vorzustellen. Herr Lenecke gibt Einblick in seine Arbeiten als Graphic Novel Autor. Er lässt uns teilhaben an der Freude beim Erzählen in Bildern und seinen Entdeckungen in Eisenbach. Musikalische Begleitung: Duo Lutgnueg, Roland Hensler und Mag-nus Cordes-Schmid. Eintritt frei.

Was sonst noch interessiert

Fragen zur Nebenkostenabrechnung? Kosten-lose Beratung durch den Stromspar-Check! Umfassend geschulte Stromspar-Teams spüren Einsparpotenziale bei Strom, Wasser und Heizen auf. Sie geben praktische Tipps zum energieeffizienteren Nutzungsverhalten und helfen mit kostenlosen Soforthilfen: z.B. LEDs, schaltbaren Steckerleisten, wassersparenden Duschköpfe etc. So können Energieverbrauch und -kosten sofort re-duziert werden. Haushalte mit geringem Einkommen können sich auf Wunsch ihre Nebenkostenabrechnung erklären lassen. Eine Anmeldung zum Stromspar-Check genügt. Die Beratung ist gebührenfrei. Seit 2008 gibt es diese bundesweite Initiative, in der der Deutsche Caritasverband und der Bundesverband der Energie- und Klima-schutzagenturen Deutschlands (eaD) die Bekämpfung von Ener-giearmut und die Erreichung von Klimaschutzzielen verknüpfen. Gefördert wird das erfolgreiche Projekt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit im Rahmen der Na-tionalen Klimaschutzinitiative. Weitere Förderer sind der Landkreis

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Breisgau-Hochschwarzwald, die Elektrizitätswerke Schönau und das Autohaus Krüger in Bad Krozingen. Die Beratung findet am Telefon und bei einem Hausbesuch statt, zu-sätzlich gibt es auch die Online-Beratung und die Beratung in der Sprechstunde. Den Stromspar-Check können alle Haushalte kostenlos nutzen, die Sozialleistungen beziehen oder deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Interessierte Haushalte melden sich ger-ne unter 0761/8965-459 oder [email protected] an. Weitere Informationen gibt es auf www.caritas-breisgau-hochschwarzwald.de

Outdoor - Ferien - Abenteuer Die 4 Elemente 05.09.2021 – 11.09.2021 Alter: 8-11 Jahre Naturfreundehaus Donautal Komm` mit auf unsere Abenteuerreise und entdecke die vier Ele-mente: Feuer, Erde, Wasser und Luft! Vom Naturfreundehaus Donautal entdecken wir durch spannende Geländespiele und erlebnisreiche Streifzüge, bei Tag und Nacht, die Wunder der Natur.Wir lernen Feuer auch ohne moderne Hilfsmittel zu entzünden, über ihm zu kochen und unser eigenes Besteck herzustellen. Richtig nass werden wir beim actionreichen Wasserspaß an der Do-nau. Hoch hinaus geht es beim Thema Luft – wer wird wohl den Dra-chen bauen, der am schnellsten fliegt? Auch die Erde wird uns schwer beschäftigen und wer mag, darf auch eine Nacht auf ihr, in der selbst gebauten Waldhütte schlafen. Natür-lich mit Isomatte und Schlafsack.

Des Abends sitzen wir in gemütlicher Runde am Lagerfeuer, blicken in den Sternenhimmel und auf abenteuerliche Tage zurück. Anmeldungen sind ab sofort unter der Webseite der Naturfreunde-jugend Württemberg www.nfjw.de möglich. Für Nachfragen steht die Geschäftsstelle der Naturfreundejugend unter 0711-481077 oder per Email [email protected] zur Verfügung Pressekontaktperson der Naturfreundejugend Württemberg Annika Bessler Tel: 0711-481077 [email protected]

Wichtige Information der Landespolizei Baden-WürttembergEinstellungszahlen bleiben auch weiterhin auf hohem Niveau.Kein Tag ist wie der andere, jeder Fall ist neu! Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz bei der Polizei sind sehr gut. Größte Einstellungsoffensive in der Geschichte der Polizei Ba-den-Württemberg läuft - sehr gute Karrierechancen für junge Men-schen bei der Polizei Baden-Württemberg. Der Umgang mit Menschen, die Anwendung moderner Technik und nicht zuletzt die Sicherheit eines spannenden Arbeitsplatzes – all diese Merkmale sprechen für eine Bewerbung bei der Landespolizei. Die Einstellungsberater des Polizeipräsidiums Freiburg informieren gerne telefonisch, per Mail oder in einem persönlichen Beratungs-gespräch unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheits- und Hygienevorschriften über die Ausbildung für den mittleren Polizei-vollzugsdienst und über das Bachelorstudium für angehende Poli-zei- bzw. Kriminalkommissare. Rückfragen und weitere Informationen unter Telefonnummer 07741/8316-204 oder per E-Mail an [email protected].

Stellenausschreibungen Stadt Löffingen Die Stadt Löffingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

IT-Systemadministrator (m/w/i) 100 %, unbefristet

Ihre Aufgaben:• Beschaffung, Installation und Betreuung von Hard- und Software

sowie den einzelnen Anwendungen im Rathaus und allen städti-schen Einrichtungen

• Netzwerkbetreuung und Netzplanung ggfls. in Zusammenarbei-ten mit externen Firmen

• Beratungs- und Koordinationsaufgaben• Support der Anwender*innen bei der täglichen Anwendung• Schulung der Anwender*innen bei der Einführung neuer Anwen-

dungen• Weiterentwicklung der städtischen IT- und Digitalisierung• Pflege des Wahlprogramms bei allen Wahlen

Änderungen vorbehalten Ihr Profil:• Studium im Bereich Informatik oder Ausbildung als Fachinforma-

tiker (m/w/i)• Fundierte Kenntnisse im Bereich Microsoft-Exchange, in Micro-

soft-Betriebssystemen und allen Microsoft-Anwendungen• Kenntnisse in SAP von Vorteil• Kenntnisse in Server- und Netzwerktechnologien• Sicherer Umgang mit Anwenderprogrammen• Teamfähigkeit, Kommunikations- und Organisationsfähigkeit Wir bieten Ihnen:• eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche Tätigkeit in einem

motivierten und engagierten Team• leistungs- und aufgabengerechte Vergütung nach EG 11 TVöD• betriebliche Altersvorsorge• individuelle Fortbildungsmöglichkeiten• einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz in einem schönen Rathaus Ihre Bewerbung reichen Sie bitte bis spätestens 06.08.2021 ein.

Für unseren städtischen Kindergarten in Göschweiler suchen wir zum 30.08.2021 eine

Fachkraft (m/w/i) nach § 7 KitaG in Teilzeit (15,5 Std. pro Woche), unbefristet.

Der Kindergarten Göschweiler ist ein naturverbundener Kindergar-ten mit drei Naturtagen pro Woche. In der Regelgruppe werden bis zu 25 Kinder betreut und gefördert.

Wir wünschen uns eine motivierte und offene Person, die Freude und Geduld im Umgang mit den Kindern und ihren individuellen Be-dürfnissen hat. Eine abgeschlossene Ausbildung nach § 7 KitaG wird vorausgesetzt.

Wir bieten Ihnen eine erfüllende und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten und engagierten Team, Gestaltungsspielraum für Ihre pädagogischen Ideen sowie individuelle Fortbildungsmög-lichkeiten.

Das Entgelt mit Jahressonderzahlung und leistungsorientierter Prä-mie sowie die zusätzlichen Sozialleistungen, z.B. der betrieblichen Altersvorsorge, richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentli-chen Dienst (TVöD).

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte bis spätestens 23.07.2021 ein.

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Eisenbach (Hochschwarzwald) Dienstag, 29. Juni 2021 11

Die Stadt Löffingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

technischen Mitarbeiter (m/w/i) für das Stadtbauamt in Vollzeit

Ihre Aufgabenschwerpunkte:• Verwaltung und Unterhaltung der städtischen Gebäude• Durchführung von Bauunterhaltungs- und Instandsetzungsmaß-

nahmen• Bauherrenvertretung bei der Abwicklung von Baumaßnahmen

durch Fachdienstleister• Baukostencontrolling und Rechnungsprüfung• Zuständig für die Materialbeschaffung• Mitwirkung bei der Fortschreibung der Investitionsplanung Ihr Profil• Bautechniker oder abgeschlossenes Fach-bzw. Hochschulstudium

der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbaren Fach-richtung

• Bürgerfreundlichkeit, Sozialkompetenz und Teamfähigkeit• Selbstständige, strukturierte und ergebnisorientierte Arbeitsweise• Organisations- und Verhandlungsgeschick sowie Verantwortungs-

bewusstsein• Grundkenntnisse im öffentlichen Vergabe und Vertragsrecht

(VOB, HOAI)• Führerschein Klasse 3 bzw. B

Wir bieten Ihnen eine erfüllende und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten und engagierten Team sowie eine Stelle mit großer Verantwortung und guten Fort- und Weiterbildungsmöglich-keiten, außerdem flexible und familiengerechte Arbeitszeiten. Das Entgelt mit Jahressonderzahlung und leistungsorientierter Prä-mie sowie die zusätzlichen Sozialleistungen, z.B. der betrieblichen Altersvorsorge, richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentli-chen Dienst (TVöD).

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte innerhalb von 4 Wochen ein.

Alle Bewerbungen senden Sie bitte an die: Stadt LöffingenRathausplatz 179843 Löffingen Ihre Online-Bewerbung senden Sie bitte an [email protected] Für Fragen steht Ihnen Frau DrescherTel: 07654/802-39zur Verfügung

Blutspenden werden dringend benötigt Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebens-wichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK-Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwen-dig, erlaubt und sicher. Gerade vor dem Hintergrund weiterer Lockerungen der Pande-mie-Maßnahmen sowie den anstehenden Sommerferien geht die Zahl der verfügbaren Blutspenden bereits jetzt spürbar zurück. Pa-tienten sind dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behand-lung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende:

Dienstag, dem 13.07.2021 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Kurhaus Titisee, Strandbadstr. 4 79822 TITISEE-NEUSTADT / TITISEE Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicherheits-standards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleis-ten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich ge-sund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Hus-ten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körper-temperatur), sowie Men-schen die Kontakt zu einem Coronavirus-Verdachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, wer-den nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Weitere Informationen und die Terminreser-vierung finden sie unter www.blutspende.de/corona Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspende-dienst erhalten Sie auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11.

DIE CHANCE IN DER KRISE VortragsreihemitMöglichkeitzumanschließendenAustauschundVernetzung Start der kostenfreien Eröffnungsveranstaltung am 03.07. von 19:30 – 21:00 im Kursaal Lenzkirch Weitere Termine werden noch bekannt gegeben. Der erste Abend soll einen Überblick der wichtigsten Themen dar-stellen Vorträge von: Dr.phil.KristinaKlitzke PastorMatthiasDobutowitschSystemischeTherapeutin(DGSF)JasminDobutowitsch

Themen der Vortragsreihe • Mehr Zeit für Familie - aber wie gestalten?

Tipp und Tricks rund um Erziehung und Zusammenleben in der Familie

• Beziehungsfähigkeit fördern (Kommunikation, Empathie, Verhal-ten...)

• Meinungsbildung unter schwierigen Rahmenbedingungen• Verschiedene Positionen, Toleranz und Spaltung• Die Kraft des differenzierten Denkens (um Stigmatisierung und

Spaltung zu verhindern)• Erschütterung und Besinnung (was hält mich wirklich?)• Dialoge führen und gemeinsam zur Lösung finden• Gesellschaft, die zusammenarbeitet• Impulse für Selbstständige und Unternehmer• Hilfestellung bei Einsamkeit und Depression• Bildung eines Netzwerkes

Lebenshilfe Südschwarzwald e. V. Wege gestalten. Gemeinsam. Scheuerlenstraße 7, 79822 Titisee-Neustadt Verwaltung und Geschäftsstelle Montag - Donnerstag 08 - 15 UhrFreitag 08 – 12 Uhr 07651 93 626 [email protected]

Integrationsfachdienst Freiburg Beratungsstelle für schwerbehinderte, psychisch erkrankte und hörbehinderte ArbeitnehmerInnen und deren Arbeitgeber 0711 / 250 832 800

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12 Dienstag, 29. Juni 2021 Eisenbach (Hochschwarzwald)

Wir haben ausgewählte Jobs in verschiedenen Fachbereichen in Voll- und Teilzeit, teilweise Führungspositionen, zu vergeben ! In-teressiert ? Informieren Sie sich unter www.lebenshilfe-ssw.de/jobs unter dem Reiter „Hauptamtliche Stellen“. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktauf-nahme. Gruppenangebote Hochschwarzwald, Sabine Fendt Montag, Mittwoch und Freitag 08 – 13 Uhr 07651 93 626 19 [email protected] Persönliche Angebote Hochschwarzwald, Sabine VerborgDienstag und Donnerstag 09 – 16 Uhr Mittwoch 9 – 11 Uhr 07651 93 626 11 [email protected] Damit Sie sich selbst nicht vergessen ... Wir bieten Unterstützung von Angehörigen, die ein Familienmitglied mit Behinderung zu Hause betreuen, durch unsere ehrenamtlichen Betreuungskräfte. Diese entlasten die Angehörigen und sind Abwechslung und Kon-takt „nach draußen“ für Menschen mit Handicap, gerade auch jetzt, in diesen schwierigen Corona-Zeiten!. Wir beraten Sie bei individuellen Fragen rund um die Behinderten-hilfe, z.B. Suche nach Kostenträgern, Stellung von Anträgen für Pfle-gegrade und Behindertenausweise, Abklärungen mit Versicherun-gen und Pflegekassen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon 07651 93626 11 oder peremail: [email protected] Ihre Sabine Verborg Betreuung / Begleitung für einen 48-jährigen Mann in Frieden-weiler gesucht! Leider ist der Vater eines durch uns betreuten Jungen in Friedenwei-ler mittlerweile auch erkrankt, so dass er sich Aktivitäten ausserhalb seiner Wohnung ohne Begleitung nicht mehr zutraut. Daher suchen wir eine Person, die Lust und Zeit hat, mit ihm ver-schiedene Aktivitäten, wie z.B. Spaziergänge oder kleinere Ausflüge zu unternehmen. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird durch eine steu-erfreie Aufwandsentschädigung vergütet. Fahrtkosten im Rahmen von Ausflügen etc. werden erstattet – Unter Umständen kann ein Fahrzeug von der Lebenshilfe zur Verfügung gestellt werden. Sie haben Zeit und Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontakt-aufnahme. Bitte melden Sie sich unter Tel. 07651/93 626-11 bei Frau Sabine Ver-borg oder per E-Mail an: [email protected]

Kirchliche nachrichten

FeG Titisee-Neustadt Im Bildstöckle 8, 79822 Titisee-Neustadt. Pastor: Matthias Dobutowitsch, Tel. 07651-2753. www.feg-tn.de / [email protected] Welche Gottesdienste und Veranstaltungen aktuell stattfinden, ist auf unserer Homepage vermerkt. Da sich die Umstände derzeit zu schnell ändern, ist das der beste Weg. Für Informationen und Gebetsanliegen können Sie sich aber auch gerne telefonisch oder per Mail an uns wenden. Gerade in einer Zeit wie dieser wollen wir auf jeden Fall ansprechbar bleiben. Seien Sie ermutigt, in irgendeiner Form mit uns in Kontakt zu treten. Wir wollen weiterhin eine Botschaft der Hoffnung, der Orientierung und der Zurüstung teilen. Das ist neben Veranstaltungen auch über einen persönlichen Kontakt möglich. Ihre FeG Titisee-Neustadt

ChristusGemeinde Hochschwarzwald Mitglied im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden K.d.ö.R. Gutachstrasse 46, 79822 Neustadt www.christusgemeinde-hochschwarzwald.de phone: 07654/8081759 Herzliche Einladungen zu unseren Gottesdiensten. Teilnahme ist nur mit einer medizinischen Mund-Nasenmaske (FFP2/KN 95/N95) möglich. Für den Gottesdienst bitte ein eigenes Handtuch, Brot und Traubensaft/Wein fürs Abendmahl mitbringen, da wir jedes Mal im Gottesdienst auch das Abendmahl feiern. Gemeindegesang findet mit der medizinischen Mund-Nasenmaske statt. Die AHA-Regeln werden eingehalten. Parallel wir weiterhin unser Gottesdienste über Skype live übertra-gen. Dafür können Sie sich unter 07654/8081759 oder [email protected] anmelden. Unsere nächste Gottesdienst im Juli und Augnst Sonntag 4. Juli Gottesdienst um 10.15 Uhr Sonntag 11. Juli Gottesdienst um 10.15 Uhr Sonntag 18. Juli Gottesdienst um 10.15 Uhr Gerne beten wir auch für Sie. Sie können uns vertraulich über die oben genannte Email oder die Telefonnummer erreichen. Wir freuen uns auf Sie Pastor Markus Jerominski

Evangelische Kirchengemeinde Neustadt Pfarramt : GEMEINDEBÜRO: Tel. 07651/2001-12, Fax 07651/2001-20, eMail: [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag 9.30-11.30 Uhr, Donnerstag 14.30-17.30 und Freitag 8.30.-11.30 Uhr Pfarrer Rainer von Oppen Tel.: 07651/ 2001-16 e-mail:[email protected] Diakon Torben Bremm Tel.: 07651/2001-11 e-mail: [email protected] Evangelischer Kindergarten Arche Noah: Leitung Claudia LAUFER: Tel. 07651/2001-13, Fax 07651/2001-20, e-mail: [email protected]

1- Juli 2021 bis 15. Juli 2021Dankbarkeit! Wer dankbar sein kann, geht zufriedener durchs Leben, das habe ich zumindest bei ganz vielen Menschen erleben dürfen. Gesten der Dankbarkeit können ganz unterschiedlich ausfallen. Von einer habe ich gelesen (von O. Weymann), die ich unbedingt weiter-geben möchte: „In wenigen Minuten erreichen wir die nächste Station. Der Mann mir gegenüber steht auf, geht zum Ausgang. Die Zugtür öffnet sich, als mein Blick auf seinen leeren Platz fällt. Da liegt seine Laptopta-sche. Schnell springe ich auf und gebe ihm seine Tasche. ‚Moment‘, sagt er und drückt mir schnell eine Karte im Visitenkartenformat in die Hand. ‚Die ist für Sie!‘ Wieder im Zug sehe ich mir die Karte an und lese: ‚THANK YOU! You made may day!‘ Ich muss schmunzeln und freue mich über die Karte und über diese Art und Weise des Dan-kens. ‚You made my day.‘ – ‚Du hast mir heute meinen Tag schöner gemacht.‘ Eine tolle Idee für den Alltag, nicht nur bei Gefälligkeiten. Dieser Mensch hat mir den Tag schöner gemacht.“ Es grüßt Sie herzlich, Ihr Pfarrer Rainer von Oppen Gottesdienste Sonntag, 04. Juli 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfarrer von Oppen) Sonntag, 11. Juli 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer von Oppen) Termine Konfirmation 2022 Am Mittwoch, 7. Juli um 19.00 Uhr laden wir ein zum Elternabend des Konfirmandenjahrgangs 2022 in das evangelische Gemeinde-zentrum. Ende des redaktionellen Teils

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REZEPT-IDEE DER WOCHE ...

LASSEN SIE ES SICH SCHMECKEN!LASSEN SIE ES LASSEN SIE ES SICH SCHMECKEN!LASSEN SIE ES LASSEN SIE ES SICH SCHMECKEN!

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zutaten FÜR 2 PERSONEN200 g SpaghettiSalz, Pfeffer1 Zitrone (unbehandelt)2 EL Olivenöl, 3 EL Butter1 TL Chiliöl (alternativ: Olivenöl + 1 TL Chilfl ocken), Chilifl ocken2 Knoblauchzehen1 TL FenchelsamenPfefferzwei Handvoll Rucola60 g gehobelter Parmesan-Käse1,5 EL Petersilie

Bella Italia-Quartett:Spaghetti, Zitrone, Knoblauch, Rucola

ZubereitungSpaghetti nach Packungsanweisung in kochendem Salzwas-ser bissfest garen, etwas Kochwasser beiseite stellen. Inzwi-schen Zitrone heiß waschen, trockenreiben und 1 TL Schale fein abreiben, restliche Schale mit einem Zestenreißer in feinen Streifen abziehen. Die Zitrone auspressen.

Rucola gut unter leßendem Wasser waschen, beiseite stellen.

Die Knoblauchzehen in dünne Scheiben schneiden, in zwei EL Olivenöl, dem Chiliöl und Fenchelsamen etwas anschwitzen, für die richtige Schärfe die Chilifl ocken hin-zugeben und mit anbraten. Zitronensaft, etwas Kochwasser von der Pasta, fein abgeriebene Schale, Petersilie und die geschmolzene Butter unterrühren, mit Salz und Pfeffer abschmecken.

Zum Schluss die Pasta mit der Soße und dem gewaschenen Rucola in der Pfanne vermengen.

Rucola-Spaghetti zügig auf Tellern anrichten, mit gehobel-tem Parmesan und den Zitronenschalenstreifen bestreut servieren.

Tipps & TricksRucola ist nur begrenzt haltbar. Wenn

man ihn in feuchtes Küchenpapier einwickelt,

hält er sich im Kühlschrank maximal zwei bis

drei Tage. Rucola kann sowohl roh als auch gegart

gegessen werden. Der Geschmack der Rucolablätter

erinnert an Kresse und Walnüsse. Das Blattgemüse, das

ursprünglich aus Italien stamt, fi ndet in der Küche als

Würzmittel für Pastagerichte, Risotto, Suppen, in Pesto

und auf fertigen Pizzen Verwendung, beliebt sind

auch Salate mit Rucola. Das leicht bittere Aroma

harmoniert ebenso in Speisen mit Fleisch, Fisch,

Meeresfrüchten. Rucola sollte gründlich unter

fl ießendem Wasser gewaschen werden.

Lange Blattstiele mit den Fingern

abzupfen.

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Bei Symptomen, Kontakt mit Infizierten oder unsicheren Situationen: zeitnah auf Corona testen lassen! Informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt, beim ärztlichen Bereitschafts­dienst unter 116 117 oder bei Ihrem Gesundheitsamt. ZusammenGegenCorona.de

AHA! Und im Zweifel lieber testen lassen.

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Es gelten unsere AGB (siehe www.primo-stockach.de) und unsere aktuelle Preisliste für Gewerbetreibende und Werbeagenturen. Um in den Genuss dieser Aktion zu kommen liefern Sie bitte Ihre druckfähi-gen, fertigen Anzeigenvorlagen (Daten) bis donnerstags, 9 Uhr in der Vorwoche. Ebenfalls bitten wir um die Abbuchungserlaubnis, andere Zahlungsmethoden sind ausgeschlossen. Alle bestehenden Rabatt-, Abschluss- und Skontovereinbarungen mit unserem Verlag sind au-

ßer Kraft gesetzt. Jedoch wird das mm-Volumen Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Ihre Anzeigenschaltung muss durch sechs teilbar oder durch vier teilbar sein und in sechs/vier aufeinanderfolgenden Wochen geschalten werden. Farbzuschläge sind nicht rabattierfähig. Die zwei günstigsten Ausgaben sind für Sie kostenlos.

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