Amtsblatt...48. Jahrgang Salzgitter, 27. Januar 2021 Amtsblatt Nr. 2 Seite 9 Herausgeber: Stadt...

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FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Salz- gitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Ge- bäudemanagement, Einkauf und Logistik, Klesmerplatz 1, 38259 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-3585 48. Jahrgang Salzgitter, 27. Januar 2021 Nummer 2 Inhalt Seite 6 BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend 8.00 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 13.00 Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen. Amtsblatt Nr. Amtliche Bekanntmachung Seite 3 1. Änderungssatzung der Satzung über die Förderung von Kindern bei Angeboten der Kindertagespflege gemäß § 23 ff Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 7 4 Aufstellung des Bebauungsplans Leb 134, 1. Änd. für Salzgitter-Lebenstedt „Bahnhofsvorplatz“ 9 5 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Ghg 54 mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung für Salzgitter- Gebhardshagen „Westlich Michael -Ende-Ring“ 11 6 Feststellung / Auslegung des Jahresabschlusses 2019 16 7 Öffentliche Zustellungen* 17 8 Öffentliche Zustellungen* 18 9 Öffentliche Zustellungen* 19 * Öffentliche Zustellungen w erden in der digitalen Version gem. DSGVO nach der jew eils vorgeschriebenen Veröffentlichungsfrist von der Internetseite der Stadt Salzgitter gelöscht.

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FÜR DIE STADT SALZGITTER

Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Salz-gitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0

Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Ge-bäudemanagement, Einkauf und Logistik, Klesmerplatz 1, 38259 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-3585

48. Jahrgang Salzgitter, 27. Januar 2021 Nummer 2

Inhalt

Seite 6

BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend 8.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen.

Amtsblatt

Nr. Amtliche Bekanntmachung Seite

3 1. Änderungssatzung der Satzung über die Förderung von Kindern bei Angeboten

der Kindertagespflege gemäß § 23 ff Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 7

4 Aufstellung des Bebauungsplans Leb 134, 1. Änd. für Salzgitter -Lebenstedt „Bahnhofsvorplatz“

9

5 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Ghg 54 mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung für Salzgitter-Gebhardshagen „Westlich Michael-Ende-Ring“

11

6 Feststellung / Auslegung des Jahresabschlusses 2019 16 7 Öffentliche Zustellungen* 17

8 Öffentliche Zustellungen* 18 9 Öffentliche Zustellungen* 19

* Öffentliche Zustellungen w erden in der digitalen Version gem. DSGVO nach der jew eils vorgeschriebenen

Veröffentlichungsfrist von der Internetseite der Stadt Salzgitter gelöscht.

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Amtliche Bekanntmachungen

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1. Änderungssatzung der Satzung über die Förderung von Kindern bei Angeboten der Kindertagespflege gemäß § 23 ff Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Aufgrund der §§ 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.Oktober 2019 (Nds. GVBl. S. 309), in Verbindung mit § 90 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652), hat der Rat der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am 23.09.2020 folgende Änderungssatzung be-schlossen: § 1 Die Satzung über die Förderung von Kindern bei Angeboten der Kindertagespflege gemäß § 23 ff Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.2016 (Amtsblatt für die Stadt Salzgitter S. 225ff) wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 SGB VIII wird gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII ein öffentlich-rechtlicher Kostenbeitrag in pauschalierter, gestaffelter Form erhoben. Dieser Beitrag ist einkommensabhängig. Dies gilt für Kinder von Geburt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und vom Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Während der Zeit von 3-6 Jahren (gerechnet ab dem 1. des Monats, in dem das 3. Lebensjahr vollendet wird) entsteht analog der Betreuung in einer Kin-dertageseinrichtung kein Kostenbeitrag, soweit die Tagesbetreuung nicht mehr als 8 Stunden mon-tags bis freitags für das Kind umfasst.

b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: Bei einer Kindertagesbetreuung von mehr als 5 Stunden täglich wird zur Abgeltung der häuslichen Ersparnis für Verpflegung zusätzlich zum Kostenbeitrag ein Verpflegungszuschlag in Höhe von bis zu 45,00 Euro monatlich erhoben. Dieser wird von der Tagespflegeperson selbst erhoben. Alterna-tive Regelungen zu Satz 1 können in Ausnahmefällen mit der Tagespflegeperson getroffen werden. Gründe hierfür sind z.B. gesundheitliche und medizinische Notwendigkeiten, die regelmäßige Inan-spruchnahme einer zweiten Hauptmahlzeit in der Betreuungszeit oder eine regelmäßige Mitgabe von Essen durch die Kindeseltern. Sollten vorrangige Leistungen, z.B. aus dem Bildungs- und Teil-habepaket, verfügbar sein, sind diese zunächst verbindlich auszuschöpfen.

2. § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:

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Die Höhe des monatlichen Kostenbeitrages ist abhängig von der in der Rahmenvereinbarung zwi-schen Kindeseltern und Tagespflegeperson monatlich vereinbarten Betreuungszeit, der Anzahl der kindergeldberechtigten im Haushalt der kostenbeitragspflichtigen Elternteile lebenden Kinder und dem monatlichen Einkommen des Kostenbeitragsschuldners über der Einkommensgrenze nach § 6.

b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: Der Kostenbeitrag wird in drei Stufen erhoben. In die Stufe 1 fallen die Betreuungsfälle, in denen lediglich ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt der beitragspflichtigen Elternteile lebt. In die Stufe 2 fallen die Betreuungsfälle, in denen zwei kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt der bei-tragspflichtigen Elternteile gleichzeitig leben und in die Stufe 3 die Betreuungsfälle, in denen drei oder mehr kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt der beitragspflichtigen Elternteile gleich zeitig leben.

3. § 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Bei einer Unterbrechung der Tagespflege durch Krankheit, Urlaub oder wegen sonstiger Gründe ist der Kostenbeitrag für die Dauer von bis zu insgesamt 20 Tagen im Betreuungsjahr seitens der Ta-gespflegeperson sowie 20 Tage je betreutem Kind der Tagespflegeperson in voller Höhe weiterzu-zahlen.

4. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert: Die An- und Abmeldung von Kindern in Tagespflege kann grundsätzlich nur unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen erfolgen. In begründeten Einzelfällen und nach Rücksprache mit dem Fach-dienst Kinder, Jugend und Familie ist auch eine abweichende Kündigungsfrist möglich. § 2 Diese 1. Satzung über die Förderung von Kindern bei Angeboten der Kindertagespflege gemäß § 23 ff Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)) tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Salzgitter, den 07.12.2020

gez. Frank Klingebiel

Oberbürgermeister

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Aufstellung des Bebauungsplans Leb 134, 1. Änd. für Salzgitter-Lebenstedt

„Bahnhofsvorplatz“

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 01.12.2020 die Aufstellung

des o. g. Bebauungsplans für die im abgedruckten Lageplan gekennzeichnete Fläche in Salzgitter-

Lebenstedt beschlossen.

Das Ziel der Planung ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten der Unterarten Spiel und Ero-

tik. Gleichzeitig sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans Leb 134 überprüft und an die aktu-

elle Sach- und Rechtslage angepasst werden.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

- Fachgebiet Stadtplanung -

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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Ghg 54 mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung für Salzgitter-Gebhardshagen

„Westlich Michael-Ende-Ring“

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 den vorstehend bezeichneten Bebauungsplan als Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB) beschlossen. Das Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA), um den bestehen-den Bedarf an Wohnbauland zu decken. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die durch den Bebauungsplan überdeckten Teilflächen des Bebauungsplans Ghg 32 für SZ-Geb-hardshagen „Gärtnerei am Weddemweg“ können in der Zeit

vom 04.02.2021 bis 08.03.2021 unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden: www.salzgitter.de/rathaus/fachdienste/Auslegungen.php Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planung während dieses Zeitraums nach vorheriger Termin-vereinbarung (Kontaktdaten siehe unten) auch im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 in Salzgitter-Lebenstedt einsehen zu können.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stel-lungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können im Inter-net und nach Terminvereinbarung im Rathaus der Stadt Salzgitter eingesehen werden: Mensch und Gesundheit Stellungnahme des Fachdienstes 53, Gesundheitsamt vom 02.05.2018 zur Art der Schall-

schutzmaßnahmen Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 09.05.2018 zum Vorhandensein von ge-

schützten Landschaftsbestandteilen nach Gehölzschutz-verordnung der Stadt Salzgitter und zu Art und Umfang der Prüfung des Artenschutzes aus naturschutzrechtlicher Sicht sowie zu Art und Umfang der Eingriffs- Ausgleichs-bilanzierung

Bebauungsplan Ghg 54 für SZ-Gebhardshagen „Westlich Michael-Ende-Ring“ - Gutachten zur Eingriffsregelung; Planungs-Gemeinschaft GbR LaReG; Oktober 2019

Bebauungsplan Ghg 54 für SZ-Gebhardshagen „Westlich Michael-Ende-Ring“ – Kartierbericht Fledermäuse und Avifauna mit Aussagen zu artenschutzrechtlichen Belangen, Planungs-Ge-meinschaft GbR LaReG; Braunschweig; Oktober 2019

Fläche/ Boden

Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 24.05.2018 zum Vor-handensein von Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit

Stellungnahmen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 09.05.2018 zu Abwurfkampfmitteln

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Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 09.05.2018 zum Umfang von Untersu-chungen der Schadstoffbelastung des Bodens aus bodenschutzrechtlicher Sicht

Bodenuntersuchungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Ghg 54 für Salzgitter-Gebhardshagen „Westlich Michael-Ende-Ring“, Dr. Pelzer und Partner; Hildesheim; März 2019

Bodenuntersuchungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Ghg 54 für Salzgitter-Gebhardshagen „Westlich Michael-Ende-Ring“ - Nachuntersuchung Teilfläche MP5 bzgl. PAK16, Dr. Pelzer und Partner; Hildesheim; Mai 2019

Wasser/ Grundwasser Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 09.05.2018 zum Vorhandensein eines Ge-

wässers III. Ordnung im Plangebiet

Bodenuntersuchungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Ghg 54 für Salzgitter-Gebhardshagen „Westlich Michael-Ende-Ring“ (Abschnitt Entwässerung), Dr. Pelzer und Part-ner; Hildesheim; März 2019

Luft/ Klima

Nicht betroffen Orts- und Landschaftsbild

Stellungnahme des Städtischen Regiebetriebs (SRB) vom 02.05.2018 zur Eingrünung des Orts-randes

Landschaftsrahmenplan der Stadt Salzgitter, planungsgruppe grün – storz und partner, Oktober 1998

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 03.05.2018 zur Nutzbarkeit des Landwirt-schaftlichen Wegs in die Feldmark für landwirtschaftlichen Verkehr

Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 21.06.2018 zur Wahrscheinlichkeit der Entdeckung archäologischer Fundstellen

Umweltbericht

Der Umweltbericht enthält Beschreibungen und Bewertungen der Umweltaus-wirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und ihre biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser/ Grundwasser, Luft/ Klima, Orts- und Landschaftsbild, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Wech-selwirkungen zwischen den Schutzgütern, Prognosen über die Entwicklung bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung, geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich und deren Überwachung sowie in Betracht kommende andere Planungsmög-lichkeiten.

Das Plangebiet (Geltungsbereich 1) umfasst die östlichen Teilflächen der Kleingartenanlage Geb-hardshagen einschließlich des Vereinsheims und des Grabelandes zwischen der bestehenden Zu-wegung im Westen, dem bestehenden landwirtschaftlichen Weg im Norden (ehem. Erzbahntrasse), dem Neubaugebiet im Bereich des Michael-Ende-Rings im Osten und der Bebauung im Bereich des Gebrüder-Grimm-Wegs im Süden. Die externe Ausgleichsfläche umfasst die Geltungsbereiche 2 und 3 in der Gemarkung Geb-hardshagen, Flur 5, Flurstücke 17 sowie 13 und 14. Die Geltungsbereiche liegen ca. 50 bis 350 m nordöstlich des Plangebiets in der Gebhardshagener Feldflur.

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Ghg 54 mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung für SZ-Gebhardshagen „Westlich Michael-Ende-Ring“ und die Geltungsbereiche 2 und 3 für den exter-nen Ausgleich sind in abgedruckten Lageplänen eingetragen. Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich an die Stadt Salzgitter, FG Stadt-planung, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter oder per E-Mail an [email protected] gerichtet werden. Stellungnahmen können nach vorheriger terminlicher Vereinbarung auch mündlich zur Niederschrift gebracht werden. Nach der o. g. Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bau-leitplan unberücksichtigt bleiben. Termine für die Einsichtnahme in die Unterlagen oder einer mündlichen Niederschrift erhalten Sie telefonisch zu folgenden Zeiten:

Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr

Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr unter den Telefon-Nummern (05341) 839 -3526, -3520, -3533 oder -4061. Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz - Fachgebiet Stadtplanung -

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Feststellung / Auslegung des Jahresabschlusses 2019 Der anliegende Beschluss wurde in der 46. öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Salzgitter vom 16.12.2020 einstimmig gefasst: TOP 4.10 Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Vorlage: 4339/17 Der Jahresabschluss 2019 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 Niedersäch-sisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen. Anmerkung: Die Beschlussfassung erfolgte unter Berücksichtigung nicht-öffentlicher Bestandteile aus der 46. nicht-öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Salzgitter vom 16.12.2020 unter TOP 3.1 Vorlage: 4339/17-MV. __________________________________________________________________________ Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 Der anliegende Beschluss wurde in der 46. öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Salzgitter vom 16.12.2020 einstimmig gefasst: TOP 4.11 Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019

Vorlage: 4340/17 Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt. __________________________________________________________________________ Der Jahresabschluss ohne Forderungsübersicht wird gem. § 129 Abs. 2 Niedersächsisches Kom-munalverfassungsgesetz (NKomVG) im

Fachdienst 20 - Haushalt und Finanzen - Fachgebiet Stadtkasse

im Rathaus, Büro 18 Joachim-Campe-Str. 6-8

38226 Salzgitter öffentlich ausgelegt. Eine Einsichtnahme ist nur in vorheriger Terminabsprache (Hr. Friemel telefonisch 05341/839-3353 oder per E-Mail [email protected]) zu den nachfolgenden Öffnungszeiten möglich.

Montag, den 01.02.2021 bis Dienstag, den 09.02.2021 Montag - Mittwoch und Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

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48. Jahrgang Salzgitter, 27. Januar 2021 Amtsblatt Nr. 2

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Schlussbericht des Fachdienstes Rechnungsprüfung der Stadt Salzgitter über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019: Der Schlussbericht des Fachdienstes Rechnungsprüfung der Stadt Salzgitter über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 (eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Salzgitter hierzu war nicht erforderlich) wird gemäß § 156 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge-setzes im

Fachdienst 20 - Haushalt und Finanzen - Fachgebiet Stadtkasse

im Rathaus, Büro 18 Joachim-Campe-Str. 6-8

38226 Salzgitter öffentlich ausgelegt: Eine Einsichtnahme ist nur in vorheriger Terminabsprache (Hr. Friemel telefonisch 05341/839-3353 oder per E-Mail [email protected]) zu den nachfolgenden Öffnungszeiten möglich.

Montag, den 01.02.2021 bis Dienstag, den 09.02.2021 Montag - Mittwoch und Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

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Öffentliche Zustellungen

Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist. Name/Empfänger letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Bescheid Aktenzeichen vom Amro, Anas Mozartstr. 24 Straßenverkehrsgesetz 02.11.2020 32.22/3284/131371 38226Salzgitter

Der Bescheid kann durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im FachdienstBür-gerService und Ordnung –Führerscheinstelle-, Salzgitter-Lebenstedt, Neißestr, 203, während der Sprechzeiten bis zum 17.02.2020 eingesehen werden. Nach Ablauf von 2 Wochen, nach Beginn der Bekanntgabe, gelten die Bescheide als zugestellt. Fachdienst BürgerService und Ordnung - Städtischer Ordnungsdienst - AZ.: 32.2/3284/131371

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Aushang: vom bis ______________________________ FD 32 Datum/Unterschrift

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Öffentliche Zustellungen

Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist. Name/Empfänger letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Bescheid Aktenzeichen vom Berikoven, Melanie Hinterberg 9 8. Buch Sozialgesetzbuch 12.11.2020 3001.3616-04258 38229 Salzgitter (SGB VIII) Berikoven, Melanie Hinterberg 9 8. Buch Sozialgesetzbuch 30.12.2020 3001.3616-04241/04258 38229 Salzgitter (SGB VIII)

Der Bescheid kann durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im Fachdienst Kin-der, Jugend und Familie, Fachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe, Dienstgebäude Katasteramt, Zim-mer K 205, Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 13, während der Sprechzeiten bis zum 26.02.2021 eingesehen werden. Nach Ablauf von 2 Wochen, nach Beginn der Bekanntgabe, gelten die Bescheide als zugestellt. Fachdienst Kinder, Jugend und Familie - wirtschaftliche Jugendhilfe - AZ.: 3001.3616-04258 Aushang: vom 27.01.2021 bis 26.02.2021 ______________________________ FD 51 Datum/Unterschrift

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Seite 19

Herausgeber: Stadt Salzgitter · Ersteller: Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik

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Öffentliche Zustellungen

Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist. Name/Empfänger letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Bescheid Aktenzeichen Reinert, Kevin Jörn Wichernstraße 14 Straßenverkehrsgesetz 23.12.2020 32.4/082015226 38300 Wolfenbüttel Swiridoff, Konstantin C. Wotanstraße 2 Straßenverkehrsgesetz 23.12.2020 32.4/032020890 82110 Germering Badita, Iulian Str. 1907 BI.A 10 Straßenverkehrsgesetz 30.12.2020 32.4/032017297 RO-77125 Magurele Lehtoja, Margus Allikostraße 5 Straßenverkehrsgesetz 30.12.2020 32.4/032016366 EST-51007 Estland Tindiris, Nicolae Siemensweg 22 Straßenverkehrsgesetz 04.01.2021 32.4/032017131 38228 Salzgitter Leewen, Nathalie Wasserstraße 15 Straßenverkehrsgesetz 11.01.2021 32.4/052004563 31167 Bockenem Asenov, Asen Museumstraße 73 Straßenverkehrsgesetz 13.01.2021 32.4/152010306 38229 Salzgitter

Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im Fachdienst BürgerService und Ordnung –Städtischer Ordnungsdienst-, Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6 - 8, während der Sprechzeiten bis zum 24.02.2021 eingesehen werden. Nach Ablauf von 2 Wochen, nach Beginn der Bekanntgabe, gelten die Bescheide als zugestellt. Fachdienst BürgerService und Ordnung - Städtischer Ordnungsdienst - AZ.: 32.4/ Aushang: vom bis ______________________________ FD 32 Datum/Unterschrift