Amtsblatt für die Stadt Bergen · PDF file2016 in Bergen zum neuen Panzerbataillon 414...

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  • Amtsblatt fr die Stadt Bergen

    Postwurfsendung an smtliche Haushalte

    45. Jahrgang Nr. 4Bergen, den 26. November 2015

    Liebe Brgerinnen und Brger,

    gern mache ich auf einige Aktionen aufmerksam, die derzeit dazu beitragen, die Attraktivitt unserer Stadt sowohl bei Ihnen als auch bei Auswrtigen zu verstrken. Wir wollen damit Neu-brger anziehen, aber auch die vielen Aspekte unserer kleinen Stadt unterstreichen und bekannter machen. Dazu zhlen unter anderem unsere fr ein Grundzentrum hervorragende Infrastruk-tur, unsere zahlreichen attraktiven Veranstaltungen, unser reges Vereins- und Kulturleben, unsere industriearme Umgebung und die Nhe zur Natur, unsere berdurchschnittlich gute Versorgung im Bereich der Kinderbetreuung, unser medizinisches Angebot mit Fachrzten vor Ort sowie die groartige Untersttzung bei der Familien- und Seniorenbetreuung.

    Die erste so genannte Imagekampagne nennt sich Testimoni-als. Testimonials sind Menschen der Gegenwart aus Bergen (Zeitzeugen), die eine positive Aussage ber Bergen getroffen haben und sich damit auf Bannern, Postern oder Klebefolie in zahlreichen Geschften und Schaufens-tern unserer Stadt prsentieren. Auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Bergen (bergen-online.de) spiegeln sich die Testimonials in der Bannerzeile abwechselnd wider.

    Die andere Aktion ankommen.wohlfhlen. richtet sich vor allem an Neubrger/innen, die sich in Bergen niederlassen wollen, wozu auch Soldaten aus Deutschland und den Niederlanden zhlen, die im Jahr 2016 in Bergen zum neuen Panzerbataillon 414 gehren. Es handelt sich um ein Gutscheinheft mit Rabatten fr Neubrger, bei dem zahlreiche Firmen, Vereine und Einrichtungen der Stadt Bergen mitgewirkt haben. Damit soll den Neuen der Start in einer zu-nchst fremden Umgebung erleichtert und ihnen das Gefhl vermittelt werden, dass sie bei uns wirklich willkommen sind.

    In diesem Sinne wnsche ich eine schne Adventszeit und besuchen Sie auch gern unseren schnen Weihnachtsmarkt am ersten Adventswochenende,

    Ihr

    Rainer Prokop

    Gute ErreichbarkeitIch lebe gerne in Bergen, weil ich alles mit dem Fahrrad erreichen kann, zum Beispiel Sportangebote und meinen Musikunterricht. Ich wohne auch gerne in Bergen, weil meine ganze Familie meine Eltern, meine Oma und meine Uroma immer schon in Bergen wohnt!

    Hanna PrilopSchlerin

    Regina Timme

    Schnes Land, nette Leute

    Ich lebe gerne in Bergen, weil ich Land und Leute hier sehr mag und die Stadt mit ihren Drfern sehr schn finde. Ich bin sehr verwurzelt in Bergen, weil ich mein ganzes Leben hier verbracht habe.Ich wohne gern in Bergen, weil man obwohl mitten in der Natur hier vor Ort alles bekommt.

  • INHALTSVERZEICHNIS

    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 3

    Satzungen 3

    Satzung ber die Festsetzung der Realsteuerhebstze in der Stadt Bergen 3

    Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 3

    Berichtigung der Prambel in der Satzung ber die Erhebung von Gebhren fr Dienst- und Sachleistungen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergen auerhalb der unentgeltlich zu erfllenden Pflichtaufgaben 4

    Allgemeinverfgung zur befristeten Aufhebung der Verordnung ber die Festsetzung von Sperrzeiten fr Schank- und Spei-sewirtschaften im Gebiet der Stadt Bergen vom 07.12.2012 4

    BRGERINFORMATIONEN 4

    Meldewesen 4

    Informationen zum Bundesmeldegesetz 4

    Stellenausschreibungen 6

    Stadtverwaltung Bergen 6

    Abwasserzweckverband rtzetal 6

    Stadtwerke Bergen GmbH 6

    Neue Chronik 7

    Stadtbcherei Bergen 7

    Neue Bcher 7

    Das Fundbro der Stadt Bergen teilt mit 8

    Zuwendungen und Spenden 9

    Kostenloses Branchen- und Vereinsverzeichnis 9

    Familien-und Seniorenservicebro 9

    Sprechzeiten des Versicherungsberaters 10

    Bekanntmachungen stdtischer Betriebe und Einrichtungen 10

    Ansprechpartner und Strungsdienste 10

    ffnungszeiten des Stadtbades 10

    Kreissportbund Celle: Skifreizeit zu Ostern 2016 11

    Betretungsverbot des Truppenbungsplatzes BERGEN 11

    TERMINKALENDER 12

  • 26. November 2015 Amtsblatt fr die Stadt Bergen Nr. 4 Seite 3

    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

    Satzungen

    Satzung ber die Festsetzung der Realsteuerhebstze in der Stadt Bergen

    Aufgrund der 10, 58 und 111 des Nds. Kommunalver-fassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der zur Zeit geltenden Fassung und der 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 2794) in der zur Zeit gltigen Fassung, sowie der 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntma-chung vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167) in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Bergen in seiner Sitzung am 05.11.2015 die folgende Satzung beschlos-sen:

    1 Hebestze

    Die Hebestze fr die Realsteuern werden wie folgt fest-gesetzt:

    (1) Grundsteuer

    a) fr die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 450 vom Hundert

    b) fr die bebauten Grundstcke (Grundsteuer B): 400 vom Hundert

    (2) Gewerbesteuer: 380 vom Hundert

    2 Inkrafttreten

    Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

    Bergen, den 09.11.2015

    STADT BERGEN Rainer Prokop Brgermeister

    Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haus-haltssatzung

    1.Haushaltssatzung der Stadt Bergen fr das Haus-haltsjahr 2015

    Aufgrund des 112 Niederschsisches Kommunalverfas-sungsgesetzt (NKomVG) hat der Rat der Stadt Bergen in der Sitzung am 11.12.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

    1

    Der Haushaltsplan fr das Haushaltsjahr 2015 wird

    1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

    1.1 der ordentlichen Ertrge auf 19.848.500 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 19.848.500 Euro

    1.3 der auerordentlichen Ertrge auf 0 Euro

    1.4 der auerordentlichen Aufwendungen 0 Euro

    2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

    2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungsttigkeit 19.272.100 Euro

    2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungsttigkeit 18.847.100 Euro

    2.3 der Einzahlungen fr Investitionsttigkeit 265.200 Euro 2.4 der Auszahlungen fr Investitionsttigkeit 2.770.900 Euro

    2.5 der Einzahlungen fr Finanzierungsttigkeit 1.505.700 Euro 2.6 der Auszahlungen fr Finanzierungsttigkeit 518.400 Euro

    festgesetzt.

    2

    Der Gesamtbetrag der vorgesehen Kreditaufnahmen fr Investitionen und Investitions-frderungsmanahmen (Kreditermchtigung) wird auf 1.505.700 Euro festgesetzt.

    3

    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermchtigungen wird auf 630.000 festgesetzt.

    4

    Der Hchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Li-quidittskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszah-lungen in Anspruch genommen werden drfen, wird auf 3.300.000 Euro festgesetzt.

    5

    Die Steuerstze (Hebestze) fr die Realsteuern werden fr das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

    1. Grundsteuer

    1.1 fr die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grund-steuer A) 360 v. H.

    1.2 fr die Grundstcke (Grundsteuer B) 360 v. H.

    2. Gewerbesteuer 360 v. H.

    Bergen, den 11.12.2014 gez. Rainer Prokop Brgermeister

    2. Bekanntmachung der Satzung

    2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung fr das Haushalts-jahr 2015 wird hiermit ffentlich bekannt gemacht.

    2.2 Die nach 119 Abs. 4, 120 Abs.2 und nach 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche(n) Genehmigung(en) ist/sind durch das Rechnungsprfungsamt des Landkreises Celle am 09.11.2015 unter dem Aktenzeichen 09-082-13-2015 erteilt worden.

    2.3 Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG am Tage nach der Bekanntgabe fr zwei Wo-chen im Rathaus der Stadt Bergen, Deichend 3-7, 29303 Bergen whrend der ffnungszeiten zur Einsichtnahme ffentlich aus.

    Bergen, den 10.11.2015 gez. Rainer Prokop Brgermeister

  • 26. November 2015 Amtsblatt fr die Stadt Bergen Nr. 4 Seite 4

    Berichtigung der Prambel in der Satzung ber die Erhebung von Gebhren fr Dienst- und Sachleis-tungen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergen auerhalb der unentgeltlich zu erfllenden Pflichtauf-gaben

    Bei der Verffentlichung der Satzung ber die Erhebung von Gebhren fr Dienst- und Sachleistungen der freiwil-ligen Feuerwehr der Stadt Bergen auerhalb der unent-geltlich zu erfllenden Pflichtaufgaben im Amtsblatt vom 14.07.2014 hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschli-chen. Lediglich die Daten zur aktuellen Fassung der Geset-ze wurden nicht aktualisiert. Die Prambel muss wie folgt lauten:

    Aufgrund des 10 des Niederschsischen Kommunal-verfassungsgesetzes vom 01.11.2011, des 29 des Nie-derschsischen Gesetzes ber den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Niederschsisches Brand-schutzgesetz - NBrandSchG) vom 18.07.2012, der 2 und 5 des Niederschsischen Kommunalabgabengesetzes vom 23.01.2007, alle Gesetze in der zur Zeit gltigen Fas-sung, hat der Rat der Stadt Bergen in seiner Sitzung am 08.12.2015 folgende Satzung beschlossen

    Allgemeinverfgung zur befristeten Aufhebung der Verordnung ber die Festsetzung von Sperrzeiten fr Schank- und Speisewirtschaften im Gebiet der Stadt Bergen vom 07.12.2012

    Durch Verordnung vom 07.12.2012 hat der Rat der Stadt Bergen die Verordnung ber die Festsetzung von Sperr-zeiten fr Schank- und Speisewirtschaften im Gebiet der Stadt Bergen, Landkreis Celle, beschlossen.

    Gem. 2 Nr. 2 der v. g. Sperrzeitverordnung wird fr alle Schank- und Speisewirtschaften im Gebiet der Stadt Ber-gen fr den Zeitraum vom 27.11.2015 bis 31.05.2016 un-ter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Sperr-zeitregelung nach 1 der v. g. Verordnung aufgehoben.

    Somit gelten fr den Regelungszeitraum die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Sperrzeit.

    Begrndung

    Die Sperrzeitverordnung der Stadt Bergen wurde einge-fhrt, da nur auf diese Weise einem aufflligen Straftatge-schehen entgegengewirkt