„Angebotskonzept ÖV Arbon“ - Einführung des Ortsbus Arbon ... · ― 244: Arbon-Rorschach,...

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Seite 1 von 32 Stadtrat Botschaft an das Stadtparlament „Angebotskonzept ÖV Arbon“ - Einführung des Ortsbus Arbon und Bau des dafür nötigen Bushof-Teils Arbon Mitte: 1. Objektkredit von Fr. 899'000.-- für die Infrastruktur Ortsbus 2. Jährlicher Betriebskredit von Fr. 683'000.-- für den Betrieb des Orts- bus der Jahre 2015-2019 Inhaltsverzeichnis Einleitung ............................................................................................................................... 2 1 Einleitung zum Öffentlichen Verkehr in der Region Arbon ............................................. 3 1.1 Heutiges ÖV-Angebot in der Region und der Stadt Arbon .................................... 3 1.2 Agglomerationsprogramm St. Gallen / Arbon-Rorschach ..................................... 5 2 „Angebotskonzept ÖV Arbon“ ........................................................................................ 7 2.1 Einleitung zum „Angebotskonzept ÖV Arbon“ ...................................................... 7 3 Ortsbus Arbon ............................................................................................................... 8 3.1 Ziel eines Ortsbusbetriebs für Arbon .................................................................... 8 3.2 Linienführung ....................................................................................................... 9 3.3 ÖV-Knotenpunkt Bahnhof Arbon ........................................................................ 11 3.4 Anschlüsse beim Bahnhof Arbon ....................................................................... 12 3.5 Haltestellen ........................................................................................................ 15 3.6 Betrieb Busnetz: Betriebszeiten, Taktfrequenz und Abendangebot .................... 17 3.7 Fahrzeuge für den Ortsbus Arbon ...................................................................... 18 3.8 Betriebsstruktur Ortsbus Arbon .......................................................................... 20 3.9 Fahrkartentarife / OTV-Zonen ............................................................................ 22 4 Kosten......................................................................................................................... 24 4.1 Investitionskosten............................................................................................... 24 4.2 Einmalige Planungs- und Einführungskosten ..................................................... 25 4.3 Jährliche Betriebskosten .................................................................................... 25 4.4 Kostenzusammenstellung .................................................................................. 27 4.5 Kosten bei Ablehnung Ortsbus Arbon ................................................................ 27 4.6 Beitrag der Stadt Arbon an den regionalen Öffentlichen Verkehr ....................... 27 4.7 Bisherige Planungskosten für das Angebotskonzept ÖV Arbon ......................... 28 4.8 Termine und Meilensteine .................................................................................. 28 5 „Angebotskonzept ÖV Arbon“ ...................................................................................... 29 5.1 Busnetz Region und Stadt Arbon ab Dezember 2014 ........................................ 29 5.2 Ausblick: Busnetz Region und Stadt Arbon ab Dezember 2019 ......................... 31

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Stadtrat Botschaft an das Stadtparlament „Angebotskonzept ÖV Arbon“ - Einführung des Ortsbus Arbon und Bau des dafür nötigen Bushof-Teils Arbon Mitte: 1. Objektkredit von Fr. 899'000.-- für die Infrastruktur Ortsbus 2. Jährlicher Betriebskredit von Fr. 683'000.-- für den Betrieb des Orts-

bus der Jahre 2015-2019 Inhaltsverzeichnis Einleitung ...............................................................................................................................2 1 Einleitung zum Öffentlichen Verkehr in der Region Arbon .............................................3

1.1 Heutiges ÖV-Angebot in der Region und der Stadt Arbon....................................3 1.2 Agglomerationsprogramm St. Gallen / Arbon-Rorschach .....................................5

2 „Angebotskonzept ÖV Arbon“........................................................................................7 2.1 Einleitung zum „Angebotskonzept ÖV Arbon“ ......................................................7

3 Ortsbus Arbon ...............................................................................................................8 3.1 Ziel eines Ortsbusbetriebs für Arbon ....................................................................8 3.2 Linienführung .......................................................................................................9 3.3 ÖV-Knotenpunkt Bahnhof Arbon ........................................................................11 3.4 Anschlüsse beim Bahnhof Arbon .......................................................................12 3.5 Haltestellen ........................................................................................................15 3.6 Betrieb Busnetz: Betriebszeiten, Taktfrequenz und Abendangebot ....................17 3.7 Fahrzeuge für den Ortsbus Arbon ......................................................................18 3.8 Betriebsstruktur Ortsbus Arbon ..........................................................................20 3.9 Fahrkartentarife / OTV-Zonen ............................................................................22

4 Kosten.........................................................................................................................24 4.1 Investitionskosten...............................................................................................24 4.2 Einmalige Planungs- und Einführungskosten .....................................................25 4.3 Jährliche Betriebskosten ....................................................................................25 4.4 Kostenzusammenstellung ..................................................................................27 4.5 Kosten bei Ablehnung Ortsbus Arbon ................................................................27 4.6 Beitrag der Stadt Arbon an den regionalen Öffentlichen Verkehr .......................27 4.7 Bisherige Planungskosten für das Angebotskonzept ÖV Arbon .........................28 4.8 Termine und Meilensteine ..................................................................................28

5 „Angebotskonzept ÖV Arbon“......................................................................................29 5.1 Busnetz Region und Stadt Arbon ab Dezember 2014 ........................................29 5.2 Ausblick: Busnetz Region und Stadt Arbon ab Dezember 2019 .........................31

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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier Mit dieser Botschaft beantragt Ihnen der Stadtrat für die Einführung des Ortsbus Arbon und den Bau des dafür nötigen Bushof-Teils Arbon Mitte den Anträgen: 1. Objektkredit von Fr. 899'000.-- für die Infrastruktur Ortsbus 2. Jährlicher Betriebskredit von Fr. 683'000.-- für den Betrieb des Ortsbus der Jahre 2015-

2019 zuzustimmen. Einleitung In mehrjähriger Zusammenarbeit mit dem Kanton Thurgau und Kanton St. Gallen sowie mit der Projektleitung der Agglomeration St. Gallen / Arbon-Rorschach wurden Möglichkeiten zur Optimierung des ÖV-Angebots in der Region und in der Stadt Arbon geprüft. Aus diesen Arbeiten ist das sogenannte „Angebotskonzept ÖV Arbon“ entstanden, welches aus folgen-den Elementen besteht: ― Einführung Ortsbusnetz Arbon mit einer Durchmesserlinie (2 Linienäste) im 15’-Takt zur

besseren Erschliessung des Siedlungsgebietes von Arbon und zur Verbesserung der An-schlüsse auf die S-Bahn, den S-Bus nach St. Gallen und die regionalen Buslinien

― Buslinie 200 Arbon – St. Gallen im 30’-Takt (wie heute über Sonnenhügelstrasse) ― Einführung S-Bus Arbon – St. Gallen im 30’-Takt zur Verkürzung der Reisezeit zwischen

Arbon und St. Gallen ― Neue Linienführung AOT-Linien 940 und 941 und Einführung von Verdichtungskursen auf

der Linie 940 zur Verbesserung der ÖV-Erschliessung des Ortsteils Frasnacht Es ist das Ziel, alle Elemente des „Angebotskonzeptes ÖV Arbon“ zum Fahrplanwechsel Dezember 2014 einzuführen. Die Kapitel 1 und 2 dieser Parlamentsbotschaft umfassen allgemeine Informationen zum „Angebotskonzept ÖV Arbon“. Die Kapitel 3 und 4 dieser Parlamentsbotschaft umfassen die Planung und die Kosten für die Einführung des Ortsbusnetzes in Arbon und bilden damit die Elemente ab, welche die Stadt Arbon im Rahmen des „Angebotskonzeptes ÖV Arbon“ zur Verbesserung des ÖV-Angebots in der Region und der Stadt Arbon beitragen kann. Das Kapitel 5 gibt einen Überblick über die Regionalbusse innerhalb des „Angebotskonzept ÖV Arbon“ sowie über die Zukunftsabsichten der Stadt Arbon in Bezug auf den öffentlichen Ver-kehr.

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1 Einleitung zum Öffentlichen Verkehr in der Region Arbon 1.1 Heutiges ÖV-Angebot in der Region und der Stadt Arbon Heute verfügt die Stadt Arbon über ein ÖV-Angebot mit zwei S-Bahnlinien (S7 und S8) und vier regionalen Buslinien (Postauto-Linie nach St. Gallen 200/201 und nach Rorschach 244, AOT-Buslinien nach Amriswil 940 und 941). Die regionalen Buslinien übernehmen innerhalb des Stadtgebietes von Arbon eine lokale Erschliessungsfunktion.

Abb. 1: Heutiges Busnetz der Region und Stadt Arbon: Die Einzugsgebiete mit 250 m Radius Luftlinie (300 m Fusswegdistanz) um die Haltestellen zeigen auf, welche Gebiete der Stadt Arbon „mit dem ÖV erschlossen“ sind. Siedlungsgebiete ausserhalb dieser Einzugsgebiete gelten als „nicht mit dem ÖV erschlossen“. 1.1.1 Bahnlinie entlang Bodensee (S-Bahn) Entlang dem Bodenseeufer führt die Seelinie der SBB zwischen Schaffhausen und Ror-schach. Arbon ist durch zwei S-Bahnlinien erschlossen: ― S7: Weinfelden-Rorschach, 60’-Takt in beide Richtungen (6:00-23:00 Uhr in Arbon) ― S8: Schaffhausen-Rorschach, 60’-Takt in beide Richtungen (6:30-00:30 Uhr in Arbon) Die beiden S-Bahnlinien bedienen den Bahnhof Arbon und die Bahnstation Seemoosriet. Diese S-Bahnlinien stellen die Verbindungen von Arbon Richtung Winterthur/Zürich (Umstei-gen in Weinfelden oder Romanshorn) sowie Richtung Rheintal/Chur und Bre-genz/Lindau/München (Umsteigen in Rorschach) sicher.

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1.1.2 Buslinien zwischen Arbon und St. Gallen und Rorschach (Linien Postauto AG) Postauto AG betreibt zwei Buslinien, welche das Stadtgebiet von Arbon bedienen: ― 200: Arbon-St. Gallen, 30’-Takt in beide Richtungen (5:00-22:45 Uhr in Arbon)

zusätzlich 5 Schnellbusse der Linie 201 ― 244: Arbon-Rorschach, 60’-Takt in beide Richtungen (6:30-18:30 Uhr in Arbon) Die Bus-Linie 200 stellt die ÖV-Verbindung nach St. Gallen sicher, hat innerhalb der Stadt Arbon lokale Erschliessungsfunktion und erschliesst den Ortsteil Stachen. Die Bus-Linie 244 hat innerhalb von Arbon eine gewisse lokale Erschliessungsfunktion und stellt Verbindungen nach Steinach, Obersteinach und Tübach sicher. 1.1.3 Buslinien zwischen Arbon und Amriswil (AOT-Linien) Die Autokurse Oberthurgau (AOT) betreiben ein Busnetz im Oberthurgau mit Schwerpunkt Amriswil. Zwei Buslinien bedienen das Stadtgebiet von Arbon: ― 940: Amriswil-Romanshorn-Arbon, 60’-Takt in beide Richtungen (6:00-20:00 Uhr in Arbon) ― 941: Amriswil-Arbon, 60’-Takt in beide Richtungen mit 8 Verdichtungskursen

(6:30-20:00 Uhr in Arbon) Durch diese beiden Buslinien wird das Stadtgebiet von Arbon sowie der Ortsteil Frasnacht (941) respektive der Ortsteil Steineloh von Arbon und Roggwil (940) erschlossen. Die Busli-nie 941 stellt sicher, dass der Ortsteil Frasnacht mit Umsteigen am Bahnhof Neukirch-Egnach über eine gute Verbindung nach St. Gallen verfügt. Mit der Buslinie 941 bestehen aus gewissen Teilen der Stadt Arbon (z.B. Romanshornerstrasse) mit Umsteigen in Amriswil gute Verbindungen nach Winterthur/Zürich. 1.1.4 Qualität des heutigen ÖV-Angebots in der Region und der Stadt Arbon Die Abbildung 1 zeigt die Linienführung aller Bus- und Bahnlinien innerhalb der Stadt Arbon. Zur Beurteilung der ÖV-Erschliessung eines Siedlungsgebietes wird das Einzugsgebiet fest-gelegt. Dieses besteht aus Einzugsradien von 250 m Luftlinie um alle Haltestellen, was einer ungefähren Fusswegdistanz von 300 m von der Haustüre zur nächsten ÖV-Haltestelle ent-spricht. Siedlungsgebiete, welche innerhalb des Einzugsgebietes liegen, gelten als „vom ÖV erschlossen“. Siedlungsgebiete ausserhalb dieser Einzugsgebiete gelten als „nicht durch den ÖV erschlossen“. Durch das heute bestehende Netz an ÖV-Linien sind in Arbon Gebiete im Bergli-Quartier sowie im Stacherholz und entlang der Brühlstrasse nicht oder nur über länge-re Fusswegdistanzen mit dem Öffentlichen Verkehr erschlossen. Das heutige ÖV-Angebot in der Region und in der Stadt Arbon wirkt unübersichtlich. Zudem sind beim heutigen Netz an ÖV-Linien die Anschlüsse zwischen den Bus- und Bahnlinien nur bedingt aufeinander abgestimmt. Dadurch entstehen am Bahnhof Arbon teilweise längere Wartezeiten zwischen den verschiedenen ÖV-Angeboten. Da die regionalen Buslinien, wel-che grundsätzlich zwischen den regionalen Zentren möglichst direkt verkehren sollten, eine lokale Erschliessungsfunktion innerhalb von Arbon übernehmen, ergeben sich zudem lange Fahrzeiten zwischen den regionalen Zentren. Dies führt dazu, dass das ÖV-Angebot in Ar-bon insgesamt im Vergleich mit den anderen Mobilitätsangeboten (motorisierter Verkehr) nicht konkurrenzfähig ist. Dies zeigt ein Fahrzeitenvergleich zwischen St. Gallen und Arbon:

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Mit dem Bus 200 dauert die Fahrzeit 37 Minuten. Mit dem Auto lässt sich diese Strecke in rund 15-20 Minuten zurücklegen. Der Öffentliche Verkehr in Arbon ist dadurch zu wenig att-raktiv, um ein Umsteigen vom Auto auf den ÖV zu erreichen. Fazit: Das heute vorhandene ÖV-Netz besteht aus zwei S-Bahnlinien und vier regio-

nalen Buslinien. Die regionalen Buslinien stellen innerhalb des Siedlungsgebie-tes von Arbon auch eine lokale ÖV-Erschliessung sicher. In Arbon sind mehrere Gebiete des Siedlungsgebietes im Bergli-Quartier und im Stacherholz und entlang der Brühlstrasse nicht oder nur über längere Fussweg-distanzen mit dem ÖV erschlossen. Die gegenseitigen Anschlüsse der einzelnen ÖV-Linien sind nur bedingt aufein-ander abgestimmt, was zu längeren Wartezeiten beim Umsteigen von einem auf das andere Verkehrsmittel des ÖV führt. Das heutige ÖV-Angebot in der Region und der Stadt Arbon ist im Vergleich mit dem motorisierten Individualverkehr nicht konkurrenzfähig und damit zu wenig attraktiv, um ein Umsteigen vom Auto auf den ÖV zu erreichen.

1.2 Agglomerationsprogramm St. Gallen / Arbon-Rorschach 2001 hat der Bundesrat erstmals eine eigentliche Agglomerationspolitik formuliert. Auslöser dafür war die Erkenntnis, dass die Agglomerationen einerseits die eigentlichen „Motoren“ der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen sind, sie andererseits jedoch vor einer Vielzahl von grossen Herausforderungen stehen, die sie finanziell nicht alleine bewältigen können. Zu den Voraussetzungen für Bundesbeiträge im Rahmen des Agglomerationsprogramms Siedlung und Verkehr zählen ― die Verbesserung der Qualität der Verkehrssysteme, ― die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen, ― die Erhöhung der Verkehrssicherheit und ― die Verminderung der Umweltbelastung und des Ressourcenverbrauchs. Nach den für die Abgrenzung massgebenden Kriterien des Bundesamtes für Statistik (BFS) bildet St. Gallen mit Arbon-Rorschach eine Agglomeration. Weil die drei Zentren funktional eng miteinander verflochten sind, haben sie sich für das Agglomerationsprogramm zusam-mengeschlossen. Projektstart war 2004, der Einbezug der Stadt Arbon erfolgte 2006. Die Agglomeration St. Gallen / Arbon-Rorschach verfügt über eine Fläche von rund 24'000 ha und eine ständige Wohnbevölkerung von rund 200'000 Einwohnern sowie rund 115'000 Be-schäftige. Zwischen Raumnutzung und Verkehr besteht somit eine Wechselwirkung: Einer-seits beeinflusst die räumliche Entwicklung die Mobilität, andererseits ist die Mobilität aus-schlaggebend für die räumliche Entwicklung. Ist die Verkehrsinfrastruktur beziehungsweise die Anbindung an den öffentlichen Verkehr gut, fördert dies die Attraktivität der Agglomerati-on als Wohn-, Lebens- und Arbeitsraum.

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Im Rahmen des Agglomerationsprogramms St. Gallen / Arbon-Rorschach der ersten Gene-ration konnte die Stadt Arbon drei Projekte zur Mitfinanzierung durch den Bund einbringen: ― Projekt 6.1: Altstadtentlastung Arbon mit Erschliessung Saurer WerkZwei – Neue Linien-

führung Kantonsstrasse (NLK) ― Projekt 6.2: Städtebauliche Aufwertung der Durchfahrt Altstadt Arbon ― Projekt 6.4: Stadtbus Arbon (Optimierung Busangebot) Das Projekt 6.1 (NLK) wurde als prioritär (Priorität A) eingestuft und wird daher vom Bund mit einem Finanzbeitrag von 40% der Realisierungskosten unterstützt. Die Bauarbeiten zu die-sem Schlüsselprojekt für die Stadt Arbon konnten im Sommer 2011 begonnen werden. Darin ist auch die Realisierung eines neuen Bushofs für die Regionalbuslinien enthalten. Als Aufla-ge zur Mitfinanzierung der NLK fordert der Bund die Erarbeitung und Umsetzung eines Park-raummanagements für die Stadt Arbon. Das Projekt 6.2 (Aufwertung Altstadtdurchfahrt) wurde mit Priorität B beurteilt. Dieses Projekt wurde im Agglomerationsprogramm der zweiten Generation 2012 beim Bund eingereicht und die Mitfinanzierung durch den Bund beantragt. Das Projekt 6.4 (Stadtbus Arbon, Optimierung des Busangebotes) wurde vom Bund als sehr sinnvolles Projekt beurteilt. Der Bund taxiert dieses Projekt jedoch als Projekt zur Eigenfi-nanzierung durch die Stadt Arbon. Die drei eingereichten Projekte aus dem Agglomerationsprogramm bilden zusammen mit dem Parkraummanagement ein Gesamtkonzept zur Bewältigung der Mobilität in der Stadt Arbon. Daher sind aus Sicht der Agglomerationspolitik diese vier Vorhaben weiter zu verfol-gen. Das Vorhaben NLK wird bereits umgesetzt. Das Vorhaben zur Aufwertung der Altstadtdurch-fahrt wird im Rahmen des Projektes „Lebensraum Altstadt“ behandelt. Die Umsetzung des Parkraummanagements liegt dem Stadtparlament als Parkierungsreglement vor. Eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung zur Einführung eines Ortsbusnetzes existiert nicht. Bei der Beurteilung von Projektvorhaben, welche die Stadt Arbon zur Mitfinanzierung in das Agglomerationsprogramm der zweiten Generation eingereicht hat, wird der Bund die erfolg-reiche Umsetzung des Parkraummanagements und des Ortsbusses mit in die Beurteilung einbeziehen. Sollten die Projekte Parkraummanagement und Ortsbus Arbon nicht umgesetzt sein, so liegt es im Bereich des Möglichen, dass der Bund eine Mitfinanzierung weiterer Pro-jekte der Stadt Arbon ablehnt. Fazit: Mit dem Agglomerationsprogramm werden Infrastrukturprojekte von Kantonen

und Gemeinden durch den Bund finanziell unterstützt. Die Projekte für Arbon, welche im Agglomerationsprogramm enthalten sind, bilden ein Gesamtkonzept und bestehen aus Projekten unterschiedlicher Priorität und Finanzierung (teil-weise Eigenfinanzierung durch die Stadt Arbon). Eine vertragliche Verpflichtung, das Ortsbusnetz zu realisieren, existiert nicht. Der Bund wird bei seinen Entscheidungen zur Mitfinanzierung weiterer Projekte in Arbon die erfolgreiche Umsetzung des Ortsbusnetzes prüfen und gegebenen-falls die Mitfinanzierung weiterer Projekte (z.B. Aufwertung Altstadtdurchfahrt) davon abhängig machen.

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2 „Angebotskonzept ÖV Arbon“ 2.1 Einleitung zum „Angebotskonzept ÖV Arbon“ Öffentlicher Verkehr wird auf mehreren Ebenen geplant. Die wesentlichen ÖV-Angebote (Bahn und regionale Busse) werden auf nationaler und kantonaler Stufe geplant. Der Ein-fluss einer Gemeinde auf diese Angebote ist beschränkt. Die lokalen ÖV-Angebote – z.B. ein Ortsbus – kann auf kommunaler Stufe in Zusammenarbeit mit dem Kanton geplant werden. Zwischen 2008 und 2011 hat die Stadt Arbon zusammen mit den Fachleuten aus den Kan-tonen Thurgau und St. Gallen sowie mit der Projektleitung der Agglomeration St. Gallen / Arbon-Rorschach ein Gesamtkonzept für die ÖV-Erschliessung der Region und Stadt Arbon entwickelt – das sogenannte „Angebotskonzept ÖV Arbon“. Dieses „Angebotskonzept ÖV Arbon“ (siehe auch Kapitel 5) besteht aus folgenden Elementen: ― Buslinie 200 Arbon – St. Gallen im 30’-Takt (wie heute über Sonnenhügelstrasse) ― Einführung S-Bus Arbon – St. Gallen im 30’-Takt zur Verkürzung der Reisezeit zwischen

Arbon und St. Gallen (Details siehe Kap. 0) ― Neue Linienführung AOT-Linien 940 und 941 und Einführung von Verdichtungskursen auf

der Linie 940 zur Verbesserung der ÖV-Erschliessung des Ortsteils Frasnacht (Details siehe Kap. 5.1.2)

― Einführung Ortsbusnetz Arbon mit einer Durchmesserlinie (2 Linienäste) im 15’-Takt zur besseren Erschliessung des Siedlungsgebietes von Arbon und zur Verbesserung der An-schlüsse auf die S-Bahn und die regionalen Buslinien

Die Einführung eines Ortsbusnetzes in Arbon wird durch die Stadt Arbon geplant und weit-gehend finanziert. Der Kanton Thurgau leistet einen jährlichen Beitrag an den Betrieb des Ortsbusses. Die Einführung des Ortsbus Arbon bedarf der Zustimmung des Stadtparlamen-tes von Arbon und der Zustimmung der Bevölkerung von Arbon anlässlich einer Urnenab-stimmung. Der Ortsbus ist somit Haupt-Bestandteil dieser Parlamentsbotschaft. Fazit: Die Elemente des „Angebotskonzeptes ÖV Arbon“ basieren auf fundierten Ab-

klärungen und Planungsarbeiten in Zusammenarbeit zwischen den Kantonen St. Gallen und Thurgau und der Stadt Arbon und ergeben ein funktionierendes Gesamtkonzept für den ÖV in der Region und der Stadt Arbon ab dem Fahr-planwechsel Dezember 2014. Die Urnenabstimmung zum Ortsbusnetz soll noch im Jahr 2013 durchgeführt werden können, damit die Einführung des Ortsbusnetzes per Fahrplanwechsel Dezember 2014 erfolgen kann.

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3 Ortsbus Arbon 3.1 Ziel eines Ortsbusbetriebs für Arbon Der Richtplan der Stadt Arbon sieht die Einführung eines Ortsbus Arbon vor. Die Zielsetzung des Richtplanblattes V 4.2.1 lautet: „Das Busangebot soll über eine gestufte Verbesserung die Funktion als innerstädtisches öffentliches Verkehrsmittel und als attraktive Zubringerlinie für die Regionalverbindungen übernehmen.“ Mit der Einführung eines Ortsbusnetzes in Arbon werden folgende strategischen Ziele ver-folgt: ― Verbesserung der Erschliessung des Siedlungsgebietes von Arbon (kürzere Fusswege

von der Haustüre zur nächstgelegenen Haltestelle) ― Verbesserung der Taktfrequenzen (mehr Buskurse pro Stunde) ― Verbesserung der Anschlüsse zwischen den ÖV-Netzen (Bahn, Regionalbus, Ortsbus) ― Verbesserung der Erschliessung wichtiger Ziele innerhalb des Siedlungsgebietes (Zent-

rumsgebiete mit Einkaufsmöglichkeit, Wohngebiete, soziale Institutionen wie Schulen, Al-tersheime, Alterswohnungen)

― Mobilität für alle Gesellschaftsgruppen ― Zubringerfunktion des Ortsbusnetzes zu anderen ÖV-Netzen (Bahn, Regionalbus)

Abb. 2: Geplantes Busnetz Ortsbus Arbon.

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3.2 Linienführung 3.2.1 Grundsätze, Verbindungsprioritäten und Ziele innerhalb der Stadt Arbon Für die Planung eines Ortsbusnetzes wurden folgende Grundsätze festgelegt: ― Parallel- und Doppelerschliessung sind zu vermeiden. ― Siedlungsgebiete im städtischen Kontext gelten als erschlossen, wenn Gehdistanzen zur

nächsten Haltestelle nicht mehr als 300 m (entspricht 250 m Luftlinie) betragen. ― Es sollen vor allem Quartiere abseits der Hauptverkehrsachsen erschlossen werden, d.h.

die Linien sollen primär nicht entlang der Kantonsstrasse geführt werden. Folgende Verbindungsprioritäten wurden festgelegt: ― Wohnquartiere – Bahnhof / Bushof (Arbon) ― Wohnquartiere – Zentrumsgebiete ― Gewerbeschule – Bahnhof / Bushof (Arbon) ― Altersheime / Alterswohnungen – Bahnhof / Bushof (Arbon) ― Altersheime / Alterswohnungen – Zentrumsgebiete Primär sollen folgende Ziele innerhalb der Stadt Arbon mit dem Ortsbus erschlossen werden: ― Bahnhof / Bushof ― Wohnquartiere ― Zentrumsgebiete mit den grossen Einkaufsgeschäften Rosengarten und Novaseta ― Schulen (Sekundarschulen, Gewerbeschule) ― Friedhof Rebenstrasse ― Altersheime / Alterswohnungen 3.2.2 Linienführung (Varianten / Idealvariante) Bei der Planung der geeigneten Linienführung von Ortsbuslinien wurden verschiedene Vari-anten begutachtet. In einer ersten Phase wurden verschiedene Varianten mit unterschiedli-cher Anzahl an Linienästen (4 Linienäste, 3 Linienäste und 2 Linienäste) geprüft. Es zeigte sich, dass das Stadtgebiet von Arbon in Ergänzung zu den Regionalbuslinien am effizientes-ten mit 3 Linienästen erschlossen werden kann. Dies ergibt die Möglichkeit, dass ein Linien-ast (4. Linienast) nach Steinach geführt wird und somit ein Netz mit zwei Durchmesserlinien realisiert werden könnte. Im Zusammenhang mit der ÖV-Planung auf regionaler Stufe zeigte sich, dass das Ortsbusnetz Arbon optimalerweise in Etappen eingeführt wird (siehe Abb. 2 und Abb. 11), weshalb in einer ersten Etappe ein Ortsbusnetz mit 1 Durchmesserlinie (2 Li-nienästen) umgesetzt werden soll. Definiert wurde die Bestvariante unter Berücksichtigung der Verbindungsprioritäten und Ziele (Kap. 3.2.1). Zugleich wurden die verschiedenen Vari-anten in mehreren Fahrtests mit einem Bus (Maxi-Bus 12.00m Länge und Midi-Bus 10.00m Länge) geprüft.

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Wichtige Randbedingung für die Wahl der Linienführung ist die Fahrzeit. Diese soll für einen Linienast von Bushof zu Bushof inkl. allen Stopps an den Haltestellen im Regelfall rund 13 Minuten betragen, so dass der Fahrplan (15’-Takt) auch bei Verzögerungen infolge erhöhtem Verkehrsaufkommen eingehalten werden kann. Die folgenden Kriterien zur Befahrbarkeit der Routen müssen ebenfalls berücksichtigt werden: ― Ausreichende Strassenbreite unter Berücksichtigung parkierter Autos ― Kurvenradien ― Hindernisse wie Schranken, Fahrverbote, Einengungen Als Bestvariante hat sich die in Abb. 2 dargestellte Linienführung ergeben. Das Ortsbusnetz Arbon besteht damit in einer ersten Etappe aus 1 Durchmesserlinie mit 2 Linienästen. Die beiden Linienäste führen durch folgende Strassen: Linienast Bergli-Quartier: Bushof/Bahnhof (Startpunkt) / St. Gallerstrasse /

Rebhaldenstrasse / Rebenstrasse / Bildstockstrasse / Berglistrasse / Scheibenstrasse / Romanshorner-strasse / Sonnenhügelstrasse / Rebenstrasse / Reb-haldenstrasse / Bushof/Bahnhof

Linienast Stacherholz / Brühlstrasse: Bushof/Bahnhof (Startpunkt) / Klarastrasse /

St. Gallerstrasse / Landquartstrasse / Obstgartenstrasse / Standstrasse / St. Gallerstrasse / Waldeggstrasse / Brühlstrasse / Schützenstrasse / St. Gallerstrasse / Standstrasse / Obstgartenstrasse / Landquartstrasse / St. Gallerstrasse / Klarastrasse / Bushof/Bahnhof

Mit der vorgesehenen Linienführung werden die folgenden Ziele erschlossen: ― Einkaufszentren Novaseta und Rosengarten ― Bahnhof / Bushof ― Altersheime / Alterswohnungen entlang der Rebenstrasse (Sonnhalde, Bürgerheim Berg-

frieden, Bildgarten/Stoffel) sowie Alterswohnungen Schützenwiese ― Schulhäuser Stacherholz und Reben 25 sowie Gewerbeschule und Musikschule ― Sportanlage Stacherholz und Mehrzweckhalle ― Wohngebiete Bergli-Quartier, Reben Nord, Landquartstrasse, Stacherholz, Brühlstrasse Fazit: Mit der gewählten Linienführung der Durchmesserlinie für den Ortsbus können

Wohnquartiere, wichtige öffentliche Institutionen, die Zentrumsgebiete sowie der Bahnhof/Bushof erschlossen und miteinander verbunden werden.

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3.3 ÖV-Knotenpunkt Bahnhof Arbon Im Bereich der Anbauten an das Hamel-Gebäude zwischen Klarastrasse und dem projektier-ten Kreisel NLK (neu Webschiff-Kreisel) ist der zentrale Bushof Arbon Mitte für die Busse der Postauto AG und der AOT (Regionalbuslinien) sowie der Ortsbusse (Stadtbus Arbon) vorge-sehen. Dieser Standort eignet sich deshalb für einen Bushof, da die Busse an diesem Standort von zwei Seiten (Klarastrasse und NLK) in den Bushof einfahren können. Dies erlaubt eine effi-ziente Abwicklung des Busbetriebs. Dieser Standort ist nur für den Betrieb eines Bushofs vorgesehen und damit frei von anderem motorisiertem Verkehr. Durch die Lage des Bushofs neben dem Hamel-Gebäude sind kurze Umsteigewege der ÖV-Kunden zwischen dem Bus-hof und dem Bahnhof durch die Personenunterführung gegeben. Der Bushof ist als Mittelperron ausgestaltet und bietet Platz für 2 Regionalbusse (Gelenkbus 18.00m), 2 Regionalbusse (Maxibus 12.00m) und 4 Ortsbusse (bis zur Grösse eines Maxi-busses von 12.00m). Auf der gesamten Länge des Mittelperrons können Busse halten, was eine maximale Freiheit zur Anordnung der Busse ermöglicht. Die Anordnung der Perronkan-ten erlaubt ein unabhängiges Ein- und Ausfahren aus dem Bushof für die Regionalbusse. Für die Ortsbusse ist dies nicht notwendig, da diese jeweils dieselben Ankunfts- und Ab-fahrtszeiten aufweisen.

Abb. 3: Situationsplan Bushof Arbon Mitte. Ein Umsteigen von Bus zu Bus (z.B. von Ortsbus auf S-Bus) ist dank dem Mittelperron mög-lich, ohne dass der ÖV-Kunde die Verkehrsfläche betreten muss. Auf den Stirnseiten des Mittelperrons werden Rampen von maximal 6% Gefälle erstellt, so dass diese von gehbehin-derten Personen problemlos benützt werden können und somit direkte Fusswege zwischen Hamel-Gebäude (Personenunterführung) und der Klarastrasse (Zugang Novaseta) entste-hen.

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Über dem Mittelperron wird ein durchgehendes Dach erstellt, welches den Witterungsschutz für die wartenden ÖV-Kunden sicherstellt. Unter dem Dach werden Billettautomaten, Sitzge-legenheiten und Informationen zum ÖV in der Region realisiert. Der Bushof wird im Zusammenhang mit dem Projekt NLK unter Federführung des Kantons Thurgau realisiert. Im Sommer 2011 wurde die Planauflage für den Bushof durchgeführt. Derzeit wird die gegen den Bushof eingereichte Einsprache behandelt. Die Fertigstellung des Bushofs ist für Dezember 2014 vorgesehen. Die Investitionen für den Bushof Arbon Mitte betragen 2.50 Mio. Franken. Davon werden 1.32 Mio. Franken durch das Projekt NLK finanziert. Der verbleibende Betrag von 1.18 Mio. Franken wird von der Stadt Arbon finanziert und ist Bestandteil der Investitionskosten (Kap. 4.1) der vorliegenden Parlamentsbotschaft. 3.4 Anschlüsse beim Bahnhof Arbon Damit die Umsteigezeiten zwischen den verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln opti-miert werden können, wurden verschiedene Anschlussmöglichkeiten des Ortsbusses Arbon am neuen Bushof Arbon Mitte resp. Bahnhof basierend für dem voraussichtlich ab Dezember 2014 geltenden Fahrplan der Züge und Regionalbusse geprüft. Der S-Bus nach St. Gallen kann in Arbon auf den Ortsbus ausgerichtet werden, da er keine weiteren Anschlüsse ge-währleisten muss, so dass bei allen Varianten des Ortsbusses im 15’-Takt kaum Wartezeiten beim Umsteigen von/zum S-Bus entstehen werden. Aus Sicht der Fahrgäste sollten die Umsteigezeiten einerseits möglichst kurz sein zur Mini-mierung der Reisezeiten und andererseits lange genug sein, dass der Anschluss auch bei Verspätungen gewährleistet werden kann und auch ältere Leute den Fussweg zwischen den Verkehrsmitteln in der nötigen Zeit zurücklegen können. Die Bedeutung der einzelnen Anschlüsse wurde wie folgt definiert: ― 1. Priorität: Zug von/nach Romanshorn (30’-Takt) ― 1. Priorität: Schnellbus von/nach St. Gallen (30’-Takt) ― 2. Priorität: Zug von/nach Rorschach (30’-Takt) ― 2. Priorität: Regionalbusse von/nach Frasnacht resp. Romanshorn/Amriswil (Zwei- oder

viermal pro Stunde) ― 3. Priorität: Regionalbus von/nach St. Gallen (30’-Takt) Die Umsteigezeiten zwischen dem Ortsbus im 15’-Takt resp. 30’-Takt und den verschiede-nen anderen Verkehrsmitteln wurden für alle 15 möglichen Fahrplanlagen des Ortsbusses in beiden Fahrtrichtungen errechnet sowie unter Berücksichtigung der Anschlussprioritäten beurteilt. Im Folgenden wird jene Anschlussvariante vorgestellt, welche die Bedürfnisse der Fahrgäste des Ortsbusses, d.h. die Anschlüsse an Züge und Regionalbusse am besten er-füllt.

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Abb. 4: Anschlüsse beim Bahnhof / Bushof Arbon Mitte mit dem Ortsbus im 15’-Takt

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Abb. 5: Anschlüsse beim Bahnhof / Bushof Arbon Mitte mit dem Ortsbus im 30’-Takt

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3.5 Haltestellen

3.5.1 Haltestellenstandorte Damit ein Busnetz betrieben werden kann, müssen Haltestellen erstellt werden. Entlang der Ortsbuslinie werden beim Linienast Bergli elf, beim Linienast Stacherholz zehn einzelne Hal-testellen erstellt. Die Standorte sind in Abb. 2 ersichtlich. An folgenden Standorten werden Bushaltestellen eingerichtet: ― St. Gallerstrasse Novaseta / Raiffeisen (beide Richtungen, Haltestelle bei Novaseta be-

reits bestehend) ― Landquartstrasse (beide Richtungen) ― Kreuzung Obstgartenstrasse / Landquartstrasse (beide Richtungen) ― Gewerbeschule (beide Richtungen) ― Waldeggstrasse (Richtung Bahnhof) ― Brühlstrasse / Schützenstrasse (Richtung Bahnhof)

― Rebhaldenstrasse bei Rosengarten und Musikschule (beide Richtungen) ― Rebenstrasse bei Bildgarten (beide Richtungen) ― Rebenstrasse / Pestalozzistrasse / Brühlhalde (beide Richtungen) ― Bildstockstrasse Sonnhalden (Richtung Bahnhof) ― Scheibenstrasse (Richtung Bahnhof) ― Romanshornerstrasse (Richtung Bahnhof, bereits bestehend) ― Sonnenhügelstrasse (Richtung Bahnhof, bereits bestehend) 3.5.2 Haltestelleninfrastruktur und bauliche Anpassungen für Haltestellen Haltestellen müssen einen gewissen Komfort zum Ein-/Aussteigen in/aus dem Bus aufwei-sen, wobei der Bedarf an Infrastruktur an jeder Haltestelle individuell zu beurteilen ist. Fol-gende Elemente der Haltestelleninfrastruktur stehen zur Verfügung: ― Witterungsschutz ― Haltestellentafel mit Fahrplänen ― Sitzgelegenheit ― Abfalleimer An allen Haltestellen wird eine Haltestellentafel mit den Fahrplänen erstellt. Wo es die Platz-verhältnisse zulassen, werden Sitzbänke und Abfalleimer erstellt. An Orten, wo anzunehmen ist, dass Personen während der Wartezeit auf einen Witterungsschutz angewiesen sind (z.B. in der Nähe von Alterswohnungen), wird ein solcher erstellt. An folgenden vier Haltestellen ist ein Witterungsschutz vorgesehen: Rebenstrasse Bildgarten (Richtung Bahnhof), Reben-strasse Sonnhalden (beide Richtungen), Brühlstrasse / Schützenstrasse (Richtung Bahnhof). Bei verschiedenen Haltestellen sind zudem bauliche Massnahmen notwendig. So werden Randsteine angehoben, damit ein komfortables Ein-/Aussteigen möglich ist.

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Abb. 6: Haltestellentafel mit Fahrplänen und Witterungsschutz. Für alle Haltestellen wurden Vorprojekte erarbeitet und mit den kantonalen Fachstellen koor-diniert. Die Kosten für alle baulichen Massnahmen wurden ermittelt und wie folgt priorisiert: ― 1. Priorität: Notwendige Massnahme zur Inbetriebnahme des Ortsbusnetzes ― 2. Priorität: Komfortsteigernde Massnahmen und Sanierungsmassnahmen ― 3. Priorität: Wünschbare langfristige Massnahmen Die Kosten für die baulichen Massnahmen mit erster und zweiter Priorität wurden in die In-vestitionskosten (Kap. 4.1) für das Ortsbusnetz integriert. Die Massnahmen dritter Priorität werden in den folgenden Jahren im Zusammenhang mit anstehenden Strassensanierungs-vorhaben umgesetzt. Seit dem 01. Januar 2004 sind das Behindertengesetz (BehiG) und die Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) in Kraft. Das BehiG hält fest, dass der ÖV bis spätestens 2024 den Bedürfnissen der behindertengerechten Reisen-den entsprechen muss. Aufgrund dieser Umsetzungsfrist müssen die Haltestellen nicht be-reits zur Inbetriebnahme des Ortsbusnetzes behindertenkonform ausgebaut werden. Halte-stellen können somit im Zuge der anfallenden Strassensanierungen und in Etappen umge-setzt werden. Die Plangenehmigungsverfahren für die einzelnen Haltestellen werden nach der Urnenab-stimmung zum Ortsbus durchgeführt. Mit den von einer neuen Haltestelle betroffenen Grundeigentümern wurden im Frühjahr 2012 Gespräche geführt. Die Kosten für diese baulichen Massnahmen erster und zweiter Priorität für die Haltestellen sind in den Investitionskosten (Kap. 4.1) enthalten.

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3.5.3 Bauliche und betriebliche Anpassungen an Verkehrsknoten An verschiedenen Verkehrsknoten in der Stadt Arbon müssen leichte betriebliche und bauli-che Massnahmen realisiert werden, damit die Durchfahrt des Ortsbusses gewährleistet wer-den kann. Es handelt sich dabei um zwei Massnahmen: ― Realisieren eines Spiegels am Knoten Rebenstrasse / Rebhaldenstrasse, damit die Sicht

für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert werden kann ― Erstellen eines Signals am Knoten beim Bushof Arbon Mitte zur Verbesserung der Aus-

fahrt aus dem Bushof Die Kosten für die Massnahmen an den Verkehrsknoten sind in den Investitionskosten (Kap. 4.1) enthalten. Fazit: Mit den baulichen Massnahmen für Haltestellen können Komfortansprüche in

einem ausgewogenen Kosten-/Nutzen-Verhältnis umgesetzt werden. Dabei wird darauf geachtet, dass soweit wie möglich die bestehenden Haltestellen auch für den Ortsbus übernommen und die Kosten somit minimiert werden können.

3.6 Betrieb Busnetz: Betriebszeiten, Taktfrequenz und Abendangebot

Die Qualität eines attraktiven Busnetzes misst sich neben der Linienführung im Wesentlichen an folgenden zwei Faktoren: ― Taktfrequenz (Anzahl Busfahrten/Stunde: z.B. 15’-Takt = 4 Busfahrten/Stunde) ― Betriebszeiten (erste Fahrt bis letzte Fahrt) Diese beiden Faktoren sind auch die Elemente, welche die Betriebskosten wesentlich bestimmen. Daher sind diese beiden Faktoren zwischen Attraktivität und Kosten so zu opti-mieren, dass sowohl Taktfrequenzen wie auch Betriebszeiten so definiert werden, wie sie am konkreten Ort nachgefragt werden respektive wie sie dazu führen, dass möglichst viele Per-sonen den Ortsbus nutzen. Ausserhalb der Betriebszeiten des Ortsbusnetzes soll, ergänzend zum öffentlichen Verkehr, das bereits bestehende Rufsammeltaxi beibehalten bleiben. Dieses Angebot gilt nach wie vor für das gesamte Stadtgebiet von Arbon, mit den bereits bestehenden Preisen, jedoch aufgrund des neuen Angebots mit angepassten Betriebszeiten.

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Für den Ortsbus Arbon und das Rufsammeltaxi wurden folgende Betriebszeiten und Taktfre-quenzen definiert:

Wochentage Hauptverkehrszeiten Nebenverkehrszeiten Randverkehrszeiten Ortsbus mit 15’-Takt Ortsbus mit 30’-Takt Rufsammeltaxi Montag – Freitag 05:30 – 06:30 Uhr 06:30 – 19:30 Uhr 19:30 – 01:30 Uhr Samstag 06:30 – 08:00 Uhr 08:00 – 17:30 Uhr 17:30 – 19:30 Uhr 19:30 – 01:30 Uhr Sonntag 07:30 – 19:30 Uhr 19:30 – 01:30 Uhr

Diese Betriebszeiten sind auf die Bedürfnisse in der Stadt Arbon abgestimmt. An Werktagen (Montag bis Samstag) soll ein dichter Takt (15’-Takt) während des Tages angeboten werden. Damit können innerhalb der Stadt Arbon sehr attraktive Möglichkeiten für Busverbindungen geschaffen werden. Zudem können mit einem 15’-Takt am Bahnhof alle wichtigen Anschlüs-se auf die S-Bahn und den neuen S-Bus nach St. Gallen sichergestellt werden. Am Sonntag soll ein minimales Angebot (30’-Takt) mit dem Ortsbus angeboten werden. Diese für Arbon vorgeschlagenen Betriebszeiten dienen als Grundlage für die Berechnung der Betriebskosten des Ortsbusnetzes. Diese Betriebszeiten können jederzeit angepasst werden. Die gewählten Betriebszeiten lassen sich mit den Betriebszeiten der Stadtbusnetze in Frau-enfeld und Kreuzlingen vergleichen. Dort bestehen bereits langjährige Erfahrungen bezüglich Angebot und Nachfrage von Taktfrequenzen und Betriebszeiten. Fazit: Das Ortsbusnetz Arbon wird an Werktagen während den Hauptverkehrszeiten

mit einem 15’-Takt und in den Nebenverkehrszeiten mit einem 30’-Takt betrie-ben. Am Sonntag wird tagsüber ein 30’-Takt eine minimale Erschliessungsquali-tät garantieren. In den Randverkehrszeiten wird weiterhin das heute vorhande-ne Rufsammeltaxi weiter betrieben.

3.7 Fahrzeuge für den Ortsbus Arbon

3.7.1 Bustyp und Antriebsart Für den Betrieb des Busnetzes muss ein geeigneter Bustyp gewählt werden. Hier gilt es zwi-schen der erforderlichen Fahrgast-Kapazität (Anzahl Sitz- und Stehplätze) und der optimalen Dimension des Fahrzeuges, welches durch Wohnquartiere fährt, zu optimieren.

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Grundsätzlich lassen sich Fahrzeuge für den öffentlichen Bus-Verkehr in folgende Katego-rien gliedern:

Fahrzeugtyp Fahrzeuglänge Sitz- / Stehplatzzahl* Beispiel Mini ca. 8.00 – 9.80 m bis ca. 15 Sitz- und 25 Stehplätze Ortsbus Buchs SG Midi ca. 10.00 m bis ca. 20 Sitz- und 50 Stehplätze Stadtbus Kreuzlingen Maxi ca. 12.00 m bis ca. 30 Sitz- und 60 Stehplätze AOT-Linien 940 und

941 Arbon-Amriswil Gelenkbus ca. 18.00 m bis ca. 50 Sitz- und 90 Stehplätze Postautolinie 200

Arbon-St.Gallen * Die Anzahl Steh- und Sitzplätze können in einem Bus derselben Grösse stark variieren und je nach Bedürfnis des Betriebs stehplatzoptimiert (kurze Fahrten) oder sitzplatzoptimiert (lange Fahr-ten) werden.

Für Arbon, wo die Buslinien möglichst nahe an die bewohnten Quartiere – also möglichst nahe an die Kundschaft – geführt werden, ist ein kleiner Bus sinnvoll. Durch Mini-Busse kön-nen auch Lärm- und Abgas-Emissionen gering gehalten werden. Es ergeben sich auch keine Erschütterungen durch das An- und Abfahren der Busse an Haltestellen, was wiederum die Schäden an Strassenbelägen auf einem absoluten Minimum hält.

Abb. 7: Möglicher Bustyp (Mini) für Arbon mit rund 40 Plätzen (Steh- und Sitzplätze) und zwei rollstuhl-gängigen Eingängen.

Der definitive Bustyp für den Ortsbus Arbon wird im Rahmen der Ausschreibung für den Be-trieb des Ortsbusnetzes Arbon festgelegt. Die Stadt Arbon darf im Rahmen dieser Aus-schreibung nicht die Marke des Busses, jedoch die Anforderungen an den Bus und die aus Sicht der Stadt Arbon richtige Grösse des Busses vorgeben (siehe Kap. 0). Grundsätzlich gibt es verschiedene Varianten von Antriebsarten bei Fahrzeugen für den Öf-fentlichen Busverkehr: ― Diesel ― Hybrid ― Gas ― Elektro

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Nicht alle Antriebsarten sind bei allen Bustypen möglich. So haben Hybridantriebe aufgrund der Batterien ein sehr hohes Gewicht, was bei kleinen Bussen zu einem Missverhältnis zwi-schen dem Gewicht für den Motor und Antrieb und dem Gewicht des Fahrzeuges selbst führt. Kleine Busse – wie sie für Arbon angemessen sind – sind zurzeit nur mit Dieselmoto-ren verfügbar. Für Gasbusse müssten vorgängig neue Tankstellen installiert werden, was in Arbon zu hohen Investitionskosten führen würde. Fazit: Das Ortsbusnetz Arbon wird mit Minibussen mit rund 12-15 Sitz- und

20-25 Stehplätzen und mit Dieselmotoren betrieben. 3.7.2 Anforderungen an die Busse für den Ortsbus Arbon

Die Busse für das Ortsbusnetz werden im Rahmen der Ausschreibung für die Transportun-ternehmung, welche das Ortsbusnetz betreiben wird, bestimmt. Folgende Kriterien werden im Rahmen der Ausschreibung als minimale Anforderung an die Busse festgelegt: ― zwei Busse für den täglichen Betrieb des Ortsbusses mit rund 12-15 Sitz- und

20-25 Stehplätzen ― ein Ersatzbus für den Einsatz bei Defekten an den zwei täglich in Betrieb stehenden Bus-

sen und für Einsatzkurse; dieser Bus kann in gewissen Kriterien von der Qualität der täg-lich in Betrieb stehenden Busse abweichen

― Einstiege in den Bus für gehbehinderte Personen und Rollstühle tauglich (Niederflurein-stieg)

― Billettautomat im Bus positioniert ― Dynamische Anzeige auf einem Bildschirm von Haltestellen, Endstation, Zeit und An-

schlüssen ― geringe Lärmemissionen 3.8 Betriebsstruktur Ortsbus Arbon 3.8.1 Stadt Arbon als Konzessionsnehmerin Die Stadt Arbon wird beim Bundesamt für Verkehr (BAV) nach erfolgreicher Urnenabstim-mung zum Ortsbus Arbon die Konzession für den Betrieb des Ortsbusnetzes von Arbon be-antragen. Damit ist die Stadt Arbon die Konzessionärin des Ortsbusnetzes und kann mittels Ausschreibung eine Transportunternehmung für den Betrieb des Ortsbusnetzes bestimmen. 3.8.2 Transportunternehmung Mittels Ausschreibung wird die Stadt Arbon eine Transportunternehmung für den Betrieb des Ortsbusnetzes bestimmen. Die Ausschreibung für den erstmaligen Betrieb des Ortsbusnet-zes ab Dezember 2014 wird im Frühsommer 2013 erfolgen. Der Zuschlag für den Betrieb des Ortsbusnetzes an eine Transportunternehmung wird nach erfolgreicher Urnenabstim-mung zum Ortsbus Arbon erfolgen.

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3.8.3 Testbetrieb für 5 Jahre Das Ortsbusnetz soll in einem ersten Schritt auf einen sogenannten Testbetrieb von 5 Jah-ren (2015-2019) begrenzt sein. Jährliche Zielfestlegungen werden über die Frequenzen und deren Zu- oder eventuell Abnahme Auskunft geben. Mit dem Testbetrieb und den Jahreszie-len lassen sich Erfahrungen für allfällige Anpassungen am Busnetzbetrieb sammeln. Sollte der Ortsbus Arbon von der Bevölkerung nicht genutzt werden, könnte im Worst-Case-Szenario der Betrieb des Ortsbusses per Ende 2019 ohne Entschädigungszahlungen einge-stellt werden. Sollten grössere Modifikationen am Ortsbusnetz Arbon (Ausbau Ortsbusnetz, geänderte Linienführungen, andere Taktfrequenzen, ...) nötig werden, dann könnten diese auf den Zeitpunkt einer neuen Vergabe des Ortsbusbetriebs wiederum eingebracht werden. Fazit: Die Stadt Arbon wird die Konzession für den Betrieb des Ortsbusnetzes beim

Bundesamt für Verkehr (BAV) beantragen und für den Busbetrieb mittels Aus-schreibung eine Transportunternehmung bestimmen. Der Betrieb des Ortsbus-ses soll auf einen sogenannten Testbetrieb von 5 Jahren (2015-2019) begrenzt sein. Damit lassen sich Erfahrungen für allfällige Anpassungen am Busnetzbe-trieb sammeln. Sollte der Ortsbus Arbon von der Bevölkerung nicht genutzt werden, könnte im Worst-Case-Szenario der Betrieb des Ortsbusses per Ende 2019 ohne Entschädigungszahlungen eingestellt werden.

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3.9 Fahrkartentarife / OTV-Zonen 3.9.1 Zone 30 des Tarifverbundes Ostwind (OTV) Arbon liegt in der Zone 30 des Tarifverbundes Ostschweiz (OTV). Die Zone 30 umfasst fol-gende Gemeinden: Arbon, Egnach, Horn und Steinach. Fahrkarten zwischen allen ÖV-Haltestellen der Zone 30 haben denselben Preis, unabhängig von der Länge der Fahrt und der Wahl des Verkehrsmittels (Bahn oder Bus). Mit dem Ortsbus Arbon wird nun ein neues lokales öffentliches Verkehrsmittel eingeführt, das geringere Distanzen aufweist. Ohne Tarif-Änderung innerhalb der OTV-Zone 30 kostet eine Fahrkarte von der Gewerbeschule zum Bahnhof Arbon gleichviel wie eine Fahrkarte zwischen dem Bahnhof Horn und dem Bahnhof Steinebrunn.

Abb. 8: Zonenplan OTV mit Zone 30.

Abb. 9: Tarife OTV: Fahrkartenpreise Zone 30 entsprechen den Preisen einer Zone (Normaltarif Fr. 3.10 / ermässigter Tarif Fr. 2.50).

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3.9.2 Möglichkeit eines Lokalnetzes für Gemeindegebiet Arbon Innerhalb des Tarifverbundes Ostschweiz (OTV) gibt es zwei Möglichkeiten, wie auf einem lokalen ÖV-Netz geringere Preise als die üblichen Zonen-Tarife eingeführt werden können: ― Lokalzone (Frauenfeld mit der Lokalzone 21) ― Lokalnetz (Kreuzlingen mit dem Lokalnetz Kr) Abklärungen mit dem OTV haben ergeben, dass eine Gliederung der Tarifstruktur in der OTV-Zone 30 möglich ist. Dies sollte in Form eines Lokalnetzes (analog Kreuzlingen), wel-ches das Gemeindegebiet von Arbon mit Stachen und Frasnacht umfasst, erfolgen.

Abb. 10: Tarife OTV: Fahrkartenpreise Lokalnetz (Normaltarif Fr. 2.30 / ermässigter Tarif Fr. 2.10). 3.9.3 Kosten für Lokalnetz Gemeindegebiet Arbon Offen ist, ob die Stadt Arbon den Ausgleich der geringeren Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrkarten und Abonnementen dem OTV bezahlen muss, oder ob das Lokalnetz ohne f i-nanzielle Belastung der Stadt Arbon eingeführt werden kann. Ziel des Stadtrates Arbon ist es, für das gesamte Stadtgebiet ein Lokalnetz analog Kreuzlin-gen einzuführen. Damit wären alle Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes inkl. Frasnacht und Stachen gleich teuer, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel (AOT, S-Bahn, Orts-bus) gewählt wird. Damit werden Fahrkarten von Frasnacht nach Arbon, von Stachen nach Arbon sowie von Arbon Bahnhof nach Arbon Seemoosriet gegenüber der heutigen Tarif-struktur günstiger (Einzelfahrt Zone 30 heute Fr. 3.10 / Einzelfahrt im Lokalnetz Fr. 2.30). Damit kann für das gesamte Gemeindegebiet von Arbon ein Einheitstarif geschaffen werden, der gegenüber heute und gegenüber dem regionalen Öffentlichen Verkehr zwischen Arbon und den Gemeinden innerhalb der OTV-Zone 30 günstiger ist. Grobe Schätzungen basierend auf den heutigen Verkaufszahlen für Fahrkarten und Abon-nemente haben ergeben, dass die Kosten für die vergünstigten Preise von der Zone 30 zu einem Lokalnetz jährlich rund Fr. 33'000.-- betragen. Diese Kosten sind in den Betriebskos-ten (Kap. 4.2) eingerechnet. Fazit: Mit einem Lokalnetz können die Fahrkartenpreise innerhalb des Gemeindege-

bietes vereinheitlicht und gegenüber heute vergünstigt werden.

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4 Kosten Die Kosten für den Öffentlichen Verkehr Region Arbon / Ortsbus Arbon setzen sich wie folgt zusammen: ― Investitionskosten für die Infrastruktur für den Ortsbus (Bushof Anteil Stadt Arbon / Infra-

strukturkosten Haltestellen) ― Jährliche Betriebskosten für den Busbetrieb Ortsbus Arbon ― Einmalige Planungs- und Einführungskosten für den Ortsbus Arbon ― Beitrag der Stadt Arbon an den regionalen Öffentlichen Verkehr (AOT und Postauto AG) 4.1 Investitionskosten Damit der Ortsbus eingeführt werden kann, müssen Haltestellen entlang der Ortsbuslinie sowie ausreichend Haltekanten am Bushof Arbon Mitte beim Hamel-Gebäude realisiert wer-den. Punktuell sind bauliche oder betriebliche Anpassungen an Verkehrsknoten (Kreuzun-gen) notwendig. Der Bushof Arbon Mitte wird im Zusammenhang mit der Neuen Linienfüh-rung Kantonsstrasse neu erstellt. Die Gesamtkosten für den Bushof belaufen sich auf 2.50 Mio. Franken, wobei der Betrag von 1.32 Mio. Franken über das Projekt der NLK finanziert wird. Die Kosten von 1.18 Mio. Franken für die zum Betrieb des Ortsbusses notwendigen Haltekanten am Bushof werden mit der vorliegenden Parlamentsbotschaft zum Ortsbus Ar-bon beantragt (Anteil Stadt).

Kostenposition Gesamtkosten Finanzierung Kosten brutto durch Projekt

NLK z.L. Stadt

Investitionskosten Bushof Arbon Mitte Investitionskosten Bushof Arbon Mitte 1'794'000.-- 1'406'000.-- 388'000.-- Zwischentotal Bushof Arbon Mitte inkl. MwSt.

1'794'000.-- 1'406'000.-- 388'000.--

Investitionskosten für Haltestellen Haltestellen Ortsbusnetz: Bauliche An-passungen an Strassen inkl. Haltestellen-infrastruktur

365'400.--

Haltestellen Frasnacht: Bauliche Anpas-sungen an Haltestellen (Buslinien 940 / 941) inkl. Haltestelleninfrastruktur

10'000.--

Zwischentotal Haltestellen inkl. MwSt.

375'400.--

Investitionskosten an Verkehrsknoten Bauliche und betriebliche Anpassungen an Verkehrsknoten

15'600.--

Zwischentotal Verkehrsknoten inkl. MwSt.

15'600.--

Total Investitionskosten für Bushof Arbon Mitte (Anteil Stadt Arbon), Hal-testellen und Verkehrsknoten inkl. MwSt.

779'000.--

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4.2 Einmalige Planungs- und Einführungskosten Für die Einführung des Ortsbusnetzes sind einmalige Planungskosten erforderlich. Dies sind Kosten für die Planung der Fahrpläne und Anschlüsse am Bushof (Planungskosten Busbe-trieb). Zudem muss für den Busbetrieb ein Corporate Design entwickelt werden (Design Ortsbus, Fahrpläne, Logo, Haltestellen). Damit mit der Einführung des Busbetriebs ein mar-ketingtechnischer Auftakt realisiert werden kann, sollen Aktionen mit Startvergünstigungen durchgeführt werden (Marketingkosten).

Kostenposition Nettokosten z.L. Stadt Planungskosten Busbetrieb 50'000.-- Entwicklung CI Ortsbus (Fahrpläne, Busdesign, Logo, Halte-stellen)

50'000.--

Marketingkosten für Einführung 20'000.-- Total einmalige Planungskosten und Marketingkosten für Einführung Ortsbusnetz inkl. MwSt.

120'000.--

4.3 Jährliche Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten setzen sich zusammen aus den Verwaltungskosten und aus jenen Kosten, die zum Betrieb des Ortsbusnetzes nötig sind. Die Brutto-Betriebskosten ge-hen in Form von Kilometer-Entschädigungen an die Transportunternehmung des Ortsbusses Arbon. Die Erträge aus dem Fahrkartenverkauf und der Beitrag des Kantons Thurgau an den Ortsbus Arbon sind Einnahmen der Stadt Arbon. Daraus ermitteln sich die Netto-Betriebskosten zu Lasten der Stadt Arbon. Das Busnetz muss von der Stadt Arbon betreut werden. Die entsprechenden Verwaltungskosten setzen sich primär aus Personalkosten, Marketingkosten, Unterhalt von Haltestellen und Kosten für Datenerhebung zusammen. Die Einnahmen Fahrkartenverkauf haben aus Erfahrungswerten nach drei Jahren voraussichtlich einen Kostendeckungsgrad von 30 Prozent. Da zu Anfang mit geringeren Einnahmen zu rechnen ist, wird nach vorsichtiger Schätzung von einem durchschnittlichen Kostende-ckungsgrad von 25 Prozent ausgegangen. Zur Abstimmung zum Ortsbusnetz Arbon wird der Betrag der Netto-Betriebskosten gebracht. Da in der Anfangsphase die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf schwer kalkulierbar sind, werden die Netto-Betriebskosten im Sinne einer Reserveposition von rund 5% erhöht.

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Kostenposition Aufwand

brutto Einnahmen Nettokosten

z.L. Stadt

Betriebskosten Busnetz Betriebskosten Busnetz (Mo-So, brutto) 860'000.-- Einnahmen Fahrkartenverkauf (Annahme: Kostendeckungsgrad 25%)

215'000.--

Beitrag Kt. Thurgau für Betrieb Ortsbus (gemäss ÖV-Gesetz TG, kantonaler Bei-trag von 20% an ungedeckte Betriebskos-ten bei Kostendeckungsgrad 40% = 12%)

105'000.--

Zwischentotal Betriebskosten Busnetz inkl. MwSt.

860'000.-- 320'000.-- 540'000.--

Verwaltungskosten Busnetz Finanzieller Ausgleich Lokalnetz OTV (Billettevergünstigung)

33'000.--

Marketingkosten (temporäre Vergünsti-gungen, Aktionen)

5'000.--

Personalkosten Verwaltung Busbetrieb (Annahme: Teilzeitarbeitsstelle 40%)

55'000.--

Unterhalt Bushaltestellen 10'000.-- Diverses (Passagierkontrolle, Münzverar-beitung, Erhebungen, Drucksachen, Verbrauchsmaterial, Akquisition Werbung)

25'000.--

Einnahmen Werbung 10'000.-- Zwischentotal Verwaltungskosten Bus-netz inkl. MwSt.

128'000.-- 10'000.-- 118'000.--

Total jährliche Betriebskosten inkl. MwSt.

988'000.-- 330'000.-- 658'000.--

Reserveposition rund 5% 25'000.-- Total jährliche Betriebskosten Busnetz inkl. MwSt. (ohne Abschreibung und Kapitalzinsen) 683'000.--

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4.4 Kostenzusammenstellung

Kostenposition Nettokosten z.L. Stadt Total jährliche Betriebskosten Busnetz inkl. MwSt. 683'000.-- Total jährliche Betriebskosten Busnetz inkl. MWST. (ohne Abschreibung und Kapitalzinsen)

683'000.--

Total Investitionskosten für Bushof Arbon Mitte, Erweite-rung Teil Ortsbus (Anteil Stadt Arbon)

388'000.--

Total Investitionskosten für Infrastruktur (Haltestellen und Verkehrsknoten) sowie Planungskosten und Marke-tingkosten für Einführung Ortsbusnetz inkl. MwSt.

511'000.--

Total einmalige Investitionskosten (Planungs- und Bau-kosten) inkl. MwSt.

899'000.--

Der Gesamtaufwand für die Einführung Ortsbus Arbon unter Berücksichtigung des Ortsbus-betriebs in der ersten Etappe 2015 bis 2019 errechnet sich somit folgendermassen:

Kostenposition Nettokosten z.L. Stadt Einmalige Investitionskosten (Planungs- und Baukosten) inkl. MwSt.

899’000.--

Betriebskosten Busnetz 2015 bis 2019 inkl. MwSt. ( 5 Jahre x Fr. 683'000.-- )

3’415'000.--

Relativer Gesamtaufwand Einführung Ortsbus und Be-trieb 2015 bis 2019 inkl. MwSt.

4’314’000.--

4.5 Kosten bei Ablehnung Ortsbus Arbon Der Bushof Arbon Mitte wird im Zusammenhang der NLK realisiert. Mit der vorliegenden Par-lamentsbotschaft wird der Anteil der Stadt Arbon am Bushof Arbon Mitte von Fr. 388'000.--. beantragt. Sollte das Vorhaben an der Urne abgelehnt werden, entfällt dieser städtische Bei-trag am Bushof Arbon Mitte. Der Bushof wird dann in reduziertem Umfang – ohne Haltekan-ten für die Ortsbusse – realisiert. 4.6 Beitrag der Stadt Arbon an den regionalen Öffentlichen Verkehr Die Stadt Arbon bezahlt dem Kanton Thurgau jährlich einen Beitrag an den regionalen Öf-fentlichen Verkehr (Buslinien AOT und Postauto AG). Dieser Betrag wird jedes Jahr basie-rend auf Anzahl Buskursen, welche die Stadt Arbon bedienen und aufgrund der Einwohner-zahl neu berechnet. Im Jahr 2011 belief sich der Betrag auf Fr. 403'443.-- (Budget-Position: 1650.3610). Verbesserungen am regionalen Öffentlichen Verkehr führen zu einer Erhöhung dieses Betrags. Mit der Einführung des S-Bus Arbon-St. Gallen und der Verdichtung der AOT-Linie 940 wird das regionale ÖV-Angebot in der Region Arbon verbessert. Daher wird sich der Beitrag an den regionalen ÖV ab dem Jahr 2015 erhöhen. Der detaillierte Betrag kann erst Mitte 2013 bekannt gegeben werden.

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4.7 Bisherige Planungskosten für das Angebotskonzept ÖV Arbon Die Konzeption des städtischen und regionalen Öffentlichen Verkehrs hat in den Jahren 2008-2012 Planungskosten erfordert. Diese Planungskosten belaufen sich für die Jahre 2008-2012 auf rund Fr. 170'000.-- und setzen sich primär aus Aufträgen an Planungs- und Ingenieurbüros sowie an die externe Projektleitung zusammen. Die Kosten für die Projektie-rung des Bushofs belaufen sich auf rund Fr. 80'000.--, wobei sich der Kanton Thurgau (Tief-bauamt) an der Projektierung Bushof beteiligt. 4.8 Termine und Meilensteine Ziel ist es, den Ortsbus zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 einzuführen. Folgende Termine und Meilensteine sind für die Einführung des Ortsbus Arbon wesentlich: ― Verabschiedung Parlamentsbotschaft im Stadtrat Arbon 18. März 2013 ― Ausschreibung Busbetrieb Ortsbus Arbon (Transportunternehmung) Frühjahr 2013 ― Parlamentarische Beratung Ortsbus Arbon bis Mitte September 2013 ― Urnenabstimmung Ortsbus Arbon November 2013 ― Bestimmung der Transportunternehmung für den Ortsbus Arbon Dezember 2013 ― Einführung Ortsbus Arbon Dezember 2014

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5 „Angebotskonzept ÖV Arbon“ 5.1 Busnetz Region und Stadt Arbon ab Dezember 2014 5.1.1 S-Bus Arbon-St. Gallen / Linie 200 Arbon-St. Gallen Basierend auf dem ÖV-Konzept Agglomeration St. Gallen / Arbon-Rorschach prüften die Kantone Thurgau und St. Gallen 2011/2012 die Möglichkeiten für einen S-Bus Arbon-St. Gallen. Dabei wurden mehrere Varianten begutachtet und anschliessend den betroffenen Gemeinden zur Stellungnahme unterbreitet. Dabei kristallisierte sich nach Abstimmung der Interessen der Gemeinden und Kantone die Lösung mit einem S-Bus Arbon-St. Gallen und der Beibehaltung der Linienführung der Buslinie 200 als Bestvariante heraus. Zu den Haupt-zeiten wird die Linie 200 durchgehend bis zum Bahnhof St. Gallen geführt, in den Nebenzei-ten mit Umstieg auf die S-Bahn Wittenbach St. Gallen. Im Gegenzug für die Umstiegsoption zu den Nebenzeiten wurden sowohl die Line 200 als auch der S-Bus Linie 201 auf ein 1/2h-Takt festgelegt. Somit besteht eine viertelstündige Taktung zwischen Arbon und St. Gallen. Das Konzept ist seitens des Grossen Rates Kanton Thurgau und des Kantonsparlaments St. Gallen noch zu entscheiden.

Abb. 11: Geplante Linienführung S-Bus Arbon-St- Gallen und Linie 200. Der S-Bus Arbon-St. Gallen wird von den beiden Kantonen Thurgau und St. Gallen umge-setzt. Die Buslinie 200 wird weiterhin durch die beiden Kantone Thurgau und St. Gallen be-trieben. Die Stadt Arbon wird sich im Rahmen des jährlichen Finanzbeitrages am regionalen ÖV und somit am S-Bus und der Linie 200 beteiligen.

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5.1.2 AOT-Linien 940 und 941 Mit den Verbesserungen beim ÖV zum Fahrplanwechsel Dezember 2013 soll auch für den Ortsteil Frasnacht eine Verbesserung der ÖV-Erschliessung erreicht werden. Eine Erschlies-sung von Frasnacht mit dem Ortsbus erwies sich als zu wenig effizient. In Zusammenarbeit mit der Stadt Arbon prüfte der Kanton Thurgau 2010 verschiedene Varianten, wie der Ortsteil Frasnacht mit den bestehenden AOT-Buslinien 940 und 941 besser erschlossen werden kann. Die Varianten wurden in der Öffentlichkeit 2010 und 2011 mehrmals präsentiert. Die Lösung der gewählten Linienführung von 940 und 941 stossen auf Zustimmung in Frasnacht.

Hauptverkehrszeiten Nebenverkehrszeiten Randverkehrszeiten Mo-Fr 06:00 – 08:30

15:00 – 19:30 08:30 – 15:00 19:30 – 20:30

20:30 – 23:30/00:30

Sa 06:00 – 19:00 19:30 – 00:30 So 08:00 – 19:00 19:30 – 23:30 Angebot 4 Busse pro Stunde 2 Busse pro Stunde Sammeltaxi

Abb. 12: Neue Linienführung und Anzahl Kurse auf den AOT-Buslinien 940 und 941. Die neue Linienführung der AOT-Buslinien 940 und 941 sowie die Einführung von Verdich-tungskursen auf der Linie 940 werden vom Kanton Thurgau umgesetzt. Die Stadt Arbon wird sich wie bisher im Rahmen des jährlichen Finanzbeitrages am regionalen ÖV und somit an den Linien 940 und 941 beteiligen. Die Kosten für das Wiedereinrichten der Haltestellen an der Fetzislohstrasse sind in den In-vestitionskosten (Kap. 4.1) enthalten.

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Mittelfristig wird zusätzlich eine verbesserte Anbindung Steineloh durch mögliche Lageopti-mierungen der Bushaltestellen an der Egnacherstrasse sowie eine mögliche ÖV-Verbindung zwischen der Egnacherstrasse und der Amriswilerstrasse geprüft. 5.2 Ausblick: Busnetz Region und Stadt Arbon ab Dezember 2019 Der Öffentliche Verkehr in der Region und Stadt Arbon wird auch nach der Einführung des „Angebotskonzeptes ÖV Arbon“ im Dezember 2014 weiter entwickelt. Für den Zeitpunkt des Fahrplanwechsels vom Dezember 2019 sind weitere Veränderungen vorgesehen. Folgende Elemente werden den ÖV der Region und der Stadt Arbon ab Dezember 2019 bestimmen: ― Linie 200 Arbon – St. Gallen im 30’-Takt über die St. Gallerstrasse zum Bahnhof Arbon.

Damit kann der Ortsteil Stachen direkt mit dem Stadtzentrum von Arbon verbunden wer-den.

― S-Bus Arbon – St. Gallen im 30’-Takt, allenfalls im 15’-Takt ― Linienführung AOT-Linien 940 und 941 mit Verdichtungskursen auf beiden Linien ― Ortsbusnetz Arbon mit zwei Durchmesserlinien mit vier Linienästen, wobei ein Linienast

der zweiten Durchmesserlinie die Gemeinde Steinach erschliessen kann (Finanzierung durch die Gemeinde Steinach)

Diese Elemente sind noch nicht abschliessend bestimmt, zeigen aber ein mögliches Entwick-lungspotenzial des ÖV-Angebots in der Region und Stadt Arbon auf. Die detaillierte Planung des ÖV-Netzes von 2019 wird basierend auf den Erfahrungen der Elemente, welche im De-zember 2014 eingeführt werden, abgestimmt. Für die Erweiterung des Ortsbusnetzes ist eine weitere Urnenabstimmung – voraussichtlich 2018 – notwendig.

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Antrag Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier Mit dieser Botschaft beantragt Ihnen der Stadtrat für die Einführung des Ortsbus Ar-bon und den Bau des dafür nötigen Bushof-Teils Arbon Mitte den Anträgen: 1. Objektkredit von Fr. 899'000.-- für die Infrastruktur Ortsbus 2. Jährlicher Betriebskredit von Fr. 683'000.-- für den Betrieb des Ortsbus der Jahre

2015-2019 zuzustimmen. FÜR DEN STADTRAT ARBON Andreas Balg Andrea Schnyder Stadtammann Stadtschreiberin Arbon, 18. Februar 2013