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BBG Art. 34 Anforderungen an Qualifikationsverfahren 1 Der Bundesrat regelt die Anforderungen an die Qualifikationsverfahren. Er stellt die Qualität und die Vergleichbarkeit zwischen den Qualifikationsverfahren sicher. Die in den Qualifikationsverfahren verwendeten Beurteilungskriterien müssen sachgerecht und transparent sein sowie die Chancengleichheit wahren. 2 Die Zulassung zu Qualifikationsverfahren ist nicht vom Besuch bestimmter Bildungsgänge abhängig. Das Bundesamt regelt die Zulassungsvoraussetzungen. Pflegen Sie Ihre Zukunft! Pflegen Sie Ihre Zukunft! Pflegen Sie Ihre Zukunft! • Weiterbildung für die Zentralschweizer Berufsberatung Bildung nachholen und anerkennen 0. Übersicht: 4 Phasen nationaler Leitfaden 1. Information und Beratung 2. Bilanzierung 3. Beurteilung 4a: Anrechnung / ergänzende Bildung 4b: Zertifizierung 5. Zusammenfassung, Diskussion

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BBG Art. 34 Anforderungen an Qualifikationsverfahren1 Der Bundesrat regelt die Anforderungen an die Qualifikationsverfahren. Er stellt die Qualität und die Vergleichbarkeit zwischen den Qualifikationsverfahren sicher. Die in den Qualifikationsverfahren verwendeten Beurteilungskriterien müssen sachgerecht und transparent sein sowie die Chancengleichheit wahren.2 Die Zulassung zu Qualifikationsverfahren ist nicht vom Besuch bestimmter Bildungsgänge abhängig. Das Bundesamt regelt die Zulassungsvoraussetzungen.

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• Weiterbildung für die Zentralschweizer BerufsberatungBildung nachholen und anerkennen

0. Übersicht: 4 Phasen nationaler Leitfaden1. Information und Beratung2. Bilanzierung3. Beurteilung4a: Anrechnung / ergänzende Bildung4b: Zertifizierung5. Zusammenfassung, Diskussion

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0. Übersicht: 4 Phasen nationaler Leitfaden

September 07

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0. Übersicht:

Begrüssung: A. Hostettler, Absolventin 1. KursFrau A. Hostettler stellt sich kurz vor!

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0. Übersicht:

Einige Daten

1. Staffel

2. Staffel62 Kandidatinnen mit Beginn Mai 2008, mit Abschluss September 09/10

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0. Übersicht:

Einige Daten

1. Staffel

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1. Information und Beratung 2. Bilanzierung 3. Beurteilung 4a: Anrechnung / ergänzende Bildung 4b: Zertifizierung 5. Zusammenfassung

1. Information und Beratung am Bsp. 2. Staffel

http://www.knowledgefactory.ch/kf/servlet/WebInter?class=COMain&method=actionMain&idSchool=5Prospekt (in diesem Workshop aufgelegt)Informationsveranstaltung GIBZVoraussichtlich ist das Eingangsportal für die 3. Staffel die BerufsberatungZulassung für die 3. Staffel (Antrag ZIGG)- Schriftl. Empfehlung des Arbeitgebers mit Bestätigung der prozentualen Anstellung im Ausbildungsbetrieb- Mind. 60%-80% Arbeitspensum während Ausbildung- 5 Jahre praktische Erfahrung bis zur IPA, davon mind. 2 Jahre im Gesundheitswesen*- Gute mdl. und schriftl. Deutschkenntnisse- Arbeits- und Wohnort in der Zentralschweiz

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1. Information und Beratung 2. Bilanzierung 3. Beurteilung 4a: Anrechnung / ergänzende Bildung 4b: Zertifizierung 5. Zusammenfassung

1. Information und Beratung am Bsp. 2. Staffel

Antrag Zigg (Anhang Berufsfelder)

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1. Information und Beratung 2. Bilanzierung 3. Beurteilung 4a: Anrechnung / ergänzende Bildung 4b: Zertifizierung 5. Zusammenfassung

1. Information und Beratung:

Fragen an Frau A. Hostettler, Absolventin 1. Kurs

1.1. Wie hast du von der FAGE-NHB am GIBZ erfahren?1.2. Warum hast du dich für diesen Ausbildungsgang der FAGE-NHB und nicht einen anderen angemeldet?1.3. Wie hättest du die Informationsphase optimiert?

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1. Information und Beratung 2. Bilanzierung 3. Beurteilung 4a: Anrechnung / ergänzende Bildung 4b: Zertifizierung 5. Zusammenfassung

2. Bilanzierung:

2.1. 1 Tag Dossiererstellung am GIBZ mit Webtool2.2. Belege für formelle Ausbildungen gemäss Belegspalte im Webtool in Dossier einfügen2.3. Nach Besprechung der Kompetenzenbilanz mit der Pflegedienstleitung Unterschrift der Leitung unter korrigierte Kompetenzen- und Ressourcenbilanz2.4. Arbeitgeberbestätigung, dass Kandidatin während ihrer Ausbildung unterstützt wird

- Welche positiven und negativen Erfahrungen blieben dir aus dieser Phase (Dossiererstel- lung) in Erinnerung?- Verbesserungsvor- schläge?

Fragen an Frau A. Hostettler

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1. Information und Beratung 2. Bilanzierung 3. Beurteilung 4a: Anrechnung / ergänzende Bildung 4b: Zertifizierung 5. Zusammenfassung

3. Beurteilung durch Experten

3.1. Interne ExpertisenAllgemeinbildung: Anrechnungsprüfungen-180 Minuten: Gesellschaft+Kommunikation-Tages-Vertiefungsarbeit: 0800 bis 1700 Uhr- Allenfalls Präsentation der Tages-VAFachexpertisen: Analysen der wichtigsten Vorbildungen unserer Kandidatinnen führen zur Anrechnung von bestimmten Modulen(teilweise bereits im Webtool eingebaut)3.2. Externe ExpertisenDas Kandidatinnendossier wird mit den internen Empfehlungen an die externen Expertinnen weitergeleitet, mit Inhalt:-Aufnahmebedingungen erfüllt/nicht erf.-Anrechnung von Modulen/ABUMit jeder Kandidatin führen die externen Experten ein Gespräch

Frau A. Hostettler

-Schildere bitte, wie du die ABU- Anrechnungsprü-fung erlebt hast!-Hast du das Anrechnen deiner Kompetenzen als fair erachtet?

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1. Information und Beratung 2. Bilanzierung 3. Beurteilung 4a: Anrechnung / ergänzende Bildung 4b: Zertifizierung 5. Zusammenfassung

4a. Anrechnung/ergänzende Bildung (alt: NHB)

4a.1. Das kantonale Amt für Berufsbildung erstellt aufgrund der Empfehlung der externen Experten eine Lernleistungsbestätigung. Diese wird den Kandidatinnen als anfechtbare Verfügung zugestellt.Um das EFZ zu erwerben, sind die fehlenden Kompetenzen innerhalb von 5 Jahren nachzuweisen.Diese erwerben die Kandidatinnen in der ergänzenden Bildung. Sie melden sich nun definitiv über das Internet zum Besuch der Unterrichtsmodule an. Sie sprechen ihre Modulplanung mit den Pflegedienstleitungen ab:-Jahresabsolventinnen, Abschluss 09-Zweijahresabsolventinnen, 2010

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4a. Anrechnung/ergänzende Bildung (alt: NHB)

4a.2. Ergänzende Bildung: Bestehensregeln

1/3 Fachnote: BerufskenntnisseModule 1, 2, 3, 4, 6 = es zählt zu 100% die ErfahrungsnoteModule 5a, 5b 7, 8, 9 = es zählt zu 50% die Erfahrungsnote und zu 50% der schriftliche Kompetenznachweis1/3 Fachnote: Berufliche Praxis (IPA)1/3 Fachnote: Allgemeinbildung1/3 Selbstständige Vertiefungsarbeit (Kurz-SVA)1/3 Schriftliche Einzelprüfung (SEP)1/3 Erfahrungsnoten aus Gesellschaft und Sprache

Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:Die Gesamtnote den Wert 4,0 nicht unterschreitetDie Noten in den Fächern „Berufliche Praxis (IPA)“ und „Berufskenntnisse (Module)“ nicht unter 4,0 liegen. 

Frau A. Hostettler:Wie hast du die NHB am GIBZ erlebt?

PraktischeKompetenz-nachweise

Modul-lektionen

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1. Information und Beratung 2. Bilanzierung 3. Beurteilung 4a: Anrechnung / ergänzende Bildung 4b: Zertifizierung 5. Zusammenfassung

4b.Zertifizierung

Frau A. Hostettler:Wie hat die Praxisauf die FAGE-NHB-Absolventinnen mit EFZ reagiert?-Mogelpackung?-Stärken/Schwächen?

-Die Nachweise werden durch die zuständige Prüfungsbehörde geprüft.-Das EFZ inklusive Notenausweis mit der formalen Feststellung „erteilt/nicht erteilt“ wird vom zuständigen Wohnortskanton ausgestellt.-Schlussfeier

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1. Information und Beratung 2. Bilanzierung 3. Beurteilung 4a: Anrechnung / ergänzende Bildung 4b: Zertifizierung 5. Zusammenfassung

5. Zusammenfassung und Diskussion

Diskussion mit Berufsberaterinnen

- Wo denken Sie, liegen die Stärken der FAGE-NHB?- Wo orten Sie Schwächen im vorgestellten Projekt?- Gibt es Empfehlungen aus der Sicht der Berufs- beratung?