Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739...

54
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried und Forstenrieder Allee (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 154) Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Auftraggeber: Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung PLAN HAII Auftragnehmer: Dr. H. M. Schober Büro für Landschaftsarchitektur Obere Hauptstraße 45 85354 Freising Bearbeitung: Dr. H. M. Schober Dipl.-Biol. G. Lang Dipl. Ing. A. Pöllinger Freising, 28.01.2008

Transcript of Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739...

Page 1: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739

Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen

BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

und Forstenrieder Allee

(Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 154)

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Auftraggeber:

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung

PLAN HAII

Auftragnehmer:

Dr. H. M. Schober

Büro für Landschaftsarchitektur Obere Hauptstraße 45 85354 Freising

Bearbeitung:

Dr. H. M. Schober

Dipl.-Biol. G. Lang

Dipl. Ing. A. Pöllinger

Freising, 28.01.2008

Page 2: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc I

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung...............................................................................................1

1.1 Anlass, Verkehrsplanerische Vorgaben und Ausbaukonzeption Stäblistraße .............................................................................................1

1.1.1 Anlass für die Planung.............................................................................1 1.1.2 Verkehrsplanerische Vorgaben ...............................................................1 1.1.3 Ausbaukonzeption Stäblistraße ...............................................................2 1.1.4 Vorgehensweise......................................................................................2 1.2 Datengrundlagen.....................................................................................3 1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen...............................3

2 Wirkungen des Vorhabens ...................................................................5

2.1 Kurze Beschreibung der Nutzungen und Strukturen im Untersuchungsgebiet...............................................................................5

2.2 Wirkfaktoren ............................................................................................5 2.3 Beschreibung der Wirkungen ..................................................................8

3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität.....................................9

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung ..................................................................9 3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen

Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 42 Abs. 5 BNatSchG) ...................................................................................9

4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten.....................12

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie................................................................................................12

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.................................12 4.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ........................................12 4.1.2.1 Säugetiere.............................................................................................12 4.1.2.1.1 Betroffenheit der Fledermäuse ..............................................................13 4.1.2.1.2 Weitere Säugetierarten..........................................................................15 4.1.2.2 Übrige Arten/Artengruppen....................................................................15 4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art.

1 der Vogelschutz-Richtlinie ..................................................................16 4.2.1 Artengruppe 1: Vogelarten, die keine Brutplatzgebundenheit

aufweisen ..............................................................................................17 4.2.1.1 Bestandssituation ..................................................................................17 4.2.1.2 Betroffenheit der Vogelarten ohne Brutplatzgebundenheit.........................18 4.2.2 Artengruppe 2: Höhlenbrütende Vogelarten mit

Brutplatzgebundenheit...........................................................................20 4.2.2.1 Bestandssituation ..................................................................................20 4.2.2.2 Betroffenheit der höhlenbrütenden Vogelarten ......................................20 4.2.3 Artengruppe 3: Greifvögel .....................................................................23 4.2.3.1 Bestandssituation ..................................................................................23 4.2.3.2 Betroffenheit der Greifvögel...................................................................23 4.3 Bestand und Betroffenheit weiterer streng geschützter Arten, die

Page 3: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc II

keinen gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen.....................24

5 Zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 43 Abs. 8 BNatSchG.............................................25

5.1 Keine zumutbare Alternative..................................................................25 5.2 Wahrung des Erhaltungszustandes.......................................................26 5.2.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ..............................................26 5.2.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.................................26 5.2.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ........................................26 5.2.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie ............26

6 Gutachterliches Fazit ..........................................................................29

7 Literaturverzeichnis ............................................................................30

8 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums ............33

Tabellenverzeichnis Tab. 1: Vorhabensbedingte Auswirkungen und ihre artenschutzrechtliche

Relevanz .................................................................................................6 Tab. 2: Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie im

Untersuchungsraum ..............................................................................13 Tab. 3: Vorkommen von Vogelarten ohne Brutplatzgebundenheit im

Untersuchungsraum ..............................................................................17 Tab. 4: Vorkommen von höhlenbrütenden Vogelarten im

Untersuchungsraum ..............................................................................20 Tab. 5: Greifvögel im Untersuchungsraum ........................................................23 Tab. 6: Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für europäische

Vogelarten.............................................................................................26

Verwendete Abkürzungen BAB Bundesautobahn

BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU

LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg

saP spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

VS-RL EU-Vogelschutzrichtlinie

Page 4: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 1

1 Einleitung

1.1 Anlass, Verkehrsplanerische Vorgaben und Ausbaukonzeption Stäblistraße

1.1.1 Anlass für die Planung

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1739 sollen auf der Ebene der kommunalen Bauleitpla-nung die rechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Stäblistraße zwischen der Autobahn-Anschlussstelle München-Fürstenried der Autobahn München - Garmisch (A 95) und der Forstenrieder Allee - unter Berücksichtigung der Lärmschutzproble-matik - geschaffen werden. Dieser Straßenabschnitt (der die letzte Lücke im Haupt-straßennetz des Münchner Südwesten darstellt) ist eine der wesentlichen Voraus-setzungen für die dringend erforderliche Verkehrsentlastung der Ortskerne von Forstenried und Solln vom Durchgangsverkehr.

Für den Ortskern Forstenried (Liesl-Karlstadt-Straße und auch Forstenrieder Allee zwischen Stäblistraße und Liesl-Karlstadt-Straße) werden für den Prognosehorizont 2020 Steigerungen der Verkehrsbelastung gegenüber heute prognostiziert, die im städtebaulichen und verkehrsplanerischen Kontext ohne Ausbau der Stäblistraße nicht mehr befriedigend abgewickelt werden können. Ein Ersatz für diesen Straßen-zug ist daher aus verkehrsplanerischer Sicht geboten.

Die Landeshauptstadt München hatte bereits mit den Bebauungsplänen Nr. 153a (rechtsverbindlich am 11.09.1978), Nr. 397 (rechtsverbindlich am 21.09.1967), Nr. 655 (rechtsverbindlich am 20.05.1971) und Nr. 670b (rechtsverbindlich am 09.11.1979) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau des noch feh-lenden Straßenabschnittes geschaffen. Diese Bebauungspläne wurden jedoch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgrund von Normenkontrollanträgen mit Ur-teilen vom 21.05.1987 für nichtig erklärt, da die privaten Interessen der Antragsteller, vor unzumutbaren Einwirkungen durch den Verkehrslärm geschützt zu werden, nicht ausreichend beachtet worden seien.

In der Urteilsbegründung wurde jedoch u. a. darauf hingewiesen, dass gegen die Wahl der Trassenführung grundsätzlich keine Bedenken bestünden, da es ein legi-times Anliegen der Stadt München sei, den historisch gewachsenen Ortskern von Forstenried vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

1.1.2 Verkehrsplanerische Vorgaben

Der Straßenzug Stäblistraße / Lochhamer Straße / Siemensallee ist bereits im Ge-samtverkehrsplan von 1963, der Bestandteil des ersten Stadtentwicklungsplanes war, als Teilstrecke des Hauptstraßennetzes enthalten. Er wurde als Verlängerung der Neurieder Straße (Staatsstraße St 2344 München-Planegg) von Westen kom-mend zur Wolfratshauser Straße (B 11) durchgeführt und war neben dem südlich ge-führten Autobahnring zur Aufnahme des innerstädtischen Tangentialverkehrs als ü-bergeordnete Hauptverkehrsstraße konzipiert.

Mit dem Stadtentwicklungsplan 1975 wurde unter geänderten verkehrspolitischen Zielvorgaben auf die Verwirklichung des Autobahnringes Süd verzichtet und die St 2344, am Neurieder Knoten endend, dort an das übergeordnete Hauptstraßen-netz angebunden. Im derzeit gültigen Verkehrsentwicklungsplan ist dementspre-chend der Straßenzug Stäblistraße / Lochhamer Straße / Siemensallee zwischen der Autobahn München - Garmisch (A 95), Anschlussstelle München-Fürstenried und der Wolfratshauser Straße (B 11) als örtliche Hauptverkehrsstraße mit maßgebender Verbindungsfunktion dargestellt.

Page 5: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 2

Mit der geplanten Verlängerung der Stäblistraße soll die bestehende, nicht weiter ausbaufähige Straßenverbindung Herterich-/Liesl-Karlstadt-Straße entlastet werden und somit die Voraussetzung zur dringend erforderlichen Entlastung der Ortskerne von Forstenried und Solln sowie der dortigen Wohngebiete vom Durchgangsverkehr geschaffen werden.

Der Straßenzug ist in den Abschnitten Siemensallee, Lochhamer- und Stäblistraße - zwischen der Wolfratshauser Straße und der Forstenrieder Allee - bereits hergestellt.

1.1.3 Ausbaukonzeption Stäblistraße

Entsprechend ihrer Funktion und erwarteten Belastung als örtliche Hauptverkehrs-straße mit maßgebender Verbindungsfunktion soll die Stäblistraße ebenerdig 2-spurig mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m entsprechend dem östlich der Forsten-rieder Allee vorhandenen Bestand ausgebaut werden (= Niveaulage, Variante 1a; siehe hierzu auch Punkt 9. Varianten). Lediglich im Bereich der Einmündungen der Scheidegger Straße und der Rothspitzstraße, im Bereich der Forstenrieder Allee sowie der Zufahrt zur Autobahn wird zur Anordnung von Abbiegespuren eine größe-re Fahrbahnbreite erforderlich.

Die südliche Scheidegger Straße und die Rothspitzstraße werden lichtzeichengere-gelt an die neue Trasse angebunden. Die nördliche Scheidegger Straße sowie die Sperlstraße werden hingegen nicht angeschlossen.

Vorbehaltlich der genauen Festlegungen des folgenden Planfeststellungsverfahrens sieht das verkehrliche Konzept zum jetzigen Zeitpunkt vor, dass direkt entlang der Fahrbahnränder - unter Berücksichtigung von Notgehwegen - Lärmschutzwände er-stellt werden, welche die Lärmauswirkungen gemäß der 16. Verordnung zur Durch-führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) begrenzen sollen. Außerhalb des durch die Lärmschutzwände be-grenzten Fahrbahnbereichs werden beidseitig Geh- und Radwege in einer Breite von 3,0 m - 4,5 m, bzw. wo es die Grundstückserreichbarkeit erfordert, Mischzonen (für Fußgänger, Radfahrer, Anliegerverkehr, Müllabfuhr etc.) in einer Breite von 4,75 m eingeplant. Querungen der Stäblistraße sind an der Scheidegger Straße und der Rothspitz-/Sperlstraße im Zuge der Signalisierung dieser Einmündungen möglich.

Für die ÖV - Erschließung ist im Bereich der Einmündung der Rothspitzstraße eine Bushaltestelle vorgesehen.

Zwischen den Geh- und Radwegen bzw. Mischzonen und den Lärmschutzwänden sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Flächen unterschiedlich breite Pflanzflächen vorgesehen.

1.1.4 Vorgehensweise

In der vorliegenden Unterlage zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) werden

• die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Änderung BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt.

• die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verbo-ten gem. § 43 Abs. 8 BNatSchG geprüft. Die nicht-naturschutzfachlichen Aus-nahmevoraussetzungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, Ziff. xxx dargestellt.

Page 6: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 3

Für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalem Natur-schutzrecht streng geschützt sind, wird darüber hinaus geprüft, ob der Art. 6a Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG (entsprechend § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG) einschlägig ist. Eine Prüfung der gemeinschaftsrechtlich (streng) geschützten Arten nach Art. 6a Abs. 2 S. 2 und 3 BayNatSchG ist nicht erforderlich, da dessen Regelungsinhalte be-reits durch die Prüfung dieser Arten nach § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sowie ggf. § 43 Abs. 8 BNatSchG entsprechend umfasst sind.

1.2 Datengrundlagen

Als Datengrundlagen zu den Vorkommen geschützter Arten und deren potenziellen Lebensräume im Projektgebiet wurden herangezogen:

- Büro Dr. H. M. Schober (2007): Vegetations-, Struktur- und Nutzungskartierung – aktualisierte Fassung 2007,

- Büro Dr. H. M. Schober (2007): Bestandsaufnahme Bäume nach den Kriterien der Baumschutzverordnung,

- Lichti, H. (2007): Verlängerung der Stäblistraße - Detektoruntersuchung zur Fledermausfauna. Gutachten i.A. Büro Dr. H. M. Schober,

- Landesbund für Vogelschutz (LBV) (1993): Ornithologische Kartierung im Be-reich der geplanten Verlängerung der Stäblistraße 1992 und 1993. Gutachten i. A. der LH München,

- Magerl, Ch. (2000): Ornithologische Kartierung im Bereich des Anwesens Rothspitzstraße 27 (Fl.Nr. 22/1 und 22/2).

Eigenen Erhebungen:

Die Ergebnisse der beiden vorhandenen ornithologischen Kartierung wurden durch eigene Erhebungen in den Jahren 2001, 2003 und 2007 auf deren Aktualität hin ü-berprüft. Besonders 2007 wurde darüberhinaus auch auf Vorkommen und Lebens-raumpotenziale weiterer artenschutz-relevanter Arten geachtet und bei Anwesen mit gehölzreichen Gärten (Dr. Schiemann -Fl.Nr. 22/1 und 22/2, Hr. Riffeser - ) gezielt nach Vorkommen recherchiert.

Für die Ableitung und Beurteilung des darüber hinaus gehenden potenziellen Arten-spektrums an Arten des Anhangs IV und europäischen Vogelarten wurden ausge-wertet:

- Fledermausatlas Bayern (MESCHEDE & RUDOLPH 2004);

- Brutvogelatlas Bayern (BEZZEL ET AL. 2005);

- Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland (PETER-SEN ET AL. 2003, 2004).

1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen

Methodik

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgenden Untersu-chung stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 08.01.2008

Page 7: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 4

eingeführten "Fachlichen Hinweise zur Aufstellung der Angaben zur speziellen ar-tenschutzrechtlichen Prüfung (saP)".

Begriffsbestimmungen zu FFH-RL, Erhaltungszustand von Arten der Anhänge II, IV und V

Die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des "günstigen Erhaltungszustandes" in der jeweiligen biogeografischen Region ist die übergeordnete Zielsetzung für alle Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne der FFH-Richtlinie (Arten der Anhänge II, IV und V). Diese Zielsetzung ist auch ein wichtiges Prüfkriterium bei der Beurteilung, ob bei einer projektbedingten Erfüllung von Ver-botstatbeständen nach § 42 BNatSchG die Befreiungsvoraussetzungen gem. § 62 BNatSchG in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 1 FFH-RL erfüllt sind.

Nach Art 1. FFH-RL wird der Erhaltungszustand in der jeweiligen biogeografischen Region als "günstig" betrachtet, wenn

"- aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird, und

- das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehba-rer Zeit vermutlich abnehmen wird und

- ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern."

Weitere Erhaltungszustände sind "ungünstig/unzureichend" und "ungüns-tig/schlecht".

Eine Einstufung des Erhaltungszustandes der Arten bezogen auf Bayern liegt durch Meldung des bayerischen LfU vom Juli 2007 vor. Im Text wird ggf. auf diese Einstu-fung Bezug genommen.

Europäische Vogelschutz-Richtlinie

Die Verbote der VS-RL zielen auf den individuenbezogenen Schutz der europäi-schen Vogelarten nach Art. 1 ab. Die Verbotstatbestände sind in Art. 5 definiert, Art. 9 benennt – "sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt" - Möglichkeiten von den Regelungen der Art 5, 6, 7 und 8 abzuweichen.

Nach Art. 13 der VS-RL darf die Verletzung von Verboten dieser Richtlinie in Bezug auf die Erhaltung aller unter Art. 1 fallenden Vogelarten jedoch nicht zu einer rele-vanten Verschlechterung der derzeitigen Lage führen.

In der aktuellen Rechtssprechung wird dieses Verschlechterungsverbot der „derzei-tigen Lage“ der VS-RL bei der Eingriffbeurteilung mit dem Begriff Änderung des „Er-haltungszustandes“ der FFH-RL gleichgesetzt. Im Kern geht es in beiden Fällen um die Beurteilung, ob sich ein Vorhaben (ggf. unter Berücksichtigung weiterer Parame-ter) signifikant negativ auf die Population(-en) (nicht gleichzusetzen mit dem lokalen Vorkommen, da dies i.d.R. nur Teil der Population ist) einer betroffenen Art im Be-trachtungsraum auswirken kann.

Page 8: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 5

2 Wirkungen des Vorhabens

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigun-gen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzen-arten verursachen können.

2.1 Kurze Beschreibung der Nutzungen und Strukturen im Untersuchungsgebiet

In den Hausgärten der Ein- und Zweifamilienhäuser sind meist die üblichen, intensiv genutzten Vegetations- bzw. Nutzungsformen zu finden (Rasenflächen, Staudenbee-te, Gehölze, Gehölzgruppen, vegetationsfreie Flächen wie Terrassen und sonstige befestigte Flächen), die keine nennenswerte naturschutzfachliche Bedeutung besit-zen. Nur einige größere Gärten sind weniger intensiv genutzt und weisen einen großkronigen Baumbestand auf.

Auf der geplanten Trasse der verlängerten Stäblistraße finden sich (neben bebauten, aufgekiesten und versiegelten Flächen) kleine Brachflächen, dichte Gehölze mit älte-rem einheimischem Baumbestand, Sträuchern und Baumsämlingen im Unterwuchs, kaum oder extensiv genutzte Gartengrundstücke (älterer Baumbestand, z. T. Obst-bäume, wiesenartiger Unterwuchs) sowie eine Pferdeweide mit kurzrasigem Vegeta-tionsbestand. Diese Flächen besitzen im Vergleich zu den benachbarten Gärten ei-nen naturnäheren Charakter.

2.2 Wirkfaktoren

Die für die artenschutzrechtliche Betrachtung relevanten, potenziellen Auswirkungen sind in der folgenden Tabelle aufgelistet. Dabei wird der Bezug zu den Verbotstatbe-ständen der einzelnen Artenschutzgesetze hergestellt. Die spezifischen Wirkungen auf durch das Vorhaben betroffene Tiere und Pflanzen der geschützten Arten wer-den im Kap. 4 konkretisiert.

Anmerkung zum Kollisionsrisiko:

Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (vom Dezember 2007) sieht vor, dass unvermeidbare betriebsbedingte Tötungen von Tieren durch Kollisionen mit Kfz nicht mehr grundsätzlich die Tatbestände des § 42 Abs. 1 BNatSchG erfüllen.

Gemäß Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des BNatSchG erfüllen sozialadäquate Risiken wie unabwendbare Tierkollisionen im Verkehr nicht die Tatbestände des § 42 Abs. 1 BNatSchG. Auch die Kommission geht im Guidance document Nr. II.3.6 Rn. 83 davon aus, dass es sich bei „roadkills“ i. a. um unabsichtliches Töten handelt.

Page 9: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 6

Tab. 1: Vorhabensbedingte Auswirkungen und ihre artenschutzrechtliche Relevanz

Auswirkungen artenschutzrechtliche Rele-vanz

Rechtsquelle

Baubedingte Auswirkungen

- vorübergehende Flächenin-anspruchnahme

Verletzung, Tötung, Beschädi-gung oder Vernichtung von Indi-viduen

Beschädigung oder Zerstörung von Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- oder Ruhestät-ten oder Wuchsorten (Standorte von Pflanzen)

Störung durch Verlust von Nah-rungshabitaten und Vernet-zungsstrukturen

§ 42 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 BNatSchG Art. 12 Abs. 1 lit. a u. Art. 13 Abs. 1 lit. a FFH-RL Art. 5 lit. a VS-RL

§ 42 Abs. 1 Nr. 1, 3 u. 4 BNatSchG Art. 12 Abs. 1 lit. d FFH-RL Art. 5 lit. b VS-RL Art. 12 Abs. 1 lit. b FFH-RL Art. 5 lit. d VS-RL

- Emissionen durch Baube-trieb (Lärm, Abgase, Staub, Erschütterungen) einschl. Verlust von Betriebsstoffen

Störung durch Beeinträchtigung von Tieren an ihren Fortpflan-zungs- und Ruhestätten bzw. während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten

Verletzung, Tötung, Beschädi-gung oder Vernichtung von Indi-viduen

Beschädigung oder Zerstörung von Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- oder Ruhestät-ten oder Wuchsorten (Standorte von Pflanzen)

§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Art. 12 Abs. 1 lit. b FFH-RL Art. 5 lit. d VS-RL

§ 42 Abs. Nr. 1 u. 2 BNatSchG Art. 12 Abs. 1 lit. a u. Art 13 Abs. 1 lit. a FFH-RL Art. 5 a VS-RL

§ 42 Abs. 1 Nr. 1, 3 u. 4 BNatSchG Art. 12 Abs. 1 lit. d FFH-RL Art. 5 lit. b VS-RL

- optische Reize durch Baube-trieb (Licht, Anwesenheit von Menschen)

Störung durch Beeinträchtigung von Tieren an ihren Fortpflan-zungs- und Ruhestätten bzw. während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten

§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Art. 12 Abs. 1 lit. b FFH-RL Art. 5 lit. d VS-RL

Page 10: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 7

Auswirkungen artenschutzrechtliche Rele-vanz

Rechtsquelle

Anlagebedingte Auswirkungen

- Flächeninanspruchnahme durch Überbauung, Versie-gelung, Änderung der Nut-zung

Verletzung, Tötung, Beschädi-gung oder Vernichtung von Indi-viduen

Beschädigung oder Zerstörung von Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- oder Ruhestät-ten oder Wuchsorten (Standorte von Pflanzen)

Störung durch Verlust von Nah-rungshabitaten und Vernet-zungsstrukturen

§ 42 Abs. Nr. 1 u. 2 BNatSchG Art. 12 Abs. 1 lit. a u. Art 13 Abs. 1 lit. a FFH-RL Art. 5 lit. a VS-RL

§ 42 Abs. 1 Nr. 1, 3 u. 4 BNatSchG Art. 12 Abs. 1 lit. d FFH-RL Art. 5 lit. b VS-RL Art. 12 Abs. 1 lit. b FFH-RL Art. 5 lit. d VS-RL

- Zerschneidung, Trennung Störung durch Beeinträchtigung der Vernetzung bzw. von Leitli-nien zwischen Teillebensräumen

Art. 12 Abs. 1 lit. b FFH-RL Art. 5 lit. d VS-RL

Betriebsbedingte Auswirkungen

- Kollisionen Verletzung oder Tötung von Tieren

Kein Verbotstatbestand, solange keine erkennbaren Leitlinien betroffen sind. Falls diese betroffen sind: § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Art. 12 Abs. 1 lit. a FFH-RL Art. 5 lit. a VS-RL

- Lärm- und Lichtemissionen Störung durch Beeinträchtigung von Tieren an ihren Fortpflan-zungs- und Ruhestätten bzw. während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten

§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Art. 12 Abs. 1 lit. b FFH-RL Art. 5 lit. d VS-RL

- Abgas- und sonstige Schad-stoffemissionen, Einleitun-gen von vorbehandeltem Fahrbahnwasser in Oberflä-chengewässer und Grund-wasser

Störung durch Beeinträchtigung von Tieren an ihren Fortpflan-zungs- und Ruhestätten bzw. während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten

Verletzung, Tötung, Beschädi-gung oder Vernichtung von Indi-viduen

Beschädigung oder Zerstörung von Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten (bzw. von Nestern und Eiern sowie Fortpflanzungs- und Ru-hestätten) oder Wuchsorten (Standorte von Pflanzen)

§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Art. 12 Abs. 1 lit. b FFH-RL Art. 5 lit. d VS-RL

§ 42 Abs. Nr. 1 u. 2 BNatSchG Art. 12 Abs. 1 lit. a u. Art 13 Abs. 1 lit. a FFH-RL Art. 5 a VS-RL

§ 42 Abs. 1 Nr. 1, 3 u. 4 BNatSchG Art. 12 Abs. 1 lit. d FFH-RL Art. 5 lit. b VS-RL

Page 11: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 8

2.3 Beschreibung der Wirkungen

Durch eine Verlängerung der Stäblistraße werden etwa 0,8 ha bislang unbebauter Fläche versiegelt. Als Lebensraumverlust ist dabei in erster Linie die Überbauung der oben genannten kaum oder extensiv genutzten Gartengrundstücke und der Ge-hölze mit heimischem Baumbestand einzustufen. Ferner werden durch das neue Straßenband lokale Funktionsbeziehungen zerschnitten. Es finden keine nicht aus-gleichbaren Beeinträchtigungen statt.

Durch eine Projektrealisierung sind auf der Basis der derzeitigen Erkenntnisse keine für den speziellen Artenschutz besonders bedeutsamen Lebensräume, Arten oder Funktionsbeziehungen betroffen.

Page 12: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 9

3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologi-schen Funktionalität

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrun-gen:

- Errichtung von seitlichen 4 - 6 m hohen Schutzwänden als Lärmschutz und Ü-berflughilfen

Zur Minderung der Lärmimmissionen ist die Errichtung von beidseitigen Schutzwänden beidseits der Straße notwendig, die zusätzlich als Überflughilfen dienen.

Artenschutzrechtlich wirksam v. a. für Vogelarten der Artengruppe 1 und 2 und für Fledermausarten, da dadurch das Unfallrisiko durch Kollisionen vermindert wird. Die vorgesehenen Lärmschutzwände besitzen eine Höhe von 4 - 6 m (entspricht mind. der Höhe von LKWs).

- Notwendige Rodungsarbeiten erfolgen im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar, vgl. Art 13e BayNatSchG.

Artenschutzrechtlich wirksam v. a. für Vogelarten der Artengruppe 1 (Waldvö-gel; keine Zerstörung von Nestern und Eiern) und Artengruppe 2 (Höhlenbrüter; keine Zerstörung von Eiern).

- Notwendige Rodungsarbeiten von Höhlenbäumen erfolgen im Zeitraum vom 15. August bis 30. Ohktober.

Artenschutzrechtlich wirksam v. a. für Fledermäuse (Höhlenbewohner; keine unnötige Störung von Wohn- und Zufluchtsstätten).

- Enge Begrenzung des Baufeldes beidseits der geplanten Straße.

Artenschutzrechtlich wirksam v. a. für Vogelarten der Artengruppe 1 (Waldvö-gel; keine Zerstörung von Nestern und Eiern).

- Freihalten der Gehölzbestände außerhalb des Baufeldes beidseits der Straße von Baustelleneinrichtungen, Materiallagern und Zufahrten durch Errichtung von Absperrungen und Bauzäunen nach den örtlichen Erfordernissen.

Schutz der Gehölzbestände während der Baumaßnahme vor mechanischen Schäden, Überfüllungen und Abgrabungen durch entsprechende Maßnahmen gemäß DIN 18920 und RAS-LP4.

Artenschutzrechtlich wirksam v. a. für Vogelarten der Artengruppe 1 und 2 und für Fledermausarten; keine unnötigen baubedingten Störungen / Beeinträchti-gungen.

Die Ermittlung der Verbotstatbestände in Kap. 4 erfolgt unter Berücksichtigung der vorgenannten Vorkehrungen.

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 42 Abs. 5 BNatSchG)

Page 13: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 10

Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionali-tät (CEF-Maßnahmen) werden durchgeführt, um Gefährdungen lokaler Populationen zu vermeiden. Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen:

A 1: Anlage von naturnahen Gehölzbeständen mit lichter Bestandesstruktur und vorgelagerten Saumstrukturen südlich der Stäblistraße östlich des Hallenbades "Forstenrieder Park" (Fl.Nr. 349 - Größe: 3.380 qm )

A 2: Anlage von naturnahen Gehölzbeständen mit lichter Bestandesstruktur und vorgelagerten Saumstrukturen südlich der Sportanlage an der Water-loostraße (Fl.Nr. 649/5 - Größe: 5.500 qm)

Die Anlage von naturnahen Mischwaldbeständen (Buche, Edellaubholz) erfolgt im Anschluss an bestehende Grünflächen (Eingrünung des Hallenbades und der Sportanlagen, Grünzug). Zusätzlich soll der Aufbau von gestuften Waldrän-dern mit Obstgehölzen und Sträuchern und die Entwicklung von Krautsäumen durch natürliche Sukzession nach Initialansaat erfolgen.

Auf bestehenden Ackerflächen, die zukünftig als Grünland genutzt werden sol-len, erfolgt nach Abschieben der nährstoffreichen Oberbodenschichten die An-saat von speziell zusammengestellten Samenmischungen für Salbei-Glatthaferwiesen.

Die Ausgleichsflächen A1 und A2 wirken auch als Trittsteinbiotope im regiona-len Grünzug zwischen dem Forstenrieder Park und den Waldbeständen im Be-reich Luise-Kieslbach-Platz. Damit wird über die naturschutzfachliche Optimie-rung der Einzelflächen hinaus auch die Vernetzung zwischen den hochwertigen Biotopen am südlichen Stadtrand und den Biotopbeständen im bebauten Be-reich verbessert.

A 3: Anlage von naturnahen Waldrandlebensräumen mit lichter Bestands-struktur und vorgelagerten Saumstrukturen, Anlage von Obstwiesen so-wie Extensivierung von intensiv genutztem Grünland (Fl.Nr. 568, 568/1, 576 - Größe: Teilflächen von zusammen 5.000 qm)

Im Bereich der bestehenden befestigten Flächen der Liesl-Karlstadt-Straße werden nach einer Entsiegelung Kiesrohbodenflächen angelegt, die sich lang-fristig zu Magerrasen entwickeln. Auf der nördlich davon gelegenen Dreiecks-fläche werden magere Wiesenflächen und kleinflächige Gebüschgruppen ange-legt.

Nach Westen hin zur bestehenden Bepflanzung entlang der BAB 95 ist der Aufbau eines gestuften Waldrandes mit Obstgehölzen und Sträuchern vorge-sehen. Daran anschließend soll die Entwicklung eines Krautsaumes durch na-türliche Sukzession nach Initialansaat erfolgen.

Auf den übrigen bestehenden Grünlandflächen erfolgt nach teilweisem Ab-schieben der nährstoffreichen Oberbodenschichten die Ansaat von speziell zu-sammengestellten Samenmischungen für Salbei-Glatthaferwiesen und die Pflanzung von Einzelbäumen (vorwiegend Obstgehölze).

- Außerdem werden auf diese Fläche auch ältere Bäume, die im zukünftigen Trassenbereich beseitigt werden müssen, verpflanzt. Dies können z.B. die Lin-den am Fahrbahnrand der Lisl-Karlstadt-Straße oder Obstgehölze aus dem Be-reich beidseits der Rothspitzstraße sein. Dadurch kann der Zeitraum zur Ent-

Page 14: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 11

wicklung von Altbaumbeständen, die für die betroffenen Tierarten von Bedeu-tung sind, deutlich verkürzt werden.

Zur Optimierung der Eigung der Fläche als Lebensraum für streng geschützte Arten ist die Anlage von Sonderstrukturen (kleinflächiges Amphibienlaichge-wässer, liegendes Totholz, Kieshaufen) vorgesehen.

Page 15: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 12

4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Im Untersuchungsraum sind keine Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen oder zu erwarten (fehlendes Lebensraumpotenzial). Eine Prüfung auf die Erfüllung von Verbotstatbeständen entfällt daher.

4.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) der FFH-Richtlinie ergeben sich aus § 42 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 19 BNatSchG zulässige Ein-griffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit ver-bundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungs-formen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumli-chen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot:

Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Ver-schlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

4.1.2.1 Säugetiere

Zur Erfassung der Fledermäuse in den Jagdgebieten wurde durch Herrn Hartmut Lichti die Detektorkartierung angewendet. Hierbei wurde das Untersuchungsgebiet zweimal nach Sonnenuntergang begangen. Die Begehungen dauerten jeweils ca 2 Stunden. Vorher wurde an einem alten, unbewohnten Bauernhaus in der Forstenrie-der Allee beobachtet, ob Fledermäuse ausfliegen.

Am 31.10.2007 wurde auch das Bauernhaus in der Forstenrieder Allee von innen untersucht, ob hier ein Fledermausquartier vorhanden ist.

Die Detektorbegehungstermine waren am 1.08.2007, 21:00 – 23:30 Uhr und am 2.09.2007, 20:00 – 22:30 Uhr. Die Begehungsrouten orientierten sich soweit wie möglich an vorhandenen Wegen. Die Strecke wurde in einer normalen Gehge-schwindigkeit abgelaufen. An „aussichtsreichen“ Stellen wurden aber auch Gehpau-sen eingelegt, um die Chance auf eine Fledermausbeobachtung zu erhöhen.

Übersicht über das Vorkommen der relevanten Fledermausarten

Folgende Fledermausarten wurden im Untersuchungsraum nachgewiesen bzw. kommen hier mit größerer Wahrscheinlichkeit potenziell vor:

Page 16: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 13

Tab. 2: Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie im Untersu-chungsraum

Art RLD RLB EHZ KBR

Vorkommen im Untersuchungsraum

Fledermäuse

Abendsegler Nyctalus noctula 3 3 U1 ein NW über dem Pfarrhof, kein Quar-tiernachweis

Große Bartfleder-maus

Myotis brandtii 2 2 U1 2 NW: Scheidegger/Bauweberstraße und Sperlstr./Bauweberstr., kein Quartier-nachweis

Kleine Bartfleder-maus

Myotis mystacinus 3 - U1 2 NW: Scheidegger/Bauweberstraße und Sperlstr./Bauweberstr., kein Quartier-nachweis

Rauhautfleder-maus

Pipistrellus nathusii G 3 FV eine Sichtbeobachtung (mit zwei Auf-nahmen) über dem Pfarrgemeindezent-rum (Artzuordnung nicht 100% möglich), kein Quartiernachweis

Weißrandfleder-maus

Pipistrellus kuhlii - D FV eine Sichtbeobachtung über dem Pfarr-gemeindezentrum (Artzuordnung nicht 100% möglich), kein Quartiernachweis

Zwergfledermaus Pipistrellus pi-pistrellus

- - FV mit 4 Beobachtungspunkten (Sperlstraße und Bereich Pfarrhof / altes Bauernhaus) die häufigste Art im UG; im alten Bau-ernhaus an der Forstenrieder Allee, kein Quartiernachweis

RLD/RLB Rote Liste Deutschland / Rote Liste Bayern 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär

EHZ KBR Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen Region FV günstig (favourable) U1 ungünstig - unzureichend (unfavourable - inadequate) U2 ungünstig - schlecht (unfavourable - bad) XX unbekannt (unknown)

4.1.2.1.1 Betroffenheit der Fledermäuse

Bei der Beurteilung der Betroffenheit von Fledermausarten können folgende Punkte eine Rolle spielen:

- bestandsrelevante („loklale Population“) Beseitigung von Quartieren (Fortpflan-zungs- und Ruhestätten bzw. Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten)

- bestandsrelevante („loklale Population“) Störung Veränderungen von Leitlinien-systemen (Hecken, Baumreihen, Gewässer) oder in den Jagdgebieten (Über-bauung von Jagdgebieten, Störung durch Lärm und Licht)

Das Kollisionsrisiko beim Queren der neuen Straße wird nicht als Betroffenheit un-terstellt, da aufgrund der Bestandsaufnahmen und der vorhandenen Vegetations-

Page 17: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 14

strukturen keine Leitlinien erkennbar sind, die von den Tieren vorrangig genutzt wer-den. Damit liegen entsprechend der Begründung zum aktuellen BNatSchG keine ab-sichtlichen Tötungshandlungen vor. Durch den Bau von 4 - 6 m hohen Lärmschutz-wänden entlang der Strecke wird das Kollisionsrisiko gegenüber der derzeitigen Situation außerdem deutlich minimiert (allgemeines Restrisiko).

Abendsegler (Nyctalus noctula)

Der Abendsegler wurde einmal mit dem Detektor über dem Pfarrhof gehört, jedoch nicht gesehen. Da die Rufe sehr leise waren, muss er in großer Höhe oder in größe-rer Entfernung geflogen sein. Eine Zuordnung zu bestimmten Strukturen des Unter-suchungsgebietes ist daher ohne Sichtbeobachtung wenig sinnvoll bzw. nicht mög-lich. Möglicherweise handelte es sich auch um einen Transferflug eines durchziehenden Tieres oder eines Tieres, welches in einem der zahlreichen Winter-qartiere in München überwintert. Einer geographisch näher umrissenen Population lassen sich diese aus dem nördlichen Mitteleuropa durch/-zuwandernden Tiere nicht zuordnen. Der „Erhaltungszustand“ des im Münchener Raum überwinternden A-bendseglerbestandes kann mindestens mit „B“ (guter Erhaltungszustand) bewertet werden, da bsonders ab 1990 die Bestandszahlen ansteigen (vgl. Meschede & Ru-dolph 2004).

Der Abendsegler nutzt überwiegend den höheren Luftraum. Die Flughöhe liegt meist zwischen 15 m und 40 m (vgl. Meschede & Rudolph 2004). Haensel & Rackow ha-ben zwar in einer bundesweiten Studie festgestellt, dass der Abendsegler die zweit-höchste Verkehrsopferrate aller Fledermäuse aufweist, dass dies aber Kollisionen immer dann auftraten, wenn die straßen zwischen Quartieren und bevorzugten Jagdgebieten liegen. Die geringe Präsenz des Abendseglers im Untersuchungsge-biet spricht dagegen, dass es sich hier um ein bevorzugtes Jagdgebiet handelt.

Fazit:

Die Erfüllung vorhabensbezogener Schädigungs- und Störungsverbote des § 42 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG werden aufgrund der sehr geringen Auf-enthaltswahrscheinlichkeit und –dauer im Untersuchungsgebiet und des Fehlens ei-nes Quartiernachweises ausgeschlossen.

Ein Ausnahmeverfahren nach § 43 BNatSchG ist damit für den Abendsegler nicht er-forderlich.

Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), Kleine Bartfledermaus (Myotis mysta-cinus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Weißrandfledermaus (Pi-pistrellus kuhlii), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

Die alten Gehölzbestände zwischen Sperlstraße und Pfarrhof sind Jagdgebiet für einzelne Tiere der genannten Arten. Quartiernachweise aus diesem Bereich liegen anhand der aktuellen, 2007 durchgeführten Untersuchungen und der Fledermausda-tenbank keine vor.

Im Teil der kontinentalen biogeographischen Region Bayerns (alle Landesteile außer den Alpen) befinden sich die Arten n. LfU (2007) im „günstigen“ (grünen) Erhal-tungszustand. Da sich die im UG nachgewiesenen Tiere keiner näher abgrenzbaren „lokalen Population“ zuordnen lassen, erfolgt die Abschätzung des „lokalen Erhal-tungszustandes“ in Anlehnung an die bayernweite Einstufung als A/B (hervorragen-der/guter Erhaltungszustand).

Die Erfüllung vorhabensbezogener Verbotstatbestände des § 42 Abs.1, Nrn. 1 bis 3

Page 18: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 15

i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bzw. der hierin formumierten Schädigungs- und Störungs-verbote (vgl. 4.1.2) wir aus folgenden Gründen ausgeschlossen:

- Keine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Zufluchtstätten durch Rodung von Gehölzen oder den Abbruch von Gebäuden sowie einen Tö-tung von Tieren bei diesen Handlungen.

- Keine erhebliche, den Erhaltungszustand verschlechternde Störung der Arten. Eine angenommene bau- und betriebsbedingte Störung einzelner weniger Indi-viduen (geringe Nachweisdichte) bleibt mit Sicherheit unterhalb jeglicher Erheb-lichkeitsschwellen im Hinblick auf den derzeitigen Erhaltungszustand der Arten im Umfeld des Vorhabens und im Naturraum. Im Vergleich zu den großen Ge-hölzbereichen in der näheren Umgebung (Forstenrieder Park, Waldfriedhof etc. ) ist das vom Vorhaben betroffene Gebiet als Jagdhabitat ohnehin von stark un-tergeordnete Bedeutung. Die wenigen sich hier zeitweise aufhaltenden Indivi-duen besitzen ausreichend Ausweichmöglichkeiten, um weiterhin ausreichend Nahrung zu finden. Als typische Arten der Siedlungen bzw. Kulturlandschaften haben sie auch die Fähigkeit sich an derart geringfügige Änderungen in ihrem Gesamtlebensraum anzupassen. Eine erfolgreiche Besiedlung dieser Räume durch die Arten wäre ansonsten ausgeschlossen. Die lokalen Bestände der Ar-ten und die lokale Population im Naturraum verbleibt auch bei einer Realisie-rung des Vorhabens im derzeitigen Zustand. Signifikante Bestandsänderungen der allgemen verbreiteten Arten im urbanen Umfeld des Vorhabens können ausgeschlossen werden.Die lokalen Bestände der Arten und die lokale Popula-tion im Naturraum verbleibt auch bei einer Realisierung des Vorhabens im der-zeitigen Zustand. Auch die geplanten Ausgleichsmaßnahmen mit dem Ziel von waldartigen, aber lichten Gehölzbeständen mit breiten Saumbereichen sowie von Sonderstandorten und Obstwiesen werden mittelfristig neue Fortpflan-zungs- oder Ruhestätten entstehen lassen und der weiteren Stabilisierung der günstigen Bestandssituation dienen.

Fazit:

Störungs- oder Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 - 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG werden nicht erfüllt. Ein Ausnahmeverfahren nach § 43 BNatSchG ist damit für diese Arten nicht erforderlich.

4.1.2.1.2 Weitere Säugetierarten

Im Untersuchungsraum sind angesichts des fehlenden Lebensraumpotenzials keine weiteren Säugetiere des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu erwarten (vgl. a. Kap. 6). Auch durch Hinweise Dritter sind keine derartigen Vorkommen bekannt. Eine Prü-fung auf die Erfüllung von Verbotstatbeständen entfällt daher.

4.1.2.2 Übrige Arten/Artengruppen

Im Projektgebiet sind anhand der ausgewerteten Unterlagen und eigenen Erhebun-gen keine Nachweise folgender Arten/Artengruppen vorhanden oder zu erwarten die in Anhang IV der FFH-RL aufgelistet sind:

Kriechtiere, Lurche, Fische, Libellen, Käfer, Tagfalter, Nachtfalter, Schnecken, Mu-scheln.

Auch durch Hinweise Dritter sind keine derartigen Vorkommen bekannt. Eine Prü-

Page 19: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 16

fung auf die Erfüllung von Verbotstatbeständen entfällt daher.

Hinweis:

Die im Schreiben von RA Schönefelder vom 14.08.2007 (Einwendung) benannten Vorkommen einzel-ner Arten oder Artengruppen auf dem Grundstück Bauweberstraße 1 werden in Übereinstimmung mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München hier nicht behandelt. Das angebliche Vor-kommen des Laubfrosches an einem Gartenteich ist unklarer Herkunft (im weiten Umfeld keine autoch-tonen Vorkommen innerhalb vergleichbarer Siedlungen bekannt; wenn vorhanden, dann vermutlich durch Besatz entstanden), das Vorkommen der Haselmaus wird aufgrund des fehlenden Lebensraum-angebotes ausgeschlossen. Auch die sonstigen, größtenteils unpräzisen Angaben zum Vorkommen von Tierarten bzw. ganzer Tiergruppen bleiben unberücksichtigt.

4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogel-schutz-Richtlinie

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie erge-ben sich aus § 42 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 19 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit ver-bundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Vögel oder ihrer Entwicklungs-formen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumli-chen Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot: Erhebliches Stören von Vögel während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Ver-schlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

Das Kollisionsrisiko beim Queren der neuen Straße wird nicht als Betroffenheit un-terstellt, da aufgrund der Bestandsaufnahmen und der vorhandenen Vegetations-strukturen keine Leitlinien erkennbar sind, die von den Tieren vorrangig genutzt wer-den. Damit liegen entsprechend der Begründung zum aktuellen BNatSchG keine absichtlichen Tötungshandlungen vor. Durch den Bau von 4 - 6 m hohen Lärm-schutzwänden entlang der Strecke wird das Kollisionsrisiko gegenüber der derzeiti-gen Situation außerdem deutlich minimiert (allgemeines Restrisiko).

Übersicht über das Vorkommen der relevanten Europäischen Vogelarten

Durch die Bestandserfassungen des LBV (1992 und 1993), von Ch. Magerl (2000 insgesamt 4 Begehungen im Bereich des Anwesens Rothspitzstraße 27) und eige-ner Kartierungen (2001 3 Begehungen / 2003 2 Begehungen / 2007 2 Begehungen) liegt eine gute Datenbasis zur Avifauna (Vogelwelt) des Planungsgebietes vor. Auf die bei schlechterer Datengrundlage oftmals durchgeführte, räumlich unscharfe Po-tenzialanalyse zu vorkommenden Arten mit Hilfe des Brutvogelatlasses (nur Quad-

Page 20: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 17

rantenauswertung möglich), kann deshalb hier verzichtet werden.

Insgesamt 14 Arten kommen in Gebiet als Gastvogel (zur Nahrungssuche) vor, 27 Arten werden als „möglicherweise brütend“ (B), „wahrscheinlich brütend“ (B) oder „sicher brütend“ (D) eingestuft.

Zur Darstellung der möglichen Betroffenheiten werden Gruppen von Vogelarten ge-bildet, die vergleichbar vorhabensbezogenen Wirkungen unterliegen.

4.2.1 Artengruppe 1: Vogelarten, die keine Brutplatzgebundenheit aufweisen

4.2.1.1 Bestandssituation

Dies sind Vogelarten, die (auch) in Siedlungsbereichen brüten, und Vogelarten, die in Hecken, Gebüschen, Wäldern und sonstigen Gehölzen am Boden oder im Geäst brüten (ohne Höhlenbrüter).

Die Arten beider Artengruppen werden hier gemeinsam behandelt, da sich ihre po-tenzielle Betroffenheit gleicht.

Tab. 3: Vorkommen von Vogelarten ohne Brutplatzgebundenheit im Un-tersuchungsraum

N V L NW

PO

Art Art RLB

RLD

sg S O T A

x D Amsel Turdus merula - - -

z x G Bachstelze Motacilla alba - - -

x D Buchfink Fringilla coelebs - - -

G Eichelhäher Garrulus glandarius - - -

D Elster Pica pica - - -

z x C Fitis Phylloscopus trochilus - - -

x D Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - -

z x C Gartengrasmücke Sylvia borin - - -

z B Gelbspötter Hippolais icterina - - -

0 x G Gimpel Pyrrhula pyrrhula - - -

z x D Girlitz Serinus serinus - - -

x D Grünfink Carduelis chloris - - -

z x C Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - - -

x D Haussperling Passer domesticus - V -

x D Heckenbraunelle Prunella modularis - - -

G Kernbeißer Coccothraustes coc-cothraustes

- - -

z x B Klappergrasmücke Sylvia curruca V - - V V 3 V

z x G Mauersegler Apus apus V V - V V V V

z x D Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - -

x G Rabenkrähe Corvus corone - - -

z x G Rauchschwalbe Hirundo rustica V V - V V V V

Page 21: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 18

N V L NW

PO

Art Art RLB

RLD

sg S O T A

z C Ringeltaube Columba palumbus - - -

x D Rotkehlchen Erithacus rubecula - - -

z G Saatkrähe Corvus frugilegus V - - V - V 2

z x C Singdrossel Turdus philomelos - - -

z x C Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus - - -

G Straßentaube Columba livia f. domestica - - -

G Tannenhäher Nucifraga caryocatactes - - -

x D Türkentaube Streptopelia decaocto - V -

x G Wacholderdrossel Turdus pilaris - - -

x C Wintergoldhähnchen Regulus regulus - - -

x D Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - -

z x D Zilpzalp Phylloscopus collybita - - -

Erklärungen: vgl. Tab. 2 und Aschn. 8

4.2.1.2 Betroffenheit der Vogelarten ohne Brutplatzgebundenheit

Prüfschritt 1: Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 42 BNatSchG

Brutvögel (ganzjährig im Untersuchungsgebiet): Amsel, Buchfink, Elster, Gar-tenbaumläufer, Grünfink, Haussperling, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Tür-kentaube, Wintergoldhähnchen, Zaunkönig

Diese Arten halten sich ganzjährig im Projektgebiet auf. Vorhabensbedingt (winterli-che Baumrodungen, Abriss von Gebäuden) kann es deshalb zu einer Vernichtung von (im Winter genutzten) Ruhestätten kommen (unvermeidbare Beeinträchtigung).

Unter Berücksichtigung der Größe und Stabilität der Populationen der betroffenen Vogelarten im Umfeld des Vorhabens und im Naturraum, sowie des geringen zu er-wartenden Ausmaßes möglicher Quartierverluste, kann eine vorhabensbezogene re-levante Verschlechterung der derzeitigen Lage (i. S. Art. 13 VS-RL) ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion der wenigen vom Vorhaben betroffenen Fortpflan-zungs- oder Ruhestätten kann im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Ferner werden die geplanten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen; vgl. Abschn. 3.2) mittelfristig neue Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entstehen lassen und zur weiteren Stabilisierung der günstigen Bestandssituation dienen.

Schädigungsverbote n. § 42 Abs.1, Nrn. 1 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG treten nicht ein.

Signifikante Bestandsänderungen durch Störungen der allgemen verbreiteten Arten im urbanen Umfeld des Vorhabens können ausgeschlossen werden.Die lokalen Be-stände der Arten und die lokale Population im Naturraum verbleibt auch bei einer Realisierung des Vorhabens im derzeitigen Zustand.

Störungsverbote n. § 42 Abs.1, Nrn. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG treten nicht ein.

Die Voraussetzungen für ein Ausnahmeverfahren n. § 43 BNatSchG sind damit nicht gegeben.

Page 22: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 19

Brutvögel (alles Zugvögel): Bachstelze, Gelbspötter, Klappergrasmücke, Fitis, Gartengrasmücke, Hausrotschwanz, Ringeltaube, Singdrossel, Sommergold-hähnchen, Girlitz, Mönchsgrasmücke, Zilpzalp

Bei den genannten Brutvögeln handelt es sich um Zugvogelarten, die im Spät-herbst/Winter nicht im Gebiet anwesend sind. Durch die Rodung der Gehölze bzw. den Abriss der Gebäude (hier relevant für Hausrotschwanz und Bachstelze) inner-halb dieser Zeit kann die Erfüllung der Schädigungsverbote des § 42 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 ("Beschädigung oder Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten" und „Beschädigung/Zerstörung von Individuen oder Entwicklungsformen“) vermieden werden.

Schädigungsverbote n. § 42 Abs.1, Nrn. 1 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG treten nicht ein.

Hier ist zu beachten, das die potenziell betroffenen Vogelarten ihre Nester von Jahr zu Jahr an unterschiedlichen Stellen anlegen und es sich somit nicht um regelmäßig und wiederholt genutzte Fortpflanzungsstätten handelt (wie z.B. Bruthöhlen), deren Zerstörung einen Verbotstatbestand im Sinne des § 42 Abs. 1 Nr. 3 darstellen wür-de.

Nahrungsgäste (z.T. nur saisonal): Eichelhäher, Gimpel, Kernbeißer, Raben-krähe, Saatkrähe, Straßentaube, Wacholderdrossel, Mauersegler, Rauch-schwalbe, Tannenhäher

Verbotstatbestände, die die "Beschädigung oder Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten" und „Beschädigung/Zerstörung von Entwicklungsformen“ wie z.B. Eiern betreffen, sind bei diesen Arten nicht zutreffend, da sie sich nur zur Nahrungs-suche im Untersuchungsgebiet aufhalten.

Schädigungsverbote n. § 42 Abs.1, Nrn. 1 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG treten nicht ein.

Für alle Arten der Artengruppe 1 gilt darüber hinaus:

Eine Erfüllung des Verbotstatbestandes nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 (signifikante bau- und betriebsbedingte Störungen) für Brutpaare der Arten im Umgriff der verlängerten Stäblistraße oder für die als Nahrungsgäste auftretenden Vogelarten wird ausge-schlossen. Bei allen Arten handelt es sich um typische „Siedlungsvögel“, die gegen-über verkehrsbedingtem Lärm, den damit verbundenen optischen Reizen und weite-ren hier regelmäßig auftretenden „Störungen“ weitgehend unempfindlich sind.

Störungsverbote n. § 42 Abs.1, Nrn. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG treten nicht ein.

Fazit:

Für die Vögel der Artengruppe 1 werden keine Verbotstatbestände bzw. Störungs- oder Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 - 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt.

Für die ganzjährig im Untersuchungsgebiet anwesenden Brutvögel (s. oben) gilt dies unter Berücksichtigung der in Kap. 3 aufgeführten Vermeidungs- sowie der vorgezo-genen Ausgleichsmaßnahmen.

Die Voraussetzungen für ein Ausnahmeverfahren n. § 43 BNatSchG sind damit nicht gegeben.

Page 23: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 20

4.2.2 Artengruppe 2: Höhlenbrütende Vogelarten mit Brutplatzgebundenheit

4.2.2.1 Bestandssituation

Tab. 4: Vorkommen von höhlenbrütenden Vogelarten im Untersuchungs-raum

N V L NW

PO

Art Art RLB RLD sg S O T A

x D Blaumeise Parus caeruleus - - -

x D Buntspecht Dendrocopos major - - -

G Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 V - 3 3 3 3

x G Grünspecht Picus viridis V V x V V 3 V

x B Kleiber Sitta europaea - - -

x D Kohlmeise Parus major - - -

x D Star Sturnus vulgaris - - -

Erklärungen: vgl. Tab. 2 und Aschn. 8

4.2.2.2 Betroffenheit der höhlenbrütenden Vogelarten

Prüfschritt 1: Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 42 BNatSchG

Grünspecht

Der Grünspecht wurde bei den eigenen ornithologischen Kartierungen in den Jahren 2001 bis 2007 mehrfach im Untersuchungsgebiet und dessen Umfeld gehört. Poten-zielle Brutbäume, hier v.a. größere bzw. ältere Laubbäume stocken in erster Linie auf den Grundstücken zwischen der Rothspitzstraße und der Forstenrieder Allee.

Am 04.10.2007 erfolgte eine spezifische Kontrolle der Bäume im Hinblick auf das Vorkommen von „Höhlenbäumen“, die möglicherweise vom Grünspecht als Brut- oder Schlafhöhle genutzt werden könnten. Wie bei den Erhebungen in den Jahren zuvor blieb jedoch auch diese Kontrolle ohne Ergebnis, so das der Grünspecht im Untersuchungsgebiets lediglich als Nahrungsgast eingestuft wird.

Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Vögel oder ihrer Entwicklungs-formen treten nicht ein. Die Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 und 1 wer-den nicht erfüllt.

In Anbetracht des vorhandenen, dichten Straßennetzes (bzw. des gesamten urba-nenen Umfeldes) wird ferner ausgeschlossen, das die geplante Straßenverlänge-rung von rund 450 Metern zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes des lokalen Bestandes (Planungsgebiet mit Umgriff) oder der lokalen Population (Be-trachtungsraum Naturraum „Münchener Schotterebene“) des Grünspechtes führen kann. Eine „erhebliche Störung“ i. S. des § 42 Abs.1, Nrn. 2. BNatSchG tritt damit nicht ein. Ebenso ausgeschlossen ist damit die Verschlechterung der derzeitigen Lage i. S. Art. 13 VS-RL.

Fazit:

Page 24: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 21

Verbotstatbestände bzw. Störungs- oder Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 - 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG treten nicht ein.

Die Voraussetzungen für ein Ausnahmeverfahren n. § 43 BNatSchG sind damit nicht gegeben.

Hinweis:

In den Einwendungen des RA Schönefelder für Raimer und Ulrike Uhlig wir der Schwarzspecht als eine im Gebiet beobachtete/vorkommende Vogelart genannt.

Hierzu folgende gutachterliche Einschätzung: Ein Brutvorkommen der für größere, geschlossenen Waldbestände charakteristischen Vogelart auf der geplanzten Trasse der Stäblistraße wird ausge-schlossen. Ebenso ausgeschlossen wird eine regelmäßige Nutzung als Nahrungsgebiet, da keine stär-ker dimensionierte Laubbäume oder Baumstubben vorhanden sind, die der Schwarzspecht nach holz- oder totholzbewohnenden Ameisenarten und sonstigen Arthropoden absuchen (bzw. aufhacken) könn-te. Einzelbeobachtungen umherstreifende Tiere außerhalb der Brutzeit aus dem nahegelegenen Forstenrieder Park oder die Wahnehmung von Rufen sind damit nicht ausgeschlossen. Negative pro-jektspezifische Auswirkungen auf die Art können jedoch anhand der Lebensraumausstattung ausge-schlossen werden. Die Schwarzspecht bleibt deshalb in den übrigen Textabschnitten unberücksichtigt..

Blaumeise, Buntspecht, Kleiber, Kohlmeise, Star

Prüfschritt 1: Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 42 BNatSchG

Die genannten Arten handelt es sich um häufige, auch in Siedlungsgebieten allge-mein verbreitete Arten. Sie brüten in kleineren, vom Boden aus nicht immer erkenn-baren Baumhöhlen (oder Nistkästen). Im Sinne eine „worst-case“-Betrachtung wird deshalb vorsorglich unterstellt, das vorhabensbedingt Brutplätze bzw. Brutbäume mit Höhlen für die genannten Arten verloren gehen. Generell ist jedoch nur von sehr ge-ringen Verlusten auszugehen, da es sich bei den zu rodenden Gehölzen um Be-stände mit einem augenscheinlich sehr geringen Quartierangebot handelt. Eine Zer-störung von Eiern oder Jungvögeln wird durch die Beschränkung der Rodungen auf die Zeit außerhalb der Brutzeiten (Schutzmaßnahme entsprechend Art. 13e(1) Bay-NatSchG, vgl. Kap. 2.2.1) verhindert.

Mit hinreichender Sicherheit kann davon ausgegengen werden, dass die ökologische Funktion der von Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (max. 5 „Höhlenverdachtsbäume“) im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt. In den Gärten im Umfeld des Vorhabens sind verglechbare Bestände vorhanden, welche diese Funktion übernehmen können. Ferner werden die geplanten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen; vgl. Abschn. 3.2) mittelfristig neue Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entstehen lassen und zur weiteren Stabilisierung der günstigen Bestandssituation dienen.

Die Schädigungsverbote nach n. § 42 Abs.1, Nrn. 1 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG werden nicht erfüllt.

Blaumeise, Buntspecht, Kleiber, Kohlmeise und Star zeigen als typische „Siedlungs-vögel“ eine geringe Sensibilität gegenüber hier auftretender Umweltreizen wie Ver-kehrslärm, Licht und sonstiger optische Stimuli. Eine erhebliche, negativ auf den Er-haltungszustand bzw. den Bestand der lokalen Population wirksame Störung durch das Vorhaben kann deshalb ausgeschlossen werden. Ein Störungssverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG tritt nicht ein.

Fazit:

Page 25: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 22

Störungs- oder Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 - 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG treten nicht ein. Die ökologische Funktion der Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (hier max. 5 „Höhlenverdachtsbäume“) bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Signifikant negative Bestandsänderungen können ausgeschlossen werden. Die Voraussetzungen für ein Ausnahmeverfahren n. § 43 BNatSchG sind damit nicht gegeben.

Gartenrotschwanz

Prüfschritt 1: Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 42 BNatSchG

Sommerlebensraum des Gartenrotschwanzes sind Parkanlagen, Obstbaumbestän-de, Waldränder, lichte Wälder oder Gärten. Die Nestanlage und Eiablage erfolgt in Baumhöhlen, Gebäudenischen oder Nistkästen.

Nach dem Stadt-ABSP (StMUGV Hrsg. 2004) stellt sich die Bestandssituation im München wie folgt dar (Auszüge):

„Im Stadtgebiet München noch gut repräsentiert; aktuell Nachweise aus 97 Lebens-räumen mit einem Bestand von etwa 120 – 130 besetzten Revieren; geschätzter Gesamtbestand mindestens 200 – 250 Paare.“

„Besonders bemerkenswert ist die günstige Bestandssituation beim Gartenrot-schwanz, der in Kleingartenanlagen und (weniger ausgeprägt) alten Vierteln mit Ein-zel- und Doppelhausbebauung (mit alten Gärten; v. a. alte Villen- und Einzelhaus-viertel) eine Siedlungsdichte erreicht, wie sie auch außerhalb des Stadtgebietes kaum noch zu finden ist.“

„Der Gartenrotschwanz ist im Münchner Stadtgebiet damit ein relativ verbreiteter Brutvogel, sofern ein genügend hoher Strukturreichtum vorhanden ist (ausreichen-des Angebot an Halbhöhlen, alte Obstbäume, wenig aufgeräumte oder verwilderte Bereiche mit hohem Insektenreichtum).“

„Der Gartenrotschwanz wird (Erg.: in Bayern) als gebietsweise stark rückläufig ein-geschätzt. Innerhalb Südbayerns zeichnet sich München als Vorkommensschwer-punkt ab.“

In Untersuchungsgebiet stellt besonders der Obstgarten mit dem derzeit zusam-menbrechenden Bestand an alten Obstbäumen an der Rothspitzstrasse ein poten-zielles Brutgebiet des Gartenrotschwanzes dar. Möglicherweise kommt die Art auch noch in anderen Gärten auf der geplanten Trasse vor, wobei die Nestanlage dort – aus Mangel an natürlichen Brutmöglichkeiten - an Gebäudenischen oder in Brutkäs-ten stattfinden müsste.

Im Sinne einer worstcase-Betrachtung wird eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Form von Obstbäumen auf dem genannten Grundstück angenom-men (Schädigungsverbot n. § 42 Abs.1, Nrn. 3 BNatSchG).

Eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 43 Abs. 8 BNatSchG ist da-her für den Gartenrotschwanz erforderlich.

Eine bestandsrelevante Störung von möglicherweise im Umfeld brütender Garten-rotschwänzen durch bau- und betriebsbedingte Störungen wird nicht unterstellt. Die annähernd flächendeckende Verbreitung der Art im Stadtgebiet belegt die diesbe-züglich hohen Tolleranzschwelle. Ein Störungssverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG tritt nicht ein.

Page 26: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 23

Prüfschritt 2: Prüfung der Wahrung des günstigen Erhaltungszustands als fachliche Ausnahmevoraussetzung des § 43 Abs. 8 BNatSchG

Durch die Anlage lichter Gehölzbestände, naturnaher Waldrandlebensräume, Obst-wiesen sowie die Extensivierung von derzeit intensiv genutztem Grünland werden im Zuge der vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen A1 – A3; vgl. Abschn. 3.2) zahlreiche Möglichkeiten zur Neuschaffung von Lebensräumen für den Gartenrotschwanz umgesezt. Besonders durch die geplante Verpflanzung von älte-ren Obstgehölze aus dem Bereich beidseits der Rothspitzstraße kann der Zeitraum bis zur „ökologischen Wirksamkeit“ der Maßnahme (hier: Annahme als Brutplatz) deutlich verkürzt werden.

Zusätzlich zu diesen bereits festgelegten Ausgleichsmaßnahmenwerden als Kom-pensationsmaßnahme für den angenommenen Verlust von Höhlenbäumen 7 Alt-bäume in den öffentlichen Grünflächen in Forstenried von der generellen Pflege des Gartenbaus ausgenommen, nicht gerodet und daran vor Beginn der Rodungsarbei-ten auf der Straßentrasse insgesamt 7 Nistkästen angebracht, die für den Gartenrot-schwanz als Nisthilfe geeignet sind.

Unter Berücksichtigung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen der beschriebe-nen zusätzlichen Kompensationsmaßnahme zu Nistplätzen und der insgesamt güns-tigen Bestandssituation im Stadgebiet von München kann eine vorhabensbezogene relevante Verschlechterung der „derzeitigen Lage“ (i. S. Art. 13 VS-RL) bzw. eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population in München aus-geschlossen werden. Der unterstellte Verlust von einem Bruthabitat - bei gelichzeiti-ger Bereitstellung sofort und mittelfristig wirksamer Kompensationsmaßnahem – stellt keine signifikante Bestandsänderung dar (Populationsbezug nicht Einzelpaar als Betrachtungsebene!).

Die Ausnahmevoraussetzung des § 43 Abs. 8 BNatSchG sind damit gegeben (unter der Voraussetzung, dass keine andere zufriedenstellende Lösung existiert; vgl. Kap. 3.3).

4.2.3 Artengruppe 3: Greifvögel

4.2.3.1 Bestandssituation

Tab. 5: Greifvögel im Untersuchungsraum

N V L NW

PO

Art Art RLB RLD sg S O T A

G Sperber Accipiter nisus - - x

G Turmfalke Falco tinnunculus - - x

Erklärungen: vgl. Tab. 1 und Tab. 6

4.2.3.2 Betroffenheit der Greifvögel

Prüfschritt 1: Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 42 BNatSchG

Sperber, Turmfalke

Die Gärten im Projektgebiet sind Teil des Jagdgebietes eines in der Umgebung brü-tenden Sperber- und eines Turmfalkenpaares. Die Brutplätze liegen außerhalb des Untersuchungsgebietes, die genauen Standorte sind nicht bekannt.

Page 27: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 24

Die Schädigungsverbote nach n. § 42 Abs.1, Nrn. 1 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG werden nicht erfüllt (keine Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten). E-benso ausgeschlossen wird ein Störungssverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG (beide Arten besiedeln Städte und sind entsprechen unempfindlich ge-genüber den hier typischen Reizen).

Hinweis:

Nach der Verlängerung der Stäblistraße unterliegen die beiden Arten (wie der Grünspecht) aufgrund der etwas stärkeren Verkehrsdichte keiner erhöhten Kollisionsgefahr, da nicht erkennbar ist, das die Ar-ten das Umfeld der Stäblistaße speziell und gezielt als Nahrungshabitat nutzen. Die Kollisionsgefahr liegt damit im Bereich des - auch im Umfeld gegebenen – „allgemeine Lebensrisikos“ und ist kein Ver-botstatbestand n. § 42 Abs.1, Nrn. 1 - 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG.

Fazit:

Verbotstatbestände bzw. Störungs- oder Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 - 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG treten nicht ein. Die Voraussetzungen für ein Ausnah-meverfahren n. § 43 BNatSchG sind damit nicht gegeben.

4.3 Bestand und Betroffenheit weiterer streng geschützter Arten, die keinen ge-meinschaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen

Als Ergebnis der Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums der weiteren streng geschützten Arten ist festzustellen, dass entsprechend des Lebensraumangebotes im Projektgebiet keine Arten dieser Kategorie im Untersuchungsraum nachgewiesen oder zu erwarten sind (vgl. Kap. 6). Auch durch Hinweise Dritter sind keine derarti-gen Vorkommen bekannt.

Page 28: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 25

5 Zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 43 Abs. 8 BNatSchG

Gemäß § 43 Abs. 8 Satz 1 u. 2 BNatSchG kann hinsichtlich der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und der Europäischen Vogelarten von den Verboten des § 42 BNatSchG Ausnahmen zugelassen werden.

Nachfolgend wird zusammenfassend dargelegt, ob folgende naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

a) im Falle betroffener Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie

• Keine zumutbare Alternative gegeben ist.

• Darlegung, dass die Gewährung einer Ausnahme für die Durchführung des Vorhabens zu keiner nachhaltigen Verschlechterung des günstigen Erhaltungs-zustandes führt bzw. dass sich der jetzige ungünstige Erhaltungszustand im Endergebnis jedenfalls nicht weiter verschlechtern wird. Dabei wird auf die aus-führlichen Darlegungen zur Wahrung des Erhaltungszustandes der Arten in Kap. 4 Bezug genommen.

b) im Falle betroffener europäischer Vogelarten

• Keine zumutbare Alternative gegeben ist.

• Darlegung, dass die Gewährung einer Ausnahme für die Durchführung des Vorhabens zu keiner Verschlechterung des jetzigen Erhaltungszustandes führt. Dabei wird auf die ausführlichen Darlegungen zur Wahrung des Erhaltungszu-standes der Arten in Kap. 4 Bezug genommen.

Die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und die Prüfung zumutbarer Alternativen im Hinblick auf alle Belange sind in der Begründung zum Bebauungsplan Ziff. x dargelegt.

5.1 Keine zumutbare Alternative

Da für den Gartenrotschwanz der Verbotstatbestand des Art. 5 lit. b (Beschädi-gung/Zerstörung/Entfernung von Nestern bzw. Bruthöhlen) einschlägig sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass keine anderweitige zufriedenstellende Lösung vorhan-den ist.

Alternativtrassierungen, die sich räumlich von der gewählten Trasse deutlich unter-scheiden, sind im Sinne des Projektes nicht gegeben (siehe Begründung zum Be-bauungsplan Ziff. x). Im Rahmen einer Variantenprüfung von verschiedenen Lö-sungsmöglichkeiten für die gewählte Trassenführung (ausführliche Darstellung siehe Begründung zum Bebauungsplan Ziff. x) wurden folgende zwei grundsätzlich ande-ren Lösungsmöglichkeiten geprüft:

- Die vorgesehenen Lärmschutzwände können prinzipiell auch an der Außensei-te der Fuß- und Radwege unmittelbar an den Grenzen zu den angrenzenden Privatgrundstücken errichtet werden. Die Beurteilung der Verbotstatbestände würde sich in diesem Fall in geringem Maße verschlechtern, da damit ein etwas größerer Flächenverbrauch und eine größere Anzahl an zu rodenden Bäumen verbunden wäre. Eine Befreiung wäre angesichts der Einstufung der Bestands-situation/des Erhaltungszustandes des Gartenrotschwanzes allerdings auch hier möglich.

- Durch eine Einhausung oder Troglage der Trasse würde die Flächeninan-spruchnahme und damit der Verlust an Lebensraum ebenfalls zunehmen,

Page 29: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 26

durch die vorgesehenen Schutz- Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen wäre aber eine relevante Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Art nicht zu erwarten. Damit würden zwar der gleiche Verbotstatbestand eintreten, die Intensität der Betroffenheit wäre aber gegenüber der vorgesehenen Pla-nung geringfügig höher. Außerdem stellen diese Varianten keine anderweitigen zufriedenstellenden Lösungen dar, da wesentlich mehr privates Grundeigentum betroffen wäre (siehe Begründung zum Bebauungsplan Ziff. x).

5.2 Wahrung des Erhaltungszustandes

5.2.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

5.2.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Im Untersuchungsraum sind keine Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen (kein Wuchsortpotenzial; vgl. Kap. 2.3.2 und 6).

5.2.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Für Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie treten durch das Vorhaben keine Schädigungs- oder Störungsverbote n. § 42 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ein.

5.2.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie

In folgender Tabelle werden die Ergebnisse des Kap. 4.2 zusammengefasst:

Tab. 6: Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für europäische Vo-gelarten

Artname

Verbotstatbe-stände § 42 Abs.

1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Erhaltungszustand der Art

Amsel Turdus merula - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Bachstelze Motacilla alba - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Buchfink Fringilla coelebs - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Eichelhäher Garrulus glandarius - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Elster Pica pica - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Fitis Phylloscopus trochilus

Page 30: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 27

Artname

Verbotstatbe-stände § 42 Abs.

1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Erhaltungszustand der Art

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Gartengrasmücke Sylvia borin - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Gelbspötter Hippolais icterina - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Gimpel Pyrrhula pyrrhula - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Girlitz Serinus serinus - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Grünfink Carduelis chloris - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Haussperling Passer domesticus - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Heckenbraunelle Prunella modularis - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Kernbeißer Coccothraustes coc-cothraustes

- verschlechtert sich nicht nachhaltig

Klappergrasmücke Sylvia curruca - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Mauersegler Apus apus - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Rabenkrähe Corvus corone - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Rauchschwalbe Hirundo rustica - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Ringeltaube Columba palumbus - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Rotkehlchen Erithacus rubecula - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Saatkrähe Corvus frugilegus - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Singdrossel Turdus philomelos - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Straßentaube Columba livia f. do-mestica

- verschlechtert sich nicht nachhaltig

Türkentaube Streptopelia decaocto - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Wacholderdrossel Turdus pilaris - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Wintergoldhähnchen Regulus regulus - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Page 31: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 28

Artname

Verbotstatbe-stände § 42 Abs.

1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Erhaltungszustand der Art

Zaunkönig Troglodytes troglody-tes

- (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Zilpzalp Phylloscopus collybita - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Tannenhäher Nucifraga caryocatac-tes

- verschlechtert sich nicht nachhaltig

Blaumeise Parus caeruleus - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Buntspecht Dendrocopos major - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicu-rus

x (Nr. 3) (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen und zusätzlicher Sicherungsmaßnah-men nicht (K)

Grünspecht Picus viridis - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Kleiber Sitta europaea - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Kohlmeise Parus major - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Star Sturnus vulgaris - (CEF)

verschlechtert sich unter Berücksichti-gung kompensatorischer Maßnahmen nicht (K)

Sperber Accipiter nisus - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Turmfalke Falco tinnunculus - verschlechtert sich nicht nachhaltig

Page 32: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 29

6 Gutachterliches Fazit

Von den 6 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Fledermäuse) sowie von 42 eu-ropäische Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie, die vom Vorhaben betrof-fen sein können, werden nur für den Gartenrotschwanz Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Eine Verschlechterung des Erhal-tungszustandes der lokalen Population in München kann jedoch durch vorgezoge-nen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und zusätzlichen Kompensations-maßnahme verhindert werden.

Die Ausnahmevoraussetzung des § 43 Abs. 8 BNatSchG sind damit gegeben (unter der Voraussetzung, dass keine andere zufriedenstellende Lösung existiert; vgl. Kap. 3.3).

Bei einer Reihe weiterer Vogelarten werden Verbotstatbestände durch Vermeidungs-, Minimierungs sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) ver-mieden (vgl. Abschn. 5.2.2).

Bei den betroffenen europäischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie tritt damit vorhabensbedingt auf der Ebene des „lokalen Bestandes“ (UG und enge-res Umfeld) und der Lokalen Population (Naturraum „Münchener Schotterebene“) keine relevante Verschlechterung ihrer derzeitigen Lage (i. S. Art. 13 VS-RL) bzw. ihres Erhaltungszustandes (Bestandssituation) ein.

Anderweitig zufriedenstellende Lösungen (Standortalternativen), die zu einer gerin-geren Betroffenheit gemeinschaftsrechtlich geschützter Tier- und Pflanzenarten füh-ren würden, sind in dem Bereich der zur Verbindung der bestehenden Stäblistraße mit dem Neurieder Knoten in Frage kommt, nicht vorhanden.

Page 33: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 30

7 Literaturverzeichnis

Gesetze und Richtlinien

BArtSchV: Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesarten-schutzverordnung - BArtSchV) vom 16. Feb. 2005 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 24. Februar 2005), zuletzt geändert am 12. De-zember 2007, BGBl. I S. 2873, 2875.

BayNatSchG: Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2005.

BNatSchG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 25.03.2002, zuletzt geändert am 12. Dezember 2007, BGBl. I S. 2873, durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften (1979): Richtlinie des Rates vom 2.April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG). ABl. EG Nr. L 103, S. 1-6; zuletzt geä. durch die Richtlinie 97/49/EG vom 29. Juli 1997 (ABl. EG Nr. L 223, S.9) ("EU-Vogelschutzrichtlinie"), in der Fassung vom 01.05.2004.

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften (1992): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. ABl. EG Nr. L 206, S. 7-50 (FFH-Richtlinie), in der Fassung vom 01.05.2004.

Der Rat der europäischen Union (1997): Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebens-räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissen-schaftlichen Fortschritt. ABl. EG Nr. L 305, S. 42-65.

Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemp-laren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels, zuletzt geä. durch Verordnung (EG) Nr. 834/2004 vom 28. April 2004 (ABl. EG Nr. L 127 S. 40ff).

Literatur

A. J. Mitchell-Jones, G. Amori, W. Bogdanowicz, B. Krystufek, P. J. H. Reijnders, F. Spitzen-berger, M. Stubbe, J. B. M. Thissen, V. Vohralik, J. Zima (1999): The atlas of european mammals. Academic Press, London.

Bauer, H. G.; Berthold, P.; Boye, P.; Knief, W.; Südbeck, P.; Witt; K. (2002): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 3. überarbeitete Fassung, 8.5.2002. - Ber. Vogelschutz 39: 13 - 59.

Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2003, Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere Bay-erns. - Schriftenr. Bayer. Landesamt f. Umweltschutz 166. Augsburg.

Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Artenschutzkartierung Bayern: Verbreitung der Amphibienarten in Bayern (Quadranten-Raster), Stand 02.02.2007 http://www.lfu.bayern.de/natur/daten/artenschutzkartierung/amphibienkartierung/index.htm

Bezzel, E.; Geiersberger, I.; Lossow, G. v.; Pfeifer, R. (2005): Brutvögel in Bayern. Verbrei-tung 1996 bis 1999. - Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer. 560 S.

Blanke, I. (2004): Die Zauneidechse zwischen Licht und Schatten. Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie 7.

Bundesamt für Naturschutz (1998, Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. - Schriftenr. f. Landschaftspflege u. Naturschutz 55. Bonn - Bad Godesberg.

Page 34: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 31

Bundesamt für Naturschutz (2007): Verbreitungsgebiete der Pflanzen- und Tierarten der FFH-Richtlinie. Stand Oktober 2007 (http://www.bfn.de/0316_bewertung_arten.html).

Bundesrepublik Deutschland (2007): Nationaler Bericht 2007 (Berichtszeitraum 2001-2006) an die EU-Kommission: Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. Stand 07.12.2007 (http://www.bfn.de/0316_bericht2007.html).

Bussler, H. (2006): Liste der streng geschützten Arten Bayerns Artenliste Fauna (halbsyste-matisch): Teil Käfer. - Unveröff. Liste i. A. der Regierung von Niederbayern.

Doerpinghaus, A.; Eichen, C.; Gunnemann, H.; Leopold, P.; Neukirchen, M.; Petermann, J.; Schröder, E. (2005): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 20: 454 S.

EU-Kommission (2006): Guidance document on the strict protection of animal species of community interest provided by the Habitats Directive 92/43/EEC, Draft-Version 5, April 2006.

FGSV - FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (2007): Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Le-bensräumen an Straßen. - Arbeitskreis AK 2.11.15, Stand 03/2007, 83 S.

Haensel, J.; Rackow, W. (1996): Fledermäuse als Verkehrsopfer - ein neuer Report. - Nycta-lus (N.F.) 6 (1): 29-47.

Kolbeck, H. (2006): Kommentierte Liste der streng geschützten Nachtfalterarten Niederbay-erns. - Unveröff. Liste i. A. der Regierung von Niederbayern.

Korneck, D.; Schnittler, M.; Vollmer, I. (1996): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen (Pteri-dophyta et Spermatophyta) Deutschlands .- Schriftenr. f. Vegetationskunde 28: 21 - 187. BfN, Bonn-Bad Godesberg.

Kuhn, K.; Burbach, K. (1998): Libellen in Bayern. - Hrsg.: Bayer. Landesamt für Umwelt-schutz und Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Ulmer, Stuttgart, 333 S.

Liegl, C (2003): Fledermäuse an Autobahn-Untertunnelungen, Untersuchung an der A 8 Ulm – München, 8. - 10. Planungsabschnitt. Gutachten i. A. Autobahndirektion Südbayern;

Meschede, A.; Rudolph, B.-U. (2004): Fledermäuse in Bayern. - Ulmer, Stuttgart: 411 S.

Petersen, B.; Ellwanger, G.; Biewald, G.; Hauke, U.; Ludwig, G.; Pretscher, P.; Schröder, E.; Ssymank, A. (Hrsg., 2003): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Öko-logie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69, Bonn-Bad Godesberg: 737 S.

Petersen, B.; Ellwanger, G.; Bless, R.; Boye, P.; Schröder, E.; Ssymank, A. (2004): Das eu-ropäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. - Schriftenreihe für Landschafts-pflege und Naturschutz, Heft 69/Band 2, Bonn-Bad Godesberg: 693 S.

Petersen, B.; Ellwanger, G. (2006): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ö-kologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 3: Arten der EU-Osterweiterung. - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69/Band 3, Bonn-Bad Godesberg: 188 S.

Scheuerer, M.; Ahlmer, W. (2003): Rote Liste gefährdeter Gefäßpflanzen Bayerns mit regio-nalisierter Florenliste. - Schriftenr. Bayer. Landesamt f. Umweltschutz 165. Augsburg.

Schlumprecht, H.; Waeber, G. (2003): Heuschrecken in Bayern. - Ulmer, Stuttgart.

Schönfelder, P.; Bresinsky, A. (1990): Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Bay-erns. - 752 S., Stuttgart.

Page 35: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 32

Südbeck, P.; Andretzke, H.; Fischer, S.; Gedeon, K.; Schikore, T.; Schröder, K.; Sudfeldt, C. (Hrsg., 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Ra-dolfszell.

Trautner, J.; Kockelke, K.; Lambrecht, H.; Mayer, J. (2006): Geschütze Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren. - Books on Demand GmbH, Norderstedt.

Page 36: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 33

8 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums

Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums

Die folgenden, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt geprüften Tabellen beinhal-ten alle in Bayern noch aktuell vorkommenden

- Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,

- Brutvogelarten in Bayern (nach dem Brutvogelatlas Bayern von BEZZEL ET AL. 2005: S. 33ff; Erhebungszeitraum 1996-1999; ohne Irrgäste und Zooflüchtlinge; ergänzt durch BayLfU) und

- restlichen, nach BNatSchG streng geschützten Arten.

In Bayern ausgestorbene/verschollene Arten, Irrgäste und nicht autochthone Arten sind in den Listen nicht enthalten.

Anhand der dargestellten Kriterien wird durch Abschichtung das artenschutzrechtlich zu prüfende Artenspektrum im Untersuchungsraum des Vorhabens ermittelt.

Von den sehr zahlreichen Zug- und Rastvogelarten Bayerns werden nur diejenigen erfasst, die in relevanten Rast-/Überwinterungsstätten im Wirkraum des Projekts als regelmäßige Gastvögel zu erwarten sind.

Die ausführliche Tabellendarstellung dient als interne Checkliste der Nachvollzieh-barkeit der Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums.

Abschichtungskriterien (Spalten am Tabellenanfang):

N: Art im Großnaturraum/in der Region der Roten Liste Bayern ausgestorben/verschollen/nicht vorkommend [0]

V: Wirkraum liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern [0]

für Liste B, Vögel: Vogelarten "im Gebiet nicht brütend/nicht vorkommend", wenn Brutnachwei-se/ Vorkommensnachweise nach dem Brutvogelatlas Bayern im Wirkraum nicht gegeben sind [0]

L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens nicht vorkommend (Lebensraum-Grobfilter nach z.B. Moore, Wälder, Gewässer) [0]

NW: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen [ja = X]

PO: potenzielles Vorkommen: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, d. h. ein Vorkommen ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebietes und der Verbreitung der Art in Bayern nicht unwahrscheinlich [ja = X]

für Liste B, Vögel: Status in UG [B = möglicherweise brütend, C = wahrscheinlich brütend, D = sicher brütend];

Page 37: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 34

Weitere Abkürzungen:

RLB: Rote Liste Bayern:

für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003)

Kategorien

0 Ausgestorben oder verschollen

1 Vom Aussterben bedroht

2 Stark gefährdet

3 Gefährdet

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt

R Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen

D Daten defizitär

V Arten der Vorwarnliste

für Gefäßpflanzen: SCHEUERER & AHLMER (2003)

Kategorien

00 ausgestorben

0 verschollen

1 vom Aussterben bedroht

2 stark gefährdet

3 gefährdet

RR äußerst selten (potenziell sehr gefährdet) (= R*)

R sehr selten (potenziell gefährdet)

V Vorwarnstufe

D Daten mangelhaft

RLD: Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLB für Tiere):

für Tiere (ohne Vögel): BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998)

für Vögel: BAUER ET AL. (2002)

für Gefäßpflanzen: KORNECK ET AL. (1996)

für Flechten: WIRTH ET AL. (1996)

sg: streng geschützte Art nach §10 Abs.2 Ziff.11 BNatSchG

S, O...: regionalisierter Rote-Liste-Status für Tiere in Bayern:

Kategorien

S Fränkisches Schichtstufenland (SL)

O Ostbayerisches Grundgebirge (OG)

T Tertiärhügelland und Schotterplatten (T/S)

A Alpen und Alpenvorland (A/Av)

zusätzliche Kategorien:

- im Naturraum nicht vorkommend

* im Naturraum ungefährdet

ohne Eintrag keine Angabe in der Roten Liste

Page 38: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 35

S, P...: regionalisierter Rote-Liste-Status für Pflanzen in Bayern:

Regionen

S Region Spessart-Rhön

P Region Mainfränkische Platten

K Region Keuper-Lias-Land

J Region Jura

O Region Ostbayerisches Grenzgebirge

H Region Molassehügelland

M Region Moränengürtel

A Region Alpen

Hab: Lebensraumzuordnung (Einteilung und Zuordnung nach Mitt. BayLfU 2006):

Säugetiere:

G = Gewässer S = Siedlungsbereich K = Kulturlandschaft

W = Wald LW = Laubwald WR = Waldrand

Amphibien, Reptilien:

AM = Alpine Moränen- gebiete

M = Moore F = Feuchtgebiete

S = Sandgebiete G = Gewässer SB = Steinbrüche

GN = Gewässernähe TS = Trockenstandorte, Felsen

H = Hecken, Gebü-sche

W = Wald HG = Hochgebirge WR = Waldrand

L = Lehmgebiete

Fische:

G-F = Fluss

Libellen:

B = Bäche, kleine Flüsse

KG = Kleingewässer HM = Hoch-, Zwischen- moore

T = Teiche

Heuschrecken:

A = alpine Lebens- räume

K = Kiesbänke F = Feuchtgebiete

T = Trockengebiete

Schmetterlinge:

F = Feuchthabitat O = offene Gelände strukturen

Fq = Quellflur

T = Trockengebiete Fw = Feuchtwiese W = Wald

M = Magerrasen Wr = Waldrand

Käfer, Netzflügler:

B = Brachland V = vegetationsarme Rohböden

F = Feuchtgebiete

VG = vegetationsarme Ufer

M = Mager-, Trocken standorte

W = Wälder, Gehölze

St = stehende Gewäs ser

WL = Laubwald

Page 39: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 36

Spinnen, Krebse, Muscheln:

F = Fließgewässer M = Mager-, Trocken-standorte

Fg = Feuchtgebiete

P = pflanzenreiche Gewässer

G-B = Gewässer Bach tG = temporäre Gewäs ser

L = Sümpfe

Pflanzen:

FH = Hochmoor MK = Kalk-Magerrasen FN = Niedermoor

MS = Sand-Magerrasen FQ = Quellmoor WA = Auwald

GS = Stillgewässer WK = Kiefern-Trocken- wald

GU = Stillgewässer, Uferbereich

WL = Laubwald LA = Ackergebiete WR = Rinde auf Laub bäumen

MB = bodensaurer Magerrasen

XH = Höhle MF = Felsflur

A Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Tierarten:

N V L NW PO Art Art RLB RLD sg S O T A Hab

Fledermäuse

x Abendsegler Nyctalus noctula 3 3 x 3 3 3 3 W G S

0 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 3 3 x 3 2 1 G W

0 Braunes Langohr Plecotus auritus - V x W S K

0 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 V x 3 2 3 R K S W

0 Fransenfledermaus Myotis nattereri 3 3 x 3 3 3 3 W K

0 Graues Langohr Plecotus austriacus 3 2 x 3 2 2 1 S K

x Große Bartfledermaus Myotis brandtii 2 2 x 2 2 1 G K G

0 Große Hufeisennase Rhinolophus ferru-mequinum

1 1 x 1 - - - K

0 Großes Mausohr Myotis myotis V 3 x V 3 3 V W

x Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus - 3 x K S

0 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposi-deros

1 1 x 1 0 0 1 K

0 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 2 G x 2 2 1 1 W

0 Mopsfledermaus Barbastella bar-bastellus

2 1 x 2 2 2 G W K

0 Mückenfledermaus Pipistrellus pyg-maeus

D D x D D D D S K

0 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 3 2 x 2 V 2 3 K S W

x Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 G x 3 3 3 3 W G

0 Wasserfledermaus Myotis daubentoni - - x G W

Page 40: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 37

N V L NW PO Art Art RLB RLD sg S O T A Hab

x Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii D - x - - D - S

0 Wimperfledermaus Myotis emarginatus 2 1 x - - 2 2 K W G

0 Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor (Vespertilio murinus)

2 G x 2 3 2 2 W K

x Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrel-lus

- - x S K

Säugetiere ohne Fle-dermäuse

0 Baumschläfer Dryomys nitedula R 2 x - - - R LW

0 Biber Castor fiber - 3 x G

0 Birkenmaus Sicista betulina G 2 x - G - G W WR

0 Feldhamster Cricetus cricetus 2 2 x 2 1 0 - K

0 Fischotter Lutra lutra 1 1 x 0 1 0 0 G

0 Haselmaus Muscardinus avella-narius

- V x LW

0 Luchs Lynx lynx 1 2 x 1 1 0 1 W

0 Wildkatze

Felis silvestris 1 2 x 1 1 0 0 W

Kriechtiere

0 Äskulapnatter Elaphe longissima 1 1 x - 1 1 2 TS

0 Europäische Sumpf-schildkröte

Emys orbicularis 1 1 x 0 - 1 0 G GN

0 Mauereidechse Podarcis muralis 1 2 x - - - 1 TS

0 Schlingnatter Coronella austriaca 2 2 x 3 2 1 2 TS

0 Smaragdeidechse Lacerta viridis 1 1 x - 1 - - TS

0 Zauneidechse Lacerta agilis V 3 x V V V V TS H W

Lurche*

0 Alpenkammmolch Triturus carnifex D 1 x - - - D AM

0 Alpensalamander Salamandra atra - R x W HG

0 Geburtshelferkröte Alytes obstetricans 1 3 x 1 - - - W SB

0 Gelbbauchunke Bombina variegata 2 2 x 2 2 2 2 G W

0 Kammmolch Triturus cristatus 2 3 x 2 2 1 2 G

0 Kleiner Wasserfrosch, Teichfrosch, Zwergwas-serfrosch

Rana lessonae D G x D D 3 D W M

0 0 Knoblauchkröte Pelobates fuscus 2 2 x 2 2 1 - L S

0 Kreuzkröte Bufo calamita 2 3 x 2 2 1 1 S SB

0 Laubfrosch Hyla arborea 2 2 x 2 2 2 3 H WR F

0 Moorfrosch Rana arvalis 1 2 x 1 1 1 0 M F

Page 41: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 38

N V L NW PO Art Art RLB RLD sg S O T A Hab

0 Springfrosch Rana dalmatina 3 3 x 3 3 2 V W F

0 Wechselkröte Bufo viridis 1 2 x 1 1 1 1 S L

Fische N S

0 Donaukaulbarsch Gymnocephalus baloni

D R x F D G-F

Libellen

0 Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes G G x G - 0 - B

0 Östliche Moosjungfer Leucorrhinia albifrons 1 1 x 1 - 0 1 T

0 Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis 1 1 x 0 - 1 1 T

0 Große Moosjungfer Leucorrhinia pectora-lis

1 2 x 1 1 1 1 HM

0 Grüne Keiljungfer, Grüne Flussjungfer

Ophiogomphus ceci-lia (O. serpentinus)

2 2 x 3 2 2 1 B

0 Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca (S. braueri)

2 2 x - 1 1 2 T

Käfer

0 Großer Eichenbock, Eichenheldbock

Cerambyx cerdo 1 1 x W

0 Scharlachkäfer Cucujus cinnaberinus R 1 x WL

0 Breitrand Dytiscus latissimus 1 1 x St

0 Eremit Osmoderma eremita 2 2 x W

0 Alpenbock Rosalia alpina 2 2 x W

Tagfalter

0 Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero 2 1 x 1 - 1 2 Wr W

0 Kleiner Maivogel Euphydryas maturna 1 1 x 1 - 0 1 Wr

0 Thymian-Ameisenbläuling

Glaucopsyche arion (Maculinea arion)

3 2 x 3 1 0 3 T

0 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Glaucopsyche nau-sithous (Maculinea nausithous)

3 3 x 3 3 3 3 W Fw

0 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Glaucopsyche teleius (Maculinea teleius)

2 2 x 2 2 1 2 W Fw

0 Gelbringfalter Lopinga achine 2 1 x 1 - 1 2 Wr

0 Blauschillernder Feuer-falter

Lycaena helle 1 1 x 0 - 0 1 Fw Fq

0 Apollo Parnassius apollo 2 1 x 1 0 - 2 T

0 Schwarzer Apollo Parnassius mnemo-syne

2 1 x 1 0 - 2 Wr W

Nachtfalter

0 Heckenwollafter Eriogaster catax 1 1 x 1 0 0 - O W

Page 42: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 39

N V L NW PO Art Art RLB RLD sg S O T A Hab

0 Haarstrangwurzeleule Gortyna borelii lunata 1 1 x 1 - - - F

0 Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proser-pinus

V V x V 3 * - T W

Schnecken

0 Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus 1 1 x 0 - 1 1 L P

0 Gebänderte Kahnschne-cke

Theodoxus transver-salis

1 1 x - 1 1 1 F

Muscheln

0 0 Bachmuschel, Gemeine Flussmuschel

Unio crassus 1 1 x 1 1 1 1 F

Anmerkungen zu einzelnen Arten/Artengruppen

Große/Kleine Bartfledermaus

Die zur Gattung Myotis gehörenden Arten lassen sich anhand von Detektornachwei-sen nur schwer unterscheiden. Insbesondere die Gruppe Wasser-, Bart- und Fran-senfledermaus ähnelt sich in den Sonagrammen zum Teil sehr.

Bei den festgestellten Rufen handelt es sich am wahrscheinlichsten um Bartfleder-mäuse, deren Vorkommen deshalb hier unterstellt wird. Das Nachweisverhältnis von Großer zu Kleiner Bartfledermaus liegt in Bayern bei ca. 1 : 9 (vgl. MESCHEDE & RU-DOLPH 2004), so das es sich letztendlich mit größter Wahrscheinlichkeit um Nach-weise der Kleinen Bartfledermaus handelt.

Zauneidechse

Die bisher einzige als „potenzieller Restlebensraum“ einzustufende Flächen zwi-schen der Scheidegger Straße und der Sperlstraße (ehemalige kiesige Brachfläche) wurde in den vergangenen Jahren abgeschoben und zu einem Parkplatz umfunktio-niert. Ein eventuelles Restvorkommen auf der Trasse der Stäblistraße ist damit mit Sicherheit erloschen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist jedoch zu unterstellen, dass die Art schon seit Jahren oder Jahrzehnten hier ausgestorben ist (sehr kleine Rest-fläche mit immer schlechter werdender Lebensraumqualität aufgrund fortschreiten-der Sukzession, hoher Fraßdruck durch Katzen, keine funktionalen Beziehungen zu „Lieferbiotopen“).

Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpinus)

Raupenfutterpflanzen (Weideröschenarten (Epilobium spec.), Nachtkerze (Oenothe-ra spec.) im UG nicht vorhanden. Lt. ABSP letzter NW im Stadgebiet 1951 im Bota-nischen Garten (Nymphenburg). Die Art fehlt im Alpen- und Voralpengebiet. Vor-kommen im UG kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

Alle aquatischen Arten

Keine Vorkommen, da keine natürlichen Gewässer im UG. Artnennungen aus Gar-tenteichen werden aufgrund der unklaren Herkunft der Tiere (z.B. Laubfrosch) nicht berücksichtigt.

Page 43: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 40

Gefäßpflanzen:

N V L NW PO Art Art RLB RLD sg S P K J O H M A Hab

0 Lilienblättrige Becherglo-cke

Adenophora liliifolia 1 1 x 1 WA

0 Kriechender Sellerie Apium repens 2 1 x 0 0 0 1 0 2 2 2 GS

0 Braungrüner Streifenfarn Asplenium adulterinum 2 2 x 2 MF

0 Dicke Trespe Bromus grossus 1 1 x 1 00 1 00 00 00 00 LA

0 Herzlöffel Caldesia parnassifolia 1 1 x 1 00 GS

0 Europäischer Frauen-schuh

Cypripedium calceolus 3 3 x 2 2 1 3 2 3 3 WL

0 Böhmischer Fransenen-zian

Gentianella bohemica 1 1 x 1 MB

0 Sumpf-Siegwurz Gladiolus palustris 2 2 x 0 00 2 2 3 FN

0 Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides 1 2 x 0 1 MS

0 Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens 2 2 x 0 2 2 GU

0 Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii 2 2 x 1 1 2 2 2 FN

0 Bodensee-Vergissmeinnicht

Myosotis rehsteineri 1 1 x 1 GU

0 Finger-Küchenschelle Pulsatilla patens 1 1 x 1 MK WK

0 Sommer-Wendelähre Spiranthes aestivalis 2 2 x 00 2 1 FN

0 Bayerisches Federgras Stipa pulcherrima ssp. bavarica

1 1 x 1 MK

0 Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum R - x R R R MF

Anmerkung

Die Wuchsorte der genannten, z. T. extrem seltenen Arten in Bayern sind bekannt und dokumentiert. Es bestehen diesbezüglich keine Wissenslücken. Vorkommen im UG können mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

Page 44: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 41

B Vögel

Die Statusangaben (Spalte PO) basiert auf folgenden Grundlagen:

Kartierungen im UG in den Jahren 1992 und 1993 durch den Landesbund für Vogel-schutz (LBV) i.A. der Stadt München.

Kartierung durch Ch. Magerl im Bereich des Anwesens Rothspitzstraße 27 im Früh-jahr 2000 (4 Begehungen)

Kartierung Büro Schober im UG in den Jahren 2001 (3 Begehungen), 2003 (2 Bege-hungen) und 2007 (2 Begehungen)

N V L NW

PO

Art Art RLB

RLD

sg S O T A

0 Alpenbraunelle Prunella collaris R R - - - - R

0 Alpendohle Pyrrhocorax graculus - - -

0 Alpenschneehuhn Lagopus mutus 2 R - - - - 2

x D Amsel Turdus merula - - -

0 Auerhuhn Tetrao urogallus 1 1 x 1 1 0 1

x G Bachstelze Motacilla alba - - -

0 Bartmeise Panurus biarmicus - V -

0 Baumfalke Falco subbuteo V 3 x V V V V

0 Baumpieper Anthus trivialis 3 V - V V 2 3

0 Bekassine Gallinago gallinago 1 1 x 1 1 1 1

0 Berglaubsänger Phylloscopus bonelli - - x

0 Bergpieper Anthus spinoletta V - - - 1 - V

0 Beutelmeise Remiz pendulinus 3 - - 3 1 3 1

0 Bienenfresser Merops apiaster 2 R x II - 2 II

0 Birkenzeisig Carduelis flammea - - -

0 Birkhuhn Tetrao tetrix 1 1 x 1 1 0 1

0 Blässhuhn Fulica atra - - -

0 Blaukehlchen Luscinia svecica V - x V 2 V 2

x D Blaumeise Parus caeruleus - - -

0 Bluthänfling Carduelis cannabina 3 V - 3 3 3 3

0 Brachpieper Anthus campestris 1 2 x 1 1 - -

0 Brandgans Tadorna tadorna R - - - - R -

0 Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 3 - 2 2 1 2

x D Buchfink Fringilla coelebs - - -

x D Buntspecht Dendrocopos major - - -

0 Dohle Corvus monedula V - - 3 3 V V

0 Dorngrasmücke Sylvia communis - - -

Page 45: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 42

N V L NW

PO

Art Art RLB

RLD

sg S O T A

0 Dreizehenspecht Picoides tridactylus 2 R x - 2 - 2

0

Drosselrohrsänger Acrocephalus arundina-ceus

2 2 x 2 2 2 2

G Eichelhäher Garrulus glandarius - - -

0 Eiderente Somateria mollissima R V - R - - -

0 Eisvogel Alcedo atthis V V x V 3 3 3

D Elster Pica pica - - -

0 Erlenzeisig Carduelis spinus - - -

0 Feldlerche Alauda arvensis 3 V - 3 3 V 3

0 Feldschwirl Locustella naevia - - -

0 Feldsperling Passer montanus V V - V V V V

0 Felsenschwalbe Ptyonoprogne rupestris 2 R x - - - 2

0 Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra - - -

x C Fitis Phylloscopus trochilus - - -

0 Flussregenpfeifer Charadrius dubius 3 - x V 3 V 3

0 Flussseeschwalbe Sterna hirundo 1 V x - 0 1 1

0 Flussuferläufer Actitis hypoleucos 1 1 x 1 1 1 1

0 Gänsesäger Mergus merganser 2 3 - - 1 2 2

x D Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - -

x C Gartengrasmücke Sylvia borin - - -

G Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 V - 3 3 3 3

0 Gebirgsstelze Motacilla cinerea - - -

B Gelbspötter Hippolais icterina - - -

x G Gimpel Pyrrhula pyrrhula - - -

x D Girlitz Serinus serinus - - -

0 Goldammer Emberiza citrinella V - - V * V 3

0 Grauammer Miliaria calandra 1 2 x 1 1 1 0

0 Graugans Anser anser - - -

0 Graureiher Ardea cinerea V - - V V V V

0 Grauschnäpper Muscicapa striata - - -

0 Grauspecht Picus canus 3 V x 3 3 2 V

0 Großer Brachvogel Numenius arquata 1 2 x 1 1 1 1

x D Grünfink Carduelis chloris - - -

0 Grünschenkel Tringa nebularia - - -

x G Grünspecht Picus viridis V V x V V 3 V

0 Habicht Accipiter gentilis 3 - x V V 3 3

Page 46: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 43

N V L NW

PO

Art Art RLB

RLD

sg S O T A

0 Habichtskauz Strix uralensis 2 R x - 2 - -

0 Halsbandschnäpper Ficedula albicollis V 1 x V II V -

0 Haselhuhn Bonasa bonasia V 2 - V V 0 V

0 Haubenlerche Galerida cristata 1 2 x 1 1 0 -

0 Haubenmeise Parus cristatus - - -

0 Haubentaucher Podiceps cristatus - - -

x C Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - - -

x D Haussperling Passer domesticus - V -

x D Heckenbraunelle Prunella modularis - - -

0 Heidelerche Lullula arborea 1 3 x 1 1 1 0

0 Höckerschwan Cygnus olor - - -

0 Hohltaube Columba oenas V - - V V 3 3

0 Jagdfasan Phasianus colchicus - - -

0 Kanadagans Branta canadensis - - -

0 Karmingimpel Carpodacus erythrinus 2 R x II 2 II 2

G Kernbeißer Coccothraustes coc-cothraustes

- - -

0 Kiebitz Vanellus vanellus 2 2 x 2 2 2 1

x B Klappergrasmücke Sylvia curruca V - - V V 3 V

x B Kleiber Sitta europaea - - -

0 Kleines Sumpfhuhn Porzana parva 1 1 x 0 - II -

0 Kleinspecht Dendrocopos minor V - - V V V V

0 Knäkente Anas querquedula 1 2 x 1 1 1 1

x D Kohlmeise Parus major - - -

0 Kolbenente Netta rufina 3 2 - 2 - 3 3

0 Kolkrabe Corvus corax - - -

0 Kormoran Phalacrocorax carbo V V - V - V V

0 Kornweihe Circus cyaneus 1 1 x 0 0 1 0

0 Krickente Anas crecca 2 - - 2 3 2 2

0 Kuckuck Cuculus canorus V V - V V V V

0 Lachmöwe Larus ridibundus - - -

0 Löffelente Anas clypeata 3 - - 3 3 3 3

0 Mauerläufer Tichodroma muraria R R - - - - R

x G Mauersegler Apus apus V V - V V V V

0 Mäusebussard Buteo buteo - - x

0 Mehlschwalbe Delichon urbicum V V - V V V V

Page 47: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 44

N V L NW

PO

Art Art RLB

RLD

sg S O T A

0 Misteldrossel Turdus viscivorus - - -

0 Mittelmeermöwe Larus michahellis 2 R - - - 2 2

0 Mittelspecht Dendrocopos medius V V x V 1 2 1

x D Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - -

0 Nachtigall Luscinia megarhynchos - - -

0 Nachtreiher Nycticorax nycticorax 1 2 x II - 1 -

0 Neuntöter Lanius collurio - - -

0 Ortolan Emberiza hortulana 2 2 x 2 - II -

0 Pirol Oriolus oriolus V V - V 3 2 V

0 Purpurreiher Ardea purpurea 1 2 x 1 - 1 0

x G Rabenkrähe Corvus corone - - -

0 Raubwürger Lanius excubitor 1 1 x 1 1 1 1

x G Rauchschwalbe Hirundo rustica V V - V V V V

0 Raufußkauz Aegolius funereus V - x V V 3 V

0 Rebhuhn Perdix perdix 3 2 - 3 2 2 0

0 Reiherente Aythya fuligula - - -

0 Ringdrossel Turdus torquatus V - - - 2 - V

C Ringeltaube Columba palumbus - - -

0 Rohrammer Emberiza schoeniclus - - -

0 Rohrdommel Botaurus stellaris 1 1 x 1 1 1 1

0 Rohrschwirl Locustella luscinioides 3 V x 1 1 1 3

0 Rohrweihe Circus aeruginosus 3 - x 3 1 3 1

x D Rotkehlchen Erithacus rubecula - - -

0 Rotmilan Milvus milvus 2 V x 2 II 2 1

0 Rotschenkel Tringa totanus 1 2 x 1 1 1 0

x G Saatkrähe Corvus frugilegus V - - V - V 2

0 Schellente Bucephala clangula 2 - - 2 2 2 2

0 Schilfrohrsänger Acrocephalus schoeno-baenus

1 2 x 1 1 2 2

0 Schlagschwirl Locustella fluviatilis 3 - - 3 3 2 1

0 Schleiereule Tyto alba 2 - x 2 2 2 1

0 Schnatterente Anas strepera 3 - - 3 2 3 2

0 Schneesperling Montifringilla nivalis R R - - - - R

0 Schwanzmeise Aegithalos caudatus - - -

0 Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis 1 V x 1 1 1 1

0 Schwarzkehlchen Saxicola torquata 3 - - 2 II 2 3

Page 48: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 45

N V L NW

PO

Art Art RLB

RLD

sg S O T A

0 Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus 2 R - 1 II R 1

0 Schwarzmilan Milvus migrans 3 - x 2 II 2 3

0 Schwarzspecht Dryocopus martius V - x V V V V

0 Schwarzstorch Ciconia nigra 3 3 x 2 3 1 1

0 Seeadler Haliaetus albicilla - 3 x

0 Seidenreiher Egretta garzetta - - x

x C Singdrossel Turdus philomelos - - -

x C Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus - - -

G Sperber Accipiter nisus - - x

0 Sperbergrasmücke Sylvia nisoria 1 - x 1 - - -

0 Sperlingskauz Glaucidium passerinum V - x V V 2 V

x D Star Sturnus vulgaris - - -

0 Steinadler Aquila chrysaetos 2 2 x - - - 2

0 Steinkauz Athene noctua 1 2 x 1 0 0 0

0 Steinrötel Monticola saxatilis - 0 x

0 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 2 - 1 1 1 1

0 Stelzenläufer Himantopus himantopus - - x

0 Stieglitz Carduelis carduelis - - -

0 Stockente Anas platyrhynchos - - -

G Straßentaube Columba livia f. domestica - - -

0 Sturmmöwe Larus canus 2 - - - - - 2

0 Sumpfmeise Parus palustris - - -

0 Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris - - -

0 Tafelente Aythya ferina - - -

G Tannenhäher Nucifraga caryocatactes - - -

0 Tannenmeise Parus ater - - -

0 Teichhuhn Gallinula chloropus V V x 3 V V V

0 Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus - - -

0 Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca - - -

0 Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 1 1 x 1 2 1 2

x D Türkentaube Streptopelia decaocto - V -

G Turmfalke Falco tinnunculus - - x

0 Turteltaube Streptopelia turtur V V x V * 3 *

0 Uferschnepfe Limosa limosa 1 1 x 1 1 1 0

0 Uferschwalbe Riparia riparia V V x 3 1 V 2

0 Uhu Bubo bubo 3 3 x 3 3 1 3

Page 49: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 46

N V L NW

PO

Art Art RLB

RLD

sg S O T A

x G Wacholderdrossel Turdus pilaris - - -

0 Wachtel Coturnix coturnix V - - V V V V

0 Wachtelkönig Crex crex 1 2 x 1 1 1 1

0 Waldbaumläufer Certhia familiaris - - -

0 Waldkauz Strix aluco - - x

0 Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix - - -

0 Waldohreule Asio otus V - x V V V 3

0 Waldschnepfe Scolopax rusticola V - - V V V V

0 Waldwasserläufer Tringa ochropus 2 - x 2 2 II -

0 Wanderfalke Falco peregrinus 3 3 x 3 3 3 *

0 Wasseramsel Cinclus cinclus - - -

0 Wasserralle Rallus aquaticus 2 - - 2 3 2 2

0 Weidenmeise Parus montanus - - -

0 Weißrückenspecht Dendrocopos leucotus 2 R x - 1 - 2

0 Weißstorch Ciconia ciconia 3 3 x 3 3 3 2

0 Wendehals Jynx torquilla 3 3 x 3 3 3 3

0 Wespenbussard Pernis apivorus 3 - x 3 2 V 3

0 Wiedehopf Upupa epops 1 1 x 1 0 0 0

0 Wiesenpieper Anthus pratensis V - - 2 * 2 *

0 Wiesenschafstelze Motacilla flava 3 V - 3 2 V 1

0 Wiesenweihe Circus pygargus 1 2 x 1 II 1 0

x C Wintergoldhähnchen Regulus regulus - - -

x D Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - -

0 Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 1 2 x 1 1 1 -

x D Zilpzalp Phylloscopus collybita - - -

0 Zippammer Emberiza cia 1 1 x 1 - - -

0 Zitronenzeisig Carduelis citrinella V - x - - - V

0 Zwergdommel Ixobrychus minutus 1 1 x 1 1 1 1

0 Zwergschnäpper Ficedula parva 2 - x II R - 2

0 Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis - V -

Page 50: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 47

C Weitere streng geschützte Arten

Tierarten:

N V L NW PO Art Art RLB RLD sg S O T A Hab

Libellen

0 Alpen-Mosaikjungfer Aeshna caerulea R 1 x - R - R HM

0 Hochmoor-Mosaikjungfer Aeshna subarctica elisabethae

2 1 x 1 1 1 2 HM

0 Helm-Azurjungfer Coenagrion mercuria-le

1 1 x 1 - 2 1 B

0 Vogel-Azurjungfer Coenagrion ornatum 1 1 x 1 1 1 0 B

0 Zwerglibelle Nehalennia speciosa 1 1 x - 1 1 1 HM

0 Östlicher Blaupfeil Orthetrum albistylum - 1 x T

0 Alpen-Smaragdlibelle Somatochlora al-pestris

R 1 x - 2 - R KG

Heuschrecken

0 Große Höckerschrecke, Pallas´ Höckerschrecke

Arcyptera fusca 1 1 x - - 1 - A T

0 Gefleckte Schnarrschre-cke

Bryodemella tubercu-lata (Bryodema tuber-culata)

1 1 x - - - 1 K

0 Heideschrecke Gampsocleis glabra 1 1 x 1 - 0 - T

0 Große Schiefkopfschre-cke

Ruspolia nitidula 1 2 x - - - 1 F

Käfer

0 Kurzschröter Aesalus scarabaeoi-des

1 1 x W

0 Hochmoor-Großlaufkäfer Carabus menetriesi 1 1 x - 1 - 1 F

0 Schwarzer Grubenlaufkä-fer

Carabus nodulosus (Carabus variolosus nodulosus)

1 1 x 0 1 1 1 F VG

0 Wiener Sandlaufkäfer Cylindera arenaria viennensis (Cicindina arenaria viennensis)

1 1 x ? - 1 0 VG

0 Deutscher Sandlaufkäfer Cylindera germanica (Cicindela germanica)

1 1 x 1 1 1 0 M B

0 Scharfzähniger Zahnflü-gelprachtkäfer

Dicerca furcata (Di-cerca acuminata)

1 1 x WL

0 Linienhalsiger Zahnflü-gelprachtkäfer

Dicerca moesta 2 1 x WL

0 Veränderlicher Edel-scharrkäfer

Gnorimus variabilis (Gnorimus octopunc-tatus)

1 1 x W

0 Körnerbock Megopis scabricornis 1 1 x W

Page 51: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 48

N V L NW PO Art Art RLB RLD sg S O T A Hab

0 Narbiger Maiwurmkäfer Meloe cicatricosus 1 1 x M

0 Mattschwarzer Maiwurm-käfer

Meloe rugosus 1 1 x M

0 Großer Wespenbock Necydalis major 2 1 x W

0 Südlicher Wacholder-Prachtkäfer

Palmar festiva 1 1 x M W

0 Wachsblumenböckchen Phytoecia uncinata 1 1 x V

0 Südlicher Walzenhals-bock

Phytoecia virgula R 1 x M

0 Großer Goldkäfer Protaetia aeruginosa (Potosia aeruginosa)

2 1 x W

Netzflügler

0 Langfühleriger Schmetter-lingshaft

Libelloides longicornis 1 1 x 1 - - - M

Tagfalter

0 Brombeer-Perlmuttfalter Brenthis daphne D 1 x - - - D Wr M

0 Heilziest-Dickkopffalter (Eibisch-Dickkopffalter)

Carcharodus floccifera 2 1 x 0 - 0 2 F

0 Knochs Mohrenfalter (Brocken-Mohrenfalter)

Erebia epiphron R R x - - - R W

0 Hochalpenapollo Parnassius phoebus 1 1 x - - - 1 Fq

0 Streifen-Bläuling Polyommatus damon (Agrodiaetus damon)

1 1 x 1 - 0 - T

0 Zweibrütiger Würfelfalter Pyrgus armoricanus 1 1 x 1 - 1 1 T

0 Spätsommer-Würfelfalter Pyrgus cirsii 1 1 x 1 - - - T

0 Fetthennen-Bläuling Scolitantides orion 1 1 x 1 1 0 0 T

Nachtfalter

0 Scharteneule Acosmetia caliginosa 1 1 x 1 0 1 - F

0 Rinden-Bartflechten-spanner

Alcis jubata 2 1 x 0 1 0 * W

0 Schwarze Hochglanzeule Amphipyra livida 1 1 x 1 1 0 - T

0 Moorbunteule Anarta cordigera 1 1 x 1 1 0 2 T

0 Schwarzer Bär Arctia villica 1 1 x 0 1 - - T

0 Pfaffenhütchen-Wellrandspanner

Artiora evonymaria 1 1 x - - 1 - W

0 Moosbeeren-Grauspanner

Carsia sororiata imbu-tata

R 1 x - - - R M

0 Rindenflechten-Grünspanner

Cleorodes lichenaria 2 1 x 0 0 2 2 W

0 Goldruten-Mönch Cucullia gnaphalii 1 1 x 0 0 0 1 T

Page 52: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 49

N V L NW PO Art Art RLB RLD sg S O T A Hab

0 Bunter Espen-Frühlingsspanner

Epirranthis diversata 1 1 x 1 1 1 1 W

0 Amethysteule Eucarta amethystina 1 1 x 1 - - - T

0 Rotbuchen-Rindenflechtenspanner

Fagivorina arenaria 2 1 x 1 2 0 3 W

0 Hofdame Hyphoraia aulica 2 1 x 2 R 0 - T

0 Pfriemenspanner (Blass-gelber Besenginsterspan-ner)

Hypoxystis pluviaria 2 1 x R - 2 G T

0 Bräunlicher Felsflur-Kleinspanner (Fetthen-nen-Felsflur-Kleinspanner)

Idaea contiguaria 1 1 x 0 1 - - T

0 Sumpfporst-Rindeneule Lithophane lamda 1 1 x 1 1 - - T

0 Dumerils Graswurzeleule Luperina dumerilii 1 1 x 1 - - - T

0 Wasserminzen-Kleinbärchen

Nola cristatula - 1 x F

0 Gamander-Graueulchen Nola subchlamydula 1 1 x 1 - - - M

0 Salweidengehölz-Wicklereulchen

Nycteola degenerana 1 1 x 0 1 0 1 W F

0 Augsburger Bär Pericallia matronula 1 1 x 1 R 0 1 T

0 Weidenglucke Phyllodesma ilicifolia 1 1 x 1 0 0 - W

0 Felsenrosenbär Setina roscida 1 1 x 1 R - - T

0 Gelber Hermelin Trichosea ludifica 2 1 x 0 2 0 2 W

Krebse

0 Edelkrebs Astacus astacus 3 1 x G_B

0 Dickbauchkrebs, Wanst-krebs

Lynceus brachyurus 1 0 x tG

0 Eichener Kiemenfuß Tanymastix stagnalis 1 1 x tG

Spinnen

0 Fam. Wolfspinnen Arctosa cinerea 1 1 x 1 - 1 1 Fg

0 Goldaugen-Springspinne Philaeus chrysops 1 1 x 1 - - - M

Muscheln

0 Flussperlmuschel Margaritifera margari-tifera

1 1 x 1 1 - - F

0 Abgeplattete Teichmu-schel

Pseudanodonta com-planata

1 1 x 1 1 1 - P

Page 53: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 50

Anmerkungen zu einzelnen Arten/Artengruppen

Nachtfalter

In der Naturraumgruppe „Tertiärhügelland und Schotterplatten“ in der auch München liegt, kommen 6 „streng geschützte“ Nachtfalterarten vor, die nicht gleichzeitig zu den Anhang-IV-Arten der FFH-RL gehören.

Ein Vorkommen im UG kann aufgrund des Nichtvorkommens der Raupenfutterpflan-ze und/oder des Gesamtlebensraums mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Im Einzelnen besitzen die Arten folgende Lebensraumansprüche bzw. sind an das Vor-kommen der jeweils genannten Futterpflanzen gebunden:

Scharteneule (Acosmetia caliginosa)

Lebensraum: gehölzreiche Feuchtgebiete

Raupenfutterpflanze: Färberscharte (Serratula tictoria)

Pfaffenhütchen-Wellrandspanner (Artiora euonymaria)

Lebensraum mit Raupenfutterpflanze: Pfaffenhütchen im wärmegetönten Waldsäu-men).

Einziges Vorkommen in Bayern bei Landshut.

Rindenflechten-Grünspanner (Cleorodes lichenaria)

Lebensraum: warme und feuchte Waldgebiete mit umfangreichen Vorkommen von Baumflechten

Bunter Espen-Frühlingsspanner (Epirranthis diversata)

Lebensraum: Wälder/Waldränder, Waldschläge mit Vorkommen der Zitter-Pappel (Populus tremula) als einziger Raupenfutterpflanze.

Aktuelle Funde nur im westlichen Oberfranken

Pfriemenspanner (Blassgelber Besenginsterspanner; Hypoxystis pluviaria)

Raupenfutterpflanze: Besenginster

Wasserminzen-Kleinbärchen (Nola cristatula)

Lebensraum und Raupenfutterpflanze: große Bestände von Wasserminzen an Ge-wässern. Derzeit expansive Art der Feuchtgebiete, in Bayern nicht gefährdet.

Heuschrecken, Käfer, Tagfalter

Wie bei den Nachtfaltern sind Vorkommen im UG in Anbetracht des vorhandenen, sehr eingeschränkten Lebensraumangebotes, der extremen Seltenheit der Arten in der Naturraumgruppe und der sehr spezifischen Lebensraumansprüche mit Sicher-heit auszuschließen.

Alle aquatischen Arten

Keine Vorkommen, da keine natürlichen Gewässer im UG.

Page 54: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte ... fileBebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739 Verlängerte Stäblistraße (beiderseits) zwischen BAB-Anschlussstelle München-Fürstenried

Bebauungsplan Nr. 1739 (Verlängerte Stäblistraße) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

D:\07\006\Tx\Bearb\saP\07006-080125-saP-neues-BNatSchG-ohne-Kollision-Endversion.doc 51

Gefäßpflanzen:

N V L NW PO Art Art RLB RLD sg S P K J O H M A Hab

0 Purpur-Grasnelke Armeria maritima ssp. purpurea

1 1 x 1 FQ

0 Ästige Mondraute Botrychium matricarii-folium

2 2 x 2 2 2 00 1 MB

0 Vielteilige Mondraute Botrychium multifidum 1 1 x 00 1 00 00 MB

0 Bunte Schwertlilie Iris variegata 1 1 x 1 MK

0 Moor-Binse Juncus stygius 1 1 x 1 00 FH

0 Gelber Lein Linum flavum 1 2 x 0 1 MK

0 Ausdauernder Lein Linum perenne 1 1 x 1 1 1 MK

0 Kleine Teichrose Nuphar pumila 1 1 x 0 0 1 0 GS

0 Karlszepter-Läusekraut Pedicularis sceptrum-carolinum

2 2 x 0 00 0 1 2 2 FN

0 Alpen-Frühlings-Küchenschelle

Pulsatilla vernalis var. alpestris

2 1 x 2 MB

0 Gewöhnliche Frühlings-Küchenschelle

Pulsatilla vernalis var. bidgostiana

1 1 x 00 1 1 1 1 WK

0 Violette Schwarzwurzel Scorzonera purpurea 1 2 x 1 1 1 MK

0 Bremis Wasserschlauch Utricularia bremii 2 1 x 2 00 GS

Flechten:

N0 V L NW PO Art Art RLB RLD sg Hab

0 Echte Lungenflechte Lobaria pulmonaria 1 x WR