Betriebsratswahlen 2014
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Betriebsratswahlen 2014
Vorstandsbereich Klaus-Dieter Hommel22.04.23 2
Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen.
Der Betriebsrat sorgt für eine gerechte Eingruppierung, bestimmt mit über Arbeitsbedingungen: über Arbeitsbeginn und
Arbeitsende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit usw.,
ist vor jeder Kündigung anzuhören, setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein, achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten, sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Betriebsrat – mehr Rechte für alle Beschäftigten
Vorstandsbereich Klaus-Dieter Hommel22.04.23 3
Betriebsrat – Beschäftigte – EVG
Der Betriebsrat organisiert die Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb.
Die EVG berät und unterstützt den Betriebsrat bei seiner Arbeit.
Die EVG-Mitglieder stärken dem Betriebsrat den Rücken.
Beschäftigte
BetriebsratEVG
Vorstandsbereich Klaus-Dieter Hommel
Rechtsgrundlage: Betriebsverfassungsgesetz
22.04.23 4
Die allgemeinen AufgabenDer Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden
Gesetze Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
vom Arbeitgeber eingehalten werden.
§ 80 Absatz 1 BetrVG
Vorstandsbereich Klaus-Dieter Hommel
Stufenaufbau des Arbeitsrechts
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Internationales Arbeitsrecht, EU-Recht und Grundgesetzz. B. Grundrechte, Diskriminierungsverbote, internationale Arbeits- und Sozialabkommen
Arbeitsgesetze, Rechtsverordnungen und Satzungsrechtz. B. Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Unfallverhütungsvorschriften
TarifverträgeVerträge zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband bzw. Unternehmen
BetriebsvereinbarungenVerträge zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
ArbeitsverträgeVertrag des/r Arbeitnehmers/-in mit dem/der Arbeitgeber/-in