Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

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Perspektiven ZUKUNFT Das Burgenland zählte in den vergangenen Jahren zu den wachstumsstärksten und krisenresistentesten Bundesländern Österreichs. Ausgehend von einem unterdurchschnittlichen Niveau hat sich die burgenländische Wirtschaft hervorragend entwickelt: 2-mal Wachstumssieger im Bundesländer- Vergleich, über 100.000 Beschäftigte, die Zahl der Unternehmen in den vergangenen 15 Jahren fast verdoppelt. Aber das alles war gestern. Das Wirtschaftsparlament stand kürzlich ganz im Zeichen der vergangenen und zu erwartenden Entwicklungen im Burgenland. P.b.b. – Absender: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt Foto: Adobe Servicemagazin der Wirtschaftskammer Burgenland Ausgabe 12 · Dezember 2015 GZ 02Z031730M

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Wirtschaftsparlament, Mythen im Arbeitsrecht, Zukunftsperspektiven

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Perspektiven

ZUKUNFT Das Burgenland zählte in den vergangenen Jahren zu den wachstumsstärksten und krisenresistentesten Bundesländern Österreichs. Ausgehend von einem unterdurchschnittlichen Niveau hat sich die burgenländische Wirtschaft hervorragend entwickelt: 2-mal Wachstumssieger im Bundesländer-Vergleich, über 100.000 Beschäftigte, die Zahl der Unternehmen in den vergangenen 15 Jahren fast verdoppelt. Aber das alles war gestern. Das Wirtschaftsparlament stand kürzlich ganz im Zeichen der vergangenen und zu erwartenden Entwicklungen im Burgenland.

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Peter NemethPräsident

Fairness für alleD ie Menschen wollen

Perspektiven, keine Al-mosen. Fairness für alle

heißt, nicht jeden und alles vom Staat abhängig zu machen, son-dern gleiche Chancen für alle, sich selbstständig entfalten zu können.Es ist nicht fair, wenn man mit einer überzogenen Mindestsi-cherung den Anreiz für Arbeit verliert. Es ist nicht fair, dass man aus der Mindestsicherung mit den Transferzahlungen netto auf ungefähr das Glei-che kommt, als wenn man für 1.700 Euro brutto arbeitet. Was

hat Deutschland hier gemacht? Sich mit Hartz 4 mühsam wie-der aus der Krise gearbeitet, den sozialen Futtersack etwas höher gehängt und Leistung be-lohnt. Und in Österreich? Allein die Aussage von Finanz-minister Schelling, sich dieses Modell einmal genauer für Ös-terreich anzusehen, hat ihm ei-nen medialen Shitstorm einge-bracht. Bei uns wird hingegen das 13./14. Monatsgehalt als unan-tastbar postuliert, eine 6. Ur-laubswoche und ein Überstun-den-Euro vorgeschlagen.

Wir brauchen neue Ideen und Konzepte. Für die Zukunft unseres Wirt-schaftsstandortes ist eine breite Allianz notwendig, um Hürden abzubauen. Wer das nicht kapiert, darf sich nicht wundern, wenn er auf der Strecke bleibt. Denn Fairness bedeutet auch, Chancen zu wahren und zu er-möglichen. Ich verspreche, dass wir hier nicht müde werden, genau das bei der Politik einzufordern und entsprechende Schritte zu set-zen.

Steuersätze: Vergleich mit den wichtigsten europäischen Handelspartnern*

Einkommensteuer**Tschechien 15Ungarn 16Slowakei 25Polen 32Schweiz 41,7Großbritannien 45Deutschland 47,5Italien 49,1Österreich 50Niederlande 52Frankreich 54,5

Mehrwertsteuer**** (Normalsatz)Schweiz 8Deutschland 19Österreich 20Großbritannien 20Slowakei 20Frankreich 20Tschechien 21Niederlande 21Italien 22Polen 23Ungarn 27

Körperschaftsteuer***Tschechien 19Ungarn 19Polen 19Großbritannien 20Schweiz 21,1Slowakei 22Österreich 25Niederlande 25Italien 27,5Deutschland 30,2Frankreich 34,4

Mehrwertsteuer**** (ermäßigter Satz)Schweiz 0/2,5/3,8Großbritannien 5Polen 5/8Ungarn 5/18Frankreich 5,5/10Niederlande 6Deutschland 7Österreich 10Italien 10Slowakei 10Tschechien 10/15

* Für die Russische Föderation sind keine Daten verfügbar ** Höchstsätze einschl. aller Zuschläge, Stand 2013

*** Höchstsätze auf nicht ausgeschüttete Gewinne, Stand 2015 bzw. letztverfügbar**** Stand Juli 2015Q

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Die Funktionäre und Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Burgenland wünschen frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2016!

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 3

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COVER

PerspektivenD as Burgenland zähl-

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tumsstärksten und krisenresis-tentesten Bundesländern Ös-terreichs. Das Wirtschaftspar-lament stand kürzlich ganz im Zeichen der vergangenen und zu erwartenden Entwicklungen im Burgenland.Ausgehend von einem unter-durchschnittlichen Niveau, hat sich die burgenländische Wirt-schaft hervorragend entwickelt: zweimal Wachstumssieger im Bundesländer-Vergleich, Ar-beitsplätze mit über 100.000 Be-schäftigten auf Rekordniveau, die Zahl der Unternehmen in den vergangenen 15 Jahren fast verdoppelt. „Aber das alles war gestern“, bilanziert Präsident Peter Ne-meth beim Wirtschaftsparla-ment in der Wirtschaftskam-mer in Eisenstadt. „Heute ste-hen wir auch im Burgenland vor vielen ungelösten Fragen unserer Zeit. Trotzdem – oder gerade deswegen – wäre jetzt der denkbar schlechteste Zeit-punkt, um den Kopf in den Sand zu stecken oder in Selbst-mitleid zu zerfließen. Schwieri-ge Zeiten brauchen eine klare Linie. Wir müssen uns auf jene Bereiche konzentrieren, die wir selbst in der Hand haben“, so Nemeth weiter.

Allergenverordnung, Nichtrau-cherschutz, Barrierefreiheit, Registrierkassenpflicht. All das sind Themen, mit denen man auf den ersten Blick sicher kei-nen Sympathiepreis gewinnt.

Nemeth mahnt aber zum rich-tigen Augenmaß: „Aber ein-mal ganz ehrlich: Lassen wir uns nicht oft sehr einfach ins Nörgler- und Schlechtmacher-Eck drängen? Haben wir nicht verlernt, auch das Positive, die Chancen durch Veränderungen zu erkennen?“

Im Juli hat der Nationalrat ein 5,2 Milliarden schweres Steuerreformpaket beschlossen.

Ab 1. Jänner 2016 bleibt jeder und jedem mehr im Geldbör-sel. Sowohl Arbeitnehmer, Fa-milien als auch 900.000 Selbst-ständige profitieren von dieser Reform. Erfreulich aus unserer Sicht: Dieses Paket wird nicht durch Pump oder durch die Einführung von arbeitsplatz- und standortfeindlichen neuen Vermögens- und Eigentums-steuern finanziert, sondern größtenteils durch Struktur-reformen. Natürlich erwarten wir uns, dass dadurch die Kauf-kraft angekurbelt und die Kon-junktur stimuliert wird.

Auch beim jüngsten Arbeit-marktgipfel sehe man end-lich die Handschrift von wirtschaftsaffinen Politi-kern, so Nemeth. Die Ergeb-nisse versprechen den Un-ternehmen eine Entlastung um fast eine Milliarde Euro. Zwei positive Schwerpunkte möchte ich hier erwähnen:

Positive AuswirkungenZum einen sollen die Lohn-nebenkosten zwischen 2016

und 2018 um fast eine Mil-liarde Euro gesenkt werden. Schon mit 1.1.2016 fällt der Insolvenzentgelt-Sicherungs-beitrag um 0,1 Prozent. Der Beitrag zum Familienlasten-ausgleichsfonds sinkt mit 1. 1. 2017 um 0,4 Prozent und mit 1. 1. 2018 um weitere 0,2 Prozent. Positive Auswirkun-gen wird auch die geplante Wohnbau-Offensive bringen. Mit dem Bau von in Summe 30.000 neuen Wohnungen soll eine Investitionstätigkeit von fast sechs Milliarden Euro aus-gelöst werden. Das sollte für die so wichtige Baukonjunktur ein ordentlicher Impuls sein.

HandlungsbedarfEs muss hier auch von Arbeit-nehmerseite einen Kurswechsel geben. Wirtschaftsfeindliche Maßnahmen sind der falsche Ansatz. „Wir haben hier Handlungsbe-darf und wir brauchen alterna-tive Modelle, etwa den Ausbau bestimmter AMS-Fördermaß-nahmen oder die Senkung der Lohnnebenkosten bei der Ein-stellung älterer Arbeitnehmer. Freiheit statt Planwirtschaft ist das Gebot der Stunde“, ergänzt Nemeth.„Hier rate ich an AK- und ÖGB-Strategien einfach nur bei WI-FI-Chef Karl Aiginger nachzu-lesen.“ Demnach sind die wirk-lichen Gründe für die schlech-te Beschäftigung älterer Men-schen:

■■ Kollektivverträge, die Ältere kontraproduktiv teuer ma-chen

Wieder geht ein Jahr zu Ende. Was verbinden Sie mit 2015? Wir von der Redaktion „Bur-genlands Wirtschaft“ haben uns bemüht, Ihnen wichti-ge Informationen und Tipps für den unternehmerischen Alltag über unser Magazin, unseren Newsletter und die sozialen Medien zukommen zu lassen. Ein Schwerpunkt waren auch die mehr als 200 Presseaussendungen, die wir im Interesse der burgenlän-dischen Wirtschaft an die Medien in der Region ver-sendet haben, um auch das Umfeld über die Anliegen der burgenländischen Wirtschaft zu informieren. Dafür werden wir uns auch 2016 einset-zen! Die nächste Ausgabe der Zeitung erscheint als Dop-pelnummer Anfang Febru-ar. Wir von der Redaktion wünschen Ihnen ein frohes Fest und alles Gute für 2016!

Harald SchermannChefredakteur

Herausgeber: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt, Tel. 05/90 907-45 11, Fax: DW 45 15, [email protected]

Chefredakteur: Dkfm. Dr. Harald Schermann (DW 45 10)

Chefredakteur-Stv.: Mag. Doris Granabetter, MA (DW 46 10)

Redaktion: Markus Treiber (DW 45 13)

Abo-Verwaltung/Sekretariat: Dagmar Kaplan (DW 45 11)

Verlag, Produktion und Anzeigen: tuba-verlag, Evang. Kirchengasse 5/26B, 7400 Oberwart, Tel. 05/71 01 – 200 [email protected], [email protected]

Grafik/Layout: Claudia Zamanian, cazaam.at

Druck: Druckerei Schmidbauer Herstellungsort: Eisenstadt

Auflage: 15.000 Stück

Bei mit Business News gekennzeichneten Artikeln handelt es sich um entgeltliche Einschaltungen.

Impressum

4 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

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Perspektiven■■ Alterslimits bei der Auf-

nahme in den öffentlichen Dienst

■■ Ein De-facto-Kündigungs-schutz durch die Arbeitsge-richte

■■ Konkurrenz durch Billigan-bieter, die unkontrolliert zu Dumpingpreisen über die Grenze hinaus arbeiten

Karl Aiginger sagt unmissver-ständlich: „Der Faktor Arbeit ist zu teuer. Das führt dazu, dass wir wenig Beschäftigung haben, und zur Schwarzarbeit. Schon bei niedrigen Löhnen ist die Kluft zwischen Brutto und Netto zu groß.“

Peter Nemeth dazu: „Wollen wir in Österreich wettbewerbsfähig bleiben, müssen wir einen ande-ren Weg einschlagen.“ Deregu-lierung, mehr Eigenverantwor-tung und weniger Bürokratie. Das „Golden Plating“ bei jeder neuen Regelung, die aus Brüssel kommt, muss ein Ende haben. „Wir sprechen uns daher klar gegen die mittlerweile uner-träglich gewordene Zwangs-schützerei und Bevormundung unter dem Deckmantel der Ökologie und des Konsumen-tenschutzes aus“, ergänzt der Wirtschaftskammer-Präsident.Schutz brauchen unsere Betrie-be nur dort, wo es nicht fair zu-geht. Das ist bei vielen Anbie-tern der Fall, die von jenseits der Grenze kommen und mit Dum-pingpreisen unsere Betriebe konkurrenzieren. Wo zum Bei-spiel Kontrollen nicht effizient genug gemacht werden, weil die

Behörden auch im 21. Jahrhun-dert noch immer untereinander zu wenig vernetzt sind und im Zweifel eher unsere ansässigen Betriebe kontrolliert werden als die vielen grauen U-Boote, die über die Grenze kommen. „Schutz brauchen unsere Be-triebe aber auch dort, wo sie von Behörden drangsaliert wer-den, unnötige Auflagen erfül-len müssen und beinahe täglich neue Dokumentationsaufgaben abzuliefern haben. Wenn eine Untersuchung zeigt, dass ein Betrieb mit 140 Mitarbeitern fünf Personen braucht, um die gesetzlichen Dokumentations-pflichten zu erfüllen, so meine ich, haben wir hier den Plafond längst erreicht“, resümiert Ne-meth. „Wir müssen, was Produktions- und Lohnkosten betrifft, raus aus der Komfortzone und rein in die Realität eines weltweiten Wettbewerbs mit hungrigen Asiaten auf der einen Seite und dynamischen Amerikanern auf der anderen Seite. Manche wähnen uns noch im-mer auf der gern zitierten ,Insel der Seligen‘. Sollte es die über-haupt einmal gegeben haben, so ist sie längst ein Fall für die Geschichtsbücher.

Fakt ist, wir bewegen uns in ei-nem beinharten Verdrängungs-wettbewerb, in dem unsere in-ternationalen Konkurrenten nur darauf warten, dass wir Fehler machen. Deswegen sind wir alle gefordert, an der Effizi-enz und der Entstaubung unse-rer Strukturen zu arbeiten.“

ZUKUNFT Das Wirtschaftsparlament stand kürzlich ganz im Zeichen der wirtschaftlichen Enwicklungen im Burgenland.

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Wirtschaftsparlament

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Modernes Dienstleistungs- unternehmen

Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgen-land möge beschließen, dass der burgenländische Landtag aufgefordert wird, das Bau-produkte- und Marktüberwa-chungsgesetz umzusetzen und darauf einzuwirken, dass es zu einer Novellierung der Wohn-bauförderung hinsichtlich der verwendeten Baustoffe kommt.

Die Wirtschaftskammer Öster-reich möge an die Bundesregie-rung und die zuständigen Stel-len herantreten und dazu auffor-dern, als dringend benötigte Im-pulse für Österreichs Wirtschaft und Standort schnellstmöglich einzuleiten und umzusetzen (6-Punkte-Wachstumspaket).

Das Wirtschaftsparlament mö-ge beschließen, dass die Wirt-schaftskammer Burgenland an die Wirtschaftskammer Öster-reich herantritt, um zu erwir-ken, dass für Omnibusse eine eigene Mautkategorie im Bun-desstraßenmaut-Gesetz sowie in der Mauttarif-Verordnung geschaffen wird.

RESÜMEE Beim Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgenland resümierte Direktor Anton Bubits über die Leistungen der letzten 17 Jahre und skizzierte den Weg der Kammer zu einem modernen Dienstleistungs-unternehmen.

COVER

Bauprodukte- und Marktüberwachungs-gesetz umsetzen „Österreich braucht

Aufschwung. Und zwar jetzt!“

Eigene Mautkategorie für Autobusse beim Road-Pricing

KommR Andrea Gottweis, Spartenobfrau Handel

KommR Helmut Tury, Spartenobmann Tourismus und Freizeitwirtschaft

Martin Horvath, Spartenobmann Transport und Verkehr

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Neue Produkte und Veranstaltungsformate

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ANTRÄGE beim

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6 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

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Lobbying + Netzwerk

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Das Wirtschaftsparlament mö-ge beschließen, dass sich die Wirtschaftskammer Burgen-land bei der Wirtschaftskam-mer Österreich dafür einsetzt, dass die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Aus-hilfskräften in allen Bereichen vereinfacht und verbessert wer-den.

Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgen-land möge beschließen, die Wirtschaftskammer Österreich zu ersuchen, ihre Bemühungen bei den zuständigen nationalen Stellen fortzusetzen, die Ban-kenabgabe abzuschaffen bzw. die Bankenabgabe auf die Auf-wendungen für den europäi-schen Abwicklungs- und Einla-gensicherungsfonds anzurech-nen.

Die österreichische Bundesre-gierung wird im Wege der WKÖ aufgefordert, die laufenden Konsultationen mit den Sozial-partnern fortzusetzen und der Öffentlichkeit Informationen über die aktuellen Verhand-lungsergebnisse zum Abkom-men „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (kurz: TTIP) zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen einer Informations-kampagne soll die Bevölkerung über den Verhandlungsverlauf sachlich und transparent infor-miert werden.

Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgen-land möge beschließen, dass der burgenländische Landtag aufgefordert wird, die Einfüh-rung einer Winterbauoffensive zu beschließen.

Erleichterung derBeschäftigung von Aushilfskräften

Abschaffung der Bankenabgabe

Einführung einer Winterbauoffensive

Versachlichung der Diskussion über ein Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA (TTIP)

KommR Ernst Horvath Obmann Fachgruppe Gastronomie

KommR Harald Berger, Sparten-obmann Bank und Versicherung

Gerhard Köppel,Innungsmeister Bau

Manfred Gerger, Fachvertreter der Fahrzeugindustrie

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Ausgabe 10 · Oktober 2014

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Ausgabe 11 · November 2014

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Servicemagazin der Wirtschaftskammer Ausgabe 11 · November 2015

Illustration: cazaam.at

Burgenland!Schau aufs

OFFENSIVE

Vom Agrarhandel bis zum Zimmermeister. Im Burgen-

land gibt es mehr als 17.000 Unternehmen. Sie sichern

die Nahversorgung, Arbeitsplätze und Wohlstand.

„Schau aufs Burgenland“ heißt die Devise.

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 7

Page 8: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Zurück an die SpitzeRÜCKBLICK 2015 brach-te Höhen und Tiefen für die heimische Wirtschaft. Das WKÖ-Wirtschaftspar-lament zog Bilanz und warf ein Schlaglicht auf künftige Herausforderungen.

N eben kritischen Ent-wicklungen gab es 2015 auch viele positive, ver-

wies WKÖ-Präsident Chris-toph Leitl in seiner Rede vor den WKÖ-Delegierten unter ande-rem auf Österreichs EuroSkills-Erfolg. Dass es neben einer stei-genden Arbeitslosigkeit nach wie vor einen Beschäftigungsre-kord gibt, sei auch als großer Er-folg zu verbuchen; ebenso, dass Österreich einen neuen Export-rekord erzielen wird.Nicht zuletzt sei die Motivation der Mitarbeiter die zweitbeste in Europa, wie ein EU-Ranking zeigt. Leitl dazu: „Das alles zeigt: Wir können auf unsere Betriebe und ihre Leistungen stolz sein.

Und ich fordere für sie mehr öf-fentliche Wertschätzung!“

SchwerpunkteIn Bezug auf die Steuerreform ab 1. Jänner 2016 sei die Sen-kung der Lohnnebenkosten ein „äußerst positiver erster Schritt einer Trendwende“, so Leitl. Bei der Neuregelung der Regist-rierkassen sei die WKÖ über die politische Vorgangsweise unglücklich. „Wir wollen aber mit der Entscheidung vernünf-tig umgehen und pragmatische Lösungen für unsere Betriebe erreichen“, sagt der WKÖ-Prä-sident dazu. Entbürokratisie-rung, Investitionsanreize, Un-ternehmensfinanzierung und

„Nach der Reform ist vor der Reform. Jetzt müssen wir vor allem die großen Brocken Arbeitsmarkt und Pensionen angehen.“Hans Jörg SchellingFinanzminister

Strukturreformen müssten laut Leitl die Arbeitsschwerpunkte der Politik 2016 sein.Das thematisierte auch der Gastredner der Sitzung, Finanz-minister Hans Jörg Schelling: Um Österreich wieder auf die wirtschaftliche Überholspur zu bringen, müssten Blockaden in den zentralen Wachstums-bereichen Konsum, Investitio-nen und Export gelöst werden. „Wenn es nicht gelingt, endlich Strukturreformen anzugehen, wird Österreich der Weg zurück an die Spitze versperrt bleiben“, stellt Schelling fest.

Zurück an die SpitzeSein Motto für 2016: „Arbeiten statt Schlechtreden. Kämpfen, auch wenn man manchmal verliert. Und: Versuchen wir, gemeinsam zu arbeiten, dann können wir es schaffen, Öster-reich wieder zurück an die Spit-ze zu bringen.“

Strategiepapier „Zukunft|Wirtschaft“ präsentiertDer Wegweiser für die Arbeit der WKÖ in den nächsten Jah-ren ist „Zukunft|Wirtschaft Standort Österreich 2015 – 2020“. Das standortpolitische Programm wurde in einem breiten partizipativen Prozess aller WKÖ-Ebenen samt Funk-tionären erstellt. Für vier The-menbereiche (siehe Grafik) wer-den darin Ziele und Maßnah-men gebündelt. Die Positionen sollen Ausgangsbasis für län-der- und spartenspezifische Er-gänzungen sein. G

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Page 9: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Oh du selige ...WEIHNACHTSZEIT 1,4 Millionen Weihnachts-packerln werden heuer laut einer Studie der KMU Forschung Austria un-ter den burgenländischen Christbäumen liegen. Das vorgesehene Weihnachts-budget liegt bei durch-schnittlich 350 Euro pro Geschenkekäufer.

E twa 220.000 Burgenlän-der (ab 15 Jahre), das sind 89 Prozent der Be-

völkerung Burgenlands, wer-den auch heuer wieder Weih-nachtspräsente verschenken. Jeder Vierte wird den Großteil seiner Geschenke erst kurz vor Heiligabend besorgen. Das vor-gesehene Weihnachtsbudget liegt bei durchschnittlich 350 Euro pro Geschenkekäufer. „Im Vorjahr betrug der Umsatz im

Weihnachtsgeschäft im bur-genländischen Einzelhandel rund 45 Millionen Euro. Diesen Wert peilen wir auch heuer wie-der an“, berichtet Spartenobfrau Kommerzialrätin Andrea Gott-weis. Gekauft werden zu Weihnach-ten aber nicht nur Waren aus dem Einzelhandel. Auch Karten für Unterhaltung, Kultur und Reisen werden zu Weihnachten gerne geschenkt.

Gutscheine führen das Ran-king der meistgekauften Weihnachts geschenke im Burgenland an, gefolgt von Be-kleidung. Platz drei teilen sich ex aequo Spielwaren, Bücher und Bargeld.

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Meisterfeier363 Meister- und Befähigungsurkunden wurden im Rahmen der großen burgenländischen Meisterfeier im Festsaal der Wirtschaftskammer Burgenland überreicht.

D ie Meisterprüfung, in manchen Branchen auch Befähigungsprüfung genannt, ist ein bedeutender Meilenstein in der Ausbildung.

Zu den beliebtesten Berufen zählen heuer die Branchen Taxi- und Miet-wagen, Güterbeförderung und Kfz-Technik sowie Friseur und Perücken-macher.

Autobusgewerbe

Baumeister

Bestatter

Friseur und Perückenmacher I

Friseur und Perückenmacher II

Fußpflege

Gastgewerbe

Denkmal-Fassaden- und Gebäudereiniger

Elektrotechnik

Page 11: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Heizungstechnik sowie Gas und Sanitärtechnik Kraftfahrzeugtechnik I

MetalltechnikGüterbeförderungsgewerbe Kosmetik

MassageKarosseriebau und Karosserielakiertechnik

Maler und Anstreicher

Holzbaumeister Kraftfahrzeugtechnik II Taxi und Mietwagengewerbe

Spengler

Immobilienmakler Küchenmeister

Kälte- und Klimatechnik

Page 12: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

E in wesentlicher Aspekt der neuen Regeln für die Grunderwerbsteuer ist,

dass vererbte oder geschenkte Grundstücke im Familienver-band immer als unentgeltlich gelten, auch wenn Schulden und Belastungen mit übertra-gen werden. Das ist insofern wichtig, als für den entgeltli-chen Erwerb für Grundstücke 3,5 Prozent Grunderwerbsteu-er von der Bemessungsgrundla-ge zu zahlen sind, während für

ENTLASTUNG „Im Zuge der Steuerreform 2016 gibt es wesentliche Änderun-gen bei der Grunderwerb-steuer. Betriebsüber- gaben in der Familie wer-den dadurch entlastet. So wurden etwa der Frei-betrag von 365.000 auf 900.000 Euro erhöht und der Steuersatz gestaffelt.

den unentgeltlichen Erwerb fol-gender Stufensatz gilt:

■■ 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro,

■■ 2,0 Prozent für die nächsten 150.000 Euro,

■■ 3,5 Prozent darüber hinaus.Auf Antrag ist es möglich, so-wohl bei unentgeltlichen Er-werben als auch bei Anteils-vereinigungen und Umgrün-dungen, die Grunderwerbsteu-er auf bis zu fünf Jahre zu ver-teilen. Dabei erhöht sich die

Grunderwerbsteuer allerdings in Abhängigkeit von der Ver-teilungsdauer um jeweils bis zu zwei Prozent pro Jahr. Als Anteilsvereinigung gelten jene Fälle, wo mindestens 95 Pro-zent aller Anteile am Gesell-schaftsvermögen oder der Ge-sellschaft, der ein Grundstück gehört, in einer Hand sind oder in einer Unternehmensgruppe vereinigt werden. Erbschaft, Vermächtnis, Erfül-lung eines Pflichtanteils sowie

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AQUATHERM 2016 Wenn von Dienstag, 26. bis Freitag, 29. Jänner 2016 in der Messe Wien die nächste Ausgabe der Aqua-therm stattfindet, dann trifft B2B- auf B2C-Messe. Denn am Donnerstag und Freitag über-schneidet sich der Messeter-min der Fachmesse Aquatherm mit der etablierten Publikums-messe Bauen & Energie Wien. Warum das so ist erklärt der zuständige Messeleiter Ing. Markus Reingrabner: „Die Ent-wicklung der Bedürfnisse von Herstellern und Händlern im SHK-Markt erfordern ein flexi-bles Messemodell mit unverän-dert klarer Ausrichtung auf die jeweiligen Besuchergruppen. Ziel war die Entwicklung eines Konzeptes, das die Aufrechter-haltung der eindeutigen Fach-besucheransprache gewährleis-tet und andererseits die Option einer Öffnung zum Endkunden hin ermöglicht.“ Dieser teilwei-se Mix der arrivierten Bran-chenplattform Aquatherm mit

der zugkräftigen Publikums-messe Bauen & Energie schafft völlig neue Möglichkeiten der Ansprache der Zielgruppen: von Branchenprofis genauso wie von privaten Konsumenten.Dass Veranstalter Reed Exhibi-tions mit dieser Änderung auf einem guten Weg ist, das be-weist der rege Zuspruch aus den Ausstellerzielgruppen bei-der Messeformate. Die Unter-nehmen haben die Chancen des zukunftsweisenden Konzepts erkannt und nutzen gerade in der derzeitigen konjunkturell sehr herausfordernden Zeit die Aquatherm als ihre optimale Präsentationsplattform. Während nun die ersten Stand-vorschläge an Aussteller ver-schickt werden, arbeitet das Messeteam an einem maß-geschneiderten Rahmenpro-gramm. Dieses soll den Fachbe-suchern, allen voran den zahl-reichen Installateuren im Groß-raum Wien, als Fortbildung nützen. www.aquatherm.at B

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12 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 13: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

der Erwerb unter Lebenden im begünstigten Familienkreis ge-hören zu den unentgeltlichen Erwerbsformen. Zum begüns-tigten Familienkreis zählen nunmehr folgende Personen:

■■ Ehegatte,■■ eingetragener Partner,■■ Lebensgefährte, sofern ein

gemeinsamer Haushalt be-steht oder bestanden hat,

■■ Elternteil,■■ Verschwägerte in gerader

Linie (wie Schwiegereltern,

Schwiegerkinder), Geschwis-ter, Nichten und Neffen,

■■ Kinder, Enkelkinder, Stief-kinder, Wahlkinder oder Schwiegerkinder des Über-gebers.

Außerhalb des Familienverban-des gilt:

■■ Unentgeltlichkeit, wenn die Gegenleistung weniger als 30 Prozent des Grund-stückswerts ausmacht,

■■ Teilentgeltlichkeit, wenn die Gegenleistung zwischen 30

und 70 Prozent des Grund-stückswerts liegt,

■■ Entgeltlichkeit, wenn die Ge-genleistung über 70 Prozent des Grundstückswerts liegt.

Bei teilentgeltlichen Erwerben unterliegt der unentgeltliche Teil dem Stufentarif, der ent-geltliche Teil dem normalen Grunderwerbsteuertarif.

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Page 14: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

S eit rund 15 Jahren bie-tet das WIFI Burgen-land Aus- und Weiter-

bildungsmaßnahmen direkt in Neusiedl/See an. Nun weht ein frischer Wind! Im Techno-logiezentrum in Neusiedl/See wurde der neue Standort des WIFI Burgenland feierlich er-öffnet. Zugleich wurde ein für den Raum Neusiedl angepass-tes Kursprogramm mit den ak-tuellen WIFI-Ausbildungsange-boten präsentiert. „Neben der Ausbildung von Jugendlichen sind die neu-en Räumlichkeiten eine ideale Ausgangsbasis, um damit das Aus- und Weiterbildungsange-bot des WIFI in dieser dyna-mischen Region entsprechend auszubauen“, so Institutsleiter Jochen Bognar.Über 300 Quadratmeter Räum-lichkeiten mit modernster multimedialer Ausstattung

garantieren eine hochwertige Ausbildung und eine angeneh-me Lernatmosphäre für WI-FI-Kursteilnehmer. Das WI-FI Neusiedl verfügt nun über vier Schulungsräume sowie ei-nen hochwertig ausgestatteten EDV-Schulungsraum mit acht Arbeitsplätzen.

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Frischer WindERÖFFNUNG Burgenlands Nummer eins in Sachen Aus- und Weiterbildung er-öffnete im Raum Neusiedl einen neuen Standort.

Institutsleiter Jochen Bognar, Regionalstellenleiter Harald Pokorny, Silvia Sattler, Regio-nalstellenobmann Robert Frank und Produktmanager Manfred Schweiger präsentieren das neue Kursbuch für den Bezirk Neusiedl.

Riesenerfolg für das JugendtaxiJENNERSDORF Doppelter Grund zur Freude beim Projekt „Jugendtaxi“: Mit den Gemein-den Minihof-Liebau und Mühl-graben setzen nun flächende-ckend alle Gemeinden des Be-zirkes Jennersdorf auf dieses Erfolgsmodell, das 2007 von der Wirtschaftskammer Bur-genland gemeinsam mit der Landesregierung ins Leben ge-rufen wurde. Mit dem Neuzu-gang knackt das Projekt auch

die Grenze von 105 Mitgliedsge-meinden. „Wir sind vom Erfolg der Aktion überwältigt!“, freut sich Patrick Poten, Obmann der burgenländischen Taxiinnung in der Wirtschaftskammer. Im Bild: Obmann Patrick Poten, die Bürgermeister Helmut Sampt (Minihof-Liebau) und Reinhard Knaus (Mühlgraben), Direk-tor Günther Hadl, Raiffeisenbe-zirksbank Jennersdorfwww.jugendtaxi.eu

MENSCHEN + MÄRKTE

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Page 15: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

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Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 15

Page 16: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Blitzlichter TERMINE Arbeitstreffen, Infoveran-staltungen, Jubiläen und Ehrungen der burgenländischen Wirtschaft.

MENSCHEN + MÄRKTE

WEIDEN/SEE Frau in der Wirtschaft lud zum „Duftevent mit Chanel – Aus der Welt des Grand Parfumeurs“ in die Blaue Gans ein. Im Bild: Edith Moso-nyi, Judith Frank-Unger, Char-lotte Jautz, Emma Hitzinger mit Natascha Janker von Chanel

OBERWART Die Junge Wirtschaft Oberwart lud zum Seminar Erfolgreich mit Stil – Umgangsformen im Busi-ness mit Maria Radinger. Besonders herausfordernd waren für die Teilnehmer die Verhaltensregeln beim Geschäftsessen, das von Haubenkoch Jürgen Csencsits zubereitet wurde.

OLLERSDORF Seminarbäu-erin Melitta Csar (3. von rechts) und das auf Ofenbau speziali-sierte Unternehmen Ivancsics in Ollersdorf luden gemeinsam zu einem Brotbackkurs. Fo

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EISENSTADT Zu einem Erfahrungsaustausch luden Martin Horvath, Obmann der Sparte Transport und Verkehr, sowie Oberst Andreas Stipsits von der Ver-kehrspolizei Burgenland.

STEGERSBACH Die Handelsakade-mie Stegersbach lud zu einer Info-Veran-staltung zum Pflichtpraktikum. Die Wirt-schaftskammer war durch Vizepräsident Klaus Sagmeister und Regionalstellenlei-ter Thomas Novoszel vertreten.

NEUSIEDL/SEE Junge Wirtschaft-Be-zirksvorsitzender Gernot Zechmeister lud zum JW-Cafe in der Bäckerei Konditorei von Hans-Martin Naglreiter (Bildmitte).

STEGERSBACH Seit 30 Jah-ren führt Tibor Schrancz seinen Malerbetrieb. Zum Betriebsju-biläum gratulierten Landesin-nungsmeister Jürgen Szerenc-sits und Thomas Novoszel.

WIESFLECK Die Firma No-voplastic in Wiesfleck feier-te kürzlich das 50-jährige Be-triebsjubiläum. Das Unterneh-men erzeugt Spezialprodukte aus PVC, Karton oder ähnli-chen Materialien. Zu den Auf-traggebern zählen unter ande-rem Vandal, REWE, OMV.

MÖNCHHOF Ende November wurde der Skoda Schauraum vom Autohaus Kirschner im neuen Design eröffnet.

ANDAU Der Andreaskirtag wurde bei Nah & Frisch Markus Hergovits zünftig gefeiert. Seit 15 Jahren ist er Nahversorger. Besonders am Herzen liegen ihm regionale Produkte.

Quer durchs LandDER KURZE BLICK auf Burgenlands Wirtschaft

RUST/SEE Im Rahmen ei-ner Veranstaltung der Sparte Industrie referierte der Leiter der Aussenwirtschaft Austria, Walter Koren, über die Chan-cen burgenländischer Betriebe auf den Weltmärkten. Im Bild: Spartenobmann Kommerzial-rat Anton Dallos, Walter Koren und Wirtschaftskammer-Prä-sident Peter Nemeth

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Page 17: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Wir nehmen Wissen in Betrieb

S ie sind erfolgreich als Unternehmer. Weil Sie fachlich in Ihrem Auf-

gabengebiet auf dem neuesten Entwicklungsstand sind, Sie als Persönlichkeit voll und ganz hinter Ihrem Unternehmen ste-hen und Sie im Gespräch mit Kunden, Lieferanten und Mit-arbeitern den richtigen Um-gangston beherrschen.Sind Sie auch am neuesten Ent-wicklungsstand, was IT und den richtigen, gewinnbringen-den Einsatz in Ihrem Unter-nehmen betrifft?Sind Sie auch am neuesten In-formationsstand betreffend Unternehmensführung und -entwicklung, Risikomanage-ment und Marketing in Ihrem Unternehmen?

Fachgruppenobmann Wilfried Drexler, MBA, CMC, empfiehlt, das Expertenwissen der bur-genländischen Buchhaltungs-berufe in Anspruch zu nehmen.

Fachgruppe UBITWirtschaftskammer BurgenlandRobert Graf-Platz 17000 EisenstadtTel. 05/90 907-37 [email protected]

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Keine Steuertipps vom Christkind!Ist Ihnen schon einmal aufgefal-len, dass regelmäßig am Ende des Jahres in den Medien Tipps auf-tauchen, wie man noch schnell die Voraussetzungen für eine „güns-tigere Besteuerung“ des ablaufen-den Geschäftsjahres schafft. Oft gehen diese Tipps geradezu mit „Appellen“ einher, dieses und je-nes zu tun... Das kann ganz schön stressen und zu echter Unsicher-heit führen, ob man alles richtig gemacht hat – und das gerade zum Weihnachtsfest! Daher geben wir Ihnen heute KEINE TIPPS.Unsere Kunden wissen, dass sie das ganze Jahr über rundum bes-tens betreut sind und dass wir nicht nur am Ende des Jahres mit guten Tipps an sie herantreten. Ich nütze daher diesen Platz, um Ihnen im Namen aller GCT-Mitar-beiter ein ruhiges und entspann-tes Weihnachtsfest und für das neue (Wirtschafts-) Jahr 2016 viel beruflichen Erfolg und privates Glück zu wünschen. WIR werden auch 2016 für unsere Kunden mit aller Kraft da sein und sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen optimal unterstützen – und zwar das ganze Jahr über.

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Unternehmensentwicklung und für private Interessen ge-nutzt werden kann.Die Leistungen der drei Berufs-gruppen bringen Innovation in Ihr Unternehmen und ver-schaffen Ihnen Kosten- sowie Wettbewerbsvorteile. Outsour-cing gibt Ihnen die Chance, sich mit gutem Gefühl und oh-ne ständige Sorgen den Dingen zu widmen, in denen Sie wirk-lich kompetent sind. Das stärkt Ihr Unternehmen.

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Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 17

Page 18: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

STEUERBERATUNG Seien wir ehrlich: Steuer-beratung ist eigentlich ein unangenehmes Thema für viele Unternehmer. Ziem-lich kompliziert und un-durchsichtig. Sie kostet Zeit und Nerven, oft auch eine ganze Menge Geld. Und am Ende gewinnt das Finanzamt …

S teuerberatern hängt ein fast schon geheimnis-voller Mythos nach. Sie

tragen oft dunkle Kleidung im Business-Look, vermitteln da-mit seriöses Auftreten und ge-ben ihren „Klienten“ schon al-leine dadurch optisch die „Si-cherheit“, die sie bei der Vertre-tung vor den steuerlichen Be-hörden suchen. Die Leistungen, die Steuerberater anbieten, sind klassischerweise Buchhaltung, Jahresabschluss und Lohnver-rechnung. Manch einer berich-tet darüber, dass er von seinem Steuerberater eher „verwaltet“ wird, und würde sich laufende Tipps für die kaufmännische Unternehmensführung wün-schen.

Mag.(FH) Dahlia Schlögl ist eine von sechs Steuerbera-tern bei Gneist Consulting Team (GCT). Sie betreut viele kleine und mittlere Unterneh-men, kennt deren Wünsche und Probleme und ist über-zeugt: „Erstklassige Beratung beginnt nach Buchhaltung, Lohnverrechnung und Jah-resabschluss. Kunden suchen Qualität und Mehrwert. Wir Steuerberater sind ihre ersten Ansprechpartner, wenn es um‘s Geld geht. Daher müssen wir auch über die steuerlichen Themen hinaus Kompetenz beweisen.“

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Steuerberatung mit Mehrwert

Bei vielen Steuerberatern hat hier schon ein Umdenken statt-gefunden. Sie sehen in Ihnen nicht mehr nur „Klienten“, son-dern Geschäftspartner. Und ge-ben Ihnen daher auch Tipps für eine Optimierung Ihrer kauf-männischen Angelegenheiten. Sie kennen vielleicht den Slo-gan: „Ihr Steuerberater ist auch Ihr Wirtschaftsberater.“

Übrigens: Ihr Steuerberater muss nicht Ihr Nachbar und Freund sein. Scheuen Sie da-her nicht den Vergleich – oft schafft eine „neutrale“ Person die bessere Voraussetzung, für Sie steuerlich das Beste heraus-zuholen.www.gct-beratungszentrum.at

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18 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 19: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Steirisches Herbstfest

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VGD er Standort am Eiser-

nen Tor kann auf eine 36-jährige Geschich-

te zurückblicken. Die dortige Veranstaltung am Weltspar-tag ist mittlerweile in Graz ein

SCHOELLERBANK Die Schoellerbank Graz lud zu einem ganz besonderen „steirischen Herbstfest“ ein.

echter „Klassiker“. Standortlei-ter Heimo H. Haidmayer und sein Team ließen sich für die geladenen Kunden diesmal et-was ganz Besonderes einfallen: So wurde nebst einer Degusta-tion der berühmten Leo-Hil-linger-Weine auch eine „Bier-botschaft“ eingeladen, die ei-ne Vielzahl origineller Biersor-ten präsentierte. Zusätzlich zu

Alexander Hofer, Steuer-berater, Julia Kojic, Scho-ellerbank, Klaus Weikhard, Geschäftsführer, Heimo H. Haidmayer, Direktor Scho-ellerbank, Musikerin „Knöp-ferlstreich“, Thomas Spann, Geschäftsführung Kleine Zeitung

den saisonalen Schmankerln von „ATON“ wurden prämierte Schinkenvariationen des Fami-lienbetriebs Schmiedtbauer aus Hitzendorf gereicht. Als perfek-ter Rahmen rund um die lukul-lischen Genüsse erwies sich die steirische Musik der Gruppe „Knöpferlstreich“, die damit für eine stimmungsvolle Unterma-lung der Veranstaltung sorgte.

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Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 19

Page 20: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Bei der Buchhaltung ist Expertenwissen gefragt

K leine und mittlere Un-ternehmen lagern Tä-tigkeiten im Finanz-

und Rechnungswesen meist an externe Spezialisten aus, um sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren zu können. Zu diesen Spezialisten gehören die selbstständigen (Bilanz-)Buch-halter und Personalverrechner.Buchhaltung, Personalverrech-nung und die Erstellung von Jahresabschlüssen gehören zum Leistungsangebot dieser Berufsgruppe. Die jüngste No-velle des Bilanzbuchhaltungs-gesetzes (BibuG) regelt die Be-fugnisse dieser Berufsgruppe wie folgt:

BUCHHALTUNG, PERSONAL-VERRECHNUNG UND JAHRESABSCHLUSS Das österreichische Steuer- und Unterneh-mensrecht sieht für Un-ternehmen aller Größen-ordnungen umfassende Aufzeichnungspflichten vor. Immer mehr Un-ternehmer sind bes-tens beraten durch die Bilanzbuchhaltungsberufe.

Selbstständige Buchhalter nach BiBuG unterstützen Un-ternehmer bei der Büroorgani-sation und der laufenden Buch-haltung. Sie bieten im Rahmen ihres Berechtigungsumfanges folgende Leistungen an:

■■ Einnahmen-Ausgaben-rechnung

■■ Laufende Buchhaltung inklusive Zahlungsverkehr und Mahnwesen

■■ Kostenrechnung■■ laufende kompetente

Betreuung

Selbstständige Bilanzbuch-halter nach BiBuG sind Ex-perten für alle Fragen des

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Rechnungswesens und bieten über diese Leistungen hinaus auch:

■■ Erstellung von Bilanzen nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften bis zu den im § 221 des UGB festgesetzten Merkmalen (4,84 Mio. Eu-ro Bilanzsumme, 9,68 Mio. Euro Umsatzerlöse, durch-schnittlich maximal 50 Ar-beitnehmer)

■■ Personalverrechnung inklu-sive GPLA-Prüfungen

■■ Arbeitnehmerveranlagung ■■ Vertretung in Abgaben-

und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und

BUSINESS NEWS

20 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 21: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Bei der Buchhaltung ist Expertenwissen gefragt

Am Eisernen Tor 3 8010 Graz www.schoellerbank.at

Heimo H. HaidmayerTel. 0316/82 15 [email protected]

Reinhard SchneiderTel. 0316/82 15 [email protected]

SCHOELLERBANKErneut auf Platz 1 im Elite Report Gerade in fordernden Zeiten an den Fi-nanzmärkten zählt die Auswahl des rich-tigen Vermögensverwalters mehr denn je. Der Elite Report gilt seit 13 Jahren als Orientierungsmaßstab für die Priva-te-Banking-Branche und ihre wohlha-benden Kunden. Im größten und umfas-sendsten Bankentest seiner Art treten unabhängige Experten als Testkunden auf. Ende November 2015 kürte nun der Elite Report in München die Elite der Ver-mögensverwalter im deutschsprachigen Raum. Von insgesamt 362 getesteten Häusern ist nur jedes achte empfehlens-wert. Die Schoellerbank erhielt erneut die höchste Punktezahl und ist somit zum vierten Mal in Folge auf Platz eins.

Weitere aktuelle AuszeichnungenAuch die britischen Branchenmagazi-ne „The Banker“ und „PWM Professi-onal Wealth Management“, herausge-geben von der Financial Times, haben die Schoellerbank erst jüngst als „Best Private Bank in Austria 2015“ geehrt. Beeindruckt war die Jury insbesondere von der herausragenden Qualität der an-gebotenen Dienstleistungen, der wach-senden Anzahl neuer Kunden und dem stetigen Anstieg des verwalteten Ver-mögens. Diese Auszeichnungen würdi-gen die innovativen Lösungen ebenso wie das strategische Geschick, in unter-schiedlichen ökonomischen Rahmenbe-dingungen exzellente Dienstleistungen für Private-Banking Kunden erbringen zu können. Auch das amerikanische Ma-gazin „Global Finance“ wies die Schoell-erbank als „Best Private Bank 2015“ in Österreich aus. Und die „Fuchsbriefe“ sehen die Schoellerbank in ihrem ak-tuellsten Report erneut als „uneinge-schränkt empfehlenswert“.

Ihr Team fürs Burgenland: Reinhard Schneider und Direktor für Graz Heimo H. Haidmayer

Gemeindeabgaben, ausge-nommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Unabhängigen Verwaltungssenaten, dem Unabhängigen Finanzsenat und dem Verwaltungsge-richtshof

■■ Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärun-gen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldun-gen

■■ Erbringung sämtlicher Be-ratungsleistungen im Zu-sammenhang ihres Berech-tigungsumfanges

■■ Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und

Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen

Selbstständige Personalver-rechner nach BiBuG begleiten kleine und mittlere Unterneh-men bei der laufenden Lohn-verrechnung, unter Berück-sichtigung kollektivvertragli-cher und gesetzlicher Bestim-mungen, bei der Erstellung und Übermittlung (als Bote) der Jahresauswertungen an die Be-hörden und bei der Arbeitneh-merveranlagung.Die Dienstleister der Bilanz-buchhaltungsberufe sind selbstständige Unternehme-rinnen und Unternehmer. Sie

kennen daher die Herausfor-derungen von kleinen und mittelständischen Unterneh-men sehr genau. Sie bieten ei-nen hohen Qualitätsstandard durch strenge Zugangsvoraus-setzungen und eine gesetz-lich vorgeschriebene laufen-de Fortbildungsverpflichtung. Durch die persönliche und en-ge Beziehung zwischen Bilanz-buchhalter und Unternehmer ist es möglich, mit zeitnaher Steuergestaltung zu positi-ven Entwicklungen zu helfen, Schwachstellen rasch zu er-kennen und mit betriebswirt-schaftlichem Input diese zu be-seitigen.

BURGAUBERG Die Fami-lie Bleier führte an der Grazer Straße 46 ein Gasthaus und einen Landmaschinenbetrieb.Das Gasthaus wurde nun von Michaela Karoly und Josef Blei-er wieder eröffnet.

OBERWART Die Berufs-gruppe der burgenländischen Energetiker lud zu den Erlebnis-tagen für Körper, Geist und See-le „Pure Balance“ in die Wirt-schaftskammer ein. Aussteller und Besucher waren begeistert!

EISENSTADT Seit einem Sturz vom Dach im August 2010 ist Zvonko Kljajic rund um die Uhr auf die Hilfe seiner Frau angewiesen. Für ihre Pfle-geleistungen wurde seine Frau, Mirjana Kljajic, kürzlich mit dem AUVA-Pflegepreis 2015 ausgezeichnet. Regionalstel-lenobmann Franz Nechansky überreichte einen Warengut-schein im Wert von 1.000 Euro, zur Verfügung gestellt von der Wirtschaftskammer Burgen-land.

MATTERSBURG Der Mat-tersburger Versicherungsmak-ler Ludwig Gludovatz ist einer der Gewinner des Jungwinze-rinnen-Kalenders 2016. Regi-onalstellenleiter Anton Bauer überreichte ihm den Gewinn.

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Quer durchs LandDER KURZE BLICK auf Burgenlands Wirtschaft

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 21

Page 22: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Eine gute Wahl

Preisklemme im Sekundärrohstoffhandel

WIEDERVERWERTUNG Das Spezialgebiet des Unternehmens Wagner Shredder ist die Entwick-lung, Konstruktion und Produktion von Recyc-ling-Maschinen „Made in Burgenland“.

SCHROTTHANDEL Der burgenländische Sekun-därrohstoffhandel klagt über sinkende Preise und eine angespannte Situati-on am Weltmarkt, die sich auch auf die heimische Branche auswirken.

R ein statistisch gesehen, verursacht jeder Öster-reicher pro Jahr rund

600 Kilogramm Abfall. Um die-se Müllberge zu entsorgen be-darf es individueller Schred-der. Egal, ob Industrieabfälle, Metallspäne, Blech und Kunst-stoffgebinde, Elektronikschrott,

S eit einigen Monaten be-finden wir uns in ei-ner sehr angespann-

ten Marktsituation im Bereich Schrotthandel“, so Nikolaus Sti-pits, Berufsgruppensprecher des Sekundärrohstoffhandels Bur-genland. Absatzmengen und

biogene Abfälle, Holz, Glas oder Sondermüll, für jede Art von Abfall bietet Wagner Shredder eine individuelle Recycling-Lö-sung an. Der in zweiter Gene-ration geführte Familienbetrieb mit Sitz in Neuhaus am Klau-senbach ist einer der namhaf-ten Partner in der Entsorgungs-branche. Seit 1977 spezialisie-ren sich Andreas Wagner und sein 16-köpfiges Team auf die Entwicklung, Produktion, Fer-tigung und Servicierung von Schreddern und Perforatoren. Mit Vertriebspartnern in ganz Europa, aber auch in Südafrika, Südkorea und den USA heißt es individuell, und flexibel zu sein. Um ständig am Markt zu bleiben, benötigt es bestmögli-che Unterstützung. „Und genau

dazu braucht es eine gute Haus-bank, die Pläne und Strategien mitträgt und auch in schwie-rigen Zeiten hinter dem Un-ternehmen steht“, so Wagner. Mittlerweile sind die Recyc-lingmaschinen von Wagner Shredder in der gesamten Ent-sorgungsbranche kaum wegzu-denken. Auch für Zukunftplä-ne bedarf es guter Zusammen-arbeit mit der Hausbank. „Von Beginn an ist die Bank mit dem Unternehmen mitgewachsen. Förderungen, Finanzierungen und strategische Maßnahmen werden perfekt aufeinander ab-gestimmt. Ein gutes Vertrau-ensverhältnis ist die Grundlage für eine jahrelange und erfolg-reiche Zusammenarbeit.“www.wagner-shredder.com

Preise sinken europaweit, auch in unserem Land: Von Juni bis November sind die Preise für Eisenschrott um rund 100 Euro pro Tonne gefallen. „Wir haben also eine ähnliche Situation wie 2008, wo Transport- und Ab-holkosten, Mietkosten für Mul-den und Container und Entsor-gungskosten für Billigschrott-sorten verlangt werden muss-ten“, meint Stipits. Für die Zu-kunft zeigt er sich nur wenig optimistisch. Der Grund für die Situation ist eine weltwei-te Überproduktion: Stahlwer-ke kaufen derzeit den extrem

billigen Rohstahl und Halbzeug aus Stahl aus China. Doch nicht nur das macht die Situation des Sekundärrohstoffhandels ins-gesamt äußerst schwierig. Es kommt noch ein zweiter Fak-tor dazu: „Neben den Preisen für (Eisen-)Schrott sind in den vergangenen Monaten auch je-ne für Altmetall, wie Kupfer, Aluminium und Nirosta, un-ter Druck gekommen. In beiden Bereichen hoffen wir jedoch auf eine baldige Stabilisierung“, so der Branchensprecher. Im Bur-genland gibt es derzeit 24 Se-kundärrohstoffhändler.

Geschäftsführer Andreas Wagner bei der persönlichen Übergabe eines neuen Shredders.

Die Preise für Eisenschrott sind um 100 Euro pro Tonne gefallen.

22 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 23: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

WachstumsmärkteEXPORTOFFENSIVE „go-international“ wur-de bis 2019 verlängert. An dieser Stelle werden monatlich die einzelnen Cluster vorgestellt. Heu-te: Cluster 3 - „Exporting Know-how - Förderung von Dienstleistungsexporten“.

D ienstleistungsexpor-te gewinnen für Öster-reich zunehmend an

Bedeutung und verzeichnen höhere Zuwachsraten als Wa-renexporte. Dementsprechend liegt ein Schwerpunkt der För-derungen von „go-internatio-nal“ in diesem Bereich. Als be-sonders wertvoll erweist sich im Rahmen dieses Programms etwa die Direktförderung des Markteintritts für Dienstleis-ter mit dem Fokus auf Nach-barschaftsmärkte. Das Bereit-stellen von Marktwissen und

das Angebot von konkreten Vermarktungsveranstaltungen sind weitere Programmpunkte, um dem Dienstleistungssektor neue Chancen auf den Welt-märkten zu eröffnen.

Österreich auf dem Weltmarkt positionierenÖsterreich soll mit diesen För-dermaßnahmen als Anbieter know-how-intensiver Produkte und Dienstleistungen stärker auf den Weltmärkten positio-niert werden.

Schwerpunkte und Veranstaltungen...für Investoren und (Neu)Exporteure Außenwirtschaftstagung Südeuropa: Treffen Sie Wirtschaftsdelegierte aus Slowenien, Kroatien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Griechenland und der Türkei. Wien / Salzburg / Innsbruck / Feldkirch, 25. – 29. 1. 2015.

...für branchenspezifisch Interessierte Deutschland: Wirtschaftsmission zu führenden deutschen Maschinen- und Anlagenbauern in Baden-Württemberg. 29. 2. – 2. 3. 2016.

Frankreich: Gruppenausstellung auf der Lebensmittelfachmesse SIAL 2016. Paris, 16. – 20. 10. 2016.

...für Fernmärkte Israel: Marktsondierungsreise für Startups. Pitching Days Tel Aviv vor hochkarätigen Investoren. Tel Aviv, 8. – 10. 2. 2015.

Brasilien: Austria Connect Brasilien 2016. Networking-Konferenz österreichischer Manager, Investoren und Unternehmer. São Paulo, 18./19. 2. 2016.

Iran: Marktsondierungsreise zu Themen „Bildung, Ausbildung und Weiterbildung“. Teheran, 6. – 8. 3. 2016.

Infos zu allen Veranstaltungen: Tel. 08 00/39 76 78, wko.at/aussenwirtschaft

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 23

Page 24: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Herausforderung am Weinmarkt

D er burgenländische Weinhandel zeigt sich mit dem Jahrgang 2015

sehr zufrieden, doch damit nicht genug. Am 5. April setzt sich die burgenländische Weinszene mit der Frage: „Frisch fruchtig – reicht das?“, beim Weinforum in Pamhagen auseinander, um auf zukünftige Trends reagie-ren zu können. Auch dem Wein-markt in China ist im Frühjahr eine Fachveranstaltung, unter dem Titel „China uncorked“,

ZUKUNFT Der burgenlän-dische Weinhandel zeigt sich mit dem Jahrgang 2015 sehr zufrieden. Im kommenden Jahr hat man internationale Trends und neue Märkte im Visier.

MENSCHEN + MÄRKTE

Obmann Helmuth Renner

gewidmet. „Wir müssen nicht nur die Qualität unserer Weine im Auge behalten“, so der Ob-mann des burgenländischen Weinhandels Helmuth Renner. „Auch die Trends und die Er-schließung neuer Absatzmärk-te sind für die Zukunft der bur-genländischen Weinwirtschaft bedeutende Schwerpunkte, um unsere Weine bei den Kunden positionieren zu können und uns in der vielfältigen Wein-wirtschaft zu behaupten.“

LITZELSDORF Die Bäckerei Bayer aus Wolfau feierte die Er-öffnung eines neuen Geschäfts – vormals Margits Brotkörberl.

OBERWART Kurt Medlitsch eröffnete sein Beratungsbüro der MK-Massivhaus GmbH in der Wiener Straße.

GÜTTENBACH Larissa Pet-rakovits hat in der Bergstraße 55 ihren Frisörsalon „Haar-scharf“ eröffnet.

NEUSIEDL/SEE Das neue Skoda Autohaus der Fami-lie Kamper wurde kürzlich eröffnet.

WELTEN Im Metalltechnik-Unternehmen Karl Lang und Sohn wurden kürzlich verdiente Mitarbeiter geehrt.

JENNERSDORF Im Rahmen einer Betriebsfeier der Firma Kast ner wurden fünf Mitarbeiter für ihre Treue geehrt.

HORNSTEIN Das Gasthaus Jaitz besteht seit 40 Jahren. Ste-fan Jaitz erhielt als Dank und Anerkennung eine Urkunde.

EISENSTADT Die Sparte Verkehr lud zu einer Infoveranstaltung zur Registrierkassenpflicht in die Wirtschaftskammer nach Eisen-stadt ein. Im Bild: Spartobmann Martin Horvath, Bernhard Dillhof, Markus Knasmüller, Martin Deusch und Natascha Kummer

Quer durchs LandDER KURZE BLICK auf Burgenlands Wirtschaft

24 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 25: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Haute Couture Award 2015

K ateryna Kiss wur-de von einer Jury un-ter der Leitung von

Christian Ludwig Attersee zur Gewinnerin des Haute Cou-ture Awards 2015 gekürt. Der Künstler hatte für den von der

AUSZEICHNUNG Das Mo-de-Atelier Kateryna Kiss aus Frauenkirchen ist mit dem Haute Couture Austria Award 2015 ausgezeichnet worden.

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Wirtschaftskammer veranstal-teten Wettstreit der heimischen Kleidermacher im Vorfeld einen Stoff entworfen. Der blitzblaue Attersee-Stoff war Vorgabe für alle 35 Modelle, die eingereicht wurden. „Kateryna Kiss ist ein Musterbeispiel für die Kreativi-tät und Qualität unserer bur-genländischen Unternehmer. Es freut mich sehr, dass sie in diesem Rahmen bundesweit auf sich aufmerksam gemacht hat“, so Präsident Peter Nemeth.

Bundesinnungsmeisterin An-nemarie Mölzer, Kateryna Kiss mit ihrem Modell und Christian Ludwig Attersee

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SIEGENDORF Die Firma MAM Babyartikel gewann den ASRA Award für den besten Nachhaltigkeitsbericht.

Eisenstädter Straße 76 7350 Oberpullendorf 02612 43529 | www.pan-it.at e-mail: [email protected]

Effizienz berechnen. Oder eine Ampelprüfung.IT-Investitionen werden sehr oft aufgeschoben, weil man nicht je-der neuen Technologie hinterher hasten will und lieber auf Bewähr-tes setzt. Ansätze, die ich sehr gut nachvollziehen kann – never touch a running system. Wenn man sich jedoch Zugriffszeiten von Mitarbei-tern auf Servern anschaut, und was man da an Zeit rausholen kann ... 3 Beispiele unserer Kunden:

(1) Server in einer Steuerberatungs-kanzlei: 25 User mit 5 virtuellen Servern. Nach der Umstellung auf einen aktuellen Server mit SSD-Cache und neuester Technologie, können die Mitarbeiter bis zu 20x schneller auf Daten zugreifen und arbeiten!

(2) Backup-Durchsatz übers Netz-werk eines Montagebetriebes mit 10 Usern: Nach der Umstellung auf einen aktuelle Sicherungslösung kann die Serverkomplettsicherung nun wieder täglich vollständig ge-macht werden, und vor allem dau-ert die Rücksicherung im Notfall nur mehr 5 Stunden -> 75% Zeiter-sparnis.

(3) ZT Büro in Wien mit 30 Usern: 5 Sekunden Verzögerung hatten die Mitarbeiter beim Dateizugriff. Durch den neuen Server können hochgerechnet über € 40.000 jähr-lich eingespart werden.

Leistung zahlt sich eben manch-mal richtig aus. Gerne bieten wir mit unserer Ampelprüfung auch einen raschen Überblick über das Einsparungspotential in Ihrem Un-ternehmen.

Ihr Dietmar Csitkovics, CMC

Computer. Service. Reparatur.

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Experten-Kommentar

Dietmar Csitkovics, CMCGeschäftsführer | Inhaber

WIEN Save the Date E-Day:16. Österreichs größ-

BURGENLAND Die Lehr-lingsexpertin der Bauinnung, Elke Winkler, besuchte im ver-gangenen Jahr viele Schulklas-sen im Burgenland, um die jun-gen Menschen für einen Beruf am Bau zu begeistern. Mehr als 1.000 Schüler wurden mit der In-itiative erreicht. Im Bild der Be-such von Baumeister Gottfried Bader in der PTS Oberpullendorf

BURGENLAND Der Kunststoffcluster, der von der WK Bur-genland ins Leben gerufen wurde, feiert sein 10-jähriges Bestehen. Schwerpunktthemen der Zusammenarbeit der ca. 20 Betriebe sind Ausbildung, Innovationen und Kooperationen. www.kunststoff-burgenland.at

EISENSTADT Michaela Titt-ler eröffnete den Dekoladen „chic antique“ mit dazugehö-rigem Café in der Hauptstra-ße 26. Im Bild: Charlotte Jautz, Franziska Huber, Michaela Tittler und Sohn Maximilian, Franz Nechansky

ter E-Business-Event findet am 3. März 2016 in der Wirtschafts-kammer Österreich zum The-ma Unternehmen Sicherheit: „Im Spannungsfeld von Mensch und Technik“ statt. www.eday.at

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Page 26: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Grenz-genialer UnternehmerMICHAEL LEIER Das Überwinden von Grenzen – Michael Leier hat es zur Perfektion getrimmt. Etwa als der von ihm gegründete Familienbetrieb lange vor dem Fall des Eisernen Vorhangs im ehemaligen Ostblock zu reüssieren wusste. Zum 50-jährigen Firmenjubiläum begleiteten wir den Parade-Unternehmer aus Horitschon einen Tag lang auf Schritt und Tritt.

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BUSINESS NEWS

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S chüchtern versucht sich die Sonne durch die wuchtige Nebelwand

zu buddeln, um die herbst-lich bunt gefärbten Blätter am Wegrand besser in Szene zu setzen. Vergeblich! Die nebel-technische Übermacht ist an diesem Mittwochmorgen im Mittelburgenland nicht zu bie-gen. Zum Leidwesen von Mi-chael Leier. Dessen firmeneige-ner Hubschrauber muss heute wegen der schlechten Sicht am Boden bleiben. Der 69-jähri-ge Unternehmensgründer und -chef muss zu seinen heutigen Terminen per Dienstauto rei-sen. Der Chef-Chauffeur steht bereit, der Motor läuft, Micha-el Leier kommt aus dem Büro-gebäude der Firmenzentrale in Horitschon. Smalltalk mit dem Chauffeur steht nicht auf der To-do-Liste des Big Boss. Ein zackiges „Servus Zsolti“ reicht. Die beiden sind seit zwölf Jah-ren ein eingespieltes Gespann.

FrühaufsteherEs ist knapp nach acht Uhr, als der schnittige Dienst-Bayrer zügig, aber fast einschläfernd sanft in Richtung Grenzüber-gang Deutschkreutz düst. Von dort geht's weiter ins Betonwerk in Jánossomorja, einem ungari-schen Ort am Grenzübergang Andau. Michael Leier ist seit et-wa sechs Uhr im Dienst. „Ich bin Frühaufsteher“, sagt er. Tagwa-che ist zwischen vier und fünf Uhr in der Früh. Danach: Kör-perpflege, Anziehen und ab ins Büro. Zehn bis zwölf Stunden pro Tag arbeitet er immer noch –

obwohl er, 69-jährig, offiziell schon „Staatsbediensteter“ ist, also in Pension. „Früher war das Arbeitspensum höher“, ergänzt Leier. Stunden zu zählen, war ohnehin nie das Seine. „Ich ha-be immer gearbeitet, wenn et-was zu arbeiten war. Und es hat mir Spaß gemacht und macht mir heute noch Spaß.“ Urlaub am Meer? „Das war nie Meines.“ Und überhaupt: „Ich bin ohne-hin das ganze Jahr im Urlaub, weil ich ja ständig mein Hobby ausübe.“

FreundschaftlichDas Werk in Jánossomorja ist inzwischen erreicht. 1993 be-gann die Leier-Gruppe, dort das größte und modernste Be-tonwerk Ostmitteleuropas aus dem Boden zu stampfen. 260 Beschäftigte arbeiten an der Herstellung von Decken- und Wandelementen, Stiegen, Ka-nalrohren, Schachtsystemen etc. Bis zu 200 Lastkraftwa-gen verlassen das Werk täglich vollbeladen in alle Richtungen. Leier bespricht mit seinen bei-den Werksgeschäftsführern und weiteren wichtigen Mitar-beitern brennende Themen, et-wa das neue Steuersystem, das 2016 in Ungarn Einzug hält, und demzufolge die Gehälter der Mitarbeiter adaptiert werden müssen. Auch auf der Agenda: der Bau einer neuen Halle am Werksgelände. Der Gesprächs-ton ist leger, fast freundschaft-lich. Alle Mitarbeiter duzen Lei-er Senior. „Servus Chef“, hört man allerorts. „Jeder Mitar-beiter ist ein wichtiger Berater

unseres Familienbetriebs“, sagt er. „Wenn ein Mitarbeiter gute Ideen hat, lasse ich mich gerne überzeugen“, so Leier weiter.

50-Jahr-Jubiläum2015 ist ein besonderes Jahr für die Leier-Gruppe. Vor ge-nau 50 Jahren wagte Micha-el Leier seine ersten unterneh-merischen Gehversuche. Als damals 19-jähriger Jungspund betrieb er in Oberpullendorf und Horitschon einen eigenen SPAR-Markt mit Selbstbedie-nung – für das kleine Burgen-land damals eine Sensation. 50 Jahre später ist Leier Baustoff-Magnat. Leier International be-schäftigt fast 2.500 Mitarbei-ter. Sie verrichten ihre Arbeit in insgesamt 40 Werken in Öster-reich, Ungarn, Polen, Kroatien, Rumänien, der Slowakei und sogar in der Ukraine. „Ich woll-te immer Unternehmer werden. Allein schon deswegen, weil ich schon in recht jungen Jahren ei-ne Familie ernähren musste. Ich habe es gar nicht als Sensation empfunden, sondern es einfach getan“, sagt Leier heute. i

Das Werk in Jánossomorja ist mit 260 Mitarbeitern das größte und modernste Betonwerk Ostmitteleuropas.

„Ich bin das ganze Jahr im Urlaub, weil ich ja ständig mein Hobby ausübe.“

Michael Leier

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 27

Page 28: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Brandneues BuchZum „50er“ des Familienbe-triebs ist Anfang November ein eigenes Buch erschienen. „Handschlag über Grenzen“, nennt sich der über 300 Seiten starke Wälzer, bei dem nicht nur Leier und seine Familien-mitglieder selbst, sondern auch gewichtige Wirtschaftler und Politiker wie Ex-Bundeskanz-ler Franz Vranitzky, dessen da-maliger Vize Erhard Busek oder WK-Boss und Leier-Freund Christoph Leitl zu Wort kom-men. „Unser Zugang war es, nicht ausschließlich die Fir-mengeschichte nachzuzeich-nen, sondern sie in einen ge-schichtlichen und politischen Kontext einzubetten. So haben wir gemeinsam mit Historikern und Journalisten am Beispiel Michael Leier versucht, die eu-ropäische Geschichte ein Stück greifbarer zu machen“, erklärt Autor Josef Fally, in dessen Ei-genverlag das Buch erschienen ist und um 22 Euro gekauft wer-den kann (siehe Buchtipp).

Prestige-Projekt in GyörInzwischen ist es knapp nach zwölf Uhr mittags. Leier hat ei-nen Besuch bei seinem derzeit in Umbau befindlichen Auto-haus in Mosonmagyaróvár hin-ter sich und ist eben in Györ eingetroffen. Beim dortigen Lei-er City Center handelt es sich um ein Prunkstück der ganz besonderen Sorte. Eine ehe-malige, vom Verfall bedrohte Monarchie-Kaserne ließ Leier bis auf die Grundbausub stanz komplett erneuern. Heute er-strahlt der Riesen-Komplex als

herrliches Schmuckkasterl. Modernste Tiefgaragen für 400 Autos finden sich hier ebenso wie Wohnungen, Bürogebäude, Schulungs- und Geschäftsräu-me sowie eine feine Betriebs-kantine.

MeilensteineIm äußerst noblen Chef-Büro in Györ lässt sich der Senior-Chef in einen braunen Fauteuil fallen und sinniert freimütig über die Meilensteine seiner Unterneh-merkarriere. Zum Beispiel über die frühen 1980er Jahre, in de-nen er begann, seine unterneh-merischen Fühler in Richtung des ehemaligen Ostblocks aus-zustrecken. 1985, noch lange vor dem Fall des Eisernen Vor-hangs, beteiligte sich die Firma Leier an einem Betonwerk im ungarischen Gönyü, das heu-te zu 100 Prozent im Besitz des Familienunternehmens steht. „Es war eine verrückte Zeit da-mals“, erinnert sich Leier heute. „Es hat wirklich lange gedau-ert, bis wir im damaligen tiefs-ten Kommunismus eine Firma westlichen Zuschnitts grün-den konnten. Viele, auch gute, Freunde haben mir damals ge-sagt: „Du bist verrückt!“

KulturschockEbenfalls noch vor der Ostöff-nung eröffnete Leier in Mal-bork in Polen ein zweites Werk im Ostblock – 1986. Für die dortigen Mitarbeiter kam das Leier'sche Arbeitssystem ge-radezu einem Kulturschock gleich. „Ich musste ihnen zu-nächst einmal beibringen, dass der Kunde König ist und man

gefälligst zu grüßen hat, wenn der Kunde hereinkommt. Das war im kommunistischen Sys-tem völlig unvorstellbar. Auch Alkohol am Arbeitsplatz war vor meiner Zeit selbstverständ-lich gewesen. Das musste na-türlich auch abgestellt werden.“ Ziegel oder Schallsteine wur-den der Firma Leier damals re-gelrecht aus der Hand gerissen. „Wir hatten damals Wartezei-ten auf die produzierte Ware von mehreren Monaten – ob-wohl wir mit sieben Maschinen gleichzeitig produzierten, was in Österreich unvorstellbar ge-wesen wäre.“

7er BMW getestetLeier lässt sich von seinem Chauffeur in seine zweite Nie-derlassung in Györ bringen: ein BMW-Autohaus. Morgen findet dort ein peppiges PR-Event für 300 geladene Gäste statt. Un-ter anderem soll dabei der neue 7er BMW präsentiert werden. Die Vorbereitungen dafür laufen auf Hochtouren. Michael Leier schlendert derweil in die Werk-statt, wo ihm der neue dunkel-blaue „7er“ entgegenglänzt. Der Chef will einmal Probe sitzen. „Ein schönes Auto“, sagt er. Wa-rum er in den 1990er Jahren mit dem Autohandel begonnen hat? „Ganz einfach, weil mich ein Mitarbeiter auf die Idee gebracht hat. Als Unternehmer musst du immer kreativ sein, immer neue Ideen haben, immer wieder Neu-es ausprobieren.“ Beim morgi-gen PR-Event wird der Senior-Chef übrigens nicht anwesend sein. Das ist die Angelegenheit vom dortigen Geschäftsführer.

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„Handschlag über Grenzen“Das Buch zur 50-jährigen Firmen-geschichte Michael Leiers ist ab sofort im Buchhandel und im Dr.-Fally-Eigenverlag erhältlich. Tel. 0 26 13/80 765

www.fallyverlag.at

Buchtipp

28 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 29: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Er soll seine Sache machen. „Ich weiß, dass er es kann und gut macht“, sagt Leier dazu. Ein paar wichtige Punkte werden dennoch mit dem Geschäftsfüh-rer besprochen. Dann geht's wei-ter nach Ács.

HochkomplexIn Ács. werden seit 1994 Stahl-formen für sämtliche Leier-Werke und Metallteile der Lei-er-Kaminsysteme produziert. Hochkomplex anmutende Ma-schinen und lange Produkti-onsstraßen säumen die Werks-halle. In einem Extra-Raum wühlen sich EDV-Spezialisten durch einen monströsen Kabel-wust, um die Maschinen stets in Schuss zu halten. „Ich kenne fast alle Maschinen, weiß, wie die Leute hier arbeiten. Dem-entsprechend kann ich mich in die Lage meiner Mitarbeiter gut hineinversetzen, wenn einmal der Schuh drückt“, sagt Leier.

Leiser tretenNächstes Jahr feiert Micha-el Leier seinen 70. Geburtstag. Ab dann, sagt er, könne er sich durchaus vorstellen, einmal eine halbe Stunde später ins Büro zu kommen oder eine halbe Stun-de früher zu gehen. „Mir ist um die Zukunft des Betriebs nicht bang. Meine Kinder und Enkel-kinder arbeiten gottlob schon recht fleißig im Betrieb mit. Sie zeigen viel Engagement“, meint er. Einer seiner Leitsätze: „Für einen Unternehmer ist die Fami-lie das Wichtigste überhaupt.“ Eines möchte Leier aber auch nach dem 70er nicht: „Pensio-nist sein und Däumchen drehen.

Solange ich gesund bin, möchte ich arbeiten.“

Gespräch in GönyüSeine Umtriebigkeit wird Leier am heutigen Tag noch mehr-mals unter Beweis stellen. Et-wa bei seinem nächsten Termin in Gönyü, wo vor 30 Jahren das Auslandsabenteuer begann. Die Büro-Damen verabschieden sich gerade in den Feierabend, der Geschäftsführer empfängt in rosa Hemd und brauner Le-derjacke Michael Leier. Ein 15-Minten-Gespräch reicht, um alle wichtigen Punkte abgehan-delt zu haben. Schwülstig insze-nierte Meetings mit offiziellen Tagesordnungspunkten gibt es nicht. Leier und seine Mitarbei-ter kommen ohne Umschweife auf den Punkt.

Klare WorteÜberhaupt ist Leier ein Mann klarer Worte. Er glaubt, dass wir in einem leistungsfeindli-chen System leben. „Sobald je-mand mehr arbeitet als unbe-dingt notwendig, gilt er ja schon als Außenseiter. Arbeit wird in unserer Gesellschaft als etwas Böses inszeniert.“ Das sei nicht gut. Ebenso wenig wie diverse bürokratische Hürden, die für kleine Unternehmer kaum zu überwinden seien. „Wir bringen uns durch diese Regelungen selbst um“, ist der Vollblut-Un-ternehmer überzeugt.

KartenspielenEs ist mittlerweile 17.30 Uhr. Von Gönyü geht's jetzt auf schnellstem Wege zurück nach Horitschon. Dort steht ein

weiterer wichtiger Termin an: Kartenspielen mit Freunden, darunter Ex-Landesrat Karl Ka-plan. Im Auto telefoniert Leier mit seiner Frau. „Seit meinem 19. Lebensjahr richtet sie mir je-den Morgen mein Gewand für den jeweiligen Tag zusammen“, schmunzelt er. Viel geschmun-zelt wird dann auch im Gast-haus Trummer in Horitschon. Zweier-Schnapsen und „blöd re-den“ stehen am Programm, wie Leier es nennt. „Dabei kann ich am besten entspannen“, sagt er. Richtig abschalten steht aber auch dabei nicht zur Diskussi-on. „Zwischenzeitlich wird im-mer wieder über Geschäftliches und das Unternehmen gespro-chen.“ Der Schmäh rennt bei der Kartenrunde. Leier ist unter Freunden – und damit in sei-nem Element. Er mimt den En-tertainer, ohne sich dabei in den Mittelpunkt zu drängen. Zu lange wird's heute nicht. Spä-testens zu Beginn des Cham-pions-League-Spiels wird er zu Hause bei seiner Frau sein. Denn um vier Uhr in der Früh ist Tagwache.

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„Für einen Unternehmer ist die Familie das Wichtigste überhaupt.“

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Michael Leier bei einer Besprechung in Moson-magyaróvár. Rechts: Enkel Matthias

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ally Film zum Bericht

Ein Video zum Beitrag finden Sie auf wko.at/bgld

TIPP

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 29

Page 30: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

A rbeitnehmer 50+ ver-fügen über einen brei-ten Erfahrungsschatz,

vielseitige Qualifikationen und eine hohe Lern- und Leistungs-fähigkeit, was sie zu wichtigen Know-how-Trägern der öster-reichischen Wirtschaft macht. Dass man mit 50 Jahren nicht mehr belastbar, lernwillig oder flexibel, kurz: #schwerver-mittelbar, sein soll, entspricht schlichtweg nicht der gesell-schaftlichen Realität, was auch etliche internationale Studien wissenschaftlich untermauern.

Vorurteile und IrrtümerSchließlich hat jedes Lebensal-ter seine Stärken und Schwä-chen. Außerdem ist es nicht das Alter, das sich negativ auf die Leistungsfähigkeit der Mit-arbeiter auswirkt, sondern vor

allem Monotonie am Arbeits-platz und das Fehlen indivi-dueller Perspektiven. Der ver-breitete Irrtum, man könne im Alter nichts mehr dazulernen, lässt oft auch die älteren Ar-beitnehmer selbst an sich zwei-feln, weshalb sie umso bewuss-ter und verstärkter in Weiterbil-dungsmaßnahmen eingebun-den werden sollten.

#schwervermittelbar Menschen ab 50 Jahren sehen sich am Arbeitsmarkt zuneh-mend mit zahlreichen Schwie-rigkeiten konfrontiert, worun-ter nicht nur sie selbst, sondern auch die Wirtschaft leidet. Im-merhin stellt diese Bevölke-rungsgruppe im Rahmen des demografischen Wandels einen erheblichen, rasch wachsenden Teil der Gesamtbevölkerung

dar und verfügt über einen gro-ßen Erfahrungsschatz sowie hohe fachliche Kompetenzen.

Potenziale erkennenWer in Zukunft also über ei-ne wettbewerbsfähige Beleg-schaft verfügen möchte, soll-te sich bezüglich betrieblicher Strukturen, Prozesse und Ge-wohnheiten schon heute an die gesellschaftlichen Entwick-lungen anpassen. Und dazu ge-hören eine möglichst lange Er-haltung der Arbeitsfähigkeit äl-terer Mitarbeiter, eine optimale Nutzung ihres Know-hows und eine konstante Förderung ihrer Fähigkeiten. Denn Mitarbeiter 50+ beherrschen ihr Handwerk bestens, verstehen komplexe Zusammenhänge und Abläufe, verfügen über relevantes Bran-chen-Know-how und ein per-sönliches Netzwerk. Außerdem sind sie weniger häufig krank als ihre jungen Kolleginnen und Kollegen. Lediglich ihre Rege-neration im Krankheitsfall dau-ert etwas länger. Aus unternehmerischer Sicht empfiehlt sich deshalb auch hier eine Förderung in Form einer frühzeitigen Investition in die mentale und körperliche Fitness der eigenen Mitarbei-ter, die am Ende des Tages ei-nen wirtschaftlichen Wert hat, der konstant steigt und den ei-genen Betrieb auch für zukünf-tige Mitarbeiter wesentlich at-traktiver macht.Im Rahmen der Onlineaktion #schwervermittelbar räumt das Arbeitsmarktservice nun mit vorherrschenden Vorurteilen B

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„Wir schätzen die Loyalität der Mitarbeiter 50+. Wir sparen durch die geringe Fluktuation Geld für Personalsuche und Einschulung, das wir der Belegschaft zugute-kommen lassen können. Wir liegen also richtig, wenn wir jemanden über 50 aufnehmen.“Umweltdienst Burgenland-Geschäftsführer Rudolf Haider (li) und Franz Alexander Predl (re) mit Mitarbeiter Stefan Pinter (55).

BUSINESS NEWS

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Page 31: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

#SCHWERVERMITTELBAR Das AMS sagt den Vorurteilen heimischer Betriebe gegenüber älteren Arbeitnehmern den längst überfälligen Kampf an – in Form einer ausgeklügelten Bewusstseinsbildungskampagne mit dem Titel „Einstellungssache 50+“, die verstärkte Aufmerksamkeit für das Potenzial dieser unterschätzten Bevölkerungsgruppe schaffen soll.

auf und initiiert mit dem provo-zierenden Schriftzug #schwer-vermittelbar in den Händen bekannter österreichischer Persönlichkeiten über 50 ei-ne längst notwendige öffentli-che Diskussion über das wahre Potenzial dieser unterschätz-ten Bevölkerungsgruppe. „Ich bin selbst über 50 Jahre alt und weiß, dass es für ältere Semester schwerer geworden ist, am Ar-beitsmarkt Fuß zu fassen. Älte-re Arbeitnehmer bringen einem

Betrieb entgegen den vorherr-schenden Vorurteilen aber etli-che Vorteile, die seitens der Un-ternehmer endlich erkannt wer-den müssen. Denn nur eine Aus-sicht auf längere Berufstätigkeit sorgt bei älteren Arbeitnehmern für mehr Vertrauen in sich selbst und Motivation zur steten Wei-terbildung, wovon letztendlich auch die österreichische Wirt-schaft profitiert“, so Dr. Werner Rauchbauer, Leiter des Service für Unternehmen.

Johann Permayerstraße 107000 EisenstadtTel. 0 26 82/692www.ams.at/bgld

AMS Burgenland

Information und Details:www.einstellungssache50plus.at

oder bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle.

„Ältere Arbeitnehmer brin-gen einem Betrieb entgegen den vorherrschenden Vorur-teilen etliche Vorteile, die seitens der Unternehmer endlich erkannt werden müssen.“

Werner RauchbauerAbteilungsleiter Service für Unternehmen (SfU) des AMS Burgenland

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Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 31

Page 32: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

K arate im Rollstuhl – ei-ne ungewöhnliche, ja vielleicht illusorisch an-

mutende Vorstellung. Vielleicht liegt genau darin die Motivati-on von ÖZIV-Burgenland-Chef Hans-Jürgen Groß, die Sportart Rollstuhl-Karate im Burgen-land tatsächlich einzuführen. „Wir wollen den Kindern coole Sportarten und Freizeitgestal-tungen anbieten“, so Groß. „Es

HERZERWÄRMEND Ein Mädchen mit funkeln-den Kulleraugen lächelt in die Kamera. So ziert die Kleine das neue Magic- Moments-Sujet des ÖZIV Burgenland. Szenen wie diese treiben den ÖZIV an, mit „Magic Moments“ das Leben von Kindern mit Behinderung dauerhaft le-benswerter zu machen.

geht nicht darum, zu zeigen, was alles nicht möglich ist im Leben dieser Kinder, sondern, das Angebot zu erweitern und ein Stück weit Normalität in ihr Leben zu bringen“, führt er wei-ter aus.

Spezial-TransporterIm Zuge der Kampagne hat der ÖZIV Burgenland eine Spen-denaktion gestartet (Hotline: 09 01/50 08 11). Ein vorrangi-ges Ziel dabei: einen Behinder-tentransporter anzuschaffen, in dem mehrere Rollstuhlfahrer gleichzeitig Platz finden, vor al-lem Kinder. So sollen gemeinsa-me Ausflüge realisiert und das Gemeinschaftsgefühl verstärkt werden. Auch der Zugang zum Sport soll greifbarer werden. Neben Rollstuhl-Karate werkt der ÖZIV derzeit etwa an der Gründung einer Elektro-Fuß-ball-Mannschaft.

VielfältigZusammentreffen mit Stars, Skifahren, VIP-Karten für Kon-zerte oder Fußballspiele, Ge-burtstagsfeiern in der Hofburg – auf mannigfaltigste Art wird mit „Magic Moments“ versucht, den Kindern in ihrer schwieri-gen Lebenssituation ein herz-haftes Lachen ins unschuldi-ge Gesicht zu zaubern. „Genau das ist es, warum wir all diese Anstrengungen unternehmen“, sagt Groß.

NachhaltigkeitGroß‘ oberste Maxime bei all diesen Bemühungen: Nachhal-tigkeit. Vor allem das Schaffen

von Sportmöglichkeiten soll nicht von einzigartiger, sondern dauerhafter Natur sein. Elektro-Fußballer oder Rollstuhl-Karate-Kämpfer sol-len die Möglichkeit haben, ihren Sport regelmäßig auszuüben. Dafür ist das oben beschriebe-ne Transportfahrzeug unbe-dingt nötig. Groß verweist da-bei auf ein ausgeklügeltes Spon-sorenkonzept: Das Fahrzeug wird mit bis zu acht Logos von Sponsoren beklebt. Mit dem so erhaltenen Kapital werden lau-fende Betriebskosten und auch der Fahrer bezahlt. „Damit die Kinder ohne zusätzlichen fi-nanziellen Aufwand der Eltern zu den Sportstätten gebracht werden können“, sagt Groß. Er blickt auf das neben ihm liegen-de Magic-Moments-Sujet mit dem lieblich strahlenden Mäd-chen mit den schwarzen Augen. Jetzt weiß er wieder, wofür er so unermüdlich arbeitet.

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32 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 33: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

A n den Rollstuhl gefes-selt zu sein – ein Schre-ckensszenario, zumal

für bewegungsfreudige Kinder. Spitzenwinzer Leo Hillinger sind sie ein besonderes Anlie-gen. Gemeinsam mit dem ÖZIV Burgenland erfüllt er im Zuge der Aktion „Magic Moments“ vom Schicksal gebeutelten Kin-dern Herzenswünsche und zaubert ihnen ein Lächeln ins Gesicht. Die Sonderabfüllung HILLHelp macht’s möglich. Sie steht für eine karitative Maxi-me bei allerhöchster Qualität. Ob als fruchtiger Weißwein oder samtiger Rotwein-Cuvee – HILLHelp bringt die vino-philen Gaumen garantiert zum Schmelzen.

More than WineMit einer Anbaufläche von 70 Hektar in Österreich zählt das Weingut Hillinger zu den größ-

ten Weinproduzenten im Topqualitätssegment in

Österreich. Seit Leo Hil-linger 1990 den väterli-chen Weinhandel über-nahm, entwickelte er den Betrieb durch in-

telligente Strukturrefor-men sowie Zukäufe gu-

ter Lagen rund um Jois und

HILLINGER HILFT Selten bringt der Genuss feinster Tropfen so viel Gutes mit sich: Durch den Kauf der edlen HILLHelp-Weine aus dem noblen Weingut Leo Hillinger unterstützen Sie die Kampagne „Magic Moments“, mit der die Augen behinderter Kin-der zum Strahlen gebracht werden.

Rust zu einem österreichischen Musterbetrieb. Hillinger lebt den Leitspruch seines Betriebs: „More than Wine.“

VorreiterDass er in der Tat für mehr als internationale Spitzenweine steht, beweist nicht nur seine karitative Ader, auch in vieler-lei anderer Hinsicht profiliert sich Parade-Unternehmer Hil-linger immer wieder als Vor-reiter. Zwischen 2005 und 2015 eröffnete er etwa gleich sieben jeweils adrett gestylte Loun-ges/Bars/Stores, in denen Hil-linger-Weine verkostet werden können – nicht zuletzt in Wien, Kitzbühel und Salzburg.

Hill-JauseNeues gibt es im Leo-Hillinger-Shop im Fashion-Outlet Parn-dorf: Dort werden die Wein-verkostungsmöglichkeiten seit Kurzem um ein ausgeklügel-tes Gastro-Konzept erweitert. Zu den exquisiten Hillinger-Weinen kann künftig auch die „Hill-Jause“ verzehrt werden. Mahlzeit!

www.leo-hillinger.com

Hochgenuss für den guten Zweck

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 33

Page 34: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

W er sein ganzes Leben im Heimatdorf ver-bracht hat, möch-

te diese vertraute Umgebung auch im Alter nicht verlassen. Dennoch wird das Eigenheim zunehmend zur Belastung. Die OSG wirkt diesem Umstand mit dem Wohnmodell „betreubares Wohnen“ bestmöglich entgegen und bietet Senioren mit indi-viduellen Ansprüchen anspre-chende Wohnmöglichkeiten im eigenen Heimatort an.

Bestmögliche Pflege und BetreuungVon zentraler Lage über bar-rierefreie Ausstattung und bei Bedarf auch bestmögliche Pfle-ge und Betreuung. Die OSG er-möglicht älteren Menschen ein sorgenfreies Wohnen in ge-wohnter Umgebung – selbst-ständig, aber mit dem Komfort von Gemeinschaftseinrichtun-gen.

Sorgenfreies Wohnen im AlterOSG Mit dem Alter kommt oft die Angst vor dem Pflegeheim. Die Oberwar-ter Siedlungsgenossen-schaft (OSG) schafft hier seit über 15 Jahren Abhil-fe in Form des etablierten Wohnmodells „betreubares Wohnen“.

Oberwart Wohngemeinschaft PlusAls eines der Paradebeispiele gilt hier das „Betreubare Woh-nen“ am Oberwarter Dr.-Em-merich-Gyenge-Platz. Die dort entstandenen 74 Wohnungen wurden in Kooperation mit der Stadtgemeinde und der Evan-gelischen Diakonie Südbur-genland umgesetzt. Sie erfreu-en sich einer großen Beliebt-heit. Kein Wunder, dass diesen Herbst bereits der Spatenstich für das nächste Projekt im Zen-trum Oberwarts vorgenommen wurde. Eine ganz besondere Wohngemeinschaft, Pflege und Betreuung für Menschen mit Demenzerkrankung, wird hier bis zum Sommer 2017 entstehen.

ÖZIV-GütesiegelVor Kurzem wurde die OSG als erste Wohnbauvereini-gung mit dem „ÖZIV-Güte-siegel“ ausgezeichnet. Mittels

einhergehender Anbringung einer informativen Plakette er-möglicht die „Österreichweite Zukunftsorientierte Interes-sensvertretung für Menschen mit Behinderung“ (ÖZIV) ihrer Interessensgruppe so bestmög-liche Orientierung bei der Wahl eines barrierefreien Heims. Zur Erreichung derart hoher Standards bedient sich die OSG bereits in der Planungsphase der Dienste von Experten um alle Anforderungen von Anfang an zu berücksichtigen. So wur-de beispielsweise bei der Errich-tung des „betreubaren Woh-nens“ in Neusiedl am See der ÖZIV-Präsident Hans-Jürgen Groß zurate gezogen. Denn nur, wer sich mit den Bedürfnissen behinderter und älterer Men-schen bis ins kleinste Detail aus-einandersetzt, kann eine Wohn-situation schaffen, die ihren An-sprüchen voll und ganz genügt.www.osg.at

Am Oberwarter Dr.-Emmerich-Gyenge-Platz entstanden bereits 74 Wohnungen. Das „ÖZIV-Gütesiegel“ für die OSG Bus

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BUSINESS NEWS

34 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

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I n 15 Wiener Bezirken gibt es flächendeckende Kurzpark-zonen. In diesen Bezirken ist

nur noch zeitlich beschränktes Parken möglich. Welche Kurz-parkzonen in Wien wo gelten, finden Sie hier: wko.at/wien/parken. Wer in einem solchen Bezirk beruflich zu tun hat, muss nach zwei oder drei Stun-den das Auto umparken. Oft-mals wird nur der Parkschein ausgetauscht, das ist aber ille-gal.

Die Lösung für MontagefahrzeugeDie Lösung ist eine Parkkarte für Service- und Montageautos, die in diesen Bezirken gilt. Die-se Servicekarte ist für Betriebs-fahrzeuge vorgesehen, mit de-nen zum Arbeiten zu Kunden gefahren wird und die in Kun-dennähe abgestellt werden müs-sen, da sie als Werkstattautos eingesetzt werden. Die Service-karte kann in Wien bei der MA 65 beantragt werden.

Laden und Parken in WienKURZPARKZONE Parken in Wien ist teuer. Wer als Handwerker das Auto in der Nähe des Kunden ab-stellen muss, zahlt für den ganzen Tag 20 Euro. Mit ei-ner Servicekarte zahlt man pro Tag 4,10 Euro, kann also die Parkkosten auf ein Fünftel reduzieren.

Servicekarte Die Servicekarte kostet pro Auto € 65,- und ist zwei Jahre lang gültig. Die Parkgebühr muss tageweise mit einem eigenen gelben Tagespark-schein bezahlt werden. Dieser Park-schein kostet € 4,10. Er darf NUR mit der Servicekarte benutzt werden. Der Tagesparkschein ist bei den Wiener Stadtkassen erhältlich!

Wo ist die nächste Ladezone? Zum Auf- oder Abladen von Waren gibt es in Wien Ladezonen. Aber wo ist die nächste Ladezone in der Nähe des Kunden? Diese Frage kann die Lade-zonen-App für Wien beantworten. wko.at/wien/Ladezonen-App

Chancen für alle bei MARS in BreitenbrunnDie MARS AUSTRIA OG in Brei-tenbrunn erzeugt Waffelröllchen für die ganze Welt. Bevor sie – gefüllt mit Creme und umhüllt mit Schokolade – die Gaumen in 25 Ländern erfreuen, durchlau-fen sie etliche Stationen im Werk von MARS. Zwei Mitarbeiter, die dabei schon fast überall Hand angelegt haben, sind Kurt Pfeller (54) und Wolfgang Winkler (49). „Ich bin stolz darauf, bei MARS zu arbeiten und froh, dass ich

mich durch die vielen Aufgaben entwickeln konnte. Man lernt hier nie aus“, erzählt Wolfgang Winkler. Auch Kurt Pfeller pflegt eine besondere Beziehung zum Unternehmen: „Die 34 Jahre bei MARS haben mir und meiner Familie viel ermöglicht. Und es wird nie langweilig, es ändert sich immer etwas und es gilt, Neues zu lernen.“ Momentan be-reitet er sich auf den Einsatz an einer neuen Verpackungsmaschi-ne vor: „Da müssen alle trainie-ren, egal ob 26 oder 56.“

Flexibel und lernfähig

Die Flexibilität und Einsatzbe-reitschaft der Mitarbeiter/innen 50+ schätzt man bei MARS. „Un-sere Kolleginnen und Kollegen jenseits der 50 sind oft flexibler als die Jüngeren“, tritt Franziska Zehetmayr, Corporate Affairs-Managerin, dem verbreiteten Vorurteil, dass ältere Arbeits-kräfte unflexibel seien, entschie-den entgegen. Weil MARS im

Know-how der älteren Beleg-schaft einen Vorteil sieht, geht man – wenn möglich – auf Wün-sche der Mitarbeiter/innen ein. „Wir versuchen zum Beispiel bei der Schichteinteilung Rücksicht zu nehmen“, erklärt sie. „Und im Rahmen unseres ‚Productive Ageing‘-Programms haben wir Studien durchgeführt und dar-aufhin beispielsweise unser Trai-ningsmaterial an die unterschied-lichen Lernweisen von Älteren

und Jüngeren angepasst.“ So wird bei MARS Chancengleichheit ge-lebt – und das zahlt sich aus, sind doch rund 60 Prozent der Mitar-beiter/innen am Standort Breiten-brunn schon länger als 20 Jahre im Unternehmen.

�� Vielfalt. Wer das Potenzial äl-terer Mitarbeiter/innen erkennt, bleibt wettbewerbsfähig.�� Jung und Alt. Motivierte, qualifizierte und fitte Mitar-beiter/innen sind produktiver – unabhängig vom Alter. �� Erfahrungsschatz. Wissen und Kompetenzen erfahrener Mitarbeiter/innen sind von großem Wert.

nInfo

Mitarbeiter Wolfgang Winkler, Corporate Affairs-Mana-gerin Franziska Zehetmayr und Mitarbeiter Kurt Pfeller.

Foto: AMS/Frank Helmrich

www.einstellungssache50plus.at

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Mythen im ArbeitsrechtWAHRHEIT Richtig oder falsch? Mythos oder Wahrheit? Mit den Praxistipps aus dem Servicecenter wollen wir Klarheit schaffen.

RICHTIG!Ein Arbeitsverhältnis kann während der vereinbarten, rechtlich zulässigen Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Darauf aufbauend, wurde von der Rechtsprechung entschieden, dass ein Rück-tritt vom Arbeitsvertrag mit Probezeit auch bereits vor Arbeitsantritt zulässig ist, ausgenommen: Er erfolgt in schikanöser Absicht. Es muss keine „fiktive Sekunde“ des Arbeitsantritts abgewartet werden.

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können bei einem Arbeitsvertrag auf Probe vor Arbeitsantritt zurücktreten.

FALSCH!Falls der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur persönlichen Vorstellung auffordert, so nimmt die Rechtsprechung an, dass sich der Arbeitgeber stillschweigend zum Ersatz der mit der Vorstellung verbunde-nen Kosten verpflichtet hat.Der Arbeitgeber sollte daher anlässlich der Aufforderung zu einem Vorstellungs-gespräch (oder einem Eignungstest) aus-drücklich darauf hinweisen, dass allfälli-ge Vorstellungskosten, wie zum Beispiel Fahrtkosten, Nächtigung, Verpflegung oder dergleichen nicht vom Unternehmen getragen werden (zum Beispiel „Falls Ih-nen durch die Vorstellung Kosten erwach-sen, können diese nicht von uns über-nommen werden.“). Dies ist insbesondere bei Bewerbern, die einen längeren Anrei-seweg zurücklegen müssen, ratsam.

Vorstellungskosten hat der Arbeitssuchende zu tragen.

FALSCH!Die Höhe der Sonderzahlungen richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung im Kalenderjahr, in der Entgelt bezogen wurde. Sofern im Kollektivvertrag (zum Beispiel KV für Handelsangestellte), in der Betriebsvereinbarung oder im Einzel-Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges vor-gesehen ist, gebühren für entgeltfortzah-lungsfreie Dienstzeiten (zum Beispiel ent-geltfortzahlungsfreie Krankenstände) kei-ne Sonderzahlungen. Besteht bei Krank-heit der Anspruch nur mehr auf das halbe Entgelt, dann gebührt für diese Zeit auch nur die Hälfte der Sonderzahlungen.Entgeltfreie Dienstzeiten zählen aber grundsätzlich beim Urlaub und bei der Abfertigung Alt (nicht bei der Abfertigung Neu).

Die Sonderzahlungen richten sich nach der Dauer der Beschäftigung im Kalenderjahr.

FALSCH!Für einen Anspruch auf über die Rege-lungen des Arbeitszeitgesetzes hinaus-gehende Pausen für Raucher besteht kei-ne Rechtsgrundlage. Dies bewirkt, dass Raucher im Rahmen der Erfüllung ihres Arbeitsvertrages bei der Abhaltung von Zigarettenpausen auf die gesetzlich vor-gesehenen Pausen beschränkt sind. Im Falle der wiederholten Abhaltung unzu-lässiger Pausen kann mit Verwarnungen und letztlich mit einer Entlassung vorge-gangen werden.Hat der Arbeitgeber bisher die Abhaltung von Rauchpausen geduldet beziehungs-weise hingenommen, so hat er die Mög-lichkeit, klarzustellen, dass künftig die Arbeitszeit einzuhalten ist und die bis-her geduldeten Rauchpausen nicht mehr hingenommen werden. Falls ausdrück-lich zusätzliche Pausen mit dem Arbeit-nehmer vereinbart wurden, so müsste für die Zukunft vereinbart werden, dass diese entfallen.

Raucher haben Anspruch auf zusätzliche Pausen, um eine Zigarette zu rauchen.

36 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

SERVICE

Page 37: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Mythen im Arbeitsrecht

FALSCH!Während der Karenz (gesetzliche Höchstdauer: zwei Jahre) und der darauf folgenden vier Wo-chen bestehen Kündigungs- und Entlassungs-schutz. Im Falle der Vereinbarung einer freiwil-ligen weiteren Karenzzeit sind laut gefestigter Rechtsprechung für ihre Dauer kein Kündigungs- und Entlassungsschutz gegeben, sofern keine gegenteilige kollektivvertragliche Regelung an-zuwenden ist. Ebenso ist durch den OGH mitt-lerweile gefestigt, dass für die Zeit der freiwil-ligen Karenz kein Urlaub zuwächst.

Bei freiwilliger Karenzverlängerung verlängern sich der Kündigungs- und Entlassungsschutz.

FALSCH!Sich auf die im Dienstvertrag vereinbar-te Schriftlichkeit für Änderungen im Ver-trag gänzlich zu verlassen, kann mitunter trügerisch sein. Wenn im Kollektivvertrag keine Schriftform angeordnet ist (zum Beispiel KV Güterbeförderungsgewerbe: Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur schriftlich), erachtet die Rechtsprechung nach den Grundsätzen des redlichen Ver-kehrs ein einverständliches Abgehen von der vertraglich vereinbarten Schriftform, sowohl ausdrücklich als auch stillschwei-gend, jederzeit für möglich und zulässig.

Ist Schriftlichkeit vertraglich vereinbart, sind mündliche Abreden ungültig.

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 37

Noch Fragen?ServicecenterHans-Christian KarallT 05/90 907-23 30 Robert Graf-Platz 1 7000 [email protected]/bgld/sc

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Page 38: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

GRUNDUMLAGEN 2016

Grundumlagen 2016 Gemäß § 141 Abs. 5 Wirtschaftskammergesetz (WKG) in der geltenden Fassung wird verlautbart: I. Kammerumlage Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgenland hat in der Sitzung vom 24.11.2015 die Höhe der gemäß § 122 Abs. 7 WKG einzuhebenden Kammerumlage (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) für das Jahr 2016 mit 0,29 % der Beitragsgrundlage beschlossen. II. Grundumlage Die Grundumlagen für die nachstehend angeführten Fachgruppen wurden von den Fachgruppentagungen (FGT) gemäß § 123 Abs. 3 Wirtschaftskammergesetz (WKG) beschlossen. Die Genehmigung durch das Präsidium der Wirtschaftskammer Burgenland erfolgte am 24.11.2015. Die Beschlussfassung der Grundumlagen für die Fachvertretungen erfolgte gemäß § 123 Abs. 5 WKG durch die Fachverbandsausschüsse (FV-AS), die Genehmigung durch das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich erfolgte am 25.11.2015. III. Grundumlagen mit Wertsicherungsklausel Bei wertgesicherten Grundumlagen werden die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge ausgewiesen. Hinweise zur Grundumlage a) Grundumlagen, die mit einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z 2 WKG festgesetzt wurden, sind gemäß § 123 Abs. 12 WKG von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragenen Erwerbsgesellschaften (nunmehr nur mehr OG und KG) in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. b) Die Grundumlage ist eine unteilbare Jahresumlage und ist grundsätzlich pro Berechtigung zu entrichten. Sie ist daher auch für das Kalenderjahr zu entrichten, in dem die Berechtigung erworben wird oder erlischt (§ 123 Abs. 9 WKG). Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachgruppe nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, so ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Für ruhende Berechtigungen gilt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft und nichts anderes geregelt ist, die Grundumlage in halber Höhe festgesetzt (§ 123 Abs. 14 WKG). Bei verpachteten Berechtigungen ist die Grundumlage nur vom Pächter zu entrichten (§ 123 Abs. 7 WKG). Die Grundumlagen werden einen Monat nach Vorschreibung fällig (§ 127 (1) WKG).

Sparte Gewerbe und Handwerk Fachorganisation Höhe Beschluss

101 LI Bau FGT 15.10.2010 Baumeister; Baumeister spezialisiert auf Planung, Berechnung und Leitung;

Baumeister eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten; Baumeister eingeschränkt auf sonstige Gebiete; Maurermeister:

Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres 2 ‰ Höchstbetrag € 4.323,00 Mindestbetrag € 481,00 Erdbeweger (Deichgräber); Erdbau; Betonbohren und –schneiden (Teilgewerbe): Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres 2 ‰ Höchstbetrag € 4.323,00 Mindestbetrag € 439,00 Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben.

Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50% des Grundumlagenmindestbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben.

angepasste wertgesicherte Beträge *)

103 LI der Dachdecker, Glaser und Spengler FGT 27.03.2015 Dachdecker (€ 195,-- Sockelbetrag, € 66,-- Normenbezug) € 261,00 Höchstbetrag € 714,00 + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 2 ‰ + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied € 24,13 Schilfdecker (€ 195,-- Sockelbetrag) € 195,00 Höchstbetrag € 714,00 + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 2 ‰ + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied € 24,13 Spengler (€ 195,-- Sockelbetrag, € 66,-- Normenbezug) € 261,00 Höchstbetrag € 714,00 + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 2 ‰ + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied € 24,13 Glaser; Glasbeleger; Flachglasschleifer (€ 125,-- Sockelbetrag, € 66,-- Normenbezug) € 191,00 + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 0,5 ‰ + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied € 24,71 Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, sonstige Berechtigungen im Bereich Glaser € 125,00 + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 0,5 ‰ + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied € 24,71 Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben.

Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils

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Page 39: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Fachorganisation Höhe Beschluss

50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Ruhende Mitglieder sind vom Normenbezug ausgeschlossen angepasste wertgesicherte Beträge *)

104 LI der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker FGT 08.10.2015 Hafner (Ofensetzer); Platten- und Fliesenleger (pro Standort) € 324,00 + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 6 ‰ + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied € 32,00 Keramiker (pro Standort) € 208,00 + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres 6 ‰ + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied € 32,00 Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen,

kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung.

angepasste wertgesicherte Beträge *)

105 LI der Maler und Tapezierer FGT 03.10.2015 Maler (pro Standort) € 137,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0,40 % + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied € 33,00 Tapezierer und Dekorateure (pro Standort) € 296,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0,1 % Sattler (pro Standort) € 143,00 angepasste wertgesicherte Beträge *)

106 LI der Bauhilfsgewerbe FGT 10.12.2015 Pflasterer € 219,00 + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 2 ‰ Bodenleger (umfassend Bodenleger, Belagsverleger usw.); Estrichhersteller;

Anbringung von Kunststoffbelägen auf Bauteilen aller Art € 235,00

+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 0 ‰ + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied € 62,06 Alle anderen Berufszweige € 240,00 + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 2 ‰ Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben.

Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben.

angepasste wertgesicherte Beträge *) Steinmetze - Grundbetrag pro Berechtigung € 355,00 - ein Anteil von der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden entsprechenden

Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen des vergangenen Jahres 0,4 %

ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 177,50

107 LI Holzbau FGT 20.03.2015 Alle Berufszweige (€ 487,-- Sockelbetrag und € 83,-- Normenbezug) € 570,00 + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 2 ‰ Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben.

Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages vorgeschrieben.

angepasste wertgesicherte Beträge *)

108 LI der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe (pro Standort) € 213,00 FGT 28.08.2015 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0,65 % + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied € 27,62 Höchstbetrag € 3.426,00 Sockelbetrag Binder € 193,00 Sockelbetrag Bildhauer, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler, Korb- und Möbelflechter,

Spielzeughersteller € 173,00

Zuschlag vom SV-Beitrag 0,5 % angepasste wertgesicherte Beträge *)

110 LI der Metalltechniker FGT 04.09.2015 Schlosser; Schmiede; Fahrzeugbau (pro Standort) (€ 217,-- Sockelbetrag + € 42

Normenbezug) € 259,00

+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0,15 % + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied € 23,62 Landmaschinentechniker (pro Standort) € 217,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0,15 % + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied € 23,62

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 39

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GRUNDUMLAGEN 2016

Fachorganisation Höhe Beschluss

Metalldesigner; Oberflächentechniker und Gießer (pro Standort) € 121,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0,1 % angepasste wertgesicherte Beträge *)

111 LI der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker € 271,00 FGT 13.10.2015 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0 % Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften,

Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten.

Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen (Gas- und Sanitärtechnik; Heizungs- und Lüftungstechnik), wird der Sockelbetrag nur einmal vorgeschrieben.

angepasste wertgesicherte Beträge *)

112 LI der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker (pro Standort) € 260,00 FGT 20.10.2015 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0,22 % Blitzschutzbauer € 190,00 Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016)

113 FV der Kunststoffverarbeiter FV-AS 16.09.2010 - Fixbetrag pro Berechtigung (inkl. Zeitungsbeitrag von € 26,07) € 171,70 - ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50 - Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme

(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres 0,15 %

114 LI der Mechatroniker (pro Standort) € 195,00 FGT 17.09.2015 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0,03 % angepasste wertgesicherte Beträge *)

115 LI der Fahrzeugtechnik (pro Standort) € 285,00 FGT 12.10.2015 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0 % Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften,

Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten.

angepasste wertgesicherte Beträge *)

116 FV der Kunsthandwerke FV-AS 11.06.2015 Gold- und Silberschmiede und Uhrmacher: - ein fester Betrag pro Berechtigung € 117,30 - ein fester Betrag für die Fachzeitung pro Mitglied (Jahresbezugskosten) € 15,00 - Anteil von der an eine Gebietskrankenkasse zu leistenden Sozialversicherungs-

beitragssumme 1 ‰

- ein Mitarbeiterzuschlag € 0,00 Musikinstrumentenerzeuger: - ein fester Betrag pro Berechtigung € 172,00 - Anteil von der Sozialversicherungsbeitragssumme 0,0 % Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger: - ein fester Betrag pro Berechtigung € 108,00 - ein fixer Betrag nach einer Staffelung auf Basis der Sozialversicherungsbeiträge € 0,00 - Zuschlag pro Mitarbeiter € 4,90 Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände: - ein fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG € 92,00

117 LI Mode und Bekleidungstechnik FGT 06.10.2015 Kürschner; Präparatoren; Gerber und Lederfärber € 255,00 + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 0 ‰ Kleidermacher; Hersteller von graphischen Entwürfen; Kleider- und Kostümverleih;

Änderungsschneiderei; Hutmacher; sonstige Berechtigungen im Bereich Bekleidungs- gewerbe

€ 225,00

+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 5 ‰ Stricker; Maschinstricker; Wirker; Weber; Lampenschirmerzeuger aus textilem

Material € 208,00

+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 2 ‰ Textilreiniger; Färber; Teppichreiniger und –aufbewahrer; Wäscher;

Mietwaschküchen; sonstige Berechtigungen im Bereich Textilreiniger und Wäscher € 145,00

+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 0 ‰ Übernahmestellen für Textilreinigung € 69,00 + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres 0 ‰ Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die

Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben.

Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016)

40 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 41: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Fachorganisation Höhe Beschluss

118 LI der Gesundheitsberufe FGT 30.09.2015 Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker pro Standort € 639,00 Bandagisten und Orthopädietechniker, Miederwarenerzeuger pro Standort € 422,00 Orthopädieschuhmacher pro Standort € 639,00 Schuhmacher und Reparaturen von Schuhen pro Standort € 212,00 Zahntechniker pro Standort € 639,00 Ein Mitglied (Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher

und Zahntechniker), das am selben Standort mehrere Berechtigungen besitzt, mit denen es der Landesinnung angehört, hat für diesen Standort höchstens den Betrag von 639,00 Euro, Bandagisten und Orthopädietechniker, Miederwarenerzeuger höchstens den Betrag von 422,00 Euro zu entrichten.

Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016)

119 LI der Lebensmittelgewerbe (pro Standort) € 326,00 FGT 23.09.2015 variabler Betrag mit Ausnahme der Mitglieder der Berufsgruppe Müller und

Futtermittelerzeuger: Prozentsatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres

0,30 %

variabler Betrag für Mitglieder der Berufsgruppe der Müller: Der variable Betrag errechnet sich nach der Vermahlmenge laut Vermahlungsstatistik der AMA des zweitvorangegangenen Jahres, wobei sich der Zuschlag aus der Multiplikation der Jahrestonnen (einschließlich angefangene Tonne) mit dem festgesetzten Betrag ergibt.

€ 0,12

Variabler Betrag für Mitglieder der Berufsgruppe der Futtermittelerzeuger: Der variable Betrag errechnet sich nach der Produktionsmenge in den Produktions-kategorien (F1/F2/F3) laut der Produktionsstatistik der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe des zweitvorangegangenen Jahres, wobei sich der Zuschlag aus der Multiplikation der Jahrestonnen (einschließlich angefangene Tonne) mit dem von der Landesinnung festgesetzten Betrag ergibt.

F1 = € 0,12 F2 = € 0,12 F3 = € 0,12

Höchstbetrag des Sockelbetrages plus variablen Betrag pro Mitglied € 18.168,00 angepasste wertgesicherte Beträge *)

120 LI der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (pro Standort) € 188,00 FGT 28.09.2015 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0,15 % angepasste wertgesicherte Beträge *)

121 LI der Gärtner und Floristen FGT 09.09.2015 Landschaftsgärtner, Gärtner (einschließlich Friedhofsgärtner), Floristen (pro

Standort) € 217,00

Werbebeitrag für Landschaftsgärtner, Gärtner (einschl.Friedhofsgärtner) (pro Standort) € 163,00 Werbebeitrag für Floristen (pro Standort) € 141,00 Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort) € 195,00 Werbebeitrag für Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort) € 55,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0 % Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften,

Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten

angepasste wertgesicherte Beträge *)

122 FV der Berufsfotografen FV-AS 06.05.2013 Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende

Berechtigungsarten:

- Berufsfotografen, Pressefotografen und Fotodesigner € 214,00 - Kopieranstalten und sonstige Mitglieder € 194,00 - Fixer Beitrag der Sozialversicherungssumme € 0,00 - Fixer Betrag pro Mitarbeiter € 5,00 - Fixer Betrag pro außerhalb der Betriebsstätte aufgestellten, einschlägigen Automaten

Unbefristete Wertsicherung aller in Euro festgesetzten Umlagenbeträge. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Für die Wertsicherungsberechnung sind die endgültigen Indexwerte heranzu-ziehen. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2014. Ändert sich der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, um 3,5 % oder mehr, so werden die Umlagenbeträge entsprechend der errechneten Änderung für das darauf-folgende Kalenderjahr angepasst. Die Umlagenbeträge werden immer auf den nächsten, ganzen Euro-Betrag aufgerundet. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht, bzw. überschritten wurde. Veränderungsraten sind auf eine Dezimale zu berechnen.

€ 150,00

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 41

Page 42: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

GRUNDUMLAGEN 2016

Fachorganisation Höhe Beschluss

123 LI der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (pro Standort)

€ 131,00 FGT 25.09.2015

+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0,2 % Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften,

Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten

angepasste wertgesicherte Beträge *)

124 LI der Friseure (pro Standort) € 249,00 FGT 14.09.2015 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0,55 % + Haftpflichtversicherung pro Standort € 52,00 angepasste wertgesicherte Beträge *)

125A LI der Rauchfangkehrer (pro Standort) € 833,00 FGT 06.10.2015 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres 0 % + Zuschlag pro Beschäftigten € 31,00 angepasste wertgesicherte Beträge *)

125B LI der Bestatter FGT 28.10.2015 Hauptstandort € 225,00 jeder weitere Betriebsstandort € 175,00 + Zuschlag pro Geschäftsfall des vorangegangenen Geschäftsjahres € 4,00 angepasste wertgesicherte Beträge *)

126 FG der gewerblichen Dienstleister (pro Standort) € 96,00 FGT 24.09.2015 Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016)

127 FG Personenberatung und Personenbetreuung (pro Standort) € 96,00 FGT 06.10.2015 Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016)

128 FG der persönlichen Dienstleister (pro Standort) € 135,00 FGT 05.10.2015 Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016)

129 FV der Film- und Musikwirtschaft FV-AS 08.-09.09.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 4,80 ‰ Mindestbetrag, aber nur für die erste einen solchen Betrag auslösende Berechtigung, € 165,00 für jede weitere derartige Berechtigung € 0,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 82,50 *) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden

Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. (Für 108 – Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe der März 2013.)

**) Wertsicherungsklausel Gewerbe und Handwerk: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen (Sockelbetrag und Werbebeitrag, sofern beschlossen). Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011 (für 104 - Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker der März 2012, für 108 – Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe der Jänner 2012, für 112 - Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, für 117 – Mode und Bekleidungstechnik, für 118 – Gesundheitsberufe, für 126 – Gewerbliche Dienstleister, für 127 – Personenberatung und Personenbetreuung, für 128 – Persönliche Dienstleister der Jänner 2016). Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.

Sparte Industrie Fachorganisation Höhe Beschluss

201 FV Bergwerke und Stahl FV-AS 01.06.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 1,35 ‰ Mindestbetrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50

202 FV der Mineralölindustrie FV-AS 02.06.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 1,7 ‰ Mindestbetrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 14,50

203 FV der Stein- und keramischen Industrie FV-AS 29.09.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 3,6 ‰ Mindestbetrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50

42 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 43: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Fachorganisation Höhe Beschluss

204 FV der Glasindustrie FV-AS 08.06.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 1,84 ‰ Mindestbetrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50

205 FV der Chemischen Industrie FV-AS 02.06.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 2,0 ‰ Mindestbetrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50

207 FV der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton FV-AS 03.06.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 2,9 ‰ Mindestbetrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50

209 FV der Bauindustrie FV-AS 12.06.2012 1. Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammfirma € 2.180,19 - Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21 a BUAG

(Sachbereich Urlaub) 0,40 %

2. Töchter von Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen:

- Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21 a BUAG (Sachbereich Urlaub)

0,40 %

3. Die Zuschlagssummen der ARGE-Beteiligungen werden auf folgende Art festgelegt: Die Zuschlagssumme bei Firmen setzt sich aus den Beträgen der Stammfirma und den Anteilen von den ARGEN jeweils eines Kalenderjahres zusammen. Die Aufteilung der Zuschlagssummen der ARGEN erfolgt nach den Beschäftigungsanteilen der ARGE-Partner im Monat Dezember.

4. Mitgliedsfirmen, die nicht dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammfirma € 2.180,19 - Anteil von der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme 0,40 ‰ Mindestbetrag € 0,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 0,00

210 FV der Holzindustrie FV-AS 10.06.2015 Grundumlage a: Holzverarbeitende Industrie und Sägeindustrie: kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn-

und Gehaltssumme des Vorjahres 2,0 ‰

Grundumlage b: - Holzverarbeitende Industrie: kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres

1,29 ‰

- Sägeindustrie: pro fm Rundholzeinschnitt des Vorjahres € 0,30 Mindestbeitrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50

211 FV der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie) FV-AS 09.06.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 3,7 ‰ Mindestbetrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50

212 FV der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie FV-AS 19.05.2015 Berufsgruppe Bekleidungsindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 3,7 ‰ Mindestbetrag € 240,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG

Berufszweig Wäschereien, Färbereien, chemische Reinigungsbetriebe und Mietwäschereien, die in Form eines Industriebetriebs geführt werden

€ 120,00

Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 2,1 ‰ Mindestbetrag € 240,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG € 120,00 Berufsgruppe Textilindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 2,3 ‰ Mindestbetrag € 150,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 75,00 Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 3,0 ‰ Mindestbetrag € 200,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 100,00 Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 1,7 ‰ Mindestbetrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 43

Page 44: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

GRUNDUMLAGEN 2016

Fachorganisation Höhe Beschluss

213 FV der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen FV-AS 08.06.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 5,77 ‰ Mindestbetrag € 150,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 75,00

215 FV der NE-Metallindustrie FV-AS 22.05.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 2,7 ‰ Mindestbetrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50

216 FV der Maschinen-, Metallwaren- und Gießereiindustrie FV-AS 23.09.2015 Maschinen- und Metallwarenindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 1,0 ‰ Mindestbetrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50 Gießereiindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 3,6 ‰ Mindestbetrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50

217 FV der Fahrzeugindustrie FV-AS 19.05.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 0,83 ‰ Mindestbetrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50

218 FV der Elektro- und Elektronikindustrie FV-AS 19.05.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 1,25 ‰ Mindestbetrag € 145,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 72,50

Sparte Handel Fachorganisation Höhe Beschluss

301 LG des Lebensmittelhandels FGT 21.10.2010 Fester Betrag € 106,00

Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

302 LG der Tabaktrafikanten FGT 01.10.2015 Bis € 30.000,00 € 34,00 Bis € 300.000,00 - Tabakwarenbruttoumsatz des Vorjahres (gerundet auf € 1,00) 0,13% Ab € 300.000,00 € 400,00 Ab € 500.000,00 € 450,00 Ab € 700.000,00 € 480,00 Lottokollektur – Fester Betrag, gestaffelt nach der Rechtsform € 34,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

303 LG des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben

FGT 29.09.2010

Fester Betrag € 125,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

angepasster wertgesicherter Betrag *)

304A LG des Weinhandels FGT 16.08.2010 Fester Betrag € 227,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

angepasster wertgesicherter Betrag *)

304B LG des Agrarhandels FGT 19.10.2010 Fester Betrag € 152,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

angepasster wertgesicherter Betrag *)

305 LG des Energiehandels FGT 19.10.2010 Fester Betrag € 211,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

angepasster wertgesicherter Betrag *)

44 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 45: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Fachorganisation Höhe Beschluss

306 LG des Markt-, Straßen- und Wanderhandels FGT 17.09.2015 Fester Betrag € 141,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

angepasster wertgesicherter Betrag *)

307 LG des Außenhandels FGT 28.10.2010 Fester Betrag € 118,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

angepasster wertgesicherter Betrag *)

308 LG des Handels mit Mode und Freizeitartikeln FGT 14.10.2010 Fester Betrag € 152,00

Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

angepasster wertgesicherter Betrag *)

309 LG des Direktvertriebs FGT 18.10.2010 Fester Betrag € 130,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

angepasster wertgesicherter Betrag *)

310 LG des Papier- und Spielwarenhandels FGT 13.10.2010 Fester Betrag € 110,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

311 LG der Handelsagenten FGT 28.09.2015 Fester Betrag € 141,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

angepasster wertgesicherter Betrag *)

312 FV des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten-und Briefmarkenhandels FV-AS 09.06.2015 Fester Betrag

Keine Unterscheidung nach Gewerbeberechtigung, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften. Keine Umsatzstaffelung.

€ 147,00

313 LG des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels FGT 13.10.2015 Fester Betrag € 140,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

Handel mit pyrotechnischen Artikeln Fester Betrag (keine Rechtsformstaffelung) Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

€ 84,00

angepasster wertgesicherter Betrag *)

314 LG des Handels mit Maschinen, Computersystemen, Sekundärrohstoffen, technischem und industriellem Bedarf

FGT 05.10.2015

Handel mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf

Fester Betrag € 133,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

angepasster wertgesicherter Betrag *) Sekundärrohstoffhandel

Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

€ 120,00

315 LG des Fahrzeughandels FGT 18.10.2010 Fester Betrag € 180,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

angepasster wertgesicherter Betrag *)

316 FV des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels FV-AS 01.06.2015 Fester Betrag € 111,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 45

Page 46: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

GRUNDUMLAGEN 2016

Fachorganisation Höhe Beschluss

317 LG des Elektro- und Einrichtungsfachhandels FGT 22.10.2010 Fester Betrag € 184,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

angepasster wertgesicherter Betrag *)

318 LG des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels FGT 15.09.2015 Fester Betrag € 120,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten,

Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *)

Altwarenhandel Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

€ 110,00

320 LG der Versicherungsagenten FGT 24.09.2015 Fester Betrag € 123,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften *) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden

Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. Wertsicherungsklausel Handel: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 % oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.

Sparte Bank und Versicherung Fachorganisation Höhe Beschluss

401 FV der Banken und Bankiers FV-AS 07.10.2015 Berufszweig Banken: Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 1,194 ‰ Mindestbetrag € 60,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 30,00 Berufszweig Casinos Austria und Lotterien: a) Klassenlotteriegeschäftsstellen: Der von der Österreichischen Lotterien GmbH pro

Klassenlotteriegeschäftsstelle bekannt gegebene Gesamtumsatz der 178. und 179. Klassenlotterie:

0,140 ‰

b) Österreichische Lotterien GmbH: Der Umsatz aller Ausspielungen, ausgenommen Klassenlotterie und Zahlenlotto, des der Grundumlagenvorschreibung zweitvoran-gegangenen Jahres (2014):

0,047 ‰

c) Casinos Austria AG: der inländische Gesamtumsatz des der Grundumlagenvor-schreibung zweitvorangegangenen Jahres (2014):

0,302 ‰

Mindestbetrag € 7,27 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 3,64

402 FV der Sparkassen FV-AS 17.09.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 1,141 ‰ Mindestbetrag € 7,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 3,00

403 FV der Volksbanken FV-AS 22.09.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 1,325 ‰ Mindestbetrag € 60,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 30,00

404 FV der Raiffeisenbanken FV-AS 20.05.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 1,300 ‰ Mindestbetrag € 60,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 30,00

405 FV der Landes-Hypothekenbanken FV-AS 29.05.2015 Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres 1,10 ‰ Mindestbetrag € 60,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 30,00

46 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 47: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Fachorganisation Höhe Beschluss

406 FV der Versicherungsunternehmen FV-AS 29.09.2015 1. Versicherungsunternehmen: kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und

Gehaltssumme des Vorjahres exkl. Provisionen

1,15 ‰

Mindestbetrag € 60,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 30,00 2. Kleine Versicherungsvereine: Anteil vom Gesamtvermögen (Summe aus

Sicherheits-, Risiko- und freien Rücklagen) zum Geschäftsjahresende in dem der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahr für:

2.1. Sach-/Rückversicherer: 4,60 ‰ - Mindestbetrag € 25,44 - Maximalbetrag € 7.000,00 - Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 12,00 2.2. Viehversicherer: 3,80 ‰ - Mindestbetrag € 25,44 - Maximalbetrag € 4.542,05 - Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 12,00

Sparte Transport und Verkehr Fachorganisation Höhe Beschluss

501 FV der Schienenbahnen FV-AS 26.05.2011 Für die Berechtigungen Hauptbahnen, Nebenbahnen, Straßenbahnen,

Oberleitungsomnibus, Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie alle übrigen Berechtigungsarten, einschließlich Waggonverleiher und nicht öffentliche Eisenbahnen gilt Folgendes pro Berechtigung:

a) ein fester Betrag von € € 200,00 b) ein Anteil v.T. der sozialversicherungspflichtigen Lohn- und Gehaltssumme des

vorangegangenen Jahres auf Basis folgender Staffelung: -) Lohn-Gehaltssumme von € 1 bis € 30 Mio. ein Anteil von -) Lohn- und Gehaltssumme von mehr als € 30 Mio. ein Anteil von c) ein Zuschlag pro Beschäftigten gemäß Personalstand zum 01.01. des Jahres sowie einen Mindestbetrag von Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG

0,9 ‰ 0,3 ‰ € 0,00 € 0,00

die Hälfte

Der feste Betrag unterliegt der Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG.

502 FG der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen FGT 13.10.2010

Autobusunternehmungen

1. Gelegenheitsverkehr: a) Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen: Gruppe 1: erste Berechtigung € 100,00 Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere € 100,00 b) zusätzlich Zuschlag je Fahrzeug laut der Summe aller Konzessionsumfänge: € 86,00 2. Kraftfahrlinienverkehr: a) Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen: Gruppe 1: erste Berechtigung € 100,00 Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere € 100,00 b) zusätzlich Zuschlag je gemeldetem Autobus € 86,00

Luftfahrtunternehmungen

Gruppe A: Luftverkehrsunternehmungen mit Genehmigung gem. VO (EWG) 2407/92 bzw. 1008/08

Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von € 207,00 und einem Zuschlag pro Berechtigung je Betriebsmittel (z.B. Flugzeug) € 12,00 Gruppe B: Luftverkehrsunternehmungen mit Genehmigung gem. § 102 LFG Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von € 207,00 Gruppe C: Luftfahrzeug-Vermietungsunternehmungen (motorisierte Luftfahrzeuge) Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von € 207,00 und einem Zuschlag pro Berechtigung je Betriebsmittel (z.B. Flugzeug) € 12,00 Gruppe D: Flugplatzunternehmungen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag für Flughäfen € 207,00 Flugfelder € 207,00 Gruppe E: Stadtbüros von Linienluftfahrtunternehmungen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von € 207,00 Gruppe F: Andere Luftfahrtunternehmungen (z.B. Vermietung nicht-motorisierter Luftfahrzeuge) Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von € 207,00

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 47

Page 48: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

GRUNDUMLAGEN 2016

Fachorganisation Höhe Beschluss

Der feste Betrag ist bei allen Gruppen der Luftfahrt von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbs-gesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Die Grundumlage ist pro Berechtigung zu entrichten.

Schifffahrtunternehmungen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren

Berechnungsgrundlagen

1. Personenschifffahrt auf anderen Binnengewässern als der Donau a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): € 141,00 b) Zuschlag pro Betriebsmittel: € 34,00 c) Zuschlag je nach Beförderungskapazität pro Fahrzeug: € 0,00 2. Überfuhren/Rollfähren, Segelschulen, Schiffsführerschulen/Motorboot-

schulen, Vermietung von Schiffen aller Art, Rafter, Hafenbetriebe, andere Schifffahrtsunternehmungen, Hochseeschifffahrts- unternehmungen

a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): € 141,00 b) Zuschlag pro Betriebsmittel: € 34,00 3. Konzessionierte Donausschifffahrtsunternehmungen 3.1 Personenschifffahrt a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): € 141,00 b) Zuschlag pro Betriebsmittel: € 34,00 c) Zuschlag je Beförderungskapazität pro Fahrzeug: € 0,00 3.2 Frachtenschifffahrt a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): € 141,00 b) Zuschlag pro Betriebsmittel: € 34,00 *) angepasste wertgesicherte Beträge (gilt für alle Berufsgruppen)

503 FV der Seilbahnen FV-AS 09.10.2015 Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für alle

Berechtigungsarten: 1. Kabinenbahnen und Kombilifte 2. Sesselbahnen/-lifte mit 2 Kategorien - 1er und 2er - ab 3er 3. Schlepplifte mit 2 Kategorien:

- bis 300 m - ab 300 m

4. Bandförderer oder Sonstige Fester Betrag gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen mit mehreren Kategorien Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG

€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 90,00 € 0,00 € 0,00

jeweils die Hälfte

504 FV der Spediteure FV-AS 09.06.2015 Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs 12 WKG pro Berechtigung

Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG € 207,00

jeweils die Hälfte

505 FG für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen FGT 07.07.2015 Klasse 1: Gelegenheitsverkehr a) Fester Betrag je Berechtigung € 100,00 b) Zuschlag je Fahrzeug im Taxigewerbe laut Konzessionsumfang € 40,00 c) Zuschlag je Fahrzeug im Mietwagengewerbe laut Konzessionsumfang € 40,00 d) Zuschlag je Fahrzeug im Gästewagengewerbe laut Konzessionsumfang € 40,00 Klasse 2: Vermieten von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers a) Fester Betrag je Berechtigung € 190,00 b) Zuschlag je Fahrzeug € 0,00 Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften,

Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten.

Klasse 3: Fiaker und Pferde-Mietwagengewerbe a) Fester Betrag je Berechtigung € 100,00 b) Zuschlag je Fuhrwerk € 40,00 Klasse 4: Alle anderen Betriebe a) Fester Betrag je Berechtigung € 100,00 b) Zuschlag je Betriebsmittel

Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Dezember 2013) € 40,00

506 FG für das Güterbeförderungsgewerbe FGT 23.10.2010 Klasse 1: konzessionierte Unternehmungen a) Grundbetrag pro Berechtigung € 153,00 b) Variabler Betrag (abhängig vom Konzessionsumfang) pro LKW im innerstaatlichen Verkehr € 23,00

48 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 49: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Fachorganisation Höhe Beschluss

pro LKW im grenzüberschreitenden Verkehr € 23,00 pro Anhänger € 0,00 Klasse 2: Kleintransportgewerbe a) Grundbetrag pro Berechtigung € 175,00 Variabler Betrag pro Kraftfahrzeug € 0,00 b) Grundbetrag pro freiwillig eingeschränkter Berechtigung € 175,00 Variabler Betrag pro Kraftfahrzeug € 0,00 Klasse 3: Traktorfrächter: wie Klasse 1 Klasse 4: Pferdefrächter a) Grundbetrag pro Berechtigung € 175,00 b) Variabler Betrag pro Fahrzeug € 0,00 Klasse 5: Fahrradbotendienst a) Grundbetrag pro Berechtigung € 175,00 b) Variabler Betrag pro Fahrzeug € 0,00 Klasse 6: Motorradbotendienst: wie Klasse 2 Klasse 7: Sonstige Berechtigungen Grundbetrag pro Berechtigung € 175,00 Der Grundbetrag in allen Klassen ist von physischen Personen, offenen Handelsgesell-

schaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten.

*) angepasste wertgesicherte Beträge (gilt für alle Klassen)

507 FV der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs FV-AS 04.06.2014 Berufszweig Fahrschulen - fester Betrag pro genehmigten Standort € 966,15 - für den ersten genehmigten Außenkurs des vergangenen Jahres

Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG Berufszweig Fahrzeug- und Transportbegleitung

€ 100,00 Hälfte

- fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG Sonstige Berufszweige

€ 177,98 Hälfte

- fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG - Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres 1) Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG

€ 177,98 1,5 ‰

Hälfte

) Jährliche Valorisierung des Fixbetrages pro Standort bzw. Berechtigung: Die ab dem Jahr 2015 festgesetzten Fixbeträge werden mit dem von Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) 2010 oder einem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Die Berechnung der Fixbeträge findet jährlich, jeweils in der zweiten Jahreshälfte statt. Gültig sind die berechneten Fixbeträge für das gesamte nächste Kalenderjahr. Bei der Berechnung werden die aktuell gültigen Fixbeträge um die prozentuelle Veränderung des veröffentlichten VPI-Jahresdurchschnittes des Kalendervorjahres zu jenem des Kalendervorvorjahres angepasst. Die Veränderung wird auf eine Kommastelle berechnet und der berechnete Fixbetrag auf ganze Cent kaufmännisch gerundet. Die erstmalige Berechnung findet mit dem VPI 2010 im zweiten Halbjahr 2015 für die im Jahr 2016 erfolgende Vorschreibung mit der Veränderung des VPI 2010-Jahresdurchschnittes 2014 zum VPI 2010-Jahresdurchschnittes 2013 statt. Die daraus berechneten Fixbeträge gelten dann für das gesamte Kalenderjahr 2016. 1) Sozialversicherungsbeitragssumme: An die Gebietskrankenkasse zu leistende Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil). Zu den Sozialversicherungsbeiträgen zählen neben den Beiträgen zur Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung auch im Wege der Gebietskrankenkasse eingehobene Sonderbeiträge, wie z.B. der Wohnbauförderungsbeitrag, der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag oder der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz.

508 FG der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen FGT 21.10.2010 Klasse 1: Servicestationen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag € 224,00 Klasse 2: Tankstellen a) Fester Betrag € 265,00 b) Variabler Betrag: nach Anzahl der Zapfauslässe laut Gewerbeberechtigung € 0,00 Klasse 3: Garagen a) Fester Betrag € 340,00 b) Variabler Betrag: nach Gesamteinstellfläche in m2 laut Gewerbeberechtigung € 0,00 Klasse 4: Parkplatzvermietung a) Fester Betrag € 224,00 b) Variabler Betrag: pro m2 € 0,00 Kombinierte Betriebe (Betriebe mit den Gewerbeberechtigungen „Tankstelle“ und

„Servicestation“ am selben Standort) werden in die Klasse 2 eingestuft.

Der feste Betrag in allen Klassen ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten.

*) angepasste wertgesicherte Beträge (gilt für alle Klassen)

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 49

Page 50: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

GRUNDUMLAGEN 2016

*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden

Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. **) Wertsicherungsklausel Transport und Verkehr: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex Jänner 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011 (für 505 – Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen der Dezember 2013). Wird der Index in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.

Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Fachorganisation Höhe Beschluss

601 FG Gastronomie FGT 26.05.2015 Gem. § 111 Abs. 1 GewO 1994 – pro gastgewerbliche Berechtigung, ohne

Berücksichtigung des Berechtigungsumfanges Sonderumlage (anwaltliche Vertretung Betriebsanlagen) Angepasste wertgesicherte Beträge *)

€ 185,00 € 10,00

602 FG Hotellerie FGT 26.05.2015 a) Fester Betrag je Betriebsart gemäß Betriebsartenkatalog

b) Zuschlag gemäß Bettenklasse c) Zuschlag nach Klassifizierung 5 pro Bett 4S pro Bett 4 pro Bett 3S pro Bett 3 pro Bett 2S pro Bett 2 pro Bett 1S pro Bett 1 pro Bett Nicht klassifiziert Mindestumlage Höchstgrenze der Grundumlage Sonderumlage (anwaltliche Vertretung Betriebsanlagen)

€ 0,00 € 0,00 € 13,00 € 12,00 € 11,00 € 10,00 € 10,00 € 8,00 € 8,00 € 7,00 € 7,00 € 9,00 € 200,00 € 4.136,00 € 10,00

Angepasste wertgesicherte Beträge *)

603 FG der Gesundheitsbetriebe FGT 14.10.2015 1.) Privatspitäler, Sanatorien (bettenführend)

Zuschlag – PRIKRAF Abrechnungssumme € 287,00 1 ‰

2.) Kurbetriebe Zuschlag – Größenklasse

a) bis 20 Betten b) bis 40 Betten c) bis 70 Betten d) bis 100 Betten e) über 100 Betten

€ 287,00 Zuschlagsbetrag € 52,00 € 73,00 € 94,00 € 104,00 € 125,00

3.) Reha-Betriebe Zuschlag – PRIKRAF Abrechnungssumme

€ 287,00 1 ‰

4.) Ambulatorien für bildgebende Diagnostik (CT/MR/NUK) Zuschlag CT Zuschlag MR

€ 185,00 € 115,00 € 230,00

5.) Ambulatorien für physikalische Therapie (Physiotherapie, Rheumatischer Formkreis, Wirbelsäulenerkrankungen)

€ 185,00

6.) Sonstige Ambulatorien € 185,00 7.) Altenheime und Pflegeeinrichtungen

(Darunter sind sowohl solche nach dem KAG als auch solche nach landesrechtlichen Bestimmungen sowie nach der Gewerbeordnung zu verstehen) Zuschlag – Größenklasse

a) bis 20 Betten b) bis 40 Betten c) bis 70 Betten d) bis 100 Betten e) über 100 Betten

€ 287,00 Zuschlagsbetrag € 52,00 € 73,00 € 94,00 € 104,00 € 125,00

8.) Sonstige Gesundheitsbetriebe (sonstige bettenführende Krankenanstalten, Nutzer von Heilvorkommen, etc.) Zuschlag – Größenklasse

a) bis 20 Betten

€ 287,00 Zuschlagsbetrag € 52,00

50 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 51: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Fachorganisation Höhe Beschluss

b) bis 40 Betten c) bis 70 Betten d) bis 100 Betten e) über 100 Betten

€ 73,00 € 94,00 € 104,00 € 125,00

9.) Bäder a) Freibad € 172,00 b) Naturbad/Seebad/Strandbad € 172,00 c) Hallenbad € 172,00 d) Freibad/Hallenbad € 172,00 e) Thermalbad/Mineralbad € 172,00 f) Erlebnisbad € 172,00 g) Wannebad/Brausebad/Dampfbad € 172,00 h) Sauna € 110,00 Angepasste wertgesicherte Beträge *)

604 FV der Reisebüros FV-AS 10.06.2015 Beschlusswerte

Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs 12 WKG für folgende Berechtigungsarten:

Vorschreibung 2016 vorbehaltlich Änderungen Dezember-Index 2015

(Ausgangsbasis September 2006)

1. Vollkonzession € 255,00 € 220,00 2. Teilkonzession € 145,00 € 125,00 3. Privatzimmervermittler € 70,00 € 60,00 Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem

Verbraucherpreisindex mit der Basis 2000 = 100 (VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006. Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der Ausgangsnotierung, werden die Umlagensätze in €-Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung angehoben, wobei die Beiträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die Valorisierung berücksichtigte Dezember-notierung des VPI ist die Ausgangsnotierung für die Wertanpassung gemäß der oben angeführten 5 % Klausel.

605 FV der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe FV-AS 11.06.2015 Beschlusswerte

- Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten:

Vorschreibung 2016 vorbehaltlich Änderungen Dezember-Index 2015

(Ausgangsbasis September 2006)

1. Schausteller € 59,00 € 50,00 2. Freizeitparks und Tierparks € 175,00 € 150,00 3. Theater, Varietees, Kabaretts € 175,00 € 150,00 4. Peepshows € 175,00 € 150,00 5. Schaubergwerke € 175,00 € 150,00 6. Veranstaltungszentren € 175,00 € 150,00 7. Zirkusse € 175,00 € 150,00 8. Vermittlung von Dienstverträgen für unselbständige Künstler (Künstleragentur) € 131,00

9. Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Künstler (Künstlermanagement) € 131,00

10. Vermittlung selbstständiger Begleitpersonen (Begleitagenturen) € 131,00

11. Kartenbüros € 131,00

12. Sonstige Berechtigungen € 131,00

- Zuschläge zu 1. - Schausteller Zuschlagsbetrag a) Kinderfahrgeschäft € 42,00 € 35,00 b) Schieß- und Spielgeschäft € 59,00 € 50,00 c) Kleinfahrgeschäft bis 20 Personen/Sitzplätze oder 12 Frontmeter € 88,00 € 75,00 d) Großfahrgeschäft über 20 Personen/Sitzplätze oder über 12 Frontmeter € 129,00 € 110,00 - Zuschläge zu Theater, Varietees, Kabaretts, Sportveranstaltungen,

Veranstaltungszentren, Zirkusse und Tierschauen Zuschlagsbetrag

a) Fassungsraum 0 bis 100 Personen € 59,00 € 50,00 b) Fassungsraum 101 bis 350 Personen € 82,00 € 70,00 c) Fassungsraum 351 bis 500 Personen € 105,00 € 90,00 d) Fassungsraum 501 bis 1000 Personen € 129,00 € 110,00 e) Fassungsraum 1001 bis 2000 Personen € 151,00 € 130,00 f) Fassungsraum über 2000 Personen € 175,00 € 150,00

Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2000 = 100 (VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006. Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der Ausgangsnotierung, werden die Umlagensätze in €-Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung angehoben, wobei die Beiträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die Valorisierung berücksichtigte Dezembernotierung des VPI ist die Ausgangsnotierung für die Wertanpassung gemäß der oben angeführten 5 % Klausel. Angepasste wertgesicherte Beträge *)

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 51

Page 52: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

GRUNDUMLAGEN 2016

Fachorganisation Höhe Beschluss

Kino bzw. Lichtspieltheater: Fester Betrag pro Berechtigung/Saal a) für Betriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen € 150,00 b) für Betriebe, die nicht den Filmbezugsbedingungen unterliegen € 150,00 zusätzlich zu a) - Betriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen - 1,8 ‰ 1,8 ‰ (Promille) des Kinobruttoumsatzes des Vorjahres. (Wenn ein solcher nicht vorliegt – bei Neugründung des Betriebes bzw. wenn die

Meldung des Vorjahresumsatzes nicht ordnungsgemäß erfolgte – wird ein durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz geschätzt.)

606 FG der Freizeit- und Sportbetriebe FGT 02.10.2015 Automatenverleiher € 207,00 Buchmacher - Stammberechtigung € 66,00 - jede weitere Berechtigung € 39,00 Alle übrigen € 131,00 Angepasste wertgesicherte Beträge *) *) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden

Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. Wertsicherungsklausel Tourismus und Freizeitwirtschaft: Es wurde ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge für alle Fachgruppen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten (Jahresdurchschnitt), werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.

Sparte Information und Consulting Fachorganisation Höhe Beschluss

701 FV Entsorgungs- und Ressourcenmanagement FV-AS 19.05.2015 Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Absatz 12 WKG

Für ganzjährig ruhende Berechtigungen wird die Grundumlage in halber Höhe festgesetzt.

€ 180,00

702 FV Finanzdienstleister € 350,00 FV-AS 22.10.2015 Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Absatz 12 WKG Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort Für ganzjährig ruhende Berechtigungen wird die Grundumlage in halber Höhe festgesetzt.

€ 0,00

703 FG Werbung und Marktkommunikation FGT 29.09.2010 Werbeagentur (Werbeberater und Werbungsmittler)

alle übrigen als Stammberechtigung je als 1. Zusatzberechtigung als 2. Zusatzberechtigung als 3. Zusatzberechtigung als 4. Zusatzberechtigung Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform.

€ 247,00 € 154,00 € 61,00 € 49,00 € 37,00 € 24,00

704 FG Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie € 163,00 FGT 18.10.2010 Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. Für jede weitere

Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,- festgesetzt. angepasster wertgesicherter Betrag *)

705 FG Ingenieurbüros € 244,00 FGT 01.10.2010 Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,-

festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt ab 1.01.2011 der Staffelung nach der Rechtsform. angepasster wertgesicherter Betrag *)

706 FV Druck FV-AS 19.06.2015 - Fester Betrag pro Berechtigung € 138,90 - Anteil von den Sozialversicherungsbeiträgen des zweitvorangegangen Jahres

Die Grundumlage ist für ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG in halber Höhe zu entrichten.

0,6 ‰

707 FG der Immobilien- und Vermögenstreuhänder € 217,00 FGT 06.10.2010 Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,-

festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt auch weiterhin der Staffelung nach der Rechtsform. angepasster wertgesicherter Betrag *)

52 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

Page 53: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

Fachorganisation Höhe Beschluss

708 FV der Buch- und Medienwirtschaft FV-AS 16.06.2015 Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG

Die Grundumlage ist für ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG in halber Höhe zu entrichten.

€ 144,00

709 FG der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten FGT 30.09.2015 1. Fester Satz: Der feste Satz der Grundumlage wird mit null Euro festgelegt.

2. Variable Grundumlage: a) Die Bemessungsgrundlage für die variable Grundumlage sind die von den Mitgliedern jährlich an die GKK geleisteten Sozialversicherungsbeiträge gemäß den nachstehend angeführten Klassen (herangezogen werden die Sozialversicherungsbeiträge des dem Jahr der Vorschreibung vorangegangenen Kalenderjahres). Die sich daraus ergebende Grundumlage beträgt:

€ 0,00

Klasse 1: Nichtbetrieb (ruhende Gewerbeberechtigung) € 150,00 Klasse 2: SV-Beiträge € 0 bis € 1.500,- € 300,00 Klasse 3: SV-Beiträge € 1.501,- bis 3.500,- € 350,00 Klasse 4: SV-Beiträge € 3.501,- bis 7.000,- € 400,00 Klasse 5: SV-Beiträge € 7.001,- bis 14.000,- € 500,00 Klasse 6: SV-Beiträge € 14.001,- bis 21.000,- € 600,00 Klasse 7: SV-Beiträge € 21.001,- bis 29.000,- € 800,00 Klasse 8: SV-Beiträge € 29.001,- bis 36.000,- € 1.000,00 Klasse 9: SV-Beiträge € 36.001,- bis 50.000,- € 1.200,00 Klasse 10: SV-Beiträge € 50.001,- bis 70.000,- € 1.400,00 Klasse 11: SV-Beiträge € 70.001,- bis 90.000,- € 1.600,00 Klasse 12: SV-Beiträge € 90.001,- bis 120.000,- € 2.000,00 Klasse 13: SV-Beiträge € 120.001,- bis 160.000,- € 2.500,00 Klasse 14: SV-Beiträge € 160.001,- bis 210.000,- € 3.000,00 Klasse 15: SV-Beiträge € 210.001,- bis 290.000,- € 4.000,00 Klasse 16: SV-Beiträge € 290.001,- bis 450.000,- € 5.000,00 Klasse 17: SV-Beiträge € 450.001,- bis 650.000,- € 6.000,00 Klasse 18: SV-Beiträge € 650.001,- bis 1.000.000,- € 6.500,00 b) Für jene Mitglieder, die dem Finanzamt eine Meldung gem. § 109 a EStG zu erstatten

haben, wird dem sich aus lit. a ergebenden Betrag pro Mitarbeiter ein Betrag in der Höhe von EUR 37,-zugeschlagen.

710 FV der Telekommunikations-und Rundfunkunternehmungen FV-AS 30.09.2014 Gruppe 1: Hörfunk- und Fernsehunternehmungen: - Promillesatz der Sozialversicherungsbeiträge des vorangegangenen Jahres (für

Unternehmungen, die Dienstnehmer beschäftigen) 0,0 ‰

- Fixbetrag in Euro (einschließlich der Unternehmungen, die keine Dienstnehmer beschäftigen) mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG

€ 308,00

Gruppe 2: andere Unternehmungen: a) Betrag pro zum Ende des vorangegangenen Jahres bestehendem Teilnehmerverhältnis

in Euro (für Unternehmungen, die selbst ein Kommunikationsnetz betreiben) € 0,00

Fixbetrag in Euro mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG € 308,00 b) Betrag in Euro für Unternehmungen, die kein Kommunikationsnetz betreiben mit

Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG Die Grundumlage ist für ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG in halber Höhe zu entrichten.

€ 308,00

*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden

Beträge. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der Dezember 2013. Wertsicherungsklausel Information und Consulting: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße beziehungsweise Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht beziehungsweise überschritten worden ist.

Nr. 12 · Dezember 2015 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 53

Page 54: Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 12/2015

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Grundqualifikationsprüfungen 2016Für die Ablegung der Prüfung über die Grundqualifikation für den Güter- oder Personenkraftverkehr (LKW oder Omnibusse) hat das Amt der Burgenländischen Landesregierung folgende Prüfungstermine ausgeschrieben:

Montag, 11. Jänner 2016Montag, 22. Februar 2016Montag, 4. April 2016

Dienstag, 17. Mai 2016Montag, 27. Juni 2016Montag, 8. August 2016

Montag, 19. September 2016Montag, 31. Oktober 2016Montag, 12. Dezember 2016

Ansuchen um Zulassung zu diesen Prüfungen sind spätestens sechs Wochen vorher beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 5, Hauptreferat Verkehr, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, einzubringen.

Alle Unternehmen sind eingeladen, sich für den Staatspreis KnewLeDGe 2016 – Human Resources Development zu bewer-ben. Einreichschluss ist der 10. Jänner.

www.knewledge.at

Wir wünschen allen Lesern, Kunden und Inserenten ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr!

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20162016Servicemagazin der Wirtschaftskammer

Freuen Sie sich auch nächstes Jahr auf viele spannende Themen und interessante Reportagen!

Ausgabe 1/2 erscheint am 5. Februar mit dem Schwerpunkt „Profis am Bau“.In der darauf folgenden Haushaltsausgabe am 4. März geht es um „Auto + Motor“.

54 BURGENLANDS WIRTSCHAFT Nr. 12 · Dezember 2015

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