Christoph Böbner Bundesamt für Landwirtschaft, Bern
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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVDBundesamt für Landwirtschaft BLW
Bodenerosion in den AlpenBodenerosion in den Alpen
InformationsveranstaltungInformationsveranstaltung13. & 14. September 2007 in Andermatt13. & 14. September 2007 in Andermatt
Nachhaltige Förderung der Nachhaltige Förderung der Schweizer Schweizer Bergland- und Alpwirtschaft Bergland- und Alpwirtschaft
Christoph Böbner
Bundesamt für Landwirtschaft, Bern
2 Bodenerosion in den Alpen
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Inhalt Inhalt
• Fakten zur Bergland- und Alpwirtschaft
• Funktion und Bedeutung
• Politik und Massnahmen
• Künftige Herausforderungen
• Internationale Aspekte und Forschung
• Bemerkungen zum Thema Erosion
3 Bodenerosion in den Alpen
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Fakten Fakten Hügel- und Berggebiet sowie Sömmerungsgebiet nach LwGHügel- und Berggebiet sowie Sömmerungsgebiet nach LwG
Fläche LN: 563‘000 haoffenes Ackerland 49‘000 ha
Betriebe: Haupterwerb 24‘200Nebenerwerb 10‘500
Sömmerungsfläche: 538‘000 ha
Sömmerungsbetriebe: 7‘400
Gesömmerte Tiere: rund 300‘000 GVE
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Funktion / BedeutungFunktion / Bedeutung
der Bergland- und Alpwirtschaftder Bergland- und Alpwirtschaft
• Nutzt, pflegt und erhält die Kulturlandschaft
• Schafft und erhält Biodiversität
• Produziert erstklassige Erzeugnisse
• Trägt bei zur Sicherung von Infrastrukturen (Siedlungen, Verkehrswegen usw.)
• Träger eines reichen, alpinen, europäischen Kulturerbes
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1 Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
a. sicheren Versorgung der Bevölkerung;b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;c. dezentralen Besiedlung des Landes.
2 .....
3 Er (der Bund) richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. ....
Bundesverfassung (Art. 104)Bundesverfassung (Art. 104)Aufgaben der LandwirtschaftAufgaben der Landwirtschaft
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Politik / Massnahmen Politik / Massnahmen
Grundsatz der Förderpolitik zu Gunsten der Hügel- und Grundsatz der Förderpolitik zu Gunsten der Hügel- und Bergwirtschaft sowie Alpwirtschaft: LwGBergwirtschaft sowie Alpwirtschaft: LwG
Art. 4 Erschwerende Produktions- und Lebensbedingungen
1 Erschwerende Produktions- und Lebensbedingungen, insbesondere im Berg- und Hügelgebiet, sind bei der Anwendung dieses Gesetzes angemessen zu berücksichtigen.
2 Das Bundesamt für Landwirtschaft (Bundesamt) unterteilt die landwirtschaftlich genutzte Fläche nach Massgabe der Erschwernisse in Zonen und führt hierzu einen Produktionskataster.
3 Der Bundesrat legt die Abgrenzungskriterien fest.
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Landwirtschaftliche ZonengrenzeLandwirtschaftliche Zonengrenze
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InstrumentariumInstrumentariumzugunsten der Berg- und Hügellandwirtschaft zugunsten der Berg- und Hügellandwirtschaft und den Sömmerungsgebietenund den Sömmerungsgebieten
1. Produktion und Absatz: - Regionale Absatzförderung
- Kennzeichnung GUP, GGA
- Schutz der Bezeichnung Berg/Alp
2. Direktzahlungen: - Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP)
- Allgemeine Hangbeiträge
- Sömmerungsbeiträge
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Instrumentarium Instrumentarium (Fortsetzung)(Fortsetzung)
3. Strukturverbesserung in Form von Investitionshilfen
- Beiträge (à fond perdu)
- Investitionskredite (Darlehen)
Im Berg- und Hügelgebiet werden in der Regel bei den Beiträgen und den Investitionskrediten höhere Pauschalen gewährt (GVE, Bauvolumen).
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MitteleinsatzMitteleinsatzzugunsten der Berg- und Hügellandwirtschaft zugunsten der Berg- und Hügellandwirtschaft und den Sömmerungsgebietenund den Sömmerungsgebieten
Direktzahlungen - TEP-Beiträge (Allg. DZ) 198 Mio. Fr.- Allg. Hangbeiträge (Allg. DZ) 94 Mio. Fr. - Sömmerungsbeiträge (Öko DZ) 92 Mio. Fr.
Insgesamt fliessen rund 61% der aller Direktzahlungen(Total: 2,5 Mrd. Fr.) ins Berg- und Hügelgebiet
Strukturverbesserung - Beiträge (à fond perdu) 75 Mio. Fr. (= 87% der Mittel)- Investitionskredite (Darlehen) 165 Mio. Fr. (= 51% der Mittel)
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Internationale Aspekte / Forschung Alpenkonvention: Eigenes Protokoll für die Berglandwirtschaft
Ratifikationsprozess ist blockiert!
SARD-M: Von der FAO koordinierte Projekt zielt darauf ab, die Lebensqualität der Gebirgsbevölkerung zu verbessern
INTERREG ‚Alpen‘: Grenzüberschreitende Zusammenarbeitsformen mit EU-Ländern
Euromontana: NGO auf Europäischer Ebene (u.a.Charta für Bergprodukte‘)
NFP 48: Alpine Landschaften (z.Z. läuft Auswertung)
Agroscope ART: u.a. AgriMontana: Beiträge der Landwirtschaft für eine nachhaltige Entwicklung des Berggebiets
Div. Studien: Universitäten, ETH, Fachhochschulen, Beratungsbüro
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Künftige Herausforderungen Künftige Herausforderungen für die Berglandwirtschaft und Alpgebietefür die Berglandwirtschaft und Alpgebiete
Ökonomischer Druck bleibt hoch (Integration, Globalisierung)
Anpassungen der betrieblichen Strukturen
Fehlendes, qualifiziertes Personal auf den Sömmerungsbetrieben
Rückgang der Bestossung (Sömmerung)
Einwachsen der Flächen (Verbuschung, Wald)
Beschränkte finanzielle Mittel (Verteilung!)
Allg. demographische Entwicklung im Berggebiet
Klimaveränderung
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Erosion: Allgemeine BemerkungenErosion: Allgemeine Bemerkungen
Erosionspotenzial in der Schweiz hoch: Niederschläge Hangneigung
Dennoch: im internationalen Vergleich hat die Schweiz relativ selten, starke Erosionsereignisse auf dem Landwirtschaftsland
Flächennutzung in der Regel gut angepasst: Wald, Grünland, Fruchtfolgen mit Kunstwiesen, kleine
Parzellengrösse usw.
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Erosion in den AlpenErosion in den Alpen
‚‚Alpen‘?Alpen‘?
Landwirtschaftliche Nutzfläche
Sömmerungsgebiet
• Direktzahlungen: ÖLN als Bedingung u.a.„Geeigneter Bodenschutz“Bodenbedeckung/Erosionsschutz
• N.B. In den höchsten Zonen weitgehend nur Grünland d.h. kein oder wenig Ackerbau!
• „Alp-ÖLN“Grundsatz der sach-
gerechten und umwelt-schonenden Bewirtschaftung
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Verhinderung von Erosion
Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN)
keine regelmässig beobachtbaren Bodenabträge
ansonsten: Plan zur Verhinderung der Erosion
Plan wird von einer vom Kanton bezeichneten Stelle gemeinsam mit dem Bewirtschafter erstellt
Inhalt: a) Situationsanalyse: Identifikation der Erosionsprobleme,
Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Neigung und Bodenstruktur der Parzellen etc.)
b) Umsetzungsplan
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Verhinderung von ErosionVerhinderung von Erosion
Sömmerungsgebiet (VO z.Z. in Totalrevision)
Grundsatz: Sachgerechte und umweltschonende Bewirtschaftung
gestuftes Anreizsystem (Weidesystem für Schafe)
Nicht zu beweidende Flächen: Flächen auf denen durch Beweidung die Erosionsgefahr offensichtlich verstärkt wird.
Bewirtschafter halten in einem Plan die beweidbaren und die nicht oder nur beschränkt zu beweidenden Flächen fest.
Bei ökologischen Schäden: Kanton erlässt Auflagen für die Weideführung, die Düngung und die Zufuhr von Futter und verlangt entsprechende Aufzeichnungen.
Führen die Auflagen nicht zum Ziel, kann ein Bewirtschaftungsplan verlangt werden.
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Verhinderung von ErosionVerhinderung von Erosion
Sömmerungsgebiet (Fortsetzung)
Bewirtschaftungsplan muss u.a. Auskunft geben über die beweidbaren Flächen, die vorhandene Pflanzengesellschaften,
die Nettoweidefläche und das geschätzte Ertragspotenzial usw.
Bewirtschaftungsplan legt u.a. fest:welche Flächen mit welchen Tieren beweidet werden sollen,
die Bestossungszahlen, die Sömmerungsdauer, das Weidesystem, die Verteilung der alpeigenen Dünger, allfälliger Sanierungsplan für die Bekämpfung von Problempflanzen, allfällige Massnahmen zur Verhinderung der Verbuschung oder Vergandung usw.
Der Bewirtschaftungsplan muss von Fachleuten erstellt werden, die vom Bewirtschafter unabhängig sind.
Der Kanton kürzt oder verweigert den Beitrag bei Vergehen nach gemeinsamen Richtlinien