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DER BEZIRKSVERBAND ZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de OKTOBER 2014 Tag der Wahrheit Delegiertenversammlung des ZBV Oberbayern am 17.9.2014 Patienteninformation für Versicherte der AOK Bayern Urteile zu GOZ 2197 neben GOZ 6100 BGH: (Zahn)Ärzte müssen Online-Bewertung hinnehmen Landsberger Kieferorthopäde neu im BDK-Vorstand MDK = Multifunktionaler Dienst der Krankenkassen? Der besondere Patient – Die ethische Aussprache Jede Zahnreinigung ist eine Impfdosis Endodontie: „No risk, no fun”? Aufklärungspflicht über Behandlungsalternative in Spezialpraxis Umsatzsteuerfalle bei Praxisgemeinschaften id süd 2014

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DER BEZIRKSVERBANDZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de

OKTOBER 2014� Tag der Wahrheit � Delegiertenversammlung des ZBV Oberbayern am 17.9.2014

� Patienteninformation für Versicherte der AOK Bayern � Urteile zu GOZ 2197

neben GOZ 6100 � BGH: (Zahn)Ärzte müssen Online-Bewertung hinnehmen

� Landsberger Kieferorthopäde neu im BDK-Vorstand � MDK = Multifunktionaler

Dienst der Krankenkassen? � Der besondere Patient – Die ethische Aussprache

� Jede Zahnreinigung ist eine Impfdosis � Endodontie: „No risk, no fun”?

� Aufklärungspflicht über Behandlungsalternative in Spezialpraxis

� Umsatzsteuerfalle bei Praxisgemeinschaften � id süd 2014

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die ihnen beiihrer Tätigkeitbekannt wer-denden An-gelegenheitenhin. JakobSailer hatbereits für dieletzten ZBV-und Kammer-wahlen alsWahlleiter ver-antwortlichgezeichnet.

Als nächsteswurden dierechtzeitig in der Anwaltskanzlei RüdigerImgart in Weilheim eingegangenenWahlbriefe gezählt. Dort wurden dieWahlbriefe ungeöffnet mit dem Tag desEinganges gekennzeichnet und über-prüft ob der Wähler in der Wählerlisteaufgeführt ist und anschließend dieStimmabgabe vermerkt. Bis 22. Septem-ber um 17 Uhr, dem Ende der Wahlzeit,gelangten 923 Wahlbriefe in Einlauf,wurden registriert, gesammelt, unter Ver-schluss genommen und aufbewahrt.

Der Wahlleiter transportierte am Auszäh-lungstag sämtliche Wahlunterlagen vonWeilheim zum ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyrstr. 15 in München-Allach, woer sie dem Wahlvorstand zur Auszählungübergab. Nach der Belehrung des Wahl-vorstandes, überprüften die Wahl-vorstandsmitglieder die bereitstehenden

Tag der Wahrheit

I N H A L TTag der Wahrheit 2

Wahlen zu ZBV und BLZK 2014 4

Delegiertenversammlung ZBV Oberbayernvom 17.09.2014 6

Patienteninformation des ZBV Oberbayern18.09.2014 AOK Bayern 6

Urteile zu GOZ 2197 neben GOZ 6100 7

PM BGH 23.09.2014 Ärzte müssen Online Bewertung hinnehmen 9

PM BDK Bayern vom 17.09.2014 10

PM BIG 23.09.2014 MDK MultifunktionalerDienst der Krankenkassen 10

Der besondere Patient 11

Jede Zahnreinigung ist eine Impfdosis 12

Endo „No risk, no fun”? 13

Aufklärungspflicht über Behandlungs-alternative in Spezialpraxis 21

Umsatzsteuerfalle bei Praxisgemeinschaften 22

Pressemitteilung ID Süd 2014 23

Seminarübersicht ZBV Oberbayern 24

– Anmeldebogen– Update BEM/GOZ– Seminar „PZR – aber richtig!!”– Prophylaxe Basiskurs– Best Practice Center– Seminar Bleaching– ZMP-Ausbildung ZBV Oberbayern– ZMP Terminübersicht 2015/2016– Econodent 2015 Kursbeschreibung und Termine– Nachgefragt Kompendium – RiLi Einzelzahnimplantat

Amtliche Mitteilungen 38– Berufshaftpflichtversicherung– Meldeordnung ZBV Oberbayern– Faxnummern gefragt– Ausbildungsverträge im Berufsregister des

ZBV Oberbayern– Aktuelle Kursangebote des ZBV München– Börse für Praxisabgaben– Behandlung von Risikopatienten– Bonitätsabfrage

Obmannsbereiche 41

Verschiedenes 42

2 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

Die Tage der Wahlauszählung sindim Leben eines Politikers sicher dieSpannendsten. Dies sind nämlich

die Tage der Wahrheit, die Tage an denener die Quittung für sein politisches Han-deln erhält. Nichts anders ist das für die„Standespolitiker“.

Nicht anders war es also am Freitag, den26.09.2014, als die Stimmzettel zur Wahlder Delegierten zur Delegiertenversamm-lung (DV) des Zahnärztlichen Bezirksver-bandes und zur Wahl der oberbayeri-schen Delegierten zur Vollversammlung(VV) der Bayerischen Landeszahnärzte-kammer ausgezählt wurden.

Nach und nach trafen bis 9 Uhr vormit-tags die Mitglieder des Wahlvorstandesund die Wahlhelfer in der Geschäftsstelledes ZBV Oberbayern ein. Der technischeLeiter der Wahlauszählung Prof. Dr. Eber-hard Steiner spielte hierzu auf achtbereitstehende Notebooks ein speziellesProgramm für Wahlauszählungen auf.Der große Vortragssaal des ZBV Oberbay-ern wurde entsprechend den Anforde-rungen einer Wahlauszählung umfunk-tioniert.

Um 9.20 Uhr trat der Wahlvorstandzusammen. Der Wahlleiter Jakob Sailer,ein durch Bundes-, Landes- und Kommu-nalwahlen erfahrener Wahlleiter ausWeilheim, wies die Mitglieder des Wahl-vorstandes auf ihre Verpflichtung zurunparteiischen Wahrnehmung ihrer Auf-gaben und zur Verschwiegenheit über

F O RUM

Dr. Klaus Kocher

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 3

FORUM

Wahlurnen auf ordnungsgemäßen Zu-stand. Anschließend wurden die Wahlur-nen verschlossen und bis zur Entnahmeder Wahlumschläge nicht mehr geöffnet.Der Wahlleiter nahm die Schlüssel derWahlurnen in Verwahrung.

Als nächstes wurden die rechtzeitig ein-gegangenen Wahlbriefe gezählt, dabeiwurde festgestellt, dass von insgesamt3202 Wahlberechtigten 923 oder 28,83 % von ihrem Wahlrecht Gebrauchgemacht haben. Anschließend wurdendie Wahlbriefe geöffnet, die darin enthal-tenen Wahlumschläge und die Eidesstatt-lichen Versicherungen entnommen undnach den Kriterien der Wahlordnungüberprüft.

Nachdem alle Wahlumschläge in die ent-sprechenden Urnen gelegt wurden, öff-nete der Wahlleiter zuerst die Wahlurnefür die Wahl der Delegierten zur Delegier-tenversammlung des ZBV Oberbayernund entnahm daraus die Wahlumschlä-ge. Entsprechend den in der Wahlord-nung aufgeführten Abläufen wurden dieStimmen für die einzelnen Bewerber umeinen Sitz in der Delegiertenversamm-lung des ZBV Oberbayern ausgezählt.Dies fand unter Aufsicht der Wahlvor-standsmitglieder in acht Arbeitsgruppenstatt. Daraufhin wurden durch den tech-nischen Leiter die Zähllisten zusammen-geführt, ausgedruckt und das Ergebnisvom Wahlvorstand festgestellt und vomWahlleiter verkündet.

In gleicher Weise wie die Wahlauszäh-lung zur ZBV-Wahl vorgenommen wurde,verlief anschließend auch die Auszählungder Delegierten zur Vollversammlung derBLZK. Sämtliche Wahlunterlagen wurdenverpackt, versiegelt und mit Inhaltsanga-be versehen.

An dieser Stelle möchte ich mich ganzherzlich bedanken bei den Mitgliederndes Wahlvorstandes und den Wahlhel-fern die unter höchster Konzentrationund persönlichem Einsatz folgendeWahlergebnisse ermittelten.

Name Stimmanzahl Liste

Dr. Klaus Kocher 571 Team Obb.

Dr. Peter Klotz 564 Team Obb.

ZA Michael Schwarz 369 FVDZ

Dr. Rolf-Jürgen Löffler 361 FVDZ

Dr. Eberhard Siegle 360 Team Obb.

ZA Florian Gierl 339 Team Obb.

Dr. Gerd Flaskamp 335 Team Obb.

Dr. Martin Schubert 334 ZZB

Dr. Brigitte Hermann 333 ZZB

Dr. Angelika Buchner 314 Team Obb.

Dr. Helmut Hefele 313 FVDZ

Dr. Jürgen Schartmann 309 Team Obb.

Dr. Brunhilde Drew 304 Team Obb.

Dr. Thomas Vierling 302 Team Obb.

Dr. Matthias Gebauer 302 Team Obb.

Dr. Wolfram Wilhelm 292 FVDZ

Dr. Elmar Immertreu 284 Team Obb.

Dr. Andreas Moser 273 ZZB

Dr. Werner Habersack 273 ZZB

Dr. Christopher Höglmüller 266 Team Obb.

ZÄ Gabriele Hager-Jolicoeur 266 Team Obb.

Dr. Hans Obermüller 259 Team Obb.

Dr. Michael Schmiz 258 FVDZ

Dr. Constanze Spett 256 Team Obb.

Dr. Susanne Gleau 249 ZZB

Dr. Angelo Jakob 248 Team Obb.

Dr. Sebastian Leidmann 247 FVDZ

Dr. Andrea Albert 247 FVDZ

Dr. Thomas Vogel 245 Team Obb.

Dr. Niko Güttler 241 Team Obb.

Dr. Matthias Möllmann 237 Team Obb.

Dr. Felix Ringer 236 Team Obb.

Dr. Rolf Hellmuth 234 Team Obb.

Dr. Herbert Bruckbauer 234 FVDZ

Dr. Stefan Ernst 233 Team Obb.

Delegierte zur Delegiertenversammlung (DV) des ZBV Oberbayern

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4 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

F O RUM

Name Stimmanzahl Liste

Dr. Klaus Kocher 570 Team Obb.

Dr. Peter Klotz 560 Team Obb.

Dr. Rolf-Jürgen Löffler 358 FVDZ

Dr. Eberhard Siegle 353 Team Obb.

ZA Michael Schwarz 352 FVDZ

Dr. Brigitte Hermann 325 ZZB

Dr. Martin Schubert 322 ZZB

ZA Florian Gierl 311 Team Obb.

Dr. Helmut Hefele 299 FVDZ

Dr. Gerd Flaskamp 299 Team Obb.

Dr. Brunhilde Drew 288 Team Obb.

Dr. Jürgen Schartmann 286 Team Obb.

Dr. Wolfram Wilhelm 284 FVDZ

Dr. Matthias Gebauer 271 Team Obb.

Dr. Andreas Moser 267 ZZB

Oberbayerische Delegierte zur Vollversammlung (VV) der BLZK

Dr. Klaus Kocher1. Vorsitzender ZBV Obb.

Wahlenzur Delegierten-versammlung (DV) des ZBV Oberbayernsowie der oberbayeri-schen Delegierten zurVollversammlung (VV)der BLZK 2014

Als Wahlvorschlagsvertreter von TeamOberbayern möchte ich mich ganz herz-lich bei allen Wählerinnen und Wählernbedanken, die tatsächlich gewählthaben, wen auch immer.

Dr. Peter Klotz,1. Wahlvorschlagsvertreter Team Oberbayern

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6 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

F O RUM

Delegiertenversammlung des ZBV Oberbayern am 17.09.2014

Zunächst erfolgte zwar ein etwasunglücklicher standespolitischer„Schlagabtausch“ zu 2 für die

Zahnarztpraxen nicht wirklich wichtigen„Wahlkampfthemen“ zur ZBV- undBLZK-Wahl 2014, der aber gottseidankletztlich positiv geklärt werden konnte.

Dann ging es tatsächlich um wichtigeund aktuelle berufspolitische Themen(GOZ, Vergütungssituation AOK Bayernfür 2014, Betreuung Pflegeheime, The-matik Mitarbeiterinnen), bei denen mansich quer über alle sog. „Fraktionen“einig war.Zum Schluss erfolgten 2 Beschlüsse:

Beschluss 1:

Die Delegierten des ZBV Oberbayern hal-ten es für sinnvoll und regen an, dieWahlordnungen der BLZK und des ZBVOberbayern dahingehend zu ändern,dass ein Prozent der Wahlberechtigtenals Unterstützer für die Zulassung einesWahlvorschlags genügen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss 2:

Die Delegiertenversammlung des ZBVOberbayern stellt mit Besorgnis fest, dassdie Qualität der Ausbildung zur ZFAdurch die Gesundheitslehrer an denBerufsschulen zunehmend erheblicheMängel aufweist. Die Bayerische Staats-regierung wird aufgefordert, Abhilfe zuschaffen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Dr. Peter Klotz, 2. Vorsitzender des ZBV Oberbayern

Patienteninformation des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern

Patienteninformation für Versicherte derAOK BayernAOK Bayern blockiert Landesschiedsamtsentscheidung bezüglich derVergütungssituation in 2014

Das Landesschiedsamt hatte die zahn-ärztliche Vergütungssituation für diebayerischen AOK-Patienten und diebayerischen Vertragszahnärzte am26.02.2014 fur 2014 festgelegt.

Das aufsichtsführende bayerische Staats-ministerium hat diesen Schiedsamtsbe-schluss nicht beanstandet. Die AOK Bayern hat aber sowohl den Schieds-amtsbeschluss beim Landessozialgericht(LSG) Bayern beklagt als auch beim LSGKlage eingereicht hinsichtlich einer auf-schiebenden Wirkung des Schiedsamts-beschlusses, bis die Hauptsache geklärtist. Das LSG hat aktuell der Klage derAOK Bayern auf aufschiebende Wirkungstattgegeben.

Was bedeutet das für Sie alsVersicherter der AOK Bayern?

1) Die Vergütung für vertragszahnärztli-che Leistungen der AOK Bayern 2014bleibt bis zur endgültigen Entscheidung(das kann Jahre dauern..) auf dem Niveauvom 2013 stehen.

2) Die Zahnarztpraxis muss nun bis zurendgültigen Entscheidung den Punkt-wert der AOK Bayern aus 2013 auch beider „Mehrkostenregelung in derFullungstherapie“ anwenden. Insofernmüssen Sie aktuell einen höheren Eigen-anteil bei Kompositrestaurationen tra-gen, als dies der Schiedsamtbeschluss für2014 vorgesehen hätte!!

3) Es wird im Herbst 2014 wohl soge-nannte „Puffertage“ für Versicherte derAOK Bayern geben, da die Gesamtver-gütungsobergrenze aus 2013 materiell in2014 wohl kaum fur die von den AOK-Versicherten in 2014 abgerufenen Leis-tungen reichen wird. In diesen sog. „Puf-fertagen“ erhält dann Ihr Zahnarzt alsGarantie nur noch ein Drittel des in 2013bezahlten Honorars der AOK Bayern fürsog. Sachleistungen (Untersuchung, Fül-lung, Extraktion etc.).

Damit Sie gut informiert sind

Für Rückfragen:Dr. Peter Klotz, Tel. 0 89-84 22 33

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Leistung 2197 (130)

GOZ 2197: „Adhäsive Befestigung (pla-stischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teil-krone, Veneer, etc.)“

10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 7

FORUM

Urteile zu GOZ 2197 neben GOZ 6100

1,0-facher Satz 7,312,3-facher Satz 16,823,5-facher Satz 25,59

GOZ 6100: „Eingliederung eines Klebe-brackets zur Aufnahme orthodontischerHilfsmittel“

Leistung 6100 (165)

1,0-facher Satz 9,282,3-facher Satz 21,343,5-facher Satz 32,48

Kommentar BZÄK vom 25.04.2014 zuGOZ 2197:„Die Nummer 2197 kann neben denNummern 2020, 2150 bis 2170, 2180,2190, 2195, 2200 bis 2220, 2250, 2260,2270, 2310, 2320, 2440, 5000 bis 5040,5110, 5120, 6100, 6120, 6240, 7070,7080, 7100 und 8090 berechnet wer-den.“

Kommentar BZÄK vom 25.04.2014 zuGOZ 6100:„Die Leistung 6100 umfasst das Positio-nieren, die Eingliederung des Bracketsund die Überschussentfernung. Dieadhäsive Befestigung des Brackets ist vonder Leistungsbeschreibung nicht um-fasst.“

AG Pankow/Weißensee 10.01.2014mit Az. 6 C 46/13:Die Verklebung eines Klebebrackets kannunstrittig in unterschiedlicher Weiseerfolgen. Die adhäsive Befestigung istsomit kein Leistungsbestandteil der GOZ6100 und daher zusätzlich nach GOZ2197 berechnungsfähig.

„Dabei ist wiederum der Beklagten(Anmerkung: eine PKV) zuzugeben, dassihre Auffassung, die adhäsive Befesti-gung des Klebebrackets sei bereits durchNummer 6100 GOZ abgegolten, nachdem Wortlaut dieser Nummer als zutref-

fend angesehen werden könnte. Dieskann sich insbesondere darauf stützten,dass diese Nummer pauschal lediglichvon Klebebrackets spricht und daher dieArt der Verbindung des Brackets mit demZahn als unerheblich und nicht gesondertzu vergütende Leistung angesehen wer-den kann.Jedoch ergibt sich eine andere Rechtslagebereits dann; wenn man als wesentli-chen Leistungsinhalt der durch Num-mer 6100 vergütenden Leistung dieEingliederung eines Brackets ansieht.Bei einem demgemäßen Verständnisdes Leistungstextes Nummer 6100GOZ ist die wesentliche Leistung, diedurch diese Nummer abgegoltenwird, die Ein- und Anpassung einesBrackets an den Zahn und ist die Teil-formulierung „Klebe…“ lediglich dersemantischen Vollständigkeit ge-schuldet, weil ein Bracket prinzipiellein Klebebracket sein kann, dabeiaber die Verklebung – unstreitig – inunterschiedlicher Weise erfolgenkann.Für den in tatsächlicher Hinsicht zwischenden Parteien nicht streitigen Umstand derDurchführung einer adhäsiven Befesti-gung ist in den allgemeinen Bestimmun-gen des Abschnitts über konservierendeLeistungen mit der Neufassung derGOZ in Nummer 2197 eine Gebühren-ziffer geschaffen worden, die sichnach ihrem ausdrücklichen Inhaltallein über die adhäsive Befestigungverhält. Welcher Art die adhäsiv befe-stigte, zahnärztliche Versorgung ist, wirddurch die nachfolgend in KlammemgenanntenRegelbeispiele näher charakterisiert,wobei wiederum zu beachten ist, dasssich die dort genannte Aufzählung dereinzelnen Versorgungsmöglichkeitennicht als abschließend versteht, denndie Aufzählung endet mit der aufweitere Anwendungsmöglichkeitenverweisenden Abkürzung für etcetera.Das von der Beklagten auch insofernangezogene Argument, die konkret inNummer 2197 GOZ genannten Beispieleseien sämtlichst solche aus dem Bereich

einer dauerhaften Zahnver-sorgung, vermag aus denhier sinngemäß in gleicherWeise geltenden Erwägun-gen wie oben bereits aus-geführt nicht zu überzeu-gen. Denn auch hier gilt,dass die Versorgung mitBrackets eine gleichfalls aufmehrere Jahre angelegteBehandlung darstellt.Demgegenüber stelltauch die Nummer 2197nach ihrem Leistungs-text keine abschließendeAufzählung dar, weswe-gen ihre Anwendung auchauf die adhäsive Anbringung vonBrackets nach dem Wortlaut der Nummermöglich ist.”

AG Recklinghausen 19.12.2013 mitAz. 54 C 117/13:Das AG Recklinghausen bestätigt bei ent-sprechender Leistungserbringung dieKorrektheit des Ansatzes GOZ 2197neben GOZ 6100. Die adhäsive Befestigung ist nicht vonGOZ 6100 erfasst.Eine Befestigung von Brackets mittelseines Kunststoffklebers ist in GOZ 6100enthalten und kann daher nicht zusätz-lich berechnet werden. Eine adhäsiveBefestigung ist jedoch eine besondereForm des Anbringens, die zusätzlich nachGOZ 2197 berechnet werden kann.Das Gericht widerspricht also der Argu-mentation der PKV, dass die adhäsiveBefestigung eines Klebebrackets inhalt-lich von der Leistungsbeschreibung derGOZ 6100 erfasst ist (Zielleistungsprinzipaus § 4 Abs. 2 Satz 4 GOZ).

AG Hildesheim 07.02.2014 mit Az. 81C 91/13:Das AG Hildesheim lehnt die Nebenein-anderberechnung der Nrn. 6100 und2197 GOZ ab.Rein juristische Begründung („Die Ziffer2197 bezieht sich jedoch nicht auf ande-re als konservierende Leistungen. Bereitsdie bei der Gebührenziffer aufgeführtenBeispiele (plastischer Aufbau, Stift, Inlay,

Dr. Peter Klotz

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8 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

F O RUM

Krone, Teilkrone, Veneer etc.) beziehensich nur auf konservierende Leistun-gen.“).Kein Sachverständigengutachten !!

AG Bayreuth 27.02.2014 mit Az.: 107C 1090/13:GOZ 2197 ist neben GOZ 6100 bere-chenbar.

LG Hildesheim 29.07.2014 mit Az.: 1 S15/14:GOZ 2197 ist neben GOZ 6100 bere-chenbar.

„Der Wortlaut der Gebührennummer6100 lautet nämlich: "Eingliederungeines Klebebrackets zur Aufnahmeorthodontischer Hilfsmittel" und erfasstmithin ausdrücklich das Eingliedernselbst als Leistung, ohne die Art undWeise der Eingliederung festzulegen.Zwischen den Parteien unbestritten ist,dass eine Eingliederung sowohl durch dieadhäsive Befestigung, als auch durch einVerkleben mittels Glasionemerzementmöglich ist. D.h. unabhängig davon, obbeide Möglichkeiten ein Verkleben dar-stellen, ist eine verschiedene Ausführungder Eingliederung möglich.Entgegen der Ansicht des Amtsgerichtsvertritt die Kammer die Auffassung, dassdie Gebührennummer 2197 neben derGebührennummer 6100 der Anlage 1der Gebührenordnung für Zahnärzte(GOZ) bei der Einbringung von Bracketsmittels Adhäsionstechnik abrechenbarist. Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 S.2GOZ steht dem nicht entgegen.“

„Eine Betrachtung des Wortlauts derGebührennummer 2197 führt zu derFeststellung, dass diese grundsätzlichauch bei der Eingliederung von Brak-kets zur Anwendung kommen kann.Denn die Aufzählung der Leistungenist lediglich enumerativ, aber ebennicht abschließend.“

„Entgegen der Ansicht des Amtsge-richts rechtfertigt die Betrachtungder Systematik der GOZ indes einenAusschluss der Anwendbarkeit der

Gebührennummer 2197 im Rahmeneiner Kieferorthopädischen Behand-lung nicht. Es ist zwischen den Partei-en unbestritten, dass auch dieGebührennummer 2000 (Glattflä-chenversiegelung) aus Abschnitt C imRahmen der streitgegenständlichenBehandlung abrechenbar ist. Inso-weit ist dem Kläger zuzustimmen,dass die Ordnung der Gebührenzif-fern in Abschnitte nicht unter demabsoluten Aspekt zusammengehö-render Behandlungskonzepte erfolgtsein kann.“

„Eine weitergehende systematischeBetrachtung der Gebührennummernder GOZ führt jedoch zu der Feststel-lung, dass die adhäsive Befestigungim Rahmen einer Vielzahl von Leis-tungen gesondert aufgeführt undmit einer gesteigerten Punktzahlbemessen ist. Dies ergibt sich zumBeispiel aus einem Vergleich derGebührennummer 2050 zu 2060 oder2070 zu 2080. Der Leistungstext die-ser zu vergleichenden Gebührenn-ummern stimmt grundsätzlich über-ein und unterscheidet sich aus-schließlich hinsichtlich des Konditio-nierens mittels Adhäsivtechnik. Diesführt zu einer nicht nur unerhebli-chen Steigerung der Punktzahl, z.B.von 213 Punkte für die Gebührenn-ummer 2050 auf 527 Punkte für dieGebührennummer 2060 und sprichtdafür, dass die adhäsive Technik einebesondere ist, die durch eine gestei-gerte Punktzahl zu bemessen ist. Soergibt es sich auch aus der Entwurfsbe-gründung für den Referentenentwurfeiner Verordnung zur Änderung derGebührenordnung für Zahnärzte vom24.03.2011. Dort heißt es ausdrücklich,dass die Gebührennummer 2197 denMehraufwand für eine adhäsive Befesti-gung abgelten soll. Betrachtet manunter diesem Gesichtspunkt dieGebührennummer 6100, so ist demKläger zuzustimmen, dass bei der in2197 genannten Punktzahl von 130für die Vornahme einer adhäsivenBefestigung, von der in Gebühren-

nummer 6100 genannten Punktzahlvon 165 lediglich 35 Punkte für diesonstigen Leistungen verblieben.Gern. § 5 GOZ entspricht 1 Punkt einemWert von 5,62421 ct., d.h. bei 2,3 Faktorlediglich 4,53 EUR. Darin müssten bereitsSämtliche Material- und sonstige Vorhal-tekosten enthalten sein sowie die Vergü-tung für Sämtliche weiteren vor- undnachbereitenden Tätigkeiten. Dies wirddem Anspruch des behandelnden Arztesauf eine angemessene Vergütung nichtgerecht. Auch die Ansicht der Beklagten,dass dies bei einer pauschalen Berech-nung durch die Ärzte hinzunehmensei,überzeugt die Kammer nicht. Viel-mehr ist davon auszugehen, dass beieiner Betrachtung der Punktzahlgemäß § 4 Abs. 2 S. 4 GOZ die adhäsi-ve Befestigung gerade nicht in derBewertung der Gebührennummer6100 berücksichtigt wurde.“

Dr. Peter KlotzReferent Privates Gebühren- und Leistungsrecht ZBV Oberbayern

Nachdruck aus www.zaend.de vom01.10.2014

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1. kein Grund zu derAnnahme besteht, dassder Betroffene einschutzwürdiges Interessean dem Ausschluss derErhebung, Speicherungoder Veränderung hat, 2. die Daten aus allge-mein zugänglichen Quel-len entnommen werdenkönnen oder die verant-wortliche Stelle sie veröf-fentlichen dürfte, es seidenn, dass das schutz-würdige Interesse desBetroffenen an dem Aus-schluss der Erhebung,Speicherung oder Veränderung offen-sichtlich überwiegt, oder 3.… (2) Die Übermittlung im Rahmen derZwecke nach Absatz 1 ist zulässig, wenn 1. der Dritte, dem die Daten übermitteltwerden, ein berechtigtes Interesse anihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hatund 2. kein Grund zu der Annahme besteht,dass der Betroffene ein schutzwürdigesInteresse an dem Ausschluss der Über-mittlung hat. (3) – (7) … § 13 TMG Pflichten des Diensteanbieters (1) – (5)… (6) Der Diensteanbieter hat die Nutzungvon Telemedien und ihre Bezahlunganonym oder unter Pseudonym zuermöglichen, soweit dies technisch mög-lich und zumutbar ist. […] (7)…"Quelle: Pressestelle des Bundesge-richtshofs; BGH-PM Nr. 132/2014 vom23.09.2014

adp vom 23.09.2014

dr. dirk erdmannadp®-medien, agentur & verlagfon: 0172-5959231, fax: 02129-567931mail 1: [email protected] mail 2: [email protected] web: www.adp-medien.defriedhofstr. 65, 42781 haan/rheinland

Dr. Dirk Erdmann

10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 9

FORUM

BGH: (Zahn)Ärzte müssen Online-BewertunghinnehmenAnspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal abgelehnt

Pressemitteilung des Bundesgerichts-hofs (BGH) vom 23. September 2014:

Der Kläger ist niedergelassenerGynäkologe. Die Beklagte betreibtein Portal zur Arztsuche und Arzt-

bewertung. Internetnutzer können dortkostenfrei der Beklagten vorliegendeInformationen über Ärzte und Trägeranderer Heilberufe abrufen. Zu denabrufbaren Daten zählen unter anderemName, Fachrichtung, Praxisanschrift,Kontaktdaten und Sprechzeiten sowieBewertungen des Arztes durch Portalnut-zer. Die Abgabe einer Bewertung erfor-dert eine vorherige Registrierung. Hierzuhat der bewertungswillige Nutzer ledig-lich eine E-Mail-Adresse anzugeben, dieim Laufe des Registrierungsvorgangs veri-fiziert wird.

Der Kläger ist in dem genannten Portalmit seinem akademischen Grad, seinemNamen, seiner Fachrichtung und derAnschrift seiner Praxis verzeichnet. Nut-zer haben ihn im Portal mehrfach bewer-tet. Gestützt auf sein allgemeines Persön-lichkeitsrecht verlangt er von derBeklagten, es zu unterlassen, die ihnbetreffenden Daten – also „Basisdaten”und Bewertungen – auf der genanntenInternetseite zu veröffentlichen, und seinProfil vollständig zu löschen.

Amts- und Landgericht haben die Klageabgewiesen. Der unter anderem für denSchutz des allgemeinen Persönlichkeits-rechts zuständige VI. Zivilsenat desBundesgerichtshofs hat die Revisiondes Klägers zurückgewiesen.

Das Recht des Klägers auf informationelleSelbstbestimmung überwiegt das Rechtder Beklagten auf Kommunikationsfrei-heit nicht. Die Beklagte ist deshalb nach § 29 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz(BDSG) zur Erhebung, Speicherung undNutzung sowie nach § 29 Abs. 2 BDSGzur Übermittlung der Daten an die Portal-nutzer berechtigt. Zwar wird ein Arztdurch seine Aufnahme in ein Bewer-tungsportal nicht unerheblich belastet.

Abgegebene Bewertungen können –neben den Auswirkungen für den sozia-len und beruflichen Geltungsanspruchdes Arztes – die Arztwahl behandlungs-bedürftiger Personen beeinflussen, sodass er im Falle negativer Bewertungenwirtschaftliche Nachteile zu gewärtigenhat. Auch besteht eine gewisse Gefahrdes Missbrauchs des Portals.

Auf der anderen Seite war im Rahmender Abwägung aber zu berücksichtigen,dass das Interesse der Öffentlichkeit anInformationen über ärztliche Leistungenvor dem Hintergrund der freien Arztwahlganz erheblich ist und das von derBeklagten betriebene Portal dazu beitra-gen kann, einem Patienten die aus seinerSicht erforderlichen Informationen zurVerfügung zu stellen. Zudem berührendie für den Betrieb des Portals erhobe-nen, gespeicherten und übermitteltenDaten den Arzt nur in seiner sogenann-ten „Sozialsphäre”, also in einem Be-reich, in dem sich die persönliche Entfal-tung von vornherein im Kontakt mitanderen Personen vollzieht. Hier musssich der Einzelne auf die Beobachtungseines Verhaltens durch eine breitereÖffentlichkeit sowie auf Kritik einstellen.Missbrauchsgefahren ist der betroffeneArzt nicht schutzlos ausgeliefert, da ervon der Beklagten die Löschung unwah-rer Tatsachenbehauptungen sowie belei-digender oder sonst unzulässiger Bewer-tungen verlangen kann. Dass Be-wertungen anonym abgegeben werdenkönnen, führt zu keinem anderen Ergeb-nis. Denn die Möglichkeit zur anonymenNutzung ist dem Internet immanent (vgl.§ 13 Abs. 6 Satz 1 des Telemedienge-setzes [TMG]) § 29 BDSG Geschäftsmäßige Datenerhe-bung und -speicherung zum Zweck derÜbermittlung (1)Das geschäftsmäßige Erheben, Spei-chern, Verändern oder Nutzen personen-bezogener Daten zum Zweck der Über-mittlung, insbesondere wenn dies derWerbung, der Tätigkeit von Auskunfteienoder dem Adresshandel dient, ist zuläs-sig, wenn

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10 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

F O RUM

Landsberger Kieferorthopäde neu im BDK-Vorstand

MDK = Multifunktionaler Dienst derKrankenkassen!?

Presseinformation Bürger InitiativeGesundheit e.V.

Laut „Focus“ will Bundesgesundheits-minister Hermann Gröhe künftig denMedizinischen Dienst der Kranken-

kassen (MDK) zu unangemeldeten Kon-trollen in die Kliniken schicken. Es wärenatürlich interessant, zu erfahren, aufwelcher Rechtsgrundlage dies denngeschehen soll und ob der MDK im Zugedieser neuen, hoheitlichen Aufgabendann umbenannt wird in „MilitärischerDienst der Krankenversicherung“. Dasdurch die Politik ausgedünnte Personal inden Kliniken würde dann politischgewollt in seiner Funktion noch mehrdrangsaliert als bisher. Völlig ausgeblen-det hat Herr Minister Gröhe in diesemZusammenhang ganz offensichtlich die

erst wenige Wochen zuruckliegende Dis-kussion um die fragwürdige Unabhän-gigkeit des MDK von den Krankenkassen– es wurde offengelegt, dass Spitzenäm-ter bei den Länder-MDK’s mit ehemaligenMitarbeitern der gesetzlichen Kranken-kassen besetzt sind.

Aber auch bei anderen Aussagen desGesundheitsministers scheinen Parallel-welten vorzuliegen. So setzt der Minister„bei Notfällen auf kurze Wege“ undmöchte „gut erreichbare Krankenhäuserder Grund- und Regelversorgungsichern“. Ob Herr Gröhe wohl weiß, dassallein im Kalenderjahr 2013 bundesweit15 kleinere Kliniken komplett geschlos-sen wurden und zusätzlich 18 geburts-hilfliche Abteilungen? Jedem Experten imGesundheitswesen ist bekannt, dass wir

vor einem Kliniksterben stehen. Sehen so„kurze Wege“ und „gute Erreichbarkeit“aus? Kann es vielleicht auch sein, dassdurch die Ausdünnung der Anzahl vonKliniken und ambulant tätigen Ärztenund die Minimierung der Anzahl von Pfle-gekräften, das politische Ziel der Kosten-dämpfung erreicht werden soll? Wo nichtbehandelt wird, fallen letztendlich auchkeine Kosten an.

Die Bürger Initiative Gesundheit e.V. hatdiese katastrophalen Entwicklungen per-manent in den letzten Jahren aufgezeigtund angeprangert: Die Koalitionäre imGesundheitswesen verscherbeln dasTafelsilber der Beitragszahler! Eine Siche-rung der Kliniken im Bereich der Grund-und Regelversorgung ist nur möglichunter Aufhebung der Budgets sowie der

München/Landsberg – Dr.Michael Tewes, Fachzahnarztfür Kieferorthopädie aus Lands-

berg am Lech, ist neues Mitglied im Vor-stand des Berufsverbands der DeutschenKieferorthopäden (BDK). Am 11.09.2014wählte die Mitgliederversammlung inMünchen Dr. Tewes einstimmig in densiebenköpfigen Bundesvorstand, der inden kommenden drei Jahren weiter vonDr. Gundi Mindermann (Bremervörde)geführt wird.

Künftig wird Dr. Tewes die berufspoliti-sche Richtung im BDK-Vorstand mitbe-stimmen und dabei die Interessen derrund 400 bayerischen Kieferorthopädenvertreten. Seine berufliche Laufbahn –1989 erhielt er seine Approbation alsZahnarzt – weist einen interessanten Zwi-schenstopp auf. Von 1997 bis 1998 sam-

melte er Erfahrung bei McKinsey in München, eine der führenden Unterneh-mensberatungen weltweit, bevor er sichnach Stationen in kieferorthopädischenPraxen 2006 in Landsberg/Lech nieder-ließ. Er bringt damit auch unternehmeri-sche Aspekte in seine künftige ehrenamt-liche Tätigkeit ein. Dr. Tewes gehört seit2008 dem Vorstand des BDK in Bayernan.

BDK-Landesvorsitzender Dr. GerhardKluge wertet die Wahl von Dr. Tewes alsgroßen Erfolg für den bayerischen BDKund als Bereicherung fur den Bundesvor-stand. „Mit dem Kollegen Tewes wird derBDK insgesamt wesentlich gestärkt undwir können unsere bayerischen Perspekti-ven regelmäßig und unmittelbar in dieVerbandsarbeit auf Bundesebene ein-fließen lassen.“

Mit Dr. Michael Tewes wurden auchSabine Steding aus Hannover und LorenzBreuer aus Wernigerode neu in den Bun-desvorstand gewählt. Der Vorstand imÜberblick:1. Bundesvorsitzende Dr. Gundi Minder-mann, Bremervörde2. Bundesvorsitzender Dr. Hans-JürgenKöning, BerlinDr. Thomas Miersch, EsslingenDr. Peter Wasiljeff, HamburgSabine Steding, HannoverDr. Michael Tewes, Landsberg am LechLorenz Breuer, Wernigerode

Für Rückfragen und Bildmaterial:Anita Wuttke, media-dent in München,Tel. 0 89/720 69 022,E-Mail: [email protected] 1

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 11

FORUM

Abschaffung der Fallpauschalen-Vergü-tung. Dies gilt naturlich in gleicher Weiseauch für den vertragsärztlichen Bereich.

Mit zahlreichen, wohlklingenden Projek-ten der Gesundheitspolitik wird dem Bür-ger und Beitragszahler Sand in die Augengestreut. Dazu gehören z.B. Wartezeiten-regelung, Zweitmeinungsverfahren undnatürlich immer wieder das Zauberwort„Qualität“ in vielfältigster Form. Und die-se Explosion an Qualität benötigt, wenwundert es, eine eigene, neue, zusätz-liche Bürokratie in Form eines Instituts.Kosten spielen auf diesem Sektor offen-bar keine Rolle, fehlende Finanzmittelkann man ja schließlich durch verdeckteLeistungsbegrenzungen der Krankenkas-sen für die Berufsgruppen und Institutio-nen sowie die Burger wieder kompensie-ren. Dass derartige Leistungsbe-grenzungen an der Tagesordnung sind,

belegen zahlreiche Funk- und Fernsehbe-richte der letzten Wochen.

Ob wohl in den oberen Etagen der bun-desdeutschen Gesundheitspolitik die Stu-dien schon angekommen sind, die bele-gen, dass Bettenknappheit in denKliniken aufgrund einer permanentenÜberlastung des Personals inzwischeneinen ähnlichen Risikofaktor darstellt wienosokomiale Infektionen? Und dennochsollen nach dem Willen von Politik undKassen weitere Kliniken „wegrationali-siert“ werden, es gäbe noch immer vielzu viele Klinikbetten in Deutschland.

Die Bürger Initiative Gesundheit e.V. ruftalle Bürger und Versicherten auf, dieAnsagen und Entwicklungen in derGesundheitspolitik kritisch zu hinterfra-gen, insbesondere unter dem Gesichts-punkt: Wem nützt das Ganze?

Kann es wirklich sein, dass mit existieren-dem Ärztemangel und Pflegenotstand inden Kliniken die Qualität der Behandlunggesteigert wird? Vielleicht sollten Elternihren Kindern mal wieder das Märchen„Des Kaisers neue Kleider“ vorlesen,damit auch die junge Generationbegreift, nach welchem Schema die etablierten Parteien Gesundheitspolitikbetreiben. Und wer dann daran etwasändern möchte, der sollte sich nachhaltigfür den Erhalt und Ausbau der individuel-len Versorgung, Behandlung und Betreu-ung der Bürger, Versicherten und Patien-ten engagieren.

Dr. med. Helmut MüllerMitglied des Vorstandes derBürger Initiative Gesundheit e.V.

Der besondere Patient – Die ethischeAussprache

Einleitung und Einteilung

In Zusammenarbeit mit der BLZK hat derZBV Obb die Absicht eine Arbeitsgrup-pe zur Behandlung und Betreuung

„Des besonderen Patienten“ einzurich-ten.

Nach dem Sozialgesetzbuch V haben dieMenschen zeit ihres Lebens einenAnspruch auf ärztliche und zahnärztlicheBehandlung.

Dazu möchten wir alle Kolleginnen undKollegen bitten mit zu machen. Im Folgenden beschreiben wir dengewünschten Ablauf solcher „ethischerAussprachen“ im Einzelnen.

Als erstes gründen sich Arbeitsgruppen

auf lokaler Ebene und beraten das weite-re Vorgehen: in welchem Umfang kannein Zahnarzt den „besonderen Patien-ten“ behandeln und betreuen. Dazu die Definition: „wer ist ein beson-derer Patient“.

„Der besondere Patient“ ist aus ethischerSicht der Säugling, der durch einenBehandlungsfehler eines Arztes odereiner Hebamme behindert zur Weltkommt. Ebenso kann das Kind jedochauch mit einem genetischen Schadengeboren werden.

Auf jeden Fall ist es „ein besondererPatient“, der eine aufmerksame undgeduldige Behandlung und Betreuungbraucht. Ein „besonderer Patient“ ist auch ein

Mensch, der entweder im Kinde-,Erwachsenen- oder Seniorenalter durchUnfall oder Sturz ein Gebrechen erlittenhatte und dadurch als geschädigterMensch eingestuft werden muss. Es kön-nen aber auch Menschen sein, die durchSenilität, Demenz, Alzheimer oder sonstwie gebrechlich geworden sind. Auch dieMenschen, die mit Rollatoren oder Roll-stuhl im täglichen Leben unterwegs sind,brauchen unsere besondere Betreuung.

Durch alle diese Einschränkungen wer-den diese Menschen für uns Zahnärzte zueinem „besonderen Patienten“, die vielaufwendige Behandlung erfordern. Eine besonders aufwendige Behandlungbenötigen diejenigen Menschen, die ineiner Intensivstation im komatösenZustand liegen.

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12 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

F O RUM

Diese Behandlung erfordert einen ganzbesonderen Aufwand der sicher zur Zeitvon den Versicherungen nicht entspre-chend honoriert werden wird, aber überderen Umfang wir auf höchster Ebenemit den entsprechenden Stellen sprechenund verhandeln müssen. Außerdem müs-sen wir auf jeden Fall mit den Angehöri-gen über die Honorierung sprechen.

Einteilung in Arbeitsgruppen

Die Einteilung in Arbeitsgruppen findetvor allem statt, aus: • Medizinischen Aspekten• Juristischen Aspekten• Ethischen Aspekten• Pflegerischen Aspekten• Soziologischen Aspekten

Diese aufgereihten Aspekte bedürfennatürlich innerhalb der Zahnärzteschafft

einer ungemeinen kollegialen Zusam-menarbeit. Dazu werden auf jeden Falldezentral einige intensive Gesprächestattfinden müssen, wozu der ZBV Obbseine Hilfe anbieten wird.

Vorgehen und Arbeitsaufwand

Über das weitere Vorgehen in denArbeitsgruppen besprechen sich die Mit-glieder der Arbeitsgruppe selbstständig.Dabei wird die Einteilung der Betreuungder Patienten in den verschiedenen Ein-richtungen und Wohnungen vorgenom-men, damit es zu keinen Überschneidun-gen und doppelter Behandlung kommt.Im Vertretungsfall sollten jedoch dieBehandlungsdaten untereinander ausge-tauscht werden. Dies könnte in Zukunftauch auf elektronischem Weg gesche-hen. Im Sinne der Sicherheit der Daten

werden wir uns auf die neuesten Siche-rungswege bewegen.

Um ein ökonomisches Vorgehen bei derBehandlung zu ermöglichen, solltenmöglichst mehrere Patienten in einer Ein-richtung behandelt werden. Da wir zumTeil unsere tragbaren Einheiten mitneh-men müssen, könnte dieses Vorgehen zueiner hinnehmbaren Erleichterung füh-ren.

Dies soweit im ersten Teil der Ausführun-gen, weitere Folgen werden in der näch-sten Zeit veröffentlicht werden.

Vielen Dank für die Hilfe bei der Behand-lung und Betreuung des „besonderenPatienten“.

Dr. Werner Habersack, Weilheim

Jede Zahnreinigung ist eine Impfdosis

Die Zahnarztpraxis Dr. Stephan Andersaus Bad Aibling hat über 15 Monate einProjekt durchgeführt, wobei für jede inder Praxis durchgeführte professionelleZahnreinigung eine Impfdosis im Kampfgegen Mütterlichen- und Neugebore-nen-Tetanus (MNT) in der dritten Weltgespendet wurde. Im Ergebnis kam eineSumme von 910 Euro für mehr als 1500Impfdosen zusammen. Dieses Geld wur-de nun an den Kiwanisclub Bad Aibling –Via Julia übergeben, der die Summe anKiwanis-International weiterleitet, wel-che das Großprojekt „Eliminate“ zurBeseitigung dieser Tetanusart weltweitbegleitet. Kiwanis ist die weltgrößte pri-vate Organisation, die sich satzungsge-mäß vor allem um das Wohlergehen vonKindern und Jugendlichen kümmert. PaulSimbürger, Präsident des KiwanisclubsBad Aibling nahm den Scheck von Dr.Anders entgegen und freute sich gleich-

zeitig eine Auszeichnung von Kiwanis-International für dieses Engagement im

Kampf gegen den Tetanus überreichenzu können.

Präsident Paul Simbürger (li) und Dr. Stephan Anders bei der Übergabe.

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reitbarkeit und Mög-lichkeit der Füllung desWurzelkanals bis bzw.bis nahe an die Wur-zelspitze gegebensind. (Verantwortungliegt beim Behandler!)

b) Medikamentöse Einla-gen sind unterstützen-de Maßnahmen zurSicherung des Be-handlungserfolgs; siesind grundsätzlich aufdrei Sitzungen be-schränkt.

c) Es sollen biologisch verträgliche,erprobte, dauerhafte, randständigeund röntgenpositive Wurzelfüllmate-rialien verwendet werden.

d) Die Wurzelkanalfüllung soll dasKanalvolumen vollständig ausfül-len. (Verantwortung liegt beimBehandler!)

e) Begleitende Röntgenuntersuchungen(diagnostische Aufnahmen, Messauf-nahmen, Kontrollaufnahmen) sindunter Beachtung der Strahlenschutz-bestimmungen abrechenbar.

9.2Eine Vitalamputation (Pulpotomie) ist nurbei Kindern und Jugendlichen angezeigt.Bei Milchzähnen mit Pulpitis oder Nekro-se des Pulpengewebes kann eine Pulpek-tomie und Wurzelkanalbehandlungangezeigt sein.

9.3 Bei einer Nekrose des Pulpengewebesmuss die massive bakterielle Infektion desWurzelkanalsystems beseitigt werden.

10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 13

FORUM

Susanne Prinzhorn

Teil 1Berechnung der Wurzelkanalbehandlung beimGKV PatientenEndo Kasse oder KlasseWer trägt die Entscheidung?

Gerade in dieser Königsklasse derzahnärztlichen Behandlungsmaß-nahmen sind die technischen Ent-

wicklungen der letzten Jahre deutlich zuerkennen und sie bieten einen enormenQualitätsvorsprung bei der Durchführungder Behandlungen. Zähne, die früher alsnicht erhaltungswürdig entfernt werdenmussten, können durch die fortgeschrit-tene technische Entwicklung eine letzteChance bekommen.Letztendlich ist jede Entwicklung undOption nur so gut wie die Therapieaus-führung und die Mitwirkung sowie dieEigenverantwortung des Patienten blei-ben entscheidend. Doch welche objektiven Entscheidungs-kriterien bieten sich dem Patienten?Nach dem neuen Patientenrechtegesetzmuss der Patient über alle Therapievari-anten informiert und verständlich aufge-klärt werden. Was darf der GKV Patientnach seiner Behandlungseinwilligungohne Zuzahlung erwarten? Wo gebendie Richtlinien klare Hilfestellung undwelche Bereiche sind reine Auslegungs-sache?

Wie sieht das im Praxisalltag aus? Wo liegen die Unterschiede? Was ist eineKassen-Endo? Wie viel Behandlungszeitkann, aus dem betriebswirtschaftlichenBlickwinkel betrachtet, für eine Wurzel-kanalbehandlung nach GKV-Leistungs-katalog investiert werden, damit sie imRahmen der Wirtschaftlichkeit der ver-tragszahnärztlichen Honorierung liegt?

Und wie viel Eigeninitiative kann demPatienten zugemutet werden? Entschei-det die Art der Ausführung über eine Pri-vatvereinbarung?

Allein durch ein strahlendes Lächeln undein herzliches Dankeschön der Patienten,was für die Praxen viel Motivation ist undeine unbezahlbare Anerkennung sowieWertschöpfung bietet, lassen sich jedochkeine Praxismiete, Materialien und Mitar-beitergehälter finanzieren.

Nehmen wir einmal folgenden Fall:

Eine Patientin 35 Jahre, GKV versichertkommt mit leichten Beschwerden regio17 in die Praxis. Ihr Zahnstatus ist wieAbb 1.

Wie würden Sie entscheiden? Kassen-leistung oder Privatvereinbarung?

Hierzu Auszüge aus den BEMA-Richt-linen:9. Zähne mit Erkrankungen oder trauma-tischen Schädigungen der Pulpa sowieZähne mit nekrotischem Zahnmark kön-nen in der Regel durch endodontischeMaßnahmen erhalten werden.Die Wurzelkanalbehandlung von Mola-ren ist in der Regel angezeigt, wenn– damit eine geschlossene Zahnreiheerhalten werden kann,

– eine einseitige Freiendsituation vermie-den wird,

– der Erhalt von funktionstüchtigemZahnersatz möglich wird.

9.1Für alle endodontischen Maßnahmen giltinsbesondere:a) Eine Behandlung im Rahmen der ver-

tragszahnärztlichen Versorgung istnur dann angezeigt, wenn die Aufbe-

Endodontie: „No risk, no fun”?

Abb. 1

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14 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

F O RUM

Nach der Entfernung des infizierten Pul-pagewebes sollen die Wurzelkanälemechanisch-chemisch ausreichend auf-bereitet, desinfiziert und bis zur apikalenKonstriktion gefüllt werden. (Verantwor-tung liegt beim Behandler!)

9.4Bei pulpentoten Zähnen mit im Röntgen-bild diagnostizierter pathologischer Ver-änderung an der Wurzelspitze ist bei derPrognose kritisch zu überprüfen, obder Versuch der Erhaltung des Zahnesdurch konservierende oder konservie-rend-chirurgische Behandlung unter-nommen wird. Für die Therapie vonZähnen mit Wurzelkanalfüllungenund apikaler Veränderung sind pri-mär chirurgische Maßnahmen ange-zeigt.Lediglich bei im Röntgenbild erkennba-ren nicht randständigen oder undichtenWurzelkanalfüllungenist die Revision in der Regel angezeigt,wenn damit– eine geschlossene Zahnreihe erhaltenwerden kann,

– eine einseitige Freiendsituation vermie-den wird,

– der Erhalt von funktionstüchtigemZahnersatz möglich wird.

(Verantwortung liegt beim Behandler!)

9.5Bei kombinierten parodontalen undendodontischen Läsionen ist die Erhal-tung der Zähne im Hinblick auf die par-odontale und endodontische Prognosekritisch zu prüfen.(Verantwortung liegt beim Behandler!)

Nur einmal angenommen, Sie würdensich dazu entscheiden, diese Wurzel-kanalbehandlung nach Kassenkriteriendurchzuführen, würden folgende BEMALeistungen anfallen (siehe Abb 2).

In Sekundenbruchteilen muss über denZahn, und an jedem Zahn hängt immerauch ein ganzer Mensch, unter folgen-den Aspekten entschieden werden:

1. Abwägen aller Richtlinien, Diagnosenund Prognosen

2. ggf. Zahn ziehen?3. ggf. Anzahl weiterer Wurzelkanäle

des Zahnes4. ggf. Zahn behandeln nach BEMA-

Kriterien5. ggf. denkbarer Regress nach Jahren

(HVM, Budget relevante Faktoren)(gerade wenn der Behandler gut ist indieser Königsklasse, ist eine Wirt-schaftlichkeitsprüfung aufgrund derAbrechnungskennzahlen wahr-scheinlich)

6. ggf. Zahn behandeln mit privatenZusatzleistungen wie: 2400 + 2420 +weitere(s. auch Schnittstelle BEMA/GOZ)

7. ggf. Zahn komplett privat behandeln8. ggf. aufwendige Beratung und Auf-

klärung 9. ggf. Erstellen eines Angebotes 10. ggf. denkbare Diskussionen mit dem

Patienten nach dem Besuch bei seinerGKV

11. ggf. denkbare Diskussionen mit demSachbearbeiter der GKV

Abb. 2

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 15

FORUM

In einer Folgesitzung würde ggf. die fina-le Wurzelfüllung erbracht. Als denkbareAbrechnungspositionen würden wiefolgt anfallen (siehe Abb 3).

9.1.a)Eine Behandlung im Rahmen der ver-tragszahnärztlichen Versorgung ist nurdann angezeigt, wenn die Aufbereitbar-keit und Möglichkeit der Füllung desWurzelkanals bis bzw. bis nahe an dieWurzelspitze gegeben sind. 9.1.d) DieWurzelkanalfüllung soll das Kanalvolu-men vollständig ausfüllen.

Weitere Fragen, die sich jeder Behandlerin Sekundenbruchteilen beantwortenmuss:– Wie ist der aktuelle Stundensatz?– Welches Zeitfenster benötige ich füreine solche Behandlung?• Patientenbegrüßung, Befundaufnah-me, Diagnostik

• Patienten-Information• Patienten-Aufklärung• Schriftliche Behandlungseinwilligung(siehe Patientenrechtegesetz)

• Behandlungsvorbereitung• RÖ-Raum (Röntgenverordnung)– Vorbereitung– Aufklärung, Einwilligung,Dokumentation

– RÖ- Diagnostik und Dokumentation

– Aufbereitung• Die eigentliche Behandlung• Behandlungs-Dokumentation• Aufbereitung – Behandlungszimmer(s. MPG )

• Weitere Terminabsprache– Entspricht der Zeitaufwand dem aktuel-len Stundensatz?

Zudem stellen sich auch folgende Fra-gen:– Wie viele Praxen vereinbaren die Wurzelkanalbehandlung an Molarenprivat?

– Wie viele Praxen behandeln Molarennach BEMA?

– Wie viele Endos an Molaren erfolgenin einem Quartal nach BEMA undsomit GKV-Richtlinien?

– Wie viele Endo-Regresse gibt es ineinem Quartal je KZV Bereich?

– Wie fallen diese Regresse aus?

Teil 2Zweckmäßig, wirtschaftlich,ausreichend, notwenigeGrundversorgungEndo oder „no Risk – no Fun”?

Wie viel Wurzelkanalbehandlung darf eingesetzlich versicherter Patient erwarten,wenn der Behandler nach betriebswirt-

schaftlichen Kriterien behandelt? Die Kri-terien nachdem eine Praxisstunde kalku-liert und berechnet wird, ist an dieserStelle vielleicht etwas viel und die meistenPraxen werden ihren aktuellen Stunden-satz sicher mehrfach im Jahr mit demSteuerberater ihres Vertrauens eruieren.Nehmen wir einmal an, dass die Praxis-stunde einer Praxis 260 Euro beträgt. Undangenommen die Standardzeitangabenaus dem Teil 1 würden in etwa auf diesePraxis zutreffen. Dann dürfte die kom-plette Behandlung ca. 49 Minuten dau-ern um im Rahmen einer betriebswirt-schaftlichen Kalkulation zu bleiben. Wasmeinen Sie? Sind die Rüstzeiten in diesen49 Minuten mit einkalkuliert, gehen nocheinmal ca. 15 Minuten davon ab. Bliebenalso 34 Minuten für die komplette endo-dontische Behandlung eines Molaren mitmindestens drei Wurzelkanälen.

Was meinen Sie? Ist das möglich?Kann man in dieser Zeit:– Vorbereitungszeit– Untersuchen– Diagnostizieren– Patienten informieren, aufklären sowiedie Behandlungseinwilligung einholen

– Lokal anästhesieren– einen Zugang schaffen– Min. 3 Wurzelkanäle bis bzw. bis nahean die Wurzelspitze aufzubereiten

Abb. 3

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16 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

F O RUM

– Min. 3 Wurzelkanäle ausreichend zudesinfiziert und bis zur apikalen Kon-striktion abzufüllen

– Eine ausreichende Dokumentation(Röntgen) zu betreiben

– Den Zahn speicheldicht zu verschließen– Nachrüstzeit

Bei gesetzlich versicherten Patienten sinddie Materialkosten laut BEMA alsBestandteil der Leistungen zu sehen undkönnen grundsätzlich nicht zusätzlichberechnet werden.

Welche Materialkosten fallen allein fürdie Wurzelkanalinstrumente bei einerendodontischen Behandlung am Molar?Wie viele Instrumente werden benötigt?Welche Materialien fallen an?

Welche Anforderungen werden an dieMaterialien gestellt? Stellen Sie doch ein-mal eine für Ihre Praxis individuelle Auf-stellung zusammen! (Abb. 4)

Nur einmal angenommen die Praxis führtdie endodontische Behandlung nach denmodernsten Standards aus. Um sich unddem Patienten diese schwierige, diffizieleund anstrengende Behandlung so ange-nehm wie möglich zu gestalten. Sie berei-ten elektrometrisch und nicht mecha-nisch auf. Sie benutzen Nickel-TitanFeilen um schon allein aus forensischenGründen dem Restrisiko eines Instrumen-tenbruches vorzubeugen. Würden dieseAufwendungen zusätzlich anfallen, wasmeinen Sie, wie viel von dem Behand-lungsbudget verblieben dann als reineBehandlungszeit?Wäre eine Gegenüberstellung von Zeitund Materialaufwand bei einfachenExtraktionen im Verhältnis nicht etwasprovokant?

Desweiteren stellt sich die Frage, wie vieleendodontische Behandlungen fallen ineiner Praxis pro Quartal an? Oder besser:Dürfen in einem Quartal anfallen um dasLeistungsbudget von den maximal Punkt-zahlen nicht zu überschreiten und sich im100 Fall Statistik Limit zu bewegen?

ISO ? Anzahl / Menge Kosten

IAF – Feilen

MAF – Feilen

FF – Feilen

Spreader

Papierspitzen

Guttaperchaspitzen

Spüllösungen H2O2 / NaOCL

medikamentöse WK-Einlage

Sealer

Wurzelkanalfüllmaterial

provisorisches, bakteriendichtes, speicheldichtes Verschlussmittel

Gesamtsumme

Abb. 4

Angenommen Sie liegen in jedem Quar-tal über diesem Limit?Wie bereiten Sie sich allein aus forensi-chen Gründen auf eine mögliche Wirt-schaftlichkeitsprüfung vor? Was und wiedokumentieren Sie um eine möglichePrüfung mit einem positiven Ausgang zuverzeichnen? Oder kalkulieren Sie einendenkbaren Vergleich nach Jahren der tat-sächlichen Leistungserbringung in IhreKalkulation vorab mit ein? Was treffenSie an tatsächlicher Vorkehrung?Röntgendiagnostik ( Diagnostik, Kontrol-laufnahmen, Masterpointaufnahme,Kontrolle der Wurzelfüllung, Vergleichs-aufnahmen innerhalb eines ZeitfenstersXYZ? Elektrometrische Längenmessbe-stimmung? Digitalfotografie? In wel-chem Bereich liegt Ihre endodontischeErfolgsquote? In welchem Verhältnis ste-hen Behandlungen wie: CP; P und Extrak-tionen mit endodontischen Behand-lungsmaßnahmen?

Von den ganzen Fragen zu Materialan-fälligkeit einmal abgesehen. Einmal-instrumente oder wiederverwendbaresInstrumentarium und die große Heraus-forderung der Wiederaufbereitung nachRKI Richtlinien. Wie werden Ihre Instru-

mentennach den optimalsten Hygiene-standards aufbereitet? Welche Zeitnimmt das in Anspruch? Wie werden dieInstrumente gelagert? Wann und wiehäufig erfolgt eine Kontrolle? Wie wirddiese Kontrolle dokumentiert?

Teil 3Qualität statt QuantitätLeistungsgerechte Honorierung vonendodontischen Behandlungsmaß-nahmen

Längst decken die Kassenrichtliniensowie die BEMA – Honorierung nichtmehr die aktuellen Optionen der moder-nen Therapiemöglichkeiten ab.

Doch wie ist denn die Praxis?Der Patient kommt, soll nach dem Patien-tenrechtesetz von Februar 2013 überalles informiert und aufgeklärt werden.Den Umfang lässt man sich auch an derStelle aus forensischen Gründen mög-lichst noch schriftlich bestätigen. Wiezeitaufwendig diese Aufklärungen sind,kennt jede Praxis aus dem Alltag!Dann entscheidet der/die Behandlerinnach allen Kriterien gemeinsam mit dem

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FORUM

Patienten, ob die Behandlung den Kas-senrichtlinien entspricht und/oder wiehoch die Wertigkeit des jeweiligen Zah-nes in einem gewissen Befundstatus fürden jeweiligen Patienten in seiner ganzindividuellen Lebenssituation ist. Dieunterschiedlichen Reaktionen der Sach-bearbeiter bestimmter gesetzlichen Kran-kenkassen geben Aufschluss darauf wiedifiziele die Angelegenheit gehandhabtwird. Nicht selten bleibt der Patient ver-unsichert zurück. Bestenfalls erscheint er

wieder in der Praxis und beschwert sich.Da bleibt die Chance eines erneutenBeratungsgespräches. Vielleicht wird einsolcher Patient aber auch nicht wieder inder Praxis gesehen. Stellt sich da nichtvon Zeit zu Zeit die Frage wie groß einGrauzonenfenster sein darf? Denn nichtjeder Patient, der in so einem denkbarmöglichen Fall die Praxis wechselt,bekommt den Zahn unweigerlich extra-hiert. Wie dehnbar sollten Richtliniensein? Wie dehnbar wünschen sich die

Praxen und letztendlich auch die Patien-ten die Richtlinien in gerade diesemBehandlungsbereich?

Als denkbare mögliche Schnittstelle GKV/PKV Leistungsfenster bleibt die Optionzusätzliche Leistungen, die nicht imBEMA enthalten sind, separat und privatzu vereinbaren.Es handelt sich dabei um folgende Posi-tionen:

Ansonsten ist eine Mehrkostenberech-nung bei Wurzelbehandlungen nichtzulässig!

Das Dilemma für die Praxen besteht dar-in, vor Behandlungsbeginn die Entschei-

dung zu treffen „Privat“ oder „Kasse“ -Endo! Die Herausforderung bestehtdann darin dem Patienten den §12 SGB Vsowie die Richtlinien verständlich undnachvollziehbar zu erklären, die Behand-lungsnotwenigkeit zu vermitteln und die

Honorierung so transparent wie möglichzu verdeutlichen.

Als Checkliste könnte man nach folgen-den Kriterien vorgehen:

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18 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

F O RUM

I. Die BEMA Richtlinien können erfülltwerden.Eine Kassenabrechnung ist möglichund wirtschaftlich

II. Die BEMA Richtlinien können erfülltwerden.

Zusätzliche Leistungen sind erforder-lich.

III. Die BEMA Richtlinien können nichterfüllt werden. Die endodontische Behandlung ist pri-vat zu vereinbaren.

Als Standard Leistungskomplex einerWurzelkanalbehandlung mit einer per-fekten Dokumentation nach GOZ könntewie folgt folgen:

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 19

FORUM

Hinzu kommen können:

Nach dem Patientenrechtegesetz wirdder Patient im Vorfeld detailliert infor-miert und aufgeklärt. Dabei erstreckt sichdie Information und Aufklärung aufPunkte wie:

– Aufklärung über den Gesamtbefund– Aufklärung über den Einzelbefund mitder jeweiligen Therapieindikation

– Aufklärung und Information über diegesetzlichen Rahmenbedingungen

– Aufklärung und Information über denBehandlungsverlauf

– Aufklärung und Information überdenkbar unterschiedliche Therapie-möglichkeiten

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F O RUM

– Aufklärung und Information übermögliche Prognosen

– Aufklärung und Information übermögliche Behandlungsrisiken

– Aufklärung und Information übermögliche Folgen bei Unterlassungeiner Behandlung

– Aufklärung und Information über diemöglichen Behandlungskosten

– Aufklärung und Information überZahlungsmodalitäten

– Aufklärung und Information übermögliche Erstattungsheraus-forderungen

Je nach Patienten-Compliance ist es sinn-voll sich dieses Aufklärungsspektrum aufeinem Beratungsformular schriftlichbestätigen zu lassen.

Patientenfragen und Einwände kenntjede Praxis nur zu gut auch aus anderenBereichen. An der Stelle ist Kommunika-tionsgeschick gefragt. Denn wie soll derPatient eine Investition als sinnvoll erach-ten, wenn man von dem Investitions-rahmen einer Wurzelkanalfüllung imGegensatz zu einer kleinen Städtereise,einem Konzertbesuch, einem Wellness-Wochenende oder einem neuen Fahrrad,einer neuen Handtasche, neuen Alu-Felgen, etc. den tatsächlichen Erfolg inder Zahnregion noch nicht einmal sehenkann? Geschweigen denn, ist es ihmmöglich eine Leistungsdifferenzierung zuobjektiv beurteilen. Mit welchen Argu-menten wollen Sie den Patienten vondem Mehrwert einer solchen Wurzel-kanalbehandlung überzeugen?

Einwände wie:– Ist das denn wirklich nötig?– Warum ist das so teuer?– Warum zahlt das die gesetzlicheKrankenversicherung nicht?

– Warum kostet das bei Ihnen was?– Warum bekomme ich es beim Kollegen umsonst?

– Wie hoch sind die Behandlungs-kosten?

– Lohnt sich dieser finanzielle Aufwand?– Wie lange kann der Zahn dadurcherhalten bleiben?

– Wie hoch ist das Risiko den Zahntrotzdem zu verlieren?

– Das ist mir zu teuer!– Das kann ich mir aktuell nicht leisten!kennt jede Praxis aus dem Alltag nur zugut.

Konnte der Patient von dem Mehrwertdieser Therapie überzeugt werden,bleiben Fragen wie:– Wie schmerzhaft ist die Behandlung?– Welche Risiken birgt die Behandlung?– Wie lange dauert die Behandlung?– Wie viele Termine werden nötig?

Wer geht bei Ihnen in der Praxis auf dieseFülle an Patientenfragen ein? Welches Zeitfenster steht im normalenPraxisablauf dafür zur Verfügung?Haben Sie in Ihrer Praxis die Option einesseparaten Sprechzimmers, bleibt einBehandlungszimmer in der Zeit blockiert,oder bekommt der Patient all diese Infor-mationen an der Rezeption?An der Stelle ein kleiner Hinweis auf dasaktuelle Datenschutzgesetz!

Welche 10 guten Gründe für eine Wur-zelkanalbehandlung werden aktuellinnerhalb Ihres Praxisteams kommuni-ziert? Und ein Team ist immer nur so gutwie das schwächste Glied. Wie denkenund fühlen Ihre MitarbeiterInnen übereine Wurzelkanalbehandlung in einemSegment von ca. 250 Euro je Wurzelka-nal, bei einem Monatsgehalt von ca.1500 Euro Brutto? Was meinen Sie, wieauthentisch kann an dieser Stelle derMehrwert kommuniziert werden?

Gute Gründe für eine privateWurzelkanalbehandlungkönnten sein:

1. Zahnerhalt geht vor Zahnersatz2. Jeder eigene Zahn ist besser als jeder

Zahnersatz3. angenehmere Behandlung, ohne

ruckartige manuelle Aufbereitung4. maximale Hygienesicherheit durch

Einmalinstrumente 5. Spezielle Endodontologen behandeln

nach einem wissenschaftlich basier-ten Therapiekonzept

6. maximale Präzision7. Aufbereitung auch feinster Wurzel-

kanalstrukturen durch Nickel-TitanSpezialfeilensysteme

8. Aufbereitung selbst bei gekrümmtenWurzelkanälen möglich durch Multi-flexible Spezialfeilensysteme

9. Besondere Spülverfahren, die mitdem Spezialverfahren automatischprotokolliert werden, lösen kleinsteNerv-reste, den Bakterien wird derLebensraum genommen

10. Hochentwickelte Kondensationsver-fahren und somit nahweislich dichtanliegenden Wurzelfüllmaterialien

Welche 10 guten Gründe haben Sie? Welche Alternativen werden dem Patien-ten verdeutlicht?– Nächste Schmerzattacke abwarten unddann handeln

– Denkbare Ausweitung der Entzündung– Möglicher Knochenabbau im direktenZusammenhang mit der Entzündung

– Belastung bis Schädigung des allgemei-nen Gesundheitszustandes

– Zahnverlust durch Extraktion– Anschließende Zahnerneuerung durchBrücke oder Implantat

– Bei Freiendsituationen im Gesamtbe-fund auf Modellgußprothese reduzier-ter Festzuschuss, somit herausnehmba-rer Zahnersatz

Susanne PrinzhornHinter dem Heiligen Geist 24, 32657 LemgoE-Mail: [email protected]. Büro: 0 52 61-66 78 682. Vorsitzende KVZD (www.kvzd.de)

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FORUM

Schadenersatz und Schmerzensgeld nach 8er-OP

Nach Auffassung des Landgerichts(LG) Dessau-Roßlau (Urteil vom08. Oktober 2013 – 4 O 662/11)

verfügt zwar grundsätzlich auch einZahnarzt über die zahnchirurgische Aus-stattung und Fähigkeiten zur Entfernungeines Weisheitszahnes. Die zahnärztli-chen Möglichkeiten müssen allerdingshinterfragt werden, wenn sich anhandvon Röntgenbildern für den kundigenBetrachter abzeichnet, dass entsprechen-de Eingriffe nicht plangerecht ablaufenwerden Zum Aufklärungsumfang gehörtnach Auffassung des Gerichts in diesenFällen auch die Möglichkeit der Überwei-sung in eine Spezialpraxis wegen derbesonderen Erfahrung der Chirurgen beider Durchführung entsprechender Ein-griffe.

Die rechtlichen Grundlagen

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ver-besserung der Rechte von Patientin-nen und Patienten im Februar 2013 sinddie Aufklärungspflichten des Arztesgegenüber dem Patienten nunmehr aus-drücklich normiert. So statuiert § 630 eAbs. 1 BGB:„Der Behandelnde ist verpflichtet, denPatienten über sämtliche für die Einwilli-gung wesentlichen Umstände aufzuklä-ren. Dazu gehören insbesondere Art,Umfang, Durchführung, zu erwartendeFolgen und Risiken der Maßnahme sowieihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eig-nung und Erfolgsaussichten im Hinblickauf die Diagnose oder die Therapie. Beider Aufklärung ist auch auf Alternativenzur Maßnahme hinzuweisen, wenn meh-rere medizinisch gleichermaßen indizierteund übliche Methoden zu wesentlichunterschiedlichen Belastungen, Risikenoder Heilungschancen führen können.”

Sachverhalt

Die Geschädigte und Klägerin befand

sich bis zum Jahr 2010 in zahnärztlicherBehandlung bei dem Beklagten. Im Rah-men dieser sollte im Sommer 2008 einWeisheitszahn im linken Unterkiefer ent-fernt werden. Ein entsprechendes Auf-klärungsgespräch fand Ende Juni 2008statt. Die Klägerin erhielt zudem eineAusfertigung des Hinweisblattes „Opera-tive Entfernung eines Weisheitszahnes imUnterkiefer” auf dem auch handschriftli-che Eintragungen gemacht wurden. Denentsprechenden Erhalt des Hinweisblat-tes quittierte sie mit ihrer Unterschrift.Während des Eingriffs Ende September2008 wurden im Knochen einige kleinerupturierte Fasern sichtbar. Der Beklagtebefürchtete, dass der Nerv betroffen seinkönnte und unterbrach daraufhin denEingriff, um ihn sodann in einer kiefer-chirurgischen Praxis durch einen anderenArzt fortführen zu lassen. Die Tochter derKlägerin verbrachte diese in die kiefer-chirurgische Praxis, während der Beklag-te die Operationswunde versorgte. Zwi-schen Abbruch des Eingriffs undWiederaufnahme lagen ca. 2,5 Stunden.In der kieferchirurgischen Praxis wurdendie im Kiefer verbliebenen Weisheits-zahnreste entfernt, sowie eine erheblicheVerletzung des Hauptnervs im Unterkie-ferbereich festgestellt. Die Klägerinbeklagt seit dem Eingriff Taubheitsgefüh-le in der linken Gesichtshälfte, am Unter-kiefer und den Lippen, verbunden miteinem maskenartigen Äußeren der linkenGesichtshälfte, immer wieder auftreten-de Bissverletzungen beim Kauen sowieSchmerzen mit Nebenwirkungen, wieVerspannungen im Schulter/Nackenbe-reich, Kopfschmerzen, Schüttelfrost,Übelkeit, Brechreiz, Schwindel, Schlafstö-rungen und Abgespanntheit.

Urteil des LandgerichtsDessau-Roßlau vom 8.10.2013

Das LG Dessau-Roßlau kommt in seinemUrteil zu dem Ergebnis, dass die Klägeringegen den Beklagten einen Anspruchgemäß §§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 1, 2, 253Abs. 2, 823 Abs. 1, 2 BGB i.V.m. §§ 223Abs. 1, 224 Abs.1 StGB auf Ersatz des

materiellen Schadenssowie Zahlung einesSchmerzensgeldes inHöhe von 10.000 € hat.Die den Schadensersatzauslösende Vertragsver-letzung seitens desBeklagten liege in Formeines Aufklärungsfehlersvor. Zwar sei die erfolgteGrundaufklärung des Pa-tienten im vorliegendenFall nicht zu beanstanden.Auch habe der Umstand,dass diese fast drei Mona-te vor Beginn des Eingriffsstattgefunden habe, kei-ne Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeitselbiger. Jedoch sei eine vorwerfbare Ver-tragsverletzung darin zu sehen, dass derBeklagte trotz der von ihm erkanntenschwierigen Lage des Weisheitszahnes –das Röntgenbild habe laut Sachverständi-gen dem kundigen Betrachter die leichtnachvollziehbare Erkenntnis aufge-drängt, dass bei der Behandlung der Klä-gerin wegen des sehr ungewöhnlichenVerlaufes des Nervus mandibularis beson-dere Schwierigkeiten zu erwarten seien –die Klägerin nicht auf die Möglichkeiteiner kieferchirurgischen Alternativbe-handlung hingewiesen habe.

„Zwar hat im Allgemeinen ein Arzt demPatienten ungefragt nicht zu erläutern,welche Behandlungsmethoden theore-tisch in Betracht kommen und was füroder gegen die eine oder andere dieserMethoden spricht, solange er eine Thera-pie anwendet, die dem medizinischenStandard genügt. Die Behandlungsme-thode ist primär Sache des Arztes. DieWahrung des Selbstbestimmungsrechtsdes Patienten, dem stets die Entschei-dung darüber zusteht, ob und in wel-chem Umfange er einen ihm angerate-nen ärztlichen Heileingriff mit den damitverbundenen Chancen und Risiken fürseinen Körper und seine Gesundheitzustimmen will, kann darüber hinaus frei-lich auch die Unterrichtung über alterna-tiv zur Verfügung stehende Behandlungs-möglichkeiten erfordern. Stehen für eine

Aufklärungspflicht überBehandlungsalternative in Spezialpraxis

Dr. Dirk Erdmann

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F O RUM

medizinisch sinnvolle und indizierte The-rapie mehrere Behandlungsmethodenzur Verfügung, die zu jeweils unter-schiedlichen Belastungen des Patientenführen oder unterschiedliche Risiken undErfolgschancen bieten, muss der Patient– selbstverständlich nach sachverständi-ger und verständnisvoller Beratung desArztes – selbst prüfen können, was er anBelastungen und Gefahren im Hinblickauf möglicherweise unterschiedlicheErfolgschancen der verschiedenen Be-handlungsmethoden auf sich nehmenwill. Ist eine Spezialbehandlung ange-zeigt, die in der betreffenden Praxis nichtdurchgeführt werden kann, ist eine Wei-terverweisung des Patienten erforderlich;die Unterlassung wäre ein ärztlicherBehandlungsfehler.”

Der Eingriff sei dementsprechend alsrechtswidrig zu qualifizieren. Auchbestünden keine Zweifel daran, dass derEingriff selbst zu der körperlichen Beein-trächtigung der Klägerin geführt hat,sodass die anspruchsbegründenden Vor-

aussetzungen des Schadensersatzan-spruches insgesamt erfüllt seien.

Ausgleichspflichtig seien die materiellenSchäden. Darüber hinaus stehe der Klä-gerin ein Schmerzensgeldanspruch inHöhe von 10.000 € zu. Bezüglich derBemessung der Höhe des Schmerzens-geldes führt das LG Dessau-Roßlau unteranderem aus:„Nach den sachverständigen Feststellun-gen ist im vorliegenden Verletzungsfalltypische Folge ein irreversibles Taubheits-gefühl des Unterkiefers bis zur Lippen-mitte mit möglichen möglichen Bissver-letzungen und entsprechenden Ge-fühlsbeeinträchtigungen beim Essen undSprechen. Soweit der Sachverständigedie Verspannungen im Nacken- undSchulterbereich nicht als typische verlet-zungsbedingte oder mögliche Folgen desstreitgegenständlichen Eingriffs qualifi-ziert hat, erscheinen sie doch in psychi-scher Hinsicht als nachvollziehbar. Hinge-gen sind auch nach sachverständigerEinschätzung fortdauernde Schmerzen

und Kribbelgefühle verletzungstypisch.Die Klägerin begab sich nach Fortdauernder Beschwerden nach dem Eingriff ineine Schmerztherapie. Bis zum gegen-wärtigen Zeitpunkt unterzieht sie sich entsprechenden schmerztherapeuti-schen Maßnahmen in der Universitäts-klinik L. Die Unabsehbarkeit dieserZustände rechtfertigt die Höhe des zuge-sprochenen Schmerzensgeldbetrages.”

Quelle: Newsletter der Kanzlei Dr.Halbe Rechtsanwälte vom 2. Septem-ber 2014

Nachdruck aus www.adp-medien.devom 02.09.2014

dr. dirk erdmannadp®-medien, agentur & verlagfon: 0172-5959231, fax: 02129-567931mail 1: [email protected] mail 2: [email protected] web: www.adp-medien.defriedhofstr. 65, 42781 haan/rheinland

Umsatzsteuerfalle bei Praxisgemeinschaften

Nach § 14 UStG sind Umsätze ausHeilbehandlungen durch Zahnärztevon der Umsatzsteuer befreit. DerBegriff „Heilbehandlungen“ wirddabei zunehmend eng ausgelegt. Sozählen dazu nicht rein ästhetischeBehandlungen wie Bleaching oderVeneers, die nur aus kosmetischenGründen eingegliedert werden.

Durch ein Urteil des Finanzgerichtes Nie-dersachsen (FG) (Az. 5 K 159/12) wurdejetzt deutlich, dass bei Praxisgemein-schaften ein weiteres Problem besteht. Indem Urteil, dass mittlerweile rechtskräf-tig ist, ging es um folgende Konstellation:Eine aus vier Humanmedizinern beste-hende Berufsausübungsgemeinschaft(BAG) schloss mit einem weiteren

Humanmediziner eine Praxisgemein-schaft, d.h. die BAG und der Einzelarzttraten jeweils nach außen getrennt auf.Der Einzelarzt war berechtigt, die Räumeund Geräte der BAG zu nutzen sowie dasnichtärztliche Personal der BAG inAnspruch zu nehmen. Als Gegenleistungtrug der Einzelarzt 20 % der Gesamtko-sten der Praxis und zahlte zusätzlich einePauschale für die Geschäftsführung.Das FG entschied, dass die entgeltlicheÜberlassung medizinischer Geräte, vonPraxisräumen oder von Personal an denEinzelarzt nicht von der Umsatzsteuerbefreit sind, da diese von der BAG an einNichtmitglied, nämlich den Einzelarzt,erbracht wurden. Nicht anders wäre dieBeurteilung bei einer Praxisgemeinschaftzwischen zwei Einzelärzten, bei der einer

der Einzelärzte die Räume anmietet, dasPersonal einstellt etc. und dies dem ande-ren Einzelarzt entgeltlich zur Verfügungstellt. Die Umsatzsteuerbefreiung für solcheinfrastrukturellen Leistungen setzt übri-gens bei Gemeinschaften zusätzlich vor-aus, dass „die Gemeinschaft von ihrenMitgliedern lediglich die genaue Erstat-tung des jeweiligen Anteils an dengemeinsamen Kosten fordert“ (§ 4 Nr. 14d UStG).

Dr. med.dent. Wieland SchinnenburgRechtsanwaltFachanwalt für MedizinrechtLerchenfeld 3 – 22081 Hamburg

Aus www.zaend.de

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 23

FORUM

Mehr als 200 Aussteller aus Indu-strie und Handel freuen sichdarauf, dem dentalen Fachpu-

blikum auf der id süd, die dieses Jahr am18. Oktober in Halle A1 der Messe Mün-chen (Eingang West) stattfindet, ihre Pro-dukte und Dienstleistungen zu präsentie-ren und somit umfangreich zuinformieren. Neben der reinen Warenprä-sentation bietet der Veranstalter denBesuchern zudem ein informatives fachli-ches sowie ein attraktives erlebnisorien-tier-tes Rahmenprogramm.

Auf dem optimierten Service-Highwaystehen die Themen „Wasser & Hygiene“sowie „Aufbereitung, Reini-gung undDokumentation von Instrumenten undMaschinen“ im Mittelpunkt. Das Ange-bot richtet sich insbeson-dere an zahn-medizinische Fachangestellte - jederInteressierte kann dort an verschiedenenArbeitsstationen unter Anleitung vonExperten des Dentalfachhandels z. B. ler-nen, wie kleinere Wartungsarbeitenselbstständig durch-geführt oderbestimmte Abläufe bei der Praxishygienedurch technisches Wissen optimiert wer-den können.

Das Angebot in der Dental-Arena rich-tet sich primär an allgemein aufgestellteZahnärztinnen und Zahnärzte, die sich imBereich Endodontie auf den neuestenStand der Wissenschaft bringen lassenmöchten. Dr. Ralf Schlichting, Spezialistfür den Fachbereich Endodontie und Vor-standsmitglied der DGET, geht in seineraktuali-sierten Präsentation detailliert aufalle Schritte ein, die für eine professionel-le und insbesondere erfolgreiche endo-dontische Behandlung notwendig sind,angefangen von mikrobiologischenGrundlagen bis hin zur post-endodonti-schen Versorgung.

Alle Interessierten können auf der Ver-anstaltungs-Website www.iddeutsch-land.de/sued ab sofort den Online-Newsletter bestellen, um anschließendper E-Mail über Neuigkeiten zu Aktionen,Benefits und die ausstellenden Unterneh-men informiert zu werden. Dort finden

sie zudem Details zu den einzelnen Rah-menprogrammpunkten sowie viele wei-tere Informationen wie z. B. zu Anfahrt,Öffnungszeit, Registrierung und zur Tom-bola.

id süd 2014

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24 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

4) Prophylaxe BasiskursRef.: Frau Ulrike Wiedenmann, DHEUR 550,00 (inkl. Skript und Verpfle-gung)

Kurs 528Kursort: INGOLSTADT Beginn 08.05.2015Fr. – Sa. 08.05. – 09.05.2015,(9 – 18 Uhr)Fr. – Sa. 15.05. – 16.05.2015,(9 – 18 Uhr)Do./Fr./Sa. 11.06./12.06./13.06.2015,(Praktischer Teil) Gruppen A/BMi. 17.06.2015 (9 – 15.30 Uhr)Ort: ART Hotel Pfeffermühle, Manchinger Straße 68, 85053 Ingolstadt

5) Prophylaxe BasiskursRef.: Frau Ulrike Wiedenmann, DHEUR 550,00 (inkl. Skript und Verpfle-gung)

Kurs 526Kursort: MÜNCHEN Beginn 15.10.2015Do. – Fr. 15.10. – 16.10.2015,(9 – 18 Uhr)Do. – Fr. 22.10. – 23.10.2015,(9 – 18 Uhr)Do./Fr./Sa. 12.11./13.11./14.11.2015,(Praktischer Teil) Gruppen A/BMi. 18.11.2015 (9 – 15.30 Uhr)Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

6) PZR – aber richtig!!Ref.: Frau Ulrike Wiedenmann, DHEUR 180,00 (inkl. Skript und Verpfle-gung)

Kurs 527Kursort: MÜNCHEN Beginn 25.06.2015Do. 25.06.2015, (9 – 18 Uhr)Fr. 26.06.2015, (9 – 18 Uhr)Praktischer Teil – Gruppen ASa. 27.06.2015, (9 – 18 Uhr)Praktischer Teil – Gruppe BOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernDie Veranstaltungen/Kurse finden nach den Leitsätzen und Punktebewertungen von BZÄK und DGZMK statt.

2) 1-Tages-Röntgenkurs(10 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutzNur für ZFA, die ihre Röntgen-prüfung zeitnah wiederholen muss

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 130,00 (für Verpflegung istgesorgt)

Kurs 614Mi. 05.11.2014, 09.00 – 18.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

3) Prophylaxe BasiskursRef.: Frau Ulrike Wiedenmann, DHEUR 550,00 (inkl. Skript und Verpfle-gung)

Kurs 525Kursort: MÜNCHEN Beginn 14.11.2014Fr. – Sa. 14.11. – 15.11.2014,(9 – 18 Uhr)Fr. – Sa. 21.11. – 22.11.2014,(9 – 18 Uhr)Do./Fr./Sa. 11.12./12.12./13.12.2014,(Praktischer Teil) Gruppen A/BMi. 17.12.2014 (9 – 15.30 Uhr)Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Seminare für zahnärztlichesPersonal

Seminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte:1) Aktualisierung der Fachkunde imStrahlenschutz für ZÄ

Ref.: Dr. Klaus Kocher

EUR 50,00 (inkl. Skript)

ROSENHEIM: Kurs 157Fr. 17.10.2014, 18:30 bis 21:30 UhrOrt: Gasthof Höhensteiger, Western-dorfer Str. 101, 83024 Rosenheim

Weitere regionale Termine inPlanung

7) BLEACHINGFür Mitarbeiter/innen, Zahnärzte/innen

Erfahren Sie mehr über:– Ursachen einer Zahnverfärbung– Möglichkeiten und Grenzen einerZahnaufhellungsbehandlung

– Anwendung verschiedener Methoden

Ref.: Frau Ulrike Wiedenmann, DHEUR 80,00 (inkl. Skript und Verpfle-gung)

Kurs 223Kursort: MÜNCHEN Mi. 28.01.2015, (14 – 18 Uhr)

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

8) KOMPENDIUM-ZFARef.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFEUR 50,00 (inkl. Skript, Mittagessen+ 1 Getränk)

Block II, Teil 1 – Zahnersatz BasicsKurs 9011Sa. 25.10.2014, 09:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

9) KOMPENDIUM-ZFARef.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFEUR 50,00 (inkl. Skript, Mittagessen+ 1 Getränk)

Block II, Teil 2 – Zahnersatz SupremeKurs 9012Sa. 28.02.2015, 09:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

10) KOMPENDIUM-ZFARef.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFEUR 50,00 + Prüfung EUR 80,00 (inkl. Skript, Mittagessen + 1 Getränk)

Block II, Teil 3 – Zahnersatz UpdateKurs 9013Sa. 07.03.2015, 09:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 25

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

11) VORBEREITUNGSKURS AUF DIEABSCHLUSSPRÜFUNG ZUR ZFA

„Zahnersatz kompakt”Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFThemen: ZE – festsitzend, heraus-nehmbar, kombiniert festsitzendund herausnehmbar (Rep.) mit prüfungsrelevanter Abrech-nungEUR 50,00 / EUR 56,00 (inkl. Skript,Mittagessen + 1 Getränk)

Kurs 9017Sa. 14.03.2015, 09:00 bis 18:00 UhrOrt: Gasthaus Zum Löwen, Landshuter Str. 66, 85356 Freising

Kurs 9016Sa. 18.04.2015, 09:00 bis 18:00 UhrOrt: Andechser Hof, Zum Landungs-steg 1, 82211 Herrsching

Kurs 9015Sa. 09.05.2015, 09:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

12) VORBEREITUNGSKURS AUF DIEABSCHLUSSPRÜFUNG ZUR ZFA„Fit für die praktische Prüfung”Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFErarbeitung und Präsentation vongestellten Aufgaben, einzeln und inGruppen (learning by doing)EUR 50,00 (inkl. Skript, Mittagessen + 1 Getränk)

Kurs 9014Sa. 21.03.2015, 09:00 bis 18:00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Kurs 9018Sa. 25.04.2015, 09:00 bis 18:00 Uhr

Ort: Gasthof-Hotel Höhensteiger,Westerndorfer Straße 101,83024 Rosenheim

Kurs 9019Sa. 20.06.2015, 09:00 bis 18:00 UhrOrt: Gasthaus Zum Löwen, Landshuter Str. 66, 85356 Freising

13) VORBEREITUNGSKURS AUF DIEABSCHLUSSPRÜFUNG ZUR ZFA„WiSo-Prüfungsvorbereitung”Ref.: Dr. KröningerDiese Vorbereitung hilft Ihnen mit vielenBeispielen und einem guten Skript IhreWiSo-Prüfung erfolgreich zu meistern.EUR 50,00 / EUR 56,00 (inkl. Skript, Mittagessen + 1 Getränk)

Kurs 9103Sa. 18.04.2015, 09:00 bis 18:00 Uhr

Ort: Gasthaus Zum Löwen, Landshuter Str. 66, 85356 Freising

Kurs 9102Sa. 25.04.2015, 09:00 bis 18:00 Uhr

Ort: Andechser Hof, Zum Landungssteg1, 82211 Herrsching

Kurs 9104Sa. 09.05.2014, 09:00 bis 18:00 UhrOrt: Gasthof-Hotel Höhensteiger,Westerndorfer Straße 101,83024 Rosenheim

14) Update BEMA/GOZFür Auszubildende, ZFA’s und WiedereinsteigerRef.: Ch. Kürzinger, ZMFjeweils EUR 80,00 (inkl. Skript undVerpflegung)

Kurs 2111Teil 1Fr. 24.04.2015, 09:00 bis 17:00 Uhr

Kurs 2112Teil 2Fr. 08.05.2015, 09:00 bis 17:00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

15) ZMP Aufstiegsfortbildung2015/2016 (in München)

Termin: März 2015 bis Dezember 2015 Ref.: Dr. Klaus Kocher, ZA;Fr. Ulrike Wiedenmann, DH;Fr. Katja Wahle, DH, Praxismanagerin;Fr. Annette Schmidt, StR, Pass;Dr. Catherine Kempf, Ärztin

EUR 2540,00 (alle Bausteine)zuzügl. BLZK Prüfungsgebühren

EUR 1990,00 (ohne Baustein 1) zuzügl.BLZK Prüfungsgebühren

Kurs 417Termine:Baustein 1: 05.03. – 07.03.2015,

13.03. – 14.03.2015Baustein 2.1: Beginn 09.07.2015Baustein 2.3: Beginn 19.11.2015Baustein 2.2: Beginn 02.12.2015

Kurs 417-1Vorbereitungskurs für PrüfungBaustein 1EUR 100,00 (inkl. Skript und Verpfle-gung)Termine:Baustein 1: 05.03. – 07.03.2015,Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

16) Notfallsituationen in Ihrer Zahnarztpraxis

Ref.: Johann Harrer, RettungsassistentEUR 400,00 Praxispauschale bis 10 PersonenKurstermine nach Vereinbarung.

Alle Seminare können online unter www.zbvoberbayern.de unter der Rubrik „Fortbildung“ gebucht werden. Hier finden Sieauch detaillierte Erläuterungen zu den jeweiligen Seminaren. Darüber hinausgehende Informationen zur verbindlichenKursanmeldung erhalten Sie bei Frau Ruth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68,

Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

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26 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldebogen Bitte alle Angaben IN DRUCKSCHRIFT und vollständig!

Name Kursteilnehmer: Vorname Kursteilnehmer:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis:

Praxisstempel:Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die jeweiligen Anlagen beigefugt werden (jeweils nur in Kopie!):

Zahnärztliches Personal:für Röntgenaktualisierung: Röntgenbescheinigungfürr Röntgenkurs (1-/3-tägig): Helferinnenurkunde/-brieffür Prophylaxe Basiskurs: Helferinnenurkunde/-brief

und RöntgenbescheinigungfürZMP: 1.) Bescheinigung u�ber mind. 1 Jahr Berufserfahrung

2.) Helferinnenurkunde/-brief und Röntgenbescheinigung3.) Nachweis eines absolvierten Kurses u�ber Maßnahmen in med. Notfällen (mind. 16 UE)

Zahnärzte: für Aktualisierung-Röntgen: nur möglich mit vorhandener deutscher Fachkunde!

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:

Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern

Ruth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n

Kursgebühren für folgende Fortbildung/Kurs: für Teilnehmer(in):

in Höhe von € zum Fälligkeitstag laut Rechnung der Fortbildung zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr.: BLZ: Bank:

BIC: IBAN:durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitur an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Last-schrift einzulösen

Datum, UnterschriftName und Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel)

Kursbezeichnung:

Kursdatum: Kursort:

Kursnummer: Kursgebühr:

nur von Zahnärzten/-innen auszufüllen: � Röntgenskript zusenden� Deutsche Fachkunde vorhanden

Anschrift Praxis: Telefon Praxis:

Gläubiger-ID: DE07ZZZ00000519084. Mandatsreferent: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 27

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

„Update BEMA / GOZ”für Auszubildende, ZFA’s und Wiedereinsteiger

Hier erarbeiten Sie sich die neue GOZ invielen Beispielen mit einer Gegenüber-stellung GOZ/Bema im Übungsteil – Kur-se in München – je Kurs 80,00 € (inkl.Verpflegung).

1. Teil: Allgemeine Bestimmungen /Leistungen, Kons., chirurgische Leistungen

2. Teil: ZE, PAR, Übersicht über die TeileSchienentherapien, FAL/FAT,Implantologie

Alle Kursteile sind mit begleitendenÜbungen Bema/GOZ im Vergleich, damitauch das Bema Wissen gleichzeitig geübtwird.

Termine

Teil 1:Freitag, 24.04.20159.00 bis 17:00 Uhr

Teil 2:Freitag, 08.05.20159.00 bis 17:00 Uhr

Kursort:ZBV-Oberbayern, Elly-Staegmeyr Str. 15, 80999 München-Allach

Referentin:Christine Kürzinger

Prophylaxe-BasiskursFortbildung für ZahnmedizinischeFachangestellte nach der Fortbil-dungsordnung der BLZK

Kursgebühr:EUR 550,00

Referentin: Fr. Ulrike Wiedenmann, DH

Termin:München, 14.11.2014 – 17.12.2014

Ingolstadt, 08.05.2015 – 17.06.2015

München, 15.10.2014 – 18.11.2015

Nähere Informationen/Datensiehe Ausschreibung.

PZR – aber richtig!!Die Grundlagen der professionellen Zahnreinigungvon A – Z

In diesem 2-Tageskurs werden die Grund-lagen der professionellen Zahnreinigungin Theorie und Praxis vermittelt. Von A wie Anamnese bis Z wie Zahnhalte-apparat. Unter fachlicher Anleitung wird am 2. Kurstag die Theorie in die Praxis umge-setzt. Sie erlernen durch gegenseitigesÜben die – richtige Durchführung des PSI und ver-schiedene Indices

– Anwendung von manuellen undmaschinellen Instrumenten

– Glatt- und Interdentalraumpolitur – Ergonomie und Abstützung

Kursgebühr: EUR 180,00 (inkl. Verpflegung)

Referentin:Ulrike Wiedenmann, DH

Kursort:ZBV Oberbayern, 80999 München-Allach, Elly-Staegmeyr Str. 15

Kursdauer:2 Tage, Uhrzeit jeweils 9:00 Uhr – 18:00 Uhr

Kursnummer: 527

Neuer Termin in München: Do. 25.06. – Sa. 27.06.2015

Termine:

Do. 25.06.2015(Theorie) Gruppe A und B

Fr. 26.06.2015(praktisches Arbeiten) Gruppe A

Sa. 27.06.2015(praktisches Arbeiten) Gruppe B

Anmeldung bitte mittels Anmelde-formular des ZBV-Oberbayern anRuth Hindl, Tel. 0 8146-99 79 568,Fax: 0 8146-99 79 895

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28 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

ZBV Oberbayern

Zertifizierter Ausbildungsbetrieb – Best Practice Center –Eckpunkte

Ziele und Zielgruppe:Ausbildungsrelevantes Wissen für Zahn-ärztinnen/Zahnärzte und Praxismanager/innen

Inhalte (u.a.):Modul 1 (22./23.05.15)Praxis der Ausbildung

Modul 2: (18./19.09.15)Führung

Modul 3: (09./10.10.15)Unternehmerische Fragestellungen

Veranstalter:ZBV Oberbayern

Kosten:Kosten je Modul: 325 Euro

Der Kurs besteht aus 3 Modulen. Einzel-buchung von Modulen ist nicht möglich.

Prüfungsgebühr: 250 Euro (einmalig)

Herausforderung

Der Bedarf an qualifizierten Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern in derZahnarztpraxis ist kontinuierlich hoch.Gut ausgebildetes und fähiges Personalist ein wesentlicher Faktor für die Patien-tenzufriedenheit, da die Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter vielfältige undzunehmend komplexe Aufgabenübernehmen, den Kontakt zu den Patien-ten halten, erste Ansprechpartner bei Ter-minvereinbarungen sind und somit dasBild der Praxis mitprägen.

Patienten schätzen kompetente,freundliche und gut ausgebildeteMitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diebei der Behandlung unterstützen und fürden reibungslosen Ablauf der Prozesse imBackoffice sorgen.

Mit fähigem Personal können Sie sich alsZahnärztin/Zahnarzt auf die Behand-lung konzentrieren und müssen sich

nicht mit anderen Tätigkeiten befassen.

Statt am Arbeitsmarkt nach Personal zusuchen, bietet es sich an, in die Ausbil-dung zu investieren und damit direktenEinfluss auf die Qualifikation zu neh-men.

Lösung

Ausbildung lohnt sich!Unternehmen, die selbst ausbilden,„gewinnen qualifizierte und loyale Fach-kräfte, reduzieren die Gefahr personellerFehlentscheidungen und verringern dieKosten bei der Suche nach geeignetemPersonal auf dem Arbeitsmarkt. … Häu-fig ist es auch so, dass bei vielen Auszubil-denden die Erträge höher sind als dieSumme der Kosten für Ausbildungsver-gütung, Sozialleistungen, Ausbildung.“(IHK Bildungszentrum 2010, S. 5)

Zertifikat als WettbewerbsvorteilDas vom ZBV Oberbayern gemeinsam mitdem Institut für Unternehmenssteuerungund Veränderungsmanagement (UVM-Institut München) vergebene Zertifikat„Best Practice Center – Ausbildungsbe-trieb“ signalisiert den künftigen Auszu-bildenden die Ausbildungskompetenzder Praxis und stellt einen klaren Vorteilim Wettbewerb um qualifizierte Auszu-bildende dar.

Rahmenbedingungen

Das Zertifikat wird erteilt, wenn ein Vor-bereitungskurs besucht und eine darananschließende Prüfung erfolgreich abge-legt wird.

Der Vorbereitungskurs besteht aus 3Modulen à 2 Tagen (Freitag/Samstag)und findet in den Räumen des ZBV Ober-bayern in München-Allach statt.

Modul 1: Praxis der Ausbildung– Planung und Durchführung der Ausbildung

– Lerntheorien und Lehrmethoden– Rechtsgrundlagen der Ausbildung

Modul 2: Führung– Führung von Auszubildenden (Generation Y)

– Kommunikation– Teamarbeit und Konfliktmanagement

Modul 3: Unternehmerische Frage-stellungen– Ausbildungsstrategie, Personalpla-nung, Leitbild

– Employer Branding, Organisation:Stellenprofile, Personalmanagementund Workflow-Management

Kontakt:

ZBV OberbayernKursverwaltungFrau Ruth Hindl Tel. 0 8146-99 79 568,Fax: 0 8146-99 79 895www.zbvobb.de

Der Kurs findet in den Schulungsräumendes ZBV Oberbayern statt:Elly-Staegmeyr Straße 15 in 80999 Mün-chen-Allach.

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 29

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Der ZBV Oberbayern bietet folgenden neuen Kurs an:

BLEACHINGDer Wunsch nach „weißen“ Zähnenbesteht bei uns Menschen schon seitJahrzehnten, auch bei Ihren Patienten.

Studien zeigen, dass bei sachgemäßangewendeten Materialien keine Zahn-schäden zu befürchten sind.

Erfahren Sie mehr über:• Ursachen einer Zahnverfärbung

• Möglichkeiten und Grenzen einerZahnaufhellungsbehandlung

• Anwendung verschiedener Methoden

Termin:Mittwoch, 28.01.2015 in München

Uhrzeit:14.00 – 18.00 Uhr

Kursgebühr:80,00 Euro inkl. Getränke und Verpfle-gung

Referentin:Frau Wiedenmann, DH

Verbindliche und schriftliche Anmel-dung:Per Einzugsermächtigung über die Kurs-gebühren an: Verwaltung der Fortbildungen des Zahn-ärztlichen Bezirksverbandes OberbayernRuth Hindl, Grafrather Str. 8, 82287Jesenwang, Tel.: 0 81 46-9 97 95 68,FAX: 9 97 98 95, [email protected]

ANZEIGENAUFTRAGName/Vorname

Straße

PLZ/Ort Telefon

Anzeigengröße Stellengesuch Stellenangebot Verschiedenes

115 x 55 mm 85,00 Euro 90,00 Euro 115,00 Euro

115 x 40 mm 70,00 Euro 75,00 Euro 100,00 Euro

115 x 30 mm 50,00 Euro 55,00 Euro 75,00 Euro

55 x 30 mm 35,00 Euro 40,00 Euro 45,00 Euro

Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro 7,00 EuroZahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck

Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug

Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrech-nungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Bank Kto.-Nr. BLZ

Achtung! Bei Anzeigenschaltung »1/32 (40 x 35 mm)« ist der maximale Textumfang auf 90 Anschläge (3 Zeilen dieses Auftrages) begrenzt.

ANZEIGENTEXT:

Alle Preis zzgl. 19% MwST.

HaasMedia Angelika HaasSalzbergweg 20, 85368 WangTelefax 0 8761-7290541

Der BezirksverbandAusgabe Nr.:

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30 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

ZMP-Ausbildung mit Hingabe undKnowhow:Investieren Sie in Ihre Zukunft –Werden Sie zahnmedizinische Prophylaxeassistentin!

Der Sommer ist vor-bei: Das Jahr 2015nähert sich. Im Früh-

jahr startet die neue Staffelder ZMP-Ausbildung desZBV Oberbayern.

Machen Sie mit! ProfitierenSie von unserer Erfahrung!Spüren Sie den Spaß, mehrzu wissen und zu könnenals andere! Genießen Siedie Wertschätzung „Ihrer“Patienten und Ihrer Chefssowie Chefinnen!

Der ZBV Oberbayern enga-giert sich seit Jahrzehntenfür zahnärztliche sowieMitarbeiterInnen-Fortbil-dungen. Speziell seit vierJahren bietet er die begehr-te ZMP-Aufstiegsfortbil-dung an.

Das Referententeam arbei-tet fächerübergreifend,tauscht sich regelmäßig ausund liest die jeweiligenSkripte gegen. Ein Konzept,das sich bewährt hat.

Vier Damen und ein Herr:

DH Ulrike Wiedenmann,die Frau der ersten Stundefür die Bereiche Theorieund Praxis rund um dieKaries (erst die Entstehung,dann welche Tests undBehandlungen machenSinn?) und die Parodonto-logie (Grundlagen, Tests,Indizes/Befunde, Strate-gien, Recall/UPT): tatkräf-tig, klar, strukturiert – ohneWenn und Aber – Sie hältdie Zügel fest in der Hand:Was ist zu optimieren? Wieist mehr Benefit für die Teil-nehmerinnen zu gewin-

nen? Welche Inhalte sind mehr auszu-bauen bzw. zu üben? So gibt sie ihr Wis-sen und Können nicht nur im Baustein 1weiter: Auch in Baustein 2 ist sie seit die-sem Jahr wieder aktiv, um das kleine,rundum funktionierende Team zu erhal-ten.

DH und PM Katja Wahle aus Freiburgunterstützt die praktischen Bereiche:gegenseitige und Patientenprophylaxe,Abdrucknahme und Provisorienherstel-lung sowie Fissurenversiegelung. Der Partder Kommunikation mit Psychologie wirdebenfalls von ihr mit Erfahrung, Elan undBeispielen umgesetzt. Wie etablieren wirbei unseren Patienten eine neue Alltags-Routine? Bei ihr läuft die gesamte Theoriezusammen und wird zu einem Ganzengeführt.

Studienrätin und PAss AnnetteSchmidt lässt ein Kopfkino in den Teil-nehmerinnen entstehen, damit sie jeder-zeit bibelfest sind: A für Anamnese, Bbeinhaltet alle Befunde inklusive Bera-tung, Betreuung und Behandlung.Mundreinungsverfahren und Techniken(Schall-, Ultraschallgeräte, Handscaling,Polituren) mit anschließenden Wirkstoff-Therapien werden intensiv aufbereitetund anhand altersgerechter und befund-bezogener Patientenfälle geübt.

Anästhesistin Dr. Catherine Kempfhat die Bereiche Pharmakologie undAnamnese inklusive Konsequenzen über-nommen. Um speziell diese Themenlebendig werden zu lassen, hat der ZBVden Unterricht um einen halben Tagerweitert. Lebhaft und anschaulich wer-den die Praxis-relevanten Konsequenzenvermittelt: Blutdruck messen, Blutzuckerbestimmen, Sauerstoffsättigung wäh-rend des Rauchens erfassen etc.

Zahnarzt Dr. Klaus Kocher engagiertsich von Anfang an leidenschaftlich in derZMP-Aufstiegsfortbildung. Er ist unserSpezialist in Sachen Anatomie, Histolo-gie, Pathologie, Mikrobiologie und

Hygiene. Des Weiteren unterrichtet er dieFächer Rechtskunde und Qualitätsmana-gement. Wer anders kann diese Inhaltemit so viel Erfahrung, Über- und Weitblickbesser vermitteln als „der Mann imTeam“?

Gesundheit und Geld sind ein erfolgrei-ches Paar: Die Worte Aufstiegsfortbil-dung und finanzielles Investment bringenebenfalls die Vorteile auf den Punkt.

Der ZBV Oberbayern investiert ebenfallsin Sie: Ein funktionierendes Referenten-team – ein akzeptabler, fairer Preis – fach-liche Qualität und nur das Beste für Leibund Seele.Also. Schnuppern Sie in unserem Kurs-programm! Lernen Sie uns alle im Rah-men anderer Fort- und Ausbildungskur-sen kennen.

Wir warten auf Sie: Die Zukunft beginntheute.

Ulrike Wiedenmann

Katja Wahle

Annette Schmidt

Dr. Catherine Kempf

Dr. Klaus Kocher

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 31

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung im Bausteinsystem des Zahnärztlichen BezirksverbandesOberbayern

Terminübersicht:

Kursgebühren: EUR 2.540,00 alle Bausteine (1 – 2.3), zuzüglich Prüfungsgebühren der BLZKbzw.EUR 1.990,00 ohne Baustein 1 (bei Anerkennung des Prophylaxe-Basiskurses als Baustein 1 durch die BLZK)zuzüglich Prüfungsgebühren der BLZKKursgebühren zahlbar jeweils 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Bausteines

Fortbildung ZMP – MünchenZahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in 2015/2016

Kursort: München, ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Straße 15, 80999 München Änderungen vorbehalten. Kursbegleitend wird ein Testatheft geführt, Sie werden darüber noch genauer informiert.

€ Referenten Datum Unterrichtszeiten VoraussichtlichePrüfungstermineder BLZK

Baustein 1 550,00 Fr. U. Wiedenmann, DH 05.03. – 07.03.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr Prüfung Teil 1(5 Tage) 13.03. – 14.03.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr 19.05.2015

(Anmeldeschluss: 28.04.2015)

Baustein 2.1 1020,00 Fr. U. Wiedenmann, DH 09.07.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr(14 Tage) Fr. Annette Schmidt, StR 10.07.2015an 3 Tagen werden Fr. Dr. C. Kempf, Ärztin 11.07.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhrdie TN in Gruppen Fr. U. Wiedenmann, DH 23.07.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhreingeteilt

Fr. Annette Schmidt, StR 24.07.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrHerr Dr. Kocher, ZA 25.07.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrFr. Annette Schmidt, StR 22.09.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrFr. U. Wiedenmann, DH 23.09. – 26.09.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrFr. K. Wahle, DH, PMFr. U. Wiedenmann, DH 28.10. – 30.10.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrFr. K. Wahle, DH, PM jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrHerr Dr. Kocher, ZA 31.10.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr

Baustein 2.3 420,00 Fr. K. Wahle, DH, PM 19.11. – 21.11.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr(3 Tage)

Baustein 2.2 550,00 Fr. K. Wahle, DH, PM 02.04. – 04.04.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr Prüfung Teil 24 Tage) Fr. U. Wiedenmann, DH 12.01.2016

Fr. K. Wahle, DH, PM 05.12.2015 von 9:00 bis 18:00 Uhr (Anmeldeschluss: 21.12.2015)Bausteine 2.1, 2.2, 2.3werden zusammengeprüft

Prakt. Prüfung07.03.-11.03.2016Mündl. Prüfung17.03.-19.03.2016(Anmeldeschluss: 25.01.2016)

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32 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldung zur AufstiegsfortbildungZMP 2015/2016Name: Vorname:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis (AG):

Anschrift Praxis:

Telefon Praxis:

Anmeldeunterlagen liegen bei: • !! NEU !! Bescheinigung über eine mind. 2-jährige Berufser-fahrung !! NEU !! (Datenangabe erforderlich!)

• Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung (voreiner Zahnärztekammer) zur Zahnmedizinischen Fachangestelltenoder eines gleichwertigen, abgeschlossenen, beruflichen Ausbil-dungsgangs (Feststellung obliegt der BLZK)

• Nachweis eines absolvierten Kurses über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (mind. 16 Unterrichtsstunden, nicht älterals 2 Jahre)

• Nachweis der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz i. S. d.§ 18 a Abs. 3 RöV

• Falls das erfolgreiche Ablegen des Prophylaxekurses als Baustein 1 zur Fortbildung zur/m ZMP anerkannt wurde, muss diesdurch eine entsprechende Bescheinigung der BLZK nachgewiesen werden.

Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n Kursgebühren für die Aufstiegsfortbildung zur ZMP der Teilnehmer(in):

in Höhe von 2.540,00 € bzw 1.990,00 € ohne Baustein 1, (unzutreffenden Betrag bitte durchstreichen) jeweils 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Bausteines,zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr. BLZ: Bank:

BIC IBANdurch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Name u. Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel) Datum, Unterschrift

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes OberbayernRuth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Praxisstempel:

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084. Mandantsreferenz: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification)Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 33

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

„ECONODENT”Betriebswirtschaftslehre für Zahnärzte/-innen und Praxismitarbeiter/innen

Der ZBV Oberbayern hat in Zusammenar-beit mit der Externen Weiterbildung derLudwig-Maximilians-Universität (LMU)München und dem UVM-Institut ein Pro-gramm „Econodent – BWL-Kenntnissefür Zahnärzte“ entwickelt, welches aufdie Bedürfnisse der Zahnarztpraxen zuge-schnitten ist. Das Programm wird vomZBV Oberbayern in Zusammenarbeit mitDozentinnen und Dozenten der Fakultätfür Betriebswirtschaft der LMU und desUVM-Institutes durchgeführt. Es vermit-telt unverzichtbare Kenntnisse derBetriebswirtschaftslehre in mehreren the-matisch gegliederten Modulen undumfasst 15 Tage Betriebswirtschaftslehresowie zwei Tage Gebührenrecht (GOZund BEMA, dargeboten von Herrn Dr.Peter Klotz und Frau Christine Kürzinger).

Ziel beim Erwerb dieses Zertifikates ist es,die erforderlichen betriebswirtschaftli-chen Fachkenntnisse und Fähigkeiten zuerlangen, um eine Zahnarztpraxis effi-zient und gewinnbringend zu betreiben.

Das Programm vermittelt den Teilneh-menden grundlegendes praxisrelevantesWissen für eine ökonomische Praxisfüh-rung. Dabei wird die breite Palette anGebieten abgedeckt, die in einem Kon-text zur zahnärztlichen Praxis stehen. DieInhalte werden in Zusammenarbeit mitdem ZBV ausgearbeitet, wodurch diehohe Praxisrelevanz sichergestellt ist.

Die Module zur BWL umfassen die Themengebiete Grundlagen der BWL,Buchführung, Controlling, Kostenrech-nung, Steuern, Investition und Finanzie-rung, Personalmanagement, Organisati-on, Prozess- und Qualitätsmanagement,Marketing, Arbeitsrecht, Versicherungen,Bankengespräche. Aber auch psychologi-sche Erkenntnisse fließen in das Pro-gramm ein, so z.B. Führung von Mitarbei-tern und Umgang mit Patienten.

Das Programm ist auf eine Dauer vonneun Monaten angelegt und startet imersten Quartal 2015. Zielgruppe sindneben niedergelassenen Zahnärzten sel-ber auch Assistenten in Zahnarztpraxen

und Mitarbeiter, die mit kaufmännischenFragestellungen in Praxen betraut sindund daher betriebswirtschaftliches Wis-sen benötigen.

Das Programm bedient sich neuesterMedien, Methoden und Vermittlungsfor-men. So wird das Programm durch eineOnline-Lernplattform begleitet, die einselbstgesteuertes Lernen zeit- und orts-unabhängig ermöglicht. Zusätzlich zuden Präsenzterminen kann so jederzeitauf Lerninhalte zugegriffen werden unddiese vertieft werden.

Die Kursgebühr in Höhe von € 2.430,00für 11 Module kann man als außeror-dentlich günstig bezeichnen. Ermöglichtwird dies dadurch, dass der ZBV Oberbay-ern als regionale Berufsvertretung derZahnärzteschaft allein das Wohl seinerMitglieder sowie deren Mitarbeiterinnenim Auge hat und – anders als private Fort-bildungsanbieter – keine Gewinnerzie-lungsabsicht verfolgt, sondern reinkostendeckend ohne Kalkulation einerGewinnmarge wirtschaftet.

Nachfolgend möchte ich Sie als potentiel-le Interessenten mit den einzelnen The-menbereichen vertraut machen undzugleich auf die Termingestaltung hin-weisen.

Nach Beendigung des Programms erhal-ten die Teilnehmer/innen eine Teilnahme-bestätigung mitsamt erzielten Fortbil-dungspunkten (120 Punkte bzw. 135Punkte) nach der Punktebewertung vonFortbildungen der Bundeszahnärztekam-mer und der DGZMK.

Wer diesen Kurs besucht, soll die erforder-lichen betriebswirtschaftlichen sowiegebührenrechtlichen Fachkenntnisse undFähigkeiten erlangen, um eine Zahnarzt-praxis effizient und gewinnbringend zubetreiben. Das Curriculum vermittelt denTeilnehmern daher grundlegendes praxis-relevantes Wissen für eine ökonomischePraxisführung. Dabei wird die breite Palet-te an Gebieten abgedeckt, die in einemKontext zur zahnärztlichen Praxis stehen.

Der ZBV Oberbayern bietet zudem denTeilnehmern die Möglichkeit, nachAblauf des Curriculums eine Prüfungzum Erwerb des Zertifiktats „Dentalöko-nom“ bzw. „Dentalökonomin“ abzule-gen. Hierbei handelt es sich um eine frei-willige Prüfung, in der ein Querschnittaus den 11 Modulen abgefragt wird. ZurTeilnahme an dieser Zertifikatsprüfung istnach Ablauf der 11 Module eine Gebührin Höhe von 250,00 Euro zu entrichten.

Dr. Klaus Kocher1. Vorsitzender

Bei Interesse können Sie sich an HerrnSteiner, Tel. 089/79 35 58 81 bzw. [email protected] wenden.

Rahmendaten

Teilnahmegebühr für 11 Module:2.430,00 Euro

Freiwillige Zertifikatsprüfung:250,00 Euro

Geplante Teilnehmerzahl: 25

Kursort:München, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 80999 München, 2. Stock

Zeitraum:11 Module zwischen 16. Januar und26. September 2015.Jeweils 09:00 – 18:00 Uhr

Termine und Inhalte

MODUL 1Freitag, 16.01.2015 – Grundlagen der BWL/ Buchführung(Prof. Christian Hilz, UVM-Institut)

Grundbegriffe der BWL• Leistungsprozess in Praxen, Zusammenhänge

• Funktionen des Managements

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34 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Methoden und Techniken der BWL • Analysebezogene Management-techniken

• Vision/Leitbild • Portfolio Analyse • Wertkettenanalyse • Szenario Analyse • SWOT Analyse

Umsetzungsbezogene Managementtechniken• Outsourcing • Balanced Scorecard • EFQM

Buchführung• Gewinnermittlung durch Überschussrechnung

• Bilanzrechnung• Wechsel der Gewinnermittlungs-methode

• Betriebsausgaben– Personalkosten– Raumkosten– Praxisinstandhaltung– Telefon, Porto, Internet– Kfz-Aufwand– Rechts- und Beratungskosten– Berufskleidung– Fachliteratur– Fortbildungskosten– AfA– GWG– Schuldzinsen

MODUL 2Samstag, 17.01.2015 – Kostenrechnung/Controlling(Prof. Steiner/Prof. Dr. Landes, UVM-Institut)

Kostenrechnung• Jahresabschluss und -analyse (BWA) • Einführung in das ThemengebietControlling in Praxen

• Kennzahlen und Kennzahlensystemeberechnen und interpretieren

• Budgetierung in der Praxis • Grundlagen der Kostenrechnung • Kostenarten in Praxen • Kostenfunktionen • Deckungsbeitrag und Preisuntergrenzen

Controlling• Controllingkonzept und Controller• Der Steuerberater als externer Controller

• Ziele des Controlling– Rentabilitätssicherung– Liquiditätssicherung

• Datengrundlage und Werkzeuge – Finanzbuchhaltung und Ergebnisrechnung

– Deckungsbeitragsrechnung– Kapitalflussrechnung (Cash Flow)– Finanzplanung und Liquiditätsmanagement

– EDV-gestützte Planungs- und Simulationsmodelle für Zahnärzte

– Kennzahlen– Praxissteuerung mit der BalancedScorecard

– Betriebsvergleiche

MODUL 3Freitag/Samstag, 30./31.01.2015 Privates Gebührenrecht/Bema(Dr. Peter Klotz/Christine Kürzinger)(ZBV Oberbayern)(Kein Abrechnungsseminar fürbestimmte Leistungen!)

• Korrekte Abrechnung in derzahnärztlichen Praxis nach GOZ 2012

• Die damit verbundenen wichtigenGrundlagen der Dokumentation,Karteikartenführung etc.

• Verpflichtungen aus dem Behandlungsvertrag

• Grundlagen der privaten Krankenversicherung

• Argumentationshilfen im Umgang mitVersicherungen

• Besonderheiten der neuen GOZ

MODUL 4Freitag/Samstag, 06./07.02.2015 Investition/Finanzierung(Prof. Steiner/Prof. Dr. Landes, UVM-Institut)

• Investitionen beurteilen – Das Investitionsobjekt

• Statische Investitionsrechnung – Kostenvergleich – Gewinnvergleich – Rentabilitätsvergleich

– Amortisationsvergleich – Praxisfall: Digitales oder konventionelles Röntgen

– Kalkulation einer Prophylaxemaßnahme

• Dynamische Verfahren – Kapital- bzw. Barwertverfahren – Exkurs: Interner Zinssatz

• Investitionsentscheidungen bei Unsicherheit

• Controlling • Finanzierungsalternativen

MODUL 5Freitag/Samstag, 27./28.02.2015 Führung von Mitarbeitern undUmgang mit Patienten(Prof. Steiner/Prof. Dr. Landes)(UVM-Institut)

• Führung und Führungserfolg • Motivation und Sinnstiftung• Identifikation und Mitarbeiterbindung• Führung von Teams • Kommunikation – Kommunikation mit Patienten – Konfliktmanagement – Gesprächsaufbau und -verlauf – Umgang mit Patienten: Verkauf, Bindung, Reklamation

• Austausch unter Kollegen

MODUL 6Freitag/Samstag, 17./18.04.2015 Marketing(Dr. Bartsch, LMU)

• Einführung in das Offensive Marketing • Grundlagen des strategischen / ntegrierten Marketing – Marketing Alignment Process alsGrundlage der strategischen Planung

– Grundlagen des Leistungs- undZielgruppenprogramms

– Grundlagen der Positionierung undKommunikationspolitik

• Grundlagen der Marktanalyse undMarktforschung

• Grundlagen des Dienstleistungs- undKundenmanagements – Besonderheiten von Dienstleistungenund Implikationen

– Dienstleistungsqualität und Kunden-zufriedenheit

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 35

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

– Gestaltung von Kundenkontakt-punkten sowie des Dienstleistungs-umfeldes

– Wesentliche Prinzipien des Kunden-managements

MODUL 7Freitag/Samstag, 15./16.05.2015 Versicherungen(Dipl.-Kffr. Stephanie Meyr, LMU)

• Was ist Risiko? Warum Versicherung?• Wie funktioniert ein Versicherungspro-dukt?

• Risikoarten und die dazugehörigenVersicherungsprodukte– Zahnarztspezifische Risiken undVersicherungsprodukte � Haftpflichtversicherung � Rechtsschutzversicherung� Betriebsunterbrechungs-Versicherung

o Elektronikversicherung� Inventarversicherung

– Allgemeine Risiken und Versiche-rungsprodukte � Krankenversicherung � Berufsunfähigkeitsversicherung� Pflegeversicherung � Unfallversicherung

• Zugang zu Versicherungen• Besonderheiten für Praxisgemeinschaften

• ABC der Fachbegriffe

MODUL 8Freitag/Samstag, 12./13.06.2015 Personalmanagement(Prof. Weller/Dr. Latzel, LMU)

• Personalmanagement: Funktionen undStrukturen – Humankapital

� Menschen: Ressourcen und Störfaktoren

� Mitarbeiterorientierung: Stärken ausspielen

– Humankapital‐Management � Funktionen des HRM:

Ein Überblick � Wertschöpfungsprozesse:

Ökonomische Grundlagen � Strukturen:

Personalarbeit sinnvoll verankern

� Controlling: Personalarbeit nachhaltig gestalten

� Strategisches HRM: Tragfähige Beschäftigungssystemeschaffen

– Funktionen � Personalplanung: Strategischdenken, frühzeitig agieren

� Selektionsprozesse: Ansprechen,Gewinnen, Binden, Trennen

� Anreize und Motivation: Können ≠ Wollen

� Führung und Teams: Kooperation gestalten

� Lernen und Entwicklung: Potentiale erkennen und nutzen

• Arbeitsrecht – Arbeitsvertrag

� Einstellungsprozesse � Freisetzungsprozesse � eugnisse und Empfehlungen

• Gehalt, Sozial- und Sonderleistungen • Arbeits- und Urlaubszeiten, Elternzeiten, Mutterschutz

• Mitbestimmung und Interessenvertretung

MODUL 9Freitag/Samstag, 19./20.06.2015 Steuern(Prof. Schanz, LMU)

• Einführung und Begriffsdefinitionen• Einkommensteuer – Einkunftsarten – Steuertarife – Gewinnermittlungsmethoden,Schwerpunkt Einnahmen-Überschuss-Rechnung

– Lohn-und Gehaltsabrechnung – Verlustverrechnung

• Gewerbesteuer• Umsatzsteuer– Umsatzsteuerfreie Umsätze– Umsatzsteuerpflichtige Umsätze

• Abgabenordnung• Betriebsprüfung • Exkurs: Erbschaftsteuer • Investitionsentscheidungen undBerücksichtigung von Steuern – Neutralität und

Entscheidungswirkungen – Leasing

MODUL 10Freitag, 03.07.2015 Organisation, Prozessoptimierungund QM(Dr. Neuburger, LMU)

• Einführung – Grundlagen der Organisation – Aufbauorganisation – Ablauforganisation

• Qualitätsmanagement im Überblick – Aufgaben, Ziele und Vorteile– Komponenten

• Qualitätsmanagementsysteme imÜberblick– Anforderungen– Einführung– Unterstützende Methoden

MODUL 11Samstag, 26.09.2015 Bankgespräche erfolgreich führen(Prof. Christian Hilz, UVM-Institut)

• Vorbereitung und Durchführung desBankengesprächs– Klarheit über die Ziele des Bankengesprächs

– „Hineinversetzen” in denBankmitarbeiter

– Die Praxis betriebswirtschaftlichverstehen und erklären können(BWA, Jahresplanung, Investitionenetc.)

• Nachbereitung des Bankengesprächsund regelmäßiges Bankenberichts-wesen– Struktur des Berichtswesens – qualitative Kommentierungen

Bei Interesse können Sie sich an HerrnSteiner, Tel. 0 89/79 35 58 81 bzw. [email protected] wenden.

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36 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldebogen Bitte alle Angaben leserlich und vollständig!!

Name Kursteilnehmer:

Beruf:

Praxisstempel: Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des

ZBV Oberbayern.

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermäch-tigung über die Kursgebühren an:

ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Straße 15, FAX 0 89/81 88 87 40, E-Mail: [email protected]

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende Teilnahmegebühr in Höhe von 2.430,00 Euro von

meinem/unseren Konto:

Konto-Nr. BLZ:

BIC: IBAN:

Institut:per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrifteinzulösen.

Name und Anschrift des Kontoinhabers ggf. Praxisstempel Datum Unterschrift

Kursbezeichnung: ECONODENT

Veranstaltungszeitraum: 16.01. bis 26.09.2015

Kursort: München

Kursgebühr: 2.430,00 EURO

Vorname Kursteilnehmer:

Bei rechtzeitiger Absage (mind. vier Wochen vor Kursbeginn) wird eine Bearbeitungsgebühr von EURO 30,– erhoben. Sie erhalten nach Eingang der verbindlichenAnmeldung eine Rechnung, die Sie zum Kursbesuch berechtigt. Die Kursgebühren werden per Lastschrift vor Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Diese könnenbei einem Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn nicht mehr zurückerstattet werden. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

Im Falle einer Kursabsage durch den Veranstalter benachrichtigen wir Sie umgehend und erstatten bezahlte Kursgebühren zurück. Der Veranstalter haftet nicht fürKosten, die aus derartigen Kursabsagen oder durch Kursausfall wegen höherer Gewalt entstehen.

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern.

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 37

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Kompendium ZFAgemäß des Qualitätsstandards des ZBV Oberbayern

Sonderregelung – Einzelzahnimplantat

In der Rubrik „Nachgefragt im Kompendium-ZFA“ werden kurz und im Protokollstil Fragen aus dem Kompedium-ZFA gestellt und beantwortet – natürlich nach dem Prinzip Fachkunde + Abrechnung / Verwaltung mit der neuen GOZ

Weitere Informationen: www.zbvobb.de. Fragen an die Referenten: [email protected]

GKV =

Implantatgestützter ZE istRegelversorgung(Erstversorgung)

� bei zahnbegrenzten Einzelzahnlük-ken, wenn keine parodontale Behand-lungs-bedürftigkeit besteht, die Nach-barzähne kariesfrei und nichtüberkronungsbedürftig bzw. überkrontsind (Erstversorgung) – ZE Rili 36a.

⇨ KV = Regelversorgung innerhalbder Verblendgrenze

⇨ KM = gleichartige Versorgung

⇨ S-Suprakonstruktion

Alle Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten, die Implantate selbst, dieImplantataufbauten sowie die implantatbedingten Verbindungselemente gehörennicht zur Regelversorgung bei Suprakonstruktionen,

� private Vereinbarung mit dem Patienten

Zahn 21 Suprakonstruktion, vestibulär verblendete Verblendkrone auf Implantat

Erstversorgung – Zahnersatzrichtlinie 36 wird angewendet.

Wenn die Krone vollverblendet wird � GOZ 2200 (neuer Vertragstext) – gleichartige Versorgung!

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38 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Meldeordnung ZBV OberbayernJedes neue Mitglied ist verpflichtet sichbei einer Tätigkeit oder des Wohnsitzes inBereich Oberbayerns sich beim ZBV Obbzu melden, dort erhalten Sie auch denMeldebogen zur erstmaligen Meldung,sowie die Personalbogen. Diesen sind dieApprobationsurkunde und ggf. die Pro-motionsurkunde und die Fachgebiets-anerkennung beizufügen.Diese bitte in beglaubigter Kopie.

Für alle anderen Mitglieder möchten wirgerne die Meldepflicht noch mal Nahelegen, die in der letzten Zeit leider nichtmehr sehr beachtet wird.Dies ist auch in Bezug auf die Beitragsein-stufung, Ihre Beiträge, Zustellung vonMitteilungen und Infopost in Ihrem Inter-esse.

Mitteilung über Änderung bei:

• Niederlassung und sonstige Auf-nahme der Berufsausübung

• Aufgabe oder ausscheiden auseiner Praxis, bitte auch Assistenten,angestellte Zahnärzte Vertreterusw.!

• Sonstige Vorübergehende oderdauerhafte Aufgabe der Berufsaus-übung, Zulassung beendet, Ruhe-stand.

• Arbeitsplatzwechsel

• Änderung der Hauptwohnung, bit-te auch mit aktuellen Angaben zuIhrer telefonischen Erreichbarkeitgerne auch Handy.

• Änderung in Ihren Praxisdaten wieTel. oder Fax Nummern, aber auchPraxisverlegungen.

• Änderungen des Nachnamens,Kopie z.B. der Heiratsurkunde.

• Bei Erwerb einer Promotion, bittebeglaubigte Kopie zusenden, beiErwerb einer Ermächtigung bitte ineinfacher Kopie an den ZBV Ober-bayern.

• Bei Änderung Ihrer Bankdaten oderEinzugsermächtigung haben wirfür Sie Vordrucke im ZBV vorliegen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder Email.

Claudia FiesTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40EMail: [email protected]

Faxnummerngefragt!Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten Sie im Zuge einer verbessertenKommunikation, so z.B. im Rahmen vonFaxaktionen, mit denen wir wichtigeInformationen zu Kursen und Weiterbil-dungsangeboten an Sie und Ihre An-gestellten übermitteln möchten, uns Ihreaktuellen Faxnummer und E-Mail-Adresse Ihrer Praxis mitzuteilen.

Dies bitte formlos und einfach per Tele-fon, Fax oder E-Mail an den ZBV Ober-bayern melden.

Ihr Ansprechpartner ist Frau Claudia Fies (Mitgliederverwaltung)Tel.: 089-79 35 58 82Fax. 089-81 88 87 40Email: [email protected]

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Ihr ZBV Oberbayern

An alle Mitglieder, mit der Bitte um Erledigung

BerufshaftpflichtversicherungNach der Änderung der Berufsordnungfür die Bayerischen Zahnärzte vom 18.Januar 2006 (BZB, Heft 1-2/2006, S. 68),zuletzt geändert durch Satzung vom20.01.2014 (BZB, Heft 1-2/2014/, S. 87)(ab 1. März 2014 geltende Fassung)möchten wir Sie speziell auf den §4 Haft-pflicht hinweisen:

§ 4 Haftpflicht

Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich gegendie aus der Ausübung seines Berufs erge-benden Haftpflichtansprüche ausrei-chend zu versichern und dies auf Verlan-gen des zuständigen ZahnärztlichenBezirksverbands oder der Landeszahnärz-tekammer nachzuweisen. Die Versiche-rungspflicht besteht für den Zahnarztpersönlich, es sei denn, er ist in vergleich-barem Umfang, insbesondere im Rah-men eines Anstellungs- oder Beamten-verhältnisses, gegen Haftpflichtan-sprüche abgesichert. Auf jeden Fall sinddie Mindestversicherungssummen, diesich aus § 114 Abs. 1 des Gesetzes überden Versicherungsvertrag (Versiche-rungsvertragsgesetz) vom 23. November

2007 (BGBl. I S 2631), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S.2423) ergeben, einzuhalten. Die Haft-pflichtversicherung ist gem. § 113 Abs. 1Versicherungsvertragsgesetz mit einemim Inland zum Geschäftsbetrieb befugtenVersicherungsunternehmen abzuschlie-ßen.

Dementsprechend bitte wir Sie uns IhreNachweis (in Kopie) einzureichen um die-sen dann in Ihren Mitgliederdaten eintra-gen zu können.

Aufgrund des, für alle, sehr aufwendigenVerwaltungsaktes, zu dem wir aber alleverpflichtet wurden, bitten wir umZusendung bis zum 31.12.2014.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an:

ZBV OberbayernElly-Staegmeyr-Str. 1580999 München

Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit!

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau ClaudiaFies (089-79 35 58 82) gerne zur Verfü-gung.

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 39

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Börse für Praxis-abgabenVerehrte Kolleginnen und Kollegen,

wenn Sie für Ihre Praxis einen Nachfolgersuchen bzw. die Übernahme einer Praxisanstreben, können Sie sich an den ZBVOberbayern wenden und uns dies mittei-len. Bitte vergessen Sie aber nicht unsmitzuteilen, wenn Sie einen Nachfolgergefunden haben bzw. eine Praxis gefun-den haben, damit wir Sie dann aus derListe wieder streichen können.

Dies bitte formlos einfach per Telefon, Faxoder E-Mail an den ZBV Oberbayern mel-den.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Wolfgang SteinerTel.: 089-79 35 58 81Fax. 089-81 88 87 40Email: [email protected]

Ihr ZBV Oberbayern

Behandlung von Risiko-patientenImmer häufiger wird der ZBV Oberbayernvon Kollegen, Patienten, Altersheimenund der Presse kontaktiert und um Infor-mationen gebeten, welche Zahnärzte fürdie Behandlung von Risikopatientengezielt ausgestattet sind. Gerne könnenSie uns kontaktieren, wenn Sie in diesemBereich tätig sind und besondere Praxis-ausstattung hierfür besitzen.

Kontaktdaten:Tel. 089/79 35 58 81E-Mail: [email protected]: 089/81 88 87 40

Dr. Peter Klotz,2. Vorsitzender ZBV Oberbayern

Ausbildungsverträge im Berufsregister des ZBV OberbayernSehr geehrte Ausbilderinnen, Ausbilderund Praxis-Team,

erst mal vielen Dank für die erneuteAnzahl der bis dato eingegangenen Aus-bildungsverträge.

1. Leider wird es immer mehr Verträgedie wir unvollständig oder falsch aus-gefüllt erhalten und diese an Siezurücksenden müssen. Nachdem diesimmer mit viel Zeitaufwand undKosten für alle Beteiligten verbundenist, bitte ich Sie die Verträge ordentlichund komplett ausgefüllt an den ZBV zusenden. Hierzu liegt auch seit Jahreneine „Checkliste“ bei, so dass man allePunkte durch gehen und kontrollierenkann.

2. Vermehrt ist uns im vergangenen undlaufenden Ausbildungsjahr wiederaufgefallen, dass Verträge währendder Probezeit und auch im Laufe derAusbildung gelöst werden (bittebeachten Sie dazu den im Ausbil-dungs-vertrag aufgeführten §3 Abs. 1.sowie Abs. 2.), dies aber dem ZBVnicht gemeldet wird.

Wir möchten Sie höflichst darauf hinwei-sen, dass die Verträge eingetragen unddementsprechend auch ausgetragenwerden müssen!Hierzu möchten wir Ihnen einen klei-nen Leitfaden ans Herz legen:Wir benötigen bei der Lösung einesVertrages, auch während der Probe-zeit, eine Kopie des Lösungsschrei-ben (bei minderjährigen Auszubil-denden müssen die bzw. dergesetzliche Vertreter eine Kündigungder Auszubildenden bzw. einen Auf-lösungsvertrag unterschreiben) undden Vertrag der Auszubildendenzurück, den die Auszubildende aufWunsch nach der Austragung ausdem Berufsregister gerne wiederzurück erhält.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder E-Mail.

Claudia FiesTel: 089 – 79 35 58 82Fax: 089 – 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

Aktuelle Kursangebote des ZBV München 20141. TEAM-PROGRAMM

Prophylaxe Basiskurs –Der KlassikerKursnummer 2020: 18.11. – 23.11.2014

Röntgen – AktualisierungKursnummer 3014: 22.10.2014

2. ZA/ZÄ-PROGRAMM

Aktualisierung RöntgenKursnummer 4007: 22.10.2014

Informationen zu den jeweiligen Kursenfinden Sie online unter www.zbvmuc.de.Die verbindliche Kursanmeldung findetüber Frau Jessica Lindemaier, Fallstr. 34,81369 München, statt.Tel. 089/7 24 80-304, Fax 089/7 23 88 73Mail: [email protected]

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40 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Bonitätsabfrage

Ich bitte um eine Standardauskunft der© CEG Creditreform Consumer GmbH zu folgender Person

Z a h n ä r z t l i c h e r -Bezirksverband

O B E R B AY E R NKörperschaftdes öffentlichen Rechts

Name:

Vorname:

Geburtsdatum:

Straße:

PLZ/Ort:

Mit meiner Unterschrift versichere ich, dass ich ausschließlich Daten für den beruflichen Bereich erfrage.Die Kosten der Abfrage in Höhe von 7,50 € können vom ZBV Oberbayern unter dem Stichwort Bonitätsabfrage vonmeinem

Konto Nr.: BLZ:

IBAN: BIC:

durch Lastschrift eingezogen werden. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf meinKonto gezogene Lastschrift einzulösen.

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084

Mandatsreferenz: Bonitätsabfrage

Ort, Datum

Unterschrift für Abfrage und Einzugsermächtigung

Anfragen, bei denen die Unterschrift der Zahnärztin/des Zahnarztes und/oder Praxisstempel oder Bankverbindungfehlen, können leider nicht bearbeitet werden.

Praxisstempel (gut lesbar)

© ZBV Oberbayern, QM-Referat, 2008

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10-2014 I DER BEZIRKSVERBAND 41

OBMANN S B E R E I C H E

Obmannsbereiche

Obmannsbereich Bad Tölz –Wolfratshausen Obmannsbereichsversammlung

Dienstag, 07.10.2014, 20:00 UhrHotel Post (Hofherr) in Königsdorf imNebenraum 1. Stock

Dr. Elmar Immertreu, Freier Obmannim Obmannsbereich Bad Tölz – Wolfratshausen

Obmannsbereich FFB

Fortbildungsveranstaltung beimStammtisch

Dienstag, 18.11.2014, 19:00 UhrRistorante „La Bruschetta”, Kurfürstenstr. 10 in 82110 Germering

Thema:„Endo-Resto: Das UPDATE 2014”Spaß an der Endodontie nach Lösungder folgenden Fragen garantiert:

– Sind Instrumentenbrüche ein vermeid-bares Risiko? Mit 1 Feile zum perfek-ten Gleitpfad: pro glider

– Wie kann ich meine Endo-Erfolgsquoteum bis zu 50% erhöhen? apikal: AH Plus Point; koronal: Xeno select

– Lernen Sie in Theorie & Praxis dieeinfache und schnelle Darstellung desGleitpfades, sowie die aktuellstenMethoden für den apikalen undkoronalen Verschluss nach der Wurzelkanalaufbereitung kennen.

Wir freuen uns auf Sie!

Referenten: Sabine Wieser, Fa. Dentsply – DeTreyBernhard Sevzik, Fa. Dentsply – Maillefer

Fortbildungspunkte: 3

KollegInnen aus anderen Obmannsberei-chen dürfen natürlich ebenfalls gerneteilnehmen.

Bitte um Teilnahmeankündigung perE-Mail an [email protected]

Dr. Peter Klotz, Freier Obmann im Obmannsbereich FFB

Obmannsbereich Weilheim-Schongau Obmannsversammlung

Mittwoch, 22.10.2014, 19:00 UhrWaldgaststätte Gögerl, Am Gögerl 1 in 82362 Weilheim

Thema:Obmannswahlen (Obmann und Stellvertreter)

Fortbildungsveranstaltung

Mittwoch, 22.10.2014, 19:00 UhrWaldgaststätte Gögerl, Am Gögerl 1 in 82362 Weilheim

Thema:„Vortrag der MCC Medical CareCapital GmbH”– Totalverlust des Honorars bei Basis-,Standardtarif

– Rechtssichere Dokumentation undRechnungsstellung

– Vorstellung der Medical CareCapitalGmbH

Anmeldung bis zum 10.10.2014 anDr. Wolf Jetter per Fax mit Nummer08 81-88 46

PS: Die MCC CareCapitalGmbH über-nimmt die Getränke an diesem Abend.

Dr. Wolf Jetter, Obmann im ObmannsbereichWeilheim-Schongau

Obmannsbereich Mühldorf/Inn Fortbildungsveranstaltung undObmannsbereichsversammlung

Mittwoch, 19.11.2014, 19:00 UhrLodronhaus, Restaurant Weinstube,Tuchmacherstraße 7 in 84453 Mühldorf a. Inn

Thema 1:Obmannsbereichsversammlung mitObmann Dr. Matthias Gebauer von19:00 bis 19:30 Uhr

Thema 2:Fortbildung: Business goes EndoModerne Endo und sinnvolle Betriebs-wirtschaft – passt das zusammen?

Referenten:Dr. Stefan Böhm, stellvertretender KZVB Vorsitzender und

Dr. Cornelius Haffner, Referent für Vertragswesen der KZVB

Anschliessend:Diskussion ab 21:00 Uhr

2 Fortbildungspunkte nach denRichtlinien der DGZMK und BZÄK

Die bayerischen zahnärztlichen Körper-schaften bemühen sich sehr, attraktiveFortbildungsthemen vor Ort anbieten zukönnen. Referenten für diese nichtkom-merzielle Fortbildung zu gewinnen, istnicht leicht. Im Sinne eines positivenFeedbacks unseres Mühldorfer Kollegen-kreises bitte ich deshalb höflichst umzahlreiche Teilnahme.

Dr. Matthias Gebauer, Freier Obmann im ObmannsbereichMühldorf/Inn

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42 DER BEZIRKSVERBAND I 10-2014

V E R S C H I E D E N E S

Der geflügelte Pfeil ist weiter im AufwindSkoda ist auf Rekordfahrt und baut seine Fahrzeug-Palette kontinuierlich aus

Seit Jahren entwickelt sich Skoda phanta-stisch und hat längst sein „Ost-Image“abgelegt. Die Fahrzeuge des tschechi-schen Herstellers unter dem VW-Dachverkaufen sich jetzt sogar besser imWesten als im Osten. Sie sind modern,bestens verarbeitet und dafür wirklichnoch preiswert. Doch keinesfalls haftetSkoda der Makel eines „Billigheimers“an. Mit 920 800 verkauften Autos hatSkoda 2013 das zweitbeste Jahr in der118-jährigen Firmengeschichte hinge-legt. Im Jahr 2000 konnte gerade mal dieHälfte davon abgesetzt werden. Und derleichte Rückgang gegenüber 2012 warauch nur der Tatsache geschuldet, dassdie neuen Modelle der Marke erst ab derJahresmitte 2013 verfügbar waren.

In den ersten Monaten dieses Jahres istSkoda schon wieder auf Rekordfahrt: Soverkaufte die VW-Tochter im ersten Quar-tal mit 247 200 Fahrzeugen so vieleAutos wie nie zuvor in einem solchenZeitraum. Und in den kommenden Jah-ren will Skoda noch kräftig weiter wach-sen und die weltweiten Verkäufe aufmindestens 1,5 Millionen Fahrzeuge proJahr steigern. Dazu wird das Unterneh-men im Schnitt alle sechs Monate einneues oder überarbeitetes Modell vor-stellen.

Kleinster Skoda ist der Citigo (ab 8890Euro), der vor zwei Jahren auf den Marktkam. Er ist nur 3,56 Meter lang und zählter zu den kompaktesten Fahrzeugenüberhaupt. Das Fahrzeug hat einen derlängsten Radstände in seinem Segment,der Motor ist weit vorn angeordnet – dasschafft Platz im Innenraum. So haben vierPassagiere mehr Raum, als sich vermutenlässt. Und das Gepäckabteil fasst immer-hin 251 Liter. Wird die Rücksitzlehnekomplett umgeklappt, erhöht sich dasStauvolumen sogar auf 951 Liter.

Der Citigo ist ebenso agil wie wendig unddazu sparsam im Verbrauch – für ihn wur-de eine neue Generation von 1,0-Liter-Dreizylinder-Benzinmotoren entwickelt.Sie leisten 44 kW/60 PS und 55 kW/75 PS,der Durchschnittsverbrauch für dieGreen-tec-Version des Citigo mit Start-Stopp-System beträgt pro 100 Kilometer4,2 Liter für den kleineren und 4,3 Literfür den größeren Otto. Premiere imCitigo: Erstmals kommt in einem Skodaein Kopf-Thorax-Seitenairbag für Fahrerund Beifahrer zum Einsatz.

Das nächst größere Modell ist der Fabia(ab 11 640 Euro), der im Jahre 2000 denFelicia ablöste. Doch als direkten Nachfol-ger wollte ihn Skoda nicht sehen – eher

als den ersten Vertreter einer neuen Klas-se. Er war zunächst zwar nur wenig grö-ßer als der Felicia, bot aber in punktoQualität und Design deutlich mehr. InKürze wird nun die dritte Fabia-Generati-on aufgelegt, die Anfang Oktober aufdem Pariser Autosalon ihre Weltpremierefeiert.

Der neue Fabia ist neun Zentimeter brei-ter und drei Zentimeter flacher als dasaktuelle Modell und wird mit einem kom-plett neuen Innenraumkonzept aufwar-ten. Seine Motoren – vier Benziner unddrei Diesel – wurden neu entwickelt, unddamit soll der neue Fabia um bis zu 17Prozent sparsamer sein als das Vorgän-germodell. Das Leistungsspektrum reichtvon 44 kW/60 PS bis 81 kW/110 PS, dieEinstiegspreise dürften bei etwa 12 000Euro liegen.

Der Skoda Octavia ist seit seiner Markt-einführung 1996 ein Bestseller. Er wurdeseither fast vier Millionen Mal verkauft.Seit einem Jahr wird die nunmehr dritteGeneration angeboten: in neuer Größe,mit neuem Design, modernerer Technik,mehr Komfort und noch mehr Gediegen-heit – und fast zum alten Preis. Das Fahr-zeug gibt es ab 16 250 Euro; der jeweiligeKombi kostet 640 Euro mehr. Eigentlichgehört der Octavia ins Golf-Segment,doch er wirkt deutlich größer, eher wieein Mittelklassewagen. An Länge hat erum neun Zentimeter auf 4,69 Meterzugelegt.

Der Größenzuwachs kommt vor allemSkoda Octavia Scout

Skoda Citigo

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VE R S CH I E D E N E S

den Passagieren und dem Ladeabteilzugute. 590 Liter fasst der Gepäckraumdes neuen Octavia – das sind 30 Litermehr als bisher. Klar, edel und selbstbe-wusst wirkt das neue Design. Die Seiten-linie zeichnet fast ein Coupé, die Motor-haube ist lang, das Heck stummelkurz.Das neue „Gesicht“ des Octavia wird vonschmalen Scheinwerfern und dem domi-nanten Kühlergrill geprägt. Für den Vor-trieb des Octavia stehen je vier moderneBenzin- und Dieselmotoren mit einer Leistungsspanne von 63 kW/86 PS bis132 kW/180 PS zur Wahl.

Seit Ende August dieses Jahres bietetSkoda die Octavia-Kombi-Version auchwieder im Offroad-Style an. „Scout“nennt sich der Crossover-Kombi, mit demman auch eine Prise Gelände bekommt.Schwarz beplankte Stoßfänger, die vornund hinten einen markanten Unterfahr-schutz umschließen, sowie schwarze Tür-schweller und Seitenschutzleisten sorgenfür einen kernigen Auftritt. Die schwar-zen Radkästen spannen sich über 225erReifen auf exklusiven 17-Zöllern.

Doch der Scout (ab 30 250 Euro) ist keinPapiertiger – er kann wirklich ins Gelän-de. Dafür sorgen unter anderem der per-manente Allradantrieb sowie die serien-mäßige elektronische Differenzialsperre,die das Durchdrehen der Räder beimAnfahren auf schlammigem oder glattemUntergrund verhindern soll. Zudem ist dieBodenfreiheit des Scout im Vergleich zum„normalen“ Octavia um 3,1 auf 17,1Zentimeter erhöht worden. So eignet sich

der Scout auch für Ausflüge in unwegsa-mes Gelände. Und mit einer möglichenAnhängelast von bis zu zwei Tonnenempfiehlt er sich zudem als Zugpferd.

Vor zwei Jahren hat Skoda eine ganzneue Baureihe in den Handel gebracht –den Rapid, der zwischen Fabia und Octa-via ansiedelt ist und in Europa zu Preisenab 13 990 Euro verkauft wird. Das kom-pakte Fahrzeug ist als Limousine und alsSpaceback zu haben. Die 4,48 langeLimousine wirkt fast wie ein Coupé undverfügt über eine große Heckklappe. DasGepäckabteil darunter fasst 550 Liter undist damit das größte im Segment. Der

Rapid ist auf Familienbetrieb getrimmt,und so benimmt er sich auch. Die Len-kung arbeitet ebenso sauber und präzisewie die Gangschaltung. Das Fahrwerk istkomfortabel, aber keineswegs zu straffabgestimmt.

Der Rapid Spaceback (ab 14 990 Euro) istein Kurzheckler, den die Limousine anLänge um 18 Zentimeter überragt. Den-noch bietet er gleiche Platzverhältnisseim Innenraum. Vier Benziner und zweiDiesel mit einem Leistungsspektrum zwi-schen 55 kW/75 PS und 90 kW/122 PSstehen als Antriebe zur Wahl. Wer aufFahrspaß aus ist, sollte sich für die beidenstärksten Triebwerke interessieren. Dabeiist der große Diesel nicht nur besondersdrehfreudig, schafft gute Spurtleistungenund eine 190er Spitze, sondern er istdabei auch noch sparsam.

Die zweite Generation der Mittelklasse-Limousine Superb ist seit sechs Jahren aufdem Markt – vor einem Jahr hat Skodaden Tschechen-Passat überarbeitet. Wäh-rend in China die Limousine brillant läuft,bevorzugen deutsche Kunden zu 90 Pro-zent den Combi. Die Preise beginnen bei24 290 Euro für die Limousine; der ent-sprechende Combi kostet jeweils einenTausender mehr. Die Maße des Fahrzeugssind unverändert geblieben – damit bietet der Passagierraum nach wie vor einim Segment überragendes Platzangebot.Im Gepäckraum stehen in der Limousine595 bis 1700 Liter Stauraum zur Verfü-

Skoda Yeti Outdoor

Skoda Rapid

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IMPRESSUM „DER BEZIKSVERBAND“Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts. 1. Vorsitzender: Dr. Klaus Kocher, Wolnzach; 2. Vorsitzender: Dr. Peter Klotz, Germering. Geschäftsstelle: Elly-Staegmeyr-Str. 15, 80999 München, Tel. (089) 7935588-0, Fax (089) 8188874-0, E-Mail: [email protected], Internet:www.zbvobb.de. Redaktion & Schriftleitung: Dr. Peter Klotz, Germering, E-Mail: [email protected]. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder. Es handelt sich nicht um Äußerungen des ZBV Oberbayern. Verantwortlich für amtliche Mitteilungen des ZBV Oberbayern: Wolfgang Steiner, Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Redaktion, nichtan den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing, Herstellung & Vertrieb:HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 08761-7290540, Fax 08761-7290541, E-Mail: [email protected]ür Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlags anschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Jan. 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtlichean Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmungoder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. gem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Freising – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nicht-mitglieder: Einzelheft € 2,00 zzgl. Versand spesen. Jahresabonnement € 26,00 inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: monatlich.

gung, der Kombi bietet sogar 633 bis1865 Liter.

Im Design zeigt der Superb jetzt nochmehr Charakter – vor allem durch die neugestaltete Fahrzeugfront. Auch das Heckwurde modifiziert, um die Breite des Fahr-zeugs besser hervorzuheben. Von der Sei-te wirkt das neue Fahrzeug sportlicherund noch eleganter als der Vorgänger. DieMotorenpalette umfasst vier Benziner mitLeistungen von 92 kW/125 PS bis 191kW/260 PS sowie drei Selbstzünder mit77 kW/105 PS, 103 kW/140 PS und 125kW/170 PS. Alle wurden leicht überarbei-tet und sollen nun bis zu 19 Prozent weni-ger Kraftstoff verbrauchen.

Im Jahre 2006 präsentierte Skoda mitdem Roomster (ab 13 490 Euro) eineneue Baureihe – eine Mischung aus kom-fortablem Minivan und praktischem,preiswertem Transporter. Ein Pkw mitpfiffigen Details, hochwertiger Technikund ansprechender Optik. Von vorn zeigter sich als typischer Skoda mit dem aktu-ellen Markengesicht; ab der B-Säule gehtdie Limousine in den verglasten Kasten-wagen über, der aber nicht etwa plumpangehängt, sondern harmonisch verbun-den wurde.Die Sitzposition ist angenehm hoch.Doch die der Hinterbänkler ist nochhöher – so können die Fondpassagiereüber die Köpfe der vorn Sitzenden schau-

en und haben damit auch eine guteRundumsicht. Sind alle Plätze belegt,ergibt sich ein Gepäckraumvolumen von450 Litern. Das flexible Sitzsystemermöglicht es aber, die beiden äußerenRücksitze nach vorn oder nach hinten zuverschieben oder auch alle hinteren Sitzemühelos wegzuklappen oder ausbauen.Damit wird ein maximales Ladevolumenvon 1780 Litern erreicht.

Ein Jahr später kam auf der Basis desRoomster ein kompakter Zweisitzer mitgroßer Klappe in den Handel – der Praktik(ab 15 160 Euro). Auf die hintere Sitz-bank ist zugunsten des Ladeabteils ver-zichtet worden. So ist ein prima Stadtlie-ferwagen entstanden, mit 1900 LiternLadevolumen, einer Nutzlast von rundeiner halben Tonne sowie einer reichlichzwei Quadratmeter großen Ladefläche.Insgesamt sind das sind Parameter, diefür viele Handwerker und Dienstleisterdurchaus schon ausreichen.

Im Jahre 2009, im Krisenjahr der Auto-mobilwirtschaft, hat Skoda ein neuesFahrzeug in einem bislang von der Markeunbesetzten Segment präsentiert. Dochder Wurf gelang: Der Yeti war und ist einRenner. Vor einem halben Jahr zeigte ersich erstmals nach seinem Facelift. Neuist, dass das kompakte SUV nun in zweieigenständigen Designversionen ange-boten wird – als Yeti Outdoor im leichten

Gelände-Look und als eleganterer Yeti fürdas urbane Umfeld. Alle Motoren undGetriebe sowie Front- und Allradantriebesind für beide Varianten erhältlich.

Gleich, welche Version bevorzugt wird –der Yeti (ab 18 990 Euro) ist ein robustesFahrzeug mit aktuellem Skoda-Familien-gesicht, Steilheck und kurzen Überhän-gen, großen Rädern sowie 18 Zentime-tern Bodenfreiheit und 30 ZentimeternWattiefe. Er kann sich nicht etwa nur, wiesein legendärer Namensgeber, auf Eis-und Schneeflächen manierlich bewegen.Er nimmt es auch mit Geröll und Sand,mit ausgefahrenen Waldwegen und stei-len Hängen auf. Man sitzt im Yetibequem, angenehm hoch und hat einegute Übersicht.

Es geht zügig voran – selbst mit demkleinsten Benziner, einem 77 kW/105 PSstarken 1,2-Liter-Turbo, der erstaunlichkultiviert arbeitet. Dank seiner kompak-ten Maße ist der Yeti wendig und kannsich auch in kleine Parklücken zwängen.Das Fahrwerk ist bestens abgestimmt, sodass zum einen ein hoher Reisekomfortgewährleistet ist. Zum anderen geht derYeti durchaus auch gern mal in die Kurveund kann sie mit Bravour nehmen – kei-ne Selbstverständlichkeit bei solch einemAuto.

Eva-Maria Becker Fotos: Skoda

Skoda Roomster