Der Fondsbrief Nr 194

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INHALTSVERZEICHNIS Fonds-Check: ID Immo- bilien hofft auf Wertsteige- rung bei Sondersituationen 2 Hamburg Trust: Neuer US- Fonds für Vermögende in Kooperation mit Paramount 2 Fonds-Check: Paribus schickt nächsten Lok-Fonds auf die Schiene 5 Auf ein Wort: Christopher Nolden, Geschäftsführer der MS-Deutschland Anleihe 8 Steuern: Neues Gesetz reduziert Rendite bei Neue-Energien-Fonds 12 Jamestown: Fonds Nr. 28 komplett investiert 17 Vertriebs-Infos: 300 Teilnehmer bei Aquila- Online-Präsentation 19 Personalia 19 Recht einfach: Wann der Rechtsschutz zahlen muss 20 Impressum 20 Quartalszahlen: Sonder- effekt verschafft Branche stabiles Ergebnis 18 NR. 194 I 34. KW I 23.08.2013 I ISSN 1860-6369 I KOSTENLOS PER E-MAIL Das war wohl nichts. Noch vor wenigen Wochen hatte sich DWS-Chef Hermann Wüstefeld weit aus dem Fenster gelehnt. „Wir sind zuversichtlich, dass wir das Zielvolumen unseres neuen geschlossenen Immobilienfonds von 50 Millionen Euro vor dem Stichtag 22. Juli einsammeln können“, hatte er im Gespräch mit dem Fondsbrief vor gerade einmal vier Ausgaben herausposaunt. „Ein positives Signal“, hatte ich die Ankündigung des Fonds so kurz vor der Einführung der AIFM- Regulierung kommentiert. Doch offenbar kräht kein Hahn danach, ob die Deutsche Bank einen Fonds auflegt oder nicht. Leise, still und heimlich hat die Deutsche-Bank-Tochter DWS das Angebot, das in Kooperation mit Corpus Sireo an B-Standorten investieren wollte, aus dem Ver- trieb genommen. „Leider haben wir sehr wenig Interesse am Markt festgestellt“, heißt es auf Nachfrage aus der Pressestelle dazu. „Vielleicht erlebt der Fonds ja zu einem späteren Zeitpunkt eine Wiedergeburt.“ Das glaube ich nicht, denn angeblich hatte der Vertrieb ja darauf gedrängt, den Se- mi-Blind-Pool so schnell wie möglich zu bringen und nicht erst im vierten Quartal dieses Jahres. Zumal eine Öffnungsklausel eine längere Platzierung erlaubt hätte, weil der Fonds so konzipiert sei, dass er alle künftigen Anforderungen meistern sol- le. Auch das können Sie im Interview mit Hermann Wüstefeld nachlesen. Offenbar haben Deutsche-Bank-Berater und ihre Kunden die Schnauze voll. Nicht immer haben die Produktentscheider ein glückliches Händchen bei der Auswahl der Fonds bewiesen: Delbrück-Bethmann-Maffei-Riesenrad, Nordcapital-Bulkerflotte, IVG-Gurke in London. Das waren leider die Nieten in der Fonds-Tombola. Eine gute Leistungsbilanz ist das einzige, was zählt. Wer die nicht liefern kann, und das sind inzwischen nicht wenige Initiatoren, hat nur eine Chance: Offen und trans- parent die Fehlentwicklungen kommunizieren. Heimlichtuerei hilft nicht weiter. Tum- bes Hoffen auf bessere Zeiten auch nicht. Meiner Meinung nach... Viel Spaß beim Lesen!

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Fakten, Meinungen, Tendenzen zum Markt der geschlossenen Beteiligungen, Anleihen und Offenen Fonds.

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Page 1: Der Fondsbrief Nr 194

INHALTSVERZEICHNIS

Fonds-Check: ID Immo-bilien hofft auf Wertsteige-rung bei Sondersituationen

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Hamburg Trust: Neuer US-Fonds für Vermögende in Kooperation mit Paramount

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Fonds-Check: Paribus schickt nächsten Lok-Fonds auf die Schiene

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Auf ein Wort: Christopher Nolden, Geschäftsführer der MS-Deutschland Anleihe

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Steuern: Neues Gesetz reduziert Rendite bei Neue-Energien-Fonds

12

Jamestown: Fonds Nr. 28 komplett investiert

17

Vertriebs-Infos: 300 Teilnehmer bei Aquila-Online-Präsentation

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Personalia 19

Recht einfach: Wann der Rechtsschutz zahlen muss

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Impressum 20

Quartalszahlen: Sonder-effekt verschafft Branche stabiles Ergebnis

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NR. 194 I 34. KW I 23.08.2013 I ISSN 1860-6369 I KOSTENLOS PER E-MAIL

Das war wohl nichts. Noch vor wenigen Wochen hatte sich DWS-Chef Hermann

Wüstefeld weit aus dem Fenster gelehnt. „Wir sind zuversichtlich, dass wir das

Zielvolumen unseres neuen geschlossenen Immobilienfonds von 50 Millionen Euro

vor dem Stichtag 22. Juli einsammeln können“, hatte er im Gespräch mit dem

Fondsbrief vor gerade einmal vier Ausgaben herausposaunt. „Ein positives Signal“,

hatte ich die Ankündigung des Fonds so kurz vor der Einführung der AIFM-

Regulierung kommentiert. Doch offenbar kräht kein Hahn danach, ob die Deutsche

Bank einen Fonds auflegt oder nicht.

Leise, still und heimlich hat die Deutsche-Bank-Tochter DWS das Angebot, das in

Kooperation mit Corpus Sireo an B-Standorten investieren wollte, aus dem Ver-

trieb genommen. „Leider haben wir sehr wenig Interesse am Markt festgestellt“,

heißt es auf Nachfrage aus der Pressestelle dazu. „Vielleicht erlebt der Fonds ja zu

einem späteren Zeitpunkt eine Wiedergeburt.“

Das glaube ich nicht, denn angeblich hatte der Vertrieb ja darauf gedrängt, den Se-

mi-Blind-Pool so schnell wie möglich zu bringen und nicht erst im vierten Quartal

dieses Jahres. Zumal eine Öffnungsklausel eine längere Platzierung erlaubt hätte,

weil der Fonds so konzipiert sei, dass er alle künftigen Anforderungen meistern sol-

le. Auch das können Sie im Interview mit Hermann Wüstefeld nachlesen.

Offenbar haben Deutsche-Bank-Berater und ihre Kunden die Schnauze voll. Nicht

immer haben die Produktentscheider ein glückliches Händchen bei der Auswahl der

Fonds bewiesen: Delbrück-Bethmann-Maffei-Riesenrad, Nordcapital-Bulkerflotte,

IVG-Gurke in London. Das waren leider die Nieten in der Fonds-Tombola.

Eine gute Leistungsbilanz ist das einzige, was zählt. Wer die nicht liefern kann, und

das sind inzwischen nicht wenige Initiatoren, hat nur eine Chance: Offen und trans-

parent die Fehlentwicklungen kommunizieren. Heimlichtuerei hilft nicht weiter. Tum-

bes Hoffen auf bessere Zeiten auch nicht.

Meiner Meinung nach...

Viel Spaß beim Lesen!

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Hamburg Trust

Neuer US-Fonds

Mindestanlage 300.000 Dol-lar, Laufzeit drei Jahre ab final closing, Objekte in New York, Washington D.C. und San Francisco. Das sind die Eckpunkte des vierten US-Fonds aus dem Hause Ham-burg Trust. Der „Finest Se-lection 3“ will knapp 22 Mil-lionen Dollar Eigenkapital plus drei Prozent Agio ein-sammeln und eine Vorsteuer-rendite von jährlich zehn Prozent erwirtschaften. Anle-ger beteiligen sich an einem Blind-Pool, der erneut von der Paramount Group er-hellt wird, ein seit 45 Jahren auf dem US-Immobilien-markt tätiges Unternehmen der Otto-Familie. Im Boot sind außerdem weitere inter-nationale Investoren. Der Track-Record von Paramount liegt bei stattlichen 18 Pro-zent brutto nach IRR.

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Wer Anleger mit Wohnungen jährli-che Ausschüttungen von sieben Prozent in Aussicht stellt, muss schon ein besonderes Konzept aus der Tasche ziehen. id Immobilien will das Kapital seiner Anleger beim Fonds „Deutsche Immobilienrendi-te“ in Objekte mit Wertsteigerungs-potenzial investieren, und zwar als unbesicherte Nachrangdarlehen. Ein Modell mit erhöhten Risiken also, bei dem weniger als sieben Prozent nicht angemessen wären. Konzept: Anleger beteiligen sich nicht direkt an den Immobilien, sondern stel-len Geld für Nachrangdarlehen zur Ver-fügung. Das Kapital wandert über eine im Februar 2012 gegründete Projekt-Beteiligungs-GmbH in die jeweiligen Projektgesellschaften. Darin befinden sich Objekte mit Zusatzpotenzial aus Sondersituationen – so drückt sich der

Initiator im Prospekt aus und versteht darunter Immobilien, bei denen mit „relativ geringen Mitteln eine deutliche Wertsteigerung realisiert werden kann“. Investitionskriterien: Der Kriterienka-talog lässt den Fondsmanagern viele Freiheiten. In Frage kommen Wohnge-bäude in den Regionen Rhein-Main, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Leipzig, Dresden und Berlin Brandenburg. Seltsamerwei-se fehlen Bayern und Baden-Würt-temberg, vielleicht, weil es hier kaum Immobilien mit Leerstand gibt. Der Fonds darf nämlich bereits bei einer Vermietungsquote von 60 Prozent in-vestieren. Die Überschüsse aus der laufenden Bewirtschaftung sollen genü-gen, den Kapitaldienst zu leisten – an die Bank wie auch an die Anleger. Ty-pische Immobilien kosten zwischen 500.000 Euro und fünf Millionen Euro.

900 - 3rd. Avenue in Manhat-tan. Ein Objekt aus dem Vor-gängerfonds. In ähnliche Ge-bäude will das aktuelle Angebot investieren. Foto: Paramount

Fonds-Check

Vertrauen auf Wertsteigerung id Immobilien zahlt für Nachrangdarlehen sieben Prozent Zinsenür Darle-

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Auswahl: Ein Investitionsausschuss aus drei Teil-nehmern trifft einstimmig die Entscheidung, welche Immobilien mit den Nachrangdarlehen finanziert wer-den. Darin sitzt mit Thorsten Schermall auch ein Mitglied des Aufsichtsrates der id AG, was übrigens für Immobilien in Deutschland steht. Ein Sachver-ständigengutachten muss nicht zwingend vorliegen. Gibt es eins, darf der Kaufpreis bis zu 125 Prozent des Verkehrswertes betragen. „Wir kaufen chancen-orientiert“, erklärt id-Chef Manfred Koch dazu. „Vor allem bei einer schlechten Vermietung spiegelt der Verkehrswert nicht immer den tatsächlichen Wert wider.“ Objekte aus der eigenen AG wird der Fonds nicht finanzieren. Dabei verlassen sich Anleger auf Kochs Wort, denn im Prospekt steht das so aus-drücklich nicht drin. Zahlenwerk: id will mit seinem ersten Fonds zehn Millionen Euro einsammeln und damit inklusive Rein-vestitionen ein Projektvolumen von 36,5 Millionen Euro stemmen. Der Fonds selbst nimmt kein Fremd-kapital auf, allerdings sind die Projekte fremdfinan-ziert. Der Prospekt nennt hier eine Quote von 60

Prozent der jeweiligen Kaufpreise ohne Anschaf-fungsnebenkosten. Kalkulation: Der Fonds will seinen Anlegern halb-jährlich 3,5 Prozent auszahlen. Das ergibt eine Verzinsung von sieben Prozent p.a. Die Laufzeit des Angebots ist mit vier Jahren überschaubar. Nicht nur in diesem Punkt erinnert das Modell eher an eine Anleihe. Nebenkosten: Sammelt der Fonds wie geplant zehn Millionen Euro plus fünf Prozent Agio ein, kann er 8,56 Millionen Euro an Nachrangdarlehen vergeben. Inklusive Agio summieren sich die fondstypischen Kosten auf gut 18 Prozent. Die laufenden Kosten des Immobilienfonds dagegen sind zu vernachlässi-gen. Zum Großteil übernimmt sie der Initiator selbst. Er verdient an eventuellen Überschüssen, glaubt also an ein deutlich besseres Ergebnis. Sollte der Gewinn tatsächlich höher ausfallen, so bleiben die Auszahlungen an die Fondszeichner mit sieben Pro-zent gedeckelt. Erneut drängt sich der Vergleich mit einer Immobilienanleihe auf.

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Page 4: Der Fondsbrief Nr 194

Paribus

Bank in Nürnberg

Die BaFin hat den Prospekt des Immobilienfonds „Team-Bank Nürnberg“ des Ham-burger Emissionshauses Pa-ribus gestattet. Anleger beteiligen sich an einem Neubau, der 20 Jahre lang an das Kreditinstitut vermietet ist. Die TeamBank ist als Partner von 900 Genossen-schaftsbanken Anbieter von Konsumentenkrediten. Das Investitionsvolumen liegt bei 54 Millionen Euro, Anleger sind ab 10.000 Euro plus fünf Prozent Agio dabei. Die Aus-schüttungen steigen von 5,5 auf sechs Prozent.

KGAL

Steuern: Die Fondsgesellschaft erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen. Darauf fällt Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an. Anbieter: id AG, das steht für Manfred Koch. Er ist alleiniger Vorstand der AG mit dem Geschäftsziel, entwicklungsfä-hige Wohn- und Gewerbeimmobilien zu kaufen. Koch ist außerdem Geschäfts-führer der id Emissionshaus GmbH und damit verantwortlich für den Fonds. Eigenen Angaben nach ist er seit 15 Jahren als Immobilieninvestor bundes-weit tätig. In den 90er Jahren war er mit der Privatisierung von Wohnungsbe-ständen betraut. Meiner Meinung nach... Vertrauen Sie Manfred Koch? Er ist die entscheiden-de Figur im Fonds „Deutsche Immobi-lienrendite“, zweifellos ein Unternehmer mit Erfahrung auf dem Immobilien-

markt. Der Fonds ist ein Blind-Pool mit allen Möglichkeiten, der für Immobilien sogar 25 Prozent mehr zahlen darf, als ein gutachterlicher Verkehrswert aus-weist. Anleger stellen ihr Kapital als Nachrangdarlehen zur Verfügung und sollen dafür Zinsen von jährlich sieben Prozent bekommen. Läuft etwas schief, dürfte der Einsatz futsch sein, denn wer ein Nachrangdarlehen gewährt, steht - wie der Name schon sagt - ganz weit hinten in der Gläubigerliste.

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Page 5: Der Fondsbrief Nr 194

WealthCap

Weiter in Platzierung

Die UniCredit-Tochter WealthCap hat ihr Mün-chen-Portfolio erweitert. Im Volumen von 74 Millionen Euro hat das Emissionshaus den Bürokomplex Campus M und das BMW-Form– & Design-Studio gekauft. Die Immobilien ergänzen das Startpaket um die Ten Tow-ers und ein an KPMG ver-mietetes Gebäude in der bay-erischen Landeshauptstadt. Hauptmieter des Campus M sind ARAG, Schaltbau, Infor und Burger King. BMW nutzt das Studio zum Design neuer Prototypen.

Fv

Aller Verunsicherung durch das KAGB zum Trotz gibt Paribus Gas: Der Hamburger Initiator schickt den dritten Eisenbahnfonds ins Rennen. Ab 10.000 Euro plus fünf Prozent Agio können sich Anleger bis Ende 2014 oder, im Verlängerungsfall, bis Ende 2015 am „Paribus Rail Portfolio III“ beteiligen. Knapp 30 Millionen Euro will Paribus einsammeln, für zehn Millio-nen Euro übernimmt die Paribus Capi-tal GmbH eine Platzierungsgarantie. Mit der Auflösung rechnet das Fonds-management gegen Ende 2025. Markt: Das Zeitalter monopolistischer Staatsbahnen ist vorüber – private Ei-

senbahnunternehmen kommen euro-paweit auf die Schiene. Einfach ist das jedoch nicht: Ein länderübergreifender Einsatz der Fahrzeuge ist wegen unter-schiedlicher Spurbreiten, Stromversor-gungs- und Zugsicherungssysteme nur begrenzt möglich. Speziell in Deutsch-land bereitet auch die Zulassung neuer Techniken durch das Eisenbahn-Bun-desamt immer wieder (Termin-)Probleme. Die zögernde Finanzie-rungsbereitschaft der Banken fördert gerade bei privaten Anbietern von Be-förderungsleistungen die Bereitschaft, Fahrzeuge zu leasen. Zwar stagnierte der Gütertransport auf der Schiene zwi-schenzeitlich, steigende Flugpreise machen dafür Bahnreisen attraktiver.

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Fonds-Check

Blind Pool auf Schienen Paribus schreibt drittes Kapitel mit Lokomotiven-Fonds

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Page 6: Der Fondsbrief Nr 194

Investitionsstruktur und –kriterien: Die Fondsge-sellschaft hält die Beteiligung an der „Paribus Rail Portfolio III Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“, die wiederum Beteiligungen an geplant drei Projekt-gesellschaften erwerben wird. Diese werden die Schienenfahrzeuge nach Fahrzeugart getrennt er-werben. Die erste Projektgesellschaft SPV I hat be-reits eine dieselhydraulische Rangierlok Vossloh G6 aufschiebend bedingt erworben. Generell darf der Fonds in alle Arten von Schienenfahrzeugen inves-tieren, also Rangier- und Streckenlokomotiven sowie Schienenfahrzeuge des öffentlichen Personennah-verkehrs, die den jeweiligen anwendbaren Vorschrif-ten entsprechen müssen. Mindestens drei verschie-dene Fahrzeugklassen hinsichtlich Antrieb, Verwen-dung, Leistung etc. sollen ins Portfolio. Gebrauchte Fahrzeuge dürfen höchstens zum gutachterlich fest-gestellten Marktwert eingekauft werden, Zwischen-gewinne sind ausgeschlossen. Einnahmen/Mietverträge: Laut Investitionsplan soll die anfängliche Mietrendite mindestens sieben Pro-zentpunkte über der Rendite von Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von zehn Jahren liegen, Pari-

bus strebt eine Bruttomietrendite von zehn bis elf Prozent jährlich an. Je nach Fahrzeugklasse geht man dabei von einer Auslastungsquote von 90 bis 100 Prozent aus – ein ehrgeiziges Ziel. Die notwen-digen Versicherungen und Hauptuntersuchungen sollen überwiegend die Mieter zahlen, andernfalls kann Assetmanager Northrail sich gegen Vergütung darum kümmern. Die Veräußerungserlöse sollen, je nach Fahrzeugtyp, zwischen 60 und 85 Prozent der Anschaffungskosten betragen. Kalkulation: Auf eine Prognoserechnung verzichtet der Prospekt wegen des klassischen Blindpool-Charakters des Fonds. Die Gesamtinvestition von konsolidiert rund 43,7 Millionen Euro soll zu knapp 28 Prozent fremdfinanziert werden. Die Kredite sol-len auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft auf Basis eines Rahmenvertrages aufgenommen werden. Ein Term Sheet der UniCredit Leasing Finance mit einer Zinsbindung zwischen drei Monaten und zehn Jahren zum Basiszins plus 150 bis 165 Basispunkte liegt bereits vor. Je länger der Mietvertrag für das jeweilige Fahrzeug, desto höher kann fremdfinanziert werden. Für die Fremdkapitalvermittlung erhält die

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Page 7: Der Fondsbrief Nr 194

Geschäftsführung zwei Prozent der bean-spruchten Darlehenssumme. Rückflüsse und Gesamtrentabilität: Paribus plant Ausschüttungen von sechs Prozent jährlich ab 2013, die bis auf neun Prozent stei-gen. Im Jahr 2025 soll noch der Veräuße-rungserlös von 85 Prozent hinzukommen. Einen Gesamtrückfluss gibt der Prospekt nicht an, anders als bei den Vorgängerfonds. Auch anhand dreier Investitionsbeispiele können Anleger mangels Zeitpunkt und Höhe der Ausschüttungen kein kalkulatorisches Ergeb-nis abschätzen. Kosten: Die einmaligen Kosten inklusive An-kaufsprovision betragen 12,8 Prozent der Ge-samtinvestition. Die laufenden Kosten sind überschaubar. Hat der Anleger eine rechneri-sche Verzinsung von sieben Prozent p.a. er-halten, gönnt sich der Anbieter eine Perfor-mance Fee von 20 Prozent. Anbieter: Die beiden platzierten Eisenbahn-fonds von Paribus können bislang weitgehend überzeugen, lediglich beim zweiten blieb der Investitionsfortschritt zeitweilig aufgrund von Zulassungsproblemen einiger Loks hinterm Plan zurück. Assetmanager Northrail ist eine Public Private Partnership zwischen Paribus und dem Seehafen Kiel und beansprucht mit den 80 verwalteten Loks aus den Paribus-Fonds inzwischen einen Marktanteil von sechs Prozent aller Mietloks in Europa. Meiner Meinung nach... Als nicht voll inves-tierter Blindpool unterfällt der Fonds ab 22. Juli 2014 dem KAGB – in diesem Fall will Paribus ihn schließen und einen neuen, regulierten Fonds aufstellen, der in dieselbe Gesellschaft investiert. Deshalb ist die exakte Kostenbelas-tung durch die Regulierung nicht absehbar, gegebenenfalls kann der Gesellschaftsvertrag geändert werden. Zusammen mit dem Blind-pool-Charakter und dem gegenüber den bis-herigen Kompetenzen von Fonds- und Asset-management erweiterten Investitionsfokus erfordert das vom Anleger einen gehörigen Vertrauensvorschuss.

Stephanie von Keudell

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Page 8: Der Fondsbrief Nr 194

Hahn Gruppe

Edeka in Wachtberg

Für den institutionellen Fonds „FCP-FIS-German Retail Fund“ hat die Hahn Gruppe ein Fachmarktzent-rum in Wachtberg bei Bonn gekauft. Das Objekt wurde aus einem von Henderson Global Investors gemanag-ten Immobilienportfolio ver-äußert. Der Fachmarkt mit knapp 12.000 Quadratmetern Fläche wurde 2004 eröffnet. Ankermieter sind Edeka, Drogerie Müller und Aldi. Mit dem Kauf erweitert der Fonds sein Vermögen auf 500 Millionen Euro.

CFB

175 Meter lang, 23 Meter breit, 21 Knoten schnell und Platz für 480 Passagiere – die MS Deutschland ist eines der Aushängeschilder für Luxus-Urlaub auf dem Wasser. Das 1998 gebaute Kreuzfahrtschiff ist das einzige, das noch unter deutscher Flagge fährt. Bekannt ist die MS Deutschland aber vor allem aus der ZDF Fernsehserie „Das Traumschiff“. Eigentümer und Betreiber des Schiffs ist die MS „Deutschland“ Beteili-gungsgesellschaft mbH, die eine An-leihe mit einer Laufzeit bis zum 18.12.2017 und einem Kupon von 6,875 Prozent (ISIN: DE000A1RE7V0)

begeben hat. Die Anlei-he wurde Anfang De-zember 2012 begeben und verzeichnet seit Juli wieder einen positiven Kursverlauf, nachdem Anfang des Monats der Tiefpunkt mit einer Notierung von unter 80 Euro bei einem Ausgabekurs von 100 Euro notierte. Mittlerweile hat sich die Anleihe erholt und liegt bei 90 Euro. Grund dafür dürften die Umsatzzahlen für das erste Halbjahr sein. Demnach wurde der Umsatz um acht Prozent auf 23,3 Millionen Euro gesteigert, die Auslastung um zehn Prozent auf 70 Prozent erhöht, wie Christopher Nol-

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Auf ein Wort

Tauchfahrt gestoppt Anleihekurs des Traumschiffs stabilisiert - Gespräch mit Christopher Nolde

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Page 9: Der Fondsbrief Nr 194

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Page 10: Der Fondsbrief Nr 194

de, Geschäftsführer der Beteiligungs GmbH, (Foto) betont. Das seit Jahresbeginn neu formierte Management um Nolde und Konstantin Bissias setzt neben den Vertriebsaktivitäten auch auf eine umfassende Quali-täts- und Charmeoffensive. Die MS Deutschland wird vor allem von der Generation 60 plus gebucht und hat dementsprechend bei der immer jünger werden-den Generation der Kreuzfahrer ein eher verstaubtes Image. Hinzu kommt, dass lediglich zwei der 294 Kabinen des Schiffs über einen Balkon verfügen, der heutzutage zum Standard auf modernen Ozeanrie-sen gehört. Der Fondsbrief: Wie zukunftsfähig ist das Konzept der MS Deutschland vor dem Hintergrund einer stei-genden Konkurrenz? Christopher Nolde: Sie haben recht, auch dieses Jahr stechen wieder neue Kreuzfahrtschiffe in See – keines davon jedoch als reines Fünf-Sterne-Schiff. Die MS DEUTSCHLAND verfügt als „Grandhotel auf See“ und einziges Kreuzfahrtschiff unter deutscher Flagge über eine besondere Positionierung im Lu-

xussegment. Dazu ist und bleibt es nun einmal das original Traumschiff. FB: Welche Entwicklung ist mit der MS Deutschland geplant, um sie konkurrenzfähig zu halten? Nolde: Neben Investitionen in die Ausstattung der MS DEUTSCHLAND - seit 2011 über elf Millionen Euro - haben wir ein Maßnahmenprogramm gestar-tet mit dem Ziel, unsere Gäste mit einzigartigen An-geboten und Service zu begeistern. Unsere Charme- und Qualitätsoffensive kommt bei unseren Gästen dabei bereits sehr gut an. Aktuell ist die Resonanz so gut wie seit zwei Jahren nicht mehr. Zudem ha-ben wir unsere Vertriebsaktivitäten intensiviert, was sich im Neukundengeschäfts zeigt und bereits in einem über 75 Prozent höheren Buchungseingang für Reisen im Jahr 2014 niederschlägt. Darüber hin-aus planen wir individuelle Themenreisen und wollen die Märkte Österreich und Schweiz weiter ausbauen. Die Zielgruppe bleibt dabei die gleiche – kultivierte Menschen, die höchste Ansprüche an Qualität und Service setzen.

Signa

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Page 11: Der Fondsbrief Nr 194

FB: In diesem Jahr dürften Sie die Jahres- und Er-gebnisziele nicht erreichen. Wie sehen Ihre Pläne für das nächste Jahr aus? Nolde: Die Ziele für dieses Jahr waren sehr ambitio-niert. Als Ein-Schiff-Reederei haben wir dabei die Auswirkungen des langen und kalten Winter und das verregnete Frühjahr besonders gespürt. Zusätzlich machten Kurzstrecken den Großteil der gebuchten Reisen aus - mit deutlich niedrigeren Margen. Für eine genaue Prognose zu Umsatz und Ertrag in 2014 ist es noch zu früh, aber der hohe Buchungs-eingang stimmt uns zuversichtlich, dass wir Umsatz und Ertrag steigern und eine Auslastung zwischen 73 bis 80 Prozent erreichen können - trotz geplan-tem Werftaufenthalt im November 2014 zur Anbrin-gung der französischen Balkone. FB: Immer mehr Anbieter von geschlossenen Fonds wagen den Schritt auf das Anleihen-Parkett. Erwar-ten Sie dadurch einen Image und Kursschub, da An-leihen eine breitere Akzeptanz finden?

Nolde: Je gängiger das Modell ist, desto vertrauens-erweckender ist es unter Anlegern. Einen Image- und Kursschub wollen wir aber in erster Linie durch zufriedene Gäste und eine gute Geschäftsentwick-lung erzielen.

Das Gespräch führte André Eberhard

DFV

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Traumschiff fährt auf Schmusekurs. Eine Charmeoffensive soll neue Gäste erreichen. Dazu bekommen die Kajüten Balkone.

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Wichtiger Hinweis: Diese Anzeige stellt kein öffentliches Angebot dar und ist daher nicht für eine abschließende Anlageentscheidung geeignet. Eine Anlageentscheidung kann ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Verkaufsprospektes getroffen werden. Dieser enthält ausführliche Informationen zu den wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten sowie zu den Risiken der Vermögensanlagen. Der Verkaufsprospekt ist auch im Internet unter www.dfvag.com veröffentlicht.

Page 12: Der Fondsbrief Nr 194

Das jüngst verkündete Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz beinhaltet eine Neuregelung für geschlossene Fondsgesellschaften sowie ihre Anleger. Betroffen hiervon sind alle Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien - Solar, Biomasse oder Geothermie sowie Fonds, die Strom aus Wasserkraft und Strömungsenergie gewinnen. Ich hatte bereits in einer der vorheri-gen Ausgaben darauf hingewiesen, nun die konkreten Auswirkungen anhand von Rechen-beispielen. Mit dem Umsetzungsgesetz wurde ein Vorhaben wieder aufgegriffen, was schon einige Male durch vorherige Gesetzpakete vorgesehen war, dann aber letztlich doch wieder fallen gelassen wurde. Nun ist es doch dazu gekommen. Diese neue Regelung galt bereits zuvor bei den Windenergiefonds, die schon seit dem Erhebungszeitraum 2008 an mindestens

zwei unterschiedliche Gemeinden Gewerbesteuer zahlen müssen. Nun folgen Sonnenenergie & Co. Konkrete Gesetzesneuregelung Es kommt zur Ausweitung der Regelung, die es be-reits bei der Zerlegung des Gewerbesteuermessbe-trags von Windkraftanlagenbetreibern zuvor gab. Die Ausweitung dieser Sonderregelung erfolgt nunmehr auf alle Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien (nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 Gewerbesteuerge-setz). Hierzu gehören Sonnenkraft. Wasserkraft - auch Wellen-, Gezeiten-, Strömungs-energie. Geothermie.

Peters

NR. 194 I 34. KW I 23.08.2013 I ISSN 1860-6369 I SEITE 12

Von Robert Kracht, Steuer-Fachjournalist

Mehr Steuern bei alternativen Energien Neues Gesetz reduziert Rendite bei Anlegern von Solar– und Windkraftfonds

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Page 13: Der Fondsbrief Nr 194

German Real Estate

Edeka in Alsdorf

Die GRR Real Estate Ma-nagement GmbH hat für ihren institutionellen „German Retail Fund No. 1“ von der Ten Brinke Gruppe ein Nahversorgungszentrum in Alsdorf, NRW, gekauft und 10,6 Millionen Euro dafür gezahlt. Knapp 5.000 Quadratmeter Fläche sind an Edeka, dm, Aldi und eine Apotheke vermietet. Die Verträge haben Laufzeiten zwischen zwölf und 15 Jah-ren. Der Fondsanbieter be-richtet über Eigenkapitalzu-sagen institutioneller Anleger von 100 Millionen Euro.

Hesse

Energie aus Biomasse - auch Bio-, De-ponie- und Klärgas. Energie aus dem biologisch abbau-baren Anteil von Haushalts- und In-dustrieabfällen. Das betrifft die Gewerbesteuer der Fonds erstmals für den Erhebungszeit-raum 2013 und hier für alle Neuanla-gen, die ab dem 1. Juli 2012 zur Erzeu-gung von Strom und anderen Energie-trägern sowie Wärme aus solarer Strahlungsenergie genehmigt wurden. Soweit Altanlagen bereits zuvor geneh-migt waren, bekommen sie Bestands-schutz. Für eine Übergangszeit von zehn Jahren wird die bisherige Regel beibehalten. Der Bestandsschutz endet an Silvester 2021. Nach altem Rechtsstand wurde der für die Fondsgesellschaft vom Fiskus fest-

gestellte Gewerbesteuermessbetrag grundsätzlich nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auf die hebeberechtigten Gemeinden verteilt, die den einzelnen Betriebstätten zuzurechnen waren. Dies hatte zur Folge, dass bei Anlagen, die dezentral insbesondere Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, der Standortgemeinde, auf deren Gebiet sich der eigentliche Kraftwerksstandort befindet, mangels zuzurechnender Ar-beitslöhne kein Anteil am Gewerbe-steuermessbetrag zugewiesen wird und die Betreiber-Gemeinde, in der sich die Verwaltung des Betreibers be-findet, den gesamten Messbetrag zu-gesprochen bekam. Dies wurde vielfach als Hindernis für die Genehmigung neuer Kraftwerks-standorte gesehen. Ein Grund, warum die Ausnahmen bei Windparks hinsicht-lich des besonderen Zerlegungsmaß-

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Page 14: Der Fondsbrief Nr 194

Aquila Capital

Kurz vor Schluss

Nur noch bis zum 31. August 2013 bleibt der Wasserfonds „Hydropower Invest IV“ von Aquila Capital in der Plat-zierung. Das Angebot inves-tiert in der Türkei. Eine staatliche Garantie stellt dabei sicher, dass Anleger hinsichtlich politischer Risi-ken genauso gestellt sind wie bei einer Investition in Deutschland. Bei einer prog-nostizierten Laufzeit von zehn Jahren sollen Zeichner ihren Einsatz ungefähr ver-doppeln. Läuft der Fonds 20 Jahre lang, soll der Rückfluss 350 Prozent betragen.

Hsamb.t.

stabs auf alle Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien ausgedehnt wurden. Neuer Zerlegungsmaßstab ist 3/10 der Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, im Verhältnis zu den Ar-beitslöhnen, die an die bei den Be-triebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind; 7/10 der Summe des Sachanlagever-mögens (mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsausstattung und Anlagen im Bau) im Verhältnis zum Ansatz in den einzelnen Betriebsstätten. Dieser besondere Zerlegungsmaßstab beschränkt sich auf Gewerbetreibende, die ausschließlich Anlagen zur Energie-erzeugung aus Windenergie und sola-

rer Strahlungsenergie betreiben. Das soll Verwerfungen bei den kommuna-len Messbetrags-Anteilen im Falle von Unternehmen vermeiden, die neben diesen Alternativenergie-Anlagen noch andere betriebliche Tätigkeiten aus-üben - (z.B. der gewerbliche Leasing-fonds mit einer Solaranlage auf einem Fabrikdach). Die Altregelung für die Erhebungszeit-räume 2013 bis 2022 sind anzuwen-den, wenn diese bis zum 30. Juni 2012 genehmigt wurden. Die Übergangsre-gelung für zehn Jahre soll eintretende Verteilungseffekte im derzeitigen Ge-werbesteueraufkommen abmildern. Sie stellt sicher, dass den beteiligten Kom-munen bei Betrieben mit bestehenden Anlagen zur Energiegewinnung ein ausreichender Zeitrahmen zur Verfü-gung steht, um sich im Einzelfall auf die geänderte Rechtslage einzustellen.

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Page 15: Der Fondsbrief Nr 194

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Stand 01. Juni 2012. Diese Anzeige enthält werbliche Aussagen und ist kein Angebot im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. Eine etwaige Anlageentscheidung bezüglich der Vermögensanlage sollte der Anleger auf die Prüfung des gesamten Verkaufsprospekts stützen. Bei dieser Übersicht handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Information ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Grund-lage des öffentlichen Angebotes und einer Beteiligung an der Vermögensanlage ist einzig und ausschliesslich der veröffentlichte Verkaufsprospekt der Sweden WoodEnergy 1 GmbH & Co. KG vom 22.12.2011, der bei ausgewählten Vertriebspartnern in Deutschland sowie der Green Investors AG kostenlos erhältlich ist. Der Verkaufsprospekt kann auch im Internet unter www.green-investors.de heruntergeladen werden. Die ausführliche Darstellung der wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Grundlagen sowie insbesondere der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage ist in dem o.g. Verkaufsprospekt den Seiten 21 ff. zu entnehmen. Es besteht ein Risiko des Nichteintritts von Prognosen sowie ein Standortauswahl-Risiko, da die zu erwerbenden bzw. errichtenden Holzheizwerke noch nicht feststehen. Es handelt sich hierbei um eine unternehmerische Beteiligung mit der Möglichkeit des Totalverlusts der Kapitaleinlage (inkl. Agio). Soweit im Zusammenhang mit Informationen zum Beteiligungsangebot »Sweden WoodEnergy 1« Aussagen zu steuerlichen Aspekten getroffen werden, ist dabei stets zu berücksichtigen, dass die steuerliche Behandlung im konkreten Einzelfall von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängt und zudem künftigen Änderungen unterworfen sein kann.

Page 16: Der Fondsbrief Nr 194

Auswirkungen in Euro Früher zahlten die Fondsgesellschaften die Kommu-nalabgabe nur dort, wo sich ihr Verwaltungssitz be-fand. Der ließ sich gezielt in eine Gemeinde mit ge-ringem Hebesatz legen. Da den Standortgemeinden der Solarparks 70 Prozent der Gewebesteuer zu-steht, wird sich die Wahl einer günstigen Kommune für den Fondssitz kaum noch auswirken. Das hat Auswirkungen auf die Fondsrendite, und Anleger können die in der Regel hierüber anziehende Kom-munalabgabe nicht komplett auf ihre Einkommens-teuerschuld anrechnen. Eine vollständige Entlastung von der Gewerbesteuer tritt nämlich nur bei Hebesätzen bis zu maximal 380 Prozent ein. Diese Idealgemeinde lässt sich für den Verwaltungssitz des Fonds noch leicht finden, für den Standort der Solaranlage ist dies aber kaum machbar. Denn aus wirtschaftlicher Sicht geht es vor

allem um den optimalen Standort für die Sonnenein-strahlung, und ob die gefundene Kommune der An-siedlung wohlgesonnen gegenüber steht. Die Neuregelung bei der Gewerbesteuer soll anhand eines simplen und fiktiven theoretischen Beispiels erläutert werden. Das macht die Auswirkungen auf die Rendite der Fondsanleger deutlich. Beispiel: Ein geschlossener Solar-(Bio-, Geo-)Fonds hat seine Geschäftsleitung in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 250 Prozent. Die Anlage wiederum steht in einer Kommune, die 480 Prozent verlangt. Die Fondsgesellschaft weist 2012 und 2013 einen Jahresgewinn von 150.000 Euro auf. Beteiligt sind - aus Darstellungsgründen - nur die ledigen An-leger A und B je zur Hälfte.

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Green Investors

Weiter in Platzierung

Der New-Energy-Fonds „Sweden Wood Energy 1“ von Green Investors erfüllt die Übergangsregeln des Kapitalanlagegesetzbuch und bleibt daher bis Ende des Jahres in der Platzierung. Zeichner beteiligen sich an einem Portfolio an Holzheiz-werken in Schweden. Anders als andere Neue-Energien-Fonds sind Anleger beim „Sweden Wood Energy 1“ nicht von staatlichen Subven-tionen oder anderweitig ga-rantierten Vergütungssätzen abhängig. Das Angebot soll sich alleine über die markt-üblichen Einnahmen rech-nen. Bislang geht die Kalku-lation auf. Beigetretene Anle-ger haben bereits die erste Ausschüttung in Höhe von 8,5 Prozent bekommen.

BVT

Repowering ist durch

Das hat nicht lange gedauert. Innerhalb weniger Tage hat der Münchner Initiator BVT zusätzliches Kapital für sein Beteiligungsangebot am Re-powering des „Windparks Flomborn/Stetten“ akquiriert. Dabei werden zwölf Be-standsanlagen aus dem Jahr 1999 durch vier neue mit stärkerer Leistung ersetzt. Anleger brachten vier Millio-nen Euro zusammen. Das Gesamtvolumen von 25,5 Millionen Euro wird somit von Altgesellschaftern und neuen Investoren bereit ge-stellt. Auf Basis des EEG rechnet BVT bei diesem Re-powering-Projekt mit einer Rendite von 8,6 Prozent p.a.

Mit drei Objekten im Volumen von 823 Millionen Dollar hat der Kölner Spezialist für US-Immobilienfonds Jamestown seinen Fonds „James-town 28“ komplett investiert. In den vergangenen Wochen hat das Unter-nehmen das zweite und dritte Inves-titionsobjekt gekauft. Erste Immobi-lie des im Februar 2013 gestarteten Fonds ist das Geschäftshaus im New Yorker Stadtteil Chelsea. Ja-mestown investierte 173 Millionen Dollar, davon 83,5 Millionen Dollar Eigenkapital. Die kürzlich erworbene zweite Immobi-lie befindet sich in Santa Monica bei Los Angeles in Kalifornien. Der Büro-komplex Lantana besteht aus vier Ge-bäuden mit einer Mietfläche von 45.000 Quadratmetern. Der Vermietungsstand liegt bei 97 Prozent. Insgesamt teilen sich 24 Unternehmen der Medien-, Un-terhaltungs-, Werbe- und Technologie-branche die Flächen. Der Fonds betei-ligte sich an der 328 Millionen Dollar schweren Investition mit rund 140 Milli-onen Dollar. Das Hypothekendarlehen in Höhe von 188 Millionen Dollar stammt von der Landesbank Baden-Württemberg. Drittes Objekt ist das Immobilienportfo-lio „Millenium“, ein Paket aus derzeit neun Gebäuden in den Innenstädten von New York, Boston, Washington D.C, San Francisco und Miami. Die vermietbare Fläche summiert sich auf 136.000 Quadratmeter bei einem Leer-stand von insgesamt zwei Prozent. Rund 83 Prozent der Flächen sind Einzelhandel, Kinos, Sport- und Fitnessclubs, der Rest Büros. Dazu kommen mehr als 2.000 Stellplätze in Tiefgaragen. Die Immobilien wurden 1994 bis 2005 vom US-Unternehmen Millenium Part-ners entwickelt. Es hält die Eigentums-wohnungen Hotels und weitere Gewer-beeinheiten im Portfolio.

Über ein Joint Venture mit Millenium Partners beteiligt sich der „Jamestown 28“ mit einem Anteil von 23,6 Prozent an dem Portfolio und hat 322 Millionen Dollar dafür gezahlt. Das Investment teilt sich jeweils zur Hälfte in Eigen- und Fremdkapital auf. Über eine aus-gehandelte Vorzugsstellung bekommt der Fonds den jährlichen Überschuss aus der Bewirtschaftung und einem späteren Verkaufserlös komplett, bis der vertraglich vereinbarte Betrag er-reicht ist. Erst anschließend wird der Joint-Venture-Partner bedient. Anleger sollen Ausschüttungen von 5,25 Prozent bekommen. Dazu min-destens 110 Prozent des investierten Eigenkapitals durch den Verkauf der Immobilien nach der geplanten Laufzeit von sieben bis zwölf Jahren. Bislang haben 5.400 Anleger Fondsan-teile gezeichnet und 274 Millionen Dol-lar eingezahlt. Rund 110 Millionen Dol-lar sind noch offen. Jamestown erwar-tet die Vollplatzierung spätestens im Oktober.

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Millenium-Portfolio Jamestown-Fonds 28 ist komplett investiert - Vorzugsstellung für Anleger

Time Square, Manhattan. New York ist Stand-ort im Millenium-Portfolio, an dem sich der Jamestown Fonds 28 beteiligt hat.

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Rund 850 Millionen Euro investierten institutio-nelle Investoren und private Anleger im zweiten Quartal 2013 in geschlossene Fonds - ein im Ver-gleich zum Vorjahresquartal nahezu identisches Ergebnis. Zugelegt hat das Geschäft gegenüber dem ersten Quartal 2013. Hier kommt der Bun-desverband Sachwerte und Investmentvermögen BSI als Nachfolger der Verbands Geschlossene Fonds fast auf eine Verdoppelung des Umsatzes. „Die Vielzahl der offenen Fragen zum Inkrafttreten des neuen Kapitalanlagegesetzbuchs hat Anbieter und Vertrieb auch im zweiten Quartal stark belastet. Das stabile Ergebnis ist vor diesem Hintergrund er-freulich, aber auch dem Sondereffekt zum Stichtag 22. Juli geschuldet“, kommentiert BSI-Haupt-geschäftsführer Eric Romba das Ergebnis. Auf der Gewinnerseite stehen Solaranlagen, Aus-landsimmobilien, Portfoliofonds und Flugzeuge. Ihr Niveau halten konnten Fonds mit deutschen Immobi-lien. Zusammen kommen diese fünf Assetklassen auf 85 Prozent des Gesamtmarktes. Schiffsbeteiligungen spielen überhaupt keine Rolle mehr, und auch die Anbieter von Private-Equity-Fonds haben lediglich 800.000 Euro Umsatz gemeldet. Der Verband kündigte an, dass er seine bisherige Erhebungsmethode ändern werde. Die neue Metho-de orientiert sich an der gesetzlich geregelten Syste-matik von Investmentvermögen und wird erstmals am

Summit 2014 vorgestellt, der am 18. Februar in Frankfurt am Main stattfindet. Kritik am Kapitalanlagegesetzbuch übt der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA). Nach Ansicht von Präsident Andreas Mattner hat das KAGB die Unsi-cherheiten etwa in Sachen Fremdkapitalquote und Übergangsregeln nicht beseitigt. „Bereits jetzt ist ab-zusehen, dass Änderungen des gerade erst in Kraft getretenen Gesetzes zu den ersten Aufgaben der nächsten Legislaturperiode gehören.“ Er fordert, Klar-stellungen vorzunehmen und Überraschungen zu vermeiden. (Siehe auch Artikel nächste Seite.)

NR. 194 I 34. KW I 23.08.2013 I ISSN 1860-6369 I SEITE 18

Sondereffekt beschert stabiles Ergebnis Sachwerte-Verband meldet im zweiten Quartal 850 Millionen Euro Umsatz - ZIA kritisiert neue Regeln

Photovoltaikanlage. Solarfonds stehen mit einem Plus von mehr als 300 Prozent im Vergleich zum zweiten Quartal 2012 an der Spitze der BSI-Platzierungsliste.

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Wechsel Dich

Solvium Capital hat sein Vertriebsteam verstärkt: Jür-gen Kestler (36) ist für den Süden Deutschlands zustän-dig, Lars Brinkmann für den Norden. Er soll sich dar-auf konzentrieren, neue Ver-triebsstrukturen aufzubauen. Project Invest hat die Ca-ceis Gruppe als Verwahr-stelle eingesetzt. Sie ist in Deutschland spezialisiert auf die Assetklassen Immobilien und Alternative Assets in offenen und geschlossenen Fonds. Die zur Crédit Agri-cole gehörende Bankengrup-pe Caceis bietet Asset Servi-ce für institutionelle Kunden und Geschäftskunden an. Hauck & Aufhäuser ist Vertriebspartner des Ver-triebshauses SUSI Partners mit Sitz in Zürich. Die Pri-vatbank wird die Infrastruk-turfonds der Schweizer in Deutschland und Österreich anbieten. Damit beteiligen sich institutionelle Investoren an energetischen Sanierun-gen von Gebäuden, öffentli-cher Infrastruktur wie Stra-ßenbeleuchtung und Energie-sparmaßnahmen in der indus-triellen Produktion. Die E.R. Capital Holding und die Schulte Group ha-ben das Gemeinschaftsunter-nehmen Quayside Maritime Partners (QMP) gegründet. Beide Partner stellen Eigen-kapital zur Verfügung, um Schiffe nun günstig zu kau-fen und später mit Wertstei-gerungen wieder zu veräu-ßern. Geschäftsführer sind Philipp Wünschmann und Dietrich Schleicher.

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) schreibt neue Regeln für Anbieter und Vertriebe geschlosse-ner Fonds vor, doch längst nicht jeder Marktteilnehmer weiß, wie er damit umgehen soll. Bei einer von Aquila Capital initiierten, kombinier-ten Online-Telefon-Experten-Runde referierte Eric Romba, Hauptge-schäftsführer des Branchenverban-des Sachwerte und Investmentver-mögen (BSI) vor mehr als 300 Teil-nehmern über die veränderte Situati-on. Anlass genug für uns, das Wich-tigste noch mal zusammenzufassen. Zwar trat das KAGB am 22. Juli in Kraft, doch ist damit das Ende der re-gulierten Fahnenstange noch nicht er-reicht. Ein Jahr später, am 22. Juli 2014, endet die Frist, um einen Antrag zur Zulassung einer Kapitalverwal-tungsgesellschaft (KVG) zu stellen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Initiato-ren weiterhin Fonds auflegen und ver-walten dürfen. Entweder gründen sie eine eigene KVG, oder sie begeben sich unter das Dach einer Service-KVG und nehmen damit die Dienstleistung eines Dritten in Anspruch. Ein weiterer wichtiger Termin ist der 1. Januar 2015. Bis dahin müssen die Vermittler nachweisen, dass sie Ah-nung vom Geschäft haben. Sachkun-denachweis heißt der Fachbegriff da-für. Initiatoren müssen der BaFin klar machen, dass sie zuverlässig sind und fachlich als Geschäftsleiter geeignet. Darüber hinaus müssen sie einen Ge-schäftsplan und die Organisationsstruk-tur veröffentlichen, dazu ihre Vergü-tungspolitik offenlegen und Eigenkapi-tal in Höhe von mindestens 125.000 Euro nachweisen. Zu den laufenden Pflichten zählen das Risikomanage-ment, die laufende Bewertung des As-sets, erweiterte Berichtspflichten. Ins Spiel kommt außerdem eine Verwahr-stelle, die zum Beispiel die Zahlungs-ströme kontrolliert.

Was ändert sich für den Vertrieb? Größte Auswirkungen hat wohl die lau-fende Informationspflicht gegenüber dem Anleger. Das betrifft beispielswie-se den prozentualen Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, Details zum eventuell geänderten Fremdkapital-Leverage und das aktuel-le Risikoprofil. Romba betont, dass Vermittler und Be-rater abklären müssen, ob ihr Versiche-rungsschutz ausreicht. Nicht alle Poli-cen haben ihre Risikoabdeckung den geänderten Regeln angepasst. Verun-sicherung schaffen hier fehlende Über-gangsregelungen im AIFM-Umset-zungsgesetz. Thema Übergangsfonds: Sind die Angebote weder platziert noch vollständig investiert, fallen sie komplett unter die Regeln des KAGB. Potenziellen Kunden muss der Vertrieb die wesentlichen Anlegerinformationen zur Verfügung stellen, sie ersetzen das Vermögensinformationsblatt (VIB). Der Verkaufsprospekt muss anders als bislang nur hinterlegt sein, aber dem Anleger nicht mehr zwingend überge-ben werden. Verlangt der Investor ihn nicht ausdrücklich, genügt es, den Prospekt auf der Internetseite zur Ver-fügung zu stellen. Das KAGB unterscheidet bei den Anle-gern zwischen privaten Investoren, semi-professionellen und professionel-len Investoren. Entscheidend ist hier unter anderem die Höhe der Beteili-gung und des anderweitig investierten Vermögens, bei den Profis außerdem die Rechtsform. Das Private Place-ment, wie wir es bislang kannten, gibt es nicht mehr. Beteiligen sich Anleger nur an einem oder zwei Assets, müssen sie zum ei-nen mindestens 20.000 Euro einsetzen und darüber hinaus eine gesonderte Erklärung abgeben, dass sie sich über die Risiken des Investments bewusst sind.

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Informationsbedarf Mehr als 300 Teilnehmer bei Aquila-Online-Präsentation zum KAGB

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Impressum

Redaktionsbüro Markus Gotzi Balkhausener Str. 5-7 50374 Erftstadt T: 02235/9555034 F: 02235/4655541

[email protected] www.gotzi.de www.rohmert-medien.de Chefredakteur: Markus Gotzi

(V.i.S.d.P.)

Hrsg.: Werner Rohmert

Verlag: Research Medien AG, Rietberger Str. 18 33378 Rheda-Wiedenbrück, T.: 05242 - 901-250, F.: 05242 - 901-251.

Vorstand: Werner Rohmert eMail: [email protected]

Aufsichtsrat: Senator E. h. Volker Hardegen (Vorsitz).

Unsere Bankverbindung erhal-ten Sie auf Anfrage.

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Namens-Beiträge geben die Meinung des Autors und nicht unbedingt der Redaktion wieder. Aktuelle Anzeigen– und Kooperationspartner:

Aquila Capital Structured Assets GmbH

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DFV Deutsche Fondsvermögen AG

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Hesse Newman Capital AG HIH Vertriebs GmbH KGAL GmbH & Co. KG

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TSO Europe Funds Inc.

ZBI Zentral Boden Immobilien AG

Viele Prozesse würden sicherlich nicht geführt werden, wenn die kla-gende Partei nicht rechtsschutzver-sichert wäre. Prozesse betreffend fehlgeschlagene Erwartungen bei Kapitalanlagen bilden dabei keine Ausnahmen. In den vergangenen Jahren wurden Deckungsanfragen häufig abschlägig beschieden, wobei sich Rechtsschutz-versicherer auf die Klausel in ihrem Bedingungswerk beriefen, nach der Rechtsschutz nicht für die Wahrneh-mung rechtlicher Interessen besteht, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen stehen. Der BGH hat nun vor kurzem entschie-den, dass eine solche „Prospekt-haftungsklausel“ als unwirksam anzu-sehen ist. Sie verstößt gegen das Transparenzgebot. Hiernach ist der Verwender von Allgemeinen Versiche-rungsbedingungen entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 30.04.2008, IV ZR 241/04). Bei einer den Versicherungsschutz ein-schränkenden Ausschlussklausel müs-sen dem Versicherungsnehmer die damit verbundenen Nachteile und Be-lastungen so verdeutlicht werden, dass er den danach noch bestehenden Um-fang der Versicherung erkennen kann (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.2004, IV ZR 130/03). Diesen Erfordernissen ent-spricht die „Prospekthaftungsklausel“ nicht (vgl. BGH, Urt. v. 08.05.2013, IV ZR 84/12). Der juristische Laie kann nicht nachvollziehen, worin die „Grund-sätze der Prospekthaftung“ bestehen und auf welche Arten von Kapitalanla-gemodellen sie Anwendung finden kön-nen. Schon bei den Begriffen „Prospekt“ und „Prospekthaftung“ ist

zweifelhaft, ob diese in ihren Konturen eindeutig festgelegt sind. Die Formulie-rung „Kapitalanlagemodelle, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind“ ist darüber hinaus in hohem Maß interpretationsfähig und interpretationsbedürftig. Ein fest umris-sener Begriff der Rechtssprache ist hier nicht anzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 08.05.2013, IV ZR 84/12). Fachbegriffe, die keine fest umrissenen Begriffe der Rechtssprache sind, schei-den als objektive Verständnisvorgabe für die Auslegung von Versicherungs-bedingungen nach dem Verständnis e ines durchschn i t t l i chen Ver -sicherungsnehmers aus (vgl. BGH a.a.O.). Der durchschnittliche Versiche-rungsnehmer ist der Maßstab, an dem sich die Verständlichkeit messen lassen muss. In einem weiteren Schritt ist dann zu prüfen, ob der Vorvertragseinwand der Erteilung des Deckungsschutzes ent-gegensteht (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2013, IV ZR 23/12). Macht ein Versicherungsnehmer einer Rechts-schutzversicherung geltend, er könne dem Abschluss eines Lebensversiche-rungsvertrages infolge unzureichender Vertragsinformationen noch Jahre spä-ter widersprechen und daraus Ansprü-che gegen seinen Lebensversicherer herleiten, liegt dessen maßgeblicher Verstoß in der Weigerung, das vom Versicherungsnehmer behauptete Wi-derspruchsrecht anzuerkennen. Der Vorvertragseinwand greift deshalb nicht, wenn zum Zeitpunkt der Weige-rung, das Widerspruchsrecht anzuer-kennen, Versicherungsschutz bestand. Nähere Informationen zu den Rechts-themen finden Sie im Rechtsnewsletter der Rechtsanwaltskanzlei Klumpe, Schroeder + Par tner GbR , www.rechtsanwaelte-klumpe.de

Von Ulrich Nastold, Rechtsanwalt

Recht einfach Rechtsschutz - wann die Versicherung zahlen muss

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