Der Wohnungsfonds der Wallonie gewährt Darlehen für ......Bauen – Kaufen – Renovieren -...

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Wohnungsfonds der Kinderreichen Familien scrl RPM 0421102536 EINSCHREIBUNG FSMA N° 026 575A GENEHMIGUNG SPFE 205479 Rue de Brabant, 1 6000 Charleroi Telefon: 071/207 711 Fax: 071/207 756 E-mail: contact@flw.be www.flw.be Der Verwaltungssitz ist geöffnet Montags bis Freitags von 8:30 Uhr bis 16:45 Uhr. Der Wohnungsfonds der Wallonie gewährt Kinderreichen Familien Hypothekendarlehen. Wir garantieren günstige Zinssätze und Konditionen, die Ihrer Situation angepasst sind. Bauen – Kaufen – Renovieren - Umbauen Darlehen für Familien Provinz Lüttich Regionalbüro Rue Jonfosse, 62 4000 Lüttich Telefon: 04/220 88 62 Fax: 04/220 88 63 E-mail: OctroiCredits.Liege@flw.be Sprechstunden in Eupen, Huy, Malmedy, Verviers und Waremme. Die Provinzen wallonischer Brabant Namur und Luxemburg Regionalbüro Rue Saint-Nicolas, 67 5000 Namur Telefon: 081/42 03 40 Fax: 081/42 03 79 E-mail: OctroiCredits.Namur@flw.be Sprechstunden in Arlon, Auvelais, Bastogne, Ciney, Dinant, Jodoigne, Libramont, Marche-en-Famenne, Nivelles,Philippeville, Tubize, Virton und Wavre. Provinz Hennegau Regionalbüro Square Roosevelt, 10 7000 Mons Telefon: 065/39 97 70 Fax: 065/39 97 89 E-mail: OctroiCredits.Mons@flw.be Sprechstunden in Ath, Beaumont, La Louvière, Mouscron, Soignies und Tournai Nützliche Adressen Kontakt mit den Regionalbüros und Sprechstunden Verantwortlicher Herausgeber: Vincent Sciarra, Generaldirektor. Die Darlehensanträge müssen bei unseren Regionalbüros eingereicht werden. Um Terminvereinbarung wird gebeten (per E-Mail oder Telefon). Prospekt anwendbar ab 1. August 2010 Dank der finanziellen Unterstützung der Wallonischen Region

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Page 1: Der Wohnungsfonds der Wallonie gewährt Darlehen für ......Bauen – Kaufen – Renovieren - Umbauen Darlehen für Familien Provinz Lüttich Regionalbüro Rue Jonfosse, 62 4000 Lüttich

Wohnungsfonds der Kinderreichen Familien scrlRPM 0421102536EINSCHREIBUNG FSMA N° 026 575A GENEHMIGUNG SPFE 205479

Rue de Brabant, 16000 CharleroiTelefon: 071/207 711Fax: 071/207 756 E-mail: [email protected] www.flw.be

Der Verwaltungssitz ist geöffnetMontags bis Freitags von 8:30 Uhr bis 16:45 Uhr.

Der Wohnungsfonds der Wallonie gewährt Kinderreichen Familien Hypothekendarlehen.

Wir garantieren günstige Zinssätze und Konditionen, die Ihrer Situation angepasst sind.

Bauen – Kaufen – Renovieren - Umbauen

Darlehen für Familien

Provinz Lüttich

Regionalbüro

Rue Jonfosse, 62 4000 LüttichTelefon: 04/220 88 62 Fax: 04/220 88 63E-mail: [email protected]

Sprechstunden in Eupen, Huy, Malmedy, Verviers und Waremme.

Die Provinzen wallonischer Brabant Namur und Luxemburg

Regionalbüro

Rue Saint-Nicolas, 67 5000 NamurTelefon: 081/42 03 40 Fax: 081/42 03 79E-mail: [email protected]

Sprechstunden in Arlon, Auvelais, Bastogne, Ciney, Dinant, Jodoigne, Libramont, Marche-en-Famenne,Nivelles,Philippeville, Tubize, Virtonund Wavre.

Provinz Hennegau

Regionalbüro

Square Roosevelt, 10 7000 MonsTelefon: 065/39 97 70 Fax: 065/39 97 89E-mail: [email protected]

Sprechstunden in Ath, Beaumont, La Louvière, Mouscron, Soigniesund Tournai

Nützliche Adressen

Kontakt mit den Regionalbüros und Sprechstunden

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Die Darlehensanträge müssen bei unseren Regionalbüros eingereicht werden.

Um Terminvereinbarung wird gebeten (per E-Mail oder Telefon).

Prospekt anwendbar ab 1. August 2010

Dank der finanziellen Unterstützung der Wallonischen Region

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Generationenüber-greifende DarlehenBestimmte Darlehen können zur Schaffung von Wohnungen gewährt werden, die dazu dienen sollen einen Angehörigen (bis dritten Grades), der mindestens 60 Jahre alt ist, aufzunehmen.

DIe FAmILIe, die ein Darlehen aufnehmen möchte, muss mindestens drei Kinder zu Lasten haben. Ein seit mindestens 90 Tagen gezeugtes Kind gilt als Kind zu Lasten, ein Waisenkind sowie ein zu mindestens 66 % behindertes Kind zählen für zwei Kinder.Darlehensnehmer, die mindestens zu 66 % behindert sind, zählen wie ein Kind zu Lasten. Dies gilt ebenso für Verwandte bis dritten Grades, die mit in der Familie leben und behindert sind.Ein Angehöriger, bis dritten Grades, der mindestens 60 Jahre ist und der mit im Darlehensobjekt wohnen wird, gilt ebenfalls als Kind zu Lasten.

DeR DARLeHeNSNeHmeR muss in Belgien wohnhaft sein. Darf nicht Eigentümer oder Nutznießer einer anderen Immobilie sein.

DIe eINKüNFte DeS HAUSHALtS müssen regelmäßig und ausreichend sein.Die global steuerpflichtigen Einkünfte des vorletzten Jahres vor der Antrageinreichung, dürfen die der beiliegenden Tabelle nicht überschreiten. Die Familie muss über angemessene Ersparnisse verfügen, um das Projekt durchführen zu können.

DIe ImmoBILIe muss in der Wallonischen Region gelegen sein.Verkaufswert und Rauminhalt der Immobilie dürfen die Werte auf beiliegender Tabelle nicht überschreiten.Die Darlehensnehmer müssen das Gebäude während der gesamten Rückzahlungsdauer des Darlehens bewohnen. Die Immobilie darf nicht vermietet oder teilvermietet werden.

Die BedingungeneCo-DarlehenFamilien, die Energiespararbeiten ausführen möchten, kann ein ECO-Darlehen zu 0% gewährt werden. Durch ein ECO-Darlehen können folgende Arbeiten finanziert werden: die Isolierung von Dach, Mauern und Böden, das Auswechseln von Fenstern mit Einfach-Verglasung durch Doppel-Verglasung oder den Austausch des alten Heizsystems durch ein leistungsfähigeres System.

Hypothekendarlehen ersten Ranges

DeR BetRAG richtet sich nach dem Wert der Immobilie.

Er darf bestimmte Höchstbeträge nicht überschreiten, die von der Haushaltszusammen-stellung und der geografischen Situation der Immobilie abhängen (siehe Tabelle).

DeR ZINSSAtZ hängt ab von:

dem zu versteuernden Haushaltseinkommen,

der Anzahl der Kinder zu Lasten,

der geografischen Situation der Immobilie.

Je höher die Anzahl der Kinder zu Lasten, desto niedriger der Zinssatz. Wenn während der Rückzahlungsdauer Kinder hinzukommen, verringert sich der Zinssatz.

DIe RüCKZAHLUNG des Darlehens erfolgt anhand von gleichbleibenden Monatsraten.

Die Rückzahlungsdauer hängt von den finanziellen Einkünften der Familie ab und von dem Alter der Darlehensnehmer. Die Monatsraten müssen tragbar sein und dürfen das Budget des Haushalts nicht gefährden.

ZWeI GARANtIeN werden für die Gewährung eines Darlehens gefordert:

ein Lebensversicherungsvertrag mit einmaliger Prämienzahlung (die Prämie kann vom Wohnungsfonds vorgestreckt werden),

eine hypothekarische Eintragung auf das Darlehensobjekt.

Wenden Sie sich an das Regionalbüro, das der geographischen Lage des Darlehensobjektes entspricht, oder besuchen Sie (nach Terminvereinbarung) eine der Sprechstunden.

Bei Ihrem Besuch wird Ihr Projekt überprüft und berechnet.

Bei Antragseröffnung überweisen Sie die Gebühren für das Gutachten der Immobilie. Diese Zahlung ist für die Antragseröffnung unerlässlich.

Zur Vervollständigung Ihrer Akte müssen Sie dem Wohnungsfonds diverse Unterlagen zusenden.

Anhand der vollständigen Akte stellt das Regionalbüro eine Bilanz der Darlehensoperation auf, die Ihnen zur Zustimmung vorgelegt wird.

Die Akte wird dem Verwaltungsrat des Wohnungsfonds zur Zustimmung vorgelegt.

Sie erhalten ein Darlehensangebot. Der Notar erhält ein Vorprojekt des Darlehensaktes.

Der Notar bestimmt einen Termin für die Aktunterzeichnung. Der Wohnungsfonds stellt die finanziellen Mittel für die Aktunterzeichnung zur Verfügung.

Sie können den Ablauf ihrer Akte jederzeit über unser Extranet „Mein Darlehen“ verfolgen.

Die großen etappen einer Darlehensanfrage

ZusatzdarlehenZusatzdarlehen für Arbeiten können Familien gewährt werden, die bereits ein Darlehen beim Wohnungsfonds haben - selbst wenn sie nicht mehr 3 Kinder zu Lasten haben (in diesem Fall jedoch nur für unbedingt erforderliche Arbeiten, Energiespararbeiten, Umbauarbeiten zur Schaffung einer Wohnung für die Aufnahme eines „älteren Angehörigen“, oder zur Ausgleichszahlung im Rahmen einer Trennung oder Scheidung.

Informationen und

Berechnungen unter:

www.flw.be

Darlehen zu günstigsten Zinssätzen

Hypothekendarlehen (über begrenzte Beträge) zweiten Ranges können zu den gleichen

Bedingungen gewährt werden.