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MDK Nordrhein
Symposium
„Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt“
Bundesärztekammer und Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit Berlin, 06.Oktober 2009
Dr. Bernhard van Treeck
Die Rolle des niedergelassenen Arztes bei der beruflichen Wiedereingliederung
psychisch kranker Menschen
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MDK NordrheinArbeitnehmer fehlen immer häufiger wegen psychischer Erkrankungen
Hamburg (dpa).Psychisch bedingte Fehlzeiten bei Berufstätigen sind nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) in den vergangenen zwei Jahren um fast zwanzig Prozent gestiegen. Sie hätten damit den höchsten Stand seit Beginn der TK- Auswertung im Jahr 2000 erreicht.
Aus: Ärzte Zeitung online, 25.03.2009
Aus: Flintrop, Jens: Krankenstand: Psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch, In: Deutsches Ärzteblatt April 2009
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MDK NordrheinMDK Nordrhein: AU-Begutachtung
Anlass der Arbeitsunfähigkeit nach ICD 10-Diagnosen Zahlen des MDK Nordrhein 2008 / Arbeitsunfähigkeit > 6 Wochen
33,1 % der Fälle der AU-Fälle über 6 Wochen sind durch psychische Erkrankung bedingt.
Je länger darüber hinaus Arbeits-unfähigkeit andauert, umso höher wird der Anteil psychischer Erkrankungen.
N gesamt über alle Diagnosen: 15538
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MDK NordrheinAktuelle Probleme
Patienten mit psychischen Erkrankungen werden oft zu lange beim Hausarzt behandelt / zu spät zum Facharzt und / oder Psychotherapeuten überwiesen. Mögliche Gründe:
Stigmatisierung befürchtet?Wartezeiten auf Psychotherapie, fachärztliche Behandlung?
Möglichkeiten psychopharmakologischer Be-handlung werden nicht ausreichend genutzt Teilhabe- / Rehabilitationsmaßnahmen werden nicht bedarfsgerecht eingeleitet
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MDK Nordrhein
Mangel an Bewältigungserfahrung und Entwicklung dysfunktionaler Überzeugungen
Entwöhnung von Arbeit und Verlust von Fähigkeiten
Soziale Desintegration / Partnerschaftsprobleme
Sekundär ggf: Entwicklung von „Sucht“, Angststörungen, Depressionen…
Hohe Kosten durch Krankengeldzahlungen, psychische Folgeerkrankungen, Krankenhaus-behandlung und Frühberentung!
Langzeitarbeitsunfähigkeit – eine besondere Herausforderung!
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MDK Nordrhein
„Welche Antworten können wir als Nervenärzte und als Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie einer Gesellschaft geben, in der psychische Erkrankungen der häufigste Grund für Frühberentungen sind (bei Frauen und Männern) und die den stärksten Anstieg der AU- Diagnosen bei jungen Erwerbstätigen ausmachen?“
Quelle: Grußworte von BVDP und BVDN zum DGPPN Kongress 2009
Dr. Christa Roth-Sackenheim
Dr. Frank Bergmann
Wie sehen die Lösungen der Vertragsärzte aus?
http://www.lpk-rlp.de/bilder/frothsackenheim_pic.jpghttp://www.2008.dgppn-kongress.de/uploads/RTEmagicC_Bergmann_270603_01.jpg.jpg
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MDK Nordrhein
Wie sollte es nicht sein?
53 Jahre alter Patient mit der Diagnose F41.2 Angst und depressive Störung
Arbeitsunfähig seit 10 Monaten, AU-Attestierung nicht nachvollziehbar, klinisch keine ausreichenden Befunde, die AU begründen könnten
Bislang erfolgt: Nur sporadische fach-ärztliche Behandlung, kein stringenter Rehabilitations- und Teilhabeplan erkennbar
Handschriftliche Antwort des Vertragsarztes: „Sorry, heute keine Gratisbegutachtung, morgen auch nicht“.
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MDK Nordrhein
Problem: Korrekte Diagnose? MDK Nordrhein- Arbeitsunfähigkeitsbegutachtung
TOP 15-F-Diagnosen 2008
Anpassungs-störungen und depressive Erkrankungen dominieren
Viele Rest-diagnosen und leichtere Erkrankungenunter den TOP 15 -> Fehlkodierungen?
0
200
400
600
800
1.000
1.200
F10.
2F3
2.0
F32.
1F3
2.2
F32.
9F3
3.1
F33.
2F4
1.2
F43.
0F4
3.1
F43.
2F4
5.0
F45.
4F4
5.9
F48.
0
TOP 15 Diagnosen
Fallz
ahl
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MDK NordrheinProblem: Kommunikation Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA;
Fassung in Kraft getreten am 23. Dezember 2006
§ 7 Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen:(1) Der Arzt übermittelt dem Medizinischen Dienst auf Anfrage in der Regel
innerhalb von drei Werktagen die Auskünfte und krankheitsspezifischen Unterlagen, die dieser im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt. Sofern vertraglich für diese Auskunftserteilung Vordrucke vereinbart worden sind, sind diese zu verwenden.
(2) Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist grundsätzlich verbindlich. Bestehen zwischen dem Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenheiten, kann der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen. Sofern der Vertragsarzt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, hat er diesen Antrag unverzüglich nach Kenntnisnahme der abweichenden Beurteilung des Medizinischen Dienstes zu stellen.
Siehe auch: Bundesmantelvertrag – Ärzte, § 62 (2)
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Man kann als Vertragsarzt Arbeitsunfähigkeit nur attestieren, wenn man den Arbeitsplatz des Patienten kennt:
Status der Berufstätigkeit Arbeitsunfähigkeit (AU) - BezugstätigkeitPatient ist in Beschäftigung AU, wenn der Patient krankheitsbedingt nicht oder nur
unter der Gefahr der Verschlimmerung in der Lage ist, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit wieder aufzunehmen
Patient ist beschäftigt, wird aber in der AU gekündigt
AU, wenn der Patient, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit krankheitsbedingt nicht oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung wieder aufnehmen könnte (bei Ungelernten muss geprüft werden, ob sie eine ähnlich geartete Tätigkeit aufnehmen können)
Patient ist arbeitslos AU, wenn der Patient krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, leichte Arbeiten in dem zeitlichen Umfang zu verrichten, für die er sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt hat
Weitere Sonderfälle… Unterschiedliche Bezugstätigkeiten / Verweisbarkeit…
Problem: Fehlendes Wissen zum Arbeitsplatz
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Folgende Maßnahmen* können sinnvoll sein, damit der Patient in´s Arbeitsleben zurück findet:
Psychotherapie / Psychopharmakologische Behandlung
Stufenweise Wiedereingliederung
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Einschaltung des Integrationsfachdienstes / Gem. Servicestelle
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben und / oder am Leben in der Gesellschaft (früher berufliche und soziale Rehabilitation genannt)
Problem: Schnittstellenmanagement Einleitung von notwendigen Maßnahmen
* Keine abschließende Aufzählung
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MDK NordrheinStufenweise Wiedereingliederung § 74 SGB V / § 28 SGB IX
Voraussetzungen:• Erhaltener Arbeitsplatz • Einverständnis des Versicherten • Einverständnis des Arbeitgebers• Einverständnis der Krankenkasse• Individueller Wiedereingliederungsplan durch
behandelnden Arzt (Dauer und Steigerungsstufen individuell abhängig vom Krankheitsbild des Versicherten)
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Arbeitsunfähigkeit dauert während der Stufen-weisen Wiedereingliederung fortKrankengeldbezug bleibt Arbeitgeber entstehen keine Kosten; er profitiert von der (für ihn) kostenfrei stundenweise eingesetzten Arbeitskraft
Stufenweise Wiedereingliederung § 74 SGB V
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§ 84 (2) SGB IX Betriebliches Eingliederungsmanagement
(BEM)*
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (…) mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (…) Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. (…)“.*siehe auch § 20b SGB V
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Gesicherte Diagnose nach ICD 10Rehabilitationsbedarf / länger andauernde (> 6 Monate) , nicht nur vorübergehende, alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe (nach ICF)Kurative Behandlung ausgeschöpft bzw. nicht weiter zielführendRehabilitationsfähigkeit und positive Rehabilitationsprognose
Medizinische Rehabilitation Allgemeine Voraussetzungen
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Wiederherstellung bzw. Sicherung der ErwerbsfähigkeitBeseitigung weiterer TeilhabestörungenPsychoeducation, Wissensvermittlung Verbesserung der Selbstwahrnehmung Einbeziehung der BezugspersonenAbbau von Rückzugs-, Schon- und Vermeidungs-verhaltenLeidensgerechte Anpassung des LebensstilsRückfallprophylaxe, Nachsorge
Medizinische Rehabilitation Ziele & Inhalte
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MDK NordrheinProblem: Arbeitsplatzkonflikt
Arbeitsplatzkonflikte sind keine Erkrankung und nicht mit einer F-Diagnose verschlüsselbar.
Arbeitsplatzkonflikte sind medizinisch nicht zu lösen:
weder durch Behandlung am Wohnort
noch durch – in der Regel - wohnortferne Rehabilitationsmaßnahmen!
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krank machen!
durch eine psychische Erkrankung ausgelöstwerden (z. B. Persönlichkeitsstörung, Angststörung inkl. „Arbeitsplatzphobie“ nach M. Linden)
in Verbindung mit einer psychischen Erkrankung begutachtungsrelevant werden.
… aber Arbeitsplatzkonflikte können:
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Rehabilitationsträger sind zum Rehabilita-tionsmanagement verpflichtet (§ 10 SGB IX)
Integrationsfachdienst (§ 109-115 GB IX)Gemeinsame Servicestellen (§ 22 ff. SGB IX) Adressen unter www.reha-servicestellen.de
Telefonate mit Integrationsfachdiensten / Gemeinsamen Servicestellen können die Einleitung von Maßnahmen, die zur Beendigung von Arbeitsunfähigkeit führen, erheblich beschleunigen.
Integrationsfachdienst / Gemeinsame Servicestellen nutzen!
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Gutachter des MDK (nach § 275 SGB V fachlich unabhängig!) und der Vertragsarztsind zur Zusammenarbeit prädestiniert.
Der MDK ist auf Informationen des Vertragsarztes angewiesen, steuert im Gegenzug sein sozialmedizinisches Wissen bei ->Arbeitsunfähigkeit kann schneller beendet werden!
MDK als Partner nutzen!
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Symposium Arbeitsunfähigkeit bei psychisch kranken MenschenFreitag, der 27.11.2009, 8.30h-10h, Saal 91. Vorsitz: Dr. Bernhard van Treeck 2. Vorsitz: Prof. Jürgen Fritze, Gesundheitspolitischer Sprecher der DGPPN
Langzeitarbeitsunfähigkeit bei psychisch Kranken - rechtliche Grundlagen, Erfahrungen aus Hamburg (Dr. Edelgard Gorsky-Ostmeier, MDK Nord / Dr. B. van Treeck)
Rechtliche Grundlagen zur bedarfsgerechten Durchführung von Teilhabeleistungen bei seelisch Behinderten (Dr. Harry Fuchs, Berater der der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)
Berufliche Wiedereingliederung psychisch Kranker - Erwartungen von Krankenkasse und MDK / Erfahrungen mit Case-Management aus Sicht einer Krankenkasse (Dr. Evelyn Heinrich, MDK Berlin-Brandenburg / Hr. Th. Meißener, Barmer Ersatzkasse - Hauptverwaltung)
Supported Employment - Integration psychisch Kranker in den ersten Arbeitsmarkt / "First place, then train" (Dr. Wolfram Kawohl, Ltd. Arzt Zürich)
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MDK Nordrhein
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Dr. med. Bernhard van Treeck
Leiter des Medizinischen Fachbereichs Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung NordrheinVon Werth-Straße 3750670 Köln
Tel.: 0221-16065-106 / -121; Fax: -298E-Mail: [email protected]
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Ärztliches Qualitätsmanagement, Naturheilverfahren, Rehabilitationswesen, Sozialmedizin, Suchtmedizinische Grundversorgung
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www.mdk-nordrhein.de
www.mds-ev.de
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