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MDK Nordrhein Symposium „Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt“ Bundesärztekammer und Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit Berlin, 06.Oktober 2009 Dr. Bernhard van Treeck Die Rolle des niedergelassenen Arztes bei der beruflichen Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen

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  • MDK Nordrhein

    Symposium

    „Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt“

    Bundesärztekammer und Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit Berlin, 06.Oktober 2009

    Dr. Bernhard van Treeck

    Die Rolle des niedergelassenen Arztes bei der beruflichen Wiedereingliederung

    psychisch kranker Menschen

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    MDK NordrheinArbeitnehmer fehlen immer häufiger wegen psychischer Erkrankungen

    Hamburg (dpa).Psychisch bedingte Fehlzeiten bei Berufstätigen sind nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) in den vergangenen zwei Jahren um fast zwanzig Prozent gestiegen. Sie hätten damit den höchsten Stand seit Beginn der TK- Auswertung im Jahr 2000 erreicht.

    Aus: Ärzte Zeitung online, 25.03.2009

    Aus: Flintrop, Jens: Krankenstand: Psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch, In: Deutsches Ärzteblatt April 2009

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    MDK NordrheinMDK Nordrhein: AU-Begutachtung

    Anlass der Arbeitsunfähigkeit nach ICD 10-Diagnosen Zahlen des MDK Nordrhein 2008 / Arbeitsunfähigkeit > 6 Wochen

    33,1 % der Fälle der AU-Fälle über 6 Wochen sind durch psychische Erkrankung bedingt.

    Je länger darüber hinaus Arbeits-unfähigkeit andauert, umso höher wird der Anteil psychischer Erkrankungen.

    N gesamt über alle Diagnosen: 15538

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    MDK NordrheinAktuelle Probleme

    Patienten mit psychischen Erkrankungen werden oft zu lange beim Hausarzt behandelt / zu spät zum Facharzt und / oder Psychotherapeuten überwiesen. Mögliche Gründe:

    Stigmatisierung befürchtet?Wartezeiten auf Psychotherapie, fachärztliche Behandlung?

    Möglichkeiten psychopharmakologischer Be-handlung werden nicht ausreichend genutzt Teilhabe- / Rehabilitationsmaßnahmen werden nicht bedarfsgerecht eingeleitet

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    Mangel an Bewältigungserfahrung und Entwicklung dysfunktionaler Überzeugungen

    Entwöhnung von Arbeit und Verlust von Fähigkeiten

    Soziale Desintegration / Partnerschaftsprobleme

    Sekundär ggf: Entwicklung von „Sucht“, Angststörungen, Depressionen…

    Hohe Kosten durch Krankengeldzahlungen, psychische Folgeerkrankungen, Krankenhaus-behandlung und Frühberentung!

    Langzeitarbeitsunfähigkeit – eine besondere Herausforderung!

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    „Welche Antworten können wir als Nervenärzte und als Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie einer Gesellschaft geben, in der psychische Erkrankungen der häufigste Grund für Frühberentungen sind (bei Frauen und Männern) und die den stärksten Anstieg der AU- Diagnosen bei jungen Erwerbstätigen ausmachen?“

    Quelle: Grußworte von BVDP und BVDN zum DGPPN Kongress 2009

    Dr. Christa Roth-Sackenheim

    Dr. Frank Bergmann

    Wie sehen die Lösungen der Vertragsärzte aus?

    http://www.lpk-rlp.de/bilder/frothsackenheim_pic.jpghttp://www.2008.dgppn-kongress.de/uploads/RTEmagicC_Bergmann_270603_01.jpg.jpg

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    Wie sollte es nicht sein?

    53 Jahre alter Patient mit der Diagnose F41.2 Angst und depressive Störung

    Arbeitsunfähig seit 10 Monaten, AU-Attestierung nicht nachvollziehbar, klinisch keine ausreichenden Befunde, die AU begründen könnten

    Bislang erfolgt: Nur sporadische fach-ärztliche Behandlung, kein stringenter Rehabilitations- und Teilhabeplan erkennbar

    Handschriftliche Antwort des Vertragsarztes: „Sorry, heute keine Gratisbegutachtung, morgen auch nicht“.

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    Problem: Korrekte Diagnose? MDK Nordrhein- Arbeitsunfähigkeitsbegutachtung

    TOP 15-F-Diagnosen 2008

    Anpassungs-störungen und depressive Erkrankungen dominieren

    Viele Rest-diagnosen und leichtere Erkrankungenunter den TOP 15 -> Fehlkodierungen?

    0

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    F32.

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    F43.

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    3.1

    F43.

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    5.0

    F45.

    4F4

    5.9

    F48.

    0

    TOP 15 Diagnosen

    Fallz

    ahl

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    MDK NordrheinProblem: Kommunikation Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA;

    Fassung in Kraft getreten am 23. Dezember 2006

    § 7 Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen:(1) Der Arzt übermittelt dem Medizinischen Dienst auf Anfrage in der Regel

    innerhalb von drei Werktagen die Auskünfte und krankheitsspezifischen Unterlagen, die dieser im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt. Sofern vertraglich für diese Auskunftserteilung Vordrucke vereinbart worden sind, sind diese zu verwenden.

    (2) Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist grundsätzlich verbindlich. Bestehen zwischen dem Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenheiten, kann der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen. Sofern der Vertragsarzt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, hat er diesen Antrag unverzüglich nach Kenntnisnahme der abweichenden Beurteilung des Medizinischen Dienstes zu stellen.

    Siehe auch: Bundesmantelvertrag – Ärzte, § 62 (2)

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    Man kann als Vertragsarzt Arbeitsunfähigkeit nur attestieren, wenn man den Arbeitsplatz des Patienten kennt:

    Status der Berufstätigkeit Arbeitsunfähigkeit (AU) - BezugstätigkeitPatient ist in Beschäftigung AU, wenn der Patient krankheitsbedingt nicht oder nur

    unter der Gefahr der Verschlimmerung in der Lage ist, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit wieder aufzunehmen

    Patient ist beschäftigt, wird aber in der AU gekündigt

    AU, wenn der Patient, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit krankheitsbedingt nicht oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung wieder aufnehmen könnte (bei Ungelernten muss geprüft werden, ob sie eine ähnlich geartete Tätigkeit aufnehmen können)

    Patient ist arbeitslos AU, wenn der Patient krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, leichte Arbeiten in dem zeitlichen Umfang zu verrichten, für die er sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt hat

    Weitere Sonderfälle… Unterschiedliche Bezugstätigkeiten / Verweisbarkeit…

    Problem: Fehlendes Wissen zum Arbeitsplatz

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    Folgende Maßnahmen* können sinnvoll sein, damit der Patient in´s Arbeitsleben zurück findet:

    Psychotherapie / Psychopharmakologische Behandlung

    Stufenweise Wiedereingliederung

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Einschaltung des Integrationsfachdienstes / Gem. Servicestelle

    Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

    Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben und / oder am Leben in der Gesellschaft (früher berufliche und soziale Rehabilitation genannt)

    Problem: Schnittstellenmanagement Einleitung von notwendigen Maßnahmen

    * Keine abschließende Aufzählung

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    MDK NordrheinStufenweise Wiedereingliederung § 74 SGB V / § 28 SGB IX

    Voraussetzungen:• Erhaltener Arbeitsplatz • Einverständnis des Versicherten • Einverständnis des Arbeitgebers• Einverständnis der Krankenkasse• Individueller Wiedereingliederungsplan durch

    behandelnden Arzt (Dauer und Steigerungsstufen individuell abhängig vom Krankheitsbild des Versicherten)

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    Arbeitsunfähigkeit dauert während der Stufen-weisen Wiedereingliederung fortKrankengeldbezug bleibt Arbeitgeber entstehen keine Kosten; er profitiert von der (für ihn) kostenfrei stundenweise eingesetzten Arbeitskraft

    Stufenweise Wiedereingliederung § 74 SGB V

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    § 84 (2) SGB IX Betriebliches Eingliederungsmanagement

    (BEM)*

    Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (…) mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (…) Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. (…)“.*siehe auch § 20b SGB V

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    Gesicherte Diagnose nach ICD 10Rehabilitationsbedarf / länger andauernde (> 6 Monate) , nicht nur vorübergehende, alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe (nach ICF)Kurative Behandlung ausgeschöpft bzw. nicht weiter zielführendRehabilitationsfähigkeit und positive Rehabilitationsprognose

    Medizinische Rehabilitation Allgemeine Voraussetzungen

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    Wiederherstellung bzw. Sicherung der ErwerbsfähigkeitBeseitigung weiterer TeilhabestörungenPsychoeducation, Wissensvermittlung Verbesserung der Selbstwahrnehmung Einbeziehung der BezugspersonenAbbau von Rückzugs-, Schon- und Vermeidungs-verhaltenLeidensgerechte Anpassung des LebensstilsRückfallprophylaxe, Nachsorge

    Medizinische Rehabilitation Ziele & Inhalte

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    MDK NordrheinProblem: Arbeitsplatzkonflikt

    Arbeitsplatzkonflikte sind keine Erkrankung und nicht mit einer F-Diagnose verschlüsselbar.

    Arbeitsplatzkonflikte sind medizinisch nicht zu lösen:

    weder durch Behandlung am Wohnort

    noch durch – in der Regel - wohnortferne Rehabilitationsmaßnahmen!

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    krank machen!

    durch eine psychische Erkrankung ausgelöstwerden (z. B. Persönlichkeitsstörung, Angststörung inkl. „Arbeitsplatzphobie“ nach M. Linden)

    in Verbindung mit einer psychischen Erkrankung begutachtungsrelevant werden.

    … aber Arbeitsplatzkonflikte können:

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    Rehabilitationsträger sind zum Rehabilita-tionsmanagement verpflichtet (§ 10 SGB IX)

    Integrationsfachdienst (§ 109-115 GB IX)Gemeinsame Servicestellen (§ 22 ff. SGB IX) Adressen unter www.reha-servicestellen.de

    Telefonate mit Integrationsfachdiensten / Gemeinsamen Servicestellen können die Einleitung von Maßnahmen, die zur Beendigung von Arbeitsunfähigkeit führen, erheblich beschleunigen.

    Integrationsfachdienst / Gemeinsame Servicestellen nutzen!

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    MDK Nordrhein

    Gutachter des MDK (nach § 275 SGB V fachlich unabhängig!) und der Vertragsarztsind zur Zusammenarbeit prädestiniert.

    Der MDK ist auf Informationen des Vertragsarztes angewiesen, steuert im Gegenzug sein sozialmedizinisches Wissen bei ->Arbeitsunfähigkeit kann schneller beendet werden!

    MDK als Partner nutzen!

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    Symposium Arbeitsunfähigkeit bei psychisch kranken MenschenFreitag, der 27.11.2009, 8.30h-10h, Saal 91. Vorsitz: Dr. Bernhard van Treeck 2. Vorsitz: Prof. Jürgen Fritze, Gesundheitspolitischer Sprecher der DGPPN

    Langzeitarbeitsunfähigkeit bei psychisch Kranken - rechtliche Grundlagen, Erfahrungen aus Hamburg (Dr. Edelgard Gorsky-Ostmeier, MDK Nord / Dr. B. van Treeck)

    Rechtliche Grundlagen zur bedarfsgerechten Durchführung von Teilhabeleistungen bei seelisch Behinderten (Dr. Harry Fuchs, Berater der der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)

    Berufliche Wiedereingliederung psychisch Kranker - Erwartungen von Krankenkasse und MDK / Erfahrungen mit Case-Management aus Sicht einer Krankenkasse (Dr. Evelyn Heinrich, MDK Berlin-Brandenburg / Hr. Th. Meißener, Barmer Ersatzkasse - Hauptverwaltung)

    Supported Employment - Integration psychisch Kranker in den ersten Arbeitsmarkt / "First place, then train" (Dr. Wolfram Kawohl, Ltd. Arzt Zürich)

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    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

    Dr. med. Bernhard van Treeck

    Leiter des Medizinischen Fachbereichs Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik

    Medizinischer Dienst der Krankenversicherung NordrheinVon Werth-Straße 3750670 Köln

    Tel.: 0221-16065-106 / -121; Fax: -298E-Mail: [email protected]

    Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Ärztliches Qualitätsmanagement, Naturheilverfahren, Rehabilitationswesen, Sozialmedizin, Suchtmedizinische Grundversorgung

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    MDK Nordrheinim Internet

    www.mdk-nordrhein.de

    www.mds-ev.de

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