Diplomausbildung Lebens- und Sozialberater - bildung … · Teamkonflikte bearbeiten und...
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Ausbildungscurriculum „Diplomlehrgang Lebens- und Sozialberatung“ Revision 01.02.2017
BILDUNG – PARTH | Mag. Dr. Harald Parth | Matznerstraße 31 | A-2223 Klein-Harras | Tel.: +43 676 5070809 | [email protected]
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Diplomausbildung Lebens- und Sozialberatung
Coach ing
Counse l i ng
Ausbildungscurriculum „Diplomlehrgang Lebens- und Sozialberatung“ Revision 01.02.2017
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Mag. Dr. Harald Parth M.Ed. B.Ed. | BILDUNG – PARTH |
Matznerstraße 31
A-2223 Klein-Harras
Tel.: +43 676 5070809
Fax.: +43 2574 85131
Mail: [email protected]
Web: http://www.bildung-parth.at
Leitungen:
Gesamtleitung: Mag. Dr. Harald Parth M.Ed. B.Ed. Pädagogische und didaktische Leitung: Mag. Tanja Parth M.Ed. B.Ed. Dipl. Päd. Strategische Leitung und Controlling: Thomas Ritter
Lehrgangsleitung: Diplomausbildung Lebens- und Sozialberatung
Alexander Adrian Marianne Adrian-Mannsberger MSc.
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Aktuell ist festzustellen, dass Beratung eine bemerkenswert große Rolle in der Gesellschaft spielt.
Die Lebens- und Sozialberatung ist ein relativ junges Berufsbild in Österreich. Hervorgegangen
ist es aus der psychologischen Beratung, die bis 1989 ein freies Gewerbe darstellte. Im Zuge
der damaligen Diskussion um das Psychotherapiegesetz wurde die Berufsbezeichnung Lebens-
und SozialberaterIn geschaffen und als reglementiertes Gewerbe eingeführt. Die Lebens- und
Sozialberatung stellt seit diesem Zeitpunkt neben Medizin, Psychotherapie und Psychologie die
vierte Säule der Gesundheitspolitik und –vorsorge dar. Die Tätigkeit der Lebens- und
Sozialberatung umfasst die „Beratung und Betreuung von Menschen, insbesondere im
Zusammenhang mit Persönlichkeitsproblemen, Ehe- und Familienproblemen,
Erziehungsproblemen, Berufsproblemen und sexuellen Problemen. Dazu gehört auch die
psychologische Beratung mit Ausnahme der Psychotherapie.“ (§ 119 der Gewerbeordnung,
1994)
Wie die Berufsbeschreibung in der Gewerbeordnung zeigt, hat die Lebens- und Sozialberatung
ein sehr breites Betätigungsfeld, das – in Hinblick auf die gegenwärtige gesellschaftliche
Entwicklung – auch einen steigenden Bedarf darstellt.
Wir leben in einer multioptionalen Gesellschaft. Die Verankerung in Traditionen und
gesellschaftlich festgelegten Strukturen ist weitgehend aufgelöst. Gleichzeitig bringt die
Individualisierung nicht nur Freiheiten, sondern fordert von einzelnen Menschen auch ein hohes
Maß an Verantwortungs- und Risikoübernahme. Die Freisetzung aus den traditionellen sozialen
Bindungen bewirkt gleichzeitig einen Verlust an Sicherheit in Hinblick auf Handlungswissen,
Glauben und leitende Normen. Neue Lebensformen und –stile wie Patchworkfamilien,
Alleinerziehende und Beziehungen zu so genannten LebensabschnittpartnerInnen bringen ein
Spannungsfeld zwischen neuer Freiheit und Autonomie versus Vereinsamung und
Unsicherheit. Diese gesellschaftlichen Veränderungen verlangen immer wieder
Entscheidungen, aber auch Anpassungsleistungen die Menschen mitunter in eine Situation der
Überforderung bringen. Aus dieser Dynamik entsteht für viele Menschen ein Beratungs- oder
Coachingbedarf der von den Lebens- und SozialberaterInnen abgedeckt werden kann. Daran
zeigt sich, dass der Beruf der Lebens- und Sozialberatung eine immer größere gesellschaftliche
Bedeutung erlangt, darin, dass in der Beratung mit Menschen und deren Problemstellungen
gearbeitet und diese bei der Entscheidungsfindung und Lebensgestaltung unterstützt werden.
Insofern hat es eine große Bedeutung, dass Lebens- und SozialberaterInnen eine qualitativ
hochwertige Ausbildung erhalten um diese verantwortungsvolle Aufgabe bestmöglich erfüllen
zu können. (Vgl. Adrian-Mannsberger, 2012)
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Kurzbeschreibung
Rahmenbedingungen
Lebens- und Sozialberatung ist die professionelle Beratung und Betreuung von Menschen in Problem- und Entscheidungssituationen. Sie trägt dazu bei, belastende oder schwer zu bewältigende Situationen zu erleichtern, zu verändern und einer Lösung zuzuführen.
Sie unterstützt und berät Einzelne, Paare, Familien, Teams und Gruppen beim Erarbeiten von Lösungen zur Erreichung von positiven Veränderungen, berät, betreut und begleitet diese Personengruppen in Entscheidungs- und Problemsituationen.
Beratung wird vorwiegend in Beratungsstellen, aber auch in Einzelpraxen angeboten.
Vor diesem Hintergrund kann der Beratungsbegriff als reflexive Unterstützung zu verstehen, in denen mit Unterstützung durch professionelle, speziell ausgebildete Personen praktische Probleme und Aufgabenstellungen bearbeitet werden. „Praktische Probleme und Aufgaben“ werden hier verstanden wie in der „praktischen Philosophie“, in der es um Fragen vom Typus „Was kann / soll / muss / will / darf ich tun?“ und „Wie / wer will ich sein?“ geht.
Mit dieser Bestimmung praktischer Probleme und Aufgaben grenzt sich eine Beratungsprofession explizit einerseits von der Sozialen Arbeit – weil es ihr nicht primär um klassische soziale Hilfsbedürftigkeit geht, sondern um grundsätzlich alle Menschen und Akteure der Gesellschaft, andererseits von der Psychotherapie ab, weil sie nicht als Bestandteil des Gesundheitssystems an einen Krankheitsbegriff gebunden ist.
Vor diesem Hintergrund ist Beratung eine „reflexive Beratung“ die beratende Akteure, gleichgültig ob Individuen, Familien, Gruppen oder Organisationen zu anderen zum Gegenstand machen. Nicht reflexiv sind dagegen Beratungen, so lange sie bloße Sachinformationen weitergeben bzw. austauschen; dann würde man zutreffender von Informationsweitergabe sprechen.
Reflexive Beratung beinhaltet also Lern-, Entwicklungs- und Veränderungsprozesse des beratenden Subjekts und seiner Beziehung zu anderen.
Ziel der Ausbildung ist die Entwicklung der Beratungskompetenz und die Vermittlung des theoretischen und praktischen Wissens, um Beratung in den oben genannten Bereichen professionell durchführen zu können.
Diese Ausbildung entspricht außerdem den gesetzlichen Anforderungen für den theoretischen Teil der Berechtigung zum reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung gemäß Bundesgesetzblatt 140/2003 Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung.
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Lehrgangsziel
Die AbsolventInnen erwerben umfassende Kenntnisse im Bereich der Lebens- und Sozialberatung. Sie verfügen über ein umfassendes Verständnis über die Theorien und Grundsätze des Arbeitsbereiches und können diese kritisch beurteilen.
Sie besitzen umfassende Fertigkeiten im Fachgebiet der psychosozialen Beratung und sind in der Lage, komplexere und nicht vorhersehbare Probleme im Beratungskontext zu lösen. Sie haben Innovationsfähigkeiten entwickelt, die sie ermächtigt, die erworbenen Fertigkeiten und Techniken situationsbedingt zu erweitern und auf die speziellen Aufgabenstellungen anzupassen.
Sie sind in der Lage die Leitung in komplexeren fachlichen Tätigkeiten oder Projekten zu übernehmen und haben Entscheidungsverantwortung auch in nicht vorhersehbaren Beratungs- und/oder Projektkontexten entwickelt. Sie verfügen über die Kompetenz Verantwortung für die persönliche und berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.
Über die fachlichen Kenntnisse hinaus werden Schlüsselkompetenzen vermittelt, die sowohl für den Berufseinstieg als auch für die selbstständige Tätigkeit erforderlich sind. Dazu zählt neben vernetzten und unternehmerischen Denken auch die Entwicklung einer eigenen Beraterpersönlichkeit sowie Sozial- und Selbstkompetenzen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beratungsfelder laut Tätigkeitskatalog der Wirtschaftskammer sind:
Typische Beratungsleistungen für Einzelpersonen, Partner, Familien und Paare sind:
Persönlichkeitsberatung
Mediation (Konfliktberatung)
Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung
Erziehungsberatung
Berufs- und Karriereberatung
Sexualberatung Beratungsleistungen für Vereine, Teams und Gruppen:
Kommunikation und Kooperation
Gruppenmoderation, Moderationstechniken und Interaktionsanalysen
Seminargestaltungen, Strukturierungen und Teamarbeit
Ziel- und Entscheidungsfindungen
Team- und Gruppensupervision Beratungsleistungen für Firmen, Institutionen, Organisationen:
Coaching von Führungskräften und Teams
Teamkonflikte bearbeiten und Arbeitsfähigkeit in Teams herstellen
Kommunikation, Motivation, Kooperation im Team
Teammoderation und Integration von Teams in Organisationen
Teamsupervision
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TeilnehmerInnen
Zugangsvoraussetzungen
Rechtsgrundlage ist die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung BGBl 140/2003 und Änderung der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung BGBl 112/2006
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist die psychische Stabilität, d.h. der/die TeilnehmerIn bestätigt, dass er/sie sich nicht aufgrund einer krankheitswertigen Störung in psychiatrischen, psychologischen und/oder psychotherapeutischen Behandlung befindet keinen Drogen- oder Medikamentenmissbrauch betreibt und nicht vorbestraft ist.
Mindestalter für die Teilnahme am Lehrgang ist das abgeschlossene 24. Lebensjahr
Höhere Schule und drei Jahre Berufserfahrung ODER
Mittlere Schule und drei Jahre Berufserfahrung ODER
Abgeschlossene Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrung ODER
fünf Jahre Berufserfahrung, Eignungsgespräch mit der Ausbildungsleitung
Teilnahme an einem Einführungs- und Auswahlwochenende
Bereitschaft zur Selbsterfahrung und Selbstreflexion.
Vorhandenseins eines Internetzugangs
TeilnehmerInnen-Zahl
Max. 20
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Aufbau des Lehrganges Der Lehrgang baut auf den gesetzlichen Grundlagen der Lebensberaterverordnung,
Bundesgesetzblatt 140, aus 2003, sowie auf das Bundesgesetzblatt 112, aus 2006. Er
umfasst 5 Semester und wird berufsbegleitend an Wochenenden im Intervall von ca. 3
Wochen durchgeführt. Ein Teil der Gruppenselbsterfahrung wird geblockt in Form eines 5-
Tages-Seminars veranstaltet.
Gesetzlich vorgeschriebene Lehrganginhalte Stunden
Einführung in die Lebens- und Sozialberatung 20
Gruppenselbsterfahrung 120
Grundlagen für die Lebens- und Sozialberatung in den angrenzenden
sozialwissenschaftlichen, psychologischen, psychotherapeutischen,
pädagogischen und medizinischen Fachbereichen 68
Methodik der Lebens- und Sozialberatung 240
Krisenintervention 80
Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lebens- und
Sozialberatung 24
Betriebswirtschaftliche Grundlagen 16
Berufsethik und Berufsidentität 16
Lehrgebiete gemäß BGBl 140 584
Zwei Phasen – Dipl. Lehrgang Coaching und Dipl. Lehrgang Counseling
Phase 1: Diplomausbildung Coaching
Phase 1 umfasst insgesamt 180 Unterrichtseinheiten und besteht aus den Modulen
Auswahlseminar – gilt als 8 h Selbsterfahrung und 8 h Einführung
144 Stunden Seminare inkl. Einführung
32 Stunden Gruppenselbsterfahrung inkl. Einführung und Abschluss
4 Stunden schriftliche Abschlussprüfung
außerhalb der Ausbildungseinheiten sind zu absolvieren:
32 Stunden Peergruppenarbeit
24 Stunden Literaturarbeit
Supervision
Einzelselbsterfahrung
Die Phase 1 schließt mit einer schriftlichen Abschlussprüfung, einer Diplomarbeit und der
Präsentation dieser Arbeit ab. Die praktische Arbeit wird im Rahmen der Methodenvernetzung
reflektiert.
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Voraussetzung für das Diplom Coaching ist die Anwesenheit bei den Präsenz- und
Selbsterfahrungseinheiten, mindestens 32 Stunden Peergruppenarbeit und Literaturarbeit.
Die Supervision, Einzelselbsterfahrung und die Peergruppenarbeit sind für die
Gewerbeberechtigung der Lebens- und Sozialberatung als fachliche Tätigkeit anrechenbar.
Modulplan Coaching:
Module Bereich Thema UE Lehrgang Coaching
Modul 1 Seminar EF 8 Auswahlseminar, Einführung in die LSB
Selbsterfahrung SE 8 Auswahlseminar
Modul 2 Seminar ME 8 Grundlagen des Beratungsgesprächs, philosophischer Dialog
Seminar GL 8 anthropologische und philosophische Grundlagen
Literatur GL 4 Grundlagen der Kommunikation
Modul 3 Seminar ME 8 Einführung in den humanistischen Ansatz,
Seminar ME 8 Einführung in den kommunikaitonstheoretischen Ansatz
Literatur GL 4 Beratungslandschaft in Österreich
Modul 4 Seminar ME 8 Einführung in Systemischer Ansatz
Seminar ME 8 Interventionstechniken des Systemischen-Ansatzes
Literatur GL 4 Grundlagen der emotionalen Intelligenz
Modul 5 Seminar GL 8 Einführung in die emotionale Intelligenz
Seminar GL 8 Emotionale Intelligenz als Coachingwerkzeug
Modul 6 Selbsterfahrung SE 8 Gruppenselbsterfahrung
Selbsterfahrung SE 8 Gruppenselbsterfahrung
Literatur GL 4 Metatheorie zu den verschiedenen Ansätze
Modul 7 Präsenz ME 8 Tiefenpsychologische Ansätze in der Beratung
Präsenz ME 8 Klientenzentrierte Beratung
Literatur ME 4 Gruppendynamische Theorien
Modul 8 Präsenz ME 8 Einführung in Gruppendynamik
Präsenz ME 8 Einführung in Teamcoaching
Literatur ET 4 Ethische Grundfragen
Modul 9 Präsenz ME 8 Einführung in Gestalt-Ansatz
Präsenz ME 8 Gesprächsverlauf Coaching
Prüfung 4 schriftliche Prüfung
Modul 10 Präsenz ME 8 Methodenvernetzung
Präsenz ME 8 Methodenvernetzung
Modul 11 Prüfung SE SE 7 Abschlussmodul Präsentation Diplomarbeit
Prüfung SE SE 8 Abschlussmodul Präsentation Diplomarbeit
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Phase 2 Aufbaudiplomlehrgang Counseling
Der Abschluss des Diplomlehrgangs Coaching berechtigt den Aufbaudiplomlehrgang
Counseling zu besuchen.
Die Phase 2 umfasst insgesamt 464 Stunden und besteht aus den Modulen
88 Stunden Gruppenselbsterfahrung
376 Stunden Präsenzseminare
außerhalb der Ausbildungseinheiten sind zu absolvieren:
68 Stunden Peergruppenarbeit
112 Stunden Literaturarbeit
Supervision
Einzelselbsterfahrung
Die Phase 2 schließt mit schriftlichen Prüfungen, einer positiven Beurteilung der praktischen
Beratungsarbeit im Rahmen der Ausbildungsblöcke und im Modul Methodenvernetzung, einer
Projektarbeit und der Präsentation dieser Arbeit.
Voraussetzung für das Diplom Lebens- und Sozialberatung ist die Anwesenheit in den
Präsenzveranstaltungen und bei den Selbsterfahrungseinheiten, mindestens 68 Stunden
Peergruppenarbeit, Literaturarbeit
Modulplan Counseling: Module Fach UE Lehrgang Conselor
Modul 1 Selbsterfahrung SE 8 Selbsterfahrung Gruppenzusammenführung, Sharing, Clearing
Selbsterfahrung SE 8 Selbsterfahrung Peergruppenbildung
Literatur GL 4 angrenzende Fachgeb Soziologie| Sozialisation| Gesellschaftl Rahmenb.
Literatur GL 4 angrenzende Fachgebiete Psychologie
Modul 2 Präsenz GL 8 Angrenzende Fachgebiete Psychologie
Präsenz GL 8 Angrenzende Fachgebiete Soziologie
Literatur ME 4 Paradigmen des systemischen Denken
Modul 3 Präsenz ME 8 Systemische Beratung in der Praxis
Präsenz ME 8 Systemische Beratung in der Praxis
Literatur ET 4 Ethische Grundfragen
Modul 4 Präsenz ET 8 Ethische Grundfragen
Präsenz ET 8 Umgang mit Wertvorstellungen der Klienten
Literatur EF 4 Sozialphilosophie und Soziologie
Modul 4
Präsenz ME 8 Methodik der Mediation
Präsenz EF 4 Sozialphilosophie und Soziologie
Präsenz GL 4 Sozialpsychologie
Literatur ME 4 Phasen und Übergänge im Gestaltansatz
Modul 5 Präsenz ME 8 Gestaltberatung in der Praxis
Präsenz ME 8 Gestaltberatung in der Praxis
Literatur GL 4 Angrenzende Fachgebiete Pädagogik / Training
Modul 6 Präsenz GL 8 Angrenzende Fachgebiete Pädagogik / Training
Präsenz ME 8 Seminargestaltung / Gruppentraining
Literatur KR 4 Grundlagen der Krisenintervention
Modul 7 Präsenz KR 8 Grundlagen der Krisenintervention, Umgang mit Lebenskrisen
Präsenz KR 8 Grundlagen der Krisenintervention, Umgang mit Lebenskrisen
Literatur ME 4 personenzentrierter Ansatz
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Modul 8 Präsenz ME 8 personenzentrierter Ansatz
Präsenz ME 8 personenzentrierter Ansatz
Literatur KR 4 Burnout Modebegriff und diagnostische Klassifizierung
Literatur KR 4 Institutionen und Netzwerke der Krisenintervention
Modul 9 Präsenz KR 8 Veränderungskrisen, Begleitung in Lebensübergänge, Institutionen
Präsenz KR 8 Krisenintervention im burnout
Modul 10
und 11
Selbsterfahrung SE 8 Selbsterfahrungswoche
Selbsterfahrung SE 8
Selbsterfahrung SE 8
Selbsterfahrung SE 8
Selbsterfahrung SE 8
Modul 12 Präsenz KR 8 Methodik der Krisenintervention
Präsenz KR 8 Methodik der Krisenintervention
Literatur GL 4 Projektmanagement
Literatur GL 4 Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge, Organisationsstrukturen
Modul 13
Präsenz ME 8 Systemische Kurzzeitberatung in der Praxis
Präsenz BWL 4 Betriebsführung, Steuerrecht, Sozialversicherung
Präsenz BWL 4 Projektmanagement
Literatur RE 4 rechtliche Grundlangen in der LSB
Literatur RE 4 Berufsrecht, allgem. Rechtsfragen
Modul 14 Präsenz RE 8 Rechtsfragen und gesetzliche Rahmenbedingungen
Präsenz RE 8 Rechtsfragen und gesetzliche Rahmenbedingungen
Literatur KR 4 Methodik der Krisenintervention
Modul 15 Präsenz KR 8 Methodik der Krisenintervention
Präsenz KR 8 Methodik der Krisenintervention
ME 4 Supervision
ME 4 Selbsterfahrung
Modul 16 Präsenz ME 8 Methodik der Supervision
Präsenz ME 8 Methodik der Selbsterfahrung
Literatur ME 4 systemische Kurzzeitberatung
Modul 17 Präsenz ME 8 Systemische Kurzzeitberatung in der Praxis
Präsenz ME 8 Systemische Kurzzeitberatung in der Praxis
Literatur GL 4 Beratung nach dem Familienförderungsgesetz
Modul 18 Präsenz GL 8 Beratung nach dem Familienförderungsgesetz
Präsenz KR 8 Diagnostik von psychischen Störungen, Überweisungsmodalitäten; Psychiatrie
Literatur GL 4 medizinische Aspekte der Familienberatung Schwerpunkt Schwangerschaft
Literatur RE 4 Familienrecht
Modul 19 Präsenz RE 8 Familienrecht
Präsenz GL 8 mediz. Aspekte der Familienberatung Schwerpunkt Schwangerschaft
Modul 20 Selbsterfahrung SE 8 Gruppendynamik und systemische Gruppenprozesse
Selbsterfahrung SE 8 Gruppendynamik und systemische Gruppenprozesse
Literatur ME 4 Präsentations- und Moderationstechnik
Literatur BWL 4 Marketing im Non-Profit-Bereich
Modul 21 Präsenz ME 8 Präsentations- und Moderationstechnik
Präsenz BWL 8 Marketing und Selbstpräsentation
Literatur GL 4 Arbeitsbereiche der Sozialarbeit
Literatur GL 4 die großen psychotherapeutischen Richtungen
Literatur KR 4 Diagnostik von psychischen Störungen
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Modul 22
Präsenz EF 4 Abgrenzung und Gemeinsamkeiten
Präsenz EF 4 Einführung in den psychosozialen Tätigkeitsbereich,
Präsenz KR 8 Überweisungsmodalitäten und Beratung bei Behandlungsbedarf
Literatur ME 4 Modelle des NLP
Modul 23 Präsenz ME 8 Beraten im NLP-Kontext
Präsenz ME 8 Beraten im NLP-Kontext
Prüfung 4 schriftliche Prüfung
Modul 24 Präsenz ME 8 Methodenvernetzung
Präsenz ME 8 Methodenvernetzung
Modul 25 Prüfung / SE SE 8 Projektpräsentation und Abschluss
Prüfung / SE SE 8 Projektpräsentation und Abschluss
Die Reihenfolge der einzelnen Module kann sich verschieben.
ExpertInnenmodule Sie sind nicht Teil der gesetzlichen Ausbildung und können nach Abschluss des
Diplomlehrgangs Lebens- und Sozialberatung als Zusatzqualifikation absolviert werden.
Ehe- und Familienberatung
Ist eine vom Ministerium für Familie und Jugend anerkannte und in Verbindung mit dem
Diplomlehrgang Lebens- und Sozialberatung der Ausbildung zur Ehe- und Familienberatung
gleichwertig Qualifikation. Sie ermöglicht eine Tätigkeit in einer Familienberatungsstellung, die
Durchführung von verpflichtenden Beratungen bei einvernehmlicher Scheidung und ist
Voraussetzung für viele Tätigkeiten im Öffentlichen Bereich.
Stressmanagement und Burnout-Prävention
Ist eine vom Bundesausschuss der Lebens- und SozialberaterInnen akkreditierte Fortbildung
für Lebens- und SozialberaterInnen. Diese Ausbildung ist Grundlage für den Eintrag in die
Liste der Gewerblichen Sozialversicherung, welche den KlientInnen die Rückerstattung einen
Teil des Beratungshonorars gewährt (SVA-Hunderter).
Supervision
Ist eine vom Bundesausschuss der Lebens- und SozialberaterInnen akkreditierte Fortbildung
für Lebens- und SozialberaterInnen. Ausbildungsberechtigung für die Supervision von
AusbildungskanditatInnen der Lebens- und Sozialberatung gemäß BGBl 112/2006.
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Praxiserwerb
Einzelselbsterfahrung und Einzelsupervision
Die Einzelselbsterfahrung und die Einzelsupervision sind zwar nicht Teil der gesetzlichen Ausbildung aber sollen parallel zur Ausbildung bei ausbildungsberechtigten Personen absolviert werden.
Ausbildungsleitung Alexander Adrian
Grundausbildung an der „Graphischen“ als Fotograf und Kameramann, Ausbildungen im
psychosozialen Bereich : Dipl. Lebens- und Sozialberater, Dipl. Coach, Dipl. Mediator,
Supervisor
Selbstständig als Unternehmens- und psychologischer Berater und als Erwachsenenbildner,
grad. Counselor BVPP
Miteigentümer der Adrian&Schrenk-Mannsberger OG mit den Bereichen K2-
Training&Beratung – mit Beratung und Training im betrieblichen Kontext und der Akademie
Vivacitas für Sozial- und Persönlichkeitsentwicklung
Berufsgruppenobmann Stellvertreter der Personenberater und Personenbetreuer NÖs,
Berufszweigsprecher der Lebens- und SozialberaterInnen in NÖ, Bundesausschuss der
Sparte Lebens- und SozialberaterInnen, Bundesausschuss der Berufsgruppe Personenberater
und Personenbetreuer
Marianne Adrian-Mannsberger, MSc
Ausbildungen: Dipl. Lebens- und Sozialberaterin, Coach, Dipl. Mediatorin, Supervisorin,
zertifizierte Erwachsenenbildnerin, MSc Counseling, Studium Bildungswissenschaft
Selbstständige Lebensberaterin und Erwachsenenbildnerin
Miteigentümerin der Adrian&Schrenk-Mannsberger OG mit den Bereichen K2-
Training&Beratung – mit Beratung und Training im betrieblichen Kontext und der Akademie
Vivacitas für Sozial- und Persönlichkeitsentwicklung
Fachberaterin beim Hilfswerk NÖ
Ausschussmitglied der Personenberater und Personenbetreuer NÖs, Berufszweigsprecher-
Stellvertreterin der Lebens- und SozialberaterInnen in NÖ, Bundesausschuss der
Berufsgruppe Personenberater und Personenbetreuer
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Wie wir arbeiten In diesem Lehrgang wird ein integratives Beratungskonzept aus den humanistischen Ansätzen
mit Schwerpunkt auf der systemischen Beratung verfolgt.
Der Schwerpunkt liegt auf der Herausbildung eines persönlichen BeraterInnen-Profils, das der
Einzigartigkeit und den Ressourcen des/der BeraterIn gerecht wird.
In den Ausbildungsblöcken werden unterschiedliche Beratungsmethoden und
Interventionstechniken vorgestellt, sowie grundlegendes Wissen im Kontext des
psychosozialen Bereiches vermittelt.
Um die persönliche, fachliche und soziale Kompetenz eines/einer erfolgreichen Beraters/in zu
erwerben oder zu vertiefen, wenden die TeilnehmerInnen die erlernten Interventionstechniken
bei sich selbst an. Im Sich - Einlassen auf persönliche Wachstumsprozesse sehen wir die
Chance, als ganze Person mehr und mehr in die Rolle eines/einer Initiators/in von
Beratungsprozessen hineinzuwachsen. Durch fundierte Kenntnisse von psychischen,
kommunikativen und systemischen Prozessen stärken wir das Vertrauen der TeilnehmerInnen
in die eigenen Fähigkeiten.
Natürlich kann eine solche Ausbildung nur aufbauend auf vorhandene persönliche
Ressourcen erfolgreich sein und stellt auf jeden Fall eine Erweiterung der persönlichen
Kompetenz dar.
Arbeit in den Präsenzseminaren Neben den theoretischen Inputs in den bereitgestellten Skripten / der bereitgestellten Literatur
ist das praktische Arbeiten und der Selbsterfahrungsaspekt ein wichtiger Inhalt. Natürlich
werden auch offene oder vertiefende Fragen aus der Theorie erarbeitet. Wir arbeiten – wie
auch vom Beratungsprozess gefordert – erlebnisorientiert. Für die Reflexion der
gruppendynamischen und erlebnisorientierten Prozesse führen je zwei TeilnehmerInnen ein
Protokoll zu den Präsenzseminaren.
Arbeit in der Peergruppe Peergruppen sind selbst organisierte, eigenverantwortliche und selbständige Lerngruppen und
können in einer Größenordnung ab vier Personen gebildet werden.
Die Peergruppenarbeit ist ein wichtiger Teil der Ausbildung und soll einerseits die
Seminarinhalte vertiefen, anderseits Gelegenheit zum Probieren der Techniken geben. Auch
die Literaturarbeit ist ein wichtiger Teil der Peergruppenarbeit.
Zu jedem Peergruppentreffen ist ein Protokoll zu erstellen. Peergruppenarbeit wird bis max.
100 Stunden als fachliche Tätigkeit für die Gewerbeberechtigung der Lebens- und
Sozialberatung anerkannt.
Arbeit zwischen den Ausbildungsblöcken Wir empfehlen dringend, schon sehr früh mit der Einzelselbsterfahrung zu beginnen, auch
kann nach Abschluss der Coachingausbildung mit der praktischen Arbeit außerhalb der
Ausbildungs- und Peergruppe begonnen werden.
Wir empfehlen außerdem allen TeilnehmerInnen ein Ausbildungstagebuch / ein Lernportfolio
zu führen. Darin sollen nicht nur die Notizen aus den Ausbildungsmodulen verzeichnet sein,
sondern auch persönliche Bemerkungen zur Ausbildung, Begebenheiten zwischen den
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Modulen, Eindrücke, persönliche Erfahrungen in Bezug (auch im weiteren Sinn) zur
Ausbildung.
Kommunikation zwischen den Lehrgängen Die Internetplattform steht als Kommunikationsforum zur Verfügung. Für jeden Lehrgang wird
ein geschützter Kommunikationsbereich eingerichtet.
pädagogisches Konzept
Entwicklungs- und Ressourcenorientierung Die von uns angebotenen Lernformen haben zum Ziel, möglichst viele Stärken und
Ressourcen aufzuzeigen, Erfahrungen können in einem geschützten und vertrauensvollen
Rahmen gemacht werden. Unser Lernprinzip ist es, bei vorhandenen Erfahrungen und
Fähigkeiten anzusetzen, und diese im Sinne individueller Ziel- und Entwicklungsvorstellungen
zu nutzen. Dieses Verständnis basiert auf folgenden Prämissen:
Jedes System (psychisches, soziales) hat jene Ressourcen, die es für die Entwicklung braucht; es geht ("nur") darum zu lernen, diese Ressourcen zu nutzen
Respekt vor der Einmaligkeit der Person Jedes Verhalten ist in einem bestimmten Kontext (Rahmen) sinnvoll und eine
Veränderung ist nur in Hinblick auf ein bestimmtes Ziel bewertbar
Erfahrungsorientiert Neben der Vermittlung von fachlichem Wissen steht wesentlich die Auseinandersetzung mit
den relevanten Erfahrungshintergründen der SeminarteilnehmerInnen im Vordergrund. Mit der
Entscheidung, diese Ausbildung zu machen, haben Sie Ihren Selbsterfahrungsprozess
begonnen. Wir sehen es als eine unserer Aufgaben in dieser Ausbildung, Sie in diesem
Prozess zu begleiten.
Offenheit und Neugierde sind grundlegende Voraussetzungen. Flexibilität in den
Erwartungshaltungen und das Zulassen von Neuem oder Fremden sowie von Irritationen, sind
Grundbedingungen für erfolgreiches Lernen.
Handlungs- und prozessorientiertes Arbeiten und Lernen Die Arbeitsweise in unseren Seminaren beinhaltet nicht ein starres Abwickeln der Lerninhalte
nach einem fixen Schema. Vielmehr werden die Inhalte und Methoden so weit als möglich den
Erfordernissen der TeilnehmerInnen und der Dynamik der Gruppe, d.h. dem Gruppenprozess
angepasst.
Die intensive und bewusst reflektierende Auseinandersetzung mit Lerninhalten auf der Ebene
der eigenen Betroffenheit ist eine der Voraussetzungen für eine emphatische Grundhaltung. In
diesem Sinne geht es immer wieder um die Frage, wie bestimmte Inhalte und
Aufgabenstellung in einen individuell-persönlich relevanten Bezug gebracht werden können.
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Lern- bzw. Entwicklungsebenen Wir gehen davon aus, dass Lernen nicht auf einer Ebene (etwa der Wissensebene) erfolgt.
Lernebenen lassen sich z. B. unterscheiden nach:
Wissen (z. B. Kenntnis von Tatbeständen, Fakten, Gesetzen, Vorschriften) Verhalten (z. B. Art und Weise der Kommunikation und Interaktion, Treffen von
Absprachen/Vereinbarungen) Fähigkeiten (Gesamtheit der - bewussten und unbewussten - Erfahrungen,
Kompetenzen und Ressourcen) Werthaltungen (Bedeutungszuschreibungen, Einstellungen, Haltungen) Identität (z. B. Selbstbild, berufliche Identität, Rollenidentität) Spiritualität (z. B. Fragen der Sinnfindung, des Glaubens)
Selbstverantwortliches Lernen ("Chairperson-Prinzip") Die Aufgabenstellungen und Übungen im Seminar werden von Seiten der SeminarleiterInnen
als Einladung oder Angebot betrachtet, die es den Teilnehmern ermöglicht, bestimmte
Lernerfahrungen zu machen. Ob dieses als solches ergriffen und genutzt wird, liegt
ausschließlich in der Eigenverantwortung der individuellen Person.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich:
Die hier angeführten Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und
Beratungsangebote (Vorträge, Lehrgänge, Schulungen, Workshops, Unternehmensberatung, Lebens-
und Sozialberatung, div. Trainingseinheiten bei Kindern, Jugendlichen, Studierenden, Lehrlingen und
erwachsenen, Coachingangeboten,…) die vom Unternehmen Bildung – Parth durchgeführt und
angeboten werden.
2. Anmeldung zu Bildungsangeboten:
Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen kann schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich
erfolgen. Wenn Sie sich elektronisch z.B.: über das Internet anmelden, erhalten Sie umgehend eine
Reservierungsbestätigung. Jede Anmeldung ist verbindlich. Zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung benötigen
wir Ihren vollständigen Namen, Telefonnummer, Wohnadresse und Alter. Anmeldungen sind für den Fall,
dass Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, schriftlich und sowohl von Ihnen als auch von
Ihrem / Ihrer gesetzlichen Vertreter/in unterfertigt, vorzunehmen. Die Anmeldungen werden nach dem
Datum des Einlangens gereiht. Sichern Sie sich durch frühzeitige Anmeldung Ihren Kursplatz!
3. Preise:
Die Veranstaltungsgebühren können unserer Homepage, Werbematerialien oder Aussendungen
entnommen werden. Die Preise sind in € angegeben und enthalten 20 % USt.
4. Zahlungsbedingungen bei Bildungsangeboten:
Die Gebühren für Bildungsangebote sind grundsätzlich vor der Veranstaltung zu entrichten. Eine
Abmeldung vom Kursbesuch muss schriftlich erfolgen. Wer verspätet in einen Kurs einsteigt oder nicht
regelmäßig einen Kurs besucht, hat keinen Anspruch auf Reduzierung der Teilnahmegebühr. Der
Teilnahmebeitrag ist vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn mittels Zahlschein, den Sie von uns nach
erfolgter Anmeldung erhalten haben, so rechtzeitig zu entrichten, dass er spätestens am Tag des
Kursbeginns auf dem im Zahlschein angegebenen Konto eingelangt ist. Bei Versäumnis von
Ausbildungscurriculum „Diplomlehrgang Lebens- und Sozialberatung“ Revision 01.02.2017
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Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung,
auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein
Inkassobüro vornehmen zu lassen. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.
5. Rücktrittsrecht von der Kursanmeldung im Sinne des Fernabsatzgesetzes:
Erfolgt die Buchung eines Kurses/Seminars im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax oder
E-Mail, steht dem/der Teilnehmer/in als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht
im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet
ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Kurse/Seminare, die bereits innerhalb dieser sieben Werktage
ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird.
6. Bildungspartnerschaft und andere Vergünstigungen:
Das Unternehmen Bildung - Parth bietet im Rahmen von Kooperationen mit Unternehmern, Vereinen und
Institutionen immer wieder Vergünstigungen und Rabatte an. Pro Veranstaltung wird allerdings nur eine
Vergünstigung anerkannt. Die Art der Vergünstigung ist uns bei der Anmeldung zu nennen. Ein
aufrechnen von mehreren Vergünstigungen für ein und dieselbe Veranstaltung ist ausgeschlossen.
7. Nichtdurchführung einer Veranstaltung:
Die Veranstaltungen werden grundsätzlich nur durchgeführt wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht
wird. Die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung können der jeweiligen Veranstaltung auf unserer n
Werbemitteln (Homepage, Werbeflyer, Broschüren, …) entnommen werden. Bei Nichtabhaltung einer
Veranstaltung kann kein Schadenersatz abgeleitet werden, sofern der Grund in der Nichterreichung der
Mindestteilnehmerzahl bzw. Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses liegt. Auch eventuelle Fahrt-
und Übernachtungskosten können nicht geltend gemacht werden. Unter bestimmten Umständen kann
die Firma Bildung-Parth festlegen, dass eine Veranstaltung trotz unterschreiten der
Mindestteilnehmerzahl durchgeführt wird. Dies hat allerdings eine entsprechende Stundenkürzung zur
Folge, die nach der Anzahl der Teilnehmer gestaffelt ist. Der Inhalt der Veranstaltung und Preis ändert
sich durch die Stundenkürzung nicht.
8. Schulungsunterlagen, Handouts und Arbeitsmaterialien:
In den Teilnahmebeiträgen sind grundsätzlich die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrücklich
etwas anderes bekannt gegeben wird. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial ist nicht möglich. Die im
Rahmen einer Veranstaltung erworbenen Schulungsunterlagen dürfen weder kopiert noch an Dritte
weitergegeben werden. Alle diesbezügliche Rechte bleiben bei der Firma Bildung - Parth. Wir stellen
unseren Kunden auch Schulungsunterlagen in digitaler Form und auf unserer Lernplattform zum
Download bereit. Die Daten werden dabei regelmäßig auf Computerviren und –würmen mittels Anti-Viren-
Software untersucht. Trotzdem dürfen die Daten nur verwendet werden, wenn der Kunde über einen
ausreichenden Anti-Viren-Malware Schutz verfügt. Für eventuelle Schäden durch verseuchte Dateien
wird keine Haftung übernommen.
9. Rücktritt von Bildungsangeboten:
Das Unternehmen Bildung - Parth behält sich vor, auch ohne Angabe von Gründen, Teilnehmer/innen
vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot
zurückgezahlt.
10. Stornobedingungen:
Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an einer
Veranstaltung kann, sofern in der Einladung nicht anders angegeben, bis zu 14 Tage vor Kursbeginn, im
Unternehmen Bildung – Parth einlangend, kostenlos storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung
wird eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrags verrechnet. Bei Stornierungen am Tag des
Veranstaltungsbeginns bzw. nach Beginn der Veranstaltung wird der komplette Teilnahmebeitrag fällig.
Die Nominierung einer Ersatzteilnehmerin/eines Ersatzteilnehmers ist möglich, diese/r muss jedoch den
Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/in bleibt jedoch für die
Kurskosten haftbar. Bei Nichtteilnahme ohne Benachrichtigung, Abbruch bzw. einseitiger Beendigung
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des Kurses müssen wir die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung stellen. In diesen Fällen ist eine
Rückerstattung des Kursbeitrages nicht möglich. Diese Bedingungen gelten auch für kurzfristige
Anmeldungen.
11. Teilnahmevoraussetzungen bei Bildungsangeboten:
Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung setzt das Vorliegen allfällig festgelegter
Qualifikationen und Altersstufen und der gesetzlich normierten Bedingungen voraus.
12. Kursbesuchsbestätigung und Teilnahmebestätigung:
Die Teilnehmer/Innen, die mindestens 75 % der jeweiligen Veranstaltung besucht und die Kursgebühr
entrichtet haben, erhalten zu Veranstaltungsende eine Teilnahmebestätigung.
13. Prüfungen:
Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die mindestens 75 % des
vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung entscheidet die
Vortragenden der Firma Bildung - Parth.
14. Duplikate von Zeugnissen, Dekreten, Urkunden, Zertifikaten, …:
Zeugnisse und Ausweise können als Duplikat angefordert werden, die Duplikatsgebühr hierfür beträgt 30
Euro.
15. Änderungen im Veranstaltungsprogramm:
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnahme ab. Das Unternehmen
Bildung - Parth behält sich Änderungen von Terminen, Veranstaltungsorten und Kursinhalten,
insbesondere aufgrund gesetzlicher Vorschriften, sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmenden
werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber Bildung - Parth sind
daraus nicht abzuleiten.
16. Unterrichtseinheiten (UE) bzw. Trainingseinheit (TE)
Die Dauer der Veranstaltungen ist in Unterrichtseinheiten (UE) bzw. Trainingseinheiten (TE) angegeben.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
17. Veranstaltungsabsage
Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie
Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmebeiträgen. Ein weitergehender
Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, z. B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, etc. Bei einem Ausfall
einer Veranstaltung durch Krankheit der/des Vortragenden oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse
besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
18. Datenschutz/Telekommunikationsgesetz
Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen und Interessentinnen/Interessenten werden vertraulich
behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich internen Zwecken
zur gezielten Kundeninformation. Mit der Anmeldung bzw. mit der Übermittlung der Daten willigen die
Teilnehmer/innen bzw. Interessentinnen/Interessenten ein, dass alle personenbezogenen Daten (Name,
Titel, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Zusendeadresse, Privatadresse, Firmenname,
Firmenadresse) die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden,
abgespeichert und für die Übermittlung von Informationen und zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Bildung - Parth verwendet werden dürfen. Dies schließt auch den Versand des E-Mail-Newsletter an die
bekannt gegebene(n) E-Mail-Adresse(n) mit ein. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.
19. Haftungsausschluss
Die Teilnehmer/Innen nehmen zur Kenntnis, dass das Unternehmen Bildung - Parth für Schäden an
Personen und Gut, die die Teilnehmer/Innen bei (Bildungs-)Veranstaltungen des Unternehmens Bildung
- Parth (Kurse, Seminare, Exkursionen, Workshops, Training, usw.) erleiden, in keiner Weise haftet. Das
Unternehmen Bildung - Parth übernimmt für seine KundInnen die Vermittlung von Produkten und (Dienst-
) Leistungen anderer Unternehmen. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für
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Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmäßigkeiten übernommen
werden. Überträgt das Unternehmen Bildung - Parth die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten
(v.a. im Outdoorpädagogischen Bereich, …), so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und
Unterlassungen. Der Drittanbieter wird dem Unternehmen Bildung – Parth wegen sämtlicher, von Kunden
und Dritten gegenüber dem Veranstalter geltend gemachten Ansprüche, die sich insbesondere auf den
Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes, aber auch auf jeden sonstigen erdenklichen
Rechtsgrund stützen, schad- und klaglos halten. Werden die Weisungen von Vortragenden, TrainerInnen,
Schulungspersonal oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des
Bildungsveranstalters.
20. Copyright/Urheberschutz
Die an die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch für
die Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks
und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus bleiben allein dem
Unternehmen Bildung – Parth vorbehalten. Kein Teil der Schulungsunterlagen sowie der eingesetzten
urheber- und markenrechtlich geschützten Software darf ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner
Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung
elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt
werden. Die Software darf ohne schriftliche Genehmigung nicht aus den Seminarräumen entfernt werden.
21. Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht.
Für alle sich aus diesem Vertrage ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand Gänserndorf
zuständig.
Es gelten ausnahmslos diese Bedingungen.
Jänner 2015