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EINLEITUNG

Im Rahmen der Vorbereitungen zur Wiederaufnahme der Aktivität des Tourismussektors in Tunesien nach der weltweiten Pandemie Covid-19, hat das Fremdenverkehrsamt Tunesien (Office National du Tourisme Tunisien/ ONTT) ein Hygiene-Protokoll ausgearbeitet:

« Hygieneprotokoll des tunesischen Tourismus Anti Covid-19 »

(PSTT (Protocole Sanitaire pour le Tourisme Tunisien) Anti Covid-19)

Dieses Protokoll basiert im Wesentlichen auf die Einhaltung der Hygiene-und Sicherheitsregeln seitens des Gasts (von seiner Ankunft an der Grenze bis zu seiner Rückreise) sowie seitens des Personals der touristischen Einrichtungen. Die Ausarbeitung dieser Vorschriften und Hygieneregeln stützt sich auf eine Risikoanalyse, der 5-M-Methode (Man-Power, Method, Milieu, Matter,Means – Mensch, Methode, Umfeld/Milieu, Material, Maschine/Mittel/Werkzeug), die auf die gesamte touristische Servicekette des Aufenthalts des Gastes angewendet wird.

Dieses Protokoll Anti-Covid hat Erfahrungen anderer Destinationen durch ein Benchmarking mit 20 Ländern integriert. Es wurde von den Führungskräften und Spezialisten des Fremdenverkehrsamtes Tunesien unter Beachtung der Leitlinien der WHO und der UNWTO, der Fachzeitschriften und Expertenteams, ausgearbeitet. Dank dieser Informationen (Dokumente, Onlineportale, Fachzeitschriften, Benchmark usw.) konnten wir dieses Protokoll erstellen. Es bezieht sich im Wesentlichen auf die Vorsichtsmaßnahmen und die Vorsorgemaßnahmen gegen die Ausbreitung des Covid-19 im Tourismussektor.

Die Hauptziele des Protokolls Anti Covid-19 :

• Die Ausbreitung der Pandemie in den touristischen Einrichtungen kontrolliert zu verhindern.• Die Sicherheitsvorkehrungen für das Personals sowie für die Gäste der touristischen Einrichtungen ständig überprüfen.• Das Vertrauen der Reisebüros und der Veranstalter soll so schnell wie möglich wieder hergestellt werden. • Ein gesunden Produkt mit überprüften sanitären Sicherheitsstandards anbieten.

Alle Vorschriften und Hygieneregeln, die in diesem Protokoll stehen, müssen in den touristischen Einrichtungen strikt umgesetzt und befolgt werden. Alle Prozeduren müssen lückenlos überprüfbar sein. Dieses Protokoll kann stets durch neue Informationen, Empfehlungen und Maßnahmen in Bezug auf die Entwicklung der Pandemie ergänzt werden.

Das Fremdenverkehrsamt Tunesien arbeitet hier eng mit dem tunesischen Gesundheitsministerium zusammen, um eine Strategie zu verfolgen, die es ermöglicht, nach der Grenzöffnung den Immunitätszustand des Gastes in Bezug auf den Coronavirus bei Ankunft an den verschiedenen Grenzstationen (durch Gesundheitspass oder ähnliches Dokument/ gebührenpflichtiger Test etc) zu überprüfen.

Dieses Dokument wurde vom Institut de Santé et de Sécurité au Travail (ISST) (Institut für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsort) überprüft und bestätigt.

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1. Empfang des Gastes, Transfer und Ausflüge :- Das Empfangspersonal, die Chauffeure und die Reiseführer sind verpflichtet, eine Atemschutzmaske zu tragen- Gäste, die an einem Ausflug teilnehmen, einen Transfer benötigen sind verpflichtet eine Atemschutzmaske im Bus zu tragen- Jeder Angestellte muss ein kleines Fläschchen Desinfektionsmittel und ein Päckchen Tempotaschentücher bei sich tragen - Den Gästen muss ein Desinfektionsmittelspender für die Hände auf ihrem Weg zum Bus zur Verfügung gestellt werden- Der Mindestsicherheitsabstand von mehr als einem Meter zwischen den Gästen muss während ihrer Ankunft, am Gepäckband, beim Einstieg in das Transportfahrzeug sowie während des Besuchs historischer Monumente und Museen und auch während der Pausen und Zwischenstopps im Rahmen von Ausflügen und Rundreisen (Cafés, Restaurants, Shops etc) garantiert sein. - Der Reiseführer muss ein Headset mit Mikrofon tragen sowie einen Lautsprecher im Rahmen von Besichtigungen von Ausgrabungsstätten und Monumenten, bei einer Gruppengröße von mehr als 15 Personen, damit die Gäste den Mindestabstand untereinander einhalten können. - Die Anzahl der Gäste in einem Bus muss auf 50 % reduziert werden, um den Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten (ein Sitz von zwei Sitzen darf besetzt sein/ diagonale Platzierung). - Fahrzeuge mit sieben oder weniger Plätzen müssen die Vorgabe einer Kapazität von 50 % mit Mindestabstand einhalten, außer es handelt sich um eine Familie, die in einem gemeinsamen Haushalt lebt (Erziehungsberechtigte müssen eine Verpflichtungserklärung unterschreiben). - Das Transportmittel muss vor und nach jedem Einsatz gelüftet und total desinfiziert werden.

2. Touristische Unterkünfte :- Die Unterkunft darf nur 50% ihrer Bettenkapazität anbieten.- Die Direktion ist dazu angehalten, Aufführungen in geschlossenen Orten, Sportaktivitäten mit Körperkontakt im Pool und Hochzeitsfeiern unter freiem Himmel oder in Sälen auszusetzen. - Den Gästen und dem Personal muss während ihres gesamten Aufenthalts eine Informationen (Papier oder Digital) in Bezug auf die neuen Hygieneregeln zur Verfügung gestellt werden.- Aufstellung eines Krisenstabs, der aus Verantwortlichen der verschiedenen Abteilungen besteht (Direktion, Hygiene, Betriebsarzt, Rezeption, Qualitätsmanagement, Etagenservice, Personalbeauftragter usw).- Aufstellung eines Notfallplans in Zusammenarbeit mit den regionalen Gesundheitsbehörden im Falle eines Verdachtsfalls.

Allgemeine Vorschriften für das Personal der touristischen Einrichtungen

- Kontrolle und Aufzeichnung der Temperatur des gesamten Personals (Infrarot-Thermometer) vor dem Gang zur Stechuhr. Im Falle anhaltenden Fiebers von einer Temperatur von ≤ 38°wird der Angestellte in den Krankenstand entlassen und die Gesundheitsbehörden werden darüber informiert. - Die Atemschutzmaske ist verpflichtend: die Hygienemethoden der Art und Weise des Tragens der Maske müssen respektiert werden, Aufsetzen- und Absetzen der Masken (die Dauer des Gebrauchs einer Maske darf 4 Stunden nicht überschreiten. Die Maske muss gewechselt werden sobald sie feucht wird).- Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder mit einem Desinfektionsmittel (mit mindestens 70 % Alkohol).- Einhaltung eines Mindestabstands von 1 Meter zu anderen Personen.- Dichtes Gedränge in den Umkleidekabinen des Personals ist zu vermeiden. Im Speisesaal sowie in den Pausenräumen ist der körperliche Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten. - Falls Symptome der Krankheit auftreten (Fieber, Husten oder Atembeschwerden) oder falls ein Kontakt mit einem Infizierten bestand, muss der Angestellte umgehend die Vorgesetzten darüber informieren. In diesem Fall darf der Angestellte nicht die touristische Einrichtung betreten.

Empfang des Gastes und Check-in :- Ein spezieller Bereich für die Desinfektion des Gepäcks des Gastes muss im Eingangsbereich, in einer gewissen Entfernung zur Rezeption, bereit gemacht werden (die kritischen Oberflächen wie Griff und Ziehgriff müssen desinfiziert werden).- Jedem Gast wird per Infrarot-Thermometer die Temperatur gemessen (Im Falle anhaltenden Fiebers, das höher als ≤ 38°C ist, wird dem Gast der Zutritt zum Hotel verweigert und das Gesundheitsamt wird benachrichtigt).- Desinfektionsmittelspender für die Hände müssen im Eingangsbereich, im Rezeptionsbereich, in der Lobby, neben dem Aufzug, auf jeder Etage des Hotels sowie in den Gemeinschaftsräumen und am Eingang der sanitären Anlagen des Gastes aufgestellt werden. - Jedem Gast müssen Kugelschreiber zur Verfügung gestellt werden, die systematisch nach jeder Nutzung desinfiziert werden. - Die notwendigen Maßnahmen müssen ergriffen werden, die die Einhaltung und die Aufrechterhaltung des Mindestabstands von mindestens 1 Meter zwischen den Gästen garantieren (Beispiel: Bodenmarkierung des Sicherheitsabstands von 1 Meter, um Warteschlangen zu organisieren und somit den Mindestabstand zwischen den Gästen zu garantieren.- Möglichkeit des Online-Check fördern.- Die Anzahl der Fahrgäste im Aufzug müssen auf 2 Personen reduziert werden mit einem Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Personen (Von dieser Regel sind Eltern mit ihren Kindern ausgeschlossen).

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Zimmer und Etagen :- Das Zimmer kann erst wieder nach der Reinigung, der Desinfektion und der Lüftung (Minimum 3 Stunden) von neu ankommenden Gästen besetzt werden.

Gemeinschaftsräume und sanitäre Einrichtungen für die Gäste :- Die elektrischen Händetrockner in den sanitären Einrichtungen für die Gäste müssen ausgeschaltet werden.- Gemeinschaftsräume müssen mindestens alle 30 Minuten gereinigt und desinfiziert werden.

Bars und Cafés :- Tische müssen mit einem Sicherheitsabstand von 2,5 Metern aufgestellt werden. Die Anzahl der Personen für einen Sechser-Tisch darf maximal 4 Personen betragen. - Der Selbstservice für „AIl Inclusive“ wird ausgesetzt.- Benutzung von Einmal-Gläsern und Einmal-Tassen; oder Benutzung von Gläsern, die strikten Reinigungs-und Desinfektionsregeln unterliegen.

Restaurants und andere gastronomische Betriebe :- Die Gästekapazität der Restaurants muss auf 50% reduziert werden, mit einem Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen den Tischen und einer Maximalbesetzung von 4 Personen an einem Achter-Tisch (von dieser Regel sind Eltern mit ihren Kindern nicht betroffen).

- Der ‚A la carte‘ Service sollte anstelle des Buffet-Service umgesetzt werden.

- Benutzung von Einmalservietten am Tisch- Benutzung von Einmalbesteck-und

Einmalgeschirr. Wenn dies nicht möglich ist, muss ein striktes Hygiene-, Reinigungs-

und Desinfektionsprozedere befolgt werden.

Pools und Strände :- Personen mit schwacher Gesundheit ist der Zugang zum Pool nicht gestattet. Ein Sensibilisierungsplakat am Eingang zu dem Poolbereichen muss für die Gäste angebracht werden. (Gemäß der WHO sind Personen mit schwacher Gesundheit wie folgt: ältere Menschen, Schwangere, Personen mit chronischen Lungenproblemen, Diabetiker, Personen, die einer Krebsbehandlung unterliegen, Menschen mit Herz- und Bluthochdruckbeschwerden).- Die Anzahl der Badenden muss in Bezug auf die Fläche des Pools reduziert werden (1 Badender pro 3m² des Pools). - Die Parameter für den Chlorgehalt und den PH Wert müssen einmal alle 2 Stunden kontrolliert werden. Der Wert des Stabilisators einmal alle 2 Tage.- Die Liegen und/ oder Liegestühle müssen mit einem Mindestabstand von 1 Meter am Poolrand und am Strand aufgestellt werden.

Fitnesszentren und Spielbereiche für Kinder :- Die Anzahl der Gäste in den Sporträumen muss gemäß der Gesamtfläche reduziert werden, unter Beachtung des Mindestabstands zwischen den Gästen von 1 Meter. Vorzugweise sollten sportliche Aktivitäten draußen stattfinden. - Jegliche sportliche Aktivität, die einen nahen Körperkontakt zwischen den Personen fordert, muss ausgesetzt werden. - Die Abstandsregeln bei Aufführungen unter freiem Himmel muss eingehalten werden. Jegliche Animation, die eine Menschenansammlung auslösen könnte, ist zu vermeiden. - Die Geräte in den Fitnesszentren und in den Spielbereichen für Kinder müssen gemäß den Regeln des Sicherheitsabstands aufgestellt werden.

Seminare, Kongresse, Meetings und spezielle Events :- Die Gästekapazität des Saals muss auf 50% seiner Auslastung reduziert werden, unter Beachtung der Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter zwischen den Stühlen und zwei Metern zwischen den Tischen. - Die Kaffeepausen müssen in dem jeweiligen Saal stattfinden, ohne Selbstservice.

Abfallentsorgung :- In den Gemeinschaftsräumen sowie auf den gesamten Wegen der Gäste und des Personals müssen für genutzte Masken, Handschuhe genügend Mülleimer mit Fußpedale und Müllbeutel aufgestellt werden.

3. Touristische Restaurants- Die Gästekapazität des Restaurants muss auf 50 % der Gesamtauslastung reduziert werden, unter Beachtung des Abstands von 1 Meter zwischen den Gästen und 2,5 Meter zwischen den Tischen. - Maximal 4 Personen dürfen an einem Tisch sitzen (von dieser Regel sind Eltern mit ihren Kindern ausgeschlossen).- Der Abstand zwischen den Gästen vor Eintritt in das Restaurant muss mindestens 1 Meter betragen.- Jedem Gast wird mit einem Infrarot-Thermometer die Temperatur gemessen.- Ein Desinfektionsmittelspender muss am Eingang des Restaurants für die Gäste zur Verfügung stehen. - Benutzung von Einmalbesteck-und Einmalgeschirr. Wenn dies nicht möglich ist, muss ein striktes Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsprozedere für das Geschirrs und das Besteck befolgt werden. - Es darf nicht in Gruppen getanzt werden, sondern nur begrenzt neben den Stühlen der einzelnen Gäste.

- Aussetzten der Aktivitäten: Nachtclubs, Clubs und

Kabaretts.

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