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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 173 E:\lr_2015-11-05_12_19_ptk.wpd – [10.10.01] www.bl.ch Protokoll 6. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 5./12./19. November 2015 5.11.: 10:00-12:00/13:30-17:00/17:35-20:00 Uhr 12.11.: 10:00-12:00/13:30-16:30 Uhr 19.11.: 10:00-12:05/13:30-16:45 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 173

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www.bl.ch

Protokoll

6. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 5./12./19. November 2015

5.11.: 10:00-12:00/13:30-17:00/17:35-20:00 Uhr12.11.: 10:00-12:00/13:30-16:30 Uhr19.11.: 10:00-12:05/13:30-16:45 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015174

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Abwesend 5. November, Vormittag:Matthias Häuptli, Balz Stückelberger

Abwesend 5. November, Nachmittag:Andreas Bammatter, Matthias Häuptli, Balz Stückelberger,Jürg Vogt-Dürring

Abwesend 5. November, Abend:Marie-Theres Beeler, Christoph Häring, Matthias Häuptli,Paul R. Hofer, Hanni Huggel, Sven Inäbnit, Marie-ThereseMüller, Sandra Sollberger, Myrta Stohler, Balz Stückel-berger, Jürg Vogt-Dürring, Hansruedi Wirz

Abwesend 12. November, Vormittag:Thomas Eugster, Marianne Hollinger, Pascale Uccella

Abwesend 12. November, Nachmittag:Simone Abt, Thomas Eugster, Pia Fankhauser, MarianneHollinger, Alain Tüscher, Pascale Uccella

Abwesend 19. November, Vormittag:Florence Brenzikofer, Christoph Buser, Lucia MikelerKnaack, Regula Steinemann

Abwesend 19. November, Nachmittag:Florence Brenzikofer, Regula Steinemann

KanzleiAlex Klee (5./12. November 2015)Peter Vetter (19. November 2015)

Protokoll:Jörg Bertsch, Miriam Bubendorf, Barbara Imwinkelried,Alex Klee, Markus Kocher, Brigitta Laube, Thomas Löliger,Georg Schmidt, Leonie Schwizer, Peter Zingg, DamianZurschmiede

IndexDringlichkeit 250Mitteilungen 183

187220230238250268282286

Persönliche Vorstösse 200258282

Traktandenliste 175

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 175

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Traktanden

1 2015/217Bericht des Kantonsgerichts vom 26. Mai 2015: Ersatzwahleiner Richterin oder eines Richters des Strafgerichts für denRest der AmtsperiodeMartin Kaiser gewählt 184

2 2015/371Bericht des Regierungsrates vom 29. September 2015: For-mulierte Verfassungsinitiative «Für eine vernünftige staatlichePersonalpolitik»; Unterbrechung der Behandlungsfristbeschlossen 184

3 2015/372Bericht des Regierungsrates vom 29. September 2015: For-mulierte Gesetzesinitiative «Für einen effizienten und flexi-blen Staatsapparat»; Unterbrechung der Behandlungsfristbeschlossen 184

4 2015/298Berichte des Regierungsrates vom 25. August 2015 und derPetitionskommission vom 15. September 2015: 7 Einbürge-rungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigenbeschlossen 184

5 2015/299Berichte des Regierungsrates vom 25. August 2015 und derPetitionskommission vom 15. September 2015: 3 Einbürge-rungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigenbeschlossen 184

6 2015/113Berichte des Regierungsrates vom 17. März 2015 und derBildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 30. September2015: Umsetzung der Motion 2010/383 von Rolf Richterich:Anstellung Schulleitung: Mitsprache der Lehrpersonen neuregeln; Änderung des Bildungsgesetzes (2. Lesung)beschlossen 185

7 2013/455Postulat von Caroline Mall vom 11. Dezember 2013: Anstel-lung Schulleitung: Mitsprache Lehrpersonen neu regelnüberwiesen und abgeschrieben 185

8 2015/197Berichte des Regierungsrates vom 19. Mai 2015 und derFinanzkommission vom 13. August 2015: Geschäftsbericht2014 der Basellandschaftlichen Pensionskassebeschlossen 185

9 2015/280Berichte des Regierungsrates vom 30. Juni 2015 und derFinanzkommission vom 16. September 2015: Beteiligungs-bericht 2015beschlossen 186

10 2015/074Berichte des Regierungsrates vom 10. Februar 2015 und derBildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 7. Oktober2015: Bericht zum Postulat 2013/028 von Martin Rüegg:Staatskunde und Politik an den Schulen der Sekundarstufe llbeschlossen 187

11 2015/184Berichte des Regierungsrates vom 5. Mai 2015 und derBildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 7. Oktober2015: Bericht zum Postulat 2014/297 betreffend Petition«Qualität an den Schulen und in der Ausbildung der Sek I-Lehrkräfte»beschlossen 189

31 2013/403Interpellation von Florence Brenzikofer vom 14. November2013: Windkraftanlagen im Kanton Basel-Landschaft. Schrift-liche Antwort vom 14. Januar 2014erledigt 191

32 2014/383Interpellation von Hansruedi Wirz vom 13. November 2014:Windkraftanlagen im Baselbiet: Kostenwahrheit vor weiterenpolitischen Anstrengungen. Schriftliche Antwort vom 3. Febru-ar 2015erledigt 191

33 2014/381Interpellation von Sara Fritz vom 13. November 2014: Kantonhat sich 2010 ein grosses Kostenrisiko aufgebürdet. Schriftli-che Antwort vom 20. Januar 2015erledigt 191

34 2014/382Interpellation von Jürg Degen vom 13. November 2014: Ge-fahrenguttransporte im Ergolztal. Schriftliche Antwort vom 3.Februar 2015erledigt 193

35 2014/386Interpellation von Julia Gosteli vom 13. November 2014: Ver-kehrserschliessung. Schriftliche Antwort vom 27. Januar 2015erledigt 194

36 2014/408Interpellation von Gerhard Schafroth vom 27. November2014: Sturz nach Kollision mit Autotüre: Velofahrerin tot.Schriftliche Antwort vom 10. März 2015erledigt 194

37 2014/410Interpellation von Philipp Schoch vom 27. November 2014:Abwasserbehandlung in Schweizerhalle. Schriftliche Antwortvom 3. Februar 2015erledigt 194

38 2014/404Postulat von Philipp Schoch vom 27. November 2014: Per-spektive ARA Rhein – fit für die Zukunftzurückgezogen 194

39 2014/411Interpellation von Christoph Frommherz vom 27. November2014: Siedlungsentwicklung. Schriftliche Antwort vom 27.Januar 2015erledigt 195

40 2014/412Interpellation von Christoph Frommherz vom 27. November2014: Mehrwertausgleich. Schriftliche Antwort vom 10. Febru-ar 2015erledigt 195

41 2014/375Interpellation von Caroline Mall vom 13. November 2014:Funktion der KESB in der Bevölkerung transparent machen.Schriftliche Antwort vom 3. März 2015erledigt 195

42 2014/384Interpellation von Andreas Dürr vom 13. November 2014: Zuhohe Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle (MFK). Schriftli-che Antwort vom 14. April 2015erledigt 196

43 2014/409Interpellation von Gerhard Schafroth vom 27. November2014: Dienstleistungen der Staatsanwaltschaft BL. Schriftli-che Antwort vom 3. März 2015erledigt 197

44 2014/421Postulat von Andreas Bammatter vom 10. Dezember 2014:Angemessene Unterstützung für Unbegleitete minderjährigeAsylsuchende (UMA)überwiesen 197

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015176

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45 2014/424Motion von Klaus Kirchmayr vom 10. Dezember 2014: Neu-regelung der Spruchkompetenzen an der AbteilungVerfassungs- und Verwaltungsgericht des Kantonsgerichtsals Postulat überwiesen 197

46 2014/429Interpellation von Andreas Giger vom 10. Dezember 2014:Drohende Stilllegung der Bahnlinie Solothurn-Moutier. Schrift-liche Antwort vom 3. März 2015erledigt 197

47 2014/431Postulat von Martin Rüegg vom 11. Dezember 2014: Tram-verbindung ins Industrie- und Gewerbeareal BachgrabenAllschwilüberwiesen 197

12 2015/387Fragestunde vom 5. November 2015Frage (1) beantwortet 198

48 2014/427Postulat von Caroline Mall vom 10. Dezember 2014: Alternati-ven zu Methylphenidat prüfenabgelehnt 198

49 2015/010Motion von Oskar Kämpfer vom 15. Januar 2015: Richtlinienohne Grundlage in der Verfassungüberwiesen 199

50 2015/020Postulat von Regina Werthmüller vom 15. Januar 2015: Zeit-lich gestaffelter Arbeitsbeginn bei kantonalen Institutionenund Schulenabgelehnt 200

51 2015/012Motion von Marc Bürgi vom 15. Januar 2015: Kein Bildungs-abbau durch Konkurrenz zwischen Fachmittelschule undBerufsbildungals Postulat überwiesen und abgeschrieben 200

52 2015/026Interpellation von Sabrina Corvini vom 15. Januar 2015: FMSabbrechen und dann... Schriftliche Antwort vom 28. April2015erledigt 200

53 2015/014Postulat von Rahel Bänziger vom 15. Januar 2015: Förde-rung der Gesundheitspräventionabgelehnt 200

54 2015/015Postulat von Kathrin Schweizer vom 15. Januar 2015: Genos-senschaftlicher Wohnungsbau beim Spiesshöfliüberwiesen 202

55 2015/017Postulat von Regula Meschberger vom 15. Januar 2015:Preisgünstiger Wohnungsbau im Kanton BL: Neue Instrumen-te und Wege prüfenüberwiesen 206

56 2015/018Postulat von Kathrin Schweizer vom 15. Januar 2015: Bau-recht statt Verkauf überwiesen 207

57 2015/019Postulat von Andreas Bammatter vom 15. Januar 2015: Aktivpreisgünstigen Wohnraum ermöglichen – Impulsprogrammfür Jungeüberwiesen 208

58 2015/022Interpellation von Hans-Urs Spiess vom 15. Januar 2015:Jagd, Fischerei, Landwirtschaft, Waldwirtschaft und Gemein-den: zusammen vorwärts! Schriftliche Antwort vom 25. Au-gust 2015erledigt 208

59 2014/387Interpellation von Julia Gosteli vom 13. November 2014: Re-dimensionierung der Bauzonen. Schriftliche Antwort vom 10.März 2015erledigt 209

60 2015/123Interpellation von Marianne Hollinger vom 19. März 2015:Verdichtetes Bauen – steht sich der Kanton selbst im Weg?Schriftliche Antwort vom 28. April 2015erledigt 209

61 2015/025Interpellation von Christine Koch vom 15. Januar 2015: Hin-dernisfreies Bauen. Schriftliche Antwort vom 14. April 2015erledigt 209

62 2015/027Interpellation von Felix Keller vom 15. Januar 2015: Bundes-rat ermöglicht weitere Entwicklung besiedelter Gebiet umFlughafen Zürich – und in Basel? Schriftliche Antwort vom 3.März 2015erledigt 210

63 2015/230Interpellation von Roman Klauser vom 4. Juni 2015: Betriebdes Flughafens Basel-Mülhausen. Schriftliche Antwort vom 1.September 2015erledigt 211

64 2015/103Interpellation von Jürg Wiedemann vom 5. März 2015: Emp-findlichkeit der Screening-Methode verschlechtert. SchriftlicheAntwort vom 28. April 2015erledigt 211

65 2015/213Interpellation von Jürg Wiedemann vom 21. Mai 2015: Depo-nie Soyhières im Jura ist undicht. Schriftliche Antwort vom 30.Juni 2015erledigt 212

66 2015/158Interpellation von Rolf Richterich vom 16. April 2015: Ausbaudes Hochleistungsstrassennetz in der Region Basel. Schriftli-che Antwort vom 7. Juli 2015erledigt 212

67 2015/159Interpellation von Brigitte Bos vom 16. April 2015: Zwischen-nutzungen auf dem Areal GB Laufen 1535 im Halte von 3905m2. Schriftliche Antwort vom 15. September 2015erledigt 212

68 2015/229Interpellation von Miriam Locher vom 4. Juni 2015: Vergabe-praxis bei Zwischennutzungen im Kanton BL. SchriftlicheAntwort vom 25. August 2015erledigt 212

69 2015/276Interpellation von Gerhard Schafroth vom 25. Juni 2015: Neu-bau Waldenburgerbahn. Schriftliche Antwort vom 25. August2015erledigt 212

70 2015/007Interpellation von Hans-Jürgen Ringgenberg vom 15. Januar2015: Warum lässt die Staatsanwaltschaft Einbrecher laufen?Schriftliche Antwort vom 14. April 2015

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 177

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erledigt 21371 2015/008Interpellation von Marianne Hollinger vom 15. Januar 2015:KESB. Schriftliche Antwort vom 24. März 2015erledigt 213

72 2015/104Interpellation von Jürg Wiedemann vom 5. März 2015: Auf-sicht über die KESB. Schriftliche Antwort vom 2. Juni 2015erledigt 214

73 2015/028Interpellation von Brigitte Bos vom 15. Januar 2015: Ver-schärfung des Konsumkreditgesetzes des Bundes zur Schul-denprävention – Auswirkungen für unseren Kanton. Schriftli-che Antwort vom 2. Juni 2015erledigt 215

74 2015/085Interpellation von Marco Born vom 12. Februar 2015: Redu-zierte Höchstgeschwindigkeiten auf unseren Strassen.Schriftliche Antwort vom 28. April 2015erledigt 215

75 2015/086Interpellation von Georges Thüring vom 12. Februar 2015:Nutzung des Bezirksgefängnisses Laufen? Schriftliche Ant-wort vom 24. März 2015erledigt 216

76 2015/122Interpellation von Jacqueline Wunderer vom 19. März 2015:Streichung der Polizeiausbildung in Hitzkirch. SchriftlicheAntwort vom 2. Juni 2015erledigt 216

77 2015/180Interpellation von Jürg Wiedemann vom 30. April 2015: Fach-experten stellen Mängel fest. Schriftliche Antwort vom 30.Juni 2015erledigt 216

78 2015/214Interpellation von Jürg Wiedemann vom 21. Mai 2015: StehenWeibel mit den GPK-Mitgliedern und Rosa mit der Fachkom-mission neben den Schuhen? Schriftliche Antwort vom 7. Juli2015erledigt 217

79 2015/181Interpellation der SVP-Fraktion vom 30. April 2015: Öffnungs-zeiten MFK Baselland. Schriftliche Antwort vom 30. Juni 2015erledigt 217

80 2015/212Interpellation von Jürg Wiedemann vom 21. Mai 2015: DieFeierlichkeiten der P-26 und der Baselbieter Regierungsrat.Schriftliche Antwort vom 23. Juni 2015erledigt 217

81 2015/228Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 4. Juni 2015: Frist-verlängerungen an den Gerichten – ein schädliches und teu-res Gewohnheitsrecht? Schriftliche Antwort vom 1. Septem-ber 2015erledigt 217

82 2015/274Interpellation von Brigitte Bos vom 25. Juni 2015: Zivilstands-ämter: Umsetzung der Zentralisierung überprüfen. SchriftlicheAntwort vom 8. September 2015erledigt 218

83 2015/277Interpellation von Lucia Mikeler vom 25. Juni 2015: Kantona-les Konzept zur Gewaltprävention von Jugend und Gewalt.Schriftliche Antwort vom 29. September 2015

erledigt 218

84 2015/058Interpellation von Gerhard Schafroth vom 29. Januar 2015:Berechnungsgrundlage Teuerungsausgleich. SchriftlicheAntwort vom 21. April 2015erledigt 218

85 2015/061Interpellation von Regina Werthmüller vom 29. Januar 2015:Auswirkungen gesetzlicher kantonaler Änderungen auf dieLebenskosten. Schriftliche Antwort vom 9. Juni 2015erledigt 218

86 2015/062Interpellation von Markus Meier vom 29. Januar 2015: «KMU-Behinderung» durch überlange Bearbeitungsfristen bei derQuellensteuer. Schriftliche Antwort vom 21. April 2015erledigt 219

87 2015/128Interpellation von Ruedi Brassel vom 26. März 2015: Steuer-ausfälle durch Entlastungen bei der Kapitalbesteuerung.Schriftliche Antwort vom 7. Juli 2015erledigt 219

88 2015/088Interpellation von Patrick Schäfli vom 12. Februar 2015: EinJahr nach Annahme der Volksinitiative gegen die Massenein-wanderung: Wie sieht es mit Neuanstellungen von auslän-dischen Arbeitskräften in der kantonalen Verwaltung und inden Schulen aus? Schriftliche Antwort vom 26. Mai 2015erledigt 221

89 2015/202Interpellation von Patrick Schäfli vom 21. Mai 2015: NeuesAsylzentrum in Liestal – Verschwendung von Steuergeldern?!Schriftliche Antwort vom 29. September 2015erledigt 221

90 2015/105Interpellation von Hans Furer vom 5. März 2015: Wie langewill der Regierungsrat eine bundesrechtswidrige Gerichts-organisation tolerieren? Schriftliche Antwort vom 19. Mai2015erledigt 222

91 2015/087Interpellation von Caroline Mall vom 12. Februar 2015: Zu-weisung in die Einführungsklasse. Schriftliche Antwort vom 9.Juni 2015erledigt 222

92 2015/117Interpellation von Marc Bürgi vom 19. März 2015: EinführungLehrplan 21. Schriftliche Antwort vom 12. Mai 2015erledigt 222

93 2015/060Interpellation von Daniel Altermatt vom 29. Januar 2015:Beziehungen zum Umfeld der Wirtschaftskammer. Schriftli-che Antwort vom 29. September 2015erledigt 222

95 2015/084Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 12. Februar 2015:Kick-backs im Spitalwesen? Schriftliche Antwort vom 16. Juni2015erledigt 222

96 2015/024Interpellation von Pia Fankhauser vom 15. Januar 2015:Öffentlich-rechtliche Anstalten als Immobilienbesitzer undVermieter. Schriftliche Antwort vom 27. Oktober 2015erledigt 222

97 2015/156

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Interpellation von Elisabeth Augstburger vom 16. April 2015:Quantitativer und qualitativer Zustand der Fruchtfolgeflächen.Schriftliche Antwort vom 27. Oktober 2015erledigt 223

98 2015/232Interpellation von Christine Gorrengourt vom 4. Juni 2015:Trinkwasserschutz: Auch vier Jahre nach Fukushima fehlt einrisikogerechter Notfallschutz. Schriftliche Antwort vom 27.Oktober 2015erledigt 223

99 2015/051Motion von Georges Thüring vom 29. Januar 2015: Der Waldmuss uns etwas wert seinals Postulat überwiesen 223

100 2015/077Motion der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissionvom 12. Februar 2015: Teilrevision des Spitalgesetzesüberwiesen 223

101 2015/210Postulat von Marc Bürgi vom 21. Mai 2015: Koordinierte Per-sonalpolitik in der Spitalpolitik Basel-Landschaft/Basel-Stadtabgelehnt 225

102 2015/335Postulat von Lucia Mikeler vom 10. September 2015: Wieder-eingliederung des KSBL/PBL in die Verwaltungabgelehnt 225

103 2015/361Motion von Martin Rüegg vom 24. September 2015: Kantons-spital und die Psychiatrie gehören in die Familienausgleichs-kasse des Kantonsabgelehnt 226

104 2015/152Postulat von Sven Inäbnit vom 16. April 2015: Angebote derhochspezialisierten Medizin (HSM) in der Region sichern!abgelehnt 228

105 2015/362Postulat von Mirjam Würth vom 24. September 2015: Berichtzum Verfassungsauftrag zur Gewährleistung der medizini-schen Grundversorgungabgelehnt 228

106 2015/101Postulat von Marie-Theres Beeler vom 5. März 2015: Politi-sche Handlungsmöglichkeiten gegen die Mengenausweitungim Gesundheitswesenüberwiesen 228

107 2015/205Motion von Pia Fankhauser vom 21. Mai 2015: Erarbeitungeiner kantonalen eHealth-Strategie – für eine koordinierte undvernetzte Gesundheitsversorgung im Kanton Basellandüberwiesen 229

108 2015/127Postulat von Jürg Wiedemann vom 26. März 2015: Kontrol-lierte Abgabe von Substanzen mit moderatem THC-Gehaltabgelehnt 230

109 2015/209Postulat von Marco Born vom 21. Mai 2015: Arbeitslosen-versicherung – Einstelltage nach Sanktionsraster D72überwiesen und abgeschrieben 231

110 2015/226Postulat von Jürg Wiedemann vom 4. Juni 2015: Feldversu-che mit nicht zugelassenen Pestizidenüberwiesen 231

111 2015/337Postulat von Regina Werthmüller vom 10. September 2015:Kantonale Bestäubungsprämien für Imker/-innen resp. Abgel-tung von imkerlichen Aufwendungenabgelehnt 231

112 2015/009Motion von Hans Furer vom 15. Januar 2015: Die Regelun-gen betreffend Anwaltsexamen müssen mit dem KantonBasel-Stadt koordiniert werdenabgelehnt 232

113 2015/013Postulat von Julia Gosteli vom 15. Januar 2015: AktuellesSicherheitsdispositiv im Falle eines Flugzeugabsturzesüberwiesen 232

114 2015/016Postulat von Bianca Maag vom 15. Januar 2015: Parkplätzereduzieren bei Alterswohnungenüberwiesen 233

115 2015/021Postulat von Felix Keller vom 15. Januar 2015: Jugendme-dienschutz im Kanton Basel-Landschaft?überwiesen 234

116 2015/048Motion von Klaus Kirchmayr vom 29. Januar 2015: Revisiondes Verwaltungsorganisations-Gesetzes bzw. -Dekretsüberwiesen 234

117 2015/052Motion von Patrick Schäfli vom 29. Januar 2015: Keine auto-matische Gewährung des Doppelbürgerrechts mehr: Ein-führung eines Optionsmodells gefordert!zurückgezogen 236

118 2015/079Postulat von Patrick Schäfli vom 12. Februar 2015: Fehlmes-sungen bei Radaranlagen im Baselbiet: Unberechtigte Bus-senrechnungen müssen verhindert werden!abgelehnt 236

119 2015/081Postulat von Jürg Wiedemann vom 12. Februar 2015: Unklardefinierte Behandlungsfristenüberwiesen 236

120 2015/315Motion von Regula Meschberger vom 27. August 2015:Transparenz von Kampagnengrössen und Spendengeldernbei Wahlen und Volksabstimmungenabgelehnt 236

13 2015/390Bericht der Landeskanzlei vom 3. November 2015: Anlobungeines neuen Mitgliedes des Landrates für den Rest der Legis-laturperiode bis 30. Juni 2019Reto Tschudin angelobt 238

198 2015/391Bericht der Landeskanzlei vom 4. November 2015: Anlobungeines neuen Mitgliedes des Landrates für den Rest der Legis-laturperiode bis 30. Juni 2019Simon Oberbeck angelobt 238

199Anlobung von Markus Damasco als Friedensrichter für denRest der Amtsperiode bis 31. März 2018Markus Damasco angelobt 239

14 Wahl eines Mitgliedes der Bau- und Planungskommissionanstelle der zurückgetretenen Sandra SollbergerChristoph Häring gewählt 239

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 179

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200 Wahl eines Mitgliedes der Finanzkommission an-stelle des verstorbenen Claudio BottiSimon Oberbeck gewählt 239

15 2015/346Berichte des Regierungsrates vom 15. September 2015 undder Petitionskommission vom 27. Oktober 2015: 8 Einbürge-rungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigenbeschlossen 239

16 2015/331Berichte des Regierungsrates vom 8. September 2015 undder Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 28.Oktober 2015: Standortförderung Baselland; Änderung desDekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetzbeschlossen 239

17 2015/164Berichte des Regierungsrates vom 21. April 2015 und derInterparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission fürdas Universitäts-Kinderspital beider Basel (IGPK UKBB) vom11. Oktober 2015: Universitäts-Kinderspital beider Basel(UKBB): Information über die Rechnung 2014 (Partnerschaft-liches Geschäft)beschlossen 240

18 2015/222Berichte des Regierungsrates vom 2. Juni 2015 und der Ge-schäftsprüfungskommission vom 3. November 2015: Ge-schäftsbericht und Jahresrechnung 2014 des KantonsspitalsBaselland KSBLbeschlossen 241

19 2015/223Berichte des Regierungsrates vom 2. Juni 2015 und der Ge-schäftsprüfungskommission vom 3. November 2015: Ge-schäftsbericht und Jahresrechnung 2014 der PsychiatrieBaselland PBLbeschlossen 243

121 2015/204Motion von Patrick Schäfli vom 21. Mai 2015: Abschaffungder Dienststelle Ombudsman des Kantons Basel-Landschaftabgelehnt 244

122 2015/207Postulat von Georges Thüring vom 21. Mai 2015: Abbrennenvon Feuerwerken und Knallkörpern zeitlich begrenzen!überwiesen und abgeschrieben 244

123 2015/252Motion von Patrick Schäfli vom 25. Juni 2015: Die BaselbieterRegierung wird aufgefordert, umgehend beim Bund die ver-sprochene Aufstockung des Grenzwachtpersonals in derRegion Nordwestschweiz zu verlangen!als Postulat überwiesen und abgeschrieben 245

124 2015/260Motion von Patrick Schäfli vom 25. Juni 2015: Standesinitiati-ve: Aussetzung der Schengens-Abkommens: Wiedereinfüh-rung der Grenzkontrollen!abgelehnt 245

125 2015/311Motion von Florence Brenzikofer vom 27. August 2015: Si-chere Verkehrsinstruktion für allezurückgezogen 245

126 2015/312Motion von Jürg Wiedemann vom 27. August 2015: Verkehrs-unterricht der Kantonspolizei zeigt signifikante Wirkungüberwiesen 245

127 2015/317Postulat von Miriam Locher vom 27. August 2015: Stellenre-duktion in der Präventionsarbeit der Verkehrsinstruktionzurückgezogen 246

129 2015/339Postulat von Markus Dudler vom 10. September 2015: Wer-beauftritt des Kantons Basellandschaft – Sprachen, Struktur,Barrierefreiheitüberwiesen und abgeschrieben 246

130 2015/144Motion der SVP-Fraktion vom 16. April 2015: Aufhebung derAmtszeitbeschränkung im Landratzurückgezogen 247

132 2015/049Motion von Gerhard Schafroth vom 29. Januar 2015:Verzugs- und Vergütungszins der Staatssteuer an die direkteBundessteuer anpassenals Postulat überwiesen und abgeschrieben 247

133 2015/057Postulat von Urs Hess vom 29. Januar 2015: Gleiche Motor-fahrzeugsteuern für Wohnmobile und Lieferwagenüberwiesen und abgeschrieben 247

134 2015/272Postulat von Heinrich Holinger vom 25. Juni 2015: Elektromo-bile / Ökologische Motorfahrzeugsteuernzurückgezogen 248

135 2015/095Motion von Michael Herrmann vom 5. März 2015: WeitereSteuervereinfachung – Einführung Selbstbehalt Krankheits-kosten ohne Steuererhöhungals Postulat überwiesen 248

136 2015/078Postulat von Klaus Kirchmayr vom 12. Februar 2015: Eidge-nössischer Finanzausgleich – Geberkantone stärkenzurückgezogen 249

137 2015/082Postulat von Rahel Bänziger vom 12. Februar 2015: Abgel-tung für Hallenbadunterhalt im Finanzausgleichabgelehnt 249

138 2015/080Postulat von Balz Stückelberger vom 12. Februar 2015:Gleichstellungskommission: Auflösung wegen Inaktivität undinnerem Zerfallüberwiesen und abgeschrieben 250

139 2015/096Motion von Patrick Schäfli vom 5. März 2015: Abschaffungder Fachstelle für Gleichstellung für Frauen und Männer: 25Jahre sind genug!abgelehnt 250

201 2015/395Interpellation von Oskar Kämpfer vom 12. November 2015:RR-Beschlüsse zu Entlastungsbeitrag von 20 Mio. pro Jahrvom 2. Oktober 2015beantwortet 254

140 2015/271Postulat von Caroline Mall vom 25. Juni 2015: Frauenhaus imKanton Basel-Landschaftüberwiesen und abgeschrieben 258

141 2015/100Motion von Sabrina Corvini vom 5. März 2015: ErleichterterZugang zur Spitalseelsorge für Gemeindepfarrämterzurückgezogen 259

142 2015/121Postulat der SVP-Fraktion vom 19. März 2015: Reduktion derStaatsverwaltungüberwiesen 259

143 2015/174

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015180

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Motion von Marc Bürgi vom 30. April 2015: Kantonales Defizitvon 120'600'000 Franken – Personelle Sofortmassnahmen2015-2016abgelehnt 261

144 2015/178Postulat der SVP-Fraktion vom 30. April 2015: Flexibilisierungdes Lohnsystemsüberwiesen 261

145 2015/200Motion von Gerhard Schafroth vom 21. Mai 2015: Für positiveRechnungsabschlüsse ab 2016überwiesen und abgeschrieben 264

146 2015/126Motion der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissionvom 26. März 2015: Die Rolle des Landrats als Oberauf-sichtsorgan in Bezug auf die kantonalen Beteiligungenüberwiesen 264

147 2015/145Motion von Hanspeter Weibel vom 16. April 2015: Oberauf-sichtsfunktion und Kompetenzen der Geschäftsprüfungs-kommissionen der Gemeindenabgelehnt 265

148 2015/224Motion von Patrick Schäfli vom 4. Juni 2015: Änderung desKantonalbankgesetzes (Gesetz über die BasellandschaftlicheKantonalbank): Wahl des Bankratsabgelehnt 267

149 2015/266Motion von Siro Imber vom 25. Juni 2015: Aufhebung derStaatsgarantie der Basellandschaftlichen Kantonalbankabgelehnt 268

150 2015/254Motion von Hanni Huggel vom 25. Juni 2015: Prämienverbil-ligung bei Sozialhilfebezügernzurückgezogen 268

20Anlobung als Richter am StrafgerichtMarkus Kaiser angelobt 269

21 2015/382Vorlage der Justiz- und Sicherheitskommission vom 27. Okto-ber 2015 zur Parlamentarischen Initiative 2014/244 von Do-minik Straumann: Für eine unparteiische Justiz / Änderungdes Gerichtsorganisationsgesetzes (1. Lesung)1. Lesung abgeschlossen 269

22 2015/239Berichte des Regierungsrates vom 16. Juni 2015 und derJustiz- und Sicherheitskommission vom 5. November 2015:Änderung des Anmeldungs- und Registergesetzes (1. Le-sung)1. Lesung abgeschlossen 275

23 2015/304Berichte des Regierungsrates vom 25. August 2015 und derBildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 11. November2015: Genehmigung des Ersatzes der Vereinbarung Fahrtenvon Behinderten und mobilitätseingeschränkten Betagten derKantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt vom 13. Oktober1998 (Partnerschaftliches Geschäft)beschlossen 276

24 2015/305Berichte des Regierungsrates vom 25. August 2015 und derBildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 11. November2015: Verpflichtungskredit für den Beitrag an Fahrten vonmobilitätseingeschränkten Personen für die Jahre 2016-2018beschlossen 279

30Fragestunde vom 19. November 2015keine Fragen eingegangen 282

131 2015/360Parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion vom 24. Sep-tember 2015: Wahl der Staatsanwaltschaftleitung durch denLandratabgelehnt 282

25 2015/233Berichte des Regierungsrates vom 9. Juni 2015 und der Bau-und Planungskommission vom 20. November 2015: Ergän-zung und Sanierung Sekundarschulanlage Lärchen Mün-chensteinbeschlossen 283

27 2015/247Berichte des Regierungsrates vom 23. Juni 2015 und derBau- und Planungskommission vom 10. November 2015:Vollzugs- und Zielcontrolling der Richtplanungstätigkeit 2010-2014Kenntnis genommen 286

128 2015/318Postulat von Marc Schinzel vom 27. August 2015: Stärkungdes Vertrauens in die Justiz – Transparente Regelung derWahl und der Abberufung von Richterinnen und Richter(modifiziert) überwiesen 287

151 2015/255Motion von Brigitte Bos vom 25. Juni 2015: Änderung deskantonalen Finanzausgleichs bei den Sozialhilfekosten derGemeinden – Variantenprüfung und Ergänzung der Motion2014/426zurückgezogen 288

152 2015/256Motion von Klaus Kirchmayr vom 25. Juni 2015:Unvereinbarkeits-Regeln für Beitrags- resp. Subventions-empfängerabgelehnt 288

153 2015/257Motion von Klaus Kirchmayr vom 25. Juni 2015: CorporateGovernance Regeln für Beitrags- resp. Subventionsempfän-gerals Postulat überwiesen 290

154 2015/334Motion von Marie-Theres Beeler vom 10. September 2015:Gesetzliche Grundlage zur Unternehmenstransparenz vonFirmen im Leistungsauftrag des Kantonsabgelehnt 290

155 2015/259Motion von Patrick Schäfli vom 25. Juni 2015: Auflistung derpartnerschaftlichen Verträge mit dem Kanton Basel-Stadt,anderer Kantone, Deutschland, Frankreich und gegebenen-falls Neuverhandlungen gefordertabgelehnt 292

156 2015/267Motion von Siro Imber vom 25. Juni 2015: Passives Wahl-recht für Gemeindebehörden für sämtliche Stimmberechtigteim Kantonzurückgezogen 292

157 2015/316Postulat von Elisabeth Augstburger vom 27. August 2015:Verbesserte Integration von Flüchtlingenüberwiesen 292

158 2015/011Motion von Klaus Kirchmayr vom 15. Januar 2015: Kompe-tenzordnung, welche Risiken berücksichtigtabgelehnt 292

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 181

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159 2015/046Postulat der FDP-Fraktion vom 29. Januar 2015: Unabhängi-ge Expertise zur Sanierung des Schänzli-Tunnelsabgelehnt 293

160 2015/102Postulat von Andreas Bammatter vom 5. März 2015: Rollen-den Verkehr Baslerstrasse Allschwil nicht behindernüberwiesen 295

161 2015/118Motion von Patrick Schäfli vom 19. März 2015: Busspurensollen auch von Taxis benutzt werden dürfen!als Postulat überwiesen 296

162 2015/120Postulat von Marianne Hollinger vom 19. März 2015: Grüsel-Autobahnborde, Miese Visitenkarte für Baselbietüberwiesen 296

163 2015/147Motion von Hans-Jürgen Ringgenberg vom 16. April 2015:Planung und Projektierung einer Umfahrungsstrasse für denRaum Leimental, insbesondere für die Gemeinden Therwilund Oberwilals Postulat überwiesen 297

164 2015/153Postulat von Christof Hiltmann vom 16. April 2015: KeineUmgehung des Planungs- und Realisierungsstopps für dieSanierung und Umgestaltung der Hauptstrasse Augstüberwiesen 300

165 2015/154Postulat von Christoph Buser vom 16. April 2015: Kein Bau-kredit für die Rheinstrasse, bevor der Bericht zum Postulat2014/099 vorliegtzurückgezogen 301

166 2015/261Motion der SVP-Fraktion vom 25. Juni 2015: Änderung derVerordnung zum Raumplanungs- und Baugesetzals Postulat überwiesen 301

167 2015/263Motion von Urs-Peter Moos vom 25. Juni 2015: Parkraumbe-wirtschaftung an den Kantonsstrassen gemäss den Vorgabender Gemeindenabgelehnt 301

168 2015/264Motion von Urs-Peter Moos vom 25. Juni 2015: Allmendbe-wirtschaftung auch beim Kanton Basel-Landschaftabgelehnt 301

170 2015/059Interpellation von Rahel Bänziger vom 29. Januar 2015: Ra-donbelastungen und -Messungen in Schulhäusern. Schriftli-che Antwort vom 21. April 2015erledigt 302

169 2015/050Motion von Rahel Bänziger vom 29. Januar 2015: SofortigeSanierung aller radonbelastenden Schulhäuserabgelehnt 302

Folgende Traktanden wurden nicht behandelt:

171 2015/054Postulat von Regula Meschberger vom 29. Januar 2015:Teilweise Weitergabe des Wasserzins der Kraftwerke Augstund Birsfelden an die Standortgemeinden

172 2015/055Postulat von Hansruedi Wirz vom 29. Januar 2015: Photovo-taik auf Dächern der kantonalen Verwaltung: Kos-ten-Nutzen-Abklärung

173 2015/094Motion von Christoph Buser vom 5. März 2015: Keine Behin-derungen mehr durch das Bauinventar Baselland (BIB)

174 2015/146Motion von Patrick Schäfli vom 16. April 2015: Attraktivitäts-steigerung des Gastgewerbes/Tourismus durch die Zulas-sung von Heizpilzen und Infrarotstrahler im gewerblichenBereich gefordert!

175 2015/151Postulat von Brigitte Bos vom 16. April 2015: Die Kunstdenk-mäler des Kantons Basel-Landschaft – fehlenden Band er-gänzen

176 2015/208Postulat von Hans Furer vom 21. Mai 2015: Renovation desLandratssaales

177 2015/265Motion von Urs-Peter Moos vom 25. Juni 2015: Mehr Powerfür das Bauinspektorat

178 2015/338Postulat von Georges Thüring vom 10. September 2015:Braucht es die Stelle «Liegenschaftsverkehr» noch?

179 2015/053Motion von Jürg Wiedemann vom 29. Januar 2015: Verzichtauf niveaugemischten Unterricht

180 2015/075Motion von Caroline Mall vom 12. Februar 2015: Lehrmittel-freiheit auch an den Volksschulen

181 2015/098Motion von Jürg Wiedemann vom 5. März 2015: Methodischund didaktisch freie Unterrichtsgestaltung soll erhalten blei-ben

182 2015/076Motion von Regina Werthmüller vom 12. Februar 2015: Ver-zicht auf Grossraumklassenzimmer

183 2015/119Postulat von Jürg Wiedemann vom 19. März 2015: Loks 21

184 2015/268Postulat von Christoph Hänggi vom 25. Juni 2015: Planungs-sicherheit für Baselbieter Volksschule

185 2015/148Motion von Christine Koch vom 16. April 2015: Unterstellungder Schulsozialarbeit

186 2015/149Motion von Jürg Wiedemann vom 16. April 2015: Gute Schul-sozialarbeit braucht eine geeignete Organisation

187 2015/150Postulat von Andreas Bammatter vom 16. April 2015: Inves-tieren statt Reduzieren

188 2015/176Postulat von Sabrina Corvini vom 30. April 2015: Sekundar-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015182

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stufe ll: Überprüfung der Aufnahmekriterien

189 2015/177Postulat von Jürg Wiedemann vom 30. April 2015: Wahlmög-lichkeit des Schulhauses auf der Primar- und Sekundarstufe1

190 2015/211Postulat von Jürg Wiedemann vom 21. Mai 2015: Weiter-bildungskonzept überdenken und Kosten einsparen

191 2015/227Postulat von Jürg Wiedemann vom 4. Juni 2015: DidaktischeUmpolung von Lehrpersonen

192 2015/262Motion von Thomas Bühler vom 25. Juni 2015: NeuregelungLektionsverpflichtung/Berufsauftrag der schulischen Logopä-dInnen

193 2015/269Postulat von Miriam Locher vom 25. Juni 2015: Verbesserungder Bildungs- und Berufschancen von Menschen mit Migra-tionshintergrund

194 2015/225Motion von Patrick Schäfli vom 4. Juni 2015: Kündigung undNeuverhandlung des Kulturvertrags (Kulturvertragspauscha-le) mit dem Kanton Basel-Stadt

195 2015/258Motion von Patrick Schäfli vom 25. Juni 2015: Über 42%deutsche Professoren an der Universität Basel: Die Baselbie-ter Regierung wird aufgefordert, umgehend im Universitätsratvorstellig zu werden, damit das umgebremste Wachstum desAnteils ausländischer Professoren gestoppt werden kann

196 2015/363Postulat von Florence Brenzikofer vom 24. September 2015:Wertschöpfung der Uni Basel für unseren Kanton

197 2015/270Postulat von Regula Meschberger vom 25. Juni 2015: Fach-stellen, die sich mit Familienthemen und Elternbildung befas-sen, in einer einzigen Stelle zusammenfassen

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 183

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Sitzung vom 5. November 2015

Nr. 184

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) eröffnet die heuti-ge Landratssitzung um 10.00 Uhr und begrüsst alle Anwe-senden herzlich. – Todesfall Claudio Botti

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert die An-wesenden über den Hinschied des Ratsmitgliedes ClaudioBotti mit folgenden Worten:

«Wir beginnen die Sitzung mit dem Gedenken an unserenverstorbenen Ratskollegen Claudio Botti. Er ist am Mor-gen des 23. Oktober, also am Tag nach unserer letztenSitzung, im 57. Altersjahr völlig unerwartet verstorben.Claudio Botti, Mitglied der CVP, hat dem Landrat seit dem9. September 2010 angehört und ist in den Gesamter-neuerungswahlen von 2011 und 2015 wiedergewählt wor-den. Er war Mitglied der Finanzkommission, sowie derInterparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission derSchweizerischen Rheinhäfen und hat zwischenzeitlichauch der Geschäftsprüfungskommission angehört.

Mit Claudio Botti verliert der Kanton Basel-Landschafteinen aktiven und gewissenhaften Politiker, der sich nichtnur als Landrat auf kantonaler, sondern auch als Birs-feldener Gemeinderat und früherer Gemeindepräsidentauf kommunaler Ebene mit Freude und Einsatzwillen zumWohle des Gemeinwesens engagiert hat.

Seinen Angehörigen und Freunden gilt unser tiefemp-fundenes Beileid. Der Landrat wird Claudio Botti ein eh-rendes Andenken bewahren.

Ich bitte Sie nun, sich für einen Moment des Geden-kens zu erheben».[Die Anwesenden erheben sich zu einer Schweigeminute.]

– Interparlamentarische Konferenz der Nordwest-schweiz

Am 23. Oktober hat in Solothurn die diesjährige Informa-tionstagung der Interparlamentarischen Konferenz derNordwestschweiz, kurz IPK, stattgefunden. Bei dieseminteressanten Anlass zum Thema Energiepolitik – unteranderem mit einem Referat von Bundesrätin Doris Leut-hard – entsandte das Baselbiet die grösste Delegation.Besonders erfreulich ist, dass als neuer IPK-Präsident fürdie nächsten zwei Jahre Landrat Stefan Zemp gewähltwurde. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Wahl und allesGute im neuen Amt als Konferenzpräsident!

– Taggeldabrechnungen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) weist auf die Tag-geldabrechnungen hin. Die Mitglieder des Landrates ha-ben von der Landeskanzlei die Aufforderung erhalten, IhreAbrechnungen für die Monate Juli-November einzureichenund werden gebeten, die Formulare bis Ende Novemberabzugeben oder per E-Mail einzusenden.

– Glückwünsche

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) gratuliert Matthias

Ritter zu seinem 60. Geburtstag, den dieser am 28. Okto-ber 2015 feiern konnte. [Applaus]

– Entschuldigungen

Ganzer Tag: Matthias Häuptli, Balz Stückelberger Nachmittag: Andreas Bammatter, Jürg VogtAbend: Marie-Theres Beeler, Christoph Häring,

Paul R. Hofer, Hanni Huggel, Sven Inäb-nit, Marie-Therese Müller, Sandra Soll-berger, Myrta Stohler, Hansruedi Wirz

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 185

Bereinigung der Traktandenliste

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erläutert, dass dasTraktandum 28 abzusetzen sei, da die Kommission ihrenEntscheid erst im Dezember fälle.

Weiter muss Traktandum 94 gestrichen werden, weildieser Vorstoss irrtümlicherweise in der Geschäftsordnungals Interpellation eingetragen worden ist, obwohl alsschriftliche Anfrage eingereicht. Deshalb kommt das Ge-schäft gar nicht in den Landrat.

Zudem soll dem Rat beliebt gemacht werden, dreineue Geschäfte auf die Traktandenliste aufzunehmen,welche aber erst in der nächsten Landratssitzung heute ineiner Woche behandelt werden. Es geht um zwei Anlo-bungen, einerseits um die von Simon Oberbeck als neuenLandrat, andererseits um diejenige von Markus Damascoals neuen Friedensrichter im Kreis 1, Aesch-Pfeffingen.Dazu kommt als drittes Traktandum die Wahl eines neuenMitglieds in die Finanzkommission.

://: Nach diesen Bereinigungen wird die Traktandenlistestillschweigend beschlossen.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 186

Fraktionserklärung

Klaus Kirchmayr (Grüne), in seiner Funktion als Frak-tionspräsident der Grüne/EVP-Fraktion, gibt folgendeErklärung im Namen der Fraktion ab:

Am Dienstag Abend sind nachts um elf Uhr zweifaustgrosse Steine durch die Scheibe der Eingangstürevon Thomi Jourdan, Gemeinderat der EVP und alt Land-rat in Muttenz, geworfen worden. Der Stein war gekenn-zeichnet mit einer Mobilfunkantenne. Aus der Art des An-schlags geht klar hervor, dass dies ein politisch motivierterAnschlag war. Dieser große Stein hat die Familienmit-glieder nur knapp verfehlt. Die Familie Jourdan steht ent-sprechend unter Schock. Die Grüne/EVP-Fraktion ist

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015184

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ebenfalls schockiert, empört und bestürzt über diese poli-tisch motivierte Tat. Hier wurde klar eine Grenze über-schritten. EVP-Gemeinderat Thomi Jourdan setzt sich seitvielen Jahren sehr engagiert für das Gemeinwohl ein.Ältere Ratsmitglieder können sich auch gut an seine Vo-ten hier im Landrat erinnern. Dass es unterschiedlicheMeinungen gibt, liegt in der Natur der Sache, auch in derNatur der Politik. Aber die Grüne/EVP-Fraktion ist ganzklar der Meinung, dass gerade in einer direkten Demokra-tie, wie sie hier gelebt wird, genügend Möglichkeiten be-stehen, sich auch mit unterschiedlichen Meinungen aus-zutauschen. Sachbeschädigungen oder gar Anschläge aufLeib oder Leben gehören definitiv nicht zu den Mitteln derAuseinandersetzungen.

Die Grüne/EVP-Fraktion ruft dazu auf, alle Mitmen-schen mit Respekt zu behandeln. Auch und gerade in derPolitik. Es darf nicht sein, dass ein Stein unsere Politikmacht.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 187

1 2015/217Bericht des Kantonsgerichts vom 26. Mai 2015: Er-satzwahl einer Richterin oder eines Richters desStrafgerichts für den Rest der Amtsperiode

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass dieSP-Fraktion Martin Kaiser als Kandidaten vorschlage. Esgibt keine weiteren Wahlvorschläge.

://: Martin Kaiser wird in stiller Wahl als Richter des Straf-gerichts für den Rest der Amtsperiode bis 31. März2018 gewählt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 188

2 2015/371Bericht des Regierungsrates vom 29. September 2015:Formulierte Verfassungsinitiative «Für eine vernünfti-ge staatliche Personalpolitik»; Unterbrechung derBehandlungsfrist

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erklärt, dass derRegierungsrat im Einvernehmen mit den Initianten vor-schlage, die Initiative bis Ende Juni 2016 zu unterbrechen.

://: Der Unterbrechung der Behandlungsfrist wird still-schweigend zugestimmt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

Nr. 189

3 2015/372Bericht des Regierungsrates vom 29. September 2015:Formulierte Gesetzesinitiative «Für einen effizientenund flexiblen Staatsapparat»; Unterbrechung der Be-handlungsfrist

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassauch hier der Regierungsrat im Einvernehmen mit denInitianten vorschlage, die Behandlungsfrist bis Ende Juni2016 zu unterbrechen.

://: Der Unterbrechung der Behandlungsfrist wird still-schweigend zugestimmt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 190

4 2015/298Berichte des Regierungsrates vom 25. August 2015und der Petitionskommission vom 15. September2015: 7 Einbürgerungsgesuche von ausländischenStaatsangehörigen

Kommissionspräsident Georges Thüring (SVP) sagt, erwolle nur erläutern, dass der Kommissionsentscheid ausfünf Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltungbestehe. Auch ist die Diskussion immer eine lebhafte unddie Kommission schlägt vor, die vorliegenden Gesuche zugenehmigen.

://: Mit 58:17 Stimmen bei 6 Enthaltungen erteilt derLandrat den Bewerberinnen und Bewerbern das Kan-tonsbürgerrecht und setzt die Gebühren gemäss denregierungsrätlichen Vorschlägen fest.[Namenliste einsehbar im Internet 10.16]

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 191

5 2015/299Berichte des Regierungsrates vom 25. August 2015und der Petitionskommission vom 15. September2015: 3 Einbürgerungsgesuche von ausländischenStaatsangehörigen

://: Mit 58:17 Stimmen bei 7 Enthaltungen erteilt derLandrat den Bewerberinnen und Bewerbern das Kan-tonsbürgerrecht und setzt die Gebühren gemäss denregierungsrätlichen Vorschlägen fest.[Namenliste einsehbar im Internet 10.17]

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 185

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Nr. 192

6 2015/113Berichte des Regierungsrates vom 17. März 2015 undder Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 30.September 2015: Umsetzung der Motion 2010/383 vonRolf Richterich: Anstellung Schulleitung: Mitspracheder Lehrpersonen neu regeln; Änderung des Bil-dungsgesetzes (2. Lesung)

7 2013/455Postulat von Caroline Mall vom 11. Dezember 2013:Anstellung Schulleitung: Mitsprache Lehrpersonenneu regeln

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Landrat an seiner letzten Sitzung die erste Lesung zurÄnderung des Bildungsgesetzes abgeschlossen habe.

Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) ruft inErinnerung, dass die Bildungs-, Kultur- und Sportkommis-sion diesem Gesetzesentwurf mit 9:0 Stimmen bei 3 Ent-haltungen zugestimmt habe und empfehle, die Motion vonRolf Richterich abzuschreiben und das Postulat von Caro-line Mall zu überweisen und abzuschreiben.

Paul R. Hofer (FDP) erklärt, dass die drei Enthaltungen,wie bereits vor einer Woche gehört, von der FDP-Fraktionkämen. Der Grund ist, dass solche Anstellungen, im vor-liegenden Fall die einer Schulleiterin oder eines Schullei-ter, immer sehr sensible Angelegenheiten sind. Alle be-teiligten Personen, seien dies nun Lehrervetreter oderSchülervertreter oder Vertreter aus dem Kollegium derLeiter, könnten, wenn diese zu viel Einfluss haben, mögli-che Kandidaten abschrecken. Darum sollte sich die Ein-flussnahme auf die Profilerstellung beschränken. Trotz-dem stimmt die FDP-Fraktion dem Geschäft zu.

– Zweite Lesung Bildungsgesetz

Keine Wortmeldung.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Mit 76:1 Stimmen wird die Änderung des Bildungs-gesetzes beschlossen. Das 4/5-Mehr ist erreicht.[Namenliste einsehbar im Internet 10.22]

://: Das Postulat 2013/455 wird stillschweigend überwie-sen und abgeschrieben.

://: Die Motion 2010/383 wird abgeschrieben.

Beilage 1: Gesetzestext

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 193

8 2015/197Berichte des Regierungsrates vom 19. Mai 2015 undder Finanzkommission vom 13. August 2015: Ge-schäftsbericht 2014 der Basellandschaftlichen Pen-sionskasse

Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) informiert,dass die Kommission den Bericht einstimmig angenom-men habe. Von der finanziellen Seite gesehen, also sei-tens der Anlegersituation, ist die Performance mit 7,9Prozent eine sehr gute und durch die Ausfinanzierungkam sehr viel Geld rein und musste angelegt werden. Esist ein sehr gutes Resultat und das kann hoffentlich imjetzigen Umfeld auch nächstes Jahr noch gesagt werden,auch wenn es schwierig sei wird, das ist allgemein be-kannt. Es soll an dieser Stelle den Verantwortlichen Lei-tern der Pensionskasse der Basellandschaftlichen Pen-sionskasse für die gute Zusammenarbeit und die Präsen-tation der Unterlagen gedankt sein.

– Eintretensdebatte

Dieter Epple (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion demGeschäftsbericht zustimme und sich den Aussagen desKommissionspräsidenten anschliessen würden. Auch seider Pensionskasse für ihre große Arbeit gedankt, speziellHerrn Simeon und Herrn Weiss für die gute Zusammen-arbeit mit steter Offenheit und Transparenz.

Mirjam Würth (SP) fügt an, dass die Pensionskasse einewichtige Arbeit für die Angestellten mache und es daherganz wichtig und toll sei, dass sie gut arbeite, beziehungs-weise einen guten Ertrag erwirtschafte. In dem Sinn seiden Angestellten und den Leitungspersonen der Pen-sionskasse gedankt.

Dennoch sollte ein Hinweis nicht fehlen–denn mansieht es momentan zum Beispiel in den Schlagzeilen oderam Kursverlust von VW–nämlich der, dass unlauteresGeschäftsgebahren zu ganz grossen Einbussen führenkann. In dem Sinne sollte sich auch die Basellandschaftli-che Pensionskasse überlegen, soziale und ökologischeRisiken versuchen zu bewirtschaften, respektive auszu-schliessen oder zu minimieren mit einem File nachhaltigerAnlagen.

Die SP-Fraktion bedankt sich für die gute Arbeit, diegeleistet wurde, eben mit der genannten Anregung, undunterstützt den Geschäftsbericht.

Michael Herrmann (FDP) findet, es sei eine menschlicheoder politische Eigenheit, dass wenn es schlecht laufe,viele Worte zu einem Thema verloren werden, doch wennetwas gut laufe, etwas fast stillschweigend zur Kenntnisgenommen werde. So auch bei der BasellandschaftlichenPensionskasse. Es wurden viel Energie und Ressourcenin die ganze Reform investiert mit vielen Sitzungen undvielen Worten. Jetzt, da es gut läuft, und das darf bei die-sem herrvorragenden Ergebnis in einem doch schwierigenUmfeld auch gesagt werden, sind die Worte eben etwaskürzer. Nichts desto trotz sei seitens der FDP-Fraktion derBasellandschaftlichen Pensionskasse für das gute Ergeb-nis und die umsichtige Geschäftsführung gedankt. DieFraktion stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu.

Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass sich auch die

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015186

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Grüne/EVP-Fraktion dem Lob an die Pensionskasse an-schliessen könne. Verbundes ist dies mit einem Dank andie Leitung und an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnender Basellandschaftlichen Pensionskasse. Das ist wirklichein erfreuliches Jahr und es kann nun auch im Landratdurchgeatmet werden und das Thema Pensionskassekann für den Moment in den Hintergrund rücken, denn wievon Michael Herrmann erwähnt, wurde viel Zeit dafür auf-gewendet und Energie investiert.

Rückblickend auf die Pensionskassenreform, respekti-ve auf die damals grösste Sorge, die da war, dass derriesige Geldzufluss, welcher vom Kanton an die Pensions-kasse durch die Ausfinanzierung transferiert wird, nichtentsprechend angelegt werden kann. Diese Befürchtung,welche zum Teil auch von der Pensionskasse selber ge-äussert wurde, hat sich nicht bewahrheitet. Entsprechendein grosser Dank der Pensionskasse. Nicht vergessenwerden sollte jedoch auch, dass das gesamtwirtschaftli-che Umfeld für die Pensionskasse viel schwieriger werdenwird in den kommenden Jahren, denn das Tiefzins Defla-tionsszenario ist für die Pensionskasse eine ungünstigeVoraussetzung und es kann kaum erwartet werden, dassin den nächsten Jahren mit ähnlich erfolgreichen Anlage-erträgen gerechnet werden kann wie in diesem Jahr.

Felix Keller (CVP) gibt bekannt, dass sich auch dieCVP/BDP-Fraktion den Vorrednern anschliessen und derPensionskasse, die eine sehr gute Arbeit geleistet habe,ein grosses Dankeschön aussprechen wolle. Positiv istauch anzumerken, dass der ganze Reformprozess rei-bungslos abgelaufen ist und es diesbezüglich wirklichnichts Negatives zu hören gab. Die Fraktion nimmt denBericht sehr wohlwollend zur Kenntnis und, wie bereitsKlaus Kirchmayr dies erwähnt hat, wird auch sie die Wei-terentwicklung sehr gespannt weiterverfolgen und schau-en, wie sich die Pensionskassengelder weiterentwickeln.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Beschlussfassung

://: Der Geschäftsbericht 2014 der BasellandschaftlichenPensionskasse wird stillschweigend genehmigt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 194

9 2015/280Berichte des Regierungsrates vom 30. Juni 2015 undder Finanzkommission vom 16. September 2015: Be-teiligungsbericht 2015

Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) informiert,dass der Kanton 39 Beteiligungen habe. Der Beteiligungs-bericht ist ein Teil dessen, was in der Finanzkommisiongefordert wurde, nämlich eine Auflistung zu machen, woder Kanton wie beteiligt ist und wer wo welches Mitspra-cherecht besitzt. Es gibt sicher noch Fragen und Ände-rungswünsche, um an diesem Bericht weiter zu arbeiten,wie beispielsweise die Frage nach kritischen Stellen oderdanach, wo die Möglichkeiten der Eigner wie einge-

schränkt sind und wo diese voll zur Verfügung stehen.Sollte es einst dazu noch ein Gesetz geben, welches dieEigentümerstrategie verfestigen könnte oder sollte, würdedies Klarheit schaffen. Dennoch geht der Bericht in dierichtige Richtung und dafür sei gedankt. Das Ergebnis derKommission war dementsprechend auch einstimmig.

– Eintretensdebatte

Mirjam Würth (SP) sagt, dass der vorliegende Beteili-gungsbericht einen sehr guten Überblick über die Beteili-gungen, die Aufgaben und Risiken des Kantones gebe.Diese werden gut dargestellt. Für eine einfachere Bewirt-schaftung hat die SP-Fraktion bereits in der Kommissionvorgeschlagen, eine Art Matrix zu erstellen, in der mananhand der Grösse und der Wichtigkeit sehen würde,welche Beteiligungen stärker bewirtschaftet werden müss-ten und welche auch für einen gewissen Zeitraum ruhengelassen werden könnten.

Die SP-Fraktion nimmt den Bericht sehr gerne zurKenntnis und erwartet die zukünftige Vorlage «Public Cor-porate Governance», in der man sehen wird, wie dasGanze weiter bewirtschaftet wird.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) moniert, dass er ei-gentlich der Meinung gewesen sei, dass dies ein Berichtsei, zu dem es keine Kommentare bräuchte. Er kennt denmodus vivendi noch immer nicht so klar, aber wenn sichMirjam Würth meldet, erlaubt er sich im Namen derSVP-Fraktion ebenfalls, ein paar Bemerkungen dazu zumachen. Für den Landrat ist es wichtig, dass diese Zahlenzur Kenntnis genommen werden konnten, ist dies ja erstder zweite Bericht, der dem Rat vorliegt. Für dieSVP-Fraktion ist ebenfalls wichtig, dass bei den künftigenBerichten noch deutlicher dargelegt wird, wo möglicheRisiken bestehen. Auch der Hinweis, dass für die Staats-rechnung relevante Beteiligungen auch von der Finanz-kontrolle jährlich geprüft werden müssen und gemässAussagen der Finanzkontrolle diesbezüglich ein ständigerAustausch mit dem Beteiligungscontrolling besteht, isteine wichtige Information. In dem Sinne stimmt dieSVP-Fraktion dem Bericht zu.

Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass er ebenfalls nochein kurzes Statement abgeben wolle. Das Beteiligungs-management ist «work in progress», verglichen mit demStand vor drei oder vier Jahren wurden bereits deutlicheFortschritte erzielt, das Ziel ist aber sicherlich noch nichtganz erreicht. In den nächsten Wochen wird zum Thema«Corporate Governance» eine Gesetzesvorlage behan-delt, in der auch weitere Grundlagen für das Reportinggelegt werden und es können dann sicherlich auch weite-re Entwicklungen gesehen werden. Ein wichtiger Punkt ,welcher im Bericht etwas mehr hervorgehober werdenkönnte, scheint die Nutzung der Synergien aus den ver-schiedenen Beteiligungen, zum Beispiel bei der Kantonal-bank gibt es Synergien bezüglich Finanzen und so weiter.Das sieht man auch gut beim letzten Traktandum , als esum die Ausfinanzierung der Pensionskasse ging, dies istein Musterbeispiel von Synergienutzung und es ging dabeiganz vergessen, dem Finanzdirektor zu danken. Er hatgute Arbeit geleistet und bei der Umsetzung der Pensions-kassenausfinanzierung das know-how des Konzerns ge-nutzt und deshalb ist dies ein Musterbeispiel der Synergie-nutzung.

Die Grüne/EVP-Fraktion nimmt den Bericht zur Kennt-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 187

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nis und ist auf die Weiterentwicklungen gespannt, welcheim Rahmen der anstehenden Gesetzesrevision sicherlichkommen werden.

Christof Hiltmann (FDP) sagt, er hätte sich eigentlichauch nicht vorbereitet, müsse nun aber auch für dieFDP-Fraktion Stellung nehmen, wenn alle anderen Frak-tionen dies auch tun würden. Auch die FDP-Fraktionnimmt den Bericht zur Kenntnis und stellt positiv fest, dassdas Beteiligungsmanagement im Kanton weiter professio-nalisiert wurde. Herr Lüscher, der den Bericht vorstellte,machte einen sehr guten Eindruck, ebenso die Qualitätdes Berichts. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist momentanzentral, dass sehr gut überlegt werden sollte, welche Be-teiligungen, angesichts der Situation im Kanton, überhauptnoch sinnvoll sind. Klaus Kirchmayr hat es bereits gesagt,die Beteiligungen gibt es aus einem Grund, doch diesermag schon relativ lange zurück liegen und kann mittler-weile obsolet sein. Zudem erfordert jede Beteiligung eingewisses Mass an Aufwand und und der Kanton kann sichBeteiligungen nicht einfach als eine Art Hobby leisten.Deshalb muss der Kanton bei den Beteiligungen, welchefür ihn Sinn machen, auch etwas zu sagen haben. An-sonsten sollte er sich lieber von ihnen trennen.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Beschlussfassung

://: Der Beteiligungsbericht 2015 wird stillschweigend zurKenntnis genommen

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 195

Mitteilungen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) sagt, er möchte,bevor das nächste Traktandum behandelt werde, etwaserläutern. Auf Anregung der Geschäftsleitung wird er beijedem Traktandum den Kommissionsantrag, respektivedas Stimmenverhältnis, erwähnen. Dies aus dem Grund,dass Geschäfte, welche einstimmig von einer Kommissionbeantragt werden, nicht noch von allen Fraktionen kom-mentiert werden müssten, weil sich ja eigentlich alle zu100 Prozent hinter den Antrag stellen.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 196

10 2015/074Berichte des Regierungsrates vom 10. Februar 2015und der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom7. Oktober 2015: Bericht zum Postulat 2013/028 vonMartin Rüegg: Staatskunde und Politik an den Schu-len der Sekundarstufe ll

Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) erläutert,dass Martin Rüegg beantrage, zu prüfen, Staatskundeund Politik auf Sekundarstufe II besser in den Unterrichtzu integrieren. Das Postulat wurde stillschweigend über-wiesen und in der Kommission beraten. Die Antwort derRegierung, welche dem Rat vorliegt, wurde geprüft undals nicht ausreichend empfunden. Die vorgestellten Lö-sungsansätze sind für die Kommission zu wenig verbind-lich und die vorgeschlagenen Lösungen gewährleistenkeinerlei Verbesserungen der politischen Bildung. DieEinführung eines eigenen Fachs wird zwar grossmehr-heitlich nicht gefordert, die Kommission wünscht sich aberdennoch, dass konkretere und verbindlichere Vorschlägezur Integration von Staatskunde gemacht werden. Regie-rungsrätin Monica Gschwind, welche an diesen Beratun-gen dabei war, hat sich mit diesem Wunsch der Kommis-sion einverstanden erklärt und die Kommission hat darauf-hin beschlossen, das Postulat nicht abzuschreiben. DerLandratsbeschluss wurde um einen neuen Punkt 2 er-gänzt:

«Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Landrat detaillierterzur politischen Bildung an den Gymnasien zu berichten undaufzuzeigen, welche Lösungen aktuell umsetzbar sind.»Dieser veränderte Landratsbeschluss wurde in der

Kommission mit 11:0 Stimmen angenommen, respektiveentschieden, das Postulat unter diesen Voraussetzungennicht abzuschreiben.

– Eintretensdebatte

Miriam Locher (SP) sagt, das Thema sei der SP-Fraktionsehr wichtig. Die Fraktion teilt die Einschätzung des Pos-tulenten und der Regierung, dass die politische Bildung ander Sekundarstufe II zu wenig systematisch erfolgt. Auchwenn auf die vergangenen Wahlen zurückgeblickt wird,oder generell auf die Wahlbeteiligung der letzten Jahre,lässt sich sagen, dass es i Kanton Baselland bezüglichpolitischer Bildung grossen Aufholbedarf gibt. Die politi-schen Themen und Zusammenhänge wurden in den letz-ten Jahren immer komplizierter und gerade junge Erwach-sene gehen dann nicht an die Urne. Es muss aber mög-lich sein, dass junge Menschen umfassend und politischneutral über Staatskunde das politische System verste-hen, ihre politischen Rechte und Pflichten kennen lernenund ein Verständnis für die direkte Demokratie entwickeln.Die SP-Fraktion kann sich deshalb, wie Martin Rüegg,vorstellen, analog dem Modell des Gymnasiums Oberwileine verbindliche Lösung des Fachs Staatskunde in derStundentafel zu finden. Die SP-Fraktion unterstützt daherden einstimmigen Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sport-kommission, möchte das Postulat nicht abschreiben undwünscht sich verbindlichere Lösungsansätze.

Caroline Mall (SVP) sagt, sie wolle dem Präsidenten einKompliment machen, denn dieser habe bereits alles ein-flechten lassen. Es ist eine wichtige Vorlage und es istgut, dass Martin Rüegg dieses Postulat eingebracht hat.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015188

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Staatskunde und Politik an der Sekundarstufe II verbind-lich zu unterrichten wäre wünschenswert und sollte in dieStundentafel aufgenommen werden. Die Regierung hatdiesem Wunsch mit pädagogischen Argumenten und nichtzuletzt auch aufgrund finanzieller Überlegungen leiderwidersprochen . Da nun aber der Wunsch geäussert wird,das Postulat nicht abzuschreiben, ist dies sicher bereitsein Schritt in die richtige Richtung.

Wenn, wie Miriam Locher dies bereits sagte, dieStimmbeteiligung grundsätzlich angeschaut wird, gewinntman den Eindruck, dass unsere direkte Demokratie denjungen Menschen nicht so wichtig ist. Deshalb muss dortunterstützend eingewirkt werden und allenfalls kommt diePolitik in einer nächsten Diskussion bezüglich Gestaltungder Stundentafel eben doch zum Schluss, dass es wichtigwäre, Staatskunde als Fach fest zu verankern. Natürlichgibt es auch heute bereits positive Besipiele wie das Gym-nasium Oberwil, die zeigen, dass es auch heute möglichist, Staatskunde zu unterrichten und sicherlich kommt esauch auf die Lehrperson an, wie wichtig ihr die Vermittlungvon Politik an die jungen Menschen ist.

Die SVP-Fraktion stimmt dem Zusatzantrag einstim-mig zu und ist dafür, dass das Postulat auf keinen Fallabgeschrieben wird. Die Fraktion hofft auch, dass Regie-rungsrätin Monica Gschwind am Ball bleibt und aufzeigt,welche verbindlichen Möglichkeiten es gibt.

Heinz Lerf (FDP) erklärt, dass die FDP-Fraktion auchnach der heutigen Fraktionssitzung den beiden Anträgeneinstimmig zustimme. Falls sich der Regierungsrat ent-sprechende Gedanken macht, könnte man sich allenfallsüberlegen, bereits auf der Sekundarstufe I die FächerStaatskunde und Politik einzuführen, denn es wäre wich-tig, in diese Themen früh genug einzuführen.

Florence Brenzikofer (Grüne) erwähnt, dass vieles be-reits gesagt wurde, jedoch in der Vorlage die Verbindlich-keit fehle und deshalb die Grüne/EVP-Fraktion das Ge-schäft nicht abschreiben wolle. Auch bereits egenanntwurde das Beispiel von Oberwil und damit ein Lösungs-anatz, den sich die Fraktion auch für den ganzen Kantonvorstellen könnte. Somit ist auch die Grüne/EVP-Fraktionganz klar der Meinung, das Postulat nicht abzuschreiben.

Sabrina Corvini-Mohn (CVP) sagt, dass politische Bil-dung vor Wahlen immer wieder ein Thema sei. Man istsich dann einig, dass es wichtig ist, junge Menschen poli-tisch zu bilden. Nach den Wahlen versickert die Thematikdann wieder und deshalb ist die CVP/BDP-Fraktion froh,wird dieses Postulat heute nicht einfach abgeschrieben,sondern wurde in der Kommission ein Zusatzantrag ge-macht, welcher einerseits fordert, dass das, was bereitsgemacht wurde, auch aufgezeigt wird (es wurde diesbe-züglich mehrfach das Gymnasium Oberwil erwähnt) unddaraus auch Lösungen abgeleitet werden.

Die CVP/BDP-Fraktion nimmt daraus auch den Auf-trag, respektive das Anliegen der Jungen CVP ernst, wel-che sich mit deinem offenen Brief an die Fraktion gewandthat und fordert, dass das Postulat nicht abgeschriebenwird. Dies zeigt, dass es auch ein Anliegen der jungenGeneration ist. Der CVP/BDP-Fraktion geht es nicht umdie Einführung eines zusätzlichen Schulfachs «Staatskun-de», sondern darum, aufzuzeigen, wie die politische Bil-dung an der Sekundarstufe II gefördert und unterstütztwerden kann.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) gibt bekannt,dass auch die glp/GU-Fraktion gegen die Abschreibungder Vorstösse sei. Die Fraktion sieht es ähnlich wie diemeisten Vorredner auch, würde aber noch einen Schrittweiter gehen, indem sie es für sinnvoll erachteten, Politikbereits auf der Sekundarstufe I zu unterrichten, wie diesauch von der FDP-Fraktion votiert wurde. Problematischist die künftige, mit Basel-Stadt gemeinsame Stundentafel,welche einen relativ hohen Anteil an Wahlpflichtfächernenthält. Dies führt tendenziell dazu, dass es kleinere Lern-gruppen von Schülerinnen und Schülern gibt und damitrelativ teuer ist. Im Rahmen dieses Konzepts mit dieserVielzahl von Wahlpflichtfächern und Freifächern ist dieRealisierung eines weiteren eigenständigen Faches Politikschwierig. Die glp/GU-Fraktion würde ein Fach Politikdurchaus als eigenständiges Fach sehen, könnte sichaber auch vorstellen, ein solches im Rahmen des Ge-schichtsunterrichts oder im Rahmen der Staatkunde oderdes Deutschunterrichts zu behandeln.

Es braucht aber sicherlich auch eine ganzheitlicheÜberarbeitung der Stundentafel, damit die Kosten nichtexplodieren. Es könnte hier einiges eingespart werden,ohne einen Bildungsabbau hervorzurufen. Das würdejedoch bedingen, dass man sich allenfalls vom Plan lösenmüsste, unbedingt eine gemeinsame Stundentafel mitBasel-Stadt zu erstellen. Das Fach Politik ist für dieglp/GU-Fraktion derart wichtig, dass sie durchaus bereitist, einen eigenständigen Weg zu gehen im Kanton Basel-land.

Martin Rüegg (SP) sagt, er möchte den Kommissionsmit-gliedern seinen Dank aussprechen, dass ds Anliegernernsthaft geprüft worden sei. Es wurde bereits gesagt, esist ein Anliegen, welches von der jungen Generationkommt, welcher die Politik genauso verpflichtet ist wie denGleichaltrigen. Auch ist das Anliegen parteiübergreifendund wie von der Vorrednerin gesagt gibt es keinerlei politi-sche Scheuklappen. Das Gymnasium Oberwil, als Vorbildin dieser Thematik, löst dies, ohne Konkurrenz in derStundentafel auszulösen. Im kantonsspezifischen Poolbestünde der Raum dafür, dies zu tun, sogar ohne zusätz-liche Kosten! Das heisst, es wäre wirkliche einfach, wennman nur wollte. Letztendliche ist es eine Frage des politi-schen Willens, ob man politische Bildung möchte. MitBlick auf Regierungsrätin Monica Gschwind der Wunschauf Aufnahme des Gesagten und dementsprechendeEinwirkung.

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) bestätigt, dasssie dieses Thema sehr gerne aufnehme. Sie hat auch inder Kommission gesagt, dass sie bereit ist, im Landratnochmals darüber zu berichten. Die Gymnasien setztendies bis jetzt ganz unterschiedlich um. Man konnte in derDebatte viel vom Gymnasium Oberwil hören, doch auchdie anderen Gymnasien haben durchaus die politischeBildung in der einen oder anderen Art und Weise integriertund es ist gut, wenn ihnen jetzt die Gelegenheit gegebenwird, darüber zu berichten. Es wird sich dann zeigen, obes eine verbindlichere Regelung braucht oder nicht.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortmeldung.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 189

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– Rückkommen

:Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Dem Landratsbeschluss betreffend Bericht zum Pos-tulat 2013/028, Staatskunde und Politik an den Schu-len der Sekundarstufe ll, wird stillschweigend zuge-stimmt.

Landratsbeschlussbetreffend Bericht zum Postulat 2013/028 von MartinRüegg: Einführung von «Staatskunde und Politik» anden Schulen der Sekundarstufe II

vom 5. November 2015

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Das Postulat 2013/028 wird nicht abgeschrieben.2. Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Landrat de-

taillierter zur politischen Bildung an den Gymnasien zuberichten und aufzuzeigen, welche Lösungen aktuellumsetzbar sind.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 197

11 2015/184Berichte des Regierungsrates vom 5. Mai 2015 undder Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 7.Oktober 2015: Bericht zum Postulat 2014/297 betref-fend Petition «Qualität an den Schulen und in derAusbildung der Sek I-Lehrkräfte»

Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) erläutert,dass mit dem vorliegenden Postulat der Regierungsrataufgefordert werde, die Qualität an den Schulden und inder Ausbildung der Sek-I Lehrkräfte in Rahmen der Ein-führung des Lehrplans 21 zu prüfen und darüber zu be-richten. Das Postulat, welches aus der Petition «Qualitätan den Schulen und in der Ausbildung der Sek-I Lehrkräf-te» hervorging, wurde vom Landrat am 2. Oktober 2014mit einer Behandlungsfrist von sechs Monaten an denRegierungsrat überwiesen.

Die Forderungen aus dieser Petition lauteten wie folgt:Die Teilfächer der neuen Fächerverbünde sollen aus-schliesslich von Lehrpersonen unterrichtet werden, diedafür fachwissenschaftlich adäquat ausgebildet sind. Derfachwissenschaftliche Anteil der Ausbildung angehenderSek-I Lehrpersonen an den Pädagogischen Hochschulenmuss massiv erhöht werden. In der Ausbildung angehen-der Sek-I Lehrpersonen muss jedes Teilfach als eigen-ständiges Fach zählen.

Sorgen machen die Fächerverbünde Natur und Tech-nik mit Physik, Chemie und Biologie, sowie Räume, Zei-ten, Gesellschaften mit Geografie und Geschichte, wieauch Wirtschaft, Arbeit, Haushalt mit Hauswirtschaft undWirtschaft. Sorgen bereiten aber auch die Gefahr derVerwässerung der fachlichen Ausbildung der Sekund-

arlehrerinnen und -lehrer, dass die Anforderungen an dieQualifikation der Sekundarlehrerinnen und -leher herabge-setzt wird und es zu sogenannten «Schnellbleichen» beider Weiterbildung kommen wird. Bereits die Petitions-kommission hat die vertiefte Abklärung der vorgebrachtenAspekte unterstützt. Die Bildungs-, Kultur- und Sportkom-mission beriet die Vorlage in ihrer Sitzung vom 17. Sep-tember 2015. Eintreten war unbestritten. Die Kommis-sionsmitglieder waren sich aber einig, das Postulat nochnicht abzuschreiben und der Landratsbeschluss wurdeverändert. In der Diskussion stellte sich eine Unzufrieden-heit mit der Lehrerausbildung auf der Sek I Stufe heraus.In Bezug auf die Vorlage ist den Mitgliedern zu wenig klarformuliert, wie die Ausbildung für die Fächerverbündegestaltet wird. Die Frage nach der Gewichtung der Fach-ausbildung im Verhältnis zum erziehungswissenschaftli-chen Teil wurde nach Ansicht der Kommission ebenfallsnicht ausreichend beantwortet. Die Kommission hat des-halb den Landratsbeschluss um einen dritten Punkt er-gänzt, welcher lautet:

«Der Landrat beauftragt den Regierungsrat, eine aktualisierteAnalyse der Ausbildungssituation und Ausbildungsqualität zuerarbeiten und dem Landrat vorzulegen.»Diesen veränderten Beschluss hat die Kommission

mit 12:0 Stimmen bestätigt.

– Eintretensdebatte

Paul Wenger (SVP) votiert, der Kommissionspräsidenthabe die wesentlichen Punkte erwähnt. In der Kommissi-on wurden jedoch unter anderem zwei Punkte diskutiert,welche für die SVP-Fraktion zentral sind. Es geht einer-seits um den fachwissenschaftlichen Anteil, ChristophHänggi hat ihn ebenfalls erwähnt. Für die SVP-Fraktion istnach wie vor nicht verständlich, weshalb eine fachwissen-schaftliche Ausbildung an der Pädagogischen Hochschulemehr Punkte einbringt als eine an einer Universität erwor-bene. Dasselbe gilt für den Umstand, dass jemand miteinem Weg über die Universität, wenn er danach auf der-selben Schulstufe unterrichtet, allenfalls eine Lohnklassetiefer eingestuft ist, als derjenige, der von der Pädagogi-schen Hochschule kommend dort unterrichtet. Das sindPunkte, die richtigerweise weiter abgeklärt werden müs-sen.

Die SVP-Fraktion wird dem Antrag der Bildungs-,Kultur- und Sportkommission einstimmig folgen und dasPostulat nicht abschreiben.

Miriam Locher (SP) sagt, sie fände es erfreulich, dass mitdieser Vorlage ein Weg aufgezeigt werde, dass gerademit einer kritischen Haltung gegenüber einer Änderung inBezug auf den neuen Lehrplan konstruktiv gearbeitet undpolitisiert werden könne. Auch die SP-Fraktion ist derMeinung, dass bei der Ausbildung der Sek-I Lehrkräftenoch Verbesserungspotential vorhanden ist. Es scheintsinnvoll und unterstützenswert, dahingehend eine Analysezu erstellen und diese dann dem Landrat erneut vorzule-gen. Die Tatsache, dass die Petitionsgruppe aus einerFachgruppe aus dem Lehrerinnen- und Lehrerverein Ba-selland hervorgegangen ist und es sich bei einer Petitionum ein sehr konstruktives Mittel handelt, ist besonderserfreulich. Mit diesem Mittel wird der Regierung eine Ideeweitergegeben, ohne sich bereits alles zu verbauen. DieSP-Fraktion erachtet diesen Weg als viel konstruktiver, alsständig neue Initiativen zu starten, welche den Kantonblockieren und insofern nichts bringen, weil alle Bildungs-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015190

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probleme vierkantonal angegangen werden müssen. Kei-ne Petition von «Starke Schule Baselland», sondern vonmitdenkenden Fachpersonen. Die SP-Fraktion stimmtdaher, entsprechend der Fachkommission, gegen dieAbschreibung des Postulats.

Paul R. Hofer (FDP) ergänzt, dass er das Gante etwasbildlich ausführen möchte. Wenn beispielsweise an derFachhochschule Segelflugpiloten ausgebildet werden unddie Universität Airbus 320 Piloten ausbildet, es aber ei-gentlich auch Airbus 320 Piloten braucht, so müssen dieAnpassungen entweder auf der Seite der Fachhochschulegeschehen oder aber die Ausbildungen ausschliesslich ander Universität geschehen. Deshalb ist die FDP-Fraktionder Meinung, dass der dritte Punkt, so wie er nun als Er-gänzung hier steht und beinhaltet, dass eine weitere Ana-lyse notwendig ist und keine Abschreibung erfolgen sollte,ernsthaft angeschaut werden sollte.

Florence Brenzikofer (Grüne) votiert, dass der Umstand,dass die Kommission das Postulat nicht abschreibe, son-dern dieses mit einem zusätzlichen Punkt noch ergänze,von der Grüne/EVP-Fraktion sehr begrüsst werde. DieSchwierigkeit, sie wurde bereits genannt, ist die heteroge-ne mit der integrierten Ausbildung und dem konsekutivenAusbildungsweg. In diesem Bereich gäbe es ein grossesSparpotential ohne große Einbusse als Folge und deshalbmuss dieser Weg unbedingt weiterverfolgt werden.

Sabrina Corvini-Mohn (CVP) erklärt, dass auch dieCVP/BDP-Fraktion diese Petition als sehr richtig und wich-tig erachte. Deshalb ist es auch nötig, das Postulat nichtabzuschreiben, zumal es auch der falsche Zeitpunkt wäre,da noch eine Volksabstimmung ausstehend ist und somitnicht gar nicht klar ist, wie die Sek-I Lehrpersonen ausge-bildet werden müssen. Ein Punkt, an dem sich die Frakti-on an dieser Ausbildung generell stört, ist der, dassschweizweit überhaupt keine Harmonisierung stattfindet.Es wird zwar von HARMOS gesprochen und in der Volks-schule möchte man die Lehrmittel vereinheitlichen, sowiedieselben Stundenpläne generieren, die Person jedoch,die das Wissen vermittelt, hat je nach Kanton einen ganzunterschiedlichen Rucksack. Das ist sehr unbefriedigend,weil die Fraktion der Meinung ist, dass die Qualität derSchulen sehr stark mit der Qualität der Ausbildung derLehrpersonen zusammenhängt. Deshalb ist es wichtig,dieses Postulat heute nicht abzuschreiben.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) sagt, er sei froh,dass die SP-Fraktion mittlerweile auch erkenne, dassdiese «Gleichschlaterei» der Kinder in den Schulen sehrwenig bringe. Hätte es aber verschiedene Initiativen nichtgegeben, gäbe es heute keine KVS mehr und auch eineBVS II wäre nicht mehr vorhanden. Dies wäre dann derSP-Bildungspolitik der letzten Jahre zu verdanken gewe-sen. Dass der Widerstand gegen die mangelnde Fachaus-bildung nun eine Breite angenommen hat, welche weitüber das hinausgeht, was die «Starke Schule Baselland»gemacht hat, sondern nun von der gesamten Lehrerschaftgetragen wird, und dies auch von der SP-Fraktion aner-kannt wird, ist ein gutes Zeichen. Da hat sich die Parteisicher einen Schritt in die richtige Richtung bewegt.

Bei der alten Ausbildung war die Fachausbildung imRahmen von etwa 60 Creditpoints, während sie in derersten Version, welche auch die SP-Fraktion noch unter-stützte, einen Wert von 23 Creditpoints hatte. Jetzt gibt es

Massnahmen, welche darauf abzielen, die Fachausbil-dung auf 40 Creditpoints zu erhöhen, was lediglich etwazwei Dritteln der Punkte entspricht, die man früher erhielt.Das reicht natürlich bei weitem nicht, die glp/GU-Fraktionmöchte eine fundierte Fachausbildung, welche in etwa derentspricht, die sie früher war. Die Pädagogische Hoch-schule kann dies aber nicht leisten und deshalb muss dieAusbildung der Lehrpersonen der Sekundarstufe I analogderer der Sekundarstufe II an der Universität erfolgen.Selbstverständlich muss dies vierkantonal geregelt wer-den und sicherlich sind diese Verhandlungen nicht ganzeinfach. Aber mit der neuen Bildungsdirektorin ist dieFraktion überzeugt, dass diese das mit neuem Wind an-gehen und auch dafür sorgen kann, dass die hängigenInitiativen möglichst schnell zur Abstimmung gelangen. Esgibt zu diesem Thema eine Initiative, vielleicht sogargleichzeitig mit der Erstellung dieses Berichts, welcheauch in die richtige Richtung geht. Die glp/GU-Fraktion hatgrosses Vertrauen in die neue Bildungsdirektion undglaubt, dass diese eine gute Arbeit leistet.

Pascal Ryf (CVP) sagt, dass er als einer der Petentendes Anliegens natürlich froh sei, dass die Bildungskom-mission einerseits die Rückweisung an den Regierungsratbeantrage, andererseits zeige auch die «Rose an die kon-struktive Politik», wie Miriam Locher vorhin gesagt habe,dass dies nicht ein parteipolitisches Thema sei sondernein sachpolitisches Anliegen, nämlich die Qualität an denSchulen hoch zu halten. Falls es aber, gemäss der erstenForderung, zu Sammelfächern kommen sollte, wäre esbesser, wenn Lehrpersonen nur Teilfächer unterrichtenwürden, in denen sie fachwissenschaftlich adäquat ausge-bildet sind. Dieser Punkt kommt der CVP/BDP-Fraktion imBildungsbericht etwas zu kurz und soll an dieser Stelle anRegierungsrätin Monica Gschwind mitgegeben werden,diese erste Forderung in der Antwort des Regierungsratesauch zu berücksichtigen.

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) sagt, es sei ihrbewusst, dass eine große Unzufriedenheit in Sachen Leh-rerausbildung im Kanton Baselland bestehe. Auch für siestellen sich noch viele Fragen und wie Jürg Wiedemanngesagt hat, gibt es noch eine hängige Initiative, sowie einPostulat von Marc Joset, welches in dieselbe Richtungzielt. Die Sache wird nicht einfacher, dass bezüglich Fach-hochschule alles vierkantonal entscheiden werden muss,dennoch konnte in den letzten drei Monaten im Regie-rungsausschuss der Fachhochschule sehr intensiv überdieses Thema diskutiert werden und der Fachhochschul-rat informierte den Ausschuss auch gut darüber, wie derStand der Dinge ist. Es werden nach wie vor vertiefteAbklärungen vorgenommen und es ist gut, wenn diesedann gelegentlich alle in einen Bericht einfliessen können,um Fragen zu beantworten, wie der Stand ist und wasmöglich erscheint und was nicht. Deshalb soll das Postu-lat nicht angeschrieben werden, damit noch einmal darü-ber berichtet werden kann.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortmeldung.

– Rückkommen

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 191

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Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Dem Landratsbeschluss zum Bericht über das Postu-lat 2014/297 betreffend Petition «Qualität an denSchulen und in der Ausbildung der Sek-I-Lehrkräfte»wird stillschweigend zugestimmt.

Landratsbeschlussbetreffend Bericht zum Postulat 2014/297 betreffendPetition «Qualität an den Schulen und in der Ausbil-dung der Sek-I-Lehrkräfte»

vom 5. November 2015

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Vom Bericht zum Postulat 2014/297 betreffend Quali-tät an den Schulen und in der Ausbildung der Sek-I-Lehrkräfte wird Kenntnis genommen.

2. Das Postulat 2014/297 wird nicht abgeschrieben.3. Der Regierungsrat wird beauftragt, eine aktualisierte

Analyse der Ausbildungssituation und Ausbildungs-qualität zu erarbeiten und dem Landrat vorzulegen.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 198

31 2013/403Interpellation von Florence Brenzikofer vom 14. No-vember 2013: Windkraftanlagen im Kanton Basel-Landschaft. Schriftliche Antwort vom 14. Januar 2014

://: Die Interpellation 2013/403 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 199

32 2014/383Interpellation von Hansruedi Wirz vom 13. November2014: Windkraftanlagen im Baselbiet: Kostenwahrheitvor weiteren politischen Anstrengungen. SchriftlicheAntwort vom 3. Februar 2015

://: Die Interpellation 2014/383 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 200

33 2014/381Interpellation von Sara Fritz vom 13. November 2014:Kanton hat sich 2010 ein grosses Kostenrisiko aufge-bürdet. Schriftliche Antwort vom 20. Januar 2015

Interpellantin Sara Fritz (EVP) verlangt die Diskussion.

://: Der Diskussion wird stattgegeben.

Sara Fritz (EVP) sagt, sie möchte die Interpellationsant-worten der Regierung kurz durchgehen und habe nochverschiedene Fragen an die Regierung.

Zur Frage 1, bei der der Quadratmeterpreis genanntwurde, hat sich die Interpellantin sagen lassen, dass die-ser klar überhöht sei und nicht dem dort marktüblichenPreis entspreche. Auch ohne die marktüblichen Preise zukennen, muss man kein grosses Rechengenie sein, um zumerken, dass dieser Kauf für den Kanton ein Minusge-schäft ist. Kommt dazu, dass der damalige Grundeigentü-mer, wie von der Regierung in Frage 2 argumentiert wird,mit der auf ihn zukommenden Situation scheinbar über-fordert gewesen wäre. Wenn dem so gewesen wäre, dannhätte der Grundeigentümer doch eigentlich auch damiteinverstanden sein müssen, dem Kanton das Grundstückgratis zu übergeben, im Wissen darum, dann von denSanierungskosten befreit zu sein. Hier stellt sich die Fra-ge, weshalb sich der Kanton trotzdem dazu entschlossenhat, dieses Grundstück zu einem solch hohen Preis zukaufen.

Zu Frage 2 haben Recherchen ergeben, dass es sichbeim damaligen Grundeigentümer um eine Transportfirmahandelt, die gesamtschweizerisch tätig ist und über einigehundert Mitarbeiter verfügt. Kommt hinzu, dass der de jureGrundstückeigentümer ab 2003 eine reine Immobilienge-sellschaft war und somit auch keine Stellen bedroht wa-ren. Da fragt sich, wieso der Grundeigentümer dann ineine solch schwierige Situation hätte geraten sollen. Esscheint, dass hier die Regierung ein Unternehmen finan-ziell bevorzugt hat, indem sie deren Geschäfts- und Kre-ditrisiko übernommen hat, ohne dass dafür eine gesetzli-che Pflicht oder Notwendigkeit bestanden hat. Bleibt dieFrage im Raum stehen, ob hier Mitglieder einer Behördeoder Beamte bei einem Rechtsgeschäft die von ihnen zuwahrenden öffentlichen Interessen geschädigt haben, umeinem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaf-fen (Art. 314 StGB).

Bei der dritten Frage ist der Regierungsrat der Mei-nung, dass er die Kompetenz für diesen Kauf hatte. Auchwenn er die Kompetenz dazu hätte, hat für den Kanton aufjeden Fall zu keinem Zeitpunkt eine rechtliche Pflicht be-standen. Mit dem Kauf wird nun aber der Kanton als neuerGrundeigentümer sanierungspflichtig. Diese vor allemauch finanzielle Verpflichtung übernimmt der Kanton völligfreiwillig und ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlageoder gar eine Pflicht bestehen würde. Das ist ein äusserstfragwürdiges Vorgehen. Fragt sich, ob die Regierung derAnsicht ist, dass sie berechtigt ist, ein sanierungsbedürfti-ges Grundstück zu kaufen, es dann im Finanzvermögenunterzubringen und anschliessend die Sanierung als ge-bundene gesetzliche Ausgabe zu tätigen. In diesem Zu-sammenhang ist die als Nr. 158 traktandierte Motion2015/011 «Kompetenzordnung, welche Risiken berück-sichtigt» von Klaus Kirchmayr sehr zu begrüssen und zuhoffen, dass diese an die Regierung überwiesen wird.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015192

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Anderenfalls wird die Interpellantin mittels Motion verlan-gen, dass das FHG geändert wird um dies in Zukunft zuverhindern.

Zu Frage 4 und deren Antwort soll einfach nochmalsbetont sein, dass die Regierung die Kooperationsverein-barung über 40 Mio Franken ohne Einbezug von Finanz-kommission und Parlament tätigen wollte. Da sei die Fra-ge ans Parlament erlaubt: an der letzten Sitzung be-schloss der Rat eine lineare Kürzung der Löhne um 1 %,was Einsparungen von 6 Mio. Franken bewirkt. Die Land-räte haben betont, dass diese Sparmassnahme schmerztund nicht einfach ist. Trotzdem wurde sie beschlossen.Und dann sagt die Regierung hier, sie könne in Eigen-kompetenz einfach so einen Kooperationsvertrag ab-schliessen, der den Kanton 40 Mio. Franken kosten wird.Da stellt sich doch die Frage, wieso im Parlament über-haupt noch um ein paar tausend Franken gestritten wird,wenn die Regierung solche Beträge in Eigenkompetenzsprechen kann.

Zur Frage 5: in der Antwort ist mehrmals von einemNachfolgeprojekt die Rede, die Frage ist nun, ob die Re-gierung bereits Pläne bezüglich dieses Areals hat und wiediese aussehen.

Und schlussendlich zu Frage 6: die ganze Geschichtewirkt alles andere als clever, die damalige Regierungmacht einen sehr fragwürdigen Eindruck. Einzig der da-malige Grundeigentümer hat von diesem Kauf profitiert.Für den Kanton ist es ein massives Minusgeschäft. In demSinn noch zwei Fragen, nämlich, wie der momentaneStand des Sanierungsprojektes ist und ob ein konkreterZeitplan für das weitere Vorgehen des Projektes besteht.Falls nicht, bis wann die Öffentlichkeit über einen Zeitplaninformiert wird.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) bestätigt, wasSara Fritz angesprochen hat, nämlich, dass es auch fürdie glp/GU-Fraktion nicht nachvollziehbar sei, weshalb diedamalige Regierung die grösste und teuerste Chemiemüll-deponie im Kanton gekauft habe. Jetzt sitzt der Kantonauf einer Altlast, welcher ihn noch sehr teuer zu stehenkommen könnte. Es ist genau so wenig nachvollziehbar,dass die heutige Regierung die damalige dermassen inSchutz nimmt. Es wäre gut, hinzustehen und zu sagen,dass der frühere Entscheid vielleicht nicht der intelligen-teste gewesen ist. Als Beispiel seien die VASA Geldergenannt: diese sind dazu da, die Kosten der öffentlichenHand abzudecken. Doch die Regierung machte nach demgescheiterten Kooperationsvertrag eine andere Rech-nung: sie zog von der berechneten Summe, also den er-rechneten Kosten, zunächst die VASA Gelder ab undteilte den Restbetrag auf die Chemiefirmen, die GemeindeMuttenz und den Kanton Baselland auf. Somit verzichtetder Kanton auf Geld, denn eigentlich hätte zunächst dieAufteilung erfolgen sollen, dann wäre der grössere Anteilauf die Chemiefirmen entfallen, und mit den VASA Gel-dern wäre dann der Teil bewältigt worden, welcher auf dieöffentliche Hand zurückgefallen wäre. Selbst Ausfallkos-ten von KMU, welche Konkurs anmelden mussten, sinddurch die VASA Gelder abgedeckt und könnten dort in-vestiert werden. Es wurde dem Kanton hier eine Last inder Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages aufgebür-det, die nicht nötig gewesen wäre, respektive nicht nötigist und dies in Anbetracht einer Kantonsfinanzsituation,welche alles andere als rosig ist.

Bei Frage 5 sagt die Regierung, dass nach der Sanie-rung keine weiteren Kosten mehr entstehen werden. Das

schient sehr unglaubwürdig. Denn wenn nach der Sanie-rung Aushebungen gemacht werden, wird man auf weite-ren auf Chemiemüll stossen, was wahrscheinlich aber erstbei den Aushebungen sichtbar werden wird.

Was längst zu erwarten gewesen wäre, ist das Pro-jekt, wann mit der Sanierung begonnen wird, denn daswurde bereits vor einem halben Jahr zugesagt, auch wennder Kooperationsvertrag gescheitert ist. Deshalb die Fragean die Regierung nach einem Zeitplan, denn wahrschein-lich ist keine Einigung mit den Chemiefirmen absehbar. Esgäbe ja auch einen anderen Weg, nämlich den, dass dieRegierung eine Verfügung in der Sache erwirkt, gegenwelche die Chemie einsprechen kann und somit das Gan-ze eine Sache der Gerichte wird. Es wäre interessant zusehen, wie die Chemiefirmen sich verhalten würden. Dennin sämtlichen anderen Chemiemülldeponien im Gross-raum Basel kam es nie zu Gerichtsverfahren, weil dieChemiefirmen stets einlenkten und immer überall allesbezahlten. Es wird oft gesagt, Bonfol sei eine Chemiemüll-deponie gewesen, in der es auch Hauskehricht gehabthabe, wie hier auch, aber saniert werden muss schliess-lich nicht wegen Hauskehricht, sondern in erster Liniewegen des krebserregenden Chemiemülls, welcher dieChemiefirmen abgelagert hatten.

Rahel Bänziger (Grüne) sagt, sie habe zur Antwort 2auch noch eine Frage. Dadurch, dass der Kanton die Sa-nierung sowieso hätte übernehmen müssen, weil der Ei-gentümer damit überfordert gewesen wäre, frage mansich doch, ob sich der Kanton da nicht die fast 23 MioFranken hätte sparen können, die er zusätzlich noch fürdas Gelände bezahlt hat. Und ob der Kanton je versuchthat, dieses Geld vom Eigentümer zurückzufordern. Denner ja hat freundlicherweise die Firma vor dem Konkursbewahrt, indem er ihm das Gelände abgekauft und dieSanierung übernommen hat.

Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass für ihn rückblickendnicht nur der Kauf an und für sich etwas sonderbar sei,sondern auch, dass dieselbe Regierung, welche diesenKauf tätigte, kurz darauf in ihrer Bilanz die entsprechen-den Rückstellungen, respektive Eventualverbindlichkeitenauf diesem Gelände, eingeräumt hätten. Dies geschah aufEmpfehlung der Finanzkontrolle, bedeutet aber, dass maneigentlich bereits wissen musste, dass ein Ausfall zu er-warten ist und entsprechend einen höheren Preis bezahlthat als effektiv bezahlt wurde, nämlich 23 Mio Frankenplus den pro rata Teil an die Sanierungen. Die Frage istnun, ob diese Überlegungen damals in der Regierungberücksichtigt wurden und wie die Finanzdirektion, welchefür die Rückstellungen verantwortlich ist, die entsprechen-den Diskussionen begleitet hat. Hier sind vom Ablauf hersicherlich noch einige Fragen offen, welche von der Re-gierung beantwortet werden sollten und zwar vor demHintergrund der damaligen Kaufverhandlungen.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt, sie habedieses Geschäft von ihrem Vorgänger übernommen unddeshalb könne sie zu den Details der Fragen nicht Stel-lung nehmen. Sie wäre froh gewesen, sie hätte die Fragenvorab erhalten, um sie vorbereiten zu können, denn siesind relativ umfangreich und dann hätten sie auch beant-wortet werden können. Die Antworten werden schriftlichnachgereicht. Bezüglich Sanierungsprojekt, bei welchemdie Gemeinde Muttenz, sowie Vertreter der Chemiefirmen,des Kantons Baselland und Basel-Stadt (als Eigentümer)

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 193

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involviert sind, ist es, wie von den Fragestellern bereitsgesagt, so, dass die Vereinbarung gescheitert ist undnicht weitergeführt werden kann. Die Gemeinde Muttenzhat sie in einer Gemeindeversammlung abgelehnt, wassehr bedauerlich ist. Das bedeutet, dass die Kosten- undAufgabenverteilung, wie sie in dieser Vereinbarung vor-gesehen gewesen wäre, nicht mehr in dieser Art gemachtwerden kann. Die Aufsichtsbehörde muss nun eine Sanie-rungsverfügung für die Deponie erlassen, was demnächstauch geschehen wird. Es muss jedoch damit gerechnetwerden, dass diese Verfügung angefochten und es einlängeres Gerichtsverfahren geben wird, was für die Sanie-rung eine weitere zeitliche Verzögerung bedeutet.

Selbstverständlich wird der Landrat von der Regie-rung auf dem Laufenden gehalten, das Thema wird auchin den Medien präsent sein aber die Detailfragen werdennicht jetzt beantwortet. Es wird nochmals betont, dass dieSache noch vor der Zeit geschah, als RegierungsrätinSabine Pegoraro Mitglied des Regierungsrat war, der Kaufzwar damals ein Entscheid der Regierung war, aber trotz-dem nichts darauf hindeutete, dass der Kaufpreis über-höht war. Nichts desto trotz muss nochmals abgeklärtwerden, wie das gelaufen ist.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) sagt, er versteheRegierungsrätin Sabine Pegoraro sehr und wisse auch,dass damals ihr Vorgänger in das sehr schwierige Ge-schäft involviert gewesen sei und sie nicht über alle De-tails verfügen könne. Die Schwierigkeit ist jedoch, dass essich um ein sehr wichtiges Geschäft handelt, bei dem esum einen dreistelligen Millionenbetrag geht und auch einöffentliches Interesse bestehe. Es sollte möglich sein,diese Debatte irgendwann im Landrat führen zu können,um Antworten zu erhalten. Gemäss Landratsgesetz ist esmachbar, dass die Regierung jemanden mitbringt, an dendie entsprechenden Fragen gerichtet werden können undso einmal eine halbe Stunde in ein solches Geschäft in-vestiert würde. Das wäre sicher gewinnbringend und klä-rend. Bezüglich der Aussage, dass demnächst mit einerSanierungsverfügung der kantonalen Aufsichtsbehörde zurechnen sei, wäre es wünschenswert zu wissen, wie zeit-nah «demnächst» ist.

Sara Fritz (EVP) hakt nach, dass es bei Frage 5 nicht umeine Detailfarge gehe, sondern um das Nachfolgeprojekt,welches Regierungsrätin Sabine Pegoraro selber in An-griff nehmen müsste. Die Interpellationsantwort war dahin-gehend, dass bereits klar war, dass die Gemeinde Mut-tenz der Kooperationsvereinbarung nicht zugestimmt hat-te. Insofern bleibt die Frage offen, ob die Regierung be-reits Pläne hat bezüglich dieses Areals für allfällige Nach-folgeprojekte.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) sagt, dasGrundstück sei inmitten des Masterplans Polyfeld, anbester Lage. Das heisst, dass wenn die Sanierung abge-schlossen ist, dies ein ausgezeichnetes Grundstück er-gibt, welches der Kanton, zusammen mit der GemeindeMuttenz und der FHNW, entsprechend nutzen möchte.Das Nachfolgeprojekt ist also dort eingebettet. Nur lassensich die Pläne insofern noch nicht verwirklichen, weil esnoch etwa drei bis vier Jahre dauern wird, bis nur die Ge-richtsverfahren abgeschlossen sein werden, dann folgendie Sanierungen und erst danach kann der Baugrundverwendet werden. Das bedeutet aber einen Zeithorizontvon bestimmt etwa zehn Jahren.

://: Somit ist die Interpellation 2014/381 erledigt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 201

34 2014/382Interpellation von Jürg Degen vom 13. November2014: Gefahrenguttransporte im Ergolztal. SchriftlicheAntwort vom 3. Februar 2015

Interpellant Jürg Degen (SP) verlangt die Diskussion.

://: Der Diskussion wird stattgegeben.

Jürg Degen (SP) sagt, er danke dem Regierungsrat fürdie Antwort und möchte dazu noch folgende Bemerkun-gen machen: die Interpellation wurde am 13. November2014 eingereicht. Sie steht heute zum 8. Mal auf der Trak-tandenliste. Somit war es möglich, immer die neustenEntwicklungen zu beobachten und in diese Replik ein-fliessen zu lassen. Seit der Antwort des Regierungsrat aufdie Interpellation, ist am Samstag, den 5.4.15 in Daillens(Kanton Waadt) ein Güterzug, der von Basel über Olten /Biel nach Lausanne fuhr, entgleist. Dabei hat er auch dasganze Ergolztal durchfahren. Der Zug bestand aus 22Wagen. Von den sechs entgleisten Wagen enthielten dreidie Gefahrgüter Schwefelsäure (25 Tonnen davon sindausgelaufen), 57 Tonnen Natronlauge und 23 TonnenMethylendianilin. Ob das Unglück auch im Ergolztal hättepassieren können, werden erst die weiteren Untersuchun-gen zeigen. Immerhin hat das Bundesamt für Verkehr nurzwei Tage vor dem Unfall über die Unfallrisiken für denTransport gefährlicher Güter mit der Bahn festgestellt,dass die Strecke Tecknau - Gelterkinden erhebliche Un-fallrisiken aufweist. Die Bahnen werden nun gemeinsammit dem Bundesamt für Verkehr , dem Bundesamt fürUmwelt und den kantonalen Störfallfachstellen die betrof-fenen Abschnitte analysieren.

Am 30. April gab es einen Rangierunfall mit einembeladenen Dieselöl-Kesselwagen und am 14. Mai fing dieLok eines Güterzuges mit Gefahrengut in Lausanne Feu-er. Diese Unfälle lassen aufhorchen! Laut dem Scree-ningbericht 2011 beträgt die Transportmenge an gefähr-lichen Gütern in der Schweiz drei Mio Tonnen pro Jahr.Dabei sind die Leitstoffe Benzin, Propan und Chlor be-sonders ausgewiesen. Als Hauptstrecken werdedie Stre-cken Genf-Brig-Domodossola und Basel-Olten-Biel-Lau-sanne erwähnt. Leider steht in der Interpellationsantwortnicht, wie gross die durchschnittliche Menge der Gefah-renguttransporte auf der Strecke Basel-Olten ist. Inter-essant wäre auch eine differenziertere Unterteilung in diedrei Leitstoffe und die anderen Stoffe. Die Gütermenge,welche über Basel in die Schweiz kommt, ist enorm. Mitder Schliessung der Raffinerie in Collombey werden zu-sätzlich ca. 1 Mio Tonnen Brennstoff per Rheinschiff oderdirekt per Bahn in Basel eintreffen und der Hauptteil da-von per Bahn in die Schweiz transportiert. Die Frage stelltsich, ob es überhaupt genügend Trassen für diese zusätz-lichen Güterzüge gibt. Dazu kommen in absehbarer Zu-kunft die Inbetriebnahme des Container-Terminals in Ba-sel Nord und Weil am Rhein.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015194

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Ein weiterer Punkt, der zur Beunruhigung beiträgt, istder technische Zustand der Güterwagen. Das Bundesamtfür Verkehr kontrolliert heute jährlich 350 Güterzüge. Dasbei rund 2000 Güterzügen täglich! Resultate der Kontrol-len zeigen, dass zahlreiche Wagen als in kritischem Zu-stand eingestuft werden. Teilweise müssen ganze Zügewarten, bis die Mängel behoben sind, bzw. die betroffenenWaggons abgekoppelt wurden. Das alles ist nachzulesenin den BAV-News Nr. 23 vom September 2014. Es istbedenklich, wie teilweise das Wagenmaterial (auch Ge-fahrengutwagen) unterhalten wird. Die auf den Haupt-strecken aufgestellten Heissläufer-, Profilmess- und Fest-brems-Ortungsanlagen können solche Mängel leider nichtfeststellen.

Die neusten Erkenntnissen sind die, dass im Mai die-ses Jahres 50 Tonnen Salzsäure in normalen Kesselwa-gen von Monthey nach Schweizerhalle transportiert wur-den. Vorgeschrieben wären Kesselwagen mit Innenbe-schichtung. Auch dies waren «tickende Zeitbomben».Auch auf eidgenössischer Ebene wurde die prekäre Situa-tion erkannt. Die Verkehrskommission des Nationalrateshat ein Postulat eingereicht, in dem der Bundesrat beauf-tragt wird, Massnahmen zur Minderung der Risiken beimTransport von Gefahrengut (insbesondere von Chlorgas)zu ergreifen.

Es zeigt sich, dass der Unterhalt des Rollmaterial unddie Infrastruktur vernachlässigt werden. Vermehrte Kon-trollen sind unbedingt erforderlich. Das aber ist Sache dernationalen Gremien. Trotzdem könnte der Kanton Basel-land entsprechenden Druck machen. Aus all den Aus-führungen geht klar hervor, dass die Antworten der Regie-rung die begründeten Bedenken der Bevölkerung im Er-golztal nicht zerstreuen kann.

Oskar Kämpfer (SVP) erklärt, er habe Jürg Degen sehraufmerksam zugehört, aber nicht ganz verstanden odersich nicht sicher gewesen, ob er nicht gemerkt habe, dassder Landrat nicht der richtige Ansprechpartner für diesesAnliegen sei. Bei einem nationalen Thema ist es die Auf-gabe des Landrates, die Gefahren und Ängste der Bevöl-kerung ernst zu nehmen, aber auch, entsprechende Lö-sungen zu präsentieren. Falls der Lösungsansatz der seinsollte, dass die Güter künftig auf die Strasse verlagertwerden, hat die SVP-Fraktion nichts dagegen. Wenn dieMeinung sein sollte, die Grenze zu schliessen, um dieseGüter gar nicht mehr zu transportieren, ist dies natürlichauch eine Variante. Was hingegen nichts nützt, ist Kritikohne Lösungsvorschläge.

://: Somit ist die Interpellation 2014/382 erledigt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 202

35 2014/386Interpellation von Julia Gosteli vom 13. November2014: Verkehrserschliessung. Schriftliche Antwortvom 27. Januar 2015

://: Die Interpellation 2014/386 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 203

36 2014/408Interpellation von Gerhard Schafroth vom 27. Novem-ber 2014: Sturz nach Kollision mit Autotüre: Velofah-rerin tot. Schriftliche Antwort vom 10. März 2015

://: Die Interpellation 2014/408 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 204

37 2014/410Interpellation von Philipp Schoch vom 27. November2014: Abwasserbehandlung in Schweizerhalle.Schriftliche Antwort vom 3. Februar 2015

://: Die Interpellation 2014/410 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 205

38 2014/404Postulat von Philipp Schoch vom 27. November 2014:Perspektive ARA Rhein – fit für die Zukunft

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, dass derRegierungsrat das Postulat ablehne.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 2.

Postulent Philipp Schoch (Grüne) nimmt vorweg, dass erdas Postulat zurückziehe. Die Geschichte der ARA Rheinist bekannt, sie ist sanierungsbedürftig. Es ist ein dringen-des Anliegen der Bevölkerung rund um die ARA Rhein,dass diese Sanierung möglichst rasch an die Hand ge-nommen wird, denn bis heute ist zumindest der Öffentlich-keit nicht ganz klar, wie es um das Geschäft momentansteht und es wäre trotz des Rückzugs des Postulats sehrwichtig, dass die ARA fit gemacht wird für die Zukunft.

://: Das Postulat 2014/404 ist zurückgezogen.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 195

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Nr. 206

39 2014/411Interpellation von Christoph Frommherz vom 27. No-vember 2014: Siedlungsentwicklung. Schriftliche Ant-wort vom 27. Januar 2015

://: Die Interpellation 2014/411 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 207

40 2014/412Interpellation von Christoph Frommherz vom 27. No-vember 2014: Mehrwertausgleich. Schriftliche Antwortvom 10. Februar 2015

Christine Gorrengourt (CVP) beantragt die Diskussion.

://: Der Diskussion wird stattgegeben.

Christine Gorrengourt (CVP) sagt, sie möchte wissen,ob der Fahrplan eingehalten und wann mit einer Antwortgerechnet werden könne.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt, dassdies ein sehr schwieriges und umstrittenes Geschäft sei.Es wurde hier etwas gemacht, was sonst nie gemachtwerde, nämlich bereits im Vorfeld, vor der externen Ver-nehmlassung, versucht, gewisse Kreise miteinzubeziehen,um sich möglichst auf einen gemeinsamen Nenner zueinigen. Dies führte zu einem recht umfangreichen Mitbe-richtverfahren, was wiederum zeitliche Verzögerung zurFolge hatte. Die Vorlage sollte jedoch bis Ende Jahr andie Regierung überwiesen werden können, damit sie indie Vernehmlassung verabschiedet werden kann. Solltedies nicht reichen, ist der späteste Termin das erste Quar-tal 2016.

://: Somit ist die Interpellation 2014/412 erledigt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 208

41 2014/375Interpellation von Caroline Mall vom 13. November2014: Funktion der KESB in der Bevölkerung trans-parent machen. Schriftliche Antwort vom 3. März 2015

Die Interpellantin Caroline Mall (SVP) wünscht die Dis-kussion.

://: Der Diskussion wird stattgegeben.

Caroline Mall (SVP) sagt, sie sei froh, die Interpellation

gemacht zu haben, denn wie es aussehe, müsse der Bun-desrat, wie auch die Regierung des Kantons Baselland-schaft, die Institution der KESB nochmals auf Herz undNieren überprüfen. Es geht vor allem um die gesetzlichenVorgaben, welche die KESB zu erfüllen haben. Unmittel-bar nach Einreichung dieser Vorlage hat der Bundesratzwei wichtige Vorstösse entgegengenommen und auchdie Regierung des Kantons Baselland hat das Ein-führungsgesetz zum ZGB in die Vernehmlassung ge-schickt, um die Ärzte einzubinden, damit der Pikettdienstabgelöst werden kann. Es ist auch durchaus Sparpotentialvorhanden, was aus den Antworten hervorgeht, was ge-genüber der Bevölkerung auch bereits früher hätte kom-muniziert werden können. Schliesslich sollte nicht immerzugewartet werden, bis entsprechende Aufträge seitensdes Landrates an die Regierung erteilt werden, sonderndiese könnte auch einmal proaktiv handeln, gerade wennsie spürt, dass es «brodelt», auch in der Presse. Hierwäre etwas mehr Transparenz wertvoll. Ein Satz in derganzen Sache erstaunt doch sehr, nämlich der, der zeigt,dass eine KESB eben auch in Persönlichkeitsrechte ein-greift:

«Die KESB haben darüber zu entscheiden, ob und inwieweit indie Persönlichkeit der betroffenen Personen, die sich in schwie-rigen, oft konfliktbeladenen Situationen befinden, einzugreifenist. Dabei handelt es sich oft um eine Gratwanderung, in dereine Risikoabwägung hinsichtlich der Konsequenzen des Ent-scheidenden vorzunehmen ist. Das es dabei zu Fehlentscheidenkommen kann, ist verständlich.»Dies kann so nicht stehen gelassen werden. Solche

Dinge dürfen in einer hochqualifizierten Behörde mit hoch-spezialisierten Leuten, die sich in einer enorm hohenLohnklasse befinden, nicht passieren. Es ist zu hoffen,dass die Regierung hier entsprechende Massnahmenergreifen wird. Zunächst vielleicht auf Bundesebene unddann auf kantonaler Ebene. Aber hier Fehler zu goutieren,geht sicherlich zu weit.

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) möchte ganz klar unddeutlich sagen, dass ihm dieser Satz auch nicht gefalle.Aber alle, die in diesem Bereich, früher war es die Vor-mundschaftbehörde, Erfahrungen haben, wissen, wieschwierig es ist, in meist sehr umstrittenen Situationen,allenfalls tiefgreifende Eingriffe vorzunehmen. Als Beispielsei das Besuchsrecht von Kindern genannt. Es gibt ver-schiedene, involvierte Parteien und keiner von ihnen kannman es recht machen und genau aus diesem Grund istdie Behörde eingeschaltet und nur deshalb. Denn wenndie Eltern sich einigen könnten, bräuchte es die KESBnicht. Das ist eine von vielen Situationen, in denen letzt-endlich Aussage gegen Aussage steht und, um ehrlich zusein, es manchmal auch nur die Wahl zwischen derschlechtesten und einer etwas weniger schlechten Alter-native gibt. Denn am besten, um beim Beispiel des stritti-gen Besuchsrechts zu bleiben, wäre es, die Eltern könn-ten sich einigen, dem Kindeswohl zu liebe. Und obschondieser Satz nicht gefällt, entspricht er ein Stück weit einerRealität, nämlich der, dass dies ein sehr sensibler Beriechist, in dem meistens oder sehr oft Streitsituationen vorlie-gen und in dem nicht klare Kriterien vorhanden sind, wel-che als erfüllt oder nicht erfüllt beurteilt werden können.Es liegen Aussagen vor, die im Zusammenhang gewichtetwerden müssen und es ist deshalb auch ein Ausdruck vonEhrlichkeit, zu sagen, dass bei einer solchen Einschät-zung auch einmal ein Fehler unterlaufen kann. Stellt sichdie Frage, welche Behörde schon fehlerfrei arbeitet. Viel-leicht wäre es manchmal besser, so aufrichtig zu sein und

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015196

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dazu zu stehen, dass dies niemandem vollständig gelin-gen kann. Es soll auch daran erinnert werden, dass wennjemand mit einem Entscheid nicht einverstanden ist, wasnicht selten der Fall ist, eine Kontrollinstanz (das Gericht)vorhanden ist, welche überprüft, ob der Entscheid richtigwar. Auf diesem System basiert das ganze Justizwesen,jeder erstinstanzlicher Entscheid kann überprüft werden,darum gibt es die weitergehenden Instanzen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dassder «unschöne» Satz ein Stück weit für Ehrlichkeit stehtund kein Mensch fehlerfrei ist, in keiner Position. Bei derBeurteilung solch schwieriger Fragen, bei der man sich oftlediglich auf Aussagen stützen muss, die zu gewichtensind und schlussendlich dann zu entscheiden, ob etwaszu tun ist oder nicht und allenfalls was zu tun ist, ist sehranspruchsvoll.

://: Die Interpellation 2014/375 ist somit erledigt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 209

42 2014/384Interpellation von Andreas Dürr vom 13. November2014: Zu hohe Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle(MFK). Schriftliche Antwort vom 14. April 2015

Der Interpellant Andreas Dürr (FDP) wünscht die Diskus-sion.

://: Der Diskussion wird stattgegeben.

Andreas Dürr (FDP) sagt, er habe aufgrund eines Be-richts des Eidgenössischen Finanzdepartements ange-fragt. Das geht zurück auf eine Motion von NationalratSteiner, in welcher die Nationalräte beschlossen haben,einen Gebührenfinanzierungsindikator einzuführen. Esgibt beim Bund bereits einen Steuerlastindikator, dazukam dann noch dieser Gebührenfinanzierungsindikator.Dieser wurde eingeführt, weil der Verdacht entstand, dassimmer mehr über Gebühren finanziert wird und damit einegewisse Verlagerung von Kosten stattfindet. Seither mussder Bund, er macht dies alle zwei bis drei Jahre, einensogenannten Gebührenfinanzierungsindikator publizieren.Dies ist mit relativ viel Aufwand verbunden und der Bundmacht dies in der Abfallbewirtschaftung, in der Abwasser-bewirtschaftung, in der Rechtspflege und eben auch inden Strassenverkehrsämtern. Die Arbeit zeigt bezüglichden Strassenverkehrsämtern im Kanton Baselland, dassder Kanton hier bereits in zwei Gebührenindikatoren mit140 und 142 Prozent «oben heraus schiesst».

Gebühren verlangen ein Kostendeckungsprinzip. Dasheisst, es dürfen keine höheren Gebühren verlangt wer-den, als dass der Bürger eine Gegenleistung dafür erhält.Das ist das Äquivalenzprinzip. Aufgrund dieser Tatsachenwurde die Interpellation eingereicht.

In der Antwort der Regierung findet sich eine grosseErklärung finanztechnischer Art, dass dies so überhauptnicht stimmen könne und die Finanzbuchhaltung anderssei als die Erfolgsrechnung. Auch Argumente wie, dass eseine Filiale in Münchenstein gebe oder neue Computerangeschafft werden mussten, wurden angeführt. Dies sind

alles Argumente, welche vom Eidgenössischen Finanzde-partement wohl auch berücksichtigt wurden und sicherlichauch in die Rechnung eingeflossen sind. Der relativ salop-pe Verweis, dass die Erfolgsrechnung etwas ganz ande-res sei als der Aufwand in der Staatsrechnung, kann nichtstimmen. Es sind grösste Bedenken angebracht, dasswenn der nationale Gebührenindex nicht zum Zugekommt, und im Kanton Baselland einfach so 50 Prozentzu hohe Gebühren verlangt werden, weil der Index igno-riert wird. Ebenso gut kann ein Schreiben nach Bern ge-schickt werden, dass der Gebührenfinanzierungsindikatorabgeschafft werden kann, weil er nicht ernst genommenwird.

Immerhin wird noch daraufhin gewiesen, dass 2015die Thematik noch einmal angeschaut wird. Aber es istschon enttäuschend, dass der Bericht aus Bern einfachnicht zur Kenntnis genommen wird, auch wenn sich dieandere politische Seite darüber freut. Aber es fragt sich,wie die Reaktionen wären, wenn es ein Konsumgüter-register oder ein Mieterregister oder etwas Ähnliches gä-be, welches zu hohe Gebühren verlangen würde. «Dannwäre das Geschrei sicherlich gross», die Gebühren zusenken. Aber unabhängig, wofür die Gebühren sind, kannes nicht sein, dass der Bürger im Kanton Baselland, derbereits genug geschröpft wird, auch noch über erhöhteGebühren abzockt.

Ausstehend ist noch, wie bereits angetönt, die Antwortbetreffend der Überprüfung der Gebühren, welche für dasFrühjahr 2015 angekündigt war. Da jetzt November ist, istdavon auszugehen, dass diese vorliegt.

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) sagt, dass die Regie-rung angekündigt habe, die Überprüfung in diesem Jahrvorzunehmen. Das Ergebnis kann aber nicht vorwegge-nommen werden. Die Überprüfung wird auf jeden Fallgemacht, sowie das Ergebnis bekannt gegeben. Kostenhaben auch immer etwas mit Bestellung zu tun, es gibtauch Vorstösse, welche verlangen, dass die Öffnungs-zeiten verbessert werden, welche mehr Präsenz fordern,dies darf in diesem Kontext auch nicht vergessen gehen.Es kann schon gesagt werden, man wolle so viel bezahlenund nicht mehr, dann muss man jedoch auch bereit sein,entsprechend zu bestellen. Dies soll kein Vorwurf sein,sondern lediglich eine Feststellung. Es war übrigens auchein langjähriger Wunsch der Automobilgewerbeverban-des, dass die Dienstleistungen auch in Münchensteindirekt in der MFP angeboten werden. Dies wurde sehrkostengünstig umgesetzt, indem es praktisch in den be-stehenden Betrieb integriert wurde, mit einfachstem Ein-bau von einigen Schaltern. Seit 2013 ist dies nun ein An-gebot, welches bei den Leuten sehr gut ankommt, aberauch einen Preis haben. Wenn dieser aber tatsächlich zuhoch sein sollte, wird die Regierung reagieren.

://: Somit ist die Interpellation 2014/384 erledigt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 197

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Nr. 210

43 2014/409Interpellation von Gerhard Schafroth vom 27. Novem-ber 2014: Dienstleistungen der Staatsanwaltschaft BL.Schriftliche Antwort vom 3. März 2015

://: Die Interpellation 2014/409 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*Nr. 211

44 2014/421Postulat von Andreas Bammatter vom 10. Dezember2014: Angemessene Unterstützung für Unbegleiteteminderjährige Asylsuchende (UMA)

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat das Postulat entgegen nimmt.

://: Das Postulat 2014/421 wird stillschweigend überwie-sen.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 212

45 2014/424Motion von Klaus Kirchmayr vom 10. Dezember 2014:Neuregelung der Spruchkompetenzen an der Abtei-lung Verfassungs- und Verwaltungsgericht des Kan-tonsgerichts

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassalle Fraktionen zurückgemeldet haben, dass sie damiteinverstanden sind, dass die Motion als Postulat überwie-sen wird, wie vom Regierungsrat beantragt.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 3.

://: Der Vorstoss 2014/424 wird als Postulat stillschwei-gend überwiesen.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 213

46 2014/429Interpellation von Andreas Giger vom 10. Dezember2014: Drohende Stilllegung der Bahnlinie Solothurn-Moutier. Schriftliche Antwort vom 3. März 2015

://: Die Interpellation 2014/429 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:

Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 214

47 2014/431Postulat von Martin Rüegg vom 11. Dezember 2014:Tramverbindung ins Industrie- und GewerbearealBachgraben Allschwil

Roman Klauser (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion die-ses Postulat grundsätzlich nicht überweisen wolle. Überdie Entwicklung, die dort geschieht, wird abgestimmt unddeshalb muss das nicht im Rat behandelt werden. Es istein Thema, welche bei ELBA klar gelöst wurde.

Martin Rüegg (SP) votiert, dass er sich natürlich für seinPostulat wehren wolle. Roman Klauser weiss sicherlichauch, dass egal, wie der Abstimmungsentscheid ausfallenwird, dies eine Planung über einen längeren Zeitraum istund dass wenn so viele Menschen, auch mit dem öffentli-che Verkehr, in diese Region transportiert werden müs-sen, die Anzahl der Busse irgendwann an die Grenze ihrerLeistungsfähigkeit kommen. Deshalb macht die Prüfungeiner Tramverbindung mehr als Sinn.

Rolf Blatter (FDP) sagt, er möchte kurz anfügen, was dieFDP-Fraktion am Morgen zum Thema besprochen habe.Grundsätzlich befürwortet sie, aufgrund von zusätzlichenArbeitsplätzen und damit verbundenem zusätzlichem Ver-kehrsaufkommen zu überlegen, wie damit umzugehen ist.,dieses zusätzliche Personalaufkommen zu bewältigen.Interessant ist, dass genau dieselbe Ausgangslage letzt-endlich auch dem Projekt ELBA zugrunde liegen. ELBAüberlegt auch, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen und zuschauen, das zusätzliche Verkehrsaufkommen, welchesüberall entsteht, zu bewältigen. Wenn nun das ThemaBachgraben mit derselben Argumentation wie ELBA be-fürwortet wird, wird doch mit grossem Elan das ProjektELBA bekämpft, welches in übergeordneter Sicht für denganzen Kanton von Nutzen wäre. Deshalb vertritt dieFDP-Fraktion eine eher kritische Haltung dem Postulatgegenüber.

Felix Keller (CVP) gibt bekannt, dass er sich zuerst beiMartin Rüegg bedanken wolle, dass dieser sich für All-schwil für ein Tram im linksufrigen Bachgrabengebiet ein-setze. Es ist ein Thema, das linksufrige Bachgarbengebietund ELBA, das ist kein abgeschlossenes Projekt, daskann noch weitergedacht werden, es können weitere Pro-jekte aufgenommen werden und deshalb begrüsst dieCVP/BDP-Fraktion, dass dieses Thema nochmals an-gegangen wird. Es kann dann unter neuen Vorausset-zungen, je nach Abstimmungsergebnissen, nochmalsv e r t i e f t g e p r ü f t w e r d e n . D e s h a l b w i r d d i eCVP/BDP-Fraktion dem Postulat sicherlich zustimmen.

://: Das Postulat 2014/431 wird mit 59:25 Stimmen über-wiesen. [Namenliste einsehbar im Internet 11.59]

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) schliesst die Vor-mittagssitzung pünktlich um 12:00 Uhr und informiert,dass die Nachmittagssitzung um 13:30 Uhr beginnen wird.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015198

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Er wünscht allen einen guten Appetit.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 215

12 2015/387Fragestunde vom 5. November 2015

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) begrüsst die An-wesenden zur Nachmittagssitzung.

Fragen und Antworten.

1. Andi Trüssel: Dauer der Anstellung von Frau Arslan

Keine Zusatzfragen.

://: Somit ist die Frage beantwortet.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 216

48 2014/427Postulat von Caroline Mall vom 10. Dezember 2014:Alternativen zu Methylphenidat prüfen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat nehme das Postulat entgegen.

Pia Fankhauser (SP) erklärt, die SP-Fraktion lehne dasPostulat einstimmig ab. Sie sieht nicht ein, wieso der Re-gierungsrat es entgegennehmen möchte. Es handelt sichum ein grosses Sammelsurium von medizinischen undpädagogischen Fragen, die man in ganz unterschiedlicherWeise beantworten müsste. Man müsste überhaupt zuersteinmal sauber aufgliedern, was mit dem Postulat gewolltist. Einfach aus allen pharmazeutischen Substanzen, diees gibt, eine einzelne herauszugreifen und zu postulieren,hier bestehe ein Missstand und der Kanton müsse sichengagieren, das wird der Sache nicht gerecht. Der Votan-tin ist bewusst, dass es sich hier um das zweite Postulat indiesem Zusammenhang handelt; das erste, das dannzurückgezogen wurde, hätte die SP noch eher akzeptie-ren können. Hier aber geht es darum, dass der Kantonbezüglich einer sehr komplexen Fragestellung etwas nichtnäher Bezeichnetes unternehmen soll. Dies wird der Sa-che nicht gerecht.

Sven Inäbnit (FDP) teilt mit, auch die FDP-Fraktion habegrosse Mühe mit diesem Postulat. Dem Grundproblemwird ungenügend Rechnung getragen. Die Postulantinnimmt Bezug auf eine spezielle Therapie und nicht aufdas eigentliche Grundproblem. Anscheinend ist es ja heu-te eine Zeiterscheinung, dass die Gesellschaft nicht ver-nünftig mit den verhaltensauffälligen Kindern und angebli-chen Unterrichts-Unruhestiftern umgehen kann. Die FDP

ist der Meinung, das Postulat ziele nicht in die richtigeRichtung; man schlägt den Sack und meint den Esel. DieDebatte wurde auch auf nationaler Ebene geführt. ImMärz 2015 hat der Ständerat das Thema behandelt. Dortwurde gesagt, dass bei der Anwendung von Methylpheni-dat eine Stagnation eingetreten ist, und mehrere Votantenäusserten auch, dass die Sensibilisierung der Gesellschaftfür den Einsatz dieses Mittels bereits sehr stark fortge-schritten ist. Daher hat der Ständerat eine Verschärfungder Verschreibungskriterien deutlich abgelehnt.

Im Weiteren verlangt die Postulantin nicht etwa «prü-fen und berichten» – dazu, also zur Erstellung einer Situa-tionsanalyse, hätte man noch ja sagen können. Aber sieverlangt eine Vorlage, die aufzeigen soll, wie man denKonsum einschränken und die Problematik alternativ an-gehen könnte und welche Aufklärungsarbeit der Kantonleisten soll. Nach Auffassung der FDP ist es aber nichtAufgabe des Kantons, hier einzugreifen und das zugrundeliegende gesellschaftliche Problem mit staatlichen Mittelnanzugehen. Die Frage ist, ob man es nicht den Ärzten undEltern überlassen kann, die Therapie für ihr Kind zu wäh-len. Das gehört irgendwo zur Wahlfreiheit im Gesundheits-wesen. Die FDP lehnt staatliche Lenkung und Dirigismus,die sich auf allen möglichen Ebenen breitmachen, ab.Festzuhalten ist, dass die Medikation der fraglichen Sub-stanz für den konkreten Einsatz durch Swissmedic zu-gelassen worden ist; die Medikation gilt als sicher, wirk-sam und qualitativ in Ordnung. Es geht um die Frage desEinsatzes und nicht speziell des Präparats, das hier zurDiskussion steht.

Die FDP-Fraktion wird das Postulat ablehnen.

Postulantin Caroline Mall (SVP) teilt mit, die beiden ge-hörten Voten enttäuschten sie sehr. Richtig ist, dass eshier um eine sehr komplexe Fragestellung geht rund umdas Thema Ritalin/Schule/Medizin. Es gibt auch vieleStände- und Nationalräte, die sich im Sinne der Votantineinsetzen. Es steht eine Dunkelziffer im Raum, auch imKanton Baselland. Fest steht, dass ganz viele Kinder mitdiesem Medikament «abgefüllt» werden. Man hat wenigeInformationen darüber, wie im Schulbereich, bei Lehrper-sonen, Schulräten, Schulleitungen, mit der Thematik um-gegangen wird. Darum hat die Postulantin diesen Vor-stoss eingereicht mit dem Ziel, dass man die Frage derAbgabe von Ritalin einmal grundsätzlich analysieren kann.Es geht darum, einen Stein ins Rollen zu bringen. Undwenn nun die Regierung schon zur Entgegennahme bereitist, sollte man ihr den Auftrag auch erteilen. Es handeltsich um ein wichtiges Thema, das die Gesellschaft je län-ger desto mehr beschäftigt und belastet. Es geht auch umdie pharmazeutische Industrie, die sehr darauf erpicht ist,Ritalin weiterhin verkaufen zu dürfen, und es geht auchum gewisse Lehrpersonen, die Eltern dazu drängen, ihrenKindern das Medikament zu geben, damit sie Ruhe imUnterricht haben. Das geht nicht. Im Interesse der Ge-sundheit der Kinder gilt es aufzuzeigen, dass es sehr wohlAlternativen gibt. Es fehlt einfach der Wille. Die Postulan-tin bittet daher die FDP, dem Postulat eine Chance zugeben, ebenso die SP, insbesondere Pia Fankhauser, diesich sonst immer an vorderster Front in Gesundheitsfra-gen einsetzt, ebenso Rahel Bänziger und andere. Wenndie Regierung bereit ist, dieses Postulat zu akzeptieren,dann sollte man doch eine Mehrheit finden, um dieserSache eine Chance zu geben.

://: Das Postulat 2014/427 wird mit 39:36 Stimmen bei 4

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 199

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Enthaltungen abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 13.39]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 217

49 2015/010Motion von Oskar Kämpfer vom 15. Januar 2015:Richtlinien ohne Grundlage in der Verfassung

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, die Regie-rung nehme die Motion als Postulat entgegen.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 4.

Motionär Oskar Kämpfer (SVP) führt aus, er habe schongestaunt, als er die Mitteilung des Regierungsrates las,dieser wolle «prüfen und berichten». Der Regierungsrathatte ja bereits eine Richtlinie herausgegeben, und zwarohne «prüfen und berichten». Was der Motionör kritisiert,ist ja eben, dass Richtlinien erlassen werden, ohne dasseine gesetzliche Grundlage dafür vorhanden ist und ohnedass sie dem Parlament zur Vernehmlassung vorlag. Esgeht darum, wie der Kanton Beteiligungen an jenen Ge-sellschaften regelt, die er als relevant und notwendig fürdie staatlichen Geschäfte erachtet – Rheinhäfen, Rheinsa-linen etc. Diesbezüglich sind drastische Verbesserungenerforderlich, die mit einer weiteren «Prüfung» nicht er-reicht werden können. Darum braucht es eine Motion,wenn der Landrat nicht noch ein Jahr darauf warten will,bis eine Public Corporate Government-Regelung vorliegt.Eine Motion ist verpflichtender als ein Postulat – sogar einHandlungspostulat ist ja bekanntlich relativ unverbindlich.Oskar Kämpfer bleibt daher dabei: Dieser Vorstoss isteine Motion; diese braucht es, um den Regierungsratdazu zu verpflichten, dass er den Inhalt der Richtlinie ineiner verfassungskonformen Art neu vorlegt.

Kathrin Schweizer (SP) teilt mit, sie müsse Oskar Kämp-fer enttäuschen: Es gebe keinen Widerstand seitens derSP-Fraktion; diese unterstütze die Motion ebenfalls. [Hei-terkeit] Die darin erhobenen Forderungen sind korrekt.

Klaus Kirchmayr (Grüne) führt aus, auch aus seinerSicht müsse die von Oskar Kämpfer angesprochene Ma-terie anders geregelt werden. Es gibt auch keinen Grund,den Vorstoss lediglich als Postulat zu überweisen.

Andreas Dürr (FDP) führt aus, die FDP-Fraktion stehedem Anliegen des Vorstosses wohlwollend gegenüber.Sie ist aber der Meinung, ein Postulat wäre ausreichend.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) stellt fest, erkomme bei diesem Geschäft nicht ganz so in Schwungwie sonst, das sei aber auch nicht nötig; man müsse seineKräfte einteilen. [Heiterkeit]

Es stehen in dieser Sache zahlreiche Irrtümer imRaum. Er möchte nicht allzu juristisch belehrend wirken;aber es geht hier um eine Verwaltungsverordnung. Undjeder Jurist weiss, dass die Regierung zuständig ist fürden Erlass von Verwaltungsverordnungen, die heute al-lerdings «Richtlinien» heissen. Das ist in fast allen Kanto-

nen so. Und nur die allerwenigstens Kantone – zwei oderdrei – haben ein Public Corporate Government-Gesetz.Das heisst, die angesprochenen Befürchtungen sind nichtangebracht. Die angesprochenen Richtlinien haben keinerechtsverbindliche Wirkung nach aussen, sondern es isteine Handlungsrichtlinie an die Regierung und an die vonder Regierung bestimmten Vertretungen in den Beteili-gungsgesellschaften.

Es wurde schon mehrfach diskutiert, was Aufsicht undwas Oberaufsicht ist, wie sich die Oberaufsicht des Land-rats gestaltet, wie die Aufsicht seitens der Regierung aus-geübt wird etc. Das war mit ein Grund, warum man be-schlossen hat, für die wichtigsten Aspekte ein PublicCorporate-Government-Gesetz zu machen. Der Entwurfliegt bereits vor. Klar zu sagen ist aber, dass dieses Ge-setz nicht die rechtliche Grundlage dafür sein wird, dassdie Regierung Richtlinien erlassen darf. Aber das Gesetzwird Klarheit in die immer wieder aufkommende Thematikbringen, wie der Kanton künftig mit seiner Vertretung inden Beteiligungen umgehen will.

Klaus Kirchmayr (Grüne) regt an, dass der Regierungs-rat dann, wenn er das Public Corporate Government-Ge-setz ins Parlament bringt, dem Landrat beantragt, dievorliegende Motion, falls sie jetzt als solche überwiesenwird, als erfüllt abzuschreiben.

Oskar Kämpfer (SVP) stellt fest, gegen das von KlausKirchmayr beschriebene Vorgehen hätte er gegebenen-falls nichts einzuwenden, im Gegenteil. Zu der von Regie-rungsrat Lauber angesprochenen Frage der angeblich nurinternen Wirkung möchte er darauf hinweisen, dass in derfraglichen Richtlinie immerhin die Frage der Verwendungeiner Entschädigung behandelt wurde; und das hat sehrwohl eine Wirkung nach aussen.

://: Die Motion 2015/010 wird mit 63:14 Stimmen bei 3Enthaltungen überwiesen.[Namenliste einsehbar im Internet; 13.48]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 218

50 2015/020Postulat von Regina Werthmüller vom 15. Januar2015: Zeitlich gestaffelter Arbeitsbeginn bei kantona-len Institutionen und Schulen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat nehme das Postulat entgegen.

Hanni Huggel (SP) erinnert daran, dass die Regierungam 20. Mai 2014 eine Interpellation von Regina Werthmül-ler zur Frage des zeitlichen gestaffelten Arbeitsbeginnsbeantwortet habe. Die SP-Fraktion hat diese Antwort da-mals für gut befunden und ist etwas irritiert darüber, dassdie Regierung jetzt dieses Postulat nun entgegennehmenwill. Inhaltlich geht es darum, dass lediglich in den Mor-genstunden eine erhöhte Verkehrsdichte auftritt, die auchfür Schülerinnen und Schüler relevant ist. Die SP-Fraktionhält diesen Vorstoss für unnötig. Im Sinne einer Entla-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015200

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stung der Verwaltung wird sie das Postulat grossmehr-heitlich ablehnen.

://: Das Postulat 2015/020 wird mit 46:25 Stimmen bei 4Enthaltungen abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 13.51]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 219

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) stellt fest, es seien28 Budgetanträge, aber keine weiteren persönlichen Vor-stösse eingegangen.

Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 220

51 2015/012Motion von Marc Bürgi vom 15. Januar 2015: KeinBildungsabbau durch Konkurrenz zwischen Fach-mittelschule und Berufsbildung

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat beantrage die Überweisung der Motion als Postu-lat und gleichzeitig Abschreibung.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 5.

Marie-Therese Müller (BDP) teilt mit, die Fraktion sei mitder Umwandlung und der Abschreibung einverstanden.Das Problem ist dadurch allerdings nicht gelöst. Es gibt jadieselben Diskussionen in Bezug auf Fachhochschule undUniversität. Das Thema ist wichtig und wird den Landrat innächster Zeit noch beschäftigen. ://: Die Motion 2015/012 wird stillschweigend als Postulat

überwiesen und abgeschrieben.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 221

52 2015/026Interpellation von Sabrina Corvini vom 15. Januar2015: FMS abbrechen und dann... Schriftliche Antwortvom 28. April 2015

Sabrina Corvini-Mohn (CVP) teilt mit, dass sie mit derAntwort zufrieden ist.

://: Die Interpellation 2015/026 ist somit erledigt.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 222

53 2015/014Postulat von Rahel Bänziger vom 15. Januar 2015:Förderung der Gesundheitsprävention

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat nehme das Postulat entgegen.

Sven Inäbnit (FDP) teilt mit, die FDP könne sich nicht fürdas Postulat erwärmen. Es kommt natürlich heute immergut an, wenn man Prävention fordert und sie für das Massder Dinge erklärt, weil man damit Gesundheitskosten ein-sparen könne und vorbeugen sowieso besser sei als hei-len. Das mag auch so sein. Aber das Postulat zielt in einefalsche Richtung. Erstens heisst es im Titel «Förderungder Gesundheitsprävention». Es sind Präventions-programme am Laufen. Diese werden von derVolkswirtschafts- und Gesundheitskommission jeweilssorgfältig auf ihre Nachhaltigkeit und daraufhin evaluiert,ob sie etwas bringen oder nicht. Das wird auch bei neuenProgrammen der Fall sein. Die FDP sieht es als den fal-schen Weg an, die ganze Gesundheitsdirektion mit bereitsbestehenden Programmen zu befassen. Denn wenn einneues Evaluationsresultat vorliegt, so ist jetzt schon vor-hersehbar, was passieren wird: Es wird, je nach Stand-punkt, angezweifelt und bestritten werden. Es ist bei denPräventionsprogrammen einfach schwierig festzustellen,wo der eingesetzte Franken zum Tragen kommt. Darumfindet die FDP es nicht angebracht, an dieser Stelle nochweiteren Aufwand zu treiben. Sie will auch ganz klar si-gnalisieren, dass nicht der Staat Gesundheitspräventionverordnen kann und dass dies nicht das Mass der Dingeist. Es gibt einfach auch noch die Eigenverantwortung, diezu oft missachtet und stattdessen nach dem Staat gerufenwird. Notabene kann man den Hebel zum Dämpfen derGesundheitskosten an vielen anderen Orten ansetzen,anstatt jetzt wieder Präventionsprogramme diffus zu über-prüfen und sie als Heilsbringer für die Gesundheitskostendarzustellen.

Hanni Huggel (SP) stellt für die SP-Fraktion fest, es seierfreulich, dass die Regierung das Postulat entgegen-nimmt. Unbestritten ist, dass die Prävention im Gesund-heitsbereich Kosten einspart. Die Frage und die Schwie-rigkeit liegt in der Quantifizierung; denn eine 1:1-Rech-nung ist schlicht nicht möglich. Aber die Menschen, die imGesundheitswesen arbeiten, können durchaus Zahlen

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 201

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vorweisen, die belegen, dass mit konkreten Präventions-massnahmen grössere Ausgabeposten eingespart wur-den. Von daher wäre es sehr gut, dies einmal abzuklären,und es ist schön, dass die Regierung das tun will. Einübertriebener Aufwand ist dabei nicht zu befürchten. DieSP-Fraktion ist darum für Überweisung des Postulats.

Marc Scherrer (CVP) schliesst sich namens seiner Frakti-on den Ausführungen von Sven Inäbnit an. In der Realitätlässt sich schwer feststellen, was derartige Präventions-massnahmen bringen. Das kam ja auch in der Diskussionzur letzten Landratsvorlage zum Ausdruck. Die CVP/BDP-Fraktion ist gegen überweisen.

Postulantin Rahel Bänziger (Grüne) ist überzeugt, dassGesundheitsprävention Kosten spart. Sie ist kein Heils-bringer. Aber angesichts der heutigen Explosion der Ge-sundheitskosten ist die Prävention das einzige Mittel, mitdem noch versucht werden kann, die Kosten einzudäm-men. Alles andere hat man schon abgeklärt. Diesen Punktaber will man nicht abklären, indem man sagt, man könnedie Wirksamkeit nicht überprüfen; denn wer nicht krankwird, erscheint eben in keiner Statistik. Die Diskussionwurde ja letztes Mal schon geführt. Die Postulantin isttrotzdem überzeugt, dass Prävention die Chance ist, umdie Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. Wennman genau liest, so möchte sie folgendes: Sie möchtewissen, welche Präventionsmassnahmen bereits beste-hen, und in welchen Bereichen der Prävention das grösstePotenzial für Einsparungen im Gesundheitsbereich be-steht. Sie möchte weiter wissen, in welchen Bereichen dasbeste Kosten-Nutzen-Verhältnis besteht und wo Investitio-nen des Kantons, die dieser hoffentlich tätigen wird, amnützlichsten sind. Schliesslich möchte sie auch noch wis-sen, was kostengünstigere Kantone besser machen alsBasel-Landschaft. Dies sind die Forderungen des Postu-lats, wie sie schriftlich formuliert sind.

Nun hat man letztes Mal schon über den Nutzen vonPrävention diskutiert. Aber wie wäre es denn, wenn mandie hier geforderten Zahlen einmal hätte? Wenn manwüsste, in welchen Bereichen man den grössten Nutzendurch Präventionsmassnahmen hat? Man wüsste dannerstens einmal, in welchen Präventionsbereich man seinGeld am sinnvollsten investiert, wo der grösste Return onInvestment wäre, und wo es sich lohnen würde, weiter-zugehen. Die FDP hat in der letzten Sitzung beim Aktions-programm «Gesundes Körpergewicht» die Halbierung derBeiträge verlangt und ist damit durchgekommen. Wahr-scheinlich wäre aber genau jenes Programm dasjenige,das das grösste Potenzial für Return on Investment hätte.Hat die FDP etwa Angst vor der Antwort? Wenn nein,könnte man es doch wirklich einmal probieren und schau-en, wo Geld in der Prävention am besten eingesetzt wäre.Darum sollte man das Postulat überweisen, um zu schau-en, wo man das Geld, das nicht im Überfluss auf derStrasse liegt – eher in den Strassen als auf den Strassen– besser einsetzen könnte.

Peter Brodbeck (SVP) meldet sich als Einzelsprecherinnerhalb der SVP. Er könne sich für das Postulat erwär-men, allerdings nicht für dessen Titel. Wenn der Titel lau-ten würde «Zielgerichteter Einsatz» und nicht «För-derung» der Gesundheitsprävention, dann wäre das Pos-tulat schon ein wenig anders dahergekommen und würdeauch mehr dem entsprechen, was Rahel Bänziger jetztausgeführt hat und was der Votant grundsätzlich unter-

stützen kann. In der Kommission war man dafür, aufgrundder angesagten Sparmassnahmen praktisch linear allePräventionsprogramme zu kürzen. Es wäre gescheiter zuprüfen, welche Programme etwas bringen und diese viel-leicht etwas stärker zu fördern, und andere, die vielleichtwirklich nichts bringen, zu streichen. Es ginge darum, eineAuslegeordnung zu machen und sich dann auf das Guteund Nachhaltige zu konzentrieren. Unter diesem Gesichts-punkt wird der Votant dem Postulat zustimmen.

Myrta Stohler (SVP) führt aus, sie habe leider die letzteLandratsdiskussion über Prävention bei Kindern verpasst.Anschliessend hat sie vernommen, dass leider die Beiträ-ge gekürzt wurden. Dort hätte sie sich dafür eingesetzt,dass man bei den Kindern anfängt mit der Prävention; siewar aber der Meinung, dass man dann das vorliegendePostulat nicht auch noch überweisen sollte. Und einegrosse Mehrheit der SVP-Fraktion hat dies dann ebensogesehen und wird das Postulat folglich heute ablehnen.Eine Minderheit wird, wie von Peter Brodbeck begründet,zustimmen.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) kündigt an, er werdedas Postulat ablehnen, einfach aus dem Grund, dass diegestellten Fragen alle schon beantwortet sind. Sie wurdengerade in letzter Zeit im Zusammenhang mit verschiede-nen Studien, die ja auch von den Krankenkassen durch-geführt werden, beantwortet. Es ist die Ärztedichte, dieeine ganz grosse Rolle spielt, es ist die herrschende An-spruchshaltung – man geht eben einfach häufiger zumArzt, ob es nötig ist oder nicht. Und wieso sind ausge-rechnet im Appenzell die Gesundheitskosten niedriger alsim Baselbiet? Der Votant war selber schon einige Male imAppenzell in den Ferien und hat festgestellt, dass es dortverschiedene Naturheiler und -beter gibt, die bekanntlichetwas billiger sind, als wenn man zu einem professionel-len Arzt geht. Damit ist der grösste Teil bereits erklärt. DerVotant sieht keinen Sinn darin, das Postulat zu überwei-sen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) zeigt sich erstaunt über dieDiskussion; er nehme an, dass manche wirklich nur denTitel und nicht auch den Inhalt des Postulats zur Kenntnisgenommen hätten. Es handelt sich nämlich um einenVorstoss, der Spar- und Effizienzsteigerungspotenzialausloten möchte. Dass die Regierung zur Entgegennah-me bereit ist, zeigt, dass auch sie dieses Potenzial sieht.Das entspricht auch dem, was man in den Hearings derFinanzkommission sowohl vom Finanz- wie vom Gesund-heitsdirektor immer wieder zu hören bekommt, nämlichdass man genau im Bereich Gesundheit nicht wirklichweiss, wo man noch gescheiter werden muss und wo manpro Steuerfranken am meisten herausholen kann. Wenndie bürgerliche Seite sich jetzt verweigert, dann gibt eszwei Möglichkeiten: Entweder man weiss dort schon, dasskein Sparpotenzial besteht, und dies könnte der Votantnur als ideologisch verbohrt abbuchen; oder aber man willnicht wirklich sparen im Gesundheitswesen. Beides kannsich der Votant aber schlecht vorstellen. Er möchte alsosehr beliebt machen, dass die gestellten Fragen unter-sucht werden, und erinnert daran, dass das staatlicheGesundheitswesen mit einer Steigerung um 240 MillionenFranken innert zehn Jahren den grössten Kostenwachs-tumsblock darstellt.

Sven Inäbnit (FDP) findet, Klaus Kirchmayr habe es ge-

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nau auf den Punkt gebracht, und genau das ist Meinungs-vielfalt: Wenn die Präventionsmethoden so unbestrittenwären, dann würden alle Präventionsprogramme unter-stützt werden, national, auf Kantonsebene und auch euro-paweit. Fehlende Prävention ist nicht der Grund für grosseBlöcke der steigenden Gesundheitskosten. Der Votantbehauptet nicht, dass Prävention sinnlos sei; aber mankann nicht wissen, welche Prävention genau was bewirkt.Nochmals: Diese Programme kommen in d ieVolkswirtschafts- und Gesundheitskommission und wer-den dort regelmässig auf ihre Effizienz geprüft. Man lädtdort Fachleute ein, die die Programm vorstellen. Die Kom-mission wägt ab, ob die Programme weitergeführt werdenund ob neu vorgeschlagene Programme zusätzlich einge-führt werden sollen. Zu erinnern ist etwa an dasMammografie-Screening, das vor einiger Zeit im Rat be-handelt wurde, und wo man zum Schluss kam, dass des-sen Einführung sich für den Kanton Basel-Landschaft ausverschiedenen Gründen nicht lohnt. Der Votant möchteeinfach davor warnen zu glauben, mit der Überweisungdes vorliegenden Postulats habe man eine Patentlösung,um zu erfahren, was in Sachen Prävention sinnvoll ist undwas nicht.

Und schliesslich hält der Votant noch zuhanden desProtokolls fest: Die FDP hat nicht die Beträge für die Akti-on Körpergewicht gekürzt; sie hat den Antrag gestellt, dieBeiträge auf dem Level der vorherigen Periode zu belas-sen.

Marc Schinzel (FDP) fragt Rahel Bänziger als Präsidentinder zuständigen Kommission, ob es nicht im Sinne einereffizienten Behandlung des Themas wäre, wenn man esinnerhalb der Kommission aufnehmen, kanalisieren undeingrenzen würde, statt dass man den Rundumschlagmacht und am Ende eine Antwort bekommt, die notge-drungen pauschal bleiben muss und nicht den erhofftenAufschluss bringt.

Paul R. Hofer (FDP) stellt fest, wenn der Rat heute neinzu diesem Postulat sage, so werde sich überhaupt nichtsändern. Alles, was gegenwärtig unter dem Titel Präventiongemacht wird, wird genau gleich weitergehen. Zweitenssollte man der Verwaltung gegenüber Zeichen setzen,dass der Kanton sich im Sparmodus befindet. Man solltedaher die Verwaltung nicht mit Aufträgen belasten, dienicht wirklich dringlich sind. Darum: Nein, ablehnen.

Rahel Bänziger (Grüne) erwidert auf die Äusserung vonPaul Hofer, der Regierungsrat wolle sich ja das Postulatüberweisen lassen; demnach empfinde er es offenbarnicht als Belastung, sondern als Chance. Zum Votum vonHans-Jürgen Ringgenberg betreffend Ärztedichte, An-spruchshaltung und dem Appenzell – es handelt sich dortdraussen übrigens um zwei Halbkantone – ist zu sagen,dass Ärztedichte und Anspruchshaltung zwar zu den Kos-tentreibern gehören, aber sie machen nur einen Teil aus.Ein anderer Teil, und dieser ist gross, ist ungesunde Le-bensführung. Dort muss man auch ansetzen, mittels Prä-vention, darum ist es richtig, sich in diesem Punkt mehreinzusetzen. Dem abschliessenden Satz von Sven Inäbnitmuss die Votantin wiedersprechen: Es kam zu einer Kür-zung gegenüber der Vorlage, und zwar um die Hälfte.Wenn Sven Inäbnit im Weiteren den Nutzen von Präven-tionsprogrammen infrage stellt, so ist festzuhalten, dasses ausgewiesene Experten gibt, die sehr wohl einen Nut-zen in gewissen Präventionsprogramm sehen. Genau das

möchte die Votantin mit ihrem Postulat in Erfahrung brin-gen: Welche Programme haben den grössten Nutzen?Marc Schinzel dankt die Votantin für den Hinweis, dasssie Präsidentin der VGK ist; zum Zeitpunkt, als sie diesesPostulat einreichte, hatte sie dieses Amt noch nicht inne,aber sie nimmt diesen Input nun gerne auf. Es wäre aberdennoch schön, wenn das Postulat überwiesen würde;denn dann kann auch die Regierung ihren Teil dazu bei-tragen. Dann kann man das Thema gerne vertieft in derVGK diskutieren.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) trägt nach, dass vorzwei oder drei Jahren laut Statistik die Frauen im Basel-biet gesamtschweizerisch am ältesten wurden. Dies zurGesundheitslage im Vergleich zu Appenzell-Innerrhodenund Appenzell-Ausserrhoden. [Heiterkeit]

://: Das Postulat 2015/014 wird mit 42:37 Stimmen bei 1Enthaltung abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 14.14]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 223

54 2015/015Postulat von Kathrin Schweizer vom 15. Januar 2015:Genossenschaftlicher Wohnungsbau beim Spiesshöfli

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, die Regie-rung nehme das Postulat entgegen.

Markus Meier (SVP) hält einleitend fest, dass er ausGründen der Zeitökonomie zugleich auch zu den dreifolgenden Traktanden spreche, die thematisch alle gleichgelagert sind. Bei allen handelt es sich um einen Griff ineine Schublade, die alle Monate oder mindestens alleJahre einmal aufgemacht wird. Es geht darum, dass eseinen freien Wohnungsmarkt gibt, der funktioniert, beidem Angebot und Nachfrage intakt sind. Es handelt sichum Vorstösse, die – angesichts des vorhin bereits er-wähnten Sparmodus – die Verwaltung teuer beschäftigenwürden. Für die SVP-Fraktion gibt es zu diesen Vorstös-sen einhellig nur eine Feststellung: Es gibt Dinge, dieklassische Staatsaufgaben sind; aber diese vier Vorstössegehören inhaltlich nicht dazu. Die SVP-Fraktion lehnt allevier einstimmig ab.

Andreas Dürr (FDP) schliesst sich den Worten seinesVorredners an, betont aber einleitend, dass er für die FDPals die Liberalen spricht. Dies ist insofern von Bedeutung,als neuerdings seitens der linken Opposition ständig vonden «Rechtskonservativen» geredet wird. Er möchte nochnicht dazu übergehen, im Gegenzug ständig von «radikal-sozialistisch» zu reden [Gelächter], obwohl er schwersteBedenken hat, ob nicht alle diese Vorstösse in diese Rich-tung zielen. Sie sind offenbar dem Schwerpunktthema Nr.4 des neuen Oppositionskurses entnommen: «ZahlbarerWohnraum für Menschen statt Steuergeschenke für Unter-nehmen». Dazu ist ganz grundsätzlich zu sagen: Die Vor-stösse gehen immer noch davon aus, dass das Heilbrin-gende im Wohnungsmarkt die Objektförderung sei. Man

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müsse Objektsubvention betreiben, sei es durch Baurecht,Genossenschaftsförderung oder sonst vergünstigt überQuartierpläne oder wie immer. Das widerspricht klar ei-nem funktionierenden Wohnungsmarkt. Und es hat, wieman aus der Geschichte weiss, immer zur Folge, dass imbesten Fall zu Beginn des objektfinanzierten Wohnungs-baus die «richtigen» Leute dort wohnen. Spätestens nacheinem Jahr wohnen die «falschen» Leute in diesen Woh-nungen. Darum ist das einzig Richtige – und das ist derliberale Ansatz, den man über all diese Vorlagen legenkann – dass man subjektfinanzierte Hilfe gibt. Damit kannman jemandem, der in Not war, die Hilfe dann wiederwegnehmen, wenn er aus der Not heraus ist. Objektfinan-zierter sozialer Wohnungsbau dagegen führt auf die Lägeimmer dazu, dass die Falschen, die inzwischen gutverdie-nend sind, in den zu grossen Wohnungen an den tollenLagen wohnen; denn hinaus gehen sie nie mehr. Das istder Grundsatz, und der trifft auf alle diese vier Vorstössezu.

Was den ersten Fall, Spiesshöfli, angeht: Es ist völligillusorisch, dass in Binningen irgendwelche Sozialwohnun-gen gebaut werden. Das geht nur übers Portemonnaie,wie Markus Meier richtig sagte. Die FDP sagt klar neindazu, dass der Staat die Aufgabe des objektfinanziertensozialen Wohnungsbaus übernehmen soll. Es existiert einfunktionierender Wohnungsmarkt. Anzumerken ist neben-bei auch, dass der Wohnkostenindex sinkt, wie man lesenkann. Die Wohnkosten des einzelnen Haushaltsbudgetsnehmen ab, dies bei gleichzeitig ständiger Vergrösserungdes Wohnraums pro Person. Die ganze Lamentiererei istalso unangebracht, und der Votant gibt der SP den Tipp,den ganzen Schwerpunkt Nr. 4 in die Schublade zu tun,ebenso wie diese Vorstösse.

Postulantin Kathrin Schweizer (SP) merkt vorweg an,dass sie nur zum Traktandum 54 rede. Sie bittet aber,Traktandum 57 abzusetzen, weil Landrat Andreas Bam-matter heute Nachmittag nicht anwesend ist. AndreasDürr scheint die SP-Kampagne «Zukunft statt Abbau»sehr genau gelesen zu haben. Dabei ist ihm aber anschei-nend entgangen, dass die vorliegenden Vorstösse vor denWahlen 2015 eingereicht worden sind. Zweitens fordertdie SP im Fall Spiesshöfli keine Objektfinanzierung. Esgeht darum, dass man dort im Zuge des Doppelspuraus-baus der Tramlinie 10 kostengünstigen Wohnraum zer-stört. Die SP fordert, dass an dessen Stelle auch wiederkostengünstiger Wohnraum entsteht, aber nicht mit Ob-jektfinanzierung, sondern mit einem Quartierplan, in demdas vorgeschrieben ist, und indem man Flächen an Ge-nossenschaften abgibt. Auch letzteres ist keine Objekt-finanzierung. Die SP hält es für wichtig, dass alle Gemein-den Anteil haben sowohl an teurem wie an günstigemWohnraum, sonst verbreiten sich die Probleme, die manimmer wieder hört, zum Beispiel von Grellingen etc. Esbraucht in allen Gemeinden Platz für gute Steuerzahlerund für weniger gute Steuerzahler. Darum muss dort, wogünstiger Wohnraum zerstört wird, eine Alternative ange-boten werden. Die Postulantin bittet deshalb um Über-weisung ihres Vorstosses.

Marie-Theres Beeler (Grüne) erklärt, die Fraktion Grü-ne/EVP unterstütze alle vier Postulate. Es geht nicht umObjektfinanzierung. Es geht darum, bezahlbaren Wohn-raum zu erhalten und zu fördern. Der Kanton Baselland,das hat man anlässlich einer anderen Landratsvorlagegehört, hat eine der tiefsten Quoten an genossenschaftli-

chem Wohnungsbau. Um die Sozialkosten im Kanton tiefzu halten, ist es wesentlich und wichtig, dafür zu sorgen,dass es für Familien und Menschen mit geringen finanziel-len Möglichkeiten bezahlbaren Wohnraum gibt, sodassSubjektfinanzierung gar nicht nötig wird. Der Kanton istsozialpflichtig nicht in dem Sinne, dass er Objektfinanzie-rung leisten soll, sondern dass er eine Situation anstrebensoll, in der die Menschen ihre Wohnung aus eigenemEinkommen bezahlen können und somit nicht der öffentli-chen Hand zur Last fallen.

Felix Keller (CVP) kündigt ebenfalls an, gleichzeitig zuden drei nächsten Traktanden Stellung zu nehmen. DieCVP/BDP-Fraktion kann der Argumentation von AndreasDürr folgen; aber gerade weil sie mit ihm einig geht, möch-te sie den Sachverhalt geprüft haben. Der Vorstoss ent-hält doch einige Details, die es wert wären, abgeklärt zuwerden. Vor allem die Frage, ob das Land am Spiesshöfliwirklich geeignet wäre, um es in eine gemeinnützige Trä-gerschaft abzugeben. Es kann nicht falsch sein, das zuprüfen und die Fakten auf den Tisch zu bringen. Auchüber die ganze Thematik von «günstigem Wohnraum»sollte man sich einmal unterhalten: Was bedeutet dasüberhaupt? Ist es heute überhaupt möglich, «günstige»Wohnungen zu bauen, oder sind sie nicht einfach markt-konform? Wohnungen, die heute gebaut werden, habeneinfach ihren Preis. Und Wohnungen, die heute günstigsind, wurden zu ihrer Zeit auch marktkonform gebaut; siesind heute günstig, weil seither nicht mehr viel in den Er-halt investiert wurde. All diese Aspekte – auch die FrageBaurecht oder Verkauf? – möchte die CVP/BDP-Fraktionauf dem Tisch haben, damit man eine Entscheidungs-grundlage hat. Und warum auch sollte man nicht «neueInstrumente und Wege prüfen», wie im Vorstoss unterTraktandum 55 gefordert? Man sollte dem Regierungsratden Auftrag geben, das zu prüfen, zumal er auch bereitist, die Vorstösse entgegenzunehmen.

Regula Meschberger (SP) stellt fest, wenn Andreas Dürres als «radikalsozialistisch» ansehe, wenn gefordert wird,die Möglichkeit genossenschaftlichen Wohnungsbaus zuprüfen oder den Verkauf einer Liegenschaft gegen dessenAbgabe im Baurecht abzuwägen – dann habe er keineAhnung von Sozialismus. Das sind doch Forderungen, dieeiner liberalen Gesellschaft entsprechen. Denn es geht jadarum, Mischformen zu ermöglichen. Wie man ebenfallsschon gehört hat, gibt es im Kanton nur einen ganz niedri-gen Leerwohnungsbestand. Das ist ein Problem, vor allemfür junge Familien, die noch kein grosses Einkommenhaben. Der genossenschaftliche Wohnungsbau ist einesder Mittel, um da Abhilfe zu schaffen. Der SP geht esdarum, dass geprüft wird, was für Instrumente es gibt, umMischformen zu ermöglichen und zu fördern. Ob es dannSinn macht, wird man dann in einem zweiten Schritt ent-scheiden. Interessanterweise will ja die bürgerliche Regie-rung die Vorstösse entgegennehmen. Allzu sozialistischkönnen sie demnach nicht sein. Regierungsrat ThomasWeber hat mehr als einmal gesagt, er werde eine Vorlagezum Thema Wohnen bringen. Wieso also soll man dieseVorstösse jetzt nicht überweisen in dem Sinne, dass derRegierungsrat, wenn er schon eine Vorlage macht, dieseAspekte auch noch mit berücksichtigt. Dann hat man eineumfassende Vorlage, die das Parlament sauber diskutie-ren und darüber entscheiden kann. Wenn man jetzt hin-gegen nein sagt, verbaut man sich eine Chance.

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Christof Hiltmann (FDP) zeigt sich überrascht darüber,dass die CVP ein Konzept überprüfen wolle, welches nachMeinung der FDP-Fraktion komplett falsch ist. Es ist dochklar, dass, wenn man über die Objektfinanzierung steuernwill – und das ist schlussendlich die Zielrichtung -, dieGefahr besteht, dass die Falschen davon profitieren. Ein-schlägige Beispiele aus Zürich, wo Menschen, die es garnicht bräuchten, in günstigen Wohnungen leben, sindständig in den Medien. Das Konzept, auf Objektebene zufördern, ist völlig falsch. Wenn es Leute gibt, die bei derWohnungssuche unterstützt werden müssen, dann mussman dies subjektorientiert tun. Die FDP versteht nicht,warum die CVP ein falsches Konzept prüfen lassen will.

Markus Meier (SVP) möchte es so formulieren: Er sehenicht ein, wieso das Protektorat Baselland einen Fünf-jahresplan machen soll für die Kolchose Binningen, vondem man nachher feststellt dass er nicht nötig war. [par-tielle Heiterkeit]

Linard Candreia (SP) stellt fest, ihm tue weh, was von-seiten FDP zu hören ist. Wenn er die Geschichte auch nureinigermassen verstanden hat, dann hat die FDP derSchweiz im 19. Jahrhundert einen sozialen Liberalismusvertreten. Auch das hat die Schweiz und ihre Kantonegross gemacht. Wenn nun Andreas Dürr bis zum Geht-nichtmehr den liberalen Geist beschwört, dann sollte darindoch auch ein wenig Soziales enthalten sein. Die Patronsim 19. Jahrhundert haben sozialen Wohnungsbau betrie-ben. Wenn man etwa in den Kanton Glarus schaut: Eswaren FDP-Leute, die damals die modernste Fabrikge-setzgebung in Europa hatten und die Wohnungsbau be-trieben. Und heute verabschieden sie sich alle davon. Wersoll denn heute diese Lücken büssen? Das ist doch derStaat. Der Staat muss dort eingreifen, wo Menschen ansExistenzminimum geraten, und das sind nicht nur Sozial-hilfebezüger, sondern auch andere.

Andreas Dürr (FDP) stellt, an Regula Meschberger ge-wandt, fest, er sei froh, dass er nicht zu viel Sozialisti-sches kenne, und er hoffe, dass er es hier nicht noch ken-nenlernen müsse. Zum Votum von Linard Candreia führter aus, die FDP habe den liberalen Grundgedankendurchaus verinnerlicht. Die erwähnten Leistungen derPatrons im 19. Jahrhundert beruhten auf Privatinitiativeund auf Eigenverantwortung, und das war Liberalismus.Heute ist die Linke aber daran, jegliche Eigenverantwor-tung im Keim zu ersticken. Dann muss man sich nichtwundern, wenn die Lust am Entfalten von Eigeninitiativeangesichts immer neuer Vorschriften schwindet. Die FDPwill wieder mehr Freiheit, mehr Liberalismus und mehrUnternehmertum.

Zu Kathrin Schweizer: Der Votant ist sich nicht sicher,ob alle Grellinger glücklich darüber sind, dass sie so vielgünstigen Wohnraum haben. Und wenn Marie-TheresBeeler so vehement bestreitet, dass es in den Vorstössenum Objektfinanzierung gehe, dann muss man doch sagen:Irgendjemand muss es ja finanzieren – und das ist einfachkeine kantonal-staatliche Aufgabe. Wenn man diese Vor-haben finanzieren muss mit Quartierplänen, Baurecht,genossenschaftlichem Wohnungsbau etc., dann fällt dasGeld dafür ja nicht vom Himmel, sondern irgendjemandbezahlt es. Und sobald man vom Markt weg geht undetwas günstiger macht, dann zahlt ein anderer mehr.Denn am Schluss hat man immer den gleichen Pries; dasist Minimalökonomie. Darum ist es eben doch Objektfinan-

zierung und geht in die falsche Richtung. Und sozial ist dieFDP durchaus. Wie bereits Christof Hiltmann sagte: DieFDP akzeptiert eine Subjektfinanzierung für die richtigenLeute im richtigen Moment und am richtigen Ort. Abernicht das giesskannen-objektfinanzierte Wohnungsgesül-ze.

Sara Fritz (EVP) führt aus, sie habe sich vor allem aneiner Behauptung in der Diskussion gestört: Dass genos-senschaftlicher Wohnungsbau insbesondere für Sozial-hilfebezüger sei. Das ist schlicht und einfach falsch. DieVotantin kann das nicht nur aus eigener Anschauung be-gründen, da sie ihr Leben lang in einer Genossenschafts-wohnung gewohnt hat und deshalb weiss, wer dort wohnt.Es ist auch darum falsch, weil sie mitbekommen hat, wases bedeutet, wenn eine Wohngenossenschaft heute neubauen will. Man kann nicht so bauen, dass es bedeutendgünstiger wird als andere Wohnungen. Wenn Wohnge-nossenschaften heute bauen, dann für den Mittelstand,denn Sozialhilfebezüger könnten sich diese Wohnungennicht leisten. Genossenschaften bauen für den Mittel-stand; das ist vielleicht auch der Grund, warum die CVPder Überweisung zustimmen kann. Man will sich dafüreinsetzen, dass Mittelstandsfamilien marktüblichen an-ständigen Wohnraum im Kanton bekommen können.

Kathrin Schweizer (SP) teilt mit, sie werde nun zumTraktandum 56 sprechen und ziehe ihren Antrag, Traktan-dum 57 abzusetzen, zurück. Es kommt allen entgegen,wenn heute das Ganze erledigt werden kann und mannicht nochmals von vorne anfangen muss. Die Votantintritt energisch der Unterstellung entgegen, die SP fordereObjektfinanzierung. Das ist nicht wahr. Wenn man zumBeispiel in einem Quartierplan fordert, dass es günstigenWohnraum geben soll, dass also zum Beispiel keine odernicht nur 200-Quadratmeter-Loftwohnungen entstehensollen, sondern eine Mischung, dann geht es nicht umObjektfinanzierung. Die Regierung ist ja der Meinung,man solle das Anliegen des Vorstosses prüfen. Auch dieFrage Baurecht oder Verkauf ist ein wichtiges Thema,gerade in der jetzigen finanziellen Situation des Kantons.Was soll er tun? Soll er sein Tafelsilber verscherbeln, umkurzfristig Geld einzunehmen? Wenn man das Land imBaurecht abgibt, hat man es einerseits nicht verloren,sondern es steht immer noch im Einflussbereich des Kan-tons und kann gegebenenfalls nach 50 Jahren einer ande-ren Nutzung zugeführt werden. Auf der anderen Seitenimmt man kontinuierlich Baurechtszinsen ein. Eine konti-nuierliche Einnahme aber ist viel besser für den Staats-haushalt; sie wirkt über die Jahre ausgleichend, anstelleeinzelner Peaks, mit denen man einmal eine Rechnungschönen kann, aber hinterher wieder gleich weit ist wievorher. Die Votantin bittet daher den Rat, alle vier Vor-stösse zu überweisen. Es geht nicht um Radikalsozialis-mus, sondern um gesunden Menschenverstand. Die Re-gierung ist sicher kein Haufen von Radikalsozialisten unddoch bereit, die Anliegen zu prüfen und darüber zu be-richten.

Felix Keller (CVP) möchte Christof Hiltmann über dieAbsichten der CVP/BDP-Fraktion aufklären: Es gehe nichtdarum, Bauland gratis abzugeben, damit vielleicht billigeWohnungen entstehen können, sondern es geht um «prü-fen und berichten», vor allem was die Abwägung von Ver-kauf oder Abgabe im Baurecht angeht. Das alles zu prü-fen, kann nicht falsch sein. Problematisch wird es hin-

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gegen sicher sein, die Forderung von Kathrin Schweizerzu erfüllen und in Quartierplänen den Bau von «kosten-günstigen» Wohnungen vorzuschreiben, dies schon alleinwegen der Schwierigkeit, den Begriff «kostengünstig» zudefinieren.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) meldet sich zu Trak-tandum 56 – Thema Baurecht statt Verkauf – und verweistauf ein Beispiel aus Basel-Stadt. Dort, wo das ehemaligeKinderspital stand, habe man jetzt Wohnungen gebaut,die man im Baurecht abgeben wolle, was aber nicht gelin-ge, eben weil kein Eigentumserwerb möglich ist. Wennaber die Meinung ist, wie von Marie-Theres Beeler ange-tönt, dass günstiger Wohnraum dadurch geschaffen wer-den soll, dass ein niedriger Baurechtszins verlangt wird,dann fallen ja gewissermassen die Bewohner 49 Jahrelang doch dem Staat zur Last, weil dieser einen zu niedri-gen Baurechtszins einnimmt. Und wenn man dann nach49 Jahren die Häuser abreissen will, weil der Kanton eineandere Verwendung für das Land hätte, dann geht deswe-gen garantiert ein Gezeter los und der Abriss wird faktischunmöglich.

Rolf Richterich (FDP) stellt fest, man führe offenbar sehrwohl eine Diskussion über radikalsozialistische Ideen;anders könne er nicht interpretieren, was hier teilweiseerzählt werde. Die Beispiele von Linard Candreia in Ehren– aber sie sind aus dem 19. Jahrhundert, als eine Trans-formation vom ersten in den zweiten Sektor der Volkswirt-schaft stattfand. Die Industrialisierung begann, man bauteFabriken, die Menschen kamen aus den Bergdörfern he-runter in die Linth-Ebene, um dort in der Fabrik zu arbei-ten. Das war eine ganz andere Zeit. Es ist zweifellos nichtanzunehmen, dass heute jemand aus den Bergdörferndes Oberbaselbiets in eine unbesiedelte Flusslandschaftziehen möchte um billigen Wohnraum zu suchen. [Geläch-ter]

Man hat es hier mit dem Baselbiet im 21. Jahrhundertzu tun und nicht mit Glarus um 1850. Zu Sarah Fritz: Ge-nau das wäre der Mechanismus, wenn man nun günstigenWohnraum im mittleren Bereich schafft: Dann leisten sichdie, die jetzt in Wohnungen des unteren Bereich wohnen,ein bisschen mehr, und die Wohnungen des unteren Be-reichs werden frei für Sozialhilfebezüger. Genau das pas-siert in den Gemeinden, die diesbezüglich ein Problemhaben. Und Radikalsozialismus ist es eben trotzdem, wasKathrin Schweizer will; denn man will a priori günstigenWohnraum schaffen, und das ist genau das, was die lie-ben Kollegen in der DDR mit ihren Plattenbauten gemachthatten. Das ist Radikalsozialismus in Reinstkultur.

Der Kanton soll Land günstiger hergeben, es unterWert verscherbeln, damit günstiger Wohnraum entstehenkann? Eine Firma, die pleite ist, soll auch noch ihr Silberverscherbeln? Wenn der Kanton einmal wieder à jour istmit seinen Staatsausgaben, dann kann man so etwasvielleicht andenken. Aber im Moment kann man sich daszweifellos nicht leisten; ob es überhaupt nötig ist, ist eineandere Frage.

Marie-Theres Beeler (Grüne) weist darauf hin, dass,wenn das Postulat 2015/387 (Traktandum 55) nicht über-wiesen werde, dies bedeute, dass der Landrat des Kan-tons Basel-Landschaft keine Instrumente und Wege prü-fen will, um preisgünstigen Wohnungsbau zu ermöglichen.Sie findet jedoch, der Landrat hat die Pflicht, allen Men-schen erschwingliches Wohnen zu ermöglichen – und sie

hat das Wort «Sozialhilfebezüger» jetzt bewusst vermie-den. Sie ist erschüttert, wie hier im Saal über Menschengeredet wird. Das ist unter aller Kanone. Sie ist erschüttertüber den politischen Stil und die Kommunikation in diesemSaal. Sie ist erschüttert darüber, dass man in VorstösseDinge hineininterpretiert, die unter aller Kanone sind, dassman Vorstösse karikiert, damit man – hahaha – darüberlachen kann. Die Votantin bittet darum, anders miteinan-der zu reden, auch wenn nicht alle die gleiche Meinunghaben. [Beifall von links]

Regula Meschberger (SP) schliesst sich den Ausführun-gen von Marie-Theres Beeler an; sie staune darüber, wasalles in die Vorstösse hineininterpretiert werde. Sie fragtHans-Jürgen Ringgenberg, wo in dem Vorstoss betreffendBaurecht stehe, dass das Land billig abgegeben werdensoll. Es heisst schlicht, es möge geprüft werden, ob eineAbgabe im Baurecht nicht sinnvoller sei als ein Verkauf.Wieso soll man das nicht prüfen? In den Gemeinden über-legt man ja auch, ob eine Abgabe im Baurecht sinnvoll ist,um daraus regelmässige Einnahmen zu haben. Hans-Jürgen Ringgenberg hat einfach irgendetwas in den Raumgestellt, was so nicht da steht. Selbstverständlich fordertdie SP preisgünstigen Wohnraum. In der Generation derVotantin haben alle Söhne und Töchter mit jungen Fa-milien. Diese können sich die meisten Wohnungen nichtleisten, die jetzt gebaut werden. Da muss man doch etwasunternehmen. Und was die SP anstrebt, ist ja eine Misch-form. Genossenschaften sind ein mögliches Mittel. Birs-felden ist wahrscheinlich eine der Gemeinden, die ammeisten Wohngenossenschaften haben; und die Sozial-hilfekosten sind rückläufig. Also zu sagen, es gebe einendirekten Zusammenhang zwischen Genossenschafts-wohnungen und steigenden Sozialhilfekosten, ist schonsehr eigenartig. Genossenschaftlicher Wohnungsbauheisst anständiger bezahlbarer Wohnraum; das ist nichtWohnungsbau für Sozialhilfebezüger, wie auch Sara Fritzschon ausgeführt hat. Die SP möchte einfach, dass derKanton diese Dinge anschaut, seriös prüft, auch den Ge-meinden die gegebenen Möglichkeiten aufzeigt, damitman die Mischformen hinbekommt, die man sich wünscht.Man hätte doch gerne eine durchmischte Bevölkerung:Menschen, die sich teure Wohnungen leisten können,Angehörige des Mittelstandes, aber auch die, die sichnicht so viel leisten können. Auch sie haben das Recht, imKanton Baselland zu wohnen.

Pia Fankhauser (SP) bittet den Präsidenten, für Ordnungin der Diskussion zu sorgen. So geht es einfach nicht.Offenbar entscheidet jeder selbst, zu welchen Vorstössener spricht, oder man fasst alle vier zusammen und sowie-so ist alles sozialistisch. Sie bittet die FDP, ausser denÜberschriften auch das fett Gedruckte in den Vorstössen,nämlich die Anträge, zu lesen. Die Votantin möchte, dassjetzt sachpolitisch ein Vorstoss nach dem anderen be-handelt wird, wie es sich gehört. Da haben sich Parlamen-tarier engagiert, haben Vorstösse formuliert, und vomLandrat kann man erwarten, dass er jetzt wirklich funktio-niert und einen Vorstoss nach dem anderen abhandelt.Das haben diese Vorstösse verdient, und das haben auchdie Menschen im Baselland verdient.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) hält fest, das Vor-gehen sei ganz klar. Man befindet sich gegenwärtig beimTraktandum 54, dem Vorstoss 2015/015. Einzelne Red-ner, beginnend mit Kathrin Schweizer, haben mitgeteilt,

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015206

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sie würden sich gleichzeitig auch zu weiteren Vorstössenäussern. Das kann man tun. Aber es findet keine gemein-same Beratung statt, sondern jedes Traktandum wirdeinzeln nacheinander abgehandelt.

Paul R. Hofer (FDP) schlägt vor, dass jetzt über das Trak-tandum 54 abgestimmt wird.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) weist Paul Hoferdarauf hin, dass er mit zweierlei Ordnungsanträgen versu-chen könne, darauf hinzuwirken: mit einem Antrag aufSchliessung der Rednerliste oder einem solchen auf Ab-schluss der Beratung.

Paul R. Hofer (FDP) präzisiert, dass er Schliessung derRednerliste beantrage.

://: Der Antrag auf Schliessung der Rednerliste ist still-schweigend angenommen.

Martin Rüegg (SP) erklärt, man befinde sich nun einmalin einer Grundsatzdebatte, und er freue sich, dass dieVorstösse der SP diese ausgelöst haben. Jeder kann hierdas Votum halten, das er für angemessen hält. Er bedau-ert, dies so sagen zu müssen; das richtet sich aber auchan seine Fraktionskollegin Pia Fankhauser. Zu den Aus-führen aus den Reihen der FDP: Natürlich ist das 19.Jahrhundert seit 200 Jahren Geschichte. Man darf aberfragen: Wo sind denn heute die Patrons, die es damalsgab, und die sich quasi im sozialen Wohnungsbau enga-gierten? Wo sind sie geblieben? Die FDP könnte ja einmalmit ihrer Klientel über diesen Punkt reden. Zur SVP: Siehat unter ihren Wählern einen guten Anteil an Menschenmit kleinem Geldbeutel, die auch in entsprechenden Woh-nungen wohnen. Wo ist das Engagement der SVP fürdiesen Teil ihrer Wählerschaft? Sie sieht immer nur aufden einen Teil, den mit den dicken Portemonnaies oderden mittleren. Man sieht ja auch, wohin das führt. Mankann dazu den ehemaligen Gemeindepräsidenten vonGrellingen oder die aktuelle Präsidentin von Waldenburgoder den von Buckten fragen: Es führt zu einem Ausei-nanderklaffen der Gesellschaft, sichtbar letztendlich auchim Wohnungsbau und mit Auswirkungen auch auf dieSozialhilfediskussion. Es kann nicht sein, dass man dasThema so verdrängt, weil es privatwirtschaftlich offenbarnicht mehr möglich ist, Lösungen anzubieten. Es brauchtLösungen, die die Allgemeinheit – von welcher der Land-rat die Vertretung ist – anbietet. Der Votant bittet den Rat,über die Bücher zu gehen. Es besteht ein Problem in die-sem Bereich. Die SP hat ein paar Ansätze aufgezeigt, wieman es vielleicht lösen könnte. Diese sollte man prüfenund darüber berichten. Es geht nicht darum, die DDRwieder aufleben zu lassen. Es geht um ein ernsthaftesProblem.

://: Das Postulat 2015/015 wird mit 41:39 Stimmen bei 1Enthaltung überwiesen.[Namenliste einsehbar im Internet; 14.50]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 224

55 2015/017Postulat von Regula Meschberger vom 15. Januar2015: Preisgünstiger Wohnungsbau im Kanton BL:Neue Instrumente und Wege prüfen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, die Regie-rung nehme das Postulat entgegen.

Rolf Richterich (FDP) nimmt einleitend auf das Votumvon Martin Rüegg zum vorigen Traktandum Bezug. DieVoraussetzungen seien heute vollkommen andere als im19. Jahrhundert. Auch sind es heute vor allem die Pen-sionskassen, die im grossen Stil Wohnungen bauen.Wenn man aber, wie die Linke, deren Mindestsätze mög-lichst hoch halten möchte, damit es höhere Renten gibt,dann steht das im Widerspruch zu der Forderung, dassdieselben Pensionskassen günstigen Wohnraum anbietensollen. Da beisst sich die Katze in den Schwanz. Mankann das Geld nicht unendlich vermehren und unter denMenschen verteilen.

Oskar Kämpfer (SVP) stellt einen Ordnungsantrag. Erbeantragt nicht nur Schliessung der Rednerliste, sonderner will auch, dass die nächsten drei Traktanden jetzt zurAbstimmung gebracht werden. Es haben sich alle im Rah-men ihrer Ideologie frei geäussert, darum dürfte es nichtschaden, wenn man nun zur Abstimmung kommt.

Andrea Heger (EVP) ist gegen globale Abstimmung, dajeder der drei Vorstösse sein spezielles Anliegen habe.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) lässt über denOrdnungsantrag von Oskar Kämpfer auf direkte Be-schlussfassung der Traktanden 55, 56 und 57 abstimmen.

://: Der Ordnungsantrag, die Beratung abzubrechen undzur Abstimmung überzugehen, wird mit 47:33 Stim-men bei 1 Enthaltung angenommen.[Namenliste einsehbar im Internet; 14.53]

Noch bevor das Abstimmungsergebnis vom Präsidentenbekanntgegeben worden ist, erklärt Klaus Kirchmayr(Grüne), er halte es für nicht rechtskonform, dass der Ratdirekt und pauschal zur Beschlussfassung über ein Trak-tandum kommt, das noch gar nicht aufgerufen ist. Dieswürde es ja im Extremfall auch ermöglichen, dass man amAnfang einer Landratssitzung direkt zur Beschlussfassungüber alle Traktanden schreitet. Ein Ordnungsantrag kannnur zum aktuell aufgerufenen Traktandum gestellt werden.Der Votant verlangt, dass dementsprechend vorgegangenwird.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erklärt, dies seigenau das, was jetzt geschehen werde. Oskar Kämpferhat einen Antrag gemäss § 82 Absatz 2 der Geschäfts-ordnung des Landrates gestellt. Hinsichtlich der nachfol-genden Geschäfte soll, nachdem sie einzeln aufgerufensind, jeweils darüber abgestimmt werden, ob direkt übersie abgestimmt wird. Das bedeutet, dass jetzt das Trak-tandum 55 aufgerufen und dann direkt darüber abge-stimmt wird. Dasselbe wird dann mit den folgenden Trak-tanden geschehen.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 207

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://: Das Postulat 2015/017 wird mit 43:40 Stimmen über-wiesen.

[Namenliste einsehbar im Internet; ]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 225

56 2015/018Postulat von Kathrin Schweizer vom 15. Januar 2015:Baurecht statt Verkauf

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, es werdenun zuerst über den Ordnungsantrag von Oskar Kämpferabgestimmt. [Hiergegen wird in ungeordneter DiskussionWiderspruch laut.]

Der Präsident zitiert § 82 Absatz 2 der Geschäfts-ordnung:

«Schluss der Beratung kann auf Antrag beschlossen werden,sofern die Vertreter oder Vertreterinnen der Fraktionen gespro-chen haben und alle Anträge begründet sind.»

Der Landratspräsident stellt fest, der Antrag auf Schlussder Beratung sei von Oskar Kämpfer gestellt [«Nein!»-Rufe aus dem Saal], jetzt sei das Wort frei für die Fraktio-nen, sich zu diesem Antrag zu Wort zu melden. [Stimmen-gewirr im Saal]

Oskar Kämpfer (SVP) erklärt, er habe seinen Antrag imWissen gestellt, dass sich eine weitere Diskussion nichtlohne. Man kann sich jetzt über die Entscheidung desPräsidenten aufregen; das ändert nichts an der Sache. Dadie SVP als grösste Fraktion sowieso immer als erste dasWort hat, kann und wird Oskar Kämpfer seinen Antrag aufSchluss der Beratung auch jeweils beim einzelnen Trak-tandum stellen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt klar, ihm gehe es darum,dass man einen Ordnungsantrag zu einem Traktandumerst dann stellen kann, wenn das Traktandum aufgerufenist. Er hat kein Problem damit, dass Oskar Kämpfer denOrdnungsantrag jetzt stellt, nachdem das Traktandum 56aufgerufen ist. Aber es geht nicht an, dass jemand aufVorrat Ordnungsanträge zu Traktanden stellt, die nochnicht aufgerufen sind.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Auch Christoph Hänggi (SP) findet es nicht toll, solcheAnträge auf Vorrat zu stellen und damit die Debatte im Ratzu unterbinden. Indem sich nun alle zu dem Ordnungs-antrag melden, könnte man dies natürlich verhindern.Damit würde aber die Beratung der Traktanden nochmalslänger dauern.

Genau dies geschehe nun, meint Pia Fankhauser (SP).Sie bittet Oskar Kämpfer im Sinne eines geordneten Ab-laufs, bei jedem Traktandum den Knopf zu drücken. Auchwenn der Antragsteller Vertreter der stärksten Partei imLandrat ist, so bestimmt er deswegen noch lange nicht,

was im Rat läuft.

Oskar Kämpfer (SVP) entgegnet, korrekterweise hättedie Diskussion über drei oder vier Traktanden bereits früh-zeitig unterbunden werden müssen. Nun ist die Diskussi-on geführt, die Positionen sind bezogen, womit sich eineweitere Diskussion erübrigt. Auch wenn sich jetzt jedernochmals äussert, so ändert dies nichts daran, dass dieMeinungen gemacht sind.

Rolf Richterich (FDP) verweist auf die Regeln, die imLandratssaal eingehalten werden sollten. Auch der Land-ratspräsident hat schon daran erinnert. Im Dekret zumLandratsgesetz § 82 ist ziemlich genau ausgeführt, wasgilt. Fakt ist, der Landratspräsident hat keine verbundeneDebatte zu den vier Traktanden angesagt. Nun kann sichjemand beim ersten Traktandum mit Fug und Recht imSinne einer effizienten Beratung gleich zu allen vier Trak-tanden äussern. Trotz allem werden aber alle Traktandeneinzeln beraten, womit es zwingend zu jedem einzelnenTraktandum einen Ordnungsantrag braucht. Und ein Ord-nungsantrag auf Beendigung der Debatte mit anschlies-sender Abstimmung kann erst gestellt werden, wenn jedeFraktion gesprochen hat und wenn alle Anträge begründetsind. – Vielleicht wäre auch eine kleine Pause nötig.

Roman Brunner (SP) ist seit Sommer neu im Rat, undwas hier passiert, befremdet ihn etwas. Es ist davon aus-zugehen, dass jeder sich etwas zu seinem Vorstoss über-legt hat und auch die Gelegenheit erhalten sollte, dazu einVotum abzugeben. Wenn nun Oskar Kämpfer sagt, dasser von Beginn weg die Beratung beenden möchte, so istdies befremdlich, selbst wenn die Argumente teilweisegleich bleiben. Die Chance, sich zu äussern, sollte beijedem Traktandum gegeben sein. [zustimmendes Klopfenvon links]

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) verweist auf § 82Absatz 2, Dekret zum Landratsgesetz (LRG), und meint,nun hätten sich alle Fraktionen zum Ordnungsantrag ge-äussert. Er möchte zur Abstimmung über den Ordnungs-antrag schreiten. [Im Plenum erhebt sich allgemeiner Wi-derspruch.]

Der Präsident bittet um ein Time-Out von 5 Minutenund bittet alle Fraktionspräsidien nach vorne.

[kurze Unterbrechung der Beratung]

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) entschuldigt sichfür die Unterbrechung und bittet das Landratskollegium,wieder seine Plätze einzunehmen.

Die Geschäftsleitung hat das weitere Vorgehen ge-klärt. Gemäss Landratsgesetz gilt folgender Ablauf: Wennnicht vorgängig bei der Traktandenliste eine gemeinsameBeratung gewisser Geschäfte beschlossen wird, so wirdjedes Traktandum einzeln für sich beraten. Bei jedemaufgerufenen Traktandum können verschiedene Ord-nungsanträge gestellt werden. Es gibt einen Antrag aufSchliessung der Rednerliste und einen Antrag auf Schlussder Beratung. Der Antrag nach § 82 Absatz 2 «Schlussder Beratung» kann nicht zu Anfang beim Aufruf einesTraktandums gestellt werden, sondern erst, wenn sich vonallen Fraktionen ein Sprecher zu Wort gemeldet hat. Fürdas weitere Vorgehen bedeutet dies, dass nun jedes Trak-tandum ab Traktandum 56 aufgerufen wird. Jede Fraktionkann sich mit einem Sprecher zum Traktandum äussern.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015208

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Danach kann bei Bedarf ein Antrag auf Schluss der Bera-tung gestellt werden. Über diesen Antrag wird dann abge-stimmt.

Nach Wissen von Hanspeter Weibel (SVP) können allediejenigen, die sich zum Zeitpunkt, in dem der Antraggestellt wird, bereits als Redner angemeldet haben, vorder Behandlung des Ordnungsantrags noch Stellung neh-men.

Dies ist korrekt beim Ordnungsantrag nach § 80 Absatz 1lit. d «Schluss der Rednerliste», im Fall von § 82 Absatz 2«Schluss der Beratung» ist dem nicht so, erklärt Landrats-präsident Franz Meyer (CVP).

Er hält fest, dass die Regierung bereit ist, das Postulatentgegenzunehmen.

Markus Meier (SVP) meint mit Verweis auf die vorher-gehenden Debatten, die SVP werde dagegen stimmen.

Auch die FDP wird aus denselben Gründen nein stimmen,meint Andreas Dürr (FDP).

Klaus Kirchmayr (Grüne) ist sehr erstaunt, dass geradeTraktandum 56 mit den anderen Traktanden in ein unddenselben Topf geschmissen wird. Thema ist eine Immo-bilienstrategie, die in vielen Gemeinden – aber auch beiStiftungen – Usanz ist; Baurecht wird heute gegenübereinem Verkauf bevorzugt. Es scheint ihm fraglich, diesesich eher durchsetzende Strategie nicht einmal prüfen zuwollen. Insbesondere angesichts der Finanz- und Ver-schuldungslage des Kantons ist eine Prüfung sinnvoll.

://: Der Landrat stimmt der Überweisung des Postulats2015/018 mit 44:36 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.19h]

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 226

57 2015/019Postulat von Andreas Bammatter vom 15. Januar2015: Aktiv preisgünstigen Wohnraum ermöglichen –Impulsprogramm für Junge

Der Regierungsrat nimmt das Postulat entgegen, soFranz Meyer (CVP).

Auch hier wird die SVP geschlossen gegen eine Über-weisung stimmen, erklärt Markus Meier (SVP).

Heinz Lerf (FDP) führt aus, die FDP sei sich der schwieri-gen Situation betreffend Wohnraum für junge Menschensehr wohl bewusst. Vorab in der Agglomeration ist güns-tiger Wohnraum Mangelware. Die FDP-Fraktion ist aberder Ansicht, dass das Bereitstellen solcher Wohnungennicht Aufgabe des Kantons sein soll. Die Überweisungwird abgelehnt.

://: Der Landrat stimmt der Überweisung des Postulats2015/019 mit 41:41 Stimmen durch Stichentscheiddes Präsidenten zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.21h]

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 227

58 2015/022Interpellation von Hans-Urs Spiess vom 15. Januar2015: Jagd, Fischerei, Landwirtschaft, Waldwirtschaftund Gemeinden: zusammen vorwärts! SchriftlicheAntwort vom 25. August 2015

Hans-Urs Spiess (SVP) bedankt sich in seiner kurzenErklärung beim Regierungsrat für die Antwort. Er weistdarauf hin, dass der Titel «Gemeinsam vorwärts!» heisse.In Bezug auf die aktuelle Schwarzwildproblematik hält eres für notwendig und dringend, dass die Jagd, die Ge-meinden und vor allem die Landwirtschaft zusammen dasThema diskutieren und sich überlegen, was zu tun ist.

://: Damit ist die Interpellation 2015/022 erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 228

59 2014/387Interpellation von Julia Gosteli vom 13. November2014: Redimensionierung der Bauzonen. SchriftlicheAntwort vom 10. März 2015

://: Die Interpellation 2014/387 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 229

60 2015/123Interpellation von Marianne Hollinger vom 19. März2015: Verdichtetes Bauen – steht sich der Kantonselbst im Weg? Schriftliche Antwort vom 28. April2015

Marianne Hollinger (FDP) beantragt Diskussion.

://: Der Diskussion wird stattgegeben.

Marianne Hollinger (FDP) bedankt sich für die Beant-wortung der Fragen durch die Regierung. Sie sei abernicht ganz zufrieden damit. Es wird lediglich die Ist-Situa-tion dargestellt; visionäre Ideen oder eine Zukunftspla-nung fehlen. Auf die eigentliche Frage, wie die Verdich-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 209

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tung umgesetzt werden kann, lautet die Antwort grossomodo, mittels Quartierplanungen. Bei Wohnsiedlungen istdies sicher eine gute Idee, im Gewerbegebiet scheint diesin vielen Fällen keine geeignete Lösung. Denn bekanntlichsind Quartierplanungen aufwändig, das Verfahren langfä-dig. Kommt beispielsweise ein Betrieb aus dem Auslandoder aus der übrigen Schweiz, mit Interesse an einemGewerbegebiet von überregionaler Bedeutung, ins Basel-biet, und es muss erst eine Quartierplanung erstellt wer-den, die ungefähr ein oder zwei Jahre dauert, und danachentscheidet auch noch die Gemeindeversammlung oderder Einwohnerrat, ob dies tatsächlich realisiert wird, sowird der Bewerber abwinken und sich davon machen. Esmüssen andere, einfachere, pragmatische Möglichkeitengeschaffen werden. Dazu sind Änderungen des kantona-len Gesetzes nötig. Ein kleines Beispiel: In Aesch gibt esein solches Gewerbegebiet von überregionaler Bedeu-tung. Die Bauhöhe wurde nun absichtlich hinauf gesetzt,so dass 5- oder 6-stöckig gebaut werden kann. Dies wur-de sehr gut aufgenommen. Nun kann es aber sein, dassein Betrieb kommt, der einen einstöckigen, drei Meterhohen Bau erstellt, den er nicht unterkellert, und die Park-plätze sind oberirdisch. Das ist alles erlaubt. Eine Ein-sprache dagegen ist nicht möglich, d.h. man hat gar nichtsin der Hand, um all die hehren Ziele, die in schönen Wor-ten niedergeschrieben sind, in die Tat umzusetzen. Dahersollten Regierung und Gemeinden zusammen die kan-tonale Gesetzgebung anpassen, um den Gemeinden ei-nen sinnvollen Handlungsspielraum zu ermöglichen. Derknappe Boden soll – in für die nachfolgenden Generatio-nen verantwortungsvoller Weise – so gut wie möglichgenutzt werden können.

Klaus Kirchmayr (Grüne) stimmt seiner Vorrednerin zu.Insbesondere bei der Umnutzung und Nutzung von Indu-striebrachen erachtet auch er die heutigen Instrumenteals deutlich zu schwach. Es gibt noch zu hohe Anreize,auf die grüne Wiese zu bauen und zu wenige Anreize zurUmnutzung von Industrieland. Durch ein entsprechendesAnreizsystem ist hier aber einiges möglich – mit etwasweniger Regulierungen in den Industriebrachezonen bei-spielsweise; insbesondere wenn damit eine verdichteteNutzung des knappen Bodens zu erreichen ist.

Handlungsbedarf ist klar gegeben. Es gibt im Kantongroße Industriebrachen, die sowohl gewerblich wie auchfür Wohnraum schlecht genutzt sind. Dieses Potenzial giltes zu nutzen. Auch aus Umweltgründen ist hier eine ver-stärkte Förderung angezeigt. Laufend wertvolles Kultur-land und grüne Wiesen zu überbauen, ist nicht, was manwill. Bestehende Industriebrachen sind besser zu nutzen.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) wendet ein, zurLösung solcher Spezialfälle sei die Quartierplanung tat-sächlich das pragmatischste und unbürokratischste In-strument. Alle anderen Lösungen verlangen eine Zonen-planänderung auf kantonaler oder kommunaler Ebene.Klar ist auch, dass sich beim Baubewilligungsverfahrensowohl die kantonale wie die kommunale Baubewil-ligungsbehörde an die gegebenen Vorschriften haltenmüssen. Andere, visionäre Vorschläge zur Umsetzungnimmt die Baudirektorin gerne entgegen. Damit würdenaber Gesetzesänderungen einhergehen, möglicherweisesogar Volksabstimmungen und Einschränkungen durchdie Mitwirkungsrechte. Ein Quartierplan kann je nachdemschnell durchgezogen werden, wenn alle mitmachen.

://: Damit ist die Interpellation 2015/123 erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 230

61 2015/025Interpellation von Christine Koch vom 15. Januar2015: Hindernisfreies Bauen. Schriftliche Antwort vom14. April 2015

Christine Koch (SP) verlangt die Diskussion.

://: Der Diskussion wird stattgegeben.

Christine Koch (SP) hat folgende Zusatzfragen: Warumist die SIA-Norm 500 beim hindernisfreien Bauen im Kan-ton Baselland nicht als gesetzliche Norm verankert? Wa-rum gibt es innerhalb der Verwaltung keine Fachstelle fürhindernisfreies Bauen? Wenn es die ProCap macht, wirdsie dafür bezahlt? Wird sie aber nicht bezahlt, so wird siewohl kaum ihr Know-How gross zur Verfügung stellenkönnen. In der regierungsrätlichen Antwort heisst es, derKanton habe eigene Fachleute mit dem technischenKnow-How. Haben diese dann einfach ein ‘Kürsli’ be-sucht? Die Landrätin macht sich ein wenig Sorgen ange-sichts der zu erwartenden demografischen Entwicklungenin den nächsten 10 bis 30 Jahren. Ihres Erachtens bestehtHandlungsbedarf.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) zu Frage 1: DieSIA-Normen sind keine Gesetzesnormen, sondern Emp-fehlungen des schweizerischen Ingenieur- und Architek-tenverbandes, die sich ihrerseits auf die geltenden Ge-setzesregelungen abstützen. Wenn sich der Bauherr aufdie SIA-Normen abstützt, so hält er sich an die Regeln derBaukunst.

Zum Thema Fachstelle gab es schon einen Vorstossvon Georges Thüring, und Landrätin Hollinger hat einenentsprechenden Vorstoss betreffend ‘Fachstellenitis’ ein-gereicht, erinnert die Baudirektorin. – Die Experten desKantons werden für die Ansprüche des behindertenge-rechten Bauens in Weiterbildungen geschult. Im Zuge desVorstosses Hollinger wollte man aber dafür nicht eineeigene Fachstelle einrichten, sondern das behindertenge-rechte Bauen sollte in die bereits bestehende Arbeit miteinfliessen. Es ist heute bei allen Neubauten Standard.Die entsprechenden Schulungen gibt es. ProCap liefertzusätzlich nützliche Inputs. Die Regeln der fachgerechtenAusführung am Bau muss heute jeder intus haben.

Pia Fankhauser (SP) wird immer wieder konfrontiert mitLeuten, die im genossenschaftlichen Alterswohnbau et-was unternehmen möchten. Woher erhalten diese Infor-mationen? Ist der Kanton bereit, Unterlagen und Know-How etc. zur Verfügung stellen?

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) meint, so langedie Fragestellung in den Aufgabenbereich respektive dieZuständigkeit des Kantons fällt, können die entsprechen-den Fachleute Auskunft geben. So können etwa Fragen

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015210

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zur Baubewilligung beantwortet werden. Konkrete bau-technische Fragen – beispielsweise wie ein Lift eingebautwerden soll – sind jedoch Sache des Bauherrn.

://: Damit ist die Interpellation 2015/025 erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 231

62 2015/027Interpellation von Felix Keller vom 15. Januar 2015:Bundesrat ermöglicht weitere Entwicklung besiedelterGebiet um Flughafen Zürich – und in Basel? Schriftli-che Antwort vom 3. März 2015

Felix Keller (CVP) beantragt Diskussion.

://: Der Diskussion wird stattgegeben.

Felix Keller (CVP) führt aus, dass die Einreichung derInterpellation schon eine Weile zurück liege, ebenso wiedie relativ speditive Beantwortung durch die Regierung.Nun hat sich brandaktuell aber einiges geändert am Flug-hafen. Trotzdem zeigt die Beantwortung der Fragen einwenig auf, wo die Problematik liegt. Positiv zu werten ist,dass der Regierungsrat die Lockerung der LSV ablehnendbeurteilt (falscher Ansatz). Es wird aber klar, dass vorallem im Gebiet Kleinfeld in Allschwil zwischen 22 und23 Uhr die Immissionsgrenzwerte überschritten werden.Dies ist ein Alarmzeichen. Handlungsbedarf ist angesagt.Vor allem aus Allschwiler Sicht wird verständlicherweiseDruck gemacht, um eine Einhaltung der Grenzwerte zuerreichen, damit ein Schlafengehen schon um 22 Uhrmöglich ist und nicht erst um 23 Uhr.

Einerseits hat nun der Flughafen mit dem Fabec eineneue Dynamik erhalten und andererseits schreibt derRegierungsrat in seiner Antwort auf Frage 1, dass derVerwaltungsrat «in zeitlicher Hinsicht zunächst die The-matik der Risikoanalyse behandeln» möchte. Daher dieFrage an Regierungsrätin Sabine Pegoraro: Wie weit istdie Risikoanalyse und welches sind die konkreten Aus-wirkungen von Fabec?

Rahel Bänziger (Grüne) entnimmt der Antwort des Regie-rungsrates auf Frage 1, dass «die Frage der Betriebs-zeitenregelung angegangen und dafür eine Studie überdie wirtschaftlichen Auswirkungen von Betriebszeiten-änderungen am Flughafen in Auftrag gegeben» werde.Sie macht beliebt, zusätzlich zu der Studie über die wirt-schaftlichen Auswirkungen auch eine Studie über die ge-sundheitlichen Auswirkungen, die eine solche Betriebs-zeitenerweiterung nach sich zieht, in Arbeit zu geben.Damit könnten die wirtschaftlichen Auswirkungen dengesundheitlichen gegenüber gestellt und dann entschie-den werden, ob insgesamt das Risiko tragbar ist.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) hält fest, dassseit Beantwortung der Interpellation tatsächlich einiges inBewegung gekommen sei. Der schon lange gestellte Auf-trag des Landrates betreffend Aktualisierung der Risiko-

analyse wurde von ihr selbst im Verwaltungsrat des EAPeingebracht. Die Analyse ist in Arbeit und wird in etwa einbis zwei Jahren vorliegen. Man sei sozusagen von demEntscheid Fabec überrollt worden. Damit werden die inter-nationalen Luftlinien anders geregelt, was am EAP zumehr Direktstarts führt. Die Regierungen Basel-Stadt undBaselland waren beide sehr empört über das Vorgehen.Zuerst war unklar, ob es überhaupt eine Neuregelung gibt,und schliesslich wurde man mit dem Entscheid konfron-tiert, ohne dass die Regierungen BS und BL miteinbezo-gen waren. Sowohl Regierungsrat Christoph Brutschin wieauch Sabine Pegoraro haben bei Bundesrätin Doris Leut-hard ohne Erfolg interveniert und mussten sich die ent-sprechenden Informationen mühsam beim neuen Flugha-fendirektor (ehemals Vizedirektor des Bazl) selbst be-schaffen. So geht es nicht. Die beiden Regierungen wer-den sich intensiv dafür einsetzen, dass der EAP in derVereinbarung darauf hinwirkt, eine Senkung der Direkt-starts auf ein Minimum zu erreichen. Wenig zuversichtlichstimmt die Regierungsrätin allerdings, dass auch in Genfdas Flugregime ändert. Dort sind bekanntlich etwas mehrDirektstarts auf französischem Gebiet vorgesehen. Essteht zu befürchten, dass nun in Bezug auf Basel-Mulhou-se von französischer Seite darauf hingewirkt wird, dieSchweizer Seite etwas mehr zu belasten. Ein solcherKuhhandel geht ihres Erachtens aber nicht an. Die beidenRegierungen verlangen in einem gemeinsamen Schreibenan Bundesrätin Leuthard und ans Bazl die Beantwortungihrer Fragen und eine für die Region Basel verträglicheUmsetzung von Fabec.

Betreffend Wirtschaftlichkeit wird die Risikoanalyseeinige Aufschlüsse geben können. Den Wunsch nacheiner Studie über die gesundheitlichen Auswirkungenwird die Regierungsrätin im Verwaltungsrat einbringen.Allerdings wird dieses Anliegen kaum auf große Zustim-mung stossen und höchstwahrscheinlich zum Scheiternverurteilt sein. Im Rahmen der Risikoanalyse werden abereinige Aussagen zu diesem Aspekt enthalten sein.

://: Damit ist die Interpellation 2015/027 erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 232

63 2015/230Interpellation von Roman Klauser vom 4. Juni 2015:Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen. SchriftlicheAntwort vom 1. September 2015

Roman Klauser (SVP) bedankt sich für die umfassenderegierungsrätliche Antwort und gibt eine kurze Erklärungab: Mit der Interpellation werden auch gewisse Fragenfinanzieller – und nicht nur lärmtechnischer – Natur ge-stellt. Auch wurde gefragt, ob je irgend etwas von den aufdie Flüge erhobenen Gebühren zurück geflossen sei. Inder regierungsrätlichen Antwort heisst es, dass u.a. Ge-bühren auf Flüge erhoben werden, die ausserhalb dernormalen Flugzeiten erfolgen und dass die Einnahmenaus der Lärmgebühr vollumfänglich für Schallschutzmass-nahmen verwendet werden. Gewinnausschüttungen wur-den in der Vergangenheit noch nie vorgenommen. An

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 211

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folgendem Satz, der zu den vorangehenden Voten passt,stört sich Roman Klauser besonders: «Das AIP France(französische Luftfahrtbehörde) hat aber nie eine Limitie-rung der Anzahl Direktstarts vorgeschrieben». Das heisst,die Franzosen können die Abflüge gestalten, wie und wosie wollen, und die Region Basel hat keine Chance, ir-gendwie zu intervenieren.

://: Damit ist die Interpellation 2015/230 erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 233

64 2015/103Interpellation von Jürg Wiedemann vom 5. März 2015:Empfindlichkeit der Screening-Methode verschlech-tert. Schriftliche Antwort vom 28. April 2015

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) verlangt dieDiskussion.

://: Der Diskussion wird stattgegeben.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) bedankt sich fürdie Beantwortung der Fragen. Mit der Haltung, die denAntworten zu entnehmen ist, sei er nicht ganz einverstan-den. Dies erläutert er an folgendem Beispiel: Wenn dieIWB, die das Trinkwasser der Hardwasser AG untersucht,die Bestimmungsgrenze von 1 Nanogramm (ng) auf100 ng verschlechtert, so stellt sich ihm ein grosses Fra-gezeichen. Denn normalerweise wird man immer genauerund immer besser, bei der IWB ging es aber immerschlechter. Und dies ist nicht der einzige Vorstoss zu demThema. Es ist bedenklich, wenn im Laufe der Debatteheraus kommt, dass die IWB falsche Aussagen macht.

Problematisch ist es insbesondere dann, wenn dasBundesamt für Gesundheit zwischen 2009 und 2013 dieBestimmungsgrenze auf 75 ng pro Liter festlegt – undnicht 100 ng. Also liegt man deutlich zu hoch. Dies istschlicht nicht zulässig. Kommt hinzu, dass bei denScreening-Methoden die Fehlerquote bei 50 % liegt. Somitwäre das absolute Minimum eine Bestimmungsgrenze von37 ng. Nun kann man natürlich einwenden, die IWB liegeauf Stadtbasler Boden. Es ist richtig, dass die BL-Regie-rung gegenüber der IWB keine Weisungsbefugnis hat.Trotz allem wünscht sich Jürg Wiedemann ein aktiveresVorgehen, ein stärkeres Insistieren, damit wenigstens dieBundesregelungen eingehalten werden.

Insgesamt stellt Jürg Wiedemann als ‘Urgrüner’ fest,dass die Chemiefirmen mit Samthandschuhen angefasstwerden; dies gilt auch für die letzten zehn Jahre unter denvorangehenden Regierungen. Einerseits sind diese Fir-men zwar ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Region.Es muss mit ihnen verhandelt werden und Kooperation istnotwendig. Andererseits geht es aber um das Trinkwasservon über 200'000 Menschen in der Region. Hierbei darfauch mit den Chemiefirmen etwas härter verhandelt wer-den, ebenso wie mit der IWB.

Andi Trüssel (SVP) widerspricht der Aussage, dass die

Chemie oder Pharma mit Samthandschuhen angefasstwerde, vehement. Er selbst fungiert als externer Projekt-leiter für die Entsorgung von Lindan auf französischerSeite, welche eine Viertelmilliarde kostet; und dies freiwil-lig, betont er. Sein Eindruck ist nicht, dass das Amt fürUmweltschutz und das Lufthygieneamt, welche vonSchweizer Seite aus die Entsorgung begutachten, bemes-sen und ‘beschnüffeln’, mit Samthandschuhen vorgehen.Allein die selbst bezahlten Messungen kosten Millionen.Um sich ein Bild von den immer wieder ‘herum-geisternden’ Nanogramm machen zu können, fügt AndiTrüssel folgendes Beispiel an: Man stelle sich ein Bassinvon 50 x 20 Metern mit einer Tiefe von 2 Metern vor. Wirftman einen halben Würfelzucker hinein, so ergibt dies proLiter 1 ng Zucker. Wirft man ins selbe Becken 50 Würfel-zucker, so ist man bei 100 ng Zuckergehalt. Hier gilt es,die Verhältnismässigkeit zu wahren. Ist es wirklich richtig,bis auf eine Genauigkeit von 1 ng oder noch tiefer zuscreenen?

Laut Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) trifft dasvorgeführte Beispiel nicht den wesentlichen Punkt. Ent-scheidend ist, dass das Bundesamt für Gesundheit Tole-ranzwerte vorgibt. Die Kantone sollten diese einhalten.Wenigstens die minimalen, vom Bund vorgegebenen Be-dingungen müssen konsequent eingehalten werden.Klammerbemerkung: In der Zwischenzeit wurde derGrenzwert wieder auf 100 ng hinauf gesetzt, was aberimmer noch bedeutet, dass ab 50 ng gemessen werdenmüsste.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) stellt voran, siesei zwar keine ausgewiesene Screening-Expertin. In ihrerZeit als amtierende Baudirektorin ist ihr aber klar gewor-den, dass sich die BUD und Landrat Wiedemann in die-sem Punkt nie einig werden. Egal, welche Antwort von derBUD kommt, Jürg Wiedemann ist nicht einverstanden. Dieimmer wieder vorgebrachte Behauptung, die BUD würdedie Gesetze und Vorschriften nicht einhalten, konnte nochnie bewiesen werden. Im Gegenteil, die BUD hält sich andie Vorschriften, das Screening wird mit der nötigen Sorg-falt überwacht. Selbstverständlich wird dort eingegriffen,wo etwas nicht stimmt.

://: Damit ist die Interpellation 2015/103 erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 234

65 2015/213Interpellation von Jürg Wiedemann vom 21. Mai 2015:Deponie Soyhières im Jura ist undicht. SchriftlicheAntwort vom 30. Juni 2015

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) bedankt sich ineiner kurzen Erklärung für die regierungsrätliche Antwort.Ihm falle allerdings eine Differenz in den Aussagen derRegierung BL und denjenigen der Regierung des KantonsJura auf. Von der jurassischen Regierung wurden be-stimmte Aussagen gegenüber den Umweltverbändengemacht, die von ihm noch nicht verifiziert werden konn-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015212

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ten. Daher geht er vorerst ‘wohlwollend’ davon aus, dassderen Aussagen falsch sind und die der Regierung BLrichtig. Möglicherweise wird er jedoch auf das Themazurück kommen.

://: Damit ist die Interpellation 2015/213 erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 235

66 2015/158Interpellation von Rolf Richterich vom 16. April 2015:Ausbau des Hochleistungsstrassennetz in der RegionBasel. Schriftliche Antwort vom 7. Juli 2015

Rolf Richterich (FDP) verzichtet auf weitere Ausführun-gen.

://: Damit ist die Interpellation 2015/158 erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

Nr. 236

67 2015/159Interpellation von Brigitte Bos vom 16. April 2015:Zwischennutzungen auf dem Areal GB Laufen 1535 imHalte von 3905 m2. Schriftliche Antwort vom 15. Sep-tember 2015

://: Die Interpellation 2015/159 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 237

68 2015/229Interpellation von Miriam Locher vom 4. Juni 2015:Vergabepraxis bei Zwischennutzungen im Kanton BL.Schriftliche Antwort vom 25. August 2015

Miriam Locher (SP) bedankt sich für die ausführlicheAntwort.

://: Damit ist die Interpellation 2015/229 erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 238

69 2015/276Interpellation von Gerhard Schafroth vom 25. Juni2015: Neubau Waldenburgerbahn. Schriftliche Ant-wort vom 25. August 2015

Daniel Altermatt (glp) wünscht die Diskussion.

://: Der Diskussion wird stattgegeben.

Daniel Altermatt (glp) geht es in erster Linie um den er-sten Satz in der regierungsrätlichen Antwort, lautend:

«Einleitend ist festzuhalten, dass die Interpellation aufgrund desUmfangs an Fragen den Charakter eines Postulats hat. DerLandrat wird deshalb gebeten, derart umfangreiche Fragestel-lungen in Form von Postulaten an die Regierung zu überwei-sen.»Die Argumentation, dass die Anzahl von Fragen die

Form eines Vorstosses bestimmen soll, sei ‘interessant’.Er bittet den Regierungsrat um nähere Erläuterung.

[Von Regierungsseite wird auf eine Stellungnahme ver-zichtet. – Im Plenum erhebt sich Widerspruch]

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) stellt klar, dass inder Diskussion zu einer Interpellation zwar eine Fragegestellt werden kann. Es besteht aber in diesem Fall keineGarantie auf eine Antwort.

://: Damit ist die Interpellation 2015/276 erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 239

70 2015/007Interpellation von Hans-Jürgen Ringgenberg vom 15.Januar 2015: Warum lässt die Staatsanwaltschaft Ein-brecher laufen? Schriftliche Antwort vom 14. April2015

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) verlangt die Diskussi-on.

://: Der Diskussion wird stattgegeben.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bedankt er sich vor-weg für die Antworten der Regierung. Er habe mit seinerInterpellation auf den Bericht der entsprechenden Fach-kommission reagiert, die gewisse Mängel bei der Staats-anwaltschaft aufgedeckt hat. Die Interpellation soll nichtals Eingriff in die Judikative verstanden werde.

Tatsache ist, dass die Regierung die Aufsicht über dieStaatsanwaltschaft hat. Der Antwort konnte Hans-JürgenRinggenberg entnehmen, dass aufgrund der Anträge undEmpfehlungen der Fachkommission entsprechende regie-rungsrätliche Aufträge von Seiten Sicherheitsdirektioneingeflossen sind. Über den aktuellen Stand der Dinge istder Interpellant nicht informiert. Hierzu wird allenfalls einnächster Bericht der Fachkommission mehr aussagenkönnen.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 213

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Zu Frage 3 betreffend Aufstockung des Grenzwacht-korps wurden auf Bundesebene gewisse Entscheidungengefällt. Kann Regierungsrat Isaac Reber etwas über denaktuellen Stand der Dinge aussagen? Der letzte Schrittdazu fand bekanntlich im Oktober 2014 statt.

Bezüglich Geldstrafen hält die regierungsrätliche Ant-wort fest, dass das Strafgesetzbuch (StGB) betreffendSanktionenrecht in Revision ist. Wie ist der dortige Standder Dinge?

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) beantwortet die ersteFrage betreffend Grenzwache wie folgt: Sowohl der Kan-ton Basel-Landschaft als auch der Kanton Basel-Stadthaben zu diesem Thema eine Standesinitiative einge-reicht. Das Geschäft wird zurzeit in Bern behandelt. An-dreas Dürr und der Votant waren vor einer Woche in Bernund konnten bei dieser Gelegenheit ihren Standpunktvertreten. Erfreulich ist, dass auch die ständerätliche Si-cherheitskommission klar anerkannt hat, dass ein dringen-der Aufstockungsbedarf gegeben ist. Inhaltlich bestehtEinigkeit. Allerdings hat die ständerätliche Kommission dieStandesinitiative mit 6:4 Stimmen bei zwei Enthaltungenabgelehnt. Das Argument war, dass der Grenzwache nichtvorgeben werden solle, wo sie ihr Personal einzusetzenhabe. Der Votant kann die Argumentation teilweise nach-vollziehen. Wenn wirklich effizient gearbeitet werden soll,muss das Personal dort eingesetzt werden, wo es amwichtigsten, am dringlichsten und am erfolgsver-sprechendsten ist. Die Forderung nach einer Aufstockungin der Region Nordwestschweiz, im Grenzwachkorps Ihatte den Hintergrund, dass der Kanton Basel-Landschaftder belegbaren Überzeugung war, dass die Region in derVergangenheit nicht in dem Masse berücksichtigt wurde,wie dies die Sachlage erfordert hätte.

Das Geschäft ist nach wie vor pendent. Der KantonBasel-Stadt wird in der Finanzkommission angehört wer-den. Es wird sich zeigen, wie das Geschäft im Ständerataufgenommen wird. Man wird aber sicherlich nach Mög-lichkeit versuchen, Einfluss zu nehmen.

Wenn die Aufstockung beschlossen ist, wird es einenMoment dauern, bis die Leute effektiv vor Ort sind. DasPersonal muss rekrutiert und ausgebildet werden. Dasbraucht eine gewisse Vorlaufzeit. Die Dringlichkeit isttrotzdem gegeben. Das zusätzliche Personal wird auch inzwei bis drei Jahren dringend sein. Deshalb ist wichtig,dass nun gehandelt wird.

Zur zweiten Fragen bezüglich der Änderung desSanktionenrechts: Das ist mittlerweile eine epische Ge-schichte. Der Votant weiss nicht, ob das Geschäft bereitsabgeschlossen ist. Der Kanton Basel-Landschaft hat sichin der Vernehmlassung dezidiert für eine Abschaffung desVorranges der Geldstrafe vor der Haftstrafe ausgespro-chen. Aus Sicht des Regierungsrates ist dieses Prinzip alsGrundprinzip nicht richtig. Der Regierungsrat hat sich klardafür ausgesprochen, dass die bedingte Geldstrafe wiederabgeschafft wird. Der Stand wird nachgefragt und dasResultat der Abklärung Hans-Jürgen Ringgenberg über-mittelt.

://: Damit ist die Interpellation 2015/007 erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 240

71 2015/008Interpellation von Marianne Hollinger vom 15. Januar2015: KESB. Schriftliche Antwort vom 24. März 2015

Marianne Hollinger (FDP) beantragt die Diskussion.

://: Dem Antrag wird stillschweigend stattgegeben.

Marianne Hollinger (FDP) möchte zur Behörde als sol-che und zum Einbezug der Wohngemeinde sprechen.Zunächst dankt die Votantin der SID für die ausführlicheAntwort.

Zu den Behörden: Mit dem neuen Bundesgesetz gingdie Kompetenz von den Gemeinden weg , in welchendiese Funktion meistens von den Gemeinderäten wahr-genommen wurde. Heute ist es eine Fachbehörde. Darankann nichts geändert werden. Damit ist zweifellos mehrFachwissen vorhanden. Ob das auch mehr Menschenver-stand bedeutet, ist nicht zwangsläufig sicher. Es gibt einengrossen Unterschied: Die Gemeindebehörden bestandenaus vom Volk gewählten Personen, welch in den Gemein-den bekannt waren. Bei den Spruchkörpern der KESBhandelt es sich um Staatsangestellte, welche in der Regelanonym sind. Die Leute kennt man nicht. Es ist einfachdie KESB. Dieser Problematik muss Beachtung geschenktwerden.

Zum Einbezug der Gemeinden, welcher im Momentnicht stattfindet: Die Votantin teilt die Meinung von Regie-rungsrat Isaac Reber, dass es nicht sein kann, dass Ge-meinden aufgrund von finanziellen Erwägungen Entschei-de beeinflussen. Es muss der beste Entscheid getroffenwerden. Die Entscheidungskompetenz liegt bei der KESB,wo sie auch bleiben soll. Allerdings kann es sein, dass inder Gemeinde Kenntnisse über die familiäre Situationoder frühere Vorkommnisse vorliegen. Solche Kenntnissekönnten der KESB als Grundlage für die Entscheidungs-findung dienen. Das sollte unbürokratisch möglich sein.

Heute Morgen wurde gesagt, dass die KESB auchFehler machen könne. Das ist so. Fehler passieren, wogearbeitet wird. Sie dürfen jedoch dann nicht passieren,wenn sie durch den Informationsaustausch mit der Ge-meinde hätten vermieden werden können. Das Wissender Gemeinden wird von der KESB nicht abgeholt.

Die Votantin ermuntert Regierungsrat Isaac Reber,das Postulat zu beantworten, welches er entgegengenom-men hat. Darin geht es um den Einbezug der Gemeinden.Das Kindswohl muss höher gewichtet werden als der Da-tenschutz.

Peter Riebli (SVP) schliesst sich den Worten der Vorred-nerin an. Zu einem anderen Aspekt der Antwort von Re-gierungsrat Isaac Reber: Der Regierungsrat hat ausge-führt, dass bei einer Schadenersatzforderung, welchekausal auf einen Entscheid der KESB zurückzuführen sei,der Kanton schadenersatzpflichtig werde. Er habe jedochdie Möglichkeit, dies auf die für die KESB-Behörden ver-antwortlichen Gemeinden abzuwälzen. Das ist nicht ein-leuchtend, weil die Gemeinden nicht konsultiert werden

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015214

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und auch nicht die Möglichkeit haben, zu den EntscheidenStellung zu nehmen. Sie sind auch nicht einsprachebe-rechtigt. Schlussendlich müssen sie jedoch für etwas be-zahlen, von dem sie weder wussten, dass es gemachtwird, noch dazu ihre Meinung abgeben konnten. Deshalbist die Motion von Michael Herrmann so wichtig. Sie solltedeshalb äusserst dringlich beantwortet und behandeltwerden.

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) stellt einleitend fest,dass die Trägerschaft auf ausdrücklichen Wunsch derGemeinden nicht beim Kanton, sondern bei den Gemein-den liege. Die Gemeinden sind die Träger der KESB. Da-raus ergibt sich auch die Regresshaftung.

Dort, wo es sinnvoll und möglich ist, sollen die Ge-meinden Einfluss nehmen können. Das können sie imÜbrigen heute schon. Die Gemeinden sind die Anstel-lungsbehörde für die Angestellten der KESB. Die Behördearbeitet auch nicht für sich, sondern unter der Federfüh-rung der beteiligten Gemeinden.

Der Regierungsrat nimmt das Anliegen ernst und wirddie Vorstösse entsprechend beantworten.

://: Damit ist die Interpellation 2015/008 erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

Nr. 241

72 2015/104Interpellation von Jürg Wiedemann vom 5. März 2015:Aufsicht über die KESB. Schriftliche Antwort vom 2.Juni 2015

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) beantragt dieDiskussion.

://: Dem Antrag wird stillschweigend stattgegeben.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) nimmt es vor-weg: Der Votant kann nicht beurteilen, ob die KESB einegute oder eine schlechte Arbeit macht. Festgestellt wer-den kann jedoch, dass die KESB in den letzten Jahrenimmer wieder in den Schlagzeilen ist. Es handelt sich umein sehr sensibles, emotionales Thema. Es stellt sich dieFrage, ob es Möglichkeiten gibt, wie die KESB entlastetund wie festgestellt werden kann, ob die KESB eine guteArbeit macht oder nicht. Momentan obliegt die Aufsichtdem Regierungsrat. Bei der Staatsanwaltschaft gibt eseine Fachkommission. Es ist bekannt, was diese bewegenkonnte. Es stellt sich die Frage, ob bei der KESB nicht einanaloges System wie bei der Staatsanwaltschaft einge-führt werden könnte.

Der Regierungsrat hat in seiner Antwort angedeutet,dass so etwas geprüft werden soll bzw. so etwas möglichist. Der Votant wünscht, dass der Regierungsrat nochetwas genauer sagen würde, wie genau er sich dies vor-stellen könnte und bis wann eine solche Änderung desAufsichtssystems möglich wäre.

Hanspeter Weibel (SVP) weist darauf hin, dass es bereitseine Lösung gebe. Die Aufsicht über die KESB hat derRegierungsrat. Die Oberaufsicht obliegt der GPK.

Parallelen dazu bestehen mit dem Nachrichtendienst.Dort obliegt die Aufsicht ebenfalls dem Regierungsrat. Die

GPK als Oberaufsichtskommission prüft jeweils, inwieweitdie Aufsicht durch den Regierungsrat wahrgenommenwird.

Die GPK wird in nächster Zeit das Gespräch mit Re-gierungsrat Isaac Reber suchen, um zu schauen, wie erseine Aufsichtspflicht in Bezug auf die KESB wahrnimmt.Dazu gilt es noch einige Fragen zu klären. Grundsätzlichist es so, dass der Regierungsrat in seiner Aufsichtsfunkti-on Einsicht in die Akten bekommen muss. Die GPK wirdprüfen, inwieweit und wie seriös er dies getan hat.

Das grosse Problem ist, dass sehr viele Leute an dieMedien gelangen und ihre Geschichte erzählen. DieKESB-Behörden können und dürfen jedoch aufgrund desDatenschutzes nicht darauf antworten. Das führt zu einemeinseitigen Bild. Es gäbe noch ein paar andere Beispielefür einseitige Bilder.

Es ist in der Tat wichtig, dass Aufsicht und Oberauf-sicht seriös ausgeübt werden. Allerdings braucht es dazueinen gewissen zeitlichen Vorlauf.

Markus Dudler (CVP) erklärt, er sei in der GPK Arlesheimtätig. Es gehört auch zu den Aufgaben der kommunalenGPK, die KESB zu überprüfen, soweit dies aufgrund desDatenschutzes möglich ist.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) will HanspeterWeibel nicht zu nahe treten. Der Votant geht nicht davonaus, dass sich Hanspeter Weibel als Politiker gleichsetzenmöchte mit den Mitgliedern in einer Fachkommission. Dassind Personen, die tagtäglich nichts anderes tun, die insMetier eingearbeitet sind. Diese arbeiten auf einem sehrhohen Niveau. Es ist bekannt, welche Mängel diese Fach-kommission aufzeigen konnte.

Die GPK leistet die Arbeit, wie sie für eine Kommissi-on des Landrates möglich ist. Wird von einer Fachkom-mission gesprochen, wird dabei an explizit spezialisiertePersonen gedacht, welche die Aufsicht wahrnehmen sol-len. Diese würden nach Überzeugung des Votanten we-sentlich mehr finden als eine Kommission des Landrates.

Hanspeter Weibel (SVP) stellt einleitend fest, es sei im-mer schwierig, wenn man einen Lehrer belehren wolle.

Es gibt in diesem Verfahren auch das Beschwerde-verfahren. Wenn jemand mit einem Entscheid der KESBnicht einverstanden ist, besteht eine Beschwerdemöglich-keit. Solche Beschwerden werden von Fachleuten beur-teilt. Zur Überprüfung, ob Abläufe gesetzeskonform ablau-fen und ob die richtigen Personen angehört werden etc.,braucht es keine spezielle Ausbildung. Abgesehen davongibt es in der GPK 15 Personen mit unterschiedlichenFähigkeiten. Es braucht keine weitere Kommission.

Andi Trüssel (SVP) möchte der GPK einen Zusatzauftragerteilen: Die GPK sollte überprüfen, ob die Qualität mitden höheren Kosten auch gestiegen sei. Die GemeindeFrenkendorf bezahlte früher CHF 30'000 bis 40'000. Heu-te bezahlt die Gemeinde zwischen CHF 180'000 bis200'000 bei einer gleichbleibenden Anzahl Fälle.

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) möchte nicht vielhinzufügen. Es ist wichtig, dass im Landrat nicht falscheVorstellungen bestehen.

Wenn jemand mit einem Entscheid nicht einverstan-den ist, obliegt es dem Gericht zu prüfen, ob der Ent-scheid materiell richtig war.

Die administrative Aufsicht liegt bei der SID. Die SID

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 215

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darf einen Entscheid weder verändern noch kassieren.Das wurde vom Gesetzgeber so festgelegt: Das Gerichtist die Instanz, welche die Entscheide überprüft. Mit ande-ren Worten: Die SID vollzieht eine administrative Aufsicht.

Das Vormundschaftsamt wurde als Folge der Über-tragung der Aufgabe an die Gemeinden aufgehoben. Da-mit einherging auch der entsprechende Geldtransfer.Auch die Amtsvormunde gibt es nicht mehr. Diese wurdenaufgehoben. Allerdings bestehen weiterhin Ressourcenvon Leuten, die kompetent und fachkundig sind, um dieAufsichtsaufgabe wahrnehmen zu können.

Mit der Aufsicht müssen Erfahrungen gesammelt wer-den. Der Votant erinnert an die Landratsdebatte zur Vorla-ge und an die Haltungen der Gemeinden. Die heutigeSituation entspricht nicht dem Wunsch der Träger. Es wardamals auch nicht der Wunsch des Parlamentes. Man hatsich immer für eine zurückhaltende Aufsicht ausgespro-chen. Es ist jedoch notwendig und wichtig, dass Aufsichtstattfindet. Sollte der Regierungsrat feststellen, dass Ver-änderung angezeigt sind, wird er diese dem Landrat be-antragen.

Der Votant weist darauf hin, dass auch im Vorgänger-modell mit den Vormundschaftsbehörden Fehler nichtausgeschlossen gewesen seien. Das wissen alle in die-sem Saal. Man muss ehrlich sein. Wo es etwas zu ver-bessern gibt, muss kritisch hingeschaut werden. Es be-steht sicherlich noch Verbesserungspotential. Es ist auchnicht so, dass alle KESB gleich funktionieren. Es gehörtauch zu den Aufgaben der KESB, voneinander zu lernen.Es handelt sich um eine wichtige und sehr empfindlicheAufgabe, die möglichst gut wahrgenommen werden muss.Diese Verantwortung tragen der Kanton und die Gemein-den gemeinsam.

Marianne Hollinger (FDP) möchte kurz anmerken: Eswurde recht locker gesagt, dass gegen die EntscheideEinsprache erhoben werden könne. Das ist so.

Wenn Eltern das Sorgerecht weggenommen wird,passiert dies meistens in einer schlechten Situation. Dasist der Super-Gau. Solche Entscheide sollten so gut wiemöglich abgestützt werden. Aus diesem Grund sollte dasPostulat wenn möglich mit einem Lösungsansatz beant-wortet werden, wie die Gemeinden mit ihrem Wissen ein-bezogen werden können. Das ist sehr dringlich.

://: Damit ist die Interpellation 2015/104 erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 242

73 2015/028Interpellation von Brigitte Bos vom 15. Januar 2015:Verschärfung des Konsumkreditgesetzes des Bundeszur Schuldenprävention – Auswirkungen für unserenKanton. Schriftliche Antwort vom 2. Juni 2015

://: Die Interpellation 2015/028 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 243

74 2015/085Interpellation von Marco Born vom 12. Februar 2015:Reduzierte Höchstgeschwindigkeiten auf unserenStrassen. Schriftliche Antwort vom 28. April 2015

://: Die Interpellation 2015/085 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 244

75 2015/086Interpellation von Georges Thüring vom 12. Februar2015: Nutzung des Bezirksgefängnisses Laufen?Schriftliche Antwort vom 24. März 2015

Georges Thüring (SVP) beantragt Diskussion.

://: Diskussion wird stillschweigend bewilligt.

Georges Thüring (SVP) bedankt sich für die schriftlicheAntwort des Regierungsrates. In der Antwort wird gesagt,dass der Betrieb von Containern billiger sei. Weshalb wirddann ein solch teures Gefängnis als Reserve erhalten?Weshalb wurde und wird derart viel Geld in Renovationund Unterhalt investiert? Offenbar hat der Kanton trotz-dem genug Geld. Der Regierungsrat sollte sich entschei-den, ob es das Gefängnis braucht oder ob es einem ande-ren Zweck zugeführt werden kann.

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) weist darauf hin, dassdie Gefängnisplätze in der Schweiz rar seien. Das Ge-fängnis wird genutzt. Die Investitionen werden amortisiert.Das ist auch richtig so.

Die Container sind günstiger, allerdings handelt essich dabei immer um eine Behelfslösung. Das Gefängnisin Laufen wurde wieder in Betrieb genommen, weil Ge-fängnisplätze benötigt wurden. Niemand will, dass Perso-nen nicht in Haft genommen werden können, weil dieGefängnisplätze fehlen. Im Moment ist es nicht möglichbestehende, betriebsfähige Gefängnisplätze zu schlies-sen.

Obwohl die Situation mit dem Gefängnis in Muttenzheute besser ist, sind die Kantone weiterhin auf einanderangewiesen. Kein Kanton hat alle Gefängnisplatzarten,die er braucht, um den eigenen Bedarf abzudecken. Wirdirgendwo eine Gruppe von 5-7 Leuten angehalten, istjeder Kanton sofort ausgeschossen, weil diese Personenverteilt werden müssen.

Das investierte Geld wird mit der Nutzung in Wertgesetzt. Selbstverständlich würde nichts betrieben, wasnicht genutzt wird.

Georges Thüring (SVP) bedankt sich für die Ausführun-gen. Den Laufentalern muss nicht weisgemacht werden,wie viel das Gefängnis offen war. Es ist bekannt, wie lan-ge es geschlossen war. Das Gefängnis musste mit viel

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015216

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Geld renoviert werden, damit es wieder aufgehen konnte.Wenn sich der Kanton leisten kann, ein solches Gefängnisbereit zu halten, evtl. für ausserkantonale Insassen, danngeht es dem Kanton gleichwohl gut. Dann muss an an-dern Orten nicht gespart werden.

://: Die Interpellation 2015/086 ist damit erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 245

76 2015/122Interpellation von Jacqueline Wunderer vom 19. März2015: Streichung der Polizeiausbildung in Hitzkirch.Schriftliche Antwort vom 2. Juni 2015

Jacqueline Wunderer (SVP) bedankt sich für die Beant-wortung ihrer Interpellation. Es ist richtig, dass das Si-cherheitsniveau nach wie vor auf einem hohen Stand ist.Das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung ist weiterhinintakt. Es muss alles daran gesetzt werden, dass dies sobleibt. Deshalb bittet die Votantin die entsprechendenEntscheidungsträger, stets zu bedenken, dass es von derRekrutierung bis zur Vollendung der Grundausbildungeines Polizisten zwei Jahre dauert. Die Erwartungshaltungist, dass daran stets gedacht wird.

Paul R. Hofer (FDP) beantragt die Diskussion.

://: Dem Antrag wird stillschweigend stattgegeben.

Paul R. Hofer (FDP) weist darauf hin, dass die Polizei-schule Hitzkirch für den Kanton Basel-Landschaft als Teil-eigentümer zum Risiko werden könnte. Das Kapital vonursprünglich CHF 11 Mio. liegt heute noch bei einer Milli-on.

://: Damit ist die Interpellation 2015/122 erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 246

77 2015/180Interpellation von Jürg Wiedemann vom 30. April2015: Fachexperten stellen Mängel fest. SchriftlicheAntwort vom 30. Juni 2015

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) beantragt dieDiskussion.

://: Dem Antrag wird stillschweigend stattgegeben.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) macht es kurz.Es besteht eine grundsätzliche Differenz in dieser Frage.Die Fachkommission macht eine hochqualifizierte Arbeit.Die Fachkommission soll weiterarbeiten. Die Kommission

konnte in der Vergangenheit Mängel aufzeigen, bei denenes wichtig war, dass sie aufgezeigt wurden. Damit könntendie Mängel behoben werden.

Es besteht der Eindruck, dass die Fachkommissiongeschwächt und deren Zusammensetzung geändert wer-den soll. Das zeigt auch die Vorlage, welche vor 14 Tagenin die Vernehmlassung ging. Darin sind einige ungutePunkte enthalten.

Der Votant wünscht sich für den Kanton ein anderesSystem. In diesem System soll es Aufsichten geben. Dagehört auch eine GPK dazu. Auch die Fachkommissiongehört dazu. Die Staatanwaltschaft soll als tragende In-stitution des Kantons von Fachexperten überprüft werden.

Das Pingpong zwischen Regierungsrat Isaac Reberund einigen Parlamentariern ist immer das gleiche: Eswird versucht aufzuzeigen, dass die Fachkommission guteArbeit leistet. Der Regierungsrat stellt gleichzeitig derenNotwendigkeit in Frage.

Alle haben festgestellt, dass Jürg Wiedemann immer wie-der ein Hobby pflege, so Hanspeter Weibel (SVP). Auchdie Fachkommission ist ein Hobby.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass es Berichteder GPK gab, welche der Landrat überwiesen hat. Diesebetreffen auch die Fachkommission. Der Regierungsratmacht nichts anderes, als Vorschläge auszuarbeiten, dieden Empfehlungen der GPK, welche vom Landrat über-wiesen wurden, entsprechen. Auch die zuständige Kom-mission hat sich mit den Vorschlägen auseinandergesetzt.Es gibt eine Vorlage dazu.

Es wäre angemessen, Kollega Wiedemann, wenn nunabgewartet würde, was da kommt. Das Geschäft wird imLandrat traktandiert. Dann kann Jürg Wiedemann wiederseinem Hobby nachgehen.

Der Votant ist nicht der Meinung, dass die Staats-anwaltschaft fehlerfrei arbeitet. Sie wird regelmässig über-prüft. Andererseits wurde aufgezeigt, wo Probleme indieser Fachkommission bestehen. Es ist deshalb richtig,dass nun diese Vorlage kommt. Es bringt nichts, wennJürg Wiedemann immer wieder seine persönliche Mei-nung dazu Kund tut. Dieser stehen demokratische Ent-scheide des Landrates gegenüber.

://: Damit ist die Interpellation 2015/180 erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 247

78 2015/214Interpellation von Jürg Wiedemann vom 21. Mai 2015:Stehen Weibel mit den GPK-Mitgliedern und Rosa mitder Fachkommission neben den Schuhen? Schriftli-che Antwort vom 7. Juli 2015

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) bedankt sich fürdie Beantwortung und verweist auf seine Ausführungenzur Interpellation 2015/180.

://: Damit ist die Interpellation 2015/2014 erledigt.

Für das Protokoll:

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 217

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Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 248

79 2015/181Interpellation der SVP-Fraktion vom 30. April 2015:Öffnungszeiten MFK Baselland. Schriftliche Antwortvom 30. Juni 2015

Jacqueline Wunderer (SVP) bedankt sich für die Beant-wortung.

://: Damit ist die Interpellation 2015/181 erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 249

80 2015/212Interpellation von Jürg Wiedemann vom 21. Mai 2015:Die Feierlichkeiten der P-26 und der Baselbieter Re-gierungsrat. Schriftliche Antwort vom 23. Juni 2015

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) bedankt sich fürdie Beantwortung der Fragen. Die Fragen sind im Kerngar nicht schlecht beantwortet. Es gibt ein zwei Aussagen,über welche gestritten werden könnte. Es hat auch schonschlechtere Antworten gegeben.

://: Damit ist die Interpellation 2015/212 erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 250

81 2015/228Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 4. Juni 2015:Fristverlängerungen an den Gerichten – ein schädli-ches und teures Gewohnheitsrecht? Schriftliche Ant-wort vom 1. September 2015

Klaus Kirchmayr (Grüne) beantragt die Diskussion.

://: Dem Antrag wird stillschweigend stattgegeben.

Der Landratspräsident frage immer, ob man mit den Ant-worten zufrieden sei, so Klaus Kirchmayr (Grüne). Indiesem Fall wurden alle Fragen mit «Ich weiss es nicht»beantwortet. Insofern kann der Votant nicht zufrieden sein.

Der Votant hat sich die Mühe gemacht, eine Umfragebei ihm bekannten Anwälten und Richtern zu machen –konkret bei vier Personen. Das ist nicht sehr repräsentativ.Es hat sich bestätigt, dass Fristverlängerungen Standard-prozeduren in Gerichtsfällen sind. In deutlich über 50 Pro-zent der Fälle wird mindestens eine Fristverlängerung

verlangt. Evtl. können die hier anwesenden Anwälte denVotanten eines Besseren belehren. Das ist jeweils einSchriftwechsel, welcher zwischen den Parteien erfolgt.

Aus den Antworten kann geschlossen werden, dassoffenbar noch nicht zu den Gerichten durchgedrungen ist,dass Zeit Geld ist.

Die Fristverlängerung hat sich in verschiedenstenFällen auch als Prozesstaktik erwiesen. Sehr oft ist dasVerzögern von Prozessen ein Mittel, Fakten, die durch dieRealität geschaffen werden, Fakten werden zu lassen.Das ist auch aus justizpolitischen Gründen nicht sinnvoll.Der Votant ist ganz klar nicht zufrieden. Es ist eine Mög-lichkeit zu sparen. Zweitens ist es eine Möglichst schnelleUrteile zu erhalten. Es gibt Untersuchungen, die zeigen,dass schnelle Urteile die qualitativ besseren sind. Geradedie Kantone Graubünden und Aargau haben entsprechen-de Untersuchungen publiziert. Hier besteht deutlichesVerbesserungspotential bei der Baselbieter Justiz. DerVotant behält sich vor, entsprechende Vorstösse einzurei-chen.

Andreas Dürr (FDP) fühlte sich von Klaus Kirchmayrangesprochen. Es handelt sich um ein vielschichtigesThema.

Zu den Anwälten: Als Anwalt neigt man dazu, Frister-streckungen zu verlangen. Dies meistens aufgrund dereigenen Überlastung bzw. weil ein wahnsinniger Penden-zenberg mitgeschleppt wird. Zudem erhält man vom Ge-richt immer Fristen. Als Anwalt muss man alles stehenund liegen lassen. Und dann geht lange nichts. Ewig gehtnichts mehr! Dann kommt wieder mal etwas. Man befindetsich in gewisser Weise in einem Hamsterrad.

Zweitens: Recht haben ist das eine, Recht bekommendas andere. Teilweise ist die Fristerstreckung tatsächlicheine taktische Massnahme, welche alle Parteien haben. Indiese taktische Massnahme wird Klaus Kirchmayr mitseinen Vorstössen nicht eingreifen können.

Drittens: Schöner wäre es, wenn die Urteile schnellergefällt werden. Eine Beschleunigung der Justiz würdeetwas kosten. Der Justiz muss Sorge getragen werden.Sie muss die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügunghaben. Ein Rechtsstaat funktioniert nur, wenn das Rechtdurchgesetzt werden kann. Recht kann nur durchgesetztwerden, wenn die Fristen eingehalten werden können.Deshalb braucht es eine gut ausgebaute Justiz.

Sicherlich besteht auch noch ein wenig Arbeitspotenti-al an den einzelnen Gerichten – dies als kleiner Seiten-hieb gegen die Rechtsprechung.

Klaus Kirchmayr (Grüne) ist zu hundert Prozent mit An-dreas Dürr einig, dass es störend sei, wenn der Staat sehroft Fristen setze und sich selbst nicht gerne zu Fristenverpflichten lasse. Allerdings ist sich der Votant nicht si-cher, dass es zwangsweise mehr kosten muss, wennweniger Fristverlängerungen erteilt werden. Grundsätzlichproduziert eine Fristverlängerung auf beiden Seiten einengewissen Arbeitsaufwand. Der Votant ist überzeugt, dasssich mit weniger Fristverlängerungen und damit einher-gehenden tieferen Kosten die Qualität halten lasse. DasThema muss angegangen werden.

://: Damit ist die Interpellation 2015/228 erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015218

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Nr. 251

82 2015/274Interpellation von Brigitte Bos vom 25. Juni 2015: Zi-vilstandsämter: Umsetzung der Zentralisierung über-prüfen. Schriftliche Antwort vom 8. September 2015

://: Die Interpellation 2015/274 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 252

83 2015/277Interpellation von Lucia Mikeler vom 25. Juni 2015:Kantonales Konzept zur Gewaltprävention von Ju-gend und Gewalt. Schriftliche Antwort vom 29. Sep-tember 2015

Lucia Mikeler (SP) dankt dem Regierungsrat sei für seineausführlichen Erläuterungen zur Interpellation. Die Aus-führlichkeit und der Detaillierungsgrad sind beein-druckend.

://: Damit ist die Interpellation 2015/277 erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 253

84 2015/058Interpellation von Gerhard Schafroth vom 29. Januar2015: Berechnungsgrundlage Teuerungsausgleich.Schriftliche Antwort vom 21. April 2015

://: Die Interpellation 2015/058 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 254

85 2015/061Interpellation von Regina Werthmüller vom 29. Januar2015: Auswirkungen gesetzlicher kantonaler Änderun-gen auf die Lebenskosten. Schriftliche Antwort vom 9.Juni 2015

://: Die Interpellation 2015/061 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:

Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 255

86 2015/062Interpellation von Markus Meier vom 29. Januar 2015:«KMU-Behinderung» durch überlange Bearbeitungs-fristen bei der Quellensteuer. Schriftliche Antwortvom 21. April 2015

Markus Meier (SVP) bedankt sich für die aufschlussrei-che Antwort des Regierungsrates.

://: Damit ist die Interpellation 2015/062 erledigt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 256

87 2015/128Interpellation von Ruedi Brassel vom 26. März 2015:Steuerausfälle durch Entlastungen bei der Kapital-besteuerung. Schriftliche Antwort vom 7. Juli 2015

Mirjam Würth (SP) beantragt die Diskussion.

://: Dem Antrag wird stillschweigend stattgegeben.

Mirjam Würth (SP) sagt, es handle sich um ein schwieri-ges Thema. Es liegt eine gute Zusammenstellung über dieverschiedenen Steuerentlastungen in den letzten 15 Jah-ren vor. Innerhalb dieser Zeit wurden ca. CHF 180 Mio. AnSteuerentlastungen gewährt. Man darf sich nicht wundern,dass bei diesen hohen Entlastungen die Mittel fehlen, umdie Leistungen, welche darauf basierten, zu erbringen.

Einerseits wurden Unternehmen und andererseitsBürger entlastet. Speziell bei den Unternehmen ist stos-send, dass Unternehmen keine Steuern bezahlen, weil siesich irgendwo ansiedeln. Dadurch entsteht eine Art Tou-rismus.

Bspw. war die Firma Häring sieben Jahre in Pratteln.Als die Firma hätte Steuern zahlen müssen, ist sie in eineandere Gemeinde gezogen. Ein weiteres Beispiel ist All-schwil. Die Gemeinde Allschwil hat Wirtschaftsförderungpur betrieben und konnte sehr viele Unternehmen ansie-deln. Und trotzdem steht die Gemeinde heute an einemPunkt, an welchem sie mit ihren Steuereinnahmen nichtmehr klar kommt.

Die Votantin ist sehr dankbar für die Zusammenstel-lung. Sie bietet mannigfaltige Erklärung für das Desaster,in welchem sich der Kanton Basel-Landschaft nun befin-det.

Klaus Kirchmayr (Grüne) merkt an, das sei eine hoch-professionelle Beantwortung einer Interpellation. DemRegierungsrat kann ein Kompliment gemacht werden. DasDokument bietet Einblicke und Einsichten, welche bis jetztnicht vorhanden waren. Das Dokument trägt zu einer Ver-sachlichung der Glaubensdiskussionen bei, welche zu

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 219

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diesem Thema geführt werden. Es ist zu hoffen, dass dieAntworten zu einer Entkrampfung beitragen, wenn überdie Ursachen der aktuellen Finanzsituation diskutiert wird.Es ist nämlich relativ simpel. Die zwei grössten Gründe,welche zu dieser Situation führten, sind die Steuerausfälleund die Gesundheitskosten. In den letzten 10 Jahren wa-ren es CHF 240 Mio. bei den Gesundheitskosten und ca.CHF 190 Mio. bei den Steuerausfällen, was gegen CHF430 Mio. ergibt, welche per annum auf der bottom lineweniger zur Verfügung stehen. Es ist jeder gut beraten,sich diese zwei Punkte vor Augen zu halten. Damit wer-den auch die Sparanstrengungen der jetzigen und frühe-ren Regierungen in Relation gesetzt. Das Loch liegt, wieheute bekannt ist, nicht bei CHF 430 Mio., sondern beiimmer noch stolzen CHF 200 Mio. strukturell. Es sinddurchaus Beiträge geleistet worden, um die Defizite, wel-che in diesen beiden Posten bestehen, zu kompensieren.Es ist nicht so, dass die ganze Zeit Geld verschwendetworden ist. Es gibt zwei grosse Blöcke – Gesundheit CHF240 Mio. und Steuern CHF 190 Mio. Das muss zuersteinmal bewältigt werden. Der Votant hofft, dass sich dieseEinsicht durchsetzt und auf dem weiteren Weg zur Sanie-rung der Kantonsfinanzen adäquat berücksichtigt wird.

Michael Herrmann (FDP) bemerkt, dass Klaus Kirchmayrgut aufgehört habe. Am Anfang hatte der Votant beden-ken. Er habe aber den Rank gefunden. Zur Versach-lichung hat es jedoch nicht beigetragen.

Die Antworten des Regierungsrates bilden eine guteBasis. Der Votant zieht jedoch einen anderen Schluss alsMirjam Würth. In diese Zahlen kann interpretiert werden,was man will. Auf der linken Seite wird argumentiert, dassdie Entlastungen zur aktuellen finanziellen Situation ge-führt hätten. Es ist jedoch nicht bekannt, was wäre, wenndiese Entlastungen nicht gewährt worden wären. Schluss-endlich sind es die Firmen, die Arbeitsplätze schaffen.Wenn diese Firmen weggehen würden, weil die Steuernzu hoch sind, hat niemand etwas davon. Dem Kantonwürde das Steuersubstrat fehlen.

Von den Steuersenkungen konnten alle profitieren.Das ist kein geklautes Geld, sondern es wurde etwaszurückgegeben, was uns selber gehört.

Gewachsen sind die Staatsausgaben. Die Aufgabensind gewachsen. Der Kanton hat jedoch nicht wenigerSteuereinnahmen als vor diesen Massnahmen. Der Kan-ton hat nominal mehr Steuereinnahmen als vor der Um-setzung. Eine kalte Progression ist hier übrigens auchnicht eingerechnet. Man bezahlt immer mehr Steuern, weilman mehr Einkommen hat. Entsprechend gibt es einekalte Progression.

Es ist ein Glaubenskrieg. Es braucht ein gutes Gleich-gewicht. Es braucht Steuereinnahmen. Die Steuern dürfennicht zu tief sein, weil der Kanton ansonsten seine Lei-stungen nicht mehr erbringen kann. Allerdings dürfen dieSteuern auch nicht zu hoch sein. In gewissen Bereichenist der Kanton Basel-Landschaft nicht konkurrenzfähig.Der Wettbewerb spielt nun mal. Bei den Vermögenssteu-ern steckt der Kanton Basel-Landschaft in einer katastro-phalen Lage, weil diese so hoch sind. Zudem ist die Kurvebei der Einkommenssteuer extrem steil. Die Steuerkurveist für den Mittelstand überhaupt nicht attraktiv. Das mussim Auge behalten werden. Dies jedoch als Anlass zu neh-men, um zu sagen, diese Massnahmen hätten zur heuti-gen Situation geführt, wäre zu einfach.

Die Aufstellung darf nicht falsch interpretiert werden.Die Entlastungen kamen letztendlich in Form von Arbeit

und Einkommen allen zu Gute.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) unterbricht dieBeratung.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 257

Mitteilungen

– Verabschiedung Sandra Sollberger

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erklärt, man kom-me nun zur Verabschiedung von Sandra Sollberger ausdem Landrat. Sie kann leider an der Abendsitzung nichtmehr dabei sein. Sandra hat infolge ihrer Wahl in denNationalrat ihren Rücktritt aus dem Landrat per 6. Novem-ber 2015, also per morgen, erklärt. Der Präsident würdigtsie wie folgt:

«Sandra Sollberger ist bei den Gesamterneuerungswah-len 2011 zum ersten Mal in den Landrat gewählt und letz-ten Februar mit dem besten Resultat wiedergewählt wor-den. Von Anfang an hat sie die SVP-Fraktion in der Bau-und Planungskommission vertreten. Ihre Vorstösse sindaber nicht nur aus diesem Bereich gekommen, sondernaus dem ganzen Spektrum an politischen Themen, soetwa zur Schutzwürdigkeit von Schloss Wildenstein, zuBabyklappen in den Spitälern oder, gleich als erster Vor-stoss, zu einer Redezeitbeschränkung im Landrat. In Be-zug auf sie selber wäre dieses Verfahrenspostulat aller-dings unnötig, denn Sandra gibt in der Regel kurze, prä-gnante, mitunter emotionale Voten ab, bei denen alle zu-hören.

Liebe Sandra, nach 4¼ Amtsjahren verlässt Du nunden Landrat und übernimmst als Nationalrätin eine wichti-ge Funktion auf Bundesebene. Dafür wünschen wir Diralles Gute und weiterhin viel Freude an der Politik. VielenDank für Dein Engagement für den Landrat und für denKanton Basel-Landschaft!» [Applaus]

Landratspräsident Franz Meyer übergibt Sandra Sollber-ger ein Geschenk.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) unterbricht dieSitzung; nach einer Verpflegungspause wird sie um 17:35Uhr fortgesetzt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 258

Mitteilungen

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015220

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– Dank an die Landeskanzlei

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) unternimmt es,den vier Personen aus der Landeskanzlei zu danken, diewährend der Pause so gut und reibungslos für die Ver-pflegung besorgt waren. Es sind: Cornelia Kissling, FaniaHeilscher, Nicolas Zanni und Jasmin Mischler. Bestensverpflegt mag der Rat nun bis 20 Uhr durchhalten. [LangerApplaus]

– FC Landrat

Michael Herrmann bat den Präsidenten, darauf aufmerk-sam zu machen, dass am nächsten Donnerstag, nach derLandratssitzung, die GV des FC Landrat stattfindet, imSitzungsraum des Stadions Gitterli, auch (Noch-)Nichtmit-glieder sind herzlich willkommen.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 259

87 2015/128Interpellation von Ruedi Brassel vom 26. März 2015:Steuerausfälle durch Entlastungen bei der Kapital-besteuerung. Schriftliche Antwort vom 7. Juli 2015[Fortsetzung]

Hanspeter Weibel (SVP) hat eine Ergänzungsbitte: In derAntwort ist eine Spalte bezeichnet mit «Bezeichnung undDatum des Landratsbeschlusses». Der Votant vermissthier eine Erläuterung, wo es überall schon eine Volks-abstimmung dazu gegeben hat. Man kann es nicht einfachdabei belassen darauf hinzuweisen, dass die Regierungoder der Landrat etwas beschlossen habe. Es ist wichtig,dass auch erkenntlich ist, wenn es sich um a) einen Nach-vollzug einer Bundesgesetzgebung oder b) um einen Ab-stimmungsbeschluss oder eine Volksabstimmung zu einerSteuervorlage handelte. Der Votant regt an, dies nach-zutragen, damit man sieht, dass letzendlich auch Steuer-erleichterungen vom Volk genehmigt wurden.

Oskar Kämpfer (SVP) erinnert daran, dass die Qualitätdes Berichts, die von vielen Vorrednern bereits attestiertwurde, nicht massgebend für die Interpellation ist. Denndiese thematisiert Steuerausfälle und möchte einen Bezugmachen, warum und ob diese eine Wirkung haben. Indieser Hinsicht teilt der Votant vollumfänglich die Meinungdes vielbeschäftigten Landrats Michael Herrmann, derzuvor gesagt hatte, dass aufgrund dieses Berichts eineInterpretation vorzunehmen, etwas vom Schwierigsten sei.Der Votant erinnert daran, dass Baselland immer noch zuden Kantonen mit der höchsten Steuerbelastung gehört,sowohl bei den natürlichen als auch den juristischen Per-sonen.

Was den Votanten aber befremdet und dazu geführthat, überhaupt etwas zu sagen, ist eigentlich, dass sichLandrätin Mirjam Würth herausgenommen hatte, aufgrundder Statistik schon einzelne Betriebe zu zitieren. Das gehtnicht, das ist faktenfrei – und man weiss gar nicht, was dieRahmenbedingungen waren. Bei einigen kennt sie derSprecher. Er bittet also in Zukunft, wenn es um Betriebe

geht, doch entweder faktenbasiert zu diskutieren oder essein zu lassen.

Mirjam Würth (SP) tut es leid, dass sie das gemacht hat.Es soll nicht wieder vorkommen.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) bedankt sicherstmal für die lobenden Worte. Diese tun zur Abwechs-lung auch mal gut. Der Bericht also solches soll einenÜberblick geben über die Vergangenheit. Es ist ein stati-scher Überblick, aber ein sehr wichtiger. Für den Sprecherist wichtig, dass man sich vor Augen führt, dass es sichnur um eine Momentaufnahme handelt. Das ganze Lebenaber funktioniert dynamisch. Weder Text noch Ergebnissollen hier interpretiert werden, sondern vielmehr möchteder Votant darauf aufmerksam machen, was eigentlichaktuell Thema ist, unabhängig der damaligen Steuersen-kungen. Es soll darauf hingewiesen werden, dass der Kantontrotz der Steuersenkungen der letzten Jahre Steuermehr-einnahmen generiert hat. Im gesamten 271 Mio. Franken,was im Strategiepapier ausgewiesen wurde. Das heisst,dass die Steuereinnahmen nicht einfach zusammengebro-chen sind, sondern sie haben regelmässig immer weiterzugenommen. Dies tun sie im Übrigen auch heute noch,trotz eines beschränkten Wachstums. Parallel dazu sinddie Ausgaben bei Bildung, Soziales und Gesundheit umüber 400 Mio. Franken gestiegen. Man sieht also, dassalleine dieser «Gap» bei plus/minus 200 Mio. Frankenliegt, ganz unabhängig von dem Ergebnis der damaligenSteuersenkungen. Das heisst also, dass in diesem Be-reich enorm viel passiert. Und es ist deshalb umso wichti-ger, dass bei den Kostentreibern angesetzt wird.

Der Votant möchte noch etwas in den Raum stellen:Was ist das Motiv einer solchen Interpellation? Es ist ei-gentlich die Frage, ob die Steuern erhöht werden sollenoder nicht. Oskar Kämpfer hat es vorhin bereits gesagt:Mit den Steuergesetzesrevisionen, insbesondere bei dennatürlichen Personen, wurde folgendes gemacht: Es wur-den die niedrigeren Einkommen zwischen 0 und 70'000Franken steuerlich ganz massgeblich entlastet. Und diehöheren Einkommen ab 150'000 Franken wurden mass-geblich belastet. Das war übrigens ein Volksentscheid, ruftder Votant dem Vorredner Hanspeter Weibel in Erinne-rung – anlässlich einer Steuergesetzesrevision, die vorsVolk musste. Mit einem Blick auf die Tabelle sieht man:Bei einem Brutto-Einkommen für eine vierköpfige Familievon zwischen 20'000 und 70'000 Franken belegt der Kan-ton Basel-Landschaft (zusammen mit BS) die Positionenzwischen 1, 2, 3 und 4. Also gesamtschweizerisch Top-Positionen. Was passiert umgekehrt, z.B. bei einemBrutto-Einkommen einer vierköpfigen Familie ab 150'000Franken? Da findet man BL noch auf Platz 22, 24 (von26). Mit anderen Worten: Wenn man von Steuererhöhun-gen redet, muss man auch wissen, was das zur Folgehaben kann. Nämlich, dass entweder die tiefen Einkom-men höher belastet werden (eine politische Diskussion),oder dass man die ohnehin schon hoch belasteten hö-heren Einkommen noch mehr belastet.

Die Situation ist aktuell nicht ganz so einfach. Dassel-be gilt übrigens bei der Vermögenssteuer. Bei den meis-ten Menschen, die beim Finanzdirektor wegen der Steuer-belastung reklamieren, ist der Grund die Vermögenssteu-er, nicht die Einkommenssteuer. Eine Momentaufnahme,ein Eindruck, den der Sprecher gleichwohl nicht beweisenkann. Aber auch bei den Vermögen ist es so, dass BL ab

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 221

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500'000 Franken gesamtschweizerisch auf Platz 22, 23und ab 2 Mio. Franken auf dem letzten Platz liegt. Alsoauch hier ist die Situation kritisch, wenn man davon aus-geht, man könne über die Steuern etwas regeln.

Es war dem Sprecher wichtig, den dynamischenAspekt reinzubringen. Er war aber auch sonst sehr frohum die Interpellation von Hansruedi Brassel, denn alsrelativ neu amtierender Finanzminister war die Beantwor-tung eine auch für ihn wertvolle Arbeit.

://: Damit ist die Interpellation 2015/128 erledigt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 260

88 2015/088Interpellation von Patrick Schäfli vom 12. Februar2015: Ein Jahr nach Annahme der Volksinitiative ge-gen die Masseneinwanderung: Wie sieht es mit Neu-anstellungen von ausländischen Arbeitskräften in derkantonalen Verwaltung und in den Schulen aus?Schriftliche Antwort vom 26. Mai 2015

Dominik Straumann (SVP) bedankt sich im Namen desInterpellanten für die Antworten.

://: Damit ist die Interpellation 2015/088 erledigt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 261

89 2015/202Interpellation von Patrick Schäfli vom 21. Mai 2015:Neues Asylzentrum in Liestal – Verschwendung vonSteuergeldern?! Schriftliche Antwort vom 29. Septem-ber 2015

Rosmarie Brunner (SVP) bedankt sich für die Beant-wortung. In der Zwischenzeit ist man sicher mit Abklärun-gen etwas weiter. Eine Frage nur: Gibt es zu diesem The-ma schon etwas zu sagen, oder darf man noch etwaswarten?

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) sieht mit ei-nem Blick in den Glaskasten oben, dass noch ein Medien-schaffender anwesend ist, deshalb ist etwas Zurückhal-tung geboten. Ansonsten wissen die Medien mehr als dieGesamtregierung. Was man sagen kann: Man ist sehrweit mit der Thematik und wird bald sagen können, wie esweiter geht. Man muss aber auch noch mit dem Bund dienötigen Rücksprachen nehmen, wie weiter vorgegangenwerden kann.

Das hört sich nun, entgegen der sonstigen Gewohn-heiten des Sprechenden, leider etwas verklausuliert an. Indiesem Fall ist das aber nun mal nötig.

://: Damit ist die Interpellation 2015/202 erledigt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 262

90 2015/105Interpellation von Hans Furer vom 5. März 2015: Wielange will der Regierungsrat eine bundesrechtswidri-ge Gerichtsorganisation tolerieren? Schriftliche Ant-wort vom 19. Mai 2015

://: Die Interpellation 2015/105 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 263

91 2015/087Interpellation von Caroline Mall vom 12. Februar 2015:Zuweisung in die Einführungsklasse. Schriftliche Ant-wort vom 9. Juni 2015

Caroline Mall (SVP) bedankt sich für die Beantwortung.Sie wird die kurze, schicke Antwort dann übernehmen,wenn die Vorlage zur Integrativen Schulung angeschautwird. Es ist nämlich genau die Botschaft, die zu befürchtenwar.

://: Damit ist die Interpellation 2015/087 erledigt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 264

92 2015/117Interpellation von Marc Bürgi vom 19. März 2015: Ein-führung Lehrplan 21. Schriftliche Antwort vom 12. Mai2015

://: Die Interpellation 2015/117 ist stillschweigend erledigt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Page 50: E:lr 2015-11-05 12 19 ptk - · PDF fileJanuar 2015: FMS abbrechen und dann... Schriftliche Antwort vom 28. April 2015 ... zeiten MFK Baselland. Schrift liche Antwort vom 30. Juni 2015

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015222

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Nr. 265

93 2015/060Interpellation von Daniel Altermatt vom 29. Januar2015: Beziehungen zum Umfeld der Wirtschaftskam-mer. Schriftliche Antwort vom 29. September 2015

Daniel Altermatt (glp) bedankt sich bei der Regierung fürdie ausführlichen und verwertbaren Antworten.

://: Damit ist die Interpellation 2015/060 erledigt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 266

95 2015/084Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 12. Februar2015: Kick-backs im Spitalwesen? Schriftliche Ant-wort vom 16. Juni 2015

Klaus Kirchmayr (Grüne) ist mit der Antwort zufriedenund gibt eine kurze Erklärung ab. Er bedankt sich für diesehr klaren und guten Antworten zu diesem Thema. Ge-nerell möchte der Sprecher der VGD danken: Im Vergleichzu früher sind die Antworten, die man heute auf Vorstösseim Generellen erhält, sehr gut und klar. Dafür danke.

://: Damit ist die Interpellation 2015/084 erledigt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 267

96 2015/024Interpellation von Pia Fankhauser vom 15. Januar2015: Öffentlich-rechtliche Anstalten als Immobilien-besitzer und Vermieter. Schriftliche Antwort vom 27.Oktober 2015

Pia Fankhauser (SP) bedankt sich recht herzlich für dieaufschlussreichen Antworten, die in «unsere» Statistikeinfliessen werden.

://: Damit ist die Interpellation 2015/024 erledigt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 268

97 2015/156Interpellation von Elisabeth Augstburger vom 16. April2015: Quantitativer und qualitativer Zustand derFruchtfolgeflächen. Schriftliche Antwort vom 27. Ok-tober 2015

Elisabeth Augstburger (EVP) bedankt sich bei der Re-gierungsrätin und den Mitarbeitenden für die hochprofes-sionelle Antwort. Es handelt sich hier ja um ein sehr kom-plexes Thema und die Fragen sind bestens beantwortet.Der Vorstoss wurde übrigens auch noch in anderen Kan-tonen eingereicht.

://: Damit ist die Interpellation 2015/156 erledigt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 269

98 2015/232Interpellation von Christine Gorrengourt vom 4. Juni2015: Trinkwasserschutz: Auch vier Jahre nach Fu-kushima fehlt ein risikogerechter Notfallschutz.Schriftliche Antwort vom 27. Oktober 2015

Christine Gorrengourt (CVP) bedankt sich bei der Re-gierungsrätin für die Antwort. Man sieht, dass es docheine Problematik gibt. Die Interpellantin ist froh, dies damitgezeigt zu haben und hofft, dass es weiterhin im Augebehalten wird, zusammen mit dem Bund.

://: Damit ist die Interpellation 2015/232 erledigt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 270

99 2015/051Motion von Georges Thüring vom 29. Januar 2015:Der Wald muss uns etwas wert sein

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat die Motion als Postulat entgegennimmt.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 6.

Georges Thüring (SVP) bedankt sich vorweg für die Be-antwortung. Es ist sehr schön, dass auch einem Regie-rungsrat aufgefallen ist, dass der Wald etwas sehr Wichti-ges ist und man auf ihn schauen muss. Dieses Schauenkostet bekanntlich manchmal, wie überall auf den Amts-stellen, eben etwas Geld. Die Motion zielte darauf ab,dass weiterhin geschaut wird und eine Ordnung herrscht,

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 223

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und die Waldbesitzer endlich für ihre Leistungen, die sie inder Freizeit erbringen, auch etwas erhalten. Denn derWaldbesitzer ist auch verantwortlich dafür, dass der Waldbegehbar ist. Er muss schauen, dass die Wege frei sindund keine Gefahr auf dem Weg liegt. Dies gilt es einfachwieder einmal festzuhalten, denn man vergisst es immerwieder.

Persönlich wollte der Motionär keine Steuergelder.Sondern er hat erwartet, dass der Regierungsrat aus dembestehenden Geld für die Waldbesitzer etwas freimachenkann. Denn es ist natürlich besser, wenn man jetzt dafürschaut – und nicht später flicken muss. Denn wird derWald nicht gepflegt, kommt die Rechnung in ein paar Jah-ren. Es gibt Gemeinden, die schon bezahlt haben, aberjetzt nicht mehr bezahlen können, weil ihnen der Kantonbei den Finanzen den Hahnen etwas zugedreht hat. Undwo wird gespart? Auch dort, wo sie nicht verpflichtet sind:im Wald. Diese Situation ist nicht gut, weder für den Wald-besitzer noch für alle anderen. Der Motionär muss ja zu-frieden sein, dass die Regierung seinen Vorstoss als Pos-tulat entgegen nehmen möchte. Persönlich ist er abersehr enttäuscht, dass man es, statt auf einfache Art zueiner Lösung zu kommen, wieder unnötig kompliziertmacht – was sich aus der Antwort ersehen lässt. Der Vo-tant bittet darum, sein Anliegen bei der nächsten Geset-zesrevision für den Wald einfliessen zu lassen, und wirdsich wieder melden, sobald eine Revision ansteht.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) fragt GeorgesThüring, ob dieser somit bereit sei, seinen Vorstoss in einPostulat umzuwandeln?

Gezwungenermassen ja, sagt Georges Thüring (SVP).

://: Der Vorstoss 2015/051 wird stillschweigend als Postu-lat überwiesen.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 271

100 2015/077Motion der Volkswirtschafts- und Gesundheitskom-mission vom 12. Februar 2015: Teilrevision des Spital-gesetzes

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat die Motion entgegen nimmt.

Die SVP-Fraktion ist, so Peter Brodbeck (SVP), nichtganz glücklich darüber, dass die Motion jetzt auf der Trak-tandenliste steht. Nicht die Motion ist das Problem, son-dern der Zeitpunkt ihrer Behandlung. Warum ist das so?Vor nicht sehr langer Zeit haben die beiden Gesundheits-direktoren von BS und BL, salopp gesagt, die grössteKiste angestossen, die man sich im Gesundheitsraumdieser Region vorstellen kann. Das hat im Grunde genom-men die Situation geändert und kann eine sehr grosseBedeutung für den hiesigen Gesundheitsraum haben;man weiss aber noch nicht, wohin es geht. Man hat ver-nommen, dass hohe Ziele damit verbunden sind, hinter

denen die SVP durchaus stehen kann, wenn sie denn soerreicht werden können. Wohin es aber wirklich geht,weiss man heute noch nicht.

Auf der anderen Seite konnte man im Beteiligungs-bericht die gesetzlichen Grundlagen zu den einzelnenBeteiligungen zur Kenntnis nehmen. Im Kantonsspital BList die gesetzliche Grundlage das Spitalgesetz. Erst vorkurzem fand in der Hofmatt ein Gesundheitstag statt. Andiesem Tag hat ein Teilnehmer den Votanten gefragt, wasman denn als Parlamentarier überhaupt zu sagen hat zudem, was da angestossen wurde? Der Sprecher mussteeinen Moment überlegen, wurde dann unsicher – undheute meint er zu wissen, dass es vorab das Spitalgesetzsein wird, wozu man etwas sagen kann. Denn diesesmuss, zur Umsetzung der geplanten «Kiste», geändertwerden.

Die SVP ist eher der Meinung, man sollte erst malabwarten und schauen, was da kommt. Es wird vermutlichunumgänglich, das Spitalgesetz zu ändern. Dann tut mandies immerhin im Wissen, was auf dem Tisch liegt. Jetztwird dem Regierungsrat der Weg geebnet, damit er imHintergrund seiner Strategie gemäss planen kann. Auf deranderen Seite gibt man ihm damit natürlich auch einenBlankocheck, also die Katze im Sack, da man eben nichtgenau weiss, was da im Hintergrund geplant wird. DieSVP möchte also zuerst wissen, was auf den Kanton zu-kommt, was auf dem Tisch liegt, und ob das wirklich imInteresse aller ist. Wenn dies bekannt und abgewogen ist,hat die SVP sicher keine Probleme, auch die notwendigengesetzlichen Anpassungen dazu zu machen. Im Momentgibt man mit der Motion aber einen Freipass, ohne zuwissen, was noch alles kommt.

Es lässt sich leider nicht von der Motionärin verlan-gen, die Motion zurückzuziehen, da es sich um eine Kom-missionsmotion handelt. Aber die SVP möchte es eigent-lich heute nicht überweisen.

Regula Meschberger (SP) sieht die Sache nicht so dra-matisch wie von Peter Brodbeck geschildert. Was ist derHintergrund der Motion? Es wurde in diesem Saal eineDiskussion geführt um den Einfluss des Landrats in Sa-chen Kantonsspital und Psychiatrie, der über das Spital-gesetz via Standort wahrgenommen werden kann. Manhat sich dann überlegt: Wo nimmt der Landrat seinenEinfluss wahr, ohne die Handlungsfähigkeit des Kantons-spitals einzuschränken? Der wichtigste Faktor ist natürlichdie Eigentümerstrategie. Diese wird es auch weiterhinbrauchen. Vielleicht gibt es einmal eine gemeinsame mitBasel-Stadt, wer weiss. Diese Entwicklung ist am Laufenund soll auch nicht unterbrochen werden. Der Einfluss desParlaments ist ohnehin ein Thema und wird es bleiben.Die Votantin glaubt nicht, dass dem Regierungsrat damitein Blankocheck ausgestellt wird, sondern es wird mit derMotion eine Regelung gefordert, wie die Einflussmöglich-keit des Landrats in Bezug auf die Eigentümerstrategieaussieht. Es ist ein Auftrag des Regierungsrats, den er inseine gesamte Planung, die ohnehin gemacht wird, ein-beziehen wird – und einbeziehen muss, denn er musssich schliesslich auch überlegen, welches die Rollen vonRegierung und von Parlament sind.

Die Votantin bittet den Rat also, hoffentlich auch imNamen der Kommission, den Vorstoss als Motion zu über-weisen.

Christoph Buser (FDP) stösst ins gleiche Horn wie seineVorrednerin. Der Sprecher versteht Peter Brodbeck inso-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015224

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fern, als dass der Vorstoss zu einem früheren Zeitpunktverfasst wurde und seither vieles geschehen ist, was nichtantizipiert werden konnte. Man hatte sich damals in derKommission darüber unterhalten, dass es nicht richtig ist,wenn der Landrat einzig über die Fixierung des Standortsdie Problematik der Spitäler diskutieren kann. Man sollteauch über die Eignerstrategie eingreifen können.

Zum Zweiten ist es ja auch wichtig, dass die grosseSache, die derzeit im regionalen Spitalwesen am Laufenist, im Landrat diskutiert wird, beziehungsweise dass darü-ber ein Entscheid gefällt werden kann. Es gibt bereits eineInitiative und andere Kräfte, die am Wirken sind. Letztlichbraucht der Gesundheitsdirektor aber auch ein Zeichen,ein Go oder No-Go des Landrats. Es könnte die Eigentü-merstrategie sein – vielleicht ist es etwas anderes. Derandere Punkt ist ohnehin die Frage, wie man als Eigentü-mer künftig mit den Spitälern umgehen soll. Der Votantplädiert deshalb dafür, die Motion zu überweisen.

Rahel Bänziger (Grüne) versteht auf eine Art das Miss-behagen Peter Brodbecks. Man kann aber nicht sagen,die Motion sei ein Freipass, sondern sie wird, sofern sieüberwiesen wird, von der Regierung bearbeitet. Darausgibt es eine Vorlage mit der Gesetzesänderung. Die Vorla-ge wird im Landrat diskutiert werden können. Dieser Inputwird also weiterhin möglich.

Der Landrat sollte dem Regierungsrat eine Möglich-keit geben, eine Vorlage auszuarbeiten. Es ist auch wich-tig, dass man parallel arbeiten kann. Es bleibt keine Zeit,abzuwarten, bis man weiss, was dabei heraus kommt.Das eine sind die Verhandlungen mit den gemeinsamenSpitälern, zum anderen gilt es herauszufinden, wo allen-falls Punkte im Spitalgesetz vorhanden sind, die dieseEntwicklung behindern würden. Dann lassen sich dieseparallel bearbeiten und man kann versuchen, sie auszu-merzen.

Der wirkliche Fokus des Landrats muss auf der Eigen-tümerstrategie sein. Die Kommission hat hier einen gutenDraht zum zuständigen Regierungsrat und wird gehört.Als Kommissionspräsidentin verspricht die Sprecherin, mitvollem Elan weiter daran zu arbeiten. Deshalb die Bitte,die Motion zu überweisen.

Oskar Kämpfer (SVP) glaubt nicht, dass es um eine Fra-ge des Missbehagens geht. Gerade nach den heutigenDiskussionen über Voten und Abstimmungen sollte mannicht einfach semantisch die kleine Differenz zwischenMotion und Postulat wegstecken. Mit dem Postulat wirdein klarer Auftrag erteilt. Die Frage ist nur, ob dies ge-schickt ist, da die Regierung doch nun mit ganz anderenKonzepten arbeitet. Wäre es ein Postulat, wäre der Spre-cher ja damit einverstanden. Die Kommission kann dasnun wohl nicht mehr ändern, deshalb ist eine Überwei-sung zum jetzigen Zeitpunkt falsch. Denn die Regierungist momentan ohnehin dabei, eine neue Gesamtstrategiezu finden, die gesamthafte Änderungen im Gesetzeswerkzur Folge haben wird. Höchstwahrscheinlich sind dieseweitergehend als jetzt. Somit kann eine jetzige Anpassunggeschickt sein. Es ist aber auch vermessen zu sagen, siesei hilfreich für die Regierung in ihren Verhandlungen. Esist schlicht der falsche Moment.

Ein Anstoss durch ein Postulat wäre verständlich, einklarer Auftrag ist jedoch der falsche Weg. Deshalb, findetdie SVP-Fraktion, sollte der Vorstoss abgelehnt werden.

Klaus Kirchmayr (Grüne) möchte noch einen weiteren

Aspekt zu bedenken geben. Mehrere Votanten haben klarzum Ausdruck gebracht, dass die Eigentümerstrategie dasInstrument des Einflusses ist, welchen dieses Gremiumhier haben sollte. Der Sprecher ist nicht so sicher, ob amEnde das Spitalgesetz der richtige Ort ist. Man muss sichauch der Zeitachse bewusst sein. Der Deal ist am Laufenund soll im Laufe des nächsten Jahres in groben Zügenvorliegen. Dann ist auch der Zeitpunkt, wenn via Eigentü-merstrategie der Landrat Einfluss nehmen können sollte.Deshalb erachtet der Sprecher die Arbeiten am Gesetzüber die Public Corporate Governance (PCG), wo dieEigentümerstrategien und die Mitsprache des Landratsgeregelt werden, als ebenfalls auf dem kritischen Pfad.Von der Gesundheitsdirektion ist zu wünschen, bei einerUmsetzung der Motion, diese Aspekte anzuschauen undmit den Beratungen über das PCG-Gesetz zu synchroni-sieren. Dies verdeutlicht einmal mehr, dass dieses Gesetzzeitlich kritisch ist. Man sollte Acht geben, damit nicht,wenn man nächstes Jahr über etwas mitbestimmen möch-te, die gesetzliche Grundlage dazu fehlt. Dies als Anre-gung.

://: Der Landrat überweist die Motion 2015/077 mit 41:32Stimmen bei 1 Enthaltung.[Namenliste einsehbar im Internet; 18.13]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 272

101 2015/210Postulat von Marc Bürgi vom 21. Mai 2015: Koordinier-te Personalpolitik in der Spitalpolitik Basel-Landschaft/Basel-Stadt

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass dieRegierung das Postulat ablehnt.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 7.

Regula Meschberger (SP) beantragt von Seiten ihrerFraktion, das Postulat zu überweisen. Eigentlich gehört esin die Diskussion, welche die beiden Regierungen nunmiteinander führen. Auch eine allenfalls gemeinsamePersonalpolitik gehört in diesen Bereich. Es ist deshalbnicht einzusehen, weshalb man das Postulat nicht auchüberweisen soll, und es nicht im Zusammenhang mit derirgendwann zu erwartenden grossen Vorlage abgeschrie-ben werden könnte.

Peter Brodbeck (SVP) geht namens seiner Fraktion mitder Regierung einig, dass das Postulat abzulehnen sei.Die Spitäler wurden ausgelagert. Deshalb gibt es eigent-lich diese Fragen nicht mehr zu stellen, weil der Kantonnicht mehr verantwortlich ist. Es handelt sich nicht mehrum eine Dienststelle, sondern um eine selbstständigeGesellschaft.

Andrea Heger (EVP) sagt, dass die Fraktion Grüne/EVPdie Regierung unterstützt und für Ablehnung des Postulatsist. In der momentanen Kostensituation im Gesundheits-bereich sollte den Möglichkeiten zu sparen nachgegangen

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 225

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werden. Eine Prüfung der eventuellen Auswirkungenscheint sinnvoll. Im Verlauf der Prozesse, in denen mannun drinsteckt, sind aber viele Fragen bereits beantwortetund überholt. Deshalb folgt die Fraktion dem Regierungs-antrag, wäre aber erfreut, wenn sie die aufgeworfenenFragen auch aufnimmt. Weitere Informationen und Ant-worten nimmt man gerne entgegen.

://: Der Landrat lehnt das Postulat 2015/210 mit 54:18Stimmen bei 1 Enthaltung ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 18.17]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 273

102 2015/335Postulat von Lucia Mikeler vom 10. September 2015:Wiedereingliederung des KSBL/PBL in die Verwaltung

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass dieRegierung das Postulat ablehnt.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 8.

Lucia Mikeler (SP) ist mit der Ablehnung natürlich nichtganz einverstanden. Ein Vorstoss von CVP/BDP über diePrivatisierung der Spitäler wurde am 27. August diesesJahres kommentarlos überwiesen. Ihr eigener Vorstoss,der in eine andere Richtung geht, wird von der Regierungabgelehnt. Es gehört aber in die Auslegeordnung, zu prü-fen, ob eine Wiedereingliederung zu einer Kostensenkungbeitragen könnte. Die Votantin sagt nicht, dass es dasGelbe vom Ei ist und es nur in diese Richtung gehenkann. Aber eine Prüfung wäre wünschenswert. Dazumuss das Postulat überwiesen werden.

://: Der Landrat lehnt das Postulat 2015/335 mit 51:18Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 18.19]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 274

103 2015/361Motion von Martin Rüegg vom 24. September 2015:Kantonsspital und die Psychiatrie gehören in die Fa-milienausgleichskasse des Kantons

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat die Motion ablehnt. Es liegt eine schrift-liche Begründung vor.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 9.

Martin Rüegg (SP): Auslöser für den Vorstoss war dasRechtsgutachten, das aus der politischen Mitte kam, nichtaus dem linken Lager, und die Mitgliedschaft der «poli-tisch tätigen Organisation», der Wirtschaftskammer, alsrechtswidrig bezeichnete. Zweiter Punkt ist, dass seit Län-gerem Intransparenz darüber herrscht, was sich rund umdie Gefak tut. Dritter Punkt ist, dass der Beitritt zur Gefakschon seit 2013 Thema ist und man bis jetzt nie eine be-friedigende Antwort dazu erhalten hat. Es sind doch im-merhin 4500 Mitarbeitende betroffen und auch die Öffent-lichkeit hat ein Recht, zu erfahren, was Sache ist. VierterPunkt – und das hat den Votanten darin bestärkt, denVorstoss zu lancieren – ist das Schnellschussgutachtender Wirtschaftskammer, das innerhalb weniger Tage na-türlich zu einem anderen Schluss kam. Dieses ist aber imVergleich zu anderen Gutachten, hinter dem doch eineseriöse Arbeit steckt, wenig nachhaltig.

Es ist bekannt, dass Kantonsspital und Psychiatrieausgelagert sind. Das heisst aber nicht, dass die beidenInstitutionen privatisiert worden sind. Der Kanton BL istweiterhin Eigentümer. Der Bevölkerung und dem Landratkann es nicht egal sein, wie das Spitalgesetz formuliertwird. Hier hat man ja auch die Möglichkeit, Einfluss zunehmen – wie eben vorhin diskutiert wurde. Es gibt zwarein Bundesgerichtsurteil, das zumindest im Kanton Aar-gau zum Schluss kommt, dass eine solche Auslagerungmöglich wäre. Die Verhältnisse dort sind dem Votantenzwar nicht bekannt. Nun hat man zwei Gutachten mit un-terschiedlichen Positionen.

Mit der Antwort der Regierung ist der Motionär selbst-verständlich nicht zufrieden, weil sie nicht erfasst hat,worum es in der Motion eigentlich geht. Es geht nicht dar-um, ob es zulässig ist oder nicht. Sondern es ist, aus sei-ner Sicht, ein politischer Entscheid, ob man dies für richtigbefindet oder nicht. Probleme im Gesundheits- und Spital-bereich sind genug gross, und die Diskussionen um dasUmfeld der Wirtschaftskammer ebenfalls; deshalb wäre esangebracht, hier eine Änderung vorzunehmen. Man hateben vorhin eine Teilrevision des Spitalgesetzes be-schlossen, eine Diskussion darüber würde bestens hineinpassen. Vor vier, fünf Jahren, als man die Auslagerunganging, hat man zwar über die Pensionskasse diskutiert,aber über die berufliche Vorsorge, die genau so wichtigist, hatte man kein Wort verloren. Das ging schlicht undeinfach vergessen. Auch deswegen ist es wichtig, dassman die Motion nun überweist und mit in die Spitalge-setzesrevision einspeist.

Hanspeter Weibel (SVP) hat ein gewisses Verständnisfür die Motion von Martin Rüegg, denn als Geograf ist ersich gewohnt, dass wenn man Norden sagt, sich alle Geo-grafen einig sind, wo das ist. Zum Glück gibt es aber ge-nügend Juristen, die das etwas anders sehen. Erstellt der

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015226

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eine ein Rechtsgutachten, kann man davon ausgehen,dass sich einer findet, der ein anderes aus dem Hut zau-bert. Das ist aber nicht der zentrale Punkt in dieser Frage.Es kann nicht sein, dass ein politischer Entscheid in die-sem Landrat getroffen wird über Auslagerung und Ver-selbstständigung der Spitäler, und bei jedem operativenEntscheid greift dieselbe Instanz, die sie zuvor in die Frei-heit entlassen hatte, wieder ein. Von der Palette an Pro-blemen, die Martin Rüegg genannt hatte, kann der Spre-cher viele nicht nachvollziehen. Es kann aber nicht sein,dass jedesmal, wenn irgendetwas ist (und das Spital hatwie gesagt genug andere Probleme), der Landrat meint,er müsse auch noch operativ eingreifen. Das kann esnicht sein. Der Votant bittet den Rat, die Motion abzuleh-nen.

Rolf Richterich (FDP): Das Kantonsspital ist verselbst-ständigt, es ist ein unternehmerischer Entscheid – Punkt,fertig. Egal, was die Juristen, von welchem Lager auchimmer, in einem Gutachten schreiben. Es wurde von derUnternehmung so beschlossen. Und es ist für gewisseLeute offensichtlich schwierig, loszulassen und zu akzep-tieren, dass über ein Teil der Verwaltung hier nicht mehrentschieden werden kann. Es ist nun mal verselbststän-digt – Punkt, Schluss.

Zum anderen ist zu sagen: Das Kantonsspital hättesich ja einer anderen Kasse anschliessen können. Hättees dann auch einen solchen Aufruhr gegeben? Was istder Hintergrund? War das nun ein politisches Getöse oderist es wirklich zu hinterfragen? Wenn es nämlich wirklichso verdammt (der Votant entschuldigt den Ausdruck)wichtig wäre, dass das Kantonsspital weiterhin beim Kan-ton versichert ist, dann wäre es nicht vergessen gegan-gen. Der Votant würde sogar behaupten, dass es ein be-wusster Entscheid des Landrats war, das Kantonsspitalnicht in allen möglichen Fesseln zu lassen. Denn es wur-de zwar in die Freiheit entlassen und etabliert sich aufdem Markt – hat aber trotzdem die kantonalen Fesseln an.Genau dies wollte man eben nicht, ganz bewusst nicht,lieber Martin Rüegg.

Klaus Kirchmayr (Grüne) verdeutlicht, dass das Spitalverselbstständigt ist, keine Diskussion. Wo die Reise hin-geht und wie sich das Unternehmen in diesem Markt be-währt – dieser Prozess kann gerade live miterlebt werden.Das Projekt, die Riesenkiste, wie sie auch genannt wurde,ist angestossen und es ist zu erwarten, dass sich das«Problem» auch im Namen dieser Kiste relativieren odergar lösen lässt. Dies ist ein Punkt, den es zu bedenkengilt.

Der zweite Punkt, den es zu bedenken gilt: So ganzunabhängig losgelöst, wie hier gesagt wird oder man dasvermeintlich haben möchte, ist das Kantonsspital garnicht. Es ist daran zu erinnern, dass ein dreistelliger Millio-nenbetrag zur Ausfinanzierung der Pensionskasse derMitarbeitenden mitgegeben wurde. Es ist daran zu er-innern, dass die Revision des Spitals nach wie vor Sachedes Kantons ist. Und dass es eine 100-Prozent-Tochterim Konzern Baselland ist. Es ist deshalb nur richtig, wennman als Parlament dazu schaut, dass in diesem Konzerndie Synergien genutzt werden, die dieser zu bieten hat.Deshalb kann ein Entscheid, den diese eine Konzern-tochter trifft, auch zu einer Konzernfrage werden. Damitdiese Fragen gar nicht erst aufkommen – und da ist manin einem etwas anderen Boot als in der Privatwirtschaft –ist es nichts als fair zu verlangen, dass die entsprechende

Transparenz gegenüber dem Eigentümer dieses Kon-zerns (nämlich dem Staat, repräsentiert auch durch denLandrat) geschaffen wird.

Diese ganzen Diskussionen wären relativ einfach ausder Welt geschafft, wenn man hätte sagen können: Hey,ein Spital kauft hier oder dort viel günstiger ein! Die staatli-che Ausgleichskasse schafft diese Transparenz, was sichin deren Geschäftsbericht nachlesen lässt. Diese Diskus-sion wäre sehr viel einfacher und weniger problematisch,wenn die Transparenz geschaffen worden wäre. Würdeein anderer Anbieter die Leistungen günstiger anbieten,hätte man nicht nur für die Konzerntochter eine gute Si-tuation, sondern man hätte auch einen Anreiz zu fragen:Hey, warum ist dann die kantonale Ausgleichskasse sovielteurer? Das ist Wettbewerb, wie ihn sich der Votant vor-stellt und wie er eigentlich auch sein sollte. Im Momentfehlt aber schlicht und einfach die Grundlage, um zu beur-teilen, ob der Wettbewerb gespielt hat. Diese Frage istoffen, nicht beantwortet. In diesem Sinne ist der Vorstossmehr als berechtigt, um Transparenz zu schaffen und sichin Richtung eines optimalen Ressourceneinsatzes im Kon-zern Baselland zu bewegen.

Oskar Kämpfer (SVP) bedauert, dass der Vorstoss nocheine Motion ist, und kein Postulat. Wäre es nämlich einPostulat, liesse sich auch etwas lockerer damit umgehen.Worum geht es hier? Es geht um normierte Leistungen,die das Kantonsspital an einem anderen Ort einkauft. Esist ja eigentlich toll, wenn man auf der politischen Ebenedie Transparenz fordert, die man intern herstellen sollte,aber sie eigentlich auf eine externe Kasse zu überwälzenversucht und dort Zahlen fordert, die sie per se gar nichtgeben dürfen.

Dem Votant hat der Vergleich mit Konzern und Toch-ter sehr gut gefallen. Nur ist er sich nicht sicher, ob sichein Konzern auf genau diesen Ast hinaus lässt und seinerTochter an allen Orten vorschreibt, wo man die Leistun-gen einkaufen soll, weil man nämlich nicht sicher seinkann, dass sie dann auch tatsächlich günstiger sind. Aberer kann sie in der Buchhaltung überprüfen. Und dieserWeg ist offen: Dafür braucht es weder eine Motion nochein Postulat. Für den Sprecher handelt es sich einmalmehr um die Fortsetzung einer politischen Zwängerei.Zum Schluss ein Hinweis an Martin Rüegg, weil nichtsicher ist, ob es dieser schon mitbekommen hat: Die Wah-len sind vorbei!

Christof Hiltmann (FDP) ist auch etwas verwirrt ob dervielen Verknüpfungen, die zu diesem Thema hier ange-stellt werden. Wenn das Interesse bei allen Partnern derverselbstständigten Betriebe gleich wäre, müsste manjedes Unternehmen, das mit ihnen zusammenarbeitet,durchleuchten auf ihre Transparenz zur Einhaltung derGesetzgebung hin etc. Aus diesem Vorstoss lässt sichaber ein Fokus auf die Wirtschaftskammer herausspüren.Für den Anschluss werden im Vorstoss von Martin Rüeggnicht mal wirtschaftliche Gründe genannt (auch wenn derVotant Klaus Kirchmayrs Exkurse in die Konzernebeneteilweise nachvollziehen kann), sondern er befürchtet einenegative Auswirkung auf das Image aufgrund der Nähezur Wirtschaftskammer. Es geht aber nicht um das Image:Beim Kantonsspital handelt es sich um eine eigenständigeFirma, die einen Entscheid getroffen und nun einen Part-ner hat, wobei öffentlich nun darüber diskutiert wird, ob daFehler gemacht worden sind. Im Moment gibt es wedereine Antwort noch einen Beweis. Und trotzdem möchte

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 227

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man auf eine Vermutung hin, mit Verweis auf das Image,eine Änderung im operativen Bereich anstreben. Das istverwirrend und lässt die Vermutung zu, dass dieses Ma-növer eher politische denn reale, operative, wirtschaftlicheGründe hat. Deshalb ist es für den Sprecher klar: DieserAntrag gehört ins Reich der unnötigen Vorstösse.

Rolf Blatter (FDP) möchte ins selbe Horn blasen. DasStatement von Oskar Kämpfer möchte er aufnehmen undmelden, dass die Wahlen vorbei sind, denn die Hauptmoti-vation liegt natürlich im Wirtschaftskammer-Bashing. Esgibt natürlich auch eine puristische Organisationsfrage,von der der Sprecher auch der Meinung ist, dass dieseFragen nicht auf Stufe Landrat behandelt werden sollen.Es handelt es sich nämlich um operative Entscheide, ge-nau wie jene, bei welchen Lieferanten das Spital Stromeinkaufen soll. Dieser operative Entscheid sollte der Spi-talleitung überlassen werden. Deshalb ist der Vorstossabzulehnen.

Martin Rüegg (SP) stellt fest, dass ein Grossteil seinerGegenseite das Problem gar nicht wahrnehmen möchteund sich entweder hinter den Wahlen versteckt oder hinterder Feststellung, das Spital sei ausgelagert und man hättenun eh nichts mehr zu sagen dazu. Klaus Kirchmayr hates ein Stück weit auf den Punkt gebracht: Es fehlt anTransparenz. Der Chef des Konzerns, der ja auch in denSchlagzeilen ist, sitzt hier im Raum und könnte die ge-forderte Transparenz durchaus schaffen. Und zum Vor-wurf von Christof Hiltmann: Natürlich handelt es sich umeine politische Frage. Der Motionär hat dies auch nie ver-heimlicht. Es geht ihm aber nicht um das Image der Wirt-schaftskammer, sondern um jenes des Kantons, des Kan-tonsspitals und der Psychiatrie. Das ist seine Sorge.

Der Motionär ist, um Oskar Kämpfer einen ruhigenAbend zu gönnen, durchaus bereit, seinen Vorstoss in einPostulat umzuwandeln. Dann würde es noch mehr Sinnmachen, das Anliegen in die Spitalgesetzesrevision ein-fliessen zu lassen.

Für Marc Scherrer (CVP) handelt es sich hier wiedereinmal um eine typische Vorlage, die einzig und alleinzum Ziel hat, gegen die Wirtschaftskammer zu schiessen.Der Nationalrats- und Ständeratswahlkampf sollte nunaber langsam vorbei sein. Es wurde schon mehrfach ge-sagt: Die Spitäler sind verselbstständigt. Es herrscht einegewisse Unternehmensfreiheit. Schliessen sich diese beider Ausgleichskasse der Wirtschaftskammer an, dann istes eben so. Aus irgendeinem Grund werden sie sich dafürentschieden haben. Wohl sicher nicht, weil da irgendwel-che Gelder der Wirtschaftskammer ans Spital oder umge-kehrt fliessen. Andere Kantone machen das auch. LandratChristoph Buser kann darüber sicher noch Auskunft ge-ben.

Noch etwas zu Martin Rüeggs erstem Votum: Es warkeine Mitte-politische Aktion, sondern es waren einzelneExponenten dabei, die das Geschäft vertreten haben. Manist aber nie als Partei aufgetreten.

Abschliessend: Die CVP/BDP-Fraktion lehnt die Moti-on ab.

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) erinnert den Ratdaran, dass vor genau drei Traktanden, bei Traktandum100, eine Motion überwiesen wurde, die im Kernsatz gip-telt: «... das Spitalgesetz anzupassen und damit die Wett-

bewerbsfähigkeit, die Qualität der kantonalen Spitalbetrie-be und deren Handlungsfreiheit zu gewährleisten.» Mit derÜberweisung einer Motion in dasselbe Spitalgesetz, dasein operatives Detail festschreibt, würde man einen 180-Grad-Widerspruch produzieren. Das kann nicht der Sinnsein. Deshalb noch als Zusatzinformation: Es handelt sichbei dieser Lösung nicht um ein Unikum. Es sind nicht nurAargau und Baselland, deren ausgelagerte Spitalbetriebediese Handlungsfreiheit haben, es ist auch im Nachbar-kanton Basel-Stadt so. Das Unispital ist dort in der poli-tisch aktiven Handelskammer Mitglied und ebenfalls einernicht staatlichen Ausgleichskasse angeschlossen. Kon-klusion ist, dass auf der Stellungnahme der Regierungnach wie vor bestanden wird und man den Vorstoss ab-lehnt, egal ob als Motion oder als Postulat.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erinnert daran,dass der Vorstoss in ein Postulat umgewandelt wurde.

://: Der Landrat lehnt den Vorstoss 2015/361 als Postulatmit 45:30 Stimmen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 18.39]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 275

104 2015/152Postulat von Sven Inäbnit vom 16. April 2015: Angebo-te der hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Regi-on sichern!

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat das Postulat ablehnt.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 10.

://: Der Landrat lehnt das Postulat 2015/152 mit 42:25Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 18.41]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 276

105 2015/362Postulat von Mirjam Würth vom 24. September 2015:Bericht zum Verfassungsauftrag zur Gewährleistungder medizinischen Grundversorgung

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat das Postulat ablehnt.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 11.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015228

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Mirjam Würth (SP) findet es sehr schade, dass die Re-gierung das Postulat ablehnt. Und zwar nicht zuletzt, weildarin einige Fragen gestellt bzw. einige Themen aufgegrif-fen werden, die in diesem Moment, an dem es zu einemZusammengehen der Spitäler von Basel-Stadt und Basel-land kommen soll und man neu definiert, wer was macht,dass man sich dort spezialisiert, wo man gut ist und Kom-petenzen abgibt, wo andere besser sind – in diesem Mo-ment wäre es wirklich wichtig, dass alle Aspekte beleuch-tet würden. Die Votantin verlangt mit ihrem Postulat einenBericht. Die Regierung sagt, es käme ohnehin einer, nurein bisschen später, weil es ein laufendes Geschäft ist. Esist der Votantin egal, wenn der Bericht erst in einem Drei-viertel Jahr kommt, nämlich dann, wenn alles geklärt ist.Die Postulantin bittet somit, ihren Vorstoss zu überweisen,damit am Ende ein Bericht vorliegt, worin all die Fragen zuden zahlreichen wichtigen Aspekten, die in diesem Zu-sammengehen vorliegen oder auftauchen, sauber undnachvollziehbar beantwortet sind.

://: Der Landrat lehnt das Postulat 2015/362 mit 46:21Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 18.43]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 277

106 2015/101Postulat von Marie-Theres Beeler vom 5. März 2015:Politische Handlungsmöglichkeiten gegen die Men-genausweitung im Gesundheitswesen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat das Postulat entgegen nimmt.

://: Das Postulat 2015/101 wird stillschweigend überwie-sen.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 278

107 2015/205Motion von Pia Fankhauser vom 21. Mai 2015: Erarbei-tung einer kantonalen eHealth-Strategie – für einekoordinierte und vernetzte Gesundheitsversorgung imKanton Baselland

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass dieRegierung die Motion entgegen nimmt.

Bürgin Beatrix (SVP): Es ist so, das mit eHealth (demelektronischen Patientendossier) die Qualität der Behand-lungen in Spitälern, Praxen und Apotheken gestärkt, derBehandlungsprozess verbessert, die Sicherheit erhöhtund die Gesundheitskompetenz gefördert werden. Medizi-

nisches Personal kann sich dank eHealth mit der Einwil-ligung von Patienten die Gesundheitsgeschichte einerPerson online beschaffen, also von Spital zu Spital, vonArzt zu Apotheke etc. Datensicherheit, Kosten sind u.a.Fragen, die noch interessieren. Die SVP-Fraktion wird daskomplexe Geschäft als Postulat überweisen.

Christoph Buser (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion einPostulat unterstützen würde. Zwei Punkte möchte sie aufden Weg geben: Erstens ist eHealth zukunftsträchtig, aberdie Rolle des Kantons ist noch nicht klar. Es ist vor allemeine Frage des Datenschutzes, der nicht zuletzt vom Bundgeregelt werden sollte. Zweitens: Bei Pilotprojekten istimmer auch ein gewisses Risiko vorhanden und man be-zahlt auch Lehrgeld dafür. Der Kanton Basel-Landschaftist im Moment nicht in der Lage, in diese Pilotphase ein-zusteigen. Dennoch lassen sich die Grundlagen dazuschaffen und die Rahmenbedingungen überlegen, wobeiauf den Bund geschaut werden muss. Mit diesen zweiEinschränkungen würde die FDP das Postulat überwei-sen.

Pia Fankhauser (SP) weiss nicht, wo die FDP ein Pilot-projekt sieht. Die Motion, in dem es um ein Pilotprojektgeht, ist nämlich bereits überwiesen. Seit zwei Jahrenwartet die Votantin darauf, dass sich daraus etwas entwi-ckelt. Um was geht es konkret? Es geht darum, dass daselektronische Patientendossiergesetz im Juni dieses Jah-res von den nationalen Räten beschlossen wurde. Dabeigibt es zwei ganz wesentliche Punkte. Die Spitäler müs-sen sich innerhalb von drei Jahren anschliessen, dasheisst: Sie müssen sich elektronisch vernetzen und Ge-meinschaften bilden. Die Pflegeheime und Geburtshäusermüssen dies innerhalb von fünf Jahren tun. Es handeltsich also um ein Bundesgesetz.

Die Gesundheit ist bekanntlich kantonal geregelt,somit ist der Kanton in der Pflicht, mit den Leistungserbrin-gern (Pflegeheime, Spitäler etc.) im Rahmen desDatenschutz- und Gesundheitsgesetzes eine Kompatibiliätherzustellen. Darum geht es. Regierungsrat Thomas We-ber sei sehr gedankt dafür, dass er den Vorstoss als Moti-on entgegen nimmt. Er hatte bei einer Präsentation selbereinmal darauf hingewiesen, dass dies auch unter Innovat-ionsförderung falle. Es ist ein ganz wesentlicher Punkt,dass man frühzeitig mit allen Leistungserbringern, die esin einem Gesundheitssystem gibt, Kontakt auf nationalerEbene aufnimmt. Im Sinne der Transparenz gibt die Vo-tantin bekannt, dass sie Vizepräsidentin des Physiothera-pieverbands ist. Es gibt mit anderen nationalen Verbän-den einen regen Austausch darüber, was wie funktionie-ren muss. Dies ist jedoch in jedem Kanton anders, weil dieGesundheits- und Datenschutzgesetze in jedem Kantonanders geregelt sind. Drei Jahre sind eine kurze Zeit. In-sofern ist auch der Vorteil eines Postulats nicht wirklicheinsehbar, denn es geht nicht darum, zu prüfen und zuberichten, ob man es will – denn es kommt ja ohnehin. Esist der Votantin wichtig, dass der Kanton von Anfang andabei ist. Es gibt relativ viele nationale Strategien (z.B.sind zur Palliativ-Strategie noch immer Vorstösse hängig)und es musste immer gewartet und gewartet werden. Esgeht auch darum, Bundesmittel beziehen zu können, so-fern man sich frühzeitig auf den Weg macht. Es geht kei-neswegs um ein Pilotprojekt, wie Christoph Buser meint;der Kanton Basel-Landschaft ist längst kein «First mover»in dieser Hinsicht. Eher noch ein «Fourth» oder «Fifthmover». Man kann natürlich als Kanton auch warten, bis

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 229

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sich die anderen entschieden haben.Die Motionärin hält an ihrer Motion fest.

Oskar Kämpfer (SVP) bedauert es, dass sich Pia Fank-hauser nun festgelegt hat. Was ist für den Sprecher derUnterschied zwischen Motion und Postulat? Es geht umdoch eine etwas komplexere Sache. Es gibt vom Bundden Auftrag, etwas umzusetzen, was der Votant vor 30Jahren bereits im Entwicklungsland Mexiko kennen ge-lernt hatte. Der Kanton ist also weit hinterdrein, und es istpressant. Die Zeitschiene würde von Regierungsrat We-ber so oder so aufgenommen, ob nun als Postulat oderals Motion. Nur würde er mit einem Postulat nicht geradezum sofortigen Handeln verpflichtet.

Der Votant ist der Meinung, dass ein elektronischesDossier auf Patientenebene gute Überlegungen in Zu-sammenhang mit allen Versicherungen und Kassen nötigmacht, und zwar national abgestimmt. Denn es kann nichtsein, dass man mit seiner Chip-Karte vom Baselland insWallis geht, und dort feststellen muss, dass das medizi-nische Dossier gar nicht gelesen werden kann. Dasheisst: Selbstverständlich soll man es machen, aber derKanton soll sich jetzt, auf kantonaler Grundlage, zuerstuntereinander absprechen und einen Vorschlag bringen,der allgemein akzeptiert und umsetzbar ist. Und dann gibtes Aufträge. Aus diesem Grund wäre das Postulat richtig.

Klaus Kirchmayr (Grüne) bittet seine Kolleginnen undKollegen darum, den Vorstoss als Motion zu überweisen.Es gab diverse Vorstösse in diversen Kantonen zu diesemThema. Immer hiess es: Der Bund macht es, der Bundmacht es. Nun hat der Bund die Grundlagen geschaffenund die Leistungsanbieter, ob privat oder staatlich getra-gen, wollen vorwärts machen und Klarheit und Investi-tionssicherheit haben. Es ist jetzt der Zeitpunkt, um demKanton den Weg zu bereiten für die Leistungsanbieter,damit sie einer Lösung zuarbeiten können.

Der Sprecher hält es für ungeschickt, nun wieder zuwarten. Die Gesundheitsdirektion ist geschickt genug, denverbindlichen Auftrag in Absprache damit zu lösen, wasnational läuft. Es hat niemand ein Interesse an einer in-kompatiblen Lösung, schon gar nicht der klamme KantonBasel-Landschaft. Er und die zuständige Direktion werdendas hinbekommen. Wichtig ist einfach, dass nun verbind-lich zugearbeitet wird, damit die Leistungserbringer dieBasis haben, um zu investieren.

://: Der Landrat überweist die Motion 2015/105 mit 48:26Stimmen.[Namenliste einsehbar im Internet; 18.53]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 279

108 2015/127Postulat von Jürg Wiedemann vom 26. März 2015:Kontrollierte Abgabe von Substanzen mit moderatemTHC-Gehalt

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass

der Regierungsrat das Postulat ablehnt.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 12.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) möchte mit demVorstoss, dass die Regierung ein Pilotprojekt zur kon-trollierten Abgabe von Substanzen mit geringem THC-Wert prüft. Die Regierung lehnt das Postulat ab. Sie be-gründet das mit einem Gutachten der Universität Zürich.Sie schreibt aber selber, dass in Basel-Stadt ein Gutach-ten erstellt wird, und zwar vom hochdotierten ProfessorAlbrecht. Das Gutachten ist noch nicht veröffentlicht, es istaber bereits durchgesickert, in welche Richtung es geht,nämlich dass die Kantone durchaus Handlungsspielraumhaben. In Basel-Stadt und Solothurn wurden bereits eben-falls Beschlüsse gefasst, ein solches Pilotprojekt zu prü-fen. Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen,dass bei zwei sich widersprechenden Gutachten einegewisse Unsicherheit vorhanden ist. Der Sprecher machtbeliebt, das Postulat zu überweisen. Sollte sich dann he-rausstellen, dass es rechtlich unzulässig ist, kann man aufeiner halben Seite bei der Beantwortung des Postulatssagen, dass es aus rechtlicher Sicht nicht gehe. Wennaber das Gutachten, wie zu erwarten ist, anders heraus-kommt und ein Handlungsspielraum besteht, steht nichtsim Wege, dass im Kanton Basel-Landschaft, analog zumKanton Basel-Stadt und Solothurn, ein solches Pilotprojektgeprüft wird.

Stefan Zemp (SP) hat sich bei Eingabe des Postulats vonKollege Wiedemann sofort daran erinnert, dass der Spre-cher einst selbst eine Hanf-Interpellation eingegeben hat-te. Am 26. März, dem Tag der Eingabe dieses Postulats,ging er nach Hause, steckte ein Hanfsämchen in den Bo-den – und daraus ist eine Hanfpflanze geworden. Nurleider, leider ist das Parlament so ineffizient, dass dieHanfpflanze in der Frostnacht vor 14 Tagen im Berggebietdes oberen Baselbiets das Zeitliche gesegnet hat. [DerSprecher hält eine vertrocknete Hanfpflanze hoch; Ge-lächter]

Etwas neidvoll schaut der Votant geistig in RichtungAmerika und sieht, was z.B. in Ontario abgeht. Dort wurdein fünf Bundesstaaten eine Teilliberalisierung beschlos-sen. Von diesen hat man mittlerweile aus Colorado ver-lässliche Angaben, dass pro Jahr 30 Millionen aus Steuer-einnahmen anstehen, dass Arbeitsplätze geschaffen wur-den in einer Hanfindustrie, die sich am Entwickeln ist. Undals positiver Nebeneffekt stieg der Schwarzmarktpreis von10 auf 15 Dollar.

An dieser Stelle möchte er dem Regierungsrat alsDenkanstoss die Pflanze überreichen. Der Votant beruftsich dabei auf das Bundesgesetz über Betäubungsmittel,Art. 19b: «Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäu-bungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zurErmöglichung des gleichzeitigen oder gemeinsamen Kon-sums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlichabgibt, ist nicht strafbar.» Zur Mengenabgabe steht eben-falls in Art. 19b: «10 Gramm eines Betäubungsmittels desWirkungstyps Cannabis gelten als geringfügige Menge.»

Die SP ist für Überweisen des Postulats.[Stefan Zemp überreicht Regierungsrat Thomas Weberdas Hanfplänzchen; grosses Gelächter.]

Es könnte beispielsweise die Umweltdirektorin SabinePegoraro im kantonalen Labor eine Analyse machen las-sen. Dann weiss man nämlich verlässlich, was im KantonBaselland moderate THC-Werte bedeuten. Der Finanz-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015230

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minister könnte ausrechnen lassen, wieviel Steuern erdamit generieren könnte. Und damit die Bildungsdirektorinebenfalls einbezogen werden kann, noch ein praktischerTipp: Macht man daraus einen Tee, so nützt das nichts.Psychoaktive Substanzen, THC, sind nicht wasserlöslich.Aber die Bildungsdirektorin ist ja auch die Chefin derHauswirtschaftslehrerinnen. Und als solches kann siesicher ein Küchlein backen.

Regierungsrat Thomas Weber (SVP): Als Gesundheits-direktor, der gleichzeitig Landwirtschaftsdirektor ist – al-lerdings nicht direkt für Neophytenbekämpfung zuständig[Gelächter, Applaus] – möchte der Sprecher kurz festhal-ten, dass man in diesem Kanton, vom Grundsatz her,keine dritte legale Droge einführen möchte. Bei Alkoholund Nikotin ist der Umgang mehr oder weniger einfach.Eine weitere Droge bedeutete um Gottes Willen den Ein-stieg in ein Problem, das schon mehrfach in diesem Ratdiskutiert wurde. Aus diesem Grund lehnt die Regierung,trotz origineller Begleitmusik, den Vorstoss ab.

://: Der Landrat lehnt das Postulat 2015/127 mit 44:24Stimmen bei 1 Enthaltung ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 19.01]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 280

Mitteilungen

– Begrüssung von Gästen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) heisst auf der Tri-büne eine Delegation der FDP Gelterkinden und Umge-bung willkommen. Diese ist auf Einladung von LandratMichael Herrmann hier, um die Landratsdebatte zu verfol-gen. Er wünscht den Gästen interessante und spannendeEinblicke in die Parlamentsarbeit.

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

Nr. 281

109 2015/209Postulat von Marco Born vom 21. Mai 2015: Arbeits-losenversicherung – Einstelltage nach Sanktionsras-ter D72

Wie Landratspräsident Franz Meyer (CVP) mitteilt, be-antragt der Regierungsrat Überweisen und Abschreibendes Postulats.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 13.

Oskar Kämpfer (SVP) erachtet die Antwort der Regierungals interessant: Sie ist bereit, das Postulat entgegenzu-nehmen, das heisst, sie nimmt es eigentlich ernst. Gleich-zeitig beantragt sie, den Vorstoss abzuschreiben.

In der Begründung schreibt sie: «Die zuständige Ab-teilung des KIGA Baselland ist daher aktuell daran zu

prüfen, ob und inwiefern eine Änderung dieser Praxiserfolgen sollte. Es erfolgt somit bereits eine Prüfung imSinne des Vorstosses.» – Das KIGA wird also erst prüfen,weil die Zahlen noch nicht vorhanden sind, und hat nochgar nicht berichtet. Deshalb ist die SVP-Fraktion für dieÜberweisung, bittet aber um einen Bericht, wenn die Zah-len vorliegen. Der Vorstoss ist noch nicht abzuschreiben.

://: Damit ist das Postulat 2015/209 stillschweigend über-wiesen.

://: Das Postulat 2015/209 wird mit 35:33 Stimmen abge-schrieben.[Namenliste einsehbar im Internet; 19.04]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 282

110 2015/226Postulat von Jürg Wiedemann vom 4. Juni 2015: Feld-versuche mit nicht zugelassenen Pestiziden

Der Regierungsrat nehme das Postulat entgegen, erklärtLandratspräsident Franz Meyer (CVP).

://: Das Postulat 2015/226 wird stillschweigend überwie-sen.

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 283

111 2015/337Postulat von Regina Werthmüller vom 10. September2015: Kantonale Bestäubungsprämien für Imker/-in-nen resp. Abgeltung von imkerlichen Aufwendungen

Wie Landratspräsident Franz Meyer (CVP) mitteilt, lehntder Regierungsrat das Postulat ab.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 14.

Postulantin Regina Werthmüller (parteilos) dankt für dieBegründung des Postulats. Sie ist nicht glücklich darüber,dass das Postulat nicht entgegengenommen wird, geht esdoch um ein kleines Anliegen auf einer kleinen Flughöhezu Gunsten eines kleinen Insekts. Offenbar ist es so, dasssich das Anliegen schlecht in ein Gesetz einordnen lässt.Auf der Grundlage des Natur- und Landschaftsgesetzeskann eine allfällige Bestäubungsprämie nicht eruiert bzw.ausgerichtet werden. Dem Regierungsrat sei gedankt,dass er durch die Behandlung des Postulats eine Diskus-sion angestossen hat, ebenso für die Begründung, wohindie Gelder fliessen, nämlich in die Fachstelle, für die Mar-cel Strub als Fachexperte zuständig ist. Sie hofft, die an-gestossene Diskussion möge dazu beitragen, dass jeneGemeinden, welche die grosse Arbeit der Imkerinnen und

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 231

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Imker noch nicht abgelten, dies in Zukunft im Sinne einerWertschätzung tun werden. Es wäre also ihr persönlichwie auch der Regierung ein Anliegen, wenn die Gemein-den inskünftig in ihren Budgets einen Beitrag einstellenwürden, um ihren Imkern eine Bestäubungsprämie auszu-richten.

Im Übrigen entschuldigt sich Regina Werthmüller,dass sie bei der Behandlung ihrer Interpellantin 2015/061nicht nicht anwesend war. Sie bedankt sich herzlich für dieausführliche Antwort und sagt, es sei kein Benehmen, sichnicht im Saal aufzuhalten, wenn eine so tolle Antwort da-her komme.

Susanne Strub (SVP) teilt mit, ihre Fraktion sei wie dieRegierung der Meinung, dass das Postulat abgelehntwerden solle. Es mag die Anwesenden erstaunen, dasssie als Bäuerin dagegen ist. Die Leistungen, welche dieImker und die Bienen erbringen, ist unbezahlbar in Fran-ken. Die Bienen und ihre Gesundheit sind sehr wichtig.Die Kantone Baselland, Basel-Stadt und Solothurn habeneine Fachstelle für die Bienen geschaffen. Dafür gebührtder Regierung ein herzliches Dankeschön, hat doch nurder Kanton Bern eine solche Fachstelle. Die Regierunghat weit vorausgeschaut und eine hervorragende Arbeitgeleistet. Der Kanton Baselland finanziert die Fachstelleund leistet einen Beitrag an den Bienenzüchterverband.Wie bereits gehört, sprechen auch viele Gemeinden einenBetrag. Die Fachstelle Bienen fördert und unterstützt dieImker sehr. Es ergeht ein herzliches Dankeschön an dieImker, welche so viele Stunden in ihren Bienenhäusernverbringen. Es handelt sich um ein so wichtiges Hobby.Die Pflege der Bienen nimmt so viele Stunden in An-spruch, dass sie nicht mit Geld abgegolten werden kann.

Landrätin Strub ruft die Anwesenden auf, SchweizerBienenhonig zu kaufen und die einheimischen Imker zuunterstützen. [Beifälliges Klopfen]

Als Hannes Schweizer (SP) den Vorstoss las, vermuteteer zunächst, dass Michael Herrmann der Urheber sei, hatdoch dieser im letzten August die Imkerprüfung erfolgreichbestanden. Wer Michael Herrmann aber kennt, weiss,dass er nicht auf staatliche Interventionen angewiesen ist.[Heiterkeit]

Die SP-Fraktion nimmt die Analyse und die Forderungim Zusammenhang mit dem drittwichtigsten Nutztier zurKenntnis. Das Anliegen ist aber bereits mit seiner Motion2009/042, «Förderung der Bienenzucht», erfüllt. Der Re-gierungsrat ist damit verpflichtet worden, aktiv zu werdenund eine Fachstelle einzurichten.

Michael Herrmann (FDP) bedankt sich zunächst, dassder Landrat bis 19.10 Uhr mit dem Thema «Imker» gewar-tet hat, wird doch der Delegation aus Gelterkinden damitvor Augen geführt, dass er jeden zweiten Donnerstag hiertätig ist.

Möchte man die Arbeit der Imker entschädigen, wäredas Staatsdefizit mindestens doppelt so hoch. Der volks-wirtschaftliche Nutzen der Bienen ist enorm hoch, wieauch im Film «More than Honey» eindrücklich gezeigtwird. In China sind es nicht die Bienen, welche die Bäumebestäuben – die Menschen müssen dies tun. Soweit wirdes hier hoffentlich nie kommen. Die Imker brauchen keinestaatliche Unterstützung, denn sie verrichten ihre Arbeitaus Freude. Die Arbeit liesse sich auch gar nicht entschä-digen. Sie brauchen aber die Unterstützung aller, wenn es

um die Pflege der Bienen und um den sorgfältigen Um-gang mit der Umwelt geht, auch mit Pestiziden. Es wurdevorhin ein Vorstoss stillschweigend überwiesen, der einigeinteressante Fragen beinhaltet.

Ohne diese Frage radikalisieren oder überbewertenzu wollen, ist Landrat Herrmann der Meinung, dass dieArbeit von Landwirt und Imker Hand in Hand erfolgenmuss, sind doch beide Seiten aufeinander angewiesen.Das braucht es am allermeisten – mehr noch als Geld.

Er hofft, dass Regina Werthmüller ihm seine Haltungnicht übel nimmt, und merkt an, die FDP habe zunächstgrosse Sympathien dafür gehabt, den Vorstoss zu über-weisen, weil seine Sitznachbarin, Christine Frey, mit zwei-tem Vornamen «Maja» heisse. [Heiterkeit]

Insgesamt sollten alle Sorge tragen zu den Bienen.Wer etwas Gutes tun will – dies der Praktikertipp zumSchluss –, sollte im Garten Trachtpflanzen setzen, diemöglichst lange blühen und an denen die Bienen sichstärken können für den Winter, der hoffentlich bald kom-men wird.

Christine Gorrengourt (CVP) findet es schwierig, nachso wortgewandten Rednern noch etwas zu sagen. Siemöchte aber auch darauf hinweisen, dass hier ehrenamtli-che Arbeit geleistet wird, und zwar in doppeltem Sinne –von den Bienen und den Imkern. Den Bienen kann nichtgut Dankeschön gesagt werden, aber alle können dafürsorgen, dass auf den Wiesen noch Blumen blühen, unddarauf achten, was in den Gärten gesetzt wird. Die Bienensollten Pflanzen vorfinden, bei denen sie sich Nahrungholen können.

Dankbarkeit gebührt auch den Imkern. Es ist einegrosse Arbeit, welche von den Hobby-Imkern und von denprofessionellen Imkern geleistet wird. Wie Susanne Strubbereits gesagt hat, ist es wichtig, dass es Abnehmer fürden Honig gibt. Es geht also nicht primär um das Einkom-men, sondern um die Wertschätzung gegenüber den Im-kern und der Pflege, welche diese den Bienen angedeihenlassen.

Sie ist froh, dass viele im Rat das auch so sehen undsich sogar ein Imker unter den Kollegen befindet. WieSusanne Strub ist sie aber der Ansicht, dass schon vielGutes getan wird. Alle können zudem einen Beitrag leis-ten, indem sie das Ganze in obigem Sinne unterstützen.

://: Das Postulat 2015/337 wird mit 50:19 Stimmen beieiner Enthaltung abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 19.16]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 284

112 2015/009Motion von Hans Furer vom 15. Januar 2015: Die Re-gelungen betreffend Anwaltsexamen müssen mit demKanton Basel-Stadt koordiniert werden

Der Regierungsrat lehne die Motion ab, teilt Landratsprä-sident Franz Meyer (CVP) mit.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 15.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015232

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://: Die Motion 2015/009 wird mit 59:4 Stimmen abge-lehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 19.18]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 285

113 2015/013Postulat von Julia Gosteli vom 15. Januar 2015: Aktu-elles Sicherheitsdispositiv im Falle eines Flugzeug-absturzes

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) gibt bekannt, dassder Regierungsrat zur Entgegennahme des Postulatsbereit sei.

://: Das Postulat 2015/013 wird stillschweigend überwie-sen.

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 286

114 2015/016Postulat von Bianca Maag vom 15. Januar 2015: Park-plätze reduzieren bei Alterswohnungen

Der Regierungsrat nehme das Postulat entgegen, erklärtLandratspräsident Franz Meyer (CVP).

Markus Meier (SVP) sagt, dass die Reduktion von Park-plätzen bei Alterswohnungen auf den ersten Blick einAnliegen ist, mit dem man sich befassen kann, habendoch vermutlich viele Bewohner von Alterswohnungenkein Auto mehr oder brauchen keines. Bei näherer Be-trachtung ist es aber so, dass nicht die Autos der Bewoh-nerinnen und Bewohner massgeblich sind. Vielmehr be-steht dort eine Struktur, in der vermehrt Kontakte mit Fa-milie, mit den Nachkommen und Bekannten stattfinden.Es werden Dienstleistungen in Anspruch genommen, vonÄrzten, Spitex und Taxis. Wenn wieder einmal das Gefühlbesteht, es müsse etwas gegen Benzinschleudern unter-nommen werden, ist Folgendes zu sagen: Sollte in einpaar Jahren tatsächlich das Google-Auto ohne Pilot Reali-tät werden, dann bräuchte auch dieses noch einen Platzzum Anhalten.

Die SVP hat den Eindruck, es brauche die Verkehrs-fläche dieser Parkplätze auch bei Alterswohnungen, zu-mal die Entwicklung in der Automobiltechnik sehr raschvoranschreitet.

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch das autoarmeWohnen angesprochen ist. Aber selbst dort braucht derInfrastrukturversorger, beispielsweise der Service-Monteurfür die defekte Geschirrspülmaschine, einen Parkplatz; dieAutos können nicht einfach auf der Strasse stehen gelas-sen werden.

Die SVP-Fraktion spricht sich deshalb dafür aus, dass

an den Parkplatzpflichten, wie sie im Gesetz vorgesehensind, festgehalten wird. Sie lehnt das Postulat ab.

Andreas Dürr (FDP) stellt fest, die Überschrift des Postu-lates sei verlockend und weise auf das Alterswohnen hin.Es ist nachvollziehbar, dass ältere Menschen wenigerAuto fahren, vielleicht ist es auch besser, dass sie wenigerfahren. Das Postulat geht aber weiter. Es geht um dasFamilienwohnen ohne Auto, um genossenschaftlichesWohnen ohne Auto. Das sind alles schöne Ideen, wie manauch aus Versuchen weiss, die es neuerdings gibt. Al-lerdings weiss man auch, dass sich die Lebensgewohn-heiten auch von ideologisierten Jungfamilien ändern wer-den, spätestens dann, wenn sie auch zu «Mama-Taxis»werden. Dann wird das Auto eben beschafft und stehtherum. Weil die Parkplätze fehlen, wird es auf die Allmendgestellt. Das führt dort zu einer Verdrängung, was dieGemeinden dann zu Interventionen zwingen wird. Es fin-det also eine reine Verlagerung auf die Allmend statt.

Die in Baselland bestehende Lösung, dass es pro 1.3Wohnungen einen Parkplatz geben muss, ist gut. Daszeigt sich übrigens im Kanton Basel-Stadt, der eine solcheLösung nicht hatte – in der irrigen Meinung, die Leuteumerziehen zu können, indem man ihnen keine Parkplät-ze zur Verfügung stellt. Das hat dazu geführt, dass es inBasel-Stadt überhaupt keine Parkplätze mehr gibt und einextremer Suchverkehr besteht, weil auch in der Stadt Autogefahren wird und die Leute ein Auto wollen. Natürlich gibtideologische Anflüge, indem jemand sagt, er wolle autofreiwohnen. Im Kern verändern sich die Lebenssituationenund führen dazu, dass die Autos schliesslich herumste-hen.

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen vonQuartierplanungen bereits heute die Möglichkeit besteht,in Einzelfällen Veränderungen zu treffen.

Zu guter Letzt glaubt sich Andreas Dürr zu erinnern,dass der Landrat sich bereits mit einem ähnlichen Vor-stoss von Lotti Stokar befasst und diesen überwiesen hat.Das geschah noch unter den alten Mehrheitsverhältnis-sen, und es ist zu hoffen, dass der heute zur Diskussionstehende Vorstoss abgelehnt wird.

Felix Keller (CVP) teilt mit, dass die CVP/BDP-Fraktiondas Postulat unterstütze. Persönlich ist er der Meinung,dass die Verordnung gar nicht mehr zeitgemäss ist, be-stehen doch im Unter- und im Oberbaselbiet ganz unter-schiedliche Parkplatzbedürfnisse. Insofern ist es speziell,den ganzen Kanton über einen Leisten schlagen zu wol-len. Die Fraktion ist der Meinung, dass die Gemeindenselber entscheiden sollten, wie viele Parkplätze pro Woh-nungseinheit zur Verfügung gestellt werden sollen.

Daher hat die Fraktion Sympathien für den Vorstoss.Es soll geprüft werden, ob die Verordnung noch zeitge-mäss ist. Müssen wirklich für Alterswohnungen, Pflege-wohnungen, Einfamilienhäuser und Familienwohnungendie gleiche Anzahl Pflichtplätze zur Verfügung gestelltwerden? Im Rahmen des Vorstosses von Lotti Stokar hateine Vernehmlassung stattgefunden; auf deren Ergeb-nisse darf man gespannt sein. Der Vorstoss von BiancaMaag kann im gleichen Zug abgehandelt werden.

Bianca Maag-Streit (SP) dankt Felix Keller für sein Vo-tum; er hat zum Ausdruck gebracht, was sie auch gernegesagt hätte.

Es geht ihr nicht darum, alle Parkplätze abzuschaffen.Vielmehr soll geprüft werden, ob es im ganzen Kanton die

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 233

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genau gleiche Regelung brauche. Daher bittet sie, dasPostulat – es geht nur um Prüfen und Berichten – zu über-weisen.

Lotti Stokar (Grüne) bestätigt, dass der Landrat am 28.Februar 2013 die Motion 2012/244 überwiesen hat, nacheiner heftigen Debatte, wie sie sich erinnert. Die Vernehm-lassung hat im letzten Sommer stattgefunden. Von derzuständigen Regierungsrätin würde sie gerne erfahren,was der gegenwärtige Stand des Geschäftes ist und wanndie vorberatende Kommission den Vorschlag wird disku-tieren können.

Aus ihrer Sicht ist es nicht so, dass es in Basel-Stadt,in der Agglomeration oder dort, wo es Alterswohnungenhat, gleich viele Parkplätze braucht wie anderswo. AlsGemeindepräsidentin erlebt sie bei ihren Besuchen vonJubilarinnen und Jubilaren immer wieder, dass diese ineine zentrumsnahe Wohnung mit entsprechender Infra-struktur ziehen, weil sie nicht mehr auf das Auto angewie-sen sein wollen. Deshalb werden sie auch keine Lust ha-ben, für Parkplätze zu zahlen. Die Spitex kommt jeweilszu mehreren Personen gleichzeitig; hier reicht ein Park-platz. Die Besucherparkplätze sind von dieser Regelungnicht unbedingt betroffen.

Es geht jetzt vor allem darum, das Postulat zu über-weisen, welches auch gleich in die laufenden Abklärungeneinbezogen werden kann. Bestimmt wird in der Kommissi-on noch eine lange Debatte bevorstehen.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) informiert, dassdie Motion Stokar in der Schlussbearbeitung sei. Es wirdzu einer Anpassung des Bau- und Planungsgesetzeskommen. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung kanndann geprüft werden, welche Vorstösse abgeschriebenwerden sollen.

://: Das Postulat 2015/016 wird mit 35:34 Stimmen über-wiesen.[Namenliste einsehbar im Internet; 19.28]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

*

Nr. 287

115 2015/021Postulat von Felix Keller vom 15. Januar 2015: Ju-gendmedienschutz im Kanton Basel-Landschaft?

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) gibt bekannt, dassder Regierungsrat zur Entgegennahme des Postulatsbereit sei.

://: Das Postulat 2015/021 wird stillschweigend überwie-sen.

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 288

116 2015/048Motion von Klaus Kirchmayr vom 29. Januar 2015:Revision des Verwaltungsorganisations-Gesetzesbzw. -Dekrets

Der Regierungsrat nehme die Motion entgegen, teilt Land-ratspräsident Franz Meyer (CVP) mit.

Rolf Richterich (FDP) stellt ironisch fest, der Regierungs-rat sei – welche Überraschung – bereit, die Motion ent-gegenzunehmen. Die Motion verlangt nämlich, dass derRegierungsrat seinen Laden nach eigenem Gutdünkenorganisieren könne.

Wenn man die Geschichte Revue passieren lässt,muss doch festgestellt werden, dass der Landrat das eineoder andere Mal dem Regierungsrat Einhalt gebietenmusste – nicht weil der Landrat der Meinung war, dasGanze sei nicht richtig aufgegleist worden, sondern weilmehr Kosten ausgelöst wurden. Es ist schon klar, dassnun etwas am Prinzip der Gewaltenteilung geritzt wird,aber auf der anderen Seite ist es so, dass überzeugendeVorlagen im Landrat auch Erfolg hatten. Wenn eine vonder Regierung vorgeschlagene Reorganisation im Landratkeinen Erfolg hat, dann muss der Landrat als Resonanz-gremium dies dem Regierungsrat mitteilen. Insofern findeter es richtig, dass die Entscheidungskompetenz beimLandrat liegt. Er möchte sie nicht abschaffen – auch dieMehrheit seiner Fraktion nicht.

Dem Einwand, in einer Organisation müsse dochschnell reagiert werden können, ist entgegenzuhalten,dass nicht jede Woche eine kantonale Reorganisationerfolgt, für die eine Landratsvorlage unterbreitet werdenmuss. Folglich kann eine solche Reorganisation durchausnoch eine Runde durch Kommission und Landrat machen.Diese Argumente sind nicht stichhaltig.

Jene, die schon länger dabei sind, mögen sich zweibis drei Reorganisationen der letzten Jahre vor Augenhalten. Bei allen war es richtig, im Landrat länger darüberzu debattieren. Eine Reorganisation erhält im Übrigenauch einen höheren Stellenwert, wenn sie vom Landratabgesegnet wird.

Dominik Straumann (SVP) schliesst sich namens seinerFraktion dem Votum Rolf Richterichs an. Allerdings würdedie SVP die Überweisung des Vorstosses als Postulatunterstützen, falls Klaus Kirchmayr zu einer Umwandlungbereit wäre. Es ginge nämlich darum zu prüfen, welchePunkte in der Verfassung geändert werden müssten, dasssie zum Dekret passen würden.

Die Fraktion stimmt argumentativ mit Rolf Richterichüberein. Vor allem ist nicht messbar, was «politisch rele-vante Fälle» sind. Schon deswegen darf der Vorstossnicht als Motion überwiesen werden.

Klaus Kirchmayr (Grüne) zeigt sich leicht erstaunt überdie Argumente, vor allem über jene, die Rolf Richterichvorgebracht hat. Normalerweise ist dieser nämlich sehrsattelfest, was Gesetzestexte und Verfassung angeht. DieOrganisation ist laut Verfassung eindeutig die Sache derRegierung; das Dekret, das in der Hierarchie unterhalbdes Gesetzes steht, führt durch das Hintertürchen dieLandratskompetenz ein. Das Dekret widerspricht klar derVerfassung und dem Gesetz. Mit dem Vorstoss wirdnichts anderes verlangt, als dass die normale Gesetzes-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015234

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hierarchie wieder hergestellt wird. Die Regierung könnteinskünftig eine Reorganisation durchführen, es daraufankommen lassen und die Reorganisation dem Landratnicht vorlegen, um letztlich das Verfassungsgericht ent-scheiden zu lassen. Im Moment besteht eine inkonsistenteSituation.

Es ist erstaunlich, dass die Vorstösse zu diesen The-men von einer damaligen Landrätin mitunterschriebenworden sind, welche heute auf der Regierungsbank sitzt,nämlich von Regierungsrätin Monica Gschwind. Ferner istauch daran zu erinnern, dass ein damaliger Jung-Landratden genau gleichen Vorstoss eingereicht hat, welcher vondiversen Mitgliedern der SVP-Fraktion mitunterzeichnetworden ist. Mittlerweile sitzt auch er auf der Regierungs-bank: Regierungsrat Thomas Weber.

Es ergibt doch keinen Sinn, dass die Regierung jedeklitzekleine organisatorische Änderung dem Landrat unter-breiten muss. Die Regierung verdient dieses Vertrauen.Auch ist es sinnvoll, wenn der Landrat sich einen gewis-sen Schutz vor einer allfälligen Instrumentalisierung durchBetroffene auferlegt.

Er ruft dazu auf, den Volkswillen, der in der Verfas-sung klar festgeschrieben ist, richtigzustellen und die Re-gierung arbeiten zu lassen, wenn es darum geht, sichselber zu organisieren. Das ist zielführend, weshalb derLandrat gebeten wird, den Vorstoss als Motion zu über-weisen.

Kathrin Schweizer (SP) erachtet es als nicht zielführend,wenn der Landrat bei einfachsten operativen Reorganisa-tionen Einfluss zu nehmen versucht. Es werden Stellver-treterkriege geführt, bei denen es eigentlich um etwasganz anderes geht. Das tut der politischen Kultur nichtgut, und das Ganze ist auch nicht stufengerecht.

Die SP-Fraktion unterstützt deshalb die Motion, wiesie vorliegt.

Marc Schinzel (FDP) vertritt eine Minderheitsmeinung inder Fraktion, indem er der Ansicht ist, dass die Regierungsich selber sollte organisieren können.

Ohne auf Verfassung und Gesetz eingehen zu wollen,ist es doch im Grundsatz so, dass die Regierung sichselber sollte organisieren können. Das entspricht guterStaatsführung.

Sein Privileg als Neuling im Landrat ist es, dass er alldie alten Geschichten nicht erlebt hat. Das bedeutet, dasser noch sehr viel Vertrauen in die Regierung hat, das ihmjetzt wohl doch nicht einfach genommen werden soll.Auch darf festgehalten werden, dass es sich um eine bür-gerliche Regierung handelt. Er darf also davon ausgehen,dass diese Regierung eine Reorganisation in einem gutenbürgerlichen und auch effizienten Sinne macht. Das führtihn zum Schluss, dass auch Klaus Kirchmayr Vertrauen indie bürgerliche Regierung setzt. Das sollte unterstütztwerden, weshalb er auch dafür ist, den Vorstoss zu über-weisen.

Oskar Kämpfer (SVP) findet es auch toll, wenn Vertrauengegenüber der Regierung besteht. Dieses Vertrauen hater auch. – Darum geht es im Kern aber gar nicht. Vielmehrgeht es um die Frage, in welcher Beziehung der Landratseine Möglichkeiten regelt. Und wo schränkt er sich ein?Natürlich kann man dabei auf die Verfassung Bezug neh-men. Für ihn persönlich ist das aber irritierend, erinnert ersich doch an Zeiten, als die Verfassung bzw. der Verfas-sungsauftrag nicht ganz so eng gesehen wurde wie jetzt

in diesem Zusammenhang.Wie oft hat überhaupt schon ein Problem bestanden,

das zu einer echten Auseinandersetzung zwischen Regie-rung und Parlament geführt hat? In der letzten Zeit wardas nie der Fall.

Allerdings erinnert er sich gut, dass gerade KlausKirchmayr noch vor einigen Jahren zu einem Teil der Re-gierung immer wieder mit einem relativ grossen Misstrau-en geredet hat. Zu Recht, selbstverständlich, aber es kön-nen nicht jedes Mal, wenn sich die Regierungszusammen-setzung geändert hat, die Gesetze und die Verfassunggeändert werden. Es braucht eine gewisse Konsistenz.Aus diese Grund sollte jetzt keine Änderung herbeigeführtwerden.

Hanspeter Weibel (SVP) gratuliert und dankt vorab demLandratspräsidenten, der das Plenum nun schon mehrereStunden sehr konzentriert durch die Sitzung führt, wäh-rend andere bereits schlapp gemacht haben und heim-gegangen sind. [Applaus]

Er hat gelernt, dass es offensichtlich ein guter Weg-bereiter für eine Regierungsratskarriere ist, gewisse Mo-tionen zu unterzeichnen. Diese werden einem dann imrichtigen Moment um die Ohren geschwungen.

Ferner gratuliert er Marc Schinzel, dass dieser nochvöllig unvoreingenommen und mit Vorschusslorbeeren andie Regierung leben kann, und hofft, dass sich dies imZeitablauf nicht ändern wird.

Zur Sache: Er versteht das Anliegen, das Klaus Kirch-mayr mit dem Vorstoss verfolgt, aber dieser ist für ihn zuungenau formuliert. Deshalb plädiert er dafür, den Vor-stoss als Postulat zu überweisen, damit die Regierung imRahmen von Prüfen und Berichten präzisiert, in welcheRichtung eine Änderung gehen müsste.

Auch er ist der Meinung, dass dem Regierungsratgrundsätzlich ein gewisser Spielraum in der Art und Wei-se, wie dieser sich organisiert, gelassen werden müsste.Letztlich müsste der Landrat über das Budget steuernkönnen und darauf vertrauen, dass es nicht ausartet. Al-lerdings gibt einige grundsätzliche Fragen, die definiertwerden müssten. Wo ist dieser Spielraum? Genau des-halb hätte er gerne den Vorstoss als Postulat und nicht alsMotion überwiesen, damit klar wird, was eigentlich ge-meint ist, vor allem im ungenau formulierten Bereich derMotion.

Dominik Straumann (SVP) sagt zu Marc Schinzel, aucher habe Vertrauen in die Regierung. Mit dem Hinweis,dass Verfassung und Gesetze erlassen werden, welchedie Amtsdauer einer Regierung überdauern, wiederholt ersein Argument, wonach «politisch relevante Fälle» wedermessbar sind noch zugeordnet werden können. Deshalbist die SVP-Fraktion dafür, den Vorstoss als Postulat zuüberweisen. Dann können das Gesetz und die Verfassungso angepasst werden, dass sie zum Dekret passen.

Rolf Richterich (FDP) meint zu Klaus Kirchmayr, dieserzitiere natürlich nur aus Gesetz und Verfassung, was des-sen Anliegen unterstützt. In der Verfassung heisst es «un-ter Wahrung der Gesetze». Im Verwaltungsorganisations-gesetz ist festgeschrieben, wie es abläuft, nämlich zwei-geteilt: Der Landrat legt auf der höheren Ebene der Direk-tionen fest und der Regierungsrat auf einer tieferen Ebe-ne. Das Gesetz ist also durchaus verfassungskonform.Falls Klaus Kirchmayr anderer Meinung ist, steht es ihmfrei, gegen einen Entscheid des Landrates Beschwerde zu

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 235

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führen.Wenn das Ganze mittels Rechtsgutachten noch aus-

gedeutscht werden soll, so kann der Vorstoss als Postulatüberwiesen werden. Aber ohne Not eine Motion zu über-weisen, welche eine Änderung herbeiführen soll, ist weitüber das Ziel hinausgeschossen.

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) sagt, im elektro-nischen Zeitalter sei die Maschine dem menschlichenGedächtnis manchmal überlegen. Er zitiert daher aus demVorstoss 2012/322, Teilrevision des Verwaltungsorganisa-tionsgesetzes, der damals von Klaus Kirchmayr einge-reicht und von den Landräten Buser, Brassel, Keller unddem Sprechenden mitunterzeichnet worden ist. Der Clouist, dass der Vorstoss am 11. April 2013 vom Landratüberwiesen worden ist und ziemlich genau das fordert,was in der heute zur Diskussion stehenden Motion ge-fordert ist. Dieser Vorstoss liegt also bereits bei der Ver-waltung zur Bearbeitung. Wenn heute die Motion nunabgelehnt würde, entsteht das Dilemma einer Differenz-bereinigung. Was will der Rat letztlich? [Heiterkeit]

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) sagt, der Regierungs-rat sei für schwierige Aufgaben da – eine mögliche habeRegierungsrat Weber soeben skizziert.

Er zeigt sich schon etwas erstaunt über die heutevertretenen Positionen, hat doch der Landrat bereits einenVorstoss, der in diese Richtung geht, überwiesen, undzwar aus seiner Sicht zu Recht. Das Geschäft ist auch inBearbeitung. Die Direktion ist daran, das Verwaltungs-organisationsgesetz zu revidieren. Jetzt ein Postulat hin-terher zu schicken, ist nicht sehr zielführend. Richtigerwäre es, wenn der Landrat die Motion, wie von der Regie-rung beantragt, überweist. Dann kann die Motion integriertwerden, anschliessend ist wieder das Parlament am Zugund kann darüber befinden, ob ihm der Vorschlag gefälltoder nicht. Dies scheint ihm ein effizienter Weg und Vor-gang zu sein.

Ferner: Es ergibt durchaus in einem modernen Orga-nisationsverständnis einen Sinn, wenn die Exekutive sagt,wie die Verwaltung organisiert sein soll. Richtig ist, wenndas Parlament in politisch relevanten Fällen beigezogenwird. Zu nennen sind Vorhaben der Regierung, die zuwesentlich mehr Kosten führen würden. Solche Vorhabensind ohne das Parlament nicht möglich. Damit hat dasParlament eigentlich die Sicherung genau dort, wo sienötig ist, auch weiterhin in der Hand.

Alle streben eine effiziente Organisation und eineeffiziente Arbeitsweise an. Der Vorstoss kann hierzu einenBeitrag leisten, weshalb die Regierung sich einig war,dass sie den Vorstoss entgegennehmen will.

://: Die Motion 2015/048 wird mit 41:26 Stimmen bei 2Enthaltungen überwiesen.[Namenliste einsehbar im Internet; 19.47]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 289

117 2015/052Motion von Patrick Schäfli vom 29. Januar 2015: Keine

automatische Gewährung des Doppelbürgerrechtsmehr: Einführung eines Optionsmodells gefordert!

Wie Landratspräsident Franz Meyer (CVP) mitteilt, be-antragt der Regierungsrat Überweisung als Postulat undgleichzeitige Abschreibung.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 16.

Dominik Straumann (SVP) teilt kraft seines Amtes alsFraktionspräsident und auf der Grundlage der geändertengesetzlichen Bestimmungen mit, dass die SVP den Vor-stoss zurückzieht. Die Fraktion dankt für die Begründung.Sie hofft nicht auf eine Standesinitiative, sondern wird dasAnliegen bei den entsprechenden Parlamentariern in Berneinbringen.

://: Die Motion 2015/052 ist zurückgezogen.

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 290

118 2015/079Postulat von Patrick Schäfli vom 12. Februar 2015:Fehlmessungen bei Radaranlagen im Baselbiet: Unbe-rechtigte Bussenrechnungen müssen verhindert wer-den!

Der Regierungsrat lehne das Postulat ab, teilt Landrats-präsident Franz Meyer (CVP) mit.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 17.

Fraktionspräsident Dominik Straumann (SVP) dankt fürdie Antwort. Die Fraktion ist gespalten: Ein Teil der Frakti-on wird den Vorstoss unterstützen, ein anderer nicht. Erverzichtet auf weitere Ausführungen, da das Thema in derBegründung bereits sehr umfangreich beschrieben ist.

Andreas Bammatter (SP) teilt mit, dass seine Fraktiondas Postulat nicht unterstützen werde.

://: Das Postulat 2015/079 wird mit 53:14 Stimmen abge-lehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 19.50]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 291

119 2015/081Postulat von Jürg Wiedemann vom 12. Februar 2015:Unklar definierte Behandlungsfristen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) gibt bekannt, dassder Regierungsrat zur Entgegennahme des Postulatsbereit sei. Laut der Doodle-Umfrage handelt es sich um

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015236

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eines der wenigen Geschäfte, mit dessen Überweisungsich alle Fraktionen einverstanden erklärt haben.

://: Das Postulat 2015/081 ist stillschweigend überwiesen.

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 292

120 2015/315Motion von Regula Meschberger vom 27. August2015: Transparenz von Kampagnengrössen und Spen-dengeldern bei Wahlen und Volksabstimmungen

Der Regierungsrat beantrage Ablehnung der Motion, er-klärt Landratspräsident Franz Meyer (CVP).

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 18.

Motionärin Regula Meschberger (SP) ist sich sehr wohlbewusst, dass es sich um ein Thema handelt, über dasbereits einmal geredet wurde. Im Jahr 2013 gab es eineVolksabstimmung dazu, in deren Rahmen immerhin 43%Ja gesagt haben.

Dass das Thema erneut aufgebracht wird, hat mit denDiskussionen zu tun, die in letzter Zeit rundum laufen undvon denen die SP überzeugt ist, dass diese unserer De-mokratie schaden. Wenn sich bei Abstimmungen undüberall dort, wo Geld im Spiel ist, Komitees bilden, ist eswichtig zu wissen, wer dahinter steht und wer das Ganzefinanziert. Die SP interessiert nicht die kleinen Spenden;es geht um die grösseren Beträge. Für sie hat es mit derGlaubwürdigkeit in der Politik zu tun. Deshalb ist es ihr eindemokratisches Anliegen, bei Abstimmungen Transparenzzu schaffen. Das könnte letztlich auch dazu führen, dassdie Stimmbeteiligungen höher werden. Es tönt vielleichtetwas plakativ, aber Transparenz ist ein Gebot der Stun-de.

Oskar Kämpfer (SVP) sagt zu Regula Meschberger, ihrVotum sei nicht nur plakativ, sondern auch ideologischgefärbt gewesen. Immerhin haben 57% der Bevölkerunggesagt, es gebe in unserer Gesellschaft noch so etwaswie eine Privatsphäre. Diese Privatsphäre will sich dieMehrheit mit dem Begriff «Demokratie», den sie minde-stens so hoch hält wie die SP, überhaupt nicht wegdisku-tieren lassen.

Es ist für ihn mehr als irritierend, dass mit den glei-chen Argumenten, die bereits im Jahre 2003 auf demTisch gelegen sind, erneut darüber diskutiert werdenmuss.

Deshalb sei auf die damalige Diskussion verwiesen;alle darüber hinaus gehenden Bemerkungen sind über-flüssig. Wahrscheinlich wäre die Stimmbeteiligung an derUrne höher, wenn nicht alle Jahre die gleichen Geschäfteerneut aufgewärmt würden.

Gemäss Christine Frey (FDP) wird das Ganze in Amerikaoffen gehandhabt. Es gibt einen riesigen Verwaltungs-apparat, um eben die Offenlegung der Spenden zu be-werkstelligen. Trotzdem stehen dort Vorwürfe im Raum,dass Wahlen und Abstimmungen gekauft würden.

Bei uns wurde am 9. Juni 2013 abgestimmt, und –dies an die Adresse Regula Meschbergers – es sind 56%und mehr dagegen gewesen, dass man hier Transparenzwalten lässt.

Sie betrachtet den Vorstoss als Zwängerei. Die Me-dien sind nicht mehr vor Ort; der Landrat kann schnell zurAbstimmung schreiten.

Klaus Kirchmayr (Grüne) teilt mit, dass die Fraktion Grü-ne/EVP die Motion – wenig überraschend – unterstütze.Transparenz ist eine wichtige Zutat für eine funktionieren-de Demokratie. Der Vorstoss trägt zu höherer Transpa-renz bei. Es gibt entsprechende Musterbeispiele, dassdies funktioniert, auch in anderen Schweizer Kantonen.Langfristig wird kein Weg daran vorbeiführen, dass auchhier in der einen oder anderen Form Transparenz ge-schaffen werden muss.

Die Fraktion unterstützt die Motion. Die Argumentesind bereits anlässlich der letzten Diskussion ausge-tauscht worden. Daher kann tatsächlich zur Abstimmunggeschritten werden.

Regula Meschberger (SP) sagt, immer wenn die Argu-mente fehlten, werde ins Feld geführt, dass Wahlkampfbetrieben oder auf die Medien geschielt würde. So machtdie SP nicht Politik. Es geht um Transparenz, ein Anlie-gen, das alle haben – auch die bürgerliche Seite. Die Poli-tik ist der Bevölkerung Transparenz schuldig.

Pascal Ryf (CVP) bestätigt, dass es unterschiedlicheRegelungen in den Kantonen gebe. Im Kanton Tessin gibtes eine Selbstdeklaration, wobei in den Raum gestellt sei,wie effizient diese ist.

Die CVP/BDP-Fraktion ist gespalten, ist aber gross-mehrheitlich für Ablehnung.

://: Die Motion 2015/315 wird mit 38:28 Stimmen bei einerEnthaltung abgelehnt.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) hält fest, dass derLandrat heute 102 Geschäfte behandelt und effizient ge-arbeitet habe. Er dankt allen recht herzlich dafür und hofft,dass an den nächsten beiden Landratstagen so weiterge-fahren werden kann. So dürfte es wahrscheinlich gelin-gen, die 200 Geschäfte durchzubringen.Er wünscht allen einen schönen Abend.

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Ende der Sitzung am 5. November 2015: 20.00 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 237

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Sitzung vom 12. November 2015

Nr. 293

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) begrüsst herzlichzur Sitzung vom 12. November 2015.

Speziell begrüsst wird auf der Zuschauertribüne dieKlasse 4c der Sekundarschule Binningen, unter der Lei-tung ihres Lehrers, Herrn André Studer.

– Veranstaltung Kantonsgericht

Heute Abend nach der Landratssitzung, um 17:30 Uhr,sind die Fraktionspräsidien und die Präsidien der Finanz-kommission, der Personalkommission, der JSK, der BPKund der GPK zu einem Treffen mit der Geschäftsleitungdes Kantonsgerichts eingeladen.

– FC Landrat

Ebenfalls heute Abend findet die 2. ordentliche General-versammlung des Vereins «FC Landrat Basel-Landschaft2013» statt, und zwar um 18:00 Uhr im Sitzungsraum desStadions Gitterli, Liestal. Alle Mitglieder sind herzlich ein-geladen – und auch alle übrigen Landrätinnen und Land-räte, die gerne auch noch Mitglied werden können. Anmel-dungen nehmen die Präsidentin Hanni Huggel und derKassier Michael Herrmann entgegen.

– Entschuldigungen

Ganzer Tag Thomas Eugster, Marianne Hollinger,Pascale Uccella und RegierungsratIsaac Reber

Vormittag Regierungspräsident Anton Lauber (ab11:15 h)

Nachmittag Simone Abt, Pia Fankhauser, Alain Tü-scher und Regierungsrat Thomas Weber

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

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Nr. 294

Bereinigung der Traktandeliste

Traktandum 131 ( Parlamentarische Initiative 2015/360)ist, so Landratspräsident Franz Meyer (CVP), auf heute ineiner Woche verschoben, weil heute Regierungsrat IsaacReber abwesend sei.

Gestrichen werden muss zudem Traktandum 29; dasPostulat 2013/167 ist von der Bau- und Planungskommis-sion ohne Gegenstimmen abgeschrieben worden; diesesGeschäft kommt daher nicht in den Landrat.

Von den Persönlichen Vorstössen ab Traktandum 121werden heute all diejenigen behandelt, zu denen seit letz-ter Woche die Stellungnahmen des Regierungsrates vor-liegen. Vorstösse, zu denen die Stellungnahmen erst ge-stern veröffentlicht worden sind, werden nächste Wocheberaten.

Zurückgezogen wurden Traktanden 127, 136 sowie

150.

://: Die Traktandeliste wird mit diesen Bereinigungen be-schlossen.

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

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Nr. 295

13 2015/390Bericht der Landeskanzlei vom 3. November 2015:Anlobung eines neuen Mitgliedes des Landrates fürden Rest der Legislaturperiode bis 30. Juni 2019

Nr. 296

198 2015/391Bericht der Landeskanzlei vom 4. November 2015:Anlobung eines neuen Mitgliedes des Landrates fürden Rest der Legislaturperiode bis 30. Juni 2019

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) bittet alle Anwe-senden, sich zu erheben, und wendet sich an die Anzulo-benden:

«Herr Reto Tschudin, Sie haben als Erstnachrücken-der auf der Liste 3 der SVP im Wahlkreis Liestal die An-nahme des Mandats erklärt und rücken somit für die zu-rückgetretene Sandra Sollberger in den Landrat nach.

Herr Simon Oberbeck, Sie haben als Erstnachrücken-der auf der Liste 5 der CVP im Wahlkreis Muttenz dieAnnahme des Mandats erklärt und rücken somit für denverstorbenen Claudio Botti in den Landrat nach.

Bevor Sie Ihr Amt antreten können, müssen Sie ge-mäss § 3 des Landratsgesetzes geloben, die Verfassungund die Gesetze zu beachten und die Pflichten des Amtesgewissenhaft zu erfüllen.

Wenn Sie dies tun möchten, sprechen Sie mir dieWorte nach: ‘Ich gelobe es!’»

Reto Tschudin (SVP): Ich gelobe es.

Simon Oberbeck (CVP): Ich gelobe es.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) gratuliert den bei-den und wünscht ihnen alles Gute und viel Befriedigung inIhrem neuen Amt.

://: Damit sind Reto Tschudin und Simon Oberbeck alsMitglieder des Landrats angelobt.

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015238

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Nr. 297

199 Anlobung von Markus Damasco als Friedens-richter für den Rest der Amtsperiode bis 31. März 2018

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) bittet alle Anwe-senden, sich zu erheben, und wendet sich wie folgt anden Anzulobenden:

«Herr Markus Damasco, Sie sind in Stiller Wahl alsFr iedensr ichter des Fr iedensr ichterkre ises 1,Aesch-Pfeffingen, gewählt worden; der Regierungsrat hatIhre Wahl am 29. September erwahrt.

Bevor Sie Ihr Amt antreten können, müssen Sie ge-mäss § 59 der Kantonsverfassung geloben, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten desAmtes gewissenhaft zu erfüllen. Wenn Sie dies tun möch-ten, sprechen Sie mir die Worte nach: ‘Ich gelobe es!’»

Markus Damsco: Ich gelobe es.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) gratuliert MarkusDamasco und wünscht ihm alles Gute und viel Befriedi-gung in seinem neuen Amt.

://: Damit ist Markus Damasco als Friedensrichter an-gelobt.

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Nr. 298

14 Wahl eines Mitgliedes der Bau- und Planungs-kommission anstelle der zurückgetretenen SandraSollberger

://: Der von der SVP-Fraktion vorgeschlagene ChristophHäring wird in Stiller Wahl als Mitglied der Bau- undPlanungskommission gewählt.

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Nr. 299

200 Wahl eines Mitgliedes der Finanzkommissionanstelle des verstorbenen Claudio Botti

://: Der von der CVP/BDP-Fraktion vorgeschlagene Si-mon Oberbeck wird in Stiller Wahl als Mitglied derFinanzkommission gewählt.

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Nr. 300

15 2015/346Berichte des Regierungsrates vom 15. September2015 und der Petitionskommission vom 27. Oktober2015: 8 Einbürgerungsgesuche von ausländischenStaatsangehörigen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) stellt fest, dass eskein Wortbegehren gibt.

://: Mit 59:13 Stimmen bei 6 Enthaltungen erteilt derLandrat den Bewerberinnen und Bewerbern das Kan-tonsbürgerrecht und setzt die Gebühren gemäss denregierungsrätlichen Vorschlägen fest.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.14]

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Nr. 301

16 2015/331Berichte des Regierungsrates vom 8. September 2015und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissi-on vom 28. Oktober 2015: Standortförderung Basel-land; Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorgani-sationsgesetz

Kommissionspräsidentin Rahel Bänziger (Grüne) be-richtet, dass der Landrat das vorliegende Geschäft vor guteinem Jahr schon einmal beraten und diesem zugestimmthabe. Es ging damals und heute um eine strukturelle Um-organisation der VGD-Dienststellen und somit um eineÄnderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisations-gesetz.

Vor einem Jahr genehmigte der Landrat die Bildungeines «Amts für Volkswirtschaft und Standortförderung»mit dem Ziel, die Wirtschaftsförderung wirkungsvoller inder Direktion zu verankern Zugleich wollte man eineNachfolgelösung für das Projekt Wirtschaftsoffensive fin-den, die ab Januar 2016 in den Dauerbetrieb überführtwird.

Nach diesem Landratsbeschluss wurden in der VGDdiverse Betriebsmodelle überprüft und man kam zumSchluss, dass es doch besser sei, diese wichtige Abtei-lung direkt dem Regierungsrat zu unterstellen Daher be-antragt jetzt der Regierungsrat in der vorliegenden Vorla-ge ein Rückkommen. Neu soll die Dienststelle «Standort-förderung BL» heissen und direkt dem Regierungsratunterstellt sein. Das KIGA bleibt eine eigenständigeDienststelle und wird nicht, wie im vorherigen, beschlosse-nen Modell, mit der Wirtschaftsförderung im «Amt fürVolkswirtschaft und Standortförderung» vereint. Einfacherausgedrückt, wird die neue Dienststelle einfach um einsnach oben geschoben, erhält einen neuen Namen undwird nicht mit dem KIGA fusioniert.

Dadurch ergeben sich verschiedene Vorteile. KritischeSchnittstellen können eliminiert werden. Der neue Leiter,Thomas Kübler, welcher schon bestimmt worden ist, ver-fügt über mehr Kompetenzen und kann die Querschnitt-funktion seiner wichtigen Dienststelle optimal wahrneh-men.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 239

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Im Rahmen der Kommissionsberatung wurden diepersonellen Konsequenzen diskutiert. In der neuen Einheitverschmelzen die Wirtschaftsoffensive, deren LeiterMarc-André Giger Ende Jahr aufhört, die Bestandespfle-ge, deren Leiter Thomas de Courten andere Wege gehtund die Fachabteilung Volkswirtschaft und Recht. AufLeitungsebene ist kein 1:1 Ersatz auf personeller Ebenegeplant. Es geht um maximal neun Stellen. Es handeltsich um ein Zusammenziehen von zum Teil schon be-stehender Stellen in eine neue Einheit.

Die VGK liess sich vom neuen Modell überzeugenund beantragt dem LR mit 10:0 Stimmen, den Änderun-gen des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetzzuzustimmen. Da wegen der Überprüfung der Organisati-on auch die anderen Dienststellen, welche noch nichtumbenannt wurden, jetzt nochmals unbenannt werdenmüssen, muss der Landrat in dieser Vorlage nochmalsüber alle Dienststellen beschliessen.

Peter Brodbeck (SVP) führt aus, ein solches Organi-gramm zeige, wie eine Firma aufgestellt sei und welchenStellenwert sie einer bestimmten Aufgabe zumesse. Dasvorliegende Organigramm zeigt, dass die Standortför-derung der Wirtschaft sehr hoch angesetzt ist. Es handeltsich im Grund um eine Chef-Aufgabe.

Die SVP-Fraktion ist mit dieser Lösung so einverstan-den und findet, dass damit das richtige Signal gegebenwird.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat beschliesst mit 70:4 Stimmen die von derVolkswirtschafts- und Gesundheitskommission be-antragte Änderung des Dekrets zum Verwaltungs-organisationsgesetz betreffend StandortförderungBaselland.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.20]

Beilage 19: Dekretstext

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Nr. 302

17 2015/164Berichte des Regierungsrates vom 21. April 2015 undder Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskom-mission für das Universitäts-Kinderspital beider Basel(IGPK UKBB) vom 11. Oktober 2015: Universitäts-Kin-derspital beider Basel (UKBB): Information über dieRechnung 2014 (Partnerschaftliches Geschäft)

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) hält einleitend fest,dass es sich bei dieser Vorlage um ein partnerschaftlichesGeschäft mit dem Kanton Basel-Stadt handle. Der Kom-missionsentscheid ist einstimmig. Auch der Grosse RatBS hat an seiner gestrigen Sitzung mit 74:0 bei 1 Enthal-tung den Bericht zu Kenntnis genommen.

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP)schickt voraus, dass sie nicht lange auf diesen Berichteingehen werde. Wie bereits vom Landratspräsident er-

wähnt, wurde die Vorlage in der Kommission einstimmigverabschiedet. Dennoch erlaubt sich die Votantin zwei,drei Bemerkungen.

Das Kinderspital, das UKBB hat gut gearbeitet, hatjedoch ein paar Probleme. Es sind die gleichen Probleme,welche bereits im letzten Jahr aufgezeigt wurden, nämlichdie Tarife. Ganz schwierig stellt sich die Situation im am-bulanten Bereich dar. Die Tarife sind absolut nicht jenenStandards angepasst, welche in der Kindermedizin er-forderlich sind. Hinzu kommt, dass die IV mit dem ausge-handelten Basispreis nicht einverstanden ist, diesen tieferfestlegt. Dieser ist für das UKBB nicht mehr kostende-ckend. Im Moment ist der Verwaltungsrat, die Leitung desUKBB daran, auf Bundesebene Gespräche zu führen. Esbesteht immer noch die Hoffnung, dass man über denBundesrat hier Einfluss nehmen kann.

Die Zahlen im ambulanten Bereich sind angestiegen.Die Kinder werden zunehmend ambulant behandelt. Diesist an sich eine positive Entwicklung. Die Diskussion überdie Bedeutung von Aufsicht und Oberaufsicht wurde in derIGPK geführt. Es reicht nicht, einmal im JahrJahresbericht- und Jahresrechnung zu prüfen. Die Kom-mission möchte auch dazwischen Informationen. Die zu-ständigen Regierungsräte, Lukas Engelberger und Tho-mas Weber führen Quartalsgespräche mit dem Verwal-tungsrates der UKBB. Der Inhalt dieser Gespräche wirdder Kommission in einer Zusatzsitzung rapportiert. Manwird schauen, wie sich dies entwickelt. Klar ist, dass dieseInformationen der Kommission Hinweise liefern können,wo Punkte liegen, welche näher angeschaut werdenmüssten und wo allenfalls die Geschäftsprüfungskommis-sion aktiv werden müsste.

Die Kommission beantragt dem Landrat einstimmig,von Jahresrechnung und Jahresbericht Kenntnis zu neh-men.

– Eintretensdebatte

Susanne Strub (SVP) sagt, es sei erfreulich, dass dasUKBB mit CHF 3.5 Mio. gut abgeschlossen habe. DieFinanzierung der Kindermedizin im DRG-System ist nachwie vor ein ungelöstes Problem. Für Kinder braucht eseinfach einen anderen Basispreis als bei Erwachsenen.Auch der Anstieg im ambulanten Bereich auf 928 Kinderist gut.

Was in der SVP-Fraktion zu Diskussionen Anlassgegeben hat, ist der Taxpunktwert von 90 Rappen, wel-cher effektiven Taxpunktkosten von 1.30 Franken gegen-übersteht. Das ist einfach unbefriedigend. Hier sollte füralle Player eine gute Lösung gefunden werden.

Es gibt sehr viele Notfälle, die nicht zwingend auf dieNotfallstation gehören. Als Universitätskinderspital mussdas Spital jeden Fall entgegennehmen. Es ist kein Privat-spital. Zur Entlastung der Notfallstation wurde ein Notfall-telefon eingerichtet, welches sehr gut funktioniert undbereits Entlastung bringen konnte. Erfreulich ist, dass dasUKBB mit 620 Stellen ein grosser Arbeitgeber in der Regi-on ist. Sehr erfreulich ist, dass 98 Lernende ausgebildetwerden.

Der neue CEO vom UKBB, Marco Fischer, wünschtdie Votantin an dieser Stelle viel Erfolg in seinem Amt. DieSVP-Fraktion nimmt den vorliegenden Bericht zur Kennt-nis.

Rolf Blatter (FDP) berichtet, dass auch die FDP dieseVorlage am Vormittag kurz diskutiert habe.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015240

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Der Punkt, welcher von der Kommissionspräsidentinbereits erwähnt wurde, nämlich über die «Aufsicht überdie Aufsicht über die Aufsicht», ist ein Thema, welches inder IGPK noch vertieft werden muss. Insgesamt stimmtdie FDP-Fraktion dieser Beschluss zu und wird diesenBericht so zur Kenntnis nehmen.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat nimmt den Bericht der IGPK UKBB mit78:0 Stimmen zur Kenntnis.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.26]

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Nr. 303

18 2015/222Berichte des Regierungsrates vom 2. Juni 2015 undder Geschäftsprüfungskommission vom 3. November2015: Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2014 desKantonsspitals Baselland KSBL

Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) schicktals Vorbemerkung voraus, dass er sich schlau gemachtund die Berichterstattung des Kantonsspitals aus demJahr 1970 und 1980 studiert habe. Diese war kurz, bündigund klar.

Man befindet sich jetzt in einer neuen Phase. Es istdies der zweite Bericht nach der Verselbstständigung desKantonsspitals, welcher im Landrat behandelt wird. DieGPK hat mit der Berichtserarbeitung bereits in der letztenLegislatur begonnen, indem GPK-Mitglieder im Rahmender Anhörung der VGK dabei gewesen sind und ihre Fra-gen einbringen konnten. Das Wissen aus der letzten Le-gislatur konnte in die neue Legislatur hinübergerettet wer-den, indem Pia Fankhauser und Urs Hess – jetzt ergänztdurch Jürg Vogt – diesen Bericht erarbeiteten.

Die GPK konzentriert sich auf das Geschäftsjahr2014. Dies ist manchmal nicht ganz einfach, weil im Ge-schäftsbericht des KSBL an manchen Stellen vom Jahr2015 gesprochen wird. Das Jahr 2014 ist durch personelleWechsel gekennzeichnet, Kündigungen und Abgänge vonÄrzten und anderem Fachpersonal sowie unbefriedigendeBetriebszahlen. Man kann also sagen, dass es wohl fürdas KSBL nicht ein einfaches Geschäftsjahr gewesen ist.Trotzdem stellt die GPK fest, dass die Vorlage des Regie-rungsrates zu diesem Geschäftsbericht recht kurz ausfällt.Wichtige Themen werden gar nicht oder nur kurz erwähnt.Die Frage der Eigentümerziele und deren Erreichung istnicht thematisiert. Hier sei auf die GPK-Empfehlung desletztes Jahres verwiesen (siehe Fusszeile, Seite 1 desBerichts der GPK).

Der Votant fragt sich, ob es der Regierungsrat derGPK absichtlich einfach machen möchte, so dass letzteredie Empfehlungen des letzten Jahres im Copy-paste-Ver-fahren wiederholen konnte. Die Geschäftsprüfungskom-mission macht dies natürlich auch, wenn sie feststellt,dass ihre Empfehlungen keine Wirkungen haben.

Die Grundlagen der Berichterstattung sind aufgeführt.Speziell hingewiesen sei noch auf den Umstand, dass das

beigelegte Faktenblatt dem Faktenblatt vom 31. Juli 2014entspricht. Wenn man dieses jetzt abruft, kann man Diffe-renzen feststellen – nicht dass Landratsmitglieder denken,die GPK habe das falsche Faktenblatt zugrunde gelegt.

Zur Stellungsnahme zu Geschäftsbericht und Jahres-rechnung: Im Bereich vom Personal fehlt eine Aussagedarüber, bis wann das KSBL einen eigenen GAV umge-setzt haben möchte. Die GPK hat auch im Personalbe-reich festgestellt, dass bei der Pflege abgebaut wurde, eshingegen mehr Ärzte und Mitarbeitende in der Adminis-tration gegeben hat. Mit Bezug auf Finanzen ist der GPKaufgefallen, dass aufgrund des Risikos der noch offenenTarifabschlüsse mit der Tarif Suisse sowohl die Psych-iatrie als auch das UKBB entsprechende Rücklagen ge-bildet. Das KSBL hat darauf verzichtet. Darin sieht dieGPK einen Mangel.

Zur Stellungsnahme zum Bericht des Regierungs-rates: Die Aufgabe des KSBL ist unter anderem auch dieLehre und Forschung. Hier stellt die GPK fest, dass zwarZielsetzungen existieren, aber im Bericht des Regierungs-rates weder kommentiert noch erwähnt werden. Was dieImmobilien anbelangt, gibt es die massive Überbewertungder Immobilien bei der Übernahme, welche schon einmalkritisiert wurde. In der Zwischenzeit ist der entsprechendhohe Abschreiber erfolgt. Dies führt dazu, dass Mittelneue Investitionen fehlen. Zum Thema Governance gibtes zu berichten, dass der VR auf neun Personen aufge-stockt wurde. Die Entschädigungen wurden transparentausgewiesen. Hingegen sind die verlangten Kompetenzeneines VR nicht beschrieben. Was die Versorgung anbe-langt wurde im Faktenblatt festgehalten, was das KSBLfür Aufgaben hat. Die GPK muss jedoch feststellen, dasses an Kennzahlen fehlt, um eine ausreichende Versor-gung, beziehungsweise eine Unterversorgung zu erken-nen – und die strategischen Ziele quantifizieren zu kön-nen. Bei der Vorstellung des Geschäftsberichts bei diesererwähnten Sitzung hat der Verwaltungsratspräsident sel-ber ein Überangebot an Betten im Allgemeinen festge-stellt.

Zu den Feststellungen: Im Bericht des Regierungs-rates fehlt ein SOLL-IST-Vergleich. Das Faktenblatt bein-haltet keine Aussagen zu Patientenzufriedenheit und Qua-lität. Im Geschäftsbericht fehlen Aussagen zur Erarbeitungdes GAV. Auch nicht kommentiert wird der hohe Abschrei-ber und damit das fehlende Geld für Investitionen. ImBericht des Regierungsrates fehlen Angaben zu den Bau-rechtszinsen. Diese waren erst im Beteiligungsbericht2015 enthalten. Und es fehlt eine Umschreibung der ver-langten Kompetenzen des Verwaltungsrates.

Zu den Empfehlungen: Die GPK hätte gerne einenSOLL-IST-Vergleich bei der Eigentümerstrategie. Auf demFaktenblatt sollen Ziele zur Patientenzufriedenheit undQualität aufgenommen werden, damit die Zielerreichungüberprüft werden kann. Hierzu noch eine persönliche An-merkung: Es würde sich wahrscheinlich gut machen, wennman dem Geschäftsbericht einen 5-Jahres-Vergleich zuder Entwicklung von Kennzahlen entnehmen könnte. Wei-ter empfiehlt die GPK, Ausführungen zur Erarbeitung desGAV aufzunehmen. Weiter sollen Möglichkeiten zur Wert-berichtigung der Immobilien aufgezeigt werden. Im Sinneder Beteiligungen sollen im Bericht des Regierungsratesnicht nur die Kosten, sondern auch die Einnahmen enthal-ten sein. Als letzter Punkt empfiehlt die GPK, Kompetenz-beschreibungen für den Verwaltungsrat sowie für die ein-zelnen Verwaltungsratsmitglieder zu erstellen, so dasserkannt und überprüft werden kann, was für Kompetenzen

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 241

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im VR gefordert sind. So weiss man bei der Ersetzungeines Verwaltungsratsmitglieds, nach welchen Kompeten-zen gesucht werden muss.

Die GPK beantragt dem Landrat, den Geschäftsbe-richt und die Jahresrechnung 2014 des KSBL gemässLandratsbeschluss zu genehmigen und die unter Kapitel 9aufgeführten Empfehlungen gutzuheissen.

– Eintretensdebatte

Urs Hess (SVP) stellt fest, dass hier vom letzten Jahr,welches vor elf Monaten abgeschlossen wurde, die Redesei. Und in diesen elf Monaten ist einiges passiert. DerKommissionspräsident hat bereits sehr viel gesagt. DerBericht des Regierungsrates ist aus Sicht der SVP-Frakti-on doch sehr dürftig ausgefallen und hat sich an demorientiert, wie man früher Berichte erstellt hat.

Man muss feststellen, dass die Funktion des Landratsbei einem ausgelagerten Spital noch nicht klar ist. DerRegierungsrat hingegen ist sich seiner Rolle im letztenJahr langsam bewusst geworden. Die GPK konnte fest-stellen, dass jene Punkte, welche mit dem Regierungsratbesprochen wurden, vom vorigen Jahresbericht bereitseingeflossen sind. Leider ist die Eigentümerstrategie spätgekommen. Man konnte anhand eines Monates Eigentü-merstrategie noch nicht einen SOLL-IST-Vergleich an-stellen – was ein bisschen schade ist. Man hat jedochauch anerkannt, dass es sich hier um einen Pilot handelt.Prinzipiell muss man sagen, dass sich der Landrat imKlaren sein muss, dass er den Auftrag des Regierungs-rates überprüfen muss. Dieser wiederum muss den Auf-trag an die Spitäler formulieren. Der Landrat muss über-prüfen, ob die Ziele, welche der Regierungsrat gestellt hat,von diesen Institutionen, welche dem Kanton eigentlichgehören, eingehalten wurden.

Im Bericht der GPK finden sich viele Feststellungenund viele Empfehlungen. Die SVP-Fraktion erwartet, dassin fünf bis sechs Monaten die Empfehlungen umgesetztsind, so dass dies im Rahmen der Beratung des nächstenJahresberichts der GPK hier im Landrat behandelt werdenkann. Vor diesem Hintergrund schlägt die SVP-Fraktionvor, diesen Bericht zu genehmigen und der GPK zu fol-gen.

Pia Fankhauser (SP) schickt voraus, dass bereits vielgesagt worden sei. Was Urs Hess gesagt hat, ist elemen-tar. Die GPK blickt relativ weit zurück. Es war bei der Er-stellung dieses Berichts nicht ganz einfach, alles auszu-blenden, was im Jahr 2015 – auch an Positivem – ge-laufen ist. Dennoch hat die GPK versucht, sich auf denGeschäftsbericht 2014 zu konzentrieren. Früher wurdedies immer ein wenig vermischt, was die Sache der Kon-trolle auch nicht einfacher gemacht hat. Deshalb gilt dieseInformation auch für die Medien: Alles, was in diesem Jahrpassiert ist, ist in diesen Bericht miteingeflossen . DieGPK verhält sich hier völlig neutral und schaut, was imletzten Jahr passiert ist und wie die Empfehlungen imvorletzten Jahr eingehalten wurden.

Man muss auch sagen, dass man heute am Endeeiner «Trilogie der Auslagerung der Spitäler» angelangtist. 2012 wurden die Kantonsspitäler mit der neuen Spital-finanzierung selbständig. 2013 gab es einen Wechsel imRegierungsrat. 2014 war das erste Jahr, in welchem Re-gierungsrat Thomas Weber auf das Ganze Einfluss neh-men konnte. Dies musste die GPK so feststellen. DieKommission geht davon aus, dass sich die Prozesse im

Jahr 2015 etablieren werden.Die GPK hat sich sehr verändert. Zehn Mitglieder sind

in der neuen Legislatur nicht mehr dabei. Es ist für GPKdoch eine rechte Aufgabe, sich in alle Prozesse einzule-sen und zu schauen, wo angesetzt werden kann, wo Emp-fehlungen sinnvoll sind. Es ist nicht nötig, alles zu regeln –beispielsweise die Gestaltung der Faktenblätter zu ge-stalten. Hier handelt es sich um eine operative Entschei-dung. Die GPK muss nicht sagen, wie sie es gerne hätte.Es wurde lediglich eine falsche Verlinkung im Dokumentfestgestellt. Dies war kein Fehler des Regierungsrates,sondern der Verwaltung. Irgendwo hat die Zuordnunggeklemmt. All diese Sachen hat die GPK versucht zu re-geln und zu klären.

Beim Beteiligungsbericht, welcher dieses Jahr ver-öffentlicht wurde, wurde eine Ausnahme gemacht, indemdie dort aufgeführten Einnahmen in den vorliegendenBericht eingeflossen sind. Es wird sich für GPK, die FIKund die anderen Fachkommissionen die Frage stellen, wiemit dem Beteiligungsbericht umgegangen werden soll.Corporate Governance ist auch so ein Thema, welches indiesen Bereich fällt.

Die SP-Fraktion beantragt dem Landrat einstimmigdie Anträge zur Kenntnis zu nehmen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) teilt mit, er habe sich die Zah-len des KSBL genauer angeschaut. Die Eigenkapitalsitua-tion bereitet ihm gewisse Sorgen. Das Eigenkapital beläuftsich auf CHF 98.9 Mio., was bei einem Unternehmen miteinem Umsatz von 460 Mio ein deutlich unterdurchschnitt-licher Wert (20-25 %) ist. Andere vergleichbare Spitälerweisen einen Wert von bis zu 50 % auf. Berücksichtigtman zusätzlich, dass allenfalls noch Abgeltungen für dienoch nicht definitiven Fallpauschalen der Jahre 2012 bis2014 geleistet werden müssen, verschärft sich die Situati-on noch zusätzlich. Und auch wenn die Überbewertungder Immobilien um CHF 20-30 Mio. gesenkt werden konn-te, gilt es, die Eigenkapitalsituation künftig zu überwachen.Die GPK sollte diesem Aspekt im nächsten Bericht eingewisses Augemerk schenken.

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) sagt, er bedankesich für die Anregungen. Ebenfalls bedanken möchte ersich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KSBL,welche in einem turbulenten Jahr 2014 gute Arbeit geleis-tet haben. Nachgelesen werden kann diese gute Leistungauch im öffentlich zugänglichen Qualitätsbericht 2014, inwelchem unter anderem eine hohe Patientenzufriedenheitfestgestellt werden konnte.

Der Geschäftsbericht erfolgt nach den Regeln vonSwiss GAAP FER und muss folglich gewisse Standardserfüllen. Die Anregungen der GPK werden jedoch gerneentgegengenommen. Was den Bericht des Regierungs-rates betrifft, wie es Subko-Präsidentin Pia Fankhausergesagt hat, befindet man sich in der Tat in einer Aufbau-phase. Das Ganze wird nächstes Jahr schon wesentlichbesser aussehen. All die Indikatoren sind erst im Jahr2015 erarbeitet worden. Das KSBL ist die erste Institutiondes Kantons, zu welcher eine Eigentümerstrategie vor-gewiesen wird. Diese wurde überarbeitet und auf Ende2014 in Kraft gesetzt. Die Eigentümergespräche überMessungen, Indikatoren und so weiter laufen.

Zur IST-Situation lässt sich festhalten, dass der GAVam 1. Januar 2016 in Kraft treten wird. Die beiden Spitälerhaben dies so kommuniziert. Es konnte eine Einigung mitden Tarifpartnern im März 2015 erzielt werden. Auch die

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015242

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Lösung betreffend Anforderungsprofil an Verwaltungsräteist in die Inserate der laufenden Gesamterneuerungswahlmiteingeflossen. Auch dass heute kein Regierungsrat alsVR fungiert, ist inzwischen aktenkundig. Das ist auch gutso.

Zur Abschreibung der Immobilien gilt es zu beachten,dass die Spitäler mit einer dünnen Eigenkapitaldecke undüberbewerteten Immobilien in die Selbstständigkeit entlas-sen wurden. Es wichtig zu wissen, dass mit dieser ein-maligen Abschreibung von CHF 27.5 Mio. das Ganzebereinigt werden konnte. Die Immobilien liegen heute aufdem VKL-Wert. Dies ist der Wert, welcher den tech-nischen Grundsätzen entspricht. Es besteht kein weitererAbschreibungsbedarf ausserordentlicher Art.

Die Thematik rund um die «Aufsicht über die Aufsichtüber die Aufsicht» gibt es hier natürlich auch. Im gesam-ten Gesundheitswesen gilt es die Ebenen Versorgung,Regulation und Aufsicht sowie die Ebene Beteiligung zubeachten. Im vorliegenden Fall ist die Ebene Beteiligungangesprochen und damit die Frage, was macht eine Fir-ma, welche dem Kanton gehört und im Gesundheitsbe-reich tätig ist. Auf der Versorgungsebene stellt sich dieFrage, wie der Kanton sicherstellt, dass es in der Regiongenügend aber nicht zu viele Betten hat – auch wenn dieseher Thema eines Versorgungsberichts wäre.

In diesem Sinne bedankt sich der Votant für die Emp-fehlungen der GPK und dankt insbesondere allen Mit-arbeitenden im KSBL und jenen, welche sich in der VGKintensiv mit diesem Spital – das die schlechten Schlagzei-len nicht verdient – auseinandergesetzt haben.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortbegehren.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt mit 79:0 dem von der Geschäfts-prüfungskommission beantragten Landratsbeschlussbetreffend Geschäftsbericht und Jahresrechnung2014 des Kantonsspitals Baselland zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.47]

LandratsbeschlussGeschäftsbericht und Jahresrechnung 2014 des Kan-tonsspitals Baselland

vom 12. November 2015

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2014des Kantonsspitals Baselland werden genehmigt.

2. Die im Bericht der Geschäftsprüfungskommissionunter Kapitel 9 aufgeführten Empfehlungen zuhandendes Regierungsrates werden gutgeheissen.

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

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Nr. 304

19 2015/223Berichte des Regierungsrates vom 2. Juni 2015 undder Geschäftsprüfungskommission vom 3. November2015: Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2014 derPsychiatrie Baselland PBL

Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) teilt mit,dass er sich hier ein weniger kürzer fassen könne, da eszum letzten Geschäft viele Parallelen gäbe.

In ihrem Bericht, unter dem Punkt «Bemerkungen»,stellt die GPK fest, dass sich der Regierungsrat entschie-dene hat, weiter im Verwaltungsrat Einsitz zu nehmen.Auch hier konnten die Empfehlungen des letzten Berichtsim Copy-paste-Verfahren übernommen worden. Diesewurden bis jetzt weitgehend nicht umgesetzt. Hingegenkann man positiv feststellen, dass Rückstellungen auf-grund der offenen Tariffrage gemacht wurden und dasssich auch im Bezug auf Patientenzufriedenheit entspre-chende Aussagen im Geschäftsbericht wiederfinden.

Regierungsrat Thomas Weber ist noch im Verwal-tungsrat, hat seinen Rücktritt jedoch angekündigt. DieserPunkt ist noch offen. Weiter hat die GPK festgehalten,dass die VR-Entschädigungen transparent ausgewiesenwurden.

Zu den Feststellungen: Es fehlt auch hier ein Soll-Ist-Vergleich in Bezug auf die im Faktenblatt formuliertenZiele. Das Faktenblatt beinhaltet keine Aussage zu Pa-tientenzufriedenheit und Qualität. Und es fehlen auch hierdie Kompetenzbeschreibungen des Verwaltungsrates.Was hier festgestellt wird, ist gleichzeitig Grundlage für dieEmpfehlungen – im Sinne eines Mangels, der zu behebenist.

Die Geschäftsprüfungskommission beantragt demLandrat den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung2014 der Psychiatrie Baselland gemäss Landrats-beschluss zu genehmigen und die unter Kapitel 9 aufge-führten Empfehlungen der GPK gutzuheissen.

– Eintretensdebatte

Pia Fankhauser (SP) korrigiert den Kommissionsprä-sidenten, dass Regierungsrat Thomas Weber seit Märznicht mehr im Verwaltungsrat sitze.

Die SP-Fraktion möchte an dieser Stelle speziell denMitarbeitenden gegenüber ihre Wertschätzung zum Aus-druck bringen – auch weil sich die Psychiatrie immer einwenig im Windschatten des Kantonsspital wiederfindet.Der Dank gilt den Mitarbeitenden, welche sich sehr enga-gieren. Es ist der SP-Fraktion ein Anliegen, dass das Per-sonal im Geschäftsbericht und nicht nur im GAV erwähntund wertgeschätzt wird. Gerade bei einem Spital gilt dasFührungsprinzip, dass man Menschen mögen muss, ganzbesonders.

Die SP-Fraktion dankt der Psychiatrie und stimmt denAnträgen einstimmig zu.

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) möchte es nichtunterlassen, der Psychiatrie für ihren wesentlichen Bei-trag, den sie häufig ein wenig im Schatten leisten, zu dan-ken. 50 Prozent der Bevölkerung ist irgendwann froh,

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 243

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professionelle, gute und diskrete Hilfe bei der Psychiatriezu beanspruchen. Die Mitarbeitenden machen dies sehrgut.

Im Bericht wurde u. a. deutlich, dass das Thema Ei-genkapitalquote bei der Psychiatrie noch akzentuierter istals beim KSBL. Hier werden zurzeit Lösungen geprüft.Dies sollen im nächsten Bericht bekannt gegeben werden.Damit die beiden Verwaltungsräte personell weitgehendentflochten werden können, ist der Votant per 31. März2015 nicht mehr Verwaltungsratsmitglied. Es ist das Ziel,mit den Eigentümergesprächen in einen Berichtserstat-tungsrhythmus zu kommen, der den Anforderungen ent-spricht.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortbegehren.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt mit 73:0 dem von der Geschäfts-prüfungskommission beantragten Landratsbeschlussbetreffend Geschäftsbericht und Jahresrechnung2014 der Psychiatrie Baselland PBL zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 10:54]

LandratsbeschlussGeschäftsbericht und Jahresrechnung 2014 derPsychiatrie Baselland

vom 12. November 2015

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2014der Psychiatrie Baselland werden genehmigt.

2. Die im Bericht der Geschäftsprüfungskommissionunter Kapitel 9 aufgeführten Empfehlungen zuhandendes Regierungsrates werden gutgeheissen.

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

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Nr. 305

121 2015/204Motion von Patrick Schäfli vom 21. Mai 2015: Abschaf-fung der Dienststelle Ombudsman des Kantons Basel-Landschaft

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) bemerkt, dass derRegierungsrat die Motion ablehne.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 20.

://: Die Motion 2015/204 mit 46:31 Stimmen abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.56]

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

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Nr. 306

122 2015/207Postulat von Georges Thüring vom 21. Mai 2015: Ab-brennen von Feuerwerken und Knallkörpern zeitlichbegrenzen!

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) bemerkt einleitend,dass der Regierungsrat das Postulat entgegennehmenwolle und Abschreibung beantrage.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 21.

Georges Thüring (SVP) erklärt, er lese in der Stellungs-nahme, dass der Regierungsrat die Verantwortung ganzauf die Gemeinden abschiebe. Diese sollen es wiedereinmal richten. Damit macht es sich der Regierungsrat einwenig gar einfach. Dem Votanten geht es um die eigentli-che Lösung. Der Wald und die Grenzen gehen über dieGemeinden hinaus. Es muss eine Lösung zum Wohl derPersonen und der Tierwelt gefunden werden. Auch derRespekt gegenüber dem Tier sollte hier gefragt sein. Ausdiesem Grund ist der Votant nicht bereit, seinen Anzugabzuschreiben.

Bianca Maag-Streit (SP) teilt mit, dass die SP-Fraktiondiesen Vorstoss nicht überweisen möchte. Wie in derBegründung des Regierungsrates dargelegt, ist Ruhe undOrdnung Sache der Gemeinden. Letztere können in ihrenkommunalen Reglementen zusätzliche Beschränkungenfestlegen. Es ist nicht Sache des Landrates darüber zubefinden. Und darum sieht die SP-Fraktion auch keinenGrund, warum dieser Vorstoss überwiesen werden sollte.

://: Das Postulat 2015/207 wird mit 43:27 Stimmen bei 4Enthaltungen überwiesen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10:59.12]

://: Das Postulat 2015/207 wird mit 61:11 bei 1 Enthal-tung abgeschrieben.[Namenliste einsehbar im Internet; 10:59.50]

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015244

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Nr. 307

123 2015/252Motion von Patrick Schäfli vom 25. Juni 2015: Die Ba-selbieter Regierung wird aufgefordert, umgehendbeim Bund die versprochene Aufstockung des Grenz-wachtpersonals in der Region Nordwestschweiz zuverlangen!

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat bereit sei, die Motion als Postulat ent-gegenzunehmen und gleichzeitig die Abschreibung be-antrage.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 22.

Dominik Straumann (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktionmit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einver-standen sei.

://: Der Vorstoss 2015/252 wird stillschweigend als Postu-lat überwiesen und abgeschrieben.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Nr. 308

124 2015/260Motion von Patrick Schäfli vom 25. Juni 2015: Stan-desinitiative: Aussetzung der Schengens-Ab-kommens: Wiedereinführung der Grenzkontrollen!

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat die Motion ablehne.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 23.

Rosmarie Brunner (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion ander Motion festhalte. Seit Beantwortung der Motion durchdie Regierung im Sommer 2015 hat sich die Situation anden Grenzen verschlechtert. In der EU wird ohne mit derWimper zu zucken das Abkommen von Schengen nichtmehr eingehalten. Die Beantwortung der Motion entsprichtnicht mehr der heutigen Situation.

Der Bundesrat hat 48 neue Stellen bei der Grenzwa-che bewilligt. Die SVP-Fraktion hofft, dass der KantonBasel-Landschaft sich dafür einsetzt, dass einige dieserStellen in der Nordwestschweiz angesiedelt werden.

Bianca Maag-Streit (SP) sagt, dass die SP-Fraktion dieMotion nicht überweisen möchte, auch nicht als Postulat.Der Bundesrat hält an der Personenfreizügigkeit fest undhat für eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen klareKriterien festgelegt. Das Grenzwachkorps aufzustocken,ist der richtige Weg, die Standesinitiative ist es nicht.

Die FDP-Fraktion folge dem Regierungsrat und werde denVorstoss ablehnen, so Christoph Buser (FDP).

Pascal Ryf (CVP) sagt, dass auch die CVP/BDP-Fraktiondie Motion mehrheitlich ablehne, auch wenn gewisse

Sympathien vorhanden seien. Die Personenfreizügigkeitist aufrechtzuerhalten. Die Grenzkontrollen können effi-zienter gestaltet werden, wenn die Grenzwächter nicht nuran der Grenze, sondern auch im Hinterland unterwegssind. Das ist ja auch die neue Strategie.

://: Die Motion 2015/260 wird mit 51:26 Stimmen bei einerEnthaltung abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.05 Uhr]

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Nr. 309

125 2015/311Motion von Florence Brenzikofer vom 27. August2015: Sichere Verkehrsinstruktion für alle

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) sagt, dass derRegierungsrat bereit sei, die Motion als Postulat entge-genzunehmen.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 24.

Florence Brenzikofer (Grüne) sagt, dass die Motionä-rInnen die Motion zurückziehen. Dies weil der Regierungs-rat beschlossen hat, auf die Sparmassnahme bei der Ver-kehrsinstruktion zu verzichten. Die Votantin ist froh überdiesen Entscheid und geht davon aus, dass die Stellendo-tation bei der Verkehrsinstruktion langfristig erhalten blei-ben wird.

://: Die Motion 2015/311 ist zurückgezogen.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Nr. 310

126 2015/312Motion von Jürg Wiedemann vom 27. August 2015:Verkehrsunterricht der Kantonspolizei zeigt signifi-kante Wirkung

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat bereit sei, die Motion als Postulat ent-gegenzunehmen.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 25.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) dankt der Regie-rung für den Entscheid vom vergangenen Dienstag. Es istein sehr positiver Entscheid. Trotzdem soll an der Motionfesthalten werden. Es geht in der Motion darum, die ent-sprechenden Leistungen im Bereich Verkehrsunterricht imPolizei- und Bildungsgesetz zu verankern. In den Kanto-nen Bern oder Zürich ist dies zum Beispiel der Fall. Damitläge dieses wichtige Thema nicht mehr in der Entschei-dungskompetenz des Regierungsrates. Es gäbe an-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 245

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schliessend die Möglichkeit im Lehrplan 21 Anpassungenvorzunehmen. Die Motion zu überweisen, wäre ein klaresund deutliches Zeichen des Landrats, dass dieser dieVerkehrserziehung langfristig erhalten möchte.

Miriam Locher (SP) sagt, dass auch die SP-Fraktion denEntscheid des Regierungsrates begrüsse. Es ist der SP-Fraktion auch ein grosses Anliegen, dass die Verkehrs-prävention auch in den kommenden Jahren gewährleistetwird. Diese Präventionsarbeit ist sehr wichtig. Um dieseArbeit verbindlicher zu machen, ist die SP für eine Über-weisung der Motion.

Florence Brenzikofer (Grüne) sagt, dass die Fraktion derGrünen/EVP die Motion als Postulat überweisen möchte.Es braucht keine gesetzliche Verankerung der Verkehrs-instruktion. Der Entscheid des Regierungsrates zeigt,dass die Verkehrsinstruktion auch weitere Jahre bestehenwird.

Pascal Ryf (CVP) erinnert an die Petition, welche dieCVP/BDP-Fraktion am Montag eingereicht habe. Nur ei-nen Tag später hat der Regierungsrat seinen Entscheidzur Beibehaltung der Verkehrsinstruktion bekannt gege-ben. Dafür ein herzliches Dankeschön. Die CVP/BDP-Fraktion ist der Meinung, dass nicht alles im Gesetz fest-geschrieben sein muss. Darum stimmt die Fraktion höch-stens einer Überweisung als Postulat zu.

Martin Karrer (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion dieMotion ablehne. Es darf nicht vergessen werden, dass dieStrassen heute auch durch bauliche Massnahmen siche-rer geworden sind.

In Vertretung des abwesenden Sicherheitsdirektors IsaacReber bittet Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP)darum, die Motion abzulehnen und höchstens als Postulatzu überweisen. Die Verkehrsinstruktion ist im Leistungs-auftrag der Polizei festgeschrieben. Es geht also um be-triebliche Fragen und diese liegen in der Kompetenz desRegierungsrates. Die Verankerung der Verkehrsinstrukti-on im Gesetz wäre ein ziemlich grosser Eingriff in dieKompetenz der Polizei.

An der Finanzstrategie der Regierung hat der Ent-scheid vom Dienstag nichts geändert. Es ist nun Sachedes Direktionsvorstehers zu schauen, wie die Ausgabekompensiert werden kann.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) findet es schade,dass die FDP-Fraktion sich nicht geäussert hat. Der Vo-tant wandelt die Motion in ein Postulat um.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) versteht die Weltmanchmal nicht. Warum braucht es dieses Postulat? Eswurde alles gesagt und es handelt sich nur um eine unnö-tige Arbeitsbeschaffung. Der Votant bittet darum, denVorstoss abzulehnen.

Christine Koch (SP) macht darauf aufmerksam, dass indiesem Saal schon Verschiedenes versprochen und nichteingehalten worden sei. Darum macht eine Überweisungdurchaus Sinn.

://: Der Vorstoss 2015/312 wird mit 42:32 Stimmen bei 5Enthaltungen als Postulat überwiesen.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.14 Uhr]

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Nr. 311

127 2015/317Postulat von Miriam Locher vom 27. August 2015:Stellenreduktion in der Präventionsarbeit der Ver-kehrsinstruktion

://: Das Postulat 2015/317 ist zurückgezogen.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Nr. 312

129 2015/339Postulat von Markus Dudler vom 10. September 2015:Werbeauftritt des Kantons Basellandschaft – Spra-chen, Struktur, Barrierefreiheit

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat bereit sei, das Postulat entgegenzuneh-men und die Abschreibung beantrage.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 26.

Markus Dudler (CVP) ist erfreut über das wohlwollendeFeedback seitens der Regierung. Es ist ihm wichtig, dassMitmenschen mit einer Einschränkung möglichst selb-ständig leben können. Der Zugang zur Kantons-Websiteist dabei ein nicht zu unterschätzendes Puzzle-Teil.

Die Idee zum Vorstoss ist während eines firmeninter-nen Kurses zur Barriere-Freiheit entstanden. Es zeigt sichhier also wieder einmal exemplarisch der Wert des Miliz-systems. Der Votant unterstützt die Überweisung und dieAbschreibung.

://: Das Postulat 2015/339 wird stillschweigend überwie-sen und abgeschrieben.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015246

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Nr. 313

130 2015/144Motion der SVP-Fraktion vom 16. April 2015: Aufhe-bung der Amtszeitbeschränkung im Landrat

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat bereit sei, die Motion als Postulat ent-gegenzunehmen.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 27.

Susanne Strub (SVP) zählt alle Landratsmitglieder auf,die am Ende dieser Legislatur zurücktreten müssen: Elisa-beth Augstburger, Jürg Degen, Urs Hess, Hanni Huggel,Regula Meschberger, Rolf Richterich, Hans-Jürgen Ring-genberg, Martin Rüegg, Philipp Schoch, Hannes Schwei-zer, Dominik Straumann, Georges Thüring, Jürg Wiede-mann, Hansruedi Wirz, Rosmarie Brunner, Pia Fankhau-ser, Marianne Hollinger, Christine Gorrengourt und MyrtaStohler. Wirken diese Ratsmitglieder amtsmüde? Nein!Sie sind aktiv und sie haben vor allem ein riesiges Wis-senspotenzial. Diese 19 Ratsmitglieder können wegen derAmtszeitbeschränkung nicht mehr zu den nächsten Wah-len antreten. Viele werden wohl kurz vor den Wahlen zu-rücktreten, damit der oder die NachfolgerIn mit dem Zu-satz «bisher» ins Rennen steigen kann.

Mit der Motion möchte die Votantin über diese Themadiskutieren. Es hat bereits viele gute Gespräche gegeben.

Ein zusätzliches Problem ist, dass die angebrochenenAmtsperioden auch als Ganze gezählt werden. Es gibtbereits sehr viele Wechsel. Bei den letzten Wahlen wur-den zum Beispiel 14 bisherige LandrätInnen abgewählt.Dass es mehr «Sesselkleber» gäbe, glaubt die Votantinnicht. Das Volk ist mündig genug und wählt jene Leute ab,die nicht aktiv sind. Was die Motion nicht kann, ist dievielen Rücktritte während einer Legislatur zu verhindern.Hier sind die Parteien gefordert. Es sollen nur Leute aufdie Wahllisten aufgenommen werden, die ernsthaft ge-wählt werden möchten und nicht einfach nur Listenfüllersind.

Die Votantin wird die Motion zurückziehen. Denn heu-te Morgen hat sie zwei parlamentarische Initiativen einge-reicht. Die eine verlangt eine Amtszeitbeschränkung auffünf Legislaturen, die andere verlangt gar keine Beschrän-kung. Das Parlament soll sich mit diesen Fragen beschäf-tigt. Das wäre bei einer Motion nicht der Fall. Es brauchteine rasche Umsetzung, denn nach den Wahlen ist immerauch vor den Wahlen.

://: Die Motion 2015/144 ist zurückgezogen.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Nr. 314

132 2015/049Motion von Gerhard Schafroth vom 29. Januar 2015:Verzugs- und Vergütungszins der Staatssteuer an diedirekte Bundessteuer anpassen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass

der Regierungsrat bereit sei, die Motion als Postulat ent-gegenzunehmen und die Abschreibung beantrage.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 28.

Daniel Altermatt (glp) sagt, dass die Fraktion mit diesemVorgehen einverstanden sei.

://: Der Vorstoss 2015/049 wird stillschweigend als Postu-lat überwiesen und abgeschrieben.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Nr. 315

133 2015/057Postulat von Urs Hess vom 29. Januar 2015: GleicheMotorfahrzeugsteuern für Wohnmobile und Lieferwa-gen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat bereit sei, das Postulat entgegenzuneh-men und die Abschreibung beantrage.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 29.

Urs Hess (SVP) ist mit der Berichterstattung des Regie-rungsrates nicht einverstanden. Hier werden zu UnrechtDinge miteinander vermischt. Die momentan sehr hohesteuerliche Belastung für ein Wohnmobil, das die meistenKilometer wohl gar nicht in der Schweiz fährt, ist nichtrichtig. Der Votant plädiert für die Lösung unter dem altenGesetz. Dort wurde ein Wohnmobil gleich wie ein Liefer-wagen behandelt. Der Votant ist gegen eine Abschrei-bung.

Kathrin Schweizer (SP) sagt, dass die SP-Fraktion fürdie Abschreibung sei. Die Erklärung des Regierungsratesist klar und verständlich.

Christine Gorrengourt (CVP) sagt, dass damals, als derLandrat die Motorfahrzeugsteuerreform behandelte, die-ses Thema nicht zur Sprache gekommen sei. Die Antwortder Regierung ist so zu interpretieren, dass eine Person,die einen grossen BMW fährt, sich noch einen kleinenVW-Bus dazu kaufen kann und dann nur dieser kleine Busversteuern muss. Gleichwohl bräuchte man noch einenzweiten Parkplatz. Das geht nicht auf.

Früher hatte jemand mit Auto und Wohnmobil eineWechselnummer gelöst. Wenn die Person in die Feriengefahren ist, hat er diese vom Auto abgenommen und amWohnmobil montiert. Heute muss die Person – falls imBesitze einer Wechselnummer – das teurere Wohnmobilversteuern. Die Person wird also versuchen, das Wohn-mobil nur punktuell während den Ferien einzulösen. Dasist aber auch keine gute Lösung. Darum ist die CVP/BDP-Fraktion gegen eine Abschreibung.

Alain Tüscher (EVP) sagt, dass seine KMU-freundlicheFraktion für die Abschreibung sei. Es ist stimmig, wennLieferwagen günstiger sind als gleichschwere Wohnmobi-le. Die WohnmobilfahrerInnen sollen ihren Plausch haben,

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 247

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sie können dafür aber auch ein wenig mehr bezahlen.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erinnert daran,dass das Motorfahrzeugsteuergesetz erst letztes Jahr inKraft getreten sei. Bei der Revision spielten ökologischeGesichtspunkte eine entscheidende Rolle. In gewissenPunkten gab es eine Verbesserung, in anderen eine Ver-schlechterung. Das Postulat stehen zu lassen, bringtnichts. Wer etwas ändern will, muss das Gesetz ändern.Dazu bräuchte es eine entsprechende Motion.

://: Das Postulat 2015/057 wird mit 43:28 Stimmen bei 1Enthaltung überwiesen und abgeschrieben.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.29 Uhr]

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Nr. 316

134 2015/272Postulat von Heinrich Holinger vom 25. Juni 2015:Elektromobile / Ökologische Motorfahrzeugsteuern

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat bereit sei, das Postulat entgegenzuneh-men und die Abschreibung beantrage.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 30.

Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass – analog zum vor-hergehenden Traktandum – es auch hier eine konkreteHandlungsanweisung brauche. Diese wird kommen. DasPostulat wird zurückgezogen.

://: Das Postulat 2015/272 ist zurückgezogen.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Nr. 317

135 2015/095Motion von Michael Herrmann vom 5. März 2015: Wei-tere Steuervereinfachung – Einführung SelbstbehaltKrankheitskosten ohne Steuererhöhung

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat bereit sei, die Motion als Postulat ent-gegenzunehmen.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 31.

Michael Herrmann (FDP) ist einverstanden mit der Um-wandlung seiner Motion in ein Postulat.

Urs Kaufmann (SP) sagt, dass die SP-Fraktion einstim-mig gegen eine Überweisung sei, sowohl als Motion alsauch als Postulat. Vom verlangten Selbstbehalt betroffenwären zwei Gruppen: Jene die eigenverantwortlich sind

und Krankheitskosten selber tragen und jene, die krankoder invalid sind und Krankheitskosten tragen müssen.Diese würden zusätzlich belastet. Wird der Selbstbehaltsteuerneutral eingeführt, führte dies zu einer Verlagerungder Steuerbelastung von den Gesunden und Starken zuden Kranken und weniger Leistungsfähigen. Das ist derfalsche Ansatz.

Felix Keller (CVP) sagt, dass die CVP/BDP-Fraktion eineÜberweisung als Postulat unterstütze, als Motion hinge-gen nicht. Letzteres würde nämlich die Sparbemühungender Regierung pulverisieren.

Daniel Altermatt (glp) schliesst sich im Wesentlichen derArgumentation der SP an. Entweder ist man ehrlich undverlangt eine Steuererhöhung oder man lässt das Ganzesein. Eine Steuererhöhung würde jene stark treffen dieheute Selbstverantwortung übernehmen und eine hoheFranchise haben. Diese werden im 2016 ja bereits durcheine starke Erhöhung der Krankenkassenprämien stärkerbelastet. Eine steuerneutrale Ausgestaltung bringt amSchluss für den Kanton nur mehr Aufwand. Die glp/G-U-Fraktion ist gegen eine Überweisung.

Klaus Kirchmayr (Grüne) befürchtet, dass einige im Saalden Vorstoss nicht richtig verstanden haben. Die Vorlage2013/175, welche die Einführung eines Selbstbehaltesverlangt hatte, wurde abgelehnt. Damals wurde bedauert,dass die administrative Entlastung, welche die Vorlageauch gebracht hätte, damit auch abgelehnt wurde. Betrof-fen davon sind sowohl die Steuerzahler als auch die Steu-erverwaltung.

Der aktuelle Vorstoss verlangt die Prüfung, ob einesolche Vereinfachung nicht doch möglich wäre. Der Vo-tant kann nicht nachvollziehen, dass schon im Vorausbekannt sein soll, welche Gruppen betroffen wären. EineAntwort der Regierung, welche den Vorstoss ja als Postu-lat entgegen nehmen möchte, wäre interessant. DieGrüne/EVP-Fraktion ist für die Überweisung.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) pflichtet Klaus Kirch-mayr bei. Es geht um eine Vereinfachung der Veranla-gung. Die «Zetteliwirtschaft» soll beseitigt werden. Obeine steuerneutrale Umsetzung möglich ist, muss sichzeigen. Dafür ist das Postulat da.

Michael Herrmann (FDP) erinnert daran, dass die Ein-führung eines Selbstbehaltes schon zwei Mal abgelehntworden sei, einmal vom Volk und einmal vom Landrat.Dies weil die Einführung des Selbstbehaltes zwar eineadministrative Entlastung, aber auch eine Steuererhöhungzur Folge gehabt hätte.

Mittlerweile sind die Finanzen des Kantons in einenoch grössere Schieflage gerutscht. Die Regierung möch-te die Motion aber immerhin als Postulat prüfen. Es bleibtzu hoffen, dass damit wenigstens die administrative Ver-einfachung umgesetzt werden kann.

Die eben gehörten Argumente sind interessant. Dassgenau jene betroffen sein sollen, die heute schon Selbst-verantwortung übernehmen, leuchtet dem Votant nicht einund er ist gespannt auf die Begründung. Gleichzeitig ist esein SP-Bundesrat, welcher die Selbstverantwortung immerkleiner schreibt und den Rabatt bei höheren Franchisenbeschränkt. Damit lohnen sich hohe Franchisen immerweniger. Daniel Altermatts Argumentation ist daher wenignachvollziehbar.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015248

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Daniel Altermatt (glp) nimmt verblüfft zu Kenntnis, dassdie glp in die linke Ecke gehöre.

Es ist störend, dass die Rabatte auf hohe Franchisenimmer kleiner werden und nun mit der Einführung einesSelbstbehaltes noch eine weitere Belastung dazu kom-men soll.

Die «Zetteliwirtschaft» würde sich übrigens für denEinzelnen nicht ändern. Denn um zu wissen, ob man überden Selbstbehalt hinauskommt, müssen die Zetteli zu-nächst gesammelt werden. Es kann also keine Rede voneiner Vereinfachung sein.

://: Der Vorstoss 2015/095 wird mit 54:22 Stimmen bei 3Enthaltungen als Postulat überwiesen.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.41 Uhr]

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Nr. 318

136 2015/078Postulat von Klaus Kirchmayr vom 12. Februar 2015:Eidgenössischer Finanzausgleich – Geberkantonestärken

://: Das Postulat 2015/078 ist zurückgezogen.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Nr. 319

137 2015/082Postulat von Rahel Bänziger vom 12. Februar 2015:Abgeltung für Hallenbadunterhalt im Finanzausgleich

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat das Postulat ablehne.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 32.

Rahel Bänziger (Grüne) ist von der Begründung nichtbegeistert, hat aber zu Kenntnis nehmen müssen, dassmit dem Finanzausgleich und dem SonderlastenausgleichHallenbäder nicht unterstützt werden können, weil diesesogenannte selbstgewählte Lasten darstellen. Binningenhat eine solche selbstgewählte Last, die bei jeder kommu-nalen Sparrunde erneut zur Diskussion steht. Auch derSwisslos Sportfonds kommt für die Finanzierung des Un-terhalts nicht in Frage, lediglich für Neu- oder Umbauten.Aufgrund dieser Ausführungen ist die Votantin einverstan-den mit der Streichung von Punkt 1 ihres Postulats.

An Punkt 2 möchte die Votantin festhalten. Es gehtdarum, wie Gemeinden beim Betrieb ihrer Hallenbäderunterstützt werden können. Hallenbäder sind auch unterdem Aspekt der Gesundheitsprävention und der Sicher-heit zu betrachten. Kinder sollen schwimmen können.Gemäss Lehrplan müssen Kinder auch im Schwimmenunterrichtet werden.

Leider reissen sich Gemeinden ohne eigenes Hallen-bad nicht darum, die Hallenbad-Gemeinden finanziell zuunterstützen. Es wäre also zu prüfen, ob es eine «se-mi-freiwillige» Unterstützung braucht oder ob es nochandere Möglichkeiten der Unterstützung gibt.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) stellt fest, dassRahel Bänziger ihren Vorstoss gemäss §45 des Dekretszum Gesetz über die Organisation und die Geschäfts-führung des Landrates abgeändert habe. Der erste Punktdes Postulats wurde gestrichen.

Rahel Bänziger (Grüne) ergänzt, dass der Titel entspre-chend auch geändert werden müsste: «im Finanzaus-gleich» ist zu streichen.

Kathrin Schweizer (SP) ist froh um die Streichung vonPunkt 1. Ansonsten wäre die SP-Fraktion gegen eineÜberweisung. Punkt 2 zu prüfen, kann die SP-Fraktionunterstützen. Die Abgeltung über die Eintritte zu regeln,scheint keine funktionierende Lösung zu sein. Die Aspekteder Gesundheitsförderung und der Sicherheit sind zu be-achten.

Michael Herrmann (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktionauch die geänderte Version des Postulats nicht überwei-sen werde. Der Bau und Unterhalt von Hallenbädern isteine Angelegenheit der Gemeinden. Der Kanton soll sichhier nicht einmischen. Ansonsten heisst es einmal mehr,der Kanton sei zentralistisch.

Gelterkinden diskutiert im Moment auch über den Bauund Betrieb eines Hallenbades. Es zeichnet sich ab, dasssich die umliegenden Gemeinden am Bau beteiligen wer-den. Dem Votanten ist das zu wenig. Teuer sind dieBetriebs- und Unterhaltskosten.

Felix Keller (CVP) ist dankbar für die Streichung vonPunkt 1 und stimmt seinem Vorredner zu: Der Bau undBetrieb von Hallenbädern ist nicht Kantonsaufgabe unddarum soll der Kanton auch nicht mitreden. Vielleicht gibtes die Möglichkeit von Private-Public-Partnerships. Grund-sätzlich sind die Gemeinden fähig, das zu regeln. DenKanton braucht es dazu nicht. Darum lehnt die CVP/BDP-Fraktion auch das modifizierte Postulat ab.

Paul Wenger (SVP) erklärt, dass sich Reinach sehr inten-siv mit der Hallenbadfrage beschäftigt habe. Dabei wur-den alle heute aufgeworfenen Fragen seriös abgeklärt.

Der grosse Kostentreiber ist nicht der Bau, sondernder Unterhalt. Ein Hallenbad kostet eine Gemeinde jähr-lich mindestens 400'000 bis 500'000 Franken. Reinach hatsich am Schluss gegen ein Hallenbad entschieden, weildie Gemeinde es sich nicht leisten kann.

Die SVP-Fraktion ist gegen eine Überweisung desPostulats.

Florence Brenzikofer (Grüne) gibt zu bedenken, dasssich der Schwimmunterricht aufgrund des Wechsels voonfünf auf sechs Primarschuljahre zu den Gemeinden verla-gert habe. Der Lehrplan schreibt vor, dass «im zweitenZyklus alle SchülerInnen sich sicher im Wasser bewegenund schwimmen können». Das müssen die Gemeindengewährleisten. Daher ist eine Überweisung des Postulats(ohne Punkt 1) sinnvoll.

Paul R. Hofer (FDP) sagt, das Votum von Florence Bren-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 249

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zikofer zeige, dass der Bildungsrat über den Lehrplanentscheide und dies dann Folgen für den Steuerzahlerhabe. Daher ist der Votant gegen eine Überweisung.

Markus Dudler (CVP) stellt fest, dass die Diskussion überHallenbäder zu einer über den Schwimmunterricht aus-arte. Man kann argumentieren, der Schwimmunterrichtkönne im Sommer in den Freibädern stattfinden. Manmuss sich dann aber fragen, wer unterrichtet. Es handeltsich dabei um ausgebildete SchwimmlehrerInnen vonSchwimmklubs oder -vereinen. Und diese Organisationenkönnen ohne Hallenbäder nicht überleben.

://: Das Postulat 2015/082 wird, auch in modifizierterForm, mit 54:25 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.53 Uhr]

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Nr. 320

Frage der Dringlichkeit:

2015/395 vom 12. November 2015Interpellation von Oskar Kämpfer: RR-Beschlüsse zuEntlastungsbeitrag von 20 Mio. pro Jahr vom 2. Okto-ber 2015

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat bereit sei, den Vorstoss dringlich ent-gegen zu nehmen. Würde der Vorstoss für dringlich er-klärt, stünde Regierungspräsident Anton Lauber am Nach-mittag für eine Stellungnahme zur Verfügung.

://: Der Dringlichkeit wird stillschweigend stattgegeben.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) schliesst die Sit-zung um 11.55 Uhr und erinnert an die Veranstaltung desGleichstellungsbüros von 13:30 bis 13:15 Uhr. Die Sitzungwird um 13:30 Uhr weitergeführt.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

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Nr. 321

Mitteilungen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) eröffnet die Nach-mittagssitzung. Speziell begrüsst wird die Klasse 4b vonder Sekundarschule Binningen mit ihrer Lehrerin FrauGroth und Herrn Albisser.

Wie bereits vor dem Mittag angekündigt, wird diedringliche Interpellation bei Eintreffen von Regierungsprä-sident Anton Lauber sofort behandelt. Bis dahin wird dieLandratssitzung gemäss Traktandenliste fortgeführt.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 322

138 2015/080Postulat von Balz Stückelberger vom 12. Februar2015: Gleichstellungskommission: Auflösung wegenInaktivität und innerem Zerfall

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, derRegierungsrat nehme das Postulat entgegen und beantra-ge Abschreibung.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 33.

Keine Wortbegehren.

://: Das Postulat 2015/080 wird stillschweigend überwie-sen und abgeschrieben.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 323

139 2015/096Motion von Patrick Schäfli vom 5. März 2015: Abschaf-fung der Fachstelle für Gleichstellung für Frauen undMänner: 25 Jahre sind genug!

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, derRegierungsrat nehme die Motion als Postulat entgegenund beantrage Abschreibung.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 34.

Oskar Kämpfer (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion halte ander Überweisung als Motion fest. Es besteht Handlungs-bedarf. Es konnte schon lange festgestellt werden, dassdie meisten Anliegen, welche durch die Fachstelle ver-treten werden, übererfüllt sind. Es sei auch daran erinnert,dass in der Fachstelle die Männerquote nicht erfüllt ist.

Hanni Huggel (SP) weist darauf hin, dass heute der Gen-dertag sei – der Zukunftstag. Am Morgen waren zwei Bu-ben auf der Tribüne, die sich die Abläufe im Landrat an-geschaut haben. Am Gendertag haben bspw. Mädchendie Möglichkeit in einer Garage zu sehen, wie es wäreAutomechanikerin zu lernen, oder Jungen, wie es wäre ineinem Altersheim zu arbeiten. Das ist etwas sehr Wichti-ges.

Die Fachstelle hat den Gendertag national evaluierenlassen. Dabei hat sich gezeigt, dass der Kanton Basel-Landschaft ein sehr gutes Resultat erreicht.

Die Aufgaben der Fachstelle wurden heute um 13:00Uhr präsentiert. Es war interessant zu sehen, dass dierechte Ratsseite bis weit in die Mitte einfach leer war.Offensichtlich besteht nur auf der linken Ratsseite einInteresse für die Tätigkeiten der Fachstelle für Gleich-stellung.

Sie fördert die Gleichstellung in allen Lebensberei-chen. Sie beseitigt jegliche Form von Diskriminierung. Sie

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015250

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lässt kantonale Erlasse überprüfen, wobei ca. 30 Stellung-nahmen pro Jahr gemacht werden. Sie berät Privatperso-nen und Behörden. Sie bekämpft alle Formen von Gewaltgegen Frauen oder Männer. Sie ist eine Anlaufstelle fürden ganzen Kanton – für 4000 Angestellte. Sie machtSchulungen bspw. beim Gefängnispersonal, denn zurzeitwerden die Gefängnisse gemischtgeschlechtlich geführt.Deshalb braucht es Schulungen. Insofern hat die Fach-stelle einen Doppelauftrag: Die Fachstelle ist Anlaufstelleund Kompetenzzentrum.

Die Finanzstrategie 2016-2019 sieht eine Kürzung um25 % bei der Fachstelle für Gleichstellung vor. Die Fach-stelle wird auf das gesetzlich verankerte Minimum von 2.2 Stellen herunter gespart. Das bedeutet, dass die Sekre-tariatsstelle der Kommission gestrichen wird.

Die Kommission, wie sie war, ist nicht mehr zeitge-recht. Es wird nun eine Begleitkommission eingesetzt,welche innerhalb der vorhandenen Stellenprozente abge-deckt werden kann.

Nach wie vor gibt es im Baselbieter Geschlechter-verhältnis Differenzen. Im Schnitt verdienen Frauen imBaselbiet rund 17 Prozent oder CHF 1'133 weniger imMonat als Männer. Innerhalb der Bildungs- und Familien-politik muss stetig weitergearbeitet wurden, um die Gleich-stellung erreichen zu können.

Der Regierungsrat begründet in seiner Antwort: «Akti-ve Gleichstellungspolitik ist eine staatliche Aufgabe.» DieAufgabe ist in der Bundesverfassung festgehalten. DiePrüfung des Regierungsrates hat ergeben, dass es sichum einen «umfassenden verfassungsmässigen und völ-kerrechtlichen Auftrag zum Vollzug der Gleichstellung derGeschlechter» handelt.

Der Regierungsrat hat geprüft und festgestellt, dassdie Fachstelle die richtige ist und ihren Auftrag erfüllt.Warum ist dann das Kreuz nicht bei «Vorstoss ableh-nen»? Ist es eine neue Methode, eine Motion zu überneh-men, dann zu prüfen, um sie dann abzuschreiben, auchwenn die Begründung ist, dass die Motion abgelehnt wer-den sollte?

Die SP-Fraktion kann einer solchen Begründung nichtzustimmen und wird die Motion deutlich ablehnen.

Balz Stückelberger (FDP) wäre sehr froh, dass wenn vonLohnungleichheit gesprochen werde, nur vom unerklär-baren Teil gesprochen würde. Denn ansonsten ergibt sichein verzerrtes Bild. Für die verschiedenen Branchen wer-den verschiedene Zahlen herumgeboten. Wenn man sichauf den unerklärbaren Teil fokussiert, erhält man ganzandere Zahlen.

Die FDP-Fraktion unterstützt die Motion Schäfli gross-mehrheitlich nicht, sondern stimmt der vom Regierungsratbeantragten Überweisung als Postulat und der Abschrei-bung zu.Die Verwirklichung der Gleichstellung ist ein wichtigergesellschaftlicher Prozess. Je nach Blickwinkel ist mannoch nicht ganz am Ziel. Allerdings kann man sagen, dassder gesellschaftliche Wandel dazu beiträgt und man befin-det sich auf dem Weg zur Selbstverständlichkeit.

Es ist selbstverständlich, dass es die Fachstelle nichtewig brauchen wird. Hoffentlich wird die Fachstelle baldüberflüssig, weil gesagt werden kann, dass man dort ist,wo man hinwollte. Heute ist es zu früh für eine gänzlicheAbschaffung, wie dies die Motion fordert. Die Aktivitätensollte jedoch schrittweise mit der Entwicklung zurückge-fahren werden, wie dies nun in einem kleinen Teil ge-macht werden soll. Aus diesem Grund kann die

FDP-Fraktion die Motion nicht unterstützen.Es heisst übrigens nicht, dass wer heute Nachmittag

nicht anwesend war, sich nicht für die Thematik interes-siert. Es war nicht verboten, sich vorher mit der Thematikauseinanderzusetzen. Das Thema wurde heute Morgen inder FDP-Fraktion in Anwesenheit der entsprechendenExpertinnen sehr intensiv besprochen. Dabei wurde zurKenntnis genommen, dass es gesetzliche Pflichten gibt.Allerdings ist nicht vorgeschrieben, dass es eine Fach-stelle mit einer bestimmten Anzahl Stellen braucht. Es gibtgesetzliche Vorgaben. Die Umsetzung kann auf verschie-dene Arten erfolgen.

Regula Steinemann (glp) erklärt, die Auflösung der Fach-stelle sei aus Sicht der glp/GU-Fraktion erwünscht, al-lerding nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Sie ist dann er-wünscht, wenn die Gleichstellung realisiert ist – wenn dieFrauen gleichgestellt sind, auch in der Arbeitswelt. Das istzurzeit noch nicht der Fall. Umfragen zeigen, dass derVerfassungsauftrag nicht erfüllt ist. Bspw. ist «gleicherLohn für gleiche Arbeit» noch nicht erfüllt. Ein weitererProblemkreis ist der Wiedereinstieg nach dem Mutter-schaftsurlaub. Hier bestehen Probleme, welche angegan-gen werden müssen. Dazu braucht es Engagement undweitere Aufklärungsarbeit.

Die glp/GU-Fraktion ist der Meinung, dass die Ab-schaffung zu einem späteren Zeitpunkt wieder diskutiertwerden kann – allerdings frühestens nach der Rentenre-form 2020. In diesem Zusammenhang wird diesem Themasicherlich wiederum Vorschub geleistet, was Auswirkun-gen auf die weiblichen Angestellten haben wird. Dannmuss die Frage nochmals beurteilt werden. Für den Mo-ment erscheint die Forderung nicht akzeptabel. Sie wider-spricht dem Verfassungsauftrag und dem Gleichstellungs-gesetz, welches sich an alle richtet. Aus diesem Grund istdie glp/GU-Fraktion gegen die Überweisung der Motion.

Pascal Ryf (CVP) freute als stolzer Baselbieter sehr, alser heute die BZ geöffnet hat. Darin wurde das Baselbietals Vorbildskanton erwähnt. Das Staatssekretariat hateine Evaluation gemacht und dabei festgestellt, dass derGendertag im Baselbiet vorbildlich umgesetzt wird.

Zum Vorwurf, man würde sich nicht mit dem Themaauseinandersetzten, gilt es zu erwähnen, dass dieCVP/BDP-Fraktion heute Morgen Frau Kubli, LeiterinFachstelle für Gleichstellung angehört hat. An dieser Stel-le gilt es der Fachstelle für ihre wertvolle Arbeit zu danken.Eine Fachstelle als Kompetenzzentrum und Beratungs-s t e l l e w i r d a l s s e h r we r t v o l l e rach te t . D ieCVP/BDP-Fraktion wird deshalb die Motion nicht unter-stützen. Die CVP/BDP-Fraktion wird jedoch dem Antragder Regierung folgen.

Marie-Theres Beeler (Grüne) sagt, die Grüne/EVP-Frakti-on sei klar gegen die Motion zur Abschaffung der Fach-stelle für Gleichstellung. Patrick Schäfli schreibt, Gleich-stellung sei heute selbstverständlich und müsse im Alltaggelebt werden. Schon wäre es! Eine rechtliche Gleich-stellung im Gesetz garantiert nicht, dass es eine faktischeGleichstellung gibt. Aus diesem Grund braucht es dieFachstelle für Gleichstellung. Es gibt wichtige Themen wiedie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Lohngleichheit,familiäre Gewalt, geschlechtsspezifische Gewalt etc. DerGendertag als pädagogisches Projekt, um Rollenbildervon Kindern zu öffnen, ist eine weitere wesentliche Auf-gabe. Es handelt sich um einen gesetzlichen Auftrag.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 251

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Noch nicht erwähnt wurde, dass im Jahr 2008 63 Pro-zent der Bevölkerung eine Abschaffung der Fachstelle fürGleichstellung abgelehnt haben.

Für die Grüne/EVP-Fraktion kommt es auf keinen Fallin Frage, dass eine Motion zu diesem Thema überwiesenwird. Die Grüne/EVP-Fraktion ist deshalb gegen die Über-weisung. Einige Mitglieder der Fraktion werden dem An-trag des Regierungsrates folgen.

Oskar Kämpfer (SVP) stellt fest, es habe sehr interessan-te Ausführungen zu hören gegeben, welche sich mit derTonalität der Motion auseinander gesetzt hätten. Es wurdegesagt, es gebe einen spannenden Gendertag. Aber ef-fektiv geht es um die Frage, ob es dieses Büro nochbraucht. Ist Gleichstellung noch nicht realisiert? Gibt esDifferenzen. Niemand hat gesagt, wo die Differenzen sind.Balz Stückelberger hat es erwähnt: Aufgrund der Zahlenist man heute nicht sicher, ob es heute noch grosse Diffe-renzen bleiben, wenn Unwegsamkeiten herausgerechnetwerden. Zumindest hat der Votant Balz Stückelberger soverstanden.

Bevor eine solche Amtsstelle aufrechterhalten wird,sollte geprüft werden, ob der Bedarf noch gegeben ist.Offensichtlich ist der Bedarf gemäss der Meinung derMehrheit noch da. Die SVP-Fraktion wird an der Motionfesthalten, denn die Umwandlung verbunden mit der Ab-schreibung bringt gleichviel, wie die Nicht-Überweisungder Motion.

Mirjam Würth (SP) wundert sich ein wenig. Es gibt eineFachstelle für Gleichstellung. Die Votantin ist sehr frohdarüber. Die Fachstelle hat das Anliegen in den letzten 25Jahren sehr viel weitergebracht.Warum mit einem Postulat geprüft werden sollte, ob es dieFachstelle weiterhin braucht, obwohl der Regierungsraterklärt, es brauche die Fachstelle weiterhin, die Gleich-stellung sei noch nicht erreicht, ist verwunderlich.

Zu Balz Stückelberger: Er sagt, es gehe um die un-erklärbaren Differenzen. Betrachtet man den akademi-schen Bereich, zeigt sich, dass es gleichviele Studentin-nen und Studenten der Naturwissenschaften gibt. EineEbene höher, bei den Doktoraten verschiebt sich der Ver-hältnis brutal. Zu den Professuren: An der Uni Basel hates praktisch keine Professorinnen mehr. Das Gleiche giltfür ganz viele Betriebe in der Wirtschaft. An der Basis hates immer ungefähr gleichviel Frauen wie Männer. Danachbeginnt sich dies zu verdünnen.

Es wird auch über Quoten diskutiert. Die Votantinweiss es nicht. Aber nun zu postulieren, man sei schonfast am Ziel und deshalb könne aktiv darüber nachge-dacht werden, die Fachstelle für Gleichstellung nächstensabzuschaffen, ist ziemlich verwegen.

Die Votantin ist klar gegen eine Überweisung – wederals Motion noch als Postulat, denn die Gleichstellung istbei weitem nicht erreicht.

Marc Schinzel (FDP) meint, es sollte keine ideologischeDebatte über die Themen Lohngleichheit geführt werden.Gerichtet an die SP-Fraktion gilt es zu sagen, dass dieFDP-Fraktion die Leiterin der Fachstelle am Morgen frühangehört hat. Der FDP-Fraktion vorzuwerfen, sie würdesich nicht mit der Thematik auseinandersetzen, ist ziem-lich verfehlt. Von Hanni Huggel wurde von Lohndifferen-zen von 20 und mehr Prozent gesprochen. Es wurde rich-tigerweise darauf hingewiesen, dass die unerklärte Lohn-differenz bei ca. 8 % liege. Das ist eine Zahl des Bundes-

amtes für Statistik. Der Votant weiss das, weil er sich inseiner Tätigkeit beim Bund mit dem Dossier Lohngleich-heit befasst ist. Schon bald sollte eine Vorlage des Bun-desrates zu diesem Thema in die Vernehmlassung ge-schickt werden.

Hanni Huggel hat einen wichtigen Punkt erwähnt: DerVotant hätte es als klarer und transparenter erachtet,wenn der Regierungsrat gesagt hätte, dass er die Motionablehne, denn die Motion hat als Anliegen die «Abschaf-fung der Fachstelle». Der Regierungsrat hätte mit dergenau gleichen Begründung sagen können, dass er dieMotion ablehne. Die in der Begründung vorgegeben Liniewird von der FDP-Fraktion voll unterstützt. DieFDP-Fraktion ist gegen die Abschaffung der FachstelleGleichstellung. Die Fraktion ist jedoch für effizientereStrukturen. Letztere sollen überprüft werden. Man kannimmer besser werden. In diesem Sinne lehnt der Votantdie Motion ab, folgt aber dem Antrag des Regierungs-rates.

Dominik Straumann (SVP) erklärt, die SVP-Fraktionhalte an der Motion fest.

Es wurde nie gesagt, dass die Arbeit des Gleichstel-lungsbüros in Frage gestellt werde. In den letzten 25 Jah-ren wurden wertvolle Dinge gemacht und eingebracht. Esstellt sich jedoch die Frage, ob es die Fachstelle heutenoch braucht. Zahlreiche Dinge sind durch den Bund undandere Institutionen abgedeckt. Trotzdem leistet sich derKanton die Fachstelle, was darauf schliessen lässt, dasses dem Kanton Basel-Landschaft doch noch nicht soschlecht geht, wenn sich weiterhin nicht über Leistungenund deren Nutzen unterhalten darf. Es reicht nicht, dassim Budget gekürzt wird, ohne das Leistungen abgebautwerden. Der Punkt ist erreicht, an welchem über Leistun-gen gesprochen werden muss.

Zur Gleichstellung: Der Nachteil eines Mannes, derwehrdienstpflichtig ist, gegenüber einer Frau ohne Wehr-dienstpflicht und Wehrdienstersatzabgabe ist seit langembekannt, welche bis jetzt nicht korrigiert ist. Eine Änderungist auch nicht angedacht. Genau diese Themen werdenauch nicht angepasst. Das müsste auf Bundesebene pas-sieren. Aus diesem Grund braucht es die Stelle bei wei-tem nicht mehr. Sie kann in Frage gestellt werden. WennLeistungen eingespart werden müssen, kann die Leistung,welche erfüllt ist, abgeschafft werden.

Marie-Theres Beeler (Grüne) nimmt Bezug auf die Fragenach den Themen, bei welchen die Gleichstellungssensi-bilisierung weiterhin wichtig sei. Ein ganz wesentlichesThema ist die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familien-arbeit. Vielleicht kennt jemand einen Vater von kleinereKindern, welcher sein Pensum reduzieren möchte und dasnicht kann, weil sein Arbeitergeber dies nicht unterstützt.Es ist noch viel an Bewusstseinsarbeit notwendig – aufallen Ebenen.

Florence Brenzikofer (Grüne) erinnert daran, dass mor-gen vor 12 Jahren Tochtertag im Kanton Basel-Landschaftgewesen sei. Damals wurde auch über die Motion derSVP debattiert. Heute ist Gendertag. Es ist bekannt, dassdie Motion vor 12 Jahren vom Volk deutlich abgelehntworden ist.

Die Subko I der GPK hat im Frühling die Fachstelle fürGleichstellung besucht. Frau Kubli konnte sehr gut auf-zeigen, was die Fachstelle in den letzten Jahren geleistethat. Die Zahlen zeigen es deutlich.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015252

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Die Fachstelle arbeitet nicht nur für Frauen, sondernauch für Männer im Kanton Basel-Landschaft. Die Männerhaben den Wunsch, Teilzeit zu arbeiten. Vor zwölf Jahrenwaren es 4 % der Männer, die Teilzeit arbeiten konnten.Die Zahl ist glücklicherweise angestiegen, was auch einVerdienst der Fachstelle ist. Heute gibt es 9 % teilzeit-arbeitende Väter. Allerdings gibt es noch mehr, welchedies auch tun möchten. Genau dafür setzt sich die Fach-stelle für Gleichstellung ein.

Die Votantin bittet, sowohl die Motion wie auch dasPostulat abzulehnen. Es braucht keine erneute Volks-abstimmung. Das Volk hat bereits klar nein gesagt zudieser Abschaffung.

Christine Gorrengourt (CVP) unterstützt das Votum ihrerVorrednerin. Das sind wichtige Themen, damit man auchwirklich die Wahl hat und nicht die Kinder die ganze Zeit indie Kindertagesstätte schicken muss.

Die zukünftige Schwiegertochter der Votantin hat vorvier Jahren erzählt, dass an der Universität in der erstenVorlesung im Fach Medizin, der Professor enttäuschtfestgestellt habe, dass der Frauenanteil so hoch war. Erstellte weiter fest, dass man die wenigsten in einem Spitaloder einen Klinik sehen werde, weil die Vereinbarkeit vonFamilie und Beruf nicht gegeben sei.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wodie entsprechenden Anstellungsbedingungen sind und wodas Recht auf ein Studium. In dieser Beziehung bestehtNachholbedarf.

Regula Meschberger (SP) meint, der Fachstelle fürGleichstellung könne attestiert werden, dass sie in denletzten Jahren eine unglaublich intensive Sensibilisie-rungsarbeit geleistet habe. Die Arbeit hat tatsächlichFrüchte getragen, ist allerdings heute noch nicht am Ende.Wenn man noch auf dem Weg ist, hat man noch nichterreicht, was man wirklich möchte. Deshalb braucht eskeine Motion und kein Postulat.

Insbesondere bei den Kaderstellen gibt es wirklichnoch Nachholbedarf: Wie viele Frauen haben tatsächlicheine Kaderstelle in der kantonalen Verwaltung? Es gibtalso durchaus Themen, die es noch zu bearbeiten gilt.Wenn es schon eine Fachstelle gibt, soll diese arbeiten.Der Regierungsrat teilt diese Sichtweise. Insofern ist nichtverständlich, weshalb die Motion als Postulat überwiesenwerden soll. Die SP-Fraktion ist dezidiert gegen Über-weisung von Motion und Postulat.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) hat sich am Votumvon Mirjam Würth gestört, welche die Legitimation desVorstosses in Frage gestellt habe. Der Votant findet dasschon fast unverschämt. Ein Kanton, welcher finanziellderart in der Bredouille steckt und wirklich schauen muss,dass es finanziell über die Runden kommt, muss sichüberlegen, ob es eine solche Fachstelle tatsächlich nochbraucht. Sie kostet immerhin über eine halbe Million Fran-ken. Die SVP-Fraktion setzt sich selbstverständlich auchmit der Thematik auseinander.

Es wird immer etwas geben, das nicht gleichstellt ist.Das wird auch noch in 20 oder 50 Jahren der Fall sein. Eswird kippen, dann sind die Männer nicht mehr gleichstellt.Man wird immer eine Begründung finden, dass es dieStelle braucht. Damit ist das Problem der Finanzen allesandere als gelöst. Im Übrigen, die Bemerkung sei nocherlaubt, besteht das Gleichstellungsbüro aus fünf Frauen.Offenbar spielt die Gleichstellung zumindest in diesem

Gleichstellungsbüro überhaupt nicht.

Ein Wort von Florence Brenzikofer könne man so nichtstehen lassen, so Balz Stückelberger (FDP). Sie hat vonTeilzeitanstellungen gesprochen. Es ist ein bisschen ver-messen, wenn dieser Erfolg alleine der Fachstelle fürGleichstellung zugeschrieben würde. Die Erklärung dazuist viel banaler. Im Moment besteht ein Nachfragemarkt imArbeitsmarkt. Die Arbeitnehmenden können sagen, wassie wollen. Es ist bekannt, dass die Leute, die heute inden Arbeitsmarkt eintreten, nicht mehr voll arbeiten wol-len. Sie wollen kein gesellschaftspolitisches Anliegen ver-folgen. Sie wollen mehr Zeit für sich selber. Das ist ganzeinfach. Da kann man auch die jungen Leute auf der Tri-büne fragen. Die wollen das nicht. Und die wollen dasnicht, weil sie dies in einer Broschüre des Gleichstellungs-büros gelesen haben.

Man ist auf dem Weg zu einer Selbstverständlichkeit,welche sich durch das Bewusstsein in der Gesellschaftergibt und nicht weil jemand täglich sagt, dass man diesemachen müsse.

Elisabeth Augstburger (EVP) kann sich gut an die Ab-stimmung von vor acht Jahren erinnern, bei welcher siesich für die Fachstelle eingesetzt habe. In den letzten 25Jahren hat sich sehr viel Positives entwickelt. Beim Zuhö-ren könnte der Eindruck entstehen, dass alles gut laufe.Klar, gab es Verbesserungen. Im Vergleich mit anderenKantonen zeigt sich aber, dass das Ziel noch nicht erreichtist. Es braucht die Stelle deshalb auch in den nächstenJahren.

Mirjam Würth (SP) fühlt sich herausgefordert und möchtedeshalb zu zwei Punkten sprechen: Wenn bei dieser Stel-le, welche CHF 500'000 pro Jahr kostet und anerkanntgute Arbeit leistet, zuerst an Leistungen abgebaut werdensoll, hat die Votantin Mühe damit. Die Fachstelle fürGleichstellung ist nicht der erste Punkt, bei welchem überLeistungsabbau gesprochen werden sollte.

Gratulation an Dominik Straumann. Sollte der eineInitiative zur Abschaffung der Wehrpflicht machen, wirddie SP dies wahrscheinlich unterstützen.

Rolf Richterich (FDP) stellt fest, dass sehr viel in dieFachstelle für Gleichstellung hineininterpretiert werde. Dareichen die Stellenprozente tatsächlich nicht. Dann rei-chen auch der Titel und die rechtliche Grundlage nicht fürdiese Fachstelle. Es wurden zahlreiche Punkte des gesell-schaftlichen Lebens genannt, die reformiert werden müs-sen. In den letzten 30 bis 40 Jahren wurde die Stellungder Frau wesentlich verbessert. Das führt zu einem Dilem-ma. Die Rolle von Mann und Frau ist komplex geworden.Der Votant spricht bewusst von Mann und Frau. Früherwar das viel einfacher. Die Grosseltern des Votanten hat-ten in Bezug auf die Genderdiskussion ein viel einfache-res Leben. Ob sie glücklicher oder unglücklicher waren,sei nie besprochen werden. Es war jedoch ganz sicher einganz anderes Leben.

Der Auftrag betrifft die Politik und die Wirtschaft. Eswurde erreicht, dass Frauen und Männer gleichberechtigtausgebildet werden. Sie haben heute die gleichen Chan-cen, können dieselben Berufe ausüben und haben diegleichen Karrierechancen. Wenn jemand im Landrat be-hauptet, dass dies nicht stimmt, soll es anhand von Bei-spielen beweisen.

Wenn es schlussendlich nur Frauen hat, die ein Medi-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 253

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zinstudium ergreifen, ist es vielleicht herausgeworfenesGeld, wenn sich die Frau nach dem teuren Studium fürdas «Familienfrausein» entscheidet. Muss das Geld zu-rückgefordert werden? Nein! Das ist die Wahlfreiheit derFrau. Wenn jemand keine Karriere machen will, dannnicht. Es gibt auch Männer, die keine Karriere machenwollen.

In der FDP sind die Männer karrieremässig in derUnterzahl. Der Votant ist der letzte Mann in einer Füh-rungsposition in dieser Partei. Und der Votant lässt sichnicht verdrängen, sagt er zuhanden der Frauen, die imInternet zuhören. Es braucht auch keine Quote. Quotensind Gift für das Selbstverständnis und das Selbstwertge-fühl für Personen, die durch eine Quote einen Job be-kommen. Das ist katastrophal. Die beiden Geschlechtersollen sich gleichwertig entwickeln können.

Der Votant ist gegen die Abschaffung. Rechtlich wür-den dadurch unnötige Probleme entstehen. Allerdingssollte nicht zu viel auf die Fachstelle aufgeladen werden.Die Fachstelle muss schlank gehalten werden, dass dieeffektiv noch vorhandenen Probleme gelöst werden kön-nen.

Florence Brenzikofer (Grüne) bedankt sich bei Rolf Rich-terich für das schöne Statement. Die Votantin gibt ihremVorredner insofern Recht, als dass es Gleichstellung gibt,wenn es um die Ausbildung geht, sie besteht auch, wennes um Weiterbildungen geht. Sobald jedoch der Einstiegins Berufsleben erfolgt, ist die Gleichstellung nicht mehrgegeben. Und wenn beide arbeiten möchten, hat mannicht die gleichen Möglichkeiten. Das ist heute in derSchweiz so. Elternurlaube wurden zwar diskutiert, habenjedoch noch keine Chance. Da kann noch viel gemachtwerden für die tatsächliche Gleichstellung. Nach der Aus-bildung wird es für Frauen und Männer schwierig.

Zum finanziellen Argument von Hans-Jürgen Ring-genberg: Es muss ein grosses Interesse bestehen, dassdie gut ausgebildeten Leute – es gibt im Kanton Basel-Landschaft mehr Maturandinnen als Maturanden, es gibtsehr viele Frauen an den höheren Fachschulen und ander Universität – im Arbeitsmarkt gehalten werden. Das istwichtig für den Kanton. Und das braucht die Begleitungder Fachstelle für Gleichstellung.

Diego Stoll (SP) möchte als Vertreter der U30-Generationetwas zur Thematik sagen.

Es gibt klare gesetzliche Grundlagen. Kanton undGemeinden sind verpflichtet für die Gleichstellung vonMann und Frau nachweislich tätig zu sein, solange dietatsächliche Gleichstellung nicht erreicht ist. Marc Schin-zel hat ausgeführt, dass es eine Lohndifferenz von 8 %gibt. Ergo ist das Ziel noch nicht erreicht.

Des Weiteren wurde vom Regierungsrat ausgeführt,dass die Fachstelle ein Erfolgsmodell sei. «Auch...» – unddas ist sehr zentral – «... bei einer faktischen Abschaffungder Fachstelle bliebe der Gesetzesvollzug eine staatlicheAufgabe, die im vom Bundesgericht festgelegten Rahmeneinfach an einer anderen Stelle in der kantonalen Ver-waltung erbracht werden müsste.» Das heisst, dass esüberhaupt nicht so, dass diese Leistung einfach gestri-chen und damit gespart werden könnte. Die Leistungmüsste an einer anderen Stelle eingesetzt werden, wobeies sich nicht um ein Erfolgsmodell handeln würde.

Es gibt also auch eine nicht-ideologische, pragmati-sche Herangehensweise und einen Grund für die Ableh-nung des Vorstosses.

://: Die Motion 2015/096 wird mit 53:26 Stimmen bei zweiEnthaltungen abgelehnt.[Namenliste einsehbar im Internet; 14:09]

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 324

201 2015/395Interpellation von Oskar Kämpfer vom 12. November2015: RR-Beschlüsse zu Entlastungsbeitrag von 20Mio. pro Jahr vom 2. Oktober 2015

Am 2. Oktober 2015 haben die Regierungen beider Baselverschiedene, gleichlautende Beschlüsse gefasst, die inunserem Kanton Basel-Landschaft zu einem Entlastungs-beitrag von CHF 20 Mio., befristet auf 4 Jahre bis und mit2019, führen sollen.

In einer Medienmitteilung vom 23.10.2015 über die«Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt undBasel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Kantone»wird die Kompetenz über jede Vereinbarung betreffendUniversität, den Parlamenten zugestanden.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) nutzt die Gele-genheit gerne, die dringliche Interpellation heute zu beant-worten. Dies aus zwei Gründen: Erstens kann sie kurzbeantworten werden. Damit wären einige Fragen klar-gestellt. Zweitens soll auch die Gelegenheit genutzt wer-den, um den gestrigen Tag revuepassieren zu lassen undum der Genugtuung und Freude über den Beschluss desGrossen Rates Basel-Stadt Ausdruck zu verleihen. Es istein Beschluss, der wichtig ist für die künftige regionaleZusammenarbeit. Die Zusammenarbeit in den BereichenForschung, Entwicklung und Hochschulen ist sehr wichtig.Der Beschluss zeigt auf, wie eine künftige Zusammen-arbeit mit dem Univertrag, dem Immobilienvertrag aus-sehen könnte.

Es wurde Zeit gewonnen für die Neuverhandlungendes Univertrags, des Immobilienvertrags sowie für denLeistungsauftrag. Die Zeit ist wichtig, damit eine vertiefteAuseinandersetzung mit der Thematik stattfinden kannund nicht unter unnötigem Zeitdruck gehandelt werdenmuss. Damit hat auch der Landrat die Möglichkeit, sichinnerhalb dieses Zeitraumes in die politische Diskussionbei der Neuverhandlung der Verträge einzubringen. Dasgilt für den Landrat und gilt letztendlich auch für den Gros-sen Rat.

Es wurde Planungssicherheit geschaffen. Die Uni-versität weiss damit, wie es in den nächsten Jahren wei-tergeht – dies trotz den laufenden Verhandlungen. Undauch die kulturellen Institutionen wissen, wie es weitergeht.

Es ist ein wichtiges Signal für den Forschungs- undEntwicklungsstandort Nordwestschweiz. Dabei geht es umdie beiden Basel sowie um die Kantone Aargau und So-lothurn.

Frage 1Wie sieht die Regierung das Verhältnis der gemeinsamenBeschlüsse vom 2. Oktober 2015 zur genannten Verein-barung und den Rechten des Landrates?

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015254

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AntwortDie Frage ist ein wenig verklausuliert. Es gibt zwei korre-spondierende Beschlüsse der beiden Regierungen derKantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt, in welchenman sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt hat. Diebeiden korrespondierenden Beschlüsse bezüglich ge-meinsames Vorgehen bei der Neuverhandlung der Staats-verträge werden in der Vereinbarung vom 2. Oktober 2015festgehalten. Die Medienmitteilung vom 23. Oktober 2015gibt diese Beschlüsse wieder.

Man hat sich auf ein abgestimmtes Vorgehen geei-nigt. Die Verträge sollen in einem geordneten Prozess undohne Zeitdruck überprüft werden können. Dazu ein Zitataus den Beschlüssen: «Mit der gewählten, einvernehmli-chen Vorgehensweise wird der massive Zeitdruck bisEnde 2015 abgebaut.» Das ist ein wichtiger Aspekt, wel-cher erwähnt sein sollte.

Gleichzeitig haben beide Kantone rechtliche Abklärun-gen vorgenommen. Selbstverständlich wurde geprüft,welche rechtlichen Qualifikationen möglich wären.

Beide Rechtsdienste kommen zum Schluss, dassjeder Kanton selbstständig und einseitig seine Beschlüssefasst. Die jeweils gefassten Beschlüsse sind nicht direktvon einander abhängig. Damit muss nicht von einemStaatsvertrag gesprochen werden.

Es sind sehr anspruchsvolle Verhandlungen des Uni-und Kulturvertrag, welche auf den Kanton Basel-Land-schaft zukommen.

Frage 2Wie weit werden die Rechte des Landrates durch dieseVereinbarungen beschnitten?

Antwort:Das ist eine subjektive Frage, bei welcher davon ausge-gangen wird, dass die Rechte bereits beschnitten seien.Der Votant hält klar fest, sie seien nicht beschnitten. Eshandelt sich um einen koordinierten Prozess mit korre-spondierenden Beschlüssen, welche voneinander recht-lich abhängig sind. Alle entscheiden selbstständig. Dasbetrifft auch die Beschlüsse, die im Landrat zu dem The-men Pensionskasse Uni, ETH Zürich und zum Tropen-institut noch getroffen werden müssen. Diese Beschlüssehat der Regierungsrat schon längstens gefasst – übrigensauch schon vor der Debatte über die Univerträge. Diesesind auch bereits im Finanzplan eingestellt. Die meistenBeschlüsse werden bereits in den Kommissionen behan-delt.

Die Idee ist, dass die drei Beschlüsse noch in diesemJahr im Landrat behandelt werden. Die Frage nach derVerknüpfung lässt sich relativ leicht beantworten: Mit demVorgehen zur Neuverhandlung der Staatsverträge wurdeder partnerschaftliche Gedanken unterstrichen. Gleich-zeitig unterstreichen die drei Vorhaben ebenfalls den part-nerschaftlichen Gedanken.

Die Idee der beiden Regierungen ist, dass nicht aufder einen Seite Ja und auf der andere Seite Nein zur Part-nerschaft gesagt werden kann. Deshalb sind die ThemenUnivertrag und Weiterführung der Partnerschaften mit derETH Zürich und dem Tropeninstitut verknüpft.

Nun ist es auch ein Faktum – dies würdeim Rahmendes gemeinsamen Vorgehens so vereinbart werden –,dass wenn der Landrat eine der drei Vorlagen ablehnenwürde, die 80-Mio.-Zahlung des Kantons Basel-Stadt anden Kanton Basel-Landschaft wegfallen würde. Der Land-rat kann entscheiden, ob er die drei Vorlagen annehmen

will oder nicht. Eine Ablehnung hätte die erwähnten Kon-sequenzen. Die Beschlüsse sind jedoch voneinander un-abhängig. Der Kanton Basel-Landschaft hat es selbst inder Hand.

Bei einem negativen Entscheid des Landrates – überdie erste Vorlage wird bereits am 3. Dezember 2015 ge-sprochen –, bleibt dem Regierungsrat bis Ende Jahr 2015Zeit, die Kündigung des Vertrages gegenüber Basel-Stadtauszusprechen. Die Kündigungsfrist läuft am 31. Dezem-ber 2015 ab.

Ebenfalls noch in diesem Jahr wird der Regierungsratdem Landrat eine Vorlage zum Postulat 2015/097 vonOskar Kämpfer vorlegen. Wenn der Landrat dann noch-mals die Kündiung beschliessen möchte, so kann er das.Der Regierungsrat wird jedoch sicher nicht einen entspre-chenden Antrag stellen.

Das Postulat wurde überwiesen, um den Regierungs-rat aufzufordern und einzuladen, etwas in seiner Kompe-tenz liegendes zu tun. Die Betonung liegt bei Einladung.Gemäss Landratsgesetz kann der Landrat die Regierungeinladen. Der Regierungsrat hat die Einladung angenom-men, indem er gesagt hat, dass die Staatsverträge neuverhandelt werden sollen. Dies soll jedoch nicht untermaximal grossem Zeitdruck geschehen.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

*

Oskar Kämpfer (SVP) beantragt die Diskussion.

://: Dem Antrag wird stillschweigend stattgegeben.

Oskar Kämpfer (SVP) stellt klar, dass seine eigentlicheFrage nicht beantwortet sei. Die Vereinbarung zwischenden Regierungen vom 2. Oktober 2015 betrifft die Uni-versität. Er möchte von der Regierung wissen, welcherVertrag höher gewichtet wird – diese neue Vereinbarungvom 2. Oktober oder die geltende Vereinbarung, wonachdie Kompetenz über jede Vereinbarung betreffend Uni-versität den Parlamenten zusteht.

In der Beantwortung der zweiten Frage wurde seinPostulat angesprochen. Er bittet darum, das Protokoll derDebatte vom 10. September 2015 zu konsultieren. Dortwird deutlich, unter welchen Bedingungen der Votant dieMotion in ein Handlungspostulat umgewandelt hat. Er gehtdavon aus, dass die Landräte, die damals dem abgeän-derten Handlungspostulat zugestimmt haben, dieses rich-tig verstanden haben.

Im Moment fühlt er sich als Landrat, wie in seiner 2.Frage angepsrochen, in seinen Rechten beschnitten,wenn in dem Beschluss über die Zusammenarbeit dieKompetenz für alle Vereinbarungen betreffend die Uni-versität den Parlamenten zugestanden wird. Er wird sichsein weiteres Vorgehen gut überlegen.

Dominik Straumann (SVP) ist mehrheitlich mit den Aus-führungen von Regierungspräsident Anton Lauber einver-standen. Nicht einverstanden ist er mit der Steuerungdurch die Regierung, wann die Vorlagen im Landrat be-handelt werden. Ab dem Moment der Überweisung an denLandrat liegt die Behandlungsfrist in der Kompetenz desLandrats und der landrätlichen Kommissionen. Es ist wün-schenswert, dass die drei betroffenen Vorlagen noch indiesem Jahr im Landrat behandelt werden, sie wurden

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 255

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aber alle noch nicht in der Kommission verabschiedet unddie Berichte sind noch nicht erstellt. Er würde umso mehrbedauern, wenn die Vorlagen aufgrund grosser Diskussio-nen in den Kommissionen dem Landrat nicht in diesemJahr vorgelegt werden können.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) bekundet Mü-he, der Fragestellung von Oskar Kämpfer zu folgen. Essind Themen, die auseinander gehalten werden müssen.In dem vom Landrat so verabschiedeten Postulat wird dieRegierung «zur Neuverhandlung eingeladen ». DieseNeuverhandlung wird in Aussicht gestellt und gemacht,aber nicht innert Monaten, sondern mit mehr Zeit.

Die Kompetenzen sind getrennt, die Regierungen undder Große Rat haben ihre Beschlüsse gefasst, der Land-rat kann unabhängig entscheiden. Der Landrat ist bei dendrei Vorlagen nicht in seinen Rechten beschnitten. Hinterdiesen steckt ein gewisser zeitlicher Druck, wie DominikStraumann richtig bemerkt hat. Der Votant findet, dassman auch schneller arbeiten darf, wenn es um CHF 80Mio. geht. Am 3. Dezember hat der Landrat die Möglich-keit, über eine erste in der Vereinbarung genannte Vorla-ge abzustimmen und damit den partnerschaftlichen Ge-danken zu diesem Thema zu beenden. Damit kann derLandrat effektiv Einfluss nehmen. Die Verträge würdendann gekündet und es müsste unter Zeitdruck versuchtwerden, neue Regelungen zu erarbeiten.

Die Neuerarbeitung der Grundlagen wird in den nor-malen gesetzlichen Abläufen erfolgen. Auf Regierungs-ebene wird in beiden Kantonen eine Vorlage erarbeitet, esfinden Vernehmlassungsverfahren statt, parlamentarischeDebatten und am Ende die Volksabstimmungen. Auchdort ist der Landrat wieder von Anfang an einbezogen.

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) informiert,dass die Vorlagen zur ETH Zürich und zur Pensionskasseim Dezember verhandelt werden können. Die BKSK hatdie Vorlagen über Mittag verabschiedet und dies in einergemeinsamen Medienmitteilung mit der Wirtschafts- undAbgabekommission BS und der Bildungs- und Kulturkom-mission BS kundgetan. Die Vorlage zum Tropeninstitut istin Vorbereitung, die Direktion hofft, dass auch dieses Ge-schäft noch im Dezember im Landrat besprochen werdenkann.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) fragt, ob OskarKämpfer noch weitere neue Nachfragen habe.

Oskar Kämpfer (SVP) findet es unfair, wenn der Regie-rungsrat wiederholt sage, dass der partnerschaftlicheGedanke beerdigt werde, wenn man eine Vorlage mit derStadt in Frage stelle. Die Partnerschaft zu beenden warnie die Idee, es wurde einzig gefordert, die Verträge neuzu verhandeln. Der Leistungsauftrag der Universität gehtbis Ende 2017, womit man zwei Jahre Zeit hätte für Neu-verhandlungen – das ist kein Leistungsdruck.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) ist befremdet darüber,dass der Landrat bei den CHF 80 Mio. nicht entscheidenoder mitdiskutieren kann. Nur auf indirektem Weg kannder ganze Deal in Frage gestellt werden, was er nicht füreinen eleganten oder fairen Weg hält. Der Votant hättegerne über diesen Betrag diskutiert. Das Baselbiet werdeimmer als Gewinner dargestellt, aber die wirtschaftlicheLeistungsfähigkeit wird nicht massgeblich verbessert. DerVertrag, der den Kanton stark belastet, bleibt bestehen,

und das Baselbiet wird als Almosenempfänger dargestellt.Er widerspricht diesen einseitigen Darstellungen in denMedien. Dass der Kanton Basel-Landschaft dem KantonBasel-Stadt mit dem Univertrag geholfen hat, steht nir-gends. Die Vereinbarung wurde nicht richtig ausdiskutiert,was demokratisch und parlamentarisch wichtig gewesenwäre.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) stimmt zu,dass die Thematik komplex sei. Die drei in der Verein-barung erwähnten Vorlagen sind im Finanzplan eingestelltund nicht Bestandteil des Entlastungspakets. Die 4 malCHF 20 Mio. sind daher effektiv eine Entlastung. Damit istdas Finanzproblem nicht behoben, aber ein wesentlicherBeitrag geleistet und Planungssicherheit für die Regiongewährt.

Die von Oskar Kämpfer angesprochene Verhand-lungszeit von zwei Jahren ist nach Berechnungen derRegierung sehr knapp. Mitte 2016 müsste eine Vorlage indie Vernehmlassung gehen, in die parlamentarische Bera-tung in beiden Kantonen, die gleichlautende Beschlüssefassen müssten. Zur effektiven Erarbeitung einer neuenLösung stünde der Regierung nur ein halbes Jahr zurVerfügung. Dabei besteht das Risiko, dass nach einerKündigung bis zum 1.1.2018 kein neuer Vertrag besteht.

Die politische Diskussion wird schon geführt, und siekann bei den drei genannten Vorlagen erneut geführt wer-den. Das Postulat Kämpfer ist noch nicht abgeschlossen,womit der Landrat die Möglichkeit hat, die Kündigung desUnivertrags zu beschliessen. Alle stehen unter einemähnlichen Druck. Die Regierungen haben versucht, einenzukunftsorientierten, verantwortungsbewussten Lösungs-weg aufzuzeigen, im Bewusstsein, dass die Zeit für Dis-kussionen knapp ist. Auch für den Grossen Rat Basel-Stadt war es eine grosse Herausforderung – am23.10.2015 wurde die Vorlage publik, am 11.11.2015 dasGeschäft beschlossen.

Hanspeter Weibel (SVP) meint, hier werde eine finanz-politische Diskussion geführt, nicht einfach nur eine part-nerschaftliche.

Zunächst ist er überrascht. Wenn die Regierungeninnerhalb von drei Wochen einen CHF-80-Mio.-Deal zu-stande bringen, dann kann auch innerhalb von sechs Mo-naten ein neuer Vertrag ausgehandelt werden.

Er bittet alle Anwesenden zu berechnen, unabhängigdavon, ob es im Finanzplan eingestellt ist oder nicht, wasdas für den Finanzhaushalt bedeutet. Die CHF 80 Mio.klingen gut. Wenn man diese verrechnet mit den damitverbundenen Vereinbarungen und den Veränderungen imUni- und im Immobilienvertrag resultieren netto CHF 10Mio.

Wenn die Kündigung jetzt nicht erfolgt, laufen dieVereinbarungen bis zum 31.12.2021. Er hat den Verdacht,dass gewisse Personen hoffen, dass der neue Vertragvon einer neuen Regierung und einem neuen Parlamentbehandelt wird. Es ist illusorisch zu glauben, dass derKanton Basel-Stadt bereit wäre, vor diesem ZeitpunktÄnderungen an der Leistungsvereinbarung oder am Ver-trag vorzunehmen.

Im Jahr 2022 wird er das Protokoll zur Hand nehmenund sich vergewissern, dass er den Landrat 2015 gewarnthat: Diese Vereinbarungen werden dem Kanton Basel-Landschaft finanziell das Genick brechen. Diese Beträgekönnen nicht eingespart werden. Es können keine partner-schaftlichen Verträge abgeschlossen werden, wenn die

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015256

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Finanzplanung eingehalten werden soll. Es ist ein ernstesfinanzpolitisches und kein partnerschaftliches oder bil-dungspolitisches Geschäft.

Markus Dudler (CVP) bedauert, dass in der Vereinbarungkein Ziel vorgesehen ist bzgl. Einsparungen der Universi-tät.

Klaus Kirchmayr (Grüne) möchte den Eindruck widerle-gen, der aufgrund der SVP-Voten entstanden sei. DieAufregung in beiden Kantonen ist ein gutes Zeichen dafür,dass man sich in der Mitte gefunden hat. Der Deal istunternehmerisch richtig, weil er die Schwerpunkte richtigsetzt und eine Entwicklungskomponente berücksichtigt,insbesondere die ETH und das Tropeninstitut. Der Votantgratuliert der Regierung zu dem Deal, es war eine mutigeÜbernahme der Verantwortung. Das nimmt die Regierungnicht aus der Pflicht, sehenden Auges auf die neuen Ver-handlungen zuzugehen. Es gibt Alternativen zur heutigenSituation und vor allem Verbesserungsmöglichkeiten. Diegrosse Hürde in der Partnerschaftsdebatte steht erst be-vor und muss von den Gesundheitsdirektoren bewältigtwerden. Der Spitaldeal ist bedeutend weitreichender undanspruchsvoller. Er hofft, dass auch im Spitaldeal derartkreativ und mutig eine Lösung erzielt wird.

Paul R. Hofer (FDP) erinnert daran, dass der Regierungin den letzten Monaten wiederholt Führungsschwächevorgeworfen worden sei. Der Deal ist Zeichen von Füh-rungsstärke.

Rolf Richterich (FDP) versteht die Grundsatzdiskussionnicht, nachdem schon bei der Überweisung des Postulatsdiskutiert worden sei. Der Regierungsrat hat verantwor-tungsvoll gehandelt. Wenn in Basel-Stadt nicht noch einReferendum ergriffen wird, kann die Partnerschaft wiegewünscht weitergeführt werden auf einem neu zu ver-handelnden Niveau. Mit den CHF 80 Mio. werden vierJahre erkauft – die für die Verhandlungen nicht voll ausge-schöpft werden müssen, ein vorzeitiges Verhandlungs-resultat ist immer möglich. Der Landrat hat immer nochGelegenheit über die Vorlagen zu diskutieren. Diese Vor-lagen sind eigenständig genug, um nicht unter dem «Da-moklesschwert» der CHF 80 Mio. behandelt zu werden.Die Beschlüsse zu diesen Vorlagen können auch imnächsten Jahr gefasst werden. Es gibt noch ausreichendMöglichkeiten, sich zu der Vereinbarung zu positionierenund diese aufzulösen – was die FDP nicht unterstützt.

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) verdeutlicht,dass es um die Erhaltung der Universität Basel und desKulturvertrags gehe, die Planungssicherheit brauchen.Den Globalbeitrag innerhalb von zwei Jahren neu zu ver-handeln ist Usus – mit Basel-Stadt wurde schon verein-bart, dass der Betrag gesenkt werden soll. Den Staatsver-trag neu auszuhandeln dauert aber länger als zwei Jahre.Der Kanton Baselland konnte mit der gemeinsamen Trä-gerschaft dem Kanton Basel-Stadt helfen, wie Hans-Jür-gen Ringgenberg richtig gesagt hat. Jetzt ist die Situationumgekehrt und wird von Basel-Stadt unterstützt. Diesentspricht dem Umgang von Partnern miteinander.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) denkt, manmüsse zu einem Schluss kommen. Auf die Finanzlage desKantons kann immer hingewiesen werden. In der aktuel-len Situation geht es aber um die Neuverhandlung des

Staatsvertrags, Immobilienvertrags und der Leistungsver-einbarung. Die Verträge müssen auch dann regelmässigüberprüft werden, wenn man nicht gerade große finanziel-le Not hat – deshalb ist dies in jedem Staatsvertrag ver-merkt. Die Verwaltung der Staatsverträge ist im KantonBasel-Landschaft jedoch nicht geregelt, was den Votantenwundert. Es geht nicht nur um Sparen, sondern um diekünftige Steuerung im Bereich der Hochschulen.

Der Kanton «spart sich nicht zu Tode». Die Investitio-nen von CHF 200 Mio. pro Jahr wurden nicht gekürzt. Vorallem die Vorlagen zur ETH Zürich und dem Tropeninstitutsind aus Sicht der Regierung Investitionen in einen star-ken Wirtschafts- und Lebensraum – und waren nie bei denEinsparungen berücksichtigt. Die Regierung möchte sichauch im Bereich der Wirtschaftsförderung nicht verste-cken.

Mit Rolf Richterich ist er einverstanden, die Regierungarbeitet so schnell wie möglich. Beide Regierungen sinddaran, die Voraussetzungen zu erarbeiten und sich baldüber einen Zeitplan verständigen.

://: Somit ist die Interpellation 2015/395 beantwortet.

Für das Protokoll:Leonie Schwizer, Landeskanzlei

*

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 257

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Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 325

2015/396Postulat von Caroline Mall vom 12. November 2015: FreieVolksschulwahl

Nr. 326

2015/397Motion von Jürg Wiedemann vom 12. November 2015:Triagestelle der schulischen Brückenangebote

Nr. 327

2015/398Motion von Christoph Buser vom 12. November 2015:Anpassung des Richtplans Salina Raurica: AktuellerModal-Split Verkehr ist unrealistisch

Nr. 328

2015/399Motion von Martin Rüegg vom 12. November 2015: ELBA-Umbau vor den Landrat

Nr. 329

2015/400Parlamentarische Initiative von Susanne Strub vom 12.November 2015: Änderung der Verfassung § 54 Amtszeit-beschränkung, Aufhebung

Nr. 330

2015/401Parlamentarische Initiative von Susanne Strub vom 12.November 2015: Änderung der Verfassung § 54 Amtszeit-beschränkung, Änderung

Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren.

Für das Protokoll:Leonie Schwizer, Landeskanzlei

*Nr. 331

140 2015/271Postulat von Caroline Mall vom 25. Juni 2015: Frauen-haus im Kanton Basel-Landschaft

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, derRegierungsrat nehme das Postulat entgegen und beantra-ge Abschreibung.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 35.

Caroline Mall (SVP) ist nicht mit der Abschreibung einver-standen. Sie bedankt sich beim Regierungsrat für dieAntwort. Die von der Votantin verwendeten Zahlen, die inder Antwort als nicht zutreffend bezeichnet werden, hatsie dem Jahresbericht der Dachorganisation der Frauen-häuser entnommen. Dieser und weitere Berichte zeigendeutlich einen Handlungsbedarf in verschiedenen Kanto-

nen. Hinsichtlich der Dunkelziffer möchte sie darauf hin-

weisen, dass zwischen den in der Antwort genanntenpolizeilich registrierten Straftaten und den polizeilichenInterventionen ein grosser Unterschied besteht.

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zahlenjeweils CHF 400'000, Basel-Stadt entrichtet keinen hö-heren Beitrag.

Im Geschäftsbericht steht, dass 46 Frauen keinenPlatz hatten im Frauenhaus. Bis eine Frau in ein Frauen-haus geht, braucht es viel Mut und Schamgefühle. Dassdie Gesuchsrate aus dem Kanton Baselland zunimmtsteht ebenfalls im Geschäftsbericht. Dies ist Anlass dazu,im Kanton Baselland darüber nachzudenken, wie nochmehr Schutz geboten werden kann. Eine abgewiesenFrau ist eine zu viel.

In der Beantwortung des Postulats und im Geschäfts-bericht ist die Finanzierung durch die Kantone erwähnt,die sich mit der Problematik auseinander setzen sollen.Zwei SP-Landrätinnen haben ihre Unterstützung in Aus-sicht gestellt, falls aus finanziellen Gründen davon abge-sehen wird, ein Frauenhaus im Baselland zu errichten. DieVotantin bittet darum, das Postulat nicht abzuschreibenund sich um mehr Schutzplätze zu bemühen, auch inAbsprache mit den Nachbarkantonen. Sie bittet um Über-weisung und nicht Abschreiben zu Gunsten von bedrohtenFrauen, Kindern und Männern.

Regula Meschberger (SP) bittet im Namen der SP-Frakti-on darum, das Postulat nicht zu überweisen. Die Wichtig-keit des Frauenhauses und der dort geleisteten Arbeit istunbestritten. Es wird von einer privaten Stiftung getragenund von den Kantonen Basel-Stadt und Baselland aufBasis einer Subventionsvereinbarung mit je CHF 440'000unterstützt, die direkt an das Frauenhaus gehen und nichtwie im Postulat steht an die Opferhilfe. Der Stiftungsratsagt, momentan sei nicht belegt, dass Baselbieter Frauenzu wenig Platz hätten. Die Subventionsvereinbarung mussgelegentlich erneuert werden und kommt dazu vor denLandrat. Zur Erneuerung der Vereinbarung werden aktuel-le Zahlen vorgelegt, die als Basis einer Diskussion genutztwerden könnten. Wenn gemäss Stiftungsrat derzeit keinNotstand herrscht, muss auch kein Postulat überwiesenwerden.

Marie-Theres Beeler (Grüne) infomiert, dass auch dieFraktion Grüne/EVP das Postulat nicht überweisen werde.Sie schliesst sich der Begründung von Regula Mesch-berger und der Beantwortung durch die Regierung an.

Zusätzlich betont die Votantin, dass kein ungenügen-des Angebot vorhanden ist. Das Frauenhaus lässt keinebetroffenen Frauen und Kinder vor der Tür stehen, son-dern bringt sie gegebenenfalls anderweitig unter. DieseMöglichkeiten müssen im Rahmen der neuen Leistungs-vereinbarung überprüft werden.

Die hohe Dunkelziffer von gewaltbetroffenen Frauenfindet die Votantin ebenfalls problematisch. Diese wirdaber nicht durch ein Frauenhaus im Baselland minimiert.Die Dunkelziffer wird durch Bewusstseinsarbeit und Ge-waltprävention gesenkt.

Elisabeth Augstburger (EVP) ergreift das Wort als Stif-tungsrätin des Frauenhauses Basel, für das sie seit zehnJahren tätig sei. Sie lobt die Stellungnahme der Regie-rung. Gewisse Aspekte des Postulats unterstützt sie nicht,da sie diese anders erlebt.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015258

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Die 46 Frauen, die keine Aufnahme im FrauenhausBasel gefunden haben, wurden nicht abgewiesen oder vorverschlossenen Türen stehen lassen. Die Frauen werdenanderweitig untergebracht. Der jährliche Betriebsbeitragdurch die beiden Kantone soll weitergeführt werden. Sieschliesst sich den Vorrednerinnen an und beantragt nichtüberweisen des Postulats.

Paul Wenger (SVP) zitiert den Jahresbericht des Frauen-hauses Basel, wonach sie froh seien «wegen Platzman-gels ‘nur’ 46 Frauen» nicht aufnehmen zu können. Nachseinem Verständnis hatten 46 Frauen keinen Zugang zudieser Institution. Wenn diese Zahl stimmt muss ein Kapa-zitätsausbau erwogen werden. Er findet den Vorstosslegitim und ist für Überweisung des Postulats.

Andrea Kaufmann (FDP) informiert, dass die FDP-Frakti-on der Empfehlung der Regierung folge.

Caroline Mall (SVP) dankt für die positive Aufnahme unddas Verständnis für ihr Votum und ihren Vorstoss. Siewerde sich das merken und ist überzeugt, dass aus ande-rer Reihe ein ähnlicher Vorstoss kommt.

Aufgrund folgender Aussage bittet die Votantin darum,ihren Vorstoss stehen zu lassen:

«Der vorliegende Expertenbericht liefert Anhaltspunkte, wie eineBedarfsanalyse in den einzelnen Kantonen erfolgen kann; dieswerden die zuständigen Stellen beider Basel nun prüfen.»Dass jetzt kein Frauenhaus im Baselland gebaut wer-

den muss, ist klar. Wenn aber schon eine Prüfung durch-geführt wird und in der Bedarfsanalyse zusätzlicher Platz-bedarf festgestellt werden sollte, kann das Postulat bis zudiesem Ergebnis stehengelassen werden. Sonst liegendem Landrat keine Zahlen vor. Damit gibt der Kanton keinGeld aus.

Stefan Zemp (SP) erinnert daran, dass Caroline Mallnicht als erste die Idee eines Frauenhauses im Basellandaufbrigne. Der SVP-Regierungsrat Werner Spitteler hatdiese auch schon gehabt und dann öffentlich den Standortkommuniziert. Daraufhin mussten Notbetten zur Verfü-gung gestellt werden, um den Frauen einen Unterschlupfzu gewähren. Die Polizei bzw. der Richter kann die ge-walttätige Person weg weisen. Wenn dieser Paragraphvermehrt angewendet wird, reduziert sich der Druck.

Elisabeth Augstburger (EVP) stellt klar, dass die 46Frauen nicht abgewiesen, sondern an andere Institutionenweitergewiesen wurden. Sie begrüsst den Einsatz vonCaroline Mall und empfiehlt ihr ein Gespräch mit der Be-triebsleiterin Rosmarie Hubschmid.

Mirjam Würth (SP) ist berührt vom Thema Gewalt undFrau, in diesem Moment wird sie Caroline Malls Antragunterstützen, damit der Landrat allenfalls ein Bericht zudem Thema erhält.

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) antwortet inVertretung von Regierungsrat Isaac Reber (Grüne). DasThema berührt viele im Saal, macht aber trotzdem dieÜberweisung und Abschreibung beliebt. Die Antwortenwurden dargelegt und eine kantonsübergreifende Bedarfs-analyse wird derzeit durchgeführt. Wenn die Resultatevorliegen werden sie automatisch in der SID thematisiert.Aus Gründen einer effizienten Verwaltung bittet sie umAbschreibung.

://: Das Postulat 2015/271 wird mit 49:15 Stimmen beisechs Enthaltungen überwiesen.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.03]

://: Das Postulat 2015/271 wird mit 55:14 Stimmen beieiner Enthaltung abgeschrieben.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.04]

Für das Protokoll:Leonie Schwizer, Landeskanzlei

*

Nr. 332

141 2015/100Motion von Sabrina Corvini vom 5. März 2015: Erleich-terter Zugang zur Spitalseelsorge für Gemeindepfarr-ämter

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat die Motion ablehnt.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 36

Sabrina Corvini-Mohn (CVP) zieht die Motion zurück.Wenn in der Begründung als einziges Gegenargument dieaktuelle Gesetzesgrundlage angebracht wird, steht dieArgumentation auf wackligen Beinen. Die Einreichung derMotion hat zu einer unbürokratischen, pragmatischenLösung geführt und wird daher zurückgezogen.

://: Die Motion 2015/100 ist zurückgezogen.

Für das Protokoll:Leonie Schwizer, Landeskanzlei

*

Nr. 333

142 2015/121Postulat der SVP-Fraktion vom 19. März 2015: Reduk-tion der Staatsverwaltung

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat das Postulat entgegennimmt.

Kathrin Schweizer (SP) greift auf das Protokoll vom Aprilzurück. In dieser Sitzung hat Regierungsrat Anton Laubergesagt, dass die Personalkosten schon berücksichtigt undmit dem Postulat offene Türen eingerannt würden. Regie-rungsrat Lauber führte weiter aus, dass die Personalkos-ten nicht das Problem seien, sondern andere Kosten, diesteigen. Die SP-Fraktion lehnt diesen Vorstoss ab. Esgeht nicht Primär um die Senkung der Personalkostensondern zuerst um die Überprüfung der Aufgaben undanschliessend entsprechende Anpassungen des Perso-nals. Die SVP-Fraktion schreibt vom grösseren Verwal-tungsaufwand aufgrund der Vorstösse. Es wäre richtig,den Vorstoss jetzt zurückzuziehen, da in der Finanzstrate-gie ausreichend Massnahmen vorgesehen sind, die die-sen Bereich betreffen. Die SP-Fraktion lehnt die Über-weisung dieses Vorstosses ab.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 259

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Andrea Heger (EVP) befürwortet im Namen derGrüne/EVP-Fraktion, dass mit dem Postulat mit der Re-duktion der Stellenprozente gleichzeitig auch die zu redu-zierende Leistung ausgewiesen werden solle. Die Finanz-strategie und damit die Regierung nimmt die Anliegendieses Postulats schon auf. Die Fraktion Grüne/EVP be-kundet aber Mühe mit dem Weg. Eine generelle Einspa-rung von 10% findet die Fraktion unrealistisch und be-antragt daher nicht überweisen.

Christof Hiltmann (FDP) sagt, die Regierung habe imSommer eine Finanzstrategie vorgelegt, in deren RahmenPersonalreduktionen überprüft werden. Die Regierung hatdargelegt, dass zuerst eine Aufgabenüberprüfung statt-findet, darauf aufbauend eine Leistungsanpassung undschlussendlich eine Stellenanpassung. Der Umfang von10% ist in der Finanzstrategie ebenfalls festgehalten. DieFDP-Fraktion nimmt an, dass die Regierung aus diesemGrund das Postulat entgegennehmen möchte und unter-stützt dieses Vorgehen. Der Votant vermutet, dass dieKürzung am Ende nicht linear erfolgt, sondern als Ge-samtziel eingehalten wird.

Urs Hess (SVP) macht darauf aufmerksam, dass nochnichts umgesetzt sei und das Postulat daher nicht obsolet.Die Finanzstrategie ist entstanden, nachdem das Postulateingereicht wurde. Die Personal- und Leistungsreduktionmuss ausgewiesen werden können, ebenso wie die an-zupassenden Gesetze und Dekrete. Der Votant muss derSP-Fraktion den Spiegel vorhalten, da sie Vorstössebringt, die viel Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.Auch wenn man dort reduziert ist schon ein Teil der 10%erreicht. Gerade in der heutigen Finanzlage ist es wichtig,dass man über den Personalabbau spricht. Die SVP istder Auffassung, dass die im Postulat genannten 10% etwaeingehalten werden sollten. Dabei bestehen sie nicht aufeiner linearen Reduktion, dies liegt in Verantwortung derRegierung.

Pascal Ryf (CVP) informiert, dass die CVP/BDP-Fraktionden Vorstoss unterstütze. Wichtig ist, dass die Reduktiondes Leistungsauftrags transparent ausgewiesen wird.

Klaus Kirchmayr (Grüne) ist nicht überzeugt, dass der imPostulat formulierte Weg der Richtige sei. Quasi mit demRasenmäher 10% Personal abzubauen, ohne Berück-sichtigung der Leistungen, hält er für unklug. Der Votantbefürwortet den umgekehrten Weg, dass zuerst die Lei-stungsreduktion beschlossen wird und daraus die Redukti-on im Personalbestand folgt. Er wird darauf achten, wel-che Personalkategorien vom Abbau betroffen sind underwartet, dass die Chefbeamten davon gleich stark betrof-fen sind.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) weist daraufhin, dass in der Finanzstrategie 132 konkrete Massnah-men enthalten seien. Der Bereich 131+1 kann zum jetzi-gen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Es sollen ca.CHF 40 Mio. eingespart werden in den Jahren 2017-2019.Die Einsparungen werden mittelfristig verfolgt, da diverseGesetze oder Verordnungen angepasst werden müssen.

Gesetzesanpassungen sind insbesondere aufgrundder Leistungsanpassung notwendig. Es geht also nichtalleine um eine Effizienzsteigerung beim Personal, son-dern um die Überprüfung des Leistungsangebots. Womöglich, soll dieses reduziert werden um entsprechend

auf die Lohnsumme Einfluss nehmen zu können. Es gehtum die Leistung, dann um die Stellenprozente und erstdann um den Lohn.

Am Schluss beziehen sich im Strategiepapier die 10%Zielsetzung auf die Lohnsumme und nicht auf eine ein-zelne Leistung oder die Stellenprozente. Damit hat dieRegierung viel mehr Spielraum als angenommen. Es wirddie natürliche Fluktuation, von Teilpensen etc. berück-sichtig.

Die 10% sind eine Zielsetzung im Rahmen des Strate-giepapiers. Er lädt alle freundlich ein, vom Begriff der «Ra-senmäherkürzung» wegzukommen. Diese wird es nichtgeben. Die 10% sind vergleichbar mit den Budgetricht-linien der Direktionen – die Mittelverwendung ist immerproportional und nie linear. Die Regierung musste einmessbares Ziel setzen und hat sich auf die 10% auf derLohnsumme geeinigt. Damit wird eben nicht mit 10%durch die Struktur gefahren und überall gleich viel gekürzt.

Die Regierung ist aus diesen Gründen bereit, dasPostulat entgegenzunehmen. Sie ist schon dran und ha-ben die Forderung auch berücksichtig. Aus Sicht der Re-gierung ist es wichtig, Signale aus dem Parlament zu er-halten. Das Postulat abzulehnen und gleichzeitig die ent-haltene Forderung im Strategiepapier zu berücksichtigenwäre nicht schlüssig. Im Namen der Regierung beantragtder Votant daher die Entgegennahme des Postulats.

Klaus Kirchmayr (Grüne) möchte erklären, warum er denBegriff «Rasemäher» verwendet habe. Regierungsprä-sident Anton Lauber kann die Reduktion um 10% als Zieldes Personalbudgets Flexibilität nennen. Im Fall der Poli-zei machen die Personalkosten 87% des Budgets aus.Wie in diesem Bereich ein Abbau um 10% erreicht werdensoll, ohne an den Bestand zu gehen und nur auf die natür-liche Fluktuation zu setzen, konnte dem Votanten nochniemand erklären. In der Volksschule, in dem ein zweitergrosser Personalblock besteht, ist das Verhältnis ähnlich.Im Budget-Hearing in der Finanzkommission hat der Vo-tant jeden Direktionsvorstehenden nach den konkretenMassnahmen zur Reduktion der Personalkosten gefragt.Derzeit ging er ohne Klarheit aus dieser Sitzung, lässt sichaber gerne positiv überraschen. Die Regierung hat ge-sagt, dass es sich um eine mittelfristige Massnahmehandle und erst 2016 konkrete Vorschläge gemacht wer-den. Momentan wird eine der grössten Positionen derFinanzstrategie auf einem dem Parlament unbekanntenFundament gebaut, da nicht klar ist, wo und wie die Ein-sparungen konkret umgesetzt werden. Deshalb ist er aufdieser Position hartnäckig.

Für das Protokoll:Leonie Schwizer, Landeskanzlei

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Man ist sich einig, dass man die Finanzen in Ordnungbringen will, sagt Hanspeter Weibel (SVP), der aber da-vor warnt, die Dinge zu vernebeln: Das Postulat fordert dieRegierung auf, im Sinne der Richtlinien zu prüfen und zuberichten; es geht nicht um die Rasermäher-Methode. –Ein Hinweis: Es gibt eine Liste aus dem Jahr 2013, die277 Verpflichtungskredite umfasst. In den dortigen Anmer-kungen steht, dass man sich teils uneinig ist, welcherechtlichen Grundlagen bestehen; zum Teil weiss mannicht, wann die Verträge erstmals kündbar sind. Nunkonnte man zuvor hören, man müsse die Verträge laufend

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015260

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überprüfen; auf der besagten Liste finden sich Verpflich-tungskredite, die 2012 hätten gekündigt werden können,was aber nicht geschehen ist. Es ist dringend zu empfeh-len, auch diese Liste konsequent zu durchforsten. Hinterdiesen Aufgaben steckt auch Personal. Dieser Hinweissoll nur als Hilfestellung verstanden werden. Immerhinaber geht es um einen mehrstelligen Millionenbetrag.Roger Wenk verfügt gegebenenfalls über diese Liste. Manmuss ja nicht gleich mit allem aufhören – es lassen sichauf dieser Liste aber sicherlich Positionen finden, die je-des Jahr zu Ausgaben führen, deren sich niemand be-wusst sind. Die Empfänger der Geldes werden sich sichernicht melden, um zu sagen, dass der Vertrag abgelaufenist, man aber erfreut ist, dass das Geld trotzdem fliesst.

Man spricht über Sparübungen in einem Dienstleistungs-betrieb, sagt Rolf Blatter (FDP). Der Kanton ist einDienstleistungsbetrieb. Dass man bei den Sparzielen pri-mär auf die Personalkosten sieht, liegt auf der Hand – esist einer der grossen Blöcke. Wenn man jetzt sagt: Ihrversucht, bei den Personalkosten zu sparen, ohne zuüberlegen, welche Leistungen betroffen sind, so ist das imGrundsatz eine richtige Bemerkung. Weil es tatsächlichumgekehrt sein müsste: Man muss hinterfragen, welcheLeistungen man nicht mehr erbringen oder beziehen will,um damit Kosten zu sparen. Das hat man am Morgenversucht – bei der Reduktion der Verkehrsinstruktion. Eswären drei oder vier Positionen oder Stellen enthaltengewesen. Das ist nicht überwiesen worden; damit ist auchdie Einsparung bachab gegangen. Es ist zu befürchten,dass es bei vielen der 132 Massnahmen ähnlich laufenwird; die Zahnputzinstruktion gehört dazu – hier darf mandas gleiche Schicksal wie bei der Verkehrsinstruktionerwarten. Insofern ist es sehr sinnvoll, wenn man zumjetzigen Zeitpunkt die Reduktion des Personalkostenan-teils, wie es im Postulat formuliert ist, stehen lässt und denVorstoss überweist.

Marc Schinzel (FDP) versucht, die Diskussion kurz zu-sammenzufassen; dies auch als Antwort auf Klaus Kirch-mayr. Es ist nicht einfach so, dass die Regierung Rasen-pflege macht; sie will vielmehr die Finanzen in Ordnungbringen. Der Rasen, um beim Bild zu bleiben, muss nichtimmer gleich hoch sein. Es soll geschaut werden – das istder Sinn des Vorstosses – wo es eine Aufgabe gibt, dieman eventuell nicht weiterführen muss. Dann wird mandort entsprechend mehr beim Personal einsparen können.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2015/121 mit47:26 Stimmen bei 3 Enthaltungen.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.25 Uhr]

Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

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Nr. 334

143 2015/174Motion von Marc Bürgi vom 30. April 2015: KantonalesDefizit von 120'600'000 Franken – Personelle Sofort-massnahmen 2015-2016

Der Regierungsrat, so erklärt Landratspräsident Franz

Meyer (CVP), lehnt die Motion ab.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 37.

://: Der Landrat lehnt die Motion 2015/174 stillschweigendab.

Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

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Nr. 335

144 2015/178Postulat der SVP-Fraktion vom 30. April 2015: Flexibi-lisierung des Lohnsystems

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erklärt, dass derRegierungsrat bereit ist, das Postulat entgegen zu neh-men.

Jürg Degen (SP) versichert, dass seine Unterstützung fürUrs Hess meist sehr gross ist. In diesem Fall aber könnender Redner und seine Fraktion den Vorstoss nicht unter-stützen – dies aus mehreren Gründen: Erstens weissman, dass die Regierung daran ist, das Lohnsystem auf-grund der hängigen Initiative der Liga der BaselbieterSteuerzahler zu überprüfen. Anton Lauber soll bitte nochbegründen, warum er den Vorstoss gleichwohl entgegennehmen will; zumal die Sache ja bereits läuft. Zweitens: Ingewissen höheren Lohnklassen, das stimmt, ist der Kan-ton nicht konkurrenzfähig. Da muss man etwas machen.Sofern das allerdings kostenneutral umgesetzt werdensoll, werden neue Ungerechtigkeiten geschaffen: Wennman im oberen Segment etwas gibt, muss unten jemandleiden – das ist nicht die Intention der SP. Und drittens:Das Lohnsystem basiert auf einer öffentlich-rechtlichenAnstellung des Personals. Wenn man hier von Marktlöh-nen und unterschiedlichen Leistungen etc. liest, so be-steht der Verdacht, das ein Leistungslohnsystem entste-hen soll. Das kann die SP-Fraktion nicht unterstützen.

Die FDP-Fraktion steht hinter dem Postulat, erklärt BalzStückelberger (FDP). Wobei dies vorallem für den Titelgilt. Wenn man den Text liest, ist etwas unsicher, welcheZiele genau erreicht werden sollen. Wenn man wirklich dieMarktlöhne an die Privatwirtschaft anpassen wollte, so istdas wahrscheinlich eine sehr teuere Übung. Das könntenach hinten losgehen. Es ist nicht klar, ob das in der Ab-sicht des Verfassers ist. Es ist aber sicher sinnvoll, unterdem Titel «Flexibilisierung des Lohnsystems» das Postu-lat zu überweisen und die verschiedenen Möglichkeiten zuprüfen. Die FDP sieht hinter der Flexibilisierung vorallemdie Möglichkeit, Leistung zu honorieren. Jeder Kantons-angestellte führt ein Mitarbeitergespräch, bei dem genaubeurteilt wird, welche Leistung er erbringt. Das läuft abervöllig ins Leere, weil er am Schluss schlicht den Lohn-stufenanstieg erhält. Es wird nicht honoriert, wer welcheLeistung erbringt. Es wäre das Ziel, dass diese Kompo-nenten hineinkommen; die MAG machen keinen Sinn,wenn man nachher nicht mit Belohnungen (oder ebenNicht-Belohnungen) arbeiten kann. Das soll bitte entspre-chend im Protokoll festgehalten werden; unter diesemetwas globaleren Titel könnte man das Anliegen genauer

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 261

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ansehen. Es ist nicht die Idee, das man sich bei den Ka-derangestellten, wo man deutlich unter dem Markt liegt,nach oben anpasst – das ist eine sehr teuere Übung. Daskanns nicht sein.

Die Fraktion Grüne/EVP anerkennt, dass ein Mehr anLebenserfahrung nicht unbedingt gleich bedeutend ist mitbesserer Arbeit (auch wenn es möglich ist). Viele Fakto-ren, so sagt Andrea Heger (EVP), spielen eine Rolle. Imaktuellen Lohnsystem ist es teilweise schwer nachvoll-ziehbar, dass akademische Titel sich auch nach Jahrenautomatisch überdurchschnittlich positiv auswirken unddie Zunahme des Anstiegs nicht abflacht – und andereLeistungen oder Lebenserfahrungen den Mangel einessolchen Abschlusses nicht ausgleichen können. Das jetzi-ge Modell des Kantons weist (über die gesamten Lohn-klassen betrachtet) offenbar eine geringere Lohnschereals die Privatwirtschaft auf; das schafft doch auch Sym-pathiepunkte. Das Fazit der Fraktion: Man sieht einengewissen Reformbedarf, man setzt aber auch Fragezei-chen zum Postulat – betreffend den Aufwand bei der Um-stellung, zumal das Anliegen kostenneutral sein soll. DasGeschäft wird darum nicht als erstrangig angesehen; auchim Hinblick, dass für das Personal aktuell bereits etlicheUnsicherheiten bestehen. Darum soll das Postulat aktuellnicht überwiesen werden. Längerfristig betrachtet dürfteaber Handlungsbedarf gegeben sein.

Urs Hess (SVP) dankt Jürg Degen für das Teileingeständ-nis, dass das Postulat gar nicht so schlecht ist. Wenn mannatürlich sagt, man wolle keinen Leistungslohn, so ist zufragen: Will man nur schlechte Leistungen entlöhnen,während man die gute Arbeit gar nicht will? Das kann janicht Sinn und Zweck sein. Das Lohnsystem, man sieht esimmer wieder, führt bei jüngeren Leuten zu einem eheretwas höheren Lohn beim Kanton; Angestellte mit mehrErfahrung hingegen haben einen tieferen Lohn. Und wennman einen Titel mitbringt, hat man bereits einen gewissenLohn auf sicher; egal, ob man etwas kann oder nicht.Wenn man aus dem Staatsbetrieb ein Unternehmen ma-chen will, das zielgerichtet arbeitet und vorwärts kommt,muss man die entsprechenden Leute haben; dazu mussman die entsprechenden Motivationen und Anreize schaf-fen. Damit man die Leute bekommt und sie auch zur Lei-stung antreiben kann; damit sie auch etwas bewirkenkönnen. Es ist darum wichtig, das Postulat zu überweisen.– Natürlich ist die Rede von Kostenneutralität; das ist ja imheutigen Zeitpunkt gefordert – und eine riesige Heraus-forderung, wenn man überall auf den Marktlohn setzenwill. Aber Marktlohn heisst ja nicht, dass jemand, derdraussen 3000 Franken verdient, beim Kanton auch 3000Franken erhalten muss. Vielleicht hat er draussen weitereLohnbestandteile, die er zusätzlich erhält. Und beim Kan-ton gibt es vielleicht mehr Ferien – man muss den ganzenKontext ansehen. So wird man auch zur Kostenneutralitätkommen. Wenn man jetzt bereits daran ist, die ganzenLeistungsaufträge neu anzusehen und herunterzufahren,um Geld einzusparen, so ist jetzt auch der richtige Zeit-punkt, um das Unternehmen Kanton wirtschaftlicher auf-zustellen. Damit muss man praktisch automatisch überdas ganze Lohnsystem sprechen. – Danke für die Unter-stützung.

Die GLP/GU-Fraktion ist ziemlich hin- und hergerissen,sagt Daniel Altermatt (glp). Einerseits ist das relativ star-re Lohnsystem eine schwierige Sache. Handkehrum ist

ein Leistungslohn – so wie der Postulent sich dies vorstellt– in vielen Bereichen nicht oder nur mit grossen Gefahrenzu realisieren. Weil man aber ansehen sollte, welche Mög-lichkeiten es gibt, um das Lohnsystem zu flexibilisieren,wird die Fraktion das Postulat unterstützen; auch wennman den Inhalt nicht zwingend unterstützt.

Der Kanton ist für Martin Rüegg (SP) nicht vergleichbarmit einer Firma in der Privatwirtschaft. Gerade Urs Hessweiss, dass der Kanton hoheitliche Funktionen hat, wel-che eine gewissen Schutz brauchen (Polizei, Lehrperso-nen etc.). Es gibt genug Kantone, welche inzwischen ihreschlechten Erfahrungen mit Leistungslöhnen gemachthaben. Das braucht einen extremen Aufwand – man darfzweifeln, ob sich das wirklich lohnt. Die geforderte Kosten-neutralität erscheint etwas unehrlich; das müsste manergebnisoffen formulieren. So wie das Postulat formuliertist, läuft es bloss auf eine Umverteilung von unten nachoben hinaus. Wenn man sieht, wie in den letzten Jahrenspeziell bei den tieferen Lohnklassen gespart wurde (Ab-schaffung von Zulagen, Anstellung im Stundenlohn etc.),ist nicht vorstellbar, dass man wesentlich mehr herausho-len kann. – Das Postulat soll abgelehnt werden; es istgefährlich und der Motivation der bereits heute leidendenStaatsangestellten abträglich. Eine letzte Bemerkung: Esbesteht die feste Überzeugung, dass Urs Hess bereitsheute seinen vollen Einsatz gibt – auch ohne Leistungs-lohn. Es ist nicht denkbar, dass er noch mehr und nochbesser arbeiten wird, wenn ein Leistungslohn bestünde.

Klaus Kirchmayr (Grüne) hat in seiner 20-jährigen Praxisnoch keine Einführung eines Leistungslohnsystems erlebt,bei dem die Lohnsumme nicht deutlich angestiegen wäre.Warum macht man es dann in der Wirtschaft? Weil mandenkt, die Steigerung des Umsatzes würde dies mehr alswettmachen. Beim Staat sind die Leistungen aber andersals in der Wirtschaft relativ klar definiert und gesetzlichverankert. Die Beeinflussung des Outputs ist deshalbrelativ schwierig. Leider Gottes ist kein System im staatli-chen Bereich bekannt, das kostenneutral funktioniert hätte– man lässt sich aber gerne eines Besseren belehren.Was Urs Hess formuliert hat, ist ein Handlungspostulat; esgeht nicht ums Prüfen und Berichten (wobei Oskar Kämp-fer heute seine Erfahrungen damit gemacht hat, was einHandlungspostulat ist...). Die klare Forderung, ein flexiblesLohnsystem kostenneutral einzuführen, ist unrealistisch.Das Postulat wird abgelehnt.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) betont, dassman das Anliegen des Postulats ja gerade prüfen unddarüber berichten will (was ja im Sinne von Klaus Kirch-mayr sein sollte). Warum? Man hat durch die Initiative derBaselbieter Steuerzahler (und -zahlerinnen) den Auftragerhalten, das Lohnsystem anzusehen. Man ist auch bereitdazu. Warum sagt man nicht einfach Nein – ohne jetztschon genau zu wissen, wohin die Abklärungen führenwerden? Der Bund hat sein Lohn- und Anstellungssystemgeändert und man hat jetzt auch bei den Spitälern überein Gesamtarbeitsvertrag neue Lösungen gefunden. DerAuftrag ans Personalamt ist bereits erteilt: Es soll schau-en, was es auf dem Markt an neuen Lösungsansätzengibt. Hier gibt es immer zwei Aspekte. Einerseits den Lei-stungslohn, das wurde diskutiert. Es geht jetzt nicht dar-um, bereits heute in diese oder jene Seite pro oder contradiskutieren; es ist klar, dass die Meinungen unterschied-lich sind. Es gibt auch ganz unterschiedliche Lösungen.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015262

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Es ist aber auch klar zu sagen, dass das Leistungslohn-system heute im Kanton Basel-Landschaft mehr oderweniger nicht präsent ist. Spontanprämien kommen sehrselten vor und der beschleunigte Stufenanstieg noch sel-tener. Die heutigen Anreizsysteme funktionieren nicht.Das heisst: Man darf sich sicher Gedanken machen, ob esbessere Möglichkeiten gibt. Das wäre ja auch interessantfürs Personal. Die andere Thematik, die man diskutierenmuss, betrifft das Lohngefüge. Man soll jetzt nichts ver-schreien und auch nicht polemisieren. Fakt ist aber, dassman heute in den tieferen Lohnklassen konkurrenzfähigist, weniger aber in den höheren Lohnklassen. Damit sol-len nicht die Lohnklassen gegen einander ausgespieltwerden, vielmehr soll aufgezeigt werden: Es ist schwierig,hier zu «schräubeln». Es wäre aber falsch, sich keineGedanken zu machen. Insbesondere, wenn es darumgeht, den automatischen Stufenanstieg anzusehen. Esgibt in der Tat neue Lösungen; auch beim Bund konnteman dies sehen. Das darf man sicher prüfen, um danndarüber zu berichten – ohne dass man das Resultat be-reits vorweg nehmen könnte. Man müsste ja sonst nichtprüfen und berichten. Die Regierung soll die Zeit und dieMöglichkeit dazu erhalten. Man muss es sowieso machen;darum ist man bereit, das Postulat entgegen zu nehmen.Es ist immer das gleiche Dilemma: Wenn man das Postu-lat nicht entgegen nehmen will, muss man wegen derInitiative dennoch an der Thematik arbeiten. Also kannman das Postulat auch entgegen nehmen. In der heutigenZeit ist die Fragestellung zumindest gerechtfertigt. DieAntworten interessieren ungemein, weil man ein modernerKanton und Arbeitgeber sein will.

Rolf Blatter (FDP) zitiert eine Tabelle, die er vor einigenWochen bereits bei anderer Gelegenheit zitiert hat – esgeht um den monatlichen Brutto-Lohn im öffentlichen undim privaten Sektor und in der Gesamtwirtschaft, wie diesauf der Homepage des Bundesamtes für Statistik ausge-wiesen ist. Über alle Kompetenzniveaus betrachtet, Män-ner und Frauen zusammengefasst, liegt der durchschnitt-liche Lohn im öffentlichen Sektor bei 7750 Franken. Imprivaten Bereich sind es gleich gerechnet 6118 Franken.In Prozent ausgedrückt sind es beim Staat 26 Prozentmehr. Der Lohn-Durchschnitt von öffentlichem und pri-vatem Sektor liegt bei 6439 Franken. Auch hier ist dieöffentliche Hand mit dem Lohn 20 Prozent über demDurchschnitt der gesamten Wirtschaft. In diesem Sinnmuss man kein schlechtes Gewissen haben, wenn mansich mindestens getraut, die Löhne der öffentlichen Ver-waltung anzusehen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) hat offensichtlich den Finanzdi-rektor verwirrt, wie er mutmasst. Das war nicht die Ab-sicht. Man kann aber im Postulat wortwörtlich lesen: «DerRegierungsrat wird beauftragt,...» – und dann kommenvier Punkte, was er zu tun hat. Eine Prüfung ist etwasanderes als die Entgegennahme eines Auftrags. Das Pos-tulat ist klar als Aufforderung zu lesen! Es ist nicht sicher,ob dies die Intention ist. Darum wird man nur Gelb drü-cken können.

Urs Hess (SVP) lädt Klaus Kirchmayr ein, den Titel zulesen: Es ist ein Postulat, es geht also um ein «Prüfen undBerichten». Im Postulat steht, was genau zu prüfen wäre.Und an Martin Rüegg: Es geht nicht um die eigene Lei-stung und den eigenen Lohn. Es geht darum, dass derKanton die Leute anstellen kann, die er braucht.

Es ist wohl etwas schwierig, den Leuten in der Verwaltungeinen Leistungslohn zu zahlen, bemerkt Christine Koch(SP). Wenn man etwa an die Lehrer denkt: Bekommt maneinen höheren Lohn, wenn man möglichst viele Kinder insPro-Gymnasium einteilen kann? Sind nicht die Chancendazu je nach Quartier oder Gemeinde, in der man unter-richtet, grösser oder kleiner? Wie ist das bei den Pflege-fachfrauen? Wenn ihnen unter der Hand Leute wegster-ben – kommen sie dann in eine tiefere Lohnklasse? Soeinfach, wie Urs Hess es darstellt, ist es nicht.

Andrea Heger (EVP) geht auf das Votum von Rolf Blatterein: Das Postulat wird nichts ändern an den Lohndurch-schnitten; weil es kostenneutral umgesetzt werden soll.Also wird der Durchschnitt etwa gleich sein. Folglich liegtder Staat immer noch höher. Wenn man das anders will,müsste man eine andere Intention haben und sagen: Wirwollen sparen! Dann müsste man das Postulat aber an-ders formulieren. Ein solches Ziel, falls gewisse Kreise esvertreten, wird mit dem Postulat nicht erreicht.

Für Oskar Kämpfer (SVP) ist es spannend, wie sich dieDiskussion entwickelt – obwohl Anton Lauber das Postulatentgegen nehmen will. Speziell ist, dass man bereits er-sucht, materiell zu sagen, wie das Resultat aussehen soll.Das ist je genau nicht das Ziel. Das ist ja genau derGrund, geschätzter Klaus Kirchmayr, warum man dieChance geben sollte, dies zu prüfen. Es ist tatsächlich so,dass es Neuerungen gibt; die letzten 20 Jahre haben viel-leicht nicht alle Varianten aufzeigt. Man kann sich überra-schen lassen und allenfalls neue Lösungen kennen ler-nen, wenn man der Regierung die Chance zur Prüfunggibt (sonst natürlich nicht). – Es war irritierend, von allenSeiten zu hören, warum das eigene Postulat 2015/097nicht zum Handeln auffordern soll – in diesem Fall aber,wo es keinen Verweis auf ein Handlungspostulat gibt,sagen alle: Ihr müsst handeln! Es geht ums Prüfen undBerichten; wer innovative Lösungen ansehen will, drücktjetzt nicht auf die gelbe Taste, sondern trifft eine Entschei-dung.

Marc Schinzel (FDP) beantragt, dass die Beratung been-det wird und man zur Beschlussfassung kommt.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) weist darauf hin,dass Marc Schinzel der letzte Redner auf der Liste ist.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2015/178 mit48:24 Stimmen bei 2 Enthaltungen.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.48 Uhr]

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 263

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Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

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Nr. 336

145 2015/200Motion von Gerhard Schafroth vom 21. Mai 2015: Fürpositive Rechnungsabschlüsse ab 2016

Der Regierungsrat nimmt die Motion als Postulat entge-gen und beantragt zugleich die Abschreibung, erklärtLandratspräsident Franz Meyer (CVP).

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 38.

Daniel Altermatt (glp) ist mit der Umwandlung und derAbschreibung einverstanden.

://: Das Postulat 2015/200 wird stillschweigend überwie-sen und abgeschrieben.

Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

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Nr. 337

146 2015/126Motion der Volkswirtschafts- und Gesundheitskom-mission vom 26. März 2015: Die Rolle des Landrats alsOberaufsichtsorgan in Bezug auf die kantonalen Be-teiligungen

Die Regierung ist bereit, die Motion entgegen zu nehmen,erklärt Landratspräsident Franz Meyer (CVP).

Hanspeter Weibel (SVP) musste die Motion zwei- oderdreimal lesen – und hatte dann ein Déja-vu. Bereits zwei-mal wurde in diesem Rat die Frage der Oberaufsicht überdie Spitäler diskutiert und entschieden. Es ist irritierend,dass dies in dieser Motion nochmals kommt. Noch vielbedenklicher ist, wenn das Parlament dem Regierungsratsagt, er möge doch bitte festhalten, wie er gerne beauf-sichtigt werden will. Alle Fragen, die hier aufgeworfenwerden, sind relativ einfach geregelt; bei den kantonalenBeteiligungen (man kann es im Beteiligungsbericht oder inden Faktenblättern nachlesen) ist die Aufsicht in der Regelbeim Regierungsrat. Die Oberaufsicht, das kann manauch nachlesen (etwa in den Spezialgesetzen oder imLandratsgesetz), liegt bei der Geschäftsprüfungskommis-sion. Alles was verlangt wird, ist im Grund genommenbereits geregelt. Es gibt keinen Grund, die Motion zu über-weisen, die SVP wird sie ablehnen – weil sie dazu führt,dass man der Regierung den Auftrag gibt, dem Parlamentzu erklären, wie es seine Oberaufsicht wahrnehmen soll.Das kanns ja nicht sein. Die Motion ist überflüssig.

Man darf die Motion nicht isoliert ansehen, sagt RegulaMeschberger (SP). Es ist eine Ergänzung zur VGK-Moti-on 2015/077, welche letzte Woche überwiesen wurde;dies übrigens auf Wunsch der Kolleginnen und Kollegenvon Hanspeter Weibel in der VGK. Es war also ein SVP-Wunsch, dass man diese neue Motion startet. Und es

geht nicht an, nur eine Seite der Medaille aufzuzeigen,nämlich die (Ober-)Aufsicht. Das ist tatsächlich ein The-ma, weil die VGK als Fachkommission eine gewisse Rolleinne hat; speziell jetzt, wenn es um Betriebe geht, für wel-che der Regierungsrat eine Eigentümerstrategie erlässt.Es geht nicht bloss um die Aufsicht, es geht auch um dieSteuerung: Wer hat wo welche Steuerungskompetenzen?Das ist nicht die Aufgabe der GPK. Das ist anderswo an-gesiedelt – und darüber möchte man ernsthaft diskutieren.Es wurde bereits am Morgen gesagt: Auch in der IGPKdes UKBB ist das ein Thema. Ebenso in der FHNW, wiezu hören war. Diese Elemente von Aufsicht, Oberaufsichtund Steuerungsmöglichkeiten – das muss man ernsthaftdiskutieren. – Die Motion soll bitte überwiesen werden.

Man hat in der Tat schon mehrmals über das Thema ge-sprochen, sagt Christoph Buser (FDP). Man muss abervielleicht aufs Datum sehen – die Motion stammt vom 26.März 2015. Damals wurde in der VGK nachbesprochen,was mit der parlamentarischen Initiative 2013/329 vonRahel Bänziger passiert ist. – Es ist offensichtlich: Manwürde hier drinnen nicht so viel diskutieren, wenn klarwäre, wie die Aufsichten funktionieren. Anton Lauber, dasist auch bekannt, ist daran, ein Gesetz über die Beteiligun-gen auszuarbeiten, welches genau diese Fragen endlichstandardisiert und für sämtliche Beteiligungen angehenwill. Mit der Motion gibt man sich einen kleinen «Schupf»in einer Sache, die bereits am Laufen ist. Wenn man denVorstoss nicht überweist, wäre es ein ganz falsches Zei-chen. Die Schnittstellen müssen geklärt werden. Mit demjetzigen Verhalten kommt man nicht zuletzt dem KSBL inden Weg, das die genauen Leitplanken nicht kennt, weilalles in hypothetischer Form diskutiert wird. Zumindest sollman wissen, woran man ist und wer wirklich entscheidet.Im Moment hat der Regierungsrat eine andere Meinungals die Leute hier drinnen, was er rund ums KSBL allesentscheiden kann. Es ist der Weg, um zur Eigentümer-orientierten Steuerung zu kommen; zumal heute Krautund Rüben vermischt werden und in diesem Saal klaroperative Fragen diskutiert werden. Es ist zu hoffen, dassdie Motion dieser Klärung Schub verleiht.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) sagt, dassman tatsächlich mit einem Public-Corporate-Governance-Gesetz in den Landrat gehen wird; es ist finalisiert. Eswurde bereits gesagt: Es gab einen Auftrag der Finma,bestimmte Regelungen im Bereich der BLKB anzupassen.Es gibt auch noch die Diskussion der Initiative zum Ban-kengesetz, welche pendent ist. Die beiden Elemente sol-len jetzt aufeinander angestimmt und dann dem Landratvorlegt werden. Mit dem genannten Gesetz geht es dar-um, das Verhältnis Aufsicht/Oberaufsicht sowie Land-rat/Regierung zu regeln. Man muss aber klar sagen: Mankann nicht bis ins letzte Detail sämtliche Möglichkeitenund Varianten oder «Variäntchen» ausleuchten. Das giltauch für die verschiedenen Rollen der Organe des Parla-ments. Diese sind ja gut eingespielt. Wenn die Eigentü-merstrategien thematisiert werden, soll das in den be-stehenden Gefässen behandelt werden (dem Landrat, derGeschäftsprüfungskommission, allenfalls der Finanz- odereiner anderen Kommission). Die Steuerungsinstrumentesollen auch aufgezeigt werden. Man ist auf einem gutenWeg, weshalb man für Entgegennahme plädiert hat. Manwill das Zeichen setzen, die Frage materiell zu behandeln.

://: Der Landrat stimmt der Überweisung der Motion

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2015264

E:\lr_2015-11-05_12_19_ptk.wpd – [12.02]

2015/126 mit 53:17 Stimmen bei 3 Enthaltungenzu.

[Namenliste einsehbar im Internet; 15.58 Uhr]

Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

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Nr. 338

147 2015/145Motion von Hanspeter Weibel vom 16. April 2015:Oberaufsichtsfunktion und Kompetenzen der Ge-schäftsprüfungskommissionen der Gemeinden

Der Regierungsrat lehnt die Motion, so LandratspräsidentFranz Meyer (CVP), ab.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 39.

Hanspeter Weibel (SVP) ist etwas überrascht über dieBegründung des Regierungsrates und bezweifelt, dass sievon jemandem geschrieben worden ist, der sich mit derGeschäftsprüfungspraxis auskennt.

So lehnt der Regierungsrat den Vorstoss ab unterBerufung auf einen Aufsatz von Prof. Kurt Eichenbergeraus dem Jahr 1982. Das war zu jener Zeit, als man gera-de anfing, über Computer zu sprechen; es geht also umeine sehr alte Auslegung. Es wird befürchtet, die Ge-schäftsprüfungskommission könne zu einer Art «Schatten-Gemeinderat» mutieren und dem Gemeinderat in laufen-den Geschäften Weisungen erteilen. Das ist aber eigent-lich nie der Fall, denn Geschäftsprüfungskommissionengeben im allerbesten Fall Empfehlungen ab, aber mit Si-cherheit keine Weisungen.

Was sich in der Zwischenzeit verändert hat, ist diezunehmende Komplexität und Zeitdauer der Geschäfteauch auf Gemeindeebene. Es gibt aber auf kommunalerund kantonaler Ebene unterschiedliche Definitionen, wasdie Geschäftsprüfungskommission prüfen kann. Das führtdazu, dass Gemeinderäte immer wieder darauf hinweisen,ein Geschäft sei gar noch nicht abgeschlossen und könnedeshalb nicht geprüft werden. Viele Geschäfte – meistInfrastrukturvorhaben – ziehen sich über viele Jahre hin:Zuerst wird ein Planungskredit vorgelegt, dann kommt eszum Baukredit und zu vielen weiteren Teilschritten; undjahrelang kann der Gemeinderat der GPK die Prüfung mitder Begründung, das Geschäfts sei noch nicht abge-schlossen, verweigern, obwohl sich schon gewisse Pro-bleme abzeichnen. Und wenn acht Jahre später die Bau-abrechnung endlich vorliegt, erübrigt sich eine Prüfung.

Es wurde auch ausgeführt, dass individuelle Rechts-probleme einzelner Bürgerinnen und Bürger von den Ge-schäftsprüfungskommissionen nicht geprüft werden sol-len. Das ist völlig unbestritten, und so etwas hat die GPKauch noch nie getan. Aber in vielen Gemeinden gibt esSituationen, in denen sich der Gemeinderat hinter derFormulierung «Das Geschäft ist noch nicht abgeschlos-sen» versteckt, um eine Prüfung zu verhindern. Damitwird aber eine Differenz zu den Möglichkeiten geschaffen,über die die landrätliche GPK verfügt.

Es ist Zeit, die Bestimmungen zeitgemäss anzupas-sen, damit die kommunalen Geschäftsprüfungskommis-sionen bei komplexen Problemen rechtzeitig – zum Teil

auch präventiv – darauf aufmerksam machen können,dass etwas nicht korrekt abläuft. Hat man diese Gelegen-heit nicht und kann man nur Jahre später rückblickendetwas sagen, ist das viel zu spät. Deshalb ist die Motionzu überweisen.

Andrea Kaufmann (FDP) teilt mit, dass die FDP-Fraktionder Stellungnahme des Regierungsrates folge und dieMotion ablehne. Aus der Praxis einer Gemeindepräsiden-tin lässt sich sagen, dass die jetzige Regelung sich be-währt und deshalb beibehalten werden soll. Es kann unddarf nicht sein, dass sich eine GPK in laufende Geschäftedes Gemeinderates einbringen kann. Sonst kann der Ge-meinderat nicht mehr effizient arbeiten. Ein gewissesGrundvertrauen der GPK ist die Voraussetzung für einegute Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat; deshalb istdie Motion abzulehnen.

Daniel Altermatt (glp) meint, es sei noch nicht lange her,dass der Landrat seine ähnlich gelagerte Motion 2013/100abgelehnt hat, und dies mit der genau gleichen Begrün-dung. Wie mit einer tibetanischen Gebetsmühle sind wie-der die genau gleichen Argumente vorgebracht worden.

Es gibt einen gewissen Unterschied zwischen kleinenGemeinden, wo der Gemeinderat ganz alleine wirkt, undgrösseren, wo es einen Einwohnerrat oder mindestenseine Gemeindekommission gibt. In den grösseren Ge-meinden stellt sich die von Hanspeter Weibel dargestellteProblematik immer wieder. Natürlich gibt es Möglichkei-ten, die bestehende Formulierung zu umgehen, und dastut die Münchensteiner GPK – deren Präsident der Votantist – auch gelegentlich: Wenn ein Einzelfall nicht geprüftwerden kann, wird halt eine ganze Periode unter die Lupegenommen; und wenn gewisse Geschäfte nicht unter-sucht werden dürfen mit der Begründung, sie seien nochin Abklärung, wird halt generell eine Methode näher an-geschaut – so kommt man auch zum Ziel. Das ist aberkeine saubere Art, und deshalb sollte das Gesetz so an-gepasst werden, dass die Möglichkeit für eine GPK be-steht, schon an einem gewissen Punkt einzugreifen, bevoreine Bauabrechnung vorliegt.

Was Hanspeter Weibel vorschlägt, ist vielleicht nichtdas Gelbe vom Ei, aber es geht in die richtige Richtung:Ein gewisser Änderungsbedarf besteht.

Oskar Kämpfer (SVP) äussert sich ebenfalls als Betroffe-ner, nämlich als GPK-Mitglied; seine Optik ist selbstver-ständlich eine ganz andere als diejenige eines Gemeinde-präsidiums. Es geht gar nicht um die Frage, ob man aufeiner Vertrauensbasis zusammenarbeitet, sondern um dieDefinition der GPK als Aufsichtsorgan, das seriös in Sach-geschäften etwas anschaut und analysiert. Vor allem inden grösseren Gemeinden kommt es immer wieder dazu,dass die GPK ihre Oberaufsichtsfunktion nicht ausübenkann, weil der Gemeinderat in der Regel glaubt, er könnesie übergehen, indem er die Terminierung bestimmterGeschäfte in die Länge zieht.

Viele schätzen offenbar die Aufgaben und Möglich-keiten einer GPK völlig falsch ein. Alles, was sie tun kann,ist, etwas zu untersuchen und dazu Empfehlung abzuge-ben; etwas ändern kann sie nicht. Wenn ein Oberauf-sichtsorgan aber diese Pflichten nicht termingerecht undzeitnahe wahrnehmen kann, bringt das eine Gemeindenicht voran, und so wird der Sinn und Zweck der Ge-schäftsprüfung nicht erfüllt, obschon es sich dabei immer-hin um eine gesetzliche Aufgabe handelt. Es soll also

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2015 265

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keine zusätzliche Kompetenz geschaffen, sondern nurgenauer definiert werden, wann eine GPK überhaupt aktivwerden kann. Gerade bei Baugeschäften handelt es sichum in sich getrennte Prozesse, die einzeln angeschautwerden können und zu denen man Empfehlungen abge-ben können sollte, bevor das Gesamtgeschäft abge-schlossen ist.

Aus diesen Gründen ist die Motion sehr sinnvoll.

Regula Meschberger (SP) erklärt, die SP-Fraktion lehnedie Motion ab; sie kann jeden Satz der regierungsrätlichenBegründung unterschreiben. Es geht beim Auftrag einerGPK tatsächlich um die nachträgliche Kontrolle, und da-raus entstehen natürlich Empfehlungen, die für die Zu-kunft wichtig sind.

Marc Schinzel (FDP) entgegnet Hanspeter Weibel, zwarsei es lange her seit Kurt Eichenbergers Aufsatz, aberwenn halt etwas stimmt und richtig ist, so gilt es auchnoch nach langer Zeit. Kurt Eichenberger war – was Re-gierungspräsident Anton Lauber bestätigen wird – einerder fähigsten Staatsrechtler, den diese Region, ja diesesLand je hatte. Er war kein Theoretiker im Elfenbeinturm,sondern er war – etwa als Brigadier im Milizsystem – sehrwohl mit Führung vertraut. Ihm war wichtig, dass die Funk-tionen nicht vermischt werden: Es gibt das operative Ge-schäft der Exekutive und die Oberaufsicht, also eine nach-trägliche Kontrolle, welche die politische Verantwortungkenntlich macht.

Wenn sich die GPK in laufende Geschäfte der Exeku-tive einbringen würde, könnte Letztere die Verantwortungnicht mehr voll tragen, sondern teilweise auf die GPKabwälzen. Die Oberaufsicht müsste dann ein Stück weitdie Verantwortung übernehmen für das, was sie einbringt.So käme es letztlich zu einer unklaren Vermischung derVerantwortlichkeiten, und das gehört mithin zum Schäd-lichsten in einem Staatswesen.

Andrea Heger (EVP) schickt voraus, dass es in derGrünen/EVP-Fraktion sowohl GPK- als auch Gemeinde-ratsmitglieder gibt; das Problem wurde also von beidenSeiten her beleuchtet.

Diverse Argumente des Regierungsrates sind ein-leuchtend, vor allem, dass die GPK nicht zu einer Art«Ober-Gemeinderat» werden soll. Allerdings ist auch klar,dass die von Hanspeter Weibel angesprochenen Mängeltatsächlich bestehen: Wenn zwischen dem politisch-stra-tegischen Entscheid und der operativen Umsetzung Jahreverstreichen und die GPK so lange nicht aktiv werdendarf, ist das wirklich mühsam.

Die Fraktion folgt grossmehrheitlich dem regierungs-rätlichen Ablehnungsantrag, bittet aber gleichzeitig denRegierungsrat, in den seltenen Fällen, in denen er zurVermittlung herbeigezogen wird, ein besonderes Augen-merk darauf zu richten, dass die GPK nicht mit Verweisauf angeblich nicht abgeschlossene Geschäfte – obwohlsie strategisch längst beendet sind – an ihrer Arbeit gehin-dert wird.

Marie-Therese Müller (BDP) gibt zu Protokoll, dass dieCVP/BDP-Fraktion die Motion ebenfalls ablehnen werde,und zwar aus den genannten Gründen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) bezeichnet die von HanspeterWeibel angesprochenen Themen als «nicht gegenstands-los». In der Tat ist es schon vorgekommen, dass Gemein-

deräte die Zeitkarte gespielt haben. Ob das allerdingsgleich eine komplette Kehrtwende rechtfertigt, der GPKauch in laufenden Geschäften eine vollumfängliche Wir-kungsfreiheit zuzugestehen, ist stark zu bezweifeln.

Die Stabsstelle Gemeinden der Finanz- und Kirchen-direktion könnte doch bei Gelegenheit eine Handreichungfür die Arbeit von Geschäftsprüfungskommissionen ingrösseren Gemeinden ausarbeiten. Denn in diesen Kom-missionen gibt es viele personelle Wechsel, und es wäresehr hilfreich, wenn sie klare Vorgaben über das Möglicheund das Unmögliche bekämen. So liesse sich schon vielepotenzielle Konflikte vermeiden, die durch Unwissenheitvon Milizpolitikern bzw. durch erfahrene Gemeinderäte,die diese Unwissenheit ausnützen, ausgelöst werden.

Hanspeter Weibel (SVP) hat keine Kritik an Professorund Brigadier Eichenberger üben wollen. Es gibt einfachzu diesem Thema inzwischen sehr viele umfassendere,neuere Gutachten, nicht zuletzt auch aus Basel-Stadt.Dort hat die grossrätliche GPK ein Gutachten in Auftraggegeben, in dem auch ein Vergleich zwischen verschiede-nen Kantonen angestellt wird: Basel-Stadt, Basel-Land-schaft oder Solothurn kennen die Regelung auf Kantons-ebene, dass die GPK nicht nur bereits abgeschlosseneGeschäfte prüfen darf; diese Einschränkung gibt es imBaselbiet nur für die Gemeindeebene. Wenn ein strategi-scher Entscheid gefällt ist, kann der Gemeinderat einePrüfung immer noch verweigern mit der Begründung, dieoperative Umsetzung sei noch im Gang. Diese Ausredewird immer wieder genutzt, und dabei kommt es zu Kon-flikten – was auch der Regierungsrat in seiner Stellung-nahme einräumt.

Es geht nicht um einen Paradigmenwechsel, sondernum eine Erweiterung und Klärung des Systems.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) meint, es seischon ein Weilchen her, dass er und Marc Schinzel ge-meinsam bei Professor Kurt Eichenberger studiert haben.Aber auch in der Zwischenzeit gibt es Erfahrungen, diebelegen, wie wichtig es ist, zu trennen zwischen der politi-schen Verantwortung der Exekutive einerseits und desParlaments bzw. der Geschäftsprüfungskommission an-dererseits. Vermischungen sollten vermieden werden.

Es stellt sich die Frage: Soll die Rechtsstaatlichkeitund -sicherheit gestärkt werden, oder geht es eigentlichum Politik? Eine Vermischung der Verantwortlichkeitenkann niemand wollen.

Die Anregung von Klaus Kirchmayr kann gerne ent-gegengenommen werden, auch wenn dieses Anliegen sogut wie nie an die FKD herangetragen wird. Im Gemeinde-gesetz heisst es, dass der Kanton die Aufsicht über dieGemeinden habe; aber dabei geht es um eine Rechtskon-trolle, also um die Prüfung von Recht- und Zweckmässig-keit bzw. um die Verhütung von Rechtsverzögerungenoder Willkürentscheiden. In diesen Fällen besteht dieMöglichkeit einer Aufsichtsbeschwerde gegen den Ge-meinderat, und dann befasst sich der Kanton mit der je-weiligen Thematik.

Die heutige Lösung ist aus Sicht des Regierungsratesüberzeugend, und deshalb ist die Motion abzulehnen.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2015266

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://: Die Motion 2015/145 wird mit 53:28 Stimmen abge-lehnt.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Nr. 339

148 2015/224Motion von Patrick Schäfli vom 4. Juni 2015: Ände-rung des Kantonalbankgesetzes (Gesetz über die Ba-sellandschaftliche Kantonalbank): Wahl des Bankrats

Der Regierungsrat ist laut Landratspräsident Franz Meyer(CVP) bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzuneh-men.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 40.

Oskar Kämpfer (SVP) hält namens der SVP-Fraktion ander Motion fest. Es wurde schon einige Male über dieThematik «Steuerung staatsnaher oder ausgelagerterBetriebe» gesprochen. Die Motion ist ein zusätzlicherInput, den der Regierungsrat beherzigen soll, wenn ersein neues Public-Corporate-Governance-Gesetz erarbei-tet. Inhaltlich geht es nur darum, dass der Landrat alsWahlkörper auch Verantwortung soll übernehmen können.Das Parlament soll über die Form einer Wahl selber ent-scheiden können. Das heutige, reine Abnicken hat ja beider letzten Bankratswahl zu grossen Diskussionen Anlassgegeben. Diese Erfahrung muss man aufnehmen, und dieRegelung ist anzupassen. Deshalb ist die Überweisungder Motion gerechtfertigt.

Klaus Kirchmayr (Grüne) gibt bekannt, dass die FraktionGrüne/EVP den Vorstoss sowohl als Motion als auch imFall einer Umwandlung in ein Postulat ablehne.

Einerseits zeigt die Erfahrung der letzten Legislaturen,dass Bankratswahlen immer sehr schwierige, hochpoliti-sche Geschäfte waren. Der Druck, den Parteienvertreterauf die zuständigen Gremien jeweils ausgeübt hatten, warstets sehr stark: Sie wollten in erster Linie die eigenenLeute in den Bankrat hieven, was zu schwierigen Situatio-nen führte. Bei der letzten Wahl wurde erstmals auf eineexterne Evaluation abgestellt; der Regierungsrat war inder letzten Runde mit zwei Vertretern selbst beteiligt.

Andererseits ist das geltende System, dass der Re-gierungsrat die Verantwortung trägt, das Gremium zubestellen, und der Landrat eine Art Vetorecht bezüglichdes Gesamtgremiums hat, sachlich sehr zweckdienlich.Es wäre nicht gescheit, Einzelwahlen durchzuführen; diewahrscheinliche Konsequenz wäre, dass nicht die Qualifi-kation der vorgeschlagenen Personen im Vordergrundstünde, sondern Loyalitäten wie Parteizugehörigkeit usw.Wenn dann noch finanzielle Anreize für die einzelnenParteien dazukämen, würde der Druck noch grösser.

Alle diese Fragen werden hoffentlich im künftigenPCG-Gesetz angegangen, und zwar in einer Art, die sol-che Interessenskonflikte minimiert. Dass der Landrat nunmittels Motion eine Einzelwahl des Bankrates fordert,wäre dabei nicht zielführend, weil es die Gefahr birgt, dassdiese Wahl wieder stärker politisiert wird. Dieses Risikosollte bei der Kantonalbank nicht eingegangen werden.

Gleichwohl soll der Landrat einen gewissen Einfluss be-halten, indem er – falls der Regierungsrat einen wirklichen«Mist» vorschlägt (und das kann schon nur ein «faules Ei»im Wahlvorschlag sein) – die ganze Liste zurückweisenkann. Das ist eine zweckdienliche Lösung, um die vieleandere Kantone das Baselbiet beneiden.

Christoph Buser (FDP) meint, für eine Majorzwahl desBankrates müsste wohl eine zusätzliche Landratssitzunganberaumt werden; das dürfte wohl noch komplizierterwerden als eine Bundesratswahl – vielleicht könnte IwanRickenbacher zur Kommentierung der Zwischenergeb-nisse zugezogen werden...

Das andere Extrem wäre es, den Regierungsrat ganzalleine machen zu lassen. Beides ist nicht ideal, und derKönigsweg ist ein Vetorecht für den Landrat. Der Bankrat,aber auch die Leitungsgremien der anderen Beteiligungenim Kanton bewegen sich in einem immer schwierigerenUmfeld; es ist wichtig, dass diese Gremien aufgrund vonKompetenzen bestückt werden, so wie dies beim Bankratgeschehen ist. Der Landrat kann dann das Gesamtpaketbeurteilen, und wenn er es nicht für gut befindet, kann eres an den Absender zurückweisen. Schlecht wäre esaber, wenn der Landrat sich jene Aufgaben aneignenwollte, die nun eine externe Stelle übernommen hat, näm-lich die Zuweisung von Kompetenzen auf einzelne Kandi-dierende.

Die FDP-Fraktion lehnt die Motion ab und würde auchein Postulat ablehnen.

Felix Keller (CVP) weist auf zwei Dinge hin: Die letzteBankratswahl war sehr emotional und gab viel zu diskutie-ren; der Regierungsrat wird seine Lehren daraus gezogenhaben und dürfte die nächsten Wahlen sicher ganz andersaufgleisen. Zudem steht noch eine Initiative im Raum, dieganz klar fordert, die Wahl des Bankrates zu entpolitisie-ren. Hinter dieser Forderung steht die CVP/BDP-Fraktionganz klar, und deshalb lehnt sie die Motion sicher ab. EinPostulat könnte sie aber unterstützen; es könnte dann mitder Vorlage zur Initiative abgeschrieben werden.

Kathrin Schweizer (SP) teilt mit, dass die SP-Fraktiondiesen Vorstoss, in welcher Form auch immer, ablehne.Ein parteipolitisches Hickhack im Landrat um einzelneBankratsmitglieder schädigt die Institution. Das heutigeVerfahren ist richtig; es besteht kein Handlungsbedarf.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) erklärt, dieBereitschaft des Regierungsrates, ein Postulat entgegen-zunehmen, bedeute noch lange nicht, dass er mit derForderung einverstanden ist, sondern dass er die Frageprüfen und darüber berichten würde.

Das Zauberwort heisst «entpolitisieren», aber dieMotion fordert das pure Gegenteil: Die Bankratswahl wür-de bis zum Maximum politisiert, und damit würde sichniemand einen Gefallen tun – weder der Regierungsratnoch das Parlament.

://: Die Motion 2015/146 wird mit 59:18 Stimmen bei einerEnthaltung abgelehnt.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2015 267

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Nr. 340

149 2015/266Motion von Siro Imber vom 25. Juni 2015: Aufhebungder Staatsgarantie der Basellandschaftlichen Kan-tonalbank

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat lehne die Motion ab.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 41.

://: Die Motion 2015/266 wird stillschweigend abgelehnt.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 341

150 2015/254Motion von Hanni Huggel vom 25. Juni 2015: Prämien-verbilligung bei Sozialhilfebezügern

://: Die Motion 2015/254 ist zurückgezogen.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) dankt den Anwe-senden fürs aktive Mitarbeiten, wünscht einen schönenAbend und schliesst die Sitzung um 16:30 Uhr.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Ende der Sitzung vom 12. November 2015: 16:30 Uhr

Sitzung vom 19. November 2015

Nr. 342

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) begrüsst herzlichzur Sitzung.

– Terroranschläge

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) gedenkt der Opferder terroristischen Anschläge in der Vorwoche mit folgen-den Worten:

«Mit Bestürzung und Trauer haben wir von denschrecklichen Geschehnissen in Paris letzten Freitag undin Beirut am Donnerstag erfahren. Wir verurteilen diesebarbarischen Angriffe auf eine zivilisierte, weltoffene, fried-liche Gemeinschaft mit ihren zentralen Werten wie Mei-nungs- und Religionsfreiheit. Wir wollen und müssen dafüreinstehen, dass solche Verbrechen diese Prinzipien unse-res Zusammenlebens nicht ins Wanken bringen. UnsereGedanken sind bei den Opfern und Angehörigen.»

– Einladung Swissbau 2016

Auf den Plätzen und auch in der CUG finden die Ratsmit-glieder die Einladung zum Empfang des Landrates an derMesse Swissbau im Anschluss an die Landratssitzungvom 14. Januar 2016. Es wird um Anmeldung bis 11. De-zember 2015 bei der Landeskanzlei gebeten.

– Landratsabend 2016

Wie üblich findet auch zu Beginn der neuen Legislatur-periode ein Landratsabend statt. Er wird am 28. Januar2016 in Laufen im Kulturzentrum «Alts Schlachthuus»stattfinden; auch dafür liegt die Einladung vor.

– Entschuldigungen

Ganzer Tag Florence Brenzikofer, Regula Steine-mann, Alex Klee, Leiter Ratsdienst; Re-gierungsrat Thomas Weber

Vormittag Christoph Buser, Lucia MikelerNachmittag Regierungsrat Isaac Reber

Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

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Nr. 343

Bereinigung der Traktandenliste

Traktandum 26 ist abzusetzen, da der Kommissionsbe-richt noch nicht vorliegt, sagt Landratspräsident FranzMeyer (CVP). Auch das Traktandum 187 kann man strei-chen: Die Vorlage 2015/150 wurde zurückgezogen. Trak-tandum 131 soll noch am Vormittag beraten werden, daRegierungsrat Reber am Nachmittag abwesend ist.

Rolf Richterich (FDP) beantragt, dass Traktandum 170vor Traktandum 169 behandelt wird; das würde Sinn ma-chen. Es geht in beiden Fällen um radon-belastete Schul-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2015268

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häuser.

://: Die Traktandenliste wird mit den genannten Änderun-gen stillschweigend genehmigt.

Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

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Nr. 344

Anlobung als Richter am Strafgericht

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) bittet alle Anwe-senden, sich zu erheben, und wendet sich mit folgendenWorten an den Anzulobenden:

«Herr Martin Kaiser, Sie sind vom Landrat am 5. No-vember 2015 für den Rest der Amtsperiode bis 31. März2018 zum Richter am Strafgericht gewählt worden. BevorSie Ihr Amt antreten können, müssen sie gemäss § 59 derKantonsverfassung geloben, die Verfassung und die Ge-setze zu beachten und die Pflichten des Amtes gewissen-haft zu erfüllen. Wenn Sie dies tun möchten, sprechen Siemir die Worte nach: ‘Ich gelobe es!’»

«Ich gelobe es», gelobt Martin Kaiser.

://: Somit ist Martin Kaiser als Richter am Strafgerichtangelobt.

Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

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Nr. 345

21 2015/382Vorlage der Justiz- und Sicherheitskommission vom27. Oktober 2015 zur Parlamentarischen Initiative2014/244 von Dominik Straumann: Für eine unpar-teiische Justiz / Änderung des Gerichtsorganisations-gesetzes (1. Lesung)

Der Kommissionsantrag kam mit 8:5 Stimmen zustande,sagt Landratspräsident Franz Meyer (CVP), der zu die-sem Geschäft Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunnerbegrüsst. Die Geschäftsleitung hat ihn, gestützt auf § 54des Landratsgesetzes, zur Beratung dieses Geschäftesbeigezogen.

Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP) spricht voneiner umfassenden und detaillierten Vorlage. Hier soll aufden Punkt zugespitzt gesagt werden, worum es in denwesentlichen Punkten geht: Die parlamentarische Initiativewurde am 26. Juni 2014, unterzeichnet von 21 Landräten,eingereicht und dann der JSK zur Behandlung überwie-sen. – Zum Grundanliegen: Heute kann ein Kantonsrich-ter, der als Anwalt tätig ist, in seinem Fachgebiet in denVorinstanzen auftreten. Er kann also am Zivilkreisgerichtals Anwalt auftreten, obwohl er in der zivilrechtlichen Ab-teilung des Kantonsgerichts ist. Was immer klar war: Erkann nicht am Kantonsgericht selber auftreten. Er muss

also seinen Klienten sagen: Ich kann eueren Fall bis ansZivilkreisgericht betreuen, am Kantonsgericht aber nichtmehr. – Diese Vermischung von Anwalts- und Richter-tätigkeit war der Grund für die parlamentarische Initiative:Die Rollenvermischung sei gegenüber der Bevölkerungnicht erklärbar – und speziell unterliegende Verfahrens-beteiligte hätten immerzu das Gefühl, es sei etwas nichtmit rechten Dingen zugegangen. Das öffentliche Vertrau-en in die Unparteilichkeit der Gerichtsbarkeit sei ein sohohes Gut, dass jeglicher Anschein von Befangenheitvermieden werden müsse.

Das Thema beschäftigt die Justiz schon lange. DieGerichte haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, auch dieGerichtskonferenz hat sich damit befasst. Die Justiz- undSicherheitskommission konnte also auch auf vorhandeneUnterlagen zurückgreifen. Man hat seitens JSK eine Ar-beitsgruppe eingesetzt, welche zusammen mit einemGerichtsvertreter das Problem angeschaut hat. Speziellam Geschäft ist, dass es von der JSK der alten Legislaturzur JSK der neuen Amtsperiode gewechselt hat. Mit demWechsel des JSK-Personals ist aus der anfänglich unbe-strittenen Vorlage ein heiss diskutiertes Thema geworden;die Inhalte sollen noch besprochen werden. Was mit 8:5Stimmen verabschiedet wurde, ist der vorgeschlageneGesetzestext. Er nimmt die Anliegen der Initiative auf; inder Vorlage sind aber ergänzend die Gerichtsschreiberam Kantonsgericht genannt (also nicht nur die Kantons-richter). Alle an diesem Gericht Tätigen dürfen nicht in denFachlinien tätig sein, die zur Kammer des Kantonsgerichtführen, in der sie richten. Das führt dazu, dass die Anwältekünftig – wenn sie im Kanton in ihrem Fachbereich tätigsein wollen – nicht mehr Kantonsrichter sein können; esbedeutet letztlich einen faktischen Berufsausschluss derAnwälte. Im Moment ist die Mehrheit der nebenamtlichenKantonsrichterinnen und -richter als Rechtsanwalt tätig.Man muss aber klar sagen, dass nicht alle nebenamtli-chen Richter von der Regelung betroffen wären; weil siebereits gesetzter und gar nicht mehr forensisch tätig sind;oder weil sie sagen, das Kantonsrichteramt sei wichtiger –respektive weil sie eben in Basel-Stadt und Aargau, nichtaber im eigenen Kanton arbeiten. Man kann also nichtgenerell sagen, dass es jeden Anwalt trifft. Aber für diekünftige Rekrutierung wird es vorallem bei jüngeren An-wälten heissen: Wenn man Kantonsrichter ist, kann mannicht mehr vor den Vorinstanzen auftreten. Im Zug derBeratung wurde auch klar, dass mit Vorinstanzen nicht nurz.B. Zivilkreisgerichte gemeint sind, sondern sämtlicheBehörden: Also sind auch sämtliche Verwaltungshand-lungen betroffen; man kann als Anwalt keine Steuererklä-rung mehr einreichen, wenn man im Kantonsgericht sitzt.Das führt zu diesem relativ rigiden Berufsausschluss. Manhat auch die Gerichte angehört, sie sehen das Problem.Allerdings begrüssen sie grundsätzlich die Entflechtungvon Anwalts- und Richtertätigkeit.

Der anwesende Kantonsgerichtspräsident hat dennauch gesagt, letztlich sei die Unbefangenheit der Preis fürdie Erschwerung der Rekrutierung und den Verlust anrichterlicher Fachkompetenz. Wegen dieser zentralenFragestellung war das Geschäft (bei 8:5 Stimmen) in derJSK sehr umstritten: Was ist uns die Unbefangenheit /Unparteilichkeit wert gegenüber dem möglichen Verlust anFachkompetenz? – In der Vernehmlassung kam die Vorla-ge sehr positiv an; bis auf einzelne Stimmen. So liegt alsodie Ergänzung des Gerichtsorganisationsgesetzes ge-mäss JSK vor. Es ist letztlich, was die Initiative wollte,ergänzt um die Gerichtsschreiber. – Die JSK beantragt mit

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2015 269

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8:5 Stimmen Zustimmung.

– Eintretensdebatte

Dominik Straumann (SVP) dankt für die Ausführungendes Kommissionspräsidenten und die umfangreiche Auf-arbeitung der parlamentarischen Initiative. Die Vorlage hatsage und schreibe 22 Seiten plus Beilagen – das ist ehereine ausführlichere Vorlage; was aber nicht heisst, dasssie umso komplizierter ist. – Man ist nach wie vor der Mei-nung, dass es in die richtige Richtung geht; dass man dieUnabhängigkeit der Justiz entsprechend wahren muss.Was man leider nicht gehört hat: Dass man in andernKantonen die gewünschte oder gar eine schärfere Rege-lung schon länger hat. Auch in der Region ist es kein Pro-blem, dass man nicht in seinem Fachgebiet auftretenkann: Die Kantone Aargau, Solothurn oder Basel-Stadtsind relativ nahe; man kann dort weiterhin als Anwalt indem Gebiet tätig sein und auftreten, in dem man in Basel-land richtet. Man teilt aber die Meinung der Kommissionnicht, wonach es zu einem Verlust an Fachkompetenzkommen wird. Man sieht aber, dass bei der Rekrutierunggewisse Schwierigkeit auftauchen können. – Wie will manes erklären, dass jemand, der erstinstanzlich als Anwalttätig ist, gleichzeitig in der entsprechenden Kammer desKantonsgericht drin ist? Es hat – Andreas Brunner hat esin der Kommission gesagt – ein gewisses Verhalten deserstinstanzlichen Richters zur Folge, wenn er vis-à-visjemanden hat, der später am Kantonsgericht über seineUrteile befinden kann. Darum ist es richtig, dies zu kor-rigieren. – Die Ergänzung um die Gerichtsschreiber ist inder Arbeitsgruppe entstanden. – Das Anliegen wurde inder Vernehmlassung, in der JSK und bereits bei der Über-weisung der parlamentarischen Initiative grossmehrheit-lich begrüsst; es ist zu hoffen, dass der Landrat dies wei-terhin so sieht.

Die SP-Fraktion, so sagt Bianca Maag-Streit (SP), hatdie Vorlage intensiv diskutiert. Eine unparteiische Justiz,dessen darf man sich sicher sein, wollen alle. Inzwischenwill aber nur noch eine Minderheit die Vorlage, wie siejetzt auf dem Tisch liegt, unterstützen. Die Unabhängigkeitder Gerichte ist für alle zentral; genau dies zeichnet denRechtsstaat aus. Es dürfen keine Zweifel an der Unpar-teilichkeit aufkommen. Es darf aber auch nicht sein, dasseine Prozesspartei ein ungutes Gefühl hat, wenn sie miteinem Richter konfrontiert ist, den man zuvor als Anwalterlebt hat. Schnell entsteht der Eindruck von Filz – unddas will man nicht. In fast allen Kantonen, man konnte esvon Dominik Straumann hören, können die Mitglieder derobersten Gerichte nicht als Anwältinnen und Anwältepraktizieren; zumindest nicht im gleichen Rechtsgebiet.Für die SP ist aber die Professionalisierung der Gerichteein Thema, das längerfristig unbedingt wieder angegan-gen werden muss. Bei vollamtlichen Richterinnen undRichter wäre die Unvereinbarkeit zwischen Richter- undAnwaltstätigkeit geklärt. Viele Richter verzichten ja heuteschon auf anwaltliche Auftritte. Auch die Gerichte, manhat es gehört, unterstützen die parlamentarische Initiative.– Wie gesagt: Eine SP-Minderheit unterstützt die vorlie-gende JSK-Fassung; die andere Meinung der SP-Fraktionwird Diego Stoll vertreten.

Die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Justiz ist fürdie FDP ein hohes Gut, erklärt Marc Schinzel (FDP). DieJustiz als von der Exekutive und Legislative unabhängige

dritte Gewalt im Staat ist Teil der bürgerlich-liberalen «Ur-materie» und geht auf die Aufklärung mit den Staatsphi-losophen Rousseau und Montesquieu zurück. In diesemPunkt sind wir uns mit allen in diesem Saal einig. Dennochlehnt die Fraktion der FDP die vorgeschlagene Regelungab. Es gibt erstens keinen Regelungsbedarf. PraktischeProblemfälle fehlen; es gibt keinen einzigen bekanntenFall, in dem die geltende Regelung zu Problemen geführthätte. Diese ist unbestritten bundesrechts- undEMRK-konform; es gibt gar keinen Grund, dass wir jetzt inBaselland weiter gehen. Die Ausstands- und Ablehnungs-regeln bei konkreten Interessenkonflikten – und das istganz wichtig – funktionieren bestens, die direkte Einfluss-nahme auf Gerichtsentscheide ist dadurch wirksam aus-geschlossen (der BG-Entscheid zum Fall Markus Mattlehat eindrücklich bestätigt, dass die Regelung funktioniert).Die Regelungen in anderen Kantonen und im Bund sind –zweitens – keineswegs einheitlich, wie es im Bericht sug-geriert wird. Aargau und Solothurn, aber auch das Bun-desgericht in Lausanne kennen Regelungen, die mit de-nen von Baselland absolut vergleichbar sind. Drittens:Wenn man eine neue Bestimmung erlässt, müssten dieVorteile überwiegen. Man sieht aber deutlich mehr Nach-als Vorteile und befürchtet aber einen Verlust an prakti-scher Fachkompetenz.

Diese praktische Fachkompetenz der Richterinnenund Richter ist für die Qualität der Justiz und das Vertrau-en in die Rechtsprechung ebenso zentral wie die Unab-hängigkeit und Unparteilichkeit. Rechtsgebiete sind sehrunterschiedlich und nicht einfach austauschbar. Ein aufZivilrecht spezialisierter Anwalt kann als nebenamtlicherRichter bei weitem nicht dasselbe Know-how im Strafrechtoder öffentlichen Recht einbringen wie in seinem vertrau-ten Rechtsgebiet. Die FDP glaubt auch, dass man mit derneuen Regelung, welche die anwaltliche Tätigkeit be-schränkt, die Rekrutierung von nebenamtlichen Richternerschweren würde. Die Vorlage verschlechtert diesbe-züglich die Situation.

Weiter: Die Vorlage löst aus FDP-Sicht die Probleme,die sie zu lösen vorgibt, in keiner Weise. Denn sie greiftwillkürlich eine einzige als problematisch empfundeneKonstellation heraus. Andere Konstellationen, die ähnlichgelagert sind, sind überhaupt nicht tangiert. Dass ein An-walt und ein Anwalt/nebenamtlicher Richter eine Büro-Gemeinschaft bilden – dieser Fall bleibt ungelöst. Nichterfasst werden zudem Konstellationen wie die Verbands-,Vereins- oder Parteizugehörigkeit. – Die FDP lehnt dieVorlage ab, weil kein Handlungsbedarf besteht; weil mannebenamtliche Kantonsrichter und -richterinnen mit prakti-scher Erfahrung will und keine Richter im Elfenbeinturm –weil die Qualität der Rechtsprechung abnähme, wennnebenamtliche Richter und Richterinnen ihre anwaltlicheErfahrung auf ihrem eigenen Rechtsgebiet nicht mehr imKantonsgericht einbringen könnten. Vorallem – und das istein Unterschied zur SP: Die Vorlage wäre ein ersterSchritt zum Berufsrichtertum. Wenn man konsequent wei-terdenkt, was die Initiative vorschlägt, müsste man einescharfe Trennung zwischen richterlicher und anwaltlicherTätigkeit vornehmen – genau das ist eine Konstellation,die für die FDP überhaupt nicht in Frage kommt; weil mandamit auf die praktische Erfahrung verzichten würde, wel-che die Qualität der Rechtsprechung verbessert.

Man hat bereits einige Argumente für die Vorlage gehört,sagt Sara Fritz (EVP); beim Vorredner hat man gehört,was alles schlecht ist daran. – Vielleicht muss man die

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2015270

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Geschichte aufrollen und so aufzeigen, weshalb ein ge-wisser Handlungsbedarf da ist. Der Vorredner sieht keinenHandlungsbedarf gegeben. Wenn das so wäre, hätte sichdas Gericht vermutlich nicht schon seit längerer Zeit sel-ber mit dem Thema befasst. Die Idee kommt ja eigentlichvom Gericht. Es ist ein überzeugendes Argument, wenndas Gericht sagt, dass etwas geändert werden müsse. Eswurden auch die Pro- und Contra-Argumente aufgelistet;dabei ist das Gericht zum Schluss gekommen, dass manhandeln muss. So gesehen ist es doch sehr «gspässig»,wenn im Landrat gesagt wird, es sei kein Handlungsbe-darf gegeben. Man hat das Gericht auch gefragt, ob mantatsächlich zu wenig Leute hätte, die als Richter tätigensein wollen; das wurde verneint. Man wird zu diesem The-ma auch noch den Kantonsgerichtspräsidenten hören, derbestätigen wird, dass man nicht über zu wenige Kantons-richter verfügen würde; so hat er es jedenfalls in der Kom-mission gesagt.

Zu den Anwälten: Es ist nicht so, dass sie prinzipiellnicht mehr tätig sein dürfen; sie dürften nur in unseremKanton nicht mehr tätig sein. Es wird jetzt gesagt: Wennsie nicht mehr als Anwalt tätig sein können, ist die richterli-che Fachkompetenz nicht mehr gegeben. Wenn die An-waltstätigkeit aber in den andern Kantonen weiterhin mög-lich ist, ist die Fachkompetenz nicht tangiert. Insofernwerden sie nicht zu Richtern, die keine Ahnung haben. Eskommt hinzu – das wurde bereits gesagt –, dass vieleKantonsrichter schon heute freiwillig darauf verzichten, inunserem Kanton als Anwalt tätig zu sein. Diesen Leutensollte man deswegen nicht die Fachkompetenz abspre-chen.

Weiter wurde gesagt, es gebe keine Problemfälle.Zumindest Andreas Brunner hat in seiner Karriere alsAnwalt problematische Konstellationen erlebt. – Ange-sprochen wurde auch das Thema der Büro-Gemeinschaf-ten, die nicht kontrollierbar und darum in der Vorlage auchnicht thematisiert seien. Marc Schinzel soll doch bitte er-klären, wie man dieses Problem lösen soll. Es gibt keineLösung, weil man nicht herausfinden wird, wer eineRechtsschrift verfasst hat. Wichtig ist aber – und das istder Grund für diese Vorlage: Wenn man es nicht heraus-findet, «stresst» das nicht; es «stresst», wenn man weiss,dass der Anwalt, der in erster Instanz für die eine Parteigesprochen hat, in zweiter Instanz Richter ist. Das stört!Wer die Rechtsschrift geschrieben hat, kann man nichtherausfinden. Damit ist auch die Problematik der Unpar-teilichkeit nicht gegeben – weil es öffentlich gar nicht klarist. Wenn der Anwalt aber selber da steht, dann ist es klar;dann ist es ein Problem, wenn er in zweiter Instanz Rich-ter ist. – Man muss abwägen zwischen einer un-parteiischen Justiz, dem Versuch also, das Gericht so zuorganisieren, dass die Leute kein ungutes Gefühl haben.Oder ob man es höher gewichtet, dass ein Anwalt dieMöglichkeit hat, gleichzeitig im Beruf und als Richter tätigzu sein. In dieser Frage ist es wichtiger, dass das Kan-tonsgericht – so wie es das auch selber wünscht – un-abhängige Richter hat, die das auch gegen aussen zeigenkönnen.

Man hat bereits vieles gehört, sagt Pascal Ryf (CVP), derüber einen zentralen Punkt sprechen will – dass nämlichein Richter, der am Strafgericht als Anwalt auftritt, zu-gleich Teil der Aufsichtsbehörde über das entsprechendeGericht ist. Man hat Beispiele gehört von einem Vertreterder Gerichte, der als junger Anwalt einst einem Gegen-Anwalt gegenüber sass, der zugleich Präsident des Zwei-

tinstanzgerichts war. Dadurch liess er sich auch beein-flussen. In diesem Sinn äussern sich auch Leute, die neuals Anwalt tätig sind. – Es wurde gesagt, dass es ein Pro-blem mit der Rekrutierung gebe. Man konnte sich abervergewissern, dass dies nicht so ist: Von den 20 neben-amtlichen Richtern sind nur sechs betroffen. Und in an-dern Kantonen gibt es das Problem ja auch nicht. DieCVP/BDP sieht deshalb nicht ein, warum das ausgerech-net im Baselbiet ein grosses Problem sein soll. Auch wur-de gesagt, dass Entscheide meist in der Dreier- oder Fün-ferkammer und nicht von Einzelrichtern gefällt würden(was nur im Zivilrecht in der Regel so ist). Wenn aber ineiner Dreierkammer ein Präsident eines Gerichts urteilt,der zuvor als Anwalt aufgetreten ist, kann er natürlichmatch-entscheidend Einfluss nehmen auf das Urteil. –Aus diesen Gründen ist die CVP/BDP-Fraktion für Unter-stützung der SVP-Initiative.

Die GLP/GU-Fraktion ist in dieser Frage gespalten, erklärtMatthias Häuptli (glp). – Man stellt fest, dass das Kan-tonsgericht die Vorlage befürwortet, was sicher ein ge-wichtiges Argument ist. Die parlamentarische Initiative istim Sinn der grösstmöglichen Unabhängigkeit und derVermeidung eines «Filzes» in der oberen Instanz verfasst.Es ist in der Tat problematisch, wenn der Vertreter einerPartei einen Wissenvorsprung hat, weil er am Kantons-gericht tätig ist. Es ist auch problematisch im Verhältniszur eigenen Prozesspartei, wenn man als Anwalt ein Man-dat übernimmt, bei dem man von Anfang an weiss, dassman es nicht vor die zweite Instanz bringen kann. Es stelltsich auch die Frage, wie man solch ein Mandat sorgfältigführen kann, wenn man entsprechend gehemmt ist, weilman es abgeben muss, sobald es zu einem Verfahren vorKantonsgericht kommt (was man ja nie voraussehenkann). Die Versuchung ist gross, in diesem Fall das Man-dat im Hintergrund zu führen; zumal ja der Prozess vorKantonsgericht vorwiegend schriftlich geführt wird. Manlässt also den Büro-Kollegen die Rechtsschrift unter-schreiben. Die parlamentarische Initiative schafft hier klarVerhältnisse: Wenn es vor der ersten Instanz nicht geht,wird das Ghost-writing kaum praktiziert werden. – Ander-erseits (und das ist der Grund, warum die Fraktion geteiltist) ist zu befürchten, dass die Rekrutierung von geeigne-ten Kandidaten schwieriger wird. Und es ist nicht einezwingende Unvereinbarkeit; es ist uns freigestellt, ob wireine solche Regelung einführen oder nicht. Man mussnicht. Darum wird die Hälfte der Fraktion die Vorlage ab-lehnen.

Diego Stoll (SP) hat die Aufgabe, die aktuelle Mehrheitder Fraktion zu vertreten. – Es soll nicht auf alle bereitsgenannten Punkte eingegangen werden; man kann sichim wesentlichen dem Votum von Marc Schinzel anschlies-sen. Man muss aber einer gewissen Verwunderung Aus-druck verleihen. Der Titel «Für eine unparteiische Justiz»ist ja wunderbar. Man könnte meinen, dass man dieseUnparteilichkeit ohne diese Regelung nicht hätte. Es gibtklare Ausstandsvorschriften – wenn man sie konsequentanwendet, hat man in dieser Hinsicht überhaupt keineProbleme. Zudem: Die genannte Konstellation, wonachjemand vor erster Instanz der Gegen-Anwalt ist und ineinem andern Verfahren als Richter auftritt, ist auch miteiner neuen Regelung nicht gänzlich auszuschliessen:Man hat zum Beispiel vor erster Instanz ein Eheschutz-verfahren – und der Gegenanwalt ist Richter am Kantons-gericht in der Abteilung Strafrecht. Vielleicht hat man ja

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2015 271

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später einmal ein Strafverfahren – und dann ist derGegen-Anwalt doch wieder da. Insofern: Es ist nicht unbe-dingt konsequent. – Man ist sich einig, dass die Unpar-teilichkeit der Baselbieter Justizbehörden nicht tatsächlichin Frage gestellt ist; es geht nur um den Anschein. Wennman das so hoch gewichtet, dass man nicht mehr anhandvon Fakten, sondern anhand von Gefühlen sagt: Man willgegen den Anschein angehen – dann müsste man konse-quent sein und für die Einführung von Berufsrichtern votie-ren. Das aber wurde von diesem Rat abgelehnt – mit demArgument, man verliere wertvolles Praxis-Wissen. Unddieses Praxis-Wissen eignet man sich auf seinem Rechts-gebiet an. Wenn ein Anwalt im Familienrecht arbeitet, sohat er dort Praxis-Wissen, das der Justiz in diesem Gebiethelfen kann. Dieser Anwalt ist nicht unbedingt ein Expertefür das Strafrecht. Genau dort dürfte er aber noch Urteilesprechen. Wie es bereits der Kommissionspräsident ge-sagt hat: Es ist ein Abwägen zwischen Unabhängigkeit –von der man sagen darf, dass sie bereits heute besteht –und dem drohenden Verlust an Fachwissen. Dabei müss-te man zu Gunsten der Fachkompetenz votieren.

Hanspeter Weibel (SVP) dankt Diego Stoll für seine Aus-führungen. Das Peinliche ist höchstens, dass er sich denAusführungen des Kollega Schinzel angeschlossen hat. –Man ist sich im Klaren, dass eine unparteiische Justiz einanzustrebendes Ziel ist. Mit der Vorlage wird die Justiznicht unparteiisch, sondern unparteiischer. Es ist ein er-ster Schritt. Das Votum von Marc Schinzel kann man wieein Berufsvertretungsvotum der Anwälte lesen. WeiteTeile der Ausführungen haben aber der Konklusion wider-sprochen. Nicht zuletzt die Aussage, wonach die Vorlageeigentlich noch viel schärfer sein müsste, weil man auchdie Büro-Gemeinschaften regeln müsste. Wobei zu Rechtgesagt wurde, dies sei nicht regelbar. Sara Fritz ist für ihreausgezeichneten Ausführungen zu danken; man kann sie100-prozentig unterschreiben. Die wesentlichen Aspektewurden darin angeführt. – Gab es Probleme in der Ver-gangenheit? Wir wissen, dass es Probleme gegeben hat.Persönlich konnte man Zeuge werden von Absprachen,die im höchsten Grad störend waren. Das sind nicht Din-ge, die an die Öffentlichkeit oder vor Gericht kommen. Essind aber Sachen, die das Vertrauen in unsere Gerichteextrem behindern. Es geht letztlich um die Frage: Könnenwir Vertrauen in die Justiz und ihre Organisation haben?Die Vorlage ist ein weiterer Schritt, um dieses Vertrauenzu stärken. Wer jetzt nach vorne schaut und sagt, manhabe dann möglicherweise Probleme mit der Rekrutierung– dem ist zu antworten: Die Vergangenheit ist erstellt, dieZukunft ist offen. Man darf überzeugt sein, dass dies keinProblem sein wird. – Die Vorlage soll bitte gutgeheissenwerden.

Dominik Straumann (SVP) nimmt die Stichworte Praxis-Wissen und Verschlechterung der Justiz auf. Man hatgehört, dass 20 nebenamtliche Richter am Kantonsgerichtarbeiten, 14 davon sind nicht von der Neuregelung betrof-fen. Lässt das den Umkehrschluss zu, dass unsere Ge-richte im Moment kein Praxiswissen haben und über we-nig Kompetenz verfügen? Die Vorlage betrifft genau sechsRichter, deutlich weniger also als die Zahl der Richter, dievon der Neuerung nicht betroffen wären. Das Gericht, dasist zu attestieren, hat eine hohe Qualität. Die Qualität wirdauch in Zukunft hoch bleiben. Weil sich die sechs Richtereher der Mehrheit der Richterkollegen anschliessen wer-den als umgekehrt. Und zweitens (auch wenn heute nicht

abgestimmt wird): Es ist zu hoffen, dass sich alle bewusstsind, dass es eine Gesetzesänderung ist; es braucht alsoeine 4/5-Mehrheit, um das obligatorische Referendum zuvermeiden. Man darf gespannt sein, wie man dem Volkerklärt, dass man am Gericht einen «Filz» will. Man darfsich freuen auf diese Diskussion – und überzeugt sein,dass man die 4/5-Mehrheit hinbekommt.

Klaus Kirchmayr (Grüne) nimmt zu zwei Punkten Stel-lung: Erstens wurde behauptet, es gebe ja gar kein Pro-blem; also müsse man gar keine Lösung haben. Das magin der öffentlichen Wahrnehmung so sein; es mag sogarso sein für Baselland. Aber es ist jedem vor Augen zuhalten, dass man einen Sonderfall Baselland pflegt: Inpraktisch allen andern Kantonen wird das Problem wahr-genommen – und es werden entsprechende oder sogarnoch schärfere Regeln beschlossen. Das geschah nichtgrundlos. Der zweite Punkt: Vor einem Jahr wurde dieparlamentarische Initiative behandelt; damals ging es umsGrundsätzliche: Will man das oder nicht? Damals warendie Mehrverhältnisse sehr, sehr eindeutig. Man sagte: DasParlament soll jetzt eine Vorlage ausarbeiten. Jetzt hatman die Vorlage auf dem Tisch – und die Kritik, diekommt, ist nicht auf Details bezogen, sondern grundsätzli-cher Art. Es geht nicht darum, dass man in der Justiz-kommission an diesem oder jenem Paragrafen in der Vor-lage etwas falsch gemacht hätte. Was ist passiert? Mankann Hanspeter Weibels Eindruck verstehen, wenn manschaut, wie viele Vertreter dieser Berufsgruppe plötzlich inder Justizkommission sind und pro bono sprechen. DieseFragen stellen sich – und sie machen klar: Es hat sich ander Beurteilung nichts geändert gegenüber der letztmali-gen Beratung in diesem Rat, als die Initiative mit weit über90 Prozent der Stimmen überwiesen wurde. Gut – mankann sagen, dass in dieser Zeit einige Leute vielleichtgescheiter wurden. An den Mehrheitsverhältnissen, dienicht entlang der politischen Gräben verlaufen, kann esnicht liegen. – Es ist dringend zu empfehlen, dieser Ver-besserung in das Vertrauen in die Justiz zuzustimmen.

Linard Candreia (SP) zeigt sich ausserordentlich erfreut,dass Marc Schinzel bis die Aufklärung zurück gegangenist. Vorletztes Mal kam der Redner nur bis ins 19. Jahr-hundert. – Zum Thema: Man lebt in einer Restrisiko-Minimierungs-Gesellschaft. Parallel dazu reduziert manimmer wieder das Verantwortungsbewusstsein der ent-sprechenden Player. Neue Lösungen für etwas, das jawirklich funktioniert in diesem Kanton, sind selten Ver-besserungen. Es sind Verschlimmbesserungen; es sind«Pflästerli». Darum wird gegen die Vorlage gestimmt –auch oder trotz dem verführerischen Titel.

Rahel Bänziger (Grüne) hat dem Votum der Fraktions-sprecherin nichts hinzuzufügen. Eine kleine Bemerkungaber zur Fachkompetenz, auf die man angeblich verzich-ten würde, wenn man die Anwälte nicht mehr zulassenwürde. Haben denn nur Anwälte die nötige juristischeFachkompetenz, um als zweitinstanzliche Richter zu ar-beiten? Es ist durchaus festzustellen, dass in der FDPeine relative grosse Anwalts-Lobby vorhanden ist. In re-gelmässigen Abständen kommen von dieser Seite Vor-stösse, welche verlangen, dass die Kandidaten nicht nurzwei-, sondern dreimal an die Anwaltsprüfung gehen dür-fen (wenn sie nicht bestanden haben). Damit wird ja dieFachkompetenz der Anwälte von der FDP selber in Fragegestellt.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 2015272

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Alle juristischen Diskussionen sind jetzt geführt, sagt PaulR. Hofer (FDP). Hier ein Versuch, die Sache durch einenNicht-Juristen auf den Punkt zu bringen: Die Frage derHäufigkeit wurde nicht geklärt. Es wird immer gesagt, espassiere. Die Häufigkeit ist also – so die persönliche Sicht– nicht gegeben. Und es ist eben der erste Schritt zu ei-nem Berufsrichtertum; da ist die FDP mindestens in Ba-selland absolut dagegen. Jetzt darf man sicher die Fragestellen, warum ausgerechnet die Richter für die Vorlagesind – weil sie diesen beruflichen Aspekt im Auge haben?Wenn man abwägt – Häufigkeit: selten; will man Berufs-richter? – kommt man als normaler Stimmbürger undNicht-Jurist wahrscheinlich zum Schluss: ablehnen.

Diego Stoll (SP) überschätzt die eigene Meinung nicht sostark, dass man sich immer ein zweites Mal melden müss-te. Es sind aber doch zwei, drei Dinge gesagt worden, dieman nicht einfach im Raum stehen lassen. Es ist aberauch unklar, ob man sie richtig verstanden hat; weil dieskein gutes Zeichen wäre. – Hat Domininik Straumanntatsächlich gesagt, er sei gespannt, wie man der Bevölke-rung in der Abstimmung erklären will, man habe jetzt ei-nen «Filz»? Falls ja, müsste man höchst erstaunt sein –weil es ein Frontalangriff auf die Institutionen wäre. Es istschwer zu hoffen, dass dies nicht so gesagt wurde. – AnKlaus Kirchmayr: Wurde gesagt, dass die Redner quasians eigene Portemonnaie gedacht haben? Wenn das dieMeinung wäre, muss unbedingt an die Sachlichkeit appel-liert werden. Und schliesslich: Es wurde – dies an RahelBänziger – nicht gesagt, man spreche den Richtern dieFachkompetenz ab. Überhaupt nicht. Es hiess, die Anwäl-te würden den Praxisbezug ans Gericht bringen. Dies willman weiterhin möglich machen. Es geht nicht um Fach-kompetenz, sondern um Praxis-Wissen. Beides, dies dieklare Meinung, soll möglich sein. Man soll nicht aufgrundirgendwelcher Gefühle, aber nicht-erhärteter Tatsachenetwas ins Gesetz schreiben.

Für Regula Meschberger (SP) hat man in Basellandanerkanntermassen eine gute Justiz. Das soll aber keinHinderungsgrund sein, sich ab und zu Gedanken zu ma-chen, ob alles wie gehabt funktionieren soll – oder ob mannicht Änderungen vornehmen müsste. Man hat jetzt einThema auf dem Tisch; die Vereinbarkeit der Tätigkeit vonAnwälten und Richtern. Es geht ja um die Unparteilichkeit;Hanspeter Weibel hat von einer vermehrten Unparteilich-keit gesprochen. Es ist tatsächlich ein Thema. Warumalso darf man sich darüber nicht seriös Gedanken ma-chen? Als die Initiative überwiesen wurde, hat man ge-sagt, man wolle sich damit auseinander setzen. – Es be-steht immer noch die Meinung, dass man die Justiz nichtverschlechtert, man hat die genau gleich guten Leute –und den Praxisbezug bringen die Leute aus ihren bisheri-gen Erfahrungen mit (es kommt ja niemand aus demNichts ans Kantonsgericht). Man schraubt also nicht ander Qualität – man sagt aber klar, man will eine Justiz, dietatsächlich unabhängig ist. Da gehört eben auch dieserAspekt dazu. – Das Votum zum Restrisiko kann nichtganz nachvollzogen werden – natürlich, das ist im ganzenLeben so. Aber es kann kein Argument sein, um jetzt die-sen Schritt nicht zu machen. Man macht nichts Neues; esgibt viele Kantone, die längstens die restriktiven Bestim-mungen haben – und es ist zweifelhaft zu behaupten,diese Kantone hätten eine schlechtere Justiz. Das ist nichtvorstellbar. Man macht einen Schritt, der von der öffentli-chen Wahrnehmung sehr gut aufgenommen werden wird

– und den man auch persönlich als wichtig ansieht, um dieJustiz als die unabhängige Gewalt, die sie auch sein soll,zu erhalten.

Marc Schinzel (FDP) zeigt sich erheblich erstaunt übereinige Voten. – Wenn Sara Fritz sagt, es gebe keine Lö-sung für den Fall der Büro-Gemeinschaften, so muss mansich fragen: Wieso suggeriert man der Bevölkerung alsGesetzgeber, man habe eine Lösung? Es gibt nichts un-nötigeres, als ein Gesetz, das die Probleme, die es zulösen vorgibt, gar nicht löst – weil es gar kein Problemgibt. Da müsste gerade die SVP begeistert einstimmenkönnen. Sara Fritz sagt weiter, es gehe um ein Gefühl inder Bevölkerung. Aber eine Gefühlsgesetzgebung ist mitder FDP nicht zu machen. Gesetzliche Regelungen darfman nur beschliessen, wenn die Vorteile gegenüber denNachteilen klar überwiegen; das ist hier nicht der Fall. –Nach Hanspeter Weibels Votum könnte man glauben, alleAnwältinnen und Anwälte seien Freisinnige. Das wäre jaganz schön, es ist aber eine Fata Morgana; das weissjeder hier drinnen. Man denke nur ans Strafrecht oder anMietstreitigkeiten – da sieht es vielleicht ganz anders aus.– Das eigene berufliche Haus ist nicht eine Anwaltskanz-lei, sondern das Bundeshaus mitsamt den angrenzendenLiegenschaften. Wenn man pro domo reden würde, müss-te man für zusätzliche Regelungen und die Einschränkungder Wirtschaftsfreiheit plädieren. – An Dominik Strau-mann: Es geht doch nicht um «Filz»; es geht darum, dassman keine unnötige Regelung beschliesst, die mehr Nach-als Vorteile hat. Das muss man doch dem Volk klar ma-chen. Dem Volk vorzugaukeln, man würde jetzt ein Pro-blem lösen (das es nicht einmal gibt), ist Augenwischerei.

Wenn Rolf Richterich (FDP) die Diskussion verfolgt, sostellt er sich vor, man versuche einem Berufsstand zusagen, wie er sich zu verhalten habe. – Zwei Punkte ka-men noch nicht zur Sprache: Erstens kann man als Kun-de, der ein Problem vor Gericht bringen will, den Anwaltfrei wählen. Wenn der Anwalt sagt, er könne nur die erste,nicht aber die zweite Instanz machen, so kann der Kundesagen: Okay – das Risiko kann man eingehen; allenfallsmuss man dann eben das Pferd wechseln. Oder mankann sagen, man wolle eine andere Empfehlung. Da hatman die völlige Wahlfreiheit. Das gilt – zweitens – auch fürden Anwalt: Wenn er gleichzeitig zweitinstanzlicher Rich-ter ist, kann er überlegen, ob ein Fall allenfalls weiter ge-zogen wird und er ihn übernehmen soll. Der Richterstandhat ja das allerhöchste Interesse, dass seine Tätigkeit freivon jedem Makel an der Rechtsprechung ist. Man gibt derJustiz sicher diesen Auftrag; der Anspruch der Richter ansich selber muss mindestens so hoch sein wie der An-spruch des Landrates an die Justiz. Wenn das nicht derFall ist, hat man ein ernsthaftes Problem. Das ist abernicht festzustellen. Aus diesen Gründen – wenn man einefreie Gesellschaft mit freien Wahlmöglichkeiten bevorzugt– kommt man zum Schluss, dass ein unnötiger Paragrafins Gesetz geschrieben werden soll. – Es erinnert einwenig an die Plakat-Geschichte, die man hier drinnendiskutiert hat; man auferlegt sich selber Regeln – undnachher wird der Plakatwald immer grösser; obwohl manein Gentlemen’s Agreement hat. Wenn man sich selbernicht im Griff hat, kann man sich nicht Regeln vom Land-rat geben lassen, an die man sich nicht halten muss. Dasfunktioniert nicht. – Und, Rahel Bänziger: Es ist nicht klar,was es mit den zwei- oder dreifachen Prüfungen für An-wälte auf sich hat. Es war die SP, die gegen den Antrag

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 273

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der Grünen (Beibehaltung des Status Quo) votierte. KeinFreisinniger hat diese Haltung der SP geteilt. Vielleichtsollte das Protokoll nochmals nachgelesen werden. Manist sicher nicht gegen die Qualität in der Justiz und bei denAnwälten.

Sara Fritz (EVP) wollte eigentlich nichts sagen, will abertrotzdem Marc Schinzel antworten. Es wäre gut, wenn errichtig zuhören und das Votum als Ganzes entgegen neh-men würde. Das Problem der Büro-Gemeinschaften, sodie Aussage, kann man nicht lösen. Es wurde nicht ge-sagt, dass man die restlichen Probleme nicht lösen kann.Es ist auch nicht die persönliche Meinung, dass keinHandlungsbedarf besteht und die Vorlage unnötig ist. DieVorlage hat auch nicht nur Nachteile – sondern mehr Vor-teile als Nachteile. In diesem Punkt gibt es keine Einigkeit,das darf auch so sein; darum ist man ja im Parlament. Esist aber nicht richtig, wenn man sagt, die Vorlage habeprinzipiell nur Nachteile. Das stimmt einfach nicht. Sie hatdurchaus Vorteile; sie wurden genannt. – Das Problemder Büro-Gemeinschaften, es wurde zuvor schon gesagtund soll nochmals aufgezeigt werden, besteht darin, dassein Anwalt, der in einer Büro-Gemeinschaft tätig ist, eineRechtsschrift unterschreiben kann, obwohl er sie nichtselber verfasst hat. Das weiss man aber nicht; man kenntnur den Unterzeichner; nur das sieht man. Das ist gangund gäbe, da ist man sich einig. Hier ist aber kein Problemauszumachen: Man sieht den Anwalt, der unterschriebenhat, als Urheber an: mangels anderer Kenntnis. Das Pro-blem besteht nur, wenn diese Person auch als Richterauftreten kann. Darum: Diesen Aspekt kann man nichtlösen; man kann aber wenigstens dafür sorgen, dass diePerson, die unterschreibt, nachher nicht auch als Richterauftritt.

Und wenn es um «Gefühle» geht: Es sind Erfahrun-gen, die gewisse Menschen mit der Justiz machen; wasteils nicht an die Öffentlichkeit kommt, aber eben ein un-gutes Gefühl auslöst, im Bekanntenkreis herumgereichtwird und je nach dem auch zu Gerüchten führt. All das willman nicht, es soll nicht soweit (zu solchen Ressentiments)kommen. Wenn man jetzt sagt, die Richter dürfen dasnicht, kann es nicht mehr soweit kommen. – Ein Wort anRolf Richterich: Es ist schön und gut, wenn man daranglaubt, dass die Richter dies für sich selber lösen; siehätten es ja bisher machen können – und es gibt durch-aus Richter, die das machen; das ist lobenswert. Es istaber naiv zu glauben, dass man dies einfach den Richternüberlassen soll, welche selber zur Einsicht kommen oderwissen, was recht ist. Es ist ja eben der Sinn eines Ge-setzes, dass man es den Leuten, welche es nicht selbermerken, sagt: Schaut her, das ist, was das Parlament will.Darum braucht es das Gesetz.

Sara Fritz hat fast vorweg genommen, was MatthiasHäuptli (glp) sagen wollte. Zwei Punkte an die Adresseder FDP: Was ist, wenn sich eine Partei benachteiligt fühltin einem Prozess vor erster Instanz, weil der Gegen-An-walt im Kantonsgericht sitzt? Das wird doch nicht an dieÖffentlichkeit getragen; aber das Problem gibt es natür-lich, es tritt laufend auf – es ist aber nicht im Fokus derÖffentlichkeit. Zweitens zum Vorwurf, man mache Geset-ze, die auf Gefühlen basierten: Das ist bis zu einem ge-wissen Grad richtig; diese Gefühle sind massgeblich.Denn: Für das Bundesgericht geht es bei den Ausstands-bestimmungen und bei der Unvereinbarkeit nicht darum,ob jemand tatsächlich unabhängig ist; sondern um den

Eindruck, ob jemand unabhängig ist oder nicht. Der Ein-druck ist massgeblich. Darum geht es auch hier – deshalbist der Vorlage zuzustimmen.

Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

*

Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner sagt ein-leitend, er bitte im Namen der Gerichtskonferenz und derGeschäftsleitung der Gerichte um Zustimmung zur be-antragten Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes.

Die Meinungen der einzelnen Richtergruppen zu die-ser Vorlage sind nicht einheitlich. Die vollamtlichen Ge-richtspräsidien der ersten und zweiten Instanz befürwortendie beantragte Änderung, während die Meinungen bei den(betroffenen) nebenamtlichen KantonsrichterInnen geteiltsind.

Die Doppelrolle Anwalt und Richter ist mindestens seitden 80iger Jahren ein ständiges Thema in der Justiz desKantons. Diese Doppelrolle gibt es, weil das Richteramtim Kanton Baselland auch in zweiter Instanz, anders als inanderen Kantonen, als Nebenamt ausgestaltet ist (ausserfür die Präsidien). Das System mit nebenamtlichen Rich-tern hat Vorteile, der Landrat hat denn auch vor kurzemeindeutig daran festgehalten. Damit verbunden ist abereben, dass RichterInnen neben ihrer richterlichen Tätigkeiteine andere Tätigkeit im Hauptberuf ausüben. Zwischenden Interessen im Hauptberuf und denjenigen in der rich-terlichen Tätigkeit kann ein Interessenkonflikt entstehen.Wenn ein solcher eindeutig ist, dann bestehen natürlichjetzt schon Ausstandregeln und der Richter oder die Rich-terin tritt in den Ausstand. Es gibt aber auch Konflikte, dienicht so eindeutig sind und als Rollenkonflikte bezeichnetwerden können. Solche Rollenkonflikte sind untrennbarverbunden mit dem System des Nebenamtes. Bei Anwäl-ten ist der Rollenkonflikt vielleicht etwas offensichtlicherals bei anderen Berufen, aber ähnliche Konstellationengibt es auch bei Treuhändern, Versicherungs- und Bankju-risten.

Die wirkliche Lösung für das Problem von Rollen- oderInteressenkonflikten, wäre die Abschaffung des Systemsdes Nebenamtes und die Einführung eines Hauptamtes(Voll- oder Teilamt) mit strengen Ausstandsvorschriften.Das steht heute nicht zur Diskussion. Wenn aber am bis-herigen System des Nebenamtes festgehalten wird, mussmit mehr oder weniger guten Kompromissen gelebt undumgegangen werden können. Ein solcher Kompromiss istauch diese Vorlage, deshalb löst sie auch nicht alle Pro-bleme. Es wurde zu Recht gesagt, dass nicht alle Kon-stellationen von dieser Regelung erfasst werden. Dennochsind sich Gerichtskonferenz und Geschäftsleitung derGerichte grossmehrheitlich einig, dass davon ausgegan-gen werden kann, dass die beantragte Gesetzesänderungzur Unabhängigkeit, genauer gesagt, zur Unparteilichkeit,der Gerichte beiträgt. Die Frage, was diese Vorlage bringt,kann mit dem Beispiel, welches in der Vorlage selber auf-geführt wird, beantwortet werden, dieses illustriert gut,worum es in der Sache geht. Der Kantonsrichter, der amMorgen als Anwalt vor einem erstinstanzlichen Gericht«vehement» die Interessen eines Klienten vertritt, undnachmittags als Mitglied des Kantonsgerichts Rechtspricht, das heisst, daran mitwirkt, die Rechtslage zu de-finieren, im Extremfall vielleicht sogar die Frage entschei-det, die er am Morgen als Anwalt aufgeworfen hat. Dazu

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015274

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gibt es zwei Sichtweisen, was ja auch im Plenum sehrdeutlich wurde: positiv formuliert kann gesagt werden,dass, gerade weil diese Person zwei Rollen hat, sie dieProbleme aus verschiedenen Blickwinkeln kennt, wasbeiden Funktionen zu Gute kommt. Die Fachkompetenzder anwaltlichen Tätigkeit wird auch in die richterlicheTätigkeit eingebracht, somit steigt die Qualität der Recht-sprechung. Dies ist offenbar auch die Auffassung derFDP-Fraktion. Negativ muss angemerkt werden, dass werin seiner anwaltlichen Tätigkeit - und hier spielt das Wort«vehement» vielleicht doch eine Rolle - einen Parteistand-punkt vertritt und sich damit identifiziert, nicht plötzlich alsRichter eine gleiche Frage neutral und mit Ruhe und Dis-tanz beurteilen kann. Dies dürfte zumindest sehr schwierigsein. Vor allem problematisch ist es, wenn eine Kantons-richterin als Anwältin regelmässig eine bestimmte Klien-tengruppe vertritt, zum Beispiel Arbeitnehmer, Vermieter,Versicherungen und so weiter. Hier ist es naheliegend undauch menschlich, dass die Richterin durch diesen Erfah-rungshintergrund beeinflusst wird und mehr Verständnisfür die Seite aufbringt, die sie besser kennt. Doch dasalles würde als Grund für eine Gesetzesänderung wohlnoch nicht ausreichen, es kommt ein weiterer Punkt dazu:selbst wenn die betreffende Person als Richter von diesenanwaltlichen Erfahrungen und Interessenlagen abstra-hieren kann, was die meisten Richterinnen und Richter imKanton auch können, - die Justiz im Kanton funktioniert jagut - so zweifeln dennoch Parteien, Umfeld und Öffentlich-keit an der Unparteilichkeit dieser Person; die Richterinoder der Richter hat einen «Stempel».

Für den Votanten ist dies der Hauptgrund für die vor-geschlagene Regelung. Damit werden nämlich Konstella-tionen verhindert, dass eine Person als Richter Fragenbeurteilen muss, zu denen sie als Anwalt schon Stellunggenommen hat. Dies wird verhindert, wenn der Richternicht mehr als Anwalt bei seiner Vorinstanz auftreten darf.Die neue Regelung beseitigt somit einige rechtsstaatlichungute Situationen. Der Preis ist, dass das Richteramt fürAnwälte etwas weniger attraktiv wird und damit die Aus-wahl guter Kandidatinnen allenfalls eingeschränkt wird. Inder Geschäftsleitung ist man sich nicht ganz einig darü-ber, wie stark diese Auswirkungen sein werden. Sicherlichwird es auch danach noch gute Richterinnen und Richtergeben, aber eine gewisse Einschränkung bei der Auswahlwird es dennoch geben, das kann nicht bestritten werden.Trotzdem sollte dieser Preis bezahlt werden, um die zuvorbeschriebenen Situationen zu beseitigen.

– Erste Lesung Gerichtsorganisationsgesetz

Keine Wortmeldungen.

://: Somit ist die erste Lesung des Gerichtsorganisations-gesetzes abgeschlossen.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 346

22 2015/239Berichte des Regierungsrates vom 16. Juni 2015 undder Justiz- und Sicherheitskommission vom 5. No-vember 2015: Änderung des Anmeldungs- und Re-gistergesetzes (1. Lesung)

Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP) sagt, er wollemit seiner Wortmeldung lediglich aufzeigen, dass in derJustiz- und Sicherheitskommission auch einfachere Dingebehandelt würden. Es geht hier lediglich um eine tech-nische Änderung, welche einen Fortschritt für dasAnmelde- und Registergesetz darstellt. Die einzige Abwei-chung zum ursprünglichen Vorschlag des Regierungs-rates ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Ein Inkrafttretenauf den 1. Januar 2016 wird aus technischen Gründennicht mehr möglich sein und die Festsetzung eines neuenTermins wird dem Regierungsrat überlassen, jedoch mitdem Ziel einer möglichst raschen Umsetzung. Das Regis-ter wurde bereits ein paar Jahre getestet, inzwischen wer-den die juristischen Personen durch das Bundesregister(UID Register) geführt und es muss nur noch das Stamm-blatt für die elektronische Datenmeldung gemacht werden.Dieses ermöglicht auch den Anschluss des ausgelagertenKantonsspitals, der Psychiatrie und des UKBB. Bei alldem handelt es sich um die genannten technischen Ver-besserungen und die Kommission stimmte mit 13:0 Stim-men für diese Veränderungen.

Keine weiteren Wortbegehren.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Erste Lesung Anmeldungs- und Registergesetz

Keine Wortmeldungen.

://: Somit ist die erste Lesung des Anmeldungs- und Re-gistergesetzes abgeschlossen.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 347

23 2015/304Berichte des Regierungsrates vom 25. August 2015und der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom11. November 2015: Genehmigung des Ersatzes derVereinbarung Fahrten von Behinderten und mobili-tätseingeschränkten Betagten der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt vom 13. Oktober 1998(Partnerschaftliches Geschäft)

Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) informiert,dass sich die Kommission hier zu einer neuen Verein-barung zwischen Stadt und Land zur Beitragsleistung anmobilitätseingeschränkte Personen äussere und beimnächsten Geschäft zum Verpflichtungskredit. Er erlaubtsich, das Wort zu ergreifen, weil noch ein Antrag folgt,welcher heute neu entstanden ist. Im Rahmen des Entla-stungspaketes 12/15 wurde eine Neuregelung dieses

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 275

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Staatsvertrages verlangt. Das Ziel der Neuverhandlungenwar ein Modell, welches beiden Kantonen mehr Flexibilitätbietet, ohne die vorhandenen Synergien zu verlieren. Dasneue Modell sieht vor, dass in beiden Kantonen, wie bisanhin, die subventionierten Fahrten für Menschen mitMobilitätseinschränkungen im Tarifverbund Nordwest-schweiz sichergestellt werden. Mit einer gemeinsamenGeschäftsstelle sollen zudem Synergien genutzt werden,beispielsweise werden Leistungsverträge für das gesamteGebiet abgeschlossen. So sollen auch die Kosten besserunter Kontrolle bleiben. Zusätzlich zum Fahrtenkontingentund zum Selbstbehalt werden neu auch Steuerungsmass-nahmen vorgesehen, wie zum Beispiel ein individuellesKostendach oder die Berücksichtigung von Einkommenund Vermögen. Die Kantone sind aber frei, den Einsatzdieser Steuerungselemente selber zu regeln. Basel-Stadtwird zum Beispiel weniger Steuerungsmodelle berück-sichtigen und das Einkommen und Vermögen nicht beach-ten, um die Anspruchsberechtigung für Fahrten zu prüfen.Die Kantone gewinnen also Flexibilität und Unabhängig-keit und können rascher reagieren.

Die Kommission hat die Vorlage an zwei Sitzungenberaten und empfiehlt, einzutreten. Sie befürwortet grund-sätzlich die Weiterführung der gemeinsamen Vereinba-rung. Trotzdem wurde sie von einzelnen Vertretern hinter-fragt. Weiterhin sind Fahrten von mobilitätseingeschränk-ten Personen im Kanton Baselland nicht im Gesetz überden öffentlichen Verkehr geregelt. Entsprechend nutzt derKanton zur Kostenregulierung die Möglichkeit, Restriktio-nen einzubauen und das System leicht verändert, als diesder Kanton Basel-Stadt tut, anzuwenden. Die Bildungs-,Kultur- und Sportkommission empfiehlt mit 11:0 Stimmengemäss dem Entwurf des Landratsbeschlusses zu ent-scheiden.

– Eintretensdebatte

Georges Thüring (SVP) erklärt einleitend, dass die Kan-tone Basel-Landschaft und Basel-Stadt seit 1998 subven-tionierte Fahrten für mobilitätseingeschränkte Menschenanböten, welche die öffentlichen Verkehrsmittel nicht selb-ständig benützen könnten. Subventioniert werden Fahr-ten, die von keinem anderen Kostenträger wie der IV oderaus Ergänzungsleistungen übernommen werden. DieVorlage des Regierungsrates ist umfassend und enthältalle wichtigen Informationen und Details. Während 13Jahren, nämlich von 1998 bis 2011, haben die Kantonemit einem einzigen Fahrdienst zusammen gearbeitet. Seitdem 1. Januar 2012 besteht jedoch ein Wettbewerbsmo-dell. Die Nutzer können unter mehreren Transportanbie-tern auswählen. Dadurch verschwinden auch Kapazitäts-engpässe, was vor 2012 ein Thema war. Die Neuregelungführte darum klar zu einer Verbesserung für die Nutzer.

Mit dieser Neuregelung per 2012 fand aber nicht nureine Erweiterung an Dienstleistern statt, sondern der Be-nutzerkreis wurde um mobilitätseingeschränkte Betagteerweitert Das führte praktisch zu einer Verdoppelung vonBerechtigten. Der Kostenrahmen von total 2,6 MillionenFranken blieb aber unverändert, so dass für die einzelnenBerechtigten zwangsläufig weniger Fahrten zur Verfügungstehen als früher. Die Nachfrage nach diesen Fahrten istgross und seit 2012 spürbar gestiegen. Pro Person undJahr können deshalb nur eine begrenzte Anzahl Fahrtenzur Verfügung gestellt werden. Aktuell sind dies pro Per-son total 120 Fahrten pro Jahr. Pro Aktivität, bei der eszwei Fahrten braucht (hin und zurück), ist demzufolge

theoretisch in einer Woche nur eine Aktivität für jede Per-son eingerechnet. Es ist wichtig, sich diese Fakten vorAugen zu halten, wenn das Geschäft nun behandelt wird.Die Mehrheit der SVP-Fraktion stimmt dem Geschäft zuund das sollte der Landrat auch.

Die Notwendigkeit eines solchen Angebots ist unbe-stritten und es hat sich in den letzten 17 Jahren weitge-hend bewährt. Es werden damit die Voraussetzungengeschaffen, dass auch mobilitätseingeschränkte Personeneinigermassen am gesellschaftlichen Leben teilnehmenkönnen. Mit der neuen Vereinbarung wird mehr Flexibilitätgeschaffen. Die Kantone können künftig die Höhe desSubventionsbeitrages, dessen Aufteilung und die Kostens-teuerung selber bestimmen. Das heisst, sie können be-darfsgerecht, und abgestützt auf die tatsächlichen Bedürf-nisse in ihrem Kantonsgebiet, handeln. Die neu möglicheKostensteuerung muss nachhaltig und sozialverträglichsein. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen vorallem jenen Menschen zugut kommen, die am stärkstenauf solche Vergünstigungen angewiesen sind. Grundsätz-lich muss aber das Ziel sein, dass genügend Mittel zurVerfügung stehen, damit auf solche Einschränkungenverzichtet werden kann. Denn hiermit werden zwei Klas-sen geschaffen und das ist schlecht. Schliesslich stehtauch das TNW-Abonnement allen Menschen uneinge-schränkt zur Verfügung, unabhängig von ihrem sozialenStatus und ihrer Einkommens- und Vermögenssituation.

Es macht Sinn, dass dies ein gemeinsames Geschäftbleibt, auch aus rein praktischen Gründen, denn es gibtsehr viele Fahrten, welche kantonsübergreifend erfolgen.Das heisst, es braucht in beiden Kantonen das gleicheund ein koordiniertes Grundangebot.

Aus all diesen Gründen sollte der Vorlage gemässKommissionsantrag zugestimmt werden.

Roman Brunner (SP) informiert, dass die SP-Fraktion derVereinbarung zähneknirschend zustimme. Gleichzeitigstellt die Fraktion den Antrag, den Landratsbeschluss zuergänzen, mit folgender Begründung:

Die Vereinbarung wird vor allem erneuert, damit derKanton Baselland mehr finanziellen Spielraum erhält, wasgrundsätzlich auch gut ist. Es ist ein partnerschaftlichesProjekt, deshalb kann an der Vereinbarung auch nichtsgeändert werden. Trotzdem sollen zwei Punkte angemerktwerden. Das Geschäft ist einerseits in der falschen Kom-mission oder in der falschen Direktion. Zwar ist das Amtfür Kind, Jugend und Behindertenangebot in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion eingegliedert, aber, wie bereitsim Titel der Vorlage ersichtlich ist, es geht nicht primär umbehinderte, sondern um mobilitätseingeschränkte Perso-nen, dies hat auch Vorredner Georges Thüring richtigbemerkt. Diese Menschen sind in ihrer Mobilität einge-schränkt, aber auf den Verkehr angewiesen. Deshalbgehört dieses Thema zum öffentlichen Verkehr und somitin die Bau- und Umweltdirektion. Der zweite Punkt betrifftdie auch bereits angesprochenen Steuerungsmassnah-men. Die SP-Fraktion wehrt sich dezidiert gegen eineVerknüpfung der Anspruchsberechtigung mit Einkommenund Vermögen. Es geht um die Mobilität eingeschränkterPersonen und es gibt weder bei der Mineralölsteuer, derStrassenverkehrssteuer noch bei den Preisen für denöffentlichen Verkehr eine Verknüpfung mit dem Einkom-men oder dem Vermögen. Die SP-Fraktion möchte des-halb den Landratsbeschluss um den folgenden Passuserweitern:

«3. Der Regierungsrat wird beauftragt, über die Integration in

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das Angebot des öffentlichen Verkehrs (Postulat 2014/098,überwiesen am 5. März 2015) zu berichten.»

Ein praktisch identisch lautender Vorstoss wurde 2007von Jürg Wiedemann bereits einmal eingereicht. Dassdies nach acht Jahren noch immer ein Thema ist undnoch nicht gelöst wurde, zeigt, dass tatsächlich Hand-lungsbedarf besteht. Deshalb soll nun der Druck auf dieRegierung erhöht werden.

Heinz Lerf (FDP) sagt, dass sich die FDP-Fraktion in derVernehmlassung dahingehend geäussert habe, dass sieeiner Weiterführung dieses partnerschaftlichen Geschäf-tes nicht zustimmen wolle. Vielmehr strebt die Fraktioneine eigene, kantonale Lösung an. Zudem werden auchMehrkosten entstehen, welche im nächsten Geschäftbesprochen werden, auch diese wurden von der Fraktionkritisiert. Was das partnerschaftliche Geschäft angeht,konnte sich die FDP-Fraktion letztlch von der Kommissionüberzeugen lassen. Sicherlich gibt es viele Synergien, eskann eine gemeinsame Disposition in den beiden Kanto-nen geben, die Akquisition geeigneter Transportunterneh-mer wird vereinfacht und anfallende Kosten in der Ge-schäftsstelle können geteilt werden. Grundsätzlich erach-tet die Fraktion die Forderungen aus den Vorlagen alsberechtigt und darum unterstützt sie die Anträge auf Er-satz der Vereinbarung einstimmig.

Elisabeth Augstburger (EVP) spricht anstelle der er-krankten Florence Brenzikofer und erklärt, dass der sub-ventionierte Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Per-sonen den Menschen eine individuelle Bewegungsfreiheitermögliche. Es macht absolut Sinn, dass Synergien einergemeinsamen Geschäftsstelle genutzt werden, so wieauch die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadtsinnvoll ist. Die Grüne/EVP-Fraktion bedauert jedoch dasgesetzte Kostendach, den maximalen Jahresbeitrag proPerson, unabhängig von ihrem Engagement. Denn es gibtviele Menschen, welche sich im politischen oder sozialenBereich engagieren, das wurde von der Fraktion bereits inder Vernehmlassung festgehalten. Die Grüne/EVP-Frakti-on unterstützt den jedoch Antrag der Kommission undvoraussichtlich auch den der SP-Fraktion.

Sabrina Corvini-Mohn (CVP) gibt bekannt, dass auch dieCVP/BDP-Fraktion das Ergebnis der Neuverhandlungenbegrüsse, nämlich ein neues Modell, welches einerseitsdie bestehenden Synergien weiterhin nutze, andererseitsaber für beide Kantone mehr Flexibilität biete. Natürlichfindet es auch die CVP/BDP-Fraktion nicht schön, dassneu die Einkommens- und Vermögenssituation berück-sichtigt werden kann, doch vielleicht muss hier der Reali-tät ins Auge geschaut werden. Einer Realität, einerseitsder demografischen Entwicklung, welche zeigt, dass im-mer mehr Menschen von solchen Angeboten Gebrauchmachen müssen, andererseits auch der Realität der Kan-tonsfinanzen. In diesem Zusammenhang muss auchnochmals betont werden, dass der hier geleistete Dienstein durchaus wichtiger ist, denn wenn diese Menschennicht mehr mobil sein können, ist die Alternative einfach,dass sie im Altersheim sein müssen, was unter dem Strichnoch teuerer ist und für die betroffenen Menschen eineEinbusse der Lebensqualität bedeutet.

Der Antrag der SP-Frakt ion ist für dieCVP/BDP-Fraktion unverständlich, denn das Postulatwurde bereits überwiesen, was heisst, es wird bereitsgeprüft und berichtet, insofern die Unklarheit, weshalb der

Antrag nun noch mit diesem Geschäft verknüpft werdenmuss. Dennoch wehrt sich die Fraktion nicht dagegen.Auch sei vorweggenommen, dass die CVP/BDP-Fraktionauch dem Verpflichtungskredit einstimmig zustimmenwird, genauso wie der Vereinbarung, welche diesem Ge-schäft zugrunde liegt.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) kündigt voraban, dass auch die glp/GU-Fraktion den beiden Geschäfteneinstimmig zustimmen werde. Zu den positiven Punktenmuss keine Stellung mehr bezogen werden, da wurdebereits vieles gesagt. Der Votant möchte insbesondereauf einen Punkt näher eingehen, welcher am Morgen inder Fraktion diskutiert wurde. In den letzten zwanzig Jah-ren hat der Kanton Baselland vieles umgebaut, seien esHaltestellen, Trams (Nierderflur), es wurde einiges getan,um Menschen mit Behinderungen zu fördern. Gleichwohlsteigen die Kosten stetig an. Klar ist, dass die Demografieeine große Rolle dabei spielt und klar ist auch, dass vorallem der Weg von der Wohnung zur Tram- oder Bus-station das grosse Problem darstellt, weshalb die Men-schen das öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen kön-nen. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist deshalbsicherlich nur eines der probaten Mittel, um die Mobilitätder einzelnen Personen zu verbessern, damit diese län-ger, eventuell mit einer Begleitung, die öffentlichen Ver-kehrsmittel benutzen können. Die Fraktion stimmt denAnträgen der SP-Fraktion zu, weil diese sinnvoll sind, esist richtig, dass das eine Postulat überwiesen wurde, den-noch macht es nichts, den Druck auf die Regierung zuerhöhen, um das Tempo in dieser Angelegenheit eventuelletwas zu steigern.

Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) sagt, dasser verdeutlichen wolle, dass es auf dieses partnerschaftli-che Geschäft keinen Einfluss habe, wenn ein zusätzlicherPunkt in den Landratsbeschluss aufgenommen würde.Punkt eins dieses Beschlusses ist für das partnerschaftli-che Geschäft wichtig, nämlich, dass die Vereinbarunggenehmigt wird.

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) betont, siewolle sich zunächst für die grundsätzlich gute Aufnahmeder Vereinbarung bedanken. Wie verschiedentlich gehört,arbeiten die beiden Kantone mit der Geschäftsstelle sehrgut zusammen, das hat sich bewährt und funktioniert gut.Mit der vorliegenden Vereinbarung kann aber auch Flexi-bilität gewonnen werden, damit jeder Kanton für sich fest-legen kann, wie er künftig dieses Angebot steuern will.Der Antrag der SP-Fraktion hingegen (Paragraph 4) sollteabgelehnt werden. Wie bereits gehört, steigt die Zahl derNutzer des Angebots stetig. Die Regierung wird im Ver-pflichtungskredit mehr Mittel beantragen, damit das Ange-bot an Fahrten knapp aufrecht erhalten werden kann. Daskann jedoch nur dann gelingen, wenn zusätzliche Steue-rungselemente zur Verfügung stehen, welche angewandtwerden können, nämlich die über die Einkommens- undVermögenssituation. In der Vereinbarung steht, dass derKanton Baselland als Vertragspartei die Möglichkeit hat,über die Verordnung solche Steuerungselemente einzu-bringen. Es ist Sache des Regierungsrates, zu definieren,wo diese angesetzt werden sollen und welche effektivenSteuerungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden. Inder Kommission wurden die verschiedenen Möglichkeitenoffen gelegt. Der Regierung schwebt ein Modell wie dasdes Kantons Zürich vor, das heisst in etwa derselben Hö-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 277

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he. Auch der Kanton Bern macht bereits heute Einschrän-kungen, das ist notwendig, denn sonst kommen viel zuwenige Personen in den Genuss dieser Fahrten.

Der Zweck der Vereinbarung kann anders auch garnicht mehr aufrechterhalten werden. Es gibt immer mehrältere Personen und immer mehr solche, die zuhausewohnen bleiben und dieses Angebot in Anspruch nehmenwollen. Das möchte die Regierung unterstützen. Es gibtjedoch generell immer mehr Angebote im ambulantenBereich, deren Fahrten nicht von anderen Kostenträgernübernommen werden. Das bedeutet grundsätzlich eineMengenausweitung von Benützern, welche nur bewältigtwerden kann, wenn entsprechend gesteuert wird. Darumsollte der neue Antrag der SP-Fraktion gemäss Punkt 4abgelehnt werden. Punkt 3 kann zugestimmt werden,darüber zu berichten ist für die Regierung kein Problem,wenn dies gewünscht wird.

Pia Fankhauser (SP) wendet sich an RegierungsrätinMonica Gschwind und klärt sie darüber auf, dass Punkt 4bereits in der Vereinbarung enthalten sei. Dies ist lediglichder Passus, der besagt, dass der Staatsvertrag der Volks-abstimmung untersteht, das ist nichts Neues. Gesprochenwird einzig von der Vereinbarung. Diese ist derSP-Fraktion dermassen wichtig, auch im Sinne der Syn-ergien, denn diese ist in Basel-Stadt im Gesetz über denöffentlichen Verkehr eingegliedert und in Baselland ebennicht. Vernünftigerweise sollte dies aber auch im Landkan-ton so sein. Es hätte davon ausgegangen werden können,dass das Postulat, welches am 5. März überwiesen wur-de, in die aktuelle Kommissionsdebatte einbezogen wür-de. Dies wurde aber aus unbekannten Gründen nicht ge-macht und deshalb gehört es jetztüberwiesen, damit indrei Jahren ein Fortschritt gegenüber den letzten zwölfJahren erkennbar ist. Die Votantin dankt für die positiveAufnahme des Antrags, was ein ganz wesentlicher Punktfür die Integration von Menschen mit Behinderung ist,dass der öffentliche Verkehr auch für sie nutzbar ist unddass nicht jedesmal die Debatte geführt werden muss, wieoft pro Woche diese Menschen irgendwohin fahren dür-fen.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und Ingress

Ziffer 1 keine Wortmeldung

Ziffer 2 keine Wortmeldung

Ziffer 3

://: Der Antrag der SP-Fraktion auf Einfügung einer neu-en Ziffer 3 wird mit 45:31 Stimmen bei 2 Enthaltungenabgelehnt. [Namenliste einsehbar im Internet 11.37]

– Schlussabstimmung

://: Mit 72:6 Stimmen hat der Landrat dem Landratsbe-schluss betreffend den Ersatz der Vereinbarung Fahr-ten von Behinderten und mobilitätseingeschränktenBetagten der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt vom 13. Oktober 1998 zugestimmt.

[Namenliste einsehbar im Internet 11.38]

Landratsbeschlussbetreffend den Ersatz der Vereinbarung Fahrten vonBehinderten und mobilitätseingeschränkten Betagtender Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt vom13. Oktober 1998

vom 19. November 2015

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Die Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahr-ten von mobilitätseingeschränkten Personen wird ge-nehmigt.

2. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einesgleichlautenden Beschlusses des Kantons Ba-sel-Stadt.

3. Die Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahr-ten von mobilitätseingeschränkten Personen unter-steht der Volksabstimmung gemäss §§ 30 und 31 derKantonsverfassung vom 17. Mai 1984.

Beilage 42: Text der Vereinbarung

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015278

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24 2015/305Berichte des Regierungsrates vom 25. August 2015und der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom11. November 2015: Verpflichtungskredit für den Bei-trag an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Per-sonen für die Jahre 2016-2018

Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) informiert,dass nun eine neue Finanzierung notwendig werde, nach-dem die Vereinbarung im vorherigen Geschäft genehmigtwurde. Der Maximalbetrag ist nicht mehr in der Verein-barung enthalten, sondern wird vom Landrat festgelegt.Der Regierungsrat beantragt einen Verpflichtungskredit inder Höhe von 4.845 Millionen Franken zur Subventionie-rung dieser Fahrten für die Jahre 2016-2018. Dies ent-spricht einer Erhöhung von 442'000 Franken pro Jahr,welche mit der demografischen Entwicklung im Kantonbegründet werden kann. Das ist einerseits erfreulich, ziehtandererseits aber auch Kosten nach sich und löst mehrFahrten aus. Es gibt diverse Steuerungselemente, die inder Vorlage enthalten sind und welche bereits erwähntwurden, es wird also mit den Bewilligungen von Fahrtenrestriktiv umgegangen, es sind keine Freizeitfahrten. Aufverschiedene Arten versucht man, die Kosten nicht an-steigen zu lassen, aber gerade wegen der demogra-fischen Entwicklung steigen sie trotzdem. In der Kommis-sion ging ein Antrag ein, dieser ist im Bericht erwähnt,welcher eine Reduktion dieses Betrages verlangt. DieKommission lehnte den Antrag jedoch ab und stimmteschlussendlich mit 8:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen demVorschlag der Regierung zu.

– Eintretensdebatte

Georges Thüring (SVP) sagt, dass, wie vom Landrats-präsidenten gehört, es für den vorherigen Beschluss nunauch einen Kredit brauche. Es macht Sinn, diesen jeweilsfür eine dreijährige Periode zu sprechen, so wie vorge-schlagen. Weniger Mittel als bisher können nicht zur Ver-fügung gestellt werden. Das würde zu noch mehr Ein-schränkungen und somit zu tieferen Kontingenten führen.Wie bereits festgestellt, reicht das Kontingent gemässheutiger Praxis für eine Fahrt (hin und zurück) pro Wocheund Person, bei einem Kontingent von 120 Fahrten proNutzer. Es gibt wohl niemanden im Rat, der das Gefühlhat, das sei sehr viel. Aufgrund der öffentlichen Finanzenist es leider notwendig, dass künftig und vorläufig bei derPrüfung der Anspruchsberechtigung die Einkommens-und Vermögenssituation berücksichtigt werden muss. Dasist unschön und widerspricht anderen Angeboten, erwähntsei in diesem Zusammenhang noch einmal dasTNW-Abonnement. Dass aber, trotz dieser Steuerung,mehr Mittel gesprochen werden müssen, ist eine logischeKonsequenz der Ausweitung des Kreises der Berechtig-ten, der steigenden Nachfrage nach dem Angebot und derallgemeinen demografischen Entwicklung. Die Gesell-schaft wird immer älter und somit nimmt auch Zahl anmobilitätseingeschränkten Menschen zu. Vermehrt wer-den ambulante Angebote in Anspruch genommen, welcheaber auch etwas mehr kosten. Und auch mobilitätseinge-schränkte Menschen wollen solange wie möglich in deneigenen vier Wänden leben. Doch allein zum Besuch vonmedizinischen und therapeutischen Angeboten sind sieauf ein gewisses Mass an Mobilität angewiesen. Dieser

Entwicklung kann sich niemand verschliessenDie SVP-Fraktion ist deshalb ganz klar der Meinung,

dass es sich beim vorliegend beantragten Betrag um dasMinimum handeln muss, damit die bisherigen, grundle-genden Angebotsstandards beibehalten werden können.Mit dem Dreijahres-Kredit ist auch Flexibilität hinsichtlichder Unterschreitung oder Überschreitung der Jahresmittelinnerhalb der Periode gewährleistet.

Gemäss der Meinung einer Mehrheit derSVP-Fraktion soll den Ziffern 1, 3, 4 und 5 zugestimmt,sowie Ziffer 2 gestrichen werden.

Denn wie bereits in der Kommission eingebracht ,istdie Fraktion klar der Meinung, dass die 32'000 Frankeneingespart werden können und dass es für die Prüfungder bereits bestehenden Anspruchsberechtigungen keinezusätzlichen Mittel für das Jahr 2016 braucht. Die Aufgabemuss im Rahmen des normalen Budgets erfolgen, respek-tive verwaltungsintern anderweitig ausgeglichen werden.

Marianne Hollinger (FDP) betont, dass für dieFDP-Fraktion ganz wichtig sei, dass die behinderten Men-schen selbständig leben könnten. Dazu gehört zumindestauch ein gewisses Mass an Mobilität. Darum sind dieTransportdienste unbestritten und sehr wichtig, nicht nur,weil es das Gesetz vorschreibt, sondern auch, weil es einAkt der Solidarität ist.

Bezüglich finanzieller Mittel ist klar, dass es diesebraucht. Die Frage muss aber gestellt werden, wie starkdiese ansteigen dürfen. Wie gehört, ist der Anstieg vomJahr 2015 zum Jahr 2016 ganze 30 Prozent. Begründetwird dieser einzig mit der demografischen Entwicklung.Würde er begründet werden müssen mit einem Anstieg anbehinderten Personen, könnte man dies noch verstehen,obwohl sicherlich alle froh sind, das dies nicht der wahreGrund ist. Es wäre aber interessant, eine Statistik zu se-hen, welche einen 30-prozentigen demografischen An-stieg vom Jahr 2015 zum Jahr 2016 aufzeigen kann. Dasist gar nicht möglich. Sicherlich sind ältere Menschen dergrössere Teil derer, die diesen Dienst in Anspruch neh-men und sie sind mit hohem Alter auch eingeschränkter inder Bewegungsfreiheit. Aber sie sind nicht zwangläufigbedürftig. Diese beiden Faktoren, also dass es keinendemografischen Anstieg um 30 Prozent gibt und dass(zum Glück) nicht jeder alte Mensch bedürftig ist, recht-fertigt diese Steigerung nicht. Deshalb hat dieFDP-Fraktion in der Kommission den Antrag gestellt, dieSteigerung auf 20 Prozent zu reduzieren. Dieser Antraghatte jedoch keine Chance und deshalb stellt ihn die Frak-tion im Rat nicht erneut. Dennoch wird sie die Entwicklunggenau beobachten und für den nächsten Leistungsauftragsicherlich davon ausgehen, dass die Steigerung nur nochgering ausfallen wird.

In dem Sinn enthält sich die FDP-Fraktion den Finan-zen mehrheitlich und beauftragt die Departementsvorste-herin, dafür zu sorgen, nur die Leistungen in Anspruch zunehmen, welche wirklich nötig sind und somit den Kreditauch nicht auszuschöpfen.

Roman Brunner (SP) sagt, dass auch die SP-Fraktiondem Verpflichtungskredit zustimmen werde. Wie gehört,ist die Anspruchsgruppe gewachsen und die Anzahl Fahr-ten hat zugenommen und deshalb kostet es auch mehr.Auf die Frage von Marianne Hollinger, weshalb die Kostenvon 2015 bis 2016 in dem Umfang zugenommen haben,antwortet der Votant, dass es in den letzten Jahren bereitseine Zunahme gab, dies jedoch abgefangen werden konn-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 279

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te, indem Steuerungsmechanismen verschärft wurden,zum Beispiel der Selbstbehalt stets erhöht wurde. Einesolche Entwicklung war aber in den letzten Jahren immerersichtlich. Bezüglich des Antrags der SVP-Fraktion, die32'000 Franken zu streichen, welcher ebenfalls in dieseRichtung geht, ist zu sagen, dass zunächst geschaut wer-den muss, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist. WieMarianne Hollinger richtig gesagt hat, sind nicht alle, dieim AHV-Alter sind, automatisch bezugsberechtigt. Damitdies überprüft werden kann, braucht es aber eben diesesGeld, um die Anspruchsberechtigung abzuklären. DieSP-Fraktion wird auch hier den Antrag auf leichte Abände-rung des Landratsbeschlusses stellen, dass nämlich dieIntegration in den öffentlichen Verkehr gewährleistet wird.Dies aus dem Grund, dass das Postulat von Pia Fank-hauser problemlos hätte in dieser Vorlage verarbeitetwerden können. Es ist seit 2007 bekannt und nun mussder Druck auf die Regierung erhöht werden.

Elisabeth Augstburger (EVP) sagt, sie schliesse sichden Worten des Kommissionspräsidenten an. DieGrüne/EVP-Fraktion unterstützt selbstverständlich auchden Betrag, welchen die Kommission beschlossen hat. Indiesem Zusammenhang wird auch das Fahrtenkontingentbegrüsst, welches die Randregionen nicht zwingend be-nachteiligt.

Sabrina Corvini-Mohn (CVP) wiederholt, dass dieCVP/BDP-Fraktion dem Verpflichtungskredit zustimme.Der Antrag der SVP-Fraktion, auf Anhieb 32'000 Frankeneinsparen zu können, scheint auf den ersten Blick zwarsympathisch, ist wohl aber am falschen Ort gespart, wenndafür die Anspruchsgruppen nicht überprüft werden. Andieser Stelle können dann Fehler entstehen, welche lang-fristig wiederum Kosten generieren. Es sollte eine saubereAuslegeordnung gemacht werden und deshalb kann Ziffer2 nicht gestrichen werden. Auch wurde dieser Punkt in derKommission nicht diskutiert und es wäre daher ein«Schnellschuss», wenn dies nun trotzdem beschlossenwürde. Bezüglich des Antrags der SP-Fraktion findet sichin der CVP/BDP-Fraktion keine Mehrheit. Das Postulat istbereits überwiesen, es wird geprüft und berichtet abereine Integration in den öffentlichen Verkehr als solche istzur Zeit kein Thema.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) gibt bekannt,dass sie glp/GU-Fraktion dem Verpflichtungskredit zu-stimme. Auf das Votum von Marianne Hollinger repliziertund bezugnehmend auf die Aussagen von Regierungs-rätin Monica Gschwind, dass die finanziellen Mittel knappsind und dass geschaut werden muss, dass sehr vieleMenschen diesen Dienst beanspruchen können und des-halb auch Alternativen gesucht werden, um die Kosten zuüberwälzen, sieht der Votant klar, dass momentan derBetrag sicher nicht reduziert werden kann. Er ist darumauch froh, dass die FDP-Fraktion keinen entsprechendenAntrag eingebracht hat.

Wie auch Sabrina Corvini-Mohn sehr treffend sagte,zusammen mit anderen, bereits vorhandenen Angeboten,wie zum Beispiel der Spitex, können immer mehr älterePersonen länger zu Hause wohnen bleiben und müssennicht ins Alters- oder Pflegeheim umziehen. Hier zu spa-ren würde langfristig sicherlich zu enormen Mehrausga-ben führen. Das kann nicht der Weg sein.

Georges Thüring (SVP) antwortet, dies sei keinesfalls

eine «Hauruckübung», genauso wenig, wie irgendwo et-was weggenommen werde. Die SVP-Fraktion ist auch derMeinung, dass richtig abgeklärt werden muss. Dies wirdjedoch bereits jetzt gemacht und darum könnte hier etwaszum Sparen beigetragen werden, in der Überzeugung, inder betreffenden Abteilung ist noch genügend Kapazitätvorhanden, als dass diese Abklärungen auch künftig sorg-fältig gemacht werden könnten, mit oder ohne die 32'000Franken.

Pia Fankhauser (SP) sagt, sie finde die Diskussion imRat schwierig. Nach einer vierjährigen Amtszeit als Prä-sidentin von procap war die Referentin in den vergange-nen Jahren an diversen runden Tischen zum Thema undwas hier an anscheinend bestehenden Ansprüchen ge-äussert wird , ist bedenklich, denn es gibt ein BehindertenGleichstellungsgesetz und die Integration von Menschenmit Behinderung ist im Sinne aller. Es wird aber einzignoch über Mengenausweitung und daraus verursachtenKosten gesprochen. Doch jedes Tram, welches benutztwird, verursacht Kosten und es stellt sich die Frage, obman sich jeden Morgen darüber Gedanken machen mussund ob dies nun auch im Rat thematisiert werden sollte.Der Verlauf der Diskussion ist höchst bedenklich. Es gehtnicht um den Betrag und gut, dass die FDP-Fraktion da-rauf verzichtet, diesen kürzen zu wollen. Es muss einfachdamit aufgehört werden, den Menschen vorschreiben zuwollen, wann sie was machen dürften. Denn das Problemist nicht ersichtlich. Viele Fahrten zum Arzt und so weitersind gar nicht durch diese Vorlagen betroffen, denn thera-peutische Fahrten wären Sache der Krankenkassen. Aberanstatt die Menschen in ihren Ansprüchen zu unterstüt-zen, werden sie zusätzlich mit einer Eingrenzung der An-zahl von Fahrten eingeschränkt. Jetzt muss zunächst einArztzeugnis beigebracht, die Einkommens- und Vermö-gensverhältnisse müssen offengelegt werden und erstdann wird entschieden, ob man fahren darf oder nicht,denn eventuell war die betreffende Person schon zweimalin derselben Woche irgendwo auf Besuch, sodass dasKontingent dann überschritten wurde. Dass dies hier imRat als völlig normal empfunden wird, irritiert.

Dass gerade die CVP/BDP-Fraktion, welche sich Fa-milienpartei nennt, hier Vorbehalte hat, ist sehr unver-ständlich. In einer Familie gibt es auch Menschen, welchenicht mobil sind. Wie da gesagt werden kann, das gehörenicht in den öffentlichen Verkehr, ist nicht nachvollziehbar.Es ist fragwürdig, wie eine solche Partei sich dagegenwehren kann, dass einzig festgehalten wird, dass in dreiJahren darüber berichtet wird, wie dieses Thema in denöffentlichen Verkehr integriert wurde. Im Namen vielerMenschen mit einer Behinderung gesprochen geht eseben nicht bloss darum, ob ein Tram Niederflur hat odereine Stufe mehr, sondern es gibt viele Arten von Behin-derungen, welche es verunmöglichen, überhaupt in einTram oder einen Bus zu steigen. Und abgesehen davonist das Leimental zum Beispiel relativ hügelig, sodass dieSchwierigkeit darin besteht, zunächst zu einer Haltestellehinauf oder herunter zu kommen, egal wie behindertenge-recht die Trams ausgebaut sind. Der Fakt, dass die Bevöl-kerung zunimmt, ist gegeben und somit ist es auch ganznormal, dass die Kosten entsprechend steigen.

Sabrina Corvini-Mohn (CVP) sagt, dass sie die Diskussi-on vor dem Mittag nicht unnötig verlängern wolle. Den-noch sollte präzisiert werden, dass sich die Fraktion nichtgrundsätzlich dagegen wehrt, den Antrag jetzt noch mit-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015280

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einzubinden. Es wurde lediglich gesagt, dass dies nichtsbringt, weil das Postulat bereits überwiesen wurde. Es warauch die CVP/BDP-Fraktion, welche sich von Beginn wegsowohl für die Vereinbarung, als auch für den Verpflich-tungskredit ausgesprochen hat, denn sie ist sich der Pro-blematik sehr wohl bewusst. Ein Grund, weshalb dieserKredit nun erhöht werden musste, liegt eben auch geradein der Familie, denn es gibt viele Familien, welche ehren-amtlich einen grossen Dienst leisten, ohne je einen Fran-ken dafür zu sehen. Und weil die Familienstrukturen nichtmehr dieselben sind wie vor einigen Jahren, ist dies einGrund dafür, dass solche Angebote mehr und mehr benö-tigt werden. Es kann also nicht auf der CVP/BDP-Fraktionsitzen gelassen werden, sich hier nicht entsprechend ein-zusetzen.

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) sagt, dass ihrVotum zum vorherigen Geschäft nun auch zu diesemVerpflichtungskredit gelte. Es ist aber nicht bloss die de-mografische Entwicklung, die so sprunghaft ansteigt, son-dern auch die völlig andere Vereinbarung: es wird unterden Kantonen nicht mehr quersubventioniert, sondernjeder Kanton wird von nun an für sich schauen und auchallein abrechnen. Im Kanton Baselland finden grundsätz-lich längere Fahrten statt als in Basel-Stadt, was dazuführt, dass durchschnittlich pro Person höhere Subventio-nen gesprochen werden. Betreffend Streichung von Punktzwei, gemäss Antrag der SVP-Fraktion, ist zu sagen, dassmittels der neuen Steuerungselemente, welche eingeführtwerden, die Einkommens- und Vermögenssituation derbisher zirka 1'200 bereits bezugsberechtigten Personenüberprüft werden müssen. Dafür wurden die 32'000 Fran-ken beantragt. Alle neuen Überprüfungen werden selbst-verständlich im bestehenden Prozess integriert.

://: Eintreten ist unbestritten

– Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und Ingress keine Wortmeldung

Ziffer 1 keine Wortmeldung

Ziffer 2

://: Mit 42:38 Stimmen bei einer Enthaltung wird der An-trag Georges Thürings auf Streichung von Ziffer 2abgelehnt. [Namenliste einsehbar im Internet 12.00]

Ziffer 3 keine Wortmeldung

Ziffer 4

://: Mit 49:29 Stimmen bei 5 Enthaltungen wird der An-trag Roman Brunners auf Abänderung von Ziffer 4abgelehnt. [Namenliste einsehbar im Internet 12.01]

Ziffer 5 keine Wortmeldung

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Beschlussfassung

://: Mit 64:7 Stimmen bei 12 Enthaltungen wird dem Ver-pflichtungskredit für den Beitrag an Fahrten von mobi-litätseingeschränkten Personen für die Jahre 2016-2018 zugestimmt. [Namenliste einsehbar im Internet 12.02]

Landratsbeschlusszum Verpflichtungskredit für den Beitrag an Fahrtenvon mobilitätseingeschränkten Perso- nen für dieJahre 2016-2018

vom 19. November 2015

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Subventionierung von Fahrten von mobilitäts-eingeschränkten Personen mit Wohnsitz im KantonBasel-Landschaft wird auf der Grundlage der Verein-barung über die Beitragsleistung an Fahrten von mo-bilitätseingeschränkten Personen vom 19. November2015 für die Jahre 2016 bis 2018 ein Verpflichtungs-kredit in der Höhe von insgesamt CHF 4'845'000 be-willigt. Die Jahrestranchen in der Höhe von jeweilsCHF 1'615'000 sind für die Jahre 2016, 2017 und2018 im Budget und Finanzplan auszuweisen.

2. Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung der ange-meldeten Kundinnen und Kunden der KBB wird fürdas Budget 2016 ein einmaliger Beitrag von CHF32'000 bewilligt.

3. Die Beschlüsse 1 und 2 stehen unter dem Vorbehalteiner Genehmigung des Ersatzes der VereinbarungFahrten von Behinderten und mobilitätseingeschränk-ten Betagten der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt durch die oben genannte, neue Vereinba-rung (partnerschaftliches Geschäft).

4. Der Regierungsrat wird beauftragt, über die Wirksam-keit hinsichtlich Steuerung und Inanspruchnahme desAngebotes bis 2 Jahre nach Ablauf des Ver-pflichtungskredites zu berichten.

5. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss §31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung derfakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 281

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Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 349

2015/408Postulat von Hans-Jürgen Ringgenberg vom 19. Novem-ber 2015: Höhere Gewinnablieferung der BlL-Kantonal-bank an die Staatskasse

Keine Wortbegehren.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 350

Mitteilungen

– Rückzug der Motion 2015/267

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, das Trak-tandum 156 sei inzwischen noch zurückgezogen worden.

– Weiterer Sitzungsablauf

Die Nachmitagssitzung beginnt um 13.30 Uhr mit demTraktandum 131, da Regierungsrat Isaac Reber dafürextra noch einmal in die Sitzung kommt.

Mit den Wünschen für einen guten Appetit schliesstder Landratspräsident die Morgensitzung um 12:05 Uhr.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 351

30Fragestunde vom 19. November 2015

://: Es sind keine Fragen eingegangen; somit entfällt dasTraktandum.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 352

131 2015/360Parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion vom 24.September 2015: Wahl der Staatsanwaltschaftleitungdurch den Landrat

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) begrüsst zur Nach-mittagssitzung.

Er informiert, dass eine Parlamentarische Initiativegemäss § 36 des Landratsgesetzes zur Vorberatung aneine Kommission überwiesen werde, wenn sie von derMehrheit der anwesenden Ratsmitglieder vorläufig unter-stützt werde. Im vorliegenden Fall wäre das die Justiz-und Sicherheitskommission. Der Landrat entscheidet überdie Überweisung laut § 53 der Geschäftsordnung im An-schluss an die Stellungnahme des Regierungsrates. Imvorliegenden Fall lehnt der Regierungsrat die Parlamenta-rische Initiative ab.

Es geht heute also um die Frage, ob die Initiativevorläufig unterstützt und somit an die Justiz- und Sicher-heitskommission überwiesen werden soll, damit dieseeine Vorlage ausarbeitet.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 43.

Oskar Kämpfer (SVP) spricht im Namen der Initiantenund sagt, die Ablehnung der Regierung sei nicht erstaun-lich gewesen, sie hätte damit ja einen gewissenKompetenz- oder Handlungsspielraum abgeben müssen.Die Argumentation ist keine juristische. Die Landräte wur-den dazu gewählt, Verantwortung zu übernehmen. Wennnun jemand in irgend ein Amt gewählt werden soll, mussder Landrat auch die Kompetenz haben, in Form einerAuswahl darüber zu entscheiden, wer gewählt wird. Dasist bezüglich Wahlen der führenden Staatsanwälte über-haupt nicht der Fall. Der Landrat kann lediglich einemVorschlag der Regierung zustimmen. Doch dieSVP-Fraktion ist der Meinung, hinter solchen Wahlenmüsse zumindest ein qualifiziertes Mehr stehen, dass alsozumindest mehr als die Hälfte der anwesenden Landräteauch überzeugt sein sollte, eine Wahl unterstützen zuwollen. Wie es jetzt aufgegleist ist, reicht eine einzigeStimme aus dem Landrat aus, damit eine Wahl erfolgt unddas kann nicht sein

Die Argumentation der Regierung ist sehr spannend,indem sie sagt, dass die Wahl durch den Landrat diesemPosten eine hohe Legitimität verleiht. Das ist zweifellosder Fall. Nur sollte diese Legitimität mit einer gewissenKompetenz verbunden sein. Im Extremfall, falls diesesGeschäft überhaupt überwiesen wird, könnte sich dieJustiz- und Sicherheitskommission auch überlegen, dieganze Wahl bei der Regierung zu lassen, denn sie mo-niert, der Staatsanwalt unterstehe vollständig dem Regie-rungsrat. Das stimmt so, doch das stimmt für viele andereGeschäfte auch, wie zum Beispiel die Wahl des Ombuds-mannes. Dieser wird aber mittels qualifiziertem Mehrdurch den Landrat gewählt und es ist nicht einzusehen,weshalb dies bei den führenden Staatsanwälten nichtauch der Fall sein sollte.

Diego Stoll (SP) informiert, dass die SP-Fraktion denVorstoss ablehne. Die Fraktion ist der Meinung, dass inder Initiative ein Irrtum vorliegt. Sie geht davon aus, dassder Regierung das richtig beurteilt hat, unterstrichen mitder Aussage

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015282

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«Der Regierungsrat führt gegenüber der Staatsanwaltschaft inadministrativer, finanzieller und persönlicher Hinsicht die Auf-sicht aus. Er ist somit für den ordentlichen Geschäftsbetrieb derStaatsanwaltschaft verantwortlich».

Das heisst, die Verantwortung liegt eben nicht beim Land-rat, sondern beim Regierungsrat. Überdies sollte auch dieUnabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nicht gefährdetwerden, indem das Ganze verpolitisiert würde. Deshalbmuss am Zustand, wie er heute ist, festgehalten werden.

Marc Schinzel (FDP) gibt bekannt, dass auch dieFDP-Fraktion den Vorschlag nicht unterstützen werde. DieArgumentation der SVP-Fraktion kann zwar nachvollzo-gen werden, dennoch ist der Vorschlag nicht konsequentdurchdacht. Er würde nur dann Sinn machen, wenn dieStaatsanwaltschaft ganz von der Exekutive gelöst würde,was auf Bundesebene nach der Af fä re B lo -cher/Roschacher gemacht wurde. Heute ist die Bundes-versammlung das Wahlgremium und die Aufsicht wirddurch ein spezielles Gremium wahrgenommen, welchesvon der Exekutive losgelöst ist und in dem sogar die Fi-nanzen nicht von der Exekutive vorgegeben, sondernebenfalls direkt von der Bundesverssammlung beschlos-sen werden. Wenn das aber nicht gewollt wird und wiehier auch nicht zur Diskussion steht, macht es keinenSinn, von der heutigen Regelung abzuweichen. Ausser-dem kann der Landrat den Vorschlag des Regierungs-rates zurückweisen und dieser muss dann einen neuenVorschlag ausarbeiten. In diesem Sinn hat der Landrateine Wahl. Auch möchte die FDP-Fraktion keine Verpoliti-sierung dieser Wahl. Verwiesen sei auf den Bankrat, wogenau auch eine solche Entpolitisierung angestrebt wur-de, indem nicht mehr der einzelne Kandidat gewählt wird,sondern das gesamte Gremium, dessen Professionalitätals gesamtes im Vordergrund steht. Ebenfalls gilt dies, inetwas abgewandelter Form, für die Staatsanwaltschaft.Der Vorschlag mit dem qualifizierten Mehr für die Wahlüberzeugt ebenso wenig, denn dieses Quorum bestehtauch für Richterwahlen nicht und somit müsste dies dortangepasst werden. Generell lehnt die FDP-Fraktion sol-che Quoren ab.

Klaus Kirchmayr (Grüne) git bekannt, dass auch dieGrüne/EVP-Fraktion diesem Vorschlag nichts abgewinnenkönne. Insbesondere sieht sie die Gefahr der Politisierungdieser Wahlen und auch die eines gewissen Abschrec-kungseffektes, wenn allenfalls qualifizierte Kandidaten inaller Öffentlichkeit disqualifiziert würden. Das kann kaumzielführend sein. Die gesetzlichen Vorgaben wurde be-wusst mit Blick auf eine Entpolitisierung gemacht, auch inAnlehnung auf den Bankrat. Replizierend auf Marc Schin-zel und sein wichtiges Statement betreffend Aufsicht überdie Staatsanwaltschaft ist der Votant sehr erfreut zu hö-ren, dass die FDP-Fraktion nun eine Lösung bevorzugt,welche sich auch auf Bundesebene bewährt. Dies gibtHoffnung, in der anstehenden Revision in der Justizkom-mission eventuell auch in diese Richtung zu denken, ob-wohl in keinem der beiden Variantenvorschläge der Re-gierung ans Parlament enthalten. Die Grüne/EVP-Fraktionwürde ein solches Vorgehen jedoch unterstützen.

Pascal Ryf (CVP) sagt, dass auch die CVP/BDP-Fraktiongegen den Vorstoss sei. Aus der Antwort der Regierungsoll aber ein Passus zitiert werden, welcher wichtig er-scheint:

«Durch dieses Erfahren wird auch sichergestellt, dass die vomGesetz verlangte Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nicht

durch das Wahlprozedere gefährdet werden kann.»Dies ist genau die politische Unabhängigkeit, von der inder Debatte nun schon mehrmals gesprochen wurde.Diese ist für die Fraktion ausschlaggebend, den Vorstossabzulehnen.

Daniel Altermatt (glp) gibt bekannt, dass auch dieglp/GU-Fraktion ganz klar gegen die Initiative sei. DasProblem wird am falschen Ende angepackt. Es gibt beiverschiedenen Wahlen die Ausgangslage, dass der Land-rat nur zu einem fixen Wahlvorschlag Stellung nehmenund keine eigenen Wahlvorschläge einbringen kann. DieProblematik entsteht erst dann, wenn dies als Wahl dekla-riert wird. Aber in einem Einzelfall nun spezielle Wahleneinführen zu wollen, ist «voll daneben». Abhilfe schaffenkönnte, wenn dies nicht als Wahl, sondern als Abstim-mung deklariert würde, zu der zu- oder dagegen gestimmtwerden kann. Dagegen stimmen wäre dann eine Rück-weisung an die Regierung, sodass diese einen neuenWahlvorschlag bringen müsste. In dem Sinn wird die Frak-tion in nächster Zeit einen Vorstoss einreichen, der dies-bezüglich eine Änderung vorschlägt.

://: Mit 57:26 Stimmen bei einer Enthaltung wird die Par-lamentarische Initiative 2015/360 abgelehnt. [Namenliste einsehbar im Internet 13.43]

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Nr. 353

25 2015/233Berichte des Regierungsrates vom 9. Juni 2015 undder Bau- und Planungskommission vom 20. November2015: Ergänzung und Sanierung SekundarschulanlageLärchen Münchenstein

Kommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) sagt,dass er trotz einstimmigen Kommissionsentscheides eini-ge Anmerkungen machen möchte. Die grösste Diskussionin der Kommission wurde durch die Frage ausgelöst, obes nicht schlauer wäre, einen Neubau auf dem ArealBruckfeld zu realisieren. In der Vorlage waren die dreiLösungen ersichtlich, vor allem, was die Kosten anbelangtund was positiv und was negativ gewertet wird. Der Lö-sungsansatz Neubau wäre durchaus die beste Variante,wenn nun diese verschiedenen, zur Beurteilung des Pro-jektes eingebrachten Faktoren angeschaut werden. ZweiDinge waren jedoch ausschlaggebend, auf dieses Projektzu verzichten. Einerseits die Kosten, denn die VarianteUmbau und Ergänzung auf dem bestehenden Areal Lär-chen ist um zehn Millionen günstiger. Für die GemeindeMünchenstein wäre es wahrscheinlich durchaus inter-essanter gewesen, in diesem vorwiegend Einfamilien-hausquartier «Lärchen» Wohnraum zu realisieren. Aberdie Tatsache, dass der Regierungsrat das Investitions-programm für Schulhaussanierungen auf 150 Millionenheruntergesetzt hat, musste mitberücksichtigt werden,denn es gibt noch weitere Schulhäuser mit Sanierungs-bedarf. Wenn nun hier die optimalste Variante gewähltwürde, müsste dies bei anderen Schulhäusern eingespartwerden, respektive diese Projekte müssten dann zurück-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 283

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gestellt werden. Andererseits ging es um energetische Fragen. Hier

kann mit der Sanierung kein optimales Resultat erzieltwerden, dessen ist sich die Kommission bewusst. DieGebäude wurden vor Ort inspiziert und es wurde feste-gestellt, dass wenn der Energiestrategie entsprechendeine energetische Sanierung gemacht werden würde, diesauf dreissig Jahre hinaus gesehen mit der Nutzung dersogenannten «Grauenergie», welche mit dieser beschlos-senen Variante der energetischen Sanierung entgegenge-setzt wird, in etwa ausgeglichen wäre. Diese nicht opti-malste Variante ist den finanzpolitischen, sowie den Ge-gebenheiten vor Ort angepasst. Und hinter dieser Lösungkonnte die Kommission einstimmig stehen.

Es handelt sich hier auch nicht um einenVerpflichtungs-, sondern um einen Projektierungskredit.Je nachdem wird ein solcher Projektierungskredit auchdirekt mit einem Baukredit verknüpft, wie dies in Gelterkin-den getan wurde, der Unterschied gibt das Finanzhaus-haltsgesetz vor, und liegt darin, dass Investitionen, welcheüber zehn Millionen betragen, zwingend einen Projektie-rungskredit benötigen. Dies ist hier der Fall, weil sich dieGesamtinvestitionen etwa auf 23 Millionen belaufen wer-den, während das Projekt in Gelterkinden eben unter zehnMillionen war, sodass der Projektierungs-, sowie der Bau-kredit in einem «Aufwisch» bewilligt werden konnten.

– Eintretensdebatte

Matthias Häuptli (glp) sagt, dass die glp/GU-Fraktion dieVorlage intensiv diskutiert hätte, insbesondere auch dieFrage, ob es zweckmässig sei, die alte Anlage zu sanie-ren oder ob nicht ein Neubau die langfristig bessere Lö-sung wäre. Die Fraktion kam zum Schluss, dass der Va-riantenentscheid der Regierung für die Sanierung undErweiterung letztlich doch vertretbar ist und das Projekt ansich ein gutes Projekt ist. Es gibt allerdings einen Vor-behalt: im Raumprogramm sind Mediathek und Schüler-arbeitsplätze im Umfang von 150 Quadratmeter vorgese-hen. Damit wird es sich um einen Raum handeln, der fürsogenannte «Lernlandschaften» benutzt wird, was mo-mentan in einem Pilotversuch in Pratteln getestet wird.Dabei geht es darum, dass Schüler niveaudurchmischt ineinem Grossraum lernen und die normalen Klassenzim-mer als sogenannte «Inputräume» fungieren. Die Fraktionbefürchtet hierbei eine schleichende Auflösung der Ni-veaus und lehnt die Lernlandschaften ab. Das ist, solangekeine Ergebnisse aus dem Pilotversuch vorliegen, nichtdas Thema, da nur über den Projektierungskredit zu ent-scheiden ist, dennoch soll es an dieser Stalle schon maldeponiert sein, denn wenn im Baukredit, respektive imBauprojekt, solche Lernlandschaften auftreten sollten,wird die glp/GU-Fraktion diese bekämpfen.

Matthias Ritter (SVP) gibt bekannt, dass dieSVP-Fraktion mehrheitlich der Meinung sei, dem Kommis-sionsentscheid zustimmen zu können.

Hanni Huggel (SP) sagt, dass sie als Münchensteinerinzu dieser langfristigen Planungsarbeit des Kantons und zudieser Vorlage etwas sagen wolle. Als Primarschülerinhabe sie die Eröffnung der Primarschule Lärchen miterlebtund vier Jahre in diesem Schulhaus verbracht. Es wardazumal eine schöne Schulanlage. Mittlerweile wird siesogar als geschützte Anlage bezeichnet. Mit der Zeit wur-de das Ganze aber ein Flickwerk über mehrere Jahrzehn-

te. Schon nach dem Entscheid der Aufteilung der Sekund-arschulkreise hat es der Kanton verpasst, mit den Ge-meinden Münchenstein und Arlesheim die Standortfragefür das Schulhaus zu klären. Eine konkrete, zielstrebigeBearbeitung wurde nicht an die Hand genommen. 2012hat der Regierungsrat die BUD mit einer Machbarkeits-studie beauftragt. Böse gesagt, ein typisches Vorgehen,wenn man nicht so recht entscheiden will. Die Regierungplafonierte danach die Investitionssumme und damit warder Neubau nicht mehr realisierbar und Projekt konntenicht mehr weiterverfolgt werden. Einmal mehr wurde alsoein Flickwerk bevorzugt, weil momentan die 10 Millionenfür die Sportanlagen zurückgestellt wurden. Aber gespartist nichts. Wenn bedacht wird, dass die Energiesanierungbei dieser Renovation und dem Umbau nicht optimal ist,ist das Ganze einfach schlecht. Der Kantonsarchitekt be-stätigte zudem, dass ein Neubau schlussendlich die güns-tigere Variante gewesen wäre. Es muss also nicht zumersten Mal einem Flickwerk zugestimmt werden, obwohlNeues günstiger wäre. Es ist einfach schade, dass dieBUD und der Regierungsrat nicht einen mutigen Ent-scheid gefällt haben mit einem neuen Schulareal an ei-nem guten Standort.

Thomas Eugster (FDP) betont, dass, wie bereits gesagtwurde, die Finanzsituation des Kantons bei dieser Vorlagedie Rahmenbedingungen gegeben hätte. Zu Beginn wur-de die Variante Neubau favorisiert aber im Zuge der Spar-anstrengungen musste eingesehen werden, dass dieseVariante zehn Millionen teuerer geworden wäre. Zudemmuss immer Gleiches mit Gleichem verglichen werdenund ein Neubau ist einfach teurer. Jetzt wird die güns-tigste und die am besten verkraftbare Lösung verfolgt. DieSchulanlage Lärchen ist eigentlich eine gelungene Schul-anlage mit einer guten Bausubstanz, die mit diesem Pro-jekt nun sinnvoll ergänzt wird. Es wurden auch die zukünf-tige Schülerentwicklung, sowie alle sonstigen, relevantenAspekte berücksichtigt. Somit ist die Schulhausproblema-tik in diesem Schulkreis für die nächsten Jahrzehnte ge-löst. Darum folgt die FDP-Fraktion dem Bericht der Bau-und Planungskommission und stimmt dem Projektierungs-kredit zu.

Lotti Stokar (Grüne) informiert, dass die Mitglieder derBau- und Planungskommission sich zunächst nicht nurgefreut hätten über dieses Projekt. Das Schulhaus wurdedann vor Ort besichtigt und als «herzig» und gemütlichempfunden, viele haben sich wahrscheinlich an ihre eige-ne Schulzeit zurückerinnert. Die Vorstellung jedoch vonden grossgewachsenen Sekundarschülern in den 62 Qua-dratmeter kleinen Schulzimmern war schon etwas been-gend. Letztlich stand allerdings der Entscheid im Vorder-grund, mit der Sanierungslösung loszulegen oder nocheinmal auf den Neubau zu warten, ohne zu wissen, wielange.

Der Energieverbrauch ist leider ebenfalls nicht optimalund es ist bedauerlich, dass hier nicht bessere Werteerzielt werden können. Das Argument mit der «grauenEnergie» kann natürlich eingebracht werden, aber diesaufzurechnen ist nicht dasselbe, wie sich grundlegend zufragen, ob es Sinn macht, jetzt in ein Schulhaus, welcheseigentlich grundlegend neu gebaut werden müsste, nocheinmal so viel Geld zu investieren, wenn dann in 50 Jah-ren doch alles abgerissen wird. Aber schlussendlich ist esein Kompromiss und es muss gehandelt werden. Auch dieHeizung muss dringend ersetzt werden, dass hat der Ab-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 19. November 2015284

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wart bestätigt. Wie Hanni Huggel schön ausgeführt hat,wäre auch ein anderer Weg möglich gewesen, aber dieFinanzen haben dazwischen gespielt. Die Schüler werdenauch dort lernen können, zu diskutieren wäre vielleicht dieKlassengrösse: hier müsste allenfalls die Grösse derSchulräume berücksichtigt werden, denn mit den 62 Qua-dratmetern werden nicht einmal die Richtlinien (66 Qua-dratmeter) erfüllt. Trotzdem stimmt die SP-Fraktion dieserLösung zu.

Felix Keller (CVP) gibt bekannt, dass es auch innerhalbder CVP/BDP-Fraktion zu den Diskussionen, ob Neubauoder Umbau, gekommen sei. Das Haus hat aber nach wievor eine sehr gute Bausubstanz und ein Neubau kostetzehn Millionen mehr als das vorliegende Projekt. Manhätte dann natürlich auch ein neues Haus, trotzdem ent-steht auch nach der Sanierung des alten Gebäudes eingutes Haus. Das zeigt nur schon der Umstand, dass dieEnergieeffizienz einen Wert von sechs Litern Heizöläqui-valent pro Quadratmeter erreicht, und das in einem Alt-bau. Das ist ein sehr guter Wert, es gibt manch bestehen-de Liegenschaft, die einen solchen nicht ausweisen kann.

Zur Thematik Lernlandschaft muss gesagt werden,dass aus den Unterlagen nicht ersichtlich ist, dass eingrosser Raum zum Einrichten solcher Lernlandschaftenvorgesehen ist Die Klassenzimmer sind funktional mitetwa 62 Quadratmetern und es kann sicherlich nicht ge-sagt werden, das ganze Schulhaus werde mit Lernland-schaften ausgestattet. Wer das behauptet, hat die Plänenicht richtig gelesen. Somit stimmt die CVP/BDP-Fraktiondieser Vorlage zu.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

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Peter Brodbeck (SVP) meldet sich als Einzelsprecher. Erfinde es den grössten Blödsinn, diese Ausgabe zu geneh-migen. Wie von allen Sprechern zu hören war, ist es aus-schliesslich der finanzielle Aspekt, der für dieses Projektspricht. Und jeder, der das Gebäude kennt – wie HanniHuggel ist auch Peter Brodbeck dort zur Schule gegangen– weiss, dass dort heute schon enge Verhältnisse herr-schen. Es handelt sich um einen 70 Jahre alten Bau, vondem man jetzt meint, man müsse ihn noch weitere 50oder 60 Jahre über die Runden bringen. Der Bau liegtmitten in einem Einfamilienhaus-Quartier. Die Schülerhaben dort keine Möglichkeiten, Sport zu treiben. Esspricht absolut nichts für dieses Projekt ausser dem Geld.Wenn es aber so ist, warum hat dann die zuständigeKommission den Kostenvergleich und die ausschliesslichauf Machbarkeitsstudien beruhende Preisdifferenz von 10Millionen Franken nicht näher angeschaut und geprüft, obbei einem Neubau nicht doch noch ein Teil dieser Mehr-kosten eingespart werden könnte? Der Votant ist über-zeugt, wenn man das Projekt näher geprüft hätte, dannhätte man Geld einsparen oder den Bau etappieren kön-nen. Im jetzigen Projekt verzichtet man ja auch auf eineTurnhalle, die man eigentlich bauen sollte. Es geht hieralso rein um finanztechnische Überlegungen, und nur weilman einmal einen Kostendeckel von 150 Millionen Fran-ken für die Sekundarschulbauten festgesetzt hatte, sollder Landrat jetzt einen Blödsinn bewilligen. Der Votantkann dem nicht zustimmen.

Christine Frey (FDP) meldet sich ebenfalls als Einzel-sprecherin; sie möchte die Haltung des Gemeinderatesvon Münchenstein darlegen. Dieser hätte selbstverständ-lich gerne ein Schulhaus im KuSpo-Areal gesehen, dasnahe an der Tramlinie 10 liegt. Da Münchenstein jetzt mitArlesheim zusammen ein Sekundarschulort ist, gibt esdoch immer wieder Schülerverschiebungen. Nun erfordertaber die finanzielle Situation ein pragmatisches Vorgehen,und so würde der Gemeinderat dem jetzigen Projekt zäh-neknirschend zustimmen. Dann hätte man endlich einmalPlanungssicherheit im Gebiet Lärchen und könnte auchüber das KuSpo-Areal verfügen. Im Sinne von «Lieberden Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach»stimmt der Gemeinderat daher zu.

Jürg Vogt (FDP) hält fest, auch er sei überhaupt nichtglücklich mit der Vorlage. Nur muss daran erinnert wer-den, dass der Kanton auch noch andere Schulhäuser hat,zum Beispiel in Allschwil, wo man auf x Millionen wartet.Unter diesen Umständen stimmt der Votant der Vorlagezu.

Regula Meschberger (SP) – die ebenfalls einmal im Lär-chenschulhaus zur Schule gegangen ist – findet, es seisymptomatisch für den Kanton, dass wieder einmalpunktuell statt gesamthaft und längerfristig geplant wird.Das fragliche Gebiet in Münchenstein könnte man wirklichfür Wohnungen brauchen, und es wäre sinnvoll gewesen,wenn man im Sekundarschulkreis Arlesheim-Münchens-tein eine gute Lösung gefunden hätte. So aber handelt essich um eine verpasste Chance.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) bedankt sich fürdie mehrheitlich gute Unterstützung der Vorlage. [Heiter-keit] – Sie habe volles Verständnis für die Voten, die sichfür einen Neubau aussprachen. Abwägungen wie im vor-liegenden Fall muss man ja immer treffen, wenn die Kos-ten eines Neubaus und der Altbausanierung nicht sehrweit auseinander liegen. Aber die Regierung hat nun ein-mal im vorigen Jahr beschlossen, die Kosten für die Sa-nierung der von den Gemeinden übernommenen Sekund-arschulhäuser bis 2025 auf 151 Millionen Franken zu de-ckeln. Nach dieser Summe muss man sich einfach rich-ten, es gibt keine andere Wahl. Wenn man die Grenzeimmer wieder durchbricht, dann kommt ein Wunsch zumanderen, und die Finanzplanung ist Makulatur. Im vorlie-genden Fall hat die Prüfung ergeben, dass die Sanierungsicher anders, aber nicht schlechter als ein Neubau ist.Man hat das vorhandene Gebäude gut angeschaut; es hateine gute Bausubstanz, das Raumprogramm stimmt noch.Die Bedenken hinsichtlich der Lernlandschaften kann manim Zuge des Bauprojekts überprüfen und gegebenenfallseine Korrektur anbringen. Aber der Entscheid als solcherist gut überlegt. Sabine Pegoraro bittet darum um Unter-stützung für das Projekt, damit die Regierung die finanziel-len Vorgaben einhalten kann.

://: Das Eintreten ist unbestritten.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 19. November 2015 285

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– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortbegehren.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen beantragt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem von der Bau- und Planungs-kommission beantragten Landratsbeschluss mit 57:20Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.[Namensliste einsehbar im Internet, 14.04]

Landratsbeschlussüber Ergänzung und Sanierung SekundarschulanlageLärchen Münchenstein; Projektierungskredit

vom 19. November 2015

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Dem Bedarf für Ergänzung, Umbau und Sanierungder Sekundarschulanlage Lärchen in Münchensteinwird zugestimmt.

2. Es wird ein Projektierungskredit von CHF 2'835'000.-(inklusive Mehrwertsteuer von aktuell 8.0%) für dieProjektierung und Ausschreibung der TeilprojekteErgänzung (TP1) und der Sanierung mit Umbauarbei-ten (TP2) bewilligt.

3. Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber derPreisbasis, Baupreisindexes Nordwestschweiz, Hoch-bau, vom Oktober 2014, werden mitbewilligt und sindin der Abrechnung nachzuweisen.

4. Ziffern 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehen ge-mäss § 31, Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfas-sung der fakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 354

Mitteilungen

– Begrüssung von Gästen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) begrüsst auf derZuschauertribüne eine Schulklasse aus dem Bildungszen-trum KV Baselland aus Reinach mit ihren Lehrpersonen,den Herren Poluzzo und Oser.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 355

27 2015/247Berichte des Regierungsrates vom 23. Juni 2015 undder Bau- und Planungskommission vom 10. November2015: Vollzugs- und Zielcontrolling der Richt-planungstätigkeit 2010-2014

Kommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) weistergänzend zum schriftlichen Bericht darauf hin, dass dieim Internet aufgeschaltete Richtplananpassung bereitsden jüngsten Entscheid nach der Abstimmung über dasProjekt ELBA berücksichtigt.

– Eintretensdebatte

Felix Keller (CVP) nimmt vorab den von Hannes Schwei-zer angesprochenen Punkt – dass ELBA einfach insge-samt aus dem Richtplan gestrichen ist – mit Erstaunen zurKenntnis. Im Übrigen möchte er einige Anmerkungen zudem seiner Meinung nach hoch interessanten Berichtmachen. Erfreulich sei es zum Beispiel, wenn auf S. 13die Siedlungsfläche mit 340 m3 pro Einwohner angegebenwird, was leicht unter dem schweizerischen Durchschnittliege. Sehr erfreulich ist auch, dass sich der Flächenver-brauch für Wohnzonen in den letzten vier Jahren deutlich,um rund 30 ha auf unter 20 ha pro Jahr abgeschwächthat. Hinzuweisen ist auch darauf, dass man innerhalb derbestehenden Bauzonen eine Kapazität von 31‘700 Ein-wohnern hat. Das reicht aber nicht ganz, um die Erwartun-gen bis 2030 zu befriedigen, die bei 45‘000 zusätzlichenEinwohnern liegen. Das bedeutet, dass weiteres Baulandeingezont werden muss. Etwas erschreckt hat den Votan-ten die Feststellung über Bautätigkeit ausserhalb derSiedlungsfläche. In 33% aller Fälle wird immer noch eineAusnahmebewilligungen benötigt. Diese Praxis muss manim Auge behalten.

Die CVP/BDP-Fraktion nimmt den Bericht gerne zurKenntnis und dankt der Regierung für die ausführlicheBeschreibung.

Martin Rüegg (SP) stellt fest, er erachte das hier geschaf-fene Instrument als sehr wertvoll. Auch wenn der Landratden Bericht jetzt nur zur Kenntnis nimmt, ist es doch vonVorteil, dass er jetzt einerseits zurückblicken kann aufdas, was gelaufen ist, und andererseits auch die Heraus-forderungen der Zukunft aufgezeigt bekommt. Man könntediverse Details herausgreifen, zum Beispiel, dass 2‘000Baubewilligungen ausserhalb der Bauzonen festgestelltwurden. Das ist eine beträchtliche Anzahl und ein Thema,das in der Kommission vielleicht einmal vertieft diskutiertwerden sollte. Mit Blick in die Zukunft ist die verzweifelteSuche nach einem Deponiestandort im unteren Baselbiet,wo am meisten Bauschutt anfällt, ein wichtiges Thema,das den Landrat beschäftigen wird.

Die SP-Fraktion nimmt den Bericht ebenfalls zurKenntnis.

Rolf Blatter (FDP) kündigt für die FDP-Fraktion an, dasssie den Bericht zur Kenntnis nehmen werde.

Lotti Stokar (Grüne) stellt fest, sie finde diesen Bericht fürdie Periode 2010 bis 2014 ebenfalls ausserordentlichwertvoll. Zum Glück ist die Raumplanung seit 35 JahrenPflicht; sie beeinflusst ja ganz viele politische Entscheide.Das heisst, sie sollte die Entscheide beeinflussen. Aber es

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 19. November 2015286

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gibt ja den Spruch «Nicht Tatsachen, sondern Meinungenregieren die Welt», und das kommt der Votantin öfter inden Sinn angesichts von Entscheiden des Landrats inRaumplanungsfragen. Der Bericht ist nach Meinung derVotantin Pflichtlektüre für jede und jeden, die oder der imLandrat Einsitz hat. Er beinhaltet eine Menge von Fakten,die Grundlage für das Handeln des Landrats sein müssen.Jede und jeder findet etwas in dem Bericht, das genaudas unterlegt, was seinen Überzeugungen entspricht.Zwei der wichtigsten Punkte aus Sicht der Votantin sindzum einen die Fälle, in welchen in der Landwirtschafts-zone Bewilligungen nicht nur zum Bauen, sondern auchzum Wohnen ausgesprochen werden. Das widersprichtdem Grundsatz, dass Siedlung und Landschaft eigentlichgetrennt werden sollen. Zum Zweiten vermisst die Votan-tin in dem Bericht ein Kapitel über die Spezialzonen; dennnach ihrer Meinung können über die Schaffung von Spe-zialzonen gewisse Regelungen aufgeweicht werden. DieVotantin hat diesen Wusch in der Kommission vor-gebracht, und es wurde ihr zugesichert, dass im Berichtüber die Folgeperiode ein Kapitel über diese Spezialzonenaufgenommen wird.

Die Fraktion Grüne/EVP nimmt den Bericht zur Kennt-nis.

Matthias Ritter (SVP) kündigt für die SVP-Fraktion an,dass diese den Bericht zur Kenntnis nehmen werde.

Jürg Vogt (FDP) führt aus, er als Bauer fühle sich an-gesprochen beim Thema Wohnen in der Landwirtschafts-zone. Nach seiner Kenntnis werden derartige Bewilligun-gen sehr restriktiv gehandhabt. Es ist problematisch undwidersprüchlich, wenn er zwar in der Landwirtschaftszoneeinen Stall bauen darf, aber nicht sichergestellt ist, dass erauch bei seinen Tieren wohnen darf. Im Übrigen handeltes sich bei den aufgeführten Bewilligungen in vielen Fäl-len um Umbauten oder Renovationen von bestehendenAltbauten. Er wäre froh, wenn die Regierung diesbezüg-lich genauere Informationen geben könnte.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) stellt fest, siekönne direkt an das eben Gesagte anknüpfen. Die aller-meisten Gesuche für «Bauten ausserhalb der Bauzone»betreffen Umbauten, Ausbauten oder energetische Sanie-rungen von bestehenden Gebäuden. Es besteht also keinGrund zur Befürchtung, es würden wild in der Landschaftneue Einfamilienhäuser bewilligt; solche Neubauten sindpraktisch ausgeschlossen. Richtig ist, dass die Zahl derGesuche zugenommen hat, und soweit es um Erweite-rungsbauten geht, muss man jeweils genau prüfen, ob sienoch den Vorschriften des Landwirtschaftsrechts und desBaugesetzes entsprechen. Das Thema ist auch bei derRevision des eidgenössischen Raumplanungsrechts auf-genommen worden mit dem Ziel, allfälligem Missbrauchentgegenzuwirken.

://: Das Eintreten ist unbestritten.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat nimmt den Bericht Vollzugs- und Zielcon-trolling der Richtplanungstätigkeit 2010-2014 vomJuni 2015 stillschweigend zur Kenntnis.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 356

128 2015/318Postulat von Marc Schinzel vom 27. August 2015:Stärkung des Vertrauens in die Justiz – TransparenteRegelung der Wahl und der Abberufung von Richte-rinnen und Richter

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat lehne das Postulat ab.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 44.

Postulant Marc Schinzel (FDP) führt aus, im Hinblick aufdie Stellungnahme des Regierungsrates wolle er eineAnpassung des Wortlautes seines Postulats vornehmengem. § 45 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Landrates.Was die verlangte Abberufungsregelung angeht, so hatder Postulant der Antwort des Regierungsrates entnom-men, dass eine solche im kantonalen Recht bereits aus-führlich geregelt ist. Hier erübrigt sich also eine Prüfung.Ebenfalls möchte der Postulant auf die Prüfung der Volks-wahl der Zivilrichterinnen und rrichter verzichten, weildiesbezüglich Klaus Kirchmayr bereits eine Motion einge-reicht hat. Als neues Landratsmitglied hat der Postulantdaraus gelernt, dass er, bevor er wieder einen Vorstosseinbringt, zuerst bei Klaus Kirchmayr anfragt, der ja an-scheinend bereits jeden Stein in diesem Kanton umge-dreht hat [Heiterkeit], eine Bemerkung, die der Postulantaber keineswegs despektierlich meint. Es bleibt daher dererste Punkt des Postulats, an dem der Postulant festhal-ten möchte, also «Steigerung von Transparenz und Quali-tät der vom Landrat vorzunehmenden Wahlen an die kan-tonalen Gerichte mittels Vorprüfung der Bewerbungendurch ein besonderes Organ». Entsprechend ist der Textdes Postulats angepasst worden.

Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz istein ganz hohes Gut. Das hängt aber nicht nur von griffigenUnvereinbarkeits- und Ausstandsregelungen ab, sondernganz wesentlich auch von der Transparenz der Verfahrenund von klaren Regelungen bei der Wahl der Richterinnenund Richter. Klaus Kirchmayr (Grüne) kündigt für die Fraktion Grü-ne/EVP Unterstützung des Postulats an. Es sei sinnvoll,den Prozess zu verbessern. Das Postulat würde auch dasParlament in dessen Rolle unterstützen und stärken. Dominik Straumann (SVP) erklärt, die SVP unterstützeden Vorstoss einstimmig, der einen echten Beitrag zu derheute Vormittag bereits hoch gepriesenen Unabhängigkeitund Unparteilichkeit der Gerichte darstellt. Pascal Ryf (CVP) dankt Marc Schinzel für die Rücknah-me der beiden Punkte. Hierdurch könne auch dieCVP/BDP-Fraktion dem Postulat zustimmen.

://: Das Postulat 2015/318 in der modifizierten Fassungwird stillschweigend überwiesen.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 19. November 2015 287

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Nr. 357

151 2015/255Motion von Brigitte Bos vom 25. Juni 2015: Änderungdes kantonalen Finanzausgleichs bei den Sozialhilfe-kosten der Gemeinden – Variantenprüfung und Ergän-zung der Motion 2014/426

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat lehne die Motion ab.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 45.

Felix Keller (CVP) teilt mit, dass die CVP/BDP-Fraktion,in Absprache mit der Motionärin, die Motion zurückziehe,dies im Hinblick auf die inzwischen zum gleichen Themalaufende Initiative.

://: Die Motion 2015/255 ist zurückgezogen.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 358

152 2015/256Motion von Klaus Kirchmayr vom 25. Juni 2015:Unvereinbarkeits-Regeln für Beitrags- resp. Subven-tionsempfänger

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat lehne die Motion ab.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 46.

Motionär Klaus Kirchmayr (Grüne) hält vorweg fest, ermüsse diejenigen enttäuschen, die jetzt erwarten, dass erein Scherbengericht über die Wirtschaftskammer abhaltenwolle. Darum geht es überhaupt nicht; das Datum desVorstosses liegt weit vor den diesbezüglichen Medienbe-richten. Dem Motionär geht es um etwas Grundlegende-res, was auch mit dem als nächster traktandierten Vor-stoss dokumentiert wird. Es hat im Kanton innerhalb derzurückliegenden 10 bis 15 Jahre eine grundsätzlicheStrukturänderung hinsichtlich der Art und Weise gegeben,wie das Staatswesen betrieben wird. Von den Gesamt-ausgaben von rund 2,5 Mrd. Franken stellen heute etwa1,6 Mrd. Franken sogenannte Beiträge oder Subventionendar, also Kosten, die ausserhalb der eigentlichen Ver-waltung laufen. Der Kanton bezahlt davon Rechnungenfür Dienstleistungen, die er nicht selbst erledigt, sonderndurch Aussenstehende erbringen lässt. Dieser Betrag hatsich im genannten Zeitraum auf die heutigen 1,6 Mrd.Franken verdoppelt. Das hat damit zu tun, dass bezüglichvieler Aufgaben – zum Teil auch auf eidgenössischer Ebe-ne – entschieden wurde, dass sie nicht mehr innerhalb derVerwaltung erledigt werden. Das bekannteste Beispielsind die Spitäler; es gilt aber auch für viele andere Dinge:für Heimplätze, oder für Planungen im Baubereich oderUnterhaltsarbeiten. All diese Dinge werden an Firmen

vergeben, die der Kanton in der Regel auch nicht mehrselbst kontrolliert.

Eine zweite wichtige Entwicklung ist sowohl im Kantonselber wie auch in der Wirtschaft erkennbar: Die Regelndarüber, was man als gutes Verhalten ansieht und wieman geschäften soll, sind erheblich strenger geworden.Zu erinnern ist etwa daran, dass etwa der Regierung heu-te massiv stärker auf die Finger geschaut wird, wie manzum Beispiel an «Honoraraffären», aber auch bei vielenanderen Gelegenheiten erkennt. Man hat sukzessive dieSchrauben angezogen in der Aufsicht über die Regierungund die Verwaltung. Auch die GPK ist heute sicher bissi-ger, als sie es früher war. Eine entsprechende Entwick-lung gibt es auch in der Wirtschaft. Grössere wie kleinereWirtschaftsunternehmen können sich heute lange nichtmehr alles erlauben und sind viel mehr als früher der Kon-trolle und dem Druck der Öffentlichkeit ausgesetzt. Grös-sere Firmen müssen sich heute unvermeidlicherweiseklare Regeln darüber geben, was läuft und was nicht läuftin Bezug auf den Umgang mit ihnen anvertrauten Geldern.Wenn das nicht funktioniert, wird es für die Firmen sehrschnell sehr teuer, weil auch die Reputation immer wichti-ger wird.

Diese klaren Regeln, die die Motion verlangt, sindsomit nicht irgendein idealistisches Gut oder ein Selbst-zweck, sondern eine Notwendigkeit und etwas, das auflange Sicht auch billiger kommt. Langfristig ist es billiger,klare Regeln zu haben über das, was gut ist und was mit-einander vereinbar ist und was nicht. Eine dieser zen-tralen Regeln ist, dass man sich nicht selbst Aufträge gibt.Und dieser Punkt ist hier im Parlament etwas schwierig,weil es keine eindeutigen Regeln gibt. Man hat in gewis-sen Spezialgesetzen, zum Beispiel im Kantonalbankge-setz, klare Ausschlusskriterien. Von dem angekündigtenGesetz über Public Corporate Government darf manwahrscheinlich erwarten, dass es auch Regeln darüberenthält, was Landräte in den kantonalen Beteiligungennoch dürfen, etwa in den Verwaltungsräten von kantons-eigenen Gebilden. Bei der Kantonalbank ist dies nichterlaubt. Beim Spital wäre es derzeit noch möglich. Hierbraucht es Regeln, weil der Landrat erstens die Aufsichthat und zweitens über signifikante wirtschaftliche Fragendieser Betriebe entscheidet. Es gibt aber keine Regelnüber solche Bereiche, die der Landrat als Kanton nichtselbst kontrolliert. Langfristig ist es jedoch unvermeidbar,dass solche Regeln geschaffen werden. Es kann nichtsein, dass man auf der einen Seite immer mehr Dienst-leistungen outsourct, dass aber andererseits potenzielleProfiteure hier im Landrat über die Dienstleistungsverga-ben mitentscheiden dürfen.

Die Zielrichtung der Motion ist somit klar. Der Motio-när möchte, dass für die grossen Auftragnehmer des Kan-tons die gleichen Regeln gelten, wie man sie heute schonin der Kantonalbank hat. In diesem ganzen Spiel ist dieWirtschaftskammer ein relativ kleiner Player.

Michael Herrmann (FDP) kündigt für die FDP-FraktionAblehnung des Vorstosses an. Klaus Kirchmayr habe inseiner Analyse in gewissen Bereichen recht, aber er kom-me zum falschen Schluss. Was er vorschlägt, bedeuteteine sehr starke Einschränkung, und er muss aufpassen,dass er nicht die Büchse der Pandora öffnet. Sonst mussman am Ende auch noch diskutieren, ob Lehrpersonenoder andere Staatsangestellte überhaupt im Parlamentsitzen dürfen. Will Klaus Kirchmayr diese Diskussion wirk-lich führen? Wie die Antwort des Regierungsrates sauber

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 19. November 2015288

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aufzeigt, gibt es im Kanton klare Vorschriften aufVerfassungs-, Gesetzes- und Dekret-Ebene, in welchenUnvereinbarkeiten und Ausstandspflichten geregelt sind.Diese Regeln funktionieren. Man sollte den gesundenMenschenverstand walten lassen und nicht derart ein-schränkende Massnahmen ins Gesetz hineinschreiben,wie sie in dieser Motion verlangt werden.

Roman Klauser (SVP) findet, Klaus Kirchmayr habe mitseinem Vorstoss weit übers Ziel hinausgeschossen. Manstelle sich beispielsweise den Fall vor, dass jemand imVerwaltungsrat eines Tagesheims sitzt und gleichzeitigMitglied des Landrats ist, und dass dieses TagesheimSubventionen in Millionenhöhe bekommt – derartige Fällegibt es mehrfach, und so müssten gemäss dem Vorstossvon Klaus Kirchmayer viele Leute ihre Posten aufgeben.Das ist kein guter Weg. Und wie ist es mit Staats- undGemeindeangestellten, die im Landrat sitzen? Sie konntenzum Beispiel über das Pensionskassengesetz mit abstim-men. Nun gibt es hier eine Übung, wonach das nicht mehrmöglich sein soll. Klaus Kirchmayr konnte nicht gut er-klären, gegen wen sich sein Vorstoss richtet und wo erden Hebel ansetzen will.

Die SVP-Fraktion lehnt den Vorstoss klar ab.

Kathrin Schweizer (SP) verweist auf die bisherigen Vo-ten, wonach Klaus Kirchmayr in der Analyse richtig liege,aber über das Ziel hinausgeschossen habe; dies sprecheeigentlich nicht für das Ablehnen der Motion, sondern fürein Überweisen als Postulat. Dies ist die Position der SP-Fraktion. Sie ist der Meinung, das Anliegen solle geprüftwerden. Dann kann man entscheiden, ob es eine Ände-rung braucht oder nicht. Das Anliegen ist im Prinzip be-rechtigt und man sollte es nicht einfach bachab schicken.

Daniel Altermatt (glp) führt aus, die Fraktion glp/Grüne-Unabhängige habe viel Verständnis für das Anliegen desMotionärs, so wie er es dargestellt hat. Das Problem ist,dass er einen Einzelfall herausgepickt hat; dabei gehtvergessen, dass Lobbyarbeit Teil unseres Systems ist.Die Menge der verschiedenen Interessen machen dasSpiel aus, das am Ende zu einem Ausgleich führt. Wennschon, dann müsste man das Problem gesamtheitlichangehen: Man müsste alle direkten und indirekten Profi-teure ausschliessen; aber dann würde sich der Landrats-saal wahrscheinlich sehr stark leeren.

Die Fraktion glp/Grüne-Unabhängige hat Sympathiefür das Anliegen und liesse über ein Postulat mit sich re-den; aber eine Motion kann sie nicht unterstützen.

Pascal Ryf (CVP) möchte sich nach den epischen Aus-führungen von Klaus Kirchmayr kurz fassen und lediglichmitteilen, dass die CVP/BDP-Fraktion gegen den Vorstossist, dies vor allem aus ihrem Demokratieverständnis he-raus. Der Eingriff wäre zu stark und unverhältnismässig,auch wenn man die Stossrichtung an sich unterstützenwürde.

Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt fest, er habe in den achtJahren seiner Landratstätigkeit gerade von der Seite, dieseinen Vorstoss heute ablehnt, mehrfach Versuche undauch konkrete Anträge gehört, die darauf zielten, bei-spielsweise Lehrpersonen von Abstimmungen über Lohn-fragen auszuschliessen. Wenn es dann um grössereSummen geht, ist die Meinung aber offenbar eine andere.Der Motionär wandelt seinen Vorstoss um in ein Postulat.

Roman Klauser (SVP) führt aus, mit seinem nachfolgendtraktandierten Vorstoss betreffend Corporate GovernanceRegeln für Beitrags- resp. Subventionsempfänger renneKlaus Kirchmayr offene Türen ein, weil alle schon langeauf den Entwurf der Regierung für eine Neuregelung war-ten. In diesem Zusammenhang kann sicher einiges be-wirkt werden. Aber mit dem vorliegenden Vorstoss dazwi-schenzufunken, ist völlig verfehlt.

Christof Hiltmann (FDP) findet, Klaus Kirchmayr voll-ziehe in seiner Begründung riesige Gedankensprünge.Die Festsetzung der Lehrerlöhne mit der Vergabe öffentli-cher Aufträge zu vergleichen, ist allzu weit hergeholt. Aufdie Löhne der Staatsangestellten kann der Landrat direktEinfluss nehmen. Bei Dienstleistungsvereinbarungen mitexternen Anbietern dagegen wählt der Landrat nicht direktaus; sondern hierfür gibt es die Submissionsgesetzge-bung, die klar festhält, wie vorzugehen ist, und das schafftTransparenz über die Art und Weise von Beschaffungen.Dazu kommt, dass die Parlamentarier zur Transparenzverpflichtet sind und ihre Verbindungen angeben. DieStimmbürgerinnen und Stimmbürger können sehr genauabwägen, wer nur die Interessen einer bestimmten Lobby-organisation wahrnimmt oder diejenigen der Bevölkerung.Bei all diesen bestehenden Regelungen kann man esbewenden lassen; sie sind gut.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) appelliert anKlaus Kirchmayr, gut Acht zu geben. Man lebt in diesemLand in einer Demokratie und ist darauf angewiesen, dasssich Einwohnerinnen und Einwohner für diese Demokratieeinsetzen. Beim vorliegenden Vorstoss geht es um einemassive Einschränkung des individuellen passiven Wahl-rechts, um die Frage, ob man als Einzelner in den Landratgewählt werden kann oder nicht. Soll etwa jemand daspassive Wahlrecht – ein Ur-Recht der Demokratie – verlie-ren, weil er den falschen Arbeitgeber hat? Das wäre falschund würde die Demokratie schädigen. Anton Lauber hat,wie alle Votanten, ebenfalls Verständnis für das grund-sätzliche Anliegen; es ist aber so, dass der Gesetzgeberdarauf bereits eine Antwort gegeben hat, nämlich mit denbestehenden Ausstandsregeln. Wo direkte persönlicheBetroffenheit gegeben ist, muss man in den Ausstandtreten, auch in der Demokratie. Aber alle weitergehendenForderungen stellen die Mitwirkung der Bürgerinnen undBürger in der direkten Demokratie in Frage. Das machtAnton Lauber Sorgen, und darum hat er sich gegen dieEntgegennahme des Vorstosses ausgesprochen. [Beifall]

://: Der in ein Postulat umgewandelte Vorstoss 2015/256wird mit 60:22 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.[Namensliste einsehbar im Internet 14.39]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*Nr. 359

153 2015/257Motion von Klaus Kirchmayr vom 25. Juni 2015: Cor-porate Governance Regeln für Beitrags- resp. Subven-tionsempfänger

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat sei bereit, die Motion als Postulat entgegenzu-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 19. November 2015 289

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nehmen.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 47.

Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt, er sei mit der Umwand-lung einverstanden. Der Finanzdirektor habe ja auch invergangenen Debatten schon mehrfach die Notwendigkeiteines solchen Staatsbeitragsgesetzes bejaht.

Oskar Kämpfer (SVP) nimmt mit Erstaunen zur Kenntnis,dass niemand sonst sich zu Wort meldet. Wenn man die-sen Vorstoss so überweise, werde die Regierung prüfen,ob in Zukunft sämtliche Subventionsempfänger CorporateGovernance-Regelungen aufstellen müssen. Glaubt je-mand im Ernst, dass das im Kulturbereich überhaupt mög-lich ist? Was soll hier zum Prüfen und Berichten überwie-sen werden?

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) räumt ein,dass der Titel des Vorstosses etwas irreführend sei. Den-noch nehme der Regierungsrat den Vorstoss entgegen.Es geht um jenen gesamthaften Transferaufwand von 1.6Mrd. Franken, der vorhin angesprochen wurde. Damit sindalle gesetzlichen und vertraglichen sowie alle Subven-tionsleistungen gemeint.

://: Der Vorstoss 2015/257 wird mit 59:23 Stimmenbei 2Enthaltungen als Postulat überwiesen.[Namensliste einsehbar im Internet 14.42]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 360

154 2015/334Motion von Marie-Theres Beeler vom 10. September2015: Gesetzliche Grundlage zur Unternehmenstrans-parenz von Firmen im Leistungsauftrag des Kantons

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat sei bereit, die Motion als Postulat entgegenzu-nehmen.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 48.

Motionärin Marie-Theres Beeler (Grüne) erklärt, sie undihre Mitmotionärin Regula Meschberger hätten den Vor-stoss eingereicht, ausgelöst durch Pressmitteilungen rundum die Firmen, die hinter der Wirtschaftskammer Aufträgevom Kanton erhalten. Sie hält es für wesentlich, die Moti-on im Moment als solche bestehen zu lassen, denn esgeht genau um die drei Punkte, die der Regierungsrat ineinem Gesetz regeln soll. Die Motionärin hat zur Kenntnisgenommen, dass diese Anliegen in das Staatsbeitrags-gesetz aufgenommen werden sollen. Sie legt Wert darauf,dass das auch wirklich geschieht. Der Landrat brauchtund will das Vertrauen in den Kanton und seine Verläss-lichkeit im Umgang mit Steuermitteln, und es kann nichtsein, dass Steuermittel für einen Leistungsauftrag einge-setzt werden, der nicht von den Beauftragten selbst umge-setzt wird, sondern von Institutionen hinter Institutionenhinter Institutionen, und dass am Schluss kein Geld an

den Kanon zurückfliesst, falls Aufgaben nicht erfüllt wer-den. Erfreulich findet die Motionärin, dass die Regierungin ihrer Stellungnahme Handlungsbedarf sieht hinsichtlichder Transparenz und Erfüllungspflicht von Leistungser-bringern. Erfreulich ist auch, dass dieser Missstand in dieRevision einen Staatsbeitragsgesetzes einbezogen wer-den soll. Aber es ist wie gesagt nicht nachvollziehbar,warum der Vorstoss nicht als Motion bestehen bleibensoll. Es gibt übrigens noch zwei weitere Vorstösse, dieeine transparente Umsetzung von staatlichen Aufträgenund Verwendung von öffentlichen Mitteln fordern und im-mer noch nicht behandelt worden sind, nämlich die Num-mern 2015/279, eine schriftliche Anfrage, mit der RuediBrassel kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Landrateine transparente Umsetzung von staatlichen Aufträgenforderte, sowie 2015/319 von Stefan Zemp, der dort dieFrage aufwirft, warum die Wirtschaftskammer, bezie-hungsweise «eine durch sie konstruierte Organisationweitestgehend selber entscheidet, wie ein Auftrag umge-setzt wird».

Marie-Theres Beeler und Regula Meschberger erwar-ten, dass, auch vor dem Hintergrund der beiden erwähn-ten unerledigten Vorstösse, ihre drei Forderungen zurQualität von Leistungsaufträgen des Kantons in die Revi-sion des Staatsbeitragsgesetzes eingehen. Darum ist dieMotionärin überzeugt, dass eine Überweisung ihres Vor-stosses als Motion erforderlich ist.

Daniel Altermatt (glp) erklärt, die Fraktion glp/Grüne-Unabhängige unterstütze den Vorstoss auch als Motion.Auch nach dem persönlichen Kenntnisstand des Votantentrifft sie tatsächlich einen wunden Punkt angesichts des-sen, was in den zurückliegenden Jahren gelaufen ist.Darum wäre es wichtig, den Vorstoss nicht nur im Sinnevon «prüfen und berichten» zu überweisen, sondern einenkonkreten Handlungsauftrag zu erteilen. Da ja die Regie-rung begriffen hat, dass sie etwas tun muss, ist nicht ein-zusehen, warum sie den Vorstoss nicht auch als Motionentgegennehmen kann. Dominik Straumann (SVP) teilt mit, die SVP unterstützedie Motion nicht. Einem Postulat hätte sie zustimmen kön-nen. Regula Meschberger (SP) versteht nicht, warum derRegierungsrat nicht bereit ist, den Vorstoss als Motionentgegenzunehmen. Er schreibe ja selber, dass dasStaatsbeitragsgesetz kommen soll, worin «die genanntenAspekte eine zentrale Rolle spielen». Wenn also dieAspekte der Motion eine zentrale Rolle spielen, dannmuss man ja nicht mehr nur «prüfen». Michael Herrmann (FDP) kündigt für die FDP-FraktionAblehnung an. Gerade wenn die Themen in das seit Lan-gem in der Pipeline befindliche Staatsbeitragsgesetz ein-fliessen sollen, ist nicht einzusehen, dass sie auch nochdringend im Wege einer Motion behandelt werden müs-sen. Der Vorstoss enthält eine reine Vorverurteilung. DerVotant ist nicht Anwalt irgendeiner Kammer; aber bei dem,was er hier lesen muss, stellen sich ihm die Nackenhaare.Man solle jetzt endlich den Wahlkampf beenden und wie-der zum Tagesgeschäft übergehen und den Finanzdirek-tor seine Arbeit für das Staatsbeitragsgesetz machenlassen. Dabei werden dann sicher einige ganz gute Sa-chen herauskommen. Die FDP hätte gewisse Sympathienfür ein Postulat gehabt, weil der Vorstoss wirklich Aspekte

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 19. November 2015290

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hat, die in das neue Gesetz hineingehören. Aber als Moti-on kann man ihn sicher nicht unterstützen. Marc Scherrer (CVP) findet, es handle sich um eine Moti-on, die einen verführerischen Titel trage; denn gegenTransparenz und Kontrolle könne man ja grundsätzlichnichts haben. Allerdings ist es so, dass die Missstände,auf die in der Motion hingewiesen wird, nicht bewiesensind. Es handelt sich um Medienschelte und um vor allemaus eher linken Kreisen kommende Angriffe auf die Wirt-schaftskammer. Als Beispiel: Der Votant ist Präsidenteines Stiftungsrates, der auch einen Leistungsauftrag desKantons hat, nämlich die Wirtschaftsförderung im BezirkLaufental-Thierstein anzukurbeln, und er kann versichern,die Kontrolle, die dort ausgeübt wird, ist mehr als gründ-lich. Es liegt ein Leistungsauftrag vor, und sollte man sichdaran nicht halten, würde man die entsprechenden Zah-lungen nicht mehr erhalten.

Die CVP/BDP-Fraktion könnte den Vorstoss höch-stens als Postulat überweisen; der Votant persönlich istgegen eine Überweisung sowohl als Motion wie als Postu-lat. Stefan Zemp (SP) stellt fest, er müsse Marc Scherrerenergisch korrigieren. Als Gewerbetreibender sitzt er oftmit anderen Handwerkern beim z'Nüni, und das sind inder Regel keine Linken, die auf eine bestimmte Organisa-tion schiessen wollen. Wie der Votant aus diesen Gesprä-chen weiss, ist in der Bevölkerung Unmut vorhanden da-rüber, dass in dem fraglichen Bereich eben keine Trans-parenz herrscht. Marie-Theres Beeler (Grüne) hört aus einigen Voten eineVerteidigung der Wirtschaftskammer heraus. Diese warvielleicht Anlass für die Motion; aber es geht nicht um eineLex Wirtschaftskammer. Es geht darum, dass egal welcheInstitution, die einen Auftrag des Kantons übernimmt, zuTransparenz verpflichtet ist, und dass es klare Regelndafür gibt, was an Rückzahlungen zu erfolgen hat, wennder Leistungsauftrag nicht erfüllt wird. Das ist jetzt nicht inallen Fällen sichergestellt, sondern es gibt Lücken in derGesetzgebung, die unerwünschte Dinge ermöglichen.Letztlich ist es auch ein Schutz für alle Leistungsauftrags-nehmer, wenn es ein klares Gesetz mit klaren Massregelngibt.

Da der Vorstoss aber offenbar nur als Postulat eineChance hat, stimmt die Motionärin der Umwandlung zu. Marc Schinzel (FDP) führt aus, ihm gefalle vor allem dererste Punkt des Vorstosses überhaupt nicht, wonach fest-geschrieben werden soll, dass der Kanton Leistungsauf-träge nur mit Partnern abschliessen kann, die den Auftragzum grössten Teil selber erfüllen, und wonach hierfürauch noch Mindestprozentsätze festgelegt werden sollen.Das ist viel zu starr. Transparenz ist gut, aber ein so star-res Korsett ist untauglich und stellt einen verfehlten Ein-griff in die unternehmerische Freiheit dar. Transparenzlässt sich auch anders herstellen. Der Votant kann darumnicht zustimmen. Marc Scherrer (CVP) findet, man müsse den Begriff derTransparenz erst einmal definieren. Transparenz gegen-über der Bevölkerung und den Medien erreicht man nie zu100 Prozent. Wichtig ist, dass innerhalb des verantwortli-chen Departements Klarheit herrscht, worin der Leistungs-auftrag besteht. Dann kann die Erfüllung kontrolliert wer-

den, und wer ihn nicht erfüllt, muss die Konsequenzentragen. Wenn nun der Vorstoss in ein Postulat umgewan-delt wird, kann die CVP/BDP-Fraktion damit leben. Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) erinnert daran,dass er vor einem Jahr oder noch früher gesagt habe, erwünsche sich ein Staatsbeitragsgesetz. Er freut sich, dasser damit maximal offene Türen und Ohren einrennt. Al-lerdings war sein geistiger Approach ein anderer. Er gingnicht von irgendwelchen vermuteten Missständen undIntransparenzen aus, sondern er wollte einfach einmalwissen, warum sich die Beiträge, wie es Klaus Kirchmayrvorhin ausführte, innerhalb von zehn Jahren ver-x-fachthaben und wie das gesteuert wird. Die vorliegende Motiongeht in eine ganz andere Richtung. Sie spricht von Unmutin der Bevölkerung, von möglichen Missständen und In-transparenzen – das kann Anton Lauber nicht unterschrei-ben. Man darf ja nicht meinen, dass alle, die heute staatli-che Leistungen erhalten, keinen Leistungsauftrag habenoder dass dessen Erfüllung nicht überprüft wird. Aber mankann sich verbessern, und das wäre das Ziel des Staats-beitragsgesetzes. Es geht um die von Klaus Kirchmayrvorhin angesprochenen 1.6 Mrd. Franken, die der Kantonmehr oder weniger gebunden ausgibt. Wichtig ist auch,dass man die Gebundenheit und die Entwicklung dieserAusgaben überprüft. Parallel dazu ist Anton Lauber auchgerne bereit, Anliegen wie die aus dem vorliegenden Vor-stoss zu überprüfen, wenn das dienlich ist. Aber er denktgern frei. Und mit den Anträgen, die hier als Motion formu-liert wurden, wäre er schon zu sehr eingeschränkt und aufeine ganz bestimmte Spur festgelegt. Darum ist die Regie-rung bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmenund sich in diesem Rahmen mit der Problematik auseinan-derzusetzen.

://: Der in ein Postulat umgewandelte Vorstoss 2015/334wird mit 45:39 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.[Namensliste einsehbar im Internet 14.57]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 361

155 2015/259Motion von Patrick Schäfli vom 25. Juni 2015: Aufli-stung der partnerschaftlichen Verträge mit dem Kan-ton Basel-Stadt, anderer Kantone, Deutschland,Frankreich und gegebenenfalls Neuverhandlungengefordert

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat sei bereit, die Motion als Postulat entgegenzu-nehmen. Eine schriftliche Begründung liegt vor. Der Prä-sident fragt die SVP-Fraktion an, ob sie mit der Umwand-lung in ein Postulat einverstanden ist.

Oskar Kämpfer (SVP) teilt mit, in Anbetracht der zu die-sem Geschäft schon in Bearbeitung befindlichen Themensei die SVP-Fraktion mit der Umwandlung in ein Postulateinverstanden. Er stellt aber fest, dass die Begründungder Regierung nicht in allen Bereichen zutrifft. Die Motionverlangt mögliche Kündigungen ja nicht ohne Einschrän-kungen, sondern «gegebenenfalls». Wichtig wäre der

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 19. November 2015 291

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SVP-Fraktion aber, dass in Zukunft die Liste samt Kündi-gungsfristen auch im Finanzbericht abgebildet wird.

Kathrin Schweizer (SP) stellt fest, dass aus den Begrün-dungen der Regierung zu einzelnen Vorstössen oft nichtgeschlossen werden kann, ob es eher in eine Ablehnungmünden soll oder in die Umwandlung in ein Postulat. Soist es auch in diesem Fall. Die Begründung der Regierungspricht eigentlich für eine Ablehnung des Vorstosses, daeinerseits der Vorstoss Richterich schon in Bearbeitung istund andererseits der 2. Punkt der Motion der Regio-Ko-operationsinitiative widerspricht. Darum lehnt die SP-Frak-tion den Vorstoss ab. Man muss hier nicht nochmals dieVerwaltung beschäftigen. Mit einem Nein ist die Sache amschlanksten vom Tisch.

Paul R. Hofer (FDP) führt aus, die FDP-Fraktion lehneden Vorstoss aus zwei Gründen ab. Zum ersten kann manim Internet nachschauen, was der Kanton alles publiziert;dort kann man praktisch alles nachlesen, wenn man will.Zweitens: Wenn es um einen Staatsvertrag geht, wird erauch im Landrat diskutiert.

://: Der in ein Postulat umgewandelte Vorstoss 2015/259wird mit 45:35 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.[Namensliste einsehbar im Internet 15.00]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 362

156 2015/267Motion von Siro Imber vom 25. Juni 2015: PassivesWahlrecht für Gemeindebehörden für sämtlicheStimmberechtigte im Kanton

://: Die Motion 2015/267 ist zurückgezogen.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 363

157 2015/316Postulat von Elisabeth Augstburger vom 27. August2015: Verbesserte Integration von Flüchtlingen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat nehme das Postulat entgegen.

://: Das Postulat 2015/316 wird mit 44:37 Stimmen über-wiesen.[Namensliste einsehbar im Internet 15.02]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 364

158 2015/011Motion von Klaus Kirchmayr vom 15. Januar 2015:Kompetenzordnung, welche Risiken berücksichtigt

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat nehme den Vorstoss als Postulat entgegen. – Dader Motionär, zugleich Fraktionspräsident, nicht im Saalist, kann jedoch die Motion nicht in ein Postulat umgewan-delt werden.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 49.

://: Die Motion 2015/011 wird mit 71:9 Stimmen abge-lehnt.[Namensliste einsehbar im Internet 15.03]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 365

159 2015/046Postulat der FDP-Fraktion vom 29. Januar 2015: Un-abhängige Expertise zur Sanierung des Schänzli-Tun-nels

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 19. November 2015292

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rungsrat lehne das Postulat ab.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 50.

Christoph Buser (FDP) führt aus, die FDP-Fraktion seinicht einverstanden mit dem Vorschlag der Regierung,das Postulat abzulehnen. Der Schänzli-Tunnel und dieganze Hagnau-Verzweigung haben es seit Jahren in sich,wie alle wissen, die die Strecke befahren. Gerade heuteMorgen ist wieder etwas passiert, als drei Autos ineinan-derfuhren. Auch wenn man ein Strassensystem nicht nachden Verkehrsspitzen ausrichten kann, ist festzustellen,dass in dieser Verzweigung historisch ein Knoten gewach-sen ist, der den heutigen Gegebenheiten nicht mehr genü-gen kann. Gemäss einer Messung, die allerding schonetwas älter ist, hatte man hier 68‘000 Fahrzeuge pro Tag;heute dürften es bereits erheblich mehr sein, wie vomASTRA zu hören war. Am Belchentunnel mit 48‘000 Fahr-zeugen sagt man, man könne es sich nicht mehr leisten,den Tunnel über längere Zeit zu schliessen, weil dervolkswirtschaftliche Schaden zu hoch wäre.

Das ASTRA hat sehr schlecht und sehr spät kommu-niziert, dass die Sanierung insgesamt sieben Jahre dau-ern werde. Anfänglich musste man sogar davon ausge-hen, dass dies sieben Jahre Tunnel-Sanierung bedeutet,was dann auf unter dreieinhalb Jahre korrigiert wurde.Aber auch das wird massive Behinderungen und volks-wirtschaftliche Schäden durch Staukosten erzeugen. NachMeinung der FDP-Fraktion muss man jetzt beim ASTRAeine Zusage einfordern, dass im Zuge der Sanierung eineKapazitätserweiterung zumindest in der Planung an dieHand genommen wird. Der Kanton sollte hier das kleinePfand, das er immerhin hat, ausspielen, das darin besteht,dass das ASTRA, wie man an vielen Beispiel gesehenhat, darauf bedacht ist, nicht völlig konträr zu den Wün-schen eines Kantons zu planen. Auch wenn viele Jahrevon einer Planung bis zur Realisierung verstreichen, gibtes doch immer wieder Erfolge, wie ein Blick in andereRegionen der Schweiz zeigt. So ist etwa die UmfahrungZürich fertig oder in der Westschweiz hat man gleich zweiAutobahnen nach Lausanne. In der Nordwestschweiz fehltes nach Meinung der FDP-Fraktion an einer ausreichendfordernden Haltung der Regierung gegenüber demASTRA. Selbstverständlich wäre es nett, wenn die basels-tädtische Regierung das Gleiche tun würde, aber dortdürfte in dieser Frage Hopfen und Malz verloren sein.Darum muss jedenfalls das Baselbiet eine klare Positionhaben. Man sollte jetzt eine Second Opinion einholen,nachdem man überfallen worden ist mit einer Kommunika-tion, die sagt, dieser Tunnel bricht jetzt gleich zusammenund muss gesperrt werden. Will man diese Aussage hin-terfragen, so weigert sich das ASTRA, darauf einzugehen,was auch nicht gerade vertrauensbildend ist. Letztlichsollte auch erwogen werden, dass man erst einmal eineprovisorische Sanierung an die Hand nimmt, bevor mandreieinhalb Jahre lang sperrt. All diese Optionen einfachabzuschreiben, würde ein völlig falsches Signal nachBern, respektive nach Zofingen geben.

Die FDP-Fraktion bittet daher den Rat, den Vorstosszu unterstützen.

Christine Koch (SP) kündigt an, die SP-Fraktion werdedas Postulat ablehnen. Das ist vorab eine Frage des Gel-des, man müsste zuerst einmal wissen, wie teuer die ver-langte Expertise wäre. Warum soll ein Expertenteam ausdem Ausland beigezogen werden? Es gäbe sicher auch

qualifizierte Teams an der ETH. Und warum wird über-haupt dem ASTRA misstraut?

Markus Meier (SVP) teilt mit, die SVP-Fraktion teile dieAnalyse von Christoph Buser.

Felix Keller (CVP) weist auf die Dringlichkeit der Sanie-rungsmassnahmen hin. Jeder, der schon einmal imSchänzli-Tunnel im Stau gestanden sei und gesehen ha-be, wie links und rechts der Beton herunterfällt, wisse das.Er wundert sich allerdings ebenfalls, dass die FDP Exper-ten aus dem Ausland beiziehen will. Es gibt in derSchweiz genügen Experten, die den Fall beurteilen kön-nen, und nicht alle sind vom ASTRA abhängig. Wenn mandafür ins Ausland gehen muss, so ist das ein Armutszeug-nis für die Schweiz. Im Übrigen: Wenn der Kanton jetztnicht vorwärts macht, dann zieht das ASTRA das bereit-gestellte Geld weg, und dann ist einfach eines Tages derTunnel gesperrt und dann geht der ganze Verkehr dreiJahre lang aussen herum. Es liegt eine gute Lösung aufdem Tisch. Diese muss jetzt und sofort realisiert werden.Es ist auch unrichtig zu sagen, es seien sieben JahreDauerstau zu erwarten. Es gibt während etwa vier Jahrenflankierende Massnahmen, und drei Jahre lang dauert dieTunnel-Sanierung.

Die CVP/BDP-Fraktion lehnt das Postulat ab.

Lotti Stokar (Grüne) teilt mit, die Fraktion Grüne/EVPlehne das Postulat ebenfalls ab; es sei nicht einsehbar,was es bringen soll. Wenn schon, dann bräuchte es einBudget-Postulat, vorausgesetzt man hätte noch irgendwoim Kanton Geld, um eine solche Expertise anfertigen zulassen, von der man aber nicht einmal weiss, ob sie dannjemand beim ASTRA zur Kenntnis nehmen wollte. Aberwas soll es, dass die Regierung «prüfen und berichten»soll, zumal sie sagt, sie kenne den Zustand des Tunnelssehr wohl. Das hat keinen Sinn.

Andreas Dürr (FDP) erläutert, der FDP-Fraktion gehe esum eine Second Opinion. Bisher hat man aus Zofingennur gehört, die Sanierung sei dringend, der Tunnel fallebald einmal zusammen. Die Frage ist aber, wie die Sanie-rung durchgeführt werden soll. Das ASTRA möchte nachseinen Vorstellungen sanieren. Und wie man in der BPKund bei der Sitzung in Zofingen gesehen hat: Es fehlt ander Kapazität. Das wird uneingeschränkt zugegeben. Eswird weiträumig Rückstaus geben, und es soll dem Kan-ton überlassen werden, wie er damit umgeht. Was dieFDP daher will, ist, dass ein unabhängiger Experte prüft,ob der vom ASTRA vorgeschlagene Weg die einzige Mög-lichkeit darstellt, und wie dringend die Sanierung über-haupt ist. Die FDP will einen unabhängigen Experten,nicht notwendig einen aus dem Ausland. Es heisst im demVorstoss wörtlich «...zum Beispiel aus dem Ausland».Man hat in der kleinräumigen Schweiz eben das grosseProblem, dass Verkehrs-Ingenieurbüros, die für diesePrüfung infrage kommen, sehr wahrscheinlich das ASTRAals einen Hauptauftraggeber haben. Wenn man als Stras-senverkehrsingenieur in der Schweiz Nationalstrassenbauen will, dann wird es wahrscheinlich keinen anderenmöglichen Auftraggeber als das ASTRA geben. Dies istdie Befürchtung der FDP; sie möchte für diese Überprü-fung und Zweitmeinung kein ASTRA-höriges Experten-team haben. Es geht auch um die Frage, wie dringend dieSanierung ist und welches Ausmass sie haben muss.Vielleicht gäbe es ja auch weniger tiefgehende Lösungen,

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 19. November 2015 293

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die weniger kosten und viel schneller auszuführen sind.Bisher hat man immer nur gehört, es müsse so gemachtwerden, wie es das ASTRA vorhat, und nicht anders. An-gesichts der zentralen Bedeutung dieser Massnahme fürden Kanton – das ganze untere Baselbiet muss durchdiesen Tunnel fahren – ist es angebracht, eine unabhängi-ge Zweitmeinung einzuholen.

Rolf Richterich (FDP) findet es erstaunlich, dass derkleine Klammersatz «zum Beispiel aus dem Ausland»einen solchen Aufruhr ausgelöst hat. Das sei nur ein Hin-weis gewesen, dass man vielleicht über den Tellerrandder Landesgrenze hinaus denken müsse, gerade im Tun-nelbau. Den ganzen NEAT-Gotthard-Tunnel hätte dieSchweiz niemals ohne Ausländer bauen können. Süd-afrikaner haben in Sedrun einen 800 Meter tiefen Schachtgebohrt. Das hätte niemand aus der Schweiz machenkönnen. Der Votant versteht diese Aversionen gegen aus-ländische Auftragnehmer nicht, wenn es um Unabhängig-keit und Kompetenz geht. Notabene argumentiert ja Links-Grün bei der zweiten Gotthard-Röhre, dass der Arlberg-Tunnel zu einem Bruchteil der Kosten saniert werdenkönne. Gerade Österreich wäre eine Adresse für die Su-che nach unabhängigen Ingenieurbüros. Wenn man sichdagegen sträubt, zeigt man nur, dass man auf keinen Falldem ASTRA auf die Zehen treten will.

Daniel Altermatt (glp) führt aus, die Fraktion glp/Grüne-Unabhängige sehe überhaupt nicht ein, was das Postulatsoll. Wer sich ein wenig in der Geologie im unteren Birstalauskennt, der wundert sich höchstens darüber dass derSchänzli-Tunnel überhaupt noch steht, aber nicht darüber,dass er sanierungsbedürftig ist. Er liegt nämlich genauüber dem Grabenbruch, und eigentlich hätte man ihn garnicht bauen dürfen, respektive man hätte ihn viel stärkerbauen müssen. Was soll nun die geforderte Expertise?Das Einzige, was man noch zur Lösung machen könnte,wäre, eine dritte Röhre zu bohren, nur wo sollte das sein?Das geht nicht. Der Votant ist selbst betroffen und weiss,dass er in nächster Zeit im Verkehr ertrinken wird. Aber dahilft auch eine Expertise nicht, denn am Schluss muss derTunnel saniert werden.

Martin Rüegg (SP) teilt mit, in der Analyse sei er gleicherMeinung wie die FDP: Es besteht dringender Handlungs-bedarf. Aber das Postulat der FDP verzögert das Ganzenur. Man stelle sich vor, eine Expertise, die man einholt,käme zu einem Ergebnis, das nicht ganz mit demjenigendes ASTRA übereinstimmt, dann käme es unweigerlich zueiner weiteren Expertise, und das Resultat wäre, dassman gar keine Lösung hat. Das kann nicht das Interessedes Kantons sein. Im Übrigen hat ja das ASTRA seineAuffassung in der BPK sehr wohl erläutert. Man mussdieses Postulat ablehnen, damit die Sache endlich vor-wärts geht.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) weist darauf hin,dass das ASTRA Eigentümer des Tunnels und für dessenBetrieb verantwortlich sei. Es hat die Situation analysiertund kam zum Schluss, dass der Tunnel dringend sanie-rungsbedürftig ist. Die Situation hat sich aktuell noch ver-schärft. Letzte Woche haben sich Betonteile gelöst undbeim Herunterfallen zwei Autos beschädigt. Man hat dannin Nachtarbeit geprüft, ob noch mehr herunterfallen könn-te. Für das ASTRA ist der Tunnel klar und sofort sanie-rungsbedürftig, und es wird sicher nicht mit sich reden

lassen. Was die Art und Weise der Sanierung angeht, soist festzuhalten, dass der Widerstand und Protest vor Ortdurchaus etwas bewirkt hat. Es liegt jetzt die Zusicherungvor, dass die Sperrung einer Spur - die anderen drei sol-len ja in Betrieb bleiben – nicht länger als drei Jahre dau-ern wird. Das Problem ist, dass der Verkehr der jeweilsgeschlossenen Spur via St. Jakob über eine Hilfsbrückegeführt werden muss. Diese Umleitung führt zu einemverzögerten Verkehrsfluss und hat in Spitzenzeiten nurhalb so viel Kapazität – 800 statt 1‘500 Fahrzeuge – wiedie jetzige Spur. Das ist die Schwachstelle dieser Lösung.Das ASTRA hat zugesichert, dass es noch nach zusätzli-chen Optimierungen suchen will. Das Jahr, um das sichder Baubeginn verzögert, soll für diese Suche genutztwerden. Die Regierung steht deswegen in engem Kontaktmit dem ASTRA. Zu einer zusätzlichen Expertise wie vonder FDP gewünscht wird das ASTRA nicht Hand bieten.

Christof Hiltmann (FDP) hält fest, es bestehe Einigkeitdarin, dass der Tunnel saniert werden muss. Auch dieFDP sieht das, was sie aber nicht will, ist, dass die Situati-on in der Hagnau und im Schänzli auf Jahre hinaus sozementiert wird, wie sie heute ist. Das aber würde mit demjetzigen Projekt passieren. Der Tunnel wird ja nicht nurbetontechnisch saniert, sondern er wird auch mit neuerElektronik versehen und in allen sonstigen Aspekten er-neuert. Er wird fit gemacht für die nächsten 30 Jahre. Dasganze Hagnau-Geflecht, das ja von oben betrachtet sei-nesgleichen sucht, wird zementiert. Da wird nichts Neuesmehr kommen. Damit ist die FDP nicht einverstanden. Siewill eine Kapazitätserweiterung. Darum ist sie gegen dievorgesehene Sanierung, nicht weil sie den Sanierungs-bedarf als solchen anzweifeln würde. Es gäbe eventuellnoch andere Sanierungsmöglichkeiten, um die baulichenMängel zu beheben und die Sicherheit wieder zu gewähr-leisten, aber ohne dass man mit der ganz grossen Kelleanrührt und die Situation auf 40 Jahre hinaus zementiertund das ASTRA hinterher sagen kann: Der Raum Baselist erledigt; jetzt können wir uns wieder dem Wallis oderdem Raum Zürich zuwenden. Das ist die grosse Gefahr.Wenn man jetzt nicht aufpasst, hat man eine Situation, diesich nie mehr ändern wird. Das kann die FDP so nichtakzeptieren.

Paul R. Hofer (FDP) weist ergänzend darauf hin, dasswährend der mindestens dreijährigen Engpasssituationdurch Verspätungen von je einer halben oder ganzenStunde insgesamt über 700‘000 Arbeitstage verloren ge-hen würden. Er fragt sich, ob es sich nicht lohnen würde,das nochmals genau zu überprüfen.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erwidert auf dasVotum von Christoph Hiltmann, das Problem sei nicht dieKapazität des Schänzli-Tunnels. Man hat ja jetzt schonden Rückstau, aber nicht wegen dem Schänzli-Tunnel,sondern das Problem liegt vorne an der Einmündung aufdie A2. Dort ist der Flaschenhals. Die A2 ist verstopft, mankann aus Richtung Birstal nicht auffahren, und darum gibtes den Rückstau. Dort muss man sich wehren, und da hatdie Region ja auch Druck gemacht, und das war gut so.Der Bund hat sich bewegt und gesagt, er werde die Kapa-zitätserweiterung auf der A2 schaffen inklusiveSchweizerhalle-Tunnel.

Christoph Buser (FDP) findet, das Votum von SabinePegoraro zeige, wie man der ASTRA-Argumentation ver-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015294

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fallen könne. Die Osttangente ist in der Tat die Stauwur-zel. Dennoch bleibt es notwendig, das Hagnau-Geflechtzu entflechten. Sonst werden sich, wenn die A2 danneinmal verbreitert sein wird, die Stauräume einfach nurverlagern. Es ist nicht so, dass alle Probleme gelöst seinwerden, wenn der Rheintunnel erst einmal existiert. Manmuss entflechten. Wenn hingegen gemäss ASTRA-Pla-nung saniert wird und die vorgesehenen 70 Millionen ver-baut sind, dann heisst es dort: So, was wir tun mussten imSchänzli-Gebiet, haben wir getan. Und die Region wartetweitere Jahrzehnte, bis sich wirklich etwas bessert. DerVotant hat erst heute Vormittag wieder an einer TCS-Ver-waltungsratssitzung gehört, wie viele Projekte in der gan-zen Schweiz am Laufen sind; und überall geht es um diegleiche Frage: Wer ist baubereit und wer stellt Forderun-gen? Das ASTRA funktioniert eben so. Der Votant istüberzeugt, dass es andere Lösungen gäbe als dieseshistorisch gewachsene Hagnau-Geflecht. Das ASTRA solljetzt eine provisorische Sanierung vornehmen, die zehnJahre hält, und dann eine definitive Lösung verwirklichen.Das wäre sinnvoll.

Christine Koch (SP) findet, bei allem Verständnis für dieForderung der FDP, dies sei der falsche Weg, das Geldfehlt auch. Viel besser wäre es, wenn man nicht weiterhinan den Grenzen Mauern und Wälle aufziehen oder Grä-ben graben würde, sondern mit den Nachbarkantonenzusammensitzen und eine Priorisierung erarbeiten würde,für welche Projekte man in den kommenden Jahren ge-meinsam kämpfen will. Dann könnte man in Bern gemein-sam auftreten und hätte eine stärkere Stimme als derkleine Halbkanton mit seinen wenigen Vertretungen imNational- und Ständerat.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) möchte klar-stellen, was bei der A2 geplant ist. Der Bund habe einProjekt namens Engpassbeseitigung. Der erste Teil davonist die Osttangente mit dem Rheintunnel, der geplant wird.Der zweite Tei l bezieht sich auf den BereichHagnau/Schweizerhalle-Tunnel und noch weiter ostwärts.Dieser Teil ist ebenfalls aufgegleist. Dort sind auch Ent-flechtungen vorgesehen, soweit das räumlich machbar ist.Es geht dort eben sehr eng zu, vor allem wegen der Bahn-linie und den Flussläufen. Und die Engpassbeseitigungund die Entschärfung von Unfallschwerpunkten auf der H18 ist ein Teil der Schänzli-Sanierung. Um etwas Grösse-res zu machen, fehlt aber wahrscheinlich der Platz.

://: Das Postulat 2015/046 wird mit 57:26 Stimmen abge-lehnt.[Namensliste einsehbar im Internet 15.28]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

Nr. 366

160 2015/102Postulat von Andreas Bammatter vom 5. März 2015:Rollenden Verkehr Baslerstrasse Allschwil nicht be-hindern

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) teilt mit, der Regie-rungsrat lehne das Postulat ab.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 51.

Andreas Bammatter (SP) führt aus, auf der Kantons-strasse in Allschwil gebe es täglich auf einem Abschnittvon etwa 150 Metern einen Stau. Ziel seines Vorstossesist es, die Situation für die Nutzerinnen und Nutzer derBaselstrasse zu verbessern. Die begehrte Massnahme isteinfach und würde fast nichts kosten; man müsste nurzwei Tafeln aufstellen, um in dem betroffenen Abschnittein zeitlich befristetes Parkverbot anzuordnen, damit derVerkehr abfliessen kann. Der Postulant hat zur Veran-schaulichung ein Foto beigelegt. Jetzt kann der Verkehrdort nicht abfliessen. Betroffen wären 10 bis 15 Parkplät-ze, die von Montag bis Freitag während jeweils zwei Stun-den gesperrt werden müssten. Die Regierung lehnt dasPostulat ab mit der Begründung, es gebe bereits Einspra-chen in der Baselstrasse, auch in der Maiengasse. DieMaiengasse liegt aber nicht an dem betreffenden Ab-schnitt und hat mit dem Anliegen des Postulanten nichtszu tun. Letzte Woche war im Einwohnerrat von Allschwilzu hören, die BVB rechne damit, dass, wenn die Sanie-rung der Baselstrasse bis im Jahr 2020 endlich an dieHand genommen wird, 20 Millionen budgetierte Verlust-investitionen angefallen sein werden. Die zwei Tafeln, diees für das Begehren des Postulanten bräuchte, kostenfast nichts und wären den Versuch wert.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Susanne Strub (SVP) gibt bekannt, dass die SVP-Frakti-on der Begründung der Regierung folgen kann und denVorstoss ebenfalls ablehnt.

Jürg Vogt (FDP) kann der Begründung der Regierungkeineswegs folgen. Der Sprecher kommt aus Allschwil. Esist so, wie von Andreas Bammatter bereits gesagt: Esgeht um eine kurze, temporäre Aufhebung der Parkplätzeund es handelt sich um eine dort partiell effiziente Mass-nahme. Es wurde bereits im Einwohnerrat Allschwil darü-ber debattiert, wobei man festgestellt hatte, dass einzigder Kanton dies durchziehen kann. Der Votant bittet umUnterstützung des Postulats.

Andreas Dürr (FDP) wendet sich nun, nach der zuvorgehörten Allschwilermeinung, der Kantonsmeinung zu.Grundsätzlich ist die Sanierung, das Projekt Baslerstras-se, als etwas Gesamtes zu sehen. Und grundsätzlich istes im Wesentlichen verunglückt. Man wollte viel zu vieldarin einwickeln, es wurde zu teuer und muss nun aufge-schoben werden. Nun einfach eine Massnahme als Vor-wegnahme aus der Gesamtplanung herauszunehmen,wäre falsch. Das Projekt ist von Einsprachen ohne Endebelastet. Es ist, als würden überall, wo gerade ein Projektansteht, punktuell Einzelelemente herausgepickt und ge-strichen werden, die einem gerade nicht passen: hier einParkplatz, dort dieses Schild. Am Schluss gerät die Ge-samtplanung durcheinander.

Gerade die Parkplätze sind ein Thema. Es steht demLandrat nicht zu, hier etwas vorweg zu nehmen. Dennsonst könnte man ja auch die Haltestellen oder die Velo-wegführung einzeln herauspicken – und man hätte gleichauch die Planung des Kantons gemacht. Der Votant bittetdringend, Postulat oder Motion abzulehnen.

Lotti Stokar (Grüne) staunt: Es wurde doch heute erst der

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 295

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Raumplanungs-Bericht zur Kenntnis genommen. Dortheisst es, hinten, unter «5. Herausforderungen und Aus-blick» zum Strassennetz: «Die Kapazitätsengpässe aufdem Gemeindestrassennetz und Kantonsstrassennetzhaben räumlich und zeitlich lokalen Charakter.» Genaudies ist auch in Allschwil das Problem: räumlich und zeit-lich lokal. Was steht nun als Lösung im Bericht? «DieHerausforderung besteht hier, über Steuerungsmassnah-men möglichst den Verkehrsfluss zu gewährleisten, ohneneue Kapazitäten zu schaffen.» Eine günstige Steue-rungsmassnahme also, die praktisch nicht mehr kostet alseine Tafel, und einen etwas besseren Verkehrsfluss zudieser Zeit ermöglicht. Das ist alles, was das Postulat will.Mit dem Projekt und damit, ob man das gut findet odernicht, hat es nichts zu tun. Man hat gehört, dass es ohne-hin noch fünf Jahre dauern wird. Die Votantin verstehtnicht, wie man dagegen sein kann, für diese Zeit lokaleinen Kapazitätsengpass auf einfache Art aufzuheben.

Felix Keller (CVP) bringt nun wieder eine Allschwilermei-nung zu Gehör. In seiner Funktion ist es aber auch zu-gleich eine Stellungnahme der Fraktion. Der Sprecher hatalso zwei Hüte an.

Etwas ist irritierend, denn es heisst, dass der Regie-rungsrat die Entgegennahme beantrage. Dem ist ja abernicht so; somit muss es sich um einen Fehler handeln.Nichtsdestotrotz glaubt die CVP/BDP-Fraktion, nachdemsie sich mit der Sache vertraut gemacht hat, dass hier miteiner kleinen Massnahme eine grosse Wirkung erzeugtwerden kann. Die Fraktion unterstützt das Postulat. Manweiss auch, dass die Strasse nicht so schnell kommt. Esgibt neue Tramschienen, die Strasse funktioniert und tutdies noch lange. Mit neuen Tramschienen ist man schonglücklich, weil dann die Trams schneller fahren können.Wer Allschwil kennt, weiss, dass dieser Punkt ein Nadel-öhr ist. Als Allschwiler konnte der Votant seine Fraktionüberzeugen, das Postulat zu überweisen.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) stellt richtig,dass die Regierung das Postulat ablehne. Die Traktan-denliste weist dies falsch aus. Die Begründung ist diesel-be geblieben.

Matthias Häuptli (glp) bittet, als Allschwiler und als Spre-cher seiner Fraktion, das Postulat zu überweisen. Es han-delt sich wirklich um eine kleine Massnahme, damit einKapazitätsengpass auf einem sehr kleinen Abschnitt be-hoben werden kann. Das Tram kommt aufgrund des Auto-staus nicht mehr durch, während dieser durch das warten-de Tram nochmals verlängert wird. Als Massnahme wer-den Parkplätze temporär, während den Abendstunden,wegfallen. Das ist vertretbar. Zudem kostet es nichts, unddie Situation verlangt ein Handeln.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2015/102 mit46:27 Stimmen bei einer Enthaltung.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.38]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 367

161 2015/118Motion von Patrick Schäfli vom 19. März 2015: Bus-spuren sollen auch von Taxis benutzt werden dürfen!

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat die Motion als Postulat entgegennimmt. Es liegt eine schriftliche Begründung vor.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 52.

Jacqueline Wunderer (SVP) sagt, dass die SVP demAntrag des Regierungsrats folge.

://: Die Vorlage 2015/118 ist stillschweigend als Postulatüberweisen.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 368

162 2015/120Postulat von Marianne Hollinger vom 19. März 2015:Grüsel-Autobahnborde, Miese Visitenkarte für Basel-biet

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat das Postulat entgegen nimmt.

Martin Rüegg (SP) meint in Übereinstimmung mit seinerFraktion, dass in Zeiten knappen Geldes auf diese Lei-stung durchaus zu verzichten wäre. Deshalb lehnt die SP-Fraktion das Postulat ab.

Lotti Stokar (Grüne) hat, wie auch die Grünen/EVP, keineFreude an Grüselborden. Die Sprecherin weiss jedochnicht genau, weshalb gewisse Leute den Eindruck haben,dass sie in Baselland «grusiger» seien als anderswo. Esist wahrscheinlich die Visitenkarte des Sparkantons. Trotzallem sehen die Grünen/EVP hier keine Priorität, wenngleichzeitig an anderen Orten gespart werden muss, dienoch wichtiger sind. Leider nein.

Marianne Hollinger (FDP) ist doch einigermassen er-staunt über den Inhalt der verbal zwar sehr netten Votenvon Lotti Stokar und Martin Rüegg – gerade da sie ausdieser Ecke kommen. Zum Inhalt: Es ist unbestritten undes sehen es alle, dass über den ganzen Kanton verteiltdie Autobahnborde dann, wenn es wieder gegen die le-diglich monatlich stattfindende Reinigung geht, immer«grusiger» werden. Aufgerissene Abfallsäcke, Flaschen,sonstiger Abfall, alles Mögliche liegt herum.

Die Votantin wüsste von einem Konto, worüber sichdies abbuchen liesse: Standortförderung. Man stelle sichz.B. die Ausfahrt in Aesch Nord vor. Die Ausfahrt der H18führt genau zur International School ISB. Dorthin bringendie guten Einwohner, die die Gemeinde anwirbt, ihre Kin-der zur Schule. Die Visitenkarte, die man hier abgibt, istdann wirklich «toll». Das Gewerbegebiet sollte mit gutemGewerbe, mit Life Science und auswärtigen Firmen ange-siedelt werden. Es ist das Mindeste, die Visitenkarte dafürschön und sauber zu behalten, so wie es jeder bei sich zuHause auch machen würde. Jeder weiss, dass es wichtig

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015296

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ist, wie der eigene Vorgarten aussieht. Deshalb sollte einKonto gefunden werden, um das abzubuchen. Vor allemdarf ruhig etwas Innovation im Spiel sein. Vielleicht findensich auch Projekte mit dem Einsatz von Leuten, unterWahrung der Sicherheitsvorkehrungen, bei denen manfroh ist, sie auf diese Weise beschäftigen zu können.

Hans-Urs Spiess (SVP) sagt, dass es bei diesem Ge-schäft weder um einen Staatsvertrag noch um Subventio-nen noch um sonstige Beiträge geht, sondern um Abfall.Die SVP-Fraktion ist dem Geschäft wohlwollend gesinnt,wird das Postulat überweisen und Marianne Hollingerdamit einen Gefallen machen.

Christof Hiltmann (FDP) hat das Gefühl, als wollen alleMarianne heute einen Gefallen tun. Der Sprecher wird eszu ihrer Ehrrettung ebenfalls versuchen. Nicht, damit sieauf Seite der FDP so dasteht, als wolle sie zusätzlich Geldausgeben. Gleichzeitig soll auch zur Gegenseite eineBrücke gebildet werden, damit doch noch Zustimmungzum Vorstoss möglich ist. Es ist ja nicht so, dass hier et-was zusätzlich gemacht wird. Es wird nur beim Betriebs-unterhalt der Auftrag gegeben, bei diesem Thema neuePrioritäten zu setzen. Was heisst, dass bei einem anderenThema eventuell etwas zurückgefahren werden muss.Das Anliegen der Postulanten ist aber die Tatsache, dassdas erste, das man bei der Durchfahrt oder als Besucherdieses Kantons zur Kenntnis nimmt, von den Augen über-mittelt wird: Und die sehen nun mal den Dreck. Es ist nichtganz falsch, diesem Aspekt eine hohe Priorität einzuräu-men.

Es handelt sich hier also nicht um eine Forderungnach Mehrausgaben. Sondern es geht um das Festlegenvon Prioritäten. Das Abfall-Thema sollte dabei höchstePriorität haben.

Für Christine Gorrengourt (CVP) geht es auch darum,was ein Bild man von sich gibt, was für eine «Falle» manmacht. Das andere ist die Frage, was mit dem Zeugs pas-siert, das herumliegt und vom Wind herumgewirbelt wird.Die Votantin glaubt auch, dass diese Aufgabe relativgünstig erledigt werden kann, der Aufwand nicht zu teuerist. Es sollte aber auch wirklich eine Priorität gesetzt wer-den, denn der Eindruck, der durch den Abfall entsteht, istein wirklich schlechter. Die CVP/BDP-Fraktion ist für Prü-fen und Berichten. Es soll möglichst kostengünstig umge-setzt werden.

Martin Rüegg (SP) möchte selbstverständlich ebensomöglichst wenig Abfall, und auch gegen eine saubereVisitenkarte ist nichts einzuwenden. Aber: Diese Aufgabewurde einst ausgelagert an die Nationalstrassen Nord-westschweiz NSNW. Und jetzt soll ihnen wieder dreinge-redet werden? Die sollen doch bitteschön selber entschei-den, wo sie ihre Prioritäten setzen wollen. Ist es für sie zuteuer – denn auch sie stehen finanziell unter Druck – soll-te man dies ein Stück weit auch als unternehmerischenEntscheid akzeptieren.

Zum Zweiten: Der eine Teil des Parlaments ist immerfür Selbstverantwortung. Die Autofahrerinnen und Auto-fahrer sollten dies ebenfalls aufbringen. Möchte man et-was dagegen tun, liesse sich vielleicht eine Informations-kampagne lancieren. Ähnlich wie in der Landwirtschaft,wo auf Plakaten darauf hingewiesen wird, dass die Küheauf der Weide keinen Abfall fressen sollten. Das wäregünstiger und gerade so effektiv. Das Nein der SP hat

damit zu tun: Es ist vom Vorgehen her und vermutlichauch der Kosten wegen falsch.

Es ist erwiesen, so Rosmarie Brunner (SVP): Wenn ir-gendwo Abfall liegt, kommt bald neuer Abfall hinzu. Dasist einfach so. Abfall gesellt sich zu Abfall. Deshalb ist derAnsatz von Marianne Hollinger positiv und sollte ange-schaut werden.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2015/120 mit46:20 Stimmen bei 4 Enthaltungen.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.47]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 369

163 2015/147Motion von Hans-Jürgen Ringgenberg vom 16. April2015: Planung und Projektierung einer Umfahrungs-strasse für den Raum Leimental, insbesondere für dieGemeinden Therwil und Oberwil

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat die Motion als Postulat entgegennimmt. Es liegt eine schriftliche Begründung vor.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 53.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) möchte, bevor er seinEinverständnis zur Umwandlung gibt, noch einige Wortezum Vorstoss sagen. Zur Begründung der Regierung istzu sagen, dass diese seit letzten Sonntag, als darüberabgestimmt wurde, ihren inhaltlichen Sinn verloren hat.Der Votant selber hat nicht gedacht, dass sein Vorstosseine solche Aktualität erhält, denn mit der Ablehnung vonELBA ist der Moment da, an dem man quasi wieder vonvorne beginnen muss. Sabine Pegoraro schüttelt denKopf. Aber der Motionär versteht seinen Vorstoss insofernals aktueller oder sogar besser positioniert, weil trotzdemwieder über die Bücher gegangen werden muss. Er würdesogar behaupten: Wäre das Leimental bei der ELBA-Pla-nung von Anfang an etwas mehr eingebunden gewesen,hätte ELBA Erfolg gehabt. Dort sind die bevölkerungs-dichtesten Gebiete, jene, die täglich mit dem Chaos kon-frontiert sind.

Der Votant appelliert an die Baudirektorin, dass siedas Postulat – das der Sprecher bereit ist umzuwandeln –sich zu Herzen nimmt. Es ist ein grosses Anliegen für dieMenschen im Leimental, dass dieser Pflock eingeschla-gen wird und das Gebiet, speziell auch die sehr stark be-troffene Achse Oberwil-Therwil, nicht vergessen geht. DerRedner bittet den Rat dringend, dem nun umgewandeltenPostulat zuzustimmen.

Matthias Häuptli (glp) sagt, dass die glp/Grünen Unab-hängigen eine Überweisung auch als Postulat ablehnen.Das Anliegen hätte, wenn schon, in die ELBA-Planunggehört. Entgegen seinem Vorredner ist zu sagen, dass esdort wirklich genügend Mitwirkungsmöglichkeiten, auchöffentliche, gegeben hat, um derartige Planungsideeneinzubringen. Jetzt ist die Situation die, dass ELBA abge-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 297

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lehnt ist, und die Regierung hat dafür zu schauen, welcheTeile der Planung wieder eingespiesen werden sollen. Esist nicht zielführend, nun eine ganz neue Planungsideeeinzubringen. Das verzettelt nur alles und ist kein Schrittin die richtige Richtung zur Lösung der Verkehrsproblemeim Leimental.

Zur Sache selber: Die Verkehrsströme im Leimentalsind relativ komplex. Therwil und Oberwil liegen auf ver-schiedenen Verkehrsachsen, es gibt keine Achse, wo derVerkehr von A nach B verläuft und sich eine Umfahrunglohnte. Es ist nicht wirklich vorstellbar, wie hier eine Um-fahrung eine Entlastung der Ortskerne bringen könnte. AmEnde landet man wieder bei der Südumfahrung, die allepaar Jahre als ewige Untote auflebt. Doch diese will dasLeimental bekanntlich nicht. Deshalb bringt es nichts, dasThema nun wieder aufs Tapet zu bringen.

Für glp/Grüne Unabhängige ist klar, dass im Leimen-tal nur der Ausbau des ÖV Sinn macht. Dieser Weg wurdein der Vergangenheit recht erfolgreich beschritten. Man istdamit weit gekommen und der ÖV-Anteil am gesamtenVerkehrsaufkommen schon beachtlich. Auf diesem Wegmuss man weitergehen.

Christoph Buser (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion denVorstoss unterstützt. Den Weg, den sein Vorredner vor-geschlagen hat, hält der Sprecher für total falsch. Denndieser führt letztlich dazu, dass die verschiedenen Ver-kehrsträger gegeneinander ausgespielt werden. Es gehtnicht darum, dass man gegen ein ÖV-Projekt und für eineStrasse ist. Es geht darum, zukünftig gute Lösungen zufinden, die dazu führen, dass die Ortskerne entlastet wer-den. Es ist davon auszugehen, dass der Verkehr nichtabnehmen wird. Die Situation ist schon heute an vielenOrten nicht so, wie sie sein sollte. Das Modell ist der H2-Tunnel (oder A22): Man erinnere, was vorher war, undsehe, was heute ist. Entscheidend ist die Frage der Fi-nanzierung, klar. Sie steht hier aber nicht zur Debatte.

Für die FDP aber geht es um den Grundsatz. Dafürsteht sie hin und unterstützt das umgewandelte Postulat –wie sie auch eine Motion unterstützt hätte.

Lotti Stokar (Grüne) findet es etwas erstaunlich. Die Ab-stimmung ist noch nicht lange her. Das ELBA-ProjektAusbau wurde mit guter Mehrheit abgelehnt. Dort aberwar genau dies enthalten, was hier gefordert wird. Soheisst es auch in der Begründung der Regierung: Für eineäussere Verkehrserschliessung sollte (im Rahmen vonELBA) innert drei Jahren ein Vorschlag gebracht werden.In drei Jahren wäre also die «Südumfahrungsidee» wiedervorgelegen. Das Volk hat damals dazu jedoch Nein ge-sagt. Und nun soll bereits heute, noch vor einer Auslege-ordnung, wie es weitergehen soll, wieder eine Facette ausdem ELBA-Projekt Ausbau überwiesen werden? Damithat die Votantin alleine aus demokratischen GründenMühe.

Es wurde gesagt, man hätte das Leimental mehr ein-binden müssen. Die Sprecherin weiss nicht, wie man esnoch mehr hätte einbinden können. Sie war selbst alsMitglied in der Steuerungsgruppe der Regierung anwe-send und weiss, wer von den Gemeinderäten dort allesmitgearbeitet hat. Schliesslich liess man die Bevölkerungabstimmen in einem Prozess, der einmalig war. Die Bevöl-kerung wurde voll einbezogen, sie konnte mitdiskutierenetc. Kein Projekt war bis dato kantonsweit derart breitabgestützt. Das Ergebnis der folgenden Abstimmung war,dass die Südumfahrung von keinem einzigen der sechs

Projekteams überhaupt als Lösung aufgenommen wurde– und war somit ein klarer Hinweis darauf, dass diesesProjekt aus dem letzten Jahrhundert stammt und in dieserPhase nicht mehr ausgegraben werden soll. Denn eswurde klar gezeigt, in allen sechs Projektideen: Würdeman die Südumfahrung bauen, hätte man keinen Gewinnim näheren Kreis der Agglomeration, weil es die Zersied-lung fördern würde. Mit ELBA sollten Verkehr und Sied-lung aufeinander abgestimmt werden. Mit einer solchenMassnahme hier wieder anzufangen, nachdem sogarExperten ennet dem Jura dies als nicht zielführend beur-teilten, ist total verkehrt.

Es ist zuzustimmen, dass es nun verschiedene Mass-nahmen braucht für den Autoverkehr, für den ÖV. Momen-tan besteht ein Scherbenhaufen, was sehr bedauerlich ist.Es liegt auch nicht telquel die Umbau-Variante auf demTisch, sondern im Moment hat man eigentlich gar nichts.Trotzdem ist davor zu warnen, nun einfach ein Projekt füreine «Südumfahrung» (von der es damals geheissen hat-te, sie koste 1.3 Milliarden Franken) zu überweisen. DieFraktion Grüne/EVP lehnt das auch als Postulat ab.

Christine Koch (SP) zitiert aus dem Vorstoss: «Esbraucht deshalb dringend eine Planung und Massnahmen,die längerfristig zu einer wirklichen Lösung der Verkehrs-probleme im Leimental führen». Genau das findet die SPauch. Aber dafür genügt nicht einfach eine Strasse, eineUmfahrung, sondern es braucht ein Gesamtpaket. Nachdem letzten Abstimmungsentscheid braucht es aber nichtdieses, sondern ein anderes Paket. Lotti Stokars Hinweis,dass das Volk darüber mitbestimmten konnte, ist zwarrichtig. Aber abgestimmt wurde letztlich von der gesamtenBaselbieter Bevölkerung. Und für diese war die Lösungnicht gut genug.

Die SP-Fraktion lehnt den Vorstoss als Postulat eben-so wie als Motion ab. Man möchte gerne einen neuenVorschlag der Regierung zum Thema abwarten.

Felix Keller (CVP): Seine Vorrednerin hat es bereits ge-sagt – das Volk will ein anderes Paket und hat ELBA ab-gelehnt. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einer istsicher das Finanzielle, ein anderer ist wohl, dass der In-halt des Pakets nicht gefiel. Der Redner schlägt vor, zu-rück auf Feld 1 zu gehen, den Fächer wieder aufzuma-chen, eine Gesamtbetrachtung über Verkehrssituation undSiedlungsentwicklung anzustellen. Deshalb kann dieCVP/BDP-Fraktion der Überweisung als Postulat, zurÜberprüfung, zustimmen. Mit einer Motion hätte die Frakti-on mehrheitlich Mühe gehabt. Das Postulat ist hingegenunterstützenswert.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) möchte noch einigeBemerkungen anbringen. Bei den von Lotti Stokar ge-nannten Abstimmungen handelte es sich um Konsultativ-abstimmungen. An diesen Informationsveranstaltungenkonnte man freiwillig partizipieren, man wurde informiert,es tauchten vielleicht 100 Leute auf (sowieso alles Gegnerder Südumfahrung), und dann kam es zur «Abstimmung».Der Votant redet aber gar nicht von der Südumfahrung,auch in seinem Vorstoss findet sich das Wort nicht.

Weiter wurde gesagt, dass diese Lösung für das Lei-mental im ELBA-Projekt enthalten gewesen sei. Der Spre-cher hat aber den Vorstoss ja gerade deshalb gemacht,weil sie eben nicht enthalten war, zumindest nicht so, wieer sich das vorstellt. Es gab zwar einen Passus, der erlau-ben sollte, innerhalb der nächsten drei Jahre allenfalls

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Korrekturen anzubringen. Das ist ja aber nun nicht erfolgt.In ELBA war also gar nichts davon enthalten.

Zum Schluss: Lotti Stokar sieht als Oberwilerin täglichden Verkehr, der sich durch den Ort wälzt. Der Sprecherselber wohnt auch in Oberwil. Oberwil befindet sich nunwirklich am Anschlag. Es ist unverständlich, wie man hiernicht Hand bieten kann zu einer Lösung, wie auch immersie aussehen mag. Es ist stark zu hoffen, dass die Regie-rung voran geht und dass Sabine Pegoraro versteht, wasSache ist und nun erfolgen muss.

Christine Gorrengourt (CVP) kommt ebenfalls aus demLeimental, dem Wahlkreis Oberwil-Therwil-Biel-Benkenund Ettingen. Sie wurde mit ziemlich vielen Stimmen inden Landrat gewählt, obwohl die Leute wissen, dass sieim Vorstand «IG Südumfahrung Nein» sitzt. Die Spre-cherin selber hat aber Ja zu ELBA gesagt, weil es, aufge-gleist von Planern, ein Gesamtkonzept geboten hätte. Eswar kein Stückwerk, von dem unbekannt ist, was dahinterkommt. Sie möchte nicht ÖV gegen MIV ausspielen, son-dern die Frage stellen: Was kommt nach dem Tunnel? AlsLandrätin sieht sie in diesem Vorstoss keine echte Lö-sung. Der Gemeinderat von Ettingen erhielt von seinerBevölkerung den Auftrag, sich gegen eine solche Strassezu wehren, von der man nicht weiss, was am anderenEnde passiert. Dies trifft auch auf die hier angedachteLösung zu, die somit schlecht ist.

Kathrin Schweizer (SP) erinnert sich an die ELBA-Debat-te in diesem Saal. Hans-Jürgen Ringgenberg schütteltedamals den Kopf, als die Sprecherin bemerkte, dass derELBA-Ausbau dem Leimental relativ wenig Entlastungbringe. Dieser Vorstoss zeigt nun, dass dem tatsächlichso ist. Hier ist man sich einig. Der ELBA-Umbau wurdeebenso detailliert ausgearbeitet, wurde von der Bevölke-rung ebenfalls diskutiert etc. Es ist ein Appell an die Re-gierung, den ELBA-Umbau jetzt zu bringen. Es gibt einVerkehrsproblem im Leimental, das man lösen muss, mitÖV und mit Strassen. ELBA-Umbau koordiniert gut zwi-schen den verschiedenen Verkehrsträgern. Es brauchtnun keine zusätzlichen Postulate, sondern die Regierungist in der Pflicht, die Umbau-Variante zu bringen.

Lotti Stokar (Grüne) (an Hans-Jürgen Ringgenberg ge-richtet) weiss, wie der Verkehr in Oberwil läuft. Sie weissaber auch, dass mindestens Zweidrittel davon hausge-macht ist. Es handelt sich um Fahrten von unter 5 kmFahrdistanz. In Oberwil gibt es aber ein sehr gutes Bus-system, ebenso gibt es einen Ortsbus, und man ist dabei,eine zweite Ortsbuslinie zu prüfen. Man kann also auf den5 km auch sehr gut ohne Auto unterwegs sein. Eine Um-fahrung hilft Oberwil nicht, und baut auch nicht bei denkurzen Distanzen ab, sondern es führt den Grossverkehrum das Dorf herum, von dem man nicht möchte, dass erzunimmt.

Durch die Ablehnung von ELBA gibt es keine Weiter-führung mehr. Hier ist man gefordert, um zusammen mitder Regierung Lösungen für den Anschluss des Zubrin-gers Allschwil zu finden. Die Votantin meint nicht, es müs-se nichts gemacht werden. Sie glaubt aber auch nichtdaran, dass eine einseitige Lösung zielführend ist. Es istsehr zu hoffen, dass die Investitionen, die in den ÖV ge-steckt werden, helfen, damit zusätzlicher Verkehr wieschon in den letzten 10 Jahren durch den ÖV aufgefangenwerden kann. Im Leimental gibt es nicht viel Mehrverkehr;viel konnte durch das Tram aufgefangen werden.

Pascal Ryf (CVP) findet das, was sich in dieser Diskussi-on offenbart, nicht nur konzeptlos, sondern es bereitet ihmauch ziemlich Mühe. Mühe deswegen, weil ständig irgend-welche Gelder für Strassen oder Eisenbahnschienen imOberbaselbiet oder Laufental gesprochen werden. Zwarist das Leimental im ELBA-Projekt schon irgendwie vor-gesehen. Eine konkrete Lösung, wie das Problem einerRegion gelöst werden soll, die etwa 20% der BaselbieterBevölkerung stellt, die wirtschaftsstark ist und (ausserEttingen) nur aus Gebergemeinden besteht, gibt es nicht.Dies bereitet dem Sprecher Mühe.

Er ist zwar Gegner der Südumfahrung. Hans-JürgenRinggenberg hat aber ein Postulat gebracht, dessen Zieles ist, eine andere Strasse, ein anderes Konzept zu prü-fen. Es ist unverständlich, wie man einer Prüfung negativgegenüberstehen kann. Die wirtschaftsstarke Region istam Ersaufen im Verkehr. Jeden Morgen und jeden Abendsteht von hinten bis vorne eine riesige Blechkolonne. Esgibt zwar diese zwei Achsen, wie Matthias Häuptli fest-stellte. Aber sie sind verstopft. Je nach dem steht manvom Kreisel Bruderholzspital bis nach Therwil in einerKolonne. Ein Ausbau des ÖV ist notwendig, aber ebensomuss etwas unternommen werden, um den Verkehr inden Griff zu bekommen. Der Votant bittet, das Postulat zuüberweisen – für das Leimental.

Über die Verkehrsprobleme braucht man nicht länger zudiskutieren, findet Martin Rüegg (SP). Darüber bestehtvon links bis rechts Konsens, und es wurde in den letztenJahren schon x-fach darüber diskutiert. Es gibt dazu einKonzept, das durchdacht ist und fünf Jahre geplant wurde.Es heisst: Entwicklungsplanung Leimental-Birseck-All-schwil (ELBA). Das Leimental ist also keineswegs verges-sen gegangen. Der Votant wehrt sich gegen die Darstel-lung von Felix Keller, man sei nun wieder auf Feld 1. Esgibt Leute und Kräfte, die nach der Abstimmung denScherbenhaufen herbeireden. Dem ist aber nicht so. Vonder Regierung ist zu erwarten, dass sie sich für ihre Lö-sung B (nachdem A abgelehnt wurde) einsetzt – nämlichfür die Variante Umbau. Nur wenn diese tatsächlich Schiff-bruch erleiden sollte, fängt man wieder ganz frisch an.Aber schon jetzt? Nachdem so viele Ressourcen in dieErarbeitung von zwei Lösungen gesteckt worden sind, wiees der Landrat im übrigen vor 5 Jahren in Auftrag gege-ben hat? Das wäre ein Schildbürgerstreich. Es wäre aberauch typisch für diesen Kanton. Hüst und Hott.

Der Votant fordert, man möge doch einmal bitte aufder Linie bleiben. Der ELBA-Ausbau wurde abgelehnt.Jetzt kommt ELBA-Umbau auf den Tisch. Dort gibt esLösungsansätze, sowohl auf Strasse wie auf Schiene.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) fühlt sich in dieELBA-Debatte versetzt. Zur Klarstellung, auch als Antwortan Landrat Ringgenberg: Der Landrat entschied im Junidieses Jahres zwischen den beiden erarbeiteten ELBA-Varianten für die Variante Ausbau. Dieser Entscheid istimmer noch in Kraft, er war nicht Gegenstand des Refe-rendums. Das Referendum bezog sich von den mehrerenBeschlusspunkten auf deren zwei. Nämlich den Richtplan-eintrag über die 37 Projekte, die in der Variante Ausbaugeblieben sind. Und auf die CHF 11.2 Mio. als Kredit fürdie Vorstudie. Nicht mehr und nicht weniger. Dies wurdeentschieden.

Variante Ausbau ist immer noch in Kraft. Darin gibt esnoch einen anderen Entscheid: Dass BUD wurde damitbeauftragt, mit den betroffenen Gemeinden zusammen-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 299

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zusitzen, um gemeinsam eine Lösung für ihre Verkehrs-probleme zu finden, und innerhalb von drei Jahren zuberichten. Das ist ein kluger Auftrag, der im Ausbauent-scheid nach wie vor enthalten ist. Solange der besteht,wird das auch vorangetrieben. Deshalb hat die Regierungsich auch für die Entgegnahme des Postulats entschie-den.

Die Variante Ausbau aufzuheben ist dem Landratvorbehalten. Anfang nächstes Jahr wird er Gelegenheithaben, darüber zu diskutieren. Die SP hat bereits die Mo-tion mit der Forderung eingereicht, auf die Variante Um-bau umzuschwenken. Bis es soweit ist und ein Entscheidgetroffen wurde, zählt die Variante Ausbau.

Die Regierung hat sich überlegt, wie es weitergehensoll. Das Tiefbauaumt wurde mit der Ausarbeitung einerAuslegeordnung beauftragt, um zu sehen, welche Projek-te in den nächsten 15 Jahren dazu dienen, den Verkehrs-kollaps in diesem Raum zu verhindern. Die Verkehrspro-bleme wurden durch die Abstimmung vom letzten Wo-chenende auf jeden Fall nicht gelöst. Sowohl in der Va-riante Ausbau wie auch in der Variante Umbau gibt esrund zur Hälfte identische Projekte. Darunter befinden sichsolche, die gerade den Leimentaler Gemeinden Entla-stung bringen würden. Bei der Auslegeordnung wird mansich vor allem auch auf diese konzentrieren, denn siescheinen unumstritten, da sie von beiden Seiten (Ausbauund Umbau) gewollt sind. Die Regierung wird sich nunüberlegen, welche Massnahmen zu bringen sind, um a)die Verkehrsprobleme zu lösen, und was b) der wirtschaft-lichen Entwicklung des Raumes am besten dient.

Auf jeden Fall kommt der Zubringer Allschwil. Diesermuss jedoch separat erneut beantragt werden, da er Teilder 37 Projekte war, die abgelehnt wurden. Dazu gibt esalso eine kleine Vorlage. Ansonsten wird mit Hochdruckam Vorprojekt gearbeitet, damit möglichst wenig Zeit ver-loren geht. Soviel zum Fahrplan der Regierung.

://: Der Landrat überweist den Vorstoss 2015/147 alsPostulat mit 52:33 Stimmen.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.11]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

Nr. 370

164 2015/153Postulat von Christof Hiltmann vom 16. April 2015:Keine Umgehung des Planungs- und Realisierungs-stopps für die Sanierung und Umgestaltung derHauptstrasse Augst

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat das Postulat entgegen nimmt.

Martin Rüegg (SP) findet in Einklang mit seiner Fraktion,das Postulat sei nicht notwendig. Erstens wurde der Be-richt zum im Vorstoss erwähnten Postulat 2012/253 am 9.Juli 2013 einstimmig abgeschrieben. Zweitens ist dasVerkehrskonzept Teil des Spezialrichtplans Salina Rauri-ca, das ohnehin erarbeitet werden muss. Drittens wurdeerst gerade die Vorlage überwiesen. Der Votant bittet denPostulanten, der Einfachheit halber seinen Vorstoss ein-fach zurückzuziehen. Sonst müsste die SP-Fraktion dieÜberweisung ablehnen, da es nur zu einer unnötigen Be-schäftigung der Verwaltung führen würde. Es ist daher

auch nicht ganz verständlich, weshalb die Regierung dasPostulat entgegen zu nehmen gewillt ist. Vielleicht kor-rigiert sie ja ihren Entscheid nach, weil sie in der Zwi-schenzeit gescheiter geworden ist.

Christof Hiltmann (FDP) dankt Martin Rüegg für dieHandlungsempfehlung. Der Postulant würde seinen Vor-stoss gerne zurückziehen, wenn er denn einmal Kenntnishat über die Einzelheiten der Vorlage. Bis jetzt hat er sienoch nicht gesehen, geht aber davon aus, dass die darinenthaltene Forderung der Fall sein wird. Es stimmt, dassder Bericht damals einstimmig als erledigt abgeschriebenwurde, die Forderung gegenüber der Frenkendorferstras-se bleibt natürlich weiterhin im Raum stehen. Der Spre-cher hat vernommen, dass ihr mittlerweile (auch in derVorlage) Rechnung getragen wurde. Da sie, wie gesagt,noch nicht vorliegt, kann er seinen Vorstoss nicht zurück-ziehen. Er geht im Moment davon aus, dass mit Vorliegender Vorlage automatisch auch das Postulat abgeschriebenwerden kann. Dies wäre ebenfalls ein sehr effizienterWeg.

Matthias Ritter (SVP) gibt bekannt, dass die SVP-Frakti-on dem Anliegen zustimmen wird.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) weist darauf hin,dass man für Entgegennahme plädiert hatte, da es sichmit den geplanten Arbeiten des Tiefbauamts deckt und eseigentlich sogar komplettiert. Es lässt sich in der Tat dannabschreiben, wenn die Vorlage vorliegt. Es entsteht da-durch kein Mehraufwand.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2015/153 mit60:17 Stimmen.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.15]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 371

165 2015/154Postulat von Christoph Buser vom 16. April 2015: KeinBaukredit für die Rheinstrasse, bevor der Bericht zumPostulat 2014/099 vorliegt

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat das Postulat ablehne. Es liegt eineschriftliche Begründung vor.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 54.

Christoph Buser (FDP) zieht das Postulat zurück. Er hatMitteilung erhalten, dass dem im Vorstoss enthaltenenAnliegen – dass die Trinkwasserfassung so verlegt würde,um dort hochwertiges, erschlossenes Land nutzen zukönnen – Rechnung getragen wird. Vor diesem Hinter-grund lässt sich der Vorstoss zurückziehen, um denSpeed bei der Umsetzung der Verlegung der Rheinstras-se nicht zu beeinträchtigen.

://: Damit ist das Postulat 2015/154 zurückgezogen.

Page 128: E:lr 2015-11-05 12 19 ptk - · PDF fileJanuar 2015: FMS abbrechen und dann... Schriftliche Antwort vom 28. April 2015 ... zeiten MFK Baselland. Schrift liche Antwort vom 30. Juni 2015

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015300

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Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 372

166 2015/261Motion der SVP-Fraktion vom 25. Juni 2015: Änderungder Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat die Motion als Postulat entgegennimmt. Es liegt eine schriftliche Begründung vor.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 55.

Urs Hess (SVP) findet das Anliegen wichtig. Die SVP-Fraktion kann die Regierungsauffassung teilen und wan-delt um in ein Postulat.

Christine Koch (SP) sagt, dass die SP-Fraktion auch einPostulat ablehne. Dieser Vorstoss ist nicht ergebnisoffenformuliert, sondern bereits sehr einschränkend. Der Klä-rungsbedarf ist zwar anzuerkennen, aber man sollte dabeifrei und nicht von Scheuklappen behindert sein. Die Mehr-heit der SP sieht kein Problem damit, dass sich das De-kret Öffentlicher Verkehr mit der Verkaufseinheit mit mehrals 5000 m2 Nettoladenfläche beissen könnte. Es ist einUnterschied, ob es sich um ein Gebiet im Grüssen oderum ein normales Gebiet mit Wohnfläche handelt. Damitdie SP das Postulat unterstützen könnte, müsse es ergeb-nisoffener formuliert sein.

Rolf Blatter (FDP) unterstützt namens seiner Fraktion dieIdee der SVP und spricht sich für Überweisen dss Postu-lats aus.

Felix Keller (CVP) anerkennt, dass Handlungsbedarf beidieser Unsicherheit angesagt ist. Aus diesem Grund un-terstützt die CVP/BDP-Fraktion das Postulat.

://: Der Landrat überweist den Vorstoss 2015/261 alsPostulat mit 56:24 Stimmen.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.19]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 373

167 2015/263Motion von Urs-Peter Moos vom 25. Juni 2015: Park-raumbewirtschaftung an den Kantonsstrassen ge-mäss den Vorgaben der Gemeinden

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) sagt, dass derRegierungsrat die Motion als Postulat entgegen nähme.Es liegt eine schriftliche Begründung vor.

Da der Motionär aber nicht mehr dem Rat angehörtund zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion auch keinMitglied einer Fraktion war, kann niemand die Motion in

ein Postulat umwandeln. Es stellt sich die Frage, ob dieMotion überwiesen oder abgelehnt werden soll.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 56.

Dominik Straumann (SVP) weist darauf hin, dass Urs-Peter Moos zum Zeitpunkt seiner Wahl Fraktionsmitgliedder SVP war.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) sagt, dass mass-gebend der Zeitpunkt der Einreichung des Vorstosses ist.Und damals war der Motionär parteilos.

Dominik Straumann (SVP) nimmt das so zur Kenntnis.Der Motionär bedauert dies mit Sicherheit. Er hätte dieMotion in ein Postulat umgewandelt.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) fragt, ob jemandfür eine Überweisung als Motion sei. [Keine Wortmeldung]

://: Damit ist die Motion 2015/263 stillschweigend abge-lehnt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 374

168 2015/264Motion von Urs-Peter Moos vom 25. Juni 2015: All-mendbewirtschaftung auch beim Kanton Basel-Land-schaft

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassder Regierungsrat den Vorstoss als Postulat entgegennähme. Es liegt eine schriftliche Begründung vor.

Da der Motionär aber nicht mehr dem Rat angehörtund zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion auch keinMitglied einer Fraktion war, kann niemand die Motion inein Postulat umwandeln. Es stellt sich die Frage, ob dieMotion überwiesen oder abgelehnt werden soll.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 57.

://: Die Motion 2015/264 wird stillschweigend abgelehnt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 375

170 2015/059Interpellation von Rahel Bänziger vom 29. Januar2015: Radonbelastungen und -Messungen in Schul-häusern. Schriftliche Antwort vom 21. April 2015

Rahel Bänziger (Grüne) beantragt Diskussion.

://: Dem Antrag wird stattgegeben.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 301

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Rahel Bänziger (Grüne) ist über den Traktandentausch(von 169 und 170) etwas erstaunt. Gewisse Dinge wäresie gerne vor diesem Traktandum 170 losgeworden. Wieauch immer: Die Interpellantin empfindet die Antwort desRegierungsrats als ausweichend und nicht zufrieden-stellend.

Erst ein Jahr nach der Überweisung ihres Postulatskonnten Messungen vorgenommen werden. Es dauerteso lange, um zu planen, um ein simples Dosimeter in ei-nem Raum zu platzieren und um zu messen, wie hoch dieRadioaktivität ist. Und dies, obwohl bei der Überweisungdes ersten Postulats ein zügiges Vorgehen versprochenwurde. Es braucht nicht zwei Jahre der Planung, um dieszu bewerkstelligen. Es braucht auch kein halbes Jahr, umein Dosimeter auszuwerten. Es wird in der Antwort auchregelrecht um Grenzwerte gefeilscht – fast wie auf einemBazar. Über diesen Punkt möchte sie gerne bei der Moti-on (Traktandum 169) noch etwas lästern. Aber immerhinhält der Regierungsrat fest, dass im Hochbauaumt in derweiteren Massnahmenplanung für die kantonseigenenSchulgebäude bereits ein Zielwert für 300 Becquerel proKubikmeter berücksichtigt wird. Hier würde die Sprecheringerne wissen, was das bedeutet, wenn der Wert «berück-sichtigt wird».

Bei Antwort 3 wird der in Aussicht gestellte Massnah-menplan zur Sanierung von Radon belasteten Schulhäu-sern erwähnt. Hier meint die Regierung, es seien gar kei-ne Grenzwertüberschreitungen vorhanden und somit be-stehe auch kein gesetzlich begründeter Handlungsbedarf.Dazu ist festzuhalten, dass eine solche Haltung nicht demVorsorgeprinzip entspricht. Die Haltung vernachlässigtauch den in der neuen Strahlenschutzverordnung definier-ten Richtwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter, sowiedie Baunormen (SIA 180), die regeln, wie ein Radon-schutz von Gebäuden auszusehen hat. Übrigens schreibtdie Regierung von einem Radonspezialisten, der ange-fragt worden sei. Dessen Aussage dazu wäre interessantzu erfahren. Zudem gibt es an der Fachhochschule inMuttenz ebenfalls erfahrende Radonspezialisten; mit ei-nem von ihnen führte die Interpellantin letzte Woche einziemlich langes Telefongespräch. Gerne vermittelt siedem Regierungsrat dessen Kontaktdaten.

Zur Frage 4: Wann werden die weiteren Massnahmeneffektiv durchgeführt? Dazu erwähnt der Regierungsrat,dass im Winter 2013/14 Messungen gemacht wordenseien. Und dass dann eine zweite Messkampagne durch-geführt wurden. Diese Resultate interessieren die Spre-cherin sehr. Eine vor einem halben Jahr durchgeführteMessung mit einem Dosimeter sollte mittlerweile Ergeb-nisse geliefert haben. Es wäre interessant zu wissen, obdie neuen Resultate sich mit den zuvor gemessenen Wer-ten wirklich decken, und ob die belasteten Räume weiter-hin als belastet gelten.

Markus Meier (SVP) ist, wie auch seine Fraktion, froh,dass die beiden Traktanden abgetauscht wurden. Esscheint sinnvoll, zuerst die Beantwortung der Interpellationzur Kenntnis zu nehmen, um den Vorstoss besser beur-teilen zu können. Die SVP taxiert die Antworten der Re-gierung als umfassend und flüssig. Dies führt auch dazu,dass die Fraktion im nächsten Geschäft eine klare Mei-nung hat und die Überweisung ablehnen wird.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) kann spontaneine der Zusatzfragen beantworten: Wie die tieferen Wer-te berücksichtigt werden. Antwort: Diese (die 300 Becque-

rel) werden erst bei den nächsten Projekten oder Sanie-rungen gelten. Bei den aktuellen Projekten zählen diealten Werte (400 Becqurel). Die anderen Fragen kann dieSprecherin nicht aus dem Stand beantworten. Sie wurdenan die VGD überwiesen, weil die zuständige Abteilung dieDirektion gewechselt hat. Es ist ihr nun nicht bekannt, obdie Antworten auch angekommen sind.

Sie lässt das abklären und bittet die Interpellantin, ihrdie Zusatzfragen zuzustellen.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) findet die Fragenvon Rahel Bänziger wichtig und entscheidend. Es istschade, dass sie vor der Behandlung des nächsten Trak-tandums nicht auf dem Tisch liegen.

://: Damit ist die Interpellation 2015/059 erledigt.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Nr. 376

169 2015/050Motion von Rahel Bänziger vom 29. Januar 2015: So-fortige Sanierung aller radonbelastenden Schulhäuser

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) stellt den Antrag,die Motion nicht so kurz vor Sitzungsende noch zu be-handeln, sondern die Behandlung auf die nächste Sitzungzu vertagen – dann, wenn auch die noch ausstehendenAntworten zur Interpellation 2015/059 vorliegen.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) wäre dafür, dieMotion heute noch zu behandeln, da die Traktanden zu-sammengehören. Die Überzeit ist nicht das Problem: AlsPräsident kann er die Sitzung bis um eine halbe Stundeverlängern.

Zudem hätte der Vorsitzende gerne gewusst, nachwelchem Paragrafen Jürg Wiedemann einen Ordnungs-antrag stellt. Vermutlich hätte es den Antrag auf Abset-zung von der Traktandenlisten bedurft, was allerdings amAnfang hätte erfolgen sollen. Welche rechtliche Grundlagesoll sonst Geltung haben?

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) kennt die Para-grafennummer nicht auswendig. Vielleicht kann Land-schreiber Peter Vetter hier aushelfen.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

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Landratspräsident Franz Meyer (CVP) weist Jürg Wiede-mann darauf hin, dass man nur einen Antrag auf Abset-zung von der Traktandenliste stellen kann, wenn der Mo-tionär nicht anwesend ist; dies gemäss § 75 Absatz 3 derGeschäftsordnung. Insofern ist ein solcher Antrag leidernicht möglich. Das Geschäft soll noch heute behandeltund abgeschlossen werden.

Der Regierungsrat nimmt die Motion als Postulat ent-gegen. Es liegt eine schriftliche Begründung vor.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015302

E:\lr_2015-11-05_12_19_ptk.wpd – [12.02]

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 58.

Rahel Bänziger (Grüne) bedauert die Haltung der Regie-rung, weil die Zahlen der neuesten Messwerte den einenoder andern Landrat bewegen könnten, dem Anliegenanders gegenüber zu stehen. – Radon ist ein Edelgas,das sich gar nicht edel verhält. Es ist ein Zerfallsprodukt,das Lungenkrebs verursachen kann. Vorallem in Keller-räumen sammelt es sich an. Es führt zu einer nicht zuvernachlässigenden radioaktiven Belastung für die Be-wohnerinnen und Bewohner. Speziell Kinder sind beson-ders gefährdet, weil sich ihr Körper im Wachstum befindetund einen schnelleren Stoffwechsel hat. Die Zellteilungfindet häufiger statt als im Alter eines durchschnittlichenLandrats; auf Kinder hat Radon eine stärkere und negati-vere Wirkung als auf uns Alte. Dies wurde aber alles imLandrat bereits einmal erzählt – vor drei Jahren, als einerstes Postulat zur Radon-Sanierung eingereicht wurde;mit der Forderung eines Massnahmenplans zur Sanierungaller belasteten Schulräume. Lange ist nichts passiert;obwohl die Regierung bei der Überweisung des Postulatsversprochen hat, sich der Sache unverzüglich anzuneh-men. Erst ein Jahr nach der Überweisung hat der Regie-rungsrat den Entschluss für die Messungen gefasst; esdauert dann nochmals zwei Jahre, bis man die Messwertehatte. So viel zum «raschen Handeln». Im Winter2013/2014 wurde endlich gemessen – und siehe da: In 17Schulhäusern im Baselbiet sind die Radon-Werte erhöht.Das sind immerhin zehn Prozent der geprüften Gebäude.Darum wurde im Januar 2015 die bereits behandelte Inter-pellation eingereicht; mit der Frage, warum es so langedauerte und wieso es nicht vorwärts geht. Weil man sichnicht länger vertrösten lassen wollte, wurde gleichzeitigdie vorliegende Motion eingereicht. Nicht nur die langePlanungs- und Auswertungszeit machen wütend; es wirdmit den Grenzwerten gefeilscht.

Die gemessenen Werte unter dem Richtwert von 1000Becquerel/Kubikmeter Luft seien nicht so schlimm, sagtder Regierungsrat in seiner Begründung; und schlägt dar-um vor, die Motion nur als Postulat zu überweisen. Genau– die alte Strahlenschutzverordnung von 1994 legt denRichtwert von 1000 Becquerel fest. Andere Länder unddie WHO sind aber schon viel schlauer als wir; sie setzenden Grenzwert auf 100 Becquerel fest. Also zehnmal tieferals der Grenzwert, der bei uns noch gilt. Auch die neueStrahlenschutzverordnung, die sich (entgegen der ver-alteten Antwort der Regierung) in der Vernehmlassungbefindet, geht von einem Wert von 300 Becquerel aus;weil sich in der Schweiz, die viel natürliche radioaktiveBodenstrahlung hat, ein Grenzwert von 100 Becquerelnicht realisieren lässt. Die neue Strahlenschutzverordnungwill, dass in Schulgebäuden und Kindergärten vermehrtgemessen werden muss. Sobald dort ein Messwert vonüber 300 Becquerel/Kubikmeter festgestellt wird, muss derRaum innerhalb von drei Jahren saniert werden.

Letzte Woche gab es ein Telefon-Gespräch mit derStrahlenschutz-Expertin des BAG: Die Vernehmlassungläuft gut und die Verordnung wird höchstwahrscheinlich soakzeptiert werden, wie sie in die Vernehmlassung ging.Sie wird 2017 in Kraft gesetzt. – Studien zeigen, dassbereits Werte unter 300 Becquerel gefährlich sein können.Mit Statistiken der Krebsforschung soll der Landrat jetztverschont werden. Aber: Man hat bereits ein 20 Prozenthöheres Krebsrisiko bei einem 300 Becquerel im Ver-gleich zu 100 Becquerel. – Die Sanierung der Schulräumeist dringend nötig. Weitere Messungen in Schulhäusern,

Kindergärten und Tagesstätten sind ebenfalls dringend.Genau das verlangt die Motion. Auch wenn die gesetzli-chen Grundlagen erst in der Vernehmlassung sind, heisstdas noch lange nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht.Nach den Erfahrungen mit dem letzten Postulat (es dauer-te drei Jahre, bis etwas passierte) besteht keine Bereit-schaft, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Es gehtum die Gesundheit der Kinder, die uns das Geld, die Mes-sungen und die Sanierungen wert sein muss. AproposWert: Man schätzt (darüber wurde mit dem Strahlenexper-ten der FHNW diskutiert) die Sanierungskosten bei einemEinfamilienhaus auf 4000 bis 8000 Franken (hier deckensich die Auskünfte des FHNW-Experten und der BUD).Wenn man also zehn belastete Räume multipliziert mitmaximal 8000 Franken, wäre man bei 80 000 Franken.Dieser Betrag sollte für die Gesundheit eingesetzt werden.Nochmals drei, vier oder fünf Jahre zu warten – das kannsnicht sein.

Man hat die Antwort der Regierung zur Kenntnis genom-men, sagt Markus Meier (SVP). Man ist auch für die Ge-sundheit der Kinder; man hat aber auch Kenntnis genom-men von den geplanten Grenzwerten, wie sie in der Ge-setzgebung vorgesehen sind und in Kraft gesetzt werdensollen. Und man hat auch zur Kenntnis genommen (auchwenn man es technisch zu wenig beurteilen kann), dassdie Radon-Belastungen schwankend sind; dass die Bela-stung nicht permanent ist und keine gerade Linie produ-ziert. Da muss über einen längeren Zeitraum gemessenwerden. Angesichts der Sachlage, wie sie präsentiert wird,ist man der Meinung, dass die Regierung auf dem richti-gen Weg ist: Man soll sich nach den Grenzwerten dereidgenössischen Strahlenschutzverordnung richten undder dortigen Gesetzgebung folgen. Das Vorsorgeprinzipkann man in jedem Zusammenhang bringen. Wenn manweiss, dass Österreich übermorgen die Steuern senkt,kann man sie vorgestern selber senken; dann hat manauch das Vorsorgeprinzip.

Man hat Messungen gemacht in den Schulbauten, so sagtRolf Blatter (FDP). Man kann sich fast ohne Änderungenan den Vorredner anschliessen. Die Messresultate zeigen,dass die Grenzwerte überhöht sind; man hat aber auchdavon Kenntnis genommen, dass diese Messwerte nochgar nicht in Kraft sind: Insbesondere ist der zeitlicheAspekt noch nicht gegeben. Man wäre für ein Postulatgewesen, kann aber leider nicht Hand bieten für eine Moti-on; man wird ablehnen.

Die SP anerkennt das Problem, so sagt Christine Koch(SP), man sieht den Handlungsbedarf. Es muss überprüftwerden. Wenn man es richtig verstanden hat, wäre dasTiefbauamt nicht zuständig für Kindergärten und Primar-schulen, es wäre eine Gemeinde-Angelegenheit.

Messungen muss der Kanton machen, wirft Rahel Bänzi-ger (Grüne) ein.

Man ist geteilter Meinung, fährt Christine Koch (SP) fort.Ein Teil der Fraktion würde ein Postulat unterstützen, einTeil die Motion.

Klaus Kirchmayr (Grüne) zeigt sich erstaunt über dieNonchalance, mit der über die Gesundheit der Kindergesprochen wird. Es ist heute auch in der Schweiz bei denverantwortlichen Behörden der klare Konsens, dass 300

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 5./12./19. November 2015 303

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Becquerel der anerkannte Grenzwert sind – hier aberschiebt man das Problem seit dreieinhalb Jahren vor sichher. Es ist auch erstaunlich, wie schlecht vorbereitet dieAntwort und auch die Regierungsrätin sind (in deren Di-rektion weitere Messungen überfällig sind). Es ist ein Bei-spiel für Verschleppung und Nicht-machen-wollen. EinPostulat wird gar nichts ändern. Es wurde bereits genuggeprüft und berichtet; und 2017 kommt die Strahlen-schutzverordnung des Bundes – dann muss man sowiesohandeln. Es ist nicht zu verstehen, warum man wiedernicht handeln will. Man weiss alles und sollte vorwärtsmachen. Mit der Gesundheit der Kinder sollte man nichtso fahrlässig umgehen.

Die CVP/BDP-Fraktion würde ein Postulat unterstützen,erklärt Felix Keller (CVP). Es wurde nicht gar nichts ge-macht; das Problem ist erkannt. Man hat auch Messungenvorgenommen, Resultate liegen vor. Jetzt gleich eineMotion starten zu wollen, ist «too much»; man kann demAntrag der Regierung folgen.

Rolf Richterich (FDP) will nicht so laut sprechen wiezuvor Klaus Kirchmayr. Es ist zu hoffen, dass man trotz-dem gehört wird. – Es nützt nichts, wenn man laut etwasFalsches erzählt; es wird dadurch nicht besser. Der Vor-stoss ist nunmal in der Sache ein Postulat; weil ein Han-deln des Regierungsrates verlangt wird (Messungen undSanierungen) – und das macht man eben mit einem Pos-tulat. Wenn man eine Motion will, bekommt man einenBericht – und hat nichts gewonnen. Wenn man etwasgewinnen will, so ist die Umwandlung in ein Postulat rich-tig. Dann sind jene Leute vorbereitet, welche das Land-ratsgesetz kennen und danach handeln.

Rahel Bänziger (Grüne) hat für Rolf Richterich (zumal erdie Botschaft von der Rednerin selbst nicht annehmenwürde) einen guten Lehrer in Sachen Postulat und Motionbereit: Oskar Kämpfer kennt sich hier sehr gut aus. EineMotion verlangt eine Handlung; ein Postulat einen Bericht.

://: Der Landrat lehnt die Motion 2015/050 mit 43:30Stimmen bei 6 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.44]

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) schliesst die Sit-zung mit einem Dank für die Geduld und das Ausharrender Landratsmitglieder.

Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

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Sitzungsschluss am 19. November 2015: 16:45 Uhr

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Die nächste Landratssitzung findet statt am

3. Dezember 2015

Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Namen des Landrats

der Präsident:

der Landschreiber: