Elternbrief - Heinrich-Böll-Gymnasium · das Schuljahr ist mittlerweile zwei Wochen alt, der...

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Elternbrief Schuljahr 2016/2017 - Nr. 1 - September 2016 Madschida Capitaine, „Im Auge des Betrachters“, Tempera auf Papier, 10. Klasse, 2016

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Elternbrief

Schuljahr 2016/2017 - Nr. 1 - September 2016

Madschida Capitaine, „Im Auge des Betrachters“, Tempera auf Papier, 10. Klasse, 2016

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HBG – Elternbrief 1 – 2016/17

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Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

das Schuljahr ist mittlerweile zwei Wochen alt, der Stundenplan hat seinen ersten Probelauf über- und bestanden und ich hoffe, dass alle das neue Schuljahr mit viel Freude und Elan begonnen haben. Die schulische Routine könnte eigentlich einkehren.

Dieses Schuljahr fällt jedoch aus der Routine heraus, denn wir haben es mit einigen Neuerungen zu tun: G8 ist an unserer Schule mittlerweile bis in die Jahrgangsstufe 10 vorangeschritten, sodass sich dieses Jahr G8-Schülerinnen und G8–Schüler das erste Mal in der Einführungsphase der MSS (Oberstufe) befinden. Parallel dazu läuft G9 aus, der letzte G9-Jahrgang startet also auch in die Oberstufe. Wir haben mithin zwei neu

einsetzende, parallel laufende Oberstufenjahrgänge.

Auch die schriftliche Abiturprüfung bietet dieses Schuljahr Neues: Erstmals gibt es in Rheinland-Pfalz in vier Fächern zentral gestellte Anteile bei den Prüfungsthemen, d.h. für uns, dass wir auch zentral festgelegte Termine für die Abiturprüfungen und die

Vorklausuren in diesen Fächern haben werden.

Erfreulich ist, dass die Trennvorhänge der Sporthalle repariert wurden und dass sie wieder voll funktionsfähig sind. Auch die Linien auf dem Boden der Sporthalle wurden nachgezogen, sodass wir in diesem Schuljahr wieder in allen Klassenstufen unseren

regulären Sportunterricht anbieten können.

In den letzten Jahren hatten wir viele nur provisorisch abgedeckte Löcher in den Wänden und Decken bei den Steigleitungen für die Feuerlöschanlage. Diese wurden in den

Sommerferien alle fachmännisch verschlossen.

Leider lässt die geplante Sanierung der Toiletten noch auf sich warten.

Auch in diesem Jahr haben wir einen Deutsch-Intensivkurs an unserer Schule, der gegenwärtig von 14 Schülerinnen und Schülern, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, besucht wird. Diese Schülerinnen und Schüler machen sehr gute Fortschritte, was aber nur möglich ist, weil sie in vorbildlicher Weise von unseren Schülern

– auch ehemaligen Schülern – Eltern und Lehrerinnen und Lehrern unterstützt werden.

Am ersten Schultag durften wir unsere neuen „Fünfer“ begrüßen. Es gab dieses Jahr 66 Neuanmeldungen, wir können also drei Klassen in der fünften Jahrgangsstufe bilden. Letztes Schuljahr hatten wir am Heinrich-Böll-Gymnasium erstmals Gesangsklassen, die ihr Können auch gleich mit der beeindruckenden Aufführung des Musicals „Das geheime Leben der Piraten“ zeigten. Umso erfreulicher ist es, dass es auch dieses Jahr wieder eine

Gesangsklasse geben wird.

Wir wünschen allen Fünftklässlerinnen und Fünftklässlern einen guten Start an unserer

Schule.

Insgesamt besuchen in diesem Jahr 566 Schülerinnen und Schüler unsere Schule, die von 54 Lehrerinnen und Lehrern und acht Lehrerinnen und Lehrern in Ausbildung unterrichtet werden.

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Bitte zögern Sie nicht, bei Fragen und Problemen unser vielfältiges Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen. Suchen Sie das Gespräch mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern Ihrer Kinder, den Klassen- und Stufenleitungen und unserer Schulsozialarbeiterin.

Natürlich stehe auch ich Ihnen jederzeit gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Ich wünsche uns allen – vor allem dem diesjährigen Abiturjahrgang – einen guten

Schulanfang und ein erfolgreiches Schuljahr 2016/2017.

Ludwigshafen, 05.09.2016 Klaus Hartmann

Zur Personal- und Unterrichtssituation

Auch dieses Schuljahr gibt es zum Schuljahresanfang wieder einige Veränderungen im

Kollegium des Heinrich-Böll-Gymnasiums.

Auf eigenen Wunsch wechselt Frau Silke Streicher (D, F) an das Carl-Bosch-Gymnasium, Herr Steffen Hoffmann (D, Bio) geht ebenfalls auf eigenen Wunsch an das Max-Planck-Gymnasium. Herr Stefan Werdelis (eR) wird in diesem Schuljahr an einer

Ludwigshafener Berufsschule unterrichten.

Herr Christian Klein (E, Ek) wird im Rahmen eines Ländertausches zukünftig am Hebel-Gymnasium in Schwetzingen tätig sein. Herr Klein wird damit heimatnah eingesetzt

werden können.

Wir wünschen allen viel Erfolg an ihren neuen Dienstorten.

Auch Frau Cordula Butz-Cronauer (M, Ph) verlässt uns zum neuen Schuljahr. Sie geht in den Ruhestand und hat damit Zeit, um ihre vielfältigen Tätigkeiten im sozialen und

künstlerischen Bereich auszubauen. Wir wünschen ihr dabei viel Erfolg und Freude.

Neu kommt an das Heinrich-Böll-Gymnasium in diesem Schuljahr Herr Dr. Leonardo Zuniga Vargas (M, Ph) mit 24 Stunden. Herr Zuniga wird auf eigenen Wunsch von der

Nelly-Sachs-IGS in Worms an unsere Schule versetzt.

Herzlich willkommen heißen wir auch Frau Julia Münch (eR, F). Sie kommt mit einem

Gestellungsvertrag über 12 Stunden an unsere Schule.

Wir begrüßen auch Frau Freya Drebes (Ge, Sk) herzlich am Heinrich-Böll-Gymnasium,

die mit einem Vertretungsvertrag an unserer Schule tätig sein wird.

Wir wünschen allen neuen Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg am Heinrich-Böll-Gymnasium.

Herr Halil Göz (Bio, Sp) wird das Kollegium ebenfalls verstärken und mit einem

Vertretungsvertrag auch in diesem Schuljahr an unserer Schule unterrichten.

Wir sind froh darüber, dass Frau Silke Schweda (E, F) ebenfalls in diesem Schuljahr

weiterhin mit einem Vertretungsvertrag an unserer Schule Unterricht erteilen wird.

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Frau Bouba Janz (E, F) hat in diesem Schuljahr als Studienreferendarin ihre Ausbildung

am Heinrich-Böll-Gymnasium begonnen.

Ganz besonders freuen wir uns darüber, dass Frau Katharina Ries (Bi, Ch) in diesem Schuljahr wieder an unserer Schule ihren Dienst angetreten hat.

Josephine Petrantonakis, „Das Konzert“ von Jan Vermeer, Mischtechnik auf Papier, Klasse 7, 2016

Schulgesetz und Schulordnung

Infolge der Neustrukturierung der Schullandschaft (Wegfall von Haupt- und Regionalschule, Ausbau der Integrierten Gesamtschulen, Einführung der Realschule plus und des achtjährigen Ganztagsgymnasiums) wurde eine Überarbeitung des Schulgesetzes (SchG) und der Übergreifenden Schulordnung (ÜSchulO) notwendig. Beide sind ab dem 1. August 2009 gültig.

Sie können die Texte unter http://www.mbwjk.rlp.de/service/publikationen/ einsehen und auch herunterladen.

Die Schulordnung kann für 3 € im Sekretariat erworben werden.

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Stundentafel

Klassenstufen 5 6 7 8 9

Fächer / Bereiche G8 G8 G8 G8 G8

Religion/Ethik 2 2 2 2 2

Deutsch 5 4 4 4 4

1. Fremdsprache: Englisch 5 4 4 3 3

2. Fremdsprache: Französisch / Latein 4 4 4 3

Mathematik 4 4 4 4 4

Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich

Erdkunde 2 1 1 2 2

Geschichte

2 2 2

Sozialkunde

1 2

Naturwissenschaftlicher Bereich

Naturwissenschaften 4 3

Biologie

2 1 2

Chemie

1 2 2

Physik

2 2 2

Künstlerischer Bereich

Bildende Kunst 2 2 2 1 1

Musik 2 2 2 1 1

Sport 4 4 3 2 2

Klassenstunde 1 1

Wahlpflichtfach 3 3

Summe Stundentafel 31 31 33 34 35

3. Fremdsprache: Italienisch (nach Wahl)

Erwachsen werden (Soz. Schwerpunkt) 1

1

Arbeitsgemeinschaften 3 3 2 2

Lernzeiten 7 8 6 6

Summe Gesamt 42 42 42 30 35

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Anzahl der Klassenarbeiten

Fach Klasse 5 6 7 8 9

Deutsch: Aufsätze u. Diktate 3+1 3+1 3+1 3+1 3+1

Englisch 3 4 4 4 4

Mathematik 4 4 4 4 4

Latein - 4 4 4 4

Französisch - 3 4 4 4

3. Fremdsprache (Italienisch) - - - - -

Wahlpflichtfach - - - 4 4

Epochal-Unterricht

Einstündige Fächer werden in der Regel epochal erteilt, d.h. zweistündig für ein Halbjahr. Findet der Epochalunterricht im ersten Halbjahr statt, übernehmen wir die Halbjahresnote in das Jahreszeugnis und legen sie der Versetzungsentscheidung zugrunde. Auf diese Regelung machen wir vorsorglich schon jetzt aufmerksam.

In folgenden Klassen wird in diesem Schuljahr in den angegebenen Fächern Epochalunterricht erteilt:

Klasse Fächer

1. Halbjahr 2. Halbjahr

7a Chemie Erdkunde

7b Chemie Erdkunde

7c Erdkunde Chemie

8a Biologie; Bildende Kunst Sozialkunde; Musik

8b Sozialkunde; Musik Biologie; Bildende Kunst

9a Musik Bildende Kunst

9b Bildende Kunst Musik

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Freiwilliges Zurücktreten

Aus wichtigem Grund kann ein Schüler der Klassenstufen 6 bis 9 einmal in die nächstniedrigere Klassenstufe zurücktreten (§44, ÜSchulO). Die Eltern können das Zurücktreten bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien unter Darlegung der Gründe beantragen. Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag. Eine vorherige Beratung ist in jedem Fall angebracht. Für das freiwillige Zurücktreten in der Oberstufe gilt §80 Abs. 10, ÜSchulO.

Versetzung in besonderen Fällen

Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt werden würden, können in besonderen Fällen in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt werden (§71, ÜSchulO). Anträge hierzu müssen vor dem Termin der Versetzungskonferenz unter Darlegung der Gründe gestellt werden. Auch hier ist eine vorherige Beratung in jedem Fall angebracht.

Sprechstunden der Lehrerinnen und Lehrer

Seit einiger Zeit haben wir feste Sprechstunden für unsere Lehrkräfte abgeschafft, weil es immer wieder passierte, dass Kolleginnen und Kollegen in ihrer Sprechstunde Vertretungsstunden halten mussten und somit für ein spontanes Elterngespräch nicht mehr zur Verfügung stehen konnten.

Mittlerweile werden Sprechstundentermine in individueller Absprache zwischen Eltern und Kolleginnen und Kollegen über das Sekretariat getroffen. Diese Vorgehensweise ermöglicht ein wechselseitig flexibles Eingehen auf Terminwünsche.

Bitte machen Sie bei Bedarf von Ihrem Recht auf ein individuelles Elterngespräch rechtzeitig Gebrauch. Dies gilt auch für Gesprächstermine im Rahmen unseres Beratungskonzeptes.

Elternsprechtag

Der Elternsprechnachmittag findet in diesem Schuljahr am Freitag, dem 10. Februar 2017, in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr statt.

Teilnahme am Unterricht – Entschuldigung von Fehlzeiten

Die Schulordnung legt im §37 die Regularien bei Schulversäumnissen fest:

„Ist ein Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, haben er oder im Falle der Minderjährigkeit die Eltern die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und die Gründe spätestens am dritten Tag schriftlich darzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines minderjährigen Schülers sind die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.“

Sollte Ihr Kind die Schule nicht besuchen können, so rufen Sie bitte unverzüglich im Sekretariat der Schule an (0621/5044257-30). Es ist täglich ab 7.30 Uhr besetzt. Sie können auch ein Fax schicken (0621/5044257-96). Leider besteht nicht die Möglichkeit, eine Nachricht aufs Band zu sprechen. Sie können auch einem Mitschüler oder einer Mitschülerin eine kurze schriftliche Nachricht

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mitgeben. Bitte senden Sie die (unverzügliche) Erstmitteilung nicht per Mail, da das Sekretariat diesen Posteingang erst im Laufe des Vormittages bearbeiten kann. In manchen Klassen gibt es auch ein Klassenpatensystem, das sich bewährt hat.

Wenn wir keine Mitteilung von Ihnen erhalten, aus der Klasse jedoch ein Versäumnis gemeldet wird, so müssen wir Sie unverzüglich kontaktieren (siehe letzter Satz in der Schulordnung).

Dazu benötigen wir eine (oder mehrere) Telefonnummern, unter der wir einen Erziehungsberechtigten morgens (in der Regel kurz nach 8 Uhr) erreichen können.

Geben Sie bitte auf dem Rücklaufblatt eine solche Nummer an, damit wir sie in unsere Unterlagen eintragen bzw. mit unseren Daten vergleichen können.

Zudem ist es wichtig, dass an Klassenarbeitstagen die Fachlehrer rechtzeitig über fehlende Schüler(innen) informiert werden können. Bei Kursarbeiten besteht ohnehin die Pflicht zur telefonischen Entschuldigung vor dem Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht ausreichender Entschuldigung wird die versäumte Kursarbeit mit 0 Punkten (ungenügend) bewertet. Die besondere Regelung für das Versäumen von Kursarbeiten haben alle Oberstufenschülerinnen und –schüler (bzw. die Erziehungsberechtigten) gegen Unterschrift zur Kenntnis genommen.

Fehlzeiten, die absehbar sind, müssen mit einem Beurlaubungsantrag rechtzeitig - d.h. in der Regel mindestens eine Woche - vor dem Fehlen schriftlich beantragt und genehmigt sein. Der Antrag ist formlos, aber begründet bei Versäumnis einzelner Stunden dem/der Fachlehrer/in , bei Fehlzeiten bis zu drei Tagen der Klassen- bzw. Stammkursleitung, bei Fehlzeiten von vier und mehr Tagen sowie bei Fehltagen direkt vor oder im Anschluss an Ferien dem Schulleiter zur Genehmigung einzureichen.

Klassen- und Kursfahrten sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Schullebens und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern einen deutlichen Kompetenzgewinn sowohl im fachlichen als auch im sozialen Bereich. Aus diesem Grund besteht die Pflicht zur Teilnahme an diesen Veranstaltungen (ÜSchulO, § 33, 1). Beurlaubungsanträgen für die Zeit einer Klassen- oder Kursfahrt kann deswegen nur aus sehr wichtigen Gründen stattgegeben werden. Private Sportveranstaltungen zählen nicht dazu. Ein Antrag auf Beurlaubung bei religiösen Feiertagen (insbesondere bei den beiden islamischen Feiertagen Fastenbrechen- und Opferfest) ist rechtzeitig vorher zu stellen. Ein Fernbleiben ohne Beurlaubung führt zu unentschuldigten Fehlzeiten und wird im Zeugnis vermerkt.

In Rheinland-Pfalz gilt generell die Unterrichtspflicht. Es sollen keine Beurlaubungen vor und nach den Ferien ausgesprochen werden (ÜSchulO, § 38, 2). In wenigen dringenden Fällen kann der Schulleiter einer Beurlaubung stattgeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass günstige Flüge u.Ä. nicht dazugehören.

Freistellung vom Sportunterricht

In Ergänzung zu § 39 der Schulordnung weisen wir darauf hin, dass bei Verletzungen bzw. Krankheiten, die eine aktive Teilnahme am Sport verhindern, aber eine Anwesenheit ermöglichen, die jeweilige Sportlehrkraft über die Anwesenheit der Schülerin / des Schülers in seinem Sportunterricht entscheidet.

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Möglicherweise hält die Lehrkraft es aus fachlichen Gründen bzw. auch wegen der möglichen Mithilfe der Schülerin / des Schüler bei der Organisation für wichtig, dass der/die Betreffende an der Stunde mitwirkt bzw. teilnimmt.

Nimmt der/die erkrankte Schüler/-in nicht passiv am Sportunterricht teil, so meldet er/sie sich im Sekretariat und wird dem Unterricht einer anderen Klasse zugewiesen. Es besteht in jedem Fall Unterrichtspflicht.

Freistellung vom Schwimmunterricht

Das Gleiche gilt beim Schwimmunterricht. Wegen fehlender Aufenthaltsmöglichkeiten und Aufsicht im Hallenbad melden sich die Schülerinnen und Schüler gleich im Sekretariat und werden dem Unterricht einer anderen Klasse zugeteilt. Der jeweiligen Sportlehrkraft muss auf jeden Fall umgehend eine Entschuldigung zukommen.

Wechsel des Religions-/Ethikunterrichtes

Es ist unter Einschränkungen möglich, zum jeweiligen Halbjahr in den Religionsunterricht eines anderen Bekenntnisses oder in den Ethikunterricht zu wechseln. Dies geschieht auf schriftlichen Antrag an den Schulleiter (bei Schülerinnen und Schülern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durch die Eltern). Dieser Antrag muss aus organisatorischen Gründen eine Woche vor Zeugnisausgabe gestellt werden.

Versicherungsschutz

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht Versicherungsschutz bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die mit dem Besuch der Schule in ursächlichem Zusammenhang stehen. Einzelheiten können Sie der Schulordnung entnehmen oder bei uns erfahren.

Wir möchten nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen dürfen.

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände in Freistunden verlassen, sind aber nur dann unfallversichert, wenn sie unmittelbar mit der Schule in Zusammenhang stehende Angelegenheiten erledigen. Weiterhin machen wir besonders darauf aufmerksam, dass der Versicherungsschutz sich nur auf den direkten Weg von und zu Schulveranstaltungen erstreckt, die Kinder also keine Umwege machen dürfen. Sollte es einmal zu einem Unfall kommen, bitten wir um sofortige Meldung auf einem Formular, das im Sekretariat erhältlich ist. Im Übrigen wird Heilbehandlung nur gewährt, soweit der Versicherte nicht einen eigenen Anspruch auf Krankenbehandlung gegen eine gesetzliche Krankenkasse besitzt. Der Abschluss privater Versicherungen für einen erweiterten Unfallschutz und für Haftpflichtfälle ist in jedem Falle ratsam. Das gilt insbesondere bei Schulfahrten ins Ausland, da die Kosten dort oft höher sind als die Erstattungen der gesetzlichen Unfallkasse.

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Bei vorzeitig beendetem Unterricht können sich die Schülerinnen und Schüler im Foyer aufhalten, bis sie Gelegenheit zur Heimkehr haben. Dort sind sie beaufsichtigt. Sollten diese Schülerinnen und Schüler (mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern) dennoch das Schulgelände früher verlassen, ist eine Haftung der Schule ausgeschlossen. Schülerinnen und Schüler im Ganztagsbereich werden in Kleingruppen extra betreut. Ab Klassenstufe 10 ist das Verlassen des Schulgeländes nach vorzeitiger Beendigung des Unterrichts freigestellt; eine Haftung der Schule ist ausgeschlossen. Für alle Schüler gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch bei vorzeitig beendetem Unterricht nur für den direkten Weg.

Die früher vorhandene Garderoben- und Fahrradversicherung gibt es leider nicht mehr. Bei aufkommenden Schäden müssten sich die betroffenen Familien an ihre Hausratversicherung wenden, die die entstandenen Kosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen erstattet. Ist der Schädiger bekannt, sollte eine Regulierung der Kosten durch dessen Versicherungsschutz angestrebt werden.

Sollte eine Familie trotz alledem Anspruch auf Regulierung des entstandenen Schadens durch die Stadt Ludwigshafen erheben, gäbe es die Möglichkeit, den Fall mit den notwendigen Unterlagen (Rechnungen, polizeiliche Bestätigung der Anzeige usw.) an die Kommunale Haftpflicht weiterzugeben, die das Verschulden prüft und eine Regulierung vornehmen könnte. Ein formloses Schreiben mit Schilderung des Schadenherganges (inkl. Der o.g. notwendigen Unterlagen) – gerichtet an die Schulverwaltung – reicht hier vorläufig aus.

Wir empfehlen deshalb dringend, dass die Schülerinnen und Schüler keine Wertgegenstände mit in die Schule bringen.

Wir haben für die Klassen 7-13 im 1. und 2. Stock Schließfächer aus Metall. Anträge dazu gibt es im Sekretariat.

Die Schließfächer der 5. Und 6. Klassen befinden sich in deren Klassensälen.

Ferientermine

Angegeben werden jeweils der erste und der letzte Ferientag.

Erster Ferientag Letzter Ferientag

Herbstferien 2016 10.10.2016 21.10.2016

Weihnachtsferien 2016/17 22.12.2015 06.01.2017

Osterferien 2017 10.04.2017 21.04.2017

Sommerferien 2017 03.07.2017 11.08.2017

Herbstferien 2017 02.10.2017 13.10.2017

Weihnachtsferien 2017/18 22.12.2017 09.01.2018

Osterferien 2018 26.03.2018 06.04.2018

Sommerferien 2018 25.06.2018 03.08.2018

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Bewegliche Ferientage

unterrichtsfrei

Karneval 27. bis 28.02.2017

nach Christi Himmelfahrt 26.05.2017

nach Fronleichnam 16.06.2017

Zusätzliche unterrichtsfreie Tage

unterrichtsfrei

Ausgleichstag (für TdoT) 28.11.2016

Mündliches Abitur 22. (nur nachmittags) bis 24.03.2017

Umgang mit Krisensituationen

In den letzten Jahren gab es am Schulzentrum Krisensituationen, die aber keine waren.

Durch Fehlinformationen, falsche Weitergaben (sie kennen vielleicht das Spiel „Stille Post“), auch verbunden mit dem Hoffen auf Unterrichtsausfall, wurden über das Internet, Handys und andere moderne Kommunikationsmittel „Krisen“ herbeigeredet.

Es gibt seit Winnenden ein „stilles“ Aktionsbündnis zwischen Schule, Polizei, Schulverwaltung und anderen Behörden, das durch jährlich 2-3 Sitzungen aktualisiert wird. Für den Fall der Fälle gibt es Aktions- und Handlungspläne, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind und auch nicht bekannt gemacht werden, damit ein eventueller Täter daraus keine Informationen ableiten kann.

Wird uns, d.h. der Schule, ein Vorfall bekannt (z.B. Eintrag im Internet, Schmierereien), so nehmen wir umgehend Kontakt mit der Polizei auf. Das Gleiche gilt auch im umgekehrten Fall (auch mitten in der Nacht). Ebenso wenn Sie über Ihre Kinder etwas erfahren und die Informationen weiterleiten.Es läuft nun „hinter den Kulissen“ eine Maschinerie los, die die Informationen untersucht und einordnet.

Wenn nur die kleinste Gefahr für Ihre Kinder besteht, werden Sie informiert. Wege sind die klasseninternen Telefonketten, E-Mail-Ketten, Einträge auf der Homepage der Schule, Radiodurchsagen, Busfahrer lassen Kinder fürs Böll erst gar nicht einsteigen, großräumige Sperrungen etc.. Ihr Kind wird in diesem Fall die Schule nicht erreichen.

Ergibt die Überprüfung, dass für Ihre Kinder keine Gefahr besteht, so werden wir versuchen, „normalen“ Unterricht zu machen. Glauben Sie mir, wenn wir in der Schule sind und Unterricht anbieten, haben alle Fachleute die Situation als ungefährlich eingestuft, unabhängig davon, ob vor der Schule Polizei zu sehen ist oder nicht.

Falls Sie jedoch weiterhin Bedenken haben, können Sie Ihr Kind an diesem Tag zu Hause lassen. Dies ist Ihnen durch die Schulordnung ausdrücklich erlaubt. Es reicht in diesem Fall, dass Sie ihm am nächsten Tag eine Entschuldigung mitgeben.

Kommen Sie aber bitte nicht in die Schule, um sich selbst ein Bild von der Situation zu machen.

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Termine für Eltern, Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2015/2016

06. Sept. SV-Wahl

08. Sept. Berufsnavigator 10 I, II

09. Sept. Berufsnavigator 11 I,II

09. Sept. Medienscoutausbildung

12. Sept. Medienscoutausbildung

15. Sept. Elternabend 19.30 Uhr: Sankt-Peter-Ording

15. Sept. Berufsnavigator 11 III

15. Sept. Elternabend 19.30 Uhr: Vermessungspraktikum/Englandfahrt

16. Sept. Ab 2. Std.: Infotag Sozialpraktikum

15. – 16. Sept. Alle: Schulfotografie

19. Sept. 19.30 Uhr: Elternabend 5 abc (mit Wahlen)

19. – 20. Sept. Alle: Schulfotografie

20. Sept. 19.30 Uhr: Elternabend 7abc; 8ab (jeweils mit Wahlen)

21. Sept. 19.30 Uhr: Elternabend 9ab (mit Wahlen)

22. – 30. Sept. Schüleraustausch in Turin

23. Sept. Patenwandertag (Klassen 5, 9, 10)

26. Sept. 1. – 4. Std.: Berufswahlunterricht 12

26. Sept. 19.30 Uhr: Elternabend 10 mit Wahlen

27. Sept. 1. – 4. Std.: Berufswahlunterricht 12

27. Sept. 19.30 Uhr: Elternabend Berufswahlinfo 12 IHK, BfA

28. Sept. 19.30 Uhr: Elternabend 11 mit Wahlen

29. Sept. Abiturprüfung Leichtathletik

30. Sept. 7.55 – 13.00: Methodentrainingstag

04. Okt. 9 a/b: Berufsorientierungstag IHK, Berufsagentur

04. – 07. Okt. Workshop 8

05. Okt. 19.30 Uhr: Wahl SEB

07. Okt. Letztmögliche Umwahlmöglichkeit in 10 und 11

07. Okt. 4. Stunde: Fachlehrer, danach Fereinbeginn

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24. Okt. 1./2. Std.: Schulung Energiesparmanager

24. Okt. 8a/b: englische Schüler am HBG

25. Okt. Anfang Energiesparwettbewerb

25. Okt. 5c: 2./3. Std.; 5b 4./5. Std.: Busschule (RNV) „Sicher mit Bus und Bahn“

26. Okt. 5a: 2./3. Std.: Busschule (RNV) „Sicher mit Bus und Bahn“

26. Okt. 13.30 Uhr: Gesamtkonferenz

27. – 28. (halb) Okt. Streitschlichtung Basis I

02. Nov. 7. Kl.: Thoraxklinik

04. Nov. Beratungskonferenzen 5./6. Klassen

07. – 11. Nov. Biberwettbewerb

08. Nov. 11. Kl.: Thoraxklinik

08. Nov Zentrale LK-Klausur Franz.

10. Nov. Zentrale LK-Klausur Engl.

14. – 18. Nov. 6 a/b Ramsen

16. Nov. 19.00 Uhr: Abendveranstaltung Stolpersteine

16. Nov. 13: Studieneignungstest

18. Nov. Beratungskonferenzen 7 bis 9

21. Nov. 13 LK Bio1 ab 11.30 Uhr: BASF AWETA

26. Nov. Tag der offenen Tür

28. Nov. Ausgleichstag für Tag der offenen Tür

20. Dez. 19.00 Uhr Weihnachtskonzert

21. Dez. In 5: 1./2. Std. Patenweihnachtsfeier (mit Paten aus 9 u 10)

21. Dez. 4. Std.: Klassenleiterstunde, danach Unterrichtsende

09. Jan. 13: 1. Std. VV/Belehrung ABI

09. – 11. Jan. Streitschlichtung Basis II

11. Jan. Anfang schriftl. Abitur; zentrale ABI-Klausur Deutsch

13. Jan. Zentrale ABI-Klausur Englisch

16. Jan. Zentrale ABI-Klausur Französisch

16. – 27. Jan. Klasse 9: Betriebspraktikum/Klasse 11: Sozialpraktikum

18. Jan. Zentrale ABI-Klausur Mathematik

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23. – 27. Jan. Workshop 7

27. Jan. 4. Std. Klassenleiterstunde 5 – 12, Zeugnisausgabe, danach Unterrichtsende

27. Jan. Ende schriftliches Abitur

27. Jan. Ausw. Sozialpraktikum

30. Jan. 13: Unterricht nach Plan

30. Jan. – 03. Feb. Anmeldung Neue Fünf

02. Feb. 10G8: Festlegung Fächer

10. Feb. Elternsprechtag

21. Feb. Zentrale Nachprüfung ABI Englisch

21. Feb. Pangea-Wettbewerb

22. Feb. Zentrale Nachprüfung ABI Französisch

25. Feb. Ende Energiesparwettbewerb

03. Mrz U-Ende 13

06. Mrz Zeugnisse 13; Bekanntgabe Ergebnisse schriftliches ABI

07. Mrz 13: Benennung 4./5. Prüfungsfach (mdl. Prüfungen)

09. Mrz 5, 6: Mathematik ohne Grenzen

17. Mrz Bekanntgabe Zulassung mdl. Abiturprüfung

22. (nachm.) – 24. Mrz Mündliches Abitur

31. Mrz Ausgabe Zeugnisse Abitur, 10.00 Uhr Gottesdienst Abiturienten, danach Entlassfeier

31. Mrz – 04. Apr. 8. Kl. England-Austausch

07. Apr. 1. Std. Preisverleihung Energiesparwettbewerb

07. Apr. 11./12. Kl GEVA-TEST

07. Apr. 1.-4.Std. U nach Plan, 4.Std. Fachlehrer, anschließend Ferienbeginn

28. Apr. Ende schriftl. Überprüfungen („Zehnstundentest“) in Kl 6

28. Apr. Mitteilungen an Eltern: „blaue Briefe“

01.-12. Mai 8. Kl: Sankt-Peter-Ording

09. – 18. Mai 10. Klassen: Vermessuabingspraktikum/Englandfahrt

03. Mai Elternabend 5. Klassen: 2. Fremdsprache (Lat./Franz.)

06. Mai 10.00 – 12.00 Uhr: Aktion „Saubere Stadt“

08. Mai Abgabe Wahlzettel Wahlpflichtfach 7. Klasse

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HBG – Elternbrief 1 – 2016/17

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08. Mai Abgabe Wahlzettel 2. Fremdsprache 5. Klasse

12. Mai Beratungskonferenzen 5./6. Klassen

15. – 23. Mai Vermessungspraktikum

15. – 19. Mai Latein: Trierfahrt

23. – 24. Mai 12 geblockt: Vocatium in Mannheim

24. Mai Ende schriftliche Überprüfungen („Zehnstundentest“) in 5, 7-12

09. Jun. 15:00 Begrüßungsnachmittag „Neue Fünf“ St. Sebastian

09. Jun. 6.Kl: 4.Std: Klassenleitung, Zeugnisausgabe (6), danach U-Ende für 6. Kl

20. Jun. Aktionstag Tagwerk (9-12)

21. – 23. Jun. Workshop 9

21.- 23. Jun. MSS 10: Netzwerk Courage

23. Jun. 5.-7. Kl: Aktion-Tagwerk-Nachmittag

23. Jun. Aufnahmeprüfung 7, D, M

23. Jun. Aufnahmeprüfung 10 E

26. Jun. Aufnahmeprüfung 10 D,M

26. Jun. Aufnahmeprüfung 7 E

27. Jun. Wandertag für alle

15. Juli 4. Std.: Kl: Zeugnisausgabe, danach U-Ende, Ferienbeginn

Termine im nächsten Schuljahr (2017/18)

Unterrichtsbeginn: Montag 14. August 2017, 07. 55 Uhr Unterrichtsbeginn: Montag 29. 08. 2016, 07. 55 Uhr

Einschulung „Neue 5“: Montag, 14. August 2017, 08.30 Uhr Einschulung „Neue 5“: Montag, 29. 08. 2016, 08.30 Uhr

Termine im nächsten Schuljahr

Unterrichtsbeginn: Montag 29. 08. 2016, 07. 55 Uhr

Einschulung „Neue 5“: Montag, 29. 08. 2016, 08.30 Uhr

Termine im nächsten Schuljahr

15.00 Uhr: Begrüßungsnachmittag „Neue Fünf“ in St. Sebastian

Wandertag für alle

Aufnahmeprüfung 7 (Deutsch, Mathematik)

Natürlich ergänzen sich diese Termine noch laufend. Schauen Sie bitte in regelmäßigen Abständen auf unsere Internetseite.

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Heinrich-Böll-Gymnasium im Schulzentrum Ludwigshafen-Mundenheim

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Telefon: 0621/504 42 57 30 * Telefax: 0621/504 42 57 96

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www.heinrich-boell-gymnasium.de

Celine Schrafl, „Im Auge des Betrachters“, Tempera auf Papier, 10. Klasse, 2016