Energie- und Umweltmanagement gemäß Hohenheimer · PDF file4 EMAS und ISO 50001 an...
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Universität Hohenheim
Institut für Marketing & Management
Fachgebiet Umweltmanagement
Diplomarbeit
Energie- und Umweltmanagement gemäß Hohenheimer
Modell nach EMAS und ISO 50001 – Stand 2013
Eingereicht am Fachgebiet Umweltmanagement
Prof. Dr. Werner F. Schulz
Von:
Michael Papadopoulos
Matrikelnr.: 343518
Rotweg 58
70437 Stuttgart
Tel.: 0711 / 8401913
21. Semester
Abgabetag: 18.06.2013
I
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis .................................................................................................III
Tabellenverzeichnis .................................................................................................... IV
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................ V
1 Einleitung ............................................................................................................... 1
2 Die EG-Öko-Verordnung EMAS ............................................................................. 3
2.1 Entstehung, Entwicklung und Begriffserklärung ............................................. 3
2.2 Aufgaben und Ziele ....................................................................................... 4
2.3 Die einzelnen Schritte zur Einführung von EMAS .......................................... 5
2.3.1 Vorbereitung und Planung ................................................................. 6
2.3.2 Die Umweltprüfung ............................................................................ 7
2.3.3 Festlegung einer Umweltpolitik .........................................................11
2.3.4 Erstellung eines Umweltprogramms ..................................................12
2.3.5 Das Umweltmanagementsystem - Der PDCA-Zyklus........................13
2.3.6 Die Umweltbetriebsprüfung ...............................................................18
2.3.7 Die Umwelterklärung ........................................................................19
2.3.8 Externe Begutachtung und Validierung .............................................21
2.3.9 Registrierung ....................................................................................22
2.4 Unterschiede zwischen EMAS und ISO 14001 .............................................23
2.5 Vorteile und Chancen der EMAS Verordnung ..............................................26
3 Das Energiemanagement nach ISO 50001 ...........................................................29
3.1 Gründe zur Implementierung eines Energiemanagementsystems ................29
3.2 Einführung in die ISO 50001 ........................................................................30
3.3 Aufbau und Anforderungen der ISO 50001 ..................................................31
3.3.1 Das Topmanagement und die Energiepolitik .....................................32
3.3.2 Planung ............................................................................................33
3.3.3 Implementierung ...............................................................................37
3.3.4 Überprüfung der Energieleistung ......................................................38
3.3.5 Bewertung durch die oberste Leitung ................................................39
3.4 Unterschiede zur Vorgängernorm DIN EN 16001 .........................................39
3.5 Integrierte Zertifizierung nach EMAS und ISO 50001 ...................................41
3.5.1 Ziele und Vorteile durch Integration von Managementsystemen .......41
3.5.2 EMAS und ISO 50001 im Vergleich ..................................................42
4 EMAS und ISO 50001 an der Universität Hohenheim ...........................................44
II
4.1 Umwelt- und Energiemanagement nach dem Hohenheimer Modell .............45
4.2 Die Universität Hohenheim ...........................................................................45
4.2.1 Geschichte ........................................................................................46
4.2.2 Leitung und Organisation ..................................................................46
4.2.3 Allgemeine Daten .............................................................................47
4.3 Aktuelle Situation an der Universität Hohenheim ..........................................49
4.4 Umweltbemühungen der Universität Hohenheim ..........................................50
4.4.1 Klimaneutraler Lehrstuhl ...................................................................51
4.4.2 Biogasanlage der Universität Hohenheim .........................................51
4.4.3 Ökostrom ..........................................................................................52
4.4.4 Energiespar-Contracting ...................................................................53
4.5 Analyse des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs ..................................56
4.5.1 Vorgehensweise bei der Analyse ......................................................56
4.5.2 Tierklinik ...........................................................................................58
4.5.3 Meiereihof .........................................................................................59
4.5.4 Schloss Mittelbau ..............................................................................61
4.5.5 Tropenzentrum .................................................................................62
4.5.6 Ergebnisse der Analyse ....................................................................63
4.6 Analyse der Abfallmengen ............................................................................64
4.6.1 Abfallwirtschaft an der Universität Hohenheim ..................................64
4.6.2 Vorgehensweise bei der Analyse der Abfallmengen .........................65
4.6.3 Ergebnisse und Darstellung der Analyse ..........................................67
5 Zusammenfassung und Ausblick ..........................................................................70
Literaturverzeichnis .................................................................................................... VII
Anhang ................................................................................................................... XVIII
Eidesstattliche Erklärung ..................................................................................... XXXIX
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die einzelnen Schritte zur Einführung von EMAS ..................................... 6
Abbildung 2: PDCA-Zyklus eines Umweltmanagementsystems .................................. 14
Abbildung 3: Das EMAS-Logo .................................................................................... 23
Abbildung 4: Anforderungen von EMAS und ISO 14001 ............................................. 25
Abbildung 5: Vorteile und Chancen durch Einführung von EMAS ............................... 26
Abbildung 6: PDCA-Zyklus eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ....... 31
Abbildung 7: Organigramm eines Energiemanagementteams .................................... 34
Abbildung 8: Unterschiede zwischen EMAS und ISO 50001 ....................................... 43
Abbildung 9: Lage der zu validierenden Gebäude nach EMAS ................................... 49
Abbildung 10: Anteil Restmüll an der Gesamtabfallmenge im Jahr 2012 .................... 68
IV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Beispiele für direkte und indirekte Umweltaspekte ....................................... 8
Tabelle 2: Vergleich zwischen EMAS und ISO 14001 ................................................. 24
Tabelle 3: Unterschiede zwischen ISO 50001 und DIN EN 16001 .............................. 40
Tabelle 4: Ausgaben und Einnahmen der Universität Hohenheim .............................. 48
Tabelle 5: Wärme-,Strom- und Wasserverbrauch der Universität Hohenheim ............ 57
Tabelle 6: Verbräuche der Tierklinik............................................................................ 59
Tabelle 7: Verbräuche des Meiereihofs ....................................................................... 60
Tabelle 8: Verbräuche des Schloss Mittelbaus, West- und Ostflügels ......................... 61
Tabelle 9: Verbräuche des Tropenzentrums ............................................................... 62
Tabelle 10: Abfallquellen der Universität Hohenheim .................................................. 64
Tabelle 11: Personal- und Studentenanzahl der Universität Hohenheim ..................... 66
Tabelle 12: Durchschnittswerte zu Mengen der Abfallwirtschaft der Universität
Hohenheim (Bsp. Jahr 2012) .................................................................... 67
Tabelle 13: Abfallmengen der Universität Hohenheim der Jahre 2008 - 2012 ............. 67
Tabelle 14: Abfallmengen der nach EMAS zu validierenden Gebäude ....................... 68
Tabelle 15: Mengen der gefährlichen Abfälle der Universität Hohenheim in den
Jahren 2008 - 2012 .................................................................................. 69
V
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit
bspw. beispielsweise
BStMWIVT Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Ver-
kehr und Technologie
bzw. beziehungsweise
ca. circa
CEN Europäisches Komitee für Normung
CO2 Kohlenstoffdioxid
CPI Climate Policy Initiative
DAU Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Um-
weltgutachter
Dena Deutsche Energie Agentur
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
DIW Berlin Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin
EEG Erneuerbare Energien Gesetz
EMAS Eco-Management and Audit Scheme
EN Europäische Norm
EnEG Energieeinsparungsgesetz
EnEV Energieeinsparverordnung
EnMs Energiemanagementsysteme
EU Europäische Union
e.V. eingetragener Verein
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
f. folgende Seite
ff. folgende Seiten
Fraunhofer ISI Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung
ha Hektar
Hrsg. Herausgeber
HWK Handwerkskammer
IHK Industrie- und Handelskammer
ISO Internationale Organisation für Normung
km Kilometer
VI
KMU Kleinere und Mittlere Unternehmen
kWh Kilowattstunde
l Liter
LFU Landesamt für Umwelt
LHG Landeshochschulgesetz
LRQA Lloyd’s Register Quality Assurance GmbH
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-
Württemberg
m² Quadratmeter
m³ Kubikmeter
max. maximal
mbH mit beschränkter Haftung
MWh Megawattstunde
o. J. ohne Jahr
PDCA Plan, Do, Check, Act
S. Seite
StMUG Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
t Tonnen
T€ Tausend Euro
TÜV Technischer Überwachungsverein
UAG Umweltauditgesetz
UBA Umweltbundesamt
UGA Umweltgutachterausschuss
VDE Verband der Elektrotechnik
VDI Verein Deutscher Ingenieure
vgl. vergleiche
VO Verordnung
z. B. zum Beispiel
€ Euro
% Prozent
§ Paragraph
1
1 Einleitung
Das Thema Nachhaltigkeit und Umweltschutz nimmt in der heutigen Gesellschaft einen
immer höheren Stellenwert ein. Aufbauend auf der Rio Konferenz im Jahr 1992 und
der damit verbundenen Deklaration einer nachhaltigen Entwicklung, sind Umweltbe-
drohungen wie der Klimawandel und die Ressourcenknappheit ein Thema, mit dem
sich die Politik, aber auch Unternehmen und Organisationen auseinandersetzen müs-
sen. Vor allem das wachsende Umweltbewusstsein der Verbraucher und eine immer
striktere Umweltgesetzgebung stellen Gründe für Unternehmen und Organisationen
dar, ökologische Aspekte in ihre Geschäftspolitik einzubeziehen. Dies spiegelt sich
auch bei der Entwicklung neuer Produkte wieder. Hierbei werden Umweltaspekte im-
mer häufiger berücksichtigt, da die heutige Gesellschaft sich wünscht, einen aktiven
Beitrag zum Umweltschutz leisten zu können. Des Weiteren haben Unternehmen er-
kannt, dass die Berücksichtigung des Umweltschutzes ein entscheidender Wettbe-
werbsvorteil sein kann, indem sie beispielsweise durch effektiven Einsatz von Res-
sourcen und Energie zugleich beachtliche Kosten einsparen können.1 Angesichts des
Klimawandels und der damit verbundenen Treibhausproblematik spielt das Thema
Energieeffizienz eine zentrale Rolle bei den Umweltaktivitäten eines Unternehmens.2
Um diese Ziele eines nachhaltigen Wirtschaftens zu verwirklichen, wird von den meis-
ten Unternehmen versucht den Umweltschutz in ihre Geschäftsprozesse und Strate-
gien zu integrieren. Dies ist auch der Grund, weshalb in Deutschland inzwischen zirka
1250 und in ganz Europa über 4000 Unternehmen an EMAS teilnehmen. EMAS ist ein
Umweltmanagementsystem der Europäischen Union, welches im Jahr 1993 eingeführt
wurde und den Fokus auf die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung eines
Unternehmens legt.3 Seit einer Novellierung der EMAS-Verordnung im Jahr 2001 dür-
fen auch Unternehmen bzw. Organisationen, die nicht im Industrie- oder Dienstleis-
tungssektor tätig sind, ein Umweltmanagement gemäß EMAS in ihre Organisation-
struktur implementieren.4 Damit wurde auch der Grundstein einer Einführung dieses
Systems für Hochschulen gelegt. Da eine Hochschule bzw. Universität ebenfalls Um-
weltauswirkungen verursacht, sollte man mit gutem Beispiel vorangehen und zur Wah-
rung der natürlichen Lebensgrundlagen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im
1 Vgl. BMU (2002), Vorwort.
2 Vgl. UGA (2009), S. 10.
3 Vgl. LfU (2001), S. 5.
4 Vgl. artec (2006) S. 1.
2
Bereich des Umweltschutzes leisten.5 In Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Umwelt-
schutz steht das Thema Energie immer mehr im Mittelpunkt in Bezug aller wirtschaftli-
chen Aktivitäten einer Organisation und damit auch für eine Hochschule. Durch Res-
sourcenknappheit und steigende Energiekosten gewinnt die Notwenigkeit eines Ener-
giemanagementsystems immer mehr an Bedeutung. Ein Beispiel für ein solches Ener-
giemanagement ist die seit April 2012 geltende ISO Norm 50001. Um langfristig wirt-
schaftlich wettbewerbsfähig zu bleiben und zugleich eine nachhaltige Entwicklung an-
zustreben sollten Organisationen bei der Einführung derartiger Managementsysteme
eine mögliche Integration in Betracht ziehen.
Diese Arbeit soll aufzeigen wie eine Einführung bzw. Integration eines Umwelt- und
Energiemanagementsystems gemäß EMAS-Verordnung und ISO 50001 ermöglicht
wird. In diesem Zusammenhang wird die Universität Hohenheim in den Vordergrund
gestellt, da man hier eine Integration dieser beiden Managementsysteme mit einem
speziell dafür geschaffenen Modell anstrebt. Das sogenannte „Hohenheimer Modell“
stellt einen neuartigen und innovativen Schritt im Bereich der Integration von Umwelt-
und Energiemanagement dar und steht für eine neuartige, innovative und gleichzeitig
nachhaltige Entwicklung der Universität Hohenheim.
Zu Beginn dieser Arbeit wird näher auf das Umweltmanagementsystem nach EMAS
eingegangen, indem die Aufgaben und Ziele sowie der Aufbau dieser Verordnung auf-
gegriffen, verdeutlicht und mit der internationalen ISO Norm 14001 verglichen werden.
Im Anschluss daran wird die Einführung des Energiemanagementsystems ISO 50001
erläutert und die wesentlichen Unterschiede zur Vorgängernorm DIN EN 16001 skiz-
ziert. Des Weiteren werden die Ziele und Chancen einer möglichen Integration dieser
beider Managementsysteme in einer Organisation beschrieben.
Im Praxisteil wird die Universität Hohenheim in den Mittelpunkt gerückt, da hier eine
Einführung eines Umwelt- und Energiemanagementsystems geplant ist. Zuerst werden
die Leitung und Organisation sowie allgemeine Daten der Universität vorgestellt. Der
Schwerpunkt der Arbeit wird die Darstellung der aktuellen Umweltsituation der Univer-
sität Hohenheim sein, da im Herbst 2013 die EMAS Validierung angestrebt wird. Hier-
bei werden die Umweltbemühungen der Universität in den letzten Jahren in den Vor-
dergrund gerückt. Anschließend soll eine Analyse der Energie- und Abfalldaten Aus-
kunft über den aktuellen Stand im Bereich der Energie und des Abfallmanagements
geben. Die Arbeit schließt mit einem Fazit, in dem die gewonnenen Erkenntnisse und
Schlussfolgerungen zusammengefasst werden.
5 Vgl. StMUG-Bayern (2005), S. 6.
3
2 Die EG-Öko-Verordnung EMAS
Die Europäische Union hat mit der Einführung der EMAS-Verordnung ein Umweltma-
nagementsystem geschaffen, mit dem Unternehmen und Organisationen einen aktiven
Beitrag zum Umweltschutz beisteuern und somit den aktuellen und zukünftigen Um-
weltbedrohungen wie beispielsweise dem Klimawandel entgegenstehen.
Zu Beginn dieses Kapitels soll auf die Entstehung und Entwicklung der EMAS Verord-
nung eingegangen werden. Anschließend werden kurz die Kernaufgaben und Ziele
dieses Umweltmanagementsystems beschrieben. Danach folgt ein detaillierter Einblick
in die einzelnen Schritte zur Einführung und den Aufbau von EMAS in Unternehmen
bzw. an deutschen Hochschulen. Hierauf aufbauend soll ein Vergleich der EMAS Ver-
ordnung und der ISO-Norm 14001 stattfinden, welcher die Unterschiede bzw. Ähnlich-
keiten dieser beiden Umweltmanagementsysteme aufzeigt. Der letzte Teil befasst sich
mit dem Nutzen und den Vorteilen, die durch die Implementierung eines solchen Um-
weltmanagementsystems entstehen.
2.1 Entstehung, Entwicklung und Begriffserklärung
Das von der Europäischen Union geschaffene Umweltmanagement- und Umweltprü-
fungssystem EMAS bietet Unternehmen bzw. Organisationen seit 1993 ein Instrument,
mit dem sie ihren eigenen Beitrag zum Umweltschutz verbessern können.6
EMAS ist die Kurzbezeichnung für Eco-Management and Audit Scheme und wurde
vom Europäischen Rat am 29. Juni 1993 als „Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 (EMAS I)
über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschafts-
system für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“ erlassen und war
anfangs in Deutschland auch unter dem Begriff EG-Öko-Audit-Verordnung bekannt.7
Im Jahr 1995 erfolgte in Deutschland eine nationale Ausführung durch das „Umweltau-
ditgesetz“ (UAG), um EMAS in Deutschland wirksam durchführen zu können.8 In die-
sem Gesetz werden unter anderem die Zulassung und Aufsicht der Umweltgutachter
sowie die Registrierung der Organisationen geregelt.9 Artikel 20 der EG-Öko-Audit-
Verordnung sah vor, dass spätestens „fünf Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten das Ge-
6 Vgl. Fuhrmann (2009), S. 9.
7 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 6.
8 Vgl. Engelfried (2011), S. 35.
9 Vgl. EMAS (2011a).
4
meinschaftssystem auf Grund gemachter Erfahrungen und internationaler Entwicklun-
gen überprüft und gegebenenfalls geändert werden sollte“.10
Nach der Überprüfung von EMAS I und der Aufdeckung von Optimierungspotentialen,
wurde dieses Verbesserungspotential in der Nachfolgeregelung der EG-Öko-Audit-
Verordnung (EMAS II) berücksichtigt. Die „Verordnung(EG) Nr. 761/2001 (EMAS II)
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige
Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmana-
gement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)“ trat am 27. April 2001 in Kraft.11
Durch die Erweiterung des Anwendungsbereiches war es nun möglich, dass sich an
EMAS II alle Organisationen beteiligen konnten, wodurch eine Validierung nach EMAS
II auch für nichtgewerbliche und öffentliche Branchen, wie Hochschulen ermöglicht
wurde.12
Am 22. Dezember 2009 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) im
Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie trat am 11. Januar 2010 in Kraft und löste somit die
EMAS II-Verordnung ab. Diese Verordnung hat bis heute Bestand und ist die aktuellste
Fassung eines Umweltmanagementsystems gemäß EMAS.
2.2 Aufgaben und Ziele
Jedes Managementsystem verfolgt bestimmte Ziele und ist mit diversen Aufgaben und
Prozessschritten verbunden. Das Ziel von EMAS ist die kontinuierliche Verbesserung
des betrieblichen Umweltschutzes (Artikel 1 der EMAS-Verordnung).13 Organisationen
können mit Hilfe von EMAS ökologische und ökonomische Schwachstellen beseitigen
sowie Material, Energie und damit Kosten einsparen. Diese kontinuierliche Verbesse-
rung durch Organisationen wird erreicht durch:14
Schaffung und Anwendung von Umweltmanagementsystemen durch die Orga-
nisationen (dies beinhaltet unter anderem die Festlegung und Umsetzung einer
standortbezogenen Umweltpolitik, eines Umweltprogramms und Umweltmana-
gementsystems)15
systematische, objektive und regelmäßige Bewertung der Leistung dieser In-
strumente
10 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 6.
11 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 6.
12 Vgl. Brauweiler; Kramer (2003), S. 149.
13 Vgl. LfU (2001), S.3.
14 Vgl. Umweltbundesamt Austria (2013), S. 5.
15 Vgl. Olböter (1996), S. 92.
5
offener Dialog mit der Öffentlichkeit und Bereitstellung von Informationen über
den betrieblichen Umweltschutz für die Öffentlichkeit
Möglichkeit der Mitwirkung der Arbeitnehmer am Umweltmanagementsystem
durch aktive Einbeziehung sowie einer adäquaten Aus- und Fortbildung16
2.3 Die einzelnen Schritte zur Einführung von EMAS
Für den Aufbau und die Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems (UMS)
bedarf es verschiedenster Faktoren und Prozessschritte. In diesem Zusammenhang
spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle, da der Aufbau und die Einführung eines Um-
weltmanagementsystems sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Es ist jedoch wichtig, dass
solch ein komplexes System zum Unternehmen passt, die Funktionalität gewährleistet
und es auf Dauer angelegt ist.17 Zur Beteiligung an EMAS müssen Unternehmen bzw.
Organisationen gemäß Artikel 3 der EMAS-Verordnung verschiedene Schritte durch-
führen, um eine erfolgreiche Implementierung dieses Umweltmanagementsystems zu
erreichen.18
Ausgangspunkt bei der Einführung nach EMAS ist die Planungs- und Vorbereitungs-
phase, die eine Organisation im Zuge der Implementierung eines Umweltmanage-
mentsystems anstrebt. Bei erstmaliger Einführung von EMAS folgt darauf die Durch-
führung einer Umweltbetriebsprüfung, bei der das Umweltverhalten der Organisation
analysiert wird. Im Anschluss an die Umweltbetriebsprüfung muss die Organisation ein
Umweltprogramm festlegen bzw. Umweltleitlinien formulieren, in denen die Gesamtzie-
le und Handlungsansätze bezüglich ihres Umweltbeitrags festgelegt werden. Auf-
bauend auf der Umweltpolitik muss im nächsten Schritt ein Umweltprogramm erstellt
werden, das den „einzelnen Zielen konkrete Maßnahmen, (finanzielle) Mittel für deren
Umsetzung, Verantwortlichkeiten und Zeitvorgaben zuordnet“.19 Anschließend muss
die Organisation ein Umweltmanagementsystem aufbauen, um die Umweltleitlinien
und das Umweltprogramm realisieren zu können. Bei der darauf folgenden Umweltbe-
triebsprüfung steht die Analyse und Beurteilung auf Richtigkeit und Wirksamkeit des
erstellten Umweltmanagementsystems im Mittelpunkt. Der letzte Schritt vor der erstma-
ligen Begutachtung ist die Erstellung einer Umwelterklärung, welche sich primär an die
Öffentlichkeit richtet, aber auch der Information der eigenen Beschäftigten dient. Vor
16 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 15.
17 Vgl. EMAS (2013a).
18 Vgl. LfU (2001), S. 5.
19 Vgl. StMUG-Bayern (2005), S. 6.
6
der Veröffentlichung der Umwelterklärung erfolgt jedoch noch die externe Begutach-
tung, Validierung und Registrierung.20
Die einzelnen Schritte zur Einführung von EMAS werden in den Kapiteln 2.3.1 – 2.3.9
noch einmal genauer betrachtet und sind zur Veranschaulichung in Abbildung 1 dar-
gestellt.
Abbildung 1: Die einzelnen Schritte zur Einführung von EMAS
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an StMUG-Bayern (2005), S. 5.
2.3.1 Vorbereitung und Planung
Für die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS gibt es keine Stan-
dardmethode. Entscheidend für die Methodenwahl ist die Größe der Organisation, de-
ren Produkte und Dienstleistungen sowie bereits vorhandene Erfahrungen.21
20 Vgl. StMUG-Bayern (2005), S. 6.
21 Vgl. UGA (2012a), S. 7.
7
Vor der Einführung von EMAS in eine Organisation müssen einige Vorbereitungen ge-
troffen werden. Dies liegt unter anderem daran, dass neben dem Faktor Zeit auch Wis-
sen, Fachpersonal, Motivation, Begeisterung, eventuell externe Beratung und nicht
zuletzt finanzielle Mittel benötigt werden.22 Durch die Einführung eines solchen Um-
weltmanagementsystems können diverse externe Kosten entstehen, beispielsweise.
durch die Begutachtung des Umweltgutachters sowie die abschließende Registrie-
rungsgebühr, Beratungsleistungen und Investitionen zur Verbesserung der Umweltleis-
tung. Da die Zeitspanne vom Anfang des Projekts bis zur erstmaligen Validierung nach
EMAS etwa ein Jahr dauert, sollte diese Zeit möglichst effektiv genutzt werden, um die
Sicherung der Registrierung oder die Aufrechterhaltung der Registrierung zu erreichen.
Hierfür kann ein Zeitplan erstellt werden, der einen Überblick schafft, welche Schritte
zu gegebenen Zeitpunkten angegangen werden sollte.23 Ein Beispiel für einen solchen
Zeitplan ist im Anhang zu finden.
2.3.2 Die Umweltprüfung
Gemäß Artikel 4 Abs. 1a müssen Organisationen, die sich an EMAS beteiligen wollen,
eine Umweltprüfung durchführen.24 Folgende Anforderungen an die Umweltprüfung
müssen von Organisationen erfüllt werden:
Erfassung der geltenden Umweltvorschriften
Erfassung aller direkten und indirekten Umweltaspekte
Beschreibung der Kriterien für die Beurteilung der Bedeutung der Umweltaus-
wirkungen
Prüfung aller angewandten Praktiken und laufenden Verfahren des Umweltma-
nagements
Bewertung der Reaktionen auf frühere Vorfälle.25
Die Umweltprüfung stellt somit den ersten Schritt in Richtung Umweltmanagement
nach EMAS dar. Hierbei müssen Organisationen alle ihre Tätigkeiten, Produkte und
Dienstleistungen in Hinblick auf ihre Umweltleistungen bewerten. Die gesammelten
Informationen und Bewertung der Umweltaspekte sollen dann als Basis für die Schaf-
fung des bevorstehenden Umweltmanagementsystems dienen. Ziel der Umweltprüfung
ist es, mit Hilfe der Identifikation und Bewertung der Umweltaspekte erste Schwach-
stellen der Organisation aufzudecken und entsprechend zu handeln. Auf Basis dieser
22 Vgl. UGA (2012a), S. 5.
23 Vgl. UGA (2012a), S. 5.
24 Vgl. EG-Umweltaudit-VO (2009), Artikel 4.
25 Vgl. EG-Umweltaudit-VO (2009), Artikel 4.
8
ersten Analyse und Bewertung werden dann die Schwerpunktebereiche des Umwelt-
programms der Organisation abgeleitet.26
Bei der Berücksichtigung der Umweltauswirkungen wird zwischen zwei Arten unter-
schieden, den direkten und indirekten Umweltaspekten.
Direkte Umweltauswirkungen betreffen die Tätigkeiten der Organisation, deren Ablauf
sie vollständig kontrolliert. Das erlaubte Ausmaß direkter Umweltauswirkungen ist oft-
mals durch rechtliche oder verwaltungsrechtliche Vorgaben an das Unternehmen z. B.
in Genehmigungsbescheiden geregelt. Der Unterschied zu den indirekten Umweltas-
pekten besteht darin, dass eine Organisation bei direkten Umweltauswirkungen ihre
Tätigkeiten kontrollieren kann. Indirekte Umweltauswirkungen sind Umweltauswirkun-
gen, die mittelbar durch Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen der Organisation
verursacht werden, ohne dass sie die vollständige Kontrolle darüber hat.27 Im Folgen-
den sind Beispiele für direkte und indirekte Umweltauswirkungen dargestellt.
Tabelle 1: Beispiele für direkte und indirekte Umweltaspekte
Direkte Umweltaspekte Indirekte Umweltaspekte
Emissionen
Einleitungen und Ableitungen von
Stoffen in Gewässer
Abfallvermeidung, -verwertung und
-entsorgung, vor allem von gefähr-
lichen Abfällen
Verunreinigungen von Boden und
Grundwasser
Rohstoff-und Ressourcenverbrauch
Verkehr
Lärm
Erschütterungen
Gerüche
Staub
Produktbezogene Effekte (Ver-
packungen, Verwendung, Wieder-
verwertung bzw. Entsorgung)
Investition, Kreditvergabe, Dienst-
leistungen von Versicherungen
Umweltbezogene Verhalten von Auf-
traggebern und Lieferanten
Verwaltungs- und Planungsentschei-
dungen
Produktpalette von Kunden und Liefe-
ranten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an LfU (2001), S. 6 und StMUG-Bayern (2005), S. 24.
26 Vgl. LfU (2001), S. 5.
27 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 20.
9
Die EMAS-Verordnung verlangt, dass Organisationen alle für sie wesentlichen Um-
weltaspekte im Managementsystem berücksichtigt. Insbesondere für nichtindustrielle
Organisationen ist die Beschäftigung mit den indirekten Umweltaspekten wesentlich.28
Dementsprechend müssen sich Hochschulen bei der Umweltbetriebsprüfung überwie-
gend mit den indirekten Umweltaspekten auseinandersetzen.
Welche Aspekte eine Organisation als wesentlich erachtet, muss die Organisation
selbst beurteilen. Die Organisation legt in diesem Zusammenhang Kriterien fest, um
die Wesentlichkeit der Umweltaspekte festzustellen. Die Kriterien müssen jedoch, um-
fassend, nachprüfbar und reproduzierbar sein, sowie der Öffentlichkeit zugänglich ge-
macht werden.29
Bei der Bestimmung der Wesentlichkeit bestimmter Umweltaspekte können folgende
Punkte herangezogen werden:30
Umweltzustand und potenzielle Gefährdung für die Umwelt
Vorhandenes Datenmaterial über den Ressourcenverbrauch (Material- und
Energieeinsatz)
Rechtlich geregelte Umwelttätigkeiten
Abfälle und Emissionen und die damit verbundenen Umweltauswirkungen
Tätigkeiten im Bereich der Beschaffung
Produktdesign, Produktentwicklung, Produktion, Vertrieb, Verwendung, stoffli-
che Wiederverwertung und Entsorgung der hergestellten Produkte einer Orga-
nisation
Tätigkeiten einer Organisation, verbunden mit den wesentlichen Umweltkosten
und deren Nutzen für die Umwelt
Standpunkte interessierter Kreise
Die Bewertung der Wesentlichkeit der Umweltauswirkungen werden nicht nur die nor-
malen Betriebsbedingungen, sondern auch Bedingungen zu Beginn bzw. am Ende
einer Tätigkeit sowie Notfallsituation berücksichtigt. Eine exakte Methode zur Beurtei-
lung der Wesentlichkeit ist auch nach mehrjähriger Erfahrung in der Umsetzung von
28 Vgl. UGA (2012b), S. 12.
29 Vgl. LfU (2001), S. 7.
30 Vgl. LfU (2001), S. 7.
10
Umweltmanagementsystemen nicht vorhanden. Es kann den Organisationen nur eine
Empfehlung gegeben werden, die Beurteilung der Wesentlichkeit unter Würdigung der
oben genannten Gesichtspunkte vorzunehmen.31
Gemäß EMAS-Verordnung gehört zur Umweltprüfung eine Untersuchung, ob und wie
eine Organisation die geltenden und für Sie relevanten umweltrechtlichen Anforderun-
gen erfüllen. Die Organisation muss eine Liste der geltenden Rechtsvorschriften auf-
stellen und zusätzlich angeben, wie sie einen Nachweis dafür erbringen kann, dass sie
verschiedene Vorschriften einhält.32 Hierzu gehört unter anderem eine systematische
und vollständige umweltrechtliche Bestandsaufnahme, ein Soll-Ist-Abgleich mit den
Anlagengenehmigungen, Erlaubnissen und sonstigen behördlichen Feststellungen
(Verwaltungsakte) und entsprechende regelmäßige Überprüfungen.33
Ein weiterer Punkt der Umweltprüfung stellt die Prüfung der angewandten Praktiken
und Verfahren des Umweltmanagements dar. Hierbei wird untersucht inwieweit die
Verfahren und Praktiken ausreichen, um ein erfolgreiches Umweltmanagementsystem
aufbauen zu können. Falls Handlungsbedarf besteht, muss man gegebenenfalls man-
che Schritte überdenken und neu planen oder eventuell externe Beratung suchen.
Im Zuge der Umweltprüfung muss eine Organisation ebenfalls die Reaktion auf frühere
Vorfälle bewerten und sich die Frage stellen, ob eine Wiederholung dieses Vorfalls
eintreffen könnte oder inzwischen ausgeschlossen ist.34
Der letzte Schritt der Umweltprüfung geht mit der Erstellung eines Umweltprüfberichts
einher. Dieser Bericht richtet sich in erster Linie an die oberste Leitung und den exter-
nen Umweltgutachter. In diesem Prüfbericht wird ein kurzer Überblick über die Vorge-
hensweise der Umweltprüfung und über die aktuelle Situation bezüglich der Umweltor-
ganisation und der Umweltleistung einer Organisation vermittelt.
Dabei stellt der Umweltbericht ein Instrument für folgende vier Aufgaben dar:35
1. Dokumentation des Prüfungsumfangs
2. Dokumentation von Feststellungen und Schlussfolgerungen der Umweltprüfung
3. Informationsbereitstellung für die oberste Leitung und den Umweltgutachter
4. Dokumentation erforderlicher Korrekturmaßnahmen, falls Notwendigkeit besteht
31 Vgl. LfU (2001), S. 7.
32 Vgl. EG-Umweltaudit-VO (2009), Anhang I.
33 Vgl. UGA (2012a), S. 7.
34 Vgl. paeger consulting (2013).
35 Vgl. StMUG-Bayern (2005), S. 43.
11
Die Umweltprüfung ist ein wichtiger Bestandteil bei der Einführung eines Umweltmana-
gementsystems, kann aber zu späteren Zeitpunkten wieder erforderlich werden. Im
Laufe der Zeit können wesentliche Änderungen und Planungen in der Organisation
dazu führen, dass wieder eine Umweltprüfung wie oben beschrieben durchgeführt
werden muss. Hiermit können veränderte Umweltauswirkungen erfasst und bewertet
sowie das Umweltmanagementsystem angepasst werden.36 Wenn eine Organisation
bereits ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem besitzt und die Anforderungen
gemäß Artikel 9 der EMAS-Verordnung erfüllt, muss sie beim Übergang zu EMAS kei-
ne formelle Umweltprüfung durchführen. Das zertifizierte Umweltmanagementsystem
muss jedoch die Bereitstellung von Informationen, die der Bewertung und Beschrei-
bung der Umweltaspekte dienen, gewährleisten können.37
Ähnlich wie für den gesamten EMAS-Prozess, gibt es für die Umweltprüfung keine
Standardmethode. Entscheidend für die Methodenwahl ist die Größe der Organisation,
deren Produkte und Dienstleistungen sowie bereits vorhandene Erfahrungen.38
2.3.3 Festlegung einer Umweltpolitik
Die Umweltpolitik (Umweltleitlinie) ist der zentrale Grundsatz für das Umweltverhalten
einer Organisation. Gemäß Verordnung stehen hinter dem Ausdruck „Umweltpolitik“
die Gesamtziele und Handlungsgrundsätze einer Organisation, sowie deren Verpflich-
tung zur Einhaltung aller Umweltvorschriften und zur kontinuierlichen Verbesserung der
Umweltleistung.39 Diese Richtlinie muss von der obersten Leitung einer Organisation
festgelegt, regelmäßig geprüft bzw. angepasst und in der Umwelterklärung veröffent-
licht werden.40 Die Umweltpolitik muss schriftlich vorliegen und den Beschäftigten der
Organisation zugänglich gemacht oder auf geeignetem Weg mitgeteilt werden, bei-
spielsweise. durch direkte Aushändigung, Internet, Intranet, Aushang, Unterweisung.41
Die Umweltpolitik und Umweltleitlinien sollten so früh wie möglich formuliert werden,
damit sich das Umweltmanagementsystem an diesen Grundsätzen orientieren kann.
Eine Integration der Umweltpolitik in bereits vorhandene Unternehmensleitlinien oder
eine Qualitätspolitik der Organisation kann hilfreich sein und somit den Grundstein ei-
nes integrierten Managementsystems bilden.42
36 Vgl. UGA (2012a), S. 8.
37 Vgl. LfU (2001), S. 7.
38 Vgl. UGA (2012a), S. 7.
39 Vgl. Krinn; Meinholz (1997), S. 4.
40 Vgl. StMUG-Bayern (2005), S. 45.
41 Vgl. Engelfried, Justus (2011), S. 35.
42 Vgl. UGA (2012a), S. 10.
12
2.3.4 Erstellung eines Umweltprogramms
Das Umweltprogramm beinhaltet konkrete Ziele und Maßnahmen, durch welche die
Auswirkungen der Umweltaspekte verbessert werden sollen. Die Zielsetzungen sollten
hierbei eine klare und eindeutige Verbindung zu den bedeutenden Umweltauswirkun-
gen des Unternehmens sowie zur Umweltpolitik erkennen lassen und zu einer tatsäch-
lichen Verbesserung der Umweltleistung führen. Das Umweltprogramm setzt die Um-
weltpolitik des Unternehmens in die tägliche Praxis um und ist der Motor der kontinuier-
lichen Verbesserung.43
Folgende Punkte sollten bei der Erstellung eines Umweltprogramms berücksichtigt
werden:44
1. Festlegung der Ziele und Zuordnung der Maßnahmen
2. Festlegung von Verantwortlichkeiten, Fristen und Mitteln
3. Verabschiedung des Umweltprogramms durch die oberste Leitung
4. Beschäftigte und Studierende über das Programm informieren
5. Regelungen zur Verwaltung, Pflege und Kontrolle treffen sowie Fortschreibung
des Umweltprogramms sicherstellen
Im Umweltprogramm müssen die Verantwortlichkeiten, ein realistischer Zeitrahmen
und die erforderlichen Mittel für das Erreichen der Ziele enthalten sein sowie kommuni-
ziert und regelmäßig fortgeführt werden. Es können allgemeine Umweltzielsetzungen
definiert werden wie z. B. „Verringerung der Luftschadstoffe“ oder „Verbesserung der
Energieeffizienz“. In einem nächsten Schritt werden diese Zielsetzungen durch Um-
welteinzelziele konkretisiert, z. B. „Verringerung des CO2-Ausstoßes in der Produktion
um 20% bis 2014 gegenüber dem Wert von 2010“ oder „Treibstoffeinsparung des
Fuhrparks um 10% zwischen 2012 und 2014“.45 Das Umwelteinzelziel sollte so konkret
wie möglich beschrieben, realistisch erreichbar, zeitlich festgelegt und nach Möglichkeit
quantifiziert sein. Die Ergebnisse der Umweltprüfung bilden dabei die Grundlage für
den kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Im nächsten Schritt werden die konkreten
Maßnahmen formuliert, um das Erreichen der Einzelziele zu gewährleisten. Hierbei
muss festgehalten werden, wer für die Umsetzung der Maßnahme zuständig ist und
welcher Zeitrahmen vorgegeben ist. Die Finanzierung der Umsetzung spielt ebenfalls
eine wichtige Rolle und muss mit den Verantwortlichen schon im Vornherein geklärt
43 Vgl. UGA (2012a), S. 11.
44 Vgl. StMUG-Bayern (2005), S. 51.
45 Vgl. UGA (2012a), S. 11.
13
sein. Die aus dem Umweltprogramm aufkommenden Aufgaben, Verantwortlichkeiten
und Befugnisse müssen nicht nur dokumentiert, sondern auch intern kommuniziert
werden. Die geplanten Aktionen und Maßnahmen, sowie auch der gesamte Fortschritt
sollte allen Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Zu einem späteren Zeitpunkt
wird das Umweltprogramm, oder zumindest die Zielsetzungen und Einzelziele in die
Umwelterklärung integriert und veröffentlicht. Die Veröffentlichung kann in einer redu-
zierten Version geschehen, wenn gewisse Inhalte wie beispielsweise Namen oder Kos-
ten nicht veröffentlicht werden sollen. Dem Umweltgutachter muss jedoch das detail-
lierte Umweltprogramm vorgelegt werden.46
2.3.5 Das Umweltmanagementsystem - Der PDCA-Zyklus
Das Umweltmanagementsystem ist der wichtigste Bestandteil bei der Einführung nach
EMAS, da hier die Umweltpolitik und das Umweltprogramm einer Organisation mitin-
tegriert sind. In Anhang II der EMAS-Verordnung sind die Anforderungen an das Um-
weltmanagementsystem beschrieben. Demnach entsprechen die Anforderungen an ein
Umweltmanagementsystem im Rahmen von EMAS den Vorschriften der ISO 14001.47
Für Unternehmen bzw. Organisationen, die bereits die ISO 14001 integriert haben,
besteht dadurch die Möglichkeit, mit geringem zeitlichen und finanziellen Aufwand
auch EMAS in das bestehende System zu integrieren.
Herzstück und Motor des Managementsystems ist der Kreislauf der kontinuierlichen
Verbesserung (PDCA-Zyklus), den man bereits von anderen Managementsystemen
wie z. B. dem Qualitäts-, Arbeitssicherheits- und Energiemanagementsystem kennt.
Das Umweltmanagement durchläuft innerhalb des PDCA-Zyklus folgende vier Phasen:
1. Planung
(Plan)
2. Implementierung und Durchführung
(Do)
3. Kontroll- und Korrekturmaßnahmen
(Check)
4. Bewertung durch die oberste Leitung
(Act)
46 Vgl. UGA (2012a), S. 11.
47 Vgl. EG-Umweltaudit-VO (2009), Anhang II.
14
Zur Veranschaulichung ist dieser Regelkreislauf in Abbildung 2 schematisch darges-
tellt.48
Abbildung 2: PDCA-Zyklus eines Umweltmanagementsystems
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Umweltpakt Bayern (2001), S. 26.
Ziel des PDCA-Zyklus ist die Weiterführung des Managementkreislaufs und die damit
verbundene Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems, um somit kontinuierli-
che Verbesserungen bezüglich der Umweltleistung zu erzielen. Im Folgenden werden
die einzelnen Phasen des PDCA-Zyklus genauer beschrieben, die den Aufbau des
Managementsystems darstellen.
Plan bzw. Planung:
Im ersten Schritt der Planung stehen die Umweltauswirkungen einer Organisation im
Fokus. Wie bereits in Kapitel 2.3.2 beschrieben, müssen alle wichtigen Umweltaspekte
herausgefiltert und bewertet werden. Auch die in Kapitel 2.3.3 und 2.3.4 beschriebene
Umweltpolitik und das Umweltprogramm sind wichtige Bestandteile im Zuge der Pla-
nungsphase des Aufbaus eines Umweltmanagementsystems. Von der Dokumentati-
onspflicht der Umweltpolitik, der Verpflichtung der kontinuierlichen Verbesserung im
Bezug auf die ökologischen Aspekte und der Einhaltung der Rechtskonformität bis hin
zur Erstellung des Umweltprogramms, müssen alle Punkte im Schritt der Planung voll-
48 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 25.
15
zogen werden.49 Durch die Erläuterungen in den Kapiteln 2.3.2 – 2.3.4, sind deswegen
keine weiteren Schritte mehr von Nöten.
Do bzw. Implementierung und Durchführung:
Für den Erfolg des Umweltmanagementsystems ist es wichtig, dass die Anforderungen
des betrieblichen Umweltschutzes in die bestehenden Systemstrukturen- und Abläufe
soweit wie möglich integriert werden und keine isolierte Lösung für den betrieblichen
Umweltschutz aufgebaut wird.50
Im ersten Schritt müssen Organisationsstrukturen geschaffen und Verantwortlichkeiten
verteilt werden. Dabei müssen alle benötigten Mittel von der obersten Leitung zur Ver-
fügung gestellt werden. Zu den benötigten Mitteln zählen finanzielle Mittel, als auch
das erforderliche Personal um das ein Umweltmanagementsystem zu realisieren. Im
Nachgang muss die oberste Führung einen Beauftragten der obersten Leitung bestel-
len, für den Verantwortlichkeiten und Befugnisse festzulegen sind, um sicherzustellen,
dass die Forderung an das Umweltmanagementsystem gemäß der EMAS-Verordnung
gegeben sind.51
Beschäftigte mit Aufgaben, welche bedeutende Umweltauswirkungen verursachen
können, müssen eine gewisse Kompetenz aufgrund entsprechender Ausbildung, Schu-
lung und Erfahrung besitzen.52 In diesem Zusammenhang spielt auch das Thema Fort-
bzw. Weiterbildung der Mitarbeiter im Bereich Umweltschutz eine zentrale Rolle. Dem-
nach sind regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter für ein funktionierendes Umweltma-
nagementsystem unabdingbar. Damit das System als Ganzes funktioniert, muss jeder
Mitarbeiter seine Funktion und Aufgabe im betrieblichen Umweltschutz verstehen. De-
mentsprechend sollte der Bedarf an Schulungen und Weiterbildungen jährlich für jeden
Mitarbeiter ermittelt und festgelegt werden. Mitarbeiter sollten über die Entwicklung im
Umweltbereich regelmäßig informiert werden und sich somit den Umweltschutz der
Organisation immer vor Augen halten. Dies könnte beispielsweise durch direkte Kom-
munikation in Form von Veranstaltungen, Veröffentlichungen am schwarzen Brett oder
gegebenenfalls im firmeninternen Intranet geschehen. Eine weitere Möglichkeit, um
Mitarbeiter zur aktiven Mitarbeit am Umweltschutz zu bewegen oder ihr Interesse zu
49 Vgl. UGA (2012a), S. 7f.
50 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 27.
51 Vgl. LfU (2001), S. 8.
52 Vgl. LfU (2001), S. 9.
16
wecken, könnten Prämien für gute innovative Vorschläge im Bereich des Umweltschut-
zes sein.53
Nach der Bewusstseinsbildung des Personals für den Umweltschutz, muss als näch-
stes ein Verfahren für die interne und externe Kommunikation festgelegt werden. Um
eine reibungslose Funktionalität des Umweltmanagementsystems zu gewährleisten,
muss die interne Kommunikation zwischen den verschiedenen Ebenen und Funktionen
der Organisation funktionieren.54 Die Kommunikation muss intern mit und zwischen
Mitarbeitern, sowie extern mit Geschäftspartnern, Behörden und der Öffentlichkeit
funktionieren. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Umweltmanagements ist der offe-
ne Dialog über gegenseitige Bemühungen im Umweltschutzbereich und über die Um-
weltleistungen, welche in der Umwelterklärung beinhaltet sein müssen.55 Die Umwelt-
erklärung dient hierbei als wichtiges Informationsmittel für externe Adressaten einer
Organisation. Auf die Funktionen der Umwelterklärung wird im Kapitel 2.3.7 noch ein-
mal genauer eingegangen.
Im Anschluss an die Kommunikation spielt die Dokumentation sowie die Lenkung der
Dokumente für die Unterstützung und Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsys-
tems eine wichtige Rolle. Im Rahmen des Umweltmanagements hat die Dokumentation
die Aufgabe, die Anforderungen des betrieblichen Umweltmanagementsystems (Dar-
stellung von Umweltpolitik, Umweltzielen und -programmen, Beschreibungen von
Schlüsselpositionen und -verantwortlichkeiten, Beschreibungen von Ablaufverfahren
sowie der Umweltleistungen) darzulegen, den ordnungsgemäßen Betrieb und die Ein-
haltung aller gesetzlichen Vorgaben rechtssicher zu belegen sowie den Nachweis dar-
über zu führen, inwieweit Umweltziele erreicht wurden. Im Hinblick auf die Rechtssi-
cherheit sollte eine Organisation alle wesentlichen umweltrelevanten Aspekte und
Maßnahmen elektronisch oder schriftlich dokumentieren.56 Die Organisation muss ein
Verfahren einführen mit dem sichergestellt werden kann, dass das Personal die nöti-
gen Dokumente regelmäßig bewertet und notfalls überarbeitet werden können. Eben-
falls wichtig ist die Kennzeichnung ungültiger Dokumente, die aus rechtlichen Gründen
bzw. zur Erhaltung des Wissenstandes aufbewahrt werden. Hierbei muss die Doku-
53 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 28.
54 Vgl. LfU (2001), S. 9.
55 Vgl. StMUG-Bayern (2005), S. 60.
56 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 30.
17
mentation lesbar sein, mit Datum versehen und für einen gewissen Zeitraum aufbe-
wahrt werden.57
Die Regelung umweltrelevanter Betriebsvorgänge ist Gegenstand der Ablauforganisa-
tion. Dabei geht es um eine Beschreibung von Themen, bei denen ein erhöhte Um-
weltgefährdungspotenzial (z. B. Lagerung wassergefährdender Stoffe) besteht bzw. ein
Regelungsbedarf hinsichtlich einer einzuhaltenden Abfolge von Arbeitsschritten und
planmäßigen Beteiligung weiterer interner und externer Stellen gegeben ist. Mit der
Festlegung der Ablauforganisation wird der Grundstein für tragfähige und verlässliche
Steuerungs-, Einfluss-, Kommunikations- und Dokumentationskanäle und -
möglichkeiten innerhalb Ihres Umweltmanagementsystems gelegt.58
Der letzte entscheidende Punkt während der Implementierungsphase des Umweltma-
nagements ist die Notfallvorsorge. Die Organisation muss hierfür ein Verfahren für Not-
fälle und unvorhersehbare Situationen einführen, um mögliche Unfälle und deren Um-
weltauswirkungen zu verhindern bzw. zu begrenzen. Die Organisation muss sich mög-
liche Szenarien ausdenken, in denen Not- und Störfälle auftreten können. Die Szena-
rien, bei denen mit starken Umweltauswirkungen gerechnet wird, müssen durch ein
Notfallprogramm abgesichert werden.59
In der Regel besteht bei Organisationen mit reinen Büro- bzw. Verwaltungseinheiten
(d.h. auch für Hochschulen) kaum die Möglichkeit, dass es zu Unfällen mit wesentli-
chen Umweltauswirkungen kommen kann. Hier genügen zum größten Teil die üblichen
Vorsichtsmaßnahmen, wie z. B. Brandschutzpläne und Notfallbenachrichtigungen.60
Check bzw. Kontroll- und Korrekturmaßnahmen
Als Kontrollmaßnahmen dienen neben der sog. Umweltbetriebsprüfung, die ein regel-
mäßiges Untersuchungsverfahren (auch Audit genannt) der Umweltleistungen und des
Umweltmanagementsystems darstellt und im Kapitel 2.3.6 gesondert beschrieben ist,
regelmäßige Prüfungen, Kontrollen und Überwachungen von Umweltauswirkungen,
Anlagen und Geräten sowie das Führen regelmäßiger Aufzeichnungen. Durch die
Auswertung der Kontrollmaßnahmen werden Abweichungen und Verbesserungspoten-
ziale identifiziert. Durch Verbesserungsmaßnahmen, die den Abweichungen und deren
57 Vgl. LfU (2001), S. 9.
58 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 29.
59 Vgl. LfU (2001), S. 9.
60 Vgl. StMUG-Bayern (2005), S. 66.
18
Umweltauswirkungen gerecht werden, sollen künftige Abweichungen vermieden und
verringert werden.61
Act bzw. Bewertung durch die oberste Leitung:
Das Umweltmanagementsystem muss regelmäßig durch die oberste Leitung der Or-
ganisation bewertet werden. Die Geschäftsleitung bewertet die Erreichung festgelegter
Ziele, die Ergebnisse der Kontroll- und Korrekturmaßnahmen sowie die Eignung des
Managementsystems an sich. Die oberste Leitung entscheidet, ob und gegebenenfalls
welche Maßnahmen getroffen und auf welche Weise Schwachstellen zukünftig dauer-
haft vermieden werden können.62
2.3.6 Die Umweltbetriebsprüfung
Bei der Umweltbetriebsprüfung soll das aufgebaute Umweltmanagementsystem auf
seine Wirksamkeit untersucht werden. Gemäß EMAS-Verordnung stellt die Umweltbe-
triebsprüfung ein Managementinstrument dar, mit dem Umweltleistung der Organisati-
on und des Managementsystems regelmäßig, systematisch, dokumentierend und ob-
jektiv bewertet wird.63 Die Prüfung kann sowohl von Mitgliedern der Organisation
durchgeführt werden als auch von externen Beratern. Wichtig ist dabei aber, dass der
Prüfer unabhängig und objektiv bewertet. Die Prüfer können entweder Angestellte der
eigenen Organisation oder unternehmensexterne Berater sein.64 Es gibt verschiedene
Kriterien nach denen geprüft wird, beispielsweise. ob das Managementsystem nach
den Vorgaben der EMAS-VO aufgebaut wurde und angewandt wird, es mit der Um-
weltpolitik und dem Umweltprogramm der Organisation übereinstimmt, alle einschlägi-
gen rechtlichen Vorschriften eingehalten werden und es zur Bewältigung der umwelt-
orientierten Aufgaben geeignet ist.65 Ein Beispiel für einen schematischen Ablauf zur
Durchführung von Umweltbetriebsprüfungen ist im Anhang dargestellt.
Die Prüfung findet durch Begehungen, Sichtung von Dokumenten und Aufzeichnungen
sowie Interviews mit Beschäftigten und Vorgesetzten statt. Der Umfang der Umweltbe-
triebsprüfung hängt ab von Art, Umfang und Komplexität der Tätigkeiten am Standort
sowie von der Bedeutsamkeit der Umweltauswirkungen. Innerhalb des Umweltbe-
triebsprüfungszyklus von höchstens drei Jahren sind alle Tätigkeiten der Organisation
einer Umweltbetriebsprüfung zu unterziehen. Der Umfang der Umweltbetriebsprüfun-
61 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 30.
62 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 30.
63 Vgl. UGA (2010a), S. 3.
64 Vgl. LfU (2001), S. 11.
65 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 31.
19
gen ist eindeutig zu Beginn des neuen Zyklus für die nächsten drei Jahre festzulegen,
wobei zu prüfende Bereiche, zu prüfende Tätigkeiten und zu berücksichtigende Um-
weltauswirkungen erfasst werden. Je komplexer die Tätigkeiten und je wesentlicher die
Umweltauswirkungen sind, desto häufiger sollten die Prüfungen dieser Tätigkeiten
durchgeführt werden. Bei kleinen Organisationen, die nicht besonders komplex aufge-
baut sind, kann die Umweltbetriebsprüfung unter Umständen alle Tätigkeiten erfassen.
Dann bezeichnet der Umweltbetriebsprüfungszyklus den Zeitraum zwischen den Prü-
fungen.66 Für kleine Organisationen kann gemäß §6 und §7 der EG-Verordnung
Nr.1221/2009 der Zeitraum von drei auf vier Jahre ausgedehnt werden und die jährli-
chen Aktualisierungen können alle zwei Jahre erneuert werden.67
Nach jeder Umweltbetriebsprüfung und nach jedem Umweltbetriebsprüfungszyklus
wird von den Betriebsprüfern ein schriftlicher Bericht erstellt, der sämtliche Ergebnisse
der Prüfungen sowie Vorschläge zu Verbesserungs- und Korrekturmaßnahmen enthält.
Aus den Prüfergebnissen der Umweltbetriebsprüfung ergeben sich neue Umweltziele
für den nächsten Validierungszyklus.68 Durch Sichtung von geeigneten Umsetzungs-
maßnahmen und der Bewertung und Auswahl von Alternativen beginnt die Planungs-
phase zur Realisierung der aktuellen Umweltziele. Damit hat sich der Regelkreis des
Umweltmanagementsystems geschlossen und der Prozess der kontinuierlichen Ver-
besserung der Umweltleistung der Organisation ist in Gang gesetzt.69
Die Umweltbetriebsprüfung sollte im Wesentlichen die gleichen Inhalte umfassen wie
die Begutachtung durch den externen Umweltgutachter, welche in Kapitel 2.3.8 noch
einmal genauer erklärt wird. Der Unterschied zwischen der internen Umweltbetriebs-
prüfung und der externen Begutachtung liegt darin, dass es im Anschluss an die inter-
ne Prüfung alle notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung umzusetzen gilt, wohin-
gegen es im Anschluss an die Begutachtung zur Validierung kommen sollte.70
2.3.7 Die Umwelterklärung
Ziel der Umwelterklärung ist die Information der Öffentlichkeit und interessierter Kreise
über die Umweltauswirkungen und die Umweltleistung der Organisation sowie über die
kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung. Diese Transparenz gegenüber der
Öffentlichkeit durch Berichterstattung stellt nur einen von vielen Vorteilen des EMAS-
66 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 31.
67 Vgl. EG-Umweltaudit-VO (2009).
68 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 31.
69 Vgl. LfU (2001), S. 11.
70 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 31.
20
Systems gegenüber anderen Umweltmanagementsystemen wie beispielsweise. die
ISO 14001 dar.71
Nach Anhang IV der EMAS-Verordnung sollte eine Umwelterklärung mindestens fol-
gende Elemente enthalten:72
eine Beschreibung der Organisation sowie ihrer Tätigkeiten, Produkte und
Dienstleistungen
die Umweltpolitik
das Umweltprogramm
die wichtigsten Umweltaspekte
Daten über die Umweltleistung, bezogen auf die bedeutenden Umweltauswir-
kungen und die Kernindikatoren
weitere Faktoren der Umweltleistung, unter anderem die Einhaltung von
Rechtsvorschriften
Bezugnahme auf die geltenden Umweltvorschriften
Nach erfolgreicher Validierung durch den externen Gutachter (siehe hierzu Ka-
pitel 2.3.8 und 2.3.9) den Namen und die Zulassungsnummer des Umweltgu-
tachters und das Datum der Validierung73
Die Inhalte müssen unverfälscht, verständlich und korrekt sein. Ihre Richtigkeit wird in
der Validierung vom Umweltgutachter überprüft und durch die Gültigkeitserklärung be-
stätigt. Die Informationen über die Umweltleistung sollten klar und übersichtlich in Form
von Diagrammen dargestellt werden und den Vergleich mit den Daten aus den Vorjah-
ren sowie gegebenenfalls mit rechtlichen Anforderungen ermöglichen. Ein branchen-
interner Benchmark-Vergleich auf Grund der Zahlen aus Umwelterklärungen sollte
ebenfalls möglich sein.
Eine konsolidierte Fassung der Umwelterklärung ist alle drei Jahre zu erstellen. Diese
ist Interessenten, die nicht in der Lage sind, die Informationen auf anderem Wege zu
empfangen, in gedruckter Form vorzulegen. Darüber hinaus bietet sich an, auch ande-
re Medien zur Publikation der Umwelterklärung zu nutzen (z. B. als Download im Inter-
net oder Versand per E-Mail). In jährlichen Aktualisierungen der Umwelterklärung sind
die wesentlichen Kennzahlen über die Umweltleistung fortzuschreiben sowie Änderun-
gen des Umweltmanagementsystems zu beschreiben. Diese Aktualisierungen sind
71 Vgl. UGA (2012a), S. 23.
72 Vgl. EG-Umweltaudit-VO (2009), Anhang IV.
73 Vgl. UGA (2012a), S. 23.
21
ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, etwa in Form von Einlegeblättern in
die konsolidierte Fassung der Umwelterklärung oder im Internet. Für kleine Organisa-
tionen können diese Fristen auf vier (vollständige Umwelterklärung) bzw. zwei Jahre
(überprüfte Aktualisierung) verlängert werden.74 Kleine Unternehmen mit weniger als
50 Beschäftigten und solche, bei denen es keine operationellen Änderungen am Um-
weltmanagementsystem gibt, werden von der jährlichen Aktualisierungspflicht der Um-
welterklärung befreit.75
2.3.8 Externe Begutachtung und Validierung
Eine erfolgreiche Validierung nach EMAS setzt eine externe Begutachtung voraus, die
von einem externen Umweltgutachter durchgeführt wird.76
In diesem Zusammenhang sind Umweltgutachter natürliche oder juristische Personen
und werden für eine oder mehrere Branchen zugelassen, so dass in der Regel ein
Umweltgutachter, der Hochschulen begutachtet, keine Begutachtungen für Industrieun-
ternehmen durchführt. Eine Organisation, die sich nach EMAS validieren lassen möch-
te, kann Kontakt mit der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für
Umweltgutachter mbH (DAU) aufnehmen, um einen Umweltgutachter zu beordern.77
Im Vorfeld der Prüfung muss eine Organisation dem Umweltgutachter folgende Unter-
lagen zukommen lassen, damit er sich einen Überblick über die Bedingungen verschaf-
fen kann:78
grundlegende Informationen über Ihre Organisation und Ihre Tätigkeiten z. B.
Rechtsform, Größe, Lage, Tätigkeitsbereich, Struktur und Organigramm
die Umweltpolitik und das Umweltprogramm
eine Beschreibung des in der Organisation angewandten Umweltmanagement-
systems
Bericht der durchgeführten Umweltprüfung
Berichte der durchgeführten Umweltbetriebsprüfungen und über etwaige an-
schließend getroffene Korrekturmaßnahmen
einen aktuellen Entwurf der Umwelterklärung
74 Vgl. UGA (o. J.), S. 8.
75 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 32.
76 Vgl. LfU (2001), S. 16.
77 Vgl. DAU (2013).
78 Vgl. UGA (2012a), S. 25.
22
Bei einer Validierung zur Aufrechterhaltung der Registrierung muss die Organisation
nur die jeweils aktualisierten Unterlagen liefern. Spätestens zur Begutachtung muss
zudem die Managementbewertung der obersten Leitung vorgelegt werden.79
Bei der Begutachtung prüft der Umweltgutachter in erster Linie die Einhaltung aller
Rechtsvorschriften durch die Organisation. In diesem Zusammenhang achtet er darauf,
ob die Vorschriften der EMAS-Verordnung, insbesondere bezüglich der Umweltprü-
fung, des aufgebauten Umweltmanagementsystems, der Umweltbetriebsprüfung und
der Umwelterklärung, eingehalten wurden. Des Weiteren prüft er die Zuverlässigkeit,
Glaubwürdigkeit und die Richtigkeit der Daten und Informationen der Umwelterklärung
sowie sonstiger für gültig zu erklärende Umweltinformationen, die mit dem Logo „Ge-
prüfte Information“ gekennzeichnet werden sollen.80
Falls eine Organisation zum ersten Mal eine Validierung nach EMAS anstrebt, werden
bei der ersten externen Prüfung detailliertere Untersuchungen vorgenommen. Bei der
ersten Begutachtung legt der Umweltgutachter besonderen Wert darauf, dass die Or-
ganisation über ein funktionsfähiges, Umweltmanagementsystem verfügt. Er begutach-
tet, ob die Planung der Umweltbetriebsprüfung abgeschlossen ist und zumindest die
Bereiche mit den wesentlichsten Umweltauswirkungen bereits überprüft wurden. An-
schließen prüft er, ob die Bewertung des Systems durch die Organisationsleitung (sie-
he Kapitel 2.3.6) durchgeführt wurde und die Umwelterklärung den Anforderungen der
EMAS-VO entspricht.81 Stellt der Umweltgutachter fest, dass alle Anforderungen der
EMAS-VO erfüllt sind, so validiert er die Umwelterklärung (d. h. er erklärt sie für gül-
tig).82
2.3.9 Registrierung
Mit der validierten Umwelterklärung kann die Organisation bei der jeweils zuständigen
Registrierstelle, IHK oder HWK, einen Antrag auf Eintragung in das EMAS-Verzeichnis
stellen. Dazu müssen neben dem Antragsformular eine Beschreibung der Betriebsteile
der Organisation, die eingetragen werden sollen und die für gültig erklärte Umwelter-
klärung eingereicht werden.83 Die Registrierstelle prüft die eingereichten Unterlagen,
benachrichtigt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde über die beantragte Registrie-
rung und gibt dieser Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach erfolgreich abgeschlosse-
ner Prüfung wird die an EMAS teilnehmende Organisation mit einer individuellen Re-
79 Vgl. UGA (2012a), S. 25.
80 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 32.
81 Vgl. LfU (2001), S. 17.
82 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 33.
83 Vgl. Umweltpakt Bayern (2001), S. 33.
23
gisternummer in das nationale (www.emas-register.de) und europäische (www.emas-
register.eu) EMAS-Register eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt kann das EMAS-Logo
mit der dazugehörigen Registernummer (z. B. DE-000-00000) zu Marketingzwecken
verwendet werden (bspw. Homepage, Briefbögen oder der Umwelterklärung), jedoch
nicht auf Produkten oder deren Verpackungen.84 In der Vergangenheit gab es zwei
verschiedene Versionen des EMAS-Logos, doch seit dem Inkrafttreten der überarbeite-
ten EMAS-Verordnung (EMAS III) ist nur noch die Version des EMAS-Logos mit dem
Zusatz „geprüftes Umweltmanagement" zulässig.85 In Abbildung 3 ist die aktuell zuläs-
sige Version des EMAS-Logos dargestellt.
Abbildung 3: Das EMAS-Logo
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an EMAS (2013c).
2.4 Unterschiede zwischen EMAS und ISO 14001
Seit Mitte der 90er Jahre existieren in Deutschland zwei anerkannte normierte Um-
weltmanagementsysteme. Einerseits die europäische EMAS-Verordnung, andererseits
die internationale privatwirtschaftliche Norm DIN EN ISO 14001. Im Rahmen der prak-
tischen Einführung beider Systeme sind die Unterschiede sehr gering, zumal die An-
forderungen von ISO 14001 komplett Bestandteil von EMAS sind. Eine Organisation,
die EMAS einführt hat somit automatisch die Voraussetzung für eine ISO 14001 Zertifi-
84 Vgl. UGA (2012a), S. 27.
85 Vgl. EMAS (2013b).
24
zierung geschaffen.86 Der wohl größte Unterschied in der Praxis besteht darin, dass bei
der Einführung von EMAS eine Umwelterklärung, wie bereits in Kapitel 2.3.7 beschrie-
ben, erstellt und veröffentlicht werden muss. Durch die Umwelterklärung wird die Öf-
fentlichkeit über die Umweltleistung der Organisation informiert. Dies trägt zur Transpa-
renz und damit zur Glaubwürdigkeit des Systems bei. Alle EU Mitgliedsländer sind von
der europäischen Kommission aufgefordert, Umweltmanagement nach EMAS in der
Öffentlichkeit bekannter zu machen und für deren breite Anwendung zu sorgen.87 Ta-
belle 2 veranschaulicht einen Vergleich der beiden Systeme und zeigt die wesentlichen
Unterschiede auf.
Tabelle 2: Vergleich zwischen EMAS und ISO 14001
ISO 14001 EMAS
Ziel / Leistungsmaßstab kontinuierliche Ver-
besserung des Umwelt-
managementsystems
kontinuierliche Verbes-
serung der Umweltleis-
tung
Geltungsbereich weltweit Weltweit in EMAS glo-
bal
Teilnahmeberechtigte
Branchen
Handel, Dienstleister und
gewerbliche Unterneh-
men
alle Organisationen, die
ihre Umweltleistung
verbessern wollen
Prüfsystem privatwirtschaftliches
Prüfsystem
hoheitliches Prüfsystem
Prüfverfahren Zertifizierung Validierung und Regist-
rierung
Nachweis des Systems Zertifikat Eintrag ins Register,
Teilnahmelogo
Einstieg in das System Einrichtung des gesam-
ten auditierbaren Sys-
tems (analog ISO 9001)
über erste Umweltprü-
fung zur Umwelterklä-
rung
Systemgrenzen Organisationseinheit
(definierbar)
Organisation, kleinste
Grenze ist der Standort
Produktbetrachtung bedingt fester Bestandteil des
Systems
Öffentlichkeitswirksamkeit Veröffentlichungspflicht
der Umweltpolitik
Veröffentlichungspflicht
der Umwelterklärung
sowie Werbung mit
dem Teilnehmerlogo
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an StMUG-Bayern (2012), S. 49.
86 Vgl. StMUG-Bayern (2012), S. 49.
87 Vgl. StMUG-Bayern (2005), S. 4.
25
Wie bereits erwähnt, gestattet die Ähnlichkeit der beiden Systeme interessierten Un-
ternehmen oder Organisationen, deren Umweltmanagementsysteme bereits die Anfor-
derungen der ISO 14001 erfüllen und nach dieser Norm zertifiziert sind, einen leichten
Einstieg in die Teilnahme an EMAS.88 In Abbildung 4 ist das Verhältnis der Umweltma-
nagementsysteme nach ISO 14001 und EMAS dargestellt, wobei die zusätzlichen An-
forderungen für EMAS aus dem Anhang II Teil B der EMAS-VO hervorgehen.89
Abbildung 4: Anforderungen von EMAS und ISO 14001
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an StMUG-Bayern (2012), S. 50.
Dem vergleichsweise geringen Aufwand, dem ein nach ISO 14001 zertifiziertes Unter-
nehmen durch zusätzliche EMAS Teilnahme unterliegt, stehen deutliche Vorteile gege-
nüber, die im nächsten Kapitel näher betrachtet werden.
88 Vgl. StMUG-Bayern (2012), S. 49.
89 Vgl. EG-Umweltaudit-VO (2009), Anhang II Teil B.
26
2.5 Vorteile und Chancen der EMAS Verordnung
Wie bereits ausgeführt bedeutet die Einführung eines Umweltmanagementsystems
zunächst einen spürbaren zeitlichen und finanziellen Aufwand.90 Andererseits eröffnet
das System einen einfachen Einstieg in die Strukturierung und Zusammenführung der
betrieblichen Umweltschutzaktivitäten.91 Daraus ergeben sich wesentliche Vorteile und
Chancen, die in Abbildung 5 skizziert sind und im Nachgang erläutert werden.
Abbildung 5: Vorteile und Chancen durch Einführung von EMAS
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an StMUG-Bayern (2012), S. 14.
Risikominimierung durch Rechtssicherheit:
Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter prüfen intensiv, ob sich ein Betrieb
rechtskonform verhält, das heißt ob alle mit dem Umweltschutz verbundenen Vorschrif-
ten und Gesetze eingehalten werden. Organisationen können ihr Risiko minimieren,
indem eine rechtssichere Dokumentation des ordnungsgemäßen Betriebs aller Ma-
schinen und Anlagen sowie organisatorische Vorkehrungen zur Sicherstellung und
regelmäßigen Kontrolle der Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben gewährleistet ist.92
Dies bedeutet für EMAS-Teilnehmende eine erhöhte Rechtssicherheit und ein geringe-
res Haftungsrisiko. Dies wird auch vom Staat honoriert und gefördert. Die registrierten
90 Vgl. Engelfried (2011), S. 74.
91 Vgl. StMUG-Bayern (2012), S. 14.
92 Vgl. StMUG-Bayern (2012), S. 14.
27
Organisationen werden von Bund und Ländern unterstützt, indem sie Ihnen einige Er-
leichterungen beim Vollzug von Umweltvorschriften und finanzielle Vorteile ermögli-
chen.93 Des Weiteren verstärkt die Prüfung durch den staatlich zugelassenen Umwelt-
gutachter und das positive Ergebnis der Behördenanfrage vor der Registrierung die
Glaubwürdigkeit einer Organisation bezüglich ihrer Umweltschutzaktivitäten.94
Kosteneinsparung durch effektiven Einsatz von Ressourcen:
Der effiziente Einsatz von Rohstoffen und Energieträgern ist sowohl ein Schwerpunkt
der übergreifenden Umweltpolitik als auch des konkreten betrieblichen Umweltmana-
gements in der Praxis. Die dauerhafte Senkung der Kosten für Ressourcen ist für viele
Unternehmen ein wichtiger Aspekt, ein Umweltmanagementsystem aufzubauen und an
EMAS teilzunehmen. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass durch
die strategische Umsetzung eines Umweltmanagements nach EMAS, insbesondere
bei Abfall, Energie und Wasser, die Kosten deutlich gesenkt und die Ressourcene-
ffizienz verbessert werden kann.95
Marktzugang und Imagegewinn:
Die Teilnahme an EMAS und die damit verbundene Registrierung ermöglicht Organisa-
tionen bestehen mehr Absatzchancen durch den offiziellen Nachweis über ein funktio-
nierendes Umweltmanagementsystem und entsprechende schriftliche und auch
glaubwürdige Informationen für Kunden und Geschäftspartner.96 Wenn beispielsweise
auch der Geschäftspartner ein Umweltmanagementsystem besitzt und seiner Lieferan-
tenbewertung ökologische Kriterien zugrunde legt, so kann sich das positiv auf die ge-
meinsame Geschäftsbeziehung auswirken. Des Weiteren wird auch durch die Nutzung
des EMAS Teilnahmelogos ein positives Unternehmensimage gefördert. Im Zuge eines
stetig steigenden Umweltbewusstseins der Bevölkerung bietet sich ein hohes Potenzi-
al, das Unternehmen in der Öffentlichkeit umweltbewusst zu präsentieren. Weitere Vor-
teile entstehen am Arbeitsmarkt für Fachkräfte und am Absatzmarkt für Produkte bei
umweltbewussten Kunden. Ein weiterer Imagegewinn kann dadurch entstehen, indem
die Umwelterklärung, die bereits vollständig den ökologischen Teil eines Nachhaltig-
keitsberichts abdeckt, zum Nachhaltigkeitsbericht oder in einem ersten Schritt zum
Umwelt und Sozialbericht ergänzt wird.97
93 Vgl. UGA (2009), S. 13.
94 Vgl. StMUG-Bayern (2012), S. 14.
95 Vgl. UGA (2009), S. 11.
96 Vgl. UGA (2009), S. 16.
97 Vgl. StMUG-Bayern (2012), S. 16.
28
Kommunikation und Motivation:
Der Erfolg eines Unternehmens hängt neben der Verankerung des Umweltschutzes
entscheidend von den Mitarbeitern ab. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, dass
nicht nur alle Managementebenen, inklusive Top-Management eingebunden werden,
sondern auch alle Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich aktiv beteiligen zu können.
Dadurch können vorhandenes Know-how und neue Ideen bestmöglich genutzt wer-
den.98 Durch die Einbindung und Motivation wird die Identifikation mit dem Unterneh-
men gestärkt und schafft eine positive Arbeitsatmosphäre.99
Transparenz und Glaubwürdigkeit:
Heutzutage stehen Unternehmen und Organisationen stärker denn je im Fokus der
Öffentlichkeit und werden immer sensibler und kritischer betrachtet. Ein Einblick in das
betriebliche Handeln wird Immer häufiger gefordert, wodurch In diesem Zusammen-
hang für Organisationen durch die Teilnahme an EMAS ein großer Vorteil entsteht.100
Die geprüfte Umwelterklärung schafft Transparenz bezüglich Mengen, Kosten und
Umweltrelevanz von Input und Output (eingesetzte Stoffe und Zubereitungen, Energie,
Wasser und Abwasser, Abfälle, etc.) sowie über technische und organisatorische Pro-
zess und Wirkungszusammenhänge. Weiterhin wird die Umwelterklärung als Entschei-
dungsgrundlage herangezogen, einerseits für betriebsinterne und branchenbezogene
Vergleiche und andererseits für die Durchführung von Kostensparmaßnahmen. Vor
dem Hintergrund einer immer bedeutender werdenden Produktverantwortung spielen
diese Fragestellungen eine zunehmende Rolle. EMAS-Teilnehmer treten durch glaub-
hafte und detaillierte Unternehmensdaten in der Umwelterklärung und weiteren geprüf-
ten Umweltinformationen tritt in einen offenen Dialog mit der Öffentlichkeit und erzeu-
gen damit Transparenz und Glaubwürdigkeit über deren betriebliche Umweltleistung
nach außen.101 Die EMAS-Registrierung und die damit verbundene Verwendungsmög-
lichkeit des EMAS-Logos stellt den sichtbaren Beweis des Engagements im Bereich
des Umweltschutzes eines Unternehmens dar und kann demnach für die Öffentlich-
keitsarbeit genutzt werden.102
98 Vgl. UGA (2009), S. 4.
99 Vgl. UGA (2009), S. 19.
100 Vgl. UGA (2009), S. 4.
101 Vgl. StMUG-Bayern (2012), S. 17.
102 Vgl. UGA (2009), S. 4.
29
3 Das Energiemanagement nach ISO 50001
In der heutigen Zeit ist in Anbetracht der Ressourcenknappheit ein Energiemanage-
mentsystem (EnMS) für Unternehmen und Organisationen zur Notwendigkeit gewor-
den. Dies ist jedoch nur einer von vielen Faktoren, warum ein Energiemanagement und
die damit verbundenen nachhaltigen Umweltleistungen für eine zukünftige Wettbe-
werbsfähigkeit von Unternehmen und Organisationen unabdingbar sind.
Zu Beginn dieses Kapitels wird dargelegt, aus welchen Gründen Unternehmen sich
dazu entscheiden, ein Energiemanagement einzuführen. Nach einer kurzen Einführung
in die Norm DIN ISO 50001 wird detailliert dargestellt, wie die ISO 50001 aufgebaut ist
und welche Anforderungen an Organisationen gestellt werden, die ein Energiemana-
gementsystem nach ISO 50001 einführen möchten. Anschließend wird ein Vergleich
der ISO 50001 mit der Vorgängernorm DIN EN 16001 dargestellt. Zum Abschluss des
Kapitels soll aufgezeigt werden, wie kompatibel EMAS und die ISO 50001 sind und
welche Synergieeffekte durch eine Integration beider Managementsysteme erzielt wer-
den können.
3.1 Gründe zur Implementierung eines Energiemanagement-
systems
Der wichtigste Aspekt für die Implementierung eines Energiemanagementsystems
(EnMS) stellt vor allem das Potenzial der Energieeinsparung dar. Dieses Potenzial ist
für energieintensive Unternehmen besonders hoch. Durch ein systematisches Ener-
giemanagementsystem wird die Ressource „Energie“ effizienter eingesetzt, weil
Stromeinsparpotentiale aufgedeckt und dauerhaft in Unternehmen umgesetzt werden.
Die Verbrauchskosten für Energie sinken. Der verringerte Einsatz von Energie leistet
so einen Beitrag für Unternehmen den steigenden Energie- und Rohstoffpreisen zu
begegnen. Darüber hinaus wird durch einen verringerten Energieeinsatz das Weltklima
geschützt, weil von geringerem Energieeinsatz weniger schädliche CO2-Emissionen
ausgehen. Somit leisten Unternehmen, welche ein Energiemanagementsystem bereits
implementiert haben, einen erhöhten Beitrag zum globalen Umweltschutz und zu ei-
nem nachhaltigen Wirtschaften insbesondere unter der Berücksichtigung von Rohstoff-
einsparung und Ressourceneffizienz. Diese Tatsache verbessert die Außendarstellung
von Unternehmen. Ein zertifiziertes Energiemanagement macht ein Unternehmen für
die Öffentlichkeit glaubwürdig und ist oft Vorrausetzung für Unternehmen an öffentli-
chen Ausschreibungen teilzunehmen oder die Anforderungen privater Auftraggeber zu
erfüllen. Des Weiteren ergeben sich durch verschiedene gesetzliche Regelungen, wie
30
beispielsweise das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), für viele Unternehmen die
Möglichkeit, von einer kostensenkenden Ausgleichsregelung durch die Einführung ei-
nes Energiemanagementsystems zu profitieren.103 Stromintensive Unternehmen des
produzierenden Gewerbes können durch die EEG-Umlage Vorteile generieren. Die
EEG-Umlage resultiert aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Hauptbe-
standteil der Energie-Umlage ist der Unterschied zwischen dem Marktpreis für eine
Kilowattstunde Strom und die von der Bundesregierung festgelegte der Einspeise-
Vergütung für Strom aus Wind, Wasser, Sonne und Biomasse.104 Im Dezember 2011
trat eine neue Novelle zum EEG in Kraft, welche eine Ausgleichsregelung beinhaltet,
wodurch stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren, wenn
diese z. B. mindestens 1 Gigawattstunde von einem Energieversorger bezogen und
verbraucht wurde, oder die Organisation nach EMAS oder ISO 50001 validiert bzw.
zertifiziert wurde. Bei mehr als 10 Gigawattstunden Stromverbrauch ist ein Energiema-
nagementsystem Voraussetzung für einen erfolgreichen Reduzierungsantrag bzw. um
von der Ausgleichsregelung zu profitieren.105
3.2 Einführung in die ISO 50001
Die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem wurden bisher durch die von
der Europäischen Normungsorganisation (CEN) eingeführte europäische Norm DIN EN
16001:2009 gedeckt, welche im April 2012 von der internationalen Norm ISO 50001
abgelöst wurde. Die neue ISO-Norm basiert auf der Grundlage des europäischen Vor-
gängers und wurde erstmals im Dezember 2011 in der deutschsprachigen Fassung
veröffentlicht.106
Die ISO 50001 zeigt die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem auf, wel-
ches den Unternehmen eine systematische Bewertung des Energieverbrauchs, unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, ermöglichen soll. Damit kann zum
einen die Energieeffizienz stetig verbessert und zum anderen können Kosteneinspa-
rungen erzielt werden. Die Norm lehnt sich in ihren wesentlichen Zügen an die Anfor-
derungen der ISO 14001 an. Diese wiederum ist elementarer Bestandteil der EMAS-
Verordnung. Damit sind im Regelfall nur wenige Abstimmungen im Zusammenhang mit
speziellen Begrifflichkeiten (wie z. B. Energieeffizienz und Energieverbräuche) sowie
strukturelle Anpassungen notwendig, um die Vorgaben der ISO 50001 ohne größeren
Mehraufwand einzuhalten. Die ISO 50001 kann damit in bestehende Managementsys-
103 Vgl. BMU (2012), S. 18.
104 Vgl. SWR (2012).
105 Vgl. QUMsult (2012), S. 23.
106 Vgl. LUBW (2013).
31
teme nach ISO 14001, EMAS oder auch nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) integ-
riert werden.107 Detaillierte Informationen bezüglich der Integration von Management-
systemen werden in Kapitel 3.5 näher beleuchtet.
3.3 Aufbau und Anforderungen der ISO 50001
Der Aufbau der internationalen Norm ISO 50001 basiert, ebenso wie die Normen für
die Qualitäts-, Arbeitssicherheits- und Umweltmanagementsysteme, auf dem soge-
nannten PDCA-Zyklus, der bereits im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Umwelt-
managementsystems nach EMAS in Kapitel 2.3.5 erwähnt wurde. In Bezug auf EMAS
hat der PDCA-Zyklus das Ziel der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung
des Unternehmens, wobei dies beim Energiemanagementsystem der Verbesserung
der Energieleistung entspricht.108 Die Abbildung 6 präsentiert die vier Phasen des
PDCA-Kreislaufs mit den jeweiligen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieleis-
tung.
Abbildung 6: PDCA-Zyklus eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an BMU (2012), S. 20
107 Vgl. LUBW (2013).
108 Vgl. BMU (2012), S. 14.
32
Bei der erfolgreichen Implementierung eines Energiemanagementsystems müssen,
wie bei jedem anderen Managementsystem auch, zu Beginn die Randbedingungen
definiert werden. Hierbei muss einerseits eine grundlegende Energiepolitik, anderer-
seits die Verantwortlichkeiten aller Ebenen festgelegt werden.109
Der Abbildung 6 ist zu entnehmen, dass Topmanagement und Energiepolitik separaten
Bereichen zugeordnet ist. Das Topmanagement hat die zentrale Funktion, das System
zu leiten, in dessen Rahmen sich alles um die Energiepolitik dreht. Die operativen
Maßnahmen innerhalb des PDCA-Zyklus werden hingegen in den Unternehmensbe-
reichen je nach Vorgabe des Topmanagements durchgeführt. In den folgenden Unter-
kapiteln werden die einzelnen Schritte zur Implementierung der ISO 50001 in eine Or-
ganisation näher erläutert.
3.3.1 Das Topmanagement und die Energiepolitik
Im Vorfeld der Einführung eines Energiemanagementsystems in einem Unternehmen
sind verschiedene Aspekte zu definieren. Zum Beispiel die Zielsetzung, die mit der
Implementierung des Energiemanagementsystems verbunden ist oder das Verhältnis
zu anderen, in der Organisation bereits bestehenden, Managementsystemen.110
Das Topmanagement:
Das Topmanagement, das im Unternehmen die oberste Leitungsinstanz repräsentiert,
hat gemäß ISO 50001 verschiedene Aufgaben zu bewältigen. Die erste Aufgabe des
Topmanagements besteht darin, eine Energiepolitik festzulegen und diese dauerhaft
aufrechtzuerhalten. Des Weiteren muss die Verfügbarkeit der benötigten Ressourcen
für die Einführung, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und Verbesserung des Energie-
managements sichergestellt werden (Personal, spezielle Fähigkeiten, technische und
finanzielle Mittel). Das Topmanagement muss einen Managementbeauftragten mit
festgelegten Verantwortlichkeiten und Befugnissen für die Verwirklichung des Ener-
giemanagements zu benennen („Energiemanager“). Dieser sollte auch die Verantwor-
tung für die Berichte über die Leistung und Ergebnisse des Systems an die Geschäfts-
leitung des Unternehmens haben. Zudem müssen Entscheidungen über weitere stra-
tegische Maßnahmen auf Basis der dokumentierten Ergebnisse interner Audits zum
Thema Energie getroffen werden. Das Energiemanagementsystem der Organisation
muss in festgelegten Zeitabständen vom Topmanagement auf seine Ergebnisse über-
prüft werden. Diese Überprüfung ist in Management-Reviews aufzuzeichnen und auf-
109 Vgl. BMU (2012), S. 20 ff.
110 Vgl. Frauenhofer ISI (o. J.), S. 6.
33
zubewahren. Abschließend ist zu erwähnen, dass die Bedeutung des Energiemana-
gementsystems in der Organisation kommuniziert werden muss, damit alle Beschäftig-
ten sich am System beteiligen können.111
Die Energiepolitik:
Die Grundlage eines Energiemanagementsystems bildet die vom Topmanagement
schriftlich formulierte und erklärte Energiepolitik, denn sie repräsentiert die Handlungs-
richtlinien und die auf eine längere Zeit verteilten Gesamtziele des Unternehmens, an
die sich alle Ebenen im Unternehmen halten müssen.112 In der Praxis ist in vielen Un-
ternehmen zu beobachten, dass sie zwar entsprechende Maßnahmen zum effiziente-
ren Einsatz der Energie ergreifen, diese aber nur unkoordiniert durchführen. Eine klare
Verankerung der Vorgehensweise des Unternehmens ist jedoch hinsichtlich seiner
Energiepolitik für eine kontinuierliche Verbesserung unerlässlich.113
Aus dieser Energiepolitik muss hervorgehen, dass sich das Topmanagement zur Ver-
besserung der Energieeffizienz bekennt und alle relevanten Mittel für die Realisierung
der strategischen und operativen Energieziele bewilligt und zur Verfügung stellt. Des
Weiteren besteht die Pflicht, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sowie die
Anschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen. Es ist
notwendig und vorteilhaft, die Energiepolitik regelmäßig zu überprüfen und eventuell an
veränderte Bedingungen anzupassen, um damit auf dem aktuellen Stand der aner-
kannten Vorgaben zu bleiben.
Die Inhalte der Energiepolitik sollten sowohl intern als auch extern kommuniziert wer-
den, um sowohl den Beschäftigten im Unternehmen als auch den Außenstehenden
den Erfolg und auch die Konformität der festgelegten Energiepolitik mit der Norm ISO
50001 nachweisen zu können.114 Nach der Formulierung der Energiepolitik kann im
nächsten Schritt mit der Planung begonnen werden.
3.3.2 Planung
Identifikation von Verantwortlichen
Die Planungsphase beginnt zunächst mit der Bestimmung der Verantwortlichen, die für
die Einhaltung der Anforderungen der Norm zu sorgen haben. In diesem Zusammen-
hang spielt die Motivation, die Kompetenz und die notwendigen Qualifikationen bei der
Wahl des Managementbeauftragten durch die Unternehmensleitung, eine große Rolle.
111 Vgl. BMU (2012), S. 23.
112 Vgl. BMU (2012), S. 24.
113 Vgl. Engine SME (o. J.), S. 9.
114 Vgl. BMU (2012), S. 24.
34
Ein „Energiemanager“ ist zuständig für die Überwachung des Energiemanagementsys-
tems, die Sicherstellung der Konformität mit der ISO 50001 und die Berichterstattung
gegenüber der Unternehmensleitung über den Prozessablauf sowie auch über die Er-
gebnisse bezüglich der energiebezogenen Leistung. Um Unklarheiten zu vermeiden,
müssen seine Aufgaben schriftlich festgehalten werden und zugleich auch allen Mitar-
beitern bekannt sein. Der „Energiemanager“ wird bei der Ausführung seiner Aufgaben
durch ein selbst ernanntes Team unterstützt, das sich aus ebenso motivierten und qua-
lifizierten Personen der jeweiligen Abteilungen zusammensetzt. Das Organigramm in
Abbildung 7 soll die Position dieses Energiemanagers veranschaulichen.
Abbildung 7: Organigramm eines Energiemanagementteams
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an BMU (2012), S. 28
In Großbetrieben ist es empfehlenswert, die Leiter der bestehenden Managementsys-
teme mit einzubeziehen, sodass das Energieeffizienzteam von den bereits vorhande-
nen Erfahrungen profitieren kann.115 In Kleinbetrieben ist es dagegen aus wirtschaftli-
cher Sicht vollkommen ausreichend, wenn mindestens eine Person, wie z. B. der
Haustechniker, diese Aufgabe übernimmt und sich um die effiziente Energienutzung
kümmert. Die klare Benennung eines Energiebeauftragten ist hierbei sehr wichtig,
denn sonst fühlt sich im Betrieb niemand für diesen Bereich verantwortlich und es sorgt
auch keiner für die Optimierung.116
115 Vgl. BMU (2012), S. 26-27.
116 Vgl. Engine SME (o. J.), S. 37.
35
Erfassung, Aufarbeitung und Dokumentation der Daten
Bei der Implementierung eines Energiemanagementsystems in eine Organisation muss
zuerst in der Anfangsphase die aktuelle Energiesituation festgestellt, analysiert und
überprüft werden, um die optimale Energienutzung zu erreichen. Hierunter fallen alle
Energieverbraucher, wie Anlagen, Einrichtungen und Dienstleistungen, die in irgendei-
ner Weise mit einem Energieeinsatz in Verbindung stehen.117
Durch die erstmalige Bestandsaufnahme (IST-Analyse) wird untersucht und festgehal-
ten, welche Energieträger (z. B. Elektrizität, Öl, Gas) im Unternehmen erforderlich sind,
wo und wie sie umgewandelt werden und in welcher Form sie das Unternehmen ver-
lassen (z. B. als Abwärme, Abgase, Lärm, Reststoffe).118 Das Energieeffizienzteam
untersucht und notiert hierbei sehr detailliert die Energieverwendung, um die haupt-
sächlichen Energieverbraucher zu erkennen und für weitere Untersuchungen eine
Grenze zu ziehen, indem Prioritäten für die Reduzierung des Energiebedarfs gesetzt
und zugleich die wesentlichen Einsparpotenziale aufgedeckt werden. Der Vergleich der
aktuellen Periode mit der vorigen ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung,
da aufgrund dessen die tatsächlichen „Energiefresser“ und die Bereiche mit Verände-
rungen der Energienutzung identifiziert werden können.119 Die Kosten und Zeit für die
Messung dürfen jedoch dabei nicht außer Acht gelassen werden.
Neben den Verbrauchswerten sind für eine genaue Auswertung der Daten die Mess-
dauer, die Produktarten und Standorte näher zu betrachten. Um bei enormen Abwei-
chungen der Daten die Probleme schnell zu erkennen, sollten ebenso die Produktions-
zahlen, das Herstelljahr, die aufgetretenen Ausfälle sowie auch Mängel an den Anla-
gen mit erfasst und dokumentiert werden.
Die Dokumentation sollte in einer leicht verständlichen Weise den Energiefluss über
einen längeren Zeitraum darstellen. Diese Dokumentation ist von großer Bedeutung,
da sie als Grundlage für die Aktionspläne und die angestrebten Energieziele herange-
zogen wird.
Für die Umsetzung der Energiepolitik müssen betriebliche Energiekennzahlen gebildet
werden. Beispiele hierfür sind:120
Spezifischer Energieverbrauch:
117 Vgl. DIN EnMs (2010), S. 13.
118 Vgl. IBU (o. J.).
119 Vgl. GUTcert (2009), S. 6-14.
120 Vgl. BMU (2012), S. 37.
36
Spezifische Energiekosten:
Branchentypische Energiekennzahl:
Spezifische Kosten pro Energieträger:
Für die Aufzeichnung und Erfassung der Daten kann auf Energierechnungen oder Zäh-
lerstände zurückgegriffen werden. Wenn diese Informationen fehlen, können Typschil-
der und Messgeräte weiterhelfen, um eine Messung und Dokumentation zu gewähr-
leisten. In diesem Zusammenhang kann eine Softwareunterstützung sehr hilfreich sein,
da hierdurch eine schnelle Datenerfassung und Dokumentation garantiert ist. Energie-
agenturen bieten beispielsweise gute Übersichten über die zahlreichen unterschiedli-
chen Softwareprogramme an.121
Einbeziehung gesetzlicher Vorschriften
Bei der Anwendung der ISO 50001 sind die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften
zu berücksichtigen. Das sind die Vorschriften und Anforderungen, die von den Organi-
sationen bezüglich Energieeinsatz, -verbrauch und -effizienz eingehalten und erfüllt
werden müssen. Einige Beispiele hierfür sind die Energieeinsparverordnung (EnEV),
das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und
nicht zuletzt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Ferner sind das Um-
weltrecht und auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu beachten. Diese externen
Rechtsvorschriften, an die sich das Unternehmen halten muss, sind zusammengefasst
in einer firmeneigenen Datenbank zu pflegen.122
Definition von Energiezielen und Ausarbeitung eines Aktionsplans
Nach der Erfassung der relevanten Daten können unter Beachtung sowohl der gesetz-
lichen als auch der finanziellen Rahmenbedingungen, die durch das Topmanagement
vorgegebenen Energieziele realisiert werden. Es handelt sich dabei um die strategi-
schen und operativen Ziele, die sich an die Energiepolitik der anlehnen.123 Die operati-
121 Vgl. BMU (2012), S. 31-37.
122 Vgl. BMU (2012), S. 30.
123 Vgl. BMU (2012), S. 39.
37
ven Energieziele sind ins Detail gehende, quantifizierte Anforderungen an die Verbes-
serung der Energieleistung, die sich aus den strategischen Energiezielen ableiten.124
„Steigerung der Energieeffizienz um 5 %“ oder „Senkung des Energieeinsatzes um
20 %“ sind Beispiele hierfür. Außerdem müssen diese Ziele spezifisch, messbar, an-
gemessen, realistisch und terminiert (SMART) sein, damit ihre Umsetzung leicht nach-
prüfbar ist. Um das Erreichen der Ziele gewährleisten zu können, muss ein Aktionsplan
aufgestellt werden, in dem die erforderlichen Maßnahmen, Ressourcen und der Zeit-
rahmen zur Erreichung dieser Ziele enthalten sind. Des Weiteren sollten die jeweiligen
Verantwortlichen und die Methoden, die für das Erreichen der definierten Ziele uner-
lässlich sind, im Plan festgehalten werden. Die Messung des Erfolgs bei der Umset-
zung des Energiemanagementsystems orientiert sich an der Erfüllung der strategi-
schen und operativen Ziele beziehungsweise an der kontinuierlichen Verbesserung der
energetischen Leistung.125
3.3.3 Implementierung
Nach Abschluss der Planungsphase folgt die Implementierung der definierten Prozes-
se unter Berücksichtigung des Aktionsplans. In der Umsetzungsphase („Do“) werden
die fest umrissenen Maßnahmen verwirklicht. Dies erfolgt unter starker Einbeziehung
der Mitarbeiter der Organisation mittels Kommunikation und Schulung.126 Für eine rei-
bungslose Umsetzung sollten dem Energieeffizienzteam neben dem Personal jedoch
auch die erforderlichen technischen und finanziellen Mittel durch die Unternehmenslei-
tung zur Verfügung gestellt werden. Überdies ist sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter
der Energieeinsatzbereiche durch eine angemessene Ausbildung, Schulung oder Er-
fahrung in der Lage sind, die an sie gestellten Aufgaben problemlos zu erfüllen.127
Eventuell müssen Schulungen organisiert und angeboten werden, welche sich auf un-
terschiedliche Aspekte beziehen können. Die technische Schulung zur Nutzung von
neuen Maschinen ist ein Beispiel dafür. Die Mitarbeiter sind in erster Linie über die
Inhalte der Energiepolitik und ihre Verantwortlichen zu informieren. Die Motivation und
das Engagement der Mitarbeiter bezüglich des Energiemanagements aufrechtzuerhal-
ten, spielt für den Erfolg eine entscheidende Rolle. Dies gelingt zusätzlich zu den
Schulungsmaßnahmen und internen Sitzungen durch Flyer, Artikel in Mitarbeiterzei-
tungen oder über das Intranet. Kennen die Mitarbeiter die Vorteile der Energieeffizienz
für die Umwelt und für das Unternehmen sowie die negativen Folgen bei Nichteinhal-
124 Vgl. WEKA (2013).
125 Vgl. BMU (2012), S. 39-44.
126 Vgl. CPI Berlin; DIW Berlin; Fraunhofer ISI (2011), S. 12.
127 Vgl. DIN EnMs (2010), S. 15.
38
tung der Anforderungen, steigt ihre Motivation und sie unterstützen die Unternehmens-
leitung dabei, die Energieziele zu erreichen. Für die Einsparung von Energie kann ein-
fach mit dem Ausschalten des Lichts und aller Anlagen und Betriebsmittel bei Nichtnut-
zung begonnen werden.128 Die richtige interne Kommunikation ist ein wesentliches
Element für die Einführung eines Energiemanagementsystems. Motivierte Mitarbeiter
aus verschiedenen Abteilungen (z. B. Einkauf, Produktion, Controlling) werden durch
regelmäßige Informationen aktiver, leisten mehr und halten sogar Verbesserungsvor-
schläge bereit. Die Organisation hat die wichtigsten Elemente des Systems schriftlich
oder in elektronischer Form zu dokumentieren. Darunter fallen der Geltungsbereich
des Energiemanagementsystems, die Energiepolitik, die Energieziele, der Aktionsplan
und weitere Dokumente, die für die Einführung des Systems als unumgänglich betrach-
tet werden. Diese Dokumente sind in einheitlicher und verständlicher Form zu halten,
damit ihre Überprüfung keine Schwierigkeiten bereitet, denn sie unterliegen einer re-
gelmäßigen Prüfung auf Aktualität und Richtigkeit der in ihnen enthaltenen Informatio-
nen.129 Der Umfang der Dokumente hängt von der Geschäftsart, der Komplexität der
Aktivitäten und der Kompetenz der Mitarbeiter ab.130 Der letzte Baustein der Umset-
zungsphase ist die Ablauflenkung. Sie besagt, dass die Organisation alle energierele-
vanten Abläufe feststellen und planen muss, welche von der Energiepolitik, den Ener-
giezielen sowie den Aktionsplänen tangiert werden, um sicherzustellen, dass die Pro-
zesse unter Kontrolle gehalten werden und bei möglichen Abweichungen eine schnelle
Gegensteuerung erfolgen kann.131
3.3.4 Überprüfung der Energieleistung
Damit die Funktionalität des Energiemanagementsystems gewährleistet ist, müssen in
der Überprüfungsphase die wesentlichen Merkmale der Tätigkeiten, die zur kontinuier-
lichen Leistungsverbesserung führen sollen, in regelmäßigen Zeitabständen überwacht
werden.132 Bei der Messung und Analyse ist die Wirksamkeit des Aktionsplans von
großer Bedeutung. In erster Linie muss eine Analyse und ein Vergleich der Ist-Werte
mit den erwarteten Energieverbräuchen stattfinden, wobei alle Abweichungen bezüg-
lich der energetischen Leistung berücksichtigt und dokumentiert werden müssen. Sol-
che Überprüfungen werden als „interne Audits“ bezeichnet, durch welche die Funktio-
nalität des Energiemanagements weiterentwickelt und mögliche Chancen zur Optimie-
128 Vgl. BMU (2012), S. 47-52.
129 Vgl. BMU (2012), S. 53-56.
130 Vgl. DIN EnMs (2010), S. 15.
131 Vgl. BMU (2012), S. 58-59.
132 Vgl. DIN EnMs (2010), S. 17.
39
rung der Prozesse aufgedeckt werden können. Die internen Audits sind einmal jährlich
nach dem definierten Ablauf- und Zeitplan von einem erfahrenen internen oder exter-
nen unabhängigen Auditor durchzuführen.133 Um gegebenenfalls sich entwickelnde
Ungereimtheiten zu beseitigen, müssen bestimmte Verfahren eingeführt werden. Falls
die Anforderungen nicht erfüllt werden, müssen zunächst die Gründe festgestellt wer-
den. Darauf folgt die Gegensteuerung mit entsprechenden Korrektur- und Vorbeu-
gungsmaßnahmen. Diese müssen aufgezeichnet und auf ihre Wirksamkeit hin regel-
mäßig überprüft werden.134
3.3.5 Bewertung durch die oberste Leitung
Die letze Phase des PDCA-Zyklus geht mit der Bewertung des Energiemanagement-
systems durch die oberste Leitung einher, auch Management Review genannt. Nach
Abschluss der Prozesse der vorherigen Phasen muss vom Topmanagement das Ener-
giemanagementsystem als Ganzes auf seine Wirksamkeit und Eignung inspiziert, be-
wertet und gegebenenfalls Maßnahmen zur zukünftigen Verbesserung beschlossen
werden. Als Grundlage des Reviews dienen unter anderem die Ergebnisse der Audits,
der energiebezogenen Leistung und der Energiekennzahlen sowie die Einhaltung ge-
setzlicher Anforderungen und die Qualität der Zielerreichung. Im Zuge der Bewertung
sollte das Ergebnis des Management-Reviews durch das Topmanagement mit allen
Änderungen der Energiepolitik konkret aufgezeichnet und der Organisation kommuni-
ziert werden.135
3.4 Unterschiede zur Vorgängernorm DIN EN 16001
Mit der Veröffentlichung der ISO 50001 entstand ein weltweit einheitlicher Standard für
Energiemanagementsysteme, weshalb die DIN EN 16001 im April 2012 als zertifizier-
bare Norm zurückgezogen wurde. Die ISO 50001 ist also die Weiterentwicklung der
Norm EN 160001 auf internationaler Ebene, unterscheidet sich jedoch nur geringfügig
zur Vorgängernorm. Die wesentlichen Unterschiede werden in folgender Tabelle kurz
dargestellt.136
133 Vgl. BMU (2012), S. 62-65.
134 Vgl. DIN EnMs (2010), S. 18.
135 Vgl. DIN EnMs (2010), S. 19.
136 Vgl. QUMsult (2012), S. 11.
40
Tabelle 3: Unterschiede zwischen ISO 50001 und DIN EN 16001
Anforderungen an ein Energiema-
nagementsystem gemäß ISO 50001
Unterschiede zur ISO 16001
Allgemeine Anforderungen Die ISO 50001 fordert eine kontinuierliche
Verbesserung der energiebezogenen Leis-
tung und des Energiemanagementsystems,
wobei die DIN EN 16001 nur eine Verbesse-
rung der Energieleistung fordert
Verantwortung des Managements Die Rolle des Top-Managements ist deutli-
cher und umfassender als bei der DIN EN
16001, vor allem bezüglich der Berücksichti-
gung der energiebezogenen Leistung bei
langfristigen Planungen.
Energiepolitik Im Gegensatz zur DIN EN 16001 fordert die
ISO 50001 eine Unterstützung und Festle-
gung der Beschaffung von energieeffizienten
Produkten und Dienstleistungen in der Ener-
giepolitik.
Energieplanung Durch ein zugehöriges Diagramm im Anhang
der ISO 50001 ist der energetische Pla-
nungsprozess klarer und strukturierter dar-
gestellt als in der DIN EN 16001. Die ISO
50001 fordert in diesem Zusammenhang eine
Identifikation und Dokumentation von Ver-
besserungspotenzialen, durch eine Analyse
des Gesamtverbrauchs und einer Ermittlung
von Anlagen bzw. Prozessen mit hohem
Energieverbrauch.
Kommunikation Im Gegensatz zur DIN EN 16001 wird bei der
Einführung der ISO 50001 ein Prozesses
gefordert, der eine Miteinbeziehung der Mit-
arbeiter ermöglicht, indem sie Kommentare
und Verbesserungsvorschläge zum EnMS an
das Unternehmen richten können.
Dokumentation
Die Dokumentation und Lenkung von Doku-
menten bei der ISO 50001 ist präziser und
41
inhaltlich an die Forderungen der ISO 14001
und ISO 9001 angepasst.
Überwachung, Messung, Analyse
Die Überwachung, Messung und Analyse ist
bei der ISO 50001 detaillierter und umfang-
reicher als bei der DIN EN 16001.
Korrektur und Vorbeugungsmaß-
nahmen
Die der Forderungen an die Korrektur und
Vorbeugungsmaßnahmen sind bei der ISO
50001 detaillierter beschrieben, von der Ur-
sachenfeststellung bis hin zur Kontrolle ergrif-
fener Maßnahmen.
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an LRQA (2012), S. 1 ff.
3.5 Integrierte Zertifizierung nach EMAS und ISO 50001
Richtig eingesetzte Managementsysteme sind ein bedeutender Erfolgsfaktor im zu-
nehmenden internationalen Wettbewerb. Sie tragen wesentlich dazu bei, den Aufbau-
und den Ablauf in Organisationen entsprechend den Anforderungen von Markt, Kun-
den, Kapitalgebern, Gesellschaft und Staat zu entwickeln und zu verbessern. Vorhan-
dene Managementsysteme sind oft Insellösungen, in deren Mittelpunkt jeweils Qualität,
Umwelt oder Arbeitsschutz stehen. Ein Nebeneinander mehrerer Systeme verhindert
das ganzheitliche Zusammenwirken, verschwendet betriebliche Ressourcen und über-
fordert kleine und mittlere Organisationen.137
Das folgende Kapitel zeigt auf, welche Ziele und Vorteile die Integration von Manage-
mentsystemen verfolgt. Im Anschluss werden die Managementsysteme ISO 50001 und
EMAS miteinander verglichen und deren Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten darges-
tellt.
3.5.1 Ziele und Vorteile durch Integration von Managementsystemen
Heutzutage beschäftigt sich fast jede Organisation mit mindestens einem Manage-
mentsystem. Die Managementsysteme sind alle an Normen gebunden, so dass sich ihr
Aufbau stark ähnelt. Bei der Überprüfung und Analyse einzelner Managementsysteme
ist auffallend, dass einzelne Normen eine hohe Übereinstimmung der Inhalte aufwei-
sen.138 Dies wird vor allem bei den Führungsprozessen wie Berichterstattung, Mana-
137 Vgl. BStMWIVT (2003), S. 1.
138 Vgl. CONSEDindustry (o. J.), S. 3.
42
gementreview, oder Qualifikation der Mitarbeiter deutlich.139 Diese Tatsache bietet die
Möglichkeit, Managementsysteme möglichst sinnvoll zu kombinieren, um dadurch den
zeitlichen Aufwand und die Kosten der einzelnen Managementsysteme zu reduzieren.
Durch klare Strukturen, Vermeidung oder Beseitigung von Überschneidungen, wider-
spruchsfreie Kommunikation nach Innen und Außen schaffen integrierte Management-
systeme Ordnung und erhöhen dadurch ihre Glaubwürdigkeit gegenüber der Öffent-
lichkeit. Die Integration einzelner Systeme führt zur Reduktion von Aufwand und Komp-
lexität, indem beispielsweise klare Verantwortlichkeiten und Schnittstellen, gemeinsa-
me Dokumentation und systemübergreifende interne Audits in die Organisation mitin-
tegriert werden.140 Im Sinne eines Zitats vom berühmten griechischen Philosophen
Aristoteles „das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile“, versuchen integrierte
Managementsysteme identische Abläufe und Tätigkeiten miteinander zu verbinden,
damit sie nicht widersprüchlich nebeneinander stehen und die Einzelsysteme den Blick
auf ein gemeinsames Ganzes richten.141
3.5.2 EMAS und ISO 50001 im Vergleich
In diesem Kapitel soll aufgezeigt werden, dass eine sinnvolle Integration der ISO
50001 und EMAS-Verordnung möglich ist, da sich die ISO-Norm bzw. Verordnung nur
durch Kleinigkeiten unterscheiden. Durch Ergänzungen kann die EMAS-Verordnung
mit Prozessen der ISO 50001 ergänzt werden, so dass ohne großen Zusatzaufwand
auch eine erfolgreiche Zertifizierung nach einem Energiemanagementsystem gemäß
ISO 50001 erreicht werden kann.142
Im Mittelpunkt eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 steht die Ambition
einer Verbesserung der Energieeffizienz und einer Reduzierung des Energiever-
brauchs durch eine systematische Vorgehensweise. Ein Umweltmanagementsystem
nach EMAS greift ebenfalls den Umweltaspekt Energieeffizienz und Energieverbrauch
auf. Die meisten teilnehmenden Organisationen betrachten dies sogar als wesentlichen
Umweltaspekt. Dementsprechend könnte man das Energiemanagementsystem als
einen Teil des EMAS-Systems bezeichnen. Die ISO 50001 geht jedoch in einigen Be-
reichen in ihren Anforderungen über EMAS hinaus.143 Im Gegenzug fordert die EMAS-
Verordnung jedoch in einigen Punkten mehr als die DIN ISO 50001.144
139 Vgl. CONSEDindustry (o. J.), S. 22.
140 Vgl. BStMWIVT (2003), S. 8.
141 Vgl. BStMWIVT (2003), S. 8.
142 Vgl. UGA (2012b), S. 1.
143 Vgl. StMUG-Bayern (2012), S. 50.
144 Vgl. StMUG-Bayern (2012), S. 51.
43
In Abbildung 8 sind die Unterschiede der Anforderungen an ein Umweltmanagement-
system nach EMAS und einem Energiemanagement gemäß ISO 50001 dargestellt.
Abbildung 8: Unterschiede zwischen EMAS und ISO 50001
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an StMUG-Bayern (2012), S. 51.
Bezüglich der Verhältnismäßigkeit beider Managementsysteme lässt sich abschließend
festhalten, dass die EMAS-Verordnung viele der DIN ISO 50001 Anforderungen bereits
umgesetzt hat und in einigen Punkten sogar mehr fordert als die DIN ISO 50001. Wer
also als EMAS Teilnehmer bereits großen Wert auf das Thema Energie gelegt hat, wird
ohne großen Zusatzaufwand auch eine erfolgreiche Zertifizierung nach einem Ener-
giemanagementsystem erreichen. Eine Organisation kann somit von den Integrations-
möglichkeiten und den damit verbundenen Nutzen und Vorteilen beider Systeme profi-
tieren.145
145 Vgl. StMUG-Bayern (2012), S. 51.
44
4 EMAS und ISO 50001 an der Universität Hohenheim
Die Teilnahme an EMAS war Hochschulen nicht von Beginn an gestattet. Erst im Jahr
1998 konnten im Rahmen der Erweiterungsverordnung auch Hochschulen am Um-
weltmanagement- und Auditsystem nach EMAS teilnehmen. Bis dahin war es nur Un-
ternehmen bzw. Organisationen aus dem Industrie- oder Dienstleistungssektor erlaubt,
die EMAS-Verordnung in ihre Organisationstruktur zu implementieren.146 Die erste
Hochschule, die die EMAS-Verordnung in den Organisationsprozess implementiert hat,
war die Hochschule Zittau/Görlitz im Jahr 1999. Seit 2001 erlaubt die europäische Ver-
ordnung Organisationen aus allen Bereichen ohne Einschränkung die Teilnahme.147
Die Öffnung des Anwenderkreises auf alle Organisationen erfolgte nach längerer
Überarbeitung der Ursprungsverordnung durch die in Kraft getretene EMAS II-
Verordnung. In Deutschland sind mittlerweile 13 Universitäten bzw. Hochschulen nach
EMAS validiert. Die aktuellste Validierung hat im Frühjahr 2012 die Hochschule Esslin-
gen erlangt und ist somit neben der Universität Tübingen die zweite Hochschule in Ba-
den-Württemberg, die mit dem EMAS-Logo werben darf.148
Die Universität Hohenheim hat ähnliche Ambitionen, strebt jedoch weitaus mehr an.
Dafür wurde ein spezielles Modell von der Universität Hohenheim geschaffen, das eine
Verbindung von Umweltmanagement mit Forschung, Lehre und finanziellen Einspa-
rungen darstellt. Das Ziel der Universität Hohenheim ist die Integration eines Umwelt-
und Energiemanagementsystems gemäß EMAS und ISO 50001.
Dieses Kapitel bietet einen Überblick über das bisherige und zukünftige Umwelt- und
Energiemanagement der Universität Hohenheim. Im ersten Teil dieses Kapitels wird
die Idee des Hohenheimer Modells erläutert, welche mit dem Aufbau eines Umwelt-
und Energiemanagements an der Universität Hohenheims verbunden ist. Im Anschluss
daran wird die Geschichte, die Leitung und Organisation sowie allgemeine Daten hin-
sichtlich der Universität Hohenheim kurz dargestellt. Im darauf folgenden Abschnitt
wird die aktuelle Situation in Bezug auf die Einführung nach EMAS und ISO 50001
erläutert. Aufbauend darauf werden die Maßnahmen der Universität Hohenheim in Be-
zug auf die Umwelt aus der jüngeren Vergangenheit beschrieben. Abschließend erfolgt
in Kapitel 4.5 und 4.6 eine Analyse der vorhandenen Energiedaten und Abfallmengen,
um den aktuellen Stand bezüglich des Energiemanagements und Abfallaufkommens
der Universität Hohenheim wiederzugeben, wobei der Strom- Wärme- und Wasserver-
brauch der Universität Hohenheim genauer betrachtet wird.
146 Vgl. artec (2006), S. 1.
147 Vgl. artec (2006), S. 1.
148 Vgl. EMAS (2012).
45
4.1 Umwelt- und Energiemanagement nach dem Hohenheimer
Modell
Wie bereits erwähnt wurde das Hohenheimer Modell geschaffen, um ein Nachhaltig-
keitsmanagement in Hochschulen zu integrieren, welches durch Impulse der Lehre, der
Forschung und Hochschulverwaltung eine nachhaltige Entwicklung garantiert.149
Durch eine Verbindung von Umweltmanagement, Forschung, Lehre und finanziellen
Einsparungen der Verwaltung, will die Universität ein nachhaltiges System aufbauen,
welches Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz zusammenführt. Das Hohenheimer Mo-
dell greift den Gedanken der Integration eines Umwelt- und Energiemanagementsys-
tems auf und strebt eine Validierung nach EMAS und der ISO 50001 an. Dies stellt
einen innovativen und wichtigen Schritt bezüglich eines nachhaltigen Umwelt- und
Energiemanagements einer Hochschule dar, da bisher noch keine andere Hochschule
nach der ISO 50001 zertifiziert ist bzw. eine Integration beider Systeme eingeführt hat.
Bei der Einführung der Managementsysteme setzt die Universität vor allem auf interne
Fachkompetenz und Motivation der Mitarbeiter für das Thema Energie und Nachhaltig-
keit. Anstatt die Aufgaben an externe Unternehmen weiterzugeben und somit hohe
Kosten anzuhäufen, werden beispielsweise Abschlussarbeiten im Bereich Umweltma-
nagement als Teilprojekte vergeben. Die Einbeziehung der Mitarbeiter und Studieren-
den spielt bei der Einführung von EMAS eine große Rolle und ist ein strategischer
Wettbewerbsvorteil für das EMAS-Pilotmodell von Hohenheim. Vorgesehener bzw.
geplanter Validierungszeitpunkt für EMAS wird Ende des Jahres 2013 sein, falls alle
geplanten Schritte zeitgemäß eingehalten werden. Der aktuelle Stand bezüglich des
Pilotprojekts EMAS an der Universität Hohenheim wird in Kapitel 4.3 noch einmal ge-
nauer betrachtet.150
4.2 Die Universität Hohenheim
In diesem Kapitel wird zunächst ein kurzer Einblick in die Geschichte, die Leitung und
Organisation der Universität Hohenheim gegeben. Da die Umwelterklärung gemäß
EMAS-Verordnung in erster Linie die Sammlung und Bereitstellung aller Informationen
und Daten einer Hochschule fordert, werden des Weiteren allgemeine Daten und In-
formationen der Universität skizziert. Bezogen auf eine Hochschule fallen hierunter
beispielsweise Größe und Lage, Anzahl der Beschäftigten und Studierenden sowie die
Einnahmen und Ausgaben der Universität.
149 Vgl. Lehrstuhl für Umweltmanagement der Universität Hohenheim (2013).
150 Vgl. Universität Hohenheim (2011a).
46
4.2.1 Geschichte
Die Anfänge der Uni Hohenheim reichen bis zum Jahr 1818 zurück, als eine landwirt-
schaftliche Unterrichts- und Versuchsanstalt vom König Wilhelm I. von Württemberg
geschaffen wurde. Im Laufe der Zeit wurden weitere Einrichtungen zum bestehenden
Schloss angegliedert. In chronologischer Reigenfolge waren das: die Ackergerätefabrik
(1819-1890), die Landesanstalt für landwirtschaftliche Chemie (1865), die Landessaat-
zuchtanstalt (seit 1905) und das Landwirtschaftliches Maschinen- und Bauwesen
(1883). Alle Anstalten bis auf die Ackergerätefabrik wurden über die Jahre an die ent-
sprechenden Lehrstühle und Institute angegliedert.151 Nach dem Zweiten Weltkrieg
wurde im Jahr 1964 die agrarwissenschaftliche und naturwissenschaftliche Fakultät an
der Uni eingerichtet. 1968 wurde dann die dritte und bis heute letzte Fakultät, nämlich
die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, in den Universitätsbetrieb aufgenommen.152
Vor allem die agrarwissenschaftliche Fakultät genießt weltweit einen hervorragenden
Ruf, aber auch im kommunikations- und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich ist die
Universität stets vorne in den Rankings zu finden.153
4.2.2 Leitung und Organisation
Die Organisation der Universität Hohenheim wird von drei Gremien geleitet, dem Uni-
versitätsrat, dem Rektorat und dem Senat.
Der Universitätsrat ist mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens vergleichbar. Er
überwacht die Tätigkeiten des Rektorats, trägt Mitverantwortung für die Ausrichtung
und Entwicklung der Universität und wirkt außerdem bei der Steigerung der Leistungs-
und Wettbewerbsfähigkeit mit. Die einzelnen Aufgaben sind durch § 20 LHG geregelt.
Der Universitätsrat setzt sich aus 11 Mitgliedern zusammen. Davon gehören fünf der
Universität Hohenheim an, die anderen sechs Mitglieder sind Externe Mitglieder. Vor-
sitzender des Universitätsrats ist ein externes Mitglied. Die Amtszeit umfasst drei Jah-
re. Eine Ausnahme stellt dabei der Vertreter der Studierenden dar, der jedes Jahr neu
gewählt wird.154
Das Rektorat stellt die Leitung der Universität dar. Sowohl der Rektor als auch der
Kanzler sind hauptamtliche Mitglieder des Rektorats. Die drei Prorektoren sind nebe-
namtliche Mitglieder. Über die Dauer der Amtszeiten entscheidet der Universitätsrat,
sie kann zwischen sechs und acht Jahren liegen. Das Rektorat legt auf Vorschlag des
151 Vgl. Universität Hohenheim (2013a).
152 Vgl. Universität Hohenheim (2013a).
153 Vgl. studiVergleich (2013).
154 Vgl. Universität Hohenheim (2013b).
47
Rektors einen Vertreter und die Geschäftsbereiche der Mitglieder fest. Außerdem legt
der Rektor Richtlinien für die Arbeit des Rektorats fest. Für die Wirtschafts- und Perso-
nalverwaltung ist der Kanzler der Universität zuständig. Für Beschlüsse, die den Haus-
halt der Universität betreffen, ist die Zustimmung des Rektors nötig. Im Einzelnen er-
geben sich die Aufgaben des Rektorats aus §16 LHG. Weitere Zuständigkeiten an der
Universität Hohenheim ergeben sich aus der Grundordnung der Universität.155
Der Senat entscheidet unter anderem über Forschung, Lehre, Studium und Weiterbil-
dung, ist aber darüber hinaus auch für weitere Bereiche zuständig. Die Aufgaben sind
in §19 LHG geregelt. Der Senat setzt sich aus dem Rektorat, den Dekanen der drei
Fakultäten Agrar-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften, den Gleichstellungsbeauft-
ragten sowie 16 gewählte Mitglieder zusammen. Die 16 gewählten Mitglieder setzten
sich aus sieben Professoren, drei Studierenden sowie drei weiteren Mitarbeitern zu-
sammen. Der Vorsitzende des Senats ist der Rektor. Die Amtszeit der drei Studieren-
den umfasst jeweils ein Jahr, während die anderen Senatsmitglieder vier Jahre im Amt
bleiben.156
4.2.3 Allgemeine Daten
Der Campus der Universität befindet sich im Süden der Stadt Stuttgart in der Nähe des
Flughafens und der Messe. Auf die Gesamtfläche bezogen ist die Universität Hohen-
heim mit 826 Hektar eine der größten Universitäten Deutschlands. Von der Gesamtflä-
che entfallen auf das Campusgelände 349 Hektar, während die Versuchsstationen
außerhalb der Universität eine Fläche von rund 477 Hektar aufweisen (hierunter fallen:
Ihinger Hof, Eckartsweier und Unterer Lindenhof).157 Im Anhang ist der aktuelle Cam-
pusplan mit Gebäudenummern beigefügt.
Nach dem Stand vom 31.12.2011 verfügte die Universität über ca. 166.464 m² Gebäu-
defläche. Die größte Fläche mit 37.441 m² nehmen die Versuchsstationen in Anspruch.
Weiterhin entfallen 64.820 m² Fläche auf die Gebäude der drei Fakultäten und 21.144
m² auf die allgemeinen Universitätsgebäude.158 Eine genaue Aufteilung der Gebäude-
flächen nach Einrichtungen kann einer Tabelle im Anhang entnommen werden
Insgesamt 9220 Studenten waren im Wintersemester 2011/2112 in den drei wissen-
schaftlichen Fakultäten eingeschrieben, wobei der Anteil der Frauen 56% und der An-
teil der Studierenden internationaler Herkunft 12% betrug.159 Von den 9220 Studieren-
155 Vgl. Universität Hohenheim (2013b).
156 Vgl. Universität Hohenheim (2013b).
157 Vgl. Universität Hohenheim (2013e).
158 Vgl. Zahlenspiegel Hohenheim (2012), S. 22.
159 Vgl. Zahlenspiegel Hohenheim (2012), S. 11.
48
den gehören mehr als die Hälfte (54%) der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissen-
schaftlichen an, während 30% Fakultät Agrar- und Ernährungswissenschaften und
16% der naturwissenschaftlichen Fakultät zuzuordnen sind.160 An der Universität Ho-
henheim sind insgesamt 2104 Mitarbeiter beschäftigt. Die Anzahl des Personals an der
Universität Hohenheim setzt sich folgendermaßen zusammen. An der Uni Hohenheim
lehren 114 Professorinnen und Professoren, welche von 821 wissenschaftlichen Mitar-
beiter unterstützt werden, wobei der Frauenanteil bei den Professoren 14% und im
wissenschaftlichen Dienst 45,6% entsprach. Den Rest der 1169 Beschäftigten bilden
die Mitarbeiter aus den Bereichen Administration, Technik und Service und Drittmittel-
beschäftigte.161
Das Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen einer Universität spielt ebenfalls
eine wichtige Rolle in Bezug auf die Bereitstellung aller verfügbaren Informationen in
der Umwelterklärung gemäß EMAS. In folgender Tabelle ist die Veränderung der Ein-
nahmen- bzw. Ausgabenseite von 2007 bis 2011 der Universität Hohenheim darges-
tellt.
Tabelle 4: Ausgaben und Einnahmen der Universität Hohenheim
2007 2008 2009 2010 2011
Einnahmen in T€
Beiträge der Studierenden 5.632 5.986 4.650 5.058 5.434
Zuschüsse, Zuwendungen und Ein-
nahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
3.321 1.863 3.274 2.192 2.278
Drittmittel 21.515 26.050 31.739 30.964 28.057
Einnahmen vom Hochschulträger 72.017 72.746 73.827 75.793 77.830
Einnahmen Gesamt 102.485 106.645 113.490 114.007 113.599
Ausgaben in T€
Personalausgaben 74.469 75.784 80.908 82.053 84.909
Übrige Verwaltungsausgaben 29.303 33.781 33.549 34.164 34.245
Investitionen und Baumaßnahmen 11.804 15.282 13.785 16.435 13.171
Ausgaben Gesamt 115.576 124.847 128.242 132.652 132.325
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Universität Hohenheim (2012a), S. 20.
160 Vgl. Universität Hohenheim (2013d).
161 Vgl. Zahlenspiegel Hohenheim (2012), S. 18.
49
4.3 Aktuelle Situation an der Universität Hohenheim
Wie bereits in Kapitel 4 angesprochen sind die Universität Tübingen und die Hochschu-
le Esslingen bereits nach EMAS validiert. Die Universität Hohenheim strebt ebenfalls
eine Validierung nach EMAS an, will jedoch einen Schritt weitergehen und einen neuen
innovativen Schritt mit der Zertifizierung nach ISO 50001 wagen. Im Vergleich zu den
anderen Hochschulen ist das Budget der Universität Hohenheim jedoch bescheidener.
Dies stellt wiederum auch die Chance dar, für andere Hochschulen als Vorbild zu ge-
lten, indem man mit geringen monetären Mitteln ein solches Projekt stemmen will. Für
andere Hochschulen steht oftmals das grüne Image gegenüber der Öffentlichkeit und
nicht der nachhaltige Gedanke an sich im Mittelpunkt. Nach außen hin will man nach-
haltig wirken, doch wirtschaftlich schreibt man rote Zahlen. In der Vergangenheit hat
die Universität mit der Umstellung auf Ökostrom (wird in Kapitel 4.4.3 erläutert) bereits
erwiesen, dass man grüne Ideen auch mit schwarzen Zahlen schreiben kann. An die-
sen Erfolg soll auch im Zuge der Einführung von EMAS und der ISO 50001 angeknüpft
werden.162 Für den Start konzentriert sich die Universität Hohenheim auf vier ausge-
wählte Gebäude, die nach EMAS validiert werden sollen. Trotz dieser Einschränkung
auf einzelne Gebäude kann sich die gesamte Universität Hohenheim als EMAS vali-
diert bezeichnen. Die Einschränkung muss jedoch in der Umwelterklärung festgehalten
werden. Zu den teilnehmenden Gebäuden gehören: der Schlossmittelbau (1), der
Meiereihof (2), die Tierklinik (3) und das Tropenzentrum (4), wobei der Fokus auf den
ersten drei Gebäuden liegt, da diese gemäß des EMAS-Zeitplans zuerst validiert wer-
den sollen.163 Die Lage dieser Gebäude ist in folgender Abbildung hervorgehoben:
Abbildung 9: Lage der zu validierenden Gebäude nach EMAS
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Kreeb (2013a) und Universität Hohenheim (2013l).
162 Vgl. Hohenheimer Online-Kurier (2011a).
163 Vgl. Kreeb (2013a).
50
Nach der Pilotzone wird entschieden, ob in einem späteren Schritt weitere Gebäude
wie Klein-Hohenheim oder Gebäude der Tierphysiologie in der Fruwirthstraße folgen
sollen. Dies hängt in erster Linie vom Erfolg des Pilotprojekts ab. Der EMAS-Zeitplan
sieht vor, die Hochschule nach EMAS bis Ende 2013 zu validieren. Im Herbst 2013 soll
ein externer EMAS-Gutachter die Hohenheimer Umwelterklärung auf ihre Richtigkeit
und Zuverlässigkeit prüfen. Somit wäre das Umweltprogramm verbindlich und die Uni-
versität müsste im nächsten Schritt ihr geplantes Umweltmanagement umsetzen.164
Dieses Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn alle Überlegungen, Planungen und
Umsetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen liegen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen
jedoch noch einige Maßnahmen durchgeführt, Analysen ausgewertet und Datenmate-
rial gesammelt werden. Im Zuge dieser Diplomarbeit wurden ebenfalls Daten gesam-
melt und ausgewertet, um gemäß des Hohenheimer Modells den Fachbereich und die
Universität im Laufe des EMAS-Projekts zu unterstützen und bei der Einführung mit-
zuwirken. Während dieser Diplomarbeit wurden Energiedaten und Abfallmengen der zu
validierenden Gebäude gesammelt, untersucht und ausgewertet, welche in Kapitel 4.5
und 4.6 veranschaulicht werden.
Die Universität Hohenheim hat sich schon vor dem Beschluss einer Einführung nach
EMAS für den Umweltbereich eingesetzt und eine Verbesserung der Umwelteffizienz
angestrebt. In der Vergangenheit sind diesbezüglich schon mehrere Projekte und Akti-
vitäten in die Wege geleitet worden, die den Nachhaltigkeitsgedanken der Universität
wiederspiegeln und im Hinblick auf die Einführung von EMAS einen erheblichen Bei-
trag zum bisherigen Erfolg darstellen. Diese Umweltbemühungen werden im nächsten
Kapitel noch einmal genauer betrachtet.
4.4 Umweltbemühungen der Universität Hohenheim
Da auch das Arbeiten an einer Hochschule nicht umweltneutral ist, bietet es sich an,
dass nicht nur Umweltschutz gelehrt wird, sondern die Institution mit gutem Beispiel
vorangeht. Vorbildliches handeln bedeutet, selbst mehr an Umweltschutz umzusetzen,
als laut gesetzlichen Richtlinien und Förderprogrammen zum Umweltschutzverhalten
verlangt wird.165 Dementsprechend setzen sich die Verantwortlichen der Universität
Hohenheim schon seit mehreren Jahren für den Umweltbereich ein. Auf die Umwelt-
bemühungen der Universität Hohenheim, vor allem im Bereich der Energie, wird in den
folgenden Unterkapiteln eingegangen.
164 Vgl. Hohenheimer Online-Kurier (2011b).
165 Vgl. Kopytziok (2010), S. 5.
51
4.4.1 Klimaneutraler Lehrstuhl
Seit 2005 besitzt die Universität Hohenheim mit dem Umweltmanagementlehrstuhl den
ersten Lehrstuhl Deutschlands, der klimaneutral arbeitet.166 Der Lehrstuhl für Umwelt-
management von Prof. Dr. Schulz ermittelte alle Energieverbräuche, die Treibhausga-
se produziert haben. Einen großen Teil der Emissionen konnte der Lehrstuhl selbst
reduzieren, indem eine Wärmedämmung und andere Sparmaßnahmen eingeführt wur-
den, zum Beispiel durch Bildung von Fahrgemeinschaften. Der Rest der Emissionen
wurde durch ein vom Lehrstuhl finanziertes Projekt in Afrika (Eritrea) kompensiert.167
Innerhalb des Projektes wurden in Eritrea energieeffizientere Öfen gebaut, wodurch die
jährlichen CO2-Emissionen deutlich reduziert werden konnten. Die neuen Öfen lassen
sich nun mit weniger Holz beheizen, dadurch müssen weniger Bäume gefällt werden
und die Wüste breitet sich langsamer aus. Auf diese Weise wird in Afrika die Menge an
CO2 gespart, welche der Lehrstuhl für Umweltmanagement in Hohenheim verursacht.
In der Bilanz verläuft die gesamte Arbeit des Lehrstuhls damit ohne Schadstoffausstoß
und verhindert somit ein Stück weit den Treibhauseffekt.168
4.4.2 Biogasanlage der Universität Hohenheim
Einen großen Schritt in Richtung nachhaltige Energienutzung- und erzeugung stellt die
Biogasanlage der Universität Hohenheim dar. Die Universität betreibt auf dem Unteren
Lindenhof eine in Deutschland einmalige Biogasanlage zu Forschungszwecken. Die
Biogasanlage ist seit 2008 an das Stromnetz angeschlossen. Die beiden Bioreaktoren
und die Nachgäranlage fassen 923m3 und müssen täglich mit 7.300kg Gülle, 3.500kg
Festmist und 5.600kg nachwachsenden Rohstoffen wie Silomais, Sonnenblumen, Hir-
se, Grünroggen und speziellen Energiepflanzen nachgefüllt werden. Die verwendeten
nachwachsenden Rohstoffe stammen vom eigenen Versuchsacker. Das Abfallprodukt
der Gärung ist beinahe geruchlos und verfügt über viele Nährstoffe, es ist somit ein
ausgezeichnetes Düngemittel. Jährlich produziert die Anlage ca. 748.000 m³ Biogas
(Methangas). Ein Kleinkraftwerk nutzt die Energie der Forschung. Das Methangas wird
bei einer elektrischen Leistung von 190 kW verbrannt. Auf diese Weise geht der Strom
ins örtliche Netz, wobei der Erlös der Universität Hohenheim zu Gute kommt. Ziel der
Anlage ist es, den Energieertrag der Pflanzen pro Hektar deutlich zu steigern und den
bestmöglichen Einsatz von Energie und Abfallprodukten zu erhalten. Bioenergie soll
zukünftig einen wichtigen Beitrag zur Energiegewinnung liefern. Wie bereits erwähnt
166 Vgl. Vgl. LfU (2006).
167 Vgl. Lehrstuhl für Umweltmanagement der Universität Hohenheim (2005), S. 8.
168 Vgl. LfU (2006).
52
lohnt sich der Betreib der Biogasanlage für Hohenheim auch aus wirtschaftlicher Sicht.
Jährlich werden 1.450MWh Strom erzeugt, für dessen Einspeisung ins Stromnetz die
Universität 300.000 Euro erhält. Für eine bestmögliche Energiebilanz wird die Abwär-
me ebenfalls zur Heizung der Gebäude genutzt. Im Übrigen ist geplant, eine Gas-
Tankstelle zu errichten und das Gas so zu reinigen, dass es direkt ins städtische Gas-
netz eingespeist werden kann.169
4.4.3 Ökostrom
Seit 2011 bezieht die Universität Hohenheim grünen Ökostrom vom Energieanbieter
Naturstrom und spart dabei Stromkosten von ca. 1 Million Euro jährlich und kann in-
sgesamt gut 11 Mio. kg pro Jahr an CO2 einsparen (entspricht 6.000 Haushalten mit
12.000 Einwohnern). Die Verantwortlichen der Universität Hohenheim haben ihren An-
bieter selbst ausgesucht. Bis zu diesem Zeitpunkt beteiligte sich die Universität Ho-
henheim wie alle anderen Hochschulen in Baden-Württemberg an einer Landesau-
schreibung und erhielt so ihren Strom.170 Dabei handelt es sich bei diesem Ökostrom
um reinen grünen Strom, der nach dem strengen „Grünen Strom Label in Gold“ zertifi-
ziert ist, da der Naturstrom sich aus 71,5% aus Wasser- und 28,5% aus Windkraft zu-
sammensetzt.171 Damit ist die Uni Hohenheim die erste Universität, die reinen Ökost-
rom bezieht und sich vom Atomstrom abkoppelt.172 Die Uni Bremen bezieht zwar seit
2006 Ökostrom und die Hochschulen und Ministerien in Hessen ebenfalls, doch müs-
sen hierbei klare Unterschiede gemacht werden. Die Uni Bremen hatte damals im Ver-
gleich zum Graustrom eine Nachzahlung zu leisten, d.h. man hat sich den Ökostrom
teuer erkauft. Der Ökostrom In Hessen ist teilweise nicht aus Deutschland, da die
Wasserkraft aus Österreich stammt.173 Das Problem liegt oftmals bei der Definition von
Ökostrom. Viele Anbieter versuchen ihren Strom als grünen Strom zu verkaufen. Sie
zahlen einen gewissen Betrag an Anbieter regenerativer Energien im Ausland und dür-
fen dafür selbst als Öko-Strom-Anbieter werben. Dies stellt jedoch keine Förderung
von neuen Anlagen im Sinne der Nachhaltigkeit dar. Dies ist auch der Grund, weshalb
die Verantwortlichen der Universität Hohenheim eine Premium-Zertifizierung nach dem
oben genannten „Grünen Strom Label in Gold“ als Ziel hatten. In punkto Umweltnutzen
169 Vgl. Hohenheimer Online-Kurier (2009).
170 Vgl. Universität Hohenheim (2010), S. 1.
171 Vgl. Universität Hohenheim (2010), S. 2.
172 Vgl. Greening Hohenheim (2013).
173 Vgl. Hohenheimer Online-Kurier (2010a).
53
und Glaubwürdigkeit ist diese Zertifizierung in der ÖKO-Test Ausgabe vom April 2010
als Testsieger hervorgegangen.174
Der Lehrstuhl für Umweltmanagement der Universität Hohenheim von Prof. Dr. Schulz
konnte hierbei durch vorhandenes Know-how entscheidend mitwirken, indem er die
Marktanalyse begleitet hat. Dies spiegelt den Kerngedanken des Hohenheimer Modells
wieder und zeigt eine gelungene und erfolgreiche Zusammenarbeit von Wissenschaft
und Verwaltung auf.175
4.4.4 Energiespar-Contracting
Ein großer Schritt in Richtung EMAS-Validierung und Einführung eines Energiemana-
gements gemäß ISO 50001 ist der Universität Hohenheim durch den Energiespar-
Contracting-Vertrag mit dem Ingenieursbüro Cofely im März 2011 gelungen. In der
Vergangenheit beliefen sich die jährlichen Ausgaben der Universität für Gas, Strom
und Wasser auf mehr als 6 Millionen Euro. Das Ziel dieses Contracting-Vertrags be-
steht darin, durch Modernisierung der technischen Infrastruktur auf dem Campus und
Umsetzung von diversen Maßnahmen, den Energieverbrauch zu senken und somit
auch den CO2-Ausstoß zu verringern.176 Im Allgemeinen versteht man unter Energie-
spar-Contracting, dass Einsparungen durch effizientere Energienutzung möglich sind,
ohne ein Risiko eingehen oder zusätzliche Investitionen tätigen zu müssen.177 Ein ex-
terner Dienstleister bzw. Contractor (in diesem Fall Cofely) übernimmt beim Energie-
spar-Contracting die Kosten für die Planung, Finanzierung und Realisierung von Maß-
nahmen zur Energieverbrauchsreduzierung beim Auftraggeber (hier Universität Ho-
henheim).178 Der Contractor ist verantwortlich für einzelne, mehrere oder alle Maß-
nahmnen der Energiebewirtschaftung (Strom, Wärme, Wasser, Beleuchtung etc.), mit
dem Ziel eine Energiekosteneinsparung für den Auftraggeber zu verwirklichen. Des
Weiteren übernimmt der Contractor neben der Planung und Umsetzung aller Maßnah-
men die Wartung und Instandhaltung der Anlagen sowie das kontinuierliche Energie-
controlling für die Gebäude.179 Die Aufwendungen kann der Contractor durch eine Be-
teiligung an den eingesparten Kosten refinanzieren.180 Er erhält während seiner Ver-
tragslaufzeit die erzielten Einsparungen durch die Energieeinsparmaßnahmen als Ver-
174 Vgl. Hohenheimer Online-Kurier (2010a).
175 Vgl. Universität Hohenheim (2010), S. 2.
176 Vgl. Hohenheimer Online-Kurier (2011d).
177 Vgl. DENA (2012).
178 Vgl. Cofely (2011), S. 6.
179 Vgl. DENA (2012).
180 Vgl. Cofely (2013).
54
gütung.181 Die folgende Aufzählung skizziert die einzelnen Schritte im Zuge des Ener-
giespar-Contractings am Beispiel der Universität Hohenheim und zeigt, inwieweit die
geplanten Maßnahmen bereits durchgeführt wurden.182
I.
Geplante Maßnahmen:
Installation eines Blockheizkraftwerks im Kesselhaus mit einer Leistung von 640 kW
(elektrisch) / 970 kW (thermisch)
Geplante Fertigstellung: Sommer 2012
Aktueller Stand: Heizwerk ist vorhanden, installiert und in Betrieb
II.
Geplante Maßnahmen:
Optimierung der Fernwärmenetze. Notwendige Voraussetzung für das Blockheizkraft-
werk. Dadurch eigene Heißwasserversorgung der Mensa.
Geplante Fertigstellung: Sommer 2012
Aktueller Stand: Installation abgeschlossen und in Betrieb
III.
Geplante Maßnahmen:
Sanierung der Kälte- und Klimaanlage im Rechenzentrum:
Installation von Umluftkühlgeräten im Rechenraum
Installation einer neuen Klimaanlage zur Frischluftversorgung
Erneuerung der Regelungstechnik
Geplante Fertigstellung: Frühjahr 2012
Aktueller Stand: Installation abgeschlossen
IV.
Geplante Maßnahmen:
Einbau einer Deckenstrahlheizung in der Landtechnikhalle:
Sanierung der Warmwasserbereitung
Geplante Fertigstellung: Frühjahr 2012
Aktueller Stand: Installation abgeschlossen
181 Vgl. Cofely (2011), S. 6.
182 Vgl. Cofely (2011), S. 9 ff.
55
V.
Geplante Maßnahmen:
Freie Kühlung im Biozentrum:
Energieeffiziente Kälteerzeugung im Winter mit Außenluft über die bestehende
Kühlturmanlage
Hydraulische Optimierung des Kaltwassernetzes
Geplante Fertigstellung: Frühjahr 2012
Aktueller Stand: Installation abgeschlossen
VI.
Geplante Maßnahmen:
Sanierung von Heizungs- und Regelungsanlagen in 30 Gebäuden:
Erneuerung der Schaltschränke und Regelungstechnik, Austausch von Pumpen
und Ventilen
Teilweise komplette Erneuerung von Fernwärmeübergabestationen und Warm-
wasserbereitern
Geplante Fertigstellung: Herbst 2012
Aktueller Stand: Sanierung abgeschlossen
VII.
Geplante Maßnahmen:
Optimierung von bestehenden Regelungs-anlagen in 20 Gebäuden
Optimierung der Laborlüftung im Biozentrum und in der LA Chemie
Ergänzung von Raumtemperaturfühlern an Heizungsanlagen
Geplante Fertigstellung: Herbst 2012
Aktueller Stand: Optimierung abgeschlossen
VIII.
Geplante Maßnahmen:
Gebäudeleittechnik und Energiemanagementsystem
Erweiterung der neuen INGA-Gebäudeleittechnik um die neu installierten Rege-
lungsanlagen
Installation eines Energiemanagementsystems mit Aufschaltung von über 300
Strom-, Wärme und Wasserzählern
Verknüpfung von Gebäudeleittechnik und Energiemanagementsystem zur Kor-
relation von Energieverbrauchsdaten und Anlagenbetriebszuständen, wobei
56
dadurch eine automatische Erstellung von Energieberichten und eine Massen-
datenanalyse ermöglicht wird
Geplante Fertigstellung: Ende 2013
Aktueller Stand: Aufschaltung der Energiezähler zu 80 % bereits abgeschlossen. Ge-
bäudeleittechnik befindet sich in der Endphase. Energiemanagementsystem wurde
bereits installiert und wartet auf die Verknüpfung mit der Gebäudeleittechnik. Fertigstel-
lung ist innerhalb 2013 geplant.
Die Universität Hohenheim verspricht sich durch das Energiespar-Contracting eine
prognostizierte Einsparung von 960.000 Euro pro Jahr zu erreichen, wobei jährlich
auch 6.140 Tonnen CO2 eingespart werden (dies entspricht ca. 700 Haushalten).183
Um dieses Ziel zu erreichen, musste die Universität rund 4,5 Millionen Euro Investiti-
onskosten tätigen, welche sich jedoch durch die jährlichen 960.000 Euro Einsparungen
schnell amortisieren sollten.184 Der Zuständige der Universität Hohenheim für die Be-
treuung und Koordination mit der Firma Cofely ist Herr Ulrich Geisler von der Abteilung
Technik und Gebäude (AT 1 Energie und Umwelt), der auch gleichzeitig für das Ener-
giemanagement der Universität verantwortlich ist.185
4.5 Analyse des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs
In diesem Kapitel wird der Fokus auf die Energiedaten im Bereich des Strom-, Wärme-
und Wasserverbrauchs der zu validierenden Gebäude gelegt, die im Rahmen dieser
Diplomarbeit gesammelt und erfasst wurden. Im Hinblick auf die Validierung der Um-
welterklärung im Herbst 2013 wird versucht, den derzeitigen Stand der einzelnen Ge-
bäude im Bereich Energie aufzuzeigen und gegebenenfalls Maßnahmen für eine Ver-
besserung festzulegen. Da gewisse Energiedaten für das Jahr 2013 erst nach Fertig-
stellung dieser Abschlussarbeit erhoben werden können, wird versucht mit den bis dato
vorhandenen Daten den Ist-Zustand bestmöglich wiederzugeben. Zuerst jedoch muss
die Vorgehensweise im Zuge der Analyse erläutert werden.
4.5.1 Vorgehensweise bei der Analyse
Ein ebenfalls wichtiger Punkt in Bezug auf die bevorstehende EMAS-Prüfung ist die
Angabe der Verbräuche von Strom, Wasser und Wärme in der Umwelterklärung. Der
Gesamtverbrauch lässt sich jedoch ergebnisreicher erfassen im Vergleich zu einzelnen
183 Vgl. Kreeb (2013b).
184 Vgl. Hohenheimer Online-Kurier (2011d).
185 Vgl. Kreeb (2013b).
57
Gebäuden der Universität. Dies liegt daran, dass in Vergangenheit in vielen Gebäuden
keine Wasser-, Strom- oder Wärmezähler vorhanden oder defekt waren und somit die
Erfassung der einzelnen Gebäude extrem schwierig oder fast unmöglich war. Wie be-
reits in Kapitel 4.4.4 erwähnt, wurden im Zuge des Energiespar-Contractings auf dem
gesamten Campus neue Zähler installiert. Es konnte im Rahmen dieser Diplomarbeit
jedoch festgestellt werden, dass immer noch diverse Zähler zur Messung für Strom,
Wärme und Wasser in einigen Gebäuden fehlen, defekt sind oder im Moment noch
umgerüstet werden. Die Aufschaltungsphase der neuen Zähler ist jedoch noch nicht
komplett abgeschlossen, so dass in naher Zukunft mit genaueren Daten gerechnet
werden kann. Eine Übersicht mit den bisherigen und geplanten Zählern (Stand 2013)
wurde von Herrn Geisler (Abteilung Technik und Gebäude, AT 1 Energie und Umwelt)
zur Verfügung gestellt und befindet sich im Anhang. In den folgenden Unterkapiteln
wird jedoch versucht, über eine unkonventionelle Methode den Strom-, Wasser und
Wärmeverbrauch der zu validierenden Gebäude zu ermitteln, bei denen keine Zähler
vorhanden sind. Hierbei wird der Gesamtverbrauch (Stand: 31.12.2012) von Strom,
Wasser und Wärme der Universität Hohenheim als Maßstab genommen und durch die
gesamte Gebäudefläche der Universität dividiert. Der erhaltene Wert wird mit der
Quadratmeteranzahl eines einzelnen Gebäudes multipliziert, um einen gewissen An-
haltswert über die Verbräuche, bezogenen auf dieses einzelne Gebäude, zu erhal-
ten.186 Bei der Berechnung des Stromverbrauchs der einzelnen Gebäude wird bei-
spielsweise folgendermaßen vorgegangen:
* m² des zu validierenden Gebäudes
Damit zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls eine Aussage über den aktuellen Ener-
gieverbrauch der gesamten Universität getroffen und ein Fazit gezogen werden kann,
sind in Tabelle 5 die Energiedaten und die damit verbundenen Kosten der gesamten
Universität über die Jahre 2007 - 2012 dargestellt.
Tabelle 5: Wärme-,Strom- und Wasserverbrauch der Universität Hohenheim
Energiedaten 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Wärme
Verbrauch (MWh) 39.792 42210 41.417 44.340 37.141 38.364
Kosten (€) 2.531.698 3.027.186 2.758.542 2.159.830 1.855.816 2.183.295
186 Vgl. Kreeb; Hanke (2013).
58
Strom
Verbrauch (kWh) 18.469.720 18.754.800 18.896.360 18.663.669 18.923.194 16.803.434
Kosten (€) 2.423.566 2.508.252 3.100.083 3.218.053 2.717.919 2.885.933
Wasser
Verbrauch (Trink-
wasser in m³)
249.660 289.110 249.602 208.263 128.338 170.793
Kosten (Trinkwas-
ser in €)
456.842 541.358 467.380 389.972 240.313 307.325
Kosten
(Abwasser in €)
301.632 372.952 334.467 295.733 195.113 256.595
CO2-Emissionen
Ausstoß (t) 9.973,7 10.127,6 10.204 10.078,4 - -
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Universität Hohenheim (2012a), S. 26, Geisler (2013b) und
Umweltbundesamt (2013).
Die durch den Strom verursachten CO2-Emissionen wurden in der Tabelle nur bis zum
Jahr 2010 erfasst, da mit der Einführung des in Kapitel 4.4.3 erläuterten Ökostroms
keine oder nur noch geringe CO2-Ausstöße zu vermerken sind.
4.5.2 Tierklinik
Die Tierklinik (Gebäudenummer 05.44) gehört der Fakultät Agrarwissenschaften an
und wird von Prof. Dr. Werner Amselgruber geleitet, der zugleich auch Tierschutzbe-
auftragter ist. Zusammen mit dem Fachgebiet Anatomie und Physiologie der Haustiere
(460a), Umwelt- und Tierhygiene (460b) sowie dem Zoologischen und Tiermedizini-
schen Museum (785), bildet es das Institut für Umwelt- und Tierhygiene sowie Tierme-
dizin mit Tierklinik (460). Die Tierklinik befindet sich etwas außerhalb der Universität,
nicht weit vom Meiereihof entfernt.187
Bezüglich des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs der Tierklinik konnten von der
Ingenieursgesellschaft Cofely und von Herrn Geisler keine Angaben gemacht werden,
da immer noch keine Zähler in diesem Gebäude vorhanden sind. Der Einbau bzw. die
Aufschaltung dieser Zähler ist bis Ende 2013 vorgesehen.188 Es wird jedoch versucht
über die in Kapitel 4.5.1 erläuterte unkonventionelle Methode den Strom-, Wasser- und
Wärmeverbrauch auszurechnen. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Universität Hohen-
heim und Cofely unterschiedliche Angaben bezüglich der Gebäude machen. Das Er-
gebnis ist dementsprechend nicht zu 100 Prozent transparent.
Die folgenden Daten basieren auf den Flächenangaben, die ich während meiner Dip-
lomarbeit von Herrn Ulrich Geisler erhalten habe, wobei zu erwähnen ist, dass die
187 Vgl. Universität Hohenheim (2013f).
188 Vgl. Geisler, Ulrich (2013e).
59
Nutzfläche der einzelnen Gebäude als Richtwert genommen wurde. Die Nutzfläche
setzt sich aus der Hauptnutzfläche und Nebennutzfläche zusammen, wobei die Ver-
kehrsfläche in diesem Fall nicht mit eingerechnet wird. Eine Auflistung der Gebäudeflä-
chen befindet sich im Anhang. Somit ergeben sich folgende Verbräuche für die Jahre
2011 und 2012.
Beispiel für den Stromverbrauch der Tierklinik im Jahr 2012:
* 848,15 m² = 85.615,10 [kWh]
Tabelle 6: Verbräuche der Tierklinik189
Tierklinik (Gebäudenummer: 05.44)
Haupt- und Nebennutzfläche: 848,15 m²
2011 2012
Strom
Verbrauch [kWh] 96.415, 48 85.615,10
Preis [€ / kWh] 0,1436 0,1717
Kosten [€] 13.845,26 14.700,11
Wärme
Verbrauch [MWh] 189,23 195,47
Preis [€ / MWh] 49,97 56,91
Kosten [€] 9.455,92 11.124,10
Wasser
Verbrauch [m³] 653,89 870,21
Preis [€ / m³] 1,87 1,80
Kosten [€] 1.222,78 1.566,37
Quelle: Eigene Darstellung.
4.5.3 Meiereihof
Die zwei Teilbereiche Meiereihof und Kleinhohenheim bilden zusammen die Versuchs-
station (401). Beide Betriebsteile liegen am Rand der Filderebene, wobei der Meierei-
hof am östlichen Rand des Campus und Kleinhohenheim 3 km in nördlicher Richtung
vom Campus entfernt liegen. Durch die Campuslage und die damit verbundene Nähe
zu anderen Instituten und Labors, werden betreuungsintensive und Versuchsprojekte
189 Für die Datenermittlung wurden die Quellen Universität Hohenheim (2012), Geisler (2013b) und Geis-
ler (2013c) hinzugezogen.
60
erst ermöglicht.190 Der Forschungsschwerpunkt des ca. 80 Hektar großen Meiereihofs
liegt im konventionellen und ökologischen Landbau, vor allem in der Milchvieh-
Hochleistungsherde.191 Hierbei werden neue Fütterungs- und Haltungstechniken reali-
siert und erarbeitet, indem Hochleistungskühe über Fütterungsmaßnahmen in ihrer
Auswirkung auf Fruchtbarkeit, Tiergesundheit und Wohlbefinden wissenschaftlich un-
tersucht werden.192 Der Hof besteht aus den Gebäuden Getreide- und Futtermittelspei-
cher (05.23), Rinderstall (05.25), Stroh- und Heulagerhalle (05.27), Sozialräume und
Schleppergarage (05.28), Holzwerkstatt und Schlosserei (05.31), sowie dem Hof dazu-
gehörigen Büro- und Verwaltungsgebäude (05.24 und 05.21).
Zur Ermittlung der Energieverbräuche des Meiereihofs wird ebenfalls die Vorgehens-
weise der angesprochenen Methode in Kapitel 4.5.1 verwendet. Hierbei wird nur die
Nutzfläche der einzelnen Gebäude des Meiereihofs bei der Berechnung berücksichtigt,
nicht aber die Weidefläche der Nutztiere, da dies für die Darstellung des Energiever-
brauchs nicht notwendig ist. Die einzelnen Energieverbräuche der Gebäude des Meie-
reihofs werden explizit betrachtet und sind in folgender Tabelle aufgelistet.
Tabelle 7: Verbräuche des Meiereihofs193
Meiereihof (Gebäudenummer: 05.21, 05.23,
05.24, 05.25, 05.27, 05.28, 05.31)
Haupt- und Nebennutzfläche: 7.634,26 m²
2011 2012
Strom
Verbrauch [kWh] 867.842,79 770.627,79
Preis [€ / kWh] 0,1436 0,1717
Kosten [€] 124.622,23 132.316,79
Wärme
Verbrauch [MWh] 1.703,29 1.759,42
Preis [€ / MWh] 49,97 56,91
Kosten [€] 85.113,39 100.128,82
Wasser
Verbrauch [m³] 5.885,75 7.832,79
Preis [€ / m³] 1,87 1,80
Kosten [€] 11.006,35 14.099,03
Quelle: Eigene Darstellung.
190 Vgl. Betriebsspiegel (2011), S. 1.
191 Vgl. Universität Hohenheim (2013g).
192 Vgl. Betriebsspiegel (2011), S. 1.
193 Für die Datenermittlung wurden die Quellen Universität Hohenheim (2012), Geisler (2013b) und Geis-
ler (2013c) hinzugezogen.
61
4.5.4 Schloss Mittelbau
Das spätbarocke Schloss, das Herzog Carl Eugen Ende des 18. Jahrhunderts errich-
ten ließ, ist nicht nur eine Sehenswürdigkeit, die sich an vielen Besuchern und Touris-
ten erfreut. Das Schloss (Mittelbau) der Universität Hohenheim besteht aus vier Stock-
werken und ist folgendermaßen aufgebaut: das Untergeschoss beziehungsweise
Schlosskeller, das Erdgeschoss, das 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss. In den
oberen Etagen befinden sich historische Säle, wie der Blaue Saal, der grüne Saal, das
Tannenzapfenzimmer und der Balkonsaal, in denen Veranstaltungen der Universität
und Feste stattfinden.194
Die Universität Hohenheim hat aber auch in großen Teilen des Schlosses wichtige
zentrale Einrichtungen untergebracht, beispielsweise das Rektorat, das Prüfungsamt,
das Studieninformationszentrum (SIZ) sowie die Bereichsbibliothek.195
Das Schloss (Mittelbau) soll ebenfalls nach EMAS validiert werden, wobei das Inge-
nieursbüro Cofely den Schloss Mittelbau noch einmal unterteilt in Ost- und Westflügel.
Somit ergeben sich drei verschiedene Gebäude für die Validierung: Schloss Mittelbau
(04.11), Schloss Westflügel (04.12) und Schloss Ostflügel (04.13). Es wurden zwar im
Zuge des Energiespar-Contractings bereits einige Zähler sowohl im Schloss Mittelbau,
als auch im West- und im Ostflügel aufgebaut, jedoch sind zurzeit noch nicht alle in
Betrieb. Um ein einheitliches Ergebnis zu gewährleisten, wird in diesem Fall ebenfalls
die Rechenmethode aus den vorherigen Kapiteln angewendet.
Tabelle 8: Verbräuche des Schloss Mittelbaus, West- und Ostflügels196
Schloss Mittelbau, West- und Ostflügel
(Gebäudenummer: 04.11, 04.12, 04.13)
Haupt- und Nebennutzfläche: 7.261,33 m²
2011 2012
Strom
Verbrauch [kWh] 825.449,08 732.982,98
Preis [€ / kWh] 0,1436 0,1717
Kosten [€] 118.534,49 125.853,18
Wärme
Verbrauch [MWh] 1.620,08 1.673,48
Preis [€ / MWh] 49,97 56,91
Kosten [€] 80.955,64 95.237,57
194 Vgl. Universität Hohenheim (2013h).
195 Vgl. Universität Hohenheim (2013h).
196 Für die Datenermittlung wurden die Quellen Universität Hohenheim (2012), Geisler (2013b) und Geis-
ler (2013c) hinzugezogen.
62
Wasser
Verbrauch [m³] 5.598,23 7.450,17
Preis [€ / m³] 1,87 1,80
Kosten [€] 10.468,70 13.410,30
Quelle: Eigene Darstellung.
4.5.5 Tropenzentrum
Das Tropenzentrum (03.33) ist das älteste wissenschaftliche Zentrum der Universität
Hohenheim. Der Beschäftigungsschwerpunkt des Tropenzentrums liegt in der interdis-
ziplinären Forschung und Lehre im Bereich der tropen- und entwicklungsorientierten
Agrarwissenschaften. In Deutschland gibt es drei weitere wissenschaftliche Zentren mit
den gleichen Forschungspunkten (Witzenhausen, Göttingen, Bonn/Zentrum für Ent-
wicklungsforschung ZEF), wobei das Tropenzentrum zurzeit die am breitesten gefä-
cherte Fachkompetenz und damit auch Konkurrenzkraft unter den deutschen Tropen-
zentren aufweist. Grund dafür ist die konsequente Profilierung und Einbindung von
Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen auch aus Fachgebieten, die nicht im Tro-
penbereich angesiedelt sind. Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene
sichert das Tropenzentrum der Universität Hohenheim in diesem Bereich einen deutli-
chen Vorsprung, indem die Hohenheimer Aktivitäten und Forschung auf dem Gebiet
der entwicklungs- und tropenbezogenen Ressourcen-, Agrar-, Umwelt- und Ernäh-
rungswissenschaften gebündelt und gefördert werden.197
Bezüglich des Energieverbrauchs des Tropenzentrums ist zu erwähnen, dass hier
bereits Strom-, Wärme- und Wasserzähler vorhanden sind. Somit ist das Tropenzent-
rum im Vergleich zu den anderen untersuchten Gebäuden bezüglich der Energiedaten
optimal ausgerüstet, wodurch wiederum transparente und valide Daten gesammelt
werden konnten, die in folgender Tabelle dargestellt sind.
Tabelle 9: Verbräuche des Tropenzentrums
Tropenzentrum (Gebäudenummer: 03.33)
Haupt- und Nebennutzfläche: 1.242,46 m²
2011 2012
Strom
Verbrauch [kWh] 75.382 29.921
Preis [€ / kWh] 0,1436 0,1717
Kosten [€] 10.825 5.137
197 Vgl. Liebig (2007), S. 74.
63
Wärme
Verbrauch [MWh] 226,06 214,10
Preis [€ / MWh] 49,97 56,91
Kosten [€] 11.296 12.185
Wasser
Verbrauch [m³] 598,33 633,18
Preis [€ / m³] 1,87 1,80
Kosten [€] 1.119 1.140
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Geisler (2013d).
4.5.6 Ergebnisse der Analyse
Bei der Auswertung der Daten ist noch einmal zu erwähnen, dass die Universität Ho-
henheim und das Ingenieursbüro Cofely unterschiedliche Werte bezüglich der Gebäu-
deflächen angeben und die meisten erfassten Daten der zu validierenden Gebäude
demnach auf Schätzungen basieren. Diese Werte sollen in erster Linie einen Anhalt-
spunkt bezüglich des Energieverbrauchs liefern, um den aktuellen Ist-Zustand der ein-
zelnen Gebäude widerzuspiegeln. Im Hinblick auf die bevorstehende EMAS-
Validierung Ende des Jahres ist dies vorerst ein entscheidender Schritt, wobei die
Auswertung genauerer Daten leider noch nicht abgeschlossen ist.
Des Weiteren war das Ziel dieser Analyse zu überprüfen, inwieweit ein Energiemana-
gementsystem an der Universität Hohenheim bereits aufgebaut wurde. Wie bereits in
Kapitel 4.4.5 erwähnt, hat die Aufschaltung und Montierung der neuen Energiezähler
schon längst begonnen und wird voraussichtlich bis Ende 2013 vollendet sein.198 Das
Tropenzentrum ist in diesem Zusammenhang ein positives Beispiel, da hier bereits alle
Energiezähler vorhanden sind. Hinsichtlich einer Einführung von EMAS und ISO 50001
und der damit verbundenen aktuellen Darstellung der Energieverbrauchsdaten, steht
somit das Tropenzentrum von allen untersuchten Gebäuden am besten da.
Das geplante Energiemanagementsystem zur Korrelation von Energieverbrauchsdaten
und den Anlagenbetriebszuständen wurde vom Energiespar-Contractor Cofely bereits
installiert und ist betriebsbereit.199 Der Einbau der neuen Gebäudeleittechnik befindet
sich derzeit in der Endphase und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis eine Verknüp-
fung zum Energiemanagementsystem hergestellt werden kann. Somit können in ab-
sehbarer Zukunft automatische Massendatenanalysen und Energieberichte erstellt
198 Vgl. Geisler (2013e).
199 Vgl. Cofely (2011), S. 16.
64
werden, die einen aktuellen und validen Energieverbrauch der Universität Hohenheim
gewährleisten.200
4.6 Analyse der Abfallmengen
Im Hinblick auf die bevorstehende Validierung der Umwelterklärung im Herbst 2013
spielt die Darstellung und Angabe der Abfallmengen der Universität Hohenheim eben-
falls eine wichtige Rolle.
In diesem Kapitel wird kurz das Abfallkonzept der Universität Hohenheim erläutert und
versucht die aktuellen Abfallmengen bis zum jetzigen Zeitpunkt darzustellen. Hierbei
wird nur auf die wichtigsten Daten in Bezug auf die Abfallwirtschaft eingegangen, da
eine detaillierte Betrachtung den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Im Anschluss
daran wird die Vorgehensweise bei der Datenzusammenstellung der Abfallmengen
erläutert und die Ergebnisse im Nachgang zusammengefasst.
4.6.1 Abfallwirtschaft an der Universität Hohenheim
Der Abfall der Universität Hohenheim wird grob in zwei Kategorien aufgeteilt. Diese
sind zum einen die gefährlichen, zum anderen die ungefährlichen Abfälle.
Folgende Tabelle zeigt auf, welche Abfälle in der Regel an der Universität Hohenheim
anfallen.
Tabelle 10: Abfallquellen der Universität Hohenheim
Ungefährliche Abfälle Gefährliche Abfälle
Bauschutt und Erdaushub
Elektro- und Elektronikschrott
Papier und Kartonagen (außer
Hygienepapier)
Büromaterialien (außer Batterien)
Verpackungsabfälle
Essensreste, die nicht für den Biomüll
bestimmt sind (Fleischreste, Schalen
von Zitrusfrüchten)
Essensreste, die potentiell für den
Biomüll geeignet sind (rohe Gemüse-
und Obstreste, Kaffeefilter, Teebeutel)
Glasabfall
Grüngut der Parks / Höfe
Chemikalien aus den Laboren
Leuchtstoffröhren
Maschinen- und Getriebeöle
Feste Abfälle aus Sandfanganlagen
Schlämme aus Öl-/ Wasserabschei-
dern
Verunreinigter Metallschrott
Verunreinigtes Laborglas,
Kunststoff, Holz
Trockenbatterien
Kühlschränke
Monitore
200 Vgl. Geisler (2013e).
65
Sperrmüll
Hygienepapier aus den Nasszellen
Mischabfall (Coffee-to-go-Becher, Ser-
vietten, Einweggeschirr bei Veranstal-
tungen, Zigarettenkippen, Straßenkeh-
richt)
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Amann (2013a).
Für gefährliche Abfälle gibt es ein gesondertes Lager, das sich hinter dem Biogebäude
in der Garbenstraße 30 befindet. Dort gibt es Ablagestellen für Sperrmüll und Labor-
glasabfälle sowie Behälter zur Sammlung von Altelektrogeräten, die bei Bedarf geleert
und entsorgt werden. Elektronischer Abfall wie beispielsweise Rechner, Bildschirme
und Drucker sind gemäß §10 (2) des Elektro- und Elektrogerätegesetz201 von den
Herstellern zur Entsorgung zurückzunehmen. Bei Neulieferungen werden diese regel-
mäßig abgeholt und entsorgt. Batterien und leere Tonerkartuschen gehen an die Be-
schaffungsstelle zurück, wo eine Verwertung über Sammelstellen oder deren Hersteller
stattfindet. Für ungefährliche Glasabfälle sind in der August-von-Hartmann-Straße 3
Altglascontainer unterhalb des Biogebäudes aufgestellt.202 Der Großteil der ungefährli-
chen Abfälle wird über den Restmüll entsorgt. Der Biomüll wird grundsätzlich ebenfalls
dem Restmüll zugeordnet. Lediglich Papier wird gesondert entsorgt, wodurch die Frage
nach Optimierung aufkommt, da hierdurch große Wertstoffpotenziale verloren gehen.
Die im Restmüll oftmals enthaltenen wertvollen Rohstoffe wie bspw. Metall, Elektro-
schrott oder Holzabfälle aus den universitären Werkstätten könnten durch eine Verwer-
tung für die Universität finanzielle Vorteile bringen.
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle sowie Sperrmüll und Elektronikaltgeräte wird vom
Betriebsbeauftragten für Abfall Dr. Robert Amann verwaltet. Hierfür gibt es bereits ein
Konzept, dessen Details in einem jährlichen Gefahrgutseminar geklärt werden. In die-
sem Seminar werden den beteiligten Personen und Abfallbeauftragten allgemeine In-
formationen zum Thema Entsorgung und ihre damit verbundenen Aufgaben vermittelt.
Eine Übersicht über den Inhalt und Ablauf dieses Abfall- und Gefahrgutseminars befin-
det sich im Anhang.203
4.6.2 Vorgehensweise bei der Analyse der Abfallmengen
Bisher gibt es kein einheitliches Abfallkonzept für die Entsorgung ungefährlicher Abfälle
an der Universität, wodurch die Restabfallmengen im Vergleich zu anderen Universitä-
201 Vgl. ElektroG, §10.
202 Vgl. Amann (2013a).
203 Vgl. Amann (2013b).
66
ten des Landes Baden-Württemberg relativ hoch sind.204 Für die Entsorgung der Rest-
abfallmengen ist die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) zuständig, welche die Entleerung
der Müllgroßbehälter (MGB) und Presscontainer übernimmt. Die Abfallmengen der
ungefährlichen Abfälle werden jedoch nicht gewogen, wodurch eine genaue Kalkulati-
on und Darstellung der Abfallmengen erschwert wird. Im Folgenden wird unter Berück-
sichtigung einer Prüfung durch das staatliche Rechnungsprüfungsamt Tübingen im
Jahr 2009 versucht, durch Schätzungen, die in einem Gespräch mit Dr. Robert Amann
(Abfallbeauftragter der Universität Hohenheim) ermittelt wurden, die aktuellen Abfall-
mengen der Universität Hohenheim bestmöglich wiederzugeben. Hierbei wird der
Durchschnittswert der Abfallmenge je Unimitglied der im Jahr 2009 durchgeführten
Prüfung als Richtwert genommen und mit der Unimitgliederzahl der einzelnen Jahre
multipliziert. Somit kann zumindest ein Durchschnittswert der letzten Jahre bezüglich
der Abfallmengen wiedergegeben werden. Im Anschluss an die allgemeinen Abfall-
mengen folgt eine Tabelle, die genaue Kennzahlen bezüglich der gefährlichen Abfälle
veranschaulicht, da diese von Dr. Robert Amann in jährlichen Abfallbilanzen gesam-
melt und für diese Abschlussarbeit zur Verfügung gestellt wurden.
Damit zu einem späteren Zeitpunkt die Abfallmengen der gesamten Universität be-
rechnet und veranschaulicht werden können, bedarf es jedoch zuerst der gesamten
Mitgliederanzahl der Universität, welche aus Tabelle 11 zu entnehmen ist.
Tabelle 11: Personal- und Studentenanzahl der Universität Hohenheim
- 2008 - - 2009 - - 2010 - - 2011 - - 2012 -
Studenten 6681 7158 8157 9220 9628
Mitarbeiter 2055 2059 2077 2104 2193
Unimitglieder gesamt 8736 9217 10234 11324 11821
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Universität Hohenheim (2012).
Zur Berechnung der Abfallmengen wurde unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts
im Jahr 2009 zusammen mit Dr. Robert Amann Durchschnittswerte der Abfallmengen
(bspw. für das Jahr 2012) geschätzt und ermittelt, welche der folgenden Tabelle zu
entnehmen sind.205
204 Vgl. Staatliches Rechnungsprüfungsamt Tübingen (2009), S. 5.
205 Vgl. Amann (2013b).
67
Tabelle 12: Durchschnittswerte zu Mengen der Abfallwirtschaft der Universität Hohen-
heim (Bsp. Jahr 2012)
Kennzahl - 2012 -
Gesamtmenge Abfälle je Unimitglied [kg] 57,5
Restmüllmenge je Unimitglied [kg] 48,5
Unimitglieder gesamt 11821
Restmüll gesamt [t] 573,3
Abfälle gesamt [t] 679,7
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Amann (2013b) und Staatliches Rechnungsprüfungs-
amt Tübingen (2009), S. 12.
Im Anschluss wurde für die Endberechnung der gesamten Abfallmengen für das
Jahr 2012 folgendermaßen vorgegangen:
Gesamtmenge Abfälle je Unimitglied [2012] * Unimitglieder gesamt [2012] = Gesamtmen-
ge Abfälle [t]
In Zahlen ergibt sich aus dieser Gleichung folgender Wert für die Gesamtabfallmenge
des Jahres 2012:
57,5 kg * 11821 Unimitglieder = 679, 7 t Abfälle gesamt
4.6.3 Ergebnisse und Darstellung der Analyse
Unter Berücksichtigung der im vorherigen Kapitel erläuterten Vorgehensweise und Be-
rechnung ergeben sich folgende Kennzahlen bezüglich des Abfallaufkommens der
Universität Hohenheim für die Jahre 2008 - 2012.
Tabelle 13: Abfallmengen der Universität Hohenheim der Jahre 2008 - 2012
Kennzahl - 2008 - - 2009 - - 2010 - - 2011 - - 2012 -
Gesamtmenge Abfälle [t] 502,3 530 588,5 651,1 679,7
Ges. Restmüllmenge [t] 423,7 447 496,4 549,2 573,3
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Amann (2013b) und Staatliches Rechnungsprüfungsamt Tü-
bingen (2009), S. 12.
68
Der Anteil des Restmülls an der Gesamtabfallmenge der Universität Hohenheim im
Jahr 2012 ist in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 10: Anteil Restmüll an der Gesamtabfallmenge im Jahr 2012
Quelle: Eigene Darstellung
Im Zuge der Einführung von EMAS und der damit verbundenen Validierung der Um-
welterklärung im Herbst 2013 ist es ebenfalls notwendig die Abfallmengen der zu vali-
dierenden Gebäude anzugeben. Wie bereits erwähnt ist es jedoch nicht möglich die
Mengen der ungefährlichen Abfälle exakt anzugeben, wodurch es einer Berechnungs-
methode mit den oben bereits aufgeführten Schätzwerten bedarf.
Für die Berechnung werden die Durchschnittswerte der ungefährlichen Abfälle je Uni-
mitglied als Richtwert genommen und mit der Mitgliederanzahl des jeweiligen Gebäu-
des multipliziert. Da in den zu validierenden Gebäuden der größte Anteil an Abfall
durch die Mitarbeiter verursacht wird und die Studentenfluktuation im Gegensatz zu
anderen Gebäuden und Instituten der Universität eher gering ist, wird in der folgenden
Tabelle grundsätzlich nur die Mitarbeiteranzahl der einzelnen Gebäude für die Berech-
nung berücksichtigt.
Tabelle 14: Abfallmengen der nach EMAS zu validierenden Gebäude
Gebäude und deren Mitar-
beiteranzahl
Anzahl der
Unimitglieder
Abfälle gesamt
[kg]
Restmüll gesamt
[kg]
Tierklinik:
- 2 Tierärzte (Vollzeit)
- 2 Arzthelferinnen (Vollzeit)
- 3 Auszubildende
7 402,5 339,5
69
Meiereihof:
- 9 Vollzeitangestellte
- 3 Teilzeitangestellte
- Einen Voll- und einen Teil-
zeitangestellten in der Verwal-
tung
14 805 679
Schloss Mittelbau:
(die Mitarbeiterzahlen des
Schloss Mittelbaus werden zur
Zeit noch ermittelt)
- - -
Tropenzentrum:
- 3 Mitarbeiter
3 172,5 145,5
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Amann (2013b).
Die gefährlichen Abfälle (Gefahrengut und Sonderabfälle) sind in Tabelle 14 explizit
aufgeführt, da hier aktuelle und genaue Werte vorliegen, welche von Dr. Robert Amann
zur Verfügung gestellt wurden. Eine genaue Auflistung und Zusammensetzung der
aufgeführten Werte sind des Weiteren auch im Anhang einzusehen.
Tabelle 15: Mengen der gefährlichen Abfälle der Universität Hohenheim in den Jahren
2008 - 2012
Kennzahl 2008 2009 2010 2011 2012
Gefährliche Abfälle [t] 85,1 100,8 76,5 82,7 60,2
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Amann (2013c).
Abschließend lässt sich festhalten, dass bezüglich der ungefährlichen Abfälle Optimie-
rungspotenziale bestehen, die jedoch von der Universität Hohenheim bereits erkannt
und in die jährlichen Abfall- und Gefahrgutseminare mitaufgenommen wurden. Wie
bereits erwähnt befindet sich eine genaue und detaillierte Darstellung der Inhalte und
den damit verbundenen Aufgaben für die Abfallbeauftragten im Anhang dieser Ab-
schlussarbeit. Die einzelnen Abfallbeauftragten werden dementsprechend in diesem
Seminar geschult und es wird versucht, neue Konzepte mit in den Universitätsbetrieb
aufzunehmen, beispielsweise indem auch die Studenten zur Abfallreduzierung
und -trennung motiviert werden und damit den Gedanken an eine saubere und nach-
haltige Umwelt weiterführen.
70
5 Zusammenfassung und Ausblick
Im Rahmen dieser Arbeit konnte gezeigt werden, dass eine Einführung eines Umwelt-
und Energiemanagementsystems in Anbetracht der heutigen Wirtschafts- und Umwelt-
situation notwendig ist, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und die Erhaltung
und Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen sicherstellt.206 Aufgrund der steigen-
den Energiepreise und der immer stärker aufkommenden Umweltbedrohungen ist es
für Organisationen wichtig das Thema Energie und Nachhaltigkeit zu verknüpfen und in
ihre Organisationsstrukturen zu implementieren. Wie sich während dieser Arbeit he-
rausgestellt hat ist eine Kombination beider Managementsysteme möglich. Eine nach
EMAS validierte Organisation erfüllt die Anforderungen an ein Energiemanagement-
system nach ISO 50001 beinahe vollständig. Das EMAS-System muss lediglich in Be-
zug auf den Energiebereich erweitert werden, damit eine Organisation eine Zertifizie-
rung gemäß ISO 50001 erlangt. Im Gegensatz dazu erfüllt eine nach ISO 50001 zertifi-
zierte Organisation keineswegs die gesamten Anforderungen von EMAS. Es werden
lediglich die Anforderungen im Bereich der Energie erfüllt, nicht jedoch die übrigen As-
pekte eines Umweltmanagementsystems nach EMAS. Für Organisationen mit einem
der beiden Managementsysteme ist zu erwähnen, dass eine Erweiterung des Systems
(sei es um EMAS oder ISO 50001) leichter fällt, da man bereits mit der Einführung und
dem Aufbau eines Managementsystems vertraut ist. Eine Integration beider Systeme
ist demnach möglich und sollte von Organisationen, die bereits ein Umwelt- oder Ener-
giemanagement aufgebaut haben, in Erwägung gezogen werden. Man muss jedoch
festhalten, dass der Aufbau eines Umweltmanagementsystems nach EMAS umfang-
reicher und detaillierter ausfällt und infolgedessen mit weit höheren Kosten verbunden
ist, als die Einführung eines Energiemanagementsystems. Trotzdem stellt die Zertifizie-
rung nach ISO 50001 eine gute Ausgangsbasis für eine zukünftige EMAS-Validierung
dar.
Im Zuge dieser Arbeit hat sich herausgestellt, dass das Thema Umwelt- und Energie-
management mittlerweile auch für Hochschulen eine wichtige Rolle spielt. Eine Hoch-
schule sollte bewusst und mit gutem Gewissen vorangehen, um somit den Studenten
und der Öffentlichkeit zu zeigen, dass man sich seiner Rolle als Vorbild bewusst ist. In
der Vergangenheit haben bereits einige Hochschulen diese EMAS Validierung erlangt.
Auch die Universität Hohenheim steht kurz vor der EMAS-Validierung und geht dieses
Projekt zielgerichtet und ehrgeizig an. Dennoch ist zu erwähnen, dass sich die Univer-
sität schon seit Jahren ihrer Verantwortung als lehrende Institution bewusst ist und dies
206 Vgl. StMUG-Bayern (2005), S. 6.
71
in den letzten Jahren durch einige Bemühungen und Projekte bereits unterstrichen hat.
An der Universität Hohenheim wird der Umweltschutz nicht nur gelehrt, sondern auch
in die Praxis umgesetzt. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Lehrstuhl für Umweltmana-
gement von Prof. Dr. Schulz, der bereits im Jahr 2005 den ersten klimaneutralen Lehr-
stuhl in Deutschland geschaffen hat. Im Gegensatz zu anderen Hochschulen wird die
Universität Hohenheim jedoch einen anderen Weg gehen, da eindeutig zu wenig Kapi-
tal zur Verfügung steht. Man verfügt jedoch über genügend fachliches Know-How, um
auch mit geringen finanziellen Mitteln ein solches Projekt stemmen zu können. Gleich-
zeitig mit der Einführung von EMAS wird eine Zertifizierung der ISO 50001 und eine
gemeinsame Integration angestrebt. Die Integration der beiden Systeme verbunden mit
möglichst geringem finanziellem Aufwand sind die Kerngedanken des „Hohenheimer
Modells“, das von der Universität bezüglich einer nachhaltigen Entwicklung geschaffen
wurde. Vor allem die Einführung eines Energiemanagements nach ISO 50001 wäre ein
innovativer und nachhaltiger Schritt, da bisher keine andere Hochschule in Deutsch-
land ein solches System eingeführt hat.
Bis zur Validierung nach EMAS im Herbst 2013 bleibt der Universität aber nicht mehr
viel Zeit. Es wurden bereits viele Maßnahmen in Bezug auf die Validierung vorgenom-
men, jedoch sind noch nicht alle Schritte planmäßig umgesetzt worden. Mit dem Ener-
giespar-Contracting ist die Universität bereits einen wichtigen Schritt in Richtung
EMAS-Validierung und ISO 50001-Zertifizierung gegangen. Vor allem im Bereich der
Energie hat die Universität aufgeholt und durch Sanierungen nachgerüstet. Da man
jedoch gemäß des Hohenheimer Modells nicht die Kosten in die Höhe treiben will, wird
hier versucht trotz monetärer Defizite so schnell wie möglich voran zu kommen. Indem
man sich nur für ein paar ausgewählte Gebäude beim Pilotprojekt entschieden hat, die
man nach EMAS validieren lassen möchte, ist diese Aufgabe finanziell zu ermöglichen.
Der Fortschritt im Bereich der Energie sehe ich als Basis für die Einführung des Ener-
giemanagementsystems gemäß ISO 50001. Es muss jedoch schrittweise vorangegan-
gen werden, damit es bei der Implementierung beider Systeme nicht zu Schwierigkei-
ten kommt. Die EMAS-Validierung nimmt genügend Zeit in Anspruch und ist kosten-
aufwendig. Dementsprechend sollte sich die Universität zuerst auf das Umweltmana-
gementsystem EMAS konzentrieren bevor es zu einer Einführung und Integration des
Energiemanagementsystems nach ISO 50001 kommt.
Was die Zukunft im Bereich des Umweltschutzes der Universität Hohenheim angeht,
bleibt abzuwarten, wie die EMAS-Validierung im Herbst 2013 ausfallen wird. Letztend-
lich kann man festhalten, dass die Universität sich bereits in der Vergangenheit für den
Umweltschutz eingesetzt hat und von diesem Weg auch in Zukunft nicht abkommen
wird.
VII
Literaturverzeichnis
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XIX
Anhang 2: Schematischer Ablauf zur Durchführung der Umweltbetriebsführung
Quelle: LfU (2001), S.13.
XX
Anhang 3: Organigramm der Universität Hohenheim (ohne Zentralbereiche)
Quelle: Universität Hohenheim (2013c).
XXI
Anhang 4: Organigramm der Universität Hohenheim (mit Zentralbereiche)
Quelle: Universität Hohenheim (2013d).
XXII
Anhang 5: Campusplan der Universität Hohenheim mit Gebäudenummern
Quelle: Universität Hohenheim (2013l).
XXIII
Anhang 6: Gebäudeflächen (Hauptnutzflächen) nach Einrichtungen
Quelle: Universität Hohenheim (2012a), S.22.
Anhang 7: Tabelle der bisherigen und geplanten Energiezähler der Universität
XXXIX
Eidesstattliche Erklärung
Erklärung gemäß
• §§ 13 Abs. 7 und § 15 Abs. 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-
Studiengänge der Universität Hohenheim
• § 23 Abs. 2 und § 21 Abs. 9 der Prüfungsordnung der Universität Hohenheim
für die wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengänge vom 28.07.2010
• der Prüfungsordnung für die wirtschaftswissenschatlichen Diplomstudiengän-
ge sowie den Diplomstudiengang Kommunikationswissenschaft der
Universität Hohenheim
Hiermit erkläre ich an Eides statt gegenüber der Universität Hohenheim sowie dem
Lehrstuhl
für Umweltmanagement der Universität Hohenheim, dass die vorliegende
� Seminararbeit
� Bachelor-Arbeit
� Master-Arbeit
� Diplom-Arbeit
selbstständig und ausschließlich unter Zuhilfenahme der im Literaturverzeichnis ge-
nannten Quellen angefertigt wurde.
Alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen oder aus
anderweitigen fremden Äußerungen entnommen wurden, sind als solche einzeln kenn-
tlich gemacht worden.
Des Weiteren erkläre ich, dass mir weder an der Universität Hohenheim oder an einer
anderen wissenschaftlichen Hochschule bereits das Thema zur Bearbeitung als
Bachelor- oder Master- oder Diplom-Arbeit oder als vergleichbarer Arbeit vergeben
worden ist.
Die vorliegende Arbeit habe ich noch nicht in einem anderen Studiengang als
Prüfungsleistung verwendet.
Ich erkläre weiterhin, dass dem betreuenden Dozenten eine digitale Version der Arbeit
übermittelt wurde, deren Inhalt und Wortlaut ausnahmslos der gedruckten Ausfertigung
entspricht. Ich erkläre mich einverstanden, dass diese digitale Version anhand einer
Analyse-Software auf Plagiate überprüft wird.
Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift