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Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen Exportbericht Republik Moldau Januar 2017

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Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen

Exportbericht Republik Moldau Januar 2017

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................... 4 Wirtschaftsdaten ............................................................................................................... 6 Empfohlene Vertriebswege ............................................................................................... 11 Wichtigste Messen ............................................................................................................ 11 Normen ............................................................................................................................. 11 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .................................................................. 12 Zahlungskonditionen ......................................................................................................... 12 Bank- und Finanzwesen ................................................................................................... 13

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................ 14 STEUERN UND ZOLL ...................................................................................................... 15

ZOLL UND AUSSENHANDELSREGIME .......................................................................... 18 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen ................................................................. 22 Firmengründung ............................................................................................................... 24 Patent-, Marken- und Musterrecht ..................................................................................... 24 Lizenzvergabe .................................................................................................................. 25

EIGENTUM UND FORDERUNGEN.................................................................................. 25

VERTRETUNGSVERGABE .............................................................................................. 26

ARBEITS- & SOZIALRECHT ............................................................................................ 27 Aufenthaltserlaubnis ......................................................................................................... 27 Schiedsgerichtsbarkeit ...................................................................................................... 28

BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT ...................................................... 30

INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ........................................................... 31 Einreisebestimmungen ..................................................................................................... 31 Ergänzende Auskünfte ...................................................................................................... 32

WICHTIGE ADRESSEN ................................................................................................... 33

LINKS ............................................................................................................................... 37

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Staatsform Republik Fläche

33.843 km²

Bevölkerung

4.064.000 (davon Transnistrien ca. 505.000)

Städte

Chisinau (Hauptstadt, 809.600 EW), Tiraspol (145.000 EW), Balti, Bender

Klima

gemäßigt kontinental, milde Winter, heiße Sommer, durchschnittliche Jahrestemperatur: 8-10 C°

Währung Moldau-Lei (MDL) = 100 Bani 1 MDL = 0,04570 EUR 1 EUR = 21,2788 MDL (Stand: 02.12.2016)

Historischer Überblick

Die Ursprünge der Republik Moldaus gehen bis in das 14. Jahrhundert zurück. Im Jahr 1354 wurde das Fürstentum Moldau gegründet und 1359 wurde die Unabhängigkeit von Ungarn ausgerufen. Im Jahr 1812 kam ein Teil Moldaus (Bessarabien) zu Russland, ein anderer Teil vereinigte sich 1859 mit Muntenien und Transsilvanien zu Rumänien; zwischen 1918 und 1940 war das ganze frühere Gebiet Moldaus Teil des Königreichs Rumänien; von 1940 bis 1991 gehörte das ehemalige Ost-Moldau (Bessarabien) zur Sowjetunion. Im Zuge des Zerfalls der Sowjetunion erklärte sich die Republik Moldau im Juni 1990 für souverän, am 27. August 1991 erfolgte die Unabhängigkeitserklärung. Auf Grund von Integrationsbestrebungen der ersten eigenständigen moldauischen Führung mit Rumänien kam es zu Auseinandersetzungen mit der kulturell und sprachlich russisch geprägten Bevölkerung in Transnistrien (Gebiet östlich des Nistru/Dnjestr Flusses). Nachdem sich Transnistrien der Kontrolle des Gesamtstaates entzogen und die Unabhängigkeit von Moldau erklärt hatte, kam es 1991/1992 zu einem offenen Bürgerkrieg. Der Konflikt wurde durch die 14. russische Armee beendet, deren Reste nach wie vor als „Friedenstruppe“ stationiert sind.

Die Verfassung bezeichnet die Republik Moldau als einen souveränen und unabhängigen, einheitlichen und unteilbaren Staat, der Transnistrien und Gagausien gewisse Autonomierechte zugesteht. Das restliche Staatsgebiet unterteilt sich in 32 Bezirke (Rayons) und die Städte Chisinau und Balti. Die Staatssprache wird als "Moldauisch" bezeichnet. Die Republik Moldau ist ein zentralistisch verwalteter Staat; die Neutralität ist in der Verfassung festgeschrieben.

Die letzten am 30. November 2014 abgehaltenen Parlamentswahlen brachten bedauerlicherweise keine klaren, stabilen politischen Verhältnisse. Die bisherige Koalition zerbrach, eine Minderheitsregierung durch die Liberaldemokratische Partei LDP und die Demokratische Partei DP unter Duldung der Kommunisten KP konnte erst nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen über mehr als zwei Monate unter Premierminister Chiril Gaburici geschaffen werden. Der Druck auf die Regierung, einerseits den Assoziierungsprozess mit der EU weiterzuführen und andererseits auch die starken wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit Russland zu wahren, wird zur Belastungsrobe.

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Ende Juli 2015 konnte sich die proeuropäische Allianz mit einer knappen Mehrheit im Parlament wieder auf eine neue gemeinsame Regierung unter Premierminister Valeriu Strelet einigen, die von der Demokratischen Partei, den Liberaldemokraten und der Liberalen Partei unterstützt wird. Als Oppositionsparteien verbleiben die Sozialisten und die Kommunisten und einige unabhängige Kandidaten.

Allerdings konnte die Regierung von Valeriu Strelet nicht lange ihre Geschäfte führen. Die Mehrheit im Parlament zerbrach bereits im November 2015 nach der Verhaftung des Vorsitzenden der Liberal-Demokratischen Partei, Vlad Filat, welchem die Beteiligung an der Bankenaffäre vorgeworfen wurde. Die neue Regierung unter dem Demokraten Pavel Filip konnte erst Ende Januar 2016 ernannt werden, nachdem 14 Abgeordnete der Kommunistischen Partei ihre Fraktion verlassen und sich an die Demokratische Partei angenähert haben.

Die Annäherung an die Europäische Union bleibt weiterhin oberste Priorität für die Republik Moldau mit dem Ziel der Vollmitgliedschaft. Nach der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU konnte im Juni 2014 die Unterzeichnung und Implementierung des DCFTA – eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens mit der Europäischen Union – erfolgreich durchgeführt werden. Für moldauische Staatsbürger gilt seit dem 28. April 2014 die EU-Visafreiheit. Dementsprechend dürfen sich Staatsbürger der Republik Moldau für 90 Tage innerhalb von 183 Tagen visumfrei in der EU aufhalten.

Bevölkerung

Moldauer (=Rumänen) 78%, Ukrainer 8,4%, Russen 5,9%, Gagausen (christl. Turkvolk) 4,4%, Bulgaren 1,9%. Überwiegende Mehrheit der Bevölkerung sind Christen (russisch orthodox).

Landes- und Geschäftssprachen

Landessprache ist Rumänisch (lt. Verfassung „Moldauisch“). Als Geschäftssprachen sind Rumänisch, Russisch (besonders im Autonomiegebiet Gagausien und in der abtrünnigen Provinz Transnistrien sowie in den Städten) und Englisch üblich.

Politisches System

Die Republik Moldau ist eine parlamentarische Demokratie, Wahlen für das aus einer Kammer bestehende Parlament finden alle vier Jahre statt. Die nächste Parlamentswahl ist für November 2018 geplant. Der Staatspräsident (zugleich Staatsoberhaupt) hat verfassungsmäßig die Befugnis zur Parlamentsauflösung und den Oberbefehl über die Streitkräfte und wird seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes im März 2016 nicht mehr im Anschluss an die Parlamentswahlen vom Parlament, sondern fortan wieder vom Volk direkt gewählt. Die nächste Präsidentenwahl ist für 30. Oktober 2016 geplant. Abkommen mit Deutschland

Doppelbesteuerungsabkommen

Assoziierungsabkommen

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Mitgliedschaften in wirtschaftlich relevanten internationalen Organisationen: BSEC, CE, CEI, CIS, Donaukonvention, EAPC, EBRD, ECE, FAO, Frankophonie, GUUAM, IAEA, IBRD, IATA, ICAO, ICFTU, IDA, IFAD, IFC, ILO, IMF, IMO, Interpol, IOC, IOM (Beobachter), ITU, OPCW, OSCE, PFP, SECI, UNO, WB, WHO, WIPO, WMO, WTO, GUS.

Besondere Abkommen: Eastern Partnership (EaP) - Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der EU, GUS-Abkommen; Freihandelsabkommen mit Aserbaidschan,

„Wussten Sie, ...“

dass in der

abtrünnigen Provinz

Transnistrien immer

noch russische

Militäreinheiten

stationiert sind und

dass dort das

wirtschaftliche

Geschehen noch stark

an Russland orientiert

ist?

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Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Turkmenistan, der Ukraine, Usbekistan, Weißrussland sowie mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien; Freihandelsabkommen mit der EU; Japan, Kanada und USA gewähren Präferenzzoll im Rahmen GSP. Moldau ist Mitglied der Euroregionen „Niedere Donau“ und „Oberer Prut“, zu denen auch Rumänien und die Ukraine gehören.

WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Wirtschaftsdaten

Die Republik Moldau zählt zu den ärmsten Ländern Europas, mit einem verfügbaren pro-Kopf Einkommen von 235 Euro pro Monat (Juni 2016). Zu den größten Problemen der moldauischen Wirtschaft zählen neben Korruption und oftmals beeinflusster Gerichtsbarkeit mangelnder Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit, überbordende und schwerfällige Bürokratie, schwieriger Zugang zu Kapital v.a. für KMU (relativ hohe Kreditzinsen), veraltete Infrastruktur, Energie- und Rohstoffabhängigkeit sowie hohe Arbeitsemigration (v.a. Russland und die EU, insb. Italien, Spanien, Portugal). Der Regierung mangelt es an Mitteln für eine aktive Wirtschaftspolitik. Auch das Sozialsystem ist kaum mehr finanzierbar.

Wirtschaftslage und Perspektiven

Die moldauische Volkswirtschaft war 2011-2014 nach einer harten Rezession bis 2010 wieder klar auf Wachstumskurs. Für die Unterstützung der sich erholenden Volkswirtschaft sind allerdings die Stärkung des nationalen Staatshaushalts, der Exporte und eine konsequente Durchführung von Strukturreformen notwendig. Nach durchschnittlich 7 % Wirtschaftswachstum in den Jahren 2010 und 2011, einer Stagnation aufgrund starker Dürre in 2012, waren die Wachstumsraten 2013 und 2014 mit jeweils +8,9 % bzw. +4,6 % beachtlich. In 2015 sank die moldauische Wirtschaft in erster Linie wegen der wirtschaftlichen Turbulenzen nach dem Bankenskandal um -0,5 %, vor allem die Abwertung des Leu, die hohe Inflationsrate und der erschwerte Zugang zu Kapital und Krediten ist dafür verantwortlich. Für das Jahr 2016 wird ein Wachstum in Höhe von bis zu 1,5 % erwartet. Ein weiterer stärkerer Wirtschaftsanstieg und eine nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftskraft sind allerdings nur bei einem erfolgreichen EU-Integrationsprozess mit politischer Entspannung mit Russland zu erreichen. Die Probleme mit den Exporten nach Russland schlagen insbesondere bei den Exporten von landwirtschaftlichen Produkten stark durch.

Der moldauische Außenhandel entwickelte sich 2015 negativ, sowohl bei den Exporten mit -15,9 % als auch mit -25,0 % bei den Importen nach einem Anstieg in 2014. Das Außenhandelsdefizit blieb 2015 mit -1,8 Mrd. Euro um 32,2% niedriger als im Vorjahr. Die wichtigsten Handelspartner bleiben Rumänien, Russland, Ukraine, China, Deutschland, Italien und die Türkei. Die Entwicklung der moldauischen Exporte ist generell positiv zu sehen, besonders vor dem Hintergrund des Inkrafttretens von DCFTA. Daneben hat die Republik Moldau durch Abkommen zollfreie Liefermöglichkeiten in die GUS- und CEFTA-Länder.

Das durchschnittliche Monatsentgelt betrug im Juni 2016 MDL 5.170 (ca. 235 Euro), womit die Republik Moldau zu den ärmsten europäischen Ländern gehört. Die Überweisungen aus dem Ausland an natürliche Personen in Moldau sanken 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 16,3 % und erreichten 1,0 Mrd. Euro, im Jahr 2016 waren die jeweiligen Monatswerte immer gering unter den 2015er Zahlen. Nach offiziellen Statistiken waren 2015 325.400 Moldauer im Ausland tätig, vor allem in Russland (63%), in der EU (17%) sowie der Türkei und Israel. Der Anteil der Schattenwirtschaft lag 2015 nach offiziellen Schätzungen bei 27,5 % der Bruttowertschöpfung, was allerdings angesichts der relativen Armut einen gewissen stabilisierenden Faktor darstellt.

„Wussten Sie...“

dass mit den meisten

GUS-Staaten und vielen

osteuropäischen Ländern

ein Freihandelsabkommen

besteht?

… dass mit der EU seit

April 2014 ein

Freihandelsabkommen

besteht?

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1.950,00 1.974,00 1.865,00

1.680,00 1.648,00 1.581,00

872,00

636,00

0,58 234,00 215,00

0,18 0,00

200,00

400,00

600,00

800,00

1.000,00

1.200,00

1.400,00

1.600,00

1.800,00

2.000,00

2013 2014 2015

Industrieproduktion Verarbeitende industrie

davon Lebensmittel Energieerzeugung

Makroökonomische Daten

2015 2016 2017

BIP Mrd. USD 6,2* 6,5* 7,0*

BIP pro Kopf USD 1.740,3* 1.828,5* 1.973,3*

Wachstumsrate BIP, real

% -1,0 1,5 3,0

Inflationsrate % 8,4* 7,4* 6,8*

Arbeitslosenquote % 7,0* 6,0* 5,0*

Quelle: gtai, Wirtschaftsdaten kompakt Stand November 2016, *= Schätzungen

Bedeutende Wirtschaftssektoren

Nachstehende Wirtschaftszweige verzeichneten 2015 erfreuliche Zuwächse:

Verarbeitung und Konservierung von Obst und Gemüse

Produktion von tierischen und pflanzlichen Ölen und Fetten

Milchverarbeitung

Produktion der Produkte aus Kakao, Schokolade und Süßigkeiten

Weinproduktion

Herstellung von Textilerzeugnissen, Bekleidung und Schuhen

Produktion von Kautschuk und Kunststoffen

nichtmetallische Mineralprodukte

Papier und Erzeugnisse davon

elektrische Ausrüstungen

Möbel

Herstellung pharmazeutischer Produkte

Quelle: Statistik Moldau 2014 (letztverfügbare Daten)

Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)

In der Periode 2009-2014 hat die moldauische Regierung finanzielle Unterstützung in Höhe von 2,2 Mrd. Euro erhalten. Der größte Geber für die Republik Moldau ist dabei die EU mit 627,5 Mio. Euro, gefolgt von der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit 359,8 Mio. Euro, EBRD mit 288,6 Mio. Euro, den USA mit 289,5 Mio. Euro, der Weltbank mit 228,1 Mio. Euro, Rumänien mit 103 Mio. Euro u.a. Mit diesen Finanzmitteln werden unterschiedliche Projekte in den Bereichen Infrastruktur und Energieeffizienz, Landwirtschaft, Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der sozialen Sicherheit finanziert.

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23,40%

25,00%

14,70%

14,50%

7,00%

9,40%

1,50% 1,00%

1,40% 2,10%

Verarbeitendes Gewerbe Finanzdienstleistungen

Groß- und Einzelhandel Immobilien, Vermietung, Business Services

Energie-, Gas- und Wasserversorgung Transport und Kommunikation

Gesundheit und Sozialhilfe Landwirtschaft

Sonstige Bauwirtschaft

52,50%

11,20%

36,30%

EU GUS Rest der Welt

Insgesamt sind derzeit ein gutes Dutzend deutscher Unternehmen aktiv, die vor allem im Dienstleistungsbereich (Banken, Versicherungen, IT) aber auch in den Sektoren Landwirtschaft, Textilindustrie, Transport- und Logistik, Abfallwirtschaft und Mineralölversorgung zu finden sind.

Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich Ende Q1 2016 laut Daten der moldauischen Nationalbank auf insgesamt 3,6 Mrd. Euro. und teilten sich in folgende Bereiche:

Quelle: Nationalbank der Republik Moldau

Die bedeutendsten Investoren dabei waren (Ende Q1 2016):

Quelle: Nationalbank der Republik Moldau

Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung etc.)

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt der Republik Moldau ist seit Jahren angespannt. Wegen der für die Industrie des Landes typischen Betriebsstruktur – geprägt von nur wenigen Großbetrieben – herrscht auf dem lokalen Arbeitsmarkt Knappheit an qualifizierten Führungskräften für Positionen auf der mittleren Managementebene sowie an Facharbeitern, Ingenieuren und Technikern. Zwar verfügen 25 % der moldauischen Erwerbspersonen über einen Hochschulabschluss, das Bildungs-, Hochschul- und Berufsschulwesen entspricht aber nicht den Anforderungen der Wirtschaft. Die Zahl der Erwerbstätigen liegt mit Ende Juni 2016 bei 1,2 Mio. Personen, 19,6 % davon sind im öffentlichen Dienst, Ausbildung, Gesundheitswesen und Sozialarbeit; 31,7 % in der Landwirtschaft,

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Jagd und Fischzucht; 17,8 % in der Industrie und Bauwirtschaft; 15,8 % im Handel und der Gastwirtschaft, 6,3 % im Bereich des Transports und Kommunikationen. 325.400 Personen arbeiten laut offiziellen Angaben im Ausland.

Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht

Das moldauische Arbeitsrecht ist eines der am stärksten regulierten Rechtsgebiete der Republik Moldau. Es gilt in vollem Umfang auch in den Freien Wirtschaftszonen des Landes. Große Teile des Arbeitsrechts stehen noch in der Tradition der Arbeitsgesetzgebung der ehemaligen UdSSR. Wichtigste Aufsichtsbehörde für den Arbeitsmarkt, und gleichzeitig federführend verantwortlich für die Arbeitsmarktpolitik der Regierung, ist die Nationale Beschäftigungsagentur. Die beiden Haupt-Systemmängel des geltenden moldauischen Arbeitsrechts bestehen darin, dass die Rechte der Arbeitgeber einerseits und der abhängig Beschäftigten andererseits nicht "ausbalanciert" gestaltet sind (relative Besserstellung des abhängigen Beschäftigten), und dass zweitens die Stellung des individuellen Arbeitsvertrags zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter im Rechtsgefüge infolge geltender sogenannter Kollektivverträge zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Regierung deutlich geschwächt ist. Für Niederlassungen ausländischer Firmen und für gemischtnationale Gemeinschaftsunternehmen ist die Anstellung eines moldauischen Personalleiters ratsam. Es werden gewöhnlich individuelle Arbeitsverträge mit befristeter oder unbefristeter Dauer geschlossen und müssen schriftlich erfolgen. Die Probezeit beträgt zwischen drei und sechs Monaten, vor allem bei Fach- und Führungskräften. Junge Hochschul-, Fachschul- und Berufsschulabsolventen dürfen nicht unter Probezeitbedingungen eingestellt werden. Arbeitsverträge sind grundsätzlich unbefristet abzuschließen. Befristete Verträge sind dann zulässig, wenn zum Beispiel die Tätigkeit selbst befristet ist. Vertraglich kann eine befristete Tätigkeit für die Dauer von höchstens fünf Jahren begründet werden. Ausländer können in der Republik Moldau angestellt werden, benötigen dafür jedoch eine vom Ministerium für Arbeit für drei Jahre oder permanent erteilte Aufenthaltsgenehmigung. Auf deren Grundlage erteilt die Staatliche Migrationsbehörde eine Arbeitserlaubnis. Diese Behörde stellt außerdem ein sogenanntes Immigrationszertifikat aus. Dieses ist entweder auf ein Jahr befristet oder es ist zum Beispiel im Falle von Ausländern, die auf Einladung der moldauischen Regierung im Lande tätig werden, unbefristet.

Arbeitskosten, Lohnniveau

Der gesetzliche monatliche Mindestlohn im Realsektor wurde am 1. Mai 2016 von MDL 1.900 auf MDL 2.100 (ca. 95 Euro) angehoben, im öffentlichen Sektor sind die Mindestlöhne geringer, wurden aber bei einem Mindestlohn unter MDL 1.500 um zumindest 20 % angehoben. Die durchschnittlichen Löhne in der Republik Moldau lagen im Juni 2016 bei MDL 5.196,7 (ca. 236 Euro). Ausländische Niederlassungen zahlen oft das Mehrfache des Mindestlohns. Darüber hinaus sind Bonuszahlungen weit verbreitet. Je nach Position und Tätigkeit des Beschäftigten ist es auch üblich, dass ein Firmenwagen kostenlos auch zur privaten Nutzung überlassen oder/und ein Laptop sowie ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt werden.

Sozialversicherungsbeiträge 2016 (in Prozent des Bruttolohns bzw. der Bemessungsgrundlage)

Beiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeber Arbeitnehmer

Pensionsversicherung 23,0 % 6,0 %

Krankenversicherung 4,5 % 4,5 %

Eine besondere Abgabe für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall existiert nicht. Aufgrund des Gesetzes über Unterstützungszahlungen bei zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit (verabschiedet im Juli 2004) muss der Lohn bis maximal 180 Tage weitergezahlt werden, im Falle bestimmter schwerer Erkrankungen (Krebs, Tuberkulose, Aids) bis maximal 240 Tage. Der Arbeitgeber erhält für

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derartige Lohnzahlungen in voller Höhe Rückvergütungen aus der staatlichen Krankenversicherung. Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe von 100% des Arbeitslohnes haben nur solche Beschäftigte, die mindestens acht Jahre in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gestanden haben. Bei kürzeren Beschäftigungszeiten sind nur Bruchteile zu zahlen, zum Beispiel 50% im Falle von mindestens fünf bis unter acht Jahren. Nach vier Monaten Krankmeldung hat eine Kommission darüber zu befinden, ob dauerhafte Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung zu erwarten ist. Kommt sie zu einem solchen Befund, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis lösen.

Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen kündigen. Hat der Beschäftigte den Arbeitsvertrag gekündigt und überdenkt er seine Entscheidung innerhalb der zwei Wochen, so muss er auf sein Verlangen weiterbeschäftigt beziehungsweise wieder eingestellt werden, sofern der Arbeitgeber die Stelle nicht bereits mit einer anderen Person besetzt hat. AUSSENHANDEL Alles über den Außenhandel finden Sie unter GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt – Moldau. INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG

Wirtschaftspolitik

Aufgrund wechselnder pro-europäischer Regierungen seit September 2013, der Bankenkrise 2014/2015, der darauffolgenden Abwertung des moldawischen Leu und dem permanent schwelenden Transnistrien-Konflikt sind die Bemühungen der umfassenden Wirtschaftsreformen und der Modernisierung der staatlichen Verwaltung sowie der Wirtschaftsstrukturen unter dem ehemaligen Premierminister Vlad Filat (bis 2013) etwas abgeflacht. Ende Januar 2016 wurde die alte Regierung von dem Demokraten Pavel Filip abgelöst, die nächsten Parlamentswahlen sind für November 2018 geplant.

Bestehen bleibt der Wunsch von großen Teilen der Bevölkerung und vieler ausländischer Regierungen, dass Moldau den Weg der Annäherung an die Europäische Union, mit dem Ziel einer Vollmitgliedschaft, weiter beibehält. Unter der derzeitigen Regierung ist dies auch weiterhin oberste Priorität der Republik Moldau. Nach Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens und eines DCFTA (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement) mit der EU im Juni 2014 führten die provisorische Anwendung und die Implementierung desselben dazu, dass das Assoziierungsabkommen mit der EU am 1. Juli 2016 vollständig in Kraft trat.

Sonderwirtschaftszonen, abgabenfreie Exporte und kontinuierliche Zollreduktionen für Importwaren und nicht zuletzt auch die logistische Position der Republik Moldau als Brücke zwischen Europa und den GUS-Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht, laden zu einer näheren Analyse dieses Marktes ein. Finanzielle Unterstützung zur Realisierung dieser Bemühungen erhält Moldau von der EU, den USA, Weltbank, IWF, EIB und anderen Gebern. Der Schwerpunkt der Maßnahmen betrifft Budgetkonsolidierung, Wirtschaftsförderung (Entbürokratisierung, Export- und Wettbewerbsförderung, Förderung ausländischer Direktinvestitionen, Verbesserung der Infrastruktur und Energieeffizienz, Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit) und soziale Sicherheit (aktive Arbeitsmarktpolitik, Modernisierung des Wohlfahrtssystems).

Damit dürfte die wirtschaftliche Erholung Moldaus langsam wieder anlaufen. Für 2016 rechnet man mit einem Wirtschaftswachstum von 1 – 2 %.

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Empfohlene Vertriebswege

Das aufgrund der Bevölkerung und Landesgröße in vielen Bereichen beschränkte Absatzvolumen bedingt entweder die direkte Belieferung aus Deutschland oder die Marktbetreuung über bereits, in Rumänien oder der Ukraine, etablierte Vertriebskanäle. Eine weitere Möglichkeit ist die Suche nach einem geeigneten lokalen Vertriebspartner, wodurch das Risiko der mangelnden Rechtssicherheit und teilweise unüberschaubaren staatlichen Reglementierungen vermieden wird.

Für Produktionsstätten eignen sich die neun Freiwirtschaftszonen (FWZ) in Chisinau, Ungheni, Taraclia, Tvardita, Otaci, Marculesti (Transitflughafen), Giurgiulesti (Donau-Hafen), Vulcanesti und in Balti, wo Steuerermäßigungen gewährt werden.

Werbung

Bis auf Werbung für alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur beschränkt zugelassen ist (vgl. Gesetz über Werbung Nr. 1227-XIII vom 27.06.1997), gibt es keine nennenswerten Restriktionen. Über Printmedien, Radio und Fernsehen kann die Bevölkerung flächendeckend erreicht werden, das Internet wird v.a. in den Städten aktiv genutzt.

E-Business

Bedingt durch die relativ geringe Kaufkraft der Bevölkerung und den restriktiven Gebrauch moderner Kommunikationstechnologien durch ältere und ländliche Bevölkerung spielt das E-Business in der Republik Moldau noch keine besonders ausgeprägte Rolle (abgesehen von der Hauptstadt Chisinau), hat aber mittelfristig großes Potential.

Wichtigste Zeitungen

Moldova Suverana www.moldova-suverana.md Ekonomitscheskoje obosrenije www.logos.press.md Saptamana www.saptamina.md ECO www.eco.md

Presseagenturen Infomarket Media S.R.L. www.infomarket.md Infotag S.R.L. www.infotag.md Moldpres I.S. www.moldpres.md Wichtigste Messen

VINMOLDOVA http://www.vinmoldova.md/

Messegesellschaften MOLDEXPO S.A. www.moldexpo.md POLIPROJECT EXHIBITIONS SRL. www.poliproject.md/mod/expo/ Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.

Normen

GUS; europäische und internationale Normen werden eingeführt. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit

„Wussten Sie,..“

dass die rechtlichen

Rahmenbedingungen

schon sehr stark an

die westeuropäischen

Regeln angeglichen

sind?

…dass im Besonderen

ausländische Investi-

tionen geschützt und

gefördert werden?

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zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26-01-0, Fax: +49(0)30-26-01-12-31, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen

Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch Risikoübergang, der regelt welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll. Sehen Sie als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann.

Zahlungskonditionen

Unbedingt (auch bei bereits länger bestehenden Geschäftsverbindungen) ist Vorauszahlung (gegen Rechnung oder bei Produktionsfinanzierung gegen Proforma-Rechnung und Liefervertragskopie) zu empfehlen. Bei Lieferungen gegen offene Rechnung, Kassa gegen Dokumente oder gegen Ziel besteht ein außerordentlich großes Zahlungsrisiko. Die Eintreibung offener Forderungen bei moldauischen Firmen ist äußerst aufwändig.

Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Bonitätsauskünfte

Bonitätsauskünfte sind nur bedingt erhältlich. Die Handels- und Industriekammer Chisinau, die Anwaltskanzlei Brodsky, Uskov, Looper, Read & Partners sowie die Consultingfirma Business Inteligent Services S.R.L. verfügen teilweise über Angaben zur Bonität moldauischer Firmen, die man über direkte, kostenpflichtige Anfragen anfordern kann. Generell kann man auch die Vorlage einer Bankauskunft, die der Kunde selbst beibringt, fordern. Forderungseintreibung

Gewöhnlich ist der Rechtsweg ziemlich langwierig, oft von ungewissem Ausgang. Ein Prozess muss in der Republik Moldau geführt werden, da zwischen Deutschland und Moldau kein Rechtshilfeabkommen besteht und daher deutsche zivilgerichtliche Urteile in der Moldau nicht

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unmittelbar vollstreckt werden können. Zu beachten ist, dass eine Klage nur bei ausreichend vorhandenem Vermögen des Schuldners sinnvoll ist. Sollte der moldauische Schuldner über Vermögen in Deutschland verfügen, könnte selbstverständlich auch dort prozessiert werden. Die Beauftragung eines Inkassobüros bzw. eines Rechtsanwaltes ist erst ab einer Forderung von etwa 10.000 Euro sinnvoll. Eine mit Apostille beglaubigte Vollmacht ist dazu erforderlich. Preiserstellung

In Landeswährung oder Euro/USD. Bank- und Finanzwesen

Devisenrechtliche Bestimmungen sind im Gesetz über Devisenreglementierung Nr. 62-XVI vom 21.03.2008 ( http://bnm.md/en/content/law-foreign-exchange-regulation-no-62-xvi-march-21-2008), sowie in den entsprechenden Reglements der moldauischen Nationalbank enthalten. Der Gewinntransfer in den frei konvertierbaren Währungen ins Ausland ist ohne Einschränkungen möglich. Zu beachten sind die für moldauische Exporteure und Importeure festgelegten Repatriierungsfristen für Waren/Dienstleistungen und Devisen bei Export- und Importgeschäften, welche bis zu zwei Jahre betragen. Trotz vorhandener gesetzlichen Grundlagen hat sich der Wechsel- bzw. Scheckverkehr in der Republik Moldau noch nicht etabliert.

Geschäftsbanken

Moldova-Agroindbank S.A., www.maib.md Moldindconbank S.A., www.micb.md Victoriabank S.A., www.victoriabank.md Banca Comerciala Romana S.A. (Erste Bank Tochter), www.bcr.md Mobiasbanca S.A. (Gruppe Societe Generale), www.mobiasbanca.md Eximbank S.A. (Gruppo Veneto Banca), www.eximbank.com Verkehr, Transport, Logistik

Straße Moldau besitzt ein relativ dichtes Straßennetz von knapp 9.500 km, wovon 3.330 km als „Nationalstraßen“ bezeichnet werden. Allerdings dauern die Fahrten aufgrund fehlender Autobahnen oder gut ausgebauter Überlandstraßen lange. 38 bilaterale Straßen-transportabkommen und die Mitgliedschaft in 15 internationalen Transportvereinigungen sichern das rechtliche Umfeld. Der Korridor IX des Transeuropäischen Straßennetzwerkes (Skandinavien-Balkan), der auch durch die Republik Moldau führen wird, wird das Land noch enger an Europa binden.

Erforderlich für die Fahrt sind ein gültiger Führerschein, Zulassungsschein und eine Versicherung. Es wird empfohlen, eine zusätzliche Kasko- und Unfallversicherung abzuschließen. Die Treibstoffversorgung ist problemlos, nur von kleinen, privaten Dorftankstellen ist abzuraten.

Bahn Das Schienennetz wurde während der Sowjet-Periode als Verlängerung des ukrainischen Bahnnetzes gebaut und hat in den Hauptrouten eine Länge von 1.145 km, bzw. – die Nebenbahnen miteingeschlossen – von 2.318 km. Die bestausgebauten Strecken sind Leuseni bzw. Ungheni (Grenze zu Rumänien) – Chisinau.

Schiff Der internationale Freihafen Giurgiulesti, www.gifp.md, im Dreiländereck von Rumänien, der Ukraine und der Moldau ist der einzige auch für Hochseeschiffe zugängliche Hafen.

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Er verfügt über modernste Entlade- und Schüttgutdocks und hat direkten Anschluss sowohl an das europäische als auch das russische Schienennetz. Auch Flussschiffe bis zu sieben Meter Wassertiefe können den Hafen Giurgiulesti anfahren. Die Moldau besitzt auch zwei schiffbare Flüsse, den Prut im Westen (Landesgrenze zu Rumänien), der die Schifffahrt bis Ungheni (407 km nördlich der Donaumündung bei Giurgulesti) erlaubt sowie den Nistru/Dniester (Grenze zwischen der Moldau und der Provinz Transnistrien), der bis Ribnita (434 km nördlich seiner Mündung ins Schwarze Meer) schiffbar ist.

Luft Der internationale Flughafen Chisinau, der 2006 ausgebaut wurde, hat ein Abkommen mit der EU, das bestätigt, dass die moldauischen Standards den Anforderungen der EU Regeln entsprechen. Die zentrale Lage von Chisinau eignet sich auch für die Errichtung von Transport-Logistikzentren zur effizienten und raschen Betreuung Südosteuropas. Darüber hinaus gibt es auch einen (Zoll)Freiflughafen, den Free International Airport Marculesti – FIAM ( www.airportmarculesti.com). Der ehemalige Militärflughafen hat eine Fläche von 205 ha und eine Geschäftsfläche von 60 ha. FIAM verfügt über die nötigen intern. Lizenzen für den Flug- und Flughafenbetrieb.

Unternehmen in dieser Freiwirtschaftszone haben folgende Möglichkeiten:

Luft- und Bodentransportservice Lagerung Miete Industrieller Produktionsanlagen Sortieren, Verpacken, Etikettieren andere sekundäre Aktivitäten wie Wohnbau, Hochbau, Catering, etc.

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL

Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft.

Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.

Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie Folgendes beachten:

Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.

Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten

sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.

Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.

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STEUERN UND ZOLL

Unternehmensbesteuerung

Die Steuern und Abgaben in der Republik Moldau beruhen auf dem Steuergesetzbuch (Nr. 1163-XIII vom 24.4.97, in Kraft seit dem 1.1.98) und anderen Gesetzen, darunter der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsgesetzgebung. Das zurzeit im Land geltende Abgabensystem für Unternehmen ist durch niedrige Steuern bei gleichzeitig hohen Gebühren gekennzeichnet. Zu Steuerrechtsänderungen kam es bisher oft ohne jede Ankündigung und ohne vorherige Konsultation mit der Wirtschaft. Das Steuergesetzbuch wird gewöhnlich zum jeweiligen Jahresbeginn, dann aber auch oftmals während des Jahres geändert. Alle Änderungen müssen von den Unternehmen genauestens verfolgt und umgesetzt werden. Angesichts der unübersichtlichen und nicht selten widersprüchlichen Rechtsvorschriften ist nicht weiter verwunderlich, dass die Steuererklärungen und -zahlungen oft zu großen Teilen in einer rechtlichen Grauzone erfolgen. Im Länderrating "Doing Business 2015" der Weltbank-Gruppe belegt die Republik Moldau unter 189 gelisteten Volkswirtschaften in der Kategorie "Paying Taxes" Rang 70 (2014: 105). Die Praxis der steuerlichen Veranlagung und der Steuereinhebung regelt der Titel V "Steuerverwaltung" des Steuergesetzbuchs. Die für die Erhebung von Steuern und Abgaben zuständigen Behörden fallen in vier Kategorien:

Fiskalbehörden;

Zollbehörden;

sogenannte Operative Zentren für den Kampf gegen Wirtschaftsverbrechen;

örtliche Behörden (für Steuern und Abgaben mit lokalem Geltungsbereich).

Bis heute leiden Teile der Steuergesetzgebung darunter, dass es an klaren Ausführungsbestimmungen fehlt. Die staatliche Steueraufsichtsbehörde gibt oft auf eigene Initiative Mitteilungen heraus, in denen steuerliche Vorschriften erläutert und Instruktionen für das Erstellen von Steuererklärungen gegeben werden und ziehen diese fallweise zur Begründung tatsächlicher oder vermeintlicher Verletzungen steuerlicher Vorschriften heran. Werden die Steuer-Außenstände nicht binnen 30 Tagen bereinigt, so verfallen alle gegebenenfalls bestehenden Ansprüche auf Gewährung von Steuervergünstigungen. Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuerpflichtig sind moldauische Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie Niederlassungen ausländischer Unternehmen ("Permanent Establishments", PE). Büros (Repräsentanzen) gebietsfremder Unternehmen dürfen im Land keine kommerzielle oder sonstige Wirtschaftstätigkeit ausüben, werden aber als lokale Steuerzahler behandelt und unterliegen derselben Steuerpflicht wie gebietsansässige Unternehmen, ausgenommen der Körperschaftsteuerpflicht.

Ausländische Unternehmen sind mit ihrem Einkommen aus moldauischen Quellen oder/und mit dem Einkommen der Niederlassung körperschaftsteuerpflichtig. Es gilt der Grundsatz des Quellensteuerabzugs bei nichtansässigen Unternehmen mit "substanzieller wirtschaftlicher Präsenz" in Moldau. Das Steuerjahr entspricht in Moldau dem Kalenderjahr. Die Rechnungslegung hat in Anlehnung an IASI/IFRS zu erfolgen. Die wichtigsten Gewinnsteuersätze sind:

Körperschaftssteuer 12 % Dividendensteuer 6 % bzw. 15 %

Ausschüttungen an gebietsfremde Personen sowie an gebietsansässige juristische Personen Ausschüttungen an gebietsansässige natürliche Personen 6 % bzw. 15 %

Zins-, Lizenz-, Miet-, Pacht- und Genussrechtssteuer 5 %, 10 % oder 15 %

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Steuersätze unterschiedlich je nach der Einkunftsart und dem sozial-ökonomischen Status des Empfängers als Unternehmer, abhängig Beschäftigter oder nicht erwerbstätige Person

Patenteinkünfte, Lizenzerträge, Einkünfte aus Know-how, aus 12 % Dienstleistungen, die in der Republik Moldau erbracht wurden Versicherungsprämien (Gebietsfremde)

Steuer auf Veräußerungsgewinne 12 % Gebietsfremde; im Falle von Verkäufen von in Moldau gelegenen Immobilien oder von Verkäufen von Aktien oder von Beteiligungen an moldauischen Unternehmen an Gebietsansässige Steuerbemessungsgrundlage sind 50 % des Differenzbetrags zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert der Aktiva.

Sonstige Steuern

Immobiliensteuer min. 0,05 %-0,1 % max. 0,1 %-0,3 % des geschätzten Wertes

Grund und Bodensteuer max. 0,1 % bis 0,3 % Straßenbenützungsgebühr zwischen MLD 0,60 und 1,80 pro cm3 für einheimische Pkw zwischen MDL 0,60 und 1,80 pro 1 cm³ Landerschließungssteuer MDL 10/pro Angestellten Krankenversicherung 4,5 % pers. Pensionsversicherung 23 % pers.

Umsatzsteuer

Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von MDL 600.000 (ca. 27.000 Euro) oder mehr haben, sind verpflichtet, sich bei der Steuerbehörde anzumelden. Die Steuerregisternummer muss auf allen Steuerrechnungen aufscheinen. Alle Unternehmen, welche umsatzsteuerpflichtige Lieferungen durchführen wollen, dürfen sich ebenfalls als Umsatzsteuerzahler registrieren.

Die allgemeine Umsatzsteuer beträgt für alle in der Republik Moldau hergestellten oder importierten Waren und Dienstleistungen 20 %. Darüber hinaus gibt es reduzierte Steuersätze für:

Medikamente, Milch, Brot und Backwaren, Rübenzucker, inländische Produkte der Pflanzenzucht, inländische Nutztiere und Fleisch 8 %

Erdgas 8 % Waren- und Dienstleistungsexporte, internationale Transporte,

Warenlieferungen und Dienstleistungen für die bzw. in den Freiwirtschaftszonen, Lohnverarbeitung der lokalen Textilindustrie 0 %

Steuerfrei sind Babynahrung, Produkte für Kinder, Finanzdienstleistungen, Postdienste, Kfz, Elektrizitätsimporte, Spiele, Bücher, Presse, Miete, Spenden.

Die Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung enthalten neuerdings auch Regelungen zur Problematik des Transferpreises. Werden für Lieferungen und Leistungen Preise gezahlt, die nicht den Marktpreisen beziehungsweise Verkehrswerten entsprechen, so kann die steuerliche Abzugsfähigkeit der betreffenden Waren aberkannt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen (Parteien) handelt, ob nun unmittelbar oder unter Einschaltung von Handelsmittlern.

Gemäß dem honduranischen Verkaufssteuergesetz (Dekret 24/1963) gelten folgende Regeln: Bei Verkäufen sei der Verkäufer stets für die Entrichtung der Verkaufssteuer verpflichtet, bei Dienstleitungen, der Dienstleister, bei Importen der Importeur oder sein Zollagent.

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Reverse Charge System

Gibt es in der Republik Moldau nicht.

Verbrauchssteuer

Kaviar, Bier, Zigarren und Zigaretten, Treibstoffe, Parfüm, Schmuck aus Edelmetallen, Personenkraftwagen unterliegen der Verbrauchssteuer.

Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzugsberechtigt sind nur steuerrechtlich registrierte Unternehmen. Die Registrierung ist zwingend ab einem Jahresumsatz von MDL 600.000 (ca. 27.000 Euro); freiwillig nach Wunsch. Die Umsatzsteuerperiode beträgt ein Kalendermonat.

Vergütungsverfahren

Bis zum 25. des Folgemonats muss die Vorsteuererklärung bei der Steuerbehörde eingereicht werden.

Vorsteuererstattung / Rechnungslegung

Die Erstattung der Vorsteuerbeträge sollte theoretisch nicht länger als 45 Tage in Anspruch nehmen.

Einkommensteuer

Persönliche und sachliche Steuerpflicht Bei der Gewinnermittlung beziehungsweise Körperschaftsteuerveranlagung beschränkt abzugsfähig sind unter anderem:

gezahlte Darlehenszinsen (in Zusammenhang mit dem Betriebs- oder

Geschäftszweck), Abschreibungsraten, Spenden- und Sponsorengelder (bis höchstens 10 % des steuerbaren

Einkommens), Abschreibungen auf notleidende oder uneinbringliche Kredite, Wartungs- und Instandsetzungsaufwendungen für Anlagegüter (bis höchstens

15 % des Buchwerts), Ausgaben für Geschäftsreisen sowie Versicherungsaufwendungen.

Nicht abzugsfähig sind unter anderem:

Zahlungen an Patenthalter, Strafgelder, Verluste aus Transaktionen zwischen einander nahestehenden Unternehmen

und Personen ("verbundenen Parteien").

Gebietsansässige natürliche Personen unterliegen mit ihren aus moldauischen und ausländischen Quellen erzielten Einkünften der Einkommenssteuer. Die Einkünfte gebietsfremder natürlicher Personen sind insoweit zu besteuern, als sie aus moldauischen Quellen erzielt wurden. Eine ausländische (gebietsfremde) natürliche Person ist, sofern sie aufgrund eines lokalen Arbeitsvertrages beschäftigt wird, mit einer moldauischen (gebietsansässigen) Arbeitskraft arbeitsrechtlich und lohnsteuerlich gleichgestellt. Gebietsfremde mit lokalen Arbeitsverträgen können jedoch keine Ehegatten-, Kinder- und sonstigen Freibeträge in Anspruch nehmen. Eine natürliche Person gilt als gebietsansässig, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:

die Person hat eine ständige Wohnanschrift in Moldau, auch wenn sie sich

vorübergehend im Ausland aufhält (zum Beispiel wegen eines Studiums, Arbeit, Geschäftsreise/Geschäftstätigkeit oder ärztlicher Behandlung);

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die Person hält sich während des Steuerjahres mehr als 183 Tage in Moldau auf.

Das moldauische Einkommensteuerrecht kennt detaillierte Aufstellungen steuerbarer Einkunftsarten, steuerfreier Einkunftsarten sowie steuerlich abzugsfähiger Ausgaben.

Zur Zahlung der Einkommenssteuer verpflichtet sind

Einwohner, die Einkommenssteuerverpflichtungen haben Nicht-residente Einwohner, die Einkommen aus in der Moldau generierten

Leistungen empfangen, werden Einwohnern gleichgestellt. Dabei können Verluste, Zahlungen oder andere direkt mit dem Einkommen in Verbindung stehende Ausgaben nicht abgezogen werden. Auch werden keine persönlichen, Gattinnen- oder Angehörigenabschläge akzeptiert.

Das Einkommen eines abhängig Beschäftigten setzt sich aus der Grundvergütung und gegebenenfalls dem Überstundenentgelt zusammen. Weitere Bestandteile sind Zusatzvergütungen, Bonuszahlungen sowie Ausgleichszahlungen für nicht genommene Urlaubstage.

Bei der Einkommensteuer kommt ein Zwei-Stufen-Tarif zur Anwendung, der eine indirekte Progression beinhaltet:

Jahreseinkommen bis MDL 29.640 (ca. 1.330 Euro) 7 % Jahreseinkommen über MDL 29.640 (ca. 1.330 Euro) 18 %

Gebietsansässigen Steuerpflichtigen steht ein Grundfreibetrag von 10.128 MDL ( ca. 460 Euro) zu. Darüber hinaus gibt es Freibeträge für Unterhaltspflichtige, Dauerbehinderte, Kriegsveteranen, Nuklearstrahlengeschädigte, etc. Bezieht der Arbeitnehmer außer seinem Arbeitslohn weitere Einkünfte in einer Höhe, die den Grundfreibetrag übersteigen, so hat er bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer bei jeder (in der Regel monatlichen) Lohnzahlung einbehalten und an die Finanzverwaltung abführen. In seinen monatlichen Steuererklärungen hat der Arbeitgeber seine Lohnzahlungen und einbehaltenen Lohnsteuern zu deklarieren. ZOLL UND AUSSENHANDELSREGIME

Der Außenhandel ist per Gesetz geregelt, dazu werden verschiedene Rechtsnormen herangezogen. Die dem Finanzministerium unterstellte Zollbehörde umfasst ein zentrales Zollamt und acht regionale Zollämter. Unternehmen und Einzelpersonen sind berechtigt, Import und Exporte durchzuführen, solange diese weder gesetzlich verboten sind noch gegen die Interessen der nationalen Sicherheit, Umweltauflagen, das Intellektuelles Eigentumsrecht und historische Werte verstoßen.

Der Transitverkehr mit TIR und der temporäre Import mit Carnet ATA werden anerkannt, auch sind die Lieferungen in die Freiwirtschaftszonen und Zollfreilager abgabenbefreit.

Importbestimmungen

Zur Zeit sind folgende Aktivitäten lizenzpflichtig (unten werden nur die Aktivitäten, die mit der Außenwirtschaft zu tun haben, aufgeführt; in der Tat ist die Liste der lizenzpflichtigen Aktivitäten größer, sie ist in dem Gesetz über die Lizenzierung einiger Aktivitäten enthalten – vgl. dazu W www.licentiere.gov.md/pageview.php?l=ro&idc=210&):

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Aktivitäten, die mit Edelmetallen und –steinen zu tun haben;

Import von Alkohol, alkoholhaltigen Getränken und/oder Bieren;

Import von Tabak und Tabakerzeugnissen;

Import von phytosanitären Mitteln und Mitteln, die die Bodenfruchtbarkeit erhöhen;

Export von Eisenschrott und Buntmetallbruch, von Altakkumulatoren, einschließlich in verarbeiteter Form;

Import von toxischen chemischen Stoffen und Materialien sowie von haushaltschemischen Erzeugnissen;

Import und/oder Export von Waffen und Munition;

Import von Sprengstoffen (einschließlich pyrotechnischen);

Import und Export von kryptographischen und technischen Informationsschutzmitteln, speziellen technischen Einrichtungen, die für den heimlichen Erhalt der Informationen vorgesehen werden;

Pharmazeutische Aktivitäten;

Handel mit medizinischer Technik und Optik.

Die Lizenzen werden durch die Lizenzierungskammer (Camera de Licentiere) sowie durch die anderen durch das Gesetz ermächtigten Organe erteilt. Folgende Waren können zollfrei eingeführt werden:

Gepäck, Verpflegung, Ersatzteile, Treibstoff etc., die bei internationalen

Personentransporten in der jeweils geltenden Menge mitgeführt werden; Waren für den öffentlichen Gebrauch ausländischer Personen im Rahmen der

geltenden Gesetze und internationalen Abkommen; Landes- und Fremdwährung (ausgenommen jene zu numismatischen

Zwecken) sowie Sicherheitszertifikate; humanitäre Hilfsgüter mit entsprechender Bestätigung seitens der zuständigen

Behörden; temporäre Importe (Carnet ATA);

Transitgüter und Zolllagerbestände, die zu vernichten sind oder zugunsten des

Staates abgegeben oder aufgelöst werden; Waren für den persönlichen Gebrauch bis zum festgelegten Limit; autochthone Waren, die nach max. drei Jahren wiedereingeführt werden; Zeitungen sowie Fachbücher für Erziehung, Wissenschaft und Kultur,

Lehrmaterial für die Vorschule und Erziehung und Therapie.

Weitere Zollbefreiungen können dem jeweils gültigen Zolltarif entnommen werden.

Für den Export von Kunstgegenständen muss der Exporteur beim Ministerium für Kultur und Tourismus eine Genehmigung einholen.

Seit 1995 gibt es keine Quoten und andere Exporteinschränkungen mehr.

Zollbestimmungen

Zollgesetzbuch = Codul Vamal (Gesetz Nr. 1149-XIV vom 20.07.2000): Brüsseler Nomenklatur ist seit Oktober 1993 in Kraft. Die Ausfuhrzölle wurden abgeschafft. Mit den Staaten des Stabilitätspaktes für Südosteuropa sowie mit den GUS-Staaten, die den Vertrag über die Schaffung einer Freihandelszone ratifiziert haben oder mit denen die Republik Moldau bilaterale Verträge über den freien Handel abgeschlossen hat, besteht gegenseitige Zollfreiheit hinsichtlich der Waren, die in den betreffenden Ländern hergestellt wurden. Seit dem 01.09.2014 regelt DCFTA (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement) die Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau.

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Der aktuelle Importzolltarif ist in der Anlage 1 zum Gesetz über Zolltarif Nr. 1380-XII vom 20.11.1997 angeführt. Die Importzölle wurden auf höchstens 20 % begrenzt. Die Zollabfertigungsgebühren werden lt. Anlage 2 zum Gesetz über den Zolltarif Nr. 1380-XIII vom 20.11.1997 in Landeswährung berechnet. Im Fall eines Imports gelten folgende Höhen der Zollabfertigungsgebühren:

Zollverfahren Zollabfertigungsgebühr Import von Waren mit einem Zollwert von 100 bis 1.000 Euro 4 Euro über 1.000 Euro 0,4 % des Zollwertes, aber nicht mehr als 1.800 Euro

Um Unterfakturierungen der Waren zu vermeiden, wurde eine strenge Kontrolle des Zollwertes eingeführt.

Natürliche Personen können folgende Waren pro Person zollfrei (ohne Entrichten von Mehrwertsteuer, Zoll und Zollabfertigungsgebühren) in die Republik Moldau einführen:

Warenbezeichnung Menge Malzbier 5 Liter Alkoholische Getränke 2 Liter Zigarren 50 Stück Zigaretten 200 Stück Lederwaren; Reiseartikel, Taschen und ähnliche Produkte 3 Einheit Pelz und Erzeugnisse daraus; Kunstpelz 1 Einheit Bekleidung und Beiwerk aus Strickstoff 3 Einheiten Bekleidung und Beiwerk aus Textilien 3 Einheiten Schuhwerk 2 Paar Rechenmaschinen und deren Blöcke 1 Einheit Tonband-, Radiotonbandgeräte, einschl. für Pkw, Audioplayer 1 Einheit Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte 1 Einheit Videokameras 1 Einheit Mobiltelefone 2 Einheiten Linsen-, Foto- und Filminstrumente und –geräte je 1 Einheit Uhren jeder Art 3 Einheiten Brillen, Schutzbrillen und ähnliche optische Geräte 4 Einheiten

Natürliche Personen können zollfrei Waren und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch einführen oder diese per internationalen Postdienst erhalten, wenn ihr Zollwert insgesamt 300 Euro nicht überschreitet. Wenn die Waren und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch den genannten Grenzwert übersteigen, sind sie mit ihrem gesamten Wert nach allgemeinen Bestimmungen steuer- und zollpflichtig. Die Einfuhr von Personenkraftwagen ist zoll- und mehrwertsteuerfrei, aber verbrauchsteuerpflichtig.

Muster

Muster müssen gegenüber dem Zoll deklariert werden.

Geschenke

Geschenke und Werbegeschenke sind bis zu einem Zollwert von 50 Euro abgabenfrei.

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Vorschriften für Versand per Post

Keine besonderen Vorschriften.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Die Information für den Verbraucher muss in rumänischer Sprache erfolgen (es empfiehlt sich auch die Angabe in russischer Sprache). Sie muss die Warenbezeichnung, Herstellungsland, Angaben über den Hersteller, Verpacker, Exporteur, Importeur (Adresse, Telefon), Regel und Bedingungen einer gefahrlosen Lagerung, Transport, Nutzung, Information über die Zertifizierung, Nettogewicht oder Volumen/Größe/Menge, Zusammensetzung, Herstellungsdatum, Nutzungsdauer, Garantiefrist etc. enthalten. Bei der Einfuhr der Waren in einer Tetra-Pack- oder Kunststoffverpackung werden Extragebühren wegen Umweltverschmutzung erhoben (vgl. Art. 11 des Gesetzes über Bezahlung für die Umweltverschmutzung Nr. 1540 vom 25.02.1998).

Begleitpapiere

Bei der Einfuhr müssen Unternehmen folgende Unterlagen einreichen:

Rechnung und Kaufvertrag

Transportdokumente (mit Stempel des Export- und/oder Transitlandes)

Unterlagen über die Versicherung

Ursprungszeugnis

je nach Art der Ware Qualitätszeugnis ("certificat de conformitate"), Gesundheitszeugnis, Pflanzenschutzzeugnis, technische und Laborzeugnisse

Nachweis über die Bezahlung des Zolls, der Zollabfertigungsgebühr, Mehrwertsteuer etc.

Restriktionen

Diese sind warenspezifisch und können erst bei Vorlage der entsprechenden ZTN geklärt werden. In der Regel muss sich um den Erhalt dieser Papiere der moldauische Importeur kümmern. Artenschutz

Die Republik Moldau hat das Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterzeichnet und mit Gesetz Nr. 2001 vom 3.10.2008 übernommen. Zuständig für dessen Einhaltung ist das Umweltministerium ( www.mediu.gov.md) .

Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc. Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste – zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr –, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen. Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder

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die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen. RECHTSINFORMATIONEN

Kurze Charakteristik

Das moldauische Rechtssystem gehört zu dem so genannten kontinentalen (europäischen) Rechtssystem. Das moldauische Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Insolvenzgesetz sowie einige andere Wirtschaftsgesetze sind an das Deutsche Recht angelehnt . Trotz der vorgenommenen Reformmaßnahmen im Bereich der Justiz ist man in den moldauischen Gerichten nach wie vor mit Überlastung und oft mangelnder Kompetenz der Richter, mit ihrer politischen Beeinflussbarkeit und Korruption konfrontiert. Das Außenhandelsregime ist weitgehend liberalisiert und an die internationalen bzw. europäischen Normen angepasst (Moldau ist ein WTO-Mitglied).

Devisenrecht

Devisenrechtliche Bestimmungen sind im Gesetz über Devisenreglementierung Nr. 62-XVI vom 21.03.2008 ( www.bnm.md/en/law_foreign_exch_regul), Gesetz über die Repatriierung von Geldmitteln, Waren, Dienstleistungen aus außenwirtschaftlichen Transaktionen Nr. 1466-XIII vom 29.01.1998 sowie in den entsprechenden Reglements der moldauischen Nationalbank enthalten. Der Gewinntransfer in den frei konvertierbaren Währungen ins Ausland ist ohne Einschränkungen möglich. Zu beachten sind die für moldauischen Exporteure und Importeure festgelegten Repatriierungsfristen für Waren/Dienstleistungen und Devisen bei Export- und Importgeschäften, welche bis zu einem Jahr betragen.

Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen

In der Republik Moldau herrscht ein liberales Handelsrecht. Seit 2001 ist Moldau Mitglied der WTO. Es wurden Freihandelsabkommen mit Staaten der GUS und Osteuropas (Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien) unterzeichnet. Ab dem 1. September 2014 regelt DCFTA die Handelsbeziehungen der EU und der Republik Moldau. Weitere Präferenzen werden beispielsweise in Bezug auf den Handel mit Waren aus den USA und aus Japan gewährt. Erklärte wirtschaftspolitische Priorität ist es, durch Abbau von bürokratischen Hemmnissen und dem Angebot einer Reihe von Vergünstigungen, weitere ausländische Direktinvestitionen anzuwerben.

Handelsvertreterrecht

Die Tätigkeit selbstständiger Handelsvertreter wird gemäß den vertraglichen Vereinbarungen der Vertragsparteien durchgeführt; ansonsten sind die Bestimmungen des Abschnitts III, Kapitel V, des Bürgerlichen Gesetzbuches Nr. 1107 vom 06.06.2002 sowie die gesetzlichen Bestimmungen, welche einzelne Bereiche der unternehmerischen Tätigkeit reglementieren, zu beachten. Gesellschaftsrecht

Das moldauische Gesellschaftsrecht stützt sich auf das Gesetz über Unternehmertum und Unternehmen Nr. 845 vom 03.01.1992 i.d.g.F. und umfasst

Personengesellschaften Einzelunternehmung (intreprindere individuala – I.I.) Offene Handelsgesellschaft (societate in nume colectiv – S.N.C.) Kommanditgesellschaft (societate in comandita – S.C.)

„Wussten Sie,...“

dass sich die Republik

Moldau aufgrund ihrer

geographischen Lage

zwischen West und Ost

als idealer logistischer

Umschlagplatz

anbietet?

…dass zahlreiche freie

Wirtschaftszonen und

ein Donauhafen in

Giurgiulesti, der für

Hochseeschiffe

geeignet ist, beste

Bedingungen für

Produktion und

Warenumschlag bieten?

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Kapitalgesellschaften Ges.m.b.H (societate cu raspundere limitata – S.R.L.) Aktiengesellschaft (societate pe actiuni – S.A.) Produktionskooperativ (cooperativa de productie) Unternehmungskooperativ (cooperativa de intreprinzator) Pachtunternehmen (intreprindere de arenda) Staatsunternehmen (intreprindere de stat - I.S.) Munizipalunternehmen (intreprindere municipala) Organisationsformen Vertretung Filiale und Zweigniederlassung Beteiligungszusammenschluss.

Ausländische und inländische Investoren sind vor dem moldauischen Gesetz gleichberechtigt.

Bei einer Firmengründung sollten im Vorhinein unbedingt ein Anwalt und ein Steuerberater herangezogen werden, da bei Unkenntnis der moldauischen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen oft Fehler begangen oder falsche Entscheidungen getroffen werden können. Zu den wichtigen Punkten, die vor der Gründung in Betracht gezogen werden müssten, gehören: die Analyse der steuerlichen Belastung bis auf die Ebene der Gesellschafter bzw. unter Beachtung der Mutter-Tochter-Verbindung, Auswahl der Haupt- und Nebentätigkeit der zu gründenden Gesellschaft, Schutz der Bezeichnung der Gesellschaft, Schutzrechte der Minderheitsgesellschafter etc.

Die Registrierung von (Personen-) Gesellschaften wird durch das Gesetz Nr. 220-XVI vom 19.10.2007 i.d.g.F. geregelt. Die moldauische Registrierungskammer („Camera inregistrarii de stat“) ist für die Eintragung neuer Gesellschaften in das Handelsregister zuständig ( www.cis.gov.md). Gewerblicher Rechtsschutz

In der Republik Moldau wird das geistige Eigentum in speziellen Gesetzen behandelt, die den Mindeststandard von TRIPs beinhalten bzw. zum Großteil auch schon an die EU Direktiven und Regeln angepasst worden sind. Für die Registrierung der Erfindungen, Warenzeichen, industriellen Zeichnungen und Modellen etc. ist die staatliche Agentur für das geistige Eigentum der Republik Moldau (Agentia de stat pentru proprietatea intelectuala a Republicii Moldova, www.agepi.md) zuständig.

Der gewerbliche Rechtsschutz wird von einem umfassenden Rechtsrahmen gesichert, sowohl durch nationale Regelungen, als auch durch internationale Abkommen, denen die Republik Moldau beigetreten ist. Gewerberecht

Grundsätzlich gilt in der Republik Moldau Gewerbefreiheit. Mit der Anerkennung von aus dem Ausland stammenden Gewerbeberechtigungen privater Personen ist das Arbeitsministerium (Ministerul Muncii, Protectiei Sociale si Familiei) über das Arbeitsamt „Agentia Nationala pentru ocuparea fortei de munca“ (W www.anofm.md) beauftragt. Das Unterrichtsministerium (Ministerul Educatiei, W www.edu.gov.md), und zwar, "Serviciul informare si recunoastere a calificarilor" erkennt im Ausland ausgestellte Qualifikationen an und muss ein Anerkennungszeugnis innerhalb von 30 Tagen ausstellen. Rechtsschutz und Rechtsmittel

Bei moldauischen Zivilgerichten gibt es drei Instanzen. Durch ein Gerichtsurteil kann eine Entschädigung für einen nachweisbaren materiellen Schaden erreicht werden sowie (auf Basis der Vertragsvereinbarungen) auch angefallene Verzugszinsen gefordert werden. Aufgrund der oft

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langwierigen Prozesse sollte nach Möglichkeit versucht werden, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Die im moldauischen Zivilrecht vorgesehene Verjährung beträgt drei Jahre. Firmengründung

Jeder ausländische Investor ist berechtigt, geschäftliche Aktivitäten (solange sie nicht umweltschädlich oder gegen die Moral oder andere ähnliche Bestimmungen verstoßen) in der Republik Moldau zu etablieren, sei es als Joint Venture, Eigengründung, Übernahme, Beteiligung oder als Einzelhändler sowie in jeder Gesellschaftsform.

Limited Liability Companies – LLC (= Ges.m.b.H.) Das Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung regelt die Gründung dieser Gesellschaftsform. Sie kann von einer natürlichen oder juristischen Person gegründet werden und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die Kapitaleinlagen der Gründungsmitglieder müssen genau aufgezeichnet werden. Die Höhe des Satzungskapitals wird durch die Gesellschafter selbst bestimmt.

Joint Stock Companies (Aktiengesellschaften) AGs unterliegen dem Gesetz über Aktiengesellschaften und können von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Das Gründungskapital muss mindestens MDL 20.000 (ca. 890 Euro) betragen. Repräsentanzen Ausländische Unternehmen können Repräsentanzen, die im 100%igen Eigentum der ausl. Gesellschaft sind, gründen.

Information über die Gründung einer Firma in der Republik Moldau (Verfahren, Unterlagen, Fristen) gibt es auf der Website der staatlichen Registrierungskammerunter W www.cis.gov.md . Wenn alle Unterlagen vorliegen, kann die Registrierung einer Firma auch im Laufe eines Tages erfolgen. Die jeweiligen Registrierungsgebühren findet man unter W wwwcis.gov.md/content/tarife Investitionen und Joint Ventures

Kapitalbeteiligung an einem moldauischen Unternehmen unterliegt den heimischen Gesetzen.

Interessante Möglichkeiten für ausländische Investoren bieten neun Freiwirtschaftszonen (FWZ) in Chisinau, Ungheni, Taraclia, Tvardita, Otaci, Marculesti (Transitflughafen), Giurgiulesti (Donau-Hafen), Vulcanesti sowie in Balti. Ein wesentlicher Anreiz für Investoren stellen Steuerermäßigungen für Investitionen ab USD 1 Mio. Bei der Identifizierung der FWZ sowie der Investitionsprojekte und –partner steht den ausländischen Investoren die Moldovan Investment and Export Promotion Organization.

Patent-, Marken- und Musterrecht

Patentrechte werden in der Regel für 20 Jahre gewährt; Patente kleineren Umfanges können auch nur für zehn Jahre; im medizinisch-pharmazeutischen Bereich für fünf Jahre; im Pflanzenbau 30 bzw. 25 Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit um weitere fünf Jahre). Marken werden zehn Jahre geschützt, mit der Möglichkeit, diesen Schutz auf unbestimmte Zeit jeweils um weitere zehn Jahre zu verlängern.

Europäisches Patent

Auf der Web-Seite der Agentur für das intellektuelle Eigentum der Republik Moldau findet man ausführliche Informationen über die entsprechenden Verfahren, einzureichenden Unterlagen und Formulare, Gebühren.

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Urheberrecht

Auch das Urheberrecht wird in speziellen Gesetzen behandelt, die den Mindest-standard von TRIPs beinhalten bzw. zum Großteil auch schon an die EU Direktiven und -regeln angepasst worden sind. Lizenzvergabe

Die Verträge über die Vergabe der Lizenzen für die Nutzung der geschützten Objekte des industriellen Eigentums werden durch die staatliche Agentur für das intellektuelle Eigentum (AGEPI) registriert. Das entsprechende Verfahren findet man auf der Web-Seite der Agentur.

Rechtliche Aspekte der Lizenzvergabe

Die Entscheidung über die Registrierung oder Nichtregistrierung des Vertrags über die Lizenzvergabe muss durch die Agentur im Laufe von zwei Monaten getroffen und dann im Rahmen einer 15-tägigen Frist dem Antragsteller kommuniziert werden. Die Angaben über das Registrierungsdatum, die Vertragsparteien, das Objekt und die Dauer des Vertrags, seinen Geltungsbereich und die übergebenen Rechte werden im Amtsblatt der Agentur (Buletinul Oficial de Proprietate Industriala) im Laufe von drei Monaten nach dem Treffen der Entscheidung über seine Registrierung veröffentlicht.

Steuerliche Aspekte

Zins-, Lizenz-, Miet-, Pacht- und Genussrechtssteuer: 5%, 10% oder 15%. (Steuersätze unterschiedlich je nach der Einkunftsart und dem sozialökonomischen Status des Empfängers als Unternehmer, abhängig Beschäftigter oder nicht erwerbstätige Person).

Gestaltung von Lizenzverträgen

Es existiert kein allgemein gültiger Mustervertrag. Es empfiehlt sich aber dringend, moldaukundige Anwälte, die sich auf den IP-Bereich spezialisiert haben, zu konsultieren.

EIGENTUM UND FORDERUNGEN

Moldawien ist bestrebt, das geschäftliche Umfeld so transparent wie möglich zu gestalten. Durch die Einführung von Maßnahmen zum Schutz internationaler Gesetze, der Marktwirtschaft, des Privateigentums, widerrechtlicher Enteignungen, Eigentumskonfiszierungen und der Machtteilung öffentlicher Einrichtungen in die Verfassung des Landes garantiert man die Unantastbarkeit sowohl ausländischer als auch inländischer Unternehmer und Investoren. Durch das 1994 unterzeichnete Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der EU sowie durch das im Juni 2014 vom moldauischen Parlament ratifizierte Assoziierungsabkommen und DCFTA mit der EU sind bereits zahlreiche Gesetze, Regeln und Normen in das nationale Rechtssystem übernommen worden, bzw. werden EU Konditionen akzeptiert.

Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt ist in Moldau möglich und wird auch von Gerichten akzeptiert. Bedingung ist, dass der Eigentumsvorbehalt im Voraus vertraglich vereinbart wird.

Wechsel- und Scheckrecht

Trotz vorhandener gesetzlichen Grundlagen hat sich der Wechsel- bzw. Scheckverkehr in der Republik Moldau noch nicht etabliert.

Insolvenzrecht

Das Gesetz über das Insolvenzverfahren Nr. 632 vom 14.11.2001 regelt die Fragen der Geschäftsführung, Aufsicht, Verteilung der Debitorenmasse unter den Kreditoren der in die Insolvenz geratenen Unternehmen.

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VERTRETUNGSVERGABE

Die Tätigkeit selbstständiger Handelsvertreter wird gemäß den vertraglichen Vereinbarungen der Vertragsparteien durchgeführt; ansonsten sind die Bestimmungen des Abschnitts III, Kapitel V, des Bürgerlichen Gesetzbuches Nr. 1107 vom 06.06.2002 sowie die gesetzlichen Bestimmungen, welche einzelne Bereiche der unternehmerischen Tätigkeit reglementieren, zu beachten.

Arten von Vertretern

In der Republik Moldau sind alle Formen der Handelsvertretung möglich:

Bevollmächtigter nach dem Zivilrecht Die zivilrechtliche Vollmacht ist ein Vertrag, durch welchen sich der Bevollmächtigte dazu verpflichtet, für Rechnung des Vollmachtgebers einen oder mehrere juristische Akte vorzunehmen, bei denen er den Vollmachtgeber vertritt. Sofern vertraglich nichts anderes vorgesehen, ist die Vornahme der juristischen Akte durch den Bevollmächtigten unentgeltlich. Die Vollmacht kann mündlich, oder schriftlich eingeräumt werden, eine bestimmte Form ist grundsätzlich nicht vorgesehen, sofern nicht das Grundgeschäft, für das die Vollmacht erteilt wurde, einer bestimmten Form bedarf.

Bevollmächtigter nach dem Handelsrecht Eine handelsrechtliche Vollmacht kommt durch einen Vertrag zustande, durch welchen sich eine Person (der Bevollmächtigte) dazu verpflichtet, im Namen und auf Rechnung einer anderen Person (des Vollmachtgebers) bestimmte juristische Akte vorzunehmen, die für den Vollmachtgeber Handelstätigkeiten sind. Zu den Handelstätigkeiten zählen beispielsweise der Kauf und Verkauf von Produkten sowie die Tätigkeiten von Produktionsunternehmen und Maklern.

Selbständiger Handelsvertreter Der Handelsvertreter ist ein Kaufmann, der als selbständiger Vermittler ständig damit betraut wird, gegen Entgelt Geschäfte für eine andere natürliche oder juristische Person zu verhandeln oder Geschäfte namens und auf Rechnung des Auftraggebers abzuschließen.

Handelsmakler Der Handelsmakler vermittelt den Abschluss von Geschäften zwischen zwei Personen. Die Tätigkeit des Handelsmaklers basiert auf einem Maklervertrag, den der Handelsmakler mit einer Partei oder mit beiden Parteien des zu vermittelnden Geschäfts abschließt. Die Vergütung wird fällig, wenn ein Geschäft auf Vermittlung des Handelsmaklers zustande gekommen ist.

Kommissionär und Kommittent Der Kommissionär verpflichtet sich im Rahmen eines Kommissionsvertrages auf der Grundlage der Bevollmächtigung des Kommittenten, bestimmte Handelsoperationen in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Kommittenten gegen Entgelt (Kommission) durchzuführen. Zwischen Kommissionär und Kommittent bestehen dieselben Rechte und Verpflichtungen wie zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, sofern in den Spezialnormen des Handelsgesetzbuches davon nicht abgewichen wird.

Konsignant und Konsignatar Der Konsignationsvertrag ist ein besonderer Fall eines Kommissionsvertrages, durch welchen sich der Konsignant verpflichtet, dem Konsignatar bewegliche Güter zu übergeben, damit sie dieser entgeltlich in eigenem Namen, aber für Rechnung des Konsignanten, zu einem bestimmten vorher vereinbarten Preis verkauft. Der Konsignatar ist verpflichtet dem Konsignanten bei einem erfolgreichen Verkauf den zwischen ihnen vereinbarten Preis herauszugeben, ansonsten das nicht verkaufte Gut an den Konsignanten herauszugeben. Vertretungsvertrag

Ein Vertretungsvertrag kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Seine Wirksamkeit hängt nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form ab, jedoch ist zu empfehlen

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den Vertrag schriftlich abzuschließen, da er nur in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner wie auch gegenüber Dritten nachgewiesen werden kann. Ein befristeter Handelsvertretervertrag, welcher nach Fristablauf zwischen den Vertragsparteien weiterhin durchgeführt wird, gilt als in einen Vertretungsvertrag von unbestimmter Dauer umgewandelt.

Mustervertrag

Musterverträge in rumänischer und russischer Sprachesollten nur als Orientierung dienen, denn sie beinhalten generell nur jene Elemente, die für einen Vertrag allgemein typisch sind und die in deutschen Verträgen ebenfalls vorhanden sind. Konkrete Verträge müssen individuell, abgestimmt auf das betreffende Geschäft und unter Beachtung der moldauischen Gesetzgebung verfasst werden. Aus diesem Grund empfehlen wir deutschen Firmen ausnahmslos, sich bei Vertragserstellung an einen Rechtsanwalt zu wenden. ARBEITS- & SOZIALRECHT

Das Arbeitsrecht wird vom Arbeitsgesetzbuch (Codul muncii Nr. 154 vom 28.03.2003) geregelt. Ferner sind die Vorschriften der kollektiven Arbeitsvereinbarung auf Landes-, Branchen- oder territorialer Ebene verpflichtend einzuhalten. Der individuelle Arbeitsvertrag wird grundsätzlich auf unbefristete und nur in Sonderfällen auf befristete Zeit abgeschlossen, aber unbedingt in schriftlicher Form. Im Falle der Befristung darf der Arbeitsvertrag maximal fünf Jahre nicht überschreiten. Die normale Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche. Der Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub beginnt in der Regel bei sechs Monaten einer ununterbrochenen Tätigkeit und beträgt mindestens 28 Kalendertage. In der Republik Moldau wird ein Bruttomindestlohn vorgesehen, zurzeit beträgt dieser MDL 1.100 (ca. 50 Euro) für Arbeitnehmer die vom Staatsbudget bezahlt werden bzw. MDL 1.900 (ca. 85 Euro) für Arbeitnehmer aus der Privatwirtschaft.

Das Arbeitsgesetzbuch legt die grundlegenden Prinzipien (Arbeitsstunden, Entlassungsgründe, Urlaub, Lohn und Kompensationen, Garantien und Verantwortlichkeiten, Mutterschutz, Jugendarbeit und Schlichtungsregeln) individueller Arbeitsverträge fest.

Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Sprache, sozialer Status oder anderer nicht geschäftlich bedingter Gegebenheiten sind untersagt; ausgenommen sind spezifische Arbeitstätigkeiten, die spezielle Konditionen verlangen.

Die Mitgliedschaft in Arbeitnehmerverbänden ist nicht verpflichtend, allerdings haben die großen Verbände einen relativ starken Einfluss auf staatlicher Ebene, wenn es um Lohnverhandlungen geht. Sie haben kein Recht, sich in die kommerziellen Angelegenheiten der Unternehmen zu mischen, werden in der Praxis allerdings oft zugezogen, vor allem wenn es um Entscheidungen geht, die einen starken Einfluss auf die Belegschaft haben.

Alle Angestellten müssen einen Arbeitsvertrag haben, dessen Konditionen nicht schlechter als die im Arbeitsrecht bzw. in der kollektiven Arbeitsvereinbarung festgelegten sein dürfen. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Arbeitsverträgen:

zeitlich unbeschränkt zeitlich bis max. fünf Jahre beschränkt Leistungsende bei projektbezogenen Verträgen

Aufenthaltserlaubnis

Die Einreise in die Republik Moldau ist für jeden Angehörigen der EU-Mitgliedsstaaten bei Vorlage des Reisepasses frei. Es gilt ein dreimonatiges Aufenthaltsrecht. Bei einem Aufenthalt, der die drei Monate überschreitet, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

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Arbeitserlaubnis

Für die Verrichtung einer Arbeit ist zusätzlich auch noch eine Arbeitserlaubnis notwendig. Ausländer erhalten ein Visum und eine Arbeitsgenehmigung wenn sie zum Zwecke der Arbeit in einem ausländischen Unternehmen einreisen. Generell haben Ausländer und Einheimische dieselben Rechte und Pflichten. Ausländer, die in der Republik Moldau arbeiten wollen, benötigen eine Genehmigung zum temporären Aufenthalt aus Arbeitsgründen. Diese Genehmigung wird von der Nationalen Agentur für Beschäftigung der Arbeitskräfte (Agentia nationala pentru ocuparea fortei de munca) – ausgestellt. Generell besorgt der zukünftige Arbeitgeber die benötigte Arbeitsgenehmigung. Für ausländische leitungsbefugte Personen in Unternehmen ausländischer Investitionen gelten folgende Regeln für die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung:

bei Investitionen zwischen USD 10.000 und USD 100.000 erhält man diese für

zwei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit von USD 100.000 bis USD 250.000 für drei Jahre, mit

Verlängerungsmöglichkeit über USD 250.000 für fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit

Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen

Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verpflichtet, Sozialversicherung zu zahlen. Arbeitgeber müssen ausgehend vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers 23 % an Sozialversicherungs- und 4,5 % an Krankenversicherungsbeiträgen leisten. Der Arbeitnehmer zahlt 6 % bzw. 4,5 %. des Bruttogehaltes, die einkommenssteuerabzugsfähig sind. Der Arbeitnehmer hat damit Recht auf Pension, Krankenstand, Schwangerschaftsschutz, Kinderbetreuung, Versorgung bei Arbeitsunfällen, Arbeitslosenversicherung, etc. Die Krankenversicherung ist für Ausländer freiwillig. Bestimmungen für Montagearbeiten

EU-Bürger dürfen sich in der Republik Moldau 90 Tage ohne Visum aufhalten; die Anmeldung der Ausländer nach ihrer Ankunft bei der Polizei ist nicht notwendig. Die Durchführung der Montagearbeiten durch ausländische Fachleute in Moldau setzt das Vorhandensein einer Arbeitserlaubnis voraus. Diese muss der moldauische Auftraggeber bei der Nationalen Agentur für Beschäftigung der Arbeitskräfte (Agentia nationala pentru ocuparea fortei de munca) rechtzeitig (ca. 1 Monat vor Antritt der Arbeit) beantragen. In diesem Zusammenhang muss der Kaufvertrag mit dem deutschen Partner einen Hinweis auf die Notwendigkeit der Durchführung der Montagearbeiten in Moldau sowie eine Liste der jeweiligen deutschen Fachleute (Name, Vorname, Beruf, Reisepassnummer) enthalten. Prozessrecht

Bei moldauischen Zivilgerichten gibt es drei Instanzen. Durch ein Gerichtsurteil kann eine Entschädigung für einen nachweisbaren materiellen Schaden erreicht werden sowie (auf Basis der Vertragsvereinbarungen) auch angefallene Verzugszinsen gefordert werden. Aufgrund der oft langwierigen Prozesse sollte nach Möglichkeit versucht werden, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Die im moldauischen Zivilrecht vorgesehene Verjährung beträgt drei Jahre. Schiedsgerichtsbarkeit

Die Republik Moldau hat die New Yorker Konvention vom 10.06.1958, welche die Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen zum Gegenstand hat, ratifiziert (in Kraft ab 17.12.1998). Ebenso wurde die Europäische Konvention über das Internationale Schiedsgericht vom 21.04.1961 ratifiziert (in Kraft ab 05.03.1998). Im Rahmen der Handels- und Industriekammer der Republik Moldau ist ein internationales Schiedsgericht tätig.

Es kann im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner natürlich trotz der o.a. Fakten die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts

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Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat ihren Sitz in Paris.

Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled

under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules."

Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...................................... Detaillierte Auskünfte: ICC Deutschland, Internationale Handelskammer

Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, Tel: +49(0) 30 – 200 73 63 00, Fax: +49(0) 30 – 200 73 63 69, E-Mail: [email protected], Web: www.iccgermany.de

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BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT

Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Wirtschaft insbesondere den Kammern und Verbänden und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln: Messebeteiligungen

Delegationsreisen

Unternehmerreisen

Auslandsrepräsentanzen

Kooperations- und Markterschließungsprojekte

Exportinitiative des Bundes

Einstieg in den Export

Veranstaltungen

Go International

Bayern - Fit for Partnership

Delegationsbesuche

Finanzierungshilfen

Tipp!

Das Förderprojekt „Export Bavaria 3.0.- Go International“ unterstützt

mittelständische bayerische Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem Drei-

Stufen-Konzept:

1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des

Unternehmens 2. Erstellung eines individuellen

Internationalisierungsplans 3. Finanzielle Unterstützung bei der

Umsetzung des Plans. Weitere Infos unter

www.go-international.de

Alle Informationen über aktuelle und länder-

und branchenspezifische Förderprojekte finden Sie unter

www.auwi-bayern.de/foerderung

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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE

Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise, als auch während Ihres Aufenthalts im Ausland, steht Ihnen die AHK Rumänien mit ihrem Service zur Verfügung.

Einreisebestimmungen

Für die Bürger der Europäischen Union bei einem Aufenthalt unter 90 Tagen gültiger Reisepass. Dos & Don’ts

Moldau ist eines der ärmsten Länder Europas. Als Ausländer sollte man von vornherein vorsichtig sein. Vor allem Fahrten nach Transnistrien sollten möglichst mit Begleitung durchgeführt werden. Anreise

Vorzugsweise mit Flugzeug. Lufthansa fliegt seit Mai 2014 1 x täglich aus München. Flugpläne können unter http://www.airport.md/full-flight-schedule-ro/ eingesehen werden.

Mit der Eisenbahn z. B. von Bukarest, Kiew, Moskau, Minsk (Zugkomfort bescheiden, eventuell auch Sicherheitsprobleme). Grenzstellen für Eisenbahnfahrten: Reni - Etulia, Ungheni - Iasi und im Norden Otaci - Moghiliov-Podilski in Richtung Ukraine.

Die Anreise von Bukarest per Pkw über Grenzstellen Oancea/Cahul oder Husi-Leuseni ist möglich, sie kann aber bis zu 8 Stunden dauern und manchmal mit langwierigen Grenzformalitäten verbunden sein. Geschäftszeiten

09:00 bis 17:00 Uhr (13:00 bis 14:00 Uhr Mittagspause) in Ämtern, Banken und Büros Lebensmittelgeschäfte 08:00 bis 21:00 Uhr. Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)

1., 7. und 8. Januar (Weihnachten nach dem orthodoxen Kalender), 8. März (Frauentag), Ostermontag, nächster Montag nach dem Ostermontag, 1. Mai, 9. Mai (Tag des Sieges und der Helden, die für die Unabhängigkeit des Landes gefallen sind), 27. August (Nationalfeiertag), 31. August (Feiertag "Unsere Sprache"), Feiertag der Hauptkirche der jeweiligen Ortschaft (in Chisinau 14. Oktober). Notrufe

Feuerwehr: 901 Polizei: 902 Rettung: 903 Maße und Gewichte

Metrisch Strom

220 V, 50 Hz Trinkgeld

Anlass und Ausmaß ähnlich wie in Deutschland.

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Post- und Telefongebühren

Die Information über die Postgebühren ist auf der Web-Seite von PostaMoldovei unter www.posta.md/ro/scrisori_internationale#pachet_mic zu finden. Ein Brief bzw. eine Postkarte bis zu 20g nach Deutschland kostet MDL 9,5, ein Postpaket ab MDL 44.

Internationale Vorwahl für Telefon und Fax +373 (Moldau) und 22 (Chisinau). Die Fixtelefongebühren werden auf der Web-Seite der moldauischen Telefongesellschaft Moldtelecom S.A. aufgeführt. Ein Fixtelefongespräch nach Deutschland kostet in der Zeit 8.00-22.00 Uhr an Arbeitstagen 6 MDL/1 Minute, sonst 5,4 MDL/1 Minute. Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag

Einbettzimmer in Hotel Radisson Blu Leogrand ab 125 Euro, Jolly Alon ab 100 Euro (inkl. Frühstück), Dacia und Codru ab 80 Euro (inkl. Frühstück), Cosmos ab 29 Euro (inkl. Frühstück), Vila Verde ab 45 Euro (inkl. Frühstück). Verpflegung 15 bis 40 Euro pro Tag.

Zeitverschiebung

MEZ plus 1 Stunde; Sommerzeit Lokale Verkehrsmittel

Eisenbahn, Autobusse

Mietauto mit Fahrer empfohlen. Vermittlung durch Deutsches Zentrum oder Hotel; weiter Sixt

oder Taxiservice in Chisinau (T +373 22 14120, 14448, 14474) Kfz-Bestimmungen

Rechtsfahrtgebot; für Lkw-Fahrten TIR-Carnet und CMR-Frachtbrief erforderlich. Devisenvorschriften

Es empfiehlt sich, USD oder Euro in bar, auch in kleiner Stückelung und mit möglichst unbenütztem Aussehen, mitzunehmen. Kreditkarten (American Express, Diner's Club, Visa) sowie MasterCard, Cirrus/Maestro werden von den meisten Hotels und Restaurants und in zahlreichen Geschäften angenommen. Für Geldwechsel stehen Banken, Wechselstuben und Hotels zur Verfügung; vom Geldwechsel auf der Straße ist abzuraten. Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion)

Bei der Einreise ist bei Bedarf eine Zollerklärung auszufüllen, die bei der Ausreise vorzuzeigen ist. Insbesondere sind Valuten, Wertpapiere, Schmuckgegenstände, Kameras u. ä. einzutragen. Import- und Exportverbote bestehen für Waffen und Munition, Rauschmittel. Impfungen

Keine speziellen Impfungen erforderlich.

Ergänzende Auskünfte

Ergänzende Auskünfte zu Moldawien sind im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder" abrufbar.

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WICHTIGE ADRESSEN

Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer

FÜR MOLDAU ZUSTÄNIDGE AUSSENHANDELSKAMMER Str. Clucerului 35, et. 2 011363 Bucureşti România T +40 21 22 41 531 F +40 21 22 31 538 E [email protected] W rumaenien.ahk.de Botschaft Der Bundesrepublik Deutschland Str. Maria Cibotari 35, MD 2012 Chisinau T +373 22 200600 F +373 22 234680 E [email protected] W www.chisinau.diplo.de

Botschaft der Republik Moldau Gotlandstraße 16 D-10439 Berlin T +49 30 44 652 970 F +49 30 44 652 972 E [email protected] W http://www.germania.mfa.md/home-page-de/ Österreichische Botschaft - Ambasada Republicii Austria Str. Mateevici 23A, 2009 Chisinau T +373 22 739370 F +373 22 796940 E [email protected] W www.bmeia.gv.at

Schweizer Botschaft Swiss Coperation Office Sdc Mateevici Str. 23B, MD 2009 Chisinau T +373 22 731833 F +373 22 725073 E [email protected] W www.swiss-cooperation.admin.ch/moldova

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte CHSH – Natalia Balaban Str. Armeneasca 44/2, MD 2012 Chisinau T +373 79 155557 E [email protected] W www.chsh.com/sk/offices/chisinau/kontakt.html

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Buruiana & Partners Str. Kogalniceanu 81/4, of. 2, MD 2009 Chisinau T +373 22 203448 F +373 22 229783 E [email protected] W www.buruiana.com Rödl & Partner Outsourrcing s.r.l Str. Mihai Viteazul 11, MD 2004 Chisinau T +373 22 245691 F +373 22 245693 E [email protected] [email protected] W www.roedl.de TURCAN & TURCAN Str. Puskin 47/1-5a, MD 2005 Chisinau T +373 22 212031, 226113, 211844 F +373 22 223806 E [email protected] W www.turcanlaw.md Schönherr Moldova Desk Str. Vlaicu-Parcalab 63, MD 2012 Chisinau T +373 22 248300 F +373 22 248301 E [email protected] W www.schoenherr.eu/moldova/office

Banken Banca Comerciala Romana Sa (Erste Bank) Str. Puskin 60/2, MD 2006 Chisinau T +373 22 265000, 852000 F +373 22 265002, 852002 E [email protected] W www.bcr.md Victoria Bank Sa Str. 31 August 1989 141, MD 2004 Chisinau T +373 22 576100 F +373 22 234533 E [email protected] W www.victoriabank.md Mobiasbanca Sa (Societé Generale) Bd. Stefan cel Mare 81-A, MD 2012 Chisinau T +373 22 541974 F +373 22 541974 E [email protected] W www.mobiasbanca.md

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Moldindconbnk Sa Str. Armeneasca 38, MD 2012 Chisinau T +373 22 576782 F +373 22 279195 E [email protected] W www.moldindconban.md Moldova-Agroindbank Sa Str. Cosmonautilor 9, MD 2005 Chisinau T +373 22 222770 F +373 22 228058 E [email protected] W www.maib.md

Lokale Reisebüros SOLEI TURISM S.R.L. BD. Neguzzi 5, MD 2001 Chisinau T +373 22 890900 F +373 22 890900 E [email protected] W www.solei.md TRAPEZA TOUR S.R.L. Bd. Stefan cel Mare 119, MD 2004 Chisinau T +373 22 295929 F +373 22 295161 E [email protected] W www.trapezatour.md

Fluglinien LUFTHANSA Bd. Dacia 80/3, Aeroport, MD 2026 Chisinau T +373 22 525107 F +373 22 525107 W www.lufthansa.com AIR MOLDOVA Bd. Dacia 80/2, Aeroport, MD 2026 Chisinau T +373 22 525502 F +373 22 5126009 E [email protected] W www.airmoldova.md TAROM BD. Stefan cel Mare si Sfint 3, MD 2001 Chisinau T +373 22 272618, 541254 F +373 22 272618, 541254 E [email protected] W www.tarom.ro TURK HAVA YOLLARI – Turkish Airlines

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Bd. Dacia 80/3 Aeroport, MD 2026 Chisinau T +373 22 525095, 525472 F +373 22 525006 E [email protected] W www.turkishairlines.com ; www.thy.com Dolmetschdienste Frau Larisa Starodubtzewa T +373 79 581551 E [email protected] Frau Aliona Bleah T +373 79 406843 E [email protected] Corcimaru, Partnerii Si Asociatii Sa Str. Bogdan Voievod 2, MD 2068 Chisinau T +373 22 438390 F +373 22 498126 E [email protected] W www.corcimaru.md

Hotels Radisson Blu Leogrand Hotel Chisinau Str. Mitropoli Varlaam 77, MD 2012 Chisinau T +373 22 201201 F +373 22 201222 E [email protected] W www.radissonblu.com/en/hotel-chisinau Nobil Luxury Boutique Hotel Str. M. Eminescu 49/1, MD 2012 Chisinau T +373 22 400400 F +373 22 400444 E [email protected] W www.nobil.md Codru Str. 31 August 1989 127, MD 2012, Chisinau, T +373 22 208104 F +373 22 237048 E [email protected] W www.codru.md Hotel Regency Str. Fatul Tarii 17, MD 2012 Chisinau T +373 22 999100 F +373 22 237095 E [email protected] W http://regency.md Vila Verde

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Str. Grenoble 110, MD 2019 Chisinau T +373 22 288003, 288004 F +373 22 280479 E [email protected] W www.vila-verde.md Jolly Alon Str. M Cibotari 37, MD 2012 Chisinau T +373 22 232233 F +373 22 232870 E [email protected] W www.jollyalon.com Ärztinnen und Ärzte Excellence S.R.L. Str. Grenoble 23, MD 2005 Chisinau T +373 22 288622 F +373 22 280376 E [email protected] W www.excellence.md Centrul De Diagnostic German S.R.L. Bd. Negruzzi 4/2, MD 2001 Chisinau T +373 22 840900 F +373 22 840910 E [email protected] W www.german-diagnostic.md Spitalul Clinic Republican Str. Testimitianu 29, MD 2025 Chisinau T +373 22 728585,403600, 403622 F +373 22 729033 E [email protected] W www.scr.md LINKS

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Thema Link

Agentur für das Geistige Eigentum www.agepi.md

American Chamber of Commerce www.amcham.md

Außenministerium www.mfa.gov.md/

Bildungsministerium www.edu.gov.md

Wirtschaftsministerium www.mec.gov.md

Finanzministerium www.mf.gov.md

Foreign Investors Association www.fia.md

Freiwirtschaftszone Expo-Business-Chisinau

www.moldova-freezone.md

Freiwirtschaftszone Ungheni www.freezone-ungheni.md

Gelbe Seiten www.yp.md

Gesundheitsministerium www.ms.gov.md

Grenzdienst www.border.gov.md/index.php/ro/

Handels und Industriekammer – Internationales Schiedsgericht

www.chamber.md

Justizministerium www.justice.gov.md

Katasteramt www.cadastre.md

Kulturministerium www.mc.gov.md