Flüchtlinge unterstützen - Diskriminierung entgegentreten. Asyl im Landkreis Zwickau.

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Flüchtlinge unterstützen - Diskriminierung entgegentreten. Asyl im Landkreis Zwickau. Die aktuelle Informationsbroschüre ist ab sofort online und an jeder gut sortierten Auslagestelle zu erhalten.

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Flüchtlinge unterstützen – Diskriminierung entgegentretenAsyl im Landkreis Zwickau

www.zwickauer-demokratie-buendnis.de

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Flüchtlinge unterstützen –

Diskriminierung entgegentreten

Das Bündnis für Demokratie und Toleranz der

Zwickauer Region informiert zum Thema Asyl im

Landkreis Zwickau

Das Thema Asyl ist im Landkreis nicht neu, denn seit den neunziger

Jahren haben die Landkreise die Aufgabe, Asylbewerberinnen und

Asylbewerber unterzubringen und zu unterstützen. In dieser Zeit

lebten mehr Asylbewerber im Landkreis als heute. Seit 1998 ging die

Zahl der Antragsteller zurück.

Seit 2013 kommen aufgrund der weltweit steigenden Flüchtlingszahlen

vermehrt Asylsuchende auch nach Deutschland. Dies wird begleitet

von öffentlichen Diskussionen, Protesten gegen die Unterbringung von

Flüchtlingen in Deutschland und Polemiken von PolitikerInnen gegen

das vermeintliche Ausnutzen der Sozialsysteme. Und nicht zuletzt

werden fortlaufend Menschen in Deutschland angegriffen – tätlich und

verbal –, weil sie „ausländisch“ aussehen.

Das Heft bietet zahlreiche Informationen und Argumente und

verschafft einen Überblick über die aktuelle Lage. Daraus ergeben

sich auch einige Hinweise, wie in einer kontroversen Diskussion zum

Thema Asyl argumentiert werden kann.

Damit sollen all diejenigen gestärkt werden, die sich in der oft

aufgeheizten Debatte um Flucht, Asyl und Rassismus in unserer

Gesellschaft für eine sachliche Auseinandersetzung zugunsten von

Flüchtlingen und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

einsetzen möchten.

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Oft schweigen wir, obwohl wir widersprechen sollten. Die

Auseinandersetzung muss täglich und gesamtgesellschaftlich geführt

werden – in Elternhäusern, in der Nachbarschaft, in Schulen, Betrieben

oder auch in den Medien. Überall sollten wir ein Gespür für die lauten

aber auch die leisen Bemerkungen entwickeln. Rassismus und Intoleranz

äußern sich nicht erst in Gewalt, sondern auch in unwidersprochenen

Vorurteilen.

Die „Stammtischparolen“ in diesem Heft greifen solche Vorurteile auf

und widerlegen sie.

Das Bündnis für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region

wünscht diesem Heft viele Leserinnen und Leser und dem ganzen

Landkreis Zwickau eine gesunde Willkommenskultur für das

Zusammenleben mit den Menschen, deren Flucht sie zu uns geführt hat.

Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie weitere Fragen oder im Heft

einen Fehler gefunden haben. Auch inhaltliche Ergänzungen und neue

Initiativen nehmen wir gern auf.

das Team des Koordinierungsbüros für das Bündnis für Demokratie und Toleranz

der Zwickauer Region

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WIE FUNKTIONIERT ASYL IN DEUTSCHLAND? ..................... 9

Was ist Asylrecht? ....................................................................... 9

Was ist der Unterschied zwischen einem

Asylbewerber und einem Flüchtling?......................................... 10

Was sind Kontingentflüchtlinge? ................................................ 11

Wer entscheidet über die Anerkennung des Asylgesuches? ...... 11

Was geschieht nach der Bewilligung eines Asylantrages? .......... 11

Was ist eine Duldung?................................................................ 12

Was passiert im Fall einer Ablehnung?....................................... 13

Wie hoch ist die Zahl der Rückführungen in Deutschland? ....... 13

Was ist das Dublin-Verfahren? ................................................... 14

Stammtischparole 1 .................................................................... 15

UNTERBRINGUNG ................................................................... 16

Wo kommen die Menschen her? ............................................... 16

Wo kommen die Asylsuchenden an? ......................................... 16

Was bedeutet Residenzpflicht? .................................................. 17

Wonach richtet sich die Verteilung Asylsuchender in der

Bundesrepublik? ........................................................................ 18

Kann ein Stadt- oder Gemeinderat darüber entscheiden,

ob und in welcher Anzahl Asylbewerber in einer Kommune

untergebracht werden? ............................................................. 19

Welche Leistungen und Unterstützungen

erhalten die Asylbewerber? ....................................................... 20

Wie werden Asylsuchende im Landkreis Zwickau

untergebracht? ......................................................................... 21

Was ist der Unterschied zwischen Gemeinschaftsunterkunft,

dezentraler Unterbringung und einem Wohnprojekt? .............. 21

inhalt

Wie ist ein Wohnprojekt ausgestattet? ...................................... 23

Wie werden die Asylbewerber in den

Wohnprojekten betreut? ........................................................... 23

Wer sorgt für die Sicherheit? ..................................................... 24

Was ist der Heim-TÜV? ............................................................. 25

Stammtischparole 2 ................................................................... 26

ZAHLEN ..................................................................................... 27

Wie viele Asylbewerber gibt es in Deutschland? ....................... 27

Wie viele Asylbewerber bzw. Flüchtlinge werden

im Landkreis Zwickau untergebracht? ...................................... 28

Wie viele Asylbewerber leben momentan im

Landkreis Zwickau? ................................................................... 29

Stammtischparole 3 ................................................................... 30

TEIL-NEHMEN UND TEIL-GEBEN ........................................... 31

Wie kann ich mich ehrenamtlich für Asylbewerber engagieren? 31

Gibt es bereits Begegnungsangebote im Landkreis Zwickau? ... 32

Dürfen Kinder von Asylbewerbern in die Kita

und in die Schule gehen? ........................................................... 33

Dürfen Asylbewerber arbeiten? ................................................ 34

Lernen Asylbewerber Deutsch? ................................................ 34

Stammtischparole 4 ................................................................... 35

Wo finde ich Antworten auf weitere Fragen? .............................. 36

Internetseiten .............................................................................. 38

Impressum ................................................................................... 39

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Was ist asylrecht? Recht auf Asyl ist ein durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik

Deutschland geschütztes Grundrecht (Art. 16a GG). Dort ist normiert:

Politisch Verfolgte genießen das Recht auf Asyl.

Es gibt aber auch Fälle, in denen das Asylrecht nicht greift, aber dennoch

schwerwiegende Gefahren für Freiheit, Leib und Leben bestehen. Dann

wird entweder Flüchtlingsschutz auf der Grundlage der UN-Konvention

von 1951 oder ein sogenannter subsidiärer Schutz (behelfsmäßiger

Schutz) gewährt.

Jeder Asylsuchende muss im Inland einen Asylantrag stellen, eine

Antragstellung aus dem Ausland ist nicht möglich. Die Antragstellung

erfolgt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Menschen,

die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, nennt man auch

„Asylbewerber“.

Die Prüfung der Asylanträge läuft nach einem geordneten,

rechtsstaatlichen Verfahren ab. Für jeden Antragsteller erfolgt ein

eigenständiges Verfahren mit Einzelfallprüfung.

Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD?

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Was ist Der unterschieD zWischen einem asylbeWerber unD einem Flüchtling?

Ein Asylbewerber ist jeder, der einen Antrag auf Asyl in einem anderen

als seinem Heimatland oder als Staatenloser in einem anderem als

dem Land, in dem er gewöhnlich lebt, stellt. Antragsteller werden

bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens als Asylbewerber bezeichnet.

Nach Anerkennung ihres Asylantrages sind sie Asylberechtigte oder

anerkannte Flüchtlinge.

Gemäß UN-Flüchtlingskonvention ist ein Ausländer ein Flüchtling, wenn

er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung seiner Rasse, Religion,

Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer

bestimmten sozialen Gruppe außerhalb eines Landes befindet,

- dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in

Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Flucht nicht in Anspruch

nehmen will oder

- in dem er als Staatenloser seinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt

hatte und in das er nicht zurückkehren kann oder wegen dieser Flucht

nicht zurückkehren will.

Asylbewerber sind alle Asylsuchenden, über deren Asylantrag durch

das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht abschließend

entschieden wurde.

Flüchtling ist, wer als Asylberechtigter nach Art. 16a GG

anerkannt wurde oder die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer

Flüchtlingskonvention erhalten hat.

Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD? Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD?

Was sinD kOntingentFlüchtlinge?Als Kontingentflüchtlinge bezeichnet man die Menschen, denen

der Bund im Rahmen einer festgelegten Höchstzahl (Kontingent)

wegen des Bürgerkrieges in ihrer Heimat gezielt die Einreise in das

Bundesgebiet ermöglicht. Darüber hinaus haben auch die Bundesländer

entsprechende Aufnahmeregelungen erlassen. Diese Flüchtlinge

müssen keinen Asylantrag stellen, aber ein Visum beantragen. Syrische

Kontingentflüchtlinge wohnen nicht in Asylbewerberheimen, sondern

in eigenen Wohnungen. Sie dürfen arbeiten und Integrationskurse

besuchen.

Aus Syrien kommen jedoch auch Flüchtlinge ohne Einreisegenehmigung

der Bundesrepublik ins Land. Diese Menschen stellen in Deutschland

einen Antrag auf Asyl und sind damit Asylbewerber.

Wer entscheiDet über Die anerkennung Des asylgesuches?

Über die Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und

Flüchtlinge. Alle Asylantragsteller durchlaufen ein Asylverfahren bezogen

auf ihren konkreten Einzelfall.

Was geschieht nach Der beWilligung eines asylantrages?

Bei Anerkennung der Asyl-/Fluchtgründe erhalten Asylbewerber

zuerst eine befristete Aufenthaltserlaubnis zwischen ein und drei

Jahren. Danach erfolgt die Überprüfung des Antrages auf weiteres

Vorliegen von Asyl- bzw. Fluchtgründen. Bei weiterem Vorliegen

dieser Gründe wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.

Mit Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis können die

Betroffenen auch in Deutschland arbeiten bzw. sind, wenn sie keine

Arbeit finden, Anspruchsberechtigte für Leistungen nach SGB II.

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12 13

Was ist eine DulDung?Eine Duldung bedeutet, dass der betreffende Ausländer ausreisepflichtig

ist, z. B. nachdem der Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Es erfolgt

jedoch vorerst keine Abschiebung.

Dafür kann es viele Gründe geben, wie zum Beispiel:

• fehlendes gültiges Reisedokument einschließlich ungeklärter Identität

• ein Abschiebungsstopp für Kriegs- oder Krisenländer

• dringende humanitäre oder persönliche Gründe.

Es ist kein regulärer Aufenthaltstitel und begründet keinen rechtmäßigen

Aufenthalt in Deutschland. Eine Duldung kann mit Auflagen und

Nebenbestimmungen verbunden sein, z. B. mit der Aufforderung,

einen Pass seines Heimatlandes zu beschaffen oder seine Nationalität

anderweitig nachzuweisen. Bei einer Duldung wird in der Regel keine

Arbeitserlaubnis erteilt. Auch haben Ausländer in der Duldung keinen

Anspruch auf einen Integrationskurs.

Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD? Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD?

Was passiert im Fall einer ablehnung?Wird der Antrag auf Asyl abgelehnt, erhält der Betroffene einen

Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Gegen diesen Bescheid kann der Betroffene Klage beim zuständigen

Verwaltungsgericht einreichen. Die Ablehnung eines Asylantrages wird

immer schriftlich mitgeteilt und ist mit einer Aufforderung zur Ausreise,

einer Androhung der Abschiebung und einem Rechtsbehelf versehen.

Hat ein zur Ausreise Verpflichteter jedoch keine Papiere, die

eindeutig belegen, welcher Nationalität er ist bzw. in welches Land er

ausreisepflichtig ist, kann er nicht abgeschoben werden, er erhält dann

eine Duldung mit der Aufforderung, seine Nationalität nachzuweisen

und einen Pass zu beschaffen. Erfolgt dies aus unterschiedlichen

Gründen nicht, lebt der Betreffende mitunter viele Jahre in der Duldung,

kann also weder arbeiten noch Maßnahmen zur Integration in Anspruch

nehmen.

Wie hOch ist Die zahl Der rückFührungen in DeutschlanD?

Im Jahr 2013 wurden laut Bundesregierung insgesamt 10.198 Menschen

aus Deutschland abgeschoben. Das sind rund 30 Prozent mehr als 2012

(7.651 Abgeschobene). Die meisten Abschiebungen (7.289) fanden per

Flugzeug statt, deutlich weniger über den Land- (2.908) und Seeweg (1).

Knapp die Hälfte (4.741) der Abgeschobenen wurde im Rahmen der

Dublin-Verordnung an andere EU-Länder überstellt.

Im Ausländerzentralregister (AZR) waren bis zum 31. Dezember

2013 insgesamt 282.853 Menschen erfasst, gegen die eine

Ausweisungsverfügung vorlag. Davon halten sich 25.143 in Deutschland

auf, 257.411 haben hingegen Deutschland freiwilllig verlassen (Quelle

Bundestagsdrucksache 18/2279).

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Was ist Das Dublin-VerFahren?Im Dublinverfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags

zuständige Staat festgestellt. Damit wird sichergestellt, dass jeder

Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

inhaltlich geprüft wird.

Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates wird mit dem

Antragsteller ein persönliches Gespräch geführt. Wenn festgestellt

wird, dass ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, wird dieser

um Übernahme des Falles gebeten. Stimmt dieser zu, erhält der

Antragsteller hierüber einen Bescheid. Wird die Überstellung des

Asylbewerbers an das zuständige Land nicht binnen sechs Monaten

durchgeführt, geht die Zuständigkeit für das Verfahren an den

Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der

Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich

diese Frist verlängern. Das Dublin-Verfahren nach der Dublin III-

Verordnung gilt in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und

der Schweiz.

stammtischparOle 1

„Wenn das mit den Ausländern so weitergeht, sind wir bald in der Minderheit – und das in unserem eigenen Land“

Die dahinterstehende Befürchtung taucht immer wieder in

Publikationen bestimmter Parteien und Gruppen auf. So wird vor einer

„Zuwanderungsflut“ und damit verbunden vor einer „Überfremdung im

eigenen Land“ gewarnt.

Seit den 1990-iger Jahren ist die Zahl der Asylbewerber massiv

gesunken. Waren es 1993 noch fast 450.000, gab es schon 1995

nur noch 167.000 Erst- und Folgeanträge. Diese Zahl sank danach

stetig bis auf 28.000 im Jahr 2008. 2009 bis 2012 gab es dann wieder

zunehmend mehr Asylbewerber. 2013 und 2014 stieg die Zahl aufgrund

der Kriege in der Welt innerhalb kurzer Zeit, sodass viele Landkreise

neue Unterbringungsmöglichkeiten finden mussten. Mit knapp 200.000

Betroffenen bleibt die Situation allerdings deutlich hinter der 1993

zurück.

Im Osten von Deutschland leben im Schnitt 2 Prozent Ausländer.

Im Landkreis Zwickau leben ca. 0,4 Prozent Asylbewerber. Laut

repräsentativen Umfragen schätzen viele Befragte den Ausländeranteil

in ihrer Stadt bzw. in ihrem Wohngebiet viel höher ein, als es den

Tatsachen entspricht.

Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD? Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD?

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unterbringung

WO kOmmen Die menschen her?Die zehn häufigsten Herkunftsländer für ganz Deutschland waren

2014: Syrien, Serbien, Kosovo, Eritrea, Albanien, Afghanistan, Irak,

Mazedonien, Ukraine, Bosnien und Herzegowina. Im Landkreis Zwickau

leben Asylbewerber aus 27 verschiedenen Ländern. Sachsen ist exklusiv

für Asylsuchende aus Tunesien und Libyen zuständig. Das bedeutet, dass

alle Menschen, die aus diesen Ländern nach Deutschland kommen, in

Sachsen aufgenommen werden. Die zehn häufigsten Herkunftsländer im

Landkreis Zwickau sind: Syrien, Tunesien, Marokko, Libyen, Georgien,

Russische Föderation, Indien, Serbien, Libanon, Eritrea.

WO kOmmen Die asylsuchenDen an?Zu Beginn werden die Asylsuchenden immer in

Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Dort erfolgt auch die

Anhörung jedes einzelnen Asylantragstellers beim Bundesamt für

Migration und Flüchtlinge. Die Anhörung ist vorgeschriebener

Bestandteil des Asylverfahrens. Die Erstaufnahmeeinrichtung

(EAE) Chemnitz mit der Außenstelle in Schneeberg ist die zentrale

Anlaufstelle für Asylbewerber, die vom Bund in den Freistaat Sachsen

verteilt werden oder direkt aus dem Ausland ankommen. Nach

einer Aufenthaltsdauer von längstens drei Monaten werden die

Asylbewerberinnen und Asylbewerber dann auf die Landkreise und

kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen verteilt.

unterbringung Was beDeutet resiDenzpFlicht?

Während des laufenden Verfahrens erhalten Asylsuchende eine

Aufenthaltsgestattung. Diese Aufenthaltsgestattung beschränkt

den Aufenthalt auf einen Bezirk. Man nennt diese Einschränkung

„Residenzpflicht“. Als „Bezirk“ gilt der Umkreis, in dem sich die

Betreffenden ohne Rückfrage bei der Ausländerbehörde ungehindert

aufhalten können. Also Landkreis, Regierungsbezirk, Stadt usw.

In Sachsen ist es in der Regel der Landkreis oder der Regierungsbezirk.

Für das Verlassen dieses Bezirkes benötigen die Betroffenen eine

Genehmigung der Ausländerbehörde, wenn sie z. B. Verwandte oder

einen spezialisierten Anwalt in einer größeren Stadt aufsuchen möchten.

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kann ein staDt- ODer gemeinDerat Darüber entscheiDen, Ob unD in Welcher anzahl asylbeWerber in einer kOmmune untergebracht WerDen?

Nein. Die Städte und Gemeinden sind dafür nicht zuständig.

Asylbewerber unterzubringen, ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der

Landkreise. Der Landkreis kann nur festlegen, wie und wo er die

Unterbringung organisiert. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, bei

der Unterbringung mitzuwirken. Ist Wohnraum vorhanden, der vom

Landkreis gemietet werden kann, um Asylbewerber unterzubringen,

muss kein anderer gefragt werden. Der Landkreis beteiligt jedoch die

betroffene Stadt bzw. Gemeinde nach Möglichkeit.

unterbringungunterbringung

WOnach richtet sich Die Verteilung asyl-suchenDer in Der bunDesrepublik?

Die Verteilung aller in der BRD Asylsuchenden auf die Bundesländer

erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, auf den Freistaat

Sachsen entfallen ca. fünf Prozent der Asylbewerber. Im Königsteiner

Schlüssel ist festgelegt, wie die einzelnen Länder der Bundesrepublik

Deutschland an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind. Der

Anteil, den ein Land danach tragen muss, richtet sich nach seinem

Steueraufkommen und seiner Bevölkerungszahl. Das Steueraufkommen

wird dabei mit zwei Dritteln, die Bevölkerungszahl mit einem Drittel

gewichtet.

In Sachsen ist für die Asylbewerber die Landesdirektion Sachsen mit Sitz

in Chemnitz zuständig.

Nach § 6 Abs. 3 des

Sächsischen Flücht-

lingsaufnahmegesetzes

werden im Freistaat

Sachsen die Asylsuchen-

den nach einem Schlüssel

auf die Landkreise und

kreisfreien Städte ver-

teilt, welcher sich an den

jeweiligen Einwohnerzah-

len orientiert. Daher ist

der Landkreis Zwickau

derzeit verpflichtet, 8,12

Prozent der Flüchtlinge

des Freistaates Sachsen

aufzunehmen.

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Wie WerDen asylsuchenDe im lanDkreis zWickau untergebracht? Was ist Der unterschieD zWischen gemeinschaFtsunterkunFt, Dezentraler unterbringung unD einem WOhnprOjekt?

Die gesetzlichen Regelungen zur Unterbringung von Asylbewerbern

sind sehr allgemein gehalten. Daher gibt es von Seiten des Freistaates

Sachsen Empfehlungen zur Unterbringung von Asylbewerbern

(Unterbringungskonzept) und auch Mindestempfehlungen zur

Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (Verwaltungsvorschrift

Unterbringung und soziale Betreuung).

Ein Asylbewerber hat nach dieser Verwaltungsvorschrift bei

Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft Anspruch auf

mindestens sechs Quadratmeter individuellen Wohnraum.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Asylbewerber vorrangig in

Gemeinschaftsunterkünften (Asylbewerberheimen) unterzubringen

sind. Der Landkreis Zwickau hat entschieden, Asylbewerber sowohl

in Wohnheimen, in Wohnprojekten als auch in selbstgemieteten

Wohnungen (dezentrale Unterbringung) unterzubringen.

unterbringung

Welche leistungen unD unterstützungen erhalten Die asylbeWerber?

Zuständig für die Unterbringung und Leistungsgewährung ist der

Landkreis Zwickau. Asylbewerber erhalten während der Prüfung ihres

Antrages auf Asyl Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Ein Asylbewerber erhält monatlich 362 EUR abzüglich 32,80 EUR für

Energie und Wohnungsinstandhaltung, Kinder entsprechend ihrem Alter

weniger. Nach einer Dauer von derzeit 48 Monaten werden Leistungen

in Höhe des Hartz-IV Regelsatzes gewährt.

Von dem Geld müssen Nahrung, Bekleidung, Hygieneartikel, Bustickets

und ähnliches bezahlt werden. Es gibt keine zentrale Versorgung. Für

eine medizinische Betreuung im Krankheitsfall erhält der Asylbewerber

einen Behandlungsschein, mit dem ein niedergelassener Arzt aufgesucht

werden kann. Asylbewerber erhalten kein „Begrüßungsgeld“.

Weitere Unterstützung erhalten sie durch Kleider- und Sachspenden,

durch Freizeitangebote und die Herausbildung sozialer Kontakte

durch Verbände, Vereine, Kirchgemeinden und Einwohnerinnen und

Einwohner.

unterbringung

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unterbringungunterbringung

Eine zentrale Unterbringung in Wohnheimen wird von vielen

Ländern favorisiert, da sie als kostengünstiger in der Betreibung

eingeschätzt wird. Dort leben die Bewohner in Mehrbettzimmern und

nutzen gemeinschaftlich Küche und sanitäre Anlagen (WC, Dusche,

ggf. Wäscherei). Eine zentrale Unterbringung bringt jedoch für die

betroffenen Menschen viele Probleme mit sich. So haben viele eine nur

eingeschränkte oder gar keine Privatsphäre. Zudem leiden viele unter

Traumata und anderen gesundheitlichen Problemen, die sich in einer

Gemeinschaftsunterkunft aufgrund des Lebens mit vielen auf engem

Raum nicht verbessern. Auch leben in einer Gemeinschaftsunterkunft

Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen, Religionen oder

sogar verfeindeter Bürgerkriegsparteien. Konflikte bleiben nicht aus.

In einem Wohnprojekt mietet ein Betreiber Wohnungen in räumlicher

Nähe und führt diese insgesamt mit Büro und entsprechendem

Personal in der Art einer Gemeinschaftsunterkunft. In Wohnprojekten

werden überwiegend Familien (also Ehepaare, Eltern mit Kindern und

Alleinerziehende mit Kindern) untergebracht. Hier werden Privatsphäre

und Integrationsmöglichkeiten gleichermaßen gewährleistet.

Insbesondere für Familien mit Kindern ist die Unterbringung in einem

ruhigen Wohnumfeld besser und förderlicher. Solche Wohnprojekte

gibt es derzeit in Glauchau, Crimmitschau, Meerane, Wilkau-Haßlau,

Werdau und Zwickau.

Die dezentrale unterbringung durch eigene anmietung von

Wohnraum wird Asylbewerbern oder Ausländern mit Duldung in

besonderen Ausnahmefällen gestattet.

Bevor Asylbewerber eine Wohnung anmieten können erhalten sie eine

Genehmigung durch das zuständige Sozialamt. In der Regel suchen dann

die Betroffenen selbst eine Wohnung.

Die Unterbringungskosten müssen den angemessenen Kosten der

Unterkunft und Heizung nach SGB II entsprechen und werden

gemäß Asylbewerberleistungsgesetz übernommen. Im Landkreis

Zwickau wird die Miete für selbst gemietete Wohnungen vom

Sozialamt direkt an die Vermieter gezahlt.

Wie ist ein WOhnprOjekt ausgestattet?In den Wohnungen sind pro Person eine Liege/Bett, ein Stuhl und

ein Schrank vorhanden. Für die Wohnung insgesamt gibt es einen

Tisch, einen Kühlschrank ohne Gefrierfach und eine Singleküche mit

Spüle und zwei Herdplatten.

Wie WerDen Die asylbeWerber in Den WOhnprOjekten betreut?

Die Betreuung und Koordination erfolgt durch verschiedene

Betreiber, die Erfahrungen mit der Betreuung und der

Unterbringung von Asylbewerbern haben. Sozialarbeiter und ggf.

Alltagsbetreuer übernehmen die Sozialbetreuung der Familien und

Alleinstehenden.

Page 13: Flüchtlinge unterstützen - Diskriminierung entgegentreten. Asyl im Landkreis Zwickau.

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Was ist Der heim-tüV?In der Geschäftsstelle des Sächsischen Ausländerbeauftragten Martin

Gillo wurde 2010 ein „Heim-TÜV“ für Gemeinschaftsunterkünfte

für Asylsuchende entwickelt. Zuletzt erschien die Publikation

„Heim-TÜV 2013“.

Ziele des sächsischen „Heim-TÜV“ sind: Handlungsbedarf

zeigen, die vorhandenen Stärken ansprechen und konstruktiv

Verbesserungen vorschlagen. Die einzelnen Unterkünfte

werden mit einem Ampelsystem bewertet, das transparent und

nachvollziehbar Handlungsbedarf oder angemessene Zustände

kennzeichnen soll. Allerdings basierten die Ergebnisse bislang stark

auf subjektiver Wahrnehmung. Positiv wurde z. B. bewertet, dass

im Asylheim Werdau Sprachkurse angeboten wurden. In Zwickau

wurde angeregt einen Heimbeirat als Mitwirkungsgremium

einzurichten. (Quelle: Hinschauen lohnt sich. Heim-TÜV 2013)

Seit dem 18. Dezember 2014 ist Geert Mackenroth (CDU) der

neue Sächsische Ausländerbeauftragte. Der Fortbestand oder die

Weiterentwicklung des Heim-TÜV sind daher bei Redaktionsschluss

unklar.

unterbringungunterbringung

Wer sOrgt Für Die sicherheit?Beim Thema Sicherheit arbeiten Landkreis, Polizei und die Betreiber

der Gemeinschaftsunterkünfte und dezentralen Wohnprojekte eng

zusammen.

Im Heim selbst sorgt ganztägig das Heimpersonal dafür,

dass die Hausordnung eingehalten wird. Sowohl in den

Gemeinschaftsunterkünften als auch in Wohnprojekten arbeiten

ein bis zwei Sozialarbeiter. Teilweise haben die Betreiberfirmen

der Gemeinschaftsunterkünfte nachts oder an Wochenenden

einen Wachschutz vor Ort. Jedes Asylbewerberheim hat ein

Sicherheitskonzept. Kommt es zu Problemen, kann sofort gehandelt

oder die Polizei informiert werden.

Das örtlich zuständige Polizeirevier setzt seine verfügbaren Streifen

lageangepasst auch im Umfeld der Asylbewerberunterkünfte ein und

ist im Bedarfsfall zügig vor Ort. Darüber hinaus fungiert der für den

jeweiligen Stadtteil zuständige Bürgerpolizist als Ansprechpartner für

generelle Fragen der Bevölkerung. Eine Übersicht der Bürgerpolizisten

des jeweiligen Polizeireviers findet sich im Internetauftritt der Polizei des

Freistaates Sachsen. Dringende Sachverhalte bzw. Notlagen sollten der

Polizei stets über den Notruf 110 mitgeteilt werden.

Erfahrungen zeigen, dass bei ausreichender Betreuung und Akzeptanz

im Ort ein gutes Miteinander zwischen Asylbewerbern und Anwohnern

möglich ist. Konflikte im Zusammenleben kann es auch zwischen

Deutschen geben.

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Wie Viele asylbeWerber gibt es in DeutschlanD?

Bis zum 30.11.2014 sind insgesamt 181.453 Asylanträge (Erst- und

Folgeanträge) im Jahr 2014 beim Bundesamt für Migration und

Flüchtlinge eingegangen; im Vergleich zum Vorjahr mit 115.576

Asylanträgen bedeutet dies einen deutlichen Anstieg um 57,0 Prozent.

Die Gesamtschutzquote liegt für diesen Zeitraum bei 29,8 Prozent

(33.813 positive Entscheidungen von insgesamt 113.636). Ende

November 2014 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt

163.244 Verfahren.

Von Januar bis August 2014 wurden 1,6 Prozent der Asylsuchenden als

Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt. Bei weiteren 19,6 Prozent

wurde die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention

festgestellt. Zusätzlich erhielten 5,6 Prozent der Antragsteller

subsidiären Schutz nach EU-Recht und bei 1,7 Prozent wurden

Abschiebungshindernisse festgestellt. Somit erhielten ca. 28 Prozent

der Antragsteller einen

Schutzstatus.

Die Broschüre

„Aktuelle Zahlen zu

Asyl“ ist monatlich auf

der Internetseite des

Bundesamtes für Migration

und Flüchtlinge (BAMF) zu

finden.

zahlenstammtischparOle 2

„Asylbewerber kommen hierher, um sich auf unsere Kosten ein schönes Leben zu machen“

• Asylbewerber sind verpflichtet in den ersten Monaten in einer

Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. In dieser Zeit ist es ihnen nicht

gestattet, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Danach leben sie in der

Regel in einer ihnen zugewiesenen Gemeinschaftsunterkunft, bis das

Asylverfahren abgeschlossen ist. Die Wohn- und Schlafraumfläche

beträgt pro Person meist nicht mehr als sechs Quadratmeter.

• Im Rahmen des sog. „Heim-Tüv 2013“ besuchte der sächsische

Ausländerbeauftragte alle Gemeinschaftsunterkünfte in Sachsen. Alle

Unterkünfte wurden über ein Ampelsystem von grün für „angemessen“

bis rot für „unangemessen“ eingeschätzt. Die zwei im Landkreis

Zwickau gelegenen Heime bekamen als Symbol die gelbe Ampel.

• Kennt man einige der Fakten, die in diesem Heft zusammengetragen

sind, kann von einem „schönen Leben auf unsere Kosten“ keine Rede

sein.

unterbringung

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28 29

Im Landkreis Zwickau lebende Asylbewerber und Ausländern mit Duldung

473562

785

1.296

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014

19. Januar 2015Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Zwickau 5

zahlen

Wie Viele asylbeWerber bzW. Flüchtlinge WerDen im lanDkreis zWickau untergebracht?

Die Anzahl der von Sachsen aufzunehmenden Antragsteller lag 2014

gemäß der Länderquote von 5,12 Prozent bei ca. 12.400 Personen.

Die landesinterne Verteilung richtet sich nach dem Anteil der

Wohnbevölkerung der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.

Kernfamilien werden dabei nicht getrennt.

Im gesamten Jahr 2014 hat der Landkreis Zwickau

insgesamt 821 Asylbewerber aufgenommen. 1.223 Plätze in

Gemeinschaftsunterkünften (Wohnheime und Wohnprojekte) stehen

per Ende Dezember 2014 zur Verfügung.

zahlen

Zeitplan - Umsetzung der Unterbringungsstruktur

Der Landkreis muss zum 31.12.2015 prognostiziert 2.286 Asylbewerbern unterbringen, davon sollen 343 Asylbewerber dezentral und 1.943 Asylbewerber zentral (Wohnheim oder Wohnprojekt) unterbracht werden.

05.11.2014Unterbringung von Asylbewerbern 10

Dez 14 Jun 15 Dez 15Wohnheim Zwickau 320 80 80Wohnprojekt Zwickau‐Neuplanitz 150Wohnheim Werdau 190Wohnprojekt Werdau 45Wohnheim 1 30 30Wohnprojekt 1 60 60Wohnheim Glauchau 28 77 77Wohnprojekt Glauchau 150Wohnprojekt 2 30 30Wohnheim 2 150 150Wohnheim 3 150 150Wohnheim 4 150 150Wohnprojekt 3 70 70Wohnprojekt Wilkau‐Haßlau 150 150Wohnheim 5 150 150

Summen 883 1.097 427 220 450

1

2

3

4

5

Sozial‐raum

Maßnahme Bestand NeuUmsetzung

67%33%

Umsetzung Verhältnis Wohnheim zuWohnprojekt

WohnheimWohnprojekt

57%28%

15%

Umsetzung Verhältnis zentrale zu dezentraleUnterbringung

Wohnheim

Wohnprojekt

dezentraleUnterbringung

Wie Viele asylbeWerber leben mOmentan im lanDkreis zWickau?

Zum 31.12.2014 leben 1.296 Asylbewerber und geduldete Ausländer

im Landkreis Zwickau. Das sind bei 326.178 Einwohnern (Stand

30.04.2014) 0,4 Prozent. Am 31.12.2015 werden es voraussichtlich

2.318 Menschen und damit 0,7 Prozent sein.

Page 16: Flüchtlinge unterstützen - Diskriminierung entgegentreten. Asyl im Landkreis Zwickau.

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zahlen

stammtischparOle 3

„Ausländer sind krimineller als Deutsche. Das zeigt jede Statistik.“

Unstrittig ist, dass die aus derzeit 27 Ländern kommenden

Asylbewerber im Landkreis Zwickau genauso bunt gemischt sind wie

die Einheimischen. Genauso wie manche deutsche Landsleute kriminell

werden oder sind, kann das natürlich auch auf Menschen aus anderen

Ländern zutreffen.

Nichtdeutsche Tatverdächtige werden oftmals aufgrund von Vergehen

belangt, die Deutsche aufgrund ihres Status gar nicht begehen können

(z. B. Verstöße gegen räumliche Beschränkungen).

Nicht alle Ausländer sind Asylbewerber. Auch dauerhaft hier lebende

Ausländer können Straftaten begehen.

Eher zu vernachlässigen ist die Gruppe der sogenannten Illegalen. Im

Landkreis Zwickau gibt es meist ca. ein bis zwei Menschen, die sich

illegal in Deutschland aufhalten.

Wie kann ich mich ehrenamtlich Für asylbeWerber engagieren?

Folgende Initiativen freuen sich über neue Mitwirkende

landkreis zwickau:

Interkultureller Arbeitskreis des Landkreises Zwickau

[email protected]

crimmitschau:

Der runde Tisch Integration organisiert Patenschaften und koordiniert Spenden in Zusammenarbeit mit der Stadt Crimmitschau –

[email protected]

glauchau:

Kulturknall e. V. – kulturknall.org

Jugendbeirat – jugendbeirat-glauchau.de

limbach-Oberfrohna

Buntes Bürgerforum – buntesbuergerforum.de

Soziale u. politische Bildungsvereinigung e. V. – schwarzerpeter.blogsport.de

Werdau:

Ökumenischer Arbeitskreis – Ansprechpartnerin: Marianne Hertel

03761 762879, Oststraße 3, 08412 Werdau

zwickau:

Roter Baum e. V. – http://baumhaus.blogsport.de/

Planitzer Helferkreis – [email protected]

Deutsch-Iranischer Bibelgesprächskreis – luthergemeindezwickau.de

Helferinnen und Helfer können sich auch an die Ausländerbeauftragten des

Landkreises Zwickau und der Stadt Zwickau wenden. Sie vermitteln den

Kontakt zu der Stelle, an der Hilfe gebraucht wird.

teil-nehmen unD teil-geben

Page 17: Flüchtlinge unterstützen - Diskriminierung entgegentreten. Asyl im Landkreis Zwickau.

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gibt es bereits begegnungsangebOte im lanDkreis zWickau?

Unterstützung und Begegnung gibt es im Landkreis Zwickau schon seit

vielen Jahren. Vereine und Initiativen boten z. B. Kinderbetreuung an,

integrierten Jugendliche und Erwachsene in Sportvereine, initiierten

Frauennachmittage und knüpften so vielfältige Kontakte zu den

„Neuankömmlingen“. Freundschaften wurden geschlossen, die bis

heute halten. Verschiedene Vereine, Verbände und Gemeinden bieten

regelmäßig sogenannte Integrationsprojekte an, bei denen Zuwanderer

und Einheimische einander begegnen können.

Einige dieser Veranstaltungen finden sich im Veranstaltungskalender

unter www.zwickauer-demokratie-buendnis.de.

Außerdem werden jedes Jahr die Tage der Demokratie und Toleranz

und die Interkulturellen Wochen im Landkreis Zwickau durchgeführt, in

denen Menschen für Vielfalt und Begegnung eintreten.

DürFen kinDer VOn asylbeWerbern in Die kita unD in Die schule gehen?

In Deutschland haben Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf einen

Betreuungsplatz für ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung. Dieser

gesetzliche Anspruch schließt Kinder von Asylbewerbern nicht aus.

In Deutschland gibt es für alle Kinder und Jugendlichen bis zum

vollendeten 18. Lebensjahr eine gesetzliche Schulpflicht von mindestens

neun Schuljahren. Diese Schulpflicht gilt für alle in Deutschland lebenden

Kinder und Jugendlichen, also auch für Kinder von Asylbewerbern. In

diesem Bereich arbeiten die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der

Unterkünfte eng mit der Sächsischen Bildungsagentur zusammen.

teil-nehmen unD teil-geben teil-nehmen unD teil-geben

Page 18: Flüchtlinge unterstützen - Diskriminierung entgegentreten. Asyl im Landkreis Zwickau.

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DürFen asylbeWerber arbeiten?Asylbewerbern ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres

Aufenthalts nicht erlaubt. Danach benötigen sie die Zustimmung

durch die Ausländerbehörde. Diese beteiligt die Bundesagentur für

Arbeit, welche prüft, ob der Arbeitsplatz vorrangig einem deutschen

Staatsbürger oder einen EU-Bürger zur Verfügung zu stellen ist. Die

Ausländerbehörde hat zu prüfen, inwieweit sonstige Gründe der

Aufnahme einer Beschäftigung entgegenstehen. Personen mit Duldung

oder Aufenthaltsgestattung dürfen erst ab vier Jahren Aufenthalt in

Deutschland ohne Zustimmung der Arbeitsagentur eine Beschäftigung

aufnehmen.

Asylbewerber können in den Wohnheimen im Rahmen

gemeinnütziger Tätigkeit beschäftigt werden. Dafür erhalten sie eine

Aufwandsentschädigung von 1,05 EUR/Stunde.

lernen asylbeWerber Deutsch?Solange das Asylverfahren läuft, sich Asylbewerber im Status der

Aufenthaltsgestattung befinden, haben sie keinen Anspruch auf einen

Integrationskurs. Ein Integrationskurs vermittelt neben Kenntnissen der

deutschen Sprache auch Wissen über die Bundesrepublik Deutschland

und das Leben in Deutschland. Die Integrationskurse werden vom

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für bleibeberechtigte

Ausländer finanziert. Es werden jedoch auch Sprachkurse für

Asylbewerber im Rahmen von Förderprogrammen der EU angeboten.

Haben bleibeberechtigte Ausländer kein eigenes Einkommen,

müssen sie auch den Eigenanteil von 1,20 EUR pro Tag bei diesen

Integrationskursen nicht bezahlen. Außerdem gibt es unterschiedliche

Angebote von Bildungsträgern, Volkshochschulen, Vereinen und

Kirchgemeinden, die u. a. auch kostenlosen Deutschunterricht anbieten.

teil-nehmen unD teil-geben teil-nehmen unD teil-geben

stammtischparOle 4

„Die Ausländer nehmen uns Deutschen die Arbeitsplätze weg.“

Ein Arbeitsplatz kann nur mit einem Nicht-EU-Ausländer besetzt

werden, wenn sich nachweislich kein Deutscher oder EU-Bürger für

diese Stelle findet.

Trotz der niedrigeren Ausländerquote in den neuen Bundesländern

ist die Arbeitslosigkeit dennoch höher als in den alten Bundesländern.

Dies zeigt, dass Arbeitslosigkeit nicht ursächlich mit der Anzahl der

Ausländer zusammenhängt. In den Niederlanden beispielsweise ist

die Ausländerquote doppelt so hoch wie in den neuen Bundesländern

und darüber hinaus besitzen die Niederlande eine der höchsten

Einbürgerungsraten in Europa und dennoch – oder vielleicht gerade

deswegen – herrscht bei nicht mal 5 Prozent Arbeitslosigkeit geradezu

Vollbeschäftigung.

Ausländer arbeiten oftmals in Branchen, in denen deutsche Arbeitskräfte

nicht arbeiten wollen bzw. in denen Fachkräftemangel herrscht.

Ausländische Arbeitskräfte stärken die Wirtschaft in Deutschland und

werden zu diesem Zweck gezielt angeworben.

Page 19: Flüchtlinge unterstützen - Diskriminierung entgegentreten. Asyl im Landkreis Zwickau.

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WO FinDe ich antWOrten auF Weitere Fragen?

landkreis zwickau

Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte

Robert-Müller-Straße 4-8, 08056 Zwickau

Tel.: 0375/440221051

[email protected]

zuständig für asylangelegenheiten und ausländerrecht:

Ausländerbehörde im Ordnungsamt des Landkreises Zwickau,

Telefon: 0375/440224160

zuständig für die unterbringung der asylbewerber:

Sozialamt des Landkreises Zwickau,

Telefon: 0375/440222100

stadt zwickau

Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte

Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau

Telefon: 0375/831834

gleichstellungsundauslä[email protected]

bundesamt für migration und Flüchtlinge

Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg

Telefon: 0911/9430

[email protected]

Für den Landkreis Zwickau ist die Regionalstelle des BAMF in Chemnitz

zuständig:

Adalbert-Stifter-Weg 25, 09131 Chemnitz

Telefon: 0371/4901150

[email protected]

sächsischer Flüchtlingsrat e. V.

Büro Chemnitz

Henriettenstr. 5, 09112 Chemnitz

Telefon: 0371/903133

Mobil: 0176/24648931

E-Mail: [email protected]

Opferhilfe sachsen e.V.

Beratungsstelle Zwickau

Münzstraße 2, 08056 Zwickau

Telefon: 0375/3031748

E-Mail: [email protected]

raa sachsen e.V. – Opferberatung

Beratungsstelle Chemnitz

Henriettenstraße 5, 09112 Chemnitz

Telefon: 0371/4819451

Mobil: 0172/9743674

E-Mail: [email protected]

ausländerbeauftragter der ev.-luth. landeskirche sachsen

Albrecht Engelmann

Lukasstraße 6, 01069 Dresden

Telefon: 0351/4692-215

E-Mail: [email protected]

teil-nehmen unD teil-geben teil-nehmen unD teil-geben

Page 20: Flüchtlinge unterstützen - Diskriminierung entgegentreten. Asyl im Landkreis Zwickau.

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internetseiten

bamf.de

(Publikation: Das deutsche Asylverfahren – ausführlich erklärt)

saechsischer-fluechtlingsrat.de

kirchenasyl.de

proasyl.de

mediendienst-integration.de

der Sächsische Ausländerbeauftragte: http://www.landtag.sachsen.de/de/

integration_migration/der_saechsische_landesbeauftragte/index.aspx

http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/hetze/refugees-welcome-

gemeinsam-willkommenskultur-gestalten/

impressum

herausgeber: Alter Gasometer e. V., Koordinierungsbüro für das

Bündnis für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region

Kleine Biergasse 3, 08056 Zwickau

Telefon: 0375/2772117

[email protected]

auflage: 15.000 Exemplare

Druck: Druckerei Schubert, Reinsdorf

redaktionsschluss: 13.01.2015

Die Texte und Informationen wurden zusammengestellt im

Koordinierungsbüro für das Bündnis für Demokratie und Toleranz der

Zwickauer Region im Alten Gasometer e. V.

mitgewirkt haben: die Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte

des Landkreises Zwickau, das Sozialamt und die Ausländerbehörde

des Landkreises Zwickau sowie der Revierleiter des Polizeireviers

Zwickau.

Quellen: Mediendienst Integration, Heim-TÜV 2013 des Sächsischen

Ausländerbeauftragten, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Fotos und infografiken: der Landkreis Zwickau, das Bundesamt für

Migration und Flüchtlinge und der Herausgeber

layout und illustrationen: Josephine Mark, puvoproductions.com

Die Herausgabe dieses Heftes ermöglichte der Landkreis Zwickau.

Page 21: Flüchtlinge unterstützen - Diskriminierung entgegentreten. Asyl im Landkreis Zwickau.

Gefördert im Rahmen des Landesprogramms

„Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“

Bündnis für Demokratie und Toleranzder Zwickauer Region