Flüchtlinge unterstützen - Diskriminierung entgegentreten. Asyl im Landkreis Zwickau.
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Flüchtlinge unterstützen – Diskriminierung entgegentretenAsyl im Landkreis Zwickau
www.zwickauer-demokratie-buendnis.de
3
Flüchtlinge unterstützen –
Diskriminierung entgegentreten
Das Bündnis für Demokratie und Toleranz der
Zwickauer Region informiert zum Thema Asyl im
Landkreis Zwickau
Das Thema Asyl ist im Landkreis nicht neu, denn seit den neunziger
Jahren haben die Landkreise die Aufgabe, Asylbewerberinnen und
Asylbewerber unterzubringen und zu unterstützen. In dieser Zeit
lebten mehr Asylbewerber im Landkreis als heute. Seit 1998 ging die
Zahl der Antragsteller zurück.
Seit 2013 kommen aufgrund der weltweit steigenden Flüchtlingszahlen
vermehrt Asylsuchende auch nach Deutschland. Dies wird begleitet
von öffentlichen Diskussionen, Protesten gegen die Unterbringung von
Flüchtlingen in Deutschland und Polemiken von PolitikerInnen gegen
das vermeintliche Ausnutzen der Sozialsysteme. Und nicht zuletzt
werden fortlaufend Menschen in Deutschland angegriffen – tätlich und
verbal –, weil sie „ausländisch“ aussehen.
Das Heft bietet zahlreiche Informationen und Argumente und
verschafft einen Überblick über die aktuelle Lage. Daraus ergeben
sich auch einige Hinweise, wie in einer kontroversen Diskussion zum
Thema Asyl argumentiert werden kann.
Damit sollen all diejenigen gestärkt werden, die sich in der oft
aufgeheizten Debatte um Flucht, Asyl und Rassismus in unserer
Gesellschaft für eine sachliche Auseinandersetzung zugunsten von
Flüchtlingen und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
einsetzen möchten.
4 5
Oft schweigen wir, obwohl wir widersprechen sollten. Die
Auseinandersetzung muss täglich und gesamtgesellschaftlich geführt
werden – in Elternhäusern, in der Nachbarschaft, in Schulen, Betrieben
oder auch in den Medien. Überall sollten wir ein Gespür für die lauten
aber auch die leisen Bemerkungen entwickeln. Rassismus und Intoleranz
äußern sich nicht erst in Gewalt, sondern auch in unwidersprochenen
Vorurteilen.
Die „Stammtischparolen“ in diesem Heft greifen solche Vorurteile auf
und widerlegen sie.
Das Bündnis für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region
wünscht diesem Heft viele Leserinnen und Leser und dem ganzen
Landkreis Zwickau eine gesunde Willkommenskultur für das
Zusammenleben mit den Menschen, deren Flucht sie zu uns geführt hat.
Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie weitere Fragen oder im Heft
einen Fehler gefunden haben. Auch inhaltliche Ergänzungen und neue
Initiativen nehmen wir gern auf.
das Team des Koordinierungsbüros für das Bündnis für Demokratie und Toleranz
der Zwickauer Region
6 7
WIE FUNKTIONIERT ASYL IN DEUTSCHLAND? ..................... 9
Was ist Asylrecht? ....................................................................... 9
Was ist der Unterschied zwischen einem
Asylbewerber und einem Flüchtling?......................................... 10
Was sind Kontingentflüchtlinge? ................................................ 11
Wer entscheidet über die Anerkennung des Asylgesuches? ...... 11
Was geschieht nach der Bewilligung eines Asylantrages? .......... 11
Was ist eine Duldung?................................................................ 12
Was passiert im Fall einer Ablehnung?....................................... 13
Wie hoch ist die Zahl der Rückführungen in Deutschland? ....... 13
Was ist das Dublin-Verfahren? ................................................... 14
Stammtischparole 1 .................................................................... 15
UNTERBRINGUNG ................................................................... 16
Wo kommen die Menschen her? ............................................... 16
Wo kommen die Asylsuchenden an? ......................................... 16
Was bedeutet Residenzpflicht? .................................................. 17
Wonach richtet sich die Verteilung Asylsuchender in der
Bundesrepublik? ........................................................................ 18
Kann ein Stadt- oder Gemeinderat darüber entscheiden,
ob und in welcher Anzahl Asylbewerber in einer Kommune
untergebracht werden? ............................................................. 19
Welche Leistungen und Unterstützungen
erhalten die Asylbewerber? ....................................................... 20
Wie werden Asylsuchende im Landkreis Zwickau
untergebracht? ......................................................................... 21
Was ist der Unterschied zwischen Gemeinschaftsunterkunft,
dezentraler Unterbringung und einem Wohnprojekt? .............. 21
inhalt
Wie ist ein Wohnprojekt ausgestattet? ...................................... 23
Wie werden die Asylbewerber in den
Wohnprojekten betreut? ........................................................... 23
Wer sorgt für die Sicherheit? ..................................................... 24
Was ist der Heim-TÜV? ............................................................. 25
Stammtischparole 2 ................................................................... 26
ZAHLEN ..................................................................................... 27
Wie viele Asylbewerber gibt es in Deutschland? ....................... 27
Wie viele Asylbewerber bzw. Flüchtlinge werden
im Landkreis Zwickau untergebracht? ...................................... 28
Wie viele Asylbewerber leben momentan im
Landkreis Zwickau? ................................................................... 29
Stammtischparole 3 ................................................................... 30
TEIL-NEHMEN UND TEIL-GEBEN ........................................... 31
Wie kann ich mich ehrenamtlich für Asylbewerber engagieren? 31
Gibt es bereits Begegnungsangebote im Landkreis Zwickau? ... 32
Dürfen Kinder von Asylbewerbern in die Kita
und in die Schule gehen? ........................................................... 33
Dürfen Asylbewerber arbeiten? ................................................ 34
Lernen Asylbewerber Deutsch? ................................................ 34
Stammtischparole 4 ................................................................... 35
Wo finde ich Antworten auf weitere Fragen? .............................. 36
Internetseiten .............................................................................. 38
Impressum ................................................................................... 39
8 9
Was ist asylrecht? Recht auf Asyl ist ein durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland geschütztes Grundrecht (Art. 16a GG). Dort ist normiert:
Politisch Verfolgte genießen das Recht auf Asyl.
Es gibt aber auch Fälle, in denen das Asylrecht nicht greift, aber dennoch
schwerwiegende Gefahren für Freiheit, Leib und Leben bestehen. Dann
wird entweder Flüchtlingsschutz auf der Grundlage der UN-Konvention
von 1951 oder ein sogenannter subsidiärer Schutz (behelfsmäßiger
Schutz) gewährt.
Jeder Asylsuchende muss im Inland einen Asylantrag stellen, eine
Antragstellung aus dem Ausland ist nicht möglich. Die Antragstellung
erfolgt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Menschen,
die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, nennt man auch
„Asylbewerber“.
Die Prüfung der Asylanträge läuft nach einem geordneten,
rechtsstaatlichen Verfahren ab. Für jeden Antragsteller erfolgt ein
eigenständiges Verfahren mit Einzelfallprüfung.
Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD?
10 11
Was ist Der unterschieD zWischen einem asylbeWerber unD einem Flüchtling?
Ein Asylbewerber ist jeder, der einen Antrag auf Asyl in einem anderen
als seinem Heimatland oder als Staatenloser in einem anderem als
dem Land, in dem er gewöhnlich lebt, stellt. Antragsteller werden
bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens als Asylbewerber bezeichnet.
Nach Anerkennung ihres Asylantrages sind sie Asylberechtigte oder
anerkannte Flüchtlinge.
Gemäß UN-Flüchtlingskonvention ist ein Ausländer ein Flüchtling, wenn
er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung seiner Rasse, Religion,
Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer
bestimmten sozialen Gruppe außerhalb eines Landes befindet,
- dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in
Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Flucht nicht in Anspruch
nehmen will oder
- in dem er als Staatenloser seinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt
hatte und in das er nicht zurückkehren kann oder wegen dieser Flucht
nicht zurückkehren will.
Asylbewerber sind alle Asylsuchenden, über deren Asylantrag durch
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht abschließend
entschieden wurde.
Flüchtling ist, wer als Asylberechtigter nach Art. 16a GG
anerkannt wurde oder die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer
Flüchtlingskonvention erhalten hat.
Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD? Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD?
Was sinD kOntingentFlüchtlinge?Als Kontingentflüchtlinge bezeichnet man die Menschen, denen
der Bund im Rahmen einer festgelegten Höchstzahl (Kontingent)
wegen des Bürgerkrieges in ihrer Heimat gezielt die Einreise in das
Bundesgebiet ermöglicht. Darüber hinaus haben auch die Bundesländer
entsprechende Aufnahmeregelungen erlassen. Diese Flüchtlinge
müssen keinen Asylantrag stellen, aber ein Visum beantragen. Syrische
Kontingentflüchtlinge wohnen nicht in Asylbewerberheimen, sondern
in eigenen Wohnungen. Sie dürfen arbeiten und Integrationskurse
besuchen.
Aus Syrien kommen jedoch auch Flüchtlinge ohne Einreisegenehmigung
der Bundesrepublik ins Land. Diese Menschen stellen in Deutschland
einen Antrag auf Asyl und sind damit Asylbewerber.
Wer entscheiDet über Die anerkennung Des asylgesuches?
Über die Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge. Alle Asylantragsteller durchlaufen ein Asylverfahren bezogen
auf ihren konkreten Einzelfall.
Was geschieht nach Der beWilligung eines asylantrages?
Bei Anerkennung der Asyl-/Fluchtgründe erhalten Asylbewerber
zuerst eine befristete Aufenthaltserlaubnis zwischen ein und drei
Jahren. Danach erfolgt die Überprüfung des Antrages auf weiteres
Vorliegen von Asyl- bzw. Fluchtgründen. Bei weiterem Vorliegen
dieser Gründe wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.
Mit Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis können die
Betroffenen auch in Deutschland arbeiten bzw. sind, wenn sie keine
Arbeit finden, Anspruchsberechtigte für Leistungen nach SGB II.
12 13
Was ist eine DulDung?Eine Duldung bedeutet, dass der betreffende Ausländer ausreisepflichtig
ist, z. B. nachdem der Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Es erfolgt
jedoch vorerst keine Abschiebung.
Dafür kann es viele Gründe geben, wie zum Beispiel:
• fehlendes gültiges Reisedokument einschließlich ungeklärter Identität
• ein Abschiebungsstopp für Kriegs- oder Krisenländer
• dringende humanitäre oder persönliche Gründe.
Es ist kein regulärer Aufenthaltstitel und begründet keinen rechtmäßigen
Aufenthalt in Deutschland. Eine Duldung kann mit Auflagen und
Nebenbestimmungen verbunden sein, z. B. mit der Aufforderung,
einen Pass seines Heimatlandes zu beschaffen oder seine Nationalität
anderweitig nachzuweisen. Bei einer Duldung wird in der Regel keine
Arbeitserlaubnis erteilt. Auch haben Ausländer in der Duldung keinen
Anspruch auf einen Integrationskurs.
Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD? Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD?
Was passiert im Fall einer ablehnung?Wird der Antrag auf Asyl abgelehnt, erhält der Betroffene einen
Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Gegen diesen Bescheid kann der Betroffene Klage beim zuständigen
Verwaltungsgericht einreichen. Die Ablehnung eines Asylantrages wird
immer schriftlich mitgeteilt und ist mit einer Aufforderung zur Ausreise,
einer Androhung der Abschiebung und einem Rechtsbehelf versehen.
Hat ein zur Ausreise Verpflichteter jedoch keine Papiere, die
eindeutig belegen, welcher Nationalität er ist bzw. in welches Land er
ausreisepflichtig ist, kann er nicht abgeschoben werden, er erhält dann
eine Duldung mit der Aufforderung, seine Nationalität nachzuweisen
und einen Pass zu beschaffen. Erfolgt dies aus unterschiedlichen
Gründen nicht, lebt der Betreffende mitunter viele Jahre in der Duldung,
kann also weder arbeiten noch Maßnahmen zur Integration in Anspruch
nehmen.
Wie hOch ist Die zahl Der rückFührungen in DeutschlanD?
Im Jahr 2013 wurden laut Bundesregierung insgesamt 10.198 Menschen
aus Deutschland abgeschoben. Das sind rund 30 Prozent mehr als 2012
(7.651 Abgeschobene). Die meisten Abschiebungen (7.289) fanden per
Flugzeug statt, deutlich weniger über den Land- (2.908) und Seeweg (1).
Knapp die Hälfte (4.741) der Abgeschobenen wurde im Rahmen der
Dublin-Verordnung an andere EU-Länder überstellt.
Im Ausländerzentralregister (AZR) waren bis zum 31. Dezember
2013 insgesamt 282.853 Menschen erfasst, gegen die eine
Ausweisungsverfügung vorlag. Davon halten sich 25.143 in Deutschland
auf, 257.411 haben hingegen Deutschland freiwilllig verlassen (Quelle
Bundestagsdrucksache 18/2279).
14 15
Was ist Das Dublin-VerFahren?Im Dublinverfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags
zuständige Staat festgestellt. Damit wird sichergestellt, dass jeder
Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
inhaltlich geprüft wird.
Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates wird mit dem
Antragsteller ein persönliches Gespräch geführt. Wenn festgestellt
wird, dass ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, wird dieser
um Übernahme des Falles gebeten. Stimmt dieser zu, erhält der
Antragsteller hierüber einen Bescheid. Wird die Überstellung des
Asylbewerbers an das zuständige Land nicht binnen sechs Monaten
durchgeführt, geht die Zuständigkeit für das Verfahren an den
Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der
Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich
diese Frist verlängern. Das Dublin-Verfahren nach der Dublin III-
Verordnung gilt in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und
der Schweiz.
stammtischparOle 1
„Wenn das mit den Ausländern so weitergeht, sind wir bald in der Minderheit – und das in unserem eigenen Land“
Die dahinterstehende Befürchtung taucht immer wieder in
Publikationen bestimmter Parteien und Gruppen auf. So wird vor einer
„Zuwanderungsflut“ und damit verbunden vor einer „Überfremdung im
eigenen Land“ gewarnt.
Seit den 1990-iger Jahren ist die Zahl der Asylbewerber massiv
gesunken. Waren es 1993 noch fast 450.000, gab es schon 1995
nur noch 167.000 Erst- und Folgeanträge. Diese Zahl sank danach
stetig bis auf 28.000 im Jahr 2008. 2009 bis 2012 gab es dann wieder
zunehmend mehr Asylbewerber. 2013 und 2014 stieg die Zahl aufgrund
der Kriege in der Welt innerhalb kurzer Zeit, sodass viele Landkreise
neue Unterbringungsmöglichkeiten finden mussten. Mit knapp 200.000
Betroffenen bleibt die Situation allerdings deutlich hinter der 1993
zurück.
Im Osten von Deutschland leben im Schnitt 2 Prozent Ausländer.
Im Landkreis Zwickau leben ca. 0,4 Prozent Asylbewerber. Laut
repräsentativen Umfragen schätzen viele Befragte den Ausländeranteil
in ihrer Stadt bzw. in ihrem Wohngebiet viel höher ein, als es den
Tatsachen entspricht.
Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD? Wie FunktiOniert asyl in DeutschlanD?
16 17
unterbringung
WO kOmmen Die menschen her?Die zehn häufigsten Herkunftsländer für ganz Deutschland waren
2014: Syrien, Serbien, Kosovo, Eritrea, Albanien, Afghanistan, Irak,
Mazedonien, Ukraine, Bosnien und Herzegowina. Im Landkreis Zwickau
leben Asylbewerber aus 27 verschiedenen Ländern. Sachsen ist exklusiv
für Asylsuchende aus Tunesien und Libyen zuständig. Das bedeutet, dass
alle Menschen, die aus diesen Ländern nach Deutschland kommen, in
Sachsen aufgenommen werden. Die zehn häufigsten Herkunftsländer im
Landkreis Zwickau sind: Syrien, Tunesien, Marokko, Libyen, Georgien,
Russische Föderation, Indien, Serbien, Libanon, Eritrea.
WO kOmmen Die asylsuchenDen an?Zu Beginn werden die Asylsuchenden immer in
Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Dort erfolgt auch die
Anhörung jedes einzelnen Asylantragstellers beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge. Die Anhörung ist vorgeschriebener
Bestandteil des Asylverfahrens. Die Erstaufnahmeeinrichtung
(EAE) Chemnitz mit der Außenstelle in Schneeberg ist die zentrale
Anlaufstelle für Asylbewerber, die vom Bund in den Freistaat Sachsen
verteilt werden oder direkt aus dem Ausland ankommen. Nach
einer Aufenthaltsdauer von längstens drei Monaten werden die
Asylbewerberinnen und Asylbewerber dann auf die Landkreise und
kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen verteilt.
unterbringung Was beDeutet resiDenzpFlicht?
Während des laufenden Verfahrens erhalten Asylsuchende eine
Aufenthaltsgestattung. Diese Aufenthaltsgestattung beschränkt
den Aufenthalt auf einen Bezirk. Man nennt diese Einschränkung
„Residenzpflicht“. Als „Bezirk“ gilt der Umkreis, in dem sich die
Betreffenden ohne Rückfrage bei der Ausländerbehörde ungehindert
aufhalten können. Also Landkreis, Regierungsbezirk, Stadt usw.
In Sachsen ist es in der Regel der Landkreis oder der Regierungsbezirk.
Für das Verlassen dieses Bezirkes benötigen die Betroffenen eine
Genehmigung der Ausländerbehörde, wenn sie z. B. Verwandte oder
einen spezialisierten Anwalt in einer größeren Stadt aufsuchen möchten.
18 19
kann ein staDt- ODer gemeinDerat Darüber entscheiDen, Ob unD in Welcher anzahl asylbeWerber in einer kOmmune untergebracht WerDen?
Nein. Die Städte und Gemeinden sind dafür nicht zuständig.
Asylbewerber unterzubringen, ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der
Landkreise. Der Landkreis kann nur festlegen, wie und wo er die
Unterbringung organisiert. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, bei
der Unterbringung mitzuwirken. Ist Wohnraum vorhanden, der vom
Landkreis gemietet werden kann, um Asylbewerber unterzubringen,
muss kein anderer gefragt werden. Der Landkreis beteiligt jedoch die
betroffene Stadt bzw. Gemeinde nach Möglichkeit.
unterbringungunterbringung
WOnach richtet sich Die Verteilung asyl-suchenDer in Der bunDesrepublik?
Die Verteilung aller in der BRD Asylsuchenden auf die Bundesländer
erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, auf den Freistaat
Sachsen entfallen ca. fünf Prozent der Asylbewerber. Im Königsteiner
Schlüssel ist festgelegt, wie die einzelnen Länder der Bundesrepublik
Deutschland an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind. Der
Anteil, den ein Land danach tragen muss, richtet sich nach seinem
Steueraufkommen und seiner Bevölkerungszahl. Das Steueraufkommen
wird dabei mit zwei Dritteln, die Bevölkerungszahl mit einem Drittel
gewichtet.
In Sachsen ist für die Asylbewerber die Landesdirektion Sachsen mit Sitz
in Chemnitz zuständig.
Nach § 6 Abs. 3 des
Sächsischen Flücht-
lingsaufnahmegesetzes
werden im Freistaat
Sachsen die Asylsuchen-
den nach einem Schlüssel
auf die Landkreise und
kreisfreien Städte ver-
teilt, welcher sich an den
jeweiligen Einwohnerzah-
len orientiert. Daher ist
der Landkreis Zwickau
derzeit verpflichtet, 8,12
Prozent der Flüchtlinge
des Freistaates Sachsen
aufzunehmen.
20 21
Wie WerDen asylsuchenDe im lanDkreis zWickau untergebracht? Was ist Der unterschieD zWischen gemeinschaFtsunterkunFt, Dezentraler unterbringung unD einem WOhnprOjekt?
Die gesetzlichen Regelungen zur Unterbringung von Asylbewerbern
sind sehr allgemein gehalten. Daher gibt es von Seiten des Freistaates
Sachsen Empfehlungen zur Unterbringung von Asylbewerbern
(Unterbringungskonzept) und auch Mindestempfehlungen zur
Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (Verwaltungsvorschrift
Unterbringung und soziale Betreuung).
Ein Asylbewerber hat nach dieser Verwaltungsvorschrift bei
Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft Anspruch auf
mindestens sechs Quadratmeter individuellen Wohnraum.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Asylbewerber vorrangig in
Gemeinschaftsunterkünften (Asylbewerberheimen) unterzubringen
sind. Der Landkreis Zwickau hat entschieden, Asylbewerber sowohl
in Wohnheimen, in Wohnprojekten als auch in selbstgemieteten
Wohnungen (dezentrale Unterbringung) unterzubringen.
unterbringung
Welche leistungen unD unterstützungen erhalten Die asylbeWerber?
Zuständig für die Unterbringung und Leistungsgewährung ist der
Landkreis Zwickau. Asylbewerber erhalten während der Prüfung ihres
Antrages auf Asyl Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Ein Asylbewerber erhält monatlich 362 EUR abzüglich 32,80 EUR für
Energie und Wohnungsinstandhaltung, Kinder entsprechend ihrem Alter
weniger. Nach einer Dauer von derzeit 48 Monaten werden Leistungen
in Höhe des Hartz-IV Regelsatzes gewährt.
Von dem Geld müssen Nahrung, Bekleidung, Hygieneartikel, Bustickets
und ähnliches bezahlt werden. Es gibt keine zentrale Versorgung. Für
eine medizinische Betreuung im Krankheitsfall erhält der Asylbewerber
einen Behandlungsschein, mit dem ein niedergelassener Arzt aufgesucht
werden kann. Asylbewerber erhalten kein „Begrüßungsgeld“.
Weitere Unterstützung erhalten sie durch Kleider- und Sachspenden,
durch Freizeitangebote und die Herausbildung sozialer Kontakte
durch Verbände, Vereine, Kirchgemeinden und Einwohnerinnen und
Einwohner.
unterbringung
22 23
unterbringungunterbringung
Eine zentrale Unterbringung in Wohnheimen wird von vielen
Ländern favorisiert, da sie als kostengünstiger in der Betreibung
eingeschätzt wird. Dort leben die Bewohner in Mehrbettzimmern und
nutzen gemeinschaftlich Küche und sanitäre Anlagen (WC, Dusche,
ggf. Wäscherei). Eine zentrale Unterbringung bringt jedoch für die
betroffenen Menschen viele Probleme mit sich. So haben viele eine nur
eingeschränkte oder gar keine Privatsphäre. Zudem leiden viele unter
Traumata und anderen gesundheitlichen Problemen, die sich in einer
Gemeinschaftsunterkunft aufgrund des Lebens mit vielen auf engem
Raum nicht verbessern. Auch leben in einer Gemeinschaftsunterkunft
Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen, Religionen oder
sogar verfeindeter Bürgerkriegsparteien. Konflikte bleiben nicht aus.
In einem Wohnprojekt mietet ein Betreiber Wohnungen in räumlicher
Nähe und führt diese insgesamt mit Büro und entsprechendem
Personal in der Art einer Gemeinschaftsunterkunft. In Wohnprojekten
werden überwiegend Familien (also Ehepaare, Eltern mit Kindern und
Alleinerziehende mit Kindern) untergebracht. Hier werden Privatsphäre
und Integrationsmöglichkeiten gleichermaßen gewährleistet.
Insbesondere für Familien mit Kindern ist die Unterbringung in einem
ruhigen Wohnumfeld besser und förderlicher. Solche Wohnprojekte
gibt es derzeit in Glauchau, Crimmitschau, Meerane, Wilkau-Haßlau,
Werdau und Zwickau.
Die dezentrale unterbringung durch eigene anmietung von
Wohnraum wird Asylbewerbern oder Ausländern mit Duldung in
besonderen Ausnahmefällen gestattet.
Bevor Asylbewerber eine Wohnung anmieten können erhalten sie eine
Genehmigung durch das zuständige Sozialamt. In der Regel suchen dann
die Betroffenen selbst eine Wohnung.
Die Unterbringungskosten müssen den angemessenen Kosten der
Unterkunft und Heizung nach SGB II entsprechen und werden
gemäß Asylbewerberleistungsgesetz übernommen. Im Landkreis
Zwickau wird die Miete für selbst gemietete Wohnungen vom
Sozialamt direkt an die Vermieter gezahlt.
Wie ist ein WOhnprOjekt ausgestattet?In den Wohnungen sind pro Person eine Liege/Bett, ein Stuhl und
ein Schrank vorhanden. Für die Wohnung insgesamt gibt es einen
Tisch, einen Kühlschrank ohne Gefrierfach und eine Singleküche mit
Spüle und zwei Herdplatten.
Wie WerDen Die asylbeWerber in Den WOhnprOjekten betreut?
Die Betreuung und Koordination erfolgt durch verschiedene
Betreiber, die Erfahrungen mit der Betreuung und der
Unterbringung von Asylbewerbern haben. Sozialarbeiter und ggf.
Alltagsbetreuer übernehmen die Sozialbetreuung der Familien und
Alleinstehenden.
24 25
Was ist Der heim-tüV?In der Geschäftsstelle des Sächsischen Ausländerbeauftragten Martin
Gillo wurde 2010 ein „Heim-TÜV“ für Gemeinschaftsunterkünfte
für Asylsuchende entwickelt. Zuletzt erschien die Publikation
„Heim-TÜV 2013“.
Ziele des sächsischen „Heim-TÜV“ sind: Handlungsbedarf
zeigen, die vorhandenen Stärken ansprechen und konstruktiv
Verbesserungen vorschlagen. Die einzelnen Unterkünfte
werden mit einem Ampelsystem bewertet, das transparent und
nachvollziehbar Handlungsbedarf oder angemessene Zustände
kennzeichnen soll. Allerdings basierten die Ergebnisse bislang stark
auf subjektiver Wahrnehmung. Positiv wurde z. B. bewertet, dass
im Asylheim Werdau Sprachkurse angeboten wurden. In Zwickau
wurde angeregt einen Heimbeirat als Mitwirkungsgremium
einzurichten. (Quelle: Hinschauen lohnt sich. Heim-TÜV 2013)
Seit dem 18. Dezember 2014 ist Geert Mackenroth (CDU) der
neue Sächsische Ausländerbeauftragte. Der Fortbestand oder die
Weiterentwicklung des Heim-TÜV sind daher bei Redaktionsschluss
unklar.
unterbringungunterbringung
Wer sOrgt Für Die sicherheit?Beim Thema Sicherheit arbeiten Landkreis, Polizei und die Betreiber
der Gemeinschaftsunterkünfte und dezentralen Wohnprojekte eng
zusammen.
Im Heim selbst sorgt ganztägig das Heimpersonal dafür,
dass die Hausordnung eingehalten wird. Sowohl in den
Gemeinschaftsunterkünften als auch in Wohnprojekten arbeiten
ein bis zwei Sozialarbeiter. Teilweise haben die Betreiberfirmen
der Gemeinschaftsunterkünfte nachts oder an Wochenenden
einen Wachschutz vor Ort. Jedes Asylbewerberheim hat ein
Sicherheitskonzept. Kommt es zu Problemen, kann sofort gehandelt
oder die Polizei informiert werden.
Das örtlich zuständige Polizeirevier setzt seine verfügbaren Streifen
lageangepasst auch im Umfeld der Asylbewerberunterkünfte ein und
ist im Bedarfsfall zügig vor Ort. Darüber hinaus fungiert der für den
jeweiligen Stadtteil zuständige Bürgerpolizist als Ansprechpartner für
generelle Fragen der Bevölkerung. Eine Übersicht der Bürgerpolizisten
des jeweiligen Polizeireviers findet sich im Internetauftritt der Polizei des
Freistaates Sachsen. Dringende Sachverhalte bzw. Notlagen sollten der
Polizei stets über den Notruf 110 mitgeteilt werden.
Erfahrungen zeigen, dass bei ausreichender Betreuung und Akzeptanz
im Ort ein gutes Miteinander zwischen Asylbewerbern und Anwohnern
möglich ist. Konflikte im Zusammenleben kann es auch zwischen
Deutschen geben.
26 27
Wie Viele asylbeWerber gibt es in DeutschlanD?
Bis zum 30.11.2014 sind insgesamt 181.453 Asylanträge (Erst- und
Folgeanträge) im Jahr 2014 beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge eingegangen; im Vergleich zum Vorjahr mit 115.576
Asylanträgen bedeutet dies einen deutlichen Anstieg um 57,0 Prozent.
Die Gesamtschutzquote liegt für diesen Zeitraum bei 29,8 Prozent
(33.813 positive Entscheidungen von insgesamt 113.636). Ende
November 2014 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt
163.244 Verfahren.
Von Januar bis August 2014 wurden 1,6 Prozent der Asylsuchenden als
Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt. Bei weiteren 19,6 Prozent
wurde die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention
festgestellt. Zusätzlich erhielten 5,6 Prozent der Antragsteller
subsidiären Schutz nach EU-Recht und bei 1,7 Prozent wurden
Abschiebungshindernisse festgestellt. Somit erhielten ca. 28 Prozent
der Antragsteller einen
Schutzstatus.
Die Broschüre
„Aktuelle Zahlen zu
Asyl“ ist monatlich auf
der Internetseite des
Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) zu
finden.
zahlenstammtischparOle 2
„Asylbewerber kommen hierher, um sich auf unsere Kosten ein schönes Leben zu machen“
• Asylbewerber sind verpflichtet in den ersten Monaten in einer
Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. In dieser Zeit ist es ihnen nicht
gestattet, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Danach leben sie in der
Regel in einer ihnen zugewiesenen Gemeinschaftsunterkunft, bis das
Asylverfahren abgeschlossen ist. Die Wohn- und Schlafraumfläche
beträgt pro Person meist nicht mehr als sechs Quadratmeter.
• Im Rahmen des sog. „Heim-Tüv 2013“ besuchte der sächsische
Ausländerbeauftragte alle Gemeinschaftsunterkünfte in Sachsen. Alle
Unterkünfte wurden über ein Ampelsystem von grün für „angemessen“
bis rot für „unangemessen“ eingeschätzt. Die zwei im Landkreis
Zwickau gelegenen Heime bekamen als Symbol die gelbe Ampel.
• Kennt man einige der Fakten, die in diesem Heft zusammengetragen
sind, kann von einem „schönen Leben auf unsere Kosten“ keine Rede
sein.
unterbringung
28 29
Im Landkreis Zwickau lebende Asylbewerber und Ausländern mit Duldung
473562
785
1.296
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014
19. Januar 2015Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Zwickau 5
zahlen
Wie Viele asylbeWerber bzW. Flüchtlinge WerDen im lanDkreis zWickau untergebracht?
Die Anzahl der von Sachsen aufzunehmenden Antragsteller lag 2014
gemäß der Länderquote von 5,12 Prozent bei ca. 12.400 Personen.
Die landesinterne Verteilung richtet sich nach dem Anteil der
Wohnbevölkerung der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Kernfamilien werden dabei nicht getrennt.
Im gesamten Jahr 2014 hat der Landkreis Zwickau
insgesamt 821 Asylbewerber aufgenommen. 1.223 Plätze in
Gemeinschaftsunterkünften (Wohnheime und Wohnprojekte) stehen
per Ende Dezember 2014 zur Verfügung.
zahlen
Zeitplan - Umsetzung der Unterbringungsstruktur
Der Landkreis muss zum 31.12.2015 prognostiziert 2.286 Asylbewerbern unterbringen, davon sollen 343 Asylbewerber dezentral und 1.943 Asylbewerber zentral (Wohnheim oder Wohnprojekt) unterbracht werden.
05.11.2014Unterbringung von Asylbewerbern 10
Dez 14 Jun 15 Dez 15Wohnheim Zwickau 320 80 80Wohnprojekt Zwickau‐Neuplanitz 150Wohnheim Werdau 190Wohnprojekt Werdau 45Wohnheim 1 30 30Wohnprojekt 1 60 60Wohnheim Glauchau 28 77 77Wohnprojekt Glauchau 150Wohnprojekt 2 30 30Wohnheim 2 150 150Wohnheim 3 150 150Wohnheim 4 150 150Wohnprojekt 3 70 70Wohnprojekt Wilkau‐Haßlau 150 150Wohnheim 5 150 150
Summen 883 1.097 427 220 450
1
2
3
4
5
Sozial‐raum
Maßnahme Bestand NeuUmsetzung
67%33%
Umsetzung Verhältnis Wohnheim zuWohnprojekt
WohnheimWohnprojekt
57%28%
15%
Umsetzung Verhältnis zentrale zu dezentraleUnterbringung
Wohnheim
Wohnprojekt
dezentraleUnterbringung
Wie Viele asylbeWerber leben mOmentan im lanDkreis zWickau?
Zum 31.12.2014 leben 1.296 Asylbewerber und geduldete Ausländer
im Landkreis Zwickau. Das sind bei 326.178 Einwohnern (Stand
30.04.2014) 0,4 Prozent. Am 31.12.2015 werden es voraussichtlich
2.318 Menschen und damit 0,7 Prozent sein.
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zahlen
stammtischparOle 3
„Ausländer sind krimineller als Deutsche. Das zeigt jede Statistik.“
Unstrittig ist, dass die aus derzeit 27 Ländern kommenden
Asylbewerber im Landkreis Zwickau genauso bunt gemischt sind wie
die Einheimischen. Genauso wie manche deutsche Landsleute kriminell
werden oder sind, kann das natürlich auch auf Menschen aus anderen
Ländern zutreffen.
Nichtdeutsche Tatverdächtige werden oftmals aufgrund von Vergehen
belangt, die Deutsche aufgrund ihres Status gar nicht begehen können
(z. B. Verstöße gegen räumliche Beschränkungen).
Nicht alle Ausländer sind Asylbewerber. Auch dauerhaft hier lebende
Ausländer können Straftaten begehen.
Eher zu vernachlässigen ist die Gruppe der sogenannten Illegalen. Im
Landkreis Zwickau gibt es meist ca. ein bis zwei Menschen, die sich
illegal in Deutschland aufhalten.
Wie kann ich mich ehrenamtlich Für asylbeWerber engagieren?
Folgende Initiativen freuen sich über neue Mitwirkende
landkreis zwickau:
Interkultureller Arbeitskreis des Landkreises Zwickau
crimmitschau:
Der runde Tisch Integration organisiert Patenschaften und koordiniert Spenden in Zusammenarbeit mit der Stadt Crimmitschau –
glauchau:
Kulturknall e. V. – kulturknall.org
Jugendbeirat – jugendbeirat-glauchau.de
limbach-Oberfrohna
Buntes Bürgerforum – buntesbuergerforum.de
Soziale u. politische Bildungsvereinigung e. V. – schwarzerpeter.blogsport.de
Werdau:
Ökumenischer Arbeitskreis – Ansprechpartnerin: Marianne Hertel
03761 762879, Oststraße 3, 08412 Werdau
zwickau:
Roter Baum e. V. – http://baumhaus.blogsport.de/
Planitzer Helferkreis – [email protected]
Deutsch-Iranischer Bibelgesprächskreis – luthergemeindezwickau.de
Helferinnen und Helfer können sich auch an die Ausländerbeauftragten des
Landkreises Zwickau und der Stadt Zwickau wenden. Sie vermitteln den
Kontakt zu der Stelle, an der Hilfe gebraucht wird.
teil-nehmen unD teil-geben
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gibt es bereits begegnungsangebOte im lanDkreis zWickau?
Unterstützung und Begegnung gibt es im Landkreis Zwickau schon seit
vielen Jahren. Vereine und Initiativen boten z. B. Kinderbetreuung an,
integrierten Jugendliche und Erwachsene in Sportvereine, initiierten
Frauennachmittage und knüpften so vielfältige Kontakte zu den
„Neuankömmlingen“. Freundschaften wurden geschlossen, die bis
heute halten. Verschiedene Vereine, Verbände und Gemeinden bieten
regelmäßig sogenannte Integrationsprojekte an, bei denen Zuwanderer
und Einheimische einander begegnen können.
Einige dieser Veranstaltungen finden sich im Veranstaltungskalender
unter www.zwickauer-demokratie-buendnis.de.
Außerdem werden jedes Jahr die Tage der Demokratie und Toleranz
und die Interkulturellen Wochen im Landkreis Zwickau durchgeführt, in
denen Menschen für Vielfalt und Begegnung eintreten.
DürFen kinDer VOn asylbeWerbern in Die kita unD in Die schule gehen?
In Deutschland haben Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf einen
Betreuungsplatz für ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung. Dieser
gesetzliche Anspruch schließt Kinder von Asylbewerbern nicht aus.
In Deutschland gibt es für alle Kinder und Jugendlichen bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr eine gesetzliche Schulpflicht von mindestens
neun Schuljahren. Diese Schulpflicht gilt für alle in Deutschland lebenden
Kinder und Jugendlichen, also auch für Kinder von Asylbewerbern. In
diesem Bereich arbeiten die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der
Unterkünfte eng mit der Sächsischen Bildungsagentur zusammen.
teil-nehmen unD teil-geben teil-nehmen unD teil-geben
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DürFen asylbeWerber arbeiten?Asylbewerbern ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres
Aufenthalts nicht erlaubt. Danach benötigen sie die Zustimmung
durch die Ausländerbehörde. Diese beteiligt die Bundesagentur für
Arbeit, welche prüft, ob der Arbeitsplatz vorrangig einem deutschen
Staatsbürger oder einen EU-Bürger zur Verfügung zu stellen ist. Die
Ausländerbehörde hat zu prüfen, inwieweit sonstige Gründe der
Aufnahme einer Beschäftigung entgegenstehen. Personen mit Duldung
oder Aufenthaltsgestattung dürfen erst ab vier Jahren Aufenthalt in
Deutschland ohne Zustimmung der Arbeitsagentur eine Beschäftigung
aufnehmen.
Asylbewerber können in den Wohnheimen im Rahmen
gemeinnütziger Tätigkeit beschäftigt werden. Dafür erhalten sie eine
Aufwandsentschädigung von 1,05 EUR/Stunde.
lernen asylbeWerber Deutsch?Solange das Asylverfahren läuft, sich Asylbewerber im Status der
Aufenthaltsgestattung befinden, haben sie keinen Anspruch auf einen
Integrationskurs. Ein Integrationskurs vermittelt neben Kenntnissen der
deutschen Sprache auch Wissen über die Bundesrepublik Deutschland
und das Leben in Deutschland. Die Integrationskurse werden vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für bleibeberechtigte
Ausländer finanziert. Es werden jedoch auch Sprachkurse für
Asylbewerber im Rahmen von Förderprogrammen der EU angeboten.
Haben bleibeberechtigte Ausländer kein eigenes Einkommen,
müssen sie auch den Eigenanteil von 1,20 EUR pro Tag bei diesen
Integrationskursen nicht bezahlen. Außerdem gibt es unterschiedliche
Angebote von Bildungsträgern, Volkshochschulen, Vereinen und
Kirchgemeinden, die u. a. auch kostenlosen Deutschunterricht anbieten.
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stammtischparOle 4
„Die Ausländer nehmen uns Deutschen die Arbeitsplätze weg.“
Ein Arbeitsplatz kann nur mit einem Nicht-EU-Ausländer besetzt
werden, wenn sich nachweislich kein Deutscher oder EU-Bürger für
diese Stelle findet.
Trotz der niedrigeren Ausländerquote in den neuen Bundesländern
ist die Arbeitslosigkeit dennoch höher als in den alten Bundesländern.
Dies zeigt, dass Arbeitslosigkeit nicht ursächlich mit der Anzahl der
Ausländer zusammenhängt. In den Niederlanden beispielsweise ist
die Ausländerquote doppelt so hoch wie in den neuen Bundesländern
und darüber hinaus besitzen die Niederlande eine der höchsten
Einbürgerungsraten in Europa und dennoch – oder vielleicht gerade
deswegen – herrscht bei nicht mal 5 Prozent Arbeitslosigkeit geradezu
Vollbeschäftigung.
Ausländer arbeiten oftmals in Branchen, in denen deutsche Arbeitskräfte
nicht arbeiten wollen bzw. in denen Fachkräftemangel herrscht.
Ausländische Arbeitskräfte stärken die Wirtschaft in Deutschland und
werden zu diesem Zweck gezielt angeworben.
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WO FinDe ich antWOrten auF Weitere Fragen?
landkreis zwickau
Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte
Robert-Müller-Straße 4-8, 08056 Zwickau
Tel.: 0375/440221051
zuständig für asylangelegenheiten und ausländerrecht:
Ausländerbehörde im Ordnungsamt des Landkreises Zwickau,
Telefon: 0375/440224160
zuständig für die unterbringung der asylbewerber:
Sozialamt des Landkreises Zwickau,
Telefon: 0375/440222100
stadt zwickau
Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte
Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Telefon: 0375/831834
gleichstellungsundauslä[email protected]
bundesamt für migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg
Telefon: 0911/9430
Für den Landkreis Zwickau ist die Regionalstelle des BAMF in Chemnitz
zuständig:
Adalbert-Stifter-Weg 25, 09131 Chemnitz
Telefon: 0371/4901150
sächsischer Flüchtlingsrat e. V.
Büro Chemnitz
Henriettenstr. 5, 09112 Chemnitz
Telefon: 0371/903133
Mobil: 0176/24648931
E-Mail: [email protected]
Opferhilfe sachsen e.V.
Beratungsstelle Zwickau
Münzstraße 2, 08056 Zwickau
Telefon: 0375/3031748
E-Mail: [email protected]
raa sachsen e.V. – Opferberatung
Beratungsstelle Chemnitz
Henriettenstraße 5, 09112 Chemnitz
Telefon: 0371/4819451
Mobil: 0172/9743674
E-Mail: [email protected]
ausländerbeauftragter der ev.-luth. landeskirche sachsen
Albrecht Engelmann
Lukasstraße 6, 01069 Dresden
Telefon: 0351/4692-215
E-Mail: [email protected]
teil-nehmen unD teil-geben teil-nehmen unD teil-geben
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internetseiten
bamf.de
(Publikation: Das deutsche Asylverfahren – ausführlich erklärt)
saechsischer-fluechtlingsrat.de
kirchenasyl.de
proasyl.de
mediendienst-integration.de
der Sächsische Ausländerbeauftragte: http://www.landtag.sachsen.de/de/
integration_migration/der_saechsische_landesbeauftragte/index.aspx
http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/hetze/refugees-welcome-
gemeinsam-willkommenskultur-gestalten/
impressum
herausgeber: Alter Gasometer e. V., Koordinierungsbüro für das
Bündnis für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region
Kleine Biergasse 3, 08056 Zwickau
Telefon: 0375/2772117
auflage: 15.000 Exemplare
Druck: Druckerei Schubert, Reinsdorf
redaktionsschluss: 13.01.2015
Die Texte und Informationen wurden zusammengestellt im
Koordinierungsbüro für das Bündnis für Demokratie und Toleranz der
Zwickauer Region im Alten Gasometer e. V.
mitgewirkt haben: die Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte
des Landkreises Zwickau, das Sozialamt und die Ausländerbehörde
des Landkreises Zwickau sowie der Revierleiter des Polizeireviers
Zwickau.
Quellen: Mediendienst Integration, Heim-TÜV 2013 des Sächsischen
Ausländerbeauftragten, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Fotos und infografiken: der Landkreis Zwickau, das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge und der Herausgeber
layout und illustrationen: Josephine Mark, puvoproductions.com
Die Herausgabe dieses Heftes ermöglichte der Landkreis Zwickau.
Gefördert im Rahmen des Landesprogramms
„Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“
Bündnis für Demokratie und Toleranzder Zwickauer Region