Forschungs- und Entwicklungsförderung im Land Brandenburg

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ZAB, Team Medien/IKT 09/10 Stephan Worch ZukunftsAgentur Brandenburg Forschungs- und Entwicklungsförderung im Land Brandenburg Präsentation des FuE-Förderprogramms des Landes Brandenburg im Rahmen des SIBB- Praxisworkshops „Förderprogramme für Softwareunternehmen“, Dienstag, 14.09.2010

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AK-Finanzierung 14.09.2010 Autor: Stephan Worch

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Wir fördern Wirtschaft.

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Stephan Worch – ZukunftsAgentur Brandenburg

Forschungs- und Entwicklungsförderung

im Land Brandenburg

Präsentation des FuE-Förderprogramms des Landes Brandenburg im Rahmen des SIBB-

Praxisworkshops „Förderprogramme für Softwareunternehmen“, Dienstag, 14.09.2010

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Investoren

Mittelstand

Energieanwender

Technologieorientierte Existenzgründer

Außenwirtschaftsorientierte Unternehmen

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Dienstleistungen der ZAB

Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen

Koordination von Genehmigungsverfahren

Kontakte zu Kommunen und Institutionen

Bearbeitung von Förderanträgen von der Fördermittelberatung bis zur

Entscheidung

Technologie- und Innovationsförderung einschließlich

Technologietransfer

Organisation von Messeauftritten und Gemeinschaftsständen

Gemeinsam mit den Kammern Begleitung von Existenzgründern

Suche nach Kooperationspartnern

Mitwirkung an der Bildung von Netzwerken

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Zuschüsse zur Förderung von FuE-Vorhaben:

Forschung und Entwicklung von KMU bzw. Forschung und Entwicklung - Große Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im

Land Brandenburg vom 12. Dezember 2008 sowie Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungs-

vorhaben im Land Brandenburg - Große Richtlinie - vom 4. Dezember 2008. Bekanntmachung vom 31. Dezember 2008.

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Charakteristik des Programms:

Kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Definition*)

Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Entwicklung von neuen oder weiterentwickelten Produkten, Verfahren und

Technologien

Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen sofern sie durch

IuK-Technologie unterstützt werden

Durchführung im Land Brandenburg

Unterstützung der Branchenkompetenzen im Land

Durchführungszeitraum in der Regel 15-24 Monate, max. 36 Monate

*weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder

Bilanzsumme höchstens 43 Mio. €. Nicht zu 25% oder mehr im Besitz von Nicht-KMU.

FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

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Förderfähige Kosten:

Materialkosten

Personalkosten

Forschungs- und Entwicklungsfremdleistungen von Dritten

Von Dritten in Lizenz erworbene Patente zu Marktpreisen (wenn diese in

Projekten zu Weiterentwicklungen genutzt werden)

Reisekosten, soweit unbedingt erforderlich (ohne Beschaffungsfahrten)

Kosten der Beschaffung beziehungsweise Herstellung vorhabenspezifischer

Instrumente und Ausrüstungen (in Höhe der Abschreibung im Projektzeitraum)

Sonstige unmittelbar durch das Vorhaben verursachte Kosten

Gemeinkosten

FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

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FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

„Nebenbedingungen“:

Nur Nettobeträge ab einem Rechnungsbetrag von 50 € sind förderfähig.

Maximal zuschussfähige Personalausgaben von 6.000 € pro Mitarbeiter/Monat.

Personalaufwendungen, die jährlich 63.000 € (6.000 € x 10,5 Projekt-

personenmonate maximal) pro Mitarbeiter übersteigen, sind nicht förderfähig.

Die Ausgaben für Personal sollen mind. 50 % der Gesamtkosten betragen.

Nur Anlagen mit Anschaffungs- und Herstellungskosten > 2.500 €.

Patentanmeldungen werden höchstens mit 25.000 € gefördert.

Ausschließlich die folgenden indirekten Kosten sind förderfähig:

• Raumkosten (Miete, Reinigung, Strom, Gas, Wasser)

• Kommunikationsaufwendungen (nur Telefon und Internet)

• Lohnbuchhaltung, Buchführung, Jahresabschluss- und Prüfungsaufwendungen

Einhaltung der Vergabebestimmungen !

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Förderfähige Ausgaben (modellhaft)

50%

20%

8%

5%2%

10%5% Personalausgaben*

FuE-Fremdleistungen

AfA für Anlagen

Material

Reisen

Indirekte Ausgaben

Sonstige Ausgaben

*Lohnsteuerpflichtige Bruttolöhne und -gehälter inkl. Arbeitgeberanteilen

(max. 6.000 €/Monat bzw. 63.000 €/Jahr)

FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

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FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

Förderausschluss:

Vor Antragstellung begonnene Vorhaben

Umsatzsteuer

Unternehmen in Schwierigkeiten

Nicht gewerblich tätige Unternehmen

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FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

Fördersatz:

Bis zu 50% für industr.Forschung / Bis zu 25% für experimentelle Entwicklung

Aufschläge von 20% für kleine Unternehmen / 10% für mittlere Unternehmen.

Aufschläge auf den Fördersatz bei industrieller Forschung:

• 15% bei Koop. zwischen wenigstens zwei eigenständigen Unternehmen,

• 15% bei Auftragsforschung an Forschungsinstitutionen

• 15% für die Verbreitung der Ergebnisse.

Aufschläge auf den Fördersatz bei experimenteller Entwicklung

• 15% bei Koop. zwischen wenigstens zwei eigenständigen Unternehmen

• 15% bei Auftragsforschung

Gewichtung der Forschungs- und Entwicklungsanteile nach

Personalaufwänden

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FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)

Förderhöchstgrenzen (brutto):

Industrielle Forschung:

• Kleine Unternehmen: 80 %

• Mittlere Unternehmen: 75 %

Experimentelle Entwicklung:

• Kleine Unternehmen: 60 %

• Mittlere Unternehmen: 50 %

Gewichtung der Forschungs- und Entwicklungsanteile nach Personalaufwänden

Förderhöchstsatz für Verfahrensinnovationen

• Kleine Unternehmen: 35 %

• Mittlere Unternehmen: 25 %

Max. 500.000 EUR

5% Kürzung, wenn im Unternehmen nicht ausgebildet wird

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Schwerpunktthema

Innovationsgehalt

Beschäftigungseffekt

Entwicklungsrisiko

Marktpotenzial

Nachhaltigkeit

Bewertung

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Gegenüberstellung kleine / große Richtlinie

KMU Richtlinie Sog. „Große Richtlinie“

Nur KMU KMU, Großunternehmen, Forschungseinrichtungen

Förderung auch für Verfahrensinnovationen -

Verbundprojekte förderfähig Verbundprojekte förderfähig:

• Kooperationsvereinbarung notwendig

• Jeder Projektpartner stellt einen separaten Antrag

und erhält einen separaten ZWB

Keine Förderung von Forschungseinrichtungen

Förderung von FuE-Fremdaufträgen möglich

Bis zu 90% Förderung für Forschungsinstitutionen

(bei nicht-gewerblicher Tätigkeit)

Förderhöchstsätze Förderhöchstsätze

Forschung Entwicklung Forschung Entwicklung

KU MU GU KU MU GU KU MU GU KU MU GU

80 % 75 % - 60 % 50 % - 80 % 75 % 65 % 60 % 50 % 40 %

Max. 500.000 € Fördersumme • Max. 2.500.000 € Fördersumme

• Max. 4.000.000 € Fördersumme bei

Verbundvorhaben

Es gelten die Förderrichtlinien des Landes Brandenburg : http://www.ilb.de

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Verfahren der Antragstellung und -bearbeitung:

Unternehmen ZAB ILB

Projektskizze

Beratung zur Projektskizze

Antragstellung

Vollständigkeit ?

Vervollständigung

Formelle „Annahme“

Inhaltliche Prüfung Finanzielle Prüfung

Zuwendungsbescheid

Genehmigung vorzeitiger Maßnahmenbegin

Antrag vorzeitiger Maßnahmenbegin

Projektstart

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Was? Beschäftigung von bis zu zwei (Existenzgründer: vier, max. zwei

gleichzeitig) neueingestellten Absolventen einer Fachhochschule,

Hochschule oder Universität:

- Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement

- Technologiemarketing

- Produktentwicklung (einschl. Produktvorbereitung und Design)

- betriebswirtschaftliches Management

- Außenwirtschaftsmanagement.

Wer? KMU der gewerblichen Wirtschaft, des produzierenden Handwerks

und produktionsnahe Dienstleister mit Sitz oder Produktionsstätte

im Land Brandenburg

Wie? Zuschuss zum steuerpfl. Bruttogehalt über 24 Monate pro Absolvent:

- im ersten Jahr: 50%, maximal 20.000 Euro

- im zweiten Jahr: 40%, maximal 10.000 Euro

*) und Außenwirtschaftsassistenten, Richtlinie gemäß Bekanntmachung vom 25. Juli 2007

Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten*:

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F&E

IA

WT

F&E gr. RL

Anzahl Zuwendungsbescheide Innovationsförderprogramme:

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21,2 22,7 21,826,1 28,1

22,826,7

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2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

ME

UR

Gesamtfördersummen in MEUR:

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Einzelfördersummen 2009:

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Kontakt:

Email: [email protected]

Telefon: 0331 / 660 3109

Fax: 0331 / 660 3144

Web: www.zab-brandenburg.de

Aktuelle Detailinformationen zu den Förderprogrammen unter:

www.ilb.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !