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Herausgeber

Deutsche GesetzlicheUnfallversicherung (DGUV)Mittelstraße 51-52, 10117 Berlinwww.dguv.de

Medienproduktion am Standort München:Fockensteinstraße 1, 81539 Münchenhttp://regelwerk.unfallkassen.de

Erarbeitet vom Arbeitskreis „Gefahrstoffe“der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Ausgabe Juli 2007

Bestell-Nr. GUV-I 8625, zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger, siehe vorletzte Umschlagseite.

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Inhalt

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1 Allgemeiner Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.2 Gefahrstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.3 Verantwortung und Pflichten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen . . . . . . . . 81.4 Allgemeine Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen . . . . . . . . . . 91.5 Gefährdungsermittlung und Festlegung von Schutzmaßnahmen . . . . . . . 101.6 Betriebsanweisung und Unterweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101.7 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . 12

2 Fachspezifischer Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202.1 Gefahrstoffe in der Holzbearbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202.2 Gefahrstoffe beim Schweißen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232.3 Gefahrstoffe bei der zerspanenden Metallbearbeitung . . . . . . . . . . . . . . . 282.4 Gefahrstoffe zur Oberflächenbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352.5 Gefahrstoffe zur Oberflächenreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432.6 Gefahrstoffe bei der Kunststoffbe- und verarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Anhang 1: Gefahrstoffmanagement-Ablaufschema . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

Anhang 2: Arbeitsstoff-Erfassungsbogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

Anhang 3: Betriebsanweisungsentwürfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

Anhang 4: Hersteller von Hautschutzmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74

Anhang 5: Hautschutzmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

Anhang 6: Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel –Entwurf eines Hautschutzplans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79

Anhang 7: Reinigungsplan für wassergemischte KSS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

Anhang 8: Lüftung in Räumen bei Verfahren mit Zusatzwerkstoff . . . . . . . . . . . . . 81

Anhang 9: Lüftung in Räumen bei Verfahren ohne Zusatzwerkstoff . . . . . . . . . . . 82

Anhang 10: Kaltreiniger – häufige Inhaltsstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

Anhang 11: GISCODES und Produkt-Codes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84

Anhang 12: Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

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1 Allgemeiner Teil

1.1 Einleitung

In den Werkstätten des öffentlichen Dienstes werden zahlreiche Produkte eingesetzt,von deren Inhaltsstoffen Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für dieUmwelt ausgehen können. Das Wissen um die möglichen Gefahren ist die wichtigsteVoraussetzung für das Ergreifen wirkungsvoller Schutzmaßnahmen. Die Broschüre willhierzu einen Beitrag leisten.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind in zahlreichen Vorschriften geregelt. Mit dieser Broschüresollen für Werkstätten die Regelungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zusammenge-fasst und verständlich dargestellt werden.

Diese Broschüre richtet sich an

• Unternehmensverantwortliche und Vorgesetzte, die für die Umsetzung der gesetz-lichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verantwortlich sind,

• Sicherheitsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte und Beschäftigte in Werkstätten,für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zum Arbeitsalltag gehören,und an

• Aufsichtspersonen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte, die sichüber die Vielzahl der Gefahrstoffe, die in Werkstätten Verwendung finden, informie-ren wollen.

Diese Broschüre will

• informieren über die Gefahrstoffe, die bei typischen Werkstattarbeiten zum Einsatzkommen oder bei diesen Arbeiten entstehen und über die möglichen Gesundheits-gefahren, die von ihnen ausgehen,

• hinweisen auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus den Tätigkeiten mitGefahrstoffen am Arbeitsplatz ergeben,

• unterstützen durch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in derPraxis bereits bewährt haben.

Diese Broschüre ist unterteilt in einen allgemeinen Teil und einen fachspezifischen Teil.Die Regelungen, die im allgemeinen Teil dargestellt sind, sind in allen Arbeitsbereichen,in denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, anzuwenden. Die fach-spezifischen Themenschwerpunkte beziehen sich auf die Bereiche der Holz-, Kunststoff-und Metallbearbeitung, wie Schreinerei, Lackiererei und Schlosserei.

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Ein wichtiger Bestandteil der Broschüre sind die im Anhang enthaltenen Beispiele vonBetriebsanweisungsentwürfen, die dem Gefahrstoff-Informationssystem WINGIS derBerufsgenossenschaften der Bauwirtschaft entnommen worden sind.

Nicht in dieser Broschüre behandelt werden Gefahrstoffe in Kraftfahrzeugwerkstätten.Die speziellen Anforderungen in diesen Arbeitsbereichen sind den „Regeln für Sicherheitund Gesundheitsschutz für die Fahrzeuginstandhaltung“ (GUV-R 157) zu entnehmen.

1.2 Gefahrstoffe

Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe sind Stoffe (Reinstoffe), Zubereitungen (Gemische, Gemenge oder Lösungenvon Stoffen) oder Erzeugnisse (z.B. Spanplatten), denen eine oder mehrere der nach-folgenden Eigenschaften zugeordnet werden.

1. explosionsgefährlich/explosionsfähig,2. brandfördernd,3. hochentzündlich,4. leichtentzündlich,5. entzündlich,6. sehr giftig,7. giftig,8. gesundheitsschädlich,9. ätzend,10. reizend,11. sensibilisierend,12. krebserzeugend,13. fortpflanzungsgefährdend,14. erbgutverändernd,15. umweltgefährlich.

Außerdem ist ein Stoff ein Gefahrstoff, wenn er bei Tätigkeiten entsteht oder freigesetztwird und wenn er besondere Eigenschaften besitzt, die sich von den o.g. Gefährlichkeits-merkmalen unterscheiden: So können z.B. Tätigkeiten mit wässrigen Systemen

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(z.B. Reinigungsarbeiten) durch die Feuchtarbeit eine Gefahr darstellen; oder es drohtSauerstoffmangel beim Verdampfen von flüssigem Stickstoff

1). Eine besondere Eigen-

schaft ist auch die narkotische Wirkung von Lösemitteln.

Informationsquellen für Gefahrstoffe

Gefahrstoffe erkennt man in der Regel an der Kennzeichnung mit dem Gefahrensymbol,der Gefahrenbezeichnung, den Gefahrenhinweisen (R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen(S-Sätze) auf der Verpackung. Doch auch Produkte, die nicht gekennzeichnet sind, könnenGefahrstoffe enthalten, da unterhalb bestimmter Konzentrationsgrenzen die Kennzeich-nungspflicht entfällt. Bei diesen Produkten sind erforderlichenfalls Informationen vomHersteller, Vertreiber oder von Fachleuten einzuholen.

Informationen zu Gefahrstoffen enthalten die EG-Sicherheitsdatenblätter, die der Her-steller oder Vertreiber zur Verfügung zu stellen hat. Bei fehlenden EG-Sicherheitsdaten-blättern können diese beim Hersteller oder Vertreiber angefordert werden. In den Fällen,in denen kein EG-Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden muss (z.B. wenndas Produkt selbst kein Gefahrstoff ist), muss der Inverkehrbringer dem Anwender dieInformationen zur Verfügung stellen, die er für eine Gefährdungsbeurteilung benötigt.

Weitere Informationsquellen zu Gefahrstoffen sind im Anhang 11 „Literaturverzeichnis“aufgeführt.

Kennzeichnung

Gefahrstoffe müssen entsprechend der Gefahrstoffverordnung vom Hersteller gekenn-zeichnet werden. Die Kennzeichnung muss folgende Angaben enthalten:

1. Die chemische Bezeichnung des Stoffes oder der Stoffe in der Zubereitung,2. bei Zubereitungen ggf. Handelsname oder Bezeichnung,3. die Gefahrensymbole mit den zugehörigen Gefahrenbezeichnungen,4. die Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze),5. die Sicherheitsratschläge (S-Sätze),6. Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers oder Vertreibers.

1) ein Liter flüssiger Stickstoff entspannt sich zu 700 Liter gasförmigen Stickstoff

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Diese Anforderung gilt auch für selbst hergestellte Zubereitungen. Beim Umfüllen inkleinere Behälter muss die Kennzeichnung übernommen werden. Die Kennzeichnungalter Gebinde muss auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Sonstige Stoffe, wie Kosmetische Mittel, Lebensmittel und -zusatzstoffe, Futtermittel undzusatzstoffe, Arzneimittel, Medizinprodukte, Tabakerzeugnisse, Abfälle zur Beseitigungund Altöle sowie Abwässer sind grundsätzlich nicht zu kennzeichnen, aber trotzdemGefahrstoffe, wenn sie gefährliche Eigenschaften im Sinne der Gefahrstoffverordnunghaben. Zu den Gefahrstoffen gehören auch Bestandteile von Pflanzen und Tieren, wennsie gefährliche Eigenschaften aufweisen (z.B. sensibilisierend nach TRGS 907).

1.3 Verantwortung und Pflichten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Verantwortung und Pflichten des Arbeitgebers

Die Verantwortung für die Umsetzung des Gefahrstoffrechts in einem Betrieb liegt beimArbeitgeber. Die Arbeitgeberverantwortung sollte schriftlich an die jeweilige Dienststellen-leitung delegiert werden. Diese kann die fachliche Verantwortung des Arbeitsschutzesschriftlich an die Führungskräfte in den einzelnen Arbeitsbereichen übertragen.

Die Organisations- und Aufsichtsverantwortung verbleibt aber in jedem Fall beimArbeitgeber.

Verantwortung und Pflichten der Arbeitnehmer

Nicht nur der Arbeitgeber und die Vorgesetzten, auch der Arbeitnehmer ist gesetzlichverpflichtet, für seine eigene Sicherheit und die seiner Kollegen durch entsprechendesVerhalten Sorge zu tragen.

Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es,

• die Weisungen des Arbeitgebers zum Zwecke der Unfallverhütung zu befolgen,• Gefahrstoffe nur bestimmungsgemäß zu verwenden,• die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung zu benutzen und• sicherheitstechnische Mängel unverzüglich zu melden und erforderlichenfalls zu

beseitigen.

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1.4 Allgemeine Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Die Anforderungen der einschlägigen Vorschriften des Gefahrstoffrechts richten sich anden Arbeitgeber. Er ist für die Durchführung der notwendigen Maßnahmen verantwort-lich. Im Gefahrstoffmanagement-Ablaufschema in Anhang 1 sind die wesentlichen Ver-fahrensschritte zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung dargestellt.

Auf die Möglichkeit, fachliche Verantwortung an Führungskräfte zu übertragen, wurdebereits in Kapitel 1.3 eingegangen.

Gefährdungsbeurteilung

Vor Beginn der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb muss von einer fachkundi-gen Person (z.B. Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit) eine Gefährdungsbeurtei-lung vorgenommen werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert und beimaßgeblichen Veränderungen (z.B. bei einer Neubewertung der verwendeten Gefahr-stoffe, bei Änderungen des Verwendungsverfahrens) wiederholt werden. Tätigkeiten mitGefahrstoffen dürfen erst nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Diese Broschüre soll als Hilfestellung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungdienen.

Gefahrstoffermittlung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen in einem ersten Schritt die im Betriebverwendeten Arbeitsstoffe erfasst werden. Die Erfassung kann arbeitsplatz- oder arbeits-bereichsbezogen erfolgen. Anhang 2 enthält hierzu als Hilfestellung einen Arbeitsstoff-Erfassungsbogen. Es ist empfehlenswert, diese Ermittlungen unter Einbeziehung derinnerbetrieblichen Fachleute, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarztund die einzelnen Abteilungs-/Bereichsleiter zu organisieren.

Gefahrstoffverzeichnis

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss ein Gefahrstoffverzeichnis erstellt werden.Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:

• Bezeichnung des Gefahrstoffes,• Verweis auf das jeweilige EG-Sicherheitsdatenblatt.Das Verzeichnis muss allen Beschäftigten zugänglich sein.

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Bei einem zentral geführten Gefahrstoffverzeichnis sind außerdem die einzelnenArbeitsbereiche anzugeben.

Die Angaben können schriftlich festgehalten oder auch auf elektronischen Datenträgerngespeichert werden. Das Verzeichnis ist auf dem aktuellen Stand zu halten.

Ein Gefahrstoffverzeichnis ist nicht erforderlich, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt,dass hinsichtlich der verwendeten Mengen und der Expositionssituation nur eine geringeGefährdung vorliegt. Dies ist z.B. der Fall bei der Ausbesserung kleiner Lackschäden mitLackpens oder die Verwendung und Aufbewahrung haushaltsüblicher Mengen an Kleb-stoffen.

1.5 Gefährdungsermittlung und Festlegung von Schutzmaßnahmen

Bevor Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, müssen im Rahmen derGefährdungsbeurteilung die Gefährdungen ermittelt und die notwendigen Schutzmaß-nahmen festgelegt werden. Lässt sich aus der Gefährdungsermittlung das Auftreten gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz nicht sicher ausschließen, so ist zu ermit-teln, ob die Belastungen für die Beschäftigten mit den vorgesehenen Schutzmaßnahmenminimiert worden sind.

Im Rahmen der Wirkungskontrolle der Schutzmaßnahmen können auch Gefahrstoffmes-sungen zur Überprüfung der Arbeitsplatzgrenzwerte erforderlich sein,.

Bei Anwendung der in dieser Broschüre empfohlenen technischen und organisatorischenSchutzmaßnahmen kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Anforde-rungen der Gefahrstoffverordnung eingehalten sind. Auf die notwendigen Schutzmaß-nahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wird ausführlich im fachspezifischen Teil ein-gegangen.

1.6 Betriebsanweisung und Unterweisung

Betriebsanweisung

Sofern keine Tätigkeiten mit geringer Gefährdung vorliegen, ist der Unternehmer ver-pflichtet, die bei den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auftretenden Gefahren und die erfor-derlichen Schutzmaßnahmen sowie Verhaltensregeln in einer arbeitsbereichs- und

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stoffbezogenen Betriebsanweisung festzulegen. Diese Betriebsanweisung ist an geeig-neter Stelle im Betrieb bekannt zu machen. Sie ist in einer für den Beschäftigten ver-ständlichen Form und Sprache abzufassen. In der Betriebsanweisung sind auch Anwei-sungen über das Verhalten im Gefahrfall und über die Erste Hilfe zu treffen. Auf diesachgerechte Entsorgung entstehender gefährlicher Abfälle ist hinzuweisen.

Bei der Erstellung der Betriebsanweisungen können Sicherheitsfachkraft und Betriebs-arzt dem Arbeitgeber oder den Vorgesetzten wertvolle Unterstützung liefern.

Erstellung der Betriebsanweisung

Es gibt eine Reihe von PC-Programmen, wie z.B. WINGIS, mit denen Betriebsanweisun-gen erstellt werden können. Sie enthalten Entwürfe von Betriebsanweisungen, in denenfür die genannten Gliederungspunkte

• Gefahren für Mensch und Umwelt• Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln• Verhalten im Gefahrfall• Erste Hilfe und• sachgerechte Entsorgung

alle notwendigen stoffbezogenen Informationen eingearbeitet sind.

Diese Entwürfe müssen aber noch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen ergänzt werden!Dies gilt auch für die im Anhang 3 dieser Broschüre abgedruckten Entwürfe, die mitdem Programm WINGIS erstellt wurden.

Die notwendigen Ergänzungen erfordern keine besonderen Gefahrstoffkenntnisse, son-dern lediglich die Kenntnis des Betriebes und der jeweiligen Tätigkeiten. Aus diesemGrund können folgende Ergänzungen leicht eingearbeitet werden:

• Name des Betriebes oder der Werkstatt.• Betriebsspezifische Erläuterungen zur persönlichen Schutzausrüstung (z.B. genaue

Artikelbezeichnung oder Hinweise auf die Farbe von Handschuhen). Sinnvoll ist alles, was den Mitarbeitern konkrete Hinweise für die Auswahl gibt!

• Unfalltelefonnummer und Angabe des Arztes oder der Klinik.• Fluchtweg, falls besondere Bedingungen von den Beschäftigten zu beachten sind.• Name des Ersthelfers.• Betriebsbezogene Entsorgungshinweise.

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Wenn diese Ergänzungen erfolgt sind, muss der zuständige Vorgesetzte die Betriebsan-weisung für seinen Bereich in Kraft setzen. Er hat auch dafür Sorge zu tragen, dass dieBetriebsanweisungen den Mitarbeitern zur Verfügung stehen und eingesehen werdenkönnen.

Unterweisung

Die Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, müssen anhand derBetriebsanweisung über die auftretenden Gefahren sowie über die Schutzmaßnahmenunterwiesen werden. Die Unterweisungen müssen vor der Beschäftigung und danachmindestens einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen. Eine besondereAufmerksamkeit gilt der Unterweisung von neuen Mitarbeitern. Inhalt und Zeitpunktder Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

Insbesondere bei verändertem Produkteinsatz oder Änderung des Arbeitsverfahrens isteine erneute Unterweisung durchzuführen.

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass im Rahmen der Unterweisung eine arbeits-medizinisch-toxikologische Beratung durchgeführt wird, bei der die Beschäftigten überAngebots- und Pflichtuntersuchungen unterrichtet und auf die besonderen Gesundheits-gefahren bei Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffe hingewiesen werden.

Nicht jede Unterweisung muss folglich sehr ausführlich und zeitraubend sein. Prinzipiellist es viel wichtiger, konkrete Anweisungen öfter zu wiederholen und schon vermitteltesWissen wieder aufzufrischen. Grundlegende Kenntnisse hingegen sollten ohne Zeitdruckin Form eines ausführlichen Gespräches den Beschäftigten nahegebracht und vom Unter-wiesenen durch Unterschrift bestätigt werden.

1.7 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Ersatzstoffe und Ersatzverfahren

An erster Stelle der Schutzmaßnahmen steht der Einsatz von Ersatzstoffen und Ersatz-verfahren, die ein geringeres gesundheitliches Risiko aufweisen.Bei der Suche nach Ersatzstoffen und Ersatzverfahren können folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) hilfreich sein:

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TRGS

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TRGS

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TRGS

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TRGS

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TRGS

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TRGS

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TRGS

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TRGS

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TRGS

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Ersatzstoffe, Verwendungsbeschränkungen – Zinkchromate undStrontiumchromat als Pigmente für Korrosionsschutz-Beschichtungsstoffe

Ersatzstoffe, Ersatzverfahren, Verwendungsbeschränkungen für Hydrazin in Wasser und Dampfsystemen

Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen fürMethyl-, Ethylglykol sowie deren Acetate

Ersatzstoffe, Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich

Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare/wassergemischteKühlschmierstoffe bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können

Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen fürDichlormethan beim Einsatz in Abbeizmitteln

Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen fürchromathaltige Zemente und chromathaltige zementhaltige Zubereitungen

Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugendearomatische Amine gespalten werden können

Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können

Ersatzstoffe, Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächen-behandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden

Ersatzstoffe, Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)-haltigeHolzschutzmittel

Ersatzstoffe für Keramikfasern

Technische Schutzmaßnahmen

Technische Maßnahmen sind dann erforderlich, wenn Ersatzstoffe und Ersatzverfahrennicht zur Verfügung stehen oder nach Einführung von Ersatzstoffen und Ersatzverfahrenweiterhin mit einem Freiwerden von Gefahrstoffen zu rechnen ist.

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Zu den technischen Maßnahmen zählen z.B. der Einsatz geschlossener Anlagen, Punkt-absaugungen mit Erfassungstrichter, Untertischabsaugungen oder Lüftung durch raum-lufttechnische Anlagen.

Die Wirksamkeit der technischen Maßnahmen muss regelmäßig, mindestens jedoch alle3 Jahre, überprüft werden.

Hinweise auf erforderliche Lüftungs- und Absaugungsmaßnahmen werden im fach-spezifischen Teil gegeben.

Organisatorische Maßnahmen

Grundsätzlich sind beim Umgang mit Gefahrstoffen folgende organisatorische Maß-nahmen durchzuführen:

• Am Arbeitsplatz ist darauf zu achten, dass nur die für den Fortgang der Arbeitenbenötigten Gefahrstoffe bereitgestellt sind.

• Gebinde sind stets verschlossen aufzubewahren. • Nicht mehr benötigte Gefahrstoffe sind sachgerecht zu entsorgen.• Verschüttete Gefahrstoffe sind mit geeigneten Absorptionsmitteln zu beseitigen.

Hinweise hierzu gibt das EG-Sicherheitsdatenblatt bzw. die Betriebsanweisung.• Einschränkung der Anzahl der Beschäftigten, die den Gefahrstoffen ausgesetzt sind. • Vermeidung der Exposition Unbeteiligter, z.B. durch Trennung gefahrstoffbelasteter

Bereiche von anderen Bereichen.• Minimierung der Expositionszeiten, z.B. durch das Verlegen von Arbeiten, die mit

einer hohen Gefahrstoffexposition verbunden sind, an das Schichtende.• Getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Schutzkleidung sowie verschmutzter

Arbeitskleidung, wenn hieraus eine Gefährdung durch Kontamination der Straßen-kleidung entstehen kann.

Weitere Hinweise auf geeignete organisatorische Maßnahmen werden im fachspezifi-schen Teil gegeben.

Aufbewahrung und Lagerung

Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern, dass sie die menschliche Gesund-heit und die Umwelt nicht gefährden und ein Missbrauch oder ein Fehlgebrauch nachMöglichkeit verhindert wird. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

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• Gefahrstoffe müssen so gelagert werden, dass sie für Unbefugte nicht zugänglichsind. Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Lagerräume oder Schränke verschlossensind.

• Gefahrstoffe dürfen nur in Behältern aufbewahrt werden, die aus Werkstoffen bestehen, die den zu erwartenden Beanspruchungen standhalten. Originalgefäßeentsprechen in der Regel diesen Anforderungen. Originalgefäße unterliegen jedochauch einem Alterungsprozess und sollten deshalb regelmäßig einer Sichtprüfungunterzogen werden. Insbesondere bei Lösemitteln besteht die Gefahr der Versprö-dung, Verformung oder Diffusion, wenn sie in nicht dafür vorgesehenen Kunststoff-behältern aufbewahrt werden.

• Gefahrstoffe dürfen nicht in Lebensmittelbehältern aufbewahrt oder gelagert werden(d.h. keine Gefahrstoffe in Getränkeflaschen!)

• Behälter mit Gefahrstoffen sind stets geschlossen aufzubewahren und zu lagern.• Gefahrstoffe, die gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Rauche entwickeln, sind in

Schränken aufzubewahren, die wirksam entlüftet werden.

Persönliche Schutzausrüstung

Wenn trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen eine Gefährdung der Mitar-beiter durch Gefahrstoffe nicht ausgeschlossen werden kann, müssen zusätzlich persön-liche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt und getragen werden. Das Tragen vonbelastender persönlicher Schutzausrüstung darf jedoch keine ständige Maßnahme sein.

Zu den wichtigsten Schutzausrüstungen beim Umgang mit Gefahrstoffen zählen Hand-,Atem- und Augenschutz.

Handschutz

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, bei denen mit Hautkontakt zu rechnen ist, müssenSchutzhandschuhe getragen werden. Die Auswahl des geeigneten Handschuhmaterialsist von den verwendeten Gefahrstoffen abhängig und muss daher auf den Einzelfall abgestimmt werden. Hinweise sind im fachspezifischen Teil zu finden.

Beschädigte oder anderweitig unbrauchbar gewordene Handschuhe dürfen nicht weiterverwendet werden und sind zu ersetzen.

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Augenschutz

Besteht die Gefahr, dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen mit einer Gefährdung derAugen zu rechnen ist, so ist geeigneter Augenschutz zu tragen.

Bewährt haben sich Gestellbrillen mit Seitenschutz, Korbbrillen und Gesichtsschutz-schirme.

Im fachspezifischen Teil werden Tätigkeiten aufgeführt, bei denen Augenschutz getragenwerden muss.

Atemschutz

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werdenkönnen, ist geeigneter Atemschutz zur Verfügung zu stellen und zu tragen. Die Lager-und Standzeiten von Atemschutzfiltern sind hierbei zu beachten.

Für Träger von Atemschutzgeräten sind unter bestimmten Bedingungen arbeitsmedizini-sche Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben. Ob die erforderlichen Voraussetzungenhierfür gegeben sind, sollte in Absprache mit dem Betriebsarzt geklärt werden.

Atemschutzgeräte sind in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu halten.

Hinweise zur Auswahl geeigneter Atemschutzgeräte und -filter sind in den „Regeln fürden Einsatz von Atemschutzgeräten“ (GUV-R 190) enthalten.

Hautschutz

Bei der Arbeit in den Werkstätten wird die Haut der Hände auf verschiedene Art undWeise belastet, z.B. durch:

• Umgang mit Lösemitteln bzw. lösemittelhaltigen Produkten• Arbeiten mit Säuren und Laugen bzw. mit säure- oder laugenhaltigen Produkten• Arbeiten mit abrasiv wirkenden Stoffen (z.B. Sand, Mineralwolle)• Arbeiten im Freien unter besonderen Witterungsbedingungen.

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Daher ist es wichtig, während der Arbeit geeignete Hautmittel wie folgt zu benutzen:• Vor der Arbeit und nach jedem Händewaschen das Benutzen von Hautschutzmitteln,

die auf die verwendeten Gefahrstoffe abgestimmt sind,• während der Arbeit das Reinigen der Hände mit schonenden, der Art der Verschmut-

zung angepaßten Hautreinigungsmitteln,• nach der Arbeit das Pflegen der Hände mit einem geeigneten Hautpflegemittel.

Hautschutz ist nur dann wirkungsvoll, wenn er regelmäßig angewendet wird.

Es ist sinnvoll, für jeden Arbeitsbereich einen Hautschutzplan zu erstellen, der für dieverschiedenen Arbeiten die geeigneten Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflege-mittel enthält. Ein Hautschutzplan sollte unter Mitwirkung des Betriebsarztes erstelltwerden.

Ein Beispiel eines Hautschutzplans ist in Anhang 6 dargestellt.

Hautschutzmittel

Hautschutzpräparate sollen die Barrierefunktion der Haut erhalten. Die meisten Haut-schutzmittel nutzen den Umstand aus, dass sich Wasser nicht in Fett löst und umgekehrt.Diese Mittel werden als spezielle Hautschutzmittel bezeichnet. Zum Schutz vor wasser-

löslichen Arbeitsstoffen wird daher ein wasserunlösliches Hautschutzmittel mit einemhohen Fettanteil gewählt. Um die Haut vor nicht wasserlöslichen Arbeitsstoffen zuschützen, wird ein wasserlösliches Hautschutzmittel eingesetzt.

An vielen Arbeitsplätzen werden in rascher Folge abwechselnd wasserlösliche und nichtwasserlösliche Stoffe verwendet. In solchen Fällen bietet sich als Kompromiss die Verwen-dung eines Hautschutzpräparates an, das nach dem dualistischen Wirkprinzip funktioniertund gegen beide Stoffarten einen gewissen Schutz bietet. Die wichtigsten Wirkbestand-teile solcher Präparate sind Wachse und Gerbstoffe. Die Wachse bilden einen Schutzfilmauf der Haut, während die Gerbstoffe die oberen Hornschichten verfestigen und vor demEindringen von Wasser schützen. Rein gerbstoffhaltige Präparate können auch verwen-det werden, um die Haut beim Tragen von Handschuhen vor Feuchtigkeitsstau und Auf-quellen zu schützen.

Die Hersteller von Hautschutzmitteln müssen einen Wirksamkeitsnachweis für die vor-gesehene Anwendung erbringen.

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Hautreinigungsmittel

Die Hautreinigung sollte schonend erfolgen. Daher ist die Verwendung spezieller Haut-reinigungsmittel ratsam. Reinigungsmittel, die neben waschaktiven Substanzen Reibe-oder gar Lösemittel enthalten, sollten nur dann verwendet werden, wenn dies unum-gänglich ist. Angeboten werden gegenwärtig Handwaschpasten, die als Reibemittel Sand,Holzmehl, Kunststoffgranulate oder biologisch abbaubares Material (gemahlene Walnuss-schalen, Olivenkerne, Maiskolben etc.) enthalten. Sandhaltige Mittel sollten wegen desstarken Abrasiveffektes (Entfernung von Hornhautzellen) nicht verwendet werden.

Lösemittelhaltige Handreinigungsmittel sollten auf Grund der auf die Dauer hohenHautbelastung nur dort verwendet werden, wo dies unumgänglich ist.

Hautpflegemittel

Die Auswahl der Hautpflegemittel ist von der beruflichen Belastung der Hände abhängig.Wichtigstes Kriterium ist der Fettanteil des Mittels. Eine durch die berufliche Tätigkeitstark ausgetrocknete und fettarme Haut benötigt ein Hautpflegemittel mit einem höhe-ren Fettanteil als eine Haut, die nur gering belastet und nicht ausgetrocknet ist.

Bei Unverträglichkeiten gegenüber Hautschutzmitteln ist unbedingt der Betriebsarztaufzusuchen.

Hygiene

Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sollten aus hygienischen Gründenden Beschäftigten in Spendern angeboten werden. Die Verwendung von Dosen, Tiegelnetc. führt allzu leicht dazu, dass der Inhalt verschmutzt und verkeimt. Aus diesem Grunddürfen auch Seifenstücke nicht von mehreren Personen verwendet werden. Zum Abtrock-nen der Hände müssen Einmalhandtücher, Automaten mit Endlosstoffhandtücher, Warm-lufttrockenautomaten etc. zur Verfügung gestellt werden. Normale Stoffhandtücherdürfen aus hygienischen Gründen nur dann benutzt werden, wenn sie eindeutig einerPerson zugeordnet werden können.

Hautschutz ist nur dann wirkungsvoll, wenn er regelmäßig angewendet wird.

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Hygienische Maßnahmen

Grundsätzlich sind beim Umgang mit Gefahrstoffen folgende hygienische Maßnahmeneinzuhalten:

• In Arbeitsbereichen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, darf nichtgegessen, getrunken oder geraucht werden.

Über das Rauchen können zusätzliche Gefahrstoffe aus der Umgebung in den Körper aufgenommen werden. In der Glimmzone des Tabaks wandeln sich sogarviele Gefahrstoffe in zum Teil noch gefährlichere Stoffe um, z.B. Chloroform in Salz-säure und Phosgen. Die gesundheitsschädigende Wirkung mancher Gefahrstoffekann durch das Rauchen verstärkt werden. Außerdem stellen glimmende Tabakpro-dukte Zündquellen für entzündliche Gefahrstoffe dar.

• In den Räumen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, oder in zumutbarerEntfernung, muss eine Waschgelegenheit (z.B. Waschbecken, Seifenspender und Papierhandtücher) vorhanden sein.

• Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist geeignete Arbeitskleidung (z.B. Arbeitsanzugoder Kittel) zu tragen. Für die Arbeits- und Straßenkleidung muss eine Aufbewah-rungsmöglichkeit vorhanden sein.

• Mit Gefahrstoffen verunreinigte Arbeitskleidung sollte vor Betreten von Kantine, Cafeteria usw. abgelegt werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Im Rahmen der gesundheitlichen Vorsorge sind Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahr-stoffen durchführen, unter besonderen Umständen arbeitsmedizinische Vorsorgeunter-suchungen anzubieten oder verpflichtend vorzuschreiben. Der Unternehmer hat die Untersuchungen auf seine Kosten zu veranlassen. Ob die dafür erforderlichen Bedingun-gen vorliegen, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden.

Verbote und Beschäftigungsbeschränkungen

Für eine Reihe von Gefahrstoffen (z.B. Kühlschmierstoffe mit nitrosierenden Agenzien,Azofarbstoffe, chromathaltiger Zement) sind Verwendungsverbote zu beachten. Desweite-ren gelten Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie für gebärfähige Frauen,werdende und stillende Mütter. Ob die Voraussetzungen für Beschäftigungsbeschränkun-gen im Betrieb gegeben sind, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärtwerden.

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2 Fachspezifischer Teil

2.1 Gefahrstoffe in der Holzbearbeitung

Gefahren

Bestimmte Holzstäube können sensibilisierende (d.h. allergische) oder krebserzeugendeWirkungen haben.

Hautsensibilisierungen können insbesondere bei Tropenhölzern wie z.B. Palisander,Mahagoni und Teak ausgelöst werden. Bei Abachi, Obeche und Rotzeder kann darüberhinaus auch eine Atemwegsensibilisierung auftreten.

Alle Hartholzstäube, wie z.B. Eichen- und Buchenholzstaub sind als krebserzeugendeingestuft worden. Alle anderen Holzstaubarten stehen im Verdacht, krebserzeugend zusein. Informationen über krebserzeugende Holzstaubarten sind in der TRGS 906 zu finden.

In Arbeitsbereichen, in denen Holzstäube auftreten, besteht die Gefahr von Brändenund Staubexplosionen.

Schutzmaßnahmen

Die gefahrstoffrechtlichen Grundlagen zum sicheren Umgang mit Holzstäuben sind inder Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 553 „Holzstaub“ enthalten. AusführlicheAngaben, wie die Schutzziele dieser TRGS erreicht werden können, sind in der Broschüre„Holzstaub – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Erfassen, Absaugen und Lagern“ (BGI 739) enthalten.

Als staubarm gelten Arbeitsbereiche, in denen die Holzstaubkonzentration in Höhe von2 mg/m3 *) bezogen auf eine achtstündige Schicht unterschritten wird.

Technische Maßnahmen

Absaugung

Grundsätzlich ist bei allen spanabhebenden Bearbeitungsverfahren, z.B. an Holzbe-arbeitungsmaschinen, Handmaschinen und Handschleifarbeitsplätzen eine Absaugungnotwendig.

*) An einigen Maschinen, welche in einer Anlage der TRGS 553 „Holzstaub“ beschrieben sind, kann derGrenzwert von 2 mg/m3 zur Zeit nicht eingehalten werden. Dort gilt ein Luftgrenzwert von 5 mg/m3.

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Die Holzstaubabsaugung sollte so nah wie möglich an der Entstehungsstelle erfolgenund die mittlere Mindestluftgeschwindigkeit im Absaugstutzen soll 20 m/s betragen.Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es nur dann, wenn

• die personenbezogene Expositionszeit weniger als 0,5 Stunde pro Schicht beträgtund nur an wenigen Schichten pro Jahr gearbeitet wird,

• die Maschinen im Freien oder teilweise in offenen Räumen betrieben werden (z.B. beim Brennholzkreissägen).

Auch die Handmaschinen müssen entweder über eine Staubsammeleinrichtung verfügen(der Hersteller muss die Einhaltung des Grenzwertes bestätigen) oder an einen Entstau-ber angeschlossen werden.

Es ist dringend zu empfehlen, nur staubtechnisch geprüfte Absauganlagen, Entstauberund Maschinen zu beschaffen. Neue Geräte müssen der Staubklasse M (mittlere Gefahr)entsprechen, alte Geräte den Klassen C, K1 oder H2.

Bild 1: Holzbearbeitungsmaschinen mit Absaugung

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Staubgeprüfte Alt- und Neugeräte tragen darüber hinaus das Prüfzeichen „BG-Prüfzert“.

Reinigung

Grundsätzlich sollte die Reinigung regelmäßig durch Aufsaugen mit einem geprüftenIndustriestaubsauger erfolgen. Das Abblasen und Kehren von abgelagertem Holzstaubist grundsätzlich verboten.

Persönliche Schutzausrüstung

Kann trotz Anwendung technischer Schutzmaßnahmen der Expositionswert von 2 mg/m3

in bestimmten Bereichen nicht eingehalten werden, so muss persönliche Schutzaus-

geprüfteSicherheit

holzstaubgeprüft

geprüfteSicherheit

H2 Geeignet zur Abscheidungvon HolzstaubReststaubgehaltstufe 20,2 mg/m3

sicher eingehalten

geprüfteSicherheit

C Geeignet zur Abscheidungvon Stäuben– mit MAK-Werten– von krebserzeugenden Stoffen

der Gruppen II, III

Prüfzeichen von alten Geräten:

Prüfzeichen von neuen Geräten:

Gerät für erhöhte Beanspruchung beigewerblicher Verwendung

gemäß VDE 0700/205

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rüstung (Atemschutz) getragen werden. Geeignet sind Partikelfilter P2 oder filtrierendeHalbmasken FFP2 . Das Tragen von Atemschutz darf aber keine ständige Maßnahme sein.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind regelmäßig zu veranlassen, wenneine relevante Belastung gegenüber Hartholzstäuben im Sinne der TRGS 906 vorliegt.Dies ist z.B. der Fall, wenn der EG-Grenzwert von 5 mg/m3 überschritten wird.

Erfolgt eine Bearbeitung von Hartholz ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchunganzubieten, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass bei Tätigkeiten eineBelastung mit Holzstäuben besteht, d.h. die Konzentration im Arbeitsbereich über 2 mg/m3

liegt.

Bei den Vorsorgeuntersuchungen empfiehlt es sich den berufsgenossenschaftlichenGrundsatz G 44 anzuwenden.

Bei Tätigkeiten mit haut- bzw. atemwegssensibilisierenden Hölzern wird eine arbeits-medizinische Vorsorgeuntersuchung nach den berufsgenossenschaftlichen GrundsätzenG 23 „Obstruktive Atemwegserkrankungen“ bzw. G 24 „Hauterkrankungen“ empfohlen.

2.2 Gefahrstoffe beim Schweißen

Gefahren

Bei schweißtechnischen Verfahren entstehen partikelförmige Stoffe, Schweißrauche genannt, und gasförmige Schadstoffe, deren chemische Zusammensetzung und Konzen-tration von Verfahren und Werkstoffen abhängig sind.

Die Art und Konzentration der entstehenden Gefahrstoffe ist abhängig vom Schutzgasund der Umgebungsluft sowie von möglichen Beschichtungen oder Verunreinigungenan der Werkstückoberfläche.

Weitere Einflussfaktoren sind die folgenden schweißtechnischen Parameter:

• Höhere Werte für Schweißstrom und Schweißspannung führen bei gleichenSchweißverfahren und Werkstoffen zu höheren Schweißrauchemissionen.

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• Bei der Verwendung von Wechselstrom sind ebenfalls höhere Emissionen feststell-bar als beim Verwenden von Gleichstrom.

• Mit steigendem Elektrodendurchmesser nimmt auch die Schweißrauchemission zu,ebenso wie sie bei steilerem Elektrodenanstellwinkel höher ist.

Beim Schweißen entstehen in der Regel über 95 % der partikelförmigen Gefahrstoffe

(Schweißrauche) aus dem Zusatzwerkstoff und nur etwa 5 % aus dem Grundwerkstoff.Dies sind insbesondere Metalloxide, wie beispielsweise Eisen- und Aluminiumoxid. DieEinzelpartikel sind vorwiegend kleiner als 1 μm und daher alveolengängig. Als Ober-grenze für Schweißrauch ist eine Luftkonzentration in Höhe des Allgemeinen Staubgrenz-wertes (A-Staubfraktion) von 3 mg/m3 heranzuziehen. Insbesondere beim Lichtbogen-handschweißen und beim Schutzgasschweißen mit Aktivgas (MAG) treten Schweißrauchein erheblichem Maß auf. Bei der Verwendung von hochlegierten umhüllten Stabelek-troden beim Lichtbogenhandschweißen oder beim Schweißen mit hochlegierten chrom-haltigen Fülldrähten entstehen krebserzeugende Chrom(VI)-Verbindungen und in gerin-gen Mengen krebserzeugende Nickeloxide. Beim Schweißen mit basisch umhülltenStabelektroden entstehen giftige Fluoride.

Ausführliche Informationen über die beim Schweißen auftretenden Gefahrstoffe sindden BG–Informationen „Schadstoffe in der Schweißtechnik“ (BGI 593), „Nitrose Gasebeim Schweißen, Schneiden und bei verwandten Verfahren“ (BGI 743) sowie „Beurtei-lung der Gefährdung durch Schweißrauche“ (BGI 616).zu entnehmen.

Bei den Verfahren Gasschweißen, Flammwärmen, Flammrichten und Flammstrahlenspielen partikelförmige Schweißrauche – mit Ausnahme verunreinigter oder beschichte-ter Werkstoffe – keine Rolle. Hier sind die gasförmigen Gefahrstoffe zu beachten. Diesekönnen sein:

• Kohlenmonoxid, das insbesondere beim Schutzgasschweißen mit Mischgas mit hohem Kohlendioxidanteil durch die thermische Zersetzung des Kohlendioxids ent-steht sowie bei unvollständiger Verbrennung von Brenngasen bei autogenen Schweiß-verfahren. Kohlenmonoxid ist sehr giftig und fruchtschädigend. In höheren Konzen-trationen wird der Sauerstofftransport durch die hohe Affinität des Kohlenmonoxidszu Hämoglobin im Blut gehemmt. Dieses führt zu mangelnder Sauerstoffversorgungim Körper.

• Stickstoffoxide (Nitrose Gase), die sich aus der Oxidation des Luftstickstoffs am Randder Flamme oder des Lichtbogens bilden. Beim Einatmen können sie zu Lungen-schädigungen führen. So ist z.B. Stickstoffdioxid als sehr giftig eingestuft. Es ist erheblich giftiger als Stickstoffmonoxid.

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• Ozon, das aus dem Sauerstoff der Luft durch UV-Strahlung entsteht, insbesonderebeim Schutzgasschweißen von stark strahlungsreflektierenden Werkstoffen, wie z.B.Aluminium-Blechen oder Chrom-Nickel-Stählen. Die Anwesenheit von anderen Gasen, Rauchen oder Stäuben in der Umgebungsluft beschleunigt den Zerfall desOzons. Daher sind raucharme Verfahren (z.B. WIG) durch höhere Ozonkonzentratio-nen gekennzeichnet. Ozon ist sehr giftig und reizend für die Schleimhäute. Ozonwurde als krebsverdächtig eingestuft.

• Phosgen, das sich beim Erhitzen von mit chlorkohlenwasserstoffhaltigen Entfettungs-mitteln behandelten Werkstücken bildet. Phosgen ist sehr giftig und wirkt ätzendauf Haut und Schleimhäute.

• Verschiedene Gase und Dämpfe, wie Formaldehyd, Blausäure, Chlorwasserstoff etc.,die sich während des Schweißens durch das Zersetzen der Beschichtungen, mit denen die Werkstücke überzogen sind, bilden.

Schutzmaßnahmen

Um die Schweißrauchexposition so gering wie möglich zu halten, sind eine Reihe vontechnischen Maßnahmen sinnvoll, die sowohl das Schweißverfahren selbst als auch lüftungstechnische Maßnahmen betreffen.

Technische Maßnahmen

Schweißverfahren

Müssen Chrom-Nickel-Stähle mit basisch umhüllten Elektroden geschweißt werden,empfiehlt es sich, statt dem schweißrauchintensiven Lichtbogenhandschweißen das Metall-Aktivgasschweißen (MAG) anzuwenden, da sich beim MAG-Schweißen wenigerkrebserzeugende Chromverbindungen bilden. Beim Metall-Inertgasschweißen (MIG) istdie Rauchentwicklung in den meisten Fällen geringer als beim MAG-Schweißen. Dasschadstoffärmste Verfahren zum Schweißen von Werkstoffen, die Chrom und Nickel ent-halten, ist das Wolfram-Inertgas-Schweißen (WIG).

Optimierung der Arbeitsbedingungen

Durch die Wahl günstiger Schweißparameter kann die Entstehung von Schweißrauchenstark verringert werden.

So sind unter Berücksichtigung der Herstellerangaben sowohl beim Lichtbogenhand-schweißen als auch bei MAG/MIG-Schweißen möglichst niedrige Werte für Schweiß-

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spannung und Schweißstromstärke zu wählen. Auch die Menge des Schutzgases ist unter Berücksichtigung der Herstellerangaben niedrig zu halten.

Bei der Schutzgaszusammensetzung sind möglichst höhere Anteile von Edelgasen (z.B. Argon) empfehlenswert. Der Kohlendioxidanteil sollte möglichst gering sein.

In der Autogentechnik sollte möglichst eine kleine Brennergröße bzw. eine kleine Flam-menlänge gewählt werden.

Müssen oberflächenbeschichtete Werkstücke geschweißt werden, sollten die Beschich-tungen im Schweißbereich vorher entfernt werden (mechanisch oder mit entsprechen-den Reinigungsmitteln).

Die Position des Schweißers hat auch einen Einfluss auf die auf Grund der Thermik auf-steigenden Schweißrauche. Das Werkstück sollte deshalb möglichst so positioniert wer-den, dass sich der Schweißer nicht über die Schweißstelle beugen muss.

Absaugung

Zur Verminderung der Schweißrauchexposition gibt es eine Reihe von Absaugmaßnah-men, die sich in der Praxis bewährt haben. So sind z.B. brennerintegrierte Absaugun-gen beim MIG/MAG-Verfahren geeignet, direkt im Entstehungsbereich die Schweißraucheabzusaugen.

Eine andere Art von Schweißrauchabsaugung sind Anlagen mit Erfassungselement. DieseAnlagen können stationär oder als mobile Erfassungseinrichtung (mit Partikelfilter) betrie-ben werden, siehe Bild 2. Entscheidend für die Wirksamkeit der Absaugung ist, dassder Schweißer das Erfassungselement (z.B. Trichter) möglichst dicht an die Entstehungs-stelle heran- und erforderlichenfalls nachführt.

Eine Zuordnung der erforderlichen lüftungstechnischen Maßnahmen zum jeweiligenSchweißverfahren in Abhängigkeit vom Grundwerkstoff bzw. Zusatzwerkstoff enthält dieGUV-Regel „Schweißrauche“ (GUV-R 220). In den Anhängen 8 und 9 sind diese Anga-ben wiedergegeben.

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Persönliche Schutzausrüstung

Beim Schweißen sind zunächst Schutzausrüstungen wichtig, die gegen optische Strah-lung, Hitze und Funken Schutz bieten.

Der Einsatz von Atemschutz darf nur dann erfolgen, wenn alle technischen und organi-satorischen Maßnahmen ausgeschöpft worden sind. So kann es z.B. beim Schweißen inengen Räumen in Ausnahmefällen dazu kommen, dass eine Absaugung der Schweiß-rauche an der Entstehungsstelle nicht möglich ist. In diesen Fällen ist der Einsatz vonSchlauchgeräten oder Pressluftatmern geeignet. Unzulässig sind Filtergeräte, wegen derGefahr des Sauerstoffmangels.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei Überschreitung einer Schweißrauchkonzentration von 3 mg/m3 sind Vorsorgeunter-suchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen G 39 „Schweißrauche“ durchzuführen.

Bild 2: Schweißarbeitsplatz mit Absaugung

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Bei Einhaltung dieser Konzentration sind solche Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.Dies ist z.B. beim Gas- und WIG- Schweißen der Fall.

Eine Überschreitung der Schweißrauchkonzentration von 3 mg/m3 ist z.B. bei folgendenSchweißverfahren möglich:

• Lichtbogenhand-, MIG-, MAG-Schweißen ohne ausreichende Lüftung• Schweißen mit Fülldraht (MAG-, MIG-Schweißen) ohne Absaugung.

Bei relevanter Exposition gegenüber Chrom(VI)–Verbindungen sind arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 15„Chrom(VI)–Verbindungen“ durchzuführen. Die ist z.B. der Fall bei:

• Lichtbogenhandschweißen mit hochlegierten umhüllten Stabelektroden (mit einem Massengehalt von ≥ 5 % Chrom)

• MAG–Schweißen mit hochlegiertem Fülldraht (mit einem Massengehalt von ≥ 5 % Chrom in der Legierung oderin den Schlackenbildnern)

• Schweißen, Schneiden, Trockenschleifen von Werkstücken mit Chrom(VI)–haltigen Anstrichstoffen.

Bei Exposition gegenüber Nickel sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungennach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 38 „Nickel oder seine Verbindungen“anzubieten. Dies ist z.B. der Fall beim Lichtbogenhandschweißen und Metall–Schutzgas-schweißen mit hochlegierten Zusatzwerkstoffen mit einem Massengehalt von ≥ 5 %Nickel.

2.3 Gefahrstoffe bei der zerspanenden Metallbearbeitung

Gefahren

Kühlschmierstoffe (KSS) werden bei der zerspanenden Bearbeitung von metallischenWerkstücken verwendet (siehe Bild 3). Mineralöle, synthetische Öle oder in seltenerenFällen pflanzliche Öle bilden die Basiskomponenten der Kühlschmierstoffe. Außerdementhalten sie eine Reihe von Zusätzen, wie Konservierungsmittel, Schaumverhüter undKorrosionsschutzmittel.

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Je nach Anwendungszweck kommen zwei unterschiedliche Kühlschmierstoff-Typen zumEinsatz: Die wassergemischten und die nichtwassermischbaren. Nicht wassermischbareKühlschmierstoffe bestehen bis auf einen kleinen Anteil an Zusatzstoffen aus Mineral-ölen. Sie werden in erheblich geringerem Umfang eingesetzt als die wassergemischtenProdukte.

Wassergemischte Kühlschmierstoffe werden vom Hersteller in der Regel als Konzentratgeliefert und vor ihrer Verwendung mit Wasser gemischt. Der Wasseranteil liegt beiüber 90 %. Emulgatoren sorgen hierbei für eine optimale Durchmischung von Wasserund Öl. Auch bereits gebrauchsfertige Mischungen sind im Handel erhältlich.

Während des betrieblichen Umgangs mit Kühlschmierstoffen können Fremdstoffe in denKühlschmierstoffkreislauf eingeschleppt werden, z.B. Schmierstoffe, Metallabrieb, Härte-salze, Verunreinigungen wie Zigarettenkippen oder Speisereste.

Wassergemischte Kühlschmierstoffe werden darüber hinaus von Mikroorganismen (Bakterien, Pilze) besiedelt. Während die Kühlschmierstoff-Konzentrate praktisch keim-frei sind, führen die Bedingungen beim Betrieb zu einem Eintrag und Wachstum vonMikroorganismen. Dies kann sich durch die Entwicklung unangenehmer Gerüche bemerk-bar machen und zu einer Verschlechterung der anwendungstechnischen Eigenschaftenführen.

Beim Umgang mit Kühlschmierstoffen können insbesondere Hauterkrankungen auftre-ten. Die häufigste Erkrankung durch Kühlschmierstoffe ist die Abnutzungsdermatose anden Händen, die auf die entfettende Wirkung der Kühlschmierstoffe in Verbindung mithautschädigenden Inhaltsstoffen zurückzuführen ist. Ganz bestimmte Inhaltsstoffe derKühlschmierstoffe können allergische Hauterkrankungen hervorrufen. Voraussetzung istmeist eine Vorschädigung der Haut . Der ungeschützte Hautkontakt mit Kühlschmier-

Bild 3: Kühlschmierstoffanwendung an einer

Drehbank

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stoff-Konzentraten kann zu akuten Hautreizungen führen. Beim Umgang mit nichtwasser-mischbaren Kühlschmierstoffen kann eine Ölakne der Haut auftreten, z.B. unter ölge-tränkter Kleidung.

Durch Einatmen der Kühlschmierstoff-Dämpfe und -Aerosole sind Atemwegserkrankun-gen möglich.

Beim Umgang mit wassergemischten Kühlschmierstoffen geht eine besondere Gefahrfür die Gesundheit von krebserzeugenden N-Nitrosaminen aus. Sie können über Hautund Atemwege aufgenommen werden. N-Nitrosamine dürfen in den im Handel erhält-lichen Kühlschmierstoff–Konzentraten nicht enthalten sein. Sie können jedoch beim Ge-brauch durch die Reaktion von Nitrit mit sekundären Aminen entstehen. In Kühlschmier-stoff–Konzentraten dürfen deshalb auch keine Nitrite oder nitritabspaltenden Substanzenenthalten sein.

Nitrit kann jedoch über

• in der Luft vorhandene Stickoxide (verursacht z.B. von Gabelstaplern, Schweißgeräten, Tabakrauchern),

• Werkstücke, die mit nitrithaltigen Rostschutzmitteln oder Härtesalzen behandelt wurden,

• Nitrat aus dem Ansetzwasser, das bakteriell in Nitrit umgewandelt werden kann und

• Abbauprodukte von Bakterien

in die Kühlschmierstoff-Emulsion eingetragen werden.

Bei der Pflege und Wartung der wassergemischten Kühlschmierstoffe kommen Produktezum Einsatz, von denen Gefahren für Haut und Atemwege ausgehen.

Hierzu zählen

• Systemreiniger, die der Gebrauchsemulsion beim Wechsel hinzugegeben werden und Schmutz sowie Nester von Mikroorganismen an schwerzugänglichen Stellen ablösen sollen und

• Biozide, die bei Keimbefall mitunter gezielt zugegeben werden.

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Schutzmaßnahmen

Die gefahrstoffrechtlichen Grundlagen zum sicheren Umgang mit wassergemischten Kühl-schmierstoffen sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 611 „Verwendungs-beschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können“ enthalten.

Ersatzverfahren

Bei der Bearbeitung des Werkstoffes mit niedriger Drehzahl kann häufig auf den Einsatzvon Kühlschmierstoffen verzichtet werden.

Für bestimmte industrielle Bearbeitungsverfahren wie Sägen, Bohren oder Fräsen kanndie Minimalmengenschmierung eingesetzt werden. Hierbei wird mit Hilfe modernerDosiertechnik der Kühlschmierstoff zielgerichtet und dosiert an die Zerspanungsstelleherangeführt. Der Schmierstoffbedarf liegt bei diesem Verfahren bei maximal 50 ml proStunde. Während der Verarbeitung wird der Kühlschmierstoff vollständig verbraucht(Verlust-/Verbrauchsschmierung). Als Schmierstoff für dieses Verfahren können aufGrund der toxikologischen und dermatologischen Unbedenklichkeit sowie ihrer gutenanwendungstechnischen Eigenschaften Esteröle und Fettalkohole empfohlen werden.

Technische Maßnahmen

Kapselung und Absaugung

Kühlschmierstoff-Dämpfe und -Aerosole müssen erfasst und abgeführt werden. Den besten Schutz bieten gekapselte Maschinen mit Absaugung. Eine weitere Möglichkeit isteine Absaugung der Nebel und Dämpfe an der Entstehungsstelle. Die Abluft sollte ambesten nach außen geführt werden, da eine Luftrückführung in den Raum nur über eingeeignetes Abscheidersystem möglich ist.

Konstruktive Forderungen

Die Anlagen sollten konstruktiv so gestaltet sein, dass die Kühlschmierstoff-Behälter gutzugänglich sind und das Kreislaufsystem leicht zu reinigen ist, d.h. keine Toträume oderunzugängliche Ecken aufweist.

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Zur Verminderung von Hautkontakt mit dem Kühlschmierstoff sind Spritzschutzeinrich-tungen und Umleitbleche, die ein Nachtropfen des Kühlschmierstoffs verhindern, emp-fehlenswert.

Mischsysteme

Der Einsatz von Mischbatterien oder eines Dosiersystems zum Anmischen der Kühlschmier-stoff-Emulsion verringert die Gefahren beim Umgang mit dem Konzentrat.

Organisatorische Maßnahmen

Auswahl des Kühlschmierstoffes

Es sollten möglichst nur Kühlschmierstoffe verwendet werden, die keine gesundheits-gefährlichen Komponenten enthalten. Es ist empfehlenswert, sich vom Herstellerbestätigen zu lassen, dass wassermischbare Kühlschmierstoffe den Anforderungen derTRGS 611 entsprechen. Wenn möglich, sollten vernebelungs- und verdampfungsarmeProdukte eingesetzt werden.

Prüfung und Pflege des Kühlschmierstoffes

Bei wassergemischten Kühlschmierstoffen soll durch eine regelmäßig Überwachung derwichtigsten Kenngrößen sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Bildung von N-Nitrosaminen und einem übermäßigen Wachstum von Mikroorganismen kommt. Daher ist eine regelmäßige Überprüfung des Nitrit- und Nitrat-Gehalts, des pH-Wertssowie der Temperatur vorgeschrieben. Bei größerem Einsatz von Kühlschmierstoffenwerden außerdem Prüfungen der Gebrauchskonzentration sowie Keimzahlmessungenempfohlen. Einzelheiten zu Prüffristen, Grenzwerten und erforderlichen Maßnahmenkönnen der Tabelle 2 entnommen werden.

Die Ergebnisse der Prüfungen sollten in einem Wartungsbuch dokumentiert werden.Zweckmäßig ist es, einen Wartungsplan über die durchzuführenden Prüfungs-, Pflege-und Reinigungsmaßnahmen zu erstellen. Ein Beispiel für einen Reinigungsplan enthältAnhang 7.

Feststoffe, wie z.B. Metallabrieb, müssen kontinuierlich aus dem Kühlschmierstoff-Kreislaufsystem ausgeschieden (z.B. durch Filtration, Magnetabscheider) und Fremdöleregelmäßig abgetrennt werden (z.B. über Skimmer, Absauggeräte).

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Der Einsatz von Systemreinigern und Bioziden erfordert Sachkunde und sollte nur vonbeauftragten und unterwiesenen Personen mit persönlicher Schutzausrüstung durchge-führt werden. Es ist auf eine genaue Dosierung nach Herstellerangabe zu achten. Damitdie Beschäftigten nicht mit den im Systemreiniger enthaltenen Bioziden belastet werden,sollte das Umwälzen mit Systemreiniger über Nacht erfolgen.

Eine gute Durchlüftung und Umwälzung des Kühlschmierstoffs – vor allem auch in betriebsfreien Zeiten – verringert das Wachstum von Mikroorganismen. Bei Maschinen,die längere Zeit stehen, kann z.B. Sauerstoff über Pumpen in die Emulsion eingetragenwerden.

Vermeidung von Emissionen

Durch optimales Einstellen des Kühlschmierstoff-Strahls (Menge und Richtung) könnenKühlschmierstoff-Emissionen weitgehend vermieden werden.

Die Erfahrung zeigt, das insbesondere diffuse Emissionsquellen wie offene Sammel-und Rücklaufbehälter oder offen herumliegende benutzte Putztücher zu hohen Dampf-konzentrationen im Raum beitragen können. Darum müssen alle Sammel- und Ablauf-stellen für Kühlschmierstoffe geschlossen sein. Mit Kühlschmierstoffen verunreinigteSpäne und Putztücher sind in geschlossenen Behältern zu sammeln, verschüttete oderverspritzte Kühlschmierstoffe möglichst schnell aufzuwischen.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Persönliche Schutzausrüstung

Beim Umgang mit Kühlschmierstoff-Konzentrat, Bioziden und Systemreinigern sind Augenschutz und Schutzhandschuhe erforderlich. Für das Verdünnen und Abfüllen sollteeine Kunststoffschürze zur Verfügung gestellt werden.

Schutzhandschuhe (z.B. nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe) sind zu tragen, wenn

• an gekapselten Maschinen gearbeitet wird, • größere Werkstücke ein- und ausgebaut werden und• Reinigungsarbeiten am Kühlschmierstoff-System durchgeführt werden.

Achtung: An rotierenden Teilen dürfen keine Handschuhe getragen werden!

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Hautschutz

Es müssen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügunggestellt und benutzt werden (siehe Anhänge 5 und 6).

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Empfohlen werden arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem berufsgenossenschaft-lichen Grundsatz G 24 „Hauterkrankungen“, wenn ein Hautkontakt mit Kühlschmierstof-fen nicht vermieden werden kann.

Treten bei Arbeitnehmern beim Umgang mit Kühlschmierstoffen außergewöhnliche Haut-erscheinungen, wie Juckreiz, Brennen, Rötung, Bläschen oder Schuppung auf, sollendiese nur mit Arbeiten mit Kühlschmierstoff-Kontakt weiterbeschäftigt werden, wenneine Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 24 „Hauterkran-kungen“ durchgeführt wurde und „keine gesundheitlichen Bedenken“ geäußert wurden.

2.4 Gefahrstoffe zur Oberflächenbehandlung

Gefahren durch Farben, Lacke, Verdünner und Kleber

Im Werkstattbereich werden vielfältige Reparaturarbeiten durchgeführt, bei denen Farben,Lacke, Verdünner und Kleber eingesetzt werden, siehe Bild 4. Die Hauptgefährdungbeim Umgang mit diesen Produkten geht von den Lösemittelanteilen aus.

Bild 4: Lackierarbeiten an einem Spritzstand

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Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften der Produkte geben die Kennzeichnungder Gebinde, die EG-Sicherheitsdatenblätter sowie die Produkt- bzw. Giscodes.

Der Produkt- bzw. Giscode ist eine Buchstaben-Zahlenkombination (Kennziffer), die vonFachverbänden der Bauwirtschaft und dem Gefahrstoff-Informationssystem der Berufs-genossenschaften der Bauwirtschaft (GISBAU) entwickelt wurde, um die Herstellerinfor-mationen für den betrieblichen Anwender verständlicher zu machen und die Ersatz-stoffsuche zu erleichtern. So verschlüsselt der Code z.B. die Bezeichnungen „lösemittelfrei,lösemittelarm, lösemittelhaltig und stark lösemittelhaltig“ – je höher die Kennziffer desCodes ist, umso lösemittelhaltiger bzw. gefährlicher ist das Produkt. Das Gefahrstoffinfor-mationssystem WINGIS enthält eine Liste der Produkt-/Giscodes der vom System erfass-ten Produkte. Ein Auszug dieser Liste befindet sich im Anhang 10 dieser Broschüre.

Häufig werden im Werkstattbereich folgende lösemittelhaltige Produkte verwendet:

Farben und Lacke

Lacke enthalten

• organische Bindemittel (Kunstharze wie z.B. Alkydharz, Acrylatharz, Epoxidharz),• organische Lösemittel (Etheralkohole, aliphatische und aromatische Kohlenwasser-

stoffe, Ester, Ketone, Alkohole) und/oder Wasser,• organische und anorganische Pigmente,• Füllstoffe (z.B. Kieselgel, Kieselgur, Talkum) und• Lackhilfsmittel (z.B. Emulgatoren, Biozide, Antihautmittel, Antioxidantien).

Dispersionsfarben enthalten

• Kunststoffdispersionen, in der Regel auf wässriger Basis,• anorganische und organische Pigmente und• in geringen Mengen (bis zu 3 %) Additive (z.B. Glykole, Glykolether).

Als gefährliche Bestandteile in den Dispersionsfarben sind die Additive anzusehen, die beim Druckluftspritzen oder beim direkten Hautkontakt ihre sensibilisierende und reizende Wirkung entfalten können.

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Die auch in wasserverdünnbaren Farben und Lacken enthaltenen geringen Anteile anmeist schwerflüchtigen Lösemitteln sind für den vergleichsweise lang anhaltenden Geruch – auch nach dem Trocknen – verantwortlich. Je höher die Flüchtigkeit der enthal-tenen Lösemittel ist, umso schneller trocknet eine Farbe oder ein Lack – umso höher istaber auch die kurzfristig auftretende Konzentration an Lösemitteldämpfen in der Atemluft.

Die meisten Lösemittel sind leichtflüchtig. Da ihre Dämpfe schwerer als Luft sind, reichernsie sich in Bodennähe und Vertiefungen aller Art, wie z.B. Arbeitsgruben, an und kön-nen dort zündfähige Gemische bilden. Dies ist bei der Installation von Absaugeinrich-tungen zu berücksichtigen.

Viele lösemittelhaltige Produkte sind brennbar. Bei der Verdampfung von 1 ml brennbareFlüssigkeit kann sich bis zu 10 000 ml (10 l) explosionsfähige Atmosphäre in der Umge-bungsluft bilden.

Dies ist zum Beispiel bei Arbeiten mit brennbaren Lösemitteln in kleinen Räumen mitschlechter Lüftung oder bei der Lagerung von Leergebinden zu bedenken.

Lösemittel können dampfförmig über die Atemwege, in flüssiger Form über den Verdau-ungstrakt oder durch unmittelbaren Hautkontakt in den Körper gelangen. Die schädigendeWirkung auf die Atemwege bzw. das zentrale Nervensystem hängt von der Konzentrationin der Atemluft, der Dauer und der Häufigkeit der Stoffeinwirkung ab. In hohen Konzen-trationen können auch Leber, Nieren und Knochenmark geschädigt werden. Symptomeeiner Lösemitteleinwirkung können Augenreizungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit und inhohen Dosen narkotische Wirkungen sein.

Lösemittel wirken auf die Haut entfettend. Sie können die schützende Fettschicht derHaut angreifen und damit die Entstehung von Hautkrankheiten begünstigen.

Beim Streichen und Rollen ist als Hauptgefährdung das Verdampfen der enthaltenenorganischen Lösemittel anzusehen.

Beim Druckluftspritzen kommt es zur Bildung feiner Lacktröpfchen in der Luft (Aerosol).Damit können beim ungeschützten Arbeiten neben den Lösemitteln auch die übrigenLackbestandteile in die Atemwege und Augen gelangen. Sie wirken reizend und könnenAllergien hervorrufen.

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Beim Abschleifen aufgetragener Beschichtungen treten einatembare Stäube auf, die gesundheitsschädliche Stoffe wie z.B. Cadmium- und Bleipigmente enthalten können.Stäube treten auch bei der Eigenherstellung von Farben aus Pulvern auf.

Einatembare Stäube können die Funktion der Atemwege beeinträchtigen. Cadmium-verbindungen haben krebserzeugende, Bleiverbindungen fortpflanzungsgefährdendeEigenschaften.

Verdünner und Kleber

Auch in den verwendeten Verdünnern und Klebern sind in der Regel Lösemittel enthalten.

• Nitroverdünnung ist ein leichtflüchtiges, brennbares Lösemittelgemisch. WesentlicheBestandteile sind Methanol, Ester, Ketone und aromatische Kohlenwasserstoffe wiez.B. Toluol und Xylol.

• Terpentin(öl)ersatz findet ebenfalls als Verdünnungsmittel Verwendung. Es ist einehochsiedende Benzinfraktion und enthält als wesentliche Bestandteile aliphatischeund aromatische Kohlenwasserstoffe.

• Kleber bestehen aus Klebrohstoffen, wie Harzen oder natürlichen bzw. synthetischenPolymeren, aus Weichmachern und Lösemitteln. Wesentliche Lösemittelbestandteilesind Toluol, Methanol, Ethylacetat, Ethanol, n-Propanol, iso-Propanol, Aceton, n-Hexan, iso-Hexan und Tetrahydrofuran.

• Pinselreiniger bestehen entweder aus einer wässrigen Tensidlösung mit einemmehr oder weniger hohen Anteil an organischen Lösemitteln oder einem Gemischaus organischen Lösemitteln.

Schutzmaßnahmen

Ersatzstoffe

Zubereitungen mit organischen Lösemitteln sind nach Möglichkeit durch Zubereitungenauf wässriger Basis zu ersetzen, auch wenn lösemittelfreie oder lösemittelärmere Zube-reitungen beim Verwenden längere Trocknungszeiten benötigen.

Sind Ersatzprodukte auf wässriger Basis nicht erhältlich oder ist deren Anwendung nichtzumutbar, sind Zubereitungen mit organischen Lösemitteln einzusetzen, die ein möglichstgeringes Gefährdungspotential beinhalten. So sollten anstelle von aromatenreichen Lackenbesser aromatenarme oder aromatenfreie Lacke verwendet werden. Handelsübliche Maler-lacke sind im Gegensatz zu Sprühlacken aus dem Kfz-Bereich in der Regel aromatenarm.

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Ersatzverfahren

Wegen der Gefährdung durch auftretende Aerosole sollte die Farbe durch Streichen undRollen und nicht durch Spritzen aufgetragen werden.

Falls man auf Spritzverfahren nicht verzichten kann, ist das Airless-Spritzverfahren wegen der damit verbundenen geringeren Exposition gegenüber dem Druckluftspritz-verfahren vorzuziehen.

Elektrisch angetriebene und elektrostatische Spritzeinrichtungen müssen so beschaffensein und betrieben werden können, dass durch sie explosionsfähige Atmosphäre nichtgezündet werden kann.

Technische Schutzmaßnahmen

Absaugung und Lüftung

Die wirksamste Maßnahme ist das Erfassen der Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle,z.B. durch einen Abzug, Punktabsaugung, Absaugwand oder Spritzstand.

Andere Möglichkeiten sind eine raumlufttechnische Anlage mit Zu- und Abluft oder einegleichwertige natürliche Lüftung. Die Abluftführung der raumlufttechnischen Anlagesollte dabei möglichst durch eine Querabsaugung erfolgen. Für die Erfassung von Löse-mitteln, die sich in der Regel am Boden anreichern, ist eine Bodenabsaugung beson-ders geeignet.

Solche Maßnahmen sind insbesondere erforderlich, wenn der Rauminhalt des Arbeits-raumes nicht mehr als 30 m3 und die Grundfläche weniger als 10 m2 sowie mehr als20 ml Beschichtungsstoff je m3 Rauminhalt in der Stunde und mehr als 5 Liter je Arbeits-schicht und Raum verarbeitet werden.

Die Reinigung von Arbeitsmitteln (z.B. Pinsel) mit lösemittelhaltigen Reinigungsmittelnsollte an abgesaugten Reinigungstischen erfolgen.

Reinigungsarbeiten und andere kleinere Arbeiten, bei denen mit einem Freiwerden vonGefahrstoffen zu rechnen ist, können auch unter einer Absaugeinrichtung mit nachführ-barem Absaugarm („Rüsselabsaugung“) durchgeführt werden.

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Aufbewahrung

Die Aufbewahrung von Lösemitteln in Getränkeflaschen ist unzulässig.

Gebinde für Lösemittel müssen vorschriftsmäßig nach Gefahrstoffverordnung gekenn-zeichnet werden.

Brennbare Flüssigkeiten dürfen am Arbeitsplatz nur in den für den Fortgang der Arbeiterforderlichen Mengen bereitgehalten werden.

Das Lagern in Arbeitsräumen ist nur gestattet, wenn die Lagerung in besonderen Einrich-tungen erfolgt, z.B. in Lagerschränken, die den Normen DIN 12 925 Teil 1 „Laboreinrich-tungen und Betriebseinrichtungen – Sicherheitsschränke – Teil 1: Für brennbare Flüssig-keiten; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen“ (alt) bzw. DIN EN 14 470 Teil 1„Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke – Sicherheitsschränke für brennbare Flüssig-keiten“ (neu) entsprechen. Im übrigen sind für die Lagerung brennbarer Flüssigkeitendie besonderen Anforderungen an Läger (siehe TRbF 20 „Läger“) zu beachten.

Lösemittelgetränkte Lappen und vergleichbare Arbeitsmittel müssen in feuerfesten Metallbehältern mit selbstschließendem Deckel gesammelt und aufbewahrt werden,siehe Bild 5.

Bild 5: Metallbehälter für lösemittelgetränkte Lappen

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Arbeiten, die mit einer erheblichen Gefahrstoffemission verbunden sind, z.B. das groß-flächige Auftragen von lösemittelhaltigen Anstrichstoffen, sollten an das Schichtendegelegt werden.

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Behältnisse mit Gefahrstoffen dürfen nicht offen stehen bleiben.

Abfälle und Rückstände sind regelmäßig und gefahrlos zu entfernen. Verschüttete Lacke,Lösemittel und Reiniger müssen baldmöglichst gefahrlos, z.B. mit Ölbinder, aufgenom-men und entsorgt werden.

Beim Umgang mit brennbaren Lösemitteln sind Zündquellen unbedingt zu vermeiden(Rauchverbot!). Es müssen Einrichtungen zur Brandbekämpfung vorhanden sein (Feuer-löscher, Feuerlöschdecke).

Beim Ab- und Umfüllen größerer Mengen (mehr als 2 Liter) brennbarer Flüssigkeiten,die mit dem Sicherheitsratschlag S 33 gekennzeichnet sind, müssen Maßnahmen gegenelektrostatische Aufladung getroffen werden. Eine geeignete Maßnahme gegen elektro-statische Aufladung beim Ab- und Umfüllen ist das Erden der Metallgebinde und desMetalltrichters. Gebinde aus nicht leitfähigem Kunststoff dürfen nur bis zu einer Größevon 5 Liter ab- und umgefüllt werden. Hierbei ist ein Trichter zu verwenden (Metall-trichter erden).

Persönliche Schutzmaßnahmen

Handschutz

Wenn beim Umgang mit Gefahrstoffen mit Hautkontakt zu rechnen ist, insbesondere beiReinigungs- und Verdünnungsmitteln, sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen. Fürviele der in der Werkstatt verwendeten Gefahrstoffe sind Schutzhandschuhe aus Nitril-oder Butylkautschuk geeignet.

Hautschutz

Die Reinigung der Hände mit Waschbenzin oder Nitroverdünnung ist wegen der damitverbundenen Gesundheitsgefahren zu unterlassen.

Zur Vermeidung von Hauterkrankungen sind Hautschutz-, Hautreinigungs- und Haut-pflegemittel zur Verfügung zu stellen und anzuwenden, siehe hierzu auch die Anhänge5 und 6.

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Atemschutz

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass auf Grund der Arbeitsbedingungen Arbeitsplatz-grenzwerte überschritten werden könnten, ist Atemschutz zur Verfügung zu stellen undzu tragen. Je nach Stoffart können unterschiedliche Atemschutzfilter erforderlich sein.Für die meisten Anwendungsfälle sind Kombinationsfilter der Filterklasse A2P2 geeignet.

Zur Vermeidung eines erhöhten Atemwiderstandes können gebläseunterstützte Atem-schutzgeräte eingesetzt werden. Das Tragen von Atemschutzgeräten darf nur eine vorüber-gehende Maßnahme sein.

Augenschutz

Beim Spritzen von Beschichtungsstoffen sind Schutzbrillen zu tragen, ebenso beim Um-füllen und Ansetzen.

Atemschutzhauben oder Vollmasken bieten ebenfalls einen geeigneten Augenschutz.

Gefahrstoffe beim Entfernen alter Anstriche

Im Zuge von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen muss häufig der alte Farban-strich oder die alte Beschichtung abgetragen werden. Grundsätzlich kann zwischen dreiverschiedenen Methoden unterschieden werden:

• Abschleifen,• Ablaugen (Abbeizen),• Abbrennen.

Beim Abschleifen ist der Schleifvorgang so zu gestalten, dass eine Staubexposition mög-lichst vermeiden wird. Dies kann durch abgesaugte Schleifgeräte (z.B. Schwingschleifer)erreicht werden. Handschleifarbeiten sollten, da der Staub normalerweise nicht erfasstwerden kann, vermieden werden. Sollten sie dennoch erforderlich werden, muss Atem-schutz, z.B. eine Staubmaske FFP2, getragen werden. Gleiches gilt bei der Verwendungnicht abgesaugter Schleifgeräte.

Spezielle Schleifarbeiten, wie das Entfernen von dünnen Lackschichten, können auchnass erfolgen, was ebenfalls die Staubexposition verringert.

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Beim Ablaugen (Abbeizen) von Beschichtungen sind Gefährdungen in erster Linie durchdas Abbeizmittel möglich. Hier ist insbesondere auf die Informationen aus dem EG-Sicher-heitsdatenblatt zu achten.

Auf den Einsatz dichlormethanhaltiger Abbeizer sollte grundsätzlich verzichtet und aufdichlormethanfreie Abbeizmittel ausgewichen werden.

Kann im Einzelfall dennoch auf den Einsatz von dichlormethanhaltigen Abbeizern nichtverzichtet werden, ist das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten erforder-lich. Als Schutzhandschuhmaterial ist dabei ausschließlich Fluorkautschuk geeignet.

Beim Abbrennen, z.B. mit einem Flüssiggasbrenner, besteht eine Gefährdung durchheiße Oberflächen und durch Pyrolyseprodukte der alten Beschichtung oder des altenAnstrichs. Bei manuellem Einsatz des Brenners sind große Temperaturunterschiede ander Anstrichoberfläche nicht zu vermeiden. Dadurch kann es unter Umständen zu einemBrand der alten Beschichtung bzw. des alten Anstrichs kommen. Solche Tätigkeiten solltendaher möglichst vermieden und wenn, dann nur im Freien durchgeführt werden.

2.5 Gefahrstoffe zur Oberflächenreinigung

Gefahren durch Kaltreiniger

Zum Entfernen von Bohr-, Schmier-, Schneid- und Härteölen sowie von Kühlschmier-stoffemulsionen werden Kaltreiniger verwendet. Auch zur Vorbereitung für die Ober-flächenbeschichtung von Werkstücken im Werkstattbereich werden häufig Kaltreinigereingesetzt, siehe Bild 6.

Hat die Ersatzstoffprüfung ergeben, dass man weder auf Reinigungsschritte verzichten,noch auf chemikalienfreie mechanische oder thermische Verfahren ausweichen kann,stehen als Kaltreiniger folgende Produktgruppen zur Verfügung:

• Halogenfreie organische Lösemittel • Wässrige Lösungen (Tenside)• Pflanzenölester.

Auf der Basis von Chlorkohlenwasserstoffen (CKW) dürfen nur Kaltreiniger mit den Inhaltsstoffen Dichlormethan, Trichlorethen (Tri) und Tetrachlorethen (Per) verwendetwerden und zwar nur noch in geschlossenen Anlagen.

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Alle Produktgruppen müssen entsprechend ihrem Gehalt an gesundheitsschädlichenund/oder entzündlichen Bestandteilen nach Gefahrstoffverordnung eingestuft und gekenn-zeichnet sein.

Reiniger auf Basis halogenfreier organischer Lösemittel

Viele Kaltreiniger basieren auf Gemischen von Kohlenwasserstoffen, Alkoholen, Ketonen,Estern und Lactamen (siehe Anhang 10).

Hinsichtlich der Gesundheits- bzw. Brand– und Explosionsgefahren siehe die Ausführun-gen im Kapitel 2.4 „Gefahrstoffe in der Oberflächenbehandlung“.

Reiniger auf Pflanzenölbasis

In letzter Zeit haben sich anstelle von Reinigungsmittel auf der Basis organischer Löse-mittel Reinigungsmittel auf der Basis von Pflanzenölestern für viele Reinigungsvorgängein Werkstätten als geeignet erwiesen.

Bild 6: Kaltreinigerstation in einer Werkstatt

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Die Pflanzenölester sind nicht als Gefahrstoffe eingestuft, verdampfen nicht, sind besserhautverträglich und die Geruchsbelästigung am Arbeitsplatz ist gering. Das hat zur Folge,dass aufwändige Schutzmaßnahmen, wie Absaugung und Explosionsschutz, entfallenkönnen.

Die gegenüber herkömmlichen Reinigungsmitteln erhöhten Anschaffungskosten für diePflanzenölester werden durch den wesentlich geringeren Verbrauch (keine Verdunstung!)und die höhere Fettaufnahmekapazität der Ester gegenüber den kohlenwasserstoffhaltigenKaltreinigern ausgeglichen. Auch haben diese Produkte erheblich höhere Standzeiten.

Reiniger auf wässriger Basis

Reiniger auf wässriger Basis sind schwerflüchtige Vielkomponentengemische, die Tenside,Laugen (wie z.B. Natriumhydroxid), Amine, Komplexbildner, Korrosionsinhibitoren, Sili-kate, Phosphate und Konservierungsmittel enthalten können.

Im Fachhandel ist eine Vielzahl von neutralen, aber auch alkalischen und sauren Reini-gern auf wässriger Basis erhältlich. Die alkalischen und sauren Reiniger haben jedochätzende bzw. reizende Eigenschaften. Die ätzende Wirkung dieser Reiniger nimmt mitsteigender Konzentration, steigender Temperatur und der Länge der Kontaktzeit zu.Beim Umgang mit diesen Reinigern sind insbesondere die Augen, die Haut sowie dieSchleimhäute gefährdet.

Wegen einer möglichen N-Nitrosaminbildung (siehe hierzu auch Kapitel 2.3 „Gefahr-stoffe bei der zerspanenden Metallbearbeitung“) sollten in den Reinigern möglichst keine sekundären Amine, maximal jedoch 0,2 Gew.-%, enthalten sein.

Schutzmaßnahmen

Im wesentlichen sind die Schutzmaßnahmen zum Umgang mit lösemittelhaltigen Reini-gern identisch mit den im Kapitel 2.4 „Gefahrstoffe bei der Oberflächenbehandlung“beschriebenen Maßnahmen zum Umgang mit lösemittelhaltigen Farben, Lacken undVerdünnern.

Ersatzstoffe

Wo es das Arbeitsverfahren erlaubt, sollten Reiniger auf der Basis organischer Lösemit-tel durch Reiniger auf Pflanzenölbasis oder durch wässrige Reiniger ersetzt werden. Beider Auswahl von Reinigersystemen auf der Basis organischer Lösemittel sind aromaten-

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freie oder aromatenarme Produkte und solche mit einem möglichst hohen Flammpunktzu bevorzugen.

Technische Schutzmaßnahmen

Bei Tätigkeiten mit brennbaren organischen Lösemitteln ist darauf zu achten, dass Zünd-quellen (Rauchen, offene Flammen, Schweißperlen, Schleiffunken, Schlagfunken, heißeOberflächen) sowie elektrostatische Aufladungen vermieden werden. Die Verwendungbrennbarer Lösemittelgemische in Reinigungsanlagen erfordert die Einhaltung von weitergehenden Explosionsschutzmaßnahmen gemäß TRGS 720 und GUV-R 180 (sieheAnhang 12 „Literatur“).

Reinigungstätigkeiten mit organischen Lösemitteln sind möglichst in geschlossenen Anlagen oder unter Absaugung an der Entstehungsstelle durchzuführen.

Organisatorische Maßnahmen

Beim Einsatz von Reinigern auf der Basis organischer Lösemittel sind in Abhängigkeitvon den Inhaltsstoffen verschiedene Arbeitsplatzgrenzwerte einzuhalten. Bei der Aus-wahl eines Kaltreinigers auf der Basis organischer Lösemittel sollte man darauf achten,dass die Arbeitsplatzgrenzwerte der Komponenten möglichst hoch sind und der Flamm-punkt möglichst hoch (über 55 °C) liegt. Diese Informationen sind im EG-Sicherheits-datenblatt enthalten.

Ottokraftstoffe dürfen wegen ihres Benzolgehaltes nicht zur Oberflächenreinigung verwendet werden!

Persönliche Schutzausrüstung

Augenschutz

Bei Spritzgefahr ist geeigneter Augenschutz (Gestellbrille, Korbbrille) zu tragen.

Handschutz

Als geeignet haben sich Handschuhe aus Nitrilkautschuk erwiesen.

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Hautschutz

Der Hautkontakt sowohl mit lösemittelhaltigen Reinigern als auch mit Kaltreinigern aufwäßriger Basis ist wegen möglicher Hautschäden unbedingt zu vermeiden.

Geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel müssen zur Verfügunggestellt und benutzt werden, siehe Anhänge 5 und 6.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei Tätigkeiten mit Kaltreinigern ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzustel-len ob eine dermale Belastung vorliegt. Eine dermale Gefährdung liegt vor, wenn bei

– Feuchtarbeit oder– Tätigkeiten mit hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden

Gefahrstoffen eine Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten nicht auszuschließen ist.

Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Arbeitenim feuchten Milieu ausführen oder flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen sind Feucht-arbeit.

Der Arbeitgeber hat zu ermitteln, ob die Kriterien für Feuchtarbeit vorliegen. Hierzugehören Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeits-zeit d.h.

– regelmäßig mehr als 2 Stunden mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieuausführen oder

– einen entsprechenden Zeitraum feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen oder– häufig bzw. intensiv ihre Hände reinigen bzw. desinfizieren müssen.

Zeiten der Arbeiten im feuchten Milieu und Zeiten des Tragens von flüssigkeitsdichtenHandschuhen sind zu addieren.

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2.6 Gefahrstoffe bei der Kunststoffbe- und verarbeitung

In allen Werkstattbereichen nimmt die Kunststoffbe- und -verarbeitung einen breitenRaum ein. Hinzu kommt, dass man es bei der Bearbeitung anderer Werkstoffe, z.B. Holzoder Metall, mit Kunststoffen in Form von Klebern, Spachtelmassen, Beschichtungsstoffen,Verbundmaterialien u.s.w. zu tun haben kann. Kunststoffe sind unter normalen Bedingun-gen keine Gefahrstoffe. Werden jedoch Kunststoffe aus Vorstufen hergestellt, wie es beiMehrkomponentensystemen, z.B. bei Polyester- und Epoxidharzen, die Regel ist, tretenGefahren durch diese Vorstufen auf.

Aus der Vielzahl von Kunststoffen werden in dieser Broschüre Polyurethane, Polyester-harze und Epoxidharze herausgegriffen, da bei ihrer Verwendung in Werkstätten diegrößten Gesundheitsgefahren auftreten können. In einem weiteren Abschnitt wird ausdem gleichen Grund auf das Quellschweißen von Kunststoffen mit Lösemitteln einge-gangen. Abschließend wird in diesem Kapitel auf die Gefahren durch thermische Zersetzungsprodukte von Kunststoffen hingewiesen.

Bild 7: Kunststoffverarbeitung in einer Werkstatt

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2.6.1 Polyurethan-Kunststoffe

Eigenschaften und Gefahren

Polyurethan-Kunststoffe (PU- oder PUR-Kunststoffe) sind hochmolekulare Stoffe, die ausIsocyanaten und Polyalkoholen (Polyolen) in einer chemische Reaktion entstehen. Seltenerwerden statt der Polyalkohole Polyamine eingesetzt. Polyurethane finden Verwendungals Schaum-, Beschichtungs- und Klebstoffe sowie als Elastomere für hochbeanspruchteFormteile. In Werkstätten werden PU-Kunststoffe vor allem als Montageschäume undals Beschichtungsstoffe (z.B. „PUR-Lacke“) eingesetzt, von denen es Ein- und Mehr-komponentensysteme gibt. Bei Zweikomponentensystemen wird die Isocyanat-Kompo-nente als „Härter“, die Polyol-Komponente als „Harzkomponente“ bezeichnet. Gefahrengehen dabei insbesondere von den im „Härter“ enthaltenen Isocyanaten aus, danebenvon Katalysatoren, Löse- und Treibmitteln sowie anderen Hilfsstoffen. Die ausgehärtetenKunststoffe sind weitgehend ungefährlich. Nur beim Erhitzen (z.B. Abflammen alterPU-Anstriche, Schweißen in der Nähe von PU-Schaumteilen) oder im Brandfall kann eszur Freisetzung von gefährlichen Zersetzungsprodukten kommen.

Im Vordergrund steht die sensibilisierende (allergisierende) Wirkung aller Produkte mitfreiem Isocyanat auf die Atemwege („Isocyanatasthma“) und auf die Haut. Die allergi-sierende Wirkung kann bei Konzentrationen weit unter den Grenzwerten eintreten. DasIsocyanatasthma und eine isocyanatbedingte Kontaktallergie können eine Berufskrank-heit begründen (BK 1315 bzw. BK 5101).

Alle Isocyanate wirken stark reizend auf Augen, Haut und Schleimhäute. Die Isocyan-atmonomere TDI (Toluylendiisocyanat) und MDI (Diphenylmethandiisocyanat) stehen imVerdacht, krebserzeugend zu wirken.

PU-Lacke enthalten häufig große Mengen Lösemittel wie Glykolether und aromatischeKohlenwasserstoffe. Zu den Gefahren, die von diesen Stoffen ausgehen siehe Kapitel 2.4„Gefahrstoffe zur Oberflächenbehandlung“.

Druckgaspackungen, z.B. Montageschaumdosen, können beim Erhitzen oder bei mechani-scher Beschädigung auf Grund des enthaltenen Treibgases gefährlich werden. Bei brenn-baren Treibgasen ist in engen, schlecht gelüfteten Räumen beim Vorhandensein vonZündquellen die Gefahr von Verpuffungen gegeben.

Wegen der großen Produktvielfalt auf diesem Gebiet muss im Einzelfall immer das EG-Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Produkts zu Rate gezogen werden.

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Schutzmaßnahmen

Ersatzstoffe

Müssen aus anwendungstechnischen Gründen Polyurethansysteme eingesetzt werden,sollte der Gehalt an freiem Isocyanat möglichst gering sein. Hilfreich ist dabei der GIS-CODE für PU-Systeme, siehe Tabelle 3 und Anhang 10. Insbesondere Produkte, welchedie krebsverdächtigen Monomeren MDI und TDI in Konzentrationen enthalten, die zurKennzeichnung mit „gesundheitsschädlich“ (Xn) mit dem R-Satz 40 (Verdacht auf krebs-erzeugende Wirkung) führen, sollten nicht verwendet werden.

Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes optimal sind PU-Systeme mit dem GIS-CODE PU10.

Ersatzverfahren

Die Vermeidung der Aerosolbildung ist beim Umgang mit isocyanathaltigen Produktenbesonders wichtig. Streichen und Rollen soll Spritzen oder Sprühen ersetzen, wo immerdies möglich ist.

Technische Schutzmaßnahmen

Da hauptsächlich die nicht abreagierten Isocyanate gefährliche Eigenschaften aufweisen,ist beim Ansetzen von Mehrkomponentensystemen besonders darauf zu achten, dassdas vom Hersteller vorgeschriebene Mischungsverhältnis genau eingehalten wird. Aufkeinen Fall darf die Härterkomponente im Überschuss vorliegen. Die genaue Dosierungerfolgt z.B. mit Messbechern oder Waagen. Zur vollständigen Durchmischung sind gegebenenfalls mechanische Rührer einzusetzen.

Absaugung und Lüftung

Wenn möglich sollten PU-Lacke nur in speziellen Lackierräumen oder Spritzständen miterhöhtem Luftwechsel verarbeitet werden, auch wenn nur gestrichen oder gerollt wird.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Wegen der Produktvielfalt ist die Beschaffung der Sicherheitsdatenblätter und – wegender Wichtigkeit der exakten Mischung bei Mehrkomponentensystemen – der Verarbei-tungshinweise der Hersteller besonders wichtig.

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Tabelle 3: GISCODE für PU-Systeme

Code Produktgruppe R-Sätze Bemerkungen

(maximal)

PU10 PU-Systeme, lösemittelfrei keine Lösemittelanteil maximal 0,5 %; Isocyanatkon-zentration unterhalb der Kennzeichnungsgrenze

PU20 PU-Systeme, lösemittelhaltig 10 Lösemittelanteil über 0,5 %; Isocyanatkonzent-ration unterhalb der Kennzeichnungsgrenze

PU30 PU-Systeme, lösemittelhaltig, 10-20/21/22- R 20/21/22 durch Lösemittel, z.B. Xylol, Butyl-gesundheitsschädlich 36/37/38 glykol, Cyclohexanon; Isocyanatkonzentration

unterhalb der Kennzeichnungsgrenze

PU40 PU-Systeme, lösemittelfrei, 20/21/22- Lösemittelanteil maximal 0,5 %;gesundheitsschädlich, 36/37/38- Isocyanatkonzentration oberhalbsensibilisierend 42/43 der Kennzeichnungsgrenze

PU50 PU-Systeme, lösemittelhaltig, 10-20/21/22- Lösemittelanteil über 0,5 %; Isocyanatkonzent-gesundheitsschädlich, 36/37/38- ration oberhalb der Kennzeichnungsgrenze; ggf.sensibilisierend 42/43 R 20/21/22 durch Lösemittel oder Isocyanate

PU60 PU-Systeme, Reaktions- 48/22- Konzentration an aromatischen Aminen oberhalbkomponente auf Aminbasis, 20/21/22- der Kennzeichnungsgrenze; Lösemittelanteilgesundheitsschädlich, 36/37/38- maximal 0,5 %; Isocyanatkonzentration oberhalbsensibilisierend 42/43 der Kennzeichnungsgrenze

PU70 PU-Montageschäume 20-36/37/38- Enthält nicht brennbare Treibmittel wie Kohlen-42/43 dioxid oder Tetrafluorethan; Isocyanatkonzent-

ration oberhalb der Kennzeichnungsgrenze

PU80 PU-Montageschäume, 12-20- Hochentzündliche Treibmittel wie Propan, Butan,hochentzündlich 36/37/38- Dimethylether; Isocyanatkonzentration oberhalb

42/43 der Kennzeichnungsgrenze

Die in der Tabelle 3 aufgeführten R-Sätze haben folgende Bedeutung:• R 10: Entzündlich• R 12: Hochentzündlich• R 20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen• R 20/21/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut• R 36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut• R 42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich• R 48/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch

Verschlucken

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Auf deren Grundlage ist eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung zu erstellen.Die Unterweisung der Beschäftigten muss zeitnah zum Umgang erfolgen. BesonderesGewicht ist auf die Vermittlung des Wissens um die sensibilisierende Wirkung derIsocyanate zu legen, da diese nicht offensichtlich ist.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Hygiene

Wegen der großen Gefahr der Sensibilisierung ist besonderer Augenmerk auf die per-sönliche Hygiene zu legen. Beim Umgang mit isocyanathaltigen Arbeitsstoffen darf aufkeinen Fall gegessen, getrunken, geraucht oder geschnupft werden. Hautkontakt ist unbedingt zu vermeiden.

Augenschutz

Beim Verarbeiten von Mehrkomponentensystemen – insbesondere beim Anmischen –sollte grundsätzlich eine Schutzbrille getragen werden, beim Spritzen besser eine Korb-brille. Ist Atemschutz erforderlich, schützt eine Vollmaske gleichzeitig die Augen.

Handschutz

Isocyanate reagieren bei Hautkontakt mit Bestandteilen der Haut und führen so zuschlecht entfernbaren Verschmutzungen. Auf die Gefahr von Hautallergien wird noch-mal hingewiesen. Deshalb sind beim Umgang mit isocyanathaltigen Produkten Schutz-handschuhe aus beständigem Material (z.B. Butylkautschuk oder Viton®) zu tragen,wenn Hautkontakt nicht sicher ausgeschlossen ist. Dabei sind Baumwollunterziehhand-schuhe zu empfehlen, um Schweißbildung und damit verbundene Hautprobleme zuvermindern. Kontaminierte Handschuhe sind zu entsorgen.

Hautschutz

Vorbeugend sollte Arbeitskleidung mit langen Ärmeln getragen werden.

Für alle unbedeckten Körperteile, z.B. das Gesicht, sind vor Arbeitsbeginn und nach jederPause fettfreie oder fettarme Hautschutzsalben zu verwenden. Diese Mittel ermöglichenoder erleichtern das Abwaschen von Harzresten. Der Hautschutz kann aber keinesfallsdie Handschuhe ersetzen.

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Vor jeder Pause und nach Arbeitsende sind die Hände und andere kontaminierte Haut-partien mit einem Hautreinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Keinesfalls dürfen Lösemittel oder lösemittelhaltige Reiniger dafür verwendet werden.

Nach der Arbeit sind für die beanspruchten Hautpartien Hautpflegemittel zur Rückfet-tung und Regenerierung der Haut zu verwenden.

Atemschutz

Werden beim Verarbeiten von isocyanathaltigen Zubereitungen nach Ausschöpfung dertechnischen und organisatorischen Maßnahmen MAK- oder BAT-Werte nicht unterschritten,sind geeignete Atemschutzgeräte bereitzustellen und zu benutzen. Die Gefahr des Ein-atmens dieser Stoffe in gefährlichen Konzentrationen besteht z.B. bei der Beschichtunggrößerer Flächen, auch im Freien.

Für die in Werkstätten üblichen Anwendungsfälle sind Filtergeräte ausreichend. Ist dasAuftreten von Lösemitteldämpfen möglich, ist ein Kombinationsfilter AP2 (Kennfarbebraun/weiß) oder BP2 (Kennfarbe grau/weiß) erforderlich. Ist nur mit Aerosolen zurechnen, ist ein Partikelfilter der Filterklasse P2 (Kennfarbe weiß) ausreichend. Es ist zubeachten, dass Filter durch Aerosole schnell verstopfen können. Für umfangreichere Arbeiten empfehlen sich druckluftversorgte Atemschutzhauben.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Tätigkeiten mit Belastungen durch Isocyanate, bei denen ein regelmäßiger Hautkontaktnicht vermieden werden kann oder eine Luftkonzentration von 0,05 mg/m3 überschrittenwird, erfordern verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach demberufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 27 „Isocyanate“.

Beim ersten Auftreten von Hautveränderungen sollten Beschäftigte den Betriebsarztoder einen Hautarzt aufsuchen.

2.6.2 Epoxidharze

Eigenschaften und Gefahren

Epoxidharze werden wegen ihrer hohen chemischen Beständigkeit und mechanischenBelastbarkeit vielfach als Kleber oder Verguss- und Knetmassen eingesetzt. Epoxid-Kunst-stoffe sind hochmolekulare Stoffe, die aus einem reaktiven Epoxidharz durch Umsetzung

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mit einem Härter entstehen. Das Reaktivharz wird üblicherweise durch Umsetzung vonBisphenolen mit Epichlorhydrin hergestellt und kann noch geringe Mengen der Ausgangs-produkte enthalten. Die relevanten Herstellerverbände (Deutsche Bauchemie e.V. undIndustrieverband Klebstoffe e.V.) haben sich jedoch verpflichtet, den Gehalt an möglicher-weise krebserzeugendem Epichlorhydrin auf unter 0,002 % und damit deutlich unterdie Grenze der Kennzeichnungspflicht zu senken. Die Epichlorhydrinkonzentration in derLuft am Arbeitsplatz liegt dann unter der Nachweisgrenze.

Die Harzkomponente kann mit Reaktivverdünnern oder Lösemitteln, Füllstoffen, Pigmentenund sonstigen Zuschlägen modifiziert sein. Die Härterkomponente besteht im wesentli-chen aus Polyaminen sowie ggf. kleinen Anteilen an Benzylalkohol und Lösemitteln. DieGefahr hängt stark von der individuellen Zusammensetzung des Produkts ab, sodassauch hier die Informationen aus dem jeweiligen EG-Sicherheitsdatenblatt besonders zubeachten sind.

Neben den Gefahren durch Lösemittel (siehe hierzu Kapitel 2.4 „Gefahrstoffe zur Ober-flächenbehandlung“) besteht bei beiden Komponenten insbesondere die Gefahr derakuten Hautreizung und der Hautsensibilisierung mit der Bildung von Kontaktekzemen.Die Härterkomponente enthält Amine, die akut reizend – in seltenen Fällen ätzend – aufdie Haut und die Atemwege wirken.

Schutzmaßnahmen

Ersatzstoffe

Epoxidharzsysteme sollten wegen ihrer gesundheitsgefährlichen Eigenschaften möglichstganz ersetzt werden. So sollte z.B. bei Knetmassen, bei deren Einsatz der kritische Haut-kontakt besonders intensiv ist, auf andere, weniger hautgefährdende Stoffgruppen aus-gewichen werden.

Epoxidharzsysteme haben aber oft so spezielle Eigenschaften, dass ein Ersatz durch andereMaterialien einem Qualitätsverlust gleichkommt. Ist deswegen ein Ersatz von Epoxidennicht vertretbar, ist der GISCODE für Epoxidharzsysteme hilfreich (siehe Anhang 10).

Für Klebstoffe hat der Industrieverband Klebstoffe einen technischen Leitfaden „Ermitt-lungspflichten“ veröffentlicht (www.klebstoffe.com – Publikationen – Ermittlungspflicht),der eine Gefährdungsabschätzung gemäß TRGS 440 „Ermitteln und Beurteilen derGefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und

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Methoden zur Ersatzstoffprüfung“ erlaubt. Bevorzugt werden sollten demnach Produkte,die nicht als sensibilisierend eingestuft sind sowie lösemittelfreie Produkte.

Technische Schutzmaßnahmen

Ausreagierte, durchgehärtete Epoxidharze sind gesundheitlich unbedenklich, wenn keineKomponente im Überschuss vorliegt. Das vom Hersteller vorgegebene Mischungsverhältnisder Komponenten ist deshalb exakt einzuhalten. Die genaue Dosierung erfolgt z.B. mitMessbechern oder Waagen. Die Durchmischung ist intensiv – ggf. mit mechanischenRührern – durchzuführen, damit keine „Nester“ einer Komponente nach der Reaktionübrigbleiben.

Werden Epoxidharze durch Spritzen aufgetragen oder werden lösemittelhaltige Produkteeingesetzt, ist auf gute, erforderlichenfalls technische Lüftung zu achten.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Vor der Verarbeitung von Epoxidsystemen sind die Beschäftigten anhand einer schriftli-chen Betriebsanweisung zu unterweisen. Wegen der großen Gefahr der Allergisierungsollte dabei besonderes Gewicht auf persönliche Hygiene und das Vermeiden von jegli-chem Hautkontakt gelegt werden.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz

Beim Verarbeiten von Epoxidharzen – insbesondere beim Anmischen – sollte grundsätz-lich eine Schutzbrille getragen werden, beim Spritzen besser eine Korbbrille. Ist Atem-schutz erforderlich, schützt eine Vollmaske gleichzeitig die Augen.

Handschutz

Bei der Verwendung lösemittelfreier Epoxidharze weisen Schutzhandschuhe aus Butyl-kautschuk (Schichtdicke mind. 0,5 mm) eine gute Beständigkeit aus. Ebenso sind einigeNitrilkautschuk-Handschuhe geeignet. Da die Barrierewirkung von Nitrilkautschukhand-schuhen stark von der Qualität des verwendeten Nitrilkautschuks und dem Fertigungs-verfahren der Handschuhe abhängt, sind nicht alle Nitrilkautschukhandschuhe zumSchutz vor Epoxidharzen geeignet. Schutzhandschuhe, die bei einer Prüfung eine aus-

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reichende Schutzwirkung gegenüber lösemittelfreien Epoxidharzprodukten aufgewiesenhaben, können als aktuelle Übersicht unter www.gisbau.de abgerufen werden.

Beide Handschuhmaterialien sind auch als Spritzschutz bei der Verarbeitung lösemittel-haltiger Produkte geeignet. Bei intensiverem Kontakt mit diesen Produkten ist zusätzlichauf die Lösemittelbeständigkeit des Handschuhmaterials zu achten. Auskunft über geeig-nete Schutzhandschuhe zu diesen Anwendungsfällen geben die Hersteller der Schutz-handschuhe.

Der richtigen Verwendung von Schutzhandschuhen kommt große Bedeutung zu. Sokommen erfahrungsgemäß beim Ausziehen der Handschuhe die Hände oft mit Epoxid-harzen in Kontakt. Daher ist das kontaktfreie Ausziehen zu tranieren. VerunreinigteHandschuhe sollten vor dem Ausziehen ggf. vorgereinigt und danach gut belüftet auf-bewahrt oder entsorgt werden. Beschädigte Handschuhe sind auszutauschen.

Hautschutz

Vorbeugend sollte Arbeitskleidung mit langen Ärmeln getragen werden. Hautkontaktmit nicht ausgehärteten Epoxidharzsystemen oder ihren Bestandteilen ist unbedingt zuvermeiden. Bei dennoch erfolgter Kontamination ist die Haut umgehend mit reichlichWasser und einem hautverträglichen Reinigungsmittel zu reinigen. Epoxidharze undHärter dürfen nicht auf der Haut eintrocknen.

Für alle unbedeckten Körperteile, z.B. das Gesicht, sind vor Arbeitsbeginn und nach jeder Pause fettfreie oder fettarme Hautschutzsalben zu verwenden. Diese Mittel ermög-lichen oder erleichtern das Abwaschen von Harzresten. Der Hautschutz kann aber keines-falls Handschuhe ersetzen.

Vor jeder Pause und nach Arbeitsende sind die Hände und andere kontaminierte Haut-partien mit einem Hautreinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Keinesfalls dürfen Löse-mittel oder lösemittelhaltige Reiniger dafür verwendet werden.

Nach der Arbeit sind für die beanspruchten Hautpartien Hautpflegemittel zur Rückfet-tung und Regenerierung der Haut zu verwenden. Die Angaben im Hautschutzplan sindzu beachten.

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Atemschutz

Der zu verwendende Atemschutz richtet sich nach dem Lösemittelgehalt und dem Anwendungsverfahren (z.B. Spritzen). Beim Streichen im Außenbereich ist kein Atem-schutz erforderlich. Im Innenbereich muss bei umfangreicheren Arbeiten mit lösemittel-haltigen Produkten Atemschutz mit einem Gasfilter Typ A getragen werden. Wird ge-spritzt, ist ein Kombinationsfilter A1P2 erforderlich, der zusätzlich Partikel zurückhält.

Je nach Aushärtungsgrad der Werkstücke können die bei der Bearbeitung freigesetztenStäube noch mehr oder weniger hohe Anteile an nicht vollständig abreagierten, sensibili-sierenden rezepturbestandteilen des Epoxidharzes enthalten. Daher wird die Verwen-dung von partikelfiltrierenden Atemschutz Filterklasse P2 bei Staub freisetzenden Nach-bearbeitungsschritten auch dann empfohlen, wenn die Arbeitsplatzgrenzwerte fürStäube eingehalten sind.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend bei belastenden Tätig-keiten mit unausgehärteten Epoxidharzen, bei denen Kontakt über die Haut oder dieAtemwege besteht.

Beim ersten Auftreten von Hautveränderungen sollten Beschäftigte den Betriebsarztoder einen Hautarzt aufsuchen.

2.6.3 Polyesterharze

Eigenschaften und Gefahren

Bei den Polyesterharzen wird zwischen gesättigten und ungesättigten Harzen (UP-Harzen)unterschieden. Sie finden Verwendung für Beton- und Metallbeschichtungen, Reparatur-mörtel, Spachtelmassen, Steinkitte, Klebstoffe und Anstrichmittel. Für die Herstellungvon Teilen aus glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK-Teilen) werden z.B. UP-Harze verwendet.

Es lassen sich 3- und 4-Komponentensysteme unterscheiden. Besteht ein 3-Komponen-tensystem aus Harz (ungesättigte Polyester, ggf. mit Füll- und Hilfsstoffen), Löse- undgleichzeitig Vernetzungsmittel (in aller Regel Styrol) und Härter (organische Peroxide),kommt bei den 4-Komponentensystemen noch ein Beschleuniger dazu (tertiäre Amineoder Kobaltsalze). Der Beschleuniger kann auch dem Harz beigemischt sein.

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Während ausgehärtete Polyesterharze als gesundheitlich unbedenklich gelten, weisendie einzelnen Ausgangskomponenten erhebliche Gefahren auf:

• Die Harzkomponente ist brennbar und entwickelt Dämpfe, die im Gemisch mit Luftexplosionsfähig sind. Sie reizt die Augen und die Haut und kann zur Sensibilisierungführen.

• Styrol ist eine angenehm riechende entzündliche Flüssigkeit, deren Dämpfe mit Luftein explosionsfähiges Gemisch bilden. Styrol ist gesundheitsschädlich beim Einatmenund Verschlucken. Es reizt die Haut und die Schleimhäute, die Atemwege und dieAugen. Es kann Schwindel, Kopfschmerzen und Übelkeit erzeugen. Konzentrationenüber dem MAK-Wert können bei langzeitiger Einwirkung zu bleibenden Nerven-schädigungen wie verlängerten Reaktionszeiten und reduzierter Gedächtnisleistungführen.

• Die häufigsten Beschleuniger enthalten Kobaltoktoat und tertiäre Amine, z.B. Dimethylanilin (Xylidin). Von Kobaltoktoat selbst sind bisher keine Gefahren bekannt,die möglichen Gefährdungen durch Begleitstoffe sind ggf. dem EG-Sicherheitsdaten-blatt zu entnehmen. Dimethylanilin ist giftig beim Einatmen, Verschlucken und beiHautkontakt. Es wirkt lokal reizend auf die Haut und die Augen.

• Die gefährlichste Komponente ist der Härter. Die dafür eingesetzten organischenPeroxide sind brandfördernd und können durch Schlag, Reibung, Feuer oder andereZündquellen zur Explosion gebracht werden. Meist sind sie deshalb phlegmatisiert,d.h. mit einem Stoff versetzt, der die Explosionsgefahr herabsetzt. Sie wirken reizendoder ätzend auf Haut und Schleimhäute und sind gesundheitsschädlich beim Ver-schlucken und bei Hautkontakt. Manche Peroxide wirken sensibilisierend.

Zur Reinigung von Werkzeugen und Werkstücken wird überwiegend Aceton eingesetzt.Aceton ist zwar leichtentzündlich, aber wenig gesundheitsschädlich. Eine Überschreitungdes Grenzwertes ist bei sachgerechtem Arbeiten nicht zu erwarten. Chlorkohlenwasser-stoffe oder Aromaten (Toluol, Xylol) sollten für Reinigungsarbeiten nicht verwendetwerden.

Schutzmaßnahmen

Wegen der großen Produktvielfalt können an das jeweilige Gefahrenpotential angepassteSchutzmaßnahmen nur unter Beachtung des jeweiligen EG-Sicherheitsdatenblattes undsonstiger Herstellerhinweise getroffen werden.

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Ersatzstoffe, Ersatzverfahren

Polyesterharze weisen teilweise sehr spezifische Anwendungseigenschaften auf, sodasses nicht einfach ist, auf ungefährlichere Ersatzstoffe auszuweichen. Kommen aber ver-schiedene Produkte grundsätzlich in Frage, ist an Hand der jeweiligen Einstufung dasweniger gefährliche Produkt auszuwählen. Auch sollte geprüft werden, ob das gewünschteErgebnis nicht mit weniger gefährlichen oder ungefährlichen Werkstoffen (z.B. minerali-schen Füllstoffen) erreicht werden kann.

Polyesterharze mit blei- oder cadmiumhaltigen Pigmenten sollten möglichst nicht ein-gesetzt werden.

Technische Schutzmaßnahmen

Absaugung und Lüftung

Der hohe Anteil an Styrol, dessen Dämpfe schwerer als Luft und leichtentzündlich sind,macht sowohl beim Mischen als auch bei und nach der Verarbeitung (bis das Harz aus-gehärtet ist) intensive technische Lüftung notwendig. Bei begrenzten Arbeiten (z.B. Mischen) ist eine lokale Punktabsaugung ausreichend. Bei großflächiger Anwendung isteine vor allem im Atembereich der Beschäftigten und in Bodennähe wirksame Raum-lüftung erforderlich. Wird der MAK-Wert für Styrol eingehalten, ist mit keiner Explosions-gefahr zu rechnen.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Arbeitsräume, Aufbewahrung

Der Arbeitsbereich sollte mit schwerentflammbarem Papier ausgelegt werden, das an-schließend entsorgt wird und so aufwändige Reinigungsarbeiten mit Lösemitteln erspart.

Für umfangreichere Arbeiten mit Polyesterharzen (z.B. Laminieren) sind eigene Räumemit erhöhtem Luftwechsel einzurichten, siehe dazu die BG-Information „FaserverstärktePolyesterharze – Handhabung und sicheres Arbeiten“ (BGI 729).

Härter und Beschleuniger müssen getrennt von den anderen Komponenten aufbewahrtwerden. Bei größeren Mengen ist sogar eine Lagerung in getrennten Räumen vorge-schrieben. Lagerschränke oder -räume sind wirksam zu entlüften.

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Anmischen des UP-Harzes

Peroxide neigen zur spontanen Zersetzung bei Kontakt z.B. mit Beschleunigern.

Härter und Beschleuniger dürfen deshalb nicht direkt zusammengebracht werden!

Erst nach guter Durchmischung eines der beiden Zusatzstoffe mit dem flüssigen Harzdarf der andere Zusatzstoff zugegeben werden. In jedem Fall sind die Herstelleranwei-sungen genau zu befolgen.

Betriebsanweisung, Unterweisung

Wegen der Produktvielfalt ist die Beschaffung der EG-Sicherheitsdatenblätter und –wegen der Wichtigkeit der exakten Mischung bei Mehrkomponentensystemen – derVerarbeitungshinweise der Hersteller besonders wichtig. Auf deren Grundlage ist einearbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung zu erstellen. Die Unterweisung der Beschäf-tigten muss zeitnah zum Umgang erfolgen.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz

Beim Verarbeiten von Polyesterharzen – insbesondere beim Anmischen – sollte grund-sätzlich eine Schutzbrille getragen werden, beim Spritzen besser eine Korbbrille. IstAtemschutz erforderlich, schützt eine Vollmaske gleichzeitig die Augen.

Spritzer von organischen Peroxiden (Härter) können zur schnellen Erblindung führen!

Handschutz

Bei der Verwendung von Polyesterharzen müssen Schutzhandschuhe getragen werden.Das Handschuhmaterial ist dann entsprechend den Herstellerempfehlungen auszuwählen.In vielen Fällen kommen Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk in Frage.

Hautschutz

Für alle unbedeckten Körperteile wie Unterarme und Gesicht sind vor Arbeitsbeginnund nach jeder Pause fettfreie oder fettarme Hautschutzsalben zu verwenden.

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Diese Mittel erleichtern auch das Abwaschen von Harzresten. Der Hautschutz kann aberkeinesfalls die Handschuhe ersetzen.

Vor jeder Pause und nach Arbeitsende sind die Hände und andere kontaminierte Haut-partien, z.B. an den Unterarmen, mit einem Hautreinigungsmittel und Wasser zu reinigen.Keinesfalls dürfen Lösemittel oder lösemittelhaltige Reiniger dafür verwendet werden.

Nach der Arbeit sind für die beanspruchten Hautpartien Hautpflegemittel zur Rückfet-tung und Regenerierung zu verwenden.

Atemschutz

Sind Lüftungsmaßnahmen nicht ausreichend, um die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenz-werten zu gewährleisten, muss Atemschutz getragen werden. Filtergeräte sind bei hohenStyroldampfkonzentrationen nicht geeignet. In diesen Fällen sind fremdbelüftete Atem-schutzhauben einzusetzen. Beim Gebrauch dieser Hauben ohne Atemwiderstand sindkeine entsprechenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen erforderlich.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenz-wertes für Styrol nicht verpflichtend. Sie sind jedoch den Beschäftigten anzubieten. Beimersten Auftreten von Hautveränderungen sollten Beschäftigte den Betriebsarzt odereinen Hautarzt aufsuchen.

2.6.4 Quellschweißen (Kleben) von Kunststoffen

Eine Reihe von Kunststoffen ist leicht in Lösemitteln löslich oder quellbar. Diese Eigen-schaft wird auch zum Kleben dieser Kunststoffe benutzt. Kunststoffklebstoffe bestehenaus – in der Regel eingedickten – Lösemitteln, die auf die Klebeflächen gleichmäßig aufge-tragen werden. Die zu verklebenden Teile werden dann in lösemittelfeuchtem Zustand fürkurze Zeit aufeinandergepresst. Nach dem Verdunsten des Lösemittels ist die Festigkeitder Verbindung mit der des Ausgangsstoffes vergleichbar. Diese Fügetechnik wird in derPraxis als „Lösungsmittelschweißen“, „Quellschweißen“ oder „Kaltschweißen“ bezeichnet.

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Nach dem Quellschweißverfahren können folgende Kunststoffe mit den jeweils ange-gebenen Lösemitteln verbunden werden:

Gefahren

Die Gefahren beim Quellschweißen gehen insbesondere von den verwendeten Lösemit-teln aus. Das wohl am häufigsten in größerem Umfang angewandte Verfahren in Werk-stätten ist das Quellschweißen von PVC-Teilen. An dieser Stelle soll deshalb nur daraufeingegangen werden.

Kleber für PVC enthalten als Lösemittel Tetrahydrofuran (THF), Cyclohexanon und Butanon.Diese geruchsintensiven Lösemittel sind gesundheitsschädlich, wenn sie eingeatmet oderdurch die Haut aufgenommen werden. Sie reizen die Atemwege und die Augen und erzeugen Kopfschmerzen und Schwindel. Sie können die Haut entfetten und bei häufigemKontakt zu Entzündungen der Haut führen.

PVC-Kleber sind leichtentzündlich. In der näheren Umgebung der Klebestelle bestehterhöhte Brandgefahr, bei umfangreicheren Klebearbeiten und ungenügender Lüftungsogar Explosionsgefahr. Die Lösemitteldämpfe sind erheblich schwerer als Luft und könnenam Boden über größere Entfernungen kriechen, sodass dann für den ganzen RaumBrandgefahr besteht.

Kunststoff

Celluloseester

Polystyrol

Polyvinylchlorid

Polymethylmethacrylat (z.B. Plexiglas®)

Polyisobutylen (z.B. Oppanol®)

Polycarbonat (z.B. Makrolon®)

Polyamid

Kurzzeichen

z.B. CA, CAB, CP

PS

PVC

PMMA

PIB

PC

PA

Lösemittel

Aceton

Dichlormethan (Methylenchlorid)

Tetrahydrofuran (THF), Cyclohexanon,Butanon

Dichlormethan (Methylenchlorid)

Testbenzin

Dichlormethan (Methylenchlorid)

Wasserfreie Ameisensäure

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Schutzmaßnahmen

Ersatzverfahren

Als Alternative für das PVC-Quellschweißen bietet sich das Heißschweißen an, das ohneLösemittel auskommt, siehe Bild 8.

Bild 8: Heißschweißen von PVC-Rohren

Werden die Klebeflächen mit einem Heißluftgebläse oder heißen Gegenständen erhitzt,hält sich die thermische Zersetzung des PVC in Grenzen. Offene Flammen wie z.B. Löt-lampen dürfen dafür nicht eingesetzt werden, da dann die Chlorwasserstoffentwicklungdurch die PVC-Zersetzung (Pyrolyse) erheblich wird. Auch die Entstehung anderer gefähr-licher Zersetzungsprodukte ist dabei nicht auszuschließen.

Technische Schutzmaßnahmen

Absaugung und Lüftung

Klebearbeiten sollen nur in gut gelüfteten Räumen oder im Freien durchgeführt werden.Die Lüftung muss auch in Bodennähe wirksam sein. Bei umfangreicheren Klebearbeitenin Räumen oder Bereichen mit ungenügender Lüftung ist unbedingt eine lokale Absau-gung notwendig. Be- und Entlüftungsgeräte müssen explosionsgeschützt ausgeführt sein.

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Organisatorische Schutzmaßnahmen

Während der Klebearbeiten dürfen keine Zündquellen vorhanden sein. Es besteht abso-lutes Rauchverbot. Gefährdete Bereiche sind mit Schildern zu versehen, die auf das Verbotoffener Flammen und die Explosionsgefahr hinweisen.

Bei Arbeiten in engen oder tiefliegenden Räumen, z.B. in Schächten oder Kellern, isteine schriftliche Erlaubnis des Vorgesetzten einzuholen, welche die notwendigen Schutz-maßnahmen festlegt, siehe hierzu auch die BG-Regel „Arbeiten in Behältern und engenRäumen“ (BGR 117).

Persönliche Schutzmaßnahmen

Körperschutz

Hautkontakt mit PVC-Klebern ist durch das Tragen von Schutzkleidung oder bei kleine-ren Arbeiten von körperbedeckender Arbeitskleidung konsequent zu vermeiden. Restedes Verdickungsmittels haften hartnäckig und können nur schwer entfernt werden. DieKleidung muss schwer entflammbar und antistatisch, z.B. aus imprägnierter Baumwolle,sein. Stark benetzte Kleidung muss gewechselt werden.

Handschutz

Der direkte Hautkontakt mit Quellschweißmitteln ist zu vermeiden. Schutzhandschuhebieten nur begrenzt Schutz. Es gibt kein Handschuhmaterial, das gegen die eingesetztenLösemittelgemische beständig wäre. Als Spritzschutz und als Schutz vor kurzzeitigerKontamination eignen sich Handschuhe aus Butylkautschuk. Baumwollunterziehhand-schuhe sind zu empfehlen.

Hautschutz

Vorbeugender Hautschutz ist geboten. Auf keinen Fall dürfen Lösemittel zur Hautreini-gung verwendet werden. Nach Arbeitsende sind die Hände gründlich zu reinigen undmit einem Hautpflegemittel einzureiben.

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Atemschutz

Bei ungünstigen Lüftungsverhältnissen, z.B. bei Arbeiten in kleinen, schlecht gelüftetenRäumen oder in Schächten ist umluftunabhängiger Atemschutz einzusetzen, z.B. Schlauch-geräte. Nur bei geringfügigen Arbeiten kommen Filtergeräte mit Gasfilter A, Kennfarbebraun, in Frage.

2.6.5 Thermische Zersetzungsprodukte von Kunststoffen

Bei erhöhten Temperaturen, wie sie bei Bearbeitung mit schnelllaufenden Maschinen(z.B. beim Schleifen) sowie in der Nähe von Löt- und Schweißarbeiten auftreten, könnenmanche Kunststoffe geringe Konzentrationen gesundheitsgefährlicher Inhaltsstoffe, z.B.Weichmacher oder Flammschutzmittel, an die Umgebung abgeben. Werden Kunststoffestärker erhitzt, z.B. durch Flammeneinwirkung beim Schweißen, beim Hitzdrahtschneidenoder bei Bränden, zersetzen sie sich unter Bildung teilweise hochtoxischer Produkte. Abhängig von der Art und Zusammensetzung des Kunststoffes kann die Entwicklung vongeruchsintensiven Emissionen schon bei Temperaturen von etwa 60 bis 80 °C beginnen.Zersetzung in größerem Umfang setzt bei vielen Kunststoffen bei etwa 200 bis 300 °C ein.

Beispiele: Polystyrol wird beim Hitzdrahtschneiden um so stärker depolymerisiert (Bildungvon Styroldämpfen), je heißer der Draht eingestellt wird. Polyvinylchlorid ent-wickelt bei der Zersetzung ab 200 °C Chlorwasserstoffgas. In der Flamme entstehen neben dem Hauptprodukt Chlorwasserstoff (Salzsäure) Dioxine undFurane. Aus dem besonders hitzestabilen Polytetrafluorethen (z.B. Teflon) ent-stehen ab etwa 400 °C hochgiftige flüchtige Fluorverbindungen.

Es ist also generell darauf zu achten, dass die vom Hersteller oder Lieferanten angege-benen Verarbeitungstemperaturen nicht überschritten werden. Eine Aufstellungbekannter Zersetzungsprodukte von thermisch belasteten Kunststoffen enthält Tabelle 4.

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KunststoffKurz- Flüchtige Pyrolyseprodukte

form (Auswahl)

Polyoxymethylen POM Formaldehyd

Epoxidharze auf Basis Bisphenol A Phenol

Chloropren-Kautschuk CR Chloropren (2-Chlor-1,3-Butadien)Chlorwasserstoff

Polystyrol PS Styrol

Acrylnitril-Butadien- ABS StyrolStyrol-Copolymer 1,3-Butadien

Acrylnitril

Polycarbonate PC Phenol

Polyvinylchlorid PVC ChlorwasserstoffWeichmacher (häufig Phthalsäureester)

Polyamid 6 PA 6 �-Caprolactam

Polyamid 66 PA 66 CyclopentanonHexamethylendiamin

Polyethylen HDPE Ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe,LDPE aliphatische Aldehyde

Polytetrafluorethylen PTFE Perfluorierte ungesättigte Kohlenwasserstoffe (z.B. Tetrafluorethen, Hexafluorpropen, Octafluorbuten)

Polymethylmethacrylat PMMA Methylmethacrylat

Polyurethan PUR Je nach Typ sehr unterschiedlich, z.B. FCKWs als Treibmittel, Ether, Glycolether, Diisocyanate, Cyanwasserstoff, aromatische Amine, chloriertePhosphorsäureester als Flammschutzmittel

Polypropylen PP Ungesättigte und gesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe

Polybutylenterephthalat PBTB 1,3-Butadien(Polyester) Benzol

Polyacrylnitril PAN AcrylnirilCyanwasserstoff

Celluloseacetat CA Essigsäure

Quelle: Institut für Arbeitsschutz (BGIA)

Tabelle 4: Thermische Zersetzungsprodukte von Kunststoffen

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Anhang 1 Gefahrstoffmanagement – Ablaufschema

Gefahrstoffbeschaffung

(Neu)

Informationsbeschaffung und Gefährdungsbeurteilung

EG-Sicherheitsdatenblatt beschaffen

(falls nicht vorhanden) und ggf. „mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung“

Aufnahme in Gefahrstoffkataster

Festlegung von Schutzmaßnahmen

Betriebsanweisung erstellen

(falls erforderlich)

Unterweisung und arbeitsmedizinisch-

toxikologische Beratung. Dokumentation!

Wirksamkeitsprüfung

Gefahrstofferfassung

(Altbestandsaufnahme)

Ersatzstoffprüfung mit Dokumentation durchführen• Fachkraft

für Arbeits-

sicherheit

• Betriebsarzt

• Arbeitsschutz-

ausschuss

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Arbeitsplatz/-bereich:

Erhebung durch:

Produktname:

Lieferant bzw. Hersteller:

EG-Sicherheitsdatenblatt:

(SDB) vorhanden?

Erstellungsdatum:

Gefahrenbezeichnung nach Kennzeichnung:

(SDB Abschnitt 15)

R-Sätze nach Kennzeichnung:

(SDB Abschnitt 15)

Verbrauch/Schicht:

Gebindegröße:

Anzahl der Mitarbeiter:

(Die Tätigkeiten mit dem Produkt durchführen)

Berufsgruppe:

(z.B. Schlosser, Maler)

Tätigkeit:

(SDB Abschnitt 1)

Ggf. Konzentration der Anwendungslösung:

Ggf. Angaben zu Zersetzungsprodukten:

Detaillierte Beschreibung des Arbeitsverfahrens

vorhanden:

Häufigkeit.

(z.B. täglich, 2x pro Jahr)

Durchschnittliche Dauer der

Tätigkeit/Schicht und Mitarbeiter:

Lagermenge:

Aggregatzustand:

fest □ flüssig □ gasförmig □

Angaben zum Verfahren:

Im Freien □Im Raum □

Grundfläche: m2

Höhe: mgeschlossener Raum □

teilweise offener Raum □

Datum:

Blatt:

Anwendung:

großflächig □kleinflächig □

Staubentwicklung □

Aerosolbildung □

Anwendungstemperatur □

Arbeitsmittel:

(z.B. Dosierhilfe, Pipette, Pinsel, …)offenes Verfahren □halbgeschlossenes Verfahren □geschlossenes Verfahren □

Lüftung:

technische Raumlüftung □lokale Absaugung □freie Lüftung □

Ausmaß Hautkontakt (ohne Handschuhe):

(z.B. Spritzer, großflächig)

Dauer Hautkontakt/Schicht und Mitarbeiter:

(z.B. < 15 Min. kurz, > 15 Min. lang)

Persönliche Schutzmaßnahmen:

Keine □Augenschutz □Gesichtschutz □Handschuhe (Artikelbezeichnung) □Atemschutz (Artikelbezeichnung) □Fußschutz □Schürze □Körperschutz □Hautschutz □

Organisatorische Schutzmaßnahmen:

Erfassung im Gefahrstoffverzeichnis □Gefährdungsbeurteilung mit Dokumentation □dabei Substitutionsmöglichkeiten geprüft □

Betriebsanweisung □

Unterweisung mit Dokumentation □

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflichtuntersuchung □Angebotsuntersuchung □

Bemerkungen:

Anhang 2Arbeitsstoff-Erfassungsbogen

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Anhang 3Betriebsanweisungsentwürfe

Betriebsanweisung Nr.:gem. § 14 GefStoffV

Werkstatt/Tätigkeit

Eichen- und Buchenholzstaub

Eichen- und Buchenholzstäube sind krebserzeugend!

Gefahren für Mensch und Umwelt

Einatmen von Holzstaub kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen, Verdauungsorgane reizen. Eichenholzstaub, Buchenholzstaub kann Krebs erzeugen! Stäube können zusammen mit einer Zündquelle und Luftsauerstoff Brände und Explosionen auslösen.Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrenfall

Im Brandfall sind die Feuerlöscheinrichtungen zu benutzen und die Feuerwehr ist zu verständigen!Glimmbrände in Staubablagerungen nicht mit vollem Wasserstrahl aufwirbeln – Gefahr von Staubexplosionen!Bei Bränden von Silos und Filteranlagen nur mit stationärer Löschanlage löschen.

Zuständiger Arzt:

Unfalltelefon:

Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.

Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Nach Einatmen: Frischluft! Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Ersthelfer:

Sachgerechte Entsorgung

Abfälle nicht vermischen.Schleifstäube:

Bei Stäuben nur mit Absaugung arbeiten! Handschleifarbeitsplätze müssen ebenfalls abgesaugt werden. Atemschutz muss im Betrieb bereitgestellt und bei Staubentstehung benutzt werden.Beschäftigungsbeschränkungen beachten!

Atemschutz: Partikelfilter P2 (weiß)

Unterschrift des Unternehmers

Giftig

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Schweißarbeiten bei Brand- und Explosionsgefahr nur mit schriftlicher Erlaubnis durchführen. Geeig-neten Feuerlöscher (z.B. Pulverlöscher) bereithalten. Vor Beginn der Schweißarbeiten alle brennbarenStoffe aus dem Gefahrenbereich entfernen; verbleibende brennbare Stoffe mit nicht brennbaren Abdeck-ungen versehen. Gefahr durch Funkenflug! Alte Anstriche, Metallüberzüge, Verunreinigungen etc.entfernen. Beim Schweißen für ausreichende Isolierung (z.B. durch isolierende Unterlagen) sorgen. Nach beendeten Schweißarbeiten Brandnachkontrolle durchführen! Zahl der Personen im Schweißbereichso gering wie möglich halten. Schweißposition so wählen, dass die Schweißrauche nicht in den Atem-bereich gelangen. Bei starker Schweißrauchentwicklung nur mit Absaugung arbeiten. Einwirkung der UV-Strahlung auf Augen und Haut vermeiden! Vorbeugenden Hautschutz verwenden.Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen! Nach Arbeitsende Kleidungwechseln! Hautpflegemittel verwenden! Beschäftigungsbeschränkungen beachten! Augenschutz: Schutzschild, -schirm oder -haube mit Schweißerschutzfilter Stufe 10–15. Handschutz: Schweißerschutzhandschuhe. Atemschutz: Bei Grenzwertüberschreitung z.B. Partikelfilter P2 (weiß) an Halb-/Viertelmaske oder partikel-filtrierende Halbmaske FFP2 bis zum 10-fachen Grenzwert. In engen Räumen und Behältern bzw. beistarker Schweißrauchbildung: Ausschließlich umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!Gefahr der Entzündung der Atemschutzfilter durch Schweißperlen! Hautschutz: Spezielle Hautschutzsalbe mit UV-Schutz verwenden. Körperschutz: Arbeitsanzug und Lederschürze oder schwerentflammbaren Schutzanzug sowie Sicherheits-schuhe tragen. Bei erhöhter Lärmbelastung Gehörschutz verwenden.

Baustelle/Tätigkeit

Schweißen mit nickelhaltigen Elektroden

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrenfall

Funktionsfähigkeit von Schweißgerät, Absaugeinrichtung und technischer Lüftung regelmäßig überprüfen. Störungen unverzüglich dem Vorgesetzten melden. Zuständiger Arzt:

Unfalltelefon:

Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augen-spüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Bei Verbrennungen Wunde steril abdecken und Arzt verständigen. Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenesentfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand:künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Ersthelfer:

Sachgerechte Entsorgung

Nicht in Mülltonne oder Bauschutt werfen. Produktreste:

Das im Schweißrauch enthaltene Nickel-II-oxid ist krebserzeugend!Diese Information bezieht sich auf die bei der Verwendung von nickelhaltigen

Schweißelektroden freiwerdenden Gefahrstoffe in Form von Rauchen, Stäuben, Dämpfen und Gasen beim MIG-Schweißen

(Metall-Inertgas-Schweißen).Giftig

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Unterschrift des Unternehmers

Betriebsanweisung Nr.:gem. § 14 GefStoffV

Einatmen von Schweißrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Nickel-II-oxid kann Krebs erzeugen! Chromat kann Krebs erzeugen! Krebserzeugende Wirkung von Kobalt-II-oxid, Ozon wird vermutet! Nickel-II-oxid, Kobalt-II-oxid kann zu Allergien führen. Kann Augenschaden („Sonnenbrand“) verursachen.Vorübergehende Beschwerden (Husten, Sehstörung, Kopfschmerzen) möglich. Verbrennungsgefahr durchFunkenflug und Schweißperlen. Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!

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Kühlschmierstoffe, wassermischbar, aromatenarm

Gefahren für Mensch und UmweltEinatmen von Mineralöldämpfen und Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Die in derGebrauchtemulsion entstehenden N-Nitrosamine können Krebs erzeugen. Einige Inhaltsstoffe (z.B. Konservierungs-stoffe) können bei empfindlichen Personen zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen. Reizt die Atemwege,Augen, Haut. Die enthaltenen Emulgatoren bzw. Tenside können die Haut entfetten und bei häufigem Hautkontaktzu Hautentzündungen führen. Gesundheitsschäden möglich (Kontaktekzeme und Ölakne, Hauterkrankungen durchfeste Verunreinigungen, z.B. scharfkantige Metallspäne). Dosierung und Anwendungshinweise sorgfältig beachten.KSS-getränkte Putzlappen in verschließbaren Behältern aus feuerfestem Material sammeln. Erhöhte Entzündungs-gefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisationvermeiden!

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrenfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Zur Entsorgung sammeln in: Benutzte Putztücher sammeln in:

Beim Gebrauch können sich durch den Eintrag von Fremdstoffen N-Nitrosamine, die im begründeten Verdacht stehen, ein krebserzeugendes Potential zu besitzen, sowie krankheitserregende Keime bilden.

Werkstatt/TätigkeitD

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Unterschrift des Unternehmers

Betriebsanweisung Nr.:gem. § 14 GefStoffV

Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Werkstücke und Maschinen nicht mit Druckluft abblasen. Zur Vermeidung der Freisetzung von Dämpfen Spänebehälter abdecken! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugender Hautschutz erforderlich. Bei Dämpfen mit Absaugung arbeiten! Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hände nicht mit Kühlschmierstoffen reinigen! Zum Abtrocknen der Hände saubere Textil- oder Papier-handtücher verwenden – keine Druckluft! Hautpflegemittel verwenden! Putzlappen nicht in die Taschen der Arbeitskleidung stecken! Gefäße nicht offen stehen lassen! Verunreinigte Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! Beschäftigungsbeschränkungen beachten! Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille! Handschutz: Nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe. Schutzhandschuhe dürfen getragen werden beim Umgang mit Kühlschmierstoffkonzentraten – z.B. Ansetzen der Emulsionen – bzw. bei der Reinigung vonaußer Betrieb genommenen Maschinen. Maschine gegen unbefugtes Einschalten sichern! Bei Arbeiten

an Maschinen mit rotierenden Werkstücken oder Werkzeugen keine Schutzhandschuhe tragen. Atemschutz: Bei erhöhter Aerosol- oder Dampfbildung: Kombinationsfilter A__-P2 (braun-weiß) Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden:Körperschutz: Enganliegende Arbeitsschutzkleidung tragen. Beim Verdünnen oder Abfüllen: Kunststoffschürze!

Mit saugfähigem, unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Vorsicht! Rutschge-fahr durch ausgelaufene Lösung! Bei Schadensbeseitigung persönliche Schutzausrüstung tragen: Auf jeden FallSchutzbrille, Handschuhe sowie Schutzkleidung! Bei Störungen bzw. auffälligen KSS-Veränderungen (z.B. Aus-sehen, Geruch) Verantwortlichen benachrichtigen. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid,Schaum, Löschpulver oder Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Bei Brand entstehen gefähr-liche Dämpfe: Crackprodukte, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid! Brandbekämpfung größerer Brände nur mitumgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und geeigneter Schutzausrüstung!Zuständiger Arzt: Unfalltelefon:

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augen-spüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/Lösemittel! Schnittver-letzungen, z.B. durch Späne, unbedingt versorgen lassen. Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenesentfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Gabe von medizinischem Kohlepulver. Ersthelfer:

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Industriereiniger, kohlenwasserstoffhaltig,

entaromatisiert

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrenfall

Mit saugfähigem, unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Vorsicht! Rutschge-fahr durch ausgelaufene Lösung! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Schaum, Löschpulveroder Wasser im Sprühstrahl! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Berst- und Explosions-gefahr bei Erhitzung! Brandbekämpfung größerer Brände nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerätund geeigneter Schutzausrüstung!Zuständiger Arzt: Unfalltelefon:

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Zur Entsorgung sammeln in:Ölgetränkte Putzlappen bzw. Pads sammeln in:

Die Produkte enthalten z.B. entaromatisierte Kohlenwasserstoffesowie evtl. Netzmittel, Reinigungsverstärker etc.

Weiterhin kann Isopropanol enthalten sein.

F

Gesundheitsschädlich

Xn

Leichtentzündlich

Werkstatt/Tätigkeit

Die

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.

Unterschrift des Unternehmers

Betriebsanweisung Nr.:gem. § 14 GefStoffV

Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen, Haut, Verdauungs-organe reizen. Kann Schwindel und Kopfschmerzen hervorrufen. Erstickungsgefahr in engen Räumen. Das Produktist leichtentzündlich. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Eindringenin Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!

Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Kriechende Dämpfe können in größererEntfernung zur Entzündung führen! Beim Versprühen Brandgefahr. Schlag und Reibung vermeiden! Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden! Schriftliche Erlaubnis bei Arbeiten in Behältern undengen Räumen! Gefäße nicht offen stehen lassen! Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen!Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!Nur ex-geschützte Be-/Entlüftungsgeräte verwenden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um dieHautreinigung zu erleichtern. Bei Dämpfen mit Absaugung arbeiten! Produktreste von der Haut entfernen!Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Händegründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Durchnässte Kleidung wechseln! Nach ArbeitsendeKleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! Dosierung undAnwendungshinweise sorgfältig beachten. Augenschutz: Gestellbrille! Bei Spritzgefahr: Korbbrille! Handschutz: Handschuhe aus Nitril. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhand-schuhe empfehlenswert!Atemschutz: Bei Verarbeitung im Spritzverfahren partikel- und gasfiltrierende Halbmaske FFA___P___ tragen.Gasfilter A___ (braun)Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden.Körperschutz: Flammhemmende, antistatische Schutzkleidung! Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug und Kunststoffstiefel.

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augen-spüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünner! Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen,stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmungund Herzdruckmassage. Nach Verschlucken: Verschlucken kann zu Lungenschädigung führen. Krankenhaus! Kein Erbrechen herbei-führen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Gabe von medizinischem Kohlepulver. Ersthelfer:

GUV-I 8625.qxd 17.03.2008 11:58 Uhr Seite 72

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73

In schlecht gelüfteten Räumen nur mit Absaugung arbeiten. Nur ex-geschützte Be-/Entlüftungsgeräte verwenden! Schlag und Reibung vermeiden! Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden! Arbeitsbereich abgrenzen. Schilder (Verbot offener Flammen, Ex-Gefahr) aufstellen! Gefäße nicht offen stehen lassen! Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Schriftliche Erlaubnis bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! VorbeugenderHautschutz erforderlich. Produktreste nur mit geeignetem Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Lösemittel verwenden! Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! NachArbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Produktge-tränkte Putzlappen nicht in die Taschen der Arbeitskleidung stecken! Stark verunreinigte Kleidung wechseln!Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille!Handschutz: Es gibt kein Handschuhmaterial, das gegen alle Lösemittel beständig ist. Handschuhe aus Butylkautschuk nur als Spritzschutz verwenden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwoll-unterziehhandschuhe empfehlenswert.Atemschutz: Bei Verwendung von acetonhaltigen Reinigern in engen Räumen und Behältern ohneAbsaugung: Ausschließlich umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden! Gasfilter A___ (braun)Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden:Körperschutz: Flammhemmende, antistatische Schutzkleidung!

Klebstoffe für PVC-Rohre, Basis THF

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrenfall

Mit saugfähigem, unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Produkt ist brennbar,geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver oder Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im Voll-strahl! Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen!Brandbekämpfung größerer Brände nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und geeigneter Schutz-ausrüstung!Zuständiger Arzt:

Unfalltelefon:

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!Zur Entsorgung sammeln in:

Die Produkte enthalten PVC, gelöst in Tetrahydrofuran, Butanon und Cyclohexanon. Die zur Vorbehandlung verwendeten Reiniger können Acetonn oder Butanon enthalten.

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen. Kanndie Haut reizen. Die enthaltenen Lösemittel können die Haut entfetten und bei häufigem Hautkontakt zu Hautent-zündungen führen. Schwindel und Kopfschmerzen möglich. Augenschäden möglich. Das Produkt ist leichtentzündlich.Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Eindringen in Boden,Gewässer und Kanalisation vermeiden!

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oderAugenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünner!Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen,stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Gabe vonmedizinischem Kohlepulver.Ersthelfer:

Leichtentzündlich

F

Werkstatt/TätigkeitD

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den

.

Unterschrift des Unternehmers

Betriebsanweisung Nr.:gem. § 14 GefStoffV

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Page 74: Gefahrstoffe in Werkstätten GUV-I 8625web.uni-frankfurt.de/si/gefstoff/GUV/GUV-I_8625.pdf · Zu den Gefahrstoffen gehören auch Bestandteile von Pflanzen und Tieren, wenn ... 1.3

74

Anhang 4Hersteller von Hautschutzmitteln

Augustus Vertriebs GmbH

Friedberger Str. 7186161 AugsburgTelefon: 0821 56099-0Telefax: 0821 [email protected]

Bode Chemie GmbH & Co. KG

Melanchthonstr. 2722525 HamburgTelefon: 040 54006-0Telefax: 040 [email protected]

DEB Deutschland GmbH

Kaiserswerther Str. 11540880 RatingenTelefon: 02102 4208-39Telefax: 02102 [email protected]

DEGUSSA Stockhausen GmbH

Bäkerpfad 2547805 KrefeldTelefon: 02151 3818-27, -28, -29Telefax: 02151 [email protected]

ELYSEE GmbH

Jesuitengasse 986152 AugsburgTelefon: 0821 3493216Telefax: 0821 [email protected]

FAWECO Hautschutz GmbH

Woellnerstr. 2667065 LudwigshafenTelefon: 0621 5590983-0Telefax: 0621 [email protected]

Derma Care

DEB Pantol plusDEB Pantol IndustrieDEB Pantol UniversellSwarfega HautschutzDEB Deflect UV

Stoko Protect + ®Travabon ©Stoko Progel®Stoko® EmulsionStoko Derm ®

Elyderm„flüssiger Hautschutz“

LindesaLindesa OLindesa FLindaxalLindesa UV 20

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe

Hautreinigungsmittel ohneParfümstoffe

Hautschutzmittel ohneParfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe

Hautschutzmittel ohneParfümstoffe

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneParfümstoffe

Hersteller/lnverkehrbringerHautschutzmittel

(Auszüge)

Weitere Hinweise zum

Hautmittelangebot

Herstellerangaben

GUV-I 8625.qxd 27.03.2008 10:35 Uhr Seite 74

Page 75: Gefahrstoffe in Werkstätten GUV-I 8625web.uni-frankfurt.de/si/gefstoff/GUV/GUV-I_8625.pdf · Zu den Gefahrstoffen gehören auch Bestandteile von Pflanzen und Tieren, wenn ... 1.3

75

FEILBACH-CHEMIE GmbH

Eleonorenstr. 12955252 Mainz-KastelTelefon: 06134 3264Telefax: 06134 [email protected]

FRICK INNOCON GmbH

Im Rosengarten 379650 SchopfheimTelefon: 07622 62020Telefax: 07622 64525

Peter Greven Hautschutz GmbH

Procter & Gamble Str. 2653881 EuskirchenTelefon: 02253 313200Telefax: 02253 [email protected]

hebro chemie GmbH

Rostocker Str. 4041199 MönchengladbachTelefon: 02166 6009-0Telefax: 02166 [email protected]

HERMAL GmbH & Co. KG

Scholtzstr. 321465 ReinbekTelefon: 040 727040Telefax: 040 [email protected]

Herwe chem.-techn. Erzeugnisse

Kleines Feldlein 16 - 2074889 Sinsheim-DührenTelefon: 07261 9281-0Telefax: 07261 [email protected]

Mono-Dermin plusBienenwachsMono-Dermin plusBienenwachs LotionMono-Dermin Blau + Lotion

Cover SkinHautschutzschaum

Ligana Remo-tecLigana Oleo-tecLigana Aqua-tecLigana Multi-tecLigana OCCLU-tec

derma-carederma-lind

Aqua-non-Hermal

Alle Hautschutzprodukte

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneParfümstoffe

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe

Hautschutzmittel ohneParfümstoffe

Hautschutzmittel ohneParfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe

Hersteller/lnverkehrbringerHautschutzmittel

(Auszüge)

Weitere Hinweise zum

Hautmittelangebot

Herstellerangaben

GUV-I 8625.qxd 17.03.2008 11:58 Uhr Seite 75

Page 76: Gefahrstoffe in Werkstätten GUV-I 8625web.uni-frankfurt.de/si/gefstoff/GUV/GUV-I_8625.pdf · Zu den Gefahrstoffen gehören auch Bestandteile von Pflanzen und Tieren, wenn ... 1.3

76

KUHS GmbH

Moltkestr. 2542799 LeichlingenTelefon: 02175 8959-0Telefax: 02175 [email protected]

Dr. Lange Haut + Hygiene

Unterriethstr. 1665187 WiesbadenTelefon: 0611 582852-0Telefax: 0611 [email protected]

Marly Products

Kolomanstr. 5 a85737 IsmaningTelefon: 089 996388-79Telefax: 089 [email protected]

Matecra GmbH

Daimlerstr. 2989564 NattheimTelefon: 07321 97777-0Telefax: 07321 [email protected]

Fritz Osk. Michallik GmbH & Co.

Kißlingweg 6075417 MühlackerTelefon: 07041 9589-0Telefax: 07041 [email protected]

Neubourg Skin Care GmbH

Rheiner Str. 12548282 EmsdettenTelefon: 02572 9616-0Telefax: 02572 [email protected]

Rhenus 123 plus

Hygienecreme

Marly SkinHautschutzschaum

Episafe 5

Aktivin® SBWAktivin® SFHAktivin ® SMFAktivin ® SUV 20Aktivin ® PUR

Allpresan® sensitive 1Allpresan® sensitive 2Allpresan® sensitive 3

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneKonservierungsmittel

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe

Hersteller/lnverkehrbringerHautschutzmittel

(Auszüge)

Weitere Hinweise zum

Hautmittelangebot

Herstellerangaben

GUV-I 8625.qxd 17.03.2008 11:58 Uhr Seite 76

Page 77: Gefahrstoffe in Werkstätten GUV-I 8625web.uni-frankfurt.de/si/gefstoff/GUV/GUV-I_8625.pdf · Zu den Gefahrstoffen gehören auch Bestandteile von Pflanzen und Tieren, wenn ... 1.3

Physioderm GmbH & Co. KG

Woellnerstr. 2667065 LudwigshafenTelefon: 0621 54967-0Telefax: 0621 [email protected]

Plum Deutschland

Norden am Dorf 4 a27476 CuxhavenTelefon: 04721 6818-01Telefax: 04721 [email protected]

Prodene Wilden GmbH

Odenwaldstr. 5763322 RödermarkTelefon: 06074 91766-0Telefax: 06074 [email protected]

Ursula Rath GmbH

Messingweg 1148308 SendenTelefon: 02597 96240Telefax: 02597 [email protected]

Paul Voormann GmbH

Siemensstr. 4242551 VelbertTelefon: 02051 22086Telefax: 02051 [email protected]

sansibonsaniwigdualinproGlovephysio UV 20

Plutect 22Plutect 23Plutect DualPlutect Care

LORDIN aqua protectLORDIN multi protectLORDIN protect FCEWIPA protect SUS

PR 88PR 99PR DRY HANDSPR UVPR Gesichtsschutzcreme

PEVAPERMPEVASAN HLPEVASAN SFPEVASAN MGPEVASAN LF

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneParfümstoffe

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel und

ohne Parfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe

Hautschutzmittel ohneParfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneParfümstoffe

Hautschutzmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneKonservierungsmittel undohne Parfümstoffe

Hautschutzmittel ohneParfümstoffe;Hautreinigungsmittel ohneParfümstoffe

77

Quelle: Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen, Sachgebiet HautschutzAchtung! Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Keine Empfehlung!

Hersteller/lnverkehrbringerHautschutzmittel

(Auszüge)

Weitere Hinweise zum

Hautmittelangebot

Herstellerangaben

GUV-I 8625.qxd 17.03.2008 11:58 Uhr Seite 77

Page 78: Gefahrstoffe in Werkstätten GUV-I 8625web.uni-frankfurt.de/si/gefstoff/GUV/GUV-I_8625.pdf · Zu den Gefahrstoffen gehören auch Bestandteile von Pflanzen und Tieren, wenn ... 1.3

78

Anhang 5Hautschutzmittel

Gefahrstoff * bzw.

gefährdende TätigkeitSchädigungspotenzial

Produkteigenschaften des

Hautschutzmittels

Wassermischbare Arbeitsstoffe(z.B. Wasser; Spül-, Reinigungs-und Desinfektionsmittel)

Alkalisch reagierendeArbeitsstoffe(z.B. Laugen,wassermischbare Kühl-schmierstoffe)

Nicht wassermischbareArbeitsstoffe(z.B. organische Lösemittel)

Stark haftende Arbeitsstoffe (z.B. Altöl, Klebstoffe, Harze,Lacke, Metallstaub)

Arbeitsstoffe mit scharfkantigerOberflächenstruktur(z.B. Sand, Stahlwolle,Glasfasern)

Okklusive Schutzkleidung (z.B. Tragen von Schutzhand-schuhen)

Wechselnde Schadstoff-belastung

Herauslösen von wasserlös-lichen, feuchtigkeitsbindendenNährstoffen aus der Haut

Herabsetzen des Alkali-neutralisationsvermögens der Haut

Herauslösen der interzellulärenKittsubstanzen aus denobersten Hautschichten

Erschwerte Hautreinigung,Einsatz stark wirksamer Haut-reinigungsmittel erforderlich

Mechanische Reizungen oderMikroläsionen der Haut

Feuchtigkeitsstau und hierausresultierende Mazerations-effekte der Haut

Vielfältig

Wasserabweisend, stark fettend„Wasser-in-Öl-Emulsion“

Wasserabweisend, starkfettend, schwach sauer bisneutraler pH-Wert

Wasserlöslich, fettarm, hoherFeststoffanteil„Öl-in-Wasser-Emulsion“

Wasserlöslich, fettarm, Zusatzvon Spezialemulgatoren zurErleichterung der Hautreinigung

Zusatz spezieller synthetischerGerbstoffe zur mechanischenFestigung der oberstenHautschichten

Dualistisches Wirkprinzip(wasserlösliche Salbengrund-lage und Zusatz speziellerGerbstoffe)

Auswahlkriterien nach den physikalisch-chemischen Stoffeigenschaften und demSchädigungspotenzial

* nicht bei folgender Kennzeichnung: R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut; R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut; R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung; R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich; R 45 Kann Krebs erzeugen; R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen; R 47 Kann Missbildungen verursachen; R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen; R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen; R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungfähigkeit beeinträchtigen; R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen; R 68 Irreversibler Schaden möglich;H als hautresorptiv eingestufte Stoffe (MAK); Sh Gefahr der Sensibilisierung der Haut (MAK)

GUV-I 8625.qxd 17.03.2008 11:58 Uhr Seite 78

Page 79: Gefahrstoffe in Werkstätten GUV-I 8625web.uni-frankfurt.de/si/gefstoff/GUV/GUV-I_8625.pdf · Zu den Gefahrstoffen gehören auch Bestandteile von Pflanzen und Tieren, wenn ... 1.3

79

Anhang 6Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel –

Entwurf eines Hautschutzplans

Gefahrstoff bzw.

gefährdende TätigkeitHautschutz Hautreinigung Haupflege

Wassermischbare Arbeitsstoffe(z.B. Wasser; Spül-, Reinigungs-mittel)

Alkalisch reagierende wassermischbare Arbeitsstoffe (z.B. Laugen, wassermischbare Kühlschmierstoffe)

Nichtwassermischbare Arbeits-stoffe (z.B. organische Löse-mittel, Verdünner)

Stark haftende Arbeitsstoffe(z.B. Altöl, Klebstoffe, Harze,Lacke, Bitumen)

Arbeitsstoffe mit scharfkantigerOberflächenstruktur (z.B. Sand,Stahlwolle, Glasfasern, Zement,Mörtel)

Okklusive Schutzkleidung(z.B. Tragen von Schutzhand-schuhen)

Wechselnde Schadstoff-belastung

Skinschutz, Firma ABC

Orgaschutz, Firma ABC

Skinschutz-fest,Firma ABC

Gerbfix, Firma ABC

Skinrein, Firma ABC

Skinrein-O, Firma ABC

Skinrein-F, Firma ABC

Skinrein, Firma ABC

Skinfein, Firma ABC

Skinfein, Firma ABC

Skinfein, Firma ABC

Skinfein, Firma ABC

Hautschutzplan unbedingt mit Hilfe des Betriebsarztes erstellen!

Beispiel mit Phantasieproduktbezeichnungen

GUV-I 8625.qxd 17.03.2008 11:58 Uhr Seite 79

Page 80: Gefahrstoffe in Werkstätten GUV-I 8625web.uni-frankfurt.de/si/gefstoff/GUV/GUV-I_8625.pdf · Zu den Gefahrstoffen gehören auch Bestandteile von Pflanzen und Tieren, wenn ... 1.3

80

Anhang 7Reinigungsplan für wassergemischte KSS

Unternehmen/Betrieb:

Arbeitsbereich:

1 Zweck:

2 Anwendung:

2.1 Leicht verschmutzte Anlagen:

2.1.1 Spülmittel:

2.1.2 Durchführung:

2.2 Leicht verschmutzte Anlagen:

2.2.1 Spülmittel:

2.2.2 Durchführung:

2.3 Stark verschmutzte Anlagen:

2.3.1 Spülmittel:

2.3.2 Durchführung:

Bearbeiter:

Arbeitsplatz:

Maschinen-Nr.:

Reinigen und Desinfizieren des KSS-Kreislaufs bei jährlicherReinigung oder bei jedem KSS-Wechsel

Für Werkzeugmaschinen, die mit wassergemischten KSSbefüllt sind

Durchführung mit Produktionsunterbrechung

1- bis 2-%ige Reinigungsmittellösung, ggf. mit 0,5–1 % Desinfektionsmittelzusatz

a) Wassergemischten KSS ablassen, zugängliche Behälter undMaschinenteile mechanisch reinigen

b) Das gesamte Umlaufsystem und die Behälter mit Spülmittel-lösung und Desinfektionsmittelzusatz durchspülen undmindestens 2 Stunden einwirken lassen

c) Ablassen, mit Wasser nachspülend) Anlage mit frischem wassergemischtem KSS befüllen

Durchführung ohne Produktionsunterbrechung

2 %ige Systemreinigerlösung

a) In umlaufenden wassergemischten KSS – ca. 12 Stunden vorWechsel – Systemreinigerlösung zugeben

b) Ablassen und mit frischem wassergemischtem KSS befüllenHinweis: Verfahren weniger wirksam als Durchführung

nach Nr. 2.1Durchführung mit Produktionsunterbrechung

2- bis 3-%ige Reinigungsmittellösung, ggf. mit 0,5–1 % Desinfektionsmittelzusatz

a) Wassergemischten KSS ablassen, zugängliche Behälterund Maschinenteile mechanisch reinigen

b) Das gesamte Umlaufsystem und die Behälter mit Reinigungs-mittellösung durchspülen (umpumpen)

c) Ablassen, mit Wasser nachspülend) Das gesamte Umlaufsystem mit der Desinfektionsmittellösung

befüllen und mindestens 2 Stunden einwirken lassen.Verlängerung der Einwirkdauer erhöht die Wirkung

e) Desinfektionsmittellösung ablassen, mit Wasser nachspülenf) Anlage mit frischem wassergemischtem KSS befüllen

Unterschrift:

Reinigung und Desinfektion von Kühlschmierstoffkreisläufen mitwassergemischten Kühlschmierstoffen

GUV-I 8625.qxd 17.03.2008 11:58 Uhr Seite 80

Page 81: Gefahrstoffe in Werkstätten GUV-I 8625web.uni-frankfurt.de/si/gefstoff/GUV/GUV-I_8625.pdf · Zu den Gefahrstoffen gehören auch Bestandteile von Pflanzen und Tieren, wenn ... 1.3

81

Anhang 8Lüftung in Räumen bei Verfahren mit Zusatzwerkstoff

VerfahrenUnlegierter und

niedrig legierter

Stahl, Aluminium-

Werkstoffe

Hochlegierter Stahl,

NE – Werkstoffe

(außer Aluminium-

Werkstoffe)

Gasschweißen

Lichtbogenhandschweißen

MIG-, MAG-Schweißen

WIG-Schweißen mit thoriumoxidfreien Wolframelektroden

WIG-Schweißen mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden

Unterpulverschweißen

Laserstrahlschweißen

Thermisches SpritzenT = technische (maschinelle)

Lüftung

T

A

A

T

A

T

A

A

A

A

A

A/T

A

T

A

A

A

A

A

T

A

T

Zusatzwerkstoff

A = Absaugung im Entstehungsbereich der gesundheitsgefährdenden Stoffe

Schweißen an

beschichtetem Stahl

GUV-I 8625.qxd 17.03.2008 11:58 Uhr Seite 81

Page 82: Gefahrstoffe in Werkstätten GUV-I 8625web.uni-frankfurt.de/si/gefstoff/GUV/GUV-I_8625.pdf · Zu den Gefahrstoffen gehören auch Bestandteile von Pflanzen und Tieren, wenn ... 1.3

82

Anhang 9Lüftung in Räumen bei Verfahren ohne Zusatzwerkstoff

VerfahrenUnlegierter und

niedrig legierter

Stahl, Aluminium-

Werkstoffe

Hochlegierter Stahl,

NE – Werkstoffe

(außer Aluminium-

Werkstoffe)

Flammwärmen, Flammrichten

Flammhärten

Flammstrahlen

Brennschneiden

Brennfugen

Flämmen

WIG-Schweißen mit thoriumoxidfreien Wolframelektroden

WIG-Schweißen mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden

Laserstrahlschweißen

Laserstrahlschneiden

Plasmaschneiden (ohne Wasserabdeckung)

Lichtbogen-Sauerstoff-schneiden, Lichtbogen-Druck-luftfugen

Abtrennstumpfschweißen

Andere Widerstandsschweiß-verfahrenF = freie (natürliche) Lüftung

T

T

T

T *

A

T

A

A

A

A

A

A

F

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A

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T

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A

T *

T

-

T

A

A

A

A

A

A

T

Grundwerkstoff

A = Absaugung im Entstehungsbereichder gesundheitsgefährdenden Stoffe

T = technische (maschinelle) Lüftung

* Abweichend gilt bei automatisierten Brennschneidanlagen: A

Schweißen an

beschichtetem Stahl

GUV-I 8625.qxd 17.03.2008 11:58 Uhr Seite 82

Page 83: Gefahrstoffe in Werkstätten GUV-I 8625web.uni-frankfurt.de/si/gefstoff/GUV/GUV-I_8625.pdf · Zu den Gefahrstoffen gehören auch Bestandteile von Pflanzen und Tieren, wenn ... 1.3

83

Anhang 10Kaltreiniger – häufige Inhaltsstoffe

Verbindungsklassen Allgemein einsetzbar: Nur mit besonderen Ex-Schutz-

Maßnahmen einsetzbar:

Flammpunkt Flammpunkt

≥≥ 35 °C für Reinstoffe << 35 °C für Reinstoffe

≥≥ 45 °C für Gemische << 45 °C für Gemische

Kohlenwasserstoffe – aliphatisch, – aliphatisch, (aromatenarm (aromatenarm bzw. bzw. aromatenfrei),aromatenfrei), typischer typischer SiedebereichSiedebereich > 155 °C ca. 40 – 140 °C

– Testbenzine (aromatenarm bzw.aromatenfrei), typischerSiedebereich > 155 °C

– Testbenzine (aromatenhaltig) – Testbenzine (aromatenhaltig)– Terpene

Kohlenwasserstoffe – aromatisch – aromatischSolventnaphtha (SN) Toluol, Xylol

Alkohole – Ethanol– 1-Propanol– 2-Propanol– 1-Butanol– 2-Methyl-1-propanol

Hydroxyether – Dipropylenglykolmono- – 1-Methoxy-2-propanolmethylether

– 2-Butoxyethanol

Ketone – Cyclohexanon – Aceton– Methylethylketon– 4-Methyl-2-pentanon

Hydroxyketone – Diacetonalkohol (Reinstoff) – Diacetonalkohol (technisch)

Ester – Pflanzenölester – Essigsäureethylester– Dibasische Ester (DBE) – Essigsäurebutylester

Etherester – 1-Methoxypropylacetat

Lactame – 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP)

In dieser Tabelle sind typische Inhaltsstoffe von Kaltreinigergemischen aufgeführt. Füreine maximale Raum- und Verarbeitungstemperatur von 30 °C gelten die nachfolgendenAnforderungen an den Ex-Schutz.

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Anhang 11GISCODES und Produkt-Codes

GISCODE für Verlegewerkstoffe

CP1 Spachtelmassen auf CalciumsulfatbasisD1 Lösemittelfreie Dispersions-VerlegewerkstoffeD2 Lösemittelarme Dispersions-Verlegewerkstoffe, aromatenfreiD3 Lösemittelarme Dispersions-Verlegewerkstoffe, toluolfreiD4 Lösemittelarme Dispersions-Verlegewerkstoffe, toluolhaltigD5 Lösemittelhaltige Dispersions-Verlegewerkstoffe, aromatenfreiD6 Lösemittelhaltige Dispersions-Verlegewerkstoffe, toluolfreiD7 Lösemittelhaltige Dispersions-Verlegewerkstoffe, toluolhaltigRU1 Lösemittelfreie Polyurethan-VerlegewerkstoffeRU2 Lösemittelarme Polyurethan-VerlegewerkstoffeRU3 Lösemittelhaltige Polyurethan-VerlegewerkstoffeRU4 Stark lösemittelhaltige Polyurethan-VerlegewerkstoffeS1 Stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe, aromaten- und methanolfreiS2 Stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe, toluol- und methanolfreiS3 Stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe, aromatenfreiS4 Stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe, methanolfreiS5 Stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe, toluolfrei und methanolhaltigS6 Stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe, toluolhaltig

GISCODE für Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden

DD1 Stark lösemittelhaltige Polyurethan-Siegel, entaromatisiertDD2 Stark lösemittelhaltige Polyurethan-Siegel, aromatenhaltigG1 Stark lösemittelhaltige Grundsiegel und Holzkitte, entaromatisiert und

niedrigsiederfreiG2 Stark lösemittelhaltige Grundsiegel und Holzkitte, entaromatisiert und

niedrigsiederhaltigG3 Stark lösemittelhaltige Grundsiegel und Holzkitte, aromaten- und

niedrigsiederhaltigKH1 Stark lösemittelhaltige Ölkunstharzsiegel, entaromatisiertKH2 Stark lösemittelhaltige Ölkunstharzsiegel, aromatenhaltigÖ10 Öle/Wachse, lösemittelfreiÖ100 Öle/Wachse, stark lösemittelhaltig, terpentinhaltigÖ20 Öle/Wachse, lösemittelarm, entaromatisiertÖ30 Öle/Wachse, lösemittelarm, aromatenhaltigÖ40 Öle/Wachse, lösemittelhaltig, entaromatisiert

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Ö50 Öle/Wachse, lösemittelhaltig, aromatenhaltigÖ60 Öle/Wachse, stark lösemittelhaltig, entaromatisiertÖ70 Öle/Wachse, stark lösemittelhaltig, aromatenhaltigÖ80 Öle/Wachse, lösemittelarm, terpentinhaltigÖ90 Öle/Wachse, lösemittelhaltig, terpentinhaltigSH1 Stark lösemittelhaltige Säurehärtende SiegelW1 Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel, lösemittelfreiW2 Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel, Lösemittel-

gehalt bis 5 %W3 Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel, Lösemittel-

gehalt bis 15 %W3/DD Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel mit isocyanat-

haltigem Vernetzer, Lösemittelgehalt bis 15 %

Produkt-Code für Farben und Lacke

M-AB10 Abbeizer, lösemittelhaltig, dichlormethanfreiM-AB20 Abbeizer, lösemittelhaltig, hautresorptiv, dichlormethanfreiM-AB30 Abbeizer, dichlormethanhaltig, methanolfreiM-AB40 Abbeizer, dichlormethanhaltig, methanolhaltigM-AL10 Ablauger, reizendM-AL20 Ablauger, ätzendM-BA01 Bläuewidrige Anstrichmittel, lösemittelverdünnbar, aromatenarmM-BA02 Bläuewidrige Anstrichmittel, wasserverdünnbarM-DF01 Dispersionsfarben, lösemittelfreiM-DF02 DispersionsfarbenM-DF03 Naturharzfarben, lösemittelfreiM-DF04 NaturharzfarbenM-GF01 Grundanstrichstoffe, farblos, wasserverdünnbarM-GF02 Grundanstrichstoffe, farblos, lösemittelverdünnbar, entaromatisiertM-GF03 Grundanstrichstoffe, farblos, lösemittelverdünnbar, aromatenarmM-GF04 Grundanstrichstoffe, farblos, lösemittelverdünnbar, aromatenreichM-GF05 Grundanstrichstoffe, farblos, lösemittelverdünnbarM-GP01 Grundanstrichstoffe, pigmentiert, wasserverdünnbarM-GP02 Grundanstrichstoffe, pigmentiert, lösemittelverdünnbar, entaromatisiertM-GP03 Grundanstrichstoffe, pigmentiert, lösemittelverdünnbar, aromatenarmM-GP04 Grundanstrichstoffe, pigmentiert, lösemittelverdünnbar, aromatenreichM-GP05 Grundanstrichstoffe, pigmentiert, lösemittelverdünnbarM-KH01 Klarlacke/Holzlasuren, wasserverdünnbar

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M-KH02 Klarlacke/Holzlasuren, lösemittelverdünnbar, entaromatisiertM-KH03 Klarlacke/Holzlasuren, lösemittelverdünnbar, aromatenarmM-KH04 Klarlacke/Holzlasuren, lösemittelverdünnbar, aromatenreichM-KH05 Klarlacke/Holzlasuren, lösemittelverdünnbarM-LL01 Alkydharzlackfarben, entaromatisiertM-LL02 Alkydharzlackfarben, aromatenarmM-LL03 Alkydharzlackfarben, aromatenreichM-LL04 Ölfarben, terpenhaltigM-LL05 Ölfarben, terpenfreiM-LW01 DispersionslackfarbenM-PL01 Polymerisatharzfarben, entaromatisiertM-PL02 Polymerisatharzfarben, aromatenarmM-PL03 Polymerisatharzfarben, aromatenreichM-PL04 Polymerisatharzfarben, lösemittelverdünnbarM-SF01 Siliconharzfarben, wasserverdünnbarM-SK011 K-SilikatfarbenM-SK022 K-SilikatfarbenM-VM01 Verdünnungsmittel, entaromatisiertM-VM02 Verdünnungsmittel, aromatenarmM-VM03 Verdünnungsmittel, aromatenreichM-VM04 SpezialverdünnungsmittelM-VM05 Verdünnungsmittel, terpenhaltig

Produkt-Code für Reinigungs- und Pflegemittel

GD10 Desinfektionsreiniger, Basis SauerstoffabspalterGD15 Desinfektionsreiniger, Basis Amphotenside/Amine, nicht gekennzeichnetGD20 Desinfektionsreiniger, Basis quartäre Ammoniumverbindungen,

nicht gekennzeichnetGD25 Desinfektionsreiniger, Basis Amphotenside/Amine, reizendGD30 Desinfektionsreiniger, Basis quartäre Ammoniumverbindungen, reizendGD35 Desinfektionsreiniger, Basis Amphotenside/Amine, ätzendGD40 Desinfektionsreiniger, Basis quartäre Ammoniumverbindungen, ätzendGD50 Desinfektionsreiniger, Basis Aldehyde (ohne Formaldehyd) und quartäre

AmmoniumverbindungenGD60 Desinfektionsreiniger, Basis Aldehyde (ohne Formaldehyd)GD65 Desinfektionsreiniger, Basis Aldehyde (mit Glyoxal, ohne

Formaldehyd)/quartäre Ammoniumverbindungen

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GD70 Desinfektionsreiniger, Basis PhenoleGD80 Desinfektionsreiniger, Basis Aldehyde (mit Formaldehyd) und quartäre

AmmoniumverbindungenGD90 Desinfektionsreiniger, Basis Aldehyde (mit Formaldehyd)GE10 Emulsionen/DispersionenGE20 Emulsionen/Dispersionen, lösemittelhaltig (5-15 %)GE30 Emulsionen/Dispersionen, lösemittelhaltig (5-15 %), mit H-StoffenGF50 Fassadenreiniger, sauerGF60 Fassadenreiniger, alkalischGF70 Fassadenreiniger, flußsäure-/fluoridhaltigGG10 Grundreiniger, lösemittelfrei, nicht gekennzeichnetGG20 Grundreiniger, lösemittelhaltig ohne H-Stoffe, nicht gekennzeichnetGG30 Grundreiniger, lösemittelhaltig mit H-Stoffen, nicht gekennzeichnetGG40 Grundreiniger, reizend, lösemittelfreiGG50 Grundreiniger, reizend, lösemittelhaltig ohne H-StoffeGG60 Grundreiniger, reizend, lösemittelhaltig mit H-StoffenGG70 Grundreiniger, ätzend, lösemittelfreiGG80 Grundreiniger, ätzend, lösemittelhaltig ohne H-StoffeGG90 Grundreiniger, ätzend, lösemittelhaltig mit H-StoffenGGL10 Glasreiniger, lösemittelhaltigGGL20 Glasreiniger, lösemittelhaltig mit H-StoffenGH10 Holz- und Steinpflegemittel, entaromatisiertGH20 Holz- und Steinpflegemittel, aromatenarmGH30 Holz- und Steinpflegemittel, aromatenreichGH40 Steinkristallisatoren, Basis HexafluorosilikateGR10 Rohrreiniger, stark alkalisch, Basis NatronlaugeGR20 Rohrreiniger, stark alkalisch, Basis Natronlauge und AluminiumpulverGS10 Sanitärreiniger, pH > 2, nicht kennzeichnungspflichtigGS20 Sanitärreiniger, pH < 2, nicht kennzeichnungspflichtigGS30 Sanitärreiniger, Basis EssigsäureGS40 Sanitärreiniger, Basis Salzsäure, nicht kennzeichnungspflichtigGS50 Sanitärreiniger, reizendGS60 Sanitärreiniger, Basis AmeisensäureGS70 Sanitärreiniger, Basis Salzsäure, reizendGS80 Sanitärreiniger, ätzendGS90 Sanitärreiniger, Basis HypochloritGT10 Teppichreiniger, tensidhaltigGU10 ScheuermittelGU20 Spülmittel

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GU30 Spülmittel, reizendGU40 Unterhaltsreiniger, lösemittelfreiGU50 Unterhaltsreiniger, lösemittelhaltig ohne H-StoffeGU60 Unterhaltsreiniger, lösemittelhaltig mit H-StoffenGU70 Unterhaltsreiniger, reizend, lösemittelfreiGU80 Unterhaltsreiniger, reizend, lösemittelhaltig ohne H-StoffeGU90 Unterhaltsreiniger, reizend, lösemittelhaltig mit H-Stoffen

GISCODE für kaltverarbeitbare Bitumenprodukte in der Bauwerksabdichtung

BBP10 BitumenemulsionenBBP20 Bitumenmassen, aromatenarm, lösemittelhaltigBBP30 Bitumenmassen, aromatenarm, lösemittelreichBBP40 Bitumenmassen, aromatenarm, gesundheitschädlich, lösemittelhaltigBBP50 Bitumenmassen, aromatenarm, gesundheitschädlich, lösemittelreichBBP60 Bitumenmassen, aromatenreich, gesundheitschädlich, lösemittelhaltigBBP70 Bitumenmassen, aromatenreich, gesundheitschädlich, lösemittelreich

GISCODE für Epoxidharz-Beschichtungsstoffe

RE0 EpoxidharzdispersionenRE1 Epoxidharzprodukte, lösemittelfrei, sensibilisierendRE2 Epoxidharzprodukte, lösemittelarm, sensibilisierendRE2.5 Epoxidharzprodukte, lösemittelhaltigRE3 Epoxidharzprodukte, lösemittelhaltig, sensibilisierendRE4 Epoxidharzprodukte, giftige Einzelkomponente, lösemittelarm,

sensibilisierendRE5 Epoxidharzprodukte, giftige Einzelkomponente, lösemittelhaltig,

sensibilisierendRE6 Epoxidharzprodukte, giftig, lösemittelarm, sensibilisierendRE7 Epoxidharzprodukte, giftig, lösemittelhaltig, sensibilisierendRE8 Epoxidharzprodukte, krebserzeugend, lösemittelarm, sensibilisierendRE9 Epoxidharzprodukte, krebserzeugend, lösemittelhaltig, sensibilisierend

Produkt-Code für Betonzusatzmittel

BZM 1 Betonzusatzmittel, kennzeichnungsfreiBZM 2 Betonzusatzmittel, reizendBZM 3 Betonzusatzmittel, ätzend

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GISCODE für Methylmethacrylat-Beschichtungsstoffe

RMA10 Beschichtungen, methylmethacrylathaltig, reizendRMA20 Beschichtungen, methylmethacrylathaltig, gesundheitschädlich

Produkt-Code für Betontrennmittel

BTM 10 Betontrennmittel, nicht gekennzeichnetBTM 15 Betontrennmittel, kennzeichnungsfrei, entaromatisiertBTM 20 Betontrennmittel, dünnflüssigBTM 30 Betontrennmittel, entaromatisiertBTM 40 Betontrennmittel, aromatenarmBTM 50 Betontrennmittel, entzündlich, entaromatisiertBTM 60 Betontrennmittel, entzündlich, aromatenarm

GISCODE für Polyurethan-Systeme im Bauwesen

PU10 PU-Systeme, lösemittelfreiPU20 PU-Systeme, lösemittelhaltigPU30 PU-Systeme, lösemittelhaltig, gesundheitsschädlichPU40 PU-Systeme, lösemittelfrei, gesundheitsschädlich, sensibilisierendPU50 PU-Systeme, lösemittelhaltig, gesundheitsschädlich, sensibilisierendPU60 PU-Systeme, Reaktionskomponente auf Aminbasis, gesundheitsschädlich,

sensibilisierendPU70 PU-MontageschäumePU80 PU-Montageschäume, hochentzündlich

Produkt-Code für Holzschutzmittel

HSM-LB 10 Holzschutzmittel, bekämpfend, wässrig/wasserverdünnbar, Borverbindungen

HSM-LB 15 Holzschutzmittel, bekämpfend, wässrig/wasserverdünnbar, QuatsHSM-LB 20 Holzschutzmittel, bekämpfend, wässrig/wasserverdünnbarHSM-LB 30 Holzschutzmittel, bekämpfend, lösemittelhaltig, entaromatisiertHSM-LB 40 Holzschutzmittel, bekämpfend, lösemittelhaltig, aromatenarmHSM-LB 50 Holzschutzmittel, bekämpfend, lösemittelhaltig, aromatenreichHSM-LV 10 Holzschutzmittel, vorbeugend, wässrig/wasserverdünnbarHSM-LV 20 Holzschutzmittel, vorbeugend, lösemittelhaltig, entaromatisiertHSM-LV 30 Holzschutzmittel, vorbeugend, lösemittelhaltig, aromatenarm

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HSM-LV 40 Holzschutzmittel, vorbeugend, lösemittelhaltig, aromatenreichHSM-W 10 Holzschutzmittel, vorbeugend, BorverbindungenHSM-W 20 Holzschutzmittel, vorbeugend, SilikofluorideHSM-W 30 Holzschutzmittel, vorbeugend, HydrogenfluorideHSM-W 40 Holzschutzmittel, vorbeugend, Kupfer-, Bor- und

Kupfer-HDO-verbindungenHSM-W 44 Holzschutzmittel, vorbeugend, Kupfer-, Bor- und

TriazolverbindungenHSM-W 47 Holzschutzmittel, vorbeugend, Bor- und Quaternäre

AmmoniumverbindungenHSM-W 50 Holzschutzmittel, vorbeugend, Quaternäre AmmoniumverbindungenHSM-W 60 Holzschutzmittel, vorbeugend, Kupfer- und Quaternäre

AmmoniumverbindungenHSM-W 65 Holzschutzmittel, vorbeugend, Chrom- und KupferverbindungenHSM-W 70 Holzschutzmittel, vorbeugend, Chrom-, Kupfer- und BorverbindungenHSM-W 80 Holzschutzmittel, vorbeugend, Chrom-, Fluor- und BorverbindungenHSM-W 90 Holzschutzmittel, vorbeugend, Chrom-, Kupfer- und Fluorverbindungen

GISCODE für Korrosionsschutz-Produkte

ESI10 Grundbeschichtungsstoffe auf Basis Ethylsilikat, entzündlichESI20 Grundbeschichtungsstoffe auf Basis Ethylsilikat, leichtentzündlich

GISCODE für zementhaltige Produkte

ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarmZP2 Zementhaltige Produkte, nicht chromatarm

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Anhang 12 Literatur

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln(Bezugsquelle: Fachbuchhandel oder

Carl-Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln)

• Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) • Betriebssicherheitsverordnung• TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

(in Vorbereitung)• TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt• TRGS 430 Isocyanate – Exposition und Überwachung• TRGS 440 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am

Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zur Ersatz-stoffprüfung

• TRGS 500 Schutzmaßnahmen: Mindeststandards• TRGS 507 Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern• TRGS 540 Sensibilisierende Stoffe• TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten• TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material• TRGS 553 Holzstaub• TRGS 554 Dieselmotoremissionen• TRGS 602 Ersatzstoffe, Verwendungsbeschränkungen – Zinkchromate und Stron-

tiumchromat als Pigmente für Korrosionsschutz-Beschichtungsstoffe• TRGS 608 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren, Verwendungsbeschränkungen für

Hydrazin in Wasser und Dampfsystemen• TRGS 609 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für

Methyl-, Ethylglykol sowie deren Acetate• TRGS 610 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche

und Klebstoffe für den Bodenbereich• TRGS 611 Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare/wassergemischte

Kühlschmierstoffe bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können• TRGS 612 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für

Dichlormethan beim Einsatz in Abbeizmitteln• TRGS 613 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für

chromathaltige Zemente und chromathaltige zementhaltige Zuberei-tungen

• TRGS 614 Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeu-gende aromatische Amine gespalten werden können

• TRGS 615 Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei derenEinsatz N-Nitrosamine auftreten können

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• TRGS 617 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächen-behandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden

• TRGS 618 Ersatzstoffe, Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)-haltigeHolzschutzmittel

• TRGS 619 Ersatzstoffe für Keramikfasern• TRGS 720 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines

(inhaltsgleich TRBS 2152)• TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte• TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder

fortpflanzungsgefährdender Stoffe• TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach

§ 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV• TRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender Stoffe• TRbF 020 Läger• TRbF 060 Ortsbewegliche Gefäße

Schriften der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand(Bezugsquelle: Zuständiger Unfallversicherungsträger,

siehe vorletzte Umschlagseite)

• Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1)• GUV-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“, Kapitel 2,33 „Betreiben von Anlagen für den

Umgang mit Gasen“ sowie Kapitel 2,32 „Betreiben von Sauerstoffanlagen“ (GUV-R 500)• Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln

(GUV-R 180)• GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten“ (GUV-R 190)• GUV-Regel „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (GUV-R 192)• GUV-Regel „Benutzung von Schutzhandschuhen“ (GUV-R 195)• GUV-Regel „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln“ (GUV-R 209)• GUV-Regel „Schweißrauche“ (GUV-R 220)• GUV-Information „Chlorkohlenwasserstoffe“ (GUV-I 767)• GUV-Information „Kaltreiniger“ (GUV-I 880)• GUV-Information „Informationen für die Erste Hilfe bei Einwirken

gefährlicher chemischer Stoffe“ (GUV-I 8504)• Faltblatt „Hautschutz“ (GUV-I 8516)• GUV-Information „Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen –

PC-Programme und Datenbanken – eine Übersicht“ (GUV-I 8518) • GUV-Information „Gebundene Asbestprodukte in Gebäuden – Eine Zusammen-

stellung der Asbest-Richtlinie sowie der TRGS 519 Asbest“ (GUV-I 8538)• GUV-Information „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im öffentlichen Dienst“ (GUV-I 8555)

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• GUV-Information „Hautkrankheiten und Hautschutz“ (GUV-I 8559)• GUV-Information „Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle)“

(GUV-I 8593)

Schriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften(Bezugsquelle: BGR- und BGI-Schriften von

Carl-Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln,GISBAU-Informationen von den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft)

• BG-Regel „Arbeiten in Behältern und engen Räumen“ (BGR 117)• BG-Regel „Umgang mit Kühlschmierstoffen“ (BGR 143)• BG-Regel „Benutzung von Hautschutz“ (BGR 197)• Merkblatt „Polyurethan-Herstellung und Verarbeitung/Isocyanate“ (BGI 524)• Sicherheitslehrbrief für Lackierer (BGI 557)• BG-Information „Schadstoffe in der Schweißtechnik“ (BGI 593)• BG-Information „Beurteilung der Gefährdung durch Schweißrauche“ (BGI 616)• BG-Information „Maler und Lackiererarbeiten“ (BGI 639)• Handlungsanleitung „Epoxydharze in der Bauwirtschaft“ (BGI 655)• BG-Information „Hautschutz in Metallbetrieben“ (BGI 658) • BG-Information „Beförderung gefährlicher Güter“ (BGI 671)• BG-Information „Faserverstärkte Polyesterharze: Handhabung und sicheres

Arbeiten“ (BGI 729)• BG-Information „Holzschutzmittel: Handhabung und sicheres Arbeiten“ (BGI 736)• BG-Information „Gefahrstoffe im Modell und Formenbau: Handhabung und sicheres

Arbeiten“ (BGI 737)• BG-Information „Holzstaub – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim

Erfassen, Absaugen und Lagern“ (BGI 739)• Merkblatt über nitrose Gase beim Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

(BGI 743)• BG-Information „Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe:

Handlungshilfe nach Biostoffverordnung“ (BGI 762)• Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge (BGI 504)• Merkblatt „Polyester- und Epoxidharze“ (ZH 1/301)• GISBAU-Information „Gefahrstoffe beim Bauen, Renovieren und Reinigen“ • GISBAU-Information „Gefahrstoffe am Bau – Handlungshilfe für Unternehmer und

Führungskräfte im Hochbau“ • GISBAU-Information „Branchenregelung Chromatarme Zemente und Produkte“• GISBAU-Information „Abbeizen ohne Dichlormethan“

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• GISBAU-Information „Beschichtungsstoffe“• GISBAU-Information „Transport von Gefahrgütern – Die Kleinmengenregelung

in der Bauwirtschaft“• Broschüre der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft „Asbest-Informationen

über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen“

Weitere Informationen

• WINGIS–CD-ROM, BC-Verlags- und Mediengesellschaft mbH, Kaiser-Friedrich-Ring 53, 65185 Wiesbaden

Bildnachweis

Bild 1: Unfallkasse HessenBild 2: GUVV Westfalen-LippeBild 3: Unfallkasse Baden-WürttembergBild 4: Landesunfallkasse HamburgBild 5: Firma DüperthalBild 6: Unfallkasse Baden-WürttembergBild 7: Bayerische LandesunfallkasseBild 8: GUV Hannover

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Überreicht und zu beziehendurch den zuständigenUnfallversicherungsträger:

Baden-WürttembergUnfallkasse Baden-Württemberg,Hauptsitz Stuttgart:Augsburger Straße 700, 70329 Stuttgart,Postanschrift: 70324 Stuttgart,Tel. (0711) 93 21-0, Fax (0711) 93 21-500,Sitz Karlsruhe:Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe,Postanschrift: 76128 Karlsruhe,Tel. (07 21) 60 98-1, Fax (07 21) 60 98-52 00

BayernBayerischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Ungererstraße 71, 80805 München,Postanschrift: 80791 München,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135

Bayerische Landesunfallkasse,Ungererstraße 71, 80805 München,Postanschrift: 80791 München,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135

Unfallkasse München,Müllerstraße 3, 80469 München,Postanschrift: 80313 München,Tel. (0 89) 2 33-2 80 94, Fax (0 89) 2 33-2 64 84

BerlinUnfallkasse Berlin,Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin-Marienfelde,Postfach 48 05 84, 12254 Berlin,Tel. (0 30) 76 24-0, Fax (0 30) 76 24-11 09

BrandenburgUnfallkasse Brandenburg,Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Postanschrift: Postfach 11 13, 15201 Frankfurt,Tel. (03 35) 52 16-0, Fax (03 35) 52 16-111

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg,Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Postanschrift: Postfach 1113, 15201 Frankfurt,Tel. (03 35) 5216-0, Fax (03 35) 52 16-111

BremenUnfallkasse Freie Hansestadt Bremen,Walsroder Straße 12–14, 28215 Bremen,Tel. (04 21) 3 50 12-0, Fax (04 21) 3 50 12-14

HamburgUnfallkasse Nord,Schleswig-Holstein • Hamburg, Standort Hamburg, Spohrstraße 2, 22083 Hamburg,Tel. (0 40) 2 71 53-0, Fax (0 40) 2 71 53-1000

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord,Landesgeschäftsstelle HamburgBerliner Tor 49, 20099 Hamburg,Tel. (0 40) 3 09 04 92 89, Fax (0 40) 3 09 049181

HessenUnfallkasse Hessen,Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt,Postanschrift: Postf. 10 10 42, 60010 Frankfurt,Tel. (0 69) 2 99 72-440, Fax (0 69) 2 99 72-588

Mecklenburg-VorpommernUnfallkasse Mecklenburg-Vorpommern,Wismarsche Straße 199, 19053 Schwerin,Tel. (03 85) 51 81-0, Fax (03 85) 51 81-111

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Lan-desgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern,Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin,Tel. (03 85) 30 31-700, Fax (03 85) 30 31-706

NiedersachsenBraunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband,Berliner Platz 1C, 38102 Braunschweig,Postanschrift: Postfach 15 42,38005 Braunschweig,Tel. (05 31) 2 73 74-0, Fax (05 31) 2 73 74-40

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,Tel. (0511) 87 07-0, Fax (0511) 87 07-188

Landesunfallkasse Niedersachsen,Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,Tel. (05 11) 87 07-0, Fax (05 11) 87 07-202

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg,Postanschrift: Postfach 27 61, 26017 Oldenburg,Tel. (04 41) 77 90 90, Fax (04 41) 7 79 09 50

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen,Aegidientorplatz 2a, 30159 Hannover,Postanschrift: Postfach 280, 30002 Hannover,Tel. (0511) 98 95-431, Fax (0511) 98 95-433

Nordrhein-WestfalenUnfallkasse Nordrhein-WestfalenZentrale (Bis 1. April 2008)Fleher Straße 198, 40223 Düsseldorf,

Regionaldirektion RheinlandHeyestraße 99, 40625 Düsseldorf,Postanschrift: Postfach 12 05 30,40605 Düsseldorf,Tel. (02 11) 28 08-0, Fax (02 11) 28 08-219

Regionaldirektion Westfalen-LippeSalzmannstraße156, 48159 Münster,Postanschrift: Postfach 59 67, 48135 Münster,Tel. (02 51) 2102-0, Fax (02 51) 2185 69

Rheinland-PfalzUnfallkasse Rheinland-Pfalz,Orensteinstraße 10, 56626 Andernach,Postanschrift: 56624 Andernach,Tel. (0 26 32) 9 60-0, Fax (0 26 32) 9 60-311

SaarlandUnfallkasse Saarland,Beethovenstraße 41, 66125 Saarbrücken,Postanschrift: Postfach 20 02 80, 66043 Saar-brücken,Tel. (0 68 97) 97 33-0, Fax (0 68 97) 97 33-37

SachsenUnfallkasse Sachsen,Rosa-Luxemburg-Straße 17a, 01662 Meißen,Postanschrift: Postfach 42, 01651 Meißen,Tel. (0 35 21) 7 24-0, Fax (0 35 21) 7 24-111

Sachsen-AnhaltUnfallkasse Sachsen-Anhalt,Käsperstraße 31, 39261 Zerbst,Postanschrift: 39258 Zerbst,Tel. (0 39 23) 7 51-0, Fax (0 39 23) 7 51-333

Feuerwehr-Unfallkasse Mitte,Landesgeschäftsstelle Sachsen-Anhalt,Carl-Miller-Straße 7, 39112 Magdeburg,Tel. (03 91) 5 44 59-0, Fax (03 91) 5 44 59-22

Schleswig-HolsteinUnfallkasse Nord,Schleswig-Holstein • Hamburg,Standort Kiel, Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel,Tel. (04 31) 64 07-0, Fax (04 31) 64 07-450

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord,Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein,Sophienblatt 33, 24114 Kiel,Postanschrift: 24097 KielTel. (04 31) 6 03-2113, Fax (04 31) 6 03-13 95

ThüringenUnfallkasse Thüringen,Humboldtstraße 111, 99867 Gotha,Postanschrift: Postfach 10 03 02, 99853 Gotha,Tel. (0 36 21) 7 77-0, Fax (0 36 21) 7 77-111

Feuerwehr-Unfallkasse Mitte,Landesgeschäftsstelle Thüringen,Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt (Tivoli),Tel. (03 61) 55 18-201, Fax (03 61) 55 18-221

Eisenbahn-UnfallkasseRödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt/Main,Tel. (0 69) 4 78 63-0, Fax (0 69) 4 78 63-151

Unfallkasse Post und TelekomEuropaplatz 2, 72072 Tübingen,Postanschrift: Postfach 27 80, 72017 Tübingen,Tel. 0180 5 00 16 32, Fax (0 70 71) 9 33-43 98

Unfallkasse des BundesWeserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven,Postanschrift: Postf. 180, 26380 Wilhelmshaven,Tel. (0 44 21) 4 07-0, Fax (0 44 21) 4 07-406

Die jeweils aktuellen E-Mail- und Internet-Adressen der hier aufgelisteten Unfallversicherungsträger finden Sie auf derHomepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: www.dguv.de unter der Rubrik „Unfallkassen“.

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Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung (DGUV)

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