Globaler Standard für den automatischen - sif.admin.ch · DWG hat nun die OECD eingeladen, einen...

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SDDS Plus Auswirkungen der neuen Statistik für die Schweiz Seite 2 BEPS OECD-Projekt als Chance für Entwicklungsänder Seite 2 Finanzmarkt Voll reglementierte Leerverkäufe? Seite 3 Neu erschienen Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen Seite 4 Termine Seite 4 Kontakt/ Herausgeber Kommunikation, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, +41 58 462 46 16, [email protected] Übersicht Globaler Standard für den automatischen Informationsaustausch SIF NEWSLETTER März 2014 Aktuelles aus dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF / Ausgabe 1/2014 / www.sif.admin.ch Die Finanz- und Schuldenkrise hat unter anderem dazu geführt, dass sich auch wichtige Finanzplätze zu mehr Transparenz in Steuersachen verpflichten. Für die Schweiz ist das Beharren auf früheren, möglicherweise besseren Modellen, welche die Vertraulichkeit strikte auslegen und welche flächendeckend die korrekte Besteuerung aller Steuerpflichtigen sichern, seit einiger Zeit kein gangbarer Weg mehr. Im weltweiten Standortwettbewerb braucht es gleich lange Spiesse, gerade für ein wettbewerbs- fähiges Land wie die Schweiz, das nicht auf Machtpolitik setzen kann. Deshalb macht es Sinn und ist im Interesse der Schweiz, an der Entwick- lung eines globalen Standards für den automa- tischen Informationsaustausch in Steuersachen aktiv mitzuwirken. Dies hat der Bundesrat im Juni 2013 beschlossen. Die Arbeiten schreiten rasch voran. Die Organisa- tion für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im Februar 2014 infor - miert, dass ihr Steuerkomitee die ersten zwei Dokumente zum automatischen Informationsaus- tausch in Steuersachen genehmigt hat. Die verbleibenden zwei Elemente sollen vom OECD- Steuerkomitee bis Ende Juni 2014 gutgeheissen werden. Das ganze Paket wird danach noch dem OECD-Ministerrat unterbreitet. Die Schweiz hat sich aktiv an diesen Arbeiten beteiligt und konnte ihre Anliegen einbringen. Der Bundesrat wird sich zur Frage der Übernahme des Standards äussern, sobald der Standard global genehmigt ist. Jacques de Watteville Staatssekretär

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SDDS Plus Auswirkungen der neuen Statistik für die Schweiz Seite 2

BEPS OECD-Projekt als Chance für Entwicklungsänder Seite 2

Finanzmarkt Voll reglementierte Leerverkäufe? Seite 3

Neu erschienen Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen Seite 4

Termine Seite 4

Kontakt/ Herausgeber Kommunikation, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, +41 58 462 46 16, [email protected]

ÜbersichtGlobaler Standard für den automatischen Informationsaustausch

SIFNEWSLETTER März 2014

Aktuelles aus dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF / Ausgabe 1/2014 / www.sif.admin.ch

Die Finanz- und Schuldenkrise hat unter anderem dazu geführt, dass sich auch wichtige Finanzplätze zu mehr Transparenz in Steuersachen verpflichten. Für die Schweiz ist das Beharren auf früheren, möglicherweise besseren Modellen, welche die Vertraulichkeit strikte auslegen und welche flächendeckend die korrekte Besteuerung aller Steuerpflichtigen sichern, seit einiger Zeit kein gangbarer Weg mehr.

Im weltweiten Standortwettbewerb braucht es gleich lange Spiesse, gerade für ein wettbewerbs-fähiges Land wie die Schweiz, das nicht auf Machtpolitik setzen kann. Deshalb macht es Sinn und ist im Interesse der Schweiz, an der Entwick-lung eines globalen Standards für den automa-tischen Informationsaustausch in Steuersachen aktiv mitzuwirken. Dies hat der Bundesrat im Juni 2013 beschlossen.

Die Arbeiten schreiten rasch voran. Die Organisa-tion für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im Februar 2014 infor-miert, dass ihr Steuerkomitee die ersten zwei Dokumente zum automatischen Informationsaus-tausch in Steuersachen genehmigt hat. Die verbleibenden zwei Elemente sollen vom OECD-Steuerkomitee bis Ende Juni 2014 gutgeheissen werden. Das ganze Paket wird danach noch dem OECD-Ministerrat unterbreitet.

Die Schweiz hat sich aktiv an diesen Arbeiten beteiligt und konnte ihre Anliegen einbringen. Der Bundesrat wird sich zur Frage der Übernahme des Standards äussern, sobald der Standard global genehmigt ist.

Jacques de WattevilleStaatssekretär

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SDDS Plus

Neue Statistiknorm - Was heisst das für die Schweiz?

Mit der Spezialnorm zur Datenabgabe «Special Data Dissemination Standard» (SDDS Plus) werden einige statistische Lücken geschlossen. Das Verständnis der Systemrisiken und Ansteckungsef-fekte soll dadurch verbessert werden. SDDS Plus erweitert die Palette an statistischen Daten (Detailaufschlüsselung der Bilanzen, Verteilung der Finanzaktiven nach Wirtschaftssektor und Land etc.) und erhöht die Häufigkeit der Erhebung. Der Standard betrifft hauptsächlich Länder mit einem systemrelevanten Finanzsektor. Er verlangt neben den zusätzlichen Daten zum Bankensektor und Kennzahlen zur finanziellen Stabilität auch Anga-ben zu Finanzinstituten im Nichtbankensektor

(Versicherungen, Pensionskassen etc.) sowie über die Vermögensrechnung, Budgetgeschäfte und die Zusammensetzung der Staatsschuld.

Der IWF hat im Oktober 2013 ein erstes internatio-nales Forum zur statistischen Transparenz bei der Wirtschafts- und Finanzstabilität durchgeführt, um die Länder für diese Anforderungen zu sensibilisie-ren. Um den Standard zu erfüllen, werden einige rechtstechnische Probleme zu lösen sein. Die Übernahme von SDDS Plus ist für die Schweiz aber auch eine Frage der Reputation wenn es darum geht, internationale Standards einzuhalten. Das SIF prüft in Absprache mit den betroffenen Ämtern die finanziellen (Personalaufwand) und rechtlichen Auswirkungen für die Schweiz.

Gildas Monnerie

BEPS als Chance für Entwicklungsländer

Mit dem Projekt «Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)» will die OECD eine faire Unternehmensbe-steuerung erreichen. Steuerbare Gewinne sollen an den Orten besteuert werden, an denen die wirtschaftliche Tätigkeit tatsächlich anfällt.

BEPS bietet die einmalige Gelegenheit, effiziente und einfach anwendbare Regeln zu schaffen. Davon sollen insbesondere kleinere Steuerverwal-tungen, etwa in Entwicklungsländern, profitieren. Unter anderem sollen die neuen Regeln dazu führen, dass gerade wenig entwickelte Länder ihre bestehenden Möglichkeiten, um ausländische Investitionen anzuziehen, besser nutzen können. Um die Steuersituation der Entwicklungsländer zu verbessern wird es zudem zwingend nötig sein, die Kapazitäten der lokalen Steuerverwaltungen zu verstärken.

Im September 2013 haben die Staatschefs der G20 in Russland die St. Petersburger Entwicklungspla-nung gutgeheissen. Damit wird die Development

Working Group der G20 (DWG) verpflichtet, die Arbeiten über BEPS im 2014 zu überprüfen. Die DWG hat nun die OECD eingeladen, einen Bericht über die hauptsächlichen Herausforderungen in Entwicklungsländern zu erstellen und darzulegen, wie die DWG die einkommensschwachen Länder unterstützen könnte. Im Februar 2014 haben die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20 an ihrem Treffen in Sydney diese Absicht bekräftigt: Die G20 soll sich dafür engagieren, dass die ärmsten Länder von ihren Anstrengungen im Steuerbereich profitieren.

Im Rahmen der Arbeiten der Task Force on Tax & Development hat die OECD nun regionale BEPS-Dialoge mit Entwicklungsländern in Asien, Süda-merika und Afrika organisiert. An diesen sollen die interessierten Länder Gelegenheit erhalten, sich in das Projekt einzubringen.

Die Schweiz begrüsst dieses Vorgehen. Auf diese Weise wird BEPS die internationale Steuergerech-tigkeit wieder herstellen anstatt nur ein zusätz-liches Druckmittel für grosse Länder gegenüber kleinen zu schaffen.

Jessica Salom

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat den Standard zu den Statistikdaten auf Veranlassung der G20 ergänzt. Damit soll die Analyse der internationalen Finanzstabilität verbessert werden.

2013 hat die OECD zusammen mit der G20 einen Bericht zum Kampf gegen die Vermeidung der Aushöhlung des Steuersubstrats und der Gewinnverschiebung veröffentlicht. Das Projekt bietet die Gelegen-heit, die Bedingungen für Entwicklungsländer zu verbessern.

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Finanzmarkt

Leerverkäufe - voll reglementiert?Bei einem Leerverkauf veräussert ein Verkäufer ein Wertpapier, das er zum Zeitpunkt des Verkaufs noch gar nicht besitzt. Leerverkäufe erlauben es den Finanzmarktakteuren, sich vor fallenden Wertpapier-kursen zu schützen (Hedging) oder daraus einen Vorteil zu ziehen (Spekulation). Die EU und die Schweiz gehen unterschiedlich mit Leerverkäufen um.

Gedeckt oder ungedeckt

Leerverkäufe können gedeckt oder ungedeckt erfolgen. Bei einem gedeckten Leerverkauf hat der Leerverkäufer das Wertpapier geliehen oder Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass er es vor der Lieferung an den Kunden leihen kann. Bei einem ungedeckten Leerverkauf (Naked Short Sale) hat der Leerverkäufer vor der Lieferung an den Käufer den Titel weder geliehen noch Vorkeh-rungen hierzu getroffen.

Verboten in der EU

Am 1. November 2012 trat in der EU die Verord-nung Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Kreditausfallversicherungen (soge-nannte Credit Default Swaps, CDS) in Kraft. Diese Verordnung verbietet ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und öffentlichen Schuldtiteln sowie CDS auf Staatsanleihen. Zudem werden durch die erwähnte Verordnung Melde- und Dokumenta-tionspflichten für getätigte Leerverkäufe einge-führt.

Zulässig in der Schweiz

Leerverkäufe sind in der Schweiz erlaubt, sofern sie weder die Richtlinien der Schweizer Börse noch die Marktverhaltensregeln der FINMA verletzen. Dies gilt auch für ungedeckte Leerverkäufe, sofern diese innerhalb von drei Tagen abgewickelt werden. Die Geschäftsleitung der Börse kann aber in besonde-ren Situationen Regelungen betreffend Leerver-käufe erlassen. Nach Ansicht des Bundesrates besteht derzeit kein dringlicher Handlungsbedarf. Jedoch sind die weiteren Entwicklungen auf internationaler Ebene und deren Auswirkungen auf den Schweizer Finanzmarkt zu verfolgen.

Zukunft

Aus der Diskrepanz zwischen schweizerischem und europäischem Recht im Bereich Leerverkäufe könnte in Zukunft ein Handlungsbedarf für die Schweiz entstehen. Dies nicht zuletzt, um den Marktzugang in den EU-Binnenmarkt aufrechtzu-erhalten und die Integrität des Schweizer Finanz-platzes sicherzustellen.

Stephan Aeschlimann

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Termine

3.-21. März 2014Frühjahrssession Eidgenössische Räte, u.a. mit Steueramtshilfegesetz, Erbschaftssteuerabkom-men Frankreich, Umsetzung der revidierten GAFI- Empfehlungen

31. März 2014Plenarversammlung Financial Stability Board, London

11. April 2014Treffen G20 Finanzminister und Notenbankgou-verneure, Washington D.C.

11.-13. April 2014Frühjahrstagung von IWF und Weltbank, Washington D.C.

Ausführliche Information zur Schweizer Position im IWF finden Sie unter dem folgenden Link.

21.-23. Mai 2014Sitzung Forum on harmful tax practices OECD, Paris

25.-26. Juni 2014Fiskalkomitee der OECD, Paris

Das SIF

Das Staatssekretariat für internationale Finanz-fragen (SIF) vertritt die Interessen der Schweiz gegenüber dem Ausland in internationalen Finanz- und Steuerfragen und nimmt an interna-tionalen Verhandlungen teil. Das SIF orientiert jährlich in 4 Newslettern über Aktualitäten aus seinen Geschäftsbereichen. Die Newsletter sind in Deutsch und Französisch verfügbar.

Neu erschienen

Der weltweite Konkurrenzkampf um die besten wirtschafts- und finanzpolitischen Rahmenbedin-gungen hat sich 2013 weiter verschärft. Dies fordert auch die Schweiz mit ihrer Finanzmarktpo-litik heraus. Der jährlich vom Eidgenössischen Finanzdepartement erstellte Bericht über interna-tionale Finanz- und Steuerfragen enthält einen Rück- und Ausblick über die Aktivitäten in den Bereichen Finanzmarktregulierung, Engagement in internationalen Finanzgremien und internationale Steuerpolitik.