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- 1 - WIR HABEN LUST AUF EINE LEBENSWERTE ZUKUNFT RENTABEL · FLEXIBEL · EINFACH PROKON Genussrechte - KURZPROSPEKT - Es ist Zeit, etwas zu verändern... ...und das lohnt sich! Es ist Zeit, etwas zu verändern... ...und das lohnt sich!

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- 1 -WIR HABEN LUST AUF EINE LEBENSWERTE ZUKUNFT

RENTABEL · FLEXIBEL · EINFACH

PROKON Genussrechte

- KURZPROSPEKT -

Es ist Zeit, etwas zu verändern...

...und das lohnt sich!

Es ist Zeit, etwas zu verändern...

...und das lohnt sich!

Es ist Zeit, etwas zu verändern...

...und das lohnt sich!

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PROKON GENUSSRECHTE

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»Lassen Sie uns alles daransetzen, dass wir der nächsten

Generation, den Kindern von heute, eine Welt hinterlassen,

die ihnen nicht nur den nötigen Lebensraum bietet, sondern

auch die Umwelt, die das Leben erlaubt und lebenswert macht.«

Richard von Weizsäcker

Inhalt

Vorwort ........................................................................................................................................................................................ 3

Die PROKON Genussrechte ........................................................................................................................................................... 4

Die PROKON Unternehmensgruppe .............................................................................................................................................. 5

Der Einsatz des Genussrechtskapitals in der PROKON Unternehmensgruppe ................................................................................. 7

- Der Geschäftsbereich Windenergie ..................................................................................................................................... 8

- Der Geschäftsbereich Biogene Kraftstoffe ........................................................................................................................... 15

- Der Geschäftsbereich Biomasse .......................................................................................................................................... 17

Die PROKON Rückkaufgarantie ..................................................................................................................................................... 21

So zeichnen Sie PROKON Genussrechte ........................................................................................................................................ 22

Die Frage nach der Sicherheit für Ihre Geldanlage ......................................................................................................................... 24

Weitere häufig gestellte Fragen .................................................................................................................................................... 25

PROKON Beratungsbüros ............................................................................................................................................................. 30

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Nach dem Leitbild »Wir haben Lust auf eine lebenswerte Zukunft!«

engagiert sich die PROKON Unternehmensgruppe schon seit über

15 Jahren für zukunftsfähige Wege in der Energieversorgung,

die ohne die unverantwortliche Atomkraft und ohne die Aus-

beutung der begrenzten fossilen Energieträger auskommen.

Wir sind erfolgreich in der Projektentwicklung, Finanzierung,

Realisierung und dem Betrieb von Windparkprojekten tätig und

betreiben 37 Windparks mit 266 Windkraftanlagen (Stand: Juni

2011). Darüber hinaus sind wir in den Bereichen Biogene Kraft-

stoffe sowie Biomasse aktiv.

Mit den PROKON Genussrechten können auch Sie von unseren

nachhaltigen Projekten profitieren. In diesem Kurzprospekt stellen

wir Ihnen die dritte Auflage der bewährten Geldanlage vor.

Während die Finanzkrise das Vertrauen der Anleger in herkömm-

liche Finanzprodukte erheblich erschüttert hat, investieren Sie

mit den PROKON Genussrechten in Erneuerbare Energien – eine

Branche mit besonders zukunftsorientierten Perspektiven. Denn

auch in Zeiten der Krise gehört die Versorgung mit Energie zu

den Grundbedürfnissen des Menschen und der Einsatz erneuer-

barer Energiequellen ist dabei unverzichtbar. Zudem sichert das

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Verkauf des in unseren

Windparks erzeugten Stroms zu einem festen und von der Kon-

junktur unabhängigen Preis. Auch im Bereich der Biogenen

Kraftstoffe besteht durch die Beimischungspflicht von Biodiesel

zu herkömmlichem Dieselkraftstoff ein gesetzlich geregelter Ab-

satzmarkt.

PROKON war im Jahr 2003 das erste Unternehmen im Bereich

der Erneuerbaren Energien, das Genussrechte herausgab. Bis

Ende Juni 2011 haben bereits rund 36.000 Anleger über 590

Mio. Euro in PROKON Genussrechten angelegt. Die jährliche

Verzinsung liegt seit dem Jahr 2006 bei 8,00 %, in den Jahren

2003 bis 2005 erreichte sie jeweils 7,25 %(1).

Trotz dieses Erfolges denken wir schon einen Schritt weiter: An-

gesichts der zunehmenden Staatsverschuldung steigt auch die

Möglichkeit einer Inflation. Deshalb haben wir bei unseren Genuss-

rechten schon heute besondere Maßnahmen gegen einen Wert-

verlust Ihrer Kapitalanlage vorgesehen. Entscheiden auch Sie

sich für eine Investition in eine lebenswerte Zukunft. Wir freuen

uns darauf!

Ihr

Carsten RodbertusGeschäftsführender Gesellschafter der PROKON Unternehmensgruppe

Sehr geehrte Interessenten und Anleger!

Die Diskussion um unsere zukünftige Energieversorgung zieht immer breitere Kreise und ist aus den täglichen Medien

nicht mehr wegzudenken. Die Atomenergie hat ihre Gefährlichkeit mit der Katastrophe im japanischen Kernkraft-

werk Fukushima einmal mehr unter Beweis gestellt. Und wenn Erdöl nicht mehr bezahlbar und schließlich gar nicht

mehr verfügbar ist, wird es um mehr gehen als um hohe Rechnungen an den Tankstellen. Unsere Gesellschaft kann

ohne eine sichere Energieversorgung nicht mehr funktionieren. Wie so oft, liegt auch hier die Lösung aber gar nicht

weit entfernt. Schon heute ermöglichen moderne Technologien die Energiegewinnung aus erneuerbaren und damit

unendlich verfügbaren Energiequellen. Diese großartige Chance gilt es zu nutzen!

Sie möchten uns persönlich kennen lernen? Besuchen Sie eine unserer bundesweiten Informationsver-

anstaltungen! Die Orte und Termine finden Sie auf unserer

Internetseite www.prokon.net.

In unseren Beratungsbüros sind wir ebenfalls für Sie da. Die

Anschriften finden Sie auf Seite 30 dieser Broschüre sowie

ebenfalls im Internet unter www.prokon.net.

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PROKON GENUSSRECHTE

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Herausgeber (Emittentin)▪ PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG

Form der Kapitalanlage▪ Namens-Genussrecht, das heißt die Genussrechte werden auf

den Namen des Anlegers ausgestellt

Emissionsvolumen der 3. Tranche▪ 500 Mio. Euro

Verwendung des Genussrechtskapitals▪ Finanzierung der Projekte der PROKON Unternehmensgruppe,

insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien mit dem

Schwerpunkt Windenergie und der nachhaltigen Nutzung

nachwachsender Rohstoffe (siehe ab Seite 7)

Ausgabekurs▪ 0,01 Euro je Genussrecht (Nennwert)

Gebühren▪ keine Abschluss- oder Verwaltungsgebühren

Anlagehöhe▪ Mindestanlage nur 100 Euro

▪ Erhöhung jederzeit und in beliebiger Höhe einfach per

Überweisung möglich

▪ für regelmäßige Einzahlungen können Anleger einen

Dauerauftrag bei ihrem Kreditinstitut einrichten

▪ Anlagebetrag nach oben unbegrenzt, für Beträge über 0,5 %

des gesamten ausgegebenen Genussrechtskapitals behält

sich PROKON jedoch eine Einzelfallprüfung vor

Verzinsung(1)

▪ Grundverzinsung: 6,00 % pro Jahr

▪ zusätzliche Überschussbeteiligung: bis zu 4,00 % pro Jahr

▪ erreichte Verzinsung: 8,00 % p. a. seit 2006,

7,25 % für 2003-2005

Auszahlung oder Gutschrift der Zinsen▪ wahlweise halbjährliche Zinsauszahlung oder automatische

Wiederanlage (Gutschrift der Zinsen)

▪ Wechsel zwischen Auszahlung der Zinsen und automatischer

Gutschrift zu jedem Zinstermin möglich

Laufzeit▪ grundsätzlich unbefristete Laufzeit

▪ frühestmögliche Kündigung gemäß Kreditwesengesetz

(KWG) nach 5 Jahren, danach jährlich kündbar

▪ Verkauf, Verschenken oder Vererben der Genussrechte ist

auch innerhalb der gesetzlichen Mindestlaufzeit jederzeit

möglich

▪ konkrete Verkaufsmöglichkeit zu mindestens 100 % des

eingezahlten Betrages durch die PROKON Rückkaufgarantie

schon nach drei vollen Kalenderjahren(2)

(siehe Seiten 20 und 21)

Information der Genussrechtsinhaber▪ jährlicher Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr und die

Verwendung des Genussrechtskapitals

Die PROKON Genussrechte

Was sind Genussrechte?Genussrechte sind eine Mischform aus einem festverzinslichen Wertpapier und einer unternehmerischen Beteiligung. Sie ähneln

damit einer Unternehmensanleihe mit Gewinnbeteiligung. Für die Ausgestaltung der Genussrechte gibt es keine gesetzlichen

Bestimmungen, weshalb das Angebot dieser Anlageform je nach Anbieter sehr verschieden sein kann. PROKON nutzt das ein-

gezahlte Kapital für die Finanzierung seiner Projekte, das heißt insbesondere für Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien

sowie der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Die Anleger erhalten von PROKON halbjährlich Zinsen und werden

neben der geplanten Grundverzinsung auch durch zusätzliche Überschussbeteiligungen fair am Erfolg der PROKON Unternehmens-

gruppe beteiligt.

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Die PROKON Unternehmensgruppe

PROKON – dieser Name steht für eines der führenden Unternehmen der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, um

eine nachhaltige, umweltverträgliche und verantwortungsbewusste Energieversorgung zu sichern. PROjekte und KONzepte für eine

Zukunft ohne die klimaschädlichen und begrenzten Rohstoffe Erdöl, Erdgas, Kohle und ohne die gefährliche Atomkraft sind das Tätig-

keitsfeld der PROKON Unternehmensgruppe. PROKON verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Erneuerbaren Energien

und bietet über 870 Mitarbeitern einen nachhaltigen und zukunftsorientierten Arbeitsplatz.

Die PROKON Unternehmensgruppe

nachhaltige Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz für die Herstellung von Holzpaletten

Verkauf der Sägeabfälle, Holzreste und Rinden für die Herstellung von Span- bzw. MDF-/HDF-Platten sowie für den Einsatz in der Papierindustrie und im Garten- und Landschaftsbau

Verwertung von Spänen und Holzresten zur Gewinnung von Strom und Wärme im unternehmenseigenen Biomasse-Heizkraft-werk

zukünftig Herstellung von Holzbriketts und Holzpellets

Windenergie Biogene Kraftstoffe Biomasse

Planung, Finanzierung und Realisierung der PROKON Windparks

Kaufmännische Geschäftsführung der Windparks

Technische Betriebsführung der Wind-parks

Veräußerung des erzeugten Stroms zukünftig eigene Produktion von Wind-

energieanlagen

Herstellung von Biodiesel im PROKON Bio-Ölwerk Magdeburg

Herstellung von Pflanzenöl in der Ölmühle Kroppenstedt als Reinkraftstoff sowie als Ausgangsprodukt für Biodiesel

PROKON GenussrechteNachhaltige Geldanlage in

allen Geschäftsbereichen der PROKON Unternehmensgruppe

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PROKON GENUSSRECHTE

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Der Geschäftsbereich WindenergiePROKON ist in der Planung, Finanzierung, Realisierung sowie

Betriebs- und Geschäftsführung von Windenergieprojekten tätig

und betreibt bereits 266 Windkraftanlagen in 37 Windparks.

Entsprechend dem Leitbild »Alles aus einer Hand« werden die

Windparks von PROKON selbst betrieben, was sowohl die kauf-

männische Geschäftsführung als auch die technische Betriebs-

führung einschließlich der Wartung, Reparatur und Instandhaltung

der Anlagen umfasst.

Der Geschäftsbereich Biogene KraftstoffeIn einem weiteren Geschäftsbereich engagiert sich PROKON für

die Nutzung Biogener Kraftstoffe. PROKON ist Mehrheitsgesell-

schafter des PROKON Bio-Ölwerks Magdeburg, einem der größten

Biodiesel-Produzenten in Deutschland. In seiner Ölmühle in

Kroppenstedt (Sachsen-Anhalt) stellt PROKON zudem Pflanzenöl

her, dass sowohl als Reinkraftstoff als auch als Ausgangsprodukt

für Biodiesel Verwendung findet.

Der Geschäftsbereich BiomasseSeit dem Jahr 2010 kooperiert PROKON mit der Holzindustrie

Torgau OHG und ist damit auch im Bereich der nachhaltigen

Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz tätig. Neben der

sinnvollen Erstnutzung des Holzes für die Herstellung von Holz-

paletten ist für PROKON dabei die 100%-ige Weiterverwertung

der Sägeabfälle, Holzreste und Rinden besonders wichtig (siehe

Seite 17).

Die PROKON GenussrechteBereits seit 1998 ist PROKON als Anbieter ökologischer Kapital-

anlagen etabliert und war im Jahr 2003 das erste Unternehmen

seiner Branche, das Genussrechte für Privatanleger herausgab.

Nachdem beim Ausbau der Erneuerbaren Energien die Pionierarbeit

von mittelständischen Unternehmen wie PROKON geleistet wurde,

drängen nun auch die großen Energiekonzerne in den Markt,

um davon zu profitieren. Doch die Energieerzeugung aus Erneuer-

baren Energien gehört nicht in die Hände von Großinvestoren

und Energiekonzernen, sondern in die gesellschaftliche Mitte.

Mit seinen Genussrechten möchte PROKON erreichen, dass

möglichst viele Menschen am Erfolg der Erneuerbaren Energien

teilhaben können. Das aktuelle Angebot der PROKON Genuss-

rechte mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro ist bereits

die dritte Auflage dieser bewährten Geldanlage. Schon rund

36.000 Anleger sind mit dem angelegten Genussrechtskapital

von über 590 Mio. Euro an allen Geschäftsbereichen der PROKON

Unternehmensgruppe beteiligt. Mit beachtlichem Erfolg: Seit

2006 beträgt die jährliche Verzinsung der Genussrechte 8,00 %,

in den Jahren 2003 bis 2005 waren es jeweils 7,25 %(1).

Verantwortung über das Tagesgeschäft hinausMit der Unterstützung sozialer Projekte übernimmt PROKON

auch über das Tagesgeschäft hinaus Verantwortung. So beteiligte

sich PROKON beispielsweise an der Errichtung einer Windkraft-

anlage in dem weißrussischen Dorf Drushnaja, wo viele

Familien aus den verstrahlten Gebieten um Tschernobyl eine

neue Heimat fanden. Außerdem unterstützte PROKON die Hilfe

für die Opfer des Erdbebens auf Haiti im Januar 2010 sowie

mehrere Kinderhilfsprojekte in Rumänien, Burkina Faso und

Tansania. In der Region Mpanda in Tansania hat PROKON die

Aktion »Bildung für Mpanda« ins Leben gerufen und vergibt

Stipendien, um Jugendlichen aus ärmeren Familien eine gute

Schulbildung zu ermöglichen. Für sein soziales Engagement setzt

PROKON selbstverständlich kein Kapital seiner Anleger ein, son-

dern ausschließlich eigene Mittel.

Wie PROKON das Kapital seiner Anleger investiert, erfahren

Sie ab Seite 7.

Ausführliche Informationen über die PROKON Unternehmens-

gruppe finden Sie im PROKON Unternehmensportrait, das der

PROKON Infomappe beiliegt. Sie können es auch im Internet

unter www.prokon.net/downloads herunterladen oder direkt

bei PROKON anfordern. Die Kontaktdaten finden Sie auf der

Rückseite dieser Broschüre.

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Der Einsatz des Genussrechtskapitals in der PROKON Unternehmensgruppe

PROKON hat den Anspruch, seine Anleger transparent über die Verwendung ihres angelegten Kapitals zu informieren. In dieser

Broschüre sowie in den jährlichen Geschäftsberichten legt PROKON deshalb detailliert offen, für welche konkreten Projekte das

Genussrechtskapital eingesetzt wird.

Am 31.03.2011 belief sich das vorhandene Genussrechtskapital auf insgesamt 527,12 Mio. Euro. Davon sind 77,7 % in die Wind-

energieprojekte der PROKON Unternehmensgruppe investiert (siehe ab Seite 8). Weitere 8,1 % werden im Bereich Biogene Kraftstoffe

eingesetzt (siehe ab Seite 15) sowie 12,5 % im Bereich Biomasse (siehe Seite 17). Bei den verbleibenden 1,7 % des Genussrechtskapitals

handelt es sich um die Liquiditätsreserven.

Einlagen der Genussrechtsinhaber

Stand: 31.03.2011

Biogene Kraftstoffe42,55 Mio. €

8,1 %

Liquiditätsreserve9,36 Mio. €

1,7 %

Windenergie409,54 Mio. €

77,7 %

Biomasse65,67 Mio. €

12,5 %

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PROKON GENUSSRECHTE

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Windenergie auf dem VormarschIm Jahr 2010 wurden bereits 16,9 % des gesamten in Deutsch-

land verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien bereitge-

stellt. Die effizienteste Form der Energiegewinnung aus erneuer-

baren Energieträgern ist gleich nach der Wasserkraft die

Windenergie. Zwar ging ihr Anteil aufgrund der unterdurch-

schnittlichen Windverhältnisse im dritten Jahr in Folge leicht zu-

rück, mit 6,2 % spielte sie jedoch wie schon in den Vorjahren die

größte Rolle.

Insgesamt wurden im Jahr 2010 in Deutschland 754 Windenergie-

anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.551 Megawatt (MW)

installiert. Damit übertrifft allein der Zubau innerhalb eines Jahres

erneut die elektrische Kapazität des Atomkraftwerks Brokdorf,

dem leistungsstärksten Kernreaktor Deutschlands (1.480 MW).

Zum Jahresende 2010 drehten sich bundesweit insgesamt

21.607 Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleis-

tung von 27.215 MW.

2,0 %

5,5 %

6,2 %

3,2 %

Photovoltaik Biomasse Windenergie Wasserkraft

Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch in Deutschland im Jahr 2010

7,0 %

6,0 %

5,0 %

4,0 %

3,0 %

2,0 %

1,0 %

0,0 %0,2 %

0,3 % 0,4 %0,6 %

0,8 %1,0 %

1,3 %

1,8 %

2,7 %

3,1 %

4,2 %4,5 %

5,0 %

6,4 %6,6 % 6,5 %

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

6,2 %

Anteil der Windenergie am gesamten Stromverbrauch in Deutschland

DER GESCHÄFTSBEREICH WINDENERGIE

Schon 1993 errichtete PROKONs geschäftsführender Gesellschafter Carsten Rodbertus zwei eigene Windenergieanlagen, die er noch

heute privat betreibt. Im Jahr 1995 legte er mit der Gründung der PROKON Energiesysteme GmbH den Grundstein der PROKON Unter-

nehmensgruppe. Heute ist PROKON ein erfolg reicher Entwickler von Windenergieprojekten und betreibt alle seine Anlagen im eigenen

Bestand. Mit dem Verkauf des erzeugten Stroms erwirtschaftet PROKON den größten Teil seiner Erträge, aus denen die Verzinsung des

Genussrechtskapitals erfolgt. Daher ist mit 77,7 % (409,54 Mio. Euro) der wesentliche Anteil des Genussrechtskapitals in diesem Geschäfts-

bereich investiert.

Konventionelle Energieformen:(Öl, Kohle, Gas,

Atomkraft)

83,1 %

Erneuerbare Energien:

16,9 %

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Windenergie in den Ländern der Europäischen Union(installierte Gesamtleistung in MW) Stand: 31.12.2010, Quelle: EWEA

Finnland197 MW

Schweden2.163 MW

Estland149 MW

Lettland31 MW

Litauen154 MW

Dänemark3.752 MW

Deutschland27.215 MW

Polen1.107 MW

Tschechien215 MW

Slowakai3 MW

Ungarn295 MW Rumänien

462 MW

Spanien20.676 MW

Portugal3.702 MW

Frankreich5.660 MW

Großbritannien5.204 MW

Irland1.428 MW

Belgien911 MW

Niederlande2.237 MW

Luxemburg42 MW

Österreich1.011 MW

Italien5.797 MW

Slowenien0 MW

Bulgarien375 MW

Griechenland1.208 MW

Zypern82 MW

Malta0 MW

Doch nicht nur in Deutschland verzeichnet die Windenergie

ein enormes Wachstum. Im Jahr 2010 war China mit einer neu

installierten Leistung von etwa 18.928 MW erneut der stärkste

Wachstumsmarkt. Weltweit waren am Jahresende 2010 Wind-

energieanlagen mit einer Gesamtleistung von 197.039 MW

installiert, mit 84.278 MW entfallen davon über 43 % auf Länder

der Europäischen Union.

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PROKON GENUSSRECHTE

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Realisierte PROKON Windparks – Alles aus einer HandAuch PROKON setzt sein Wachstum im Bereich Windenergie

ungebrochen fort. Am 31.03.2011 beliefen sich die realisierten

Projekte auf 258 Wind energieanlagen in 35 Windparks, die sich

in 6 Bundesländern befinden (siehe Karte auf Seite 11). In diese

Windparks waren zum 31.03.2011 insgesamt 57,1 % des

Genussrechtskapitals (300,71 Mio. Euro) investiert. Seit der

Inbetriebnahme der ersten Windkraftanlagen im Jahr 1999 bis

einschließlich März 2011 haben die PROKON Windparks insge-

samt über 4,04 Mrd. kWh Strom erzeugt. Mit dieser Strommenge

können sämtliche Straßenbahnen, U- und S-Bahnen der Stadt

Berlin etwa 5 Jahre lang mit sauberem Strom betrieben werden.

Im Juni 2011 gingen zwei weitere Windparks mit acht

Windenergieanlagen in Betrieb.

Der Geschäftsbereich Windenergie im Überblick (Stand: März 2011)

Den erzeugten Strom verkauft PROKON auf der Grundlage des

Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an den jeweiligen regio-

nalen Energieversorger. Das EEG verpflichtet die Energieversorger,

Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen, in ihre Netze

einzuspeisen und gesetzlich festgelegte Mindestpreise an die

Betreiber der Anlagen zu zahlen. Die Einnahmen aus dem Strom-

verkauf stehen somit auf einer sehr soliden Grundlage.

Die Windenergieanlagen werden von PROKON selbst betrieben.

Sowohl die kaufmännische Geschäftsführung der Windparks als

auch die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen

erfolgt durch eigene Mitarbeiter. Damit verfügt PROKON sowohl

im kaufmännischen als auch im technischen Bereich über

umfangreiches Know-How und ist weitgehend unabhängig von

Anlagenherstellern und externen Dienstleistern.

Weitgehend bankenunabhängige FinanzierungWindparks wurden in der Vergangenheit üblicherweise zu ca.

70 % mit langfristigen Bankdarlehen finanziert. Die Banken

setzen heute jedoch immer schärfere Risikobewertungen an,

werden restriktiver bei der Vergabe von Krediten und verlangen

gleichzeitig höhere Provisionen. Darunter leiden besonders

mittel ständische Unternehmen, die die Pionierarbeit beim

Aufbau der Erneuerbaren Energien geleistet haben. Der Druck

seitens der Banken führt dazu, dass viele Betreiber gezwungen

sind, ihre Projekte zu verkaufen. Die Erneuerbaren Energien

gehören aber nicht in die Hände von Großinvestoren und Energie-

konzernen, die die Entwicklung in Deutschland verschlafen

haben, sondern in die gesellschaftliche Mitte. Nur so kann jeder

Einzelne von ihrer Weiterentwicklung profitieren.

PROKON ersetzt deshalb bei der Finanzierung seiner Windparks

nach und nach immer mehr Bankdarlehen durch Genuss rechts-

kapital. Damit macht PROKON sich unabhängiger von den

Kreditinstituten und die hohe Ertragskraft der Windparks muss

nicht für Zins- und Tilgungsleistungen an die Banken verwendet

werden, sondern steht vornehmlich für die Verzinsung der

Genussrechte zur Verfügung.

Mehr Informationen über den Inhalt des Erneuerbare-

Energien-Gesetzes finden Sie auf Seite 28.

Anzahl der PROKON Windparks: 35

Anzahl der Windenergieanlagen: 258

Installierte Gesamtleistung: 417 MW

Jährliche Stromproduktion der PROKON Windparks: 803 Mio. kWh

Mit sauberem Strom versorgte Personen: 535.000

Anteil der PROKON Windparks am Stromverbrauch in der BRD: jede 752ste kWh

Bis zum 31.03.2011 insgesamt produzierte Strommenge der PROKON Windparks: über 4,04 Mrd. kWh

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Zahlreiche Windparks in der PlanungPROKON wird auch in den kommenden Jahren weiter wachsen.

Doch bevor ein Windpark überhaupt errichtet wird, müssen

beispielsweise die Windenergieanlagen in Höhe von mehreren

Millionen Euro angezahlt, ein umfangreiches Genehmigungs-

verfahren durchlaufen, Flächen gesichert, Wind-, Boden und

Schallgutachten erstellt sowie der Netzanschluss vorbereitet

werden. Von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme eines

Windparks vergehen heute bis zu sieben Jahre. Die gesamte

Planungsphase wird von PROKON vorfinanziert. Herkömmliche

Bankdarlehen sind für diese Zwecke mit einem sehr hohen

Verwaltungsaufwand verbunden und dadurch extrem aufwen-

dig in der Abwicklung. Daher verwendet PROKON einen Teil des

Genussrechtskapitals für die Finanzierung der Projektentwicklung

seiner Windparks, vor allem in der besonders kapitalintensiven

Phase kurz vor der Realisierung.

Zum 31.03.2011 hat PROKON für diese Zwecke 20,6 %

des Genussrechtskapitals (108,83 Mio. Euro) investiert. Das in

Deutschland bereits seit dem Jahr 2000 geltende Erneuerbare-

Energien-Gesetz (EEG) ist weltweit zum erfolgreichsten Gesetz

für den Ausbau Erneuerbarer Energien geworden. Seine Grund-

sätze wurden von rund 45 Ländern übernommen, die daraus

eigene Fördersysteme und Gesetze entwickelt haben. Somit

bestehen auch in vielen anderen Ländern ähnlich gute wirt-

schaftliche Voraussetzungen für den Ausbau der Erneuerbaren

Energien wie in Deutschland. Deshalb treibt PROKON auch im

europäischen Ausland die Entwicklung von Windenergieprojekten

voran. Nachdem fundierte Erfahrungswerte im wirtschaftlichen

sowie im rechtlichen Bereich für die einzelnen Länder vorliegen,

könnte auch international ein gewinnbringender Einsatz von

Genussrechtskapital möglich werden.

Schleswig-Holstein

Hamburg

Bremen

Niedersachsen

Mecklenburg-Vorpommern

Brandenburg

Berlin

Sachsen-Anhalt

Sachsen

ThüringenHessen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Baden-Württemberg

Bayern

Lebus

Nordschlesien

Großpolen

OppelnSchlesien

Kleinpolen

Heiligkreuz

Lodsch

Masowien

Kujawien-Pommern

Westpommern

PommernErmland-Masuren

Podlachien

Lublin

Karpatenvorland

Polen

Deutschland

Realisierte und geplante Windparks der PROKON Unternehmensgruppe

Windparks in Betrieb

Projekte in Realisierung/Planung

Stand: Juni 2011

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PROKON GENUSSRECHTE

Eckdaten Erträge Investition und Finanzierung

Übersicht über die PROKON Windparks zum 31.03.2011

MWh = Megawattstunden, 1 MWh=1.000 Kilowattstunden (kWh).* Im Juni 2011 sind die Windparks Quarnstedt-Störkathen II und Redekin-Wulkow in Betrieb gegangen.

Realisierte Region Anzahl Gesamt- Inbetrieb- Produzierte Erlöse seit Investiertes Genussrechtskapital Fremdkapital Investitions-Windparks WEA leistung nahme Strommenge seit Inbetrieb- (Beteiligungsvolumen der (Bankverbindlichkeiten) volumen ab Inbetriebnahme nahme Genussrechtsgesellschaft

Bornstedt-Rottmersleben Sachsen-Anhalt 16 36,8 MW Dez. 03 376.260 MWh 33.021.737 € 23.000.000 € 18.848.916 € 54.768.678 €Buckow-Birkholz Brandenburg 14 21,0 MW Sep. 02 219.495 MWh 19.754.559 € 11.300.000 € 5.818.759 € 24.873.977 €Burgdorf Niedersachsen 16 14,6 MW Nov. 01 143.836 MWh 13.089.057 € 1.303.856 € 5.852.660 € 13.933.136 €Dammfleth Schleswig-Holstein 2 2,6 MW Dez. 01 41.365 MWh 3.764.236 € 1.600.000 € 668.733 € 3.441.050 €Eilsleben-Ovelgünne I Sachsen-Anhalt 13 16,9 MW Dez. 99 287.300 MWh 26.047.627 € 7.141.416 € 0 € 19.734.934 €Eilsleben-Ovelgünne II Sachsen-Anhalt 10 20,0 MW Dez. 06 143.807 MWh 12.079.163 € 15.000.000 € 14.313.241 € 28.203.360 €Erxleben-Eimersleben Sachsen-Anhalt 4 8,0 MW Jan. 08 38.085 MWh 3.058.224 € 3.500.000 € 6.361.755 € 10.478.908 €Etgersleben Sachsen-Anhalt 6 9,5 MW Dez. 09 14.664 MWh 1.348.966 € 14.148.495 € 0 € 14.200.995 €Ferchland I Sachsen-Anhalt 4 5,2 MW Apr. 01 59.995 MWh 5.459.627 € 3.950.000 € 874.379 € 6.355.132 €Ferchland II Sachsen-Anhalt 5 6,5 MW Okt. 02 61.615 MWh 5.546.418 € 2.900.000 € 1.936.882 € 8.278.524 €Fleetmark Sachsen-Anhalt 11 16,5 MW Dez. 02 240.757 MWh 21.668.157 € 16.300.000 € 5.132.710 € 21.927.014 €Glienicke Brandenburg 10 15,0 MW Nov. 03 162.160 MWh 14.432.232 € 10.400.000 € 5.394.558 € 18.107.000 €Hakenstedt I Sachsen-Anhalt 6 7,8 MW Mai 01 110.179 MWh 10.026.329 € 4.268.674 € 0 € 10.053.131 €Hakenstedt II Sachsen-Anhalt 10 20,0 MW Dez. 06 155.535 MWh 13.069.186 € 11.500.000 € 14.651.024 € 27.642.521 €Hakenstedt III Sachsen-Anhalt 5 10,0 MW Mär. 08 51.083 MWh 4.101.958 € 5.000.000 € 7.915.550 € 12.879.635 €Hohe Wuhne I Sachsen-Anhalt 5 6,5 MW Jul. 00 106.876 MWh 9.725.820 € 5.281.326 € 0 € 8.290.458 €Hohe Wuhne II Sachsen-Anhalt 7 14,0 MW Jun. 07 119.888 MWh 9.818.845 € 13.800.000 € 14.085.505 € 26.490.467 €Hohe Wuhne III Sachsen-Anhalt 5 12,5 MW Feb. 11 1.645 MWh 148.412 € 18.508.012 € 0 € 18.508.012 €Horst Schleswig-Holstein 8 10,4 MW Aug. 99 180.146 MWh 16.291.443 € 5.058.898 € 0 € 12.031.042 €Könnern I Sachsen-Anhalt 5 6,5 MW Jun. 03 75.432 MWh 6.713.465 € 5.850.000 € 2.556.043 € 8.576.500 €Könnern II Sachsen-Anhalt 10 23,0 MW Nov. 03 248.966 MWh 22.219.232 € 21.000.000 € 8.163.505 € 28.004.000 €Könnern III Sachsen-Anhalt 2 4,0 MW Apr. 08 19.138 MWh 1.548.877 € 2.300.000 € 3.044.478 € 5.452.057 €Koßdorf Brandenburg 11 16,5 MW Dez. 03 197.519 MWh 17.923.093 € 14.500.000 € 6.227.581 € 20.896.700 €Lambsborn-Martinshöhe Rheinland-Pfalz 10 20,0 MW Dez. 07 118.388 MWh 9.815.260 € 18.000.000 € 15.217.000 € 34.284.443 €Podelzig-Lebus Brandenburg 14 18,2 MW Dez. 02 220.277 MWh 19.730.539 € 12.700.000 € 5.248.741 € 22.438.294 €Quarnstedt-Störkathen Schleswig-Holstein 11 14,3 MW Nov. 01 169.235 MWh 15.403.485 € 7.200.000 € 2.584.071 € 18.767.889 €Quenstedt-Arnstedt Sachsen-Anhalt 2 4,0 MW Okt. 09 11.742 MWh 1.080.281 € 5.379.606 € 0 € 5.400.606 €Schackensleben Sachsen-Anhalt 4 8,0 MW Dez. 06 52.132 MWh 4.378.670 € 4.300.000 € 5.476.457 € 12.584.359 €Schwabhausen Thüringen 4 5,2 MW Jul. 00 62.680 MWh 5.704.165 € 3.006.521 € 0 € 5.996.000 €Sembten Brandenburg 8 12,0 MW Sep. 02 156.051 MWh 14.044.564 € 10.600.000 € 3.798.815 € 16.227.945 €Siersleben Sachsen-Anhalt 3 6,0 MW Jul. 09 20.462 MWh 1.882.492 € 6.100.000 € 6.183.172 € 11.715.077 €Straach Sachsen-Anhalt 10 15,0 MW Dez. 06 98.683 MWh 8.183.970 € 6.650.000 € 11.510.490 € 20.628.109 €Wahnwegen Rheinland-Pfalz 2 4,0 MW Feb. 11 Probebetrieb Probebetrieb 5.600.000 € 0 € 5.600.000 €Wittenberg Sachsen-Anhalt 2 2,6 MW Mär. 00 30.007 MWh 2.730.558 € 2.027.322 € 0 € 3.052.000 €Zieko Sachsen-Anhalt 3 3,9 MW Dez. 99 52.232 MWh 4.738.561 € 3.335.000 € 0 € 5.711.453 €

Summe 258 417,0 MW 4.047.636 MWh 358.549.206 € 300.709.127 € 171.865.025 € 565.533.406 €

Projekte mit Realisierung ab 2011/2012Gniewino II Polen (Pommern) 3 6,0 MW 2012 2.615.387 € 8.400.000 € (geplant)Hohe Wuhne III (Erweiterung) Sachsen-Anhalt 2 5,0 MW 2012 586.141 € 7.000.000 € (geplant) Lindendorf Brandenburg 4 8,0 MW 2012 3.315.943 € 11.200.000 € (geplant) Quarnstedt-Störkathen II* Schleswig-Holstein 5 10,0 MW 2011 14.104.932 € 14.000.000 € (geplant)Redekin-Wulkow* Sachsen-Anhalt 3 6,0 MW 2011 8.547.862 € 8.400.000 € (geplant)Wahnwegen (Erweiterung) Rheinland-Pfalz 1 2,0 MW 2012 390.579 € 2.800.000 € (geplant)Ausbüttel Niedersachsen 5 10,0 MW 2012 1.615.266 € 14.000.000 € (geplant)Bergholz-Rossow Mecklenburg-Vorpommern 4 8,0 MW 2012 1.909.532 € 11.200.000 € (geplant)Ferchland III Sachsen-Anhalt 3 6,0 MW 2012 937.103 € 8.400.000 € (geplant)Krahne Brandenburg 5 10,0 MW 2012 2.196.564 € 14.000.000 € (geplant)Subkowy II Polen (Pommern) 5 10,0 MW 2012 2.022.301 € 14.000.000 € (geplant)Iven Mecklenburg-Vorpommern 25 75,0 MW ab 2012 10.628.651 € 105.000.000 € (geplant)Kamienny Most Polen (Westpommern) 3 6,0 MW ab 2012 667.563 € 8.400.000 € (geplant)Krackow-Glasow Mecklenburg-Vorpommern 17 51,0 MW ab 2012 8.868.760 € 71.400.000 € (geplant)Krapiel Polen (Westpommern) 3 6,0 MW ab 2012 705.248 € 8.400.000 € (geplant)Weitere Projekte ab 2012 167 390,4 MW 49.720.877 € 540.960.000 € (geplant)Summe 255 609,4 MW 108.832.710 € 847.560.000 €

Gesamtsumme Wind 513 1.026,4 MW 409.541.837 € 1.413.093.406 €

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Eckdaten Erträge Investition und Finanzierung

Übersicht über die PROKON Windparks zum 31.03.2011

Realisierte Region Anzahl Gesamt- Inbetrieb- Produzierte Erlöse seit Investiertes Genussrechtskapital Fremdkapital Investitions-Windparks WEA leistung nahme Strommenge seit Inbetrieb- (Beteiligungsvolumen der (Bankverbindlichkeiten) volumen ab Inbetriebnahme nahme Genussrechtsgesellschaft

Bornstedt-Rottmersleben Sachsen-Anhalt 16 36,8 MW Dez. 03 376.260 MWh 33.021.737 € 23.000.000 € 18.848.916 € 54.768.678 €Buckow-Birkholz Brandenburg 14 21,0 MW Sep. 02 219.495 MWh 19.754.559 € 11.300.000 € 5.818.759 € 24.873.977 €Burgdorf Niedersachsen 16 14,6 MW Nov. 01 143.836 MWh 13.089.057 € 1.303.856 € 5.852.660 € 13.933.136 €Dammfleth Schleswig-Holstein 2 2,6 MW Dez. 01 41.365 MWh 3.764.236 € 1.600.000 € 668.733 € 3.441.050 €Eilsleben-Ovelgünne I Sachsen-Anhalt 13 16,9 MW Dez. 99 287.300 MWh 26.047.627 € 7.141.416 € 0 € 19.734.934 €Eilsleben-Ovelgünne II Sachsen-Anhalt 10 20,0 MW Dez. 06 143.807 MWh 12.079.163 € 15.000.000 € 14.313.241 € 28.203.360 €Erxleben-Eimersleben Sachsen-Anhalt 4 8,0 MW Jan. 08 38.085 MWh 3.058.224 € 3.500.000 € 6.361.755 € 10.478.908 €Etgersleben Sachsen-Anhalt 6 9,5 MW Dez. 09 14.664 MWh 1.348.966 € 14.148.495 € 0 € 14.200.995 €Ferchland I Sachsen-Anhalt 4 5,2 MW Apr. 01 59.995 MWh 5.459.627 € 3.950.000 € 874.379 € 6.355.132 €Ferchland II Sachsen-Anhalt 5 6,5 MW Okt. 02 61.615 MWh 5.546.418 € 2.900.000 € 1.936.882 € 8.278.524 €Fleetmark Sachsen-Anhalt 11 16,5 MW Dez. 02 240.757 MWh 21.668.157 € 16.300.000 € 5.132.710 € 21.927.014 €Glienicke Brandenburg 10 15,0 MW Nov. 03 162.160 MWh 14.432.232 € 10.400.000 € 5.394.558 € 18.107.000 €Hakenstedt I Sachsen-Anhalt 6 7,8 MW Mai 01 110.179 MWh 10.026.329 € 4.268.674 € 0 € 10.053.131 €Hakenstedt II Sachsen-Anhalt 10 20,0 MW Dez. 06 155.535 MWh 13.069.186 € 11.500.000 € 14.651.024 € 27.642.521 €Hakenstedt III Sachsen-Anhalt 5 10,0 MW Mär. 08 51.083 MWh 4.101.958 € 5.000.000 € 7.915.550 € 12.879.635 €Hohe Wuhne I Sachsen-Anhalt 5 6,5 MW Jul. 00 106.876 MWh 9.725.820 € 5.281.326 € 0 € 8.290.458 €Hohe Wuhne II Sachsen-Anhalt 7 14,0 MW Jun. 07 119.888 MWh 9.818.845 € 13.800.000 € 14.085.505 € 26.490.467 €Hohe Wuhne III Sachsen-Anhalt 5 12,5 MW Feb. 11 1.645 MWh 148.412 € 18.508.012 € 0 € 18.508.012 €Horst Schleswig-Holstein 8 10,4 MW Aug. 99 180.146 MWh 16.291.443 € 5.058.898 € 0 € 12.031.042 €Könnern I Sachsen-Anhalt 5 6,5 MW Jun. 03 75.432 MWh 6.713.465 € 5.850.000 € 2.556.043 € 8.576.500 €Könnern II Sachsen-Anhalt 10 23,0 MW Nov. 03 248.966 MWh 22.219.232 € 21.000.000 € 8.163.505 € 28.004.000 €Könnern III Sachsen-Anhalt 2 4,0 MW Apr. 08 19.138 MWh 1.548.877 € 2.300.000 € 3.044.478 € 5.452.057 €Koßdorf Brandenburg 11 16,5 MW Dez. 03 197.519 MWh 17.923.093 € 14.500.000 € 6.227.581 € 20.896.700 €Lambsborn-Martinshöhe Rheinland-Pfalz 10 20,0 MW Dez. 07 118.388 MWh 9.815.260 € 18.000.000 € 15.217.000 € 34.284.443 €Podelzig-Lebus Brandenburg 14 18,2 MW Dez. 02 220.277 MWh 19.730.539 € 12.700.000 € 5.248.741 € 22.438.294 €Quarnstedt-Störkathen Schleswig-Holstein 11 14,3 MW Nov. 01 169.235 MWh 15.403.485 € 7.200.000 € 2.584.071 € 18.767.889 €Quenstedt-Arnstedt Sachsen-Anhalt 2 4,0 MW Okt. 09 11.742 MWh 1.080.281 € 5.379.606 € 0 € 5.400.606 €Schackensleben Sachsen-Anhalt 4 8,0 MW Dez. 06 52.132 MWh 4.378.670 € 4.300.000 € 5.476.457 € 12.584.359 €Schwabhausen Thüringen 4 5,2 MW Jul. 00 62.680 MWh 5.704.165 € 3.006.521 € 0 € 5.996.000 €Sembten Brandenburg 8 12,0 MW Sep. 02 156.051 MWh 14.044.564 € 10.600.000 € 3.798.815 € 16.227.945 €Siersleben Sachsen-Anhalt 3 6,0 MW Jul. 09 20.462 MWh 1.882.492 € 6.100.000 € 6.183.172 € 11.715.077 €Straach Sachsen-Anhalt 10 15,0 MW Dez. 06 98.683 MWh 8.183.970 € 6.650.000 € 11.510.490 € 20.628.109 €Wahnwegen Rheinland-Pfalz 2 4,0 MW Feb. 11 Probebetrieb Probebetrieb 5.600.000 € 0 € 5.600.000 €Wittenberg Sachsen-Anhalt 2 2,6 MW Mär. 00 30.007 MWh 2.730.558 € 2.027.322 € 0 € 3.052.000 €Zieko Sachsen-Anhalt 3 3,9 MW Dez. 99 52.232 MWh 4.738.561 € 3.335.000 € 0 € 5.711.453 €

Summe 258 417,0 MW 4.047.636 MWh 358.549.206 € 300.709.127 € 171.865.025 € 565.533.406 €

Projekte mit Realisierung ab 2011/2012Gniewino II Polen (Pommern) 3 6,0 MW 2012 2.615.387 € 8.400.000 € (geplant)Hohe Wuhne III (Erweiterung) Sachsen-Anhalt 2 5,0 MW 2012 586.141 € 7.000.000 € (geplant) Lindendorf Brandenburg 4 8,0 MW 2012 3.315.943 € 11.200.000 € (geplant) Quarnstedt-Störkathen II* Schleswig-Holstein 5 10,0 MW 2011 14.104.932 € 14.000.000 € (geplant)Redekin-Wulkow* Sachsen-Anhalt 3 6,0 MW 2011 8.547.862 € 8.400.000 € (geplant)Wahnwegen (Erweiterung) Rheinland-Pfalz 1 2,0 MW 2012 390.579 € 2.800.000 € (geplant)Ausbüttel Niedersachsen 5 10,0 MW 2012 1.615.266 € 14.000.000 € (geplant)Bergholz-Rossow Mecklenburg-Vorpommern 4 8,0 MW 2012 1.909.532 € 11.200.000 € (geplant)Ferchland III Sachsen-Anhalt 3 6,0 MW 2012 937.103 € 8.400.000 € (geplant)Krahne Brandenburg 5 10,0 MW 2012 2.196.564 € 14.000.000 € (geplant)Subkowy II Polen (Pommern) 5 10,0 MW 2012 2.022.301 € 14.000.000 € (geplant)Iven Mecklenburg-Vorpommern 25 75,0 MW ab 2012 10.628.651 € 105.000.000 € (geplant)Kamienny Most Polen (Westpommern) 3 6,0 MW ab 2012 667.563 € 8.400.000 € (geplant)Krackow-Glasow Mecklenburg-Vorpommern 17 51,0 MW ab 2012 8.868.760 € 71.400.000 € (geplant)Krapiel Polen (Westpommern) 3 6,0 MW ab 2012 705.248 € 8.400.000 € (geplant)Weitere Projekte ab 2012 167 390,4 MW 49.720.877 € 540.960.000 € (geplant)Summe 255 609,4 MW 108.832.710 € 847.560.000 €

Gesamtsumme Wind 513 1.026,4 MW 409.541.837 € 1.413.093.406 €

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PROKON GENUSSRECHTE

- 14 -- 14 -

Erläuterungen zur Tabelle auf Seite 12/13Die Tabelle auf den Seiten 12 und 13 führt die realisierten sowie

die geplanten Windenergieprojekte der PROKON Unternehmens-

gruppe mit ihren Eckdaten, ihren bislang realisierten Erträgen sowie

Angaben zu ihrer Investitions- und Finanzierungssituation auf.

Für die Finanzierung seiner Windparks stehen PROKON neben

dem Genussrechtskapital auch Bankdarlehen zur Verfügung.

PROKON ersetzt die Bankdarlehen zunehmend durch Genuss-

rechtskapital, um unabhängiger von den Kreditinstituten zu

werden (siehe Seite 10). Bei neuen Windparks, die ab dem Jahr

2009 realisiert wurden, wurde keine Bankenfinanzierung in An-

spruch genommen. Die Bankdarlehen einiger weiterer Wind-

parks wurden bereits vollständig oder teilweise durch Genuss-

rechtskapital ersetzt.

Investitionen fließen nicht nur in neue Windparks, sondern

auch in bereits realisierte Projekte. Beispiele hierfür sind der

Einbau von Condition-Monitoring-Systemen zur Optimierung

der Anlagenüberwachung oder die Nachrüstung von Kompo-

nenten im Rahmen der Systemdienstleistungsverordnung,

wodurch die Netzverträglichkeit der Anlagen verbessert und von

den Energieversorgern eine höhere Vergütung für den Strom

gezahlt wird (SDL-Bonus).

Betrieb der PROKON Windparks 01 - 03/2011 08/1999-03/2011

Realisierte Windparks 35 Windparks mit 258 Windenergieanlagen in 6 Bundesländern*

Windparks in Realisierung bzw. Planung über 250 Windenergieanlagen mit mehr als 600 MW

Installierte Leistung 16,5 MW 417,0 MW

Produzierte Strommenge in Megawattstunden 156.984 MWh 4.047.636 MWh1 MWh = 1.000 kWh

Investitionsvolumen 18,67 Mio. € 674,37 Mio. € - davon investiertes Genussrechtskapital 18,67 Mio. € 409,54 Mio. € - davon anfängliche Kreditaufnahmen bei Banken 365,73 Mio. € - abzüglich bisherige Tilgungen der Bankkredite -193,86 Mio. € (zum Teil durch Sondertilgungen aus Genussrechtskapital)

- aktuelle Bankverbindlichkeiten 171,87 Mio. €

Umsatzerlöse PROKON Windparks 14,04 Mio. € 365,95 Mio. €

Betriebskosten PROKON Windparks -2,95 Mio. € -100,52 Mio. €

Operatives Ergebnis (EBITDA) 11,09 Mio. € 265,43 Mio. €

PROKON Energiesysteme GmbH mit ihren Geschäftsbereichen 01 - 03/2011 10/1995-03/2011Projektentwicklung, Finanzierung, technische Betriebsführung und kaufmännische Geschäftsführung der Windparks

Umsatzerlöse 21,44 Mio. € 707,58 Mio. €

Betriebskosten -11,45 Mio. € -581,36 Mio. €

Operatives Ergebnis (EBITDA) 9,99 Mio. € 126,22 Mio. €

Überblick über den PROKON Geschäftsbereich Windenergie zum 31.03.2011

* Im Juni 2011 sind die Windparks Quarnstedt-Störkathen II und Redekin-Wulkow mit insgesamt acht weiteren Anlagen in Betrieb gegangen.

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Biogene Kraftstoffe für eine Mobilität ohne ErdölMit einer Mehrheitsbeteiligung in Höhe von 82,6 % ist PROKON

Teilhaber des PROKON Bio-Ölwerks Magdeburg. Das Werk ist

mit einer Produktionskapazität von 275.000 Tonnen Biodiesel

pro Jahr einer der größten Biodieselproduzenten Deutschlands.

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Beimischung zu minera-

lischem Diesel besteht für Biodiesel der bedeutende Wett-

bewerbsvorteil eines gesicherten Absatzmarktes. Das PROKON

Bio-Ölwerk Magdeburg verfügt zurzeit über zwei Produktions-

linien (Ausbaustufen I & II). Sie umfassen die Herstellung reinen

Pflanzenöls sowie dessen Weiterverarbeitung zu Biodiesel, die so

genannte Umesterung. Aktuell wird das PROKON Bio-Ölwerk

Magdeburg um eine Extraktionsanlage (Ausbaustufe III) erwei-

tert. Mit ihr wird aus den Ölsaaten durch ein besonderes Verfah-

ren ein deutlich höherer Anteil an Pflanzenöl gewonnen, der bei

herkömmlichen Ölpressen im Presskuchen verbleibt. Dadurch

wird das Bio-Ölwerk nach der Inbetriebnahme der Extraktions-

anlage Ende 2011 über die drittgrößte Rapsöl-Produktionsanlage

Deutschlands verfügen. Das Werk vereint von der Gewinnung

des Öls bis hin zu seiner Weiterverarbeitung die gesamte Wert-

schöpfungskette der Biodieselproduktion unter seinem Dach.

Die PROKON Unternehmensgruppe setzt ihr Leitbild »Alles aus

einer Hand« damit auch in diesem Geschäftsbereich erfolgreich

um und wird ihre hervorragende Position im Markt der Biogenen

Kraftstoffe weiter festigen. Neben der höheren Ölausbeute bietet

die Erweiterung des Bio-Ölwerks aber noch einen weiteren

entscheidenden Vorteil. Zusätzlich zu Biodiesel können auch hoch-

wertige Speiseöle hergestellt werden. Mit dieser neu gewonnenen

Flexibilität wird das PROKON Bio-Ölwerk unabhängig von möglichen

politischen Entscheidungen im Kraftstoffsektor und kann auch

den Lebensmittelsektor bedienen.

In der unternehmenseigenen Ölmühle in Kroppenstedt (Sachsen-

Anhalt) produziert PROKON ebenfalls Pflanzenöl. Es dient zum

einen als Reinkraftstoff, zum anderen als Ausgangsprodukt zur

Herstellung von Biodiesel.

Die Verwendung von Genussrechtskapital, die sich aus Investi-

tionen in die Ölmühle Kroppenstedt, dem Erwerb der Gesell-

schafteranteile am Bio-Ölwerk Magdeburg, Erweiterungsinvesti-

tionen in die 3. Ausbaustufe sowie die Finanzierung von Umlauf-

vermögen wie Rapssaat zusammensetzt, beträgt 42,55 Mio.

Euro.

DER GESCHÄFTSBEREICH BIOGENE KRAFTSTOFFE

Im Jahr 2001 weitete PROKON sein Engagement für die Erneuerbaren Energien auf die Herstellung und Nutzung Biogener Kraftstoffe

aus und bietet in diesem Geschäftsbereich mit Biodiesel eine echte Alternative zur vom Erdöl abhängigen Mobilität. Im Geschäfts-

bereich Biogene Kraftstoffe sind zum 31.03.2011 mit 42,55 Mio. Euro 8,1 % des Genussrechtskapitals investiert. Eine genaue Übersicht

können Sie der Tabelle auf der folgenden Seite entnehmen.

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PROKON GENUSSRECHTE

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Auf die Energiefrage gibt es mehr als eine AntwortPROKON ist sich der Tatsache bewusst, dass biogene Kraftstoffe

aufgrund begrenzter Anbauflächen für Energiepflanzen nicht

das globale Energieproblem lösen können. Ein Ausweg aus der

Energiekrise kann nur gelingen, wenn Energie weit effizienter als

bisher eingesetzt und der Energieverbrauch weltweit überdacht

wird. Dabei könnten im PKW-Bereich Elektroautos eine Option

sein. Der Güterverkehr hingegen erfordert eine deutlich höhere

Leistungsfähigkeit, die Batterietechnologien bisher nicht erbringen

können. Auch die notwendige Verlagerung des Verkehrs hin auf

die weit effizientere Schiene und auf das Wasser stößt spätestens

bei der Verteilung der Waren vom Hafen oder Bahnhof zu den

Kunden an ihre Grenzen. Hier wird der kraftstoffbetriebene

Transport auf der Straße auch in Zukunft unverzichtbar sein.

Zudem nimmt der Energiebedarf in Industrie- und vor allem in

Schwellenländern wie Indien und China weiter rasant zu,

während die Vorräte an fossilen Brennstoffen wie Erdöl und

Kohle zusehends schwinden. Biogene Kraftstoffe können sinnvoll

dazu beitragen, Mobilität auch über das Erdölzeitalter hinaus zu

gewährleisten. Die Kraftstoffbranche wird ohne den Einsatz

biogener Kraftstoffe nicht mehr auskommen.

01 - 03/2011 11/2000-03/2011

Verkaufte Menge Biokraftstoff in Tonnen 40.461 t 785.421 t

Investitionsvolumen 10,71 Mio. € 96,38 Mio. €- davon investiertes Genussrechtskapital 10,71 Mio. € 42,55 Mio. €- davon anfängliche Kreditaufnahmen bei Banken 53,83 Mio. €- abzüglich bisherige Tilgungen der Bankkredite -1,88 Mio. € -34,84 Mio. € (zum Teil durch Sondertilgungen aus Genussrechtskapital)

- aktuelle Bankverbindlichkeiten 18,99 Mio.€

Umsatzerlöse 49,25 Mio. € 802,48 Mio. €

Betriebskosten -49,57 Mio. € -769,40 Mio. €

Operatives Ergebnis (EBITDA) -0,32 Mio. € 33,08 Mio. €

Überblick über den PROKON Geschäftsbereich Biogene Kraftstoffe zum 31.03.2011

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Der Geschäftsbereich Biomasse

Im Jahr 2010 weitete PROKON seine Tätigkeit auf die nachhaltige Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz aus und arbeitet

seitdem in einer engen Kooperation mit einem holzverarbeitenden Unternehmen, der Holzindustrie Torgau OHG, zusammen. Zum

gegenwärtigen Zeitpunkt engagiert PROKON sich bei der Holzindustrie Torgau in Form der Unternehmensfinanzierung und setzt dafür

Genussrechtskapital ein. Ganz im Sinne der PROKON-Philosophie, möglichst unabhängig von Banken zu agieren, wurden sämtliche

Kredite der Holzindustrie Torgau durch Genussrechtskapital abgelöst, so dass PROKON der einzige Kapitalgeber ist. Zu einem späteren

Zeitpunkt ist die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Holzindustrie Torgau möglich. Dies hängt jedoch von steuer- sowie

förderrechtlichen Rahmenbedingungen ab. Zum 31.03.2011 sind 65,67 Mio. Euro bzw. 12,5 % des Genussrechtskapitals in diesem

Geschäftsbereich investiert.

Im Vordergrund steht die sinnvolle Erstnutzung des HolzesDie Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen an Land

sind bekanntermaßen begrenzt. Ein Ausweg wird im Bau von

Windparks auf hoher See gesehen (Offshore-Windparks). PROKON

betrachtet diese Entwicklung jedoch äußerst kritisch, unter

anderem weil der auf See erzeugte Strom deutlich teurer ist als

Strom aus Windkraftanlagen an Land. Eine andere Möglichkeit

für den Ausbau der Windenergie ist die Nutzung bisher nicht

nutzbarer Flächen, insbesondere die Errichtung von Windkraft-

anlagen in Wäldern. Windkraftanlagen erreichen heute Naben-

höhen von über 100 Metern und können damit deutlich über

Baumwipfel und auch über die Flughöhe von Vögeln im Wald

hinausragen.

Im Rahmen der Planung möglicher Windparks auf Waldflächen

entstand der Kontakt zur Holzindustrie Torgau als Waldeigen-

tümer. Obwohl das Unternehmen in der Vergangenheit Gewinne

erwirtschaftet hatte und auch in der Lage war, dies in Zeiten der

Finanzkrise fortzusetzen, entzogen die Banken dem Unter-

nehmen Liquidität und forderten die Rückzahlung der Kredite.

Aufgrund ihrer eigenen Schwierigkeiten, die mit der Insolvenz

von Lehman Brothers in den USA begann, setzen die Banken

immer restriktivere Sicherheitsanforderungen an, die von mittel-

ständischen Unternehmen kaum erfüllt werden können. Daher

litt das Unternehmen, wie so viele mittelständische Firmen in

Deutschland, nicht an mangelnder Ertragsfähigkeit, sondern

unter einem Mangel an Liquidität. PROKON war und ist vom

Geschäftsmodell der Holzindustrie Torgau jedoch überzeugt.

Nach nur etwa einem Jahr seit Beginn des Engagements von

PROKON ist HIT bereits in der Lage, neben der vereinbarten Ver-

zinsung für das Genussrechtskapital in Höhe von 10 % p. a.

zusätzliche Gewinne zu erwirtschaften. Das investierte Genuss-

rechtskapital ist zu 60 % in Form einer Überschussbeteiligung an

den Gewinnen von HIT beteiligt. Damit profitieren alle Beteilig-

ten von der Zusammenarbeit.

Das Säge- und Produktionswerk deckt von forstwirtschaftlichen

Dienstleistungen wie der Holzernte für den Waldbesitzer bis zum

Verkauf der fertigen Produkte die gesamte Wertschöpfungskette

ab. Weil der Rohstoff Holz viel zu wertvoll und – so wie andere

Rohstoffe in der Vergangenheit auch schon – in Zukunft wahr-

scheinlich knapper werden wird, war beim Einstieg in den Bereich

Biomasse die Nachhaltigkeit, also die 100%-ige Verwertung sowie

die sinnvolle Erstnutzung des Holzes, für PROKON besonders

wichtig. Das heißt: Nicht jeder Baum aus dem Wald gehört sofort

in den Kamin.

Die Holzindustrie Torgau verfügt über eine Kapazität zur Her-

stellung von über 20.000 Holzpaletten pro Tag. Sie ist mit über

460 Mitarbeitern einer der modernsten Palettenhersteller in

Europa und hält in Deutschland einen Marktanteil von rund 10 %.

Paletten sind für die Beförderung von Waren unabdingbar. Allein

im Jahr 2010 wurden in Deutschland fast 79 Mio. Holzpaletten

hergestellt, knapp 14 % mehr als im Jahr 2009.

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PROKON GENUSSRECHTE

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Die Sägereste und Holzabfälle werden vorrangig zur Herstellung

von Spanplatten bzw. MDF/HDF-Platten sowie an die Papier-

industrie verkauft, Rinden kommen im Garten- und Landschafts-

bau zum Einsatz. Darüber hinaus wird ein Teil der Säge- und

Holzabfälle im unternehmenseigenen Biomasse-Heizkraftwerk

verbrannt. Dort wird Strom für die Produktion der Paletten

erzeugt. Überschüsse aus der Stromproduktion werden, wie bei der

Windenergie, an die Energieversorger zu Festpreisen verkauft.

Auch die Wärme, die bei der Stromproduktion entsteht, geht

nicht wie in konventionellen Kraftwerken verloren, sondern wird

für die Trocknungsprozesse des Palettenwerkes eingesetzt. Aus

darüber hinaus anfallenden Sägespänen werden Holzpellets her-

gestellt, die im Wärmemarkt schon heute eine kostengünstige

Alternative zu Öl und Gas sind.

Wald – eine krisenfeste InvestitionEbenso wie in seinen Geschäftsbereichen Windenergie und Bio-

gene Kraftstoffe, verfolgt PROKON auch im Bereich Biomasse

das Ziel einer größtmöglichen Unabhän-

gigkeit von den Banken. Darüber hinaus

möchte PROKON sich auch unabhängig

machen von der Preisspirale an den Roh-

stoffbörsen, der Marktmacht der Groß-

konzerne und einer künstlichen Rohstoff-

verknappung, durch die die Preise durch Spekulanten künstlich

hoch gehalten werden. Der nächste logische Schritt ist deshalb,

eigene Waldbestände zu erwerben, um eine unabhängige Ver-

sorgung der Holzindustrie Torgau sicherzustellen.

Wald stellt eine extrem krisensichere Investition in Sachwerte

und damit eine werthaltige Absicherung des Genussrechtskapitals

dar. Als Privatperson mag einem zunächst nur der Heizwert des

Holzes im eigenen Ofen in den Sinn kommen. Die tatsächliche

Werthaltigkeit von Holz liegt jedoch in der Wertschöpfung im

Veredelungsprozess. Ebenso wie Strom, den PROKON in seinem

Geschäftsbereich Windenergie auf umweltfreundliche Weise er-

zeugt, wird auch Holz immer benötigt, zunächst z. B. als hoch-

wertiger Baustoff oder zur Herstellung von Möbeln, aber eben

auch in Form von Transportpaletten oder in Form von Pellets und

Holzbriketts als nachwachsender Energie- und Wärmespender.

Selbst genutzter Wald gilt somit als ein besonders sinnvolles und

wertstabiles Investment, das in Zeiten hoher Inflation dazu bei-

trägt, Vermögensverluste zu verhindern.

In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen verfügt HIT bereits

über eigene Waldflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 3.000

Hektar. Für eine vollständige Versorgung der Werke ist dies nicht

ausreichend. In Deutschland ist der Erwerb größerer Waldflächen

jedoch nicht möglich, da sich die Wälder relativ kleinteilig im

Besitz von Städten, Gemeinden, Körperschaften, des Staates

oder in privater Hand befinden. Auch die großen Waldflächen in

den Neuen Bundesländern wurden nach dem Mauerfall nicht an

die ursprünglichen Besitzer zurückgegeben, sondern an neue

Privateigentümer veräußert. Die entstandenen Flächen sind ledig-

lich etwa 200 bis 1.000 Hektar groß.

Seit Ende 2010 erwirbt HIT daher größere Waldflächen in Rumä-

nien. Waldflächen machen in Rumänien insgesamt 27 % der

Landesfläche aus. Früher dienten die Wälder vor allem der Jagd,

sie wurden forstwirtschaftlich nicht genutzt und auch nicht in-

stand gehalten. Auch wenn die Wälder in Osteuropa heute wieder

mehr genutzt werden, gelten hier die europäischen Richtlinien,

die nur eine nachhaltige Forstwirtschaft

wie in Deutschland zulassen und damit

Raubbau und Kahlschläge verhindern.

Von einem Mitglied des alten rumänischen

Adelsgeschlechts der Familie Sturdza

konnte HIT bereits 10.000 Hektar Wald

aus dem Familienbesitz im Gebiet der Karpaten erwerben. Über

mehr als 5.000 Hektar liegen weitere Kaufangebote vor. Auf-

grund der klimatischen Bedingungen in der Karpatenregion be-

trägt der jährliche Holzzuwachs je nach Baumart mehr als 10

Festmeter je Hektar und Jahr und ist damit deutlich größer als in

deutschen Wäldern.

Der Sitz der rumänischen Tochtergesellschaft der HIT befindet

sich in Sibiu (Hermannstadt) in Siebenbürgen. In den von deut-

schen Siedlern gegründeten Städten in Siebenbürgen sind zahl-

reiche deutsche Unternehmen angesiedelt, so dass dort eine ver-

traute Kultur vorzufinden ist. Darüber hinaus ist es inzwischen

auch gelungen, ein eigenes Forstamt in Ceahlău (gesprochen

»Tschechlau«) in der Region Neamţ (gesprochen »Neamts«) zu

gründen. Damit ist HIT berechtigt, die erworbenen Waldflächen

selbst zu verwalten und zu bewirtschaften und es besteht kei-

nerlei Abhängigkeit mehr vom staatlichen Forstamt RomSilva.

Acht Forstarbeiter wurden vor Ort bereits eingestellt und mehrere

Festmeter1 Festmeter entspricht einem Kubik-meter fester Holzmasse ohne Zwischen-räume, also einem Holzwürfel mit einer Kantenlänge von 1 Meter.

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Tausend Festmeter Holz geerntet. Das Holz steht nun zum Trans-

port nach Torgau bereit. HIT verfügt über einen eigenen Güter-

zug mit 35 Waggons sowie über langjährige Erfahrungen im

Bereich des Holztransportes aus verschiedenen europäischen

Ländern. Der Erwerb eigener Waldflächen zur unabhängigen

Versorgung der HIT-Werke ist ein weiterer Schritt in der konse-

quenten Umsetzung der PROKON Unternehmensphilosophie

»Alles aus einer Hand«.

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Geschäftsbereich Biomasse 01 - 03/2011 12/2003-03/2011

Verarbeitete Holzmenge in Festmeter 129.013 fm 2.784.582 fm

Verkaufte Menge Holzpaletten in Stück 1.520.579 Stück 12.262.571 Stück(Palettenproduktion ab 2007)

Verkaufte Menge an Sägewerksprodukten in Kubikmeter 11.097 m3 784.831 m3

(Palisaden, Pfähle, Bretter)

Verkaufte Menge Holzreste in Raummeter 256.467 rm 5.702.286 rm(Hackschnitzel, Sägespäne, Rinde)

Investitionsvolumen 11,84 Mio. € 122,25 Mio. €- davon investiertes Genussrechtskapital 11,84 Mio. € 65,67 Mio. €- davon anfängliche Kreditaufnahmen von Banken 57,08 Mio. €- abzüglich bisherige Tilgungen der Bankkredite -0,05 Mio. € -56,83 Mio. € (zum Teil durch Sondertilgungen aus Genussrechtskapital)

- aktuelle Bankverbindlichkeiten 0,25 Mio. €

Umsatzerlöse 19,90 Mio. € 356,21 Mio. €

Betriebskosten -17,70 Mio. € -331,56 Mio. €

Operatives Ergebnis (EBITDA) 2,20 Mio. € 24,657 Mio. €

Überblick über den PROKON Geschäftsbereich Biomasse zum 31.03.2011

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PROKON GENUSSRECHTE

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PROKON bietet seit April 2003 Kapitalanlagen in Form von Genussrechten an. Gemäß den Genussrechtsbedingungen können die

Genussrechtsinhaber ihre Genussrechte jederzeit frei verkaufen. Um den Genussrechtsinhabern eine konkrete Verkaufsmöglichkeit

anzubieten, hat die PROKON Energiesysteme GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der PROKON Regenerative Energien GmbH

& Co. KG (PROKON Genussrechtsgesellschaft) und Kerngesellschaft der PROKON Unternehmensgruppe eine Rückkaufgarantie für die

Genussrechte abgegeben. Jeder Genussrechtsinhaber kann seine Genussrechte bereits zum Ende seines dritten Beteiligungsjahres zum

Buchwert, mindestens aber zum Nennwert zuzüglich eventuell ausstehender Grundverzinsungen an die Garantiegeberin verkaufen.

Ziele: Konkrete Verkaufsmöglichkeit für die Genussrechtsinhaber

Kürzere Laufzeit ohne Zinsverluste

Höhere Flexibilität für die Genussrechtsinhaber

Garantiegeber/Käufer: ist mit der PROKON Energiesysteme GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin der PROKON Genussrechtsgesellschaft und

Kerngesellschaft der PROKON Unternehmensgruppe

Inhalte: Veräußerung schon zum Ende des dritten vollständigen Beteiligungsjahres, danach jährlich zum Jahresende

Verkauf der Genussrechte ganz oder teilweise möglich

schriftliche Ankündigung des Verkaufs durch den Genussrechtsinhaber bis zum 30.06. des Jahres, in dem die Genussrechte

verkauft werden sollen

Wird nur ein Teil der Genussrechte verkauft, müssen die verbleibenden Genussrechte einen Wert von mindestens 100 Euro haben.

Verkaufswert/Auszahlung: Buchwert, mindestens jedoch Nennwert zuzüglich eventuell ausstehender Grundverzinsungen in Höhe von 6,00 % pro Jahr ab

dem Tag, der auf den Eingang (Wertstellung) des Genussrechtsbetrages auf dem Konto der PROKON Genussrechtsgesellschaft

bzw. auf die Wertstellung des Gutschriftsbetrages bei automatischer Zinsgutschrift folgt

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Verkauf, der jeweils zum Jahresende möglich ist, durch Überweisung

auf ein vom Genussrechtsinhaber zu benennendes Konto. Die Auszahlung erfolgt zunächst zum Nennwert. Sollte sich nach

Feststellung des Jahresabschlusses ein Buchwert ergeben, der den Nennwert übersteigt, hat der Genussrechtsinhaber einen

entsprechenden Nachzahlungsanspruch.

flexible Auszahlung in monatlichen Raten möglich

Fazit:Mit der Rückkaufgarantie haben die Genussrechtsinhaber eine konkrete Möglichkeit, ihre Genussrechte schon nach drei Jahren zu

verkaufen. Dem Inhaber der Genussrechte entstehen durch den Verkauf seiner Anteile keine Kosten oder steuerlichen Nachteile.

Die Rückkaufgarantie ist jedoch nicht geeignet zu verhindern, dass die Genussrechtsinhaber mit ihrer Anlage in die Finanzierungs-

verantwortung genommen werden und dabei den gesamten eingesetzten Kapitalbetrag verlieren können. Sie stellt lediglich eine

zusätzliche Möglichkeit dar, die erworbenen Genussrechte nach drei Jahren wieder zu veräußern.

Die PROKON Rückkaufgarantie

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Rückkaufgarantieder

im weiteren: Garantiegeberin

für die Genussrechte an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KGim weiteren: Emittentin

PräambelDie Garantiegeberin ist die persönlich haftenden Gesellschafterin der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, die seit April 2003 Genussrechte zu den in den jeweiligen Verkaufsprospekten dargestellten Bedingungen anbietet. Gemäß den Genussrechtsbedingungen haben die Genussrechtsinhaber jederzeit das Recht, ihre Genussrechte zu veräußern.

Um den Genussrechtsinhabern neben dieser rechtlichen Möglichkeit der Veräußerung auch eine tatsächliche Möglichkeit anzubieten, verpflichtet sich die Garantiegeberin gegenüber den Genussrechtsinhabern gesamtschuldnerisch, unter nachfolgenden Voraussetzungen die Genussrechte der Genussrechtsinhaber ganz oder teilweise zum jeweiligen Buchwert, mindestens jedoch zum Nennwert zuzüglich der ausstehenden Grundverzinsung in Höhe von 6 % p. a. für den abgelaufenen Beteiligungszeitraum zu kaufen.

Die Rückkaufgarantie ist nicht geeignet zu verhindern, dass die Genussrechtsinhaber mit ihrer Anlage in die Finanzierungsverantwortung genommen werden und dabei den gesamten eingesetzten Kapitalbetrag verlieren können, sie stellt lediglich eine zusätzliche Möglichkeit dar die erworbenen Genussrechte nach drei Jahren wieder zu veräußern.

§ 1Rückkaufverpflichtung der Garantiegeberin

Der Genussrechtsinhaber muss seine Genussrechte vom Zeitpunkt des Erwerbs an über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten halten. Danach ist der Genussrechtsinhaber berechtigt, jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres (Kündigungsstichtag) seine Genussrechte ganz oder teilweise an die Garantiegeberin zu verkaufen. Bei teilweisem Verkauf müssen die beim Genussrechtsinhaber verbleibenden Genussrechte einen Wert von mindestens 100,- EUR haben.

Als Zeitpunkt des Erwerbs der Genussrechte durch den Genussrechtsinhaber gilt der Tag, der auf die Wertstellung des eingezahlten Genussrechtskapitals bzw. gutgeschriebener Zinsen auf dem Konto der Emittentin folgt.

Die Garantiegeberin verpflichtet sich, das Verkaufsangebot der Genussrechtsinhaber anzunehmen und als Kaufpreis für die Genussrechte den ent-sprechenden Buchwert, mindestens jedoch den Nennwert zuzüglich der ausstehenden Grundverzinsung in Höhe von 6 % p. a. für den abgelaufenen Beteiligungszeitraum zu bezahlen. Überschüsse einzelner Jahre werden gemäß den Genussrechtsbedingungen für den Ausgleich eventuell nicht gezahlter Grundverzinsungsansprüche aus Vorjahren herangezogen. Darüber hinausgehende Überschussverzinsungen, die die Genussrechtsinhaber bis zum Verkauf ihrer Genussrechte erhalten haben, verbleiben bei den Genussrechtsinhabern und haben auf den Rückkaufpreis keinen Einfluss.

Die Zahlung ist zum 31.12. des Jahres, in dem die Genussrechte verkauft werden, fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit auf ein vom Verkäufer zu benennendes Konto zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt zunächst zum Nennwert. Sollte sich nach Feststellung des Jahresabschlusses ein Buchwert ergeben, der den Nennwert übersteigt, hat der Genussrechtsinhaber einen entsprechenden Nachzahlungsanspruch. Die Nachzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Jahresabschlusses auf das vom Verkäufer benannte Konto zu zahlen.

§ 2Verkaufsangebot durch Genussrechtsinhaber

Der Verkauf von Genussrechten an die Garantiegeberin zu den zuvor genannten Bedingungen ist jeweils zum 31.12. (Kündigungsstichtag) eines jeden Jahres möglich, erstmals 36 Monate nach Erwerb der Genussrechte. Das entsprechende Verkaufsangebot des Genussrechtsinhabers muss der Garantiegeberin spätestens 6 Monate vor Verkauf der jeweiligen Genussrechte, also spätestens zum 30.06. des Jahres, in dem die Genussrechte ver-kauft werden sollen, in Schriftform zugehen.

§ 3Bedingung der Wirksamkeit

Die von der Garantiegeberin erklärte Rückkaufgarantie steht unter der Bedingung, dass sie nur dann von den Genussrechtsinhabern in Anspruch genommen werden kann, wenn durch die Inanspruchnahme bei der Garantiegeberin keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung eintritt. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung durch die Inanspruchnahme aus der Garantie verpflichtet sich die Garantiegeberin, die Genussrechtsinhaber umgehend davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und ihnen mitzuteilen, dass die Garantie ausgesetzt wird. Sobald sichergestellt ist, dass durch eine Inanspruchnahme aus der Garantie bei der Garantiegeberin Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung nicht mehr droht, lebt die Garantie in ihrer ursprünglichen Form wieder auf. Die Garantiegeberin verpflichtet sich, die Genussrechtsinhaber umgehend über diesen Umstand schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 4Weitere Bestimmung

Änderungen oder Ergänzungen dieser Erklärung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung einer anderen Form als der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle über die Gültigkeit dieser Erklärung und ihrer Erfüllung entstehenden Meinungsverschiedenheiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Itzehoe.

§ 5Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantie unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung dieser Erklärung eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

Itzehoe, den 14.09.2010

PROKON Projektierungs- und Betriebsführungs- gesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH

Kirchhoffstraße 325524 Itzehoe

PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH

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PROKON GENUSSRECHTE

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So zeichnen Sie PROKON Genussrechte

Da viele Anleger mit Geldanlagen in Form von Genussrechten noch nicht vertraut sind, möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen Über-

blick darüber geben, wie die Zeichnung von PROKON Genussrechten abläuft.

Ausfüllen des ZeichnungsscheinsWenn Sie zum ersten Mal Geld in PROKON Genussrechten anlegen, lesen Sie den beiliegenden Zeichnungsschein bitte aufmerksam

durch und füllen Sie ihn vollständig aus.

Laut Wertpapierhandelsgesetz sind Banken und Finanzdienstleister dazu verpflichtet, Anleger nach ihren Erfahrungen mit Wertpapier-

geschäften zu befragen. Auch wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, uns diese Fragen auf freiwilliger Basis zu beantworten. Wenn

Sie uns Auskunft geben möchten, füllen Sie dafür bitte die beiliegende Anlegererklärung aus und unterzeichnen Sie diese.

Senden Sie uns bitte das Original und den ersten Durchschlag des Zeichnungsscheins sowie gegebenenfalls das Original der Anleger-

erklärung zu. Den zweiten Durchschlag des Zeichnungsscheins können Sie für Ihre Unterlagen abtrennen. Unsere Adresse finden Sie

auf der Rückseite dieser Broschüre.

Erhalt der AnnahmebestätigungNach Eingang Ihres unterschriebenen Zeichnungsscheins erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die Annahme Ihrer Zeichnung.

Damit senden wir Ihnen auch den Durchschlag des Zeichnungsscheins sowie eine Kopie Ihrer Anlegererklärung unterschrieben zurück.

Überweisung des AnlagebetragesSobald Sie Ihre Annahmebestätigung erhalten haben, überweisen Sie Ihren Anlagebetrag bitte innerhalb von 10 Tagen. Die Konto-

verbindung finden Sie auf dem Zeichnungsschein 6 . Geben Sie bei der Überweisung bitte unbedingt Ihre Kundennummer, Ihren

Namen sowie Ihren Wohnort an. Die Kundennummer erhalten Sie mit der Annahmebestätigung.

Verzinsung der Genussrechte Schon einen Tag nachdem Ihr Anlagebetrag bei PROKON eingegangen ist, beginnt die Verzinsung Ihrer Genussrechte. Darüber erhal-

ten Sie eine schriftliche Mitteilung inklusive einer Bestätigung über den Eingang Ihrer Zahlung.

Erhöhung des AnlagebetragesDas Ausfüllen eines Zeichnungsscheins ist nur bei der erstmaligen Zeichnung von PROKON Genussrechten notwendig, ähnlich wie bei

einer Kontoeröffnung. Wenn Sie danach Ihren Anlagebetrag erhöhen möchten, überweisen Sie den gewünschten Betrag einfach direkt

auf das angegebene Konto. Geben Sie auch bei dieser Überweisung bitte unbedingt Ihre Kundennummer, Ihren Namen sowie Ihren

Wohnort an. Über Ihre eingezahlten Beträge sowie die dazugehörigen Zinsen erhalten Sie von uns halbjährlich, auf Wunsch auch bei

jeder Einzahlung, einen Kontoauszug. Bei Zahlungseingängen über 500 Euro senden wir Ihnen umgehend eine Bestätigung zu.

Anleitung zum Ausfüllen des ZeichnungsscheinsZum besseren Verständnis haben wir den Zeichnungsschein auf der gegenüberliegenden Seite abgebildet.

1 Tragen Sie bitte zunächst Ihre persönlichen Daten ein.

2 Tragen Sie die gewünschte Zeichnungssumme ein.

3 Kreuzen Sie bitte an, ob wir Ihnen Ihre Zinsen halbjährlich auszahlen sollen oder ob Sie eine automatische Gutschrift

(Thesaurierung) wünschen.

4 Lesen und unterzeichnen Sie den Erwerbs- und Risikohinweis. Bitte vergessen Sie nicht die Unterschrift des Ehepartners bzw.

der Erziehungsberechtigten, wenn Sie als Ehepaar oder für Minderjährige Genussrechte zeichnen.

5 Lesen und unterzeichnen Sie die Widerrufsbelehrung. Bitte vergessen Sie gegebenenfalls nicht die Unterschrift des Ehepartners

bzw. der Erziehungsberechtigten.

Lesen und unterzeichnen Sie auch die Verbraucherinformation für den Fernabsatz, die sich auf der linken Seite des beiliegenden

Zeichnungsscheins befindet (hier nicht abgebildet). Bitte vergessen Sie gegebenenfalls nicht die Unterschrift des Ehepartners bzw.

der Erziehungsberechtigten.

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Verbraucherinformation für den Fernabsatzgemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB

I. Allgemeine Informationen zu den Anbietern

1. EMITTENTIN PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Kirchhoffstr. 3, 25524 Itzehoe,

Tel.: (0 48 21) 68 55 300, Fax: (0 48 21) 68 55 200, www.prokon.net, eingetragen im Handelsregister Pinneberg, HR A 1628 IZ; Hauptgeschäftstätigkeit: Verwaltung ihres Vermögens, insbesondere die Kapitalüberlassung zur Finanzierung ethisch und öko-logisch nachhaltiger Projekte und Unternehmen der PROKON Unternehmensgruppe, hier insbesondere von Projekten zur Nutzung regenerativer Energien. Persönlich haftende Gesellschafterin (phG): PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsge-sellschaft für regenerative Energiesysteme mbH, ebenda, eingetragen im Handelsre-gister Pinneberg, HR B 1755 IZ, Geschäftsführer Carsten Rodbertus, Henning Mau, Ralf Dohmann; Hauptgeschäftstätigkeit: Projektierung sowie kaufmännische und technische Betriebsführung von Energie- und Umweltschutzanlagen, Konzeption und Durchführung von Vermögensanlagen im Bereich der Energie- und Umwelt-schutzanlagen sowie Kapitalvermittlung für diese Vorhaben; Geschäftsführender Kommanditist: Carsten Rodbertus, ladungsfähige Geschäftsanschrift: Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe.

2. VERTRIEBSBEAUFTRAGTER PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energie-

systeme mbH, Kirchhoffstr. 3, 25524 Itzehoe, Tel.: (0 48 21) 68 55 300, Fax: (0 48 21) 68 55 200, www.prokon.net, eingetragen im Handelsregister Pinneberg, HR B 1769 IZ, Geschäftsführer: Carsten Rodbertus, Henning Mau, Ralf Dohmann; Hauptge-schäftstätigkeit: Projektierung sowie kaufmännische und technische Betriebsführung von Energie- und Umweltschutzanlagen, Konzeption und Durchführung von Vermö-gensanlagen im Bereich der Energie- und Umweltschutzanlagen sowie Kapitalver-mittlung für diese Vorhaben;

3. VERMITTLER Sofern Sie die Beitrittsunterlagen nicht von einer der vorgenannten Gesellschaften

erhalten haben, ist dies durch einen Vermittler geschehen. Die Daten des jeweiligen Vermittlers entnehmen Sie bitte den Unterlagen Ihres Vermittlers.

4. AUFSICHTSBEHÖRDEN Die unter 1. bis 2. aufgeführten Gesellschaften unterliegen keiner speziellen staatli-

chen Aufsichtsbehörde. Hinsichtlich eines etwaigen Vermittlers beachten Sie hierzu bitte dessen Informationen.

II. Informationen zu den GenussrechtenDer Verkaufsprospekt »PROKON Genussrechte« enthält die wesentlichen Informationen in detaillierter Form. Wegen der Einzelheiten wird ergänzend hierauf verwiesen. Die aufmerksame Lektüre des Prospekts kann nicht durch diese Mitteilung ersetzt werden.

1. WESENTLICHE LEISTUNGSMERKMALE Die Zeichnung von Genussrechten bietet dem Anleger die Möglichkeit, sich in nicht

unternehmerischer Weise an der Finanzierung von Projekten aus dem Bereich der regenerativen Energien zu beteiligen.

Der Anleger partizipiert am betrieblichen Ergebnis der Emittentin durch eine 6%ige Grundverzinsung sowie eine überschussabhängige zusätzliche Verzinsung von bis zu 4% des Nennwertes pro Jahr. Steigt die Inflationsrate in einem Jahr über die Grund-verzinsung und die Überschussbeteiligung, ist die Emittentin berechtigt, die Über-schussbeteiligung so weit zu erhöhen, dass eine positive Realverzinsung vor Steuern für das Genussrechtskapital erzielt wird. Grundlage für die jährliche Feststellung der Inflationsrate ist die Veränderung des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bun-desamts im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr.

2. PREISE Der Anleger hat sein Genussrechtskapital vollständig zu leisten. Dieses beträgt mindes-

tens 100,- €. Höhere Beträge sind in Schritten von 0,01 € möglich. Der Anleger hat die Möglichkeit, sein Genussrechtskapital durch weitere Einzahlungen auf das Konto der Emittentin zu erhöhen.

3. WEITERE VOM ANLEGER ZU ZAHLENDE STEUERN, KOSTEN UND ZUSÄTZLICHE TELE-KOMMUNIKATIONSKOSTEN

Liefer- und Versandkosten werden nicht berechnet.

4. ZAHLUNG UND ERFÜLLUNG DER VERTRÄGE, WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN Der Erstzeichnungsbetrag muss innerhalb von 10 Tagen nach Annahme der Zeich-

nungserklärung durch die Emittentin auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein. Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Einlagen kann der geschäftsführende Kommanditist die Annahme der Zeichnungserklärung rückwirkend als ungültig er-klären. Die Erstattung der eingezahlten Beträge sowie die Auszahlung der anteiligen Zinsen erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Ungültigkeitserklärung. Anstelle der Rückabwicklung der Zeichnung ist der geschäftsführende Kommanditist berechtigt, die Einlage des in Verzug geratenen Genussrechtsinhabers unter Beachtung der Min-desteinlage von 100 Euro auf den bereits geleisteten Betrag herabzusetzen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Genussrechtsbedingungen.

5. LEISTUNGSVORBEHALTE keine

III. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzes

1. INFORMATION ZUM ZUSTANDEKOMMEN DER VERTRÄGE IM FERNABSATZ Um erstmals Genussrechte der Emittentin zu zeichnen, ist es erforderlich, den Zeich-

nungsschein nebst Widerrufsbelehrung und diese Kundeninformation unterzeichnet an den Vertriebsbeauftragten zu senden. Die Zeichnung wird erst mit Annahme des Zeichnungsscheins, der Bestandteil des Prospekts ist, durch die Emittentin wirksam. Die Emittentin ist nicht zur Annahme des Vertragsangebots verpflichtet. Sie kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Einzahlung der Erstzeichnungssumme des Anle-gers nicht fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingegangen ist. Erhöhungen der Genussrechtszeichnung sind durch Einzahlung des gewünschten Betrages auf das Konto der Emittentin möglich. Das Ausfüllen und Übersenden eines gesonderten Zeichnungsscheins an den Vertriebsbeauftragten ist dafür nicht erforderlich.

2. WIDERRUFSRECHTE Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht zu. Beachten Sie hierzu die Widerrufsbeleh-

rung auf dem Zeichnungsschein.

3. MINDESTLAUFZEIT DER VERTRÄGE, VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSREGELUNGEN Die Laufzeit der Genussrechte ist grundsätzlich unbestimmt. Eine ordentliche Kündi-

gung ist unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist erstmals zum 31.12. des fünften auf den Eingang des Erstzeichnungsbetrages oder der jeweiligen Erhö-hung bzw. der Gutschrift des jeweiligen Thesaurierungsbetrags folgenden Kalender-jahres möglich. Durch Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie ist dies jedoch auch schon zum 31.12. des dritten Jahres möglich.

4. RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für

alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Itzehoe.

5. VERTRAGSSPRACHE Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation mit dem Anleger

während der Laufzeit ist Deutsch.

6. GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN Diese Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Die Zeichnungsfrist

läuft höchstens bis zur Vollzeichnung des emittierten Genussrechtskapitals in Höhe von 500 Mio. Euro, kann jedoch von der Emittentin jederzeit vorzeitig beendet wer-den. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit weiteres Genussrechtskapital zu emittie-ren.

IV. Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung

1. AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG Eine außergerichtliche Streitschlichtung ist nicht vorgesehen. Im Streitfall entscheiden

die zuständigen deutschen Gerichte.

2. HINWEIS ZUM BESTEHEN EINER EINLAGENSICHERUNG Eine Einlagensicherung besteht nicht.

Ich/wir bestätige(n) hiermit, die vorstehenden Informationen zum Fernabsatz vor Unterzeichnung des Zeichnungsscheins erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.

Ein Exemplar dieser Kundeninformation behalte(n) ich/wir. Das andere übersende(n) ich/wir mit dem Zeichnungsschein an die PROKON Projektierungs- und Betriebs-führungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH, Kirchhoffstr. 3, 25524 Itzehoe.

Name

Vorname

Ort, Datum, Unterschriften aller Zeichner/Erziehungsberechtigter

Blatt 1: Ausfertigung für die Gesellschaft Blatt 2: Ausfertigung für die Genussrechtsinhaber Blatt 3: Ausfertigung für die Genussrechtsinhaber zum sofortigen Verbleib

ANNAHME DER ZEICHNUNGWir bestätigen hiermit die Annahme der Zeichnung.

Ort, Datum PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG

ZEICHNUNGSSCHEINIch/wir, der/die Unterzeichnende(n)

Name/Firma 1. Zeichner Vorname geb./gegründet am

Name 2. Zeichner (Ehepartner) oder Erziehungsberechtigter Vorname geb.

Straße PLZ, Wohnort Beruf

Telefon Telefax E-Mail

Bank BLZ Konto-Nr.

zeichne(n) und übernehme(n) hiermit Genussrechte in Höhe von insgesamt _________________ € (in Worten: ________________________________________ Euro) an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG zum Nennwert von je 0,01 €.

Bei Erstzeichnung beträgt die Mindestzeichnungssumme 100,00 €. Höhere Beträge sind in beliebiger Höhe in Schritten von 0,01 € möglich. Es wird kein Agio erhoben.

Hinweis: Für Erhöhungen Ihrer Einlage genügt die Einzahlung des gewünschten Betrages auf das unten angegebene Konto. Das Ausfüllen und Übersenden eines weiteren Zeichnungsscheins ist dazu nicht erforderlich. Bitte geben Sie bei der Einzahlung unbedingt Ihre Kundennummer, Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihren Wohnort an, damit wir Ihre Einzahlung zuordnen können. Die Kundennummer haben bzw. werden Sie zusammen mit der Annahmeerklärung Ihrer Erstzeichnung von uns erhalten.

Einzahlung

Ich/wir verpflichte/n mich/uns, den gezeichneten Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Annahmeerklärung zu dieser Zeichnung auf das folgende Konto der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG einzuzahlen:

Bankverbindung

Begünstigter: PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KGKontonummer: 6400450Bankleitzahl: 22290031Bank: Volksbank Raiffeisenbank ItzehoeVerwendungszweck: Genussrechte, Kundennummer (diese erhalten Sie mit der Annahmeerklärung Ihrer Erstzeichnung), Name, Vorname, Wohnort

Auszahlung oder automatische Gutschrift der Zinsen (bitte ankreuzen)

halbjährliche Auszahlung der Zinsen automatische Gutschrift (Thesaurierung) der Zinsen

Gegenseitige Vollmacht bei gemeinsamem Erwerb

Jeder Unterzeichnende bevollmächtigt die weiteren, oben genannten Zeichner dieser Genussrechtsbeteiligung, ihn im Geschäftsverkehr hinsichtlich ihrer gemeinsa-men Genussrechtsbeteiligung bei der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe zu seinen Lebzeiten und über seinen Tod hinaus zu vertreten (Vollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus). Jeder Zeichner ist allein zu Verfügungen über die Beteiligung berechtigt. Jeder Zeichner darf jegliche Weisungen und Aufträge jeder Art, insbesondere zum An- und Verkauf von Genussrechtsbeteiligungen, erteilen. Darüber hinaus ist jeder Zeichner berechtigt, über die Beteiligung in beliebiger Weise - auch zu seinen Gunsten - uneingeschränkt zu verfügen. Zur Erteilung von Untervollmachten sind alle Zeichner nur gemeinsam berechtigt.

Erwerb und Risikohinweis

Dieses Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG ist keine so genannte mündelsichere Kapitalanlage. Die mit dem Erwerb der Genussrechte verbundenen Risiken sind im Verkaufsprospekt beschrieben. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Wagnis-kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden und sollte notfalls von ihm wirtschaftlich verkraftet werden können. Im Einzelnen wird auf die Risikobelehrung im Verkaufsprospekt verwiesen. Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital von insgesamt bis zu 500 Mio. Euro beruht auf den Genussrechtsbedingungen (Stand: 11.02.2010) in Verbindung mit den hier angegebenen Zeichnungskonditionen. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir den Verkaufs-prospekt über das Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG vom 11.02.2010 einschließlich eventueller Nachträge jederzeit kostenlos bei der PROKON Energiesysteme GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe anfordern kann/können. Ich/wir willige/n in die Speicherung meiner/unserer Daten über eine EDV-Anlage sowie ihre Verarbeitung, Auskunftserteilung und Nachfrage bei berechtigten Dritten ein. Ich/Wir bestätige/n, die Möglichkeit zur Abgabe der Anlegererklärung gemäß § 31 WpHG erhalten zu haben.

Widerrufsbelehrung

WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe.

WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) heraus-zugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ort, Datum Unterschrift aller Zeichner ggf. Unterschrift Ehepartner/Erziehungsberechtigte(r)

Ort, Datum Unterschrift aller Zeichner ggf. Unterschrift Ehepartner/Erziehungsberechtigte(r)

1

2

3

4

5

6

MUSTER

MUSTER

MUSTER

MUSTER

MUSTER

MUSTER

agen nach Erhalt der Annahmeerklärung zu dieser Zeichnung auf das folgende Konto

MUSTER

agen nach Erhalt der Annahmeerklärung zu dieser Zeichnung auf das folgende Konto

(diese erhalten Sie mit der Annahmeerklärung Ihrer Erstzeichnung), Name, Vorname, Wohnort

MUSTER (diese erhalten Sie mit der Annahmeerklärung Ihrer Erstzeichnung), Name, Vorname, Wohnort

Auszahlung oder automatische Gutschrift der Zinsen (bitte ankreuzen)

MUSTERAuszahlung oder automatische Gutschrift der Zinsen (bitte ankreuzen)

automatische Gutschrift (Thesaurierung) der Zinsen

MUSTER automatische Gutschrift (Thesaurierung) der Zinsen

Jeder Unterzeichnende bevollmächtigt die weiteren, oben genannten Zeichner dieser Genussrechtsbeteiligung, ihn im Geschäftsverkehr hinsichtlich ihrer gemeinsa

MUSTER

Jeder Unterzeichnende bevollmächtigt die weiteren, oben genannten Zeichner dieser Genussrechtsbeteiligung, ihn im Geschäftsverkehr hinsichtlich ihrer gemeinsamen Genussrechtsbeteiligung bei der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe zu seinen Lebzeiten und über seinen

MUSTER

men Genussrechtsbeteiligung bei der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe zu seinen Lebzeiten und über seinen Tod hinaus zu vertreten (Vollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus). Jeder Zeichner ist allein zu Verfügungen über die Beteiligung berechtigt. Jeder Zeichner

MUSTER

Tod hinaus zu vertreten (Vollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus). Jeder Zeichner ist allein zu Verfügungen über die Beteiligung berechtigt. Jeder Zeichner darf jegliche Weisungen und Aufträge jeder Art, insbesondere zum An- und Verkauf von Genussrechtsbeteiligungen, erteilen. Darüber hinaus ist jeder Zeichner

MUSTER

darf jegliche Weisungen und Aufträge jeder Art, insbesondere zum An- und Verkauf von Genussrechtsbeteiligungen, erteilen. Darüber hinaus ist jeder Zeichner berechtigt, über die Beteiligung in beliebiger Weise - auch zu seinen Gunsten - uneingeschränkt zu verfügen. Zur Erteilung von Untervollmachten sind alle Zeichner nur

MUSTER

berechtigt, über die Beteiligung in beliebiger Weise - auch zu seinen Gunsten - uneingeschränkt zu verfügen. Zur Erteilung von Untervollmachten sind alle Zeichner nur

Dieses Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG ist keine so genannte mündelsichere Kapitalanlage. Die

MUSTER

Dieses Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG ist keine so genannte mündelsichere Kapitalanlage. Die mit dem Erwerb der Genussrechte verbundenen Risiken sind im Verkaufsprospekt beschrieben. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Wagnis-

MUSTER

mit dem Erwerb der Genussrechte verbundenen Risiken sind im Verkaufsprospekt beschrieben. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Wagnis-kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden und sollte notfalls von ihm wirtschaftlich verkraftet werden können. Im Einzelnen wird auf die Risikobelehrung

MUSTER

kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden und sollte notfalls von ihm wirtschaftlich verkraftet werden können. Im Einzelnen wird auf die Risikobelehrung im Verkaufsprospekt verwiesen. Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital von insgesamt bis zu 500 Mio. Euro beruht auf den

MUSTER

im Verkaufsprospekt verwiesen. Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital von insgesamt bis zu 500 Mio. Euro beruht auf den Genussrechtsbedingungen (Stand: 11.02.2010) in Verbindung mit den hier angegebenen Zeichnungskonditionen. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir den VerkaufsMU

STER

Genussrechtsbedingungen (Stand: 11.02.2010) in Verbindung mit den hier angegebenen Zeichnungskonditionen. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir den Verkaufsprospekt über das Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG vom 11.02.2010 einschließlich eventueller MU

STER

prospekt über das Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG vom 11.02.2010 einschließlich eventueller Nachträge jederzeit kostenlos bei der PROKON Energiesysteme GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe anfordern kann/können. Ich/wir willige/n in die Speicherung MU

STER

Nachträge jederzeit kostenlos bei der PROKON Energiesysteme GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe anfordern kann/können. Ich/wir willige/n in die Speicherung meiner/unserer Daten über eine EDV-Anlage sowie ihre Verarbeitung, Auskunftserteilung und Nachfrage bei berechtigten Dritten ein. Ich/Wir bestätige/n, die MU

STER

meiner/unserer Daten über eine EDV-Anlage sowie ihre Verarbeitung, Auskunftserteilung und Nachfrage bei berechtigten Dritten ein. Ich/Wir bestätige/n, die Möglichkeit zur Abgabe der Anlegererklärung gemäß § 31 WpHG erhalten zu haben.MU

STER

Möglichkeit zur Abgabe der Anlegererklärung gemäß § 31 WpHG erhalten zu haben.MUSTER

– ACHTUNG –

Neue Bankverbindung

Volksbank Raiffeisenbank Itzehoe

Konto-Nr.: 640 045 0

BLZ: 222 900 31

Begünstigter: PROKON Reg. Energ.

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PROKON GENUSSRECHTE

- 24 -- 24 -

PROKON setzt das Kapital seiner Anleger für die Finanzierung

seiner ethisch und ökologisch nachhaltigen Projekte ein, zum

weitaus größten Teil im Bereich Windenergie. Die Branche der

Erneuerbaren Energien bietet besonders zukunftssichere

Perspektiven, denn eine sichere Energieversorgung gehört zu den

Grundbedürfnissen des Menschen und der Einsatz erneuerbarer

Energiequellen ist aufgrund der Endlichkeit der fossilen Roh-

stoffe unverzichtbar.

PROKON investiert das Genussrechtskapital nicht in ein einzelnes

Vorhaben, sondern breit gestreut in zahlreiche eigene Projekte.

Dazu gehören nicht nur die aktuell bestehenden Windkraft-

anlagen, sondern auch zahlreiche weitere Windparks, deren

Umsetzung in den nächsten Jahren vorgesehen ist, sowie

das Engagement in den Bereichen Biogene Kraftstoffe und

Biomasse.

Die Einnahmen aus den Windparks sind gesichert, denn die Ver-

gütung von Strom aus Windenergie erfolgt zu einem festen,

von der Konjunktur unabhängigen Mindestpreis, der im

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich verankert ist.

Auch der Absatz von Biodiesel ist durch die gesetzliche

Beimischungspflicht zu mineralischem Diesel gesichert. Holz

ist als hochwertiger Baustoff oder zur Herstellung von Möbeln

und Transportpaletten gefragt. In Form von Pellets und Holz-

briketts ist es ein nachwachsender Energie- und Wärmespender

und schon heute kostengünstiger als Öl oder Gas. Selbst

genutzter Wald stellt ein besonders sinnvolles und wertstabiles

Investment dar und trägt in Zeiten hoher Inflation dazu bei,

Vermögensverluste zu verhindern.

Die vertragsgemäße Verwendung des Genussrechtskapitals

wird durch einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert, der die Jahres-

abschlüsse der Genussrechtsgesellschaft überprüft und die

korrekte Verwendung des Genussrechtskapitals für jedes

Geschäftsjahr schriftlich in einem Testat dokumentiert.

PROKON verfügt im Bereich der Erneuerbaren Energien über

mehr als 15 Jahre Erfahrung sowohl in technischen als auch in

kaufmännischen Fragen.

Angesichts der zunehmenden Staatsverschuldung steigt auch

die Möglichkeit einer Inflation. Während der Staat sich durch

eine Inflation entschulden kann, weil dabei nicht nur Vermögen,

sondern auch Schulden entwertet werden, geht dies vor allem

zu Lasten von Sparern und Anlegern. Ihr angelegtes Geld ver-

liert bei einer Inflation enorm an Kaufkraft. PROKON investiert

das Genussrechtskapital im Bereich der Erneuerbaren Energien

und der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe,

und damit in einem zukunftsfähigen Umfeld. Darüber hinaus

bieten die PROKON Genussrechte zusätzliche Maßnahmen

gegen einen Wertverlust. In Zeiten niedriger Inflation werden

aus Überschüssen, die die jährliche Grundverzinsung von 6,00 %(1)

sowie die zusätzliche Überschussbeteiligung von 4,00 % über-

steigen, Rücklagen gebildet. Bei einem Anstieg der Inflation

steigen mit ihr auch die Energiepreise und mit dem Verkauf

des produzierten Stroms können höhere Einnahmen erwirt-

schaftet werden. Überschreitet die jährliche Inflationsrate die

Marke von 10 %, werden diese höheren Einnahmen aus dem

Stromverkauf zusammen mit den zuvor gebildeten Rücklagen

dazu verwendet, höhere Zinsen an die Genussrechtsinhaber

auszuschütten und damit den Inflationseffekt auszugleichen.

Schließlich steht PROKON Ihnen als zusätzliche Sicherheit

bereits nach nur drei Jahren(2) im Rahmen der Rückkaufgarantie

als Käufer Ihrer Genussrechte zur Verfügung. Sie erhalten einen

Kaufpreis in Höhe von mindestens 100 % Ihres eingezahlten

Kapitals. Die Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie ist für

Sie kostenlos. Mehr Informationen zur PROKON Rückkauf-

garantie finden Sie auf den Seiten 20 und 21.

Die Frage nach der Sicherheit für Ihre Geldanlage

Bei der Entscheidung für eine Geldanlage spielt das Thema Sicherheit natürlich eine bedeutende Rolle. Spätestens seit der Erfahrung

aus der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise sollten Anleger diesen Aspekt besonders beachten und die zahlreichen Angebote des

Kapitalmarktes miteinander vergleichen. Eine Kapitalanlage ganz ohne Risiko gibt es grundsätzlich nicht. Investitionen sind immer mit

unternehmerischen und wirtschaftlichen Risiken verbunden und die erzielten Ergebnisse sind abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des

Unternehmens. Aber bei PROKON legen Sie Ihr Geld in einem Umfeld an, das hohe Sicherheiten bietet.

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- 25 -- 25 -

Weitere häufig gestellte Fragen

Was sind Genussrechte?Genussrechte sind eine Mischform aus einem festverzinslichen

Wertpapier und einer unternehmerischen Beteiligung. Sie ähneln

damit einer Unternehmensanleihe mit Gewinnbeteiligung. Für

die Ausgestaltung der Genussrechte gibt es keine gesetzlichen

Bestimmungen, weshalb das Angebot dieser Anlageform je

nach Anbieter sehr verschieden sein kann. PROKON nutzt das

eingezahlte Kapital für die Finanzierung seiner Projekte, das

heißt insbesondere für Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren

Energien und der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Roh-

stoffe mit dem Schwerpunkt Windenergie. Die Anleger erhalten

von PROKON halbjährlich Zinsen und werden neben der Grund-

verzinsung auch durch zusätzliche Überschussbeteiligungen fair

am Erfolg der PROKON Unternehmensgruppe beteiligt.

Gibt es einen Mindest- oder Höchstbetrag für den Erwerb von PROKON Genussrechten?

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100 Euro. Ein Höchst-

betrag existiert hingegen nicht, die Zeichnungssumme ist nach

oben unbegrenzt. Für Beträge über 0,5 % des insgesamt ausgege-

benen Genussrechtskapitals behält sich PROKON jedoch eine

Einzelfallprüfung vor, denn die PROKON Genussrechte sind ein

Angebot für Anleger aus der Mitte der Gesellschaft und sollen

nicht von Großkonzernen oder Investmentfonds ausgenutzt

werden. Zudem wird dadurch einem Missbrauch der PROKON

Genussrechte zur Geldwäsche vorgebeugt.

Wie kann man PROKON Genussrechte erwerben oder den angelegten Betrag erhöhen? Für den erstmaligen Erwerb von PROKON Genussrechten senden

Sie den beiliegenden Zeichnungsschein ausgefüllt an PROKON.

Die Adresse finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. Erst

nach Erhalt unserer schriftlichen Bestätigung über die Annahme

Ihrer Zeichnung muss die Überweisung Ihres Anlagebetrages

innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Wenn Sie danach Ihren Anlage-

betrag erhöhen möchten, können Sie den gewünschten Betrag

einfach überweisen. Das Ausfüllen eines weiteren Zeichnungs-

scheins ist dafür nicht erforderlich. Alles, was Sie zur Zeichnung

von PROKON Genussrechten sowie zur Erhöhung Ihres Anlage-

betrages wissen müssen, haben wir auf Seite 22 in einer Übersicht

zusammengestellt.

Auf der Rückseite des beiliegenden Zeichnungsscheins finden Sie die Genussrechtsbedingungen. Diese senden wir Ihnen bei Bedarf

auch gern nochmals gesondert zu. Genauso wie der ausführliche Verkaufsprospekt müssen auch die Genussrechtsbedingungen

bestimmten formalen Anforderungen genügen und sind daher nicht immer leicht verständlich. Die häufigsten Fragen unserer Kunden

möchten wir bereits an dieser Stelle beantworten. Wenn für Sie trotzdem nicht alle Fragen geklärt werden, können Sie sich jederzeit

an uns wenden. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf Seite 30 dieser Broschüre.

Page 26: GR Kurzprospekt 2012 - Anleihen- · PDF filePROKON GENUSSRECHTE - 2 - »Lassen Sie uns alles daransetzen, dass wir der nächsten Generation, den Kindern von heute, eine Welt hinterlassen,

PROKON GENUSSRECHTE

- 26 -- 26 -

Muss die Anlegererklärung auch ausgefüllt und zurück- gesendet werden?Laut Wertpapierhandelsgesetz sind Banken und Finanzdienst-

leister dazu verpflichtet, Anleger nach ihren Erfahrungen mit

Wertpapiergeschäften zu befragen. Auch wir möchten Ihnen die

Möglichkeit geben, uns diese Fragen auf freiwilliger Basis zu

beantworten. Wenn Sie uns Auskunft geben möchten, füllen Sie

dafür bitte die beiliegende Anlegererklärung aus, unterzeichnen

Sie diese und senden Sie sie uns zu.

Können die PROKON Genussrechte als Ehepaar erworben werden? Können dadurch beide Partner jeweils einzeln über die Genussrechte verfügen?

Um Genussrechte als Ehepaar zu erwerben, müssen lediglich

beide Partner zusammen den Zeichnungsschein ausfüllen und

unterzeichnen. Durch beide Unterschriften bevollmächtigen sich

die Ehepartner zudem gegenseitig, so dass jeder einzeln berech-

tigt ist, über die gemeinsam erworbenen Genussrechte zu verfügen.

Können Minderjährige PROKON Genussrechte erwerben?Ja. Der Zeichnungsschein wird dann auf den Namen des Kindes

ausgefüllt, muss aber von allen Erziehungsberechtigten unter-

schrieben werden.

Kann eine Vertrauensperson als Vertretungsberechtigter für die PROKON Genussrechte bevollmächtigt werden?Ja, es kann eine Vollmacht erteilt werden, die Ihren Bevollmäch-

tigten zur Vertretungsberechtigung für die Verwaltung Ihrer

Genussrechte zu Lebzeiten und/oder über den Tod hinaus

befugt. Wir stellen dazu gern ein Formular zur Verfügung.

Muss PROKON informiert werden, wenn sich die persön -lichen Daten des Anlegers ändern?Die PROKON Genussrechte werden auf Ihren Namen ausgestellt.

PROKON führt ein Register über alle ausgegebenen Genussrechte

und deren Inhaber. Daher ist es notwendig, dass Sie PROKON

eventuelle Änderungen Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihrer

Bankverbindung oder anderer wichtiger Daten zeitnah schriftlich

mitteilen.

Werden Gebühren erhoben?Fallen zusätzliche Kosten an?Nein, es werden keinerlei Gebühren für Kauf, Verkauf, Verwal-

tung, Übertragung usw. der Genussrechte erhoben.

Ab wann wird das eingezahlte Kapital verzinst? Einen Tag nachdem die Einzahlung bei PROKON eingegangen

ist, beginnt die Verzinsung Ihrer Genussrechte. Somit ist der Tag

nach dem Zahlungseingang auch der erste Zinstag.

Wie hoch war die Verzinsung der Genussrechte in der Vergangenheit?Die grundsätzliche Verzinsung(1) der Genussrechte beträgt 6,00 %

pro Jahr. Seit dem Start der Genussrechte im Jahr 2003 konnte

PROKON zusätzlich zu dieser Grundverzinsung in jedem Jahr

eine Überschussbeteiligung an seine Anleger auszahlen. So

wurden die Genussrechte in den Jahren 2003 bis 2005 mit

jeweils 7,25 % und in den Jahren 2006 bis 2010 mit 8,00 % pro

Jahr verzinst.

Wann werden die Zinsen ausgezahlt?Die Zinsen für das erste Kalenderhalbjahr sind bis zum 30.09.

des jeweiligen Jahres und die Zinsen für das zweite Kalender-

halbjahr bis zum 31.03. des Folgejahres zur Auszahlung fällig.

Die Auszahlung der Zinsen kann jedoch auch bereits vor den

genannten Stichtagen vorgenommen werden. So erfolgt die

Zinsauszahlung seit einigen Jahren für das erste Kalenderhalb-

jahr bereits im Juli des jeweiligen Jahres und für das zweite

Kalenderhalbjahr im Januar des Folgejahres.

Page 27: GR Kurzprospekt 2012 - Anleihen- · PDF filePROKON GENUSSRECHTE - 2 - »Lassen Sie uns alles daransetzen, dass wir der nächsten Generation, den Kindern von heute, eine Welt hinterlassen,

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Können die Zinsen auch gleich wieder in neue Genuss-rechte angelegt werden?Statt der halbjährlichen Auszahlung können Ihnen die Zinsen auf

Wunsch auch automatisch gutgeschrieben werden (Thesaurie-

rung). Dies können Sie auf Ihrem Zeichnungsschein ankreuzen.

Durch eine schriftliche Mitteilung können Sie zu jedem Zinstermin

von der Auszahlung der Zinsen zur automatischen Gutschrift

und umgekehrt wechseln. Die Gutschrift der Zinsen erfolgt für

das erste Kalenderhalbjahr zum 01.07. des jeweiligen Jahres

sowie für das zweite Kalenderhalbjahr zum 01.01. des jeweiligen

Folgejahres.

Der Zinsertrag ist bei automatischer Wiederanlage genauso zu

versteuern wie bei Auszahlung der Zinsen. Daher werden Ihre

Zinsen erst nach Abzug des Steueranteils in neue Genussrechte

für Sie angelegt (siehe Seite 27). Auch die neu erworbenen

Genuss rechte unterliegen wieder der Mindestlaufzeit (siehe Infor-

mationen zur folgenden Frage).

Nach welcher Mindestlaufzeit können die Genussrechte gekündigt werden? Worin besteht der Unterschied zwischen Kündigung (5 Jahre Mindestlaufzeit) und Verkauf durch Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie (3 Jahre Mindest-laufzeit(2))?Das Genussrechtskapital muss nach den Bestimmungen des Kredit-

wesengesetzes (KWG) mindestens fünf Jahre lang bei der Genuss-

rechtsgesellschaft verbleiben. Eine ordentliche Kündigung ist

daher unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist

erstmals zum 31.12. des fünften auf den Eingang des Zeich-

nungsbetrages folgenden Kalenderjahres möglich. Sie können

Ihre PROKON Genussrechte aber auch vor Ablauf der gesetzlichen

Mindestlaufzeit jederzeit verkaufen, verschenken oder vererben.

Die Kerngesellschaft der PROKON Unternehmensgruppe, die

PROKON Energiesysteme GmbH, hat eine Rückkauf garantie(2)

für die Genussrechte abgegeben. Im Rahmen dieser Garantie

steht die Gesellschaft Ihnen bereits nach Ablauf des dritten Jah-

res jeweils zum 31.12. als Käuferin für Ihre Genussrechte zur

Verfügung. So können Sie eine verkürzte Laufzeit wahrnehmen

und erhalten von PROKON einen Kaufpreis in Höhe von mindes-

tens 100 % Ihres eingezahlten Kapitals. Die Inanspruchnahme

der Rückkaufgarantie ist für Sie kostenlos. Die Bedingungen fin-

den Sie auf der Seite 21 vollständig abgedruckt.

Wann und wie erfolgt die Rückzahlung der Genussrechte bei Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie?Bei Inanspruchnahme der Rückkaufgarantie(2) zahlt die PROKON

Energiesysteme GmbH als Garantiegeberin Ihnen einen Kauf-

preis in Höhe von mindestens 100 % Ihres eingezahlten Kapitals.

Nach Wirksamkeit des Verkaufs zum 31.12. erfolgt die Aus-

zahlung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen und wird Ihnen

auf Ihr Konto überwiesen. Statt in einer Summe kann die Rück-

zahlung des Genussrechtskapitals auf Ihren Wunsch hin auch bis

zum nächsten Kündigungstermin in monatlichen Teil beträgen

erfolgen und ähnelt damit einer Rente. Der bei PROKON länger

verbleibende Kapitalanteil wird selbstverständlich weiter ver-

zinst. Die Bedingungen der Rückkaufgarantie finden Sie auf der

Seite 21 vollständig abgedruckt.

Wie lange können die Genussrechte maximal gehalten werden?

Die Geldanlage in PROKON Genussrechte ist unbefristet. Es gibt

keinen bestimmten Endzeitpunkt.

Können die Genussrechte verkauft, verschenkt oder vererbt werden?Ja. Die Genussrechte können jederzeit ganz oder teilweise an

einen oder mehrere neue Inhaber durch Verkauf, Schenkung

oder Vererbung übertragen werden. Wenn die Genussrechte

nur teilweise übertragen werden, muss lediglich darauf geachtet

werden, dass sowohl der bisherige Genussrechtsinhaber als auch

der oder die neue(n) Inhaber mindestens Genussrechte in Höhe

des Mindestanlagebetrages von 100 Euro halten. Sie sind ver-

pflichtet, uns über den Wechsel eines Genussrechtsinhabers

schriftlich zu informieren. Dafür senden wir Ihnen gern ein ent-

sprechendes Formular zu.

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PROKON GENUSSRECHTE

- 28 -- 28 -

Wie werden die Zinsen steuerlich behandelt?Die Genussrechtszinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und

unterliegen somit der Abgeltungssteuer. Das bedeutet, sie müssen

pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenen-

falls Kirchensteuer versteuert werden. Dies gilt auch für Anleger,

deren persönlicher Einkommensteuersatz höher ist als 25 %.

Hingegen müssen Anleger mit einem niedrigeren Steuersatz als

25 % ihre Zinsen nach wie vor nur mit diesem niedrigeren Steuer-

satz versteuern.

PROKON ist dazu verpflichtet, für alle Anleger pauschal den

Steueranteil in Höhe von 25 % abzuführen, so dass Ihre Zinsen

Ihnen erst nach Abzug dieses Anteils ausgezahlt bzw. für Sie zur

Gutschrift in neue Genussrechte angelegt werden. Als Anleger

mit einem niedrigeren Steuersatz als 25 % haben Sie dann die

Möglichkeit, den Teil der abgeführten Steuer, der über Ihren

Einkommenssteuersatz hinausgeht, zurück zu erhalten. Wenn

Ihre gesamten Zinseinkünfte eines Jahres unter dem aktuellen

Freibetrag von 801 Euro pro Person (bei gemeinsam veranlagten

Personen 1.602 Euro) bleiben, erhalten Sie sogar die gesamten

gezahlten Steuern zurück, denn bis zu diesem Betrag sind

Zinsen steuerfrei (Stand Mai 2011).

Für die Erstattung Ihrer zu viel gezahlten Steuern müssen Sie

eine Einkommensteuererklärung inklusive der Anlage KAP

(Einkünfte aus Kapitalvermögen) ausfüllen. Die für die Anlage

KAP notwendigen Informationen entnehmen Sie den Steuer-

bescheinigungen, die wir Ihnen halbjährlich mit der Auszahlung

Ihrer Zinsen zusenden. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei

jeweils um Einzelsteuerbescheinigungen handelt, die zusammen

die Jahressteuerbescheinigung ersetzen. Eine gesonderte Jahres-

steuerbescheinigung wird daher nicht ausgestellt. Die ausgefüllte

Einkommenssteuererklärung und die Anlage KAP senden Sie

zusammen mit Ihren Steuerbescheinigungen an Ihr zuständiges

Finanzamt, welches die Steuererstattung vornimmt.

Kann ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveran -lagungsbescheinigung eingereicht werden? Nein. Freistellungsaufträge sowie Nichtveranlagungsbescheini-

gungen dürfen gemäß Einkommensteuergesetz nur von Banken,

Versicherungen und ähnlichen Finanzdienstleistern berück-

sichtigt werden. Eine Erstattung des bereits abgeführten Steuer-

anteils ist ausschließlich im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommen-

steuererklärung möglich.

Was passiert, wenn ein Geschäftsjahr einmal nicht so erfolg reich verläuft?Sollte in einem Jahr eine Verzinsung der Genussrechte von 6 %

wider Erwarten nicht erreicht werden, haben Sie zum einen

Anspruch auf eine Nachzahlung der Grundverzinsung in den

folgenden Jahren. Zum anderen haben Sie die Sicherheit der

Rückkaufgarantie, die Ihnen bei einem Verkauf an PROKON

nicht nur das eingezahlte Kapital sondern auch eine Verzinsung

Ihres Kapitals in Höhe von 6 % p. a. zusichert. Mehr Informa-

tionen zu den Sicherheiten und Risiken der PROKON Genuss-

rechte sowie zur PROKON Rückkaufgarantie finden Sie auf den

Seiten 20, 21 und 24 sowie im ausführlichen Emissionsprospekt,

den wir Ihnen gern zusenden.

Gilt für die PROKON Genussrechte die gesetzliche Einlagen-sicherung?Die PROKON Genussrechte unterliegen zwar nicht der gesetzli-

chen Einlagensicherung, die ohnehin auf 100.000 € pro Kunde

begrenzt ist. Für die Einnahmen aus der Erzeugung von Strom

aus Windenergie besteht jedoch ebenfalls eine staatliche

Absicherung: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In diesem

Gesetz ist die Mindestvergütung für Strom aus Windenergie

gesetzlich garantiert, und zwar für 20 Jahre (siehe nächste Frage).

Voraussetzung ist jedoch, dass die Windkraftanlagen an dem

jeweiligen Standort eine bestimmte Mindest-Wirtschaftlichkeit

vorweisen, die im EEG durch das Referenzertragsmodell definiert

wird. Damit ist von vornherein ausgeschlossen, dass Windparks

an unwirtschaftlichen Standorten realisiert werden. Das gilt auch

für unsere Windparks – kein PROKON-Windpark erwirtschaftet

Verluste. Da das EEG mit dem Ziel verabschiedet wurde, Investi-

tionen in Erneuerbare Energien zu fördern, sichern die festgelegten

Vergütungssätze nicht nur den Kapitalerhalt ab, sondern zusätzlich

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auch eine angemessene Rendite. Aus unserer Sicht bedeutet das

EEG damit sogar eine deutlich bessere staatliche Absicherung für

die Anleger als die gesetzliche Einlagensicherung der Banken

und Versicherungen.

Was besagt das Erneuerbare-Energien-Gesetz?Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am 1. April 2000 in

Kraft getreten und löste damit das seit 1991 geltende Strom-

einspeisungsgesetz ab. Das Gesetz verpflichtet die Energie-

versorger bzw. die Betreiber der Stromnetze, Strom aus Erneuer-

baren Energien vorrangig vor Strom aus konventionellen

Energie trägern wie Erdöl, Erdgas, Kohle sowie Kernenergie in ihre

Netze einzuspeisen. Als Vergütung müssen die Energieversorger

den Erzeugern des regenerativen Stroms zudem gesetzlich fest-

gelegte Mindest preise zahlen.

Diese so genannte Einspeisevergütung variiert zwischen den

verschiedenen Energieträgern. Denn je nachdem, ob die Energie-

gewinnung aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft, Biomasse

oder Geothermie erfolgt, ist die technologische Entwicklung

noch sehr unterschiedlich weit fortgeschritten. Entsprechend

schwanken auch die Kosten, die mit der Strom- oder Wärme-

produktion verbunden sind. Um diesen Unterschieden Rechnung

zu tragen und bei allen Energieträgern eine angemessene

Verzinsung der getätigten Investitionen sicherzustellen, wurde

die Einspeisevergütung vom Gesetzgeber unterschiedlich hoch

bemessen.

Darüber hinaus richtet sich die Höhe der Einspeisevergütung

auch nach dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlagen. Um

Anreize für technische Weiterentwicklungen und Effizienzsteige-

rungen zu schaffen, wird die Einspeisevergütung jährlich für neu

in Betrieb gehende Anlagen abgesenkt. Gemäß der vom Bundes-

tag verabschiedeten EEG-Novelle 2012 beträgt diese Absenkung

zukünftig 1,5 %. Dadurch gelten für die Anlagen je nach Ener-

gieträger sowie je nach dem Jahr ihrer Inbetriebnahme

unterschiedlich hohe Vergütungen. Diese sind dann aber über

einen Zeitraum von 20 Jahren gesetzlich gesichert und konstant.

Für Windenergieanlagen, die im Jahr 2011 in Betrieb gehen,

beträgt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang 9,02 Cent/kWh.

Bei Einhaltung bestimmter technischer Vor aussetzungen bei der

Netzeinspeisung erhält der Windparkbetreiber zusätzlich den so

genannten Systemdienstleistungsbonus in Höhe von 0,49 Cent/

kWh. Das EEG gewährleistet somit für Projekte im Bereich der

Erneuerbaren Energien eine hohe Planungs- und Investitions-

sicherheit, ohne die Weiterentwicklungen hinsichtlich Wirtschaft-

lichkeit und Effizienz zu vernachlässigen. Mit dieser gelungenen

Balance ist das EEG weltweit zum erfolgreichsten Gesetz für die

Förderung erneuerbarer Energien geworden und hat Deutsch-

land sowohl bei der Nutzung erneuerbarer Energien als auch bei

der Weiterentwicklung und Produktion der Anlagentechnik in

eine Vorreiterrolle gebracht.

Die Einspeisevergütung wird fälschlicherweise häufig als staatliche

Subvention bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich jedoch nicht

um staatliche Leistungen, sondern um festgelegte Ver gütungs-

sätze bzw. Abnahmepreise, die die Energieversorger für Strom

aus Erneuerbaren Energien bezahlen müssen. Dadurch werden

Investitionen gefördert und damit die unverzichtbare Umstellung

der Energieversorgung auf erneuerbare Energie träger vorange-

bracht.

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PROKON GENUSSRECHTE

- 30 -- 30 -

Hauptsitz ItzehoeKirchhoffstraße 3 • 25524 Itzehoe

Tel.: (04821) 68 55 -100 und -300

Fax: (04821) 68 55 -200

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 8.00-18.30 Uhr

Beratungsbüro BremenAm Wall 137-139 • 28195 Bremen

Tel.: (0421) 16 89 31 -0

Fax: (0421) 16 89 31 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro BerlinLeibnizstraße 48 • 10629 Berlin

Tel.: (030) 6 80 53 36 -0

Fax: (030) 6 80 53 36 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro BüsumAlleestraße 1 • 25761 Büsum

Tel.: (04834) 9 65 40 -0

Fax: (04834) 9 65 40 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr

Sa. 10.00-18.00 Uhr (Mai bis September)

Beratungsbüro Frankfurt/MainLyoner Straße 14 • 60528 Frankfurt

Tel.: (069) 2 19 33 79 -0

Fax: (069) 2 19 33 79 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 8.00-18.30 Uhr

Beratungsbüro HamburgColonnaden 20 • 20354 Hamburg

Tel.: (040) 3 50 16 94 -0

Fax: (040) 3 50 16 94 -20

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro HannoverBohlendamm 2 • 30159 Hannover

Tel.: (0511) 37 46 21 -0

Fax: (0511) 37 46 21 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro KölnBrabanter Str. 2-4 • 50674 Köln

Tel.: (0221) 17 05 07 -0

Fax: (0221) 17 05 07 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro MünchenMenzelstraße 9 / Bülowstraße

81679 München

Tel.: (089) 3 23 08 34 -0

Fax: (089) 3 23 08 34 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro NürnbergTucherstraße 5 • 90403 Nürnberg

Tel.: (0911) 21 65 00 -0

Fax: (0911) 21 65 00 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro StuttgartGerokstraße 8 • 70188 Stuttgart

Tel.: (0711) 12 09 50 -0

Fax: (0711) 12 09 50 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

PROKON Beratungsbüros

(1) Die Verzinsung ist in § 5 Ziffer 2 und 4 der Genussrechtsbedingungen geregelt. Sie betrug 7,25 % p. a. für die Jahre 2003 bis 2005 sowie 8 % p. a. seit 2006.(2) Näheres regelt die grundsätzliche Rückkaufgarantie der PROKON Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH für die Genussrechte.

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Kein Zeichnungsschein mehr da?

Sprechen Sie uns an:Tel: (0 48 21) 68 55 -100 und -300

Fax (0 48 21) 68 55 -200E-Mail: [email protected]

Oder laden Sie sich den Vordruckaus dem Internet herunter:

www.prokon.net/downloads

Gern senden wir Ihnen auch eingesondertes Exemplar der Genussrechtsbedingungen zu.

RisikohinweisDie Genussrechte der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG sind keine so genannte mündelsichere Kapitalanlage.

Die mit dem Erwerb der Genussrechte verbundenen Risiken sind im vollständigen Verkaufsprospekt der PROKON Genussrechte

beschrieben. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Wagniskapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen

werden und sollte notfalls von ihm wirtschaftlich verkraftet werden können. Im Einzelnen wird auf die Risikobelehrung im

vollständigen Verkaufsprospekt verwiesen. Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital von

insgesamt bis zu 500 Mio. Euro beruht auf den Genussrechtsbedingungen (Stand: 11.02.2010). Der vollständige Verkaufsprospekt

über das Angebot zum Erwerb von Genussrechten der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG vom 11.02.2010 ein-

schließlich eventueller Nachträge kann jederzeit kostenlos bei der PROKON Energiesysteme GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe

angefordert werden.

Hauptsitz ItzehoeKirchhoffstraße 3 • 25524 Itzehoe

Tel.: (04821) 68 55 -100 und -300

Fax: (04821) 68 55 -200

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 8.00-18.30 Uhr

Beratungsbüro BremenAm Wall 137-139 • 28195 Bremen

Tel.: (0421) 16 89 31 -0

Fax: (0421) 16 89 31 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro BerlinLeibnizstraße 48 • 10629 Berlin

Tel.: (030) 6 80 53 36 -0

Fax: (030) 6 80 53 36 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro BüsumAlleestraße 1 • 25761 Büsum

Tel.: (04834) 9 65 40 -0

Fax: (04834) 9 65 40 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr

Sa. 10.00-18.00 Uhr (Mai bis September)

Beratungsbüro Frankfurt/MainLyoner Straße 14 • 60528 Frankfurt

Tel.: (069) 2 19 33 79 -0

Fax: (069) 2 19 33 79 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 8.00-18.30 Uhr

Beratungsbüro HamburgColonnaden 20 • 20354 Hamburg

Tel.: (040) 3 50 16 94 -0

Fax: (040) 3 50 16 94 -20

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro HannoverBohlendamm 2 • 30159 Hannover

Tel.: (0511) 37 46 21 -0

Fax: (0511) 37 46 21 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro KölnBrabanter Str. 2-4 • 50674 Köln

Tel.: (0221) 17 05 07 -0

Fax: (0221) 17 05 07 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro MünchenMenzelstraße 9 / Bülowstraße

81679 München

Tel.: (089) 3 23 08 34 -0

Fax: (089) 3 23 08 34 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro NürnbergTucherstraße 5 • 90403 Nürnberg

Tel.: (0911) 21 65 00 -0

Fax: (0911) 21 65 00 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

Beratungsbüro StuttgartGerokstraße 8 • 70188 Stuttgart

Tel.: (0711) 12 09 50 -0

Fax: (0711) 12 09 50 -19

E-Mail: [email protected]

Mo.-Fr. 9.30-18.30 Uhr

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PROKON GENUSSRECHTE

- 32 -

Drucklegung: November 2012

PROKON UnternehmensgruppeKirchhoffstraße 3

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Tel: (0 48 21) 68 55 -100 und -300Fax: (0 48 21) 68 55 -200

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