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Hans-Dieter Klein Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen- Anhalt Ausblick auf die Tarifrunde 2008 Mit den Augen von Hochschule und Forschung

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Hans-Dieter Klein Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt

Ausblick auf die Tarifrunde 2008

Mit den Augen von Hochschule und Forschung

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Gliederung

1. Tarifpolitische Realität2. Die Tarifpartner3. Die Gegenstände4. Das Szenario 5. Einordnung in die Debatte 6. Forderungen der GEW - spezielle der

Hochschulen7. Möglichkeiten der Hochschulen

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1. Tarifpolitische Realität (I) 13. September 2005 Tarifabschluss TVöD Zuvor provozierter Ausstieg der TdL aus

Verhandlungen Präjudizierung der Grundsätze für Tabellen,

Eckeingruppierungen und Überleitungsrecht Weitgehende Öffnungen für „landesbezirkliche“

Regelungen Hochschulbereich zwar erfasst (Bund, einige

Forschungseinrichtungen) aber nicht spezifisch verhandelt

12. Oktober 2006 Tarifabschluss TV-L (ohne Hessen und Berlin)

Herzstück jedes Tarifvertrages – Entgeltordnung fehlt für beide Tarifverträge, TVöD und TV-L

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1. Tarifpolitische Realität (II)

Wirksamkeit der Tarifvereinbarungen von 2003: EG 1 bis 8 Angeleichung an West zum 31.12.07EG 9 bis 15 Angeleichung zum 31.12.0

November 07 bei TV-L - Jahressonderzahlungen - Leistungsentgelte

Jan/Mai 08 bei TV-L – Tabellenentgelt um 2,9 Prozent

Okt. 08 bei TV-L – Letzter Termin für Aufstiege der EG 9 bis 15

Nov. 08 „Beförderungstag“, Strukturausgleiche, Jahressonderzahlung

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1. Tarifpolitische Realität (III)

Im Bereich des TVöD seit 1. Oktober 2005 Keine Vergütungserhöhung, lineare schon seit 2003 nicht (Einmalzahlungen)

Ausnahme Ost: Seit 1. Juli 2007 – 97 % Aber 2006 reale Steigerung des BIP um 2,5 Tarifabschlüsse in anderen Bereichen seit

2007 deutlich steigend Steuermehreinnahmen im 1. Halbjahr 2007

Bund 18,1 %, Gemeinden 17 Prozent, Länder 11,6 %

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2. Die Tarifpartner (I)Im Sommer 2007 Verstimmung zwischen DGB Gewerkschaften: Vereinbarung ver.di, GEW, GdP

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2. Die Tarifpartner (II)

VKA betreibt weiter provokante Politik in Sachen Arbeitszeit

Entgeltordnungen nicht verhandelt aber begonnene Gespräche

Bund hält sich zurückGewachsene Bedeutung der DBB-

TarifunionGEW weiter im Schlepptau von ver.di

(Kooperationsvereinbarung)

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3. Die Gegenstände (I)

Entgelttarifverträge (Problem TVÜ)Entgelttarifvertrag TV-L erst zum 31.12.08

kündbar (§ 39 Abs. 4 Buchstabe e) Lineare Anpassungen an wirtschaftliche

EntwicklungenWiedereinführung von Bewährungs- und

Tätigkeitsaufstiegen für alle Beschäftigten (Übergeleitete ohne Besitzstandswahrung)

Klärung offener Fragen (Restanten)

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3. Die Gegenstände (II)

Angleichung Ost, wie 2003 vereinbart

Neues Eingruppierungsrecht (Entgeltordnung)

Jeder Monat der Herauszögerung kostet den Beschäftigten Geld.

Deshalb für die Zeit der Verhandlungen Sicherung der Gehälter auf BAT-Niveau

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4. Das Szenario (I)

Auf harte Augeindersetzungen vorbereiten Kürzungspolitik im öffentlichen Dienst weiter

Programm Kassen füllen sich zwar langsam, aber alles in

Schuldendienst Gegenseite beharrt auf

Arbeitszeiterhöhungen und weiteren Personalabbau

Ostangleichungen werden als Gnadenakt und ausreichend für Gehalterhöhung dargestellt

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4. Das Szenario (II)

Kündigungsmöglichkeiten der Sonderzahlung und Zusatzversorgung stehen im Raum

Leistungsentgeltverhandlungen auf Länderebene noch offen (noch nicht mal Hängepartien)

Im TVöD- Bereich schwieriger Weg zu Betriebs- und Dienstvereinbarungen (bei Nichtabschluss aber Kürzung des Prozentsatzes)

Entgeltordnung sollte Ende 2007 stehen (jetzt zaghaftes Antasten)

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5. Einordnung in die Debatte (I)

Die Erfahrung mit dem TV-L zeigt, dass die TdL sich an den Verhandlungsergebnissen, die mit Bund und VKA erzielt worden sind, orientiert.

Die Einführung des neuen Tarifrechts bedeutet vor allem für Beschäftigte, die in den höheren Vergütungsgruppen eingruppiert sind, deutliche Bezahlungsverluste gegenüber dem BAT

TVöD und TV-L bedeuten aber nicht nur außergewöhnlich hohe Verluste für Beschäftigte

Dazu vollständiges Fehlen von Kompensationen

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5. Einordnung in die Debatte (II)

Kritik an den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wegen mangelnder Interessenvertretung ist berechtigt

Fortsetzung dieser Tarifpolitik gefährdet nach Ansicht der GEW die Bindungswirkung von berufsgruppenübergreifenden Flächentarifverträgen

würde mittelfristig zu einer völligen Neuordnung der Tariflandschaft führen (müssen)

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5. Einordnung in die Debatte (III)

Vergleich zwischen TV-L/TVöD und BAT ergeben deutliche Verluste: Jahreseinkommen (alle Bezahlbestandteile):

 

VG/EG Alt :BAT Neu: TV-L/TVöD

BAT III – EG 11 Anfang 41.682,23 30.182 BAT III – EG 11 Ende 50.207,09 44.537

BAT II a – EG 13 Anfang 45.354,34 36.057,60

BAT II a – EG 13 Ende 55.424,11 51.125

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5. Einordnung in die Debatte (IV)

Das „Prinzip der Wippe“ funktioniert in den höheren Entgeltgruppen nicht.

Bei der Neugestaltung des Tarifrechts haben wir aber damit geworben und Akzeptanz in der Mitgliedschaft gewonnen

Hier stimmt angebliches Prinzip der Kostenneutralität nicht

§ 40 TV-L gibt es im TVöD nicht

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6. Forderungen der GEW (I)

Schwerpunkt Durchsetzung unserer Forderungen zur neuen Entgeltordnung

Bei Nichtgelingen, Wiedereinführung der Aufstiegsregelungen des BAT sicher stellen

Lineare Erhöhungen des Tabellenentgelts

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6. Forderungen der GEW (II)Spezielle der Hochschulen

Wiederaufleben der Tätigkeitsaufstiege etc. und Entgelt der Entgeltgruppe 9 bis 15

In den Stufenbeträgen der Entgeltgruppen 9 bis 15 sind bereits durch eine Mischkalkulation die Aufstiege berücksichtigt worden.

Weil die Beträge der Entgeltgruppen 9 bis 15 die Aufstiege nur teilweise berücksichtigen, sind diese Entgeltgruppen ebenfalls in die Wiedereinführung der Tätigkeitsaufstiege einzubeziehen.

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6. Forderungen der GEW (III) Spezielle der Hochschulen

In jedem Fall müssen für neu eingestellte Beschäftigte, die in die Vergütungsgruppen II bzw. II a mit einem Aufstieg nach Vergütungsgruppe I b eingruppiert sind, Entgelt aus der Entgeltgruppe 14 erhalten (wie entsprechende übergeleitete Beschäftigte auch vor Vollendung ihres Aufstiegs in Vergütungsgruppe I b)

Beschäftigte mit einem Aufstieg aus der Vergütungsgruppe III in die Vergütungsgruppe II a bzw. II nicht der Entgeltgruppe 12, sondern 13 zuzuordnen.  

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6. Forderungen der GEW (IV) Spezielle der Hochschulen

Durch die Verzögerung der Entgeltordnung beginnen die Zahlungen der Strukturausgleiche bereits im Oktober 2007, ohne dass sie überprüft und ggf. berichtigt worden sind.  

Ein Problem in diesem Rahmen sind Strukturausgleiche für Beschäftigte, die in die Vergütungsgruppe II a mit einem 11- bzw. 15jährigen Aufstieg in die Vergütungsgruppe I b eingruppiert sind. Für sie bedarf es ebenfalls eines Strukturausgleichs.  

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6. Forderungen der GEW (IV) Spezielle der Hochschulen

Übernahme der wissenschaftsspezifischen Regelungen des TV-L (§ 40 TV-L) in den TVöD

Sowohl Bund als auch VKA erfassen in ihrem Tarifrecht Wissenschaftseinrichtungen, für die auch die Regelungen des § 40 TV-L ohne größere Probleme abwendbar sind.

Nachdem hierzu mit der TdL Regelungen vereinbart worden sind, besteht keine Grund mehr dafür, diese nicht auf Bund und VKA auszudehnen.

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6. Forderungen der GEW (V) Spezielle der Hochschulen

Im TVÜ-L ist die Vergütungsgruppe II b fehlerhaft zugeordnet worden und muss deshalb korrigiert werden

Damit ist bei der Tarifierung der Entgelte der Lehrkräfte diese Korrektur vorzunehmen(eine entsprechende Tabelle liegt vor)

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7. Möglichkeiten der Hochschulen

Können Hochschulangehörige, die dem TVL unterliegen um eine lineare Erhöhung im TVöD kämpfen?

Welche Öffentlichkeit ist zu schaffen?Welche Bündnispartner gibt es?Wie sollten die konkreten Forderungen

lauten?

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Dann wollen wir mal kämpfen!