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Heft 7/8 · 11. 7. 2008 Mitgliederversammlung 2008 des Städtetages NRW „Die Herausforderungen der Integration in den Städten Nordrhein-Westfalens“: Bericht von der Mitgliederversammlung Rede von Innenminister Dr. Ingo Wolf Vortrag von OB Fritz Schramma, Vorsitzender Bericht von Geschäftsführer Dr. Stephan Articus Rede von Minister Armin Laschet Ansprache von OB Norbert Bude, neuer Vorsitzender

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Heft 7/8 · 11.7.2008

Mitgliederversammlung 2008 des Städtetages NRW„Die Herausforderungen der Integration in den StädtenNordrhein-Westfalens“:

Bericht von der Mitgliederversammlung

Rede von Innenminister Dr. Ingo Wolf

Vortrag von OB Fritz Schramma, Vorsitzender

Bericht von Geschäftsführer Dr. Stephan Articus

Rede von Minister Armin Laschet

Ansprache von OB Norbert Bude, neuer Vorsitzender

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Reihe A – DST-Beiträge zur Kommunalpolitik

Heft 31: Interkommunale Kooperation – Möglichkeiten zur Verbesse-rung von Verwaltungsleistungen. 2003. 122 S. 21,00 Euro (14,00 Euro*).Heft 30: Verwaltungsmodernisierung – Baustelle ohne Ende? Doku-mentation der DST-Fachkonferenz am 12. 9. 2001 in Berlin. 2002. 156 S. 20,25 Euro (13,50 Euro*).Heft 29: Die telefonische Erreichbarkeit der Stadt. 2002. 89 S. 18,75Euro (12,50 Euro*).Heft 27: Verwaltungsmodernisierung: Warum so schwierig, warumso langsam? Eine Zwischenbilanz. 1998. 80 S. 10,17 Euro (7,62 Euro*).Heft 26: Verwaltungsmodernisierung – Dialog zwischen Praxisund Wissenschaft. 1997. 186 S. 19,94 Euro 15,08 Euro*).Heft 25: Verwaltungsmodernisierung – auf den Begriff gebracht!1997. 58 S. 6,90 Euro (4,86 Euro*).Heft 23: Produkte im Mittelpunkt – Städte auf dem Weg zu bes-seren Leistungen. 1996. 150 S. 14,57 Euro (10,48 Euro*).Heft 22: Städte auf dem Reformweg. Materialien zur Verwaltungs-reform. 1996. 218 S. 18,15 Euro (14,06 Euro*).Heft 21: Städte im Aufbruch. Fünf Jahre kommunale Selbstverwal-tung in den neuen Ländern. 1995. 140 S. 7,41 Euro.Heft 19: Personalwirtschaft der Städte in den neuen Bundeslän-dern – eine Arbeitshilfe. 1992. 206 S. 8,95 Euro.Heft 18: Die innerdeutschen Städtepartnerschaften. 1992. 96 S.6,14 Euro.Heft 17: Hunde in den Städten. Hundehaltung – Hunde-steuer – Gefährlichkeit von Hunden. 1992. 76 S. 3,32 Euro.

Reihe B – DST-Beiträge zum Kommunalrecht

Heft 6: Zum Neuaufbau kommunaler Feuerwehren und Rettungs-dienste – Recht und Organisation. Eine Arbeitshilfe. 1991. 128 S.7,41 Euro.

Reihe C – DST-Beiträge zur Bildungs- und Kulturpolitik

Heft 27: Ausländische Studierende in deutschen Hochschulstäd-ten: Fakten, Probleme, Handlungsfelder. 2002. 102 S. 14,25 Euro(9,50 Euro*).Heft 26: Ausländische Studierende – willkommene Gäste!? Doku-mentation einer Fachtagung zur Situation ausländischer Studierenderin deutschen Hochschulstädten. 2000. 88 S. 13,04 Euro (9,97 Euro*).Heft 25: Medien, Multimedia, Telekommunikation und Schulen.Hinweise des Deutschen Städtetages. 1999. 70 S. 10,23 Euro (7,16Euro*).Heft 23: Schule in der Stadt. 1996. 84 S. 8,95 Euro (6,90 Euro*).Heft 19: Geschichte in der Kulturarbeit der Städte. 1992. 144 S.8,95 Euro.Heft 18: Diskurs Kultur. Die Zukunft der Arbeitsgesellschaft und derKulturpolitik. 1991. 128 S. 7,41 Euro.Heft 17: Der kommunale Kulturauftrag. 1991. 152 S. 3,83 Euro.Heft 16: Satzungsmuster Kultur Schule Sport. Eine Arbeitshilfe fürdie Städte in den neuen Bundesländern. 1991. 56 S. 7,41 Euro.

Reihe D – DST-Beiträge zur Sozialpolitik

Heft 30: Arbeitslosigkeit – Herausforderung für die Städte. 1999.96 S. 10,74 Euro (8,18 Euro*).Heft 29: Personalsituation in Kindertageseinrichtungen in denneuen Ländern. 1994. 62 S. 4,86 Euro.Heft 28: Beschäftigung Schwerbehinderter in den Stadtverwal-tungen. 1993. 158 S. 8,95 Euro.Heft 27: Sozialpolitik unter veränderten Rahmenbedingungen.Perspektiven und Widersprüche. 1992. 88 S. 6,90 Euro.Heft 26: Bilanz und Perspektiven der Selbsthilfeförderung inStädten, Kreisen und Gemeinden. 1991. 110 S. 6,14 Euro.

Reihe E – DST-Beiträge zur Stadtentwicklung und zumUmweltschutz

Heft 32: Erbbaurechte und kommunales Bodenmanagement.2000. 196 S. 17,38 Euro (13,55 Euro*).

Heft 31: Die Städte und die Bahn. Bahnhöfe und Bahnliegenschaf-ten. 1999. 188 S. 17,38 Euro (12,53 Euro*).Heft 30: Zweckentfremdung von Wohnraum und Erhaltungssat-zung. 1999. 126 S. 12,53 Euro (8,95 Euro*).Heft 28: Stadt der Zukunft – Verwaltung der Zukunft – Aufgabender Stadtentwicklung. 1999. 90 S. 8,95 Euro (6,39 Euro*).Heft 27: Das Neue Städtebaurecht. Arbeitshilfe zum Bau- undRaumordnungsgesetz 1998 – BauROG. 1997. 60 S. 8,18 Euro (6,14Euro*).Heft 24: Städte für eine umweltgerechte Entwicklung. Materialienfür eine „Lokale Agenda 21“. 1995. 76 S. 5,37 Euro.Heft 22: Bodenordnung in der kommunalen Praxis. 1993. 96 S.7,93 Euro.Heft 19: Altlasten im Grundstücksverkehr. 1990. 105 S. 4,35 Euro.

Reihe F – DST-Beiträge zur Wirtschafts- und Verkehrspolitik

Heft 15: Novellierungserfordernisse im nationalen Personenbe-förderungsrecht. 2008. 160 S. 20,56 Euro (16,45 Euro*).Heft 14: Kosteneinsparung durch kommunales Energiemanage-ment. 2003. 152 S. 21,75 Euro (14,50 Euro*).Heft 13: Innovative Projekte der Wirtschaftsförderung. 2003. 74 S.15,30 Euro (10,20 Euro*).Heft 12: Gleisanschlüsse in den Städten. 2002. 118 S. 15,75 Euro(10,50 Euro*).Heft 11: Standortpolitik für die Städte – Kommunale Wirtschafts-und Beschäftigungsförderung in Deutschland. 2000. 82 S. 14,19 Euro(9,46 Euro*).Heft 10: Neue Regelungen zum Radverkehr. Umsetzung der StVO-Novelle in den Städten. 1998. 106 S. 9,97 Euro (7,41 Euro*).Heft 9: Verkehrskonzepte deutscher Städte. Erfahrungen aus derPraxis für die Praxis. 1997. 150 S. 13,29 Euro (9,97 Euro*).Heft 8: Satzungsmuster Versorgung und Entsorgung. EineArbeitshilfe für die Städte in den neuen Bundesländern. 1991. 148 S.7,93 Euro.

Reihe G – DST-Beiträge zur Finanzpolitik

Heft 14: Kommunales Zins- und Schuldenmanagement. Muster-dienstanweisungen, landesrechtliche Regelungen und Praxisbeispie-le. 2007. 224 S. 25,23 Euro (20,18 Euro*).Heft 13: €URO-READER. Texte und Materialien zum Euro. 1999.132 S. 13,04 Euro (9,46 Euro*).Heft 12: Euro-Leitfaden für die Städte. 1997. 296 S. 20,20 Euro(15,08 Euro*).

Reihe H – DST-Beiträge zur Statistik und Stadtforschung

Heft 45: Schritte auf dem Weg zum digitalen Rathaus. DST-Beitragzur Informationsgesellschaft und Stadtforschung. 2000. 74 S. 13,80 Euro (9,20 Euro*).Heft 44: Methodik kommunaler Bürgerumfragen. Eine Arbeits-hilfe zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung. 1997. 190 S. 18,15 Euro (13,55 Euro*).Heft 43: Handbuch zur kleinräumigen Nutzung von Daten derGebäude- und Wohnungszählung 1995 in den neuen Ländern.1996. 178 S. 15,08 Euro (10,99 Euro*).Heft 42: Kommunale Kommunikationsnetze – Neue Nutzungsper-spektiven. 1995. 68 S. 4,60 Euro.Heft 41: Standardindikatoren für kommunale Bürgerumfragen.Eine Arbeitshilfe. 1995. 60 S. 4,60 Euro.

Reihe L – DST-Beiträge zur Frauenpolitik

Heft 5: Frauen in Führungspositionen. Eine Neupositionierung derGeschlechter zwischen Anpassung und Widerstand. 2000. 168 S.16,62 Euro (12,53 Euro*).Heft 4: Frauen verändern ihre Stadt – Arbeitshilfe 3: Stadtent-wicklung. 1998. 176 S. 20,20 Euro (15,08 Euro*).Heft 3: Frauen verändern ihre Stadt – Arbeitshilfe 2: Verkehrspla-nung. 1995. 196 S. 12,27 Euro.Heft 2: Frauen verändern ihre Stadt – Arbeitshilfe 1: Wohnungs-politik. 1994. 156 S. 9,97 Euro.

DST-Beiträge

Bestellungen nimmt der Deutsche Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Köln, Bereich wG, Postfach 51 06 20, 50942 Köln, Tel. (02 21) 37 71-223, Fax (02 21) 37 71-128, entgegen. Den oben angegebenen Preisen sind 7% MWSt hinzuzurechnen. (* Sonderpreis für unmittelbare Mitgliedsstädte.)

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In Heft 7/8 2008

Aufsätze und Berichte: Bericht von der Mitgliederversammlung 2008 desStädtetages Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171

Rede von Innenminister Dr. Ingo Wolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174

Vortrag von Oberbürgermeister Fritz Schramma, Vorsitzenderdes Städtetages NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178

Bericht von Dr. Stephan Articus, GeschäftsführendesVorstandsmitglied . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184

Rede von Armin Laschet, Minister für Generationen, Familie,Frauen und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187

Ansprache von Oberbürgermeister Norbert Bude,neuer Vorsitzender des Städtetages NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190

Mitteilungen:

Aus dem Landesverband 115/2008 Demografischer Wandel erfordert maßgeschneiderteLösungen – kommunalen Finanzausgleich im Sinneder Städte reformieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192

116/2008 Starke Städte schaffen Integration – erfolgreicheIntegrationspolitik braucht viele Partner . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193

117/2008 Förderungen von Bürgerbegegnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194

118/2008 Kommunale Partnerschaftsgesuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194

Europa und Ausland 119/2008 Konferenz zu den Perspektiven kommunaler Zusammenarbeit mit China . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195

Frauen- und Gleichstellungs-angelegenheiten 120/2008 Flyer „Das neue Unterhaltsrecht“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196

Personal und Organisation 121/2008 Aktuelle Fortbildungsangebote des RheinischenStudieninstituts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196

Schule und Weiterbildung 122/2008 Land und Kommunen Hand in Hand bei der Pflegeund Wartung von Schul-PCs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196

Kulturpflege 123/2008 Kultur und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197

Sozialwesen 124/2008 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten . . . . . . . 197

125/2008 Themenpapier zur Eingliederungshilfe für behinderteMenschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197

126/2008 Initiative „Für ein kindergerechtes Deutschland“ . . . . . . . . . . . 197

127/2008 Ausschreibungen im Rahmen des EU-ProgrammsPROGRESS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197

128/2008 Projekt URBACT II zum Thema „Auswirkungen eineralternden Bevölkerung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198

129/2008 Dokumentation zu fachlichen Ansätzen der Jugendarbeit . . . . 198

130/2008 HipHop-Wettbewerb 2008 zum Thema Nichtrauchen . . . . . . . 198

Fortsetzung auf der nächsten Seite

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Gesundheitspflege 131/2008 Verbrauchertipps zur Gesundheit undLebensmittelsicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198

Verkehr 132/2008 Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Verordnungzum ÖPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200

133/2008 Seminar „Neuer EU-Rechtsrahmen für den ÖPNV –Auswirkungen auf die Städte“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200

134/2008 Forschungsprogramm zur Verbesserung derVerkehrsverhältnisse in den Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201

135/2008 100 Millionen Tickets: Erfolgreiche Kooperation vonDeutscher Bahn und dem Verband DeutscherVerkehrsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202

136/2008 BVG-Urteil zur Einstellung von Unterhaltungsmaßnahmenbei fehlender Wirtschaftlichkeit des Schienennetzes . . . . . . . . 202

Kommunale Wirtschaftund Wirtschaftsförderung 137/2008 Publikation „Wirtschaftsstrukturen in Essen –

Selbständige und Existenzgründungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202

138/2008 Klimaschutzfonds unterstützt Schulen in Niedersachsenund Afrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203

139/2008 Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerkenin kommunalen Kläranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203

Finanzen 140/2008 „PartnerRegio“ als ein Netzwerk der Förderbankenzur Unterstützung von PPP-Projekten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204

Rechtsprechung in NRW: Keine grundsätzliche Änderung der BauO NRW bzgl. derAbstandsflächenregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205

NRW-Kaleidoskop

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„Die Herausforderungen der Integration in denStädten Nordrhein-Westfalens“ – unter diesemMotto stand die Mitgliederversammlung 2008 desStädtetages Nordrhein-Westfalen. Dazu versam-melten sich in der Historischen Stadthalle Wup-pertal am 17. Juni 2008 rund 500 Delegierte undGäste. Der kommunale Spitzenverband betonte,dass sich Integration vor Ort entscheide und star-ke, vitale und finanziell handlungsfähige Städtebrauche.

Die Delegierten wählten den Oberbürgermeistervon Mönchengladbach, Norbert Bude, zumneuen Vorsitzenden des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Der SPD-Politiker ist seit zwei JahrenMitglied des Vorstandes. Der bisherige Vorsitzen-de, der Kölner Oberbürgermeister Fritz Schram-ma, wurde zum stellvertretenden Vorsitzendengewählt. (Zur Zusammensetzung des Vorstandssiehe auch den Kasten auf S. 173).

Der gastgebende Oberbürgermeister Peter H.Jung wies in seiner Begrüßung darauf hin, dass inWuppertal bereits jetzt 27 Prozent der Stadtbe-völkerung Migrationshintergrund haben und 51Prozent der Kinder zwischen drei und sechs Jah-ren aus Zuwandererfamilien stammen. DieseMenschen müssten als Chance begriffen werden,dazu gebe es keine Alternative. Als Beispiel fürgelingende Integrationsarbeit führte er die ersteständige Kinder- und Jugenduniversität in Wup-pertal an.

Der Innenminister von NRW, Dr. Ingo Wolf, wies inseiner Ansprache darauf hin, dass Integration einSchwerpunkt der Landesregierung sei und bleibe.Die Finanzlage sowohl von Kommunen als auchder Landesregierung weise Licht und Schattenauf. Hoffnungsvollen Ansätzen, wie beispiels-weise einem Rückgang der Arbeitslosigkeit um30.000 und einem Wirtschaftsklimaindex überdem Bundesdurchschnitt, stünden die dauerhafteVerschuldung der meisten Kommunen sowie dieimmer noch steigende Verschuldung des Landesgegenüber. Außerdem stellen steigende Zinsen,Energiepreise und Tarifsteigerungen Risiken fürdie Haushaltsplanungen dar.

Wolf betonte, dass auch 2009 die Zuweisungendes Landes an die Kommunen steigen werden.Zur zukünftigen Gestaltung des kommunalen Fi-nanzausgleiches und der Einführung des NeuenKommunalen Finanzmanagements (NKF) werdees weitere Gespräche und Erfahrungsaustauschzwischen Kommunen und Landesregierung ge-ben. Darüber hinaus erläuterte er weitere Vorha-ben bzw. Gesetze der Landesregierung: Novelledes Sparkassengesetzes, Änderung der Gemein-deordnung sowie die geplante Zusammenlegungvon Europawahl und Kommunalwahl 2009. DerMinister bezeichnete die Übertragung der Versor-gungs- und Umweltverwaltung als Präzedenzfallfür das gesetzlich verankerte Konnexitätsgebot inNRW. Er sagte, dass es bei einer Verwaltungs-strukturreform wie dieser auch um Effizienzrendi-ten gehe und hegte die Hoffnung, dass sich Landund Kommunen schließlich über die Kosten einigwerden. (Siehe auch Seite 174 ff).

Im Anschluss an die Ansprache von InnenministerWolf machte am Vormittag der Städtetagsvorsit-zende Schramma deutlich, dass für die Städte derIntegrationsbegriff weit über das Thema Zuwan-derung hinausreiche. Es gehe darum, in denStädten Wohnen, Aufwachsen, Altwerden, Ler-nen, Arbeiten und Wirtschaften zu verbinden unddie Teilhabe aller am gesellschaftlichen und kultu-rellen Leben möglich zu machen. Das seien Ju-gendliche und alte Menschen, Zugewanderte undihre Kinder, Menschen mit Behinderung, materiellbesser und schlechter Gestellte. Städte seien Or-te, an denen sich Konflikte verdichten, aber auchdie Orte, an denen die Lösungen für die Konflikteentwickelt werden. Schramma betonte, dass er-folgreiche Stadtpolitik in NRW die Zusammen-arbeit und Kooperation mit der Landesregierungvoraussetze.

In Bezug auf den Ausbau der Kinderbetreuungstellte Schramma fest, dass NRW mit dem Kin-derbildungsgesetz (KiBiz) eine Weichenstellungfür die Zukunft vorgenommen habe. Allerdingssehe das Kinderförderungsgesetz des Bundes, inAbsprache mit den Ländern, die Schaffung eines

Bericht von der Mitgliederversammlung 2008 desStädtetages Nordrhein-Westfalen Von Daniela Schönwälder, Städtetag Nordrhein-Westfalen

Aufsätze und Berichte

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Rechtsanspruches ab 2013 vor. Das Land stehehier über die landesrechtlichen Konnexitätsrege-lungen in der Finanzierungsverantwortung.

Der Städtetags-Vorsitzende begrüßte die Plänedes Landes zum Ausbau des Ganztagsbetriebesan Schulen und das damit verbundene Investi-tionsprogramm in Höhe von 100 Millionen Eurozum Ausbau von Mensen und Aufenthaltsräu-men. Allerdings müsse sich das Land an den rea-listischen Kosten orientieren und die bisher nichtausreichenden Mittel aufstocken, damit in denSchulen geeignete Mensen und Aufenthaltsmög-lichkeiten für die Betreuung über Mittag geschaf-fen werden können.

Im Hinblick auf die Novellierung des Sparkassen-gesetzes bewertete Schramma das vom Kabinettangekündigte Verbot der Bilanzierung der Spar-kassen positiv. Das stärke die Eigentümerpositionder Kommunen, verhindere aber, Sparkassen zurKonsolidierung kommunaler Haushalte heranzu-ziehen. Überlegungen, Landesbanken mit Spar-kassen zu fusionieren, erteilte Schramma da-gegen eine deutliche Absage. (Siehe auch Seite178 ff).

Nach seiner Wahl zum neuen Vorsitzenden mach-te Oberbürgermeister Norbert Bude aus Mön-chengladbach im Rahmen einer Pressekonferenzfolgende Schwerpunkte seiner zweijährigenAmtszeit deutlich: die Herausforderungen der In-tegration meistern, maßgeschneiderte Konzeptefür die Städte erarbeiten im Hinblick auf die de-mographische Entwicklung der Gesellschaft so-wie sich für finanzielle Handlungsspielräume allerKommunen einsetzen, damit sie ihre Zukunft aktivgestalten können. (Siehe auch Seite 190 ff).

Geschäftsführer Dr. Stephan Articus wies auf dienoch offenen Fragen der endgültigen Finanzie-rung der Kinderbetreuung für die unter Dreijähri-gen hin. Es gebe die Strategie einiger Länder, dengeplanten Rechtsanspruch auf Betreuung nichtnach landesrechtlichen Regelungen auf die Kom-munen zu übertragen und so die Konnexitätsfol-gen zu umgehen. Nach den finanziellen Zusagendes Bundes müssten aber nach der Föderalis-musreform nun die Länder die Aufgabe eines wei-teren Ausbaus und eines Rechtsanspruchs an dieKommunen übertragen und sich damit der finan-ziellen Verantwortung stellen. Dieser Verantwor-tung dürften sich die Länder nicht entziehen, soArticus. (Siehe auch Seite 184 ff).

Im zweiten Teil der Mitgliederversammlung wurdedas Thema „Herausforderungen der Integration“inhaltlich vertieft. Armin Laschet, Minister fürGenerationen, Familie, Frauen und Integration,machte deutlich, dass es ein gesamtgesellschaft-liches Interesse gebe, alle in Deutschland leben-

den Menschen in die Gesellschaft zu integrieren.Er sprach von der nachholenden Integration, dienicht nur die neu Zugewanderten betreffe, son-dern auch die Menschen, die schon seit vielenJahren mit ihren Familien in Deutschland leben.Diese Arbeit müsse vor allem in den Kommunengeleistet werden, da wo die Menschen zu Hausesind, mit den Akteuren vor Ort. Es gehe darum,allen Menschen deutlich zu machen, dass sie hierwillkommen seien. Einbürgerungsfeiern seienbeispielsweise ein symbolträchtiges Ritual undmachten deutlich, dass die Staatsbürgerschaftmit Rechten und Pflichten verbunden ist. Laschetbegrüßte die 155 Projekte „Komm-In NRW“ sowiedie neuen Integrationsagenturen, die in 21 derkreisfreien Städte von NRW tätig sind. Der Minis-ter will sich dafür einsetzen, landesweit für mehrEinbürgerung zu werben.

Laschet betonte, es gehe bei Integration um dieVeränderung des gesellschaftlichen Klimas sowiedie Sicherung von wirtschaftlichen Ressourcen.Dabei komme es wesentlich auf die Bildungser-folge jedes Einzelnen an. Gerade gut ausgebilde-te Migranten stellten in Zeiten globalen Wirtschaf-tens ein immenses Potential dar, das es zu nutzengelte. (Siehe auch Seite 187 ff).

Professor Faruk Sen vom Zentrum für Türkeistu-dien in Essen machte deutlich, dass Integrationauf einer ganz alltäglichen Ebene anfangen müs-se, die geprägt sei von gegenseitigem Respekt.Als praktische Beispiele für Integrationsförderungnannte er beispielsweise mehr Mitarbeiter undAuszubildende mit Migrationshintergrund in Ver-waltungen sowie Programme für Migranten beiWirtschaftsfördergesellschaften.

Professor Hartmut Häußermann von der Hum-boldt Universität Berlin beschäftigte sich in sei-nem Vortrag mit der Entwicklung von Wohnquar-tieren und der Schulsegregation. Er vertrat dieThese, dass die Zukunft der Städte wesentlichvom Bildungserfolg der Kinder aus Migranten-familien abhänge.

In der anschließenden Podiumsdiskussion dis-kutierten unter der Moderation der JournalistinBeate Kowollik außerdem OberbürgermeisterinDagmar Mühlenfeld aus Mülheim an der Ruhr undOberbürgermeister Fritz Schramma aus Köln, Dr.Jürgen Gohde vom Kuratorium Deutsche Alters-hilfe und Rafet Öztürk, Dialogbeauftragter derTürkisch Islamischen Union der Anstalt für Reli-gion (DITIB). Es wurden best-practise Beispielevon gelungener Integration vorgestellt sowie For-derungen für die Zukunft formuliert. Dabei wurdeunter anderem die Frage erörtert, wie die Kommu-nen kulturelle Vielfalt nutzen und beispielsweisemehr Jugendliche mit Migrationserfahrungen inihren Verwaltungen ausbilden können und wel-

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chen Sinn eine Quotenregelung macht. Mühlen-feld machte deutlich, wie wichtig in Mülheimangesichts der ältesten Bevölkerungsstruktur inNRW beispielsweise die Entwicklung von kultur-sensibler Pflege sei. Öztürk betonte den Wunschnach einem kommunalen Wahlrecht für Dritt-staatsangehörige. Schramma machte abschlie-

ßend deutlich, dass Integration nicht zum Nulltarifzu haben sei, sondern handlungsfähige Städtebrauche, die interkulturell aufgestellt sind.

Weitere Informationen über die Mitgliederver-sammlung finden Sie auch im Internet unterwww.staedtetag-nrw.de

Mitglieder des Vorstands des Städtetages Nordrhein-Westfalennach der Mitgliederversammlung 2008 in Wuppertal

Vorsitzender: Oberbürgermeister Norbert Bude, Mönchengladbach

Stellvertretender Vorsitzender: Oberbürgermeister Fritz Schramma, Köln

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Dr. Stephan Articus, Geschäftsstelle

Oberbürgermeister Frank Baranowski, Gelsenkirchen

Oberbürgermeister Eberhard David, Bielefeld

Oberbürgermeister Peter Demnitz, Hagen

Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann, Bonn

Bürgermeister Rolf Fliß, Essen

Oberbürgermeister Franz Haug, Solingen

Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann, Hamm

Bürgermeisterin Annette Jäger, Essen

Bürgermeisterin Doris Janicki, Duisburg

Oberbürgermeister Peter Jung, Wuppertal

Oberbürgermeister Gregor Kathstede, Krefeld

Beigeordneter Wilfried Kruse, Düsseldorf

Ständige Stellvertreterin des Geschäftsführers Monika Kuban, Geschäftsstelle

Oberbürgermeister Ernst Küchler, Leverkusen

Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer, Dortmund

Bürgermeister Paul Larue, Düren

Oberbürgermeister Dr. Jürgen Linden, Aachen

Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld, Mülheim a.d. Ruhr

Bürgermeister Herbert Napp, Neuss

Bürgermeister Peter Nebelo, Bocholt

Bürgermeister Wolfgang Pantförder, Recklinghausen

Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Reiniger, Essen

Oberbürgermeister Adolf Sauerland, Duisburg

Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz, Bochum

Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann, Münster

Oberbürgermeister Klaus Wehling, Oberhausen

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Ich heiße Sie alle sehr herzlich willkommen.

Die Wirtschafts- und Finanzlage in Nordrhein-Westfalen weist Licht und Schatten auf. Wir ha-ben durchaus hoffnungsfroh stimmende Ansätze.Damit wir nicht immer in kollektive Trauer verfal-len, darf ich daran erinnern, dass wir 300 000 Ar-beitslose weniger und 220 000 neue sozialversi-cherungspflichtige Arbeitsplätze haben. Es istebenfalls ein gutes Zeichen, dass der Wirtschafts-klimaindex in Nordrhein-Westfalen über dem inder Bundesrepublik Deutschland liegt. Aber wirhaben natürlich auch Probleme mit der Schulden-lage des Landes und der Kommunen. Die Konso-lidierung zeigt in einigen Bereichen schon Wir-kung. Ich weise darauf hin, das das Land seineNettoneuverschuldung in den letzten drei Jahrenvon 6,7 Milliarden Euro auf 1,77 Milliarden Eurozurückgeführt hat – auch auf Grund der gutenSteuereinnahmen. Es ist erklärtes Ziel dieser Lan-desregierung, möglichst schnell einen ausgegli-chenen Haushalt des Landes vorzuweisen.

Wir wissen auch durch unsere vielen gemeinsa-men Gespräche, dass die Lage bei den Kommu-nen nach wie vor nicht rosig ist. Wir reden sienicht schön, verschweigen die deutlichen Verbes-serungen allerdings auch nicht. Der Finanzie-rungssaldo 2007 war erstmals seit Jahren wiederpositiv. Wir haben bei der GFG-Finanzausgleichs-masse einen Höchststand. In den letzten drei Jah-ren waren die Steigerungen mit 8,8, 15,6 und 12,7Prozent durchaus beachtlich. Allerdings beschäf-tigt uns die Frage der Haushaltssicherungskon-zepte und Nothaushaltskommunen nach wie vor.Auch wenn es weniger Haushaltssicherungskon-zepte gab – von 197 in 2006 auf 164 in 2007 –, ha-ben wir bei den Nothaushaltskommunen nur ei-nen langsamen Rückgang von 115 auf 102. DieKassenkredite haben immer noch ein beachtli-ches Volumen und jetzt einen Höchststand von13,7 Milliarden Euro. Die Zinsausgaben steigenan, die finanziellen Risiken sind also auch in die-sem und im nächsten Jahr nicht zu übersehen.

Steigende Energiepreise werden auch die öffent-liche Hand und damit auch die Kommunen tref-fen. Die Auswirkungen der Tariferhöhungen beiden Personalkosten und bei der Unternehmens-steuerreform sind ebenfalls noch nicht im Einzel-nen abzusehen. Darüber hinaus berührt uns alledie Frage möglicher Minderungen von Gewerbe-steueraufkommen durch die internationale Fi-nanzkrise, die ja – Stichwort: WestLB – ihreSchleifspuren auch in unserem Bundeslandhinterlassen hat. Die positive Botschaft ist: DieZuweisungen für die kommunale Familie werden

auch 2009 weiter steigen. Wir werden uns heuteim Kabinett mit den Eckpunkten für den Landes-haushalt befassen und wenn man die Mai-Steuer-schätzung zugrunde legt, ist davon auszugehen,dass wir eine 2%ige Steigerung in 2009 habenwerden. Das ist dann noch mal auf das draufzu-legen, was ich eben schon gesagt habe.

Über diese Zahlen hinaus beschäftigen uns zweiThemen gemeinsam. Das eine ist das so genann-te Lenk-Gutachten, das gemeinsam mit dem Ifo-Gutachten in der letzten Woche das Licht derWelt erblickt hat. Da wird jetzt erst einmal intensivrecherchiert und analysiert. Faktum ist, dass wirhier eine schwierige Materie zu bearbeiten haben.Sie ist komplex und kompliziert. Wir werden unsin Kürze damit auseinandersetzen, wie wir dasgemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbän-den auch in der Zukunft handhaben. Wir wollenmit Blick auf die schwierige Situation – Verfas-sungsgerichtsurteil, Lenk-Gutachten – von denSpitzenverbänden auch in Vorschlag gebracht –,gemeinsam mit Ihnen versuchen, zu einem gutenAbschluss zu kommen.

Das zweite Thema ist die Frage der zukunftsge-rechten Neuausrichtung des gemeindlichen Fi-nanzausgleichs. Die meisten von Ihnen werdendas Prozedere beim letzten Mal schon miterlebthaben. Es ist klar, dass nach einer gewissen Zeiteine Überprüfung stattfinden muss; das ist durchdas Ifo-Gutachten jetzt geschehen. Dieses Ifo-Gutachten spricht zunächst – für die Landesre-gierung durchaus erfreulich – ein Lob für die Än-derungen im Gemeindefinanzierungsgesetz 2006aus. Dort haben wir mit mehr Transparenz Wei-chenstellungen für eine bessere Planungssicher-heit für die Kommunen vorgenommen. Es gibtdarüber hinaus eine ganze Reihe schwieriger Fra-gestellungen und auch Vorschläge. Gerade wennich mir anschaue, dass hier der Städtetag nicht al-leine ist, sondern dass auch andere Spitzenver-bände vertreten sind, dann wissen wir, dass es andieser Stelle auch einen Kampf ums Geld gibt.Das soll man nicht verschweigen.

Welches Gewicht sollen die Einwohner in derHauptansatzstaffel haben? Oder der Soziallas-tenansatz, der immer sehr stark von den kreis-freien Städten ins Spiel gebracht wird? Soll einFlächenansatz und – wenn ja – in welcher Formeingeführt werden? Interessant sind auch dieÜberlegungen, einen Demografiefaktor einzufüh-ren, weil in einigen Kommunen die Einwohnerzah-len stark sinken, bis hin zur Abschaffung allerzweckgebundenen Zuweisungen oder der Alter-nativvorschlag, Investitionsmittel in der Investi-

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Rede von Innenminister Dr. Ingo Wolf

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tionspauschale zu bündeln. Dies ist Stoff genug,um in einem sehr gründlichen Verfahren und aufder Basis einer breiten Beteiligung miteinander zudiskutieren. Dort wird etwas festgelegt werdenmüssen, das lange halten soll und deswegen istes gut, darüber zu diskutieren. Wir werden eineKommission einrichten unter Beteiligung aller, so-wohl der Parlamentarier – in der Regel die kom-munalpolitischen Sprecher der Landtagsfraktio-nen – als auch der kommunalen Spitzenverbände.

Beim Thema Neues kommunales Finanzmanage-ment (NKF) möchte ich Ihnen allen für die imbundesrepublikanischen Vergleich wirklich her-vorragende Leistung danken. Bereits 64 Prozentsind mit der Umstellung fertig. Noch 36 Prozent –dann haben wir flächendeckend den sogenann-ten doppischen Haushalt, also die doppelteBuchführung in den Kommunen mit mehr Trans-parenz und Steuerung – und selbstverständlichauch mit einer Evaluierung. Wir sind schon jetztsicher, dass wir im wesentlichen gute Regelungengefunden haben. Ich weiß aus vielen Einzelge-sprächen, dass es immer mal wieder Diskussio-nen gibt um Fragen nach Abschreibungen, Zins-sätzen usw. Im Kern ist jedenfalls eins klar: Mankann den Ressourcenverbrauch jetzt erstmaligrichtig ablesen. Endlich! Ich habe es immer fürrichtig gehalten, zu sehen, welche Pensionsbe-lastungen und Abschreibungen anliegen, was einGebäude auf lange Sicht kostet. Das sind wichti-ge Aussagen für die Damen und Herren in den Rä-ten und Kreistagen, die ja am Ende die Steuerungwahrnehmen sollen. Dazu brauchen sie die richti-gen Informationen.

Das NKF wird nunmehr um das Thema Gesamt-abschluss ergänzt werden. Das ist, wenn man sowill, eine Art Konzernabschluss, weil wir in denletzten Jahren und Jahrzehnten erlebt haben,dass es sehr viele Ausgliederungen gegeben hat.Das soll „dem Vernehmen nach hin und wieder“zu einer gewissen Verschiebung bei Personalkos-ten oder Verbindlichkeiten geführt haben. Wennman weiß, dass heute in kommunalen Beteiligun-gen etwa 200.000 Beschäftigte arbeiten, fast soviele wie in den Kommunalverwaltungen, dannmuss das zusammengeführt werden. Denn eineKommune kann nur dann richtig bewertet wer-den, wenn neben der reinen Kommunalverwal-tung auch hinzukommt, was sie an Beteiligungenhält. Deswegen ist ein Modellprojekt mit den Pi-lotkommunen Düsseldorf, Essen, Solingen, Lipp-stadt und Kreis Unna auf den Weg gebracht wor-den, so dass wir hier auf Erfahrungen zurückgrei-fen und rechtzeitig gegensteuern können, wennwir feststellen, dass irgendetwas nicht so gutfunktioniert.

In den letzten Wochen und Monaten wurde dasThema Sparkassengesetz heiß diskutiert. Es steht

völlig außer Zweifel, dass diese Landesregierungsich zur öffentlich-rechtlichen Säule des Kredit-wesens bekennt. Das haben wir immer getan, dastun wir auch weiterhin. Es ist dann ein bisschenärgerlich, wenn trotz der klaren Aussage, dass ei-ne Fungibilität, also eine Übertragbarkeit vonSparkassen an Private, nicht gegeben ist, immerwieder Ängste geschürt werden, durch diesesGesetz könnte irgendwie, irgendwo eine Privati-sierung eingeleitet werden.

Ich sage in aller Offenheit: Wer die Gesetze inHessen und in Rheinland-Pfalz kennt, weiß, dassdort die Vorschriften teilweise sogar weiter gehenund dort ist überhaupt nichts privatisiert worden.Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Wir beken-nen uns klar zu den Sparkassen. Wir wollen aller-dings durchaus an der einen oder anderen Stellemit etwas mehr Transparenz und beispielsweiseauch den Dispositionsmöglichkeiten der Räte alsTräger am Ende über die Ausschüttungen einpaar Neuerungen einbauen. Was allerdings für dieSparkassen ein Problem werden wird, wenn esnicht schon eins ist, das ist die Wettbewerbslageim Bereich der internationalen Kreditwirtschaft.Da sind sie in derselben Situation wie beispiels-weise die großen Versorger und die Verkehrsbe-triebe. Der Wettbewerb ist überall stärker gewor-den und ich glaube, dass das durch keine gesetz-liche Änderung verhindert werden kann.

Beim Gemeindewirtschaftsrecht § 107 GO sinddie Schlachten geschlagen. Es ist bislang nichtfestzustellen, dass trotz der starken Befürchtun-gen der Untergang des Abendlandes eingeläutetworden ist. Wir haben auch hier deutlich ge-macht, dass wir einen Fortbestand der kommuna-len Unternehmungen in keiner Weise behindern.Es ist wichtig und richtig, dass man sich im Rah-men des Gesetzes bewegen darf. Das lassen wirgerne zu. Wir wollen natürlich an den Randberei-chen auch die stärkeren Voraussetzungen greifenlassen.

Zum Stichwort Kommunalverfassung: Auch umdie neue Gemeindeordnung gab es viel Streit. Wirhaben die ersten Erfahrungen mit entkoppeltenWahlen gehabt und ich denke, die sind nichtschlecht. Wir werden im Jahr 2009 noch eine ge-meinsame Wahl haben und dann mit der näch-sten Wahl entkoppeln. Eine Altersgrenze wird esnicht mehr geben, was ich persönlich sehr begrü-ße. Es ist Aufgabe der Wähler zu entscheiden, wersie in einer Kommune als oberster Repräsentantvertreten soll. Die Wähler müssen wissen, ob sieeinen jüngeren, einen mitteljungen oder einen äl-teren haben möchten. Ich bin da völlig offen undich meine, dass die Routine und die Fähigkeitenvon Älteren durchaus lange genutzt werden sol-len.

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Die Frage der Möglichkeiten, sich etwas frühzeiti-ger aus einer Wahlperiode in den Ruhestand zubegeben, ist sehr kritisch diskutiert worden. ImKern muss es so sein, dass, wenn man sich fürsechs Jahre aufstellen und wählen lässt, dannauch sechs Jahre durchhält. Das Thema ist be-amtenrechtlich recht schwierig. Dass es im Ein-zelfall dann Möglichkeiten gibt, haben wir durcheinen Erlass klargestellt, so dass wir Rechtssi-cherheit geschaffen haben. Wir werden 2009 Er-fahrungen sammeln mit der Wahl der Hauptver-waltungsbeamten und Hauptverwaltungsbeam-tinnen ohne Stichwahl. Erste Erfahrungen liegenauch da vor. Es zeigt sich, dass die große Sorgevon flächendeckenden 25-Prozent-Bürgermeis-tern übertrieben war. Bisher waren das immerrecht ordentliche Mehrheiten.

Ein Lieblingsthema gerade aus den kreisfreienStädten ist die Sperrklausel. Hier hat das Bundes-verfassungsgericht klargestellt, was viele nichtglauben wollten: Dass nämlich in der Tat eineSperrklausel im kommunalen Bereich nicht trägt,jedenfalls solange man nicht beweisen und nach-weisen kann, dass die Funktionsfähigkeit der Rä-te völlig blockiert ist. Wir sind deshalb überzeugt,dass wir in unserem Gesetz – wenn überhaupt –nur mit dem Thema „Mindestanteil für einen Sitz“weiter kommen werden. Jedenfalls ist eine Sperr-klausel allgemeiner Art, wie sie immer gerne insGespräch gebracht worden ist, sicherlich nachder neuen Rechtsprechung vom Tisch.

Wir wollen auch zeitnah das Thema Leistungsbe-soldung für kommunale Beamte zu einem Ab-schluss bringen. Dafür haben wir zielführende Ge-spräche mit den kommunalen Spitzenverbändengeführt.

Lassen Sie mich, was die Zukunft im Rahmen derKommunalverfassung anbetrifft, einige Punktekurz ansprechen: Ausländerbeiräte sind ein wich-tiges Thema, gerade in den großen, in den kreis-freien Städten. Hier danken wir sehr für Ihre hilfrei-che Beratung. Wir werden die kommunalen Erfah-rungen auf der Grundlage eines Referentenent-wurfs rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2009einbringen.

Und damit komme ich zum Thema Kommunal-wahl verbunden mit der Europawahl. Meinen Vor-schlag haben die Fraktionen dankenswerterweiseumgesetzt. Eine dauerhafte Bündelung zweierWahlen ging nur mit der Europawahl. Eine Bünde-lung mit der Bundestagswahl hätte nur einmalfunktioniert wegen der unterschiedlichen Wahl-perioden. Wir glauben, dass eine um wenige Mo-nate vorgezogene Wahl ohne Abkürzung derWahlperiode die verträglichste Lösung ist. Wirhätten ja sonst schon jetzt die Wahlperiode ab-kürzen müssen. Das haben wir nicht gewollt – an-

ders als in Baden-Württemberg. Wir wollen dieRäte wirklich bis zu dem Zeitpunkt, für den sie ge-wählt waren, auch durchaus weiter agieren las-sen. Das impliziert natürlich, dass dann Kandida-ten einige Monate lang zwar gewählt, aber nochnicht im Amt sind. Das ist aber so überraschendauch nicht. Beispielsweise sieht das Gesetz fürdie Landtagswahl ausdrücklich vor, dass drei Mo-nate vorher gewählt werden darf und jetzt sind esknapp über vier. Wir sehen das im gesetzgeberi-schen Ermessen, auch mit Blick darauf, dass einGroßteil des Zeitraums Sommer- und Herbstfe-rien sind.

Sie wissen, dass wir auch angetreten sind, umbeim Thema Strukturreformen im Lande einigeDinge auf den Prüfstand zu stellen. Ich nenne nurdie Stichwörter „Polizeistrukturreform“ und „Ver-waltungsstrukturreform“. Das hat manche sehrüberrascht, dass das, was wir angekündigt ha-ben, auch tatsächlich umgesetzt worden ist. Wirhaben nicht nur gestrafft, sondern auch Aufga-benkritik durchgeführt. Allerdings nicht in der Art,wie es früher geschah nach dem Motto „Wir redenmal jetzt anderthalb Jahre nur über die Aufgaben-kritik und dann versandet die Reform“, sondernwir haben es tatsächlich angepackt. Die BeispieleUmwelt, Agrar- und Arbeitsschutzverwaltung undauch Versorgungsverwaltung zeigen, dass wir esernst gemeint haben und dass wir Ernst gemachthaben. Wir haben in diesen Bereichen nicht nurdie Sonderverwaltungen aufgelöst – ein erklärtesZiel aus verwaltungsorganisatorischer Sicht –,sondern wir haben auch dafür gesorgt, – und daswar mir als ehemaligem Kommunalen sehr wich-tig –, dass ein Großteil der Zuständigkeiten dorthin geht, wo er nach meiner Auffassung hinge-hört, nämlich an die Basis zu den Kreisen undkreisfreien Städten. Das ist kein einfaches Unter-fangen gewesen, das war schon ein gewaltigesStück Arbeit. Manfred Palmen, mein Parlamenta-rischer Staatssekretär, hat diesen Bereich zu ver-antworten gehabt und wir haben in enger Zu-sammenarbeit mit den Häusern, die betroffen wa-ren, viele Stunden in Arbeitsgruppen verbracht,dankenswerterweise unter Beteiligung der kom-munalen Spitzenverbände.

Dabei gab es Segen und Fluch. Der Segen be-steht darin, dass die kommunale Ebene nicht wiefrüher Aufgaben ohne Geld übertragen bekom-men kann. Das Land kann sich nicht einfach ent-lasten und sagen: Ihr macht jetzt die Aufgaben,bekommt aber kein Geld. Der Fluch ist, dass dasKonnexitätsausführungsgesetz erstmalig von unsangewendet werden musste und natürlich einheftiger Streit darüber entbrannt ist, wie viel alsAusgleich gezahlt wird. Wir haben uns angenä-hert, indem wir Durchschnittssätze genommenhaben. Ich sage nur: So etwas kann man nicht mit

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Hinterkommastellen berechnen. Wichtig ist, dasswir eine solche Verwaltungsstrukturreform nichtl’art pour l’art machen. Sondern wir wollen auchEffizienzrenditen. Und die Effizienzrenditen müs-sen wir gemeinsam erarbeiten und deswegensind auch sehr viele Gutachten zu Rate gezogenworden, die es zwar früher schon gab, die abernie umgesetzt worden sind. Ich danke jedenfallsden kommunalen Spitzenverbänden für die kon-struktive Zusammenarbeit. Ich hoffe, dass wir unsauch mit dem Geld einig werden.

Damit Sie aber sehen, dass wir nicht nur Türschil-der ausgewechselt haben: Verschlankung hatstattgefunden. Jede Bezirksregierungen hat eineAbteilung und insgesamt ungefähr 50 Dezernateverloren. Wir werden auch im Innenministerium12 Referate weniger haben. Wir tun was – auchauf der Landesseite. Das kann jeder, der sich mitder Materie beschäftigt, durchaus anerkennendfeststellen: Alle sind auf dem Prüfstand, das giltfür die kommunalen, aber genau so für die Lan-desbehörden.

Wir haben das Widerspruchsverfahren abge-schafft. Da gab es ja auch sehr viel Gegenwind.Ich frage mich immer nur, wie hat der Regierungs-bezirk Ostwestfalen-Lippe (OWL) das eigentlichgeschafft? Wie haben die das überlebt? Und sieüberleben schon eine ganze Weile damit. Es geht,weil nämlich das Widerspruchsverfahren, das jaals Pilotprojekt in OWL abgeschafft worden ist, inaller Regel keine Befriedungsfunktion bringt. Inder Regel geht es dann doch in den abgelehntenFällen in die Klage. Warum also dann nicht direktklagen! Wir werden das sehr sorgfältig beobach-ten. Es gibt natürlich die Sorge, dass vermehrteKlagen die Richterstellenzahl nach oben treiben.Wir sollten uns in aller Ruhe die Eingangszahlenanschauen und dann werten und gewichten. Wirsind jederzeit auch in der Lage korrigierend einzu-greifen. Eins ist mir allerdings wichtig und dasmöchte ich meinen kommunalen Freunden ganzklar sagen: Der Erstbescheid muss in Ordnungsein – auch mit einer richtig intensiven Anhörung.Dann können Sie die meisten Unstimmigkeitenvon Anfang an ausräumen und kommen nicht erstin verwaltungsprozessualen Verfahren dazu, dieDinge zu klären. Das Anhörungsrecht und das tat-sächliche Einbinden des Bürgers bei seinem Be-gehren halte ich für ganz entscheidend.

Interkommunale Kooperation und Zusammenar-beit stehen ganz oben. Ich denke, die neue Ge-meindeordnung atmet auch genau diesen Gedan-

ken. Wenn ich Oberbürgermeister Jung undOberbürgermeister Haug hier ausdrücklich lobe,dann deshalb, weil Wuppertal und Solingen bei-spielsweise die Leitstelle der Feuerwehr und dieVolkshochschule zusammengelegt haben. Einegute Kooperation. Leider fehlt uns an der Stellenoch Remscheid. Wir wollen aber auch gemein-sam mit Kommunen im Bereich von so genanntenShared Services vorankommen – beispielsweiseim Personal- und Rechnungswesen. Eifersüchte-leien und Eitelkeiten müssen zurücktreten. Kirch-turmdenken darf kein Hindernis für zukunftsge-richtete Lösungen sein.

Die Zukunft bleibt spannend. Wir können uns keinZurücklehnen erlauben. Wettbewerb ist nationalsowie international für uns nach wie vor ein gro-ßes Thema. Wir haben beispielsweise im Bereichder Geoinformation Potentiale, die wir nutzenkönnen. Wissen verfügbar zu machen ist unsdurch eine europäische Richtlinie aufgegeben,Hierzu wird es auch ein Landesgesetz geben. Ichhalte es für ganz wichtig, dass wir Erkenntnisse inganz Europa datengestützt auch verfügbar ma-chen.

Wir werden uns noch einigen müssen über dieFrage des Einheitlichen Ansprechpartners. Hiersuchen wir nach einer sachgerechten und mög-lichst einvernehmlichen Lösung. Wir wissen, dassdie Kommunalen und die Wirtschaftsverbändeunterschiedliche Auffassungen haben.

Wir haben vor, die Kommunen weiterhin freiheit-lich wirken zu lassen. Ich darf nur darauf hinwei-sen, dass die Hebesatzspirale abgeschafft ist,dass das Tariftreuegesetz abgeschafft ist, dassdie Kommunen „Sale and lease back“-Geschäftemachen dürfen, natürlich immer nur mit wirt-schaftlicher Vernunft.

Sie haben viele Herausforderungen vor sich: na-türlich die Integration, nicht zuletzt aber auch dendemografiebedingten Rückbau von Infrastrukturbeziehungsweise die Kostensteigerung der Infra-struktur bei zurückgehenden Bevölkerungszah-len. Der Divisor wird kleiner, der Nutzerpreis wirdhöher. Die Ganztagsoffensive, Kinderbetreuung,Arbeitsmarktpolitik, Eigenverantwortung vonSchulen – überall sind die Kommunen ganz naham Ball, ganz nah am Bürger. Hier ist noch eineMenge zu tun. Es bleibt spannend. Packen wir esgemeinsam an zum Wohle der Menschen inNordrhein-Westfalen.

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„Die Herausforderungen der Integration für dieStädte in Nordrhein-Westfalen“ – dieses Mottohaben wir für die diesjährige Mitgliederversamm-lung des Städtetages Nordrhein Westfalen ge-wählt.

Das Thema ist nicht neu – nicht für das Land, nichtfür den Bund, und vor allem nicht für die Städte.Allerdings glaube ich, dass wir uns bisher nochnicht in ausreichendem Maße mit diesem Themabeschäftigt haben, trotz vieler und engagierterAnstrengungen.

Viele Menschen denken zuerst natürlich an Mi-granten, wenn sie das Stichwort Integration hö-ren. Das ist nicht falsch, denn die Integration derZugewanderten und ihrer Kinder ist ein wichtigerTeil der Thematik. Aber für die Städte geht derIntegrationsbegriff weit über die Migration hinaus.

Wir haben die gesamte Stadtgesellschaft imBlick. Es geht um Migrationshintergründe, umJugendliche und alte Menschen, es geht um dasZusammenleben der materiell gut Gestellten undder materiell Schwachen, es geht um Bildung undArbeitsmarktpolitik, um kulturelle Vielfalt. Und esgeht auch um Menschen mit Behinderungen.Kurz um, es geht darum, die gesamte Tragweiteder Integrationsherausforderung zu begreifen.

Es besteht kein Zweifel: Städte wollen und müs-sen beim Thema Integration eine aktive Rolle ein-nehmen. Wir haben den Anspruch, dass wir dasMiteinander in der Stadt kraftvoll und engagiertgestalten und unterstützen. Das ist auch die be-rechtigte Erwartung, die die Bürger stellen. Dazumuss die Stadt stark, vital, lebendig und selbstbe-wusst sein. Und deshalb spreche ich nicht nurüber Integration im engeren Sinne, sondern auchüber die Situation der Städte in Nordrhein-West-falen und die Politik der Landesregierung wäh-rend meiner zweijährigen Amtszeit als Vorsitzen-der des Städtetages Nordrhein-Westfalen.

Bevor ich jedoch auf meine Amtszeit zurück-blicke, möchte ich noch einige grundlegende Ge-danken zur Bedeutung der Stadt und der Stadt-politik im Zusammenhang mit den Herausforde-rungen der Integration ausführen.

Wir beobachten, wie die Mobilität der Menschenrapide zunimmt. Traditionelle Ankerpunkte dersozialen Verwurzelung verlieren an Bedeutung.Soziologen sprechen von der Entgrenzung der Er-fahrungs- und Lebensräume. In dieser Entwick-lung wandelt sich die Bedeutung der Stadt undihrer sozialen Räume. Wohnquartiere, Stadtvier-

tel, Straßen und Plätze werden aber nicht bedeu-tungslos, auch wenn die Menschen nicht mehr ineinen geographischen Kontext hineingeborenwerden und dort ihr Leben lang bleiben.

Ich meine, in der mobilen Gesellschaft kommtdem Wohnviertel, Schulen und Bildungseinrich-tungen, Stadtteilzentren, Einrichtungen desSports und der Kultur erst recht eine wichtigeneue Rolle zu, denn sie eröffnen Chancen derTeilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie bietensoziale Bezugspunkte und stiften Identität. Ge-sellschaftliche Teilhabe, politische Mitbestim-mung und Identität sind letztlich Grundvorausset-zungen für die Integration der örtlichen Gesell-schaft.

Der stadtpolitische Beitrag zur Integration der ört-lichen Gesellschaft erfolgt auf zwei Ebenen.

Die eine Ebene ist die Integration unterschied-licher Lebensbereiche und Lebensformen, die ge-rade in der Verdichtung der Städte auf einanderabgestimmt werden müssen. Wohnen, Aufwach-sen und Altwerden in der Stadt, Arbeit und Wirt-schaften, kulturelles Schaffen und Erleben, sozia-le Sicherheit, Sport und Freizeit, all dies und mehrmuss in der Dichte der Stadt miteinander verzahntund ermöglicht werden.

Noch anspruchsvoller wird die Aufgabe, wennunterschiedliche Bevölkerungsgruppen verschie-dene Bedürfnisse artikulieren.

In dieser Gemengelage von Interessen, Wün-schen und knappen Ressourcen Ausgleich undAusgewogenheit herzustellen, Toleranz und Viel-falt zu fördern, das sind Kernaufgaben jederStadtpolitik. Hierin liegt die prägende und traditio-nelle Leistungsfähigkeit der Städte. Indem wir unsdieser Aufgabe stellen und sie uns gelingt, legiti-mieren wir unseren Anspruch auf kommunaleSelbstverwaltung, denn niemand sonst kann die-se Aufgabe so erfüllen wie die Städte und ihre ört-liche Bürgerschaft.

Die zweite Ebene der Integration bezieht sich aufdie Bevölkerungsgruppen, deren Teilhabe an derpolitischen Mitbestimmung und der sozialenChancengleichheit vermindert ist. Gründe dafürgibt es viele: Sprachprobleme, körperliche odergeistige Behinderungen, das Alter oder sozialeVerhältnisse.

Besonders bei der Integration von Migrantinnenund Migranten und ihrer Kinder stehen wir vorgroßen Herausforderungen. Wir haben erkannt,

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Die Herausforderungen der Integration in den StädtenNordrhein-WestfalensRede von Oberbürgermeister Fritz Schramma, Köln, Vorsitzender des Städtetages NRW

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dass unsere Anstrengungen nicht ausgereichthaben. Das Älterwerden unserer Gesellschaft isteine weitere Herausforderung. Alle staatlichenEbenen werden sich mit ihr auseinander setzenmüssen, aber auch die Städte sind massivgefragt, sich dem demographischen Wandel zustellen.

Städte sind also die Orte, an denen all die ge-nannten Personengruppen auf engem Raum zu-sammenkommen. Städte sind die Orte, an denensich die Konflikte verdichten, aber auch die Orte,an denen die Lösungen für die Konflikte ent-wickelt werden. In Städten gelingt oder scheitertdie Integration.

In Köln werden beispielsweise viele soziale undkulturelle Maßnahmen in Form von sozialräumlichorientierten, vernetzten Handlungsansätzen initi-iert, um die gesellschaftliche Integration erfolg-reich voranzubringen. Die Kölner Integrationspoli-tik ist nicht zuletzt deshalb heute mehr denn jedurch partizipative und diskursive Prozesse undProjekte geprägt. Ein besonderes Beispiel ist dasderzeit in Arbeit befindliche Gesamtkonzept fürdie Integration von Migrantinnen und Migranten,welches als offenes und flexibles Konzept ange-legt ist, sowie die Bildung des Kölner Rates derReligionen im Jahr 2006.

Gelingen kann die Integration nur in starken undgesunden Städten. Wir alle wissen, dass die Fra-ge, ob Städte gedeihen und stark sind, maßgeb-lich von den Rahmenbedingungen abhängt, dievon EU, Bund und dem Land geschaffen werden.Ich möchte daher im Folgenden die Vorausset-zungen erörtern, die die Städte brauchen, um mitder ihnen eigenen Gestaltungskraft und gemein-sam mit dem Land und dem Bund die Herausfor-derungen der Integration zu meistern.

Bildung

Bildung ist das wesentliche Instrument, damitsich Menschen erfolgreich in das gesellschaftli-che Leben integrieren können. Das gilt insbeson-dere für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mitMigrationshintergrund. Uns ist in den letzten Jah-ren zum Teil empfindlich vor Augen geführt wor-den, dass es in diesem Bereich viel aufzuholengibt.

Drei Kernprobleme sind besonders offensichtlichgeworden.

Erstens: eine viel zu große Zahl von Kindern undErwachsenen mit Migrationshintergrund hat Pro-bleme mit der deutschen Sprache. Dabei ist gera-de die Förderung des Erwerbs der deutschenSprache eine Voraussetzung für mehr Chancendurch Bildung.

Zweitens: Kinder und Jugendliche mit Migrations-hintergrund haben auffällig geringere Bildungser-folge.

Und drittens: Jugendliche und Erwachsene mitMigrationshintergrund sind deutlich stärker vonArbeitslosigkeit bedroht und betroffen als deut-sche.

Es wäre vermessen, den Städten in diesem Feldeine alleinentscheidende Rolle zuzusprechen.Kein anderes, für die Integration so entscheiden-des Handlungsfeld wird von einer derartigen Viel-zahl an gesellschaftlichen und politischen Akteu-ren verantwortet und erfordert ein so hohes Maßan kooperativem Handeln. Hier sind Bund, Län-der, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaftund selbstverständlich auch die Eltern in der Ver-antwortung.

Aber die Städte können einen wichtigen Beitragleisten. Und wir sind auf dem richtigen Weg, wennwir Schule, Tagesbetreuung und andere kommu-nale Einrichtungen immer enger verzahnen. Städ-te sind über Schulsozialarbeit, über offene Ju-gendarbeit, über Familienhilfe und Erziehungsbe-ratung in die Bildungsbiographien der Kinder undJugendlichen eingebunden.

Wir wollen die Ganztagsangebote weiter aus-bauen, denn dort findet eine enge Vernetzung vonSchule und den kommunalen Bildungs- und Kul-tureinrichtungen statt: Volkshochschulen, Biblio-theken, Musikschulen, Theater, Museen, Vereine.

Wir gewinnen ein erweitertes Verständnis fürSchule in der Stadt. Hier wollen die Städte ihreKompetenzen und Stärken einbringen, und ihreAngebote zu einer vernetzten kommunalen Bil-dungslandschaft weiter entwickeln.

Besondere Anstrengungen haben wir in den letz-ten Jahren bei der Sprachförderung im Elemen-tarbereich unternommen. Wir haben die Initiativedes Landes für die flächendeckende Sprach-standsfeststellung und die Verpflichtung zur Teil-nahme an Sprachfördermaßnahmen bei Förder-bedarf begrüßt. Denn hierdurch kann ein wirksa-mer Beitrag für gleiche Bildungschancen geleistetwerden. Das Testverfahren hat anfangs unnötighohen organisatorischen Aufwand der Kommu-nen verursacht. Wir haben dann in einer gemein-samen Arbeitsgruppe von Kommunen und freienTrägern im Schulministerium ein gestrafftes Kon-zept erarbeitet. Und werden nun weiter eng beob-achten müssen, ob eine auch aus kommunalerSicht gute Lösung gefunden worden ist.

Wir begrüßen die Pläne des Landes zum Ausbaudes Ganztagsbetriebes an Schulen und das damitverbundene Investitionsprogramm in Höhe von100 Millionen Euro zum Ausbau von Mensen undAufenthaltsräumen sehr. Wir appellieren aller-

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dings gleichzeitig an das Land, die Mittel des In-vestitionsprogramms aufzustocken, damit in denSchulen geeignete Mensen und Aufenthaltsmög-lichkeiten für die Betreuung über Mittag geschaf-fen werden können. Denn die bisher hier in Aus-sicht gestellten Mittel reichen – orientiert an denrealistischen Kosten - nicht aus.

Hier erwarten die Städte vom Land ein überzeu-gendes Finanzierungskonzept. Eine Erhöhungder Schulpauschale auf Kosten der allgemeinenInvestitionspauschale ist noch längst kein Finan-zierungskonzept, und schon gar kein Belastungs-ausgleich, wie das Konnexitätsprinzip ihn gebie-tet. Denn dies ist kein zusätzliches Geld für eineneue Aufgabe, sondern kommunales Geld, dasden Kommunen an anderer Stelle nicht zur Verfü-gung steht.

Mit Sorge sehen wir, dass immer mehr Kinder undJugendliche aus finanziellen Gründen nicht amMittagessen in Ganztagsschulen teilnehmen. Vie-le Städte haben hier im Verbund mit örtlichen Ini-tiativen begonnen, Abhilfe zu schaffen. Lobens-wert ist daher der Fonds „Kein Kind ohne Mahl-zeit“ der Landesregierung, der mit einem Landes-zuschuss, einem kommunalen Zuschuss undeinem Elternanteil bedürftigen Kindern ein war-mes Mittagessen sichern soll.

Immer stärker ist uns in den letzten Jahren be-wusst geworden, dass der Bildungs- und Integra-tionserfolg davon abhängt, bereits Kinder im Vor-schulalter und sogar darunter stärker zu fördern.

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist dahereines der wichtigsten politischen Vorhaben unse-rer Zeit. Wir haben mit der Landesregierung beimGesetz über die Kindertagesstätten ein sehrschwieriges Verfahren erlebt. Doch meine ich,das Endergebnis der Reform kann sich sehen las-sen.

Wir konnten ein Konsenspapier mit der Landesre-gierung und den freien Trägern abschließen, daszur Grundlage der Förderung im Elementarbe-reich geworden ist. Wir begrüßen sehr, dass dasLand sich gegen eine Deckelung und Kontingent-ierung der Förderung entschieden hat. Auch dieStärkung der kommunalen Steuerungsverantwor-tung durch das im Oktober 2007 verabschiedeteKiBiZ ist ein positives Ergebnis.

Mit dem KiBiZ hat NRW einen Spitzenplatz unterden Bundesländern eingenommen. Aber nunmuss es weitergehen: während das KiBiZ einenAusbau auf eine 20-prozentige Versorgungsquo-te vorsieht, haben Bund und Länder bereitsweitergehende Pläne zum Ausbau der Betreu-ungsangebote für unter dreijährige Kinder verein-bart. Das Kinderförderungsgesetz des Bundessieht die Schaffung eines Rechtsanspruches ab2013 vor. Das Land steht hier über die landes-

rechtlichen Konnexitätsregelungen in der Finan-zierungsverantwortung.

Demographischer Wandel und Integration

Unsere Integrationsbemühungen werden auchdurch den bereits wahrnehmbaren demographi-schen Wandel vor neue Herausforderungen ge-stellt. Flächendeckendes Bevölkerungswachs-tum wird es nicht mehr geben. Wir werden einNebeneinander von Wachstum und Schrumpfungauf engem Raum erleben.

Die Zusammensetzung der Bevölkerung nachAlter und Herkunft wird sich deutlich verändern.Um die Urbanität aller Städte, auch der schrump-fenden, zu erhalten und zu fördern, müssen wirdie städtischen Zentren fördern. Dazu gibt es eineReihe gemeinsamer Initiativen des Landes, desStädtetages und des Handels, z. B. die erfolgrei-che City-Offensive „Ab in die Mitte!“. UnserenPartnern in solchen Initiativen möchte ich an die-ser Stelle herzlich danken.

Auch im Wohnungswesen sehe ich in Zukunft ver-stärkten Änderungsdruck. Während bereits heuteviele Städte im Ruhrgebiet über nennenswerteLeerstände klagen, wird für andere Ballungsräu-me eine spürbare Knappheit bezahlbarer Woh-nungen vorhergesagt. Dies bedeutet, dass wir eindifferenziertes Instrumentarium der Städtebau-förderung sowohl für Überhangs- als auch fürKnappheitsszenarien benötigen und die beste-henden Programme überprüfen müssen. Je stär-ker die Differenzierung ausgeprägt ist, desto mehrmüssen wir auf lokal angepasste Maßnahmensetzen. Wir hätten gerne die Entscheidung überdie Zweckentfremdungsverordnung auf die kom-munale Ebene verlagert gesehen. Für die Zukunftbekunden wir erneut unsere Bereitschaft, ge-meinsam mit dem Land ein lokal angepasstes,differenziertes und zeitgemäßes wohnungspoliti-sches Instrumentarium zu entwickeln.

Wir stellen fest, dass stadträumliche Segregationvon Migranten eine Tatsache in unseren Städtenist. Die Integrationspolitik der Städte muss daraufhinwirken, dass dies nicht zu gesellschaftlicherAusgrenzung führt. Auch Armutsghettos dürfennicht geduldet werden. Ethnische Quartiere dür-fen aber auch nicht zu Freiräumen für Bestrebun-gen werden, sich abzugrenzen und den Rahmenunserer grundgesetzlich verfassten Gesellschaftzu verlassen. Kulturelle Vielfalt bedeutet respek-tierendes Miteinander, nicht Abschottung.

Kultur

Vitale Städte sind gekennzeichnet durch ein viel-fältiges kulturelles Angebot. Und es ist Aufgabe

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der Stadtpolitik, zur Entfaltung der kulturellenVielfalt beizutragen. Integration ist eine Kulturleis-tung. Und ein starkes kulturelles Angebot in denStädten ist ein wichtiges Instrument zu einer ge-lingenden Integration.

Leider ist ein kulturelles Angebot kostspielig undso gut wie nie Kosten deckend. In Zeiten hoherkommunaler Verschuldung und unter der Ägidevon Haushaltssicherungskonzepten und Not-haushaltsrecht stellt dies die Städte vor schwie-rige Probleme, für deren Lösung wir auch dieUnterstützung des Landes benötigen.

Hier ist es erfreulich, dass der Ministerpräsidentbereits in seiner Regierungserklärung 2005 dieVerdoppelung des Kulturförderetats des Landesangekündigt hatte und dies bis 2008 auch umge-setzt worden ist. Deutlich mehr Geld wurde be-reitgestellt für kulturelle Bildung, den Substanzer-halt des kulturellen Erbes und die Interkultur.

„Jedem Kind ein Instrument“ und das Programm„Kultur und Schule“ sind gute Initiativen. Mit die-sen Maßnahmen zu Gunsten der kommunalenKultur wurden langjährige Forderungen der Städ-te erfüllt. Andererseits werden Städte im Ruhrge-biet zusätzliche finanzielle Hilfe des Landes brau-chen, um die nötigen Mittel für die Kulturhaupt-stadt 2010 aufzubringen.

Kommunales Wahlrecht

Die Einführung eines kommunalen Wahlrechts fürdie in unseren Städten lebenden Angehörigen vonNicht-EU-Staaten gerät in jüngster Zeit wiederverstärkt in den Fokus. Auf Bundesebene sindGesetzesinitiativen anhängig, die eine Aus-weitung des kommunalen Wahlrechts auf alleMigranten vorsehen.

In etwa 20 Städten in Nordrhein-Westfalen habendie kommunalen Migrantenvertretungen sowieStadt- und Gemeinderäte die Landesregierungaufgefordert, sich im Bund für die Einführungeines kommunalen Wahlrechts für alle seit min-destens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundes-republik lebenden Migranten einzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich ge-macht, dass die Einführung eines kommunalenWahlrechts für Nicht-EU-Ausländer eine Grund-gesetzänderung erfordern würde. Wir wissen,dass die Hürden dafür sehr hoch liegen; manbräuchte die Zustimmung von zwei Dritteln derMitglieder des Bundestages und zwei Dritteln derStimmen des Bundesrates. Selbst die von einergroßen Koalition getragene Bundesregierung be-urteilt die Frage, ob diese formelle Hürde über-wunden werden könnte, mit Skepsis.

Ich meine, wir sollten die Debatte über das Fürund Wider des kommunalen Wahlrechts für Dritt-staatsangehörige mit Besonnenheit und Umsichtführen. Ganz unabhängig vom Ausgang dieserDebatte sind wir jedoch gut beraten, wenn wir dieIntegrationsherausforderungen pragmatisch undlösungsorientiert angehen. Die Frage, ob wir denHerausforderungen der Integration gerecht wer-den, entscheidet sich nicht in erster Linie an derFrage des Wahlrechts, sondern an viel alltägliche-ren Dingen in der unmittelbaren Lebenswelt derMenschen in den Städten.

Finanzen

Und eines ist sicher: Gute Integrationspolitik kos-tet Geld. Auch und gerade hier gilt das Wort desEhrenmitgliedes des Deutschen StädtetagesManfred Rommel, „Keine Aufgabe ist so wichtig,dass sie sich von selbst finanziert“.

Zwar haben sich die Finanzen der Städte 2006und 2007 besser entwickelt als erwartet. Trotzdieser erfreulichen Entwicklung kann man keineEntwarnung geben. Viele kommunale Haushaltebleiben hochgradig defizitär.

Nach wie vor gilt der Befund, dass die Haushalts-krise keine bloße Finanzkrise der Städte undschon gar keine selbstverschuldete ist, sondernder offensichtlichste Ausdruck einer strukturellenSchieflage der Kommunen in der Aufgaben- undFinanzverteilung im Bundesstaat. Die unvermeid-bare Konsequenz ist die dramatische Entwick-lung der Kassenkredite. Diese Ausnahmefinanzie-rung ist in vielen Städten bereits zum Regelfallgeworden!

Insgesamt erreichen die Kassenkredite in NRWdie gewaltige Summe von 13,6 Milliarden Euro.Und auch in den Jahren guter Gewerbesteuerein-nahmen 2006 und 2007 ist die Summe um weite-re 1,9 Milliarden Euro angestiegen. Von den vier-zig Mitgliedsstädten des Städtetages NRW kön-nen nur wenige ihre Haushalte überhaupt ausglei-chen, trotz harter Konsolidierungsbemühungenund nur der allernotwendigsten Investitionstätig-keit. Fünfzehn Großstädte können selbst auf mitt-lere Sicht ihre Etats nicht ausgleichen und unter-liegen daher dem Nothaushaltsrecht.

In Zeiten guter Gewerbesteuereinnahmen ist aberauch sichtbar geworden, dass die Schere zwi-schen gut und schlecht gestellten Städten aus-einander geht. Längst nicht alle profitieren vor Ortvon den gestiegenen Einnahmen. Dies ist aucheine Herausforderung für das hohe Gut der kom-munalen Solidarität. Die Mehrzahl der Städte istnach wie vor in finanzieller Not – davor darf mandie Augen nicht verschließen!

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Wir brauchen zudem einen stabilen, bedarfsge-rechten Finanzausgleich, auf den wir uns aufDauer verlassen können. Im Grunde hat sich dieKonzeption des nordrhein-westfälischen Finanz-ausgleichs bewährt.

Dies bestätigt auch das in der vergangenen Wo-che vorgelegte Gutachten des ifo-Instituts. Wirsind derzeit dabei, dieses umfangreiche Gutach-ten intensiv zu prüfen. Den Ergebnissen möchteich an dieser Stelle nicht vorgreifen. Die Landes-regierung hat angekündigt, das Gutachten ge-meinsam mit den kommunalen Spitzenverbändenauszuwerten. Wir begrüßen dieses Bekenntnis zueiner partnerschaftlichen Weiterentwicklung desFinanzausgleichs.

Insbesondere begrüßen wir, dass unser Vor-schlag zur Einrichtung eines Finanzausgleichs-beirats offenbar Gehör gefunden hat. “Selbstver-ständlich erwarten wir, dass die Kommunen indiesem Beirat auf Augenhöhe mit dem Land ver-treten sind! “

Unsere Städte brauchen Förderung und Unter-stützung auch in Bereichen, die zunächst nichtunmittelbar mit der Integration der Stadtgesell-schaft zusammenhängen. Denn vitale und inte-grierende Lebensräume ihrer Bewohner könnenStädte nur sein, wenn sie insgesamt stark und ge-sund sind.

Sparkassen

Unverändert virulent ist die Debatte über die Zu-kunft der kommunalen Sparkassen. Die Städtebekennen sich zu den klassischen Prinzipien desSparkassenwesens: kommunale Trägerschaft,öffentlicher Auftrag, Regional- und Verbundprin-zip. Dies sind die unverrückbaren Maßstäbe, andenen sich jede Novellierung des Sparkassenge-setzes messen lassen muss.

Wir begrüßen daher eine Klarstellung der Eigen-tümerposition. Die Kommunen sind Eigentümerder Sparkassen; die Sparkassen sind unveräu-ßerbares Eigentum der Kommunen.

Das nunmehr angekündigte Verbot der Bilanzie-rung von Sparkassen in den NKF-Eröffnungsbi-lanzen ist der richtige Weg, denn die Sparkassensind kein Konsolidierungspotenzial für die kom-munalen Haushalte. Umso weniger nachvollzieh-bar ist es, dass die Landesregierung am Träger-kapital festhalten will. Dafür besteht kein Bedarf,es ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunktennicht sinnvoll und aus europarechtlicher Sicht ei-ne mittelfristig nicht beherrschbare Gefahren-quelle für die Eigentümerfunktion der Kommunen.

Die Gefahr mindert sich nicht dadurch, dass dasTrägerkapital als nicht fungibel, also nicht handel-

bar eingestuft wird. Hier lauert eine Falle, in die wirnicht hineinlaufen dürfen, wenn wir nicht langfris-tig die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bür-ger und des Mittelstandes gefährden wollen.

Bei der Ausschüttungspolitik treten wir dafür ein,die Ausschüttungen zu nutzen für die Erfüllungder gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgabender Kommunen oder für gemeinnützige Zwecke.Das kommunale, bürgerschaftliche und träger-schaftliche Engagement, das wir in den Städtenso dringend benötigen, kann damit unterstütztund gestärkt werden.

Wir alle wissen, wie viele wertvolle Aktivitäten inBildung, Erziehung, Kultur und Sport, für die keinekommunalen und sonstigen Mittel zur Verfügungstünden, damit am Leben erhalten werden unddas Leben in den Städten bereichern. Auch dasEngagement zur Förderung der Integration wirddadurch vielfältig belebt und unterstützt!

Eine besondere Brisanz hat die Debatte um dieZukunft des Sparkassenwesens durch die Kriseder WestLB und des Landesbankensektors ins-gesamt erhalten.

Die Bedrängnis, in die die Landesbanken geratensind, hat zu einigen unguten Überlegungen ge-führt, die kommunalen Institute zur Rettung derWestLB heranzuziehen, indem diese Zugriff aufdas Privatkundengeschäft der Sparkassen er-halten soll. Diese Überlegungen, die zukünftigeGeschäftsstrategie von Landesbanken und Spar-kassen in einer vertikalen Vernetzung zu sehen,sind einseitig im Interesse der Landesbanken undwürden das Geschäftsmodell der Sparkassenzerstören.

Des Weiteren sind die Sparkassen von den neuenGeschäftsstrategien der Landesbanken dann be-troffen, wenn bei Verlusten und Krisen im Zu-sammenhang mit risikobehafteten Geschäften imgrößeren Stil der Haftungsverbund der gesamtenSparkassenorganisation zum Zuge kommen wür-de.

Unsere Sparkassen und auch viele Kommunenspüren die Folgen der Rettungsaktion, die sich imEndeffekt durch fehlende Gewerbesteuereinnah-men und Ausschüttungen bemerkbar machen.Gelingt die Konsolidierung der Landesbankennicht in einem überschaubaren Zeitrahmen undtragen die Geschäftsmodelle auch weiterhinnicht, so vergrößern sich über den gemeinsamenHaftungsverbund auch für die kommunalen Spar-kassen die Risiken.

Diese Perspektive ist nicht hinnehmbar. Die Lö-sung liegt jedoch nicht in einer Vertikalisierung.Nichts wäre gewonnen, wenn der Landesbanken-sektor sich das Geschäft der Sparkassen verein-nahmen würde, statt sich strukturell neu zu ord-

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nen. In kurzer Zeit stünden die Landesbankenwieder vor Existenz bedrohenden Problemen. Er-forderlich ist vielmehr ein Nachdenken über eineReduzierung der Zahl der Landesbanken.

Die dringend notwendige Konsolidierung kann al-so nicht durch eine Schwächung der Sparkassengelingen, sondern nur über die Bildung größererEinheiten im Landesbankenbereich und tragfähi-ge Geschäftsmodelle.

Konnexität, Versorgungsverwaltung, Umwelt-verwaltung

Nachdem das strikte Konnexitätsprinzip 2004 inunsere Landesverfassung aufgenommen wordenist, haben wir nun die ersten zwei großen Anwen-dungsfälle der Konnexität in der Verwaltungspra-xis erlebt.

Die Versorgungsverwaltung ist aufgelöst und ihreAufgaben zum Großteil auf die kreisfreien Städteund Kreise übertragen worden. Des Weiteren istdie Umweltverwaltung neugeordnet und ebenfallsteilweise kommunalisiert worden. Beide Gesetzesind zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Der Städtetag und seine Mitglieder haben immererklärt, die notwendigen Verwaltungsstrukturre-formen einschließlich Kommunalisierungen zuunterstützen, sofern die kommunale Selbstver-waltung dadurch gestärkt wird und die finanziel-len Rahmenbedingungen gemäß dem Konnexi-tätsgebot stimmen.

Wir haben in den genannten Verfahren, die unterhöchstem Zeitdruck über die Bühne gebrachtworden sind, sowohl gute Zusammenarbeit alsauch ernste Konflikte erlebt.

In den zentralen Konfliktpunkten müssen wir hartbleiben, weil wir verfassungsrechtliche Bedenkenhaben, und weil es sich um die ersten Präzedenz-fälle zur späteren Auslegung des Konnexitätsge-botes handeln kann. Der vom Land aufgestellteGrundsatz, den Kommunen entstehende Kostendurch Personalübertragung abzugelten, findetunserer Ansicht nach keine Stütze im Gesetz.Vielmehr gibt die Verfassung den Kommuneneinen Anspruch auf die Erstattung der ihnendurch die Aufgabenübertragung entstandenenKosten.

„Personal statt Geld“ gilt also erstmal nicht. Auchsind die Kostenfolgeabschätzung und damit dievom Gesetzgeber zugebilligten Konnexitätszah-lungen nicht hinreichend transparent und nichtauskömmlich. Nicht wenige kreisfreie Städte undKreise werden daher die Modalitäten der Aufga-benübertragung vor dem Verfassungsgerichtshofüberprüfen lassen.

Gemeindewirtschaftsrecht

Auch die überflüssige Verschärfung des Gemein-dewirtschaftsrechts konnte nicht mit Gegenliebeder Kommunen rechnen. Und ich bin nach wie vorüberzeugt, dass das Land damit den Städten undihren Bürgern keinen Gefallen getan hat.

Die Bürger profitieren von einer starken kommu-nalen Wirtschaft, die im fairen Wettbewerb beste-hen kann, und die Bürger wollen sie auch. Die EUgibt das Leitbild einer wettbewerblichen Wirt-schaft mit gleichen Chancen für private undöffentliche Anbieter vor.

In die Zeit der Liberalisierung der Märkte, in derder Wettbewerb darüber entscheidet, welche An-bieter Bestand haben, passt eine Gängelung derKommunalwirtschaft nicht hinein. Im funktionie-renden wirtschaftlichen Wettbewerb ist es nichtnötig, die Tätigkeit kommunaler Betriebe an denNachweis eines dringenden öffentlichen Zwecksund die verschärfte Subsidiaritätsklausel zuknüpfen.

Im Gegenteil, im Rahmen eines gleichberechtig-ten Wettbewerbs ist dies sogar ein systemwidri-ger Eingriff, der zu weniger Wettbewerb führenwird. Das ist sicherlich nicht im Sinne des Landes-gesetzgebers und der Bürger!

Ich erinnere mich, dass die Bundeskanzlerin imvergangenen Mai auf der Hauptversammlung desDeutschen Städtetages in München bekundethat: „Wir wollen Stadtwerke und mehr Wettbe-werb. Mit weniger Akteuren kann es aber nichtmehr Wettbewerb geben!“.

Dabei reden wir gar nicht von einer unbeschränk-ten, ausschließlich an Gewinnerzielung orientier-ten Betätigung der Kommunen. Die in hitzigerDebatte immer wieder schimärenhaft auftauchen-den kommunalen Nagelstudios und Reisebüroswurden behauptet, aber nirgends gefunden.

Um eine an den Bedürfnissen der Bürger orien-tierte, am öffentlichen Zweck ausgerichtete Kom-munalwirtschaft zu gewährleisten, hat die alteFassung des § 107 Gemeindeordnung nachweis-lich ausgereicht. Die Bestandsschutzklausel istdabei längst kein Ersatz für die erfolgten Be-schränkungen. Sie ist unzureichend, denn siegarantiert lediglich den status quo. Alle im Wett-bewerb stehenden Unternehmen, auch die deröffentlichen Hand, benötigen aber zukunftsfähigeEntwicklungsmöglichkeiten.

Und wir alle wissen, dass der Nutznießer einer imNiedergang befindlichen Kommunalwirtschaftnicht der Mittelstand vor Ort wäre. Sondern oftgenug Großunternehmen, die nicht vor Ort zumSteueraufkommen der Gemeinde und des Lan-des beitragen und in NRW keine Arbeitsplätzeschaffen.

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Ich muss auch daran erinnern, dass in der Koali-tionsvereinbarung vom 20. Juni 2005 die Ein-schränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit ge-knüpft worden ist an eine vorherige Gemeinde-finanzreform. Dort heißt es nämlich: „Vorausset-zung einer reduzierten wirtschaftlichen Betäti-gung der Gemeinden ist eine Gemeindefinanzre-form, die den Kommunen ausreichende und plan-bare Steuereinnahmen sichert, ohne dass sie aufErträge eigener Unternehmen angewiesen sind“.

Zumindest die von ihm selbst mit gutem Grundaufgestellten Voraussetzungen sollte das Landeinhalten, bevor es an die Beschränkung derKommunalwirtschaft geht. Im Übrigen leistetauch die Kommunalwirtschaft einen gewichtigenBeitrag zur Integration. In den kommunalen Be-trieben finden gerade auch Menschen mit Inte-grationsproblemen einen Platz in der Arbeitswelt,an dem ihnen wie auch ihren deutschen Kollegentarifgemäße und faire Arbeitskonditionen gebotenwerden.

Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für diematerielle, aber auch die ideelle Verwurzelung inder deutschen Gesellschaft.

Gelingende Integration erfordert finanziell hand-lungsfähige, starke, vitale Städte. Es gibt Städte,die von gelungenen Reformen, der Unterneh-

menssteuerreform und der derzeitigen Konjunk-tur gut profitieren. Aber die Vielzahl der Städte mitNothaushalten sind nicht mit den Voraussetzun-gen ausgestattet, die Aufgaben der Integration,die sie zu leisten hätten, zu meistern.

Gelingende Städtepolitik in NRW setzt die Zu-sammenarbeit und Kooperation mit der Landes-regierung voraus. Nordrhein-Westfalen ist einLand mit einer großen Integrationstradition, undes ist unter den Bundesländern das Land derStädte.

In unserem dicht besiedelten und eng vernetztenLand geht es nicht gegeneinander, sondern nurmiteinander. Daher setze ich auch für die Zukunftauf eine städtefreundliche Landespolitik, die dasWohl der Städte und das des Landes im Blick hat.Gerade weil NRW ein so eng vernetztes Land ist,kann es auch kein Gegeneinander zwischen Bal-lungsräumen und dem ländlichen Raum geben.Wir müssen kooperieren, unsere Stärken nutzenund an unseren Schwächen arbeiten.

Wenn wir auf diese Weise erfolgreich sind, unsereKommunen zu stärken, dann schaffen wir auchOrte, an denen Integration gelingt. Dann werdenwir in Nordrhein-Westfalen die Herausforderun-gen der Integration meistern.

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Erläuterungen zum GeschäftsberichtVon Dr. Stephan Articus, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages NRW

Heute lege ich Ihnen den Geschäftsbericht desStädtetages Nordrhein-Westfalen 2008 vor. Erdokumentiert die Themenbreite und -tiefe, mit derwir uns im Berichtszeitraum in der Geschäftsstel-le befasst haben. An erster Stelle sind auch die-ses Jahr wieder die großen Themen zu nennen:die Finanzen der Städte, die Verwaltungsstruktur-reform, der Ausbau der Kindertagesbetreuung,die Novelle der Gemeindeordnung. Sie werdenaber bemerken, dass es neben den großen The-men auch viele kleinere und scheinbare Neben-themen sind, mit denen sich der Städtetag be-fasst hat. Diese Themen haben ihre Berechtigungund Bedeutung, da sie in den jeweiligen Fachbe-reichen oft mit entscheidenden Weichenstellun-gen für die Städte verbunden sind. Auch in diesenBereichen engagiert sich der Städtetag für seineMitglieder und erringt, oftmals abseits vomScheinwerferlicht der Medien, Erfolge für seineMitglieder.

Ich möchte Ihnen den umfangreichen Themen-katalog des Geschäftsberichts nicht vortragen; ereignet sich sicherlich besser dazu, gelesen zuwerden. Unser scheidender Vorsitzender, HerrOberbürgermeister Schramma, hat in seiner Redebereits viele Themen angesprochen, die uns imBerichtszeitraum besonders beschäftigt haben.Auch dies möchte ich Ihnen nicht wiederholen.

Stattdessen möchte ich die Gelegenheit nutzen,die inhaltliche Themenstellung unserer Mitglie-derversammlung zu vertiefen. Wir haben dasThema der Integration gewählt, weil es sich nachunserer Meinung – der Vorsitzende hat es schonangesprochen – um eine echte Zukunftsfrage fürdas gelingende Zusammenleben in unseren Städ-ten handelt. Dies gilt um so mehr, wenn man denBegriff Integration in einem umfassenden Ver-ständnis und nicht verengt auf Migration begreift.Bewusst haben wir in das Motto der Mitglieder-

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versammlung auch das Wort Herausforderungenaufgenommen. Wir stellen fest, dass die Anstren-gungen zur Integration in vielen Städten, die jaseit Jahrzehnten unternommen werden, beacht-liche Erfolge gebracht haben. Dennoch stellt sichwohl jeder von uns die Frage, ob die bisherigenMaßnahmen und Bemühungen ausreichen, umdie notwendigen Integrationsleistungen zu meis-tern, die auf die Städte zukommen werden.

Daraus ergibt sich eine doppelte Fragestellung.Erstens: Welche Herausforderungen kommen aufdie Städte zu? Und zweitens: Unter welchen Be-dingungen, in welchem Kontext müssen die Städ-te diese Herausforderungen bewältigen?

1. Um die Herausforderungen an Hand von Be-funden zu beschreiben, müssen wir etwas überdas Wesen der Integration verstehen. Integrationist kein Zustand, sondern ein Netzwerk zwischenMenschen und den Systemen, in denen das tägli-che Leben einschließlich seiner kulturellen Grund-lagen organisiert ist. Integration ähnelt mehr ei-nem hochflexiblen Beziehungsgeflecht, das sichdem gewünschten Idealbild mal mehr annähert,mal aber auch von ihm entfernen kann. Der Pro-zess oszilliert also quasi zwischen den Polen ge-lingender Integration und bedrohlicher Desinte-gration.

Gelingende Integration ist erkennbar an einemfriedlichen Zusammenleben der Stadtgesell-schaft in ihrer Vielfalt, an der Bereitschaft derMenschen, auch Fremdheit und Andersartigkeitwohlwollend zu akzeptieren, solange sie voneinem Bekenntnis zu gemeinsamen Grundwertengetragen sind, an der Toleranz der sozialen Grup-pen untereinander, an ihrer Bereitschaft, in dergemeinsamen städtischen Lebenswelt eine politi-sche Gemeinschaft auf der Grundlage desGrundgesetzes zu erkennen, sich zu dieser Ge-meinschaft in Gedanken und im Handeln zu be-kennen, sie aktiv mitzugestalten, an der Durchläs-sigkeit der gesellschaftlichen Schichten. Dies giltfür Migranten genauso wie für die unterschied-lichen Lebenswelten alter und junger Menschen,armer und reicher, von Menschen mit und ohneBehinderungen.

Die Herausforderungen lassen sich an Hand derKehrseiten dieses Positivbildes darstellen: einePluralität der Lebensstile, die nicht vom Willen zurVerständigung untereinander getragen wird, so-ziale Gruppen und Schichten, die sich über Ab-grenzung und Abschottung definieren statt überden Willen, eigene Beiträge zum gemeinsamenLebensraum Stadt zu leisten, Fremdheit, der mitArgwohn statt mit Neugierde begegnet wird, undschließlich mangelndes Verständnis und fehlen-der Respekt für die grundgesetzliche Ordnung alsnormativer Grundlage wären alarmierende Zei-chen der Desintegration. Für den alltäglichen Um-

gang miteinander würde dies bedeuten: Men-schen begegnen sich mit Unverständnis, Arg-wohn oder schlimmstenfalls gar Angst.

Desintegration entsteht aus gesellschaftlichenMissständen: Langzeitarbeitslosigkeit, durch diedie integrierende Kraft der gemeinsamen Arbeits-welt ausgeschaltet wird, Bildungsmängel, diesozialen Aufstieg und kulturelles Verständnis er-schweren, dauerhafte Armut und Abhängigkeitvon Transferleistungen, die die Kraft spendendeHoffnung auf materielle und ideelle Teilhabe rau-ben.

Städte können diese Faktoren keinesfalls alleinebeheben. Sie leisten aber viel, um sie mit ihrenMitteln zu bekämpfen. Um dieses kommunale En-gagement zu stärken, haben wir das Thema Inte-gration zu einem Schwerpunkt in der Arbeit desStädtetages erklärt. In den vergangenen andert-halb Jahren haben wir mit unseren Mitgliedstäd-ten in der Bearbeitung dieses Schwerpunktthe-mas einiges geschafft. Wir haben gemeinsamKonzepte entwickelt und weiterentwickelt, wir ha-ben dafür gesorgt, dass wir noch mehr von einan-der lernen und bewährte Ansätze untereinanderaustauschen. Zwei Ergebnisse, die vielen von Ih-nen bekannt sein dürften, sind die Broschüre „In-tegration von Zuwanderern“ mit vielen wegwei-senden Best-Practice-Beispielen, und der Beitragdes Deutschen Städtetages zum Nationalen Inte-grationsplan der Bundesregierung. Ich bin frohund ermutigt, wenn ich sehe, wie viel Engagementund Sachverstand in den Städten bereits vorhan-den ist, um Sprachbarrieren und Armutsrisikenabzubauen, kulturell-ethnische Segregation zuüberwinden, die Folgen der Langzeitarbeitslosig-keit zu mindern und Perspektiven und Chancenfür das Zusammenleben der Menschen in derStadt zu entwickeln.

2. Dies bringt mich zur zweiten Frage: Unter wel-chen Bedingungen gelingt Integration in denStädten? In welchem Kontext bemühen sich dieStädte um erfolgreiche Integration? Sicherlichwäre die Feststellung nicht falsch, dass in derVerdichtung der Städte unweigerlich Integrationstattfindet, ganz einfach, weil dort ganz unter-schiedliche Lebenssituationen und Lebensent-würfe auf engem Raum miteinander in Berührunggeraten. Doch allein das ist natürlich noch keinegelingende Integration, denn ein Aufeinandertref-fen ohne Verständnis könnte Antagonismen eherverstärken denn abbauen. Die integrationsför-dernden Maßnahmen der Kommunen sind alsounverzichtbar, und sie gehen über ein bloßes Min-destmaß weit hinaus.

Dennoch gelingt Integration dauerhaft nur, wennsich alle Akteure in Staat und Gesellschaft alskooperierende Teile eines Netzwerkes begreifenund auf das gemeinsame Ziel einer integrierenden

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Gesellschaft hinarbeiten. Bund und Land verfü-gen über Regelungskompetenzen, die über denRahmen hinaus gehen, in dem die Städte agierenkönnen. In der Wirtschaftspolitik, in der Arbeits-marktpolitik, im Staatsangehörigkeitsrecht, in derBildungspolitik finden Weichenstellungen statt,die mitentscheidend sind für das Gelingen der In-tegration vor Ort. Und darüber hinaus gestaltenBund und Land Bedingungen für das Gedeihender Städte, die diese erst in die Lage versetzen,engagierte Integrationspolitik vor Ort zu betrei-ben. Der Vorsitzende hat in diesem Zusammen-hang von der Notwendigkeit gesprochen, finan-ziell handlungsfähige, vitale, lebendige Städte zuschaffen.

Integrationspolitik in der Stadt bedeutet, ein ho-hes Maß an Zuwendung für diejenigen zu gewähr-leisten, die Förderbedarf haben, es bedeutet,über lange Zeiträume beharrliche und geduldigeBemühungen vorzunehmen, die sich nicht un-mittelbar wirtschaftlich auszahlen. Es bedeutetmanchmal auch, Versäumnisse auf Bundes- undLandesebene aufzufangen – zur Not auf eigeneKosten. All dies braucht Ressourcen und finan-zielle Spielräume. Wie sollen Städte dies leisten,denen der Bund über lange Jahre Aufgaben über-tragen hat offenbar in der Erwartung, diese wür-den sich schon irgendwie selber finanzieren?Denen nicht nur die „freie Spitze“ fehlt, sonderndie nicht einmal die ihnen übertragenen Pflicht-aufgaben finanzieren können, ohne auf Kassen-kredite in Volumina zurückzugreifen, die mit denGrundsätzen ordnungsgemäßer Haushaltsfüh-rung nichts mehr gemein haben? Finanziellschwache Städte – und diese gibt es leider immernoch in großer Zahl in unserem Land – könnentrotz aller Anstrengungen nicht leisten, was füreine wirklich gelingende Integrationspolitik vorOrt notwendig wäre.

Zumal gerade diese Städte in einem Teufelskreisstecken: In strukturschwachen Städten sind dieSoziallasten überdurchschnittlich hoch, die In-vestitionsquoten gezwungenermaßen niedrig. Soergibt sich aus einer schwachen Wirtschafts-struktur eine schwache Sozialstruktur und ausbeiden schwache städtische Finanzen und gerin-ge Verwaltungs- und Investitionskraft.

Dies mündet nicht zwangsläufig in geringem Inte-grationswillen, führt aber typischerweise dort zuden größten Herausforderungen, wo überdurch-schnittlichen Problemen unterdurchschnittlicheRessourcen gegenüberstehen. Sie sehen, wiesich in diesem Punkt die Voraussetzungen einergelingenden Integrationspolitik mit einer städte-fördenden Politik auf Bundes- und Landesebenetreffen.

Meine Damen und Herren, wir haben erfreulicher-weise in den vergangenen Jahren eine Verbesse-rung der städtischen Finanzen verzeichnet. Aller-dings zeigt sich ein sehr uneinheitliches Bild:Während einige Städte von der verbessertenEinnahmelage profitieren, kommt dieser Auf-schwung bei anderen so gut wie gar nicht an. Da-her ist die Frage „Geht es den Städten gut?“, dieman vor wenigen Jahren noch recht einfach indieser Pauschalität stellen konnte, nicht mehrzeitgemäß. Man müsste heute fragen, „Wie vielenStädten geht es gut, wie vielen Städten geht esschlecht?“, und „Was ist zu tun, damit die sichöffnende Schere nicht allzu weit auseinandergeht?“. Wir müssen Formen der Solidarität unterden Städten finden und auch zwischen Bund,Ländern und Kommunen die Anreize setzen, daszu tun, was man selbst tun kann, und die denjeni-gen Perspektiven eröffnen, denen sich kein eige-ner Ausweg aus unverschuldeten strukturellenSchieflagen bietet. In vielen Städten harren diekommunale Haushalte immer noch dringend ihrerSanierung, aber allein das Vertrauen auf die guteEinnahmelage der jüngeren Vergangenheit reichtwegen der ungleichen Verteilung der Steuerein-nahmen nicht aus. Viele Städte haben seit Jahrenhart und schmerzhaft gespart und konsolidiert.Entscheidend ist nun, die den Städten über Jahreauferlegten Belastungen durch unterfinanzierteübertragene Aufgaben zurückzufahren, damitmehr Spielraum bleibt, die eigenen Aufgaben,auch im Bereich der Integration, zu schaffen.

Nun komme ich zum Schluss meiner Rede. Ichmöchte an dieser Stelle nicht versäumen, einenganz herzlichen Dank an meine Mitarbeiter in derGeschäftsstelle auszusprechen, die die täglicheArbeit des Städtetages für Sie, unsere Mitglieds-städte, erledigen. Ganz besonders bedanke ichmich bei denen, die an dieser Mitgliederver-sammlung mitgewirkt und dazu beigetragen ha-ben, sie zu dieser gelungenen Veranstaltung zumachen. Ebenfalls danke ich sehr herzlich derStadt Wuppertal für ihre Gastfreundlichkeit unddie gelungene Ausrichtung unserer Tagung. BeiHerrn Oberbürgermeister Schramma bedanke ichmich für die gute und vertrauensvolle Zusammen-arbeit während seiner Zeit als Vorsitzender desStädtetages NRW!

Schließlich danke ich Ihnen, den Delegierten derMitglieder des Städtetages, für Ihr Engagementim Verband. Davon leben wir. Ohne die Bereit-schaft der städtischen Entscheidungsträger, sichfür das Wohl nicht nur ihrer eigenen Stadt, son-dern der Städte in NRW insgesamt einzusetzen,wäre die effektive Vertretung städtischer Interes-sen nicht möglich. Für Ihre Solidarität und IhrEngagement spreche ich Ihnen meinen herz-lichsten Dank aus.

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Zunächst einmal gratuliere ich dem neu gewähl-ten Vorstand zur Wahl. Ich wünsche Ihnen für IhreAufgabe viel Erfolg.

Ich habe heute die Gelegenheit, vor vielen glück-lichen Menschen zu sprechen. Das ist zumindestdie logische Konsequenz einer aktuellen Umfra-ge, die für Sie als Oberbürgermeister und Bürger-meister zwei besonders schöne Ergebnissebereithält. (Quelle: repräsentative Umfrage derBertelsmann Stiftung in Kooperation mit demDeutschen Städtetag und dem Deutschen Städ-te- und Gemeindebund unter 1.153 Bürgermeis-tern und 1.303 wahlberechtigten Deutschen.)

Ich möchte Ihnen die Ergebnisse nicht vorenthal-ten:

• 78 Prozent der wahlberechtigten Deutschensind mit ihren Bürgermeistern zufrieden bis sehrzufrieden. Das ist ein Wert, den sonst nur nochder Papst und die Bundeskanzlerin erreichen.

• Und 96 Prozent der hauptamtlichen Oberbür-germeister und Bürgermeister in Deutschlandsind zufrieden mit ihrem Beruf.

Meine Damen und Herren, ich gratuliere Ihnen zudiesen „Traumwerten“.

Bei den Themen, die sie für besonders wichtighalten, haben die Bürgermeisterinnen und Bür-germeister die Kinder-, Familien- und Jugendpoli-tik mit 71 Prozent ganz oben auf die Agenda ge-setzt.

Und ich denke, dass auch das Thema Integrationins Zentrum der Kommunalpolitik gehört. Deshalbfreue ich mich, dass Sie heute „die Herausforde-rungen der Integration in den Städten NordrheinWestfalens“ – als Titel der diesjährigen Mitglieder-versammlung hier in Wuppertal – gewählt haben.Ich gehe gern auf dieses Thema ein, nicht zuletztdeshalb, weil die Integrationspolitik in den letztenzwei, drei Jahren zu so etwas wie einem Marken-kern der Politik Nordrhein-Westfalens gewordenist.

In den bundesweiten Integrationsdebatten hat dieStimme unseres Landes Gewicht. Und vieleunserer Initiativen zur Integration der Menschenmit Zuwanderungsgeschichte haben mittlerweileVorbildcharakter für den Bund und die anderenBundesländer: Ich denke zum Beispiel an dieSprachstandserhebung bei den vierjährigen Kin-dern, auf die sich – nachdem es in Nordrhein-Westfalen erfolgreich gelaufen ist – alle Bundes-länder verständigt haben; das wurde dann eingemeinsamer Beitrag der Länder zum NationalenIntegrationsplan.

Beitrag der Kommunen

Dass Nordrhein-Westfalen in der Integrationspoli-tik ein so hohes Ansehen genießt, ist nicht zuletztauch ein Verdienst der nordrhein-westfälischenKommunen, die sich schon seit langer Zeit inten-siv mit der Integration ihrer Bürgerinnen und Bür-ger mit Zuwanderungsgeschichte befassen.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand:

• Nordrhein-Westfalen hat mit 4,1 Millionen mehrEinwohner mit Zuwanderungsgeschichte alsjedes andere Bundesland. Das entspricht einemBevölkerungsanteil von annähernd 25 Prozent –hier in Wuppertal sind etwa 24 Prozent der Bevöl-kerung Zugewanderte (nach Angaben der Stadtfür das Jahr 2006).

• ein Großteil der Zugewanderten lebt in denStädten: Allein die Zuwanderer mit einem auslän-dischen Pass machen in Köln und Düsseldorf fast20 Prozent der Einwohner aus, in Remscheid undDuisburg sind es je 15 Prozent (Quelle: LDS,16.4.2008);

• und in den Großstädten hat mittlerweile fast je-des zweite Kind eine Zuwanderungsgeschichte.

Es ist klar, dass wir uns vor Ort um die Chancendieser Kinder kümmern müssen. Nicht zuletztdeshalb, weil die Bevölkerung in den allermeistenStädten schrumpft und älter wird.

Der Präsident des Deutschen Städtetages, derMünchener Oberbürgermeister Christian Ude, hatdie Situation der Kommunen sehr treffend be-schrieben (anlässlich der Hauptversammlung desDeutschen Städtetages in München 2007) – ichzitiere: „Globalisierung, Migration, demografi-scher Wandel und eine vielerorts wachsendesoziale Kluft werden die Stadtgesellschaft derZukunft prägen. (…) Nur starke Städte sind in derLage, [diese] Integrationsleistungen wirkungsvollzu erbringen.“

In der Tat: Auf die Städte kommt es an!

„Entscheidend ist auf dem Platz“, wie es in derSprache des Fußballs heißt.

Ich bin froh, dass auch die Kommunen in Nord-rhein-Westfalen die Herausforderungen klar se-hen.

Chancen der Integration

Was mich aber besonders freut: Die Städte undGemeinden sehen nicht nur die Herausforderun-

Rede von Minister Armin LaschetMinister für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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gen, sondern immer stärker nehmen sie auch dieChancen der Integration in den Blick.

Ich bin froh darüber, dass der Städtetag Nord-rhein-Westfalen Partner einer Konferenz ist, diegenau diesen neuen Blick auf die positiven Seitender Zuwanderung im Namen trägt. Vom 30. Sep-tember bis zum 2. Oktober werden wir in Bonnunter der Überschrift „Ältere Menschen mitZuwanderungsgeschichte in Europa – von derHerausforderung zur Chance“ mit Experten ausganz Europa darüber sprechen, wie wir ganz kon-kret vor Ort die Potenziale der älteren Zuwandererbesser nutzen sowie ihre soziale, kulturelle undwirtschaftliche Integration fördern können. Dazulade ich Sie schon heute herzlich ein.

Chancen der Integration gibt es tatsächlich, dasist nicht nur die Wunschvorstellung des Integra-tionsministers. Ein Beispiel hierfür hat der Kultur-ausschuss des Städtetags Nordrhein-Westfalenin seinem „Kölner Appell“ vom 9. April hervorge-hoben. Ich darf daraus einmal zitieren: „Es ist Auf-gabe der Stadtpolitik, die Vielfalt, insbesonderedie kulturelle Vielfalt als Gewinn und Bereicherungfür das städtische Leben anzuerkennen und zunutzen…“

Dieser Aussage ist nichts hinzuzufügen. Der grö-ßere kulturelle Reichtum, der durch Zuwanderungentsteht, ist sicher ein gutes Beispiel für die Chan-cen der Integration.

Es gibt aber auch handfeste ökonomische Vortei-le:

• Dafür steht zum Beispiel die Tatsache, dassallein die 24.000 türkeistämmigen Selbständigenin Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006 einen Um-satz von 11,2 Milliarden Euro erwirtschaftethaben (nach Angaben des Zentrums für Türkei-studien, 2006).

• Und: Überdurchschnittlich viele Zuwanderersind selbständig. In Nordrhein-Westfalen hat je-der sechste Selbständige eine Zuwanderungsge-schichte. Sie schaffen dadurch Ausbildungs- undArbeitsplätze, insbesondere für Menschen, dieauf dem Arbeitsmarkt strukturell schlechter da-stehen – oft sind das selbst wieder Zuwanderer.

Dass erfolgreiche Integration dem Steuerzahlerviel Geld spart, hat eine aktuelle Studie derBertelsmann-Stiftung nachgewiesen. Aus denUntersuchungen geht hervor, dass sich die Kos-ten unzureichender Integration auf 11,8 bis 15,6 Milliarden Euro pro Jahr summieren (Studie„Gesellschaftliche Kosten unzureichender Inte-gration von Zuwanderinnen und Zuwanderern inDeutschland“, 2007). Geld, das auch an andererStelle sinnvoll eingesetzt werden könnte.

Dieses Geld müssen Bund, Länder und Kommu-nen heute aufbringen, weil wir zu lange die Tatsa-

che der Zuwanderung nicht richtig ernst genom-men haben – und diese Kritik richte ich an beidepolitischen Lager:

• Die einen haben nicht wahrhaben wollen, dasses dauerhafte Zuwanderung nach Deutschlandüberhaupt gibt;

• und die anderen haben die Augen davor ver-schlossen, dass Zuwanderung nicht automatischzu erfolgreicher Integration und gesellschaftlicherTeilhabe führt.

Beide lagen falsch. Die Konsequenzen müssenwir heute gemeinsam tragen.

Teilhabe der Zugewanderten ist unzureichend

Wie sieht die Lage der Menschen mit Zuwande-rungsgeschichte heute aus? Die nüchterne Bilanzlautet: Auch mehr als 50 Jahre, nachdem die er-sten so genannten „Gastarbeiter“ zu uns gekom-men sind, liegen die Menschen mit Zuwande-rungsgeschichte bei Arbeit, Einkommen undBildung im Durchschnitt deutlich hinter denenohne Zuwanderungsgeschichte zurück.

• Mit fast 18 Prozent sind Menschen mitZuwanderungsgeschichte in Nordrhein-Westfa-len fast doppelt so stark von Erwerbslosigkeit be-troffen wie die Erwerbstätigen insgesamt (9,9%).In absoluten Zahlen waren es im Jahr 2006 rund332.000 Männer und Frauen mit Zuwanderungs-geschichte.

• Die Ausländererwerbslosigkeit ist mit 23 Pro-zent noch einmal deutlich höher. Dramatisch istdie Erwerbslosenquote der türkischen Staatsan-gehörigen: Mit 26 Prozent ist sie dreimal höher alsdie der Deutschen (8,5%).

• Auch im Bildungssystem schneiden Zuwande-rer häufig nicht so gut ab. Zwei Drittel aller Perso-nen ohne Schulabschluss in Nordrhein-Westfalenhaben eine Zuwanderungsgeschichte.

An den Hauptschulen und Förderschulen desLandes sind Zuwanderer stark überrepräsentiert,an den Gymnasien sind sie hingegen unterdurch-schnittlich vertreten.

Bildung als Schlüssel zur Integration

Die Zahlen machen vor allem eines ganz deutlich:Wenn wir die Chancen der Zuwanderer auf Teil-habe am Erwerbsleben verbessern wollen, dannmüssen wir den Schwerpunkt vor allem auf Bil-dung und Ausbildung legen. Denn Bildung ist derSchlüssel zur Integration.

Deshalb haben wir in Nordrhein-Westfalen damitbegonnen, systematisch auf die frühkindlicheFörderung, insbesondere die Förderung der

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Sprachkenntnisse, zu setzen und das Bildungs-angebot insgesamt zu intensivieren.

Einige wenige Beispiele möchte ich nennen:

• Im Vordergrund steht, möglichst frühzeitig mitder Sprachförderung und Bildung zu beginnen.Nordrhein-Westfalen hat die verbindliche Erfas-sung des Sprachstandes bei allen Vierjährigenflächendeckend eingeführt.

In jedem Jahr werden nun alle 4-jährigen Kinderdaraufhin untersucht, ob sie die deutsche Spra-che hinreichend beherrschen und ihre Sprachent-wicklung altersgemäß ist. Ist dies nicht der Fall,erhalten sie zusätzliche Sprachförderung.

Es ist allemal wirksamer, einen Vierjährigen imKindergarten früh zu fördern, als einen 15-jähri-gen Schulabbrecher, der schon eine von Frustra-tionserlebnissen geprägte Schulbiographie hintersich hat. Aber natürlich müssen wir auch ihnfördern.

• Die Sprachförderung kommt den Kindern ausZuwandererfamilien ebenso zugute wie die Ent-wicklung der Familienzentren, die Stärkung derfrühkindlichen Bildung und der Ausbau des Be-treuungsangebots für die Unter-3-Jährigen.

• Und: Noch nie hat das Land seinen Städten undGemeinden so viel Geld für die Betreuung vonKindern zur Verfügung gestellt wie in diesem Jahr.

Grundlage für diesen quantitativen und qualita-tiven Sprung nach vorn ist das neue Kinderbil-dungsgesetz. Aber tatsächlich erreichen konntenwir mehr Betreuungsplätze und mehr Qualität inder frühkindlichen Betreuung und Bildung nurdank des großen Engagements der Kommunen.Ich weiß, dass die Umsetzung des Gesetzes in re-lativ kurzer Frist erfolgen muss und mancherortsauch mit Schwierigkeiten verbunden ist. Dahermöchte ich Ihnen an dieser Stelle für die engagier-te Arbeit sehr herzlich danken.

Was wir im Kindergartenalter beginnen, setzenwir bei den schulpflichtigen Kindern fort:

• Wir bauen das Angebot an Ganztagesbetreuungin den Schulen aus. Nach der Ganztagsoffensivefür die Hauptschule wird es nun auch einen ver-stärkten Ausbau des Ganztagsangebots an denGymnasien und Realschulen geben. Davon profi-tieren besonders solche Zuwandererkinder, diezuhause nicht hinreichend gefördert werden.

Zudem brauchen die Schulen mehr Lehrerinnenund Lehrer, die Migration nicht nur aus Büchernkennen, sondern in ihrer eigenen Familie erlebthaben. Es kann doch nicht angehen, dass jederdritte Schüler eine Zuwanderungsgeschichte hat,aber nur jeder 100. Lehrer!

• Weitere Bausteine sind u. a. die Neuausrichtungund Intensivierung der Berufsorientierung an denSchulen sowie Programme für ehrenamtlicheMentorinnen und Mentoren, die die Jugendlichenauf ihrem Weg in den Beruf engagiert unterstüt-zen.

• Neueingewanderte erhalten Sprach- undOrientierungskurse. Sie werden nach ihrer Ein-reise nicht mehr allein gelassen – wie es in derVergangenheit der Fall war.

Wer neu nach Deutschland einwandert und diedeutsche Sprache nicht beherrscht, hat einen An-spruch auf 600 bis 900 Stunden Sprachtraining –verbunden mit einem Orientierungskurs über dasLeben in Deutschland von 45 Stunden.

Die Volkshochschulen, die diese Kurse anbieten,leisten so einen ganz entscheidenden Beitrag zuIntegration.

Mit den Einbürgerungstests, die ab dem 1. Sep-tember folgen sollen, wird sich die Relevanz derEinbürgerungskurse abermals erhöhen.

Unterstützung der Kommunen durch das Land

Bildung steht auch im Aktionsplan Integration,den die Landesregierung im Jahr 2006 beschlos-sen hat, im Zentrum unserer Integrationspolitik.Und auch in den Integrationskonzepten vielernordrhein-westfälischer Kommunen steht dasThema Bildung im Mittelpunkt.

Das Land unterstützt diese Schwerpunktsetzungu. a. dadurch, dass wir die Regionalen Arbeits-stellen zur Förderung von Kindern und Jugend-lichen, kurz RAAs genannt, zu einem flächen-deckenden Netzwerk der Bildungsförderungweiterentwickeln. In 27 Kreisen und Städten be-raten und unterstützen die Regionalen Arbeits-stellen Kinder mit Zuwanderungsgeschichte undihre Familien in allen Bildungsfragen – von derVermittlung in eine Kindertagesstätte, über dieschulische Begleitung bis hin zum Übergang vonder Schule in den Beruf.

Aber auch in den anderen Politikfeldern unter-stützt das Land die Städte und Gemeinden nachKräften. Ich möchte nur einige Stichworte nen-nen:

• Mit dem Landesprojekt „KOMM-IN“ fördert dieLandesregierung die Integrationspolitik der Städ-te und Gemeinden. Bis Ende des Jahres 2007wurden im Rahmen des Landesprogramms„KOMM-IN NRW“ insgesamt 155 Projekte in 63Städten und Kreisen in einem Umfang von rund7,5 Millionen Euro gefördert.

• In 21 der insgesamt 23 kreisfreien Städte und in25 von 31 Kreisen sind seit Anfang 2007 die

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neuen Integrationsagenturen tätig. Sie arbeitenvor allem in Stadtteilen mit besonderen sozialenBelastungen. Dort fördern sie u. a. die interkultu-relle Öffnung sozialer Einrichtungen und das bür-gerschaftliche Engagement von Zuwanderern.

• Vor wenigen Monaten haben wir das neueHandbuch für Kommunen „Integration als Chan-ce für Nordrhein-Westfalen und seine Kommu-nen“ herausgegeben, das als praxisorientierteHandreichung für die Verantwortlichen vor Ortkonzipiert ist.

• Und schließlich trägt auch das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ dazu bei, dass dieIntegrationschancen der Zuwanderer und dasZusammenleben der Kulturen in den Städtenunseres Landes besser gelingen. Aktuell werdenbei uns in Nordrhein-Westfalen 48 Projekte in 42Stadtteilen gefördert.

Das alles sind Hilfestellungen für die Städte undGemeinden. Letztlich aber liegt es vor allem anIhnen, eigene Akzente in der Integrationspolitik zusetzen und passgenaue Lösungen für die jewei-lige Situation vor Ort zu finden.

Denn es gibt eine ganze Reihe von Feldern, in de-nen Sie als Verantwortliche in den Städten ganzkonkret etwas für die Integration der Menschenmit Zuwanderungsgeschichte tun können:

• Sie können gezielt Zuwanderer einstellen – nichtnur als Reinigungskräfte oder Müllwerker.

• Fördern Sie den interreligiösen Dialog und dieÖffnung der Moscheegemeinden. Die Erfahrungzeigt, dass das ein wichtiger Beitrag dazu seinkann, mögliche Konfliktpotenziale schon im Vor-feld abzubauen, zum Beispiel dann, wenn es umden Bau von Moscheen geht.

• Gestalten Sie würdige Einbürgerungsfeiern, an-statt die Einbürgerungsurkunde etwa durch einenSachbearbeiter auszuhändigen oder per Postzuzustellen.

Der letzte Punkt ist mir auch deshalb wichtig, weildarin eine Wertschätzung für diejenigen zum Aus-druck kommt, die „Ja“ zu unserem Land sagen.

Neuere Untersuchungen zeigen zudem, dass Ein-gebürgerte sowohl im Bildungssystem als auchauf dem Arbeitsmarkt erfolgreicher sind. Für michist das ein Grund mehr, für Einbürgerung zu wer-ben. Sie ist so etwas wie ein Siegel für erfolg-reiche Integration.

Integration gelingt vor Ort – oder sie scheitert vorOrt.

Der rechtliche Rahmen ist wichtig für Integration,die wirtschaftliche Entwicklung ist wichtig – aberdas tägliche Zusammenleben muss sich bewäh-ren in den Betrieben, in den Schulen, in den Kin-dergärten, in den Nachbarschaften, in Bussen,Einkaufszentren und Stadien.

Deshalb sind wir auf engagierte Partner vor Ortangewiesen – und das sind starke Städte. In die-sem Sinne wünsche ich mir, dass wir unsereZusammenarbeit erfolgreich fortsetzen.

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Ansprache des neuen VorsitzendenVon Oberbürgermeister Norbert Bude, Mönchengladbach

Unsere Mitgliederversammlung nähert sich ihremEnde. Ich danke noch einmal sehr herzlich für dasVertrauen, das Sie mir mit der heutigen Wahl zumVorsitzenden entgegengebracht haben. Ich neh-me diese Wahl gerne an und versichere Ihnen,dass ich mich auf die Aufgabe freue. Dies ganzbesonders, da ich den Städtetag als eine Gemein-schaft von Städten schätzen gelernt habe, in derüber die Parteigrenzen hinweg gemeinsam Ideenfür die kommunale Selbstverwaltung entwickeltund die Interessen der Städte vertreten werden.

Der Städtetag soll auch unter meiner Amtsfüh-rung die Stimme der vierzig großen kreisfreienund kreisangehörigen Städte in Nordrhein-West-falen sein, und zwar als ein starker Teil der kom-munalen Familie.

Und wenn ich auf die aktuellen Themen schaue,die uns alle derzeit berühren und zum Teil auchbeunruhigen, dann sage ich auch, dass wir alsstarke kommunale Familie unsere Stimme konse-quent und unüberhörbar erheben müssen. The-men wie die beabsichtigte Änderung des Spar-kassengesetzes, die notwendige Neuorganisa-tion SGB II, Beteiligung der Kommunen an deneinheitsbedingten Kosten des Landes NRW,Weiterentwicklung des kommunalen Finanzaus-gleichs – um nur einige Themen zu nennen – ver-langen eine deutliche und beharrliche Positionie-rung der kommunalen Familie im Städtetag.

Und ich würde mich auch freuen, wenn sich dieseeinheitliche Positionierung auch in anderen Gre-mien mit kommunaler Beteiligung außerhalb des

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Städtetages fortsetzen würde. Denn nur eine ge-schlossen auftretende kommunale Gemeinschaftist ein starker Verhandlungspartner.

Meinem Vorgänger, dem Kollegen Schramma ausKöln, spreche ich meinen ausdrücklichen Dankaus. Herr Schramma, mit Ihrer rheinischen Gelas-senheit und Ihrer Sachlichkeit sorgten Sie im Vor-stand stets für ein gutes und faires Arbeitsklima.Sie sind nun Stellvertretender Vorsitzender desStädtetages Nordrhein-Westfalen. Zu dieserWahl gratuliere ich Ihnen ganz herzlich. Und ichfreue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen inden nächsten zwei Jahren. Ganz besonders freueich mich auch auf die Zusammenarbeit mit denKollegen im Vorstand und gratuliere an dieserStelle ganz besonders den wiedergewählten Mit-gliedern des Vorstandes zu ihrer Wahl.

Auch in den kommenden zwei Jahren sehen sichdie Städte vielfältigen Herausforderungen gegen-über. Ich werde mich mit meiner ganzen Kraft da-für einsetzen, dass wir uns diesen Herausforde-rungen stellen und die kommunale Selbstverwal-tung in Nordrhein-Westfalen stärken können. Sieist die Grundlage der Demokratie und die Gewährfür eine bürgernahe Verwaltung, die sich an denBedürfnissen der Menschen vor Ort orientiert.

Zu Beginn meiner Amtszeit möchte ich ihnen dreiThemen nennen, denen wir in Zukunft besondereBeachtung schenken müssen,

Erstens, denke ich, sollten wir die Befassung mitdem heutigen Veranstaltungsthema Integrationfortsetzen. Die Diskussion vorhin hat deutlich ge-macht, welchen enormen Stellenwert gelingendeIntegration in unseren Städten besitzt, welcheGefahren von einer Desintegration und einemScheitern unserer Integrationspolitik für das Zu-sammenleben in den Städten ausgehen, und wel-che großen Herausforderungen sich daraus füruns ergeben. Das beharrliche Weiterarbeiten andieser Herausforderung in den Kommunen istdaher unabdingbar, und der Städtetag muss unsdabei in seiner bewährten Rolle als Vordenker undBegleiter weiter unterstützen.

Ein zweiter Punkt, dem wir unsere Aufmerksam-keit widmen werden müssen, ist die demographi-sche Entwicklung in unserer Gesellschaft, dieauch unsere Städte verändern wird. Auch hierzuhaben wir schon viel gehört, es sind Untersu-chungen und Studien angefertigt worden, und derBegriff des demographischen Wandels ist bei-nahe schon zu einem Allgemeinplatz geworden.Doch ich meine, dass wir noch viel genauer darü-ber werden nachdenken müssen, was die demo-graphischen Veränderungen für die Zukunft derStädte insbesondere in Nordrhein-Westfalen be-deuten.

Sicherlich wird es nicht nur darum gehen, unserebauliche Infrastruktur auf geringere Einwohner-zahlen umzustellen, auch wenn dies mancherortsebenfalls ein wichtiger Punkt sein wird. Der de-mographische Wandel wird ein Oberbegriff seinfür ein Bündel von Veränderungen in vielen Berei-chen des städtischen Lebens. Der Wandel vonder Industrie- zur Dienstleistungswirtschaft be-ziehungsweise die Modernisierung industriellerStrukturen, die wirtschaftliche Diversifizierung,die notwendigen Anstrengungen im Bereich derBildung, um die Menschen für die Veränderungenfit zu machen, das Gelingen der Integration, umdie Wanderungsbewegungen in Europa zu bewäl-tigen, all das sind auch Aspekte des demographi-schen Wandels, deren Bedeutung für die Städteweiter untersucht werden müssen.

Ich freue mich, dass einige Städte diese Fragenfür sich schon eingehend untersucht und Konzep-te erstellt haben. Davon können wir alle profitie-ren, indem wir unsere Erkenntnisse zusammen-tragen und von einander lernen. Auch dazu ist derStädtetag bekanntermaßen eine sehr geeignetePlattform. Wir dürfen den demographischenWandel nicht als eine unabwendbare Bedrohungansehen. Ebenso falsch wäre es, ihn als schimä-renhaftes Szenario einer fernen Zukunft zu be-greifen.

Die Auswirkungen sind bereits wahrnehmbar,doch wir müssen sie noch eingehender untersu-chen, um nicht zu vorschnellen Schlüssen zu ge-langen. Ich denke, wir sollten uns zuerst sorgfältigum Befunde bemühen und dann engagiert, aberin besonnener Weise Gefahren und Chancen aus-loten und Handlungskonzepte entwickeln. Diesmöchte ich gerne mit Ihrer Unterstützung voran-bringen.

Offensichtlich ist bereits, dass der Wandel dieStädte in unterschiedlicher Weise betreffen wird.Es gibt Städte, deren Bevölkerung, Kaufkraft undArbeitsmarkt wachsen, und es gibt Städte, die mitzurückgehender Bevölkerung und geringer Ar-beitsmarktdynamik ihre Zukunft gestalten müs-sen. Auf Grund historischer Zusammenhängesind die Ausgangspositionen sehr unterschied-lich. Auch die Zukunftsvisionen müssen den ört-lichen Gegebenheiten angepasst sein und so diekommunale Vielfalt reflektieren.

Oft las man in letzter Zeit von der „creative class“,für die sich die Städte attraktiv machen müssten,um zukunftsfähig zu sein. Für bestimmte Städtemag dieses Konzept richtig sein und aufgehen.Doch es gibt keine fertigen Konzepte von derStange, kein one-size-fits-all, das man einer Stadteinfach überstülpen könnte. Gerade in NRW lie-gen unterschiedliche Situationen oft nah bei ein-ander. Die Zukunftsfähigkeit unserer Städte mussvielfältiger und filigraner geplant und gestaltet

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werden als Einheitslösungen es bieten könnten.Dies erfordert handlungsfähige Städte, die ihreZukunft in ihre Hände nehmen können.

Damit komme ich zum dritten Punkt, den ich in meiner Ansprache besonders hervorhebenmöchte. Unser Wunsch, den demographischenWandel aktiv zu gestalten, erfordert auch finan-zielle Handlungsspielräume, die nicht alle Städtebesitzen. Städte, die unter Arbeitsplatzverlustenleiden, die mit schrumpfender Bevölkerung zukämpfen haben, die unter Kaufkraftverlust undgeringer Investitionskraft leiden und die insbe-sondere jüngere Menschen und Familien verlie-ren, haben es ungleich schwerer, sich aktiv mitdem Wandelungsprozess auseinanderzusetzen.Nothaushaltsrecht ermöglicht keine großenSprünge.

Umso wichtiger ist es, diese Städte auf ihremWeg auch finanziell zu unterstützen. In NRW stehteine Reform des kommunalen Finanzausgleichsan. Ich appelliere, hier insbesondere den städti-schen Raum, der besondere Lasten des Wandelsverspürt, nicht zu vergessen, sondern ihm dienotwendige Beachtung zukommen zu lassen.Insbesondere viele Städte in NRW sind finanziellin einer prekären Lage. Wenn der kommunaleFinanzausgleich reformiert wird, so muss das mitAugenmaß und Behutsamkeit und einem wachenAuge für diese tatsächlichen Gegebenheiten ge-schehen.

Mit diesem kurzen Ausblick möchte ich unserediesjährige Mitgliederversammlung schließen. Inzwei Jahren sehen wir uns wieder, und ich bin mirsicher, auf einige der heute gestellten Fragen wer-den wir dann bereits Antworten geben können.Bevor ich die Versammlung schließe, möchte ichnoch einige Worte des Dankes sagen.

Ein herzlicher Dank gilt den Mitarbeitern in derGeschäftsstelle für die kontinuierlich gute Arbeitund die Vorbereitung dieser Versammlung.Selbstverständlich danke ich ganz herzlich mei-nem Kollegen Herrn Oberbürgermeister Jung,seinen Mitarbeitern und der Stadt Wuppertal fürdie Gastfreundschaft und die Organisation diesesStädtetages in dieser beeindruckenden undschönen Halle. Wir werden diesen Tag in guterErinnerung behalten.

Ihnen allen, meine Damen und Herren, danke ichschließlich für Ihre Aufmerksamkeit, Ihr Interesseund Ihre Teilnahme. Ich wünsche Ihnen weiterhinviel Erfolg und Freude beim Engagement fürunsere gemeinsame Sache, der kommunalenSelbstverwaltung. Kommen Sie gut nach Hauseund berichten Sie Positives über unsere heutigeVeranstaltung. Die Mitgliederversammlung ist ge-schlossen.

Aus dem Landesverband

Demographischer Wandel erfordert 115/2008maßgeschneiderte Lösungen – kommunalenFinanzausgleich im Sinne der Städtereformieren

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen bekennt sichzur Aufgabe, die Integration und den demogra-phischen Wandel in den Städten zu meistern undappelliert an das Land, den kommunalen Finanz-ausgleich im Sinne der Städte zu reformieren.

„Es gibt für den demographischen Wandel keinefertigen Konzepte von der Stange, sondern wirbrauchen maßgeschneiderte Lösungen. Es gibtStädte, deren Bevölkerung, Kaufkraft und Ar-beitsmarkt wachsen. Und es gibt Städte, die mitschrumpfender Bevölkerung und geringer Ar-beitsmarktdynamik ihre Zukunft gestalten müs-sen“, erklärte der neu gewählte Vorsitzende desStädtetages NRW, Oberbürgermeister NorbertBude aus Mönchengladbach, bei der Mitglieder-versammlung des kommunalen Spitzenverban-des am 17. Juni 2008 in Wuppertal.

Den demographischen Wandel aktiv zu gestaltenerfordere Handlungsspielräume, die nicht alleStädte besitzen. Städte, die unter Arbeitsplatz-verlust leiden, die mit schrumpfender Bevölke-rung zu kämpfen haben, die unter Kaufkraftver-lust und geringer Investitionskraft leiden und jün-gere Menschen und Familien verlieren, hätten esungleich schwerer, sich mit dem Wandel ausein-anderzusetzen.

„Nothaushaltsrecht ermöglicht keine großenSprünge. Um so wichtiger ist es, diese Städte aufihrem Weg auch finanziell zu unterstützen. Gera-de eine Reihe von Städten sind in NRW finanziellin einer prekären Lage. Wenn jetzt der kommuna-le Finanzausgleich im Land reformiert wird, dürfendie Städte nicht vergessen werden, weil sie be-sondere Lasten zu tragen haben“, so Bude.

Der SPD-Politiker Norbert Bude wurde bei derMitgliederversammlung des Städtetages Nord-rhein-Westfalen von den Delegierten ins Amt desVorsitzenden gewählt. Mitglied im Vorstand ist erseit 2006. Bude folgt dem Kölner Oberbürger-meister Fritz Schramma (CDU), der künftig alsstellvertretender Vorsitzender fungiert.

Schramma hatte am Vormittag in seiner Rede alsscheidender Vorsitzender vor den rund 500 Dele-gierten und Gästen mit Blick auf das Motto derMitgliederversammlung „Die Herausforderungender Integration in den Städten Nordrhein-Westfa-lens“ betont: „Gelingende Integration brauchtstarke, vitale und finanziell handlungsfähige Städ-

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te. Zwei Drittel der Bevölkerung leben in Ballungs-gebieten. Hier entstehen Konflikte, hier werdenLösungen erprobt. Erfolgreiche Stadtpolitik inNRW setzt die Zusammenarbeit und Kooperationmit der Landesregierung voraus. Wenn es uns da-durch gelingt, unsere Kommunen zu stärken,dann werden wir in Nordrhein-Westfalen die Her-ausforderungen der Integration meistern.“

Erwartungen der Städte an die Adresse des Lan-des formulierte Schramma bei der Novellierungdes Sparkassenrechtes im Hinblick auf denRechtsrahmen der Verbundzusammenarbeit mitder WestLB. Überlegungen, Landesbanken mitSparkassen zu fusionieren, erteilte er eine Ab-sage: „Nichts wäre gewonnen, wenn die Landes-banken das Geschäft der Sparkassen vereinnah-men würden, statt sich strukturell neu zu ordnen.Die dringend notwendige Konsolidierung kannnicht durch eine Schwächung der Sparkassen ge-lingen, sondern nur über die Bildung größerer Ein-heiten im Landesbankenbereich und tragfähigeGeschäftsmodelle.“

Zur Finanzlage der Städte verwies Schrammadarauf, dass die Verschuldung der nordrhein-westfälischen Kommunen durch Kassenkreditetrotz guter Gewerbesteuereinnahmen auf die dra-matische Höhe von mehr als 13,6 Milliarden Eurogestiegen sei. Fünfzehn Großstädte könntenselbst auf mittlere Sicht ihre Etats nicht ausglei-chen und unterliegen dem Nothaushaltsrecht.

Als Bereiche, in denen in den vergangenen beidenJahren Land und Kommunen kooperativ gemein-sam vorangekommen seien, auch wenn nochwichtige Fragen zu klären bleiben, nannteSchramma die Verwaltungsstrukturreform in derVersorgungsverwaltung und der Umweltverwal-tung, den Ausbau der Kinderbetreuung und dieNeuordnung der Finanzströme durch das Kinder-bildungsgesetz (KiBiz) sowie die Ganztagsbetreu-ung. Bei der Verwaltungsstrukturreform würdendie Kommunen, wie bereits angekündigt, aber dieKostenregeln verfassungsrechtlich überprüfenlassen.

(Pressemitteilung des Städtetages NRW am 17.6.2008)

Starke Städte schaffen Integration – 116/2008erfolgreiche Integrationspolitik braucht viele Partner

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen bekennt sichzur Aufgabe, die Integration in den Städten zumeistern und hält dabei ein enges Zusammenwir-ken vieler Partner für nötig. Das machte der Vor-sitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen,der Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma, inseiner Rede am 17. Juni 2008 in Wuppertal vor

den rund 500 Delegierten und Gästen der Mitglie-derversammlung des kommunalen Spitzenver-bandes deutlich. Sie stand unter dem Motto „DieHerausforderungen der Integration in den StädtenNordrhein-Westfalens“.

„Gelingende Integration braucht starke, vitale undfinanziell handlungsfähige Städte. Zwei Drittel derBevölkerung leben in Ballungsgebieten. Hier ent-stehen Konflikte, hier werden Lösungen erprobt.Erfolgreiche Stadtpolitik in NRW setzt die Zu-sammenarbeit und Kooperation mit der Landes-regierung voraus. Wenn es uns dadurch gelingt,unsere Kommunen zu stärken, dann werden wir inNordrhein-Westfalen die Herausforderungen derIntegration meistern“, betonte Schramma.

Für die Städte reiche der Integrationsbegriff weitüber die Zuwanderung hinaus. Es gehe darum, inden Städten Wohnen, Aufwachsen, Altwerden,Lernen, Arbeiten und Wirtschaften zu verbindenund die Teilhabe aller am gesellschaftlichen undkulturellen Leben möglich zu machen: von Ju-gendlichen und alten Menschen, Zugewandertenund ihren Kindern, Menschen mit Behinderung,materiell besser und schlechter Gestellten.

Sparkassen und WestLB sowie Finanzlage derStädte

Erwartungen der Städte an die Adresse des Lan-des formulierte Schramma in seiner Rede vorallem in zwei Feldern: bei der Novellierung desSparkassenrechtes im Hinblick auf den Rechts-rahmen der Verbundzusammenarbeit mit derWestLB sowie bei der Finanzlage der Kommunen.„Das vom Kabinett angekündigte Verbot der Bil-anzierung ist der richtige Weg, denn die Sparkas-sen sind kein Konsolidierungspotenzial für diekommunalen Haushalte.“ Überlegungen, Landes-banken mit Sparkassen zu fusionieren, erteilteSchramma dagegen eine deutliche Absage:„Nichts wäre gewonnen, wenn die Landesbankendas Geschäft der Sparkassen vereinnahmen wür-den, statt sich strukturell neu zu ordnen. Diedringend notwendige Konsolidierung kann nichtdurch eine Schwächung der Sparkassen gelin-gen, sondern nur über die Bildung größerer Ein-heiten im Landesbankenbereich und tragfähigeGeschäftsmodelle.“

Die Finanzlage der Städte hat sich 2006 und 2007zwar besser entwickelt als erwartet, aber Entwar-nung könne deshalb nicht gegeben werden. Nichtalle Städte profitierten von den gestiegenen Ein-nahmen und nur wenige könnten trotz schmerz-haftem Konsolidierungskurs ihre Haushalteausgleichen. Schramma: „Die Kassenkredite dernordrhein-westfälischen Kommunen sind trotzguter Gewerbesteuereinnahmen auf die drama-tische Höhe von mehr als 13,6 Milliarden Euro ge-

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stiegen. Fünfzehn Großstädte können selbst aufmittlere Sicht ihre Etats nicht ausgleichen undunterliegen dem Nothaushaltsrecht.“ Es gebenach wie vor eine strukturelle Schieflage derKommunen durch die Aufgaben- und Finanzver-teilung im Bundesstaat.

Verwaltungsstrukturreform, Kinder- und Ganz-tagsbetreuung

Als Bereiche, in denen in den vergangenen beidenJahren Land und Kommunen kooperativ gemein-sam vorangekommen seien, auch wenn nochwichtige Fragen zu klären bleiben, nannteSchramma die Verwaltungsstrukturreform in derVersorgungsverwaltung und der Umweltverwal-tung, den Ausbau der Kinderbetreuung und dieNeuordnung der Finanzströme durch das Kinder-bildungsgesetz (KiBiz) sowie die Ganztagsbetreu-ung. Bei der Verwaltungsstrukturreform würdendie Kommunen, wie bereits angekündigt, aber dieKostenregeln verfassungsrechtlich überprüfenlassen.

Der Ausbau der Kinderbetreuung sei eines derwichtigsten Vorhaben unserer Zeit, erklärteSchramma. Mit dem KiBiz habe NRW eine Wei-chenstellung für die Zukunft vorgenommen. Bundund Länder haben darüber hinaus einen Rechts-anspruch auf Kinderbetreuung ab 2013 verein-bart: „Das ist ein ambitioniertes Ziel. Viele Städteengagieren sich mit ganzer Kraft. Das Land stehthier in der Finanzierungsverantwortung durch dasKonnexitätsprinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘ in derLandesverfassung.“

Der Städtetags-Vorsitzende begrüßte die Plänedes Landes zum Ausbau des Ganztagsbetriebesan Schulen und das damit verbundene Investi-tionsprogramm in Höhe von 100 Millionen Eurozum Ausbau von Mensen und Aufenthaltsräu-men. Auch das stelle einen Beitrag zur Integra-tionsförderung dar und erweitere die Bildungsan-gebote. „Die Ganztagsoffensive des Landes gehtin die richtige Richtung und greift Forderungender Städte auf.“ Allerdings müsse sich das Landan den realistischen Kosten orientieren und diebisher nicht ausreichenden Mittel aufstocken, da-mit in den Schulen geeignete Mensen und Aufent-haltsmöglichkeiten für die Betreuung über Mittaggeschaffen werden können.

(Pressemitteilung des Städtetages NRW am 17.6.2008)

Förderungen von Bürger- 117/2008begegnungen

Die Entscheidung zur Unterstützung von Bürger-begegnungen für den Zeitraum 1. Juni bis 31. Julider Europäischen Kommission wurde im Internet

veröffentlicht. Die deutschen Kommunen werdenin dieser 3. Phase 2008 des Programms „Europafür Bürgerinnen und Bürger“ 2007- 2013 bei denBürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepart-nerschaften mit beinahe 900.000 Euro gefördert.Die Angaben sind den Internetseiten der Europäi-schen Kommission zu entnehmen und zwar fürdie 3.Phase Bürgerbegegnungen:

http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/compen-dia/documents/results_citizens_meetings_may08.pdf

Sobald über die Förderung derjenigen Kommu-nen, die Bürgerbegegnungen im Zeitraum vom 1. August bis 30. September 2008 durchführenwerden, von der Europäischen Kommission ent-schieden ist, werden wir darüber berichten.

86.25.07 EildStNRW 11. 7. 2008

Kommunale Partnerschaftsgesuche 118/2008

Aus den folgenden Ländern liegen neue Partner-schaftsgesuche vor:

Kamerun:

Die kamerunische Gemeinde Bangourain ist amAufbau einer Partnerschaft mit einer deutschenKommune interessiert. Im Vordergrund der Part-nerschaft liegt nach den Vorstellungen Bangou-rains die Wirtschaftsförderung und -entwicklung.Bangourain liegt im Département Noun im West-en Kameruns. Die relativ junge Gemeinde – siewurde 1993 gegründet – zählt mit den ange-schlossenen Gemeinden 35.000 Einwohner. DerOrt liegt in der Nähe eines Stausees in einer ge-wässerreichen Ebene. Haupterwerbszweige sinddie Fischerei und die Landwirtschaft.

Niederlande:

Der niederländische Kommunalverband hat unsdie Anfrage der Stadt Schoonhoven übermittelt,die ein Netzwerk mit mehreren europäischenStädten anstrebt. Schoonhoven (12.260 Einwoh-ner) liegt in der Provinz Südholland am Fluss „deLek“ und gilt seit Jahrhunderten als die nationaleSilberstadt der Niederlande. Es gibt zahlreicheAteliers und Läden mit einer reichen Auswahl ansilbernen Gegenständen und Schmuckstücken.Im Gewerbegebiet sind mehrere Silberfabriken fürMassen- und Serienproduktion ansässig. InSchoonhoven gibt es ebenfalls eine Fachober-schule für Gold- und Silberschmiede und Uhren-macher. Darüber hinaus verfügt die Stadt überdas niederländische nationale Gold-, Silber- undUhrenmuseum. Am zweiten Pfingstfeiertag gibt

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es alle Jahre wieder ein großes, landesweitesEreignis: Den Nationalen Silbertag, der jährlichzehntausende Besucher anlockt. Alle zwei Jahreveranstaltet Schoonhoven einen internationalenWettbewerb für Silberschmiede unter dem Na-men ,Silver Award‘.

Die Festungsstadt Schoonhoven ist Teil der altenholländischen Wasserlinie, die seit 725 Jahrenbesteht. Es gibt eine Fährverbindung zum gegen-überliegenden Flussufer. Schließlich zeichnetsich die Stadt auch durch ihr reiches Vereinslebenaus: Es wird viel Musik gemacht, Theater gespieltund Sport getrieben.

Die Stadt ist offen sowohl für eine offizielle Städ-tepartnerschaft, aber auch für eher lockereVerbindungen. Als Anknüpfungspunkt kann dasThema „Edelmetall“ und verwandte oder komple-mentäre Themen dienen (zum Beispiel Edelstein).Aber auch unter gemeinsamen kulturhistorischenAspekten (Stichwort „Festungsstadt“ oder Fluss-stadt) und/oder im sozialkulturellem Gebiet (vorallem Musik) und Sportbereich ist eine Zu-sammenarbeit vorstellbar. Weitere Informationenüber Schoonhoven sind im Internet unterwww.schoonhoven.nl abrufbar.

Polen:

Die polnische Gemeinde Wieliszew (rund 10.000Einwohner ) liegt in der Woiwodschaft Masowien(Kreis Legionowo) ca. 30 km nördlich von War-schau zwischen dem sog. Drei-Fluss-Eck unddem Zegrze-Stausee, der ein beliebtes Ausflugs-ziel ist.

Wieliszew kann auf eine 700jährige Geschichtezurückblicken. Die erste urkundliche Erwähnungdatiert aus dem Jahr 1254. Heutzutage hat dieGemeinde einen typisch ländlichen Charakter mitca. 75% Agrar- und Waldgebieten. Der Vorteil derGemeinde liegt in der Nähe zu Warschau unterBeibehaltung eines idyllischen Charakters. DieGemeinde verfügt über ein gut ausgebautes Netzan Ausbildungseinrichtungen: hierzu zählen vierKindergärten, fünf Grundschulen, zwei Realschu-len und eine Gesamtschule. An Sehenswürdigkei-ten sind zu nennen: Forts aus der Zarenzeit (1883– 1885), mehrere sakrale Bauten, die historischenÜberreste eines Palastes aus dem 18. Jahrhun-dert sowie archäologische Ausgrabungen.

Die Gemeinde Wieliszew ist am Aufbau einerstädtepartnerschaftlichen Verbindung mit einerländlichen Kommune interessiert, die idealer-weise eine angehende Tourismusregion ist. ImMittelpunkt sollten die Zusammenarbeit und derAustausch in den Bereichen Tourismus, Jugend,Wirtschaft, Kultur und Umweltschutz stehen.Weitergehende Informationen sind auch auf der

Homepage der Stadt unter http://www.wielis-zew.pl abrufbar.

Kommunen, die sich für eine Partnerschaft mit ei-ner der genannten Städte interessieren, erhaltendie Kontaktdaten bei der Hauptgeschäftsstelledes Deutschen Städtetages, Lindenallee 13-17,50968 Köln, Tel.: 0221/3771-313, Frau Spengler(E-Mail: [email protected]).

Europa und Ausland

Konferenz zu den Perspektiven 119/2008kommunaler Zusammenarbeit mit China

Die deutsch-chinesischen Beziehungen ent-wickeln sich auf allen Ebenen positiv und dyna-misch. Immer mehr Städte und Kommunen inter-essieren sich für eine Kooperation mit China.Partnerschaften zwischen deutschen und chine-sischen Städten leisten einen bedeutenden Bei-trag zur Standortsicherung und Stadtentwicklunghier wie dort, sie unterstützen und ergänzen dieAußen- und Wirtschaftspolitik beider Länder.

Mit der Konferenz „Zusammenarbeit mit China“möchte der Deutsche Städtetag gemeinsam mitdem Auswärtigen Amt Handlungsfelder undPerspektiven der Kooperation mit China aufzei-gen. Die Konferenz dient auch dazu, die Erfahrun-gen der Städte in der bisherigen Zusammenarbeitmit China auszutauschen und Erwartungen aneinen weiteren Ausbau dieser Zusammenarbeitzu formulieren.

Die Konferenz wird sich im ersten Teil mit dengrundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit mitChina und den chinesischen Städten befassen, ineinem zweiten Teil wird es vor allem um den Aus-tausch praktischer Erfahrungen vor Ort gehen.

Auf Einladung der Landeshauptstadt Potsdamfindet die Veranstaltung im alten Rathaus der Lan-deshauptstadt Potsdam statt. Die Teilnahme ander Konferenz ist kostenfrei.

Ausführliche Information, das Veranstaltungspro-gramm und die Anmeldung stehen den unmittel-baren Mitgliedsstädten des Städtetages im Mit-gliederservice des Deutschen Städtetags unterder Rubrik: Europa und Ausland (http://extra-net.staedtetag.de) zur Verfügung. Bei Rückfragenwenden Sie sich bitte an Herr J. S. Lue unter derTelefonnummer: 030/37711-820, E-Mail: [email protected] .

12.15.10 D EildStNRW 11. 7. 2008

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Frauen- undGleichstellungsangelegenheiten

Flyer „Das Neue Unterhaltsrecht“ 120/2008

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Essen hat inKooperation mit drei Fachanwältinnen für Fami-lienrecht einen Flyer zum Thema „Das NeueUnterhaltsrecht“ veröffentlicht. Die Broschürebeinhaltet neben der aktuellen DüsseldorferTabelle auch die wesentlichen Änderungen beiZahlungen von Kindes- und Ehegattenunterhalt,die Neuregelung von Rangverhältnissen, Unter-haltsansprüche von betreuenden Eltern nichtehe-licher Kinder und Unterhaltsverträge.

Der Flyer „Das Neue Unterhaltsrecht“ ist kosten-los über die Gleichstellungsstelle der StadtEssen, Tel. 0201 / 88- 88951 erhältlich.

15.12.01 D EildStNRW 11. 7. 2008

Personal und Organisation

Aktuelle Fortbildungsangebote des 121/2008Rheinischen Studieninstituts

Das Rheinische Studieninstitut für kommunaleVerwaltung in Köln – Fachbereich Fortbildung –bietet im September 2008 neben weiteren Semi-naren die folgenden Fortbildungsveranstaltungenan:

– Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen – Einfach,schnell und flexibel mit Excel am 1./2.9.2008

– Aktuelle Rechtsprechung zum Ordnungs- undPolizeirecht am 1.9./8.9.2008

– Ausgewählte Probleme bei der Gewährung vonLeistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetzund grundlegende Aspekte der Verfolgung über-gegangener Unterhaltsansprüche am 2.9.2008

– Controlling und Energiemanagement in öffent-lichen Gebäuden am 3.9.2008

– Effektives Strategisches Management am 4.9.2008

– Wohngeld aktuell 2008 – Wohngeldnovelle2008 und Bearbeitung besonderer Probleme un-ter Berücksichtigung neuester Rechtsprechungam 16.9.2008

– Wirklichkeit und Phantasie – Sachverhaltsklä-rung im Gespräch am 18./19.9.2008

– Leitungsaufgaben in einer Kindertageseinrich-tung – Rechtliches und Organisatorisches Ein-maleins für pädagogische Fachkräfte am 18.9.2008

– Aktuelle Probleme des Gaststättenrechts am22.9.2008

Nähere Informationen erteilt das Rheinische Stu-dieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln,Fachbereich Fortbildung, Otto-Hahn-Str. 94,53117 Bonn-Buschdorf.

Ansprechpartnerin ist Frau Neukirchen. Telefon+49 228 671724, Telefax +49 228 670189. Weite-re Informationen sind erhältlich im Internet unterder Adresse: www.rheinstud.de.

87.10.20 N EildStNRW 11. 7. 2008

Schule und Weiterbildung

Land und Kommunen Hand in 122/2008Hand bei der Pflege und Wartung von Schul-PCs

Computer laufen auch in Schulen nicht immerstörungsfrei. Wer aber kümmert sich um Pflege,Wartung und die Behebung der Störfälle? Dieselange offene Frage ist nun für den schulischenEinsatz der neuen Medien in Nordrhein-Westfalengeklärt worden. Das Schulministerium und diekommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben sich am 23.6.2008 auf eine „Ver-einbarung über die Arbeitsteilung bei der Wartungund Verwaltung von Computerarbeitsplätzen,Multimediaeinrichtungen und Netzwerken inSchulen“ geeinigt, welche die kommunalen Spit-zenverbände ihren Mitgliedern empfehlen. DieRegelung legt fest, wer wann und wie für dieFunktionstüchtigkeit der schulischen PCs verant-wortlich ist. „Damit ist die seit Jahren geführteDiskussion um einen zuverlässigen Support imInteresse der Lehrerinnen und Lehrer beendetworden“, freut sich Schulministerin Barbara Som-mer.

In ihrer Vereinbarung haben das Land und dieKommunen ein zweistufiges Verfahren vereinbart.Die pädagogische Verantwortung für die Medien-nutzungskonzepte liegt bei der Schule. Wenn vorOrt der Schulcomputer einmal streikt, werden ein-fache Fehler von geschulten Lehrkräften beho-ben. Ist dies nicht möglich, tritt ein IT-Dienstleis-ter des Schulträgers zur Behebung der Störung inAktion. „Das gibt beiden Seiten – Schulen undSchulträger – Klarheit und Sicherheit bei der Pfle-ge und Wartung von Computern in Schulen“, so

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Dr. Stephan Articus vom Städtetag NRW, Dr.Martin Klein vom Landkreistag NRW und Dr.Bernd Jürgen Schneider vom Städte- und Ge-meindebund NRW.

Die Idee für das neue Wartungskonzept hat dieMedienberatung Nordrhein-Westfalen geliefert.Im Auftrag des Landes sowie der Landschaftsver-bände Rheinland und Westfalen-Lippe und ge-meinsam mit Schulträgern und Schulen unter-stützt die Medienberatung den Einsatz von neuenMedien an Schulen, zu dem auch die Entwicklungvon entsprechenden Ausstattungskonzepten ge-hört. Pädagogik und Technik wirken so vorbildlichzusammen zugunsten einer besseren Medien-kompetenz der Schülerinnen und Schüler in unse-rem Lande.

Kulturpflege

Kultur und Integration 123/2008

Der Vorstand des Städtetages NRW hat auf seinerSitzung am 16.6.2008 folgenden Beschluss ge-fasst:

1. Der Vorstand stellt fest, dass durch die kulturel-len Aktivitäten der Städte ein wichtiger Beitrag zurIntegration geleistet werden kann. Kulturelle Viel-falt ist als Gewinn und Bereicherung für das städ-tische Leben anzuerkennen und sollte bei den In-tegrationsbemühungen genutzt werden. Sie be-wegt sich im Rahmen der grundgesetzlichen Frei-heits- und Bürgerrechte.

2. Der Vorstand nimmt den „Kölner Appell“ zu-stimmend zur Kenntnis und empfiehlt ihn den Mit-gliedstädten.

3. Im Rahmen einer Partnerschaft zwischen denStädten und dem Land sollte das Arbeitsfeld„Kulturelle Integration“ gemeinsam ausgebautund Basisinformationen erhoben werden. Zusätz-lich sollten spezifische Landesförderprogrammeaufgelegt sowie in den Lehrplänen und Curriculadas Lernfeld „Interkulturelle Kompetenz“ aufge-nommen werden.

Sozialwesen

Gesetz zur Förderung von Jugend- 124/2008freiwilligendiensten

Im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2008, Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 26.5.2008, ist

das „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilli-gendiensten“ vom 16.5.2008 veröffentlicht wor-den.

51.70.15 D EildStNRW 11. 7. 2008

Themenpapier zur Eingliederungs- 125/2008hilfe für behinderte Menschen

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat einneues Themenpapier zur Eingliederungshilfe fürbehinderte Menschen erstellt. Die Veröffent-lichung ist im Publikationsservice des Statisti-schen Bundesamtes als kostenloser Downloadim PDF-Format verfügbar.

Die erstmals erschienene Veröffentlichung stelltdie statistischen Daten (zu den Empfängern undden Ausgaben) zur Eingliederungshilfe für behin-derte Menschen nach dem 6. Kapitel des SGB XII„Sozialhilfe“ im Überblick dar, und zwar sowohlim Zeitverlauf als auch differenziert für das aktuel-le Berichtsjahr 2006. Die Publikation wird künftigjährlich aktualisiert.

50.32.00 D EildStNRW 11. 7. 200850.13.00 D

Initiative „Für ein kindergerechtes 126/2008Deutschland“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend lädt zur Beteiligung an derbundesweiten Initiative „Für ein kindergerechtesDeutschland“ ein. Die Initiative „Für ein kinder-gerechtes Deutschland“ stößt Aktionen für undmit Kindern in allen gesellschaftlichen Bereichenan, unterstützt neue Projekte und bietet aktivenMitstreiterinnen und Mitstreitern eine Plattform.Das Servicebüro „Für ein kindergerechtesDeutschland“ (Tel.: 0221/16082-13, Fax: 0221/16082-24, E-Mail: [email protected]), berät bei der Planung und Um-setzung von Projekten und Aktionen, bei Fragender Öffentlichkeitsarbeit oder bei der Gewinnungstarker Partner und Sponsoren. Informationensind unter www.kindergerechtes-deutschland.deerhältlich.

51.02.40 D EildStNRW 11. 7. 2008

Ausschreibungen im Rahmen des 127/2008EU-Programms PROGRESS

Die EU-Kommission macht auf zwei Ausschrei-bungen im Rahmen des Programms PROGRESSaufmerksam. Die erste Ausschreibung beziehtsich auf das „Network of local authorities ob-servatories on Active Inclusion“. Die europäischeKommission möchte hiermit den Kommunen und

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Regionen in Europa ermöglichen, an diesemNetzwerk teilzunehmen und die für sie relevantenInformationen aus dem Bereich „Active Inclusion“zu erlangen und unter den nationalen Interes-senvertretern zu verbreiten. Näheres finden Sieunter folgendem Link: http://ec.europa.eu/em-ployment_social/emplweb/tenders/index_calls_en.cfm.

Die zweite Ausschreibung bezieht sich auf dasThema „Promotion of Debates on Social Inclusionin Support of the Reinforcement of the OpenMethod of Coordination on Social Protection andSocial Inclusion“. Auch hier geht es der Kommis-sion darum, den lokalen und regionalen Interes-senvertretern die relevanten Informationen überdiesen Bereich zukommen zu lassen. Näheres fin-den Sie hierzu unter dem Link: http://ec.euro-pa.eu/employment_social/emplweb/tenders/in-dex_calls_en.cfm

57.06.10 D EildStNRW 11. 7. 2008

Projekt URBACT II zum Thema 128/2008„Auswirkungen einer alternden Bevölkerung“

Die Stadt Rom sucht für ein URBACT II-Projektzum Thema „Auswirkungen einer alternden Be-völkerung“ noch Partnerstädte über 100.000 Ein-wohner. Vor dem Hintergrund des demographi-schen Wandels und seinen komplexen Auswir-kungen auf das städtische Leben will das ProjektActive A.G.E., Erfahrungen zwischen Großstäd-ten, die eine alternde Bevölkerung haben, austau-schen und ihnen dabei helfen, integrierte Ansätzezum Umgang mit dem demographische Wandelzu entwickeln. Dabei spielen sämtlichen Aspekteder Stadtentwicklung eine Rolle: Arbeitsmärkte,Wohnungsmärkte, Soziale Sicherungssysteme,Infrastruktur, Stadt- und Raumplanung, Bildung,Haushalt und Finanzen. Bisher sind neben Romnoch die Städte Prag (CZ), Varna (BG), Montijo(PT) und Thessaloniki (GR) beteiligt.

Nähere Informationen finden Sie auf der UR-BACT-Seite: http://urbact.eu/thematic-poles/so-cial-inclusion/thematic-networks/active-age/pre-sentation.html

Interessenten können sich in der Stadt Rom anGiuseppe Panebianco ([email protected]) wenden.

50.18.00 D EildStNRW 11. 7. 2008

Dokumentation zu fachlichen 129/2008Ansätzen der Jugendarbeit

In der Reihe „Aktuelle Beiträge zur Kinder- undJugendhilfe“ des Vereins für Kommunalwissen-schaften e.V. ist als Band 65 die Dokumentation

der Fachtagung am 22./23.11.2007 „Zeit fürneues Denken, Zeit zu handeln: Fachliche Ansät-ze der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII)“ erschienen.Ziel der Tagung war es, neue Impulse für dieJugendarbeit in Bezug auf Planung, Finanzierung,Steuerung und Verfahrensfragen an die Praxis zuvermitteln. Die Dokumentation kann zu einemPreis von 17 Euro beim Verein für Kommunalwis-senschaften e.V., Arbeitsgruppe FachtagungenJugendhilfe, Straße des 17. Juni 112, 10623 Ber-lin, Tel.: 030/39001-136, Fax: 030/39001-146, E-Mail: [email protected] bestellt werden. Der HGStliegen keine Mehrexemplare vor.

51.04.02 D EildStNRW 11. 7. 2008

HipHop-Wettbewerb 2008 zum 130/2008Thema Nichtrauchen

Der HipHop-Wettbewerb der Landesinitiative„Leben ohne Qualm“ 2007 war nach Aussage derVeranstalter ein Erfolg: NRW-weit schicktenSchulklassen, Schüler/innen-Gruppen sowiesprach- und musikbegeisterte Einzelpersonenihre Raps zum Thema Nichtrauchen ein, von de-nen 30 prämiert wurden. Die Preisverleihung fandam 22.4.2008 in Essen statt. Im Rahmen dieserVeranstaltung gab die Landesinitiative „Leben oh-ne Qualm“ die Weiterführung des HipHop-Wett-bewerbes in 2008 bekannt. Unter gleichen Bedin-gungen wie in 2007 haben auch in 2008 Schüle-rinnen und Schüler (ab 10 Jahren) die Möglichkeit,sich mit dem Thema Tabakabhängigkeit ausein-ander zu setzen und sich am HipHop-Wettbe-werb zu beteiligen.

Bis zum 30.11.2008 (Einsendeschluss) könnenKinder und Jugendliche ihre HipHop-Songs, diezwei bis drei Minuten lang sein sollten, in einemgängigen Dateiformat (MP3, WAV) per Datenträ-ger oder Internet einsenden bzw. uploaden. Wei-tere Informationen sind unter 0208/30069-32oder der Internetadresse der Initiative www.loq.de erhältlich.

53.20.15 N EildStNRW 11. 7. 2008

Gesundheitspflege

Verbrauchertipps zur Gesundheit 131/2008und Lebensmittelsicherheit

Aus Anlass der am 9.7.2008 in Kraft getretenenVerordnung (EG) Nr. 565/2008 der Kommissionvom 18.6.2008 zur Änderung der Verordnung(EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchst-gehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebens-

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mitteln hinsichtlich der Festsetzung einesHöchstgehalts für Dioxine und PCB in Fischleberhat das Bundesministerium für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit die nachfolgenden„Verbrauchertipps Gesundheit und Lebensmittel-sicherheit“ veröffentlicht.

„Gemäß § 13 Absatz 5 Lebensmittel- und Futter-mittelgesetzbuch (ehemals § 9 Absatz 4 Lebens-mittel- und Bedarfsgegenständegesetz) ist dasBundesumweltministerium innerhalb der Bundes-regierung federführend zuständig für die Verhü-tung von Gefährdungen der Verbraucher, die vonLebensmitteln ausgehen, die einer Einwirkungdurch Verunreinigungen der Luft, des Wassersund des Bodens (so genannte Umweltkontami-nanten) ausgesetzt waren.

Zu den Verunreinigungen, auch ,unerwünschteStoffe‘ genannt, zählen unter anderem Umwelt-kontaminanten wie die Schwermetalle Blei, Cad-mium und Quecksilber, polychlorierte Biphenyle(PCB) und Dioxine sowie andere Organochlorver-bindungen. Durch eine Reihe gesetzlicher Rege-lungen sowie administrativer Maßnahmen zurEinhaltung der Bestimmungen durch die zustän-digen Überwachungsbehörden der Länder soll si-chergestellt werden, dass das Vorkommen dieserStoffe in unseren Lebensmitteln gesundheitlichunbedenklich ist. Jeder Einzelne kann jedochdazu beitragen, die individuelle Aufnahme an un-erwünschten Stoffen über Lebensmittel weiter zuverringern. Die nachstehenden Verbrauchertippssollen hierfür Hilfestellung geben:

1. Obst und Gemüse gründlich waschenund/oder schälen

Untersuchungen haben belegt, dass durchgründliche Reinigung von pflanzlichen Lebens-mitteln deren Belastung mit oberflächig anhaften-den unerwünschten Stoffen beträchtlich reduziertwird. Dies ist besonders für Obst und Gemüsevon so genannten ,belasteten Standorten‘ vonBedeutung. Da im Allgemeinen beim Kauf nichtsüber den Standort bekannt ist, sollte grundsätz-lich nur gründlich gereinigtes bzw. geschältesObst und Gemüse verzehrt werden.

2. Innereien nur gelegentlich verzehren

Im Gegensatz zu den Innereien von Nutztieren,deren Belastung mit Schwermetallen einen ab-nehmenden Trend zeigt, können Innereien vonwild lebenden Tieren, zum Beispiel von Hasenund Wildschweinen, erheblich mit Schwermetal-len belastet sein. Grundsätzlich wird empfohlen,Innereien jeglicher Art nur gelegentlich, das heißtim zwei- bis dreiwöchigen Abstand, zu verzehren.

3. Auch Wildpilze nur gelegentlich verzehren

Die Cadmium- und Quecksilbergehalte, aberauch die von Radionukliden in wild wachsendenPilzen können erheblich höher sein als in anderenpflanzlichen Lebensmitteln. Auf Kulturpilze, alsozum Beispiel Zuchtchampignons, trifft diese Aus-sage nicht zu. Bei regelmäßigem Wildpilzverzehrsollte daher pro Woche eine Menge von 200-250Gramm Wildpilzen nicht überschritten werden.Kinder sollten entsprechend ihres Körpergewich-tes weniger essen. Gegen den gelegentlichenVerzehr auch größerer Mengen bestehen keineBedenken.

4. Nicht mehr als 20 Gramm Leinsamen täg-lich, Sonnenblumenkerne nicht im Übermaßverzehren

Ölsaaten wie Leinsamen oder Sonnenblumenker-ne können erhebliche Cadmiummengen aus demBoden aufnehmen und anreichern. Gehalte übereinem Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) sindkeine Seltenheit. Verbraucher verzehren Leinsa-men hauptsächlich aus gesundheitlichen Grün-den. Im Vordergrund stehen dabei die hervorra-genden Eigenschaften von Leinsamen zur Pflegeder Darmgesundheit. Diese Anwendung bedingt,dass Leinsamen oftmals regelmäßig und langfris-tig verzehrt wird. Um die hervorragenden thera-peutischen Eigenschaften von Leinsamen nichtdurch unerwünscht hohe Cadmiumaufnahmen zuüberlagern, wird bei regelmäßigem, das heißttäglichem Verzehr, empfohlen, nicht mehr als 20 Gramm Leinsamen pro Tag zu essen.Sonnenblumenkerne sind schmackhaft und wer-den zum Beispiel als Knabberei oder geröstet zuSalaten bzw. Backwaren, denen sie zugesetztwurden, verzehrt. Sie sind natürliche Lieferantenwertvoller Vitamine der B-Gruppe und von Vita-min E sowie der Mineralien Calcium und Eisen.Sonnenblumenkerne können ebenfalls hoheCadmiumgehalte aufweisen. Daher gilt auch fürSonnenblumenkerne, ähnlich wie für Leinsamen,dass sie bei regelmäßigem Verzehr nicht im Über-maß gegessen werden sollten.

5. Bei Schwangerschaft und in der Stillperiodeden Verzehr bestimmter Fischarten einschrän-ken

Fisch enthält wichtige Nährstoffe und sollte des-halb ein fester Bestandteil unserer Ernährungsein. Je nach Verunreinigung des Gewässers,dem Alter und der Art der Fische können dieseunterschiedlich hoch mit Quecksilber belastetsein. Insbesondere Raubfische sind allgemeinhöher mit Quecksilber belastet als Friedfische.Durch rechtliche Regelungen sind EU-weit

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Höchstgehalte für Quecksilber in Fischen undFischereierzeugnissen festgelegt. Bei Einhaltungdieser Höchstgehalte, was durch die Lebens-mittelüberwachung kontrolliert wird, ist eine ge-sundheitliche Gefährdung der Allgemeinbevölke-rung bei in Deutschland üblichen Verzehrsge-wohnheiten nicht zu erwarten. Allerdings geltenSchwangere und Stillende bzw. deren Föten undNeugeborene als besondere Risikogruppe, wennregelmäßig bestimmte Fische oder größere Men-gen bestimmter Fische von den Müttern verzehrtwerden. Daher wird vorsorglich empfohlen, dassSchwangere und Stillende auf den Verzehr dernachstehend genannten potenziell höher mitQuecksilber belasteten Fische (und Erzeugnissedaraus) verzichten: Haifisch, Buttermakrele, Aal,Steinbeißer, Schwertfisch, Heilbutt, Hecht, See-teufel und Thunfisch.

6. Dorschleber in Öl höchstens alle 2 Monateverzehren

Untersuchungen belegen, dass Dorschleber-in-Öl-Konserven oftmals hoch mit Dioxinen undPolychlorierten Biphenylen (PCB) belastet sind.Seit Anfang Juli 2008 gilt EU-weit ein Höchstge-halt (Grenzwert) in Höhe von 25 Pikogramm jeGramm Frischgewicht für die Summe von Dioxi-nen und dioxinähnlichen PCB in Fischleber undihre Verarbeitungserzeugnisse. Dieser Höchstge-halt sichert den gesundheitlichen Verbraucher-schutz bei regelmäßigem Konsum von Dorschle-ber in Öl nicht, da bei der derzeitigen ExpositionÜberschreitungen der maximal tolerablen Auf-nahmemenge für Dioxine und dioxinähnliche PCBnicht auszuschließen sind. Aus Gründen des vor-beugenden Gesundheitsschutzes wird empfoh-len, Dorschleber in Öl in der üblichen Portionsgrö-ße von 150 Gramm höchstens alle 2 Monate zuverzehren.“

39.06.23 N EildStNRW 11. 7. 2008

Verkehr

Anpassung des nationalen Rechts 132/2008an die EU-Verordnung zum ÖPNV

Der Vorstand des Städtetages NRW hat auf seinerSitzung am 16.6.2008 folgenden Beschluss ge-fasst:

1. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen unterstützt die Forderungen desDeutschen Städtetages, die durch die neueÖPNV-Verordnung gestärkte Rolle der kommu-

nalen Aufgabenträger durch eine entsprechendeAnpassung des deutschen Personenbeförde-rungsgesetzes (PBefG) bundeseinheitlich zu kon-kretisieren und zu sichern. Dies gilt insbesonderefür die Zusammenführung von Aufgabenverant-wortung (Erteilung der Liniengenehmigung) undAusgabenverantwortung (Finanzierung des Nah-verkehrs) in den Händen der Aufgabenträgersowie für die ebenfalls geforderte rechtliche Stär-kung des Nahverkehrsplans als strategischesSteuerungsinstrument des ÖPNV.

2. Vor diesem Hintergrund fordert der Vorstanddes Städtetages Nordrhein-Westfalen die Lan-desregierung auf, sich bei der anstehendenNovellierung des PBefG für eine Stärkung derkommunalen Aufgabenträger des ÖPNV einzu-setzen und sich dabei von folgenden Positionender Städte leiten lassen:

– alleinige Rechtsgrundlage für den Marktzugangzum ÖPNV ist die EU-Verordnung 1370;

– für die Erteilung der Liniengenehmigungen nachdem PBefG als ausschließliche Rechte im Sinneder EU-Verordnung sind nur die kommunalenAufgabenträger zuständig;

– die staatlichen Genehmigungsbehörden sindnur noch für die Prüfung der subjektiven Zulas-sungsvoraussetzungen, die Gefahrenabwehr unddie Rechtsaufsicht zuständig;

– die Nahverkehrspläne müssen als Rahmen fürPlanung, Organisation und Finanzierung desÖPNV rechtsverbindlich sein;

– zur Sicherung der finanziellen Grundlagen desÖPNV bedarf es auch der Beibehaltung derUmsatzsteuerfreiheit und der rechtlichen Ab-sicherung des kommunalwirtschaftlichen Quer-verbunds.

Seminar „Neuer EU-Rechts- 133/2008rahmen für den ÖPNV – Auswirkungen auf die Städte“

Am 3.12.2007 ist die neue ÖPNV-Verordnung(EG) Nr. 1370/2007 im EU-Amtsblatt veröffent-licht worden. Aufgrund der neuen ÖPNV-Verord-nung werden sich die rechtlichen und wirtschaft-lichen Rahmenbedingungen des ÖPNV inDeutschland grundlegend verändern: Dies gilt fürdie Regelungen des Marktzuganges (bislangUnterscheidung in unternehmsinitiierte eigenwirt-schaftliche sowie vom Aufgabenträger initiiertegemeinwirtschaftliche Verkehre nach PBefG)ebenso wie für die Möglichkeiten zur Direktverga-be an kommunale Verkehrsunternehmen und dendabei zu berücksichtigenden Anforderungen anTransparenz und Rechtsschutzgewährung. Auchdie Berechnung des finanziellen Ausgleichs für

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die Erbringung der im öffentlichen Interesse lie-genden Verkehre muss auf eine neue Grundlagegestellt werden. Hieraus ergeben sich sowohl fürdie Verkehrsunternehmen als auch insbesonderefür die Städte und Kreise als Aufgabenträger desÖPNV neue Zuständigkeiten und Handlungser-fordernisse.

In dem Seminar „Neuer EU-Rechtsrahmen fürden ÖPNV – Auswirkungen auf die Städte“ sollendie Regelungsinhalte der neuen Verordnung er-läutert und die Auswirkungen auf den nationalenRechtsrahmen für den ÖPNV diskutiert werden.Als Voraussetzung hierfür sollen in dem Seminardie Grundlagen des europäischen Beihilfe- undVergaberechts dargestellt sowie die Rolle desNahverkehrsplans als strategisches Steuerungs-instrument des ÖPNV analysiert werden. WeitereThemenschwerpunkte beziehen sich auf dieOrganisation und Finanzierung des Nahverkehrsowie die Möglichkeit, Umweltschutzanforderun-gen im ÖPNV durchzusetzen.

Das Seminar wendet sich an politische Entschei-dungsträger, zuständige Mitarbeiter aus Kommu-nalverwaltungen sowie anderen öffentlichen Ein-richtungen. Termin ist der 13.11.2008 in der Zeitvon 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Rheinischen Stu-dieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln,Alteburger Str. 359-361, 50968 Köln-Bayenthal.Das Entgelt beträgt 110,00 Euro. Anmeldeschlussist Donnerstag, 23.10.2008.

Weitere Informationen sind erhältlich beim Rheini-schen Studieninstitut, Abteilung Bonn, Otto-Hahn-Str. 94, 53117 Bonn, Telefon: +49 228671724, Telefax: +49 228 670189, mailto: [email protected].

66.30.11 D EildStNRW 11. 7. 2008

Forschungsprogramm zur 134/2008Verbesserung der Verkehrsverhältnissein den Gemeinden

Das Forschungsprogramm zur Verbesserung derVerkehrsverhältnisse in den Gemeinden („For-schungsprogramm Stadtverkehr“) 2008/2009 istaufgestellt. Das Programm ist wieder für zweiJahre geplant. Dies schließt jedoch nicht aus,dass für 2009 neue wichtige und aktuelle Themenvorgeschlagen werden können, über die dann injedem Einzelfall entschieden werden muss.

Die Projektliste 2008/2009, die zum Teil neu for-mulierten und zusammengefassten Projekt-beschreibungen (Datenblätter) sowie das Aus-schreibungsprocedere können im Internet unterwww.fops.de oder www.bmvbs.de/Das-Minis-terium/Forschung,-1813/Verkehr.htm oder www.bund.de eingesehen werden.

66.10.50 D EildStNRW 11. 7. 2008

Novellierungserfordernisse im nationalen

Personenbeförderungsrecht

DST-Beiträge zur Wirtschafts- undVerkehrspolitik, Reihe F, Heft 15

Die neue ÖPNV-Verordnung der EU wird am 3. Dezember 2009 in Kraft treten. Als unmittelbargeltendes Europarecht ist die Verordnung auchfür den jeweiligen nationalen Rechtsrahmen desÖffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bin-dend (in Deutschland z.B. für das Personenbeför-derungsgesetz – PBefG).

Aus Sicht der kommunalen Praxis wie auch inrechtlicher Hinsicht stellt sich die Frage, ob undvor allem in welchem Umfang das PBefG an die neue ÖPNV-Verordnung angepasst werdenmuss. Bereits auf den ersten Blick werden einan-der widersprechende Regelungsinhalte erkenn-bar, die ohne eine Auflösung zu Rechtsunsicher-heit und damit letztlich zu einem Verlust an politi-scher und wirtschaftlicher Handlungsfähigkeitfür die Städte und die Verkehrsunternehmen füh-ren müssten.

Mehrere Mitgliedsstädte des Deutschen Städte-tages sowie einige ÖPNV-Aufgabenträger habendaher auf Anregung der Hauptgeschäftsstelledes Deutschen Städtetages ein Rechtsgutachtenzu den Anforderungen aufgrund der Verordnung(EG) 1370/2007 bei der Wirtschaftsprüfungs- undSteuerberatungsgesellschaft Rödl & PartnerGmbH in Auftrag gegeben. Dieses ist nunmehrmit dem Titel „Novellierungserfordernisse imnationalen Personenbeförderungsrecht“ als Heft 15 der Reihe F „DST-Beiträge zur Wirt-schafts- und Verkehrspolitik“ veröffentlicht wor-den.

Mit der Veröffentlichung dieses Rechtsgutach-tens in der Schriftenreihe des Deutschen Städte-tages wollen wir dazu beitragen, die Debatteüber den künftigen ÖPNV-Rechtsrahmen zu ver-sachlichen und sie auf ein solides inhaltlichesFundament zu stellen. Diese Debatte scheintnämlich mitunter stärker von Interessenspositio-nen geleitet zu sein als von einer sachkundi-gen Analyse der Handlungsnotwendigkeiten und -optionen.

Heft F 15 umfasst 160 Seiten und kann für 22,00Euro/Stück (incl. Porto, Verpackung und Mwst;Preis für unmittelbare Mitgliedsstädte des Deut-schen Städtetages 17,60 Euro/Stück) bestelltwerden beim Deutschen Städtetag, Bereich wG,Lindenallee 13-17, 50968 Köln, Fax 0221/3771-128, E-Mail:[email protected]

NEU

ERSCHEIN

UNG

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100 Millionen Tickets: Erfolgreiche 135/2008Kooperation von Deutscher Bahn und dem Verband Deutscher Verkehrs-unternehmen

Seit der Einführung im Jahr 2003 wurden 100Millionen City-Tickets ausgestellt. Damit könnenBahnCard-Kunden in 109 Städten im Anschlussan ihre Bahnreise die Fahrt mit dem öffentlichenNahverkehr kostenlos fortsetzen, vorausgesetztsie haben eine Fernverkehrs-Fahrkarte über 100Kilometer Entfernung mit der BahnCard gekauft.Bei der Rückreise ist die Fahrt zum Bahnhofebenfalls inklusive. „BahnCard-Kunden sparennicht nur bei der Bahnreise, sondern profitierenvon zahlreichen Vorteilen wie dem City-Ticket“,sagt Dr. Nikolaus Breuel, Vorstandsvorsitzenderder DB Fernverkehr AG. Aktuell sind über vierMillionen BahnCards im Umlauf. „Das City-Ticketist ein wichtiges Element unserer Strategie, eineMobilitätskette für den gesamten öffentlichenVerkehr in Deutschland anzubieten,“ unterstreichtDr. Breuel.

„Das City-Ticket ist auch aus Sicht der ange-schlossenen Verkehrsverbünde/Verkehrsunter-nehmen ein Erfolgsmodell und wird von den Kun-den außerordentlich gut akzeptiert“, betont Dipl.-Kfm. Günter Elste, Präsident des VerbandesDeutscher Verkehrsunternehmen (VDV). „Wir wol-len den eingeschlagenen Weg der Verknüpfungvon DB-Fernverkehr und städtischem Nahverkehrweiter konsequent ausbauen.“

Das City-Ticket hat die Deutsche Bahn in Zu-sammenarbeit mit dem VDV entwickelt. Dieses istbeim Kauf einer Fernverkehrs-Fahrkarte über 100Kilometer mit BahnCard-Rabatt automatisch undkostenfrei integriert. Eine Ausweitung auf weitereStädte ist geplant.

66.30.12 D EildStNRW 11. 7. 2008

BVG-Urteil zur Einstellung von 136/2008Unterhaltungsmaßnahmen bei fehlender Wirtschaftlichkeit des Schienennetzes

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom25.10.2007 (3 C 51/06) entschieden, dass dieDeutsche Bahn Netz AG ihre Strecken entspre-chend dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG)in einem betriebssicheren Zustand halten muss,auch wenn die Strecke wegen unzureichenderTrassenerlöse nicht wirtschaftlich zu betreibenist. Die Infrastrukturunternehmen können sich vondieser Pflicht nicht durch eine betriebliche Sper-rung der Strecken befreien. Eine genehmigungs-bedürftige dauerhafte Einstellung des Betriebseiner Eisenbahnstrecke im Sinne des § 11 AEGliegt auch dann nicht vor, wenn das Eisenbahn-

infrastrukturunternehmen sich vorbehält, dieStrecke möglicherweise wieder in Betrieb zu neh-men.

Das Urteil ist in der Hauptgeschäftsstelle desStädtetages (Grit Müller, Tel. +493037711-522,Fax: +493037711-509, E-Mail: [email protected]) erhältlich.

66.06.19 D EildStNRW 11. 7. 2008

Kommunale Wirtschaft undWirtschaftsförderung

Publikation „Wirtschaftsstrukturen 137/2008in Essen – Selbständige und Existenz-gründungen“

Selbständige sind als Anbieter von Produktenund Dienstleistungen sowie Nachfrager vonArbeitsleistung ein wesentlicher Bestandteil derwirtschaftlichen Strukturen einer Stadt. Im Zu-sammenhang hiermit stehen auch Betriebs- bzw.Existenzgründungen als Beginn einer selbständi-gen Unternehmertätigkeit immer wieder im Mittel-punkt der Aufmerksamkeit. Deshalb sollen in derhier vorliegenden Untersuchung „Wirtschafts-strukturen in Essen – Selbständige und Existenz-gründungen“ (Beiträge zur Stadtforschung 48)zwei wichtige Formen selbständiger Tätigkeit,d.h. die selbständige Tätigkeit in freien Berufenund als Gewerbetreibende nach § 15 EStG sowieExistenzgründungen mit Hilfe folgender themati-scher Schwerpunkte näher beleuchtet werden:

• Selbständige in Essen: Selbständige Erwerbs-tätige insgesamt, Gewerbetreibende, freie Beru-fe, Insolvenzen

• Existenz- und Betriebsgründungsgeschehenaus statistischer Sicht: Betriebsgründungen inEssen und ausgewählten Gebietseinheiten(Sonderauswertung der Betriebsdatei des Insti-tuts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung derBundesagentur für Arbeit, Nürnberg), von derBundesagentur für Arbeit geförderte Gründungenaus der Arbeitslosigkeit, Beratung von Existenz-gründern/-innen.

Eine statistische Annäherung an diesen Themen-komplex gelingt nur durch Nutzung verschiede-ner Quellen amtlicher Statistik, da eine einzigeDatenquelle zur vollständigen Abbildung vonUnternehmertum und Existenzgründung nichtexistiert. So ist eine umfangreiche Darstellung der

202

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Wirtschaftsstrukturen bei Selbständigen undExistenzgründungen entstanden, die aus unter-schiedlichen Teilen besteht. Eine detaillierte Ana-lyse der Gründungsmotive und der Unterneh-merpersönlichkeiten ist jedoch auf Grundlagedieser Daten ebenso wenig möglich wie einevollständige Abbildung des Existenzgründungs-geschehens.

Um eine eindeutige Positionierung Essens zu er-möglichen, wird die Stadt im Vergleich zum LandNordrhein-Westfalen (NRW) sowie auch, wennaufgrund der Datenquelle möglich und verfügbar,im Vergleich zu anderen Großstädten dargestellt.Da aber weder kleinräumiges Datenmaterial nochDaten zu Unternehmensbeteiligungen zur Verfü-gung standen, ist eine Untersuchung daher nurauf Ebene der Gesamtstadt möglich. Die vorlie-gende Untersuchung stellt somit eine erste Be-standsaufnahme zum Thema „Selbständigkeitund Existenzgründungen“ für das Jahr 2006 dar.

Der Bericht ist für unmittelbare Mitgliedsstädtedes Deutschen Städtetages kostenfrei. SonstigeInteressenten können den Bericht zum Selbst-kostenpreis von 8,00 EUR zzgl. Portokosten be-stellen bei der Stadt Essen, Amt für Statistik,Stadtforschung und Wahlen, Kopstadtplatz 10,45121 Essen, Tel.: 0201/88-12104, Fax: 0201/88-12012 oder per e-mail: [email protected] .

Klimaschutzfonds unterstützt 138/2008Schulen in Niedersachsen und Afrika

Die 2007 erfolgreich gestartete Aktion „1 Cent für den Klimaschutz“, bei der jeder Teilnehmer 1 Cent für jeden mit dem Auto gefahrenen Kilo-meter in den Klimaschutzfonds der Stiftung IntEF-U.A.N. einzahlt, unterstützt mit ihren beidenFörderprojekten die Energieeinsparung an Schu-len.

Mit den 2007 eingegangenen Spenden werdenzwei unterschiedliche Schulprojekte unterstützt.Auf der nationalen Ebene wird die Anschaffungvon Energie-Check/Spar-Koffern für Schulen inNiedersachsen gefördert. Durch die Arbeit mitdem Energie-Check/Spar-Koffer wird Energie fürdie Schülerinnen und Schüler eine fassbare Grö-ße und kann direkt messbar und erfahrbar ge-macht werden. Mit der Kenntnis über die jeweili-gen Energieverbräuche an der eigenen Schuleliegt der zweite Schritt, Energieeinsparkonzeptezu entwickeln und umzusetzen, auf der Hand.Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass alleindurch Verhaltensänderungen der Strom-, Wärme-und Wasserverbrauch in Schulen erheblich ge-senkt werden kann.

Kommunen können sich bei der Stiftung IntEF-U.A.N. um Fördermittel aus dem Klimaschutz-fonds bewerben. Ein Energie-Check/Spar-Kofferwie das Modell E-Coach des Energie- und Um-weltzentrums kostet 450 Euro zzgl. MWSt. Ab-züglich der Förderung durch die Stiftung in Höhevon 200 Euro, haben die Kommunen Kosten inHöhe von knapp 350 Euro zu tragen. Da die För-dermittel begrenzt sind, erfolgt die Vergabe ent-sprechend dem Eingang der Bewerbungsformu-lare. Nähere Informationen und einen Vordruckdes Bewerbungsformulars finden Sie unterwww.intef-uan.de > 1 Cent für den Klimaschutz >Hinweise zur Förderung.

Einen weiteren Förderschwerpunkt bildet die An-schaffung von Energiesparherden für Schulkanti-nen in Burkina Faso. Da in Burkina Faso die Schü-ler und Schülerinnen das benötigte Brennmaterialauf ihrem teilweise mehrere Kilometer langenFußweg mit zur Schule mitnehmen müssen, hateine Reduzierung des Energieverbrauchs mehr-fach positive Auswirkungen.

Neben einer Reduzierung der Umweltbelastungdurch verringerten Holzverbrauch bedeutet derEinsatz von Energiesparherden auch eine Verbes-serung der Bedingungen für SchülerInnen undKöchinnen sowie eine Sensibilisierung aller Betei-ligten für die Verwendung von Energiespargerä-ten. Da die Energiesparherde in Burkina Faso ent-wickelt wurden, sind diese gut an die lokalen Be-dürfnisse angepasst und finden breite Akzeptanz.Zudem bedeutet die Produktion der Herde eineregionale Wirtschaftsförderung, da diese direktvor Ort gebaut werden.

Die Aktion „1 Cent für den Klimaschutz“ wird2008 fortgesetzt und jeder – Kommunen, Privat-personen, Firmen – kann daran teilzunehmen.Aktuelle Informationen und auch die Namen derTeilnehmer sind im Internet unter www.intef-uan.de > 1 Cent für den Klimaschutz einzusehen.

70.18.00 EildStNRW 11. 7. 2008

Schutz und Instandsetzung von 139/2008Betonbauwerken in kommunalen Kläranlagen

Bauwerke in kommunalen Kläranlagen bestehenzum überwiegenden Teil aus Stahlbeton. Sie sindden unterschiedlichsten Witterungseinflüssen,mechanischen sowie chemischen Beanspru-chungen, Angriffen aus dem Grundwasser, demBoden und dem Abwasser ausgesetzt. Um Klär-anlagenbetreibern und Planungsbüros eine Hilfe-stellung bei der Auswahl der richtigen Instandhal-tungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu bie-ten, enthält das Merkblatt DWA-M 211 einen

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zusammenfassenden Überblick über möglicheschädliche Einwirkungen auf Beton- und Stahlbe-tonbauwerke sowie geeignete Schutz- und In-standsetzungsmaßnahmen. Es werden Hinweisezu besonders beanspruchten Bauteilen, wie z. B.Räumerlaufbahnen, Faulbehältern oder abge-deckten Klärbecken gegeben. Das Merkblatt gibtweiterhin Erläuterungen zur Planung und Ausfüh-rung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnah-men. Darüber hinaus werden Anforderungen andie ausführenden Unternehmen und an War-tungskonzepte formuliert.

Bei Interesse an diesem Merkblatt wenden Siesich bitte an die DWA (Deutsche Vereinigung fürWasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.,Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Telefon:+49 2242 872-333, Fax: +49 2242 872-100 oderper E-Mail: [email protected].

70.04.49 D EildStNRW 11. 7. 2008

Finanzen

„PartnerRegio“ als ein Netzwerk 140/2008der Förderbanken zur Unterstützung von PPP-Projekten

Am 11.6.2008 wurde in Berlin das Netzwerk„PartnerRegio“ gestartet. Gründer des Netzwer-kes sind die Investitionsbank Schleswig-Holstein,die NRW.BANK, die Thüringer Aufbaubank sowiedie Investitionsbank des Landes Brandenburg.Die Investitionsbanken der Länder Niedersach-sen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt habeneinen Beobachterstatus und werden „PartnerRe-gio“ möglicherweise künftig noch verstärken.Sprecher der „PartnerRegio“ ist Dr. Frank Littwin,Finanzministerium des Landes Nordrhein-West-falen.

Ziel der Einrichtung ist, in enger Kooperation zwi-schen den Förderbanken geeignete Fördermaß-nahmen und passende Förderprodukte für PPPzu entwickeln. Durch die Bündelung des PPP-Know hows der Förderbanken soll in Abstimmungmit den Ländern und Kommunen ein organisiertesNetzwerk geschaffen werden. Weitere Informa-tion sind folgender Internetseite zu entnehmen:www.partner-regio.de.

20.14.18 D EildStNRW 11. 7. 2008

204

Kommunales Zins- undSchuldenmanagementDST-Beiträge zur Finanzpolitik,

Reihe G, Heft 14

Das Heft enthält eine umfangreiche Material-sammlung zum Thema kommunales Zins- undSchuldenmanagement. Musterdienstanweisun-gen, sämtliche verfügbare landesrechtliche Rege-lungen zum Einsatz derivativer Finanzinstrumen-te auf kommunaler Ebene und verschiedene Pra-xisbeispiele machen dieses Heft zur wichtigen Ar-beitshilfe für alle, die sich aktuell und zukünftigmit dieser Thematik auseinander setzen.

Konkret finden Sie in diesem Heft:

Musterdienstanweisungen für

• die Neuaufnahme und die Umschuldung vonKrediten

• die Aufnahme von Krediten zur Liquiditäts-sicherung

• Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

Landesrechtlichen Regelungen zum Einsatzderivativer Finanzinstrumente, d.h.

• alle verfügbaren Erlasse und Schreiben aus denInnenministerien der Länder zum Einsatz vonDerivaten auf kommunaler Ebene

• aktuell und übersichtlich aufbereitet

Informationen zum Einsatz von Derivatenauf Landesebene mit

• den Empfehlungen der Landesrechnungshöfe

• der Derivatrichtlinie des saarländischen Finanz-ministeriums als Landesbeispiel

Beispiele für Regelungen aus einzelnenStädten

• zum Portfoliomanagement, zu Kreditaufnah-men, zum Zinsrisikomanagement und zum Ein-satz von Derivaten

• Städte: Göttingen, Köln, München, Münster,Pforzheim und Wiesbaden

Der DST-Beitrag (224 Seiten, DINA4) kann zumPreis von 25,23 EUR (Sonderpreis für die unmittel-baren Mitgliedstädte 20,18 EUR) einschl. Portound Verpackung zzgl. 7% Mwst. beim DeutschenStädtetag, Bereich wG, Lindenallee 13-17, 50968Köln, bestellt werden. Die Bestellung kann auchper E-Mail unter „[email protected]“bzw. im Internet unter www.staedtetag.deRubrik Veröffentlichungen erfolgen.

NEUER

SCHEIN

UNG

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205

Keine grundsätzliche Änderung der BauONRW bzgl. der Abstandsflächenregelung

1. Das in § 6 BauO NRW geregelte, in sichgeschlossene System der Abstandflächenvor-schriften hat durch das 2. Gesetz zur Änderungder Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.12.2006, GV. NRW. S. 614, kei-ne grundsätzliche Änderung erfahren. Es enthältweiterhin Regel- und Ausnahmetatbestände, dieeine zentimetergenaue Bestimmung der Ab-standflächentiefe vorschreiben.

2. Auch nach der Einfügung des Satzes 2 in § 73Abs. 1 BauO NRW ist Voraussetzung für die Zu-lassung einer Abweichung für die Unterschreitungder Abstandfläche, dass eine grundstücksbezo-gene Atypik im Einzelfall vorliegt. Dies gilt auch,wenn die Abstandfläche um wenige Zentimeterunterschritten wird.

3. § 73 BauO NRW ist unverändert kein Instru-ment zur Legalisierung gewöhnlicher Rechtsver-stöße.

OVG NRW, Beschluss vom 5.3.2007 – 10 B274/07 –

Aus den Gründen:

Der Abwehranspruch der Antragstellerin ist ent-gegen den Ausführungen der Beigeladenen nichtdurch das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zurÄnderung der Landesbauordnung für das LandNordrhein-Westfalen vom 12.12.2006 (GVBl. NRW.S. 614) – BauO NRW 2006 – entfallen. Zwar istdurch die am 28.12.2006 in Kraft getretene Novelle§ 73 Abs. 1 BauO NRW um einen Satz 2 ergänztworden. Danach sind Abweichungen von § 6 BauONRW insbesondere zulässig, wenn durch das Vorha-ben nachbarliche Interessen nicht stärker oder nurunwesentlich stärker beeinträchtigt werden als beieiner Bebauung des Grundstücks, die nach § 6 BauONRW zulässig wäre. Der Entwurf der Landesregie-rung hat diese Änderung wie folgt begründet:

„Damit soll klargestellt werden, dass Abweichungenvon § 6 vor allem dann zugelassen werden können,wenn die von § 6 abweichende Bebauung den jewei-ligen Angrenzer nicht stärker oder nur unwesentlichstärker beeinträchtigt, als eine andere, § 6 entspre-chende Bebauung des jeweiligen Grundstücks.

Mit der Formulierung „unwesentlich stärker“ wird aufgeringfügige Unterschreitungen der Abstandflächenabgestellt. Unterschreitungen im Zentimeterbereichkönnen z.B. schon aufgrund üblicher Bautoleranzenentstehen. Mutwillige Unterschreitungen der Ab-standflächen sollen dadurch aber nicht sanktioniertwerden.

Satz 2 schließt nicht aus, dass Abweichungen vonden Anforderungen des § 6 nach wie vor auch nachSatz 1 erteilt werden können.“

Hieraus folgt keine Legalisierungsmöglichkeit desGebäudeteiles N im Wege der Abweichung. Aus demWortlaut des § 73 Abs. 1 BauO NRW 2006 ergebensich keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass derGesetzgeber mit der Einfügung des Satzes 2 für das Abstandflächenrecht eine von der bisherigenRechtslage und ihrer Anwendung durch das erken-nende Gericht grundsätzlich abweichende Regelungschaffen wollte. Die Entwurfsbegründung rechtfer-tigt nicht eine dahingehende Auslegung. Dagegenspricht insbesondere auch eine systematische Inter-pretation der §§ 6 und 73 der BauO NRW unter Be-achtung des Rechtsstaatsprinzips. (Vgl. OVG NRW,Beschluss vom 2.3.2007 – 10 B 275/07 –, BauR2007, 1027.)

§ 73 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW knüpft an die allge-meine Vorschrift des Satzes 1 an und macht mit derWendung: „insbesondere zulässig“ deutlich, dass ernach Maßgabe des Satzes 1 beispielhaft einen An-wendungsfall für eine mögliche Abweichung von § 6BauO NRW aufzeigt. In der zitierten Begründung desGesetzesentwurfes ist ausdrücklich davon die Rede,dass mit dieser Einfügung (lediglich) eine Klarstel-lung beabsichtigt ist und auch keine beliebigenUnterschreitungen der Abstandflächen sanktioniertwerden sollen. Es ist kein Grund dafür ersichtlich,dass im Unterschied zu sonstigen bauaufsichtlichenAnforderungen der Landesbauordnung, von denennur nach Maßgabe des Satzes 1 abgewichen werdenkann, gerade für das nachbarrechtsrelevante Ab-standflächenrecht eine eigenständige und an gerin-gere Anforderungen geknüpfte Abweichungsrege-lung geschaffen werden sollte.

Das in § 6 BauO NRW geregelte, in sich geschlos-sene System der Abstandflächenvorschriften hatdurch die Neuregelung keine grundsätzliche Ände-rung erfahren. Es enthält weiterhin Regel- undAusnahmetatbestände, die eine zentimetergenaueBestimmung der Abstandflächentiefe vorschreiben.Infolgedessen werden die schutzwürdigen undschutzbedürftigen Interessen der betroffenenGrundstücksnachbarn sowie die relevanten öffent-lichen Belange regelmäßig schon durch die Vor-schrift des § 6 BauO NRW in einen gerechten Aus-gleich gebracht. Das Erfordernis, Gesetze gleich-mäßig, d.h. unter Wahrung des Rechtsstaatsprinzipsund des Gleichheitssatzes auszulegen und zu voll-ziehen, gestattet nicht ein mehr oder minder be-liebiges Abweichen von den Abstandflächenvor-schriften. Mit diesen hat der Gesetzgeber nicht nurdie zu schützenden Rechtsgüter festgelegt, sondernauch die Art und Weise, in der diesen AnforderungenRechnung zu tragen ist.

In Abstimmung mit dem ebenfalls für Baurecht zu-ständigen 7. Senat hält das Gericht daran fest, dasseine Abweichung von den Vorschriften des Abstand-

Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

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flächenrechts nur in atypischen Sonderfällen in Be-tracht kommt. Die Einfügung des Satzes 2 in § 73Abs. 1 BauO NRW hat somit nichts daran geändert,dass regelmäßig nur eine grundstücksbezogeneAtypik eine Abweichung rechtfertigen kann. Diesekann sich ergeben aus Besonderheiten der Lage unddes Zuschnitts der benachbarten Grundstücke zu-einander oder aus topografischen Besonderheitendes Geländeverlaufs, nicht aber aus den Wünscheneines Eigentümers, sein Grundstück stärker auszu-nutzen als dies nach § 6 BauO NRW n. F. ohnehinschon zulässig wäre. § 73 BauO NRW 2006 ist somitunverändert kein Instrument zur Legalisierung ge-wöhnlicher Rechtsverletzungen. Für ein solches Ver-ständnis der Neufassung der §§ 6 und 73 BauO NRWspricht auch, dass das System des Abstandflächen-rechts zu Gunsten einer besseren Ausnutzbarkeitder Grundstücke und damit zu Lasten der Nachbarninsbesondere durch den Wegfall des sog. Schmal-seitenprivilegs verändert worden ist. In dieser Situa-tion würde eine von der Atypik des Einzelfalls losge-löste an vage Vergleichsbetrachtungen gekoppelteAbweichungsermächtigung zu einer möglicherweisebeliebigen Relativierung des Nachbarschutzes füh-ren können.

§ 73 BauO NRW 2006 ist vielmehr so auszulegen,dass er dem verfassungsrechtlichen Gebot der Be-stimmtheit von Normen genügt und dem Prinzip derGesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG)nicht widerspricht. Eine Auslegung der Vorschrift,die es der Behörde ermöglichen würde, über dieNormanwendung im Bereich des Abstandflächen-rechts mehr oder minder nach Belieben zu verfügen,würde diesen Anforderungen nicht genügen und ge-gen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen. (Vgl. Wilke,Die juristische Konstruktion der bebauungsrecht-lichen Befreiung, Festschrift für Konrad Gelzer,1991, S. 165 (166).)

Die Anwendung des § 6 BauO NRW wäre jedoch insBelieben der Bauaufsichtsbehörden gestellt, wennes für die Zulässigkeit einer Abweichung – unter Ver-zicht auf das Erfordernis einer besonderen Situationim Einzelfall – allein darauf ankäme, ob denkbarealternative Bebauungsmöglichkeiten, die nach § 6BauO NRW zulässig wären, zu allenfalls unwesent-lich stärkeren Beeinträchtigungen nachbarlicherInteressen führen würden. Die Regelungen des § 6BauO NRW sollen, wie auch in der Begründung desGesetzesentwurfs ausgeführt wird, dem Nachbarnein angemessenes Maß an Schutz garantieren, aberzugleich auch den Standard dessen festlegen, wasein Nachbar an Bebauung in welchem Abstand hin-zunehmen hat. Die Gewährleistung dieser Schutzzie-le erfordert eine strikte Beachtung der vorgeschrie-benen Abstandflächen. Könnten die festgelegtennormativen Standards allein mit Blick auf die Mög-lichkeit einer alternativen, nach § 6 BauO NRW zu-lässigen Bebauung außer Acht gelassen werden,wäre eine gleichmäßige Anwendung des Gesetzes-vollzugs nicht mehr gewährleistet.

Ausgehend von diesen Grundsätzen kommt hier dieZulassung einer Abweichung gemäß § 6 BauO NRWim Hinblick auf die rechtskräftig festgestellte Unter-schreitung der Abstandfläche von 4,6 bzw. 6 cmauch nach § 73 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW 2006 nichtin Betracht. Denn für eine grundstücksbezogene

Atypik in dem oben dargelegten Sinne ist nichtsersichtlich. Die Unterschreitung der Abstandflächeresultiert nicht aus einer besonderen Grundstücks-situation, sondern ist allein auf eine stärkere als nach § 6 BauO NRW zulässige Ausnutzung des Grund-stücks zurückzuführen.

Der Senat sieht sich für die vorliegende Fallgestal-tung einer Unterschreitung der Abstandfläche um ei-nige Zentimeter zu keiner anderen Bewertung veran-lasst. Auch im Hinblick auf die Ausführungen in derzitierten Begründung des Regierungsentwurfs, dassUnterschreitungen im Zentimeterbereich z.B. schonaufgrund üblicher Bautoleranzen entstehen könnten,ist insoweit nicht von einem Verzicht auf das Erfor-dernis der Atypik auszugehen. Wie bereits darge-stellt kommt der Regelung des § 73 Abs. 1 Satz 2BauO NRW nach dem Willen des Gesetzgebers imKern lediglich die Funktion einer Klarstellung zu. Eineausdrückliche Aussage dazu, dass allein wegeneiner geringfügigen Unterschreitung der Abstandflä-che eine Abweichung zugelassen werden kann, fin-det sich weder im Wortlaut des Gesetzes noch in derzitierten Begründung des Regierungsentwurfs. UnterBerücksichtigung der ständigen Rechtsprechungder mit Bausachen befassten Senate des beschlie-ßenden Gerichts zur Anwendung des § 73 Abs. 1BauO NRW hätte der Gesetzgeber im Falle einergrundsätzlichen Änderung der Abweichungsvor-schriften insoweit eine eindeutige Regelung getrof-fen und entsprechend begründet.

In Abstimmung mit dem 7. Senat hält das Gericht anseiner Rechtsprechung fest, dass eine Unterschrei-tung der vorgeschriebenen Maße für die notwendi-gen Abstandsflächen regelmäßig einen Abwehran-spruch des Nachbarn auslöst. Das OVG NRW hat inseinem Urteil vom 14.1.1994 – 7 A 2002/92 –, BRS56 Nr. 196, ausgeführt: „Der Landesgesetzgeber hatin § 6 BauO NRW für die Frage, welche Mindest-abstände zur Grundstücksgrenze bei Gebäuden zuwahren sind, feste und durch Messung überprüfbareMaße bestimmt. Dies erfolgte in dem Bewusstsein,dass ein in Grenznähe stehender Baukörper zwar im-mer, also auch wenn die in § 6 BauO NRW verlangteAbstandfläche gewahrt wird, eine Beeinträchtigungder Nachbarn zur Folge haben wird, dass dem Nach-barn aber im Hinblick auf sein Betroffensein nur dannAbwehrrechte eingeräumt werden sollen, wenn dieverlangten Abstandsmaße unterschritten werden.Bei dieser Regelung unterstellt der Gesetzgeber so-mit nicht, dass eine Beeinträchtigung des Nachbarnbei einem die Abstandflächenregelungen nicht voll-ständig ausnutzenden Bauwerks völlig fehlt und erstdann abrupt einsetzt, wenn die Abstandswerteunterschritten werden. Es wurde lediglich gesetzlichverankert, dass das Heranrücken eines Bauwerksund die damit verbundene Beeinträchtigung desNachbarn erst dann rechtlich mit der Folge des Ent-stehens eines nachbarlichen Abwehranspruchs rele-vant wird, wenn die gesetzlich festgelegtenAbstandswerte unterschritten werden.“ Somit ver-bleibt es dabei, dass bei einer (wie hier) er-forderlichen Tiefe der Abstandfläche von drei Metern– vorbehaltlich einer Atypik im Einzelfall – den obendargelegten Anforderungen nicht genügt, wenn dieAbstandfläche auch nur im Zentimeterbereich unter-schritten wird.

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Die Landesflagge wird künftig immer zum Grün-dungstag des Landes Nordrhein-Westfalen am23. August wehen. Das beschloss das Kabinettam 24. Juni 2008 in Düsseldorf. Am 23. August1946 wurde Nordrhein-Westfalen gegründet. DieFeier zum 60. Landesgeburtstag im Jahr 2006 ha-be die besondere Verbundenheit der Menschenzu ihrem Land in beeindruckender Weise gezeigt,sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf. „Die Men-schen sind stolz auf ihr Land.“ Das Hissen derFlagge am Landesgeburtstag stärke die Identi-fikation der Menschen mit Nordrhein-Westfalen.Die Beflaggungsverordnung Nordrhein-West-falens benennt damit zehn verschiedene Beflag-gungstage, unter anderem auch den „Europatag“am 9. Mai sowie den „Tag der Deutschen Einheit“am 3. Oktober. „Flagge zeigen“ die Dienststellendes Landes, der Städte, der Gemeinden undGemeindeverbände sowie die übrigen Körper-schaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,die der Aufsicht des Landes unterliegen.

Neue Besucherzentren auf fünf Erlebnisarealensollen die wichtigsten Anlaufpunkte der Besucherim Kulturhauptstadt-Jahr 2010 sein. Bochum,Dortmund, Duisburg, Essen und Oberhausensind die Portalstädte, von denen aus sich das kul-turtouristische Angebot der gesamten Region er-schließen soll. Erlebnismeilen und Themenpfadeführen z.B. auf den geplanten Lichtkunstpfad vonDortmund nach Unna oder auf den Kulturkanal.Die Besucherzentren sind ein elementarer Bau-stein des Konzeptes der Ruhr Touristik (RTG),einer Tochtergesellschaften des Regionalverban-des Ruhr, um die Metropole Ruhr bis zum Kultur-hauptstadtjahr als touristisches Ziel neu zu posi-tionieren. Land und EU fördern die Neustrukturie-rung mit rund 100 Millionen Euro. Allein zwölf Mil-lionen Euro fließen in die fünf Besucherzentren,das internationale Marketing wird mit drei Millio-nen unterstützt, die ExtraSchicht erhält für dieJahre 2009 und 2010 rund 2,45 Millionen Euro.Vermarktet wird die neue Metropole Ruhr vor al-lem auf den Gruppen- und Individualreisemärktender Beneluxländer, Großbritannien, Österreichund der Schweiz sowie der nationalen Kulturme-tropolen. Im März 2009 wird die Metropole Ruhrzudem offizielle Partnerregion der weltweit größ-ten Tourismusmesse ITB in Berlin. (Quelle: idr)

Seit Jahresbeginn ist die Reform des Unterhalt-rechtes in Kraft, die für Betroffene wesentliche

Veränderungen mit sich gebracht hat. In einemFlyer hat die Gleichstellungsstelle der StadtEssen in Kooperation mit drei Fachanwältinnenfür Familienrecht das Wichtigste zum neuen Un-terhaltsrecht zusammengefasst. Die Broschürebeinhaltet neben der aktuellen DüsseldorferTabelle auch die wesentlichen Änderungen beiZahlungen von Kindes- und Ehegattenunterhalt,die Neuregelung von Rangverhältnissen, Unter-haltsansprüche von betreuenden Eltern nichtehe-licher Kinder und Unterhaltsverträge. Der Flyer„Das Neue Unterhaltsrecht” ist kostenlos über dieGleichstellungsstelle der Stadt Essen erhältlich.Interessierte finden die Gleichstellungsstelle inder Rathenaustraße 2-4 (Theaterpassage), 5. Eta-ge. Geöffnet ist montags bis freitags von 8.30 bis15 Uhr. Telefonische Auskünfte zum neuen Flyergibt es unter 0201/88-88951.

Übrigens …

… Die Zahl der Geburten in Nordrhein- Westfalenist im vergangenen Jahr erstmals seit zehn Jahrenwieder angestiegen. Wie das Landesamt fürDatenverarbeitung und Statistik mitteilt, wurden2007 mit 151168 gut 0,8 Prozent mehr Kinder ge-boren als 2006. Allerdings liegt die Zahl der Neu-geborenen damit immer noch um über zehn Pro-zent unter dem Durchschnittswert der letztenzehn Jahre (167700 Lebendgeborene pro Jahr).Das Rekordergebnis war in NRW mit 300 425Neugeborenen vor dem Einsetzen des „Pillen-knicks“ im Jahr 1964 erreicht worden. HöhereGeburtenzahlen zeigten sich 2007 im Vergleichzum Vorjahr insbesondere in den kreisfreien Städ-ten (+2,0 Prozent), während sie in den Kreisen na-hezu unverändert blieben. Die höchsten Zuwäch-se gab es in den Städten Bottrop (+ 7,3 Prozent),Leverkusen (+ 5,0 Prozent), Mülheim an der Ruhr(+ 5,0 Prozent) und Hamm (+ 4,9 Prozent). Der An-teil der Neugeborenen, deren Eltern nicht mitein-ander verheiratet waren, lag im vergangenen Jahrim Landesdurchschnitt bei 24,6 Prozent; im Jahr2000 hatte dieser Anteil noch 17,4 Prozent betra-gen. Die höchsten Anteile wurden in den StädtenOberhausen (31,6 Prozent), Mönchengladbach(30,3 Prozent), Aachen (29,5 Prozent) und Köln(29,5 Prozent) festgestellt.

NRW-Kaleidoskop

Der Eildienst erscheint monatlich im Selbstverlag des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Lindenallee 13-17,50968 Köln, Ruf 0221/3771-0, Telefax 0221/37104, Internet: http://www.staedtetag-nrw.de, eMail: [email protected],Postanschrift: Postfach 510620, 50942 Köln. Die Beiträge enthalten nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers.

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Kommunales Schuldenmanagement – Auf dem Weg zu mehr EffizienzVon Dr. Birgit Frischmuth und Dr. Hansjürgen Bals(Hrsg.). Heft 89. 2007. 188 Seiten.

Die Nutzungsordnung des öffentlichenRaumesZur Auflösung von Straßennutzungskonflikten durchden Aufenthalt sozialer Randgruppen im Stadtbereich.Von Maya Baußmann. Heft 88. 2007. 246 Seiten.

100 Jahre Deutscher Städtetag: Die Zukunftliegt in den Städten Vorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 33. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Berlin. Heft87. 2005. 196 Seiten.

Städte sind Zukunft Vorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 32. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Mannheim.Heft 86. 2003. 198 Seiten.

Die Zukunft unserer Städte gestalten – Chancen aus Krisen Von Utz I. Küpper, Dietrich Henckel, Erwin Rothgangund Folkert Kiepe (Hg.). Heft 85. 2003. 258 Seiten.

Städtefeindlichkeit in der deutschen GeschichteVon Dr. Bruno Weinberger, Heft 84. 2003. 176 Seiten.

Denkmalpflege in den Städten – Stadtbau-kunst, Stadtökologie, StadtentwicklungVon Dr. Helmut Lange (Hrsg.), Heft 83. 2003. 340 Seiten.

Der Rechtsschutz der Gemeinden gegen fachaufsichtliche WeisungenVon Bernhard Joachim Scholz. Heft 82. 2002. 188 Seiten.

Fachplanung im Sozialstaat Durchsetzungskraft fachplanerischer Vorhaben am Bei-spiel des kommunalen Personennahverkehrs. Heft 80.2000. 230 Seiten.

Vernetzte PR – städtische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im InternetVon Dirk Furchert. Heft 79. 2000. 412 Seiten.

Die Bodenwertsteuer – eine praxisorientierte Untersuchung zur Reform derGrundsteuer. Heft 78. 2000. 266 Seiten.

Stärkt die Städte in Europa!Vorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 30. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Saar-brücken. Heft 77. 1999. 124 Seiten.

Stadtkonzeption liveErfahrungsberichte aus neun Städten. Heft 76. 1999.132 Seiten.

Kultur in der StadtEmpfehlungen, Hinweise und Arbeitshilfen des Deut-schen Städtetages 1987 bis 1998. Heft 75. 1998. 156 Seiten.

Die deutsche kommunale Selbst-verwaltung in der Europäischen UnionVon Dr. Thomas Schäfer. Heft 74. 1998. 412 Seiten.

Standort StadtVorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 29. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Hamburg.Heft 73. 1997. 168 Seiten.

Die kleinen kommunalen SteuernVon Kay-Uwe Rhein. Heft 72. 1997. 240 Seiten.

Gelebte Demokratie– Festschrift für Manfred RommelHeft 71. 1997. 404 Seiten.

Konfliktmanagement in der kommunalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Von Dirk Furchert. Heft 70. 1996. 184 Seiten.

Städte in NotVortrag, Ansprachen und Ergebnisse der außerordent-lichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetagesin Bonn. Heft 67. 1993. 64 Seiten.

Bauland durch städtebauliche EntwicklungsmaßnahmenVon Dr. Franz-Josef Lemmen. Heft 66. 1993. 292 Seiten.

Freie Städte im vereinten DeutschlandVorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 27. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Karlsruhe.Heft 65. 1993. 280 Seiten.

Kommunale Baugestaltungssatzungen – rechtliche Bedeutung und praktischer EinsatzVon Dr. Martin Klein. Heft 64. 1992. 340 Seiten.

Die Einführung und Erhebung neuer Steuern aufgrund des kommunalen Steuer-erfindungsrechtsVon Helmut Mohl. Heft 63. 1992. 220 Seiten.

Starke Städte für Deutschland und EuropaVorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 26. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Hannover.Heft 62. 1991. 212 Seiten.

Städte und AltlastenhaftungVon Dr. Ralf Leinemann. Heft 61. 1991. 178 Seiten.

Die Konzessionsabgaben der Gemeinden als Lenkungs- und FinanzierungsinstrumentVon Christian Kastrop. Heft 60. 1991. 200 Seiten.

Auf schmalem Pfad – Texte zur Politik des Deutschen StädtetagesVon Dr. Bruno Weinberger. Heft 54. 1986. 216 Seiten.

Neue Schriften des Deutschen Städtetages

Bestellungen nimmt der Deutsche Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Köln, Bereich wG, Postfach 51 06 20, 50942 Köln, Tel. (02 21) 37 71-223, Fax (02 21) 37 71-128, entgegen.