Herzlich Willkommen zum Kompaktlehrgang für die Gemeindepolitik in Salzburg 2015.
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Herzlich Willkommen
zum
Kompaktlehrgang für die Gemeindepolitik in Salzburg 2015
Kompaktlehrgang für die Gemeindepolitik in Salzburg 2015 Modul 1: Grundfragen Modul 2: Kommunalpolitik und –verwaltung
Modul 3: FinanzwirtschaftÜberblickswissen zum GemeindehaushaltReg. Rat Peter Wanek
Modul 4: Zeitgemäße Verwaltungsführung und
Vergaberecht
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung – VRV 1997
Salzburger Gemeindeordnung Salzburger Gemeindehaushaltsverordnung
In welchen Rechtsgrundlagen befinden sich die wesentlichen Bestimmungen über das Haushaltswesen der Gemeinden?
Was ist der Voranschlag?
– Formell – Zusammenstellung der im kommenden Jahr fällig werdenden Einnahmen und Ausgaben
– Rechtlich – die bindende Grundlage für die Vollziehung
– Verrechnung – Kontenplan– begründet weder Rechte noch Pflichten
gegenüber Dritten
Welche Bereiche umfasst der Gemeindehaushalt?
– Ordentlicher Haushalt
laufende WirtschaftsführungGesamtdeckungsprinzip
– Außerordentlicher Haushalt
Investitionen finanziert mitDarlehen
Förderungen zB GAFSonderrücklagen Zuführungen
Einzeldeckungsprinzip
Voranschlagsunwirksame (durchlaufende Gebarung) Verwahrgelder Vorschüsse Für jedes Verwahrgeld-Einnahmekonto wird ein
Verwahrgeld-Ausgabekonto und für jedes Vorschuss-Ausgabekonto eine Vorschuss-Einnahmekonto geführt.
Aus den schließlichen Resten der Verwahrgeld-Ausgabekonten ist zu ersehen, wieviel an „fremden“ Geld im Kassenbestand enthalten ist. Aus den schließlichen Resten der Vorschuss-Ausgabekonten ist zu ersehen, welche Beträge die Gemeinde „zurückholen“ muss.
Was sagt eine Voranschlagsstelle aus?
Haushaltshinweis – Bereich des Gemeindehaushaltes
Ansatz – funktionelle Gliederung Post – ökonomische Gliederung
1/211…/614…
– 1 Ordentlicher Haushalt/Ausgabe– 211 Volksschule– 614 Instandhaltung Gebäude
Wie ist mit Voranschlagsüberschreitungen umzugehen?
– BGM hat Antrag auf Überschreitung an Gemeindevertretung zu stellen.
– Bedeckungsvorschlag– Beschluss der Gemeindevertretung– Ausnahme: Kreditübertragungen innerhalb des ordentlichen
Haushaltes durch Beschluss der Gemeindevorstehung, wenn diese dazu ermächtigt worden ist.
Wann ist ein Voranschlagsprovisorium zu erstellen?Wenn der Voranschlag nicht rechtzeitig zu Stande kommtDauer maximal 3 MonateVerlängerung auf weitere 3 Monate mit Genehmigung der Landesregierung möglich (triftige Gründe)
WICHTIG:Keine ErmessensausgabenSteuern, Entgelte, Tarife müssen mit 1.1. rechtswirksam sein
Wann ist ein Nachtragsvoranschlag zu erstellen?Wenn sich im Laufe des Rechnungsjahres herausstellt, dass das Haushaltsgleichgewicht nicht mehr gegeben ist
Vorlage bis spätestens 1.12. bei der Landesregierung
Welche sind die Grundsätze der Kameralistik?
Alle wirtschaftlichen Vorgänge werden als Einnahmen und Ausgaben dargestellt, auch kassenunwirksame Verrechnungsfälle
Darstellung des Deckungsverlaufes von Einnahmen und Ausgaben
Trennung Geld- und Sachengebarung Darstellung der Geschäftsfälle als Schuldigkeit (SOLL)
und Abstattung (IST)
Welche Bedeutung hat die Querschnittsrechnung? Gliederung in laufende Gebarung
Vermögensgebarung (Anlagevermögen, Kapitaltransfers) Finanztransaktionen (Rücklagen, Darlehen, Wertpapiere,
Beteiligungen, gegebene Darlehen)
Innerhalb der einzelnen Bereiche erfolgt die Darstellung einzelner bzw zusammengefasster Einnahmen- und Ausgabenarten analog der Postengliederung
Wie wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde beurteilt? Liquidität Momentaufnahme
Vergleich Kassenbestand/offene Rechnungen/ offene Einnahmen
Berechnung auf Grund der Zinsen
Zinsen/Zinssatz x 100 = durchschnittliches Kapital
Budgetspitze
Bereinigung der ordentlichen Einnahmen und Ausgaben um einmalige Gebarungsfälle
Saldierung bereinigte Werte = Höhe der Budgetspitze
Basis für die Beurteilung der Realisierbarkeit von Investitionen
Beurteilung der Entwicklung einer Gemeinde (vergangenheitsbezogen)
Mittelfristiger Finanzplan (zukunftsorientiert)
Warum ist ein mittelfristiger Finanzplan zu erstellen?
Gesetzliche Verpflichtung § 49a Salzburger Gemeindeordnung
Sicherung des Haushaltsgleichgewichtes, Haushaltskonsolidierung
Abstimmung der Investitionstätigkeit auf Leistungsfähigkeit
Entwicklungen erkennen/Steuerungsinstrument Prioritätenreihung Verfolgen politischer Strategien Transparenz und Information
Welche Termine sind zu beachten?
1.1. Rechtswirksamkeit Steuern, Abgaben, Entgelte, Tarife
31.1. Vorlage Voranschlag inkl. Finanzplan31.3. Frist Voranschlagsprovisorium15.5. Übermittlung Statistikdaten an Gde-Aufsicht31.5. Vorlage Jahresrechnung30.6. Ende Voranschlagsprovisorium nach
Verlängerung1.12. späteste Vorlage Nachtragsvoranschlag
Welche Kennzahlen sind mit dem ESVG (Europ. System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung) verbunden?
Öffentliches Defizit (Haushaltsergebnis im Sinne des ESVG)
Öffentlicher SchuldenstandBasis: Trennung hoheitlicher/betrieblicher Bereich
Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit50 % Kostendeckung im Sinne des ESVGOrganisatorische SelbständigkeitEigener Rechnungskreis inklusive Vermögens- und Schuldenrechnung
Was sagt das Haushaltsergebnis im Sinne des ESVG aus?
Vereinfachte Darstellung der Berechnung:
Saldo der laufenden Gebarung (hoheitlicher Bereich)+ Saldo der Vermögensgebarung (hoheitlicher Bereich)+ Ergebnisse betrieblicher Bereich= Haushaltsergebnis im Sinne des ESVG
Positiv: Reserven schaffen (Rücklagen, Überschüsse), Schulden tilgen, Abgänge aus Vorjahren bedecken
Negativ: Reserven verbrauchen, Schulden aufnehmen, Erwirtschaften von Abgängen
Österreichischer Stabilitätspakt Regel über den zulässigen Haushaltssaldo (Maastricht-
Defizit) Regel über den zulässigen strukturellen Saldo
(Schuldenbremse) Regel über das Ausgabenwachstum (Ausgabenbremse) Regel über die Rückführung des öffentlichen
Schuldenstandes Regel über Haftungsobergrenzen Regeln über die Verbesserung der Koordination der
Haushaltsführung Regeln über Sanktionen
Welche markanten Unterschiede bestehen zwischen Kameralistik und Doppik?Einnahmen und Ausgaben, keine Aufwands- und Ertragskonten, keine Bestandskonten (Nachweise)Wertminderung des Vermögens ist aus Nachweisen zu ersehen, keine ergebniswirksame Buchungkeine RückstellungenKursgewinne, -verluste werden erst mit dem Zeitpunkt der Realisierung verbuchtDoppik - keine Trennung oHH/aoHH/va-unwirksame-Gebarungansatzbezogenes Buchen wäre in der Doppik über kostenstellenbezogene Buchungen möglich
VRV-neu
3-Komponenten-RechnungErgebnisrechnung - vergleichbar mit G&VFinanzierungsrechnung = GeldflussrechnungVermögensrechnung - vergleichbar mit Bilanz
Überleitungsmodell - bisherige Art der Darstellung und Überleitung am Jahresende als Alternative für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern ist im Entwurf vorgesehen
Entscheidung der Länder
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!