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187/261 Hygiene und Umweltmedizin Labor für Hygiene und Umweltmedizin Institut für Hygiene und Mikrobiologie der Universität Würzburg Telefon: 0931 201 46943 Neben Krankenhaushygienischen Beratungstätigkeiten erbringt der Bereich Hygiene und Umweltmedizin folgende Leistungen: I. Laboruntersuchungen für Krankenhäuser und Arztpraxen II. Wasser-und Abwasseruntersuchungen III. Überprüfung von Sterilisation und Desinfektion IV. Lebensmittelhygienische Untersuchungen und Untersuchungen von dietätischen Nahrungsergänzungsmitteln V. Lufthygienische Untersuchungen. Der vorliegende Katalog gibt einen Überblick über den Leistungsumfang der durchgeführten Untersuchungen. Reguläre Dienstzeiten im Labor: Montag-Donnerstag 8.00-16.30 Uhr Freitag 8.00-15.00 Uhr. Während der Dienstzeiten sind die Arbeitsplätze besetzt und die Mitarbeiter stehen für telefonische Auskünfte oder Bestellungen zur Verfügung. Die Untersuchungsmaterialien können an der Pforte des Institutes, oder, falls Rücksprache erwünscht, im Laboratorium abgegeben werden.

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Hygiene und Umweltmedizin

Labor für Hygiene und Umweltmedizin

Institut für Hygiene und Mikrobiologie der Universität Würzburg

Telefon: 0931 201 46943

Neben Krankenhaushygienischen Beratungstätigkeiten erbringt der Bereich Hygiene

und Umweltmedizin folgende Leistungen:

I. Laboruntersuchungen für Krankenhäuser und Arztpraxen

II. Wasser-und Abwasseruntersuchungen

III. Überprüfung von Sterilisation und Desinfektion

IV. Lebensmittelhygienische Untersuchungen und Untersuchungen von

dietätischen Nahrungsergänzungsmitteln

V. Lufthygienische Untersuchungen.

Der vorliegende Katalog gibt einen Überblick über den Leistungsumfang der

durchgeführten Untersuchungen.

Reguläre Dienstzeiten im Labor: Montag-Donnerstag 8.00-16.30 Uhr

Freitag 8.00-15.00 Uhr.

Während der Dienstzeiten sind die Arbeitsplätze besetzt und die Mitarbeiter stehen

für telefonische Auskünfte oder Bestellungen zur Verfügung.

Die Untersuchungsmaterialien können an der Pforte des Institutes, oder, falls

Rücksprache erwünscht, im Laboratorium abgegeben werden.

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Hinweise für den Einsender

Die notwendige Mindestprobenmenge und die sachgerechte Probeentnahme, die

Signifikanz der Beprobung und die Schnelligkeit des Transports der Einsendungen

bei geeigneter Temperatur in sachgerechten Probengefäßen sind Voraussetzung für

ein relevantes Ergebnis. Die Einsender aus Industrie, Kommunen und

Krankenhäusern sind bei der Präanalytik auf eine enge Kommunikation mit dem

Labor angewiesen.

Für die speziellen bakteriologischen Untersuchungen stehen Einsendescheine zur

Verfügung. Diese sind in der Regel zweigeteilt. Im oberen Abschnitt sind

- Absender

- Telefonnummer

- Art des Untersuchungsmaterials

- Zeit der Probenahme

- Untersuchungsanforderung und –umfang

vom Einsender unbedingt vollständig auszufüllen.

Der untere Abschnitt oder die Rückseite des Einsendescheines dient zur Befundung.

Prinzipiell gilt: Am Tag der Untersuchung werden die Proben im Labor angelegt.

Sollten größere Untersuchungsreihen durchgeführt werden müssen, ist eine

telefonische Vorabsprache mit dem Laboratorium unbedingt erforderlich. Dies dient

dazu, die Nährböden und Reagenzien in ausreichendem Umfang bereit zu stellen.

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I Krankenhäuser und Arztpraxen 1. Untersuchung von Dialysierflüssigkeit und Permeat 1.1 Analyt

• Sterilität der Untersuchungsproben

• Gesamtkeimzahl in KbE/ml

• Aerobe und anaerobe Bakterien, u.a.:

Pseudomonas aeruginosa

Staphylococcus spp.

Alcaligenes spp.

Acinetobacter spp.

Bacillus spp.

Aeromonas spp.

Enterobacteriaceae

Pilze:

Hefen

Schimmelpilze

1.2 Methode

• Membranfiltertechnik

• Kultivierung von Keimen auf verschiedenen festen Nährmedien

• Differenzierung mit Hilfe von Stoffwechselleistungen

• Identifizierung und Resistenzbestimmung mit Hilfe des Vitek 2.

1.3 Testprinzip

• Keimzahlbestimmung

• Identifizierung der kultivierten Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze,

Hefen)

1.4 Untersuchungsmaterial

• Dialysierflüssigkeit

• Permeat

1.5 Mindestprobeneinsatz 100 ml

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1.6 Präanalytik

• Sachgerechte Probenentnahme

(vorherige Desinfektion der Oberflächen)

• Probentransport gekühlt vornehmen

• Funktion des Filtergerätes überprüfen 1.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Verarbeitung erfolgt unverzüglich nach dem Eintreffen im Hygiene-Labor

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2. Kontaminationsprüfung von Arbeitsflächen, Gegenständen und Körperoberflächen 2.1 Analyt Staphylokokken (inklusive Methicillin-resistente Staphylococcus aureus-Stämme),

Pseudomonaden, Enterobacteriaceae, Bacillaceae, Hefen, Schimmelpilze,

2.2 Methode

• Kultivierung

• Mikroskopie (Gramfärbung)

• Identifizierung der isolierten Mikroorganismen mit Hilfe von

Stoffwechselleistungen

2.3 Testprinzip

• Kultivierung von Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze, Hefen)

• Differenzierung der isolierten Mikroorganismen

• Quantitative Erfassung der Mikroorganismen 2.4 Untersuchungsmaterial Abklatschplatten von möglichst planen, glatten Oberflächen:

z.B. Instrumententische, patientennahe Flächen, Verbandswagen, Fußböden,

Nachtkästchen, Wäsche (nach Reinigung), Spülautomaten für Instrumente

2.5 Mindestprobeneinsatz - 2.6 Präanalytik

• Die Abklatschplatten (RODAC) werden bei der Untersuchung von Flächen von

qualifiziertem Personal (z.B. Hygienefachkraft) für 3 Sekunden auf den zu

untersuchenden Gegenstand schräg aufgesetzt, abgerollt und leicht angedrückt.

(Platte nicht verschieben, sonst Beschädigung des Agars!)

• Bei Oberflächen, die Aufrauhungen, Poren oder Kerben besitzen, kann nur ein

Teil der Keime erfaßt werden. Es ist daher ratsam mehrmals die gleiche Stelle mit

Universal- oder Selektivmedien abzuklatschen.

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• Für alle mit Desinfektionsmittel behandelten Flächen muß Tryptic-Soy-Agar mit

einem universellen Enthemmungsmittel (Inaktivierer; Tween 80, Lecithin, Histidin)

benutzt werden. Über die Art und Konzentration spezieller Enthemmungsmittel

entscheidet der verantwortliche Arzt.

• Transport bei Raumtemperatur 2.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Alle Proben werden unverzüglich nach dem Eintreffen im Verteiler zugeordnet und im

Hygiene-Labor verarbeitet.

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3. Hygienische Umgebungsuntersuchungen mittels Abstrichtupfer 3.1 Analyt Nonfermenter, Enterobacteriaceae, Staphylokokken, Streptokokken, Schimmelpilze,

Hefen

3.2 Methode

• Kultivierung

• Identifizierung mittels Bestimmung der Stoffwechselleistungen

3.3 Testprinzip

• Kultivierung von Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze, Hefen)

• Differenzierung mit Hilfe von Stoffwechselleistungen

3.4 Untersuchungsmaterial und Transport Abstrichtupfer von englumigen Gegenständen, Materialien und Hohlkörpern, die nicht

mittels RODAC-Platten untersucht werden können, z.B.:

• Abstriche von Beatmungsschläuchen

• Abstriche aus Beatmungsbeuteln

• Abstriche von Rillen und Kanten

• Transport bei Raumtemperatur

3.5 Mindestprobeneinsatz - 3.6 Präanalytik

• Abnahme durch qualifiziertes Personal (Hygienefachkraft)

• Der feuchte Tupfer wird gleichmäßig unter Rollbewegungen über

das zu untersuchende Material bewegt.

• Tupferabstriche sollen innerhalb von 2 - 3 h verarbeitet werden.

Ist dies nicht möglich, müssen Transportmedien verwendet werden.

3.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen im Hygiene-Labor verarbeitet.

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4. Nachweis von Mikroorganismen zur Kontrolle der Aufbereitung von Endoskopen 4.1 Analyt Allgemein:

Testkeimzahl auf dem Bioindikatorstreifen

Gesamtkeimzahl

Speziell:

Erreger nosokomialer Infektionen u.a.:

Staphylokokken einschließlich S. aureus

Streptokokken

Enterococcus faecalis

Enterobacteriaceae

Hefen

Nonfermenter; insbesondere Pseudomonas aeruginosa

4.2 Methode

• Einsatz von Bioindikatoren

• Kultivierung von Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze, Hefen)

• Identifizierung mittels Bestimmung der Stoffwechselleistungen

• Quantitative Erfassung der Mikroorganismen 4.3 Testprinzip Wegen der Englumigkeit der zu überprüfenden Geräte ist die alleinige Kontrolle des

chemothermischen Waschprogrammes durch den Anwender des

Endoskopiewaschautomaten nicht ausreichend.

Deshalb erfolgt die Kontrolle von Endoskopiewaschautomaten durch eine

1. Überprüfung des Waschprozesses mittels Bioindikator:

In der bakteriendichten Umhüllung des DES-Control-Streifen sind als

Bioindikatoren Enterokokken in einer Keimzahlreihe von 103 bis 106 KBE

aufgetragen. Durch die semipermeable Umhüllung kann erhitztes Flottenwasser

mit dem Desinfektions-mittel auf die Keimträger thermisch einwirken.

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2. Überprüfung der Keimarmut ausgewählter Endoskope durch Abklatsch-,

Durchspül- und Abschwemmverfahren der Oberflächen

4.4 Untersuchungsmaterial

• Bioindikator (Transport bei Raumtemperatur)

• Endoskopkanäle (a) Biopsiekanal, b) Luft-/Wasserkanal)

• Außen- und Innenbereiche der Endoskopiegeräte

(z.B. Tupferabstrich von der Nische hinter dem Albarranhebel)

• Innenmantel der Waschmaschine.

• Spülflüssigkeit 4.5 Mindestprobeneinsatz - 4.6 Präanalytik 1. Kontrolle mittels Anwendung von Bioindikatoren

• Korrektes Anbringen von Bioindikatoren in die Endoskopwaschmaschine

• Die Testkeime sind in separaten Testkammern auf den DES-Control-Streifen

eingeschweißt. Auf diese Weise kann die Abtötungsrate beim Desinfektionsprozeß

quantitativ gegeben werden.

• Durch die semipermeable Umhüllung kann erhitztes Flottenwasser mit dem

desinfizierenden Agens auf die Keimträger thermisch einwirken.

• Nach dem chemothermischen Waschverfahren muß der Teststreifen unter

fließendem Wasser abgewaschen und anschließend in Papierhandtüchern

getrocknet werden.

• Zusätzlich erfolgt eine Kontrollen des Innenmantels und des Wasserauslasses der

Waschmaschine mittels RODAC-Abklatsch-Kulturen (siehe AM-HY-100).

2. Überprüfung der Keimbelastung

Durch die breiten Lumina wird Spüllösung gegeben.

• Enge Lumina werden mit physiologischer Kochsalzlösung abgespült.

• Abstrichtupfer werden vom Außenmantel am distalen Ende der Ventile und

Lumeneingänge genommen. (siehe AM-HY-101)

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3. Sonstige Maßnahmen

• Abstriche in bereitgestellten Transportmedium versenden

• Möglichst sterile Entnahme der Abstriche

• Auffangen der Spülflüssigkeit in sterilem Versandgefäß

• Kurze Transportzeiten (< 4 h), gekühlter Transport

Bei Vermutung von antimikrobiellen Substanzen Enthemmer zugeben.

4.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden nach Eingang in der Pforte unverzüglich im Hygiene-Labor

verarbeitet.

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II. Wasser- und Abwasseruntersuchungen

1. Untersuchung von einer Rein- und Beckenwasserprobe nach DIN 19643/1

1.1 Analyt Koloniezahl pro Milliliter bei 20 °C und 37°C

E. coli

Pseudomonas aeruginosa

Legionella spp.

1.2 Methode

• Direktbeschickung

• Kultivierung von Keimen auf und in verschiedenen festen Nährmedien

• Keimzahlbestimmung

• Differenzierung mit Hilfe von Stoffwechselleistungen

• Legionella - Serogruppenbestimmung

• Membranfiltration 1.3 Testprinzip

• Keimzahlbestimmung

• Identifizierung der kultivierten Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze,

Hefen)

1.4 Untersuchungsmaterial

• Beckenwasser

• Reinwasser (aufbereitetes Wasser nach Einmischen von Desinfektionsmittel)

• Filtrat

• Flasche mit Na-Thiosulfat (erhältlich im Hygiene-Labor)

1.5 Mindestprobeneinsatz 2 ml

200 ml

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1.6 Präanalytik 1. Beckenwasser

Die Probennahme erfolgt während der Hauptbelastungszeit des Beckens ca. 50

cm vom Beckenrand entfernt aus dem oberflächennahen Bereich.

2. Reinwasser

Die Probennahme erfolgt aus dem Zapfhahn der Reinwasserleitung unmittelbar

vor Eintritt des Wassers in das Becken.

3. Füllwasser

Wasserprobe aus der Füllwasserleitung unmittelbar vor dem Eintritt in den

Wasserspeicher. Die mikrobiologischen Parameter sind nur dann zu untersuchen,

wenn es nicht aus der öffentlichen Wasserversorgung stammt.

4. Filtrat

Wasserprobe aus der Filtratleitung unmittelbar vor Einmischung des

Desinfektionsmittels.

• gekühlter Transport 1.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Das Wasser wird sofort nach Eintreffen im Hygiene-Labor verarbeitet.

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2. Untersuchung von Trinkwasser für den menschl. Verbrauch nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV vom 21.05.2001) 2.1 Analyt

• Koloniezahl pro ml bei 20 ±2 °C und 36 ±1°C

• E. coli

• coliforme Keime

• Enterokokken

Ggf. kann die Untersuchung auf folgende Keime erweitert werden:

• Pseudomonas aeruginosa

• Legionella pneumophila

• Clostridium perfringens

2.2 Methode

• Keimzahlbestimmung

• Kultivierung von Keimen auf verschiedenen festen Nährmedien

• Differenzierung mit Hilfe von Stoffwechselleistungen

• Identifizierung mit Hilfe des Vitek 2 (nach § 13 Abs. 4 TrinkwV)

• Membranfiltration

• Plattengussverfahren 2.3 Testprinzip

• Bestimmung der Koloniezahl nach der Trinkwasserverordnung vom

• Bestimmung der Koloniezahl nach der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001

2.4 Untersuchungsmaterial

• Trinkwasser

2.5 Mindestprobeneinsatz Anlage 1, Teil I: 2 ml, 200 ml

Anlage 1, Teil II: 2 ml, 750 ml

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2.6 Präanalytik

• Ortsbesichtigung

• Angabe der Wasserart und Entnahmeart

• Angaben über Desinfektionsmittel (Chlorierung)

• gekühlter Transport

2.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Das Wasser wird sofort nach Eintreffen im Hygiene-Labor verarbeitet.

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3. Untersuchung von Abwasser nach den Richtlinien des Robert-Koch- Instituts (Thermische Desinfektion von Krankenhausabwasser) 3.1 Analyt

• Mikroorganismen im Abwasser nach thermischer Desinfektion

• aerobe Sporenbildner 3.2 Methode

• Nachweis von Mikroorgansimen mit dem Plattengussverfahren

• Nachweis von Mikroorgansimen mit dem Oberflächenverfahren

• Mikroskopie der isolierten Keime

• Identifizieren der isolierten Keime mit Hilfe von Stoffwechselleistungen 3.3 Testprinzip

• Kultivierung der Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze, Hefen) auf festen

Nährmedien (Oberflächenverfahren)

• Differenzieren der isolierten Abwasserkeime mit Hilfe von Stoffwechselleistungen 3.4 Untersuchungsmaterial

• Krankenhausabwasser der Infektionsstationen, die eine Abwasserdesinfektion

durchführen. 3.5 Mindestprobeneinsatz 20 ml

3.6 Präanalytik

• Entnahme durch technischen Betrieb der Uni-Klinik Würzburg

• Bereitstellen von verflüssigtem DEV-Nähragar, Columbia-Blut-Agar, und

MacConkey-Agar

• Die Abwasserproben der Infektionsstation werden nach der thermischen

Desinfektion abgenommen und unverzüglich in das Hygiene-Labor gebracht.

• gekühlter Transport

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3.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden telefonisch angekündigt. Die Verarbeitung muß unverzüglich bei

Laboreingang erfolgen.

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4. Untersuchung von Aqua purificata nach dem Europäischen Arzneibuch (EuAB) 4.1 Analyt

• Gesamtkeimzahl von Mikroorganismen in Aqua purificata

• Keimart (Bakterien, Hefen, Schimmelpilze) 4.2 Methode

• Membranfiltertechnik

• Keimzahlmessung

• Kultivierung von Keimen auf verschiedenen festen Nährmedien

• Differenzierung mit Hilfe von Stoffwechselleistungen

4.3 Testprinzip

• Kultivierung der Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze, Hefen)

• Bestimmung der Gesamtkeimzahl

4.4 Untersuchungsmaterial Aqua purificata (gereinigtes Wasser) ist nach dem EuAB für die Herstellung von

Zubereitungen bestimmt, die weder steril noch pyrogenfrei sein müssen.

4.5 Mindestprobeneinsatz 1 ml

4.1.6 Präanalytik Die abgenommenen Proben müssen unverzüglich, spätestens 4 Std. nach der

Entnahme verarbeitet werden.

4.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse -

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III. Überprüfung der Sterilisations- und Desinfektionsleistung

1. Biologische Überprüfung von Desinfektionsgeräten

1.1 Analyt

1. Bioindikatoren zur Kontrolle der Dampfdesinfektion

1.1. 105 °C B. subtilis - ATCC 6057

1.2. 75 °C E. faecium – NTCT 10073

2. Bioindikatoren zur Kontrolle der chemisch-thermischen Desinfektionsverfahren

2.1. Steckbeckenspülmaschinen

2.2. Wäschedesinfektion

2.3. Endoskopwaschautomaten

2.4. Bettengestelldesinfektionsanlage

2.5. OP-Tischwaschmaschinen

2.6. OP-Schuhreinigungsautomaten

2.7. Sonstige Desinfektionsanlagen

Für die unter 2. genannten Verfahren wird ein Enterococcus faecalis Bioindikator (im

Folgenden DES-Controler genannt) eingesetzt.

1.2 Methode

• Biologische Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Desinfektionsgeräten mittels

Bioindikatoren

• Kultivierung in Flüssigmedien

• Subkultivierung auf festen Nährmedien und Identifizierung der Testkeime

• Nachweis der Abwesenheit von Testkeimen nach Desinfektion

1.3 Testprinzip

• Nachweis der Abwesenheit der Testkeime nach Desinfektion durch

• Kultivierung von desinfizierten Bioindikatorstreifen in Flüssigmedien

• Subkultivierung auf festen Nährmedien und Identifizierung der Testkeime

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1.4 Untersuchungsmaterial Bioindikatoren, beimpft mit Enterokokken und Bacillus subtilis

1.5 Mindestprobeneinsatz Je nach Größe und Fassungsvermögen der zu testenden Anlage 4 bis 10

Bioindikatoren.

1.6 Präanalytik

1. Dampfdesinfektion

1.1. 105 °C B. subtilis (105 °C, 5 min.)

1.2. 75 °C E. faecium (75 °C, 20 min; 105 °C, 1 min.)

• Die unter 1.1. und 1.2. genannten Indikatorkeime werden gleichmäßig in der

Desinfektionskammer verteilt und die Lagerung im Gerät auf dem Einsendeschein

vermerkt.

2. Chemothermische Desinfektion

2.1. Steckbeckenspülmaschinen

2.2. Wäschedesinfektion

2.3. Endoskopwaschautomaten (siehe AM-HY-107)

2.4. Bettengestelldesinfektionsanlage

2.5. OP-Schuhreinigungsautomaten

2.6. Sonstige Desinfektionsanlagen

• Die Anzahl der DES-Control-Streifen bei der Überprüfungen von 2.1. bis 2.6.

richtet sich nach der Größe des Gerätes. Die Streifen müssen während des

Desinfektionsvorganges fixiert sein.

• Die Testkontrollstreifen sind nach chemo-thermischer Desinfektion unter

Leitungswasser abzuwaschen und anschließend zu trocknen.

1.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Bearbeitung erfolgt unverzüglich nach dem Eintreffen im Hygiene-Labor.

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2. Biologische Überprüfung von Dampf-, Heißluft-, Gas-Sterilisatoren (Formaldehyd- und Ethylenoxid-Sterilisatoren) und Chemiklaven.

2.1 Analyt Dampfautoklav: Bacillus stearothermophilus

Dampfsterilisation von Flüssigkeiten: Bacillus stearothermophilus

Heißluftsterilisator: Bacillus subtilis

EO-Sterilisator: Bacillus subtilis

FO-Sterilisator: Bacillus stearothermophilus

Chemiklav: Bacillus subtilis (da keine Norm vorhanden angelehnt an DIN 58949)

2.2 Methode

• Biologische Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Sterilisatoren.

• Anzucht von Testkeimen in Flüssigkultur

• Subkultivierung auf festen Nährmedien

• Identifizierung des Testkeimes 2.3 Testprinzip

• Bioindikatoren werden bei einem Sterilisationsprozess mitgeführt.

• Anzucht der Test-/Indikatorkeime in Nährbouillon.

• Das Verfahren war ausreichend wirksam, wenn die geprüften Testkeime kein

Wachstum zeigen. 2.4 Untersuchungsmaterial

• Bioindikatoren

2.5 Mindestprobeneinsatz Die Anzahl der Bioindikatoren richtet sich nach dem Volumen des Sterilisators.

Durchschnittlich verwendet man 5 Bioindikatoren (inklusive Transport- bzw.

Positivkontrolle).

2.6 Präanalytik

• Grundsätzlich muß der Betreiber die Verfahren zur Duchführung der Sterilisation

nach der DIN und anderen Vorschriften einhalten.

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• TÜV-Abnahme und physikalisch-chemische Parameter

(u.a. Druck, Temperatur und Luftfreiheit des Dampfes, Desorbtionszeiten) durch

den technischen Dienst.

• Sterilisationszyklus wie gewohnt durchführen, evtl. zusätzliche Zugabe der

Bioindikatoren in ein Normpaket, ansonsten werden die Bioindikatoren auf die

verschieden Ebenen im Sterilisator zu den Instrumenten gepackt.

• Zusätzlich können an Schwachstellen des Sterilisators weitere Bioindikatoren

deponiert werden.

• Nach Beendigung des Sterilisationsvorganges wird der Testbrief mit dem

Bioindikator unter Angaben zum Sterilisations-vorganges und Ausfüllen des

Prüfprotokolles an das Hygiene-Labor eingeschickt.

• Transport bei Raumtemperatur

2.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Alle Bioindikatoren werden sofort nach Eintreffen im Labor verarbeitet.

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3. Mikrobiologische Überprüfung von Blut und Blutkomponenten auf Sterilität

3.1 Analyt 1. Sterilität von Blut- und Blutkomponenten

2. Mikroorganismen:

• Aerobe und anaerobe Bakterien

• Pilze 3.2 Methode

• Sterilitätsprüfung mittels Direktbeschickungsmethode

• Kultivierung in flüssigen Nährmedien

• Subkultivierung auf festen Nährmedien

• Identifizierung der Isolate 3.3 Testprinzip

• Sterilitätsprüfung gemäß ????

3.4 Untersuchungsmaterial Blut und Blutkomponenten v.a.:

• Vollblut

• Serum

• Erythrozytenkonzentrat

• Plasma 3.5 Mindestprobeneinsatz

• 10 +/- 1 ml pro Medium

• Verhältnis Inokulum zu Medium (1:10) 3.6 Präanalytik

• Sterile Entnahmetechnik

• Durchmischung des Beutelinhalts

• Korrekte Desinfektion der Probenentnahmestelle mit einem gelisteten

Desinfektionsmittel

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• Transport bei Raumtemperatur

3.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Alle Materialien werden sofort nach Eintreffen im Hygiene-Labor verarbeitet.

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4. Prüfung auf Sterilität nach dem Europäischen Arzneibuch

4.1 Analyt

• Keimfreiheit der zu untersuchenden Materialien

• Keimart (Bakterien, Pilze)

4.2 Methode

• Sterilitätsprüfung mittels Direktbeschickung zur Überpüfung der Sterilität bei

Feststoffen, löslichen, unlöslichen, suspendierbaren oder emulgierbaren

Zubereitungen sowie bei Cremes und Salben

• Sterilitätsprüfung mittels Membranfiltermethode zur Überpüfung der Sterilität bei

Flüssigkeiten und wässrigen Lösungen oder Zubereitungen, die in Wasser,

Isopropylmyristat oder anderen geeigneten Lösungsmittel löslich sind.

• Kultivierung von Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze, Hefen) in den

Untersuchungsmaterialien

• Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime

• Identifikation der Isolate anhand von Stoffwechselleistungen 4.3 Testprinzip

• Sterilitätsprüfung mittels Direktbeschickung

• Sterilitätsprüfung mittels Membranfiltermethode

4.4 Untersuchungsmaterial

• Feststoffe (z. B. Nahtmaterial, Verbandsmaterial etc.)

• Flüssige, lösliche, unlösliche, suspendierbare oder emulgierbare Zubereitungen

sowie Cremes und Salben

• Wässrige Lösungen oder Zubereitungen, die in Wasser, Isopropylmyristat oder

anderen geeigneten Lösungsmittel löslich sind. 4.5 Mindestprobeneinsatz

Es müssen ausreichende Mengen der Proben eingesetzt werden, da zwei beimpft

und Wiederholungsuntersuchungen ggf. indiziert sind.

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4.6 Präanalytik

• Der Untersuchungsantrag muss Angaben über die mikrobielle Aktivität des zu

untersuchenden Produktes enthalten.

• Transport bei Raumtemperatur

4.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Alle Materialien werden nach Eintreffen im Hygiene-Labor verarbeitet.

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IV. Lebensmittelhygiene und dietätische Nahrungsergänzungs-mittel

1. Prüfung auf mikrobielle Verunreinigung bei nicht-sterilen Produkten oder Drogen nach dem EuAB

1.1 Analyt 1. Gesamtkeimzahl

Bakterien

Sproß- und Schimmelpilze

2. Nachweis bestimmter Mikroorganismen:

E. coli

Salmonellen

andere Enterobakterien

S. aureus

Pseudomonas aeruginosa

1.2 Methode Qualitative Untersuchung

Ausschluß der Kontamination des zu untersuchenden Materials mit bestimmten

Mikroorganismen (z.B. S. aureus, P. aeruginosa,

E. coli, Salmonellen)

• Voranreicherung in verschiedenen flüssigen Nährmedien

• Subkultivierung auf verschiedene feste Nährmedien

• Bestimmung der Gesamtkeimzahl

• Differenzierung anhand von Stoffwechselleistungen

Quantitative Untersuchung

• Definierte Einwaage

• Voranreicherung in verschiedenen flüssigen Nährmedien

• Subkultivierung auf verschiedene feste Nährmedien

Differenzierung der in den einzelnen Kategorien (siehe Untersuchungsmaterial)

geforderten Mikroorganismen mittels Nachweis von Stoffwechselleistungen bzw.

Vitek 2

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1.3 Testprinzip

• Direktbeschickungsmethode

• Voranreicherung in flüssigen Nährmedien

• Kultivierung auf festen Nährmedien

• Differenzierung mit Hilfe von Stoffwechselleistungen

1.4 Untersuchungsmaterial Das EuAB teilt die zu untersuchenden Materialien in vier Hauptkategorien ein.

Kategorie 1:

Zubereitungen, die gemäß der Monographie steril sein müssen, und andere

Zubereitungen, die als steril gekennzeichnet sind.

Kategorie 2:

Zubereitungen zur topischen Anwendung und zur Anwendung im Respirationstrakt

mit Ausnahme von Zubereitungen, die steril sein müssen.

Kategorie 3:

A. Zubereitungen zur oralen und rektalen Anwendung

B. Zubereitungen zur oralen Anwendung, die Rohmaterialien natürlicher Herkunft

enthalten, für die eine antimikrobielle Vorbehandlung nicht möglich ist und für die

die zuständige Behörde eine Keimzahl des Rohmaterials von mehr als 103

vermehrungsfähigen Einheiten je Gramm oder Milliliter zuläßt.

(Die unter Kat. 4 beschriebenen pflanzlichen Arzneimittel sind ausgenommen)

Kategorie 4:

Pflanzliche Arzneimittel, die lediglich aus einer oder mehreren pflanzlichen Proben

bestehen.

A. Pflanzliche Arzneimittel, denen vor der Anwendung siedendes Wasser zugesetzt

wird.

B. Pflanzliche Arzneimittel, denen vor der Anwendung kein siedendes Wasser

zugesetzt wird.

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Die Einsender von Drogen ordnen mit dem Untersuchungsauftrag die zu

untersuchenden Materialien einer Kategorie zu.

1.5 Mindestprobeneinsatz

20g-30 g

1.6 Präanalytik

• Ausreichende Untersuchungsmenge

• Die Entnahme aus der entsprechenden Charge muß unter Beachtung steriler

Kautelen geschehen

• Angabe der antimikrobiellen Aktivität durch den Einsender

• Angabe einer Zubereitungskategorie nach EuAB

• Transport: Raumtemperatur

1.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Alle Materialien werden sofort nach Eintreffen im Labor verarbeitet.

2. Reagenzien und allgemeines Vorgehen bei hygienisch-bakteriologischen Untersuchungen von Lebensmitteln

2.1 Analyt 1. Gesamtkeimzahl aerob

2. Spezifischer Keimnachweis

• B. cereus

• C. perfringens

• S. aureus

• Enterobacteriaceae (allgemein)

• E. coli (inkl. EHEC)

• Salmonella spp.

• Yersinia enterocolitica

• Campylobacter sp

• Listeria monocytogenes

• Botulismustoxin

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• Pseudomonas aeruginosa

• Hefen und Schimmelpilze 2.2 Methode

• Die Untersuchung der Lebensmittel erfolgt grundsätzlich nach der Produktart oder

nach den geforderten bzw. gesuchten Mikroorganismen.Die

Untersuchungsverfahren sind unter AM-HY-116 bis AM-HY-120 beschrieben.Die

Untersuchungsmethoden entsprechen den in § 35 LMBG genannten

Verfahren.Zusätzliche Untersuchungsverfahren sind entweder modifiziert oder

nach anderen Quellen (z.B. FDA/FAO Codex Alimentarius) beschrieben. 2.3 Testprinzip

• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel in

Voranreicherungsmedien

• Bebrütung des Homogenisates in flüssigen und festen Selektivnährmedien.

• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen

• evtl. biochemische Bestätigung der erwarteten Mikroorganismen

• evtl. Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime

• evtl. Identifizierung der isolierten Keime anhand von Stoffwechselleistungen

2.4 Untersuchungsmaterial

Gekühlte oder eingefrorene Rohware, die zum Verzehr gedacht ist.

2.5 Mindestprobeneinsatz

Richtet sich nach der in § 35 LMBG (oder anderen Verordnungen) festgelegten

Untersuchungsmengen.

2.6 Präanalytik

• Repräsentative Probenentnahme einer Lebensmittelcharge

• gekühlte Anlieferung

• Vorbereitung der Lebensmittel

z.B. Käse: gewachste und gefettete Rinde abtrennen

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Eier: Schale entfernen

Fleisch: Knochen entfernen

Fische: keine Köpfe, Schwänze, Flossen, Schuppen, Gräten

• Vor Untersuchung der Lebensmittel sollte abgeklärt werden, ob die Lebensmittel

mit Infektionen oder –intoxikationen im Zusammenhang stehen können. Die

Kenntnis darüber hat Einfluss auf den Standardansatz zum Nachweis spezieller

Mikroorganismen.

• Untersuchungsgut muss gekühlt (4°C) bzw. tiefgefroren transportiert werden.

2.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen in der Pforte im Hygiene-Labor

abgegeben und nach Auftauen unverzüglich verarbeitet.

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3. Hygienisch-bakteriologische Untersuchung von Lebensmitteln (ohne Produktspezifizierung).

3.1 Analyt

1. Gesamtkeimzahl aerob

Spezifischer Keimnachweis

2. B. cereus

3. C. perfringens

4. S. aureus

5. Enterobacteriaceae (allgemein)

6. E. coli (inkl. EHEC)

7. Salmonella spp.

8. Shigella spp.

9. Yersinia enterocolitica

10. Campylobacter sp

11. Listeria monocytogenes

12. Hefen und Schimmelpilze

3.2 Methode

• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel

• Voranreicherung in flüssigen Nährmedien

• Kultivierung auf festen Nährmedien nach dem Oberflächen-Spatelverfahren oder

Gussplattenverfahren

• Subkultivierung auf selektiven Nährmedien

• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen

• evtl. biochemische Bestätigung der Mikroorganismen

• evtl. Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime

• evtl. Identifizierung der isolierten Keime anhand der Stoffwechselleistungen 3.3 Testprinzip -

218/261

3.4 Untersuchungsmaterial Lebensmittel

3.5 Mindestprobeneinsatz Richtet sich nach der in § 35 LMBG (oder anderen Verordnungen) festgelegten

Untersuchungsmengen.

z.B. Nachweis von Salmonella spp.

5 x 1g (Geflügelfleisch-HygieneVO)

1 x 25 g (§ 35 LMBG)

3.6 Präanalytik

• Repräsentative Probenentnahme einer Lebensmittelcharge

• gekühlter Transport

• Vorbereitung der Lebensmittel

z.B. Käse: gewachste und gefettete Rinde abtrennen

Eier: Schale entfernen

Fleisch: Knochen entfernen

Fische: keine Köpfe, Schwänze, Flossen, Schuppen, Gräten

• Vor Untersuchung der Lebensmittel sollte abgeklärt werden, ob die Lebensmittel

mit Infektionen oder –intoxikationen im Zusammenhang stehen können. Die

Kenntnis darüber hat Einfluss auf den Standardansatz zum Nachweis spezieller

Mikroorganismen.

3.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen in der Pforte im Hygiene-Labor

abgegeben und unverzüglich verarbeitet.

219/261

4. Hygienisch-bakteriologische Untersuchung von Fleisch und Fleisch-erzeugnissen (außer Geflügelfleisch)

4.1 Analyt 1. Gesamtkeimzahl aerob

2. spezifischer Keimnachweis

• B. cereus

• C. perfringens

• S. aureus

• Enterobacteriaceae (allgemein)

• E. coli (inkl. EHEC)

• Salmonella spp.

• Shigella spp.

• Yersinia enterocolitica

• Campylobacter sp

• Listeria monocytogenes

• Milchsäurebakterien

• Pseudomonas spp.

• thermophile Sporenbildner 4.2 Methode

• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel

• Voranreicherung in flüssigen Nährmedien

• Kultivierung auf festen Nährmedien nach dem Oberflächen-Spatelverfahren,

Gussplattenverfahren und Membranfilterverfahren

• Subkultivierung auf selektiven Nährmedien

• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen

• Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime

• Biochemische Bestätigung der Mikroorganismen 4.3 Testprinzip

• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel in inerten

Voranreicherungsmedien

220/261

• Überführung des Homogenisates in flüssige und feste Selektivnährmedien mittels

Oberflächen-Spatelverfahren, Gussplattenverfahren und Membranfilterverfahren

• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen

• Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime

• Biochemische Bestätigung der erwarteten Mikroorganismen 4.4 Untersuchungsmaterial Gekühlte oder eingefrorene Rohware von Fleisch und Fleischerzeugnissen.

4.5 Mindestprobeneinsatz Richtet sich nach den in § 35 LMBG (oder anderen Verordnungen) festgelegten

Untersuchungsmengen.

z.B. Nachweis von Salmonella spp.

5 x 1g (Geflügelfleisch-HygieneVO)

1 x 25 g (§ 35 LMBG)

4.6 Präanalytik

• Repräsentative Probenentnahme einer Lebensmittelcharge

• gekühlte oder gefrorene Anlieferung

• Vorbereitung der Lebensmittel

z.B. Knochen entfernen

• Vor Untersuchung der Lebensmittel sollte abgeklärt werden, ob die Lebensmittel

mit Infektionen oder Intoxikationen im Zusammenhang stehen können. Die

Kenntnis darüber hat Einfluss auf den Standardansatz zum Nachweis spezieller

Mikroorganismen.

4.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen in der Pforte im Hygiene-Labor

abgegeben und nach Auftauen verarbeitet.

221/261

5. Nachweis von Mikroorganismen in Geflügelfleisch und Geflügel-fleischerzeugnissen nach der Geflügelfleischhygiene-Verordnung (GFlHV)

5.1 Analyt Spezifischer Keimnachweis

Nach GFlHV wird ein spezifischer Keimnachweis von

• E. coli

• S. aureus

• Salmonella spp.

gefordert.

Zusätzlich kann auf weitere Mikroorganismen nach AM-HY-116 untersucht werden.

5.2 Methode

• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel

• Voranreicherung in flüssigen Nährmedien

• Kultivierung auf festen Nährmedien nach dem Oberflächen-Spatelverfahren und

Membranfiltration

• Subkultivierung auf selektiven Nährmedien

• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen

• Biochemische Bestätigung von Mikroorganismen 5.3 Testprinzip

• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel

• Überführung des Homogenisates in flüssige und feste Selektivnährmedien mittels

Oberflächen-Spatelverfahren und Membranfiltration

• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen

• Nachweis biochemischer Stoffwechselleistungen der erwarteten Mikroorganismen

• Mikroskopie der isolierten Keime

5.4 Untersuchungsmaterial Gekühlte oder eingefrorene Rohware von Geflügelfleisch und

Geflügelfleischerzeugnissen.

222/261

5.5 Mindestprobeneinsatz 15 g

5.6 Präanalytik

• Repräsentative Probenentnahme einer Lebensmittelcharge

• Die entnommene Probe muß aus 5 Unterproben bestehen

• gekühlte Anlieferung

• Von den Unterproben wird unter sterilen Kautelen:

- 1 g zur Untersuchung auf Salmonellen entnommen

- ca 10 g ausgewogen und 1:10 mit gepuffertem Peptonwasser homogenisiert .

5.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen in der Pforte im Hygiene-Labor

abgegeben und nach Auftauen verarbeitet.

223/261

6. Hygienisch-bakteriologische Untersuchung von Speiseeis

6.1 Analyt a.) Richtwert:

• Gesamtkeimzahl aerob (30°C)

• Coliforme Keime

b.) Analytische Kriterien: Nachweiskeime für mangelnde Hygiene

• S. aureus

• Escherichia coli

c.) obligat pathogene Erreger

• Salmonella spp.

Listeria monocytogenes

6.2 Methode

• Definierte Einwaage und Aufschmelzen der Proben

• Kultivierung auf festen Nährmedien nach dem Oberflächen-Spatelverfahren,

Gussplattenverfahren und MPN-Technik

• Subkultivierung auf selektiven Nährmedien

• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen

• biochemische Bestätigung der Mikroorganismen

• Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime 6.3 Testprinzip

• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel in

Voranreicherungsmedien

• Überführung der Probe in flüssige und feste Selektivnährmedien mittels

Oberflächen-Spatelverfahren, Gussplattenverfahren und MPN-Technik

• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen

• biochemische Bestätigung der erwarteten Mikroorganismen

• Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime

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6.4 Untersuchungsmaterial Erzeugnisse auf Milchbasis, die gekühlt sind (Speiseeis).

6.5 Mindestprobeneinsatz 5 Proben zu min. 50 g

6.6 Präanalytik

• Die entnommenen Proben von unverpacktem Eis oder Fertigpackungen müssen

für die Qualität der untersuchten Lieferungen repräsentativ sein.

• Die Anzahl der Proben muß für Analysen und ggf. Gegenproben ausreichend

sein und ist in der Milchverordnung vorgeschrieben.

• Bei Klein- und Einzelpackungen unter 100 g darf die Probenahme nicht durch

Unterteilung einer Einzelpackung erfolgen, sondern es muß eine ausreichende

Ansammlung von Speiseeisportionen, die in ihrer Originalpackung aufbewahrt

und transportiert werden, zur Probenahme verwendet werden.

• Die Geräte und Behältnisse für Abnahme und Transport müssen steril sein.

• Die Proben dürfen während des Transports nicht aufschmelzen (gekühlte

Anlieferung).

6.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse

• Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen in der Pforte im Hygiene-Labor

abgegeben und nach Auftauen verarbeitet.

• Speiseeisproben, die nicht am Tage der Probennahme untersucht werden

können, müssen bei - 18 °C oder niedrigeren Temperaturen aufbewahrt werden.

225/261

7. Hygienisch-bakteriologische Untersuchung von Kakao, Schokolade, Zuckerwaren und Rohmassen

7.1 Analyt In der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 LMBG gibt es

derzeit noch keine Anweisung zur bakteriologischen Untersuchung von Kakao,

Schokolade, Zuckerwaren und Rohmassen. In der Literatur (Baumgart 1999,

Hygiene-VO der Schweiz, de Zaan 1992 und van Houten 1986) werden

unterschiedliche Untersuchungskriterien und Keimzahlangaben gemacht.

V.a. werden untersucht:

• Gesamtkeimzahl aerob

• Enterobacteriaceae

• E. coli

• Salmonellen

• S. aureus

• Hefen (u.a. osmotrophe Hefen) und Schimmelpilze

Die Untersuchungen werden, sofern der Einsender keine anderen Angaben macht,

nach AM-HY-115/A durchgeführt.

7.2 Methode

• Definierte Einwaage und Aufschmelzen der Lebensmittel

• Voranreicherung in flüssigen Nährmedien

• Kultivierung auf festen Nährmedien mittels Oberflächen-Spatelverfahren

• Subkultivierung auf selektive Nährmedien

• Biochemische Bestätigung 7.3 Testprinzip

• Definierte Einwaage und Aufschmelzen der Lebensmittel in

Voranreicherungsmedien

• Überführung der Anreicherung in flüssige und feste Selektivnährmedien mittels

Oberflächen-Spatelverfahren,

• Nachweis biochemischer Stoffwechselleistungen der erwarteten Mikroorganismen

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7.4 Untersuchungsmaterial Kakao, Schokolade , Zuckerwaren und Rohmassen

7.5 Mindestprobeneinsatz Enterobactericeae in min. 1 g

Salmonellennachweis in min. 100 g

Hefennachweis in min. 10g

7.6 Präanalytik

• Die Entnahme der Stichproben durch den Einsender müssen repräsentativ für die

Gesamtcharge sein.

• Diese Stichproben werden im im Hygiene-Labor unter sterilen Kautelen aus den

einzelnen eingesandten Proben auf 100 g gepoolt.

• Transport bei Raumtemperatur

7.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen in der Pforte im Hygiene-Labor

abgegeben und nach Auftauen verarbeitet.

227/261

V. Lufthygienische Untersuchungen

1. Partikel- und Keimzahlbestimmung der Luft

1.1 Analyt Anzahl der Partikel/Keime pro m3 Luft

Mikrokokken

Staphylokokken

Corynebakterien

Bazillen

Pseudomonas spp. u.a. Nonfermenter

Enterobacteriaceae

Hefen, Schimmelpilze

1.2 Methode 1. Zählung von Partikeln in einem definierten Volumen

2. Impaktionsverfahren zum Nachweis von Luftkeimen

3. Sedimentationsverfahren zum Nachweis von Luftkeimen

4. Kultivierung und Identifizierung der aus der

Luft isolierten Keime. Die Identifizierung der Keime soll eine

Unterscheidung zwischen normaler Mikroflora und

Kontaminationskeimen ermöglichen 1.3 Testprinzip 1. Partikelzählung:

Streulichtmessung mittels Lasertechnik

Die Größe der gemessenen Partikel beträgt 0,3 – 10 µm

2. Impaktionsverfahren (Luftkeimzahlbestimmung)

Luftgetragene Mikroorganismen werden durch Ansaugen von Luft auf eine Agarplatte

abgeschieden und quantitativ bestimmt.

3. Sedimentationsverfahren:

Luftkeime sedimentieren in definierter Zeit auf Agarplatten

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1.4 Untersuchungsmaterial Raumluft 1.5 Mindestprobeneinsatz 1. Partikelzählung

Meßvolumen: 1 f3 bzw. 28,3 Liter

2. Impaktionsverfahren

Meßvolumen: 250 l oder 500 l

3. Sedimentation

15 min – 1h.

1.6 Präanalytik 1. Überprüfung aller eingesetzten Geräte am Vortag des Einsatzes.

2. Verwendung von Schutzkleidung bei der Probenahme zur

Kontaminationsvermeidung.

1.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse -

229/261

2. Abnahme Raumlufttechnischer Anlagen 2.1 Analyt Anzahl der Partikel pro m3 Luft

Anzahl der Keime pro m3 Luft:

Bauliche Gegebenheiten

Raumtemperatur

Luftgeschwindigkeit

Luftfeuchtigkeit (rel.)

Strömungsrichtung

2.2 Methode 1. Zählung von Luftpartikeln in einem definierten Volumen: Streulichtmessung

mittels Lasertechnik; die Größe der gemessenen Partikel beträgt 0,3 – 10 µm

2. Impaktionsverfahren zum Nachweis von Luftkeimen: Luftgetragene

Mikroorganismen werden durch Ansaugen von Luft auf eine Agarplatte

abgeschieden und quantitativ bestimmt.

3. Messung der Luftströmungsrichtung

4. Messung der Luftgeschwindigkeit

5. Messung der Raumtemperatur

6. Messung der Luftfeuchtigkeit

2.3 Testprinzip 1. Partikelzählung

2. Impaktionsverfahren (Luftkeimzahlbestimmung)

3. Messung der Luftströmungsrichtung

Diese Messung ist nach DIN 1946/4 vorzunehmen.

Die Messung der Luftströmung wird mit Hilfe von Rauchröhrchen (Fa. Dräger)

gemessen.

4. Messung der Luftgeschwindigkeit

Die Messung der Luftgeschwindigkeit erfolgt mittels Anemometer. Die

230/261

Luftströmung bewegt dabei ein Flügelradanemometer oder Thermoanemometer,

die Umdrehungen werden gezählt und in m/s angegeben.

5. Temperaturmessung mittels Thermographen oder Thermometer

6. Luftfeuchtigkeitsmessung (rel. Luftfeuchtigkeit) mittels Hygrometer

2.4 Untersuchungsmaterial Raumluft bzw. Luft nach Aufbereitung in 2- oder 3-stufiger RLT-Anlage 2.5 Mindestprobeneinsatz 1. Partikelzählung

Meßvolumen: 1 f3 bzw. 28,3 Liter

2. Impaktionsverfahren

Meßvolumen: 30-600 Liter

Messbereiche der Punkte 3-6 werden von dem Betreiber und Installateur festgesetzt

und überprüft.

2.6 Präanalytik 3. Überprüfung aller eingesetzten Geräte am Vortag des Einsatzes.

4. Verwendung von Schutzkleidung bei der Probenahme zur

Kontaminationsvermeidung.

5. Gründliche Vorreinigung des Operationssaales und mind. 3 h Vorlauf der RLT-

Anlage.

6. Desinfektion der Zuluftleitungen vor Beginn der Untersuchungen.

2.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse -