Infoveranstaltung Anmeldung 1. Staatsexamen nach … · Lehramtsprüfungsverwaltung Voßstraße 2,...

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8. Juli 2015 Silke Engelhardt Lehramtsprüfungsverwaltung Infoveranstaltung – Anmeldung zum 1. Staatsexamen GymPO I und WProSozPädCare

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8. Juli 2015

Silke Engelhardt

Lehramtsprüfungsverwaltung

Infoveranstaltung – Anmeldung zum 1. Staatsexamen

GymPO I und WProSozPädCare

• Anmeldung in der Regel im 9. oder 10. Fachsemester

(Regelstudienzeit)

• Anmeldung kann nur in den festgelegten Anmeldephasen

stattfinden!

WICHTIG:

Die Anmeldung findet immer für beide Hauptfächer

zusammen statt!

Anmeldezeitraum: Prüfung im Frühjahr: 1.-31. Oktober Prüfung im Herbst: 1.-30. April

Lehramtsprüfungsverwaltung Voßstraße 2, Geb. 37 69115 Heidelberg Beratung zum Anmeldeverfahren, Fristen, Prüfung der Unterlagen, Anmeldung, Einreichung Schwerpunktthemen: Silke Engelhardt 06221-54 3577 [email protected]

Sprechstunden für die Examensanmeldungen im Oktober 2015: Montag bis Donnerstag: 13.30 – 16.00 Uhr

Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle Regierungspräsidium Karlsruhe) Abteilung 7 – Schule und Bildung Hebelstr. 2 76133 Karlsruhe Grundsätzliches, Anerkennung von Studienabschlüssen: Patrick Krätz (Mo., Mi. und Fr.) 0721-926 4510 [email protected] Online-Anmeldung, Prüfungstermine, Rücktritte, Freiversuch: Jürgen Ehret (Mo.-Fr.) 0721-926 4502 [email protected]

Die Anmeldung findet online statt unter:

https://www.lobw.de/LAP/

Bitte drucken Sie die Anmeldebestätigung 2-fach aus.

• 1 Exemplar wird zusammen mit den geforderten

Meldeunterlagen ans Landeslehrerprüfungsamt – Herrn Ehret geschickt.

• 1 Exemplar wird zusammen mit der Bestätigung der

Fachstudienberater über fehlende Leistungspunkte (außer EPG, MPK und BWB) bei der Lehramtsprüfungsverwaltung vorgelegt.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen nicht alle

Leistungspunkte vorliegen. Leistungen in den Haupt- und

Erweiterungsfächern, die während des Anmeldesemesters

noch erbracht werden müssen, können zu festen Terminen

nachgereicht werden und müssen vom Fachstudienberater

bestätigt werden.

Die Leistungspunkte zu den Modulen des

bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums, MPK und EPG

können, im Fall einer Prüfungsteilung, zum Termin des

2. Hauptfachs nachgereicht werden.

Diese Bescheinigung muss vom Fachstudienberater / Prüfungssekretariat des Instituts ausgefüllt und unterzeichnet werden, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung noch Leistungspunkte zu erwerben sind. Bescheinigung über fehlende Leistungspunkte

zur Vorlage bei der Lehramtsprüfungsverwaltung Der/Die Studierende:……………………………………………………. Matrikelnr.:…………………………. beabsichtigt, sich zur 1. Staatprüfung im Studiengang Lehramt an Gymnasien anzumelden: 1. Hauptfach:……………………………………………/ Erweiterungsfach…………………………………. Folgende Leistungspunkte müssen nachgereicht /verbucht werden: ………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………… Heidelberg, den………………………………………… ________________________________________ Unterschrift Fachstudienberater

Nachreichtermine: Prüfung im Herbst: 1. September Prüfung im Frühjahr: 1. März

Die Leistungspunkte müssen bis zu diesen Terminen im

System erbracht bzw. verbucht sein. Eine Information per

E-Mail an die Lehramtsprüfungsverwaltung genügt.

Verteilung der Leistungspunkte:

1. Hauptfach 2. Hauptfach Gemeinsames Lehr-angebot (GLA)

Pflicht-module

80 LP Pflicht-module

80 LP Schulpraxis-semester

16 LP

Wahlpflicht-module

14 LP

Wahlpflicht-module

14 LP EPG I+II 12 LP

Fach-didaktik

10 LP Fach- didaktik

10 LP BWB 18 LP

MPK 6 LP

Mündliche Prüfung

10 LP Mündliche Prüfung

10 LP Wissenschaft-liche Arbeit

20 LP

114 LP 114 LP 72 LP

Gesamtpunktzahl bei Studienabschluss: 300 LP

Die Prüfung muss nicht zwingend an einem Termin absolviert

werden. - § 15 GymPO I

Sie haben die Möglichkeit die Prüfung an zwei unmittelbar

aufeinanderfolgenden Terminen („Splitten“) abzulegen, wenn

Sie zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung das 10.

Fachsemester (in beiden Hauptfächern) nicht überschreiten.

Für den Erwerb von Fremdsprachen, Urlaubssemester,

Beurlaubung wegen Erkrankung etc. können bis zu 4

Fachsemester unberücksichtigt bleiben.

Beispiele: Erwerb einer alten Fremdsprache (Latinum, Graecum, Hebraicum) - § 5 GymPO I bis zu 2 Fachsemester

Beim Erwerb von Kenntnissen einer alten Fremdsprache bleibt

1 Fachsemester unberücksichtigt

Beurlaubung wegen Auslandsaufenthalt - § 26 GymPO I bis zu 2 Fachsemester

Die Entscheidung darüber, ob und wie viele Fachsemester unberücksichtigt bleiben können, liegt beim Landeslehrerprüfungsamt!

Die wissenschaftliche Arbeit kann bereits nach bestandener

Zwischenprüfung angemeldet werden.

Nach Vereinbarung eines Themas mit dem Betreuer/der

Betreuerin, muss die Arbeit direkt beim Landeslehrer-

prüfungsamt angemeldet werden.

Das Formular finden Sie unter:

http://www.llpa-

bw.de/,Lde/Startseite/Aussenstellen+des+LLPA/GymPO+I+_+WPrOSozPaedC

are

Nach Genehmigung des Themas durch das Landeslehrer-

prüfungsamt haben Sie 4 Monate Bearbeitungszeit.

Weitere Formalitäten (Themenänderung, Fristverlängerungen

etc.) entnehmen Sie bitte § 16 ff. GymPO I

Bitte teilen Sie der Lehramtsprüfungsverwaltung Thema und

Abgabedatum per E-Mail mit.

Wenn Sie die wissenschaftliche Arbeit vor der Anmeldung zum

1. Staatsexamen bereits angemeldet und verfasst haben, gibt es

keine Anmeldefristen.

Sollten Sie die Arbeit zum Zeitpunkt der Examensanmeldung

noch nicht angefertigt haben, gilt, dass die Arbeit vor der

mündlichen Prüfung im Hauptfach angemeldet werden muss.

Prüfung im Frühjahr: 15. März

Prüfung im Herbst: 15. September

Beispiele: Kandidat 1: Geschichte (9. FS) / Deutsch (9. FS) Prüfungsanmeldung: Oktober 2015 Prüfungstermin: Geschichte Herbst 2016 Deutsch Frühjahr 2016 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Geschichte noch nicht anmeldet! Frist für die Anmeldung: 15. September 2016

Kandidat 2: Englisch (9. FS) / Französisch (10. FS) Prüfungsanmeldung: Oktober 2015 Prüfungstermin: Englisch Frühjahr 2016 Französisch Herbst 2016 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Englisch noch nicht anmeldet! Frist für die Anmeldung: 15. März 2016

Kandidat 3: Biologie (9. FS) / Mathematik (9. FS) Prüfungsanmeldung: Oktober 2015 Prüfungstermin: Biologie Frühjahr 2016 Mathematik Herbst 2016 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Biologie noch nicht angemeldet! Frist für die Anmeldung: 15. März 2016 oder Anmeldung innerhalb von 4 Wochen nach der mündlichen Prüfung im Fach Biologie, spätestens nach der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach - § 16 (3) GymPO I* *§ 16 (3) gilt nur für die Fächer: Biologie, Chemie, Physik und Geographie

Bei einer Anmeldung der wissenschaftlichen Arbeit zum 15.

September 2015 wäre es erst im Januar 2016 möglich das Zeugnis

auszustellen. Ein Beginn des Referendariats im Januar 2016 ist somit

nicht möglich.

Die Bewerbungen zum Referendariat müssen dem

Regierungspräsidium bis 15. Juni vorliegen. Einzelne Unterlagen

können bis Mitte Dezember nachgereicht werden. Genaueres erfahren

Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums zum

Vorbereitungsdienst. https://www.lehrer-online-

bw.de/,Lde/Startseite/vdonline/VD-Gymnasien

Beachten Sie diese Fristen bei Ihrer Planung und melden Sie die

wissenschaftliche Arbeit frühzeitig an! (Empfehlung des

Landeslehrerprüfungsamts)

Die Schwerpunktthemenblätter finden Sie unter: http://www.llpa-bw.de/,Lde/Startseite/Aussenstellen+des+LLPA/GymPO+I+_+WPrOSozPaedCare

Die Formulare müssen, nachdem die Prüfer den Themen

zugestimmt haben, direkt beim Landeslehrerprüfungsamt in

Karlsruhe eingereicht werden.

Abgabefristen für die Schwerpunktthemenblätter: Prüfung im Frühjahr 2016: 15.11.2015 bis 30.11.2015 Themenänderung möglich bis 1. Februar

Prüfung im Herbst 2016: bis spätestens 1. Juni Themenänderung möglich bis 1. Juli