Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“...

40
Ausschreibungsunterlagen für zehn Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ in Freiburg-Ebnet Stadtnah. Naturbezogen. Familienfreundlich.

Transcript of Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“...

Page 1: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Ausschreibungsunterlagen

für zehn Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“

in Freiburg-Ebnet

Stadtnah. Naturbezogen.

Familienfreundlich.

Page 2: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Inhaltsverzeichnis I. Wo liegt das Baugebiet? 1

II. Wissenswertes zum Baugebiet 2

III. Baugrundstücke und wie sie bebaut werden dürfen 3

1. Was gibt der Bebauungsplan vor? 3

2. Energieeffizientes Bauen 6

3. Entwässerung der Grundstücke (Regenwasser) 7

IV. Vergabe der Baugrundstücke 8

1. Kategorie A – Reihenhäuser (geförderte Eigentumsmaßnahmen) 9

2. Kategorie B – Doppelhaushälften (Einkommensgrenzen) 10

3. Kategorie C – Doppelhaushälften (Einkommensgrenzen + 25 %) 11

4. Kategorie D – Doppelhaushälften (Einliegerwohnung) 12

5. Vergabekriterien und -verfahren für die Kategorien A, B und C 13

6. Vergabekriterien und -verfahren für die Kategorie D 14

V. Das Landeswohnraumförderungsprogramm 15

VI. Konditionen – Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht 16

1. Die Laufzeit des Erbbaurechtes 16

2. Erbbauzinsen / Ablöse 16

3. Wenn der Erbbauvertrag ausläuft – Entschädigung 18

VII. Eigennutzung, Vermietung, Verkauf 18

VIII. Weitere wesentliche Regelungen 20

IX. Ihre Bewerbung 21

1. Bewerbungsunterlagen 21

2. Abgabe der Bewerbung 22

3. Zeitlicher Ablauf - Wie es nach Abgabe Ihrer Bewerbung weiter geht 22

X. Ihr Ansprechpartner 22

XI. Übersicht über die Anlagen 23

Page 3: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

1

I. Wo liegt das Baugebiet? Das Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ liegt im Süden von Freiburg-Ebnet, einem ländlich geprägten Ortsteil von Freiburg mit ca. 2.600 Einwohnern.

Direkt an die Dreisam angrenzend, ergänzt das Gebiet den Bereich zwischen der Feyel-Schule und der bestehenden Wohnbebauung. Neben Kindergarten und Grundschule, Einkaufsmöglichkeiten, Bäcker, Gastronomie und Friseur verfügt der Stadtteil Ebnet über ein umfangreiches Vereinsleben sowie soziale und kirchliche Einrichtungen. Über den Ebneter Schlosssteg, der sich in unmittelbarer Nähe zum Baugebiet befindet, sind darüber hinaus der Stadtteil Littenweiler oder z. B. das Frei-burger Strandbad in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Über die direkt am Baugebiet gelegene Bushaltestelle „Unteres Grün“ besteht eine Verbindung zur Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 1, mit der das Freiburger Stadtzent-rum in wenigen Minuten erreichbar ist. Alternativ sind die Endhaltestelle der Stadt-bahnlinie 1 ebenso wie der Bahnhof Littenweiler auch in ca. 15 Minuten fußläufig er-reichbar. Vom Bahnhof Littenweiler bestehen Anschlüsse in den Schwarzwald, zum Hauptbahnhof Freiburg und zum Kaiserstuhl. Für den Individualverkehr sind die Au-tobahn A5 über die Anschlussstelle Freiburg-Mitte oder auch der Schwarzwald durch die nahegelegene B31 bequem zu erreichen. Carsharing-Stellplätze in rund 100 m Entfernung zum Baugebiet runden das Verkehrsangebot ab.

Page 4: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

2

II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen sowie Mehrfamilienhäusern. Diese Art der Bebauung entspricht dem Charakter des Ortsteils. Ein Spielplatz für das Bauge-biet befindet sich direkt angrenzend auf dem Gelände der Feyel-Schule. Am Eingang zum neuen Baugebiet entsteht eine Stellplatzfläche für private Stellplätze des Bau-gebietes sowie ein kleinerer Flächenanteil für die gegenüberliegende freiwillige Feu-erwehr. Auf dieser Fläche können auch statteilbezogene Vereinsaktivitäten und Hocks stattfinden. Auch der Bücherbus der Stadt Freiburg hält hier regelmäßig. Neben drei Mehrfamilienhäusern, die entlang der Dreisam entstehen und privat er-richtet werden, plant die Stadt Freiburg im Baugebiet die Errichtung eines Mehrfami-lienhauses im Rahmen des Projektes „Einfach Gemeinsam Wohnen“. Dieses Vorha-ben soll im Norden des Baugebiets, in Ausrichtung zu den Stellplätzen errichtet wer-den. Hiermit soll für Menschen mit und ohne Fluchthintergrund günstiger Wohnraum geschaffen werden. Sie erreichen das Baugebiet über die Straße „Unteres Grün“. Die innere Erschlie-ßung wird als verkehrsberuhigter Bereich mit Sackgasse und Wendehammer ausge-staltet. Über zwei Fußwege wird das Gelände der Feyel-Schule mit dem Kinderspiel-platz direkt vom Baugebiet aus zu erreichen sein. Die Baugrundstücke im Baugebiet sollen insbesondere unter Berücksichtigung sozia-ler Kriterien vergeben werden. Zielgruppen sind Familien mit Kindern, pflegebedürfti-gen und/oder schwerbehinderten Personen sowie für die Kategorie D (siehe Ziffer IV. 4.) Personen, die neben einer Eigennutzung weiteren Wohnraum im geförderten Mietwohnungsbau errichten (Einliegerwohnungen).

Page 5: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

3

III. Baugrundstücke und wie sie bebaut werden dürfen Wir bieten Ihnen im Rahmen dieser Ausschreibung zehn Wohnbaugrundstücke für die Errichtung jeweils einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses im Erbbau-recht an. Die Grundstücke sind in vier Kategorien unterteilt, die sich an verschiedene Personengruppen richten. Diese Kategorien und die dazugehörigen Vergabekriterien sind unter Ziffer IV. (Vergabe der Baugrundstücke) erläutert.

1. Was gibt der Bebauungsplan vor? Wie die Grundstücke genau bebaut werden können, gibt der Bebauungsplan „Alter Sportplatz Ebnet“, Plan-Nr. 3-76 vor. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Abgabe einer Bewerbung den kompletten Bebau-ungsplan mit den textlichen Festsetzungen beim Beratungszentrum Bauen und Energie, Fehrenbachallee 12 (Rathaus im Stühlinger, Bestandsgebäude), 79106 Freiburg (Telefon 0761/201-4390; Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 7:30 - 12 Uhr, Donnerstag: 7:30 - 16 Uhr durchgehend) einzusehen. Bitte beachten Sie dabei die ggf. bestehenden Einschränkungen durch Corona. Alternativ können Sie den kompletten Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzun-gen auch auf unserer Internetseite www.freiburg.de/stadtplan einsehen bzw. herun-terladen. Geben Sie hierzu auf der o. g. Internetseite im linken Bereich unter „Be-bauungspläne suchen“ die Plan-Nr. „3-076“ oder die Plan-Bezeichnung „Alter Sport-platz Ebnet“ ein. Der Bebauungsplan „Alter Sportplatz Ebnet“, Plan-Nr. 3-76, enthält für die angebote-nen Baugrundstücke auszugsweise folgende Festsetzungen:

- Keller sind zulässig.

- Je Reihenhaus ist eine Wohneinheit zulässig.

- Je Doppelhaushälfte ist neben einer Hauptwohnung eine Einliegerwohnung zulässig.

- Je Wohneinheit bzw. Hauptwohnung sind zwei Kfz-Stellplätze vorgeschrieben. Für eine Einliegerwohnung ist ein (weiterer) Kfz-Stellplatz herzustellen.

- Es sind zwei Vollgeschosse zulässig.

- Dächer sind als flachgeneigte Satteldächer mit maximal 10° Dachneigung her-zustellen.

- Die Dachflächen sind extensiv zu begrünen.

- Aufgeständerte Solaranlagen sind zusätzlich zu den festgesetzten Gebäude-höhen bis zu einer Höhe von maximal 1,0 m zulässig.

Nachfolgend ist der Bebauungsplan auszugsweise dargestellt:

Page 6: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

4

Die Legende zum Bebauungsplan finden Sie auf der nächsten Seite.

„Einfach. Gemeinsam. Wohnen.“

Anstelle von Reihen-häusern ist hier die Er-richtung eines Mehrfa-milienhauses geplant.

Page 7: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

5

Page 8: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

6

2. Energieeffizientes Bauen Die Doppelhaushälften und Reihenhäuser müssen mindestens im sogenannten „Freiburger Effizienzhaus-Standard 55“, teilweise mindestens im „KfW-Effizienzhaus 40 Standard“ errichtet werden. Weitere Informationen zum „Freiburger Effizienzhaus-Standard 55“ erhalten Sie unter www.freiburg.de/effizienzhaus bzw. zum „KfW-Effizienzhaus 40 Standard“ unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Bauen-(153) Bei diesen Vorgaben handelt es sich um Mindestanforderungen. Effizientere Ener-giestandards als mindestens vorgegeben sind jederzeit zulässig. Das Baugebiet eig-net sich insbesondere auch zur Errichtung von Passivhäusern. Die Stadt Freiburg hat ehrgeizige Klimaschutzziele und unterstützt Sie gerne dabei, eine möglichst großzügige Nutzung der erneuerbaren Energien zu realisieren und damit das Fundament für weitere Solaranlagen in Freiburg zu legen. Die positiven Aspekte einer nachhaltigen Energieversorgung bei den neu entstehenden Gebäuden sind gerade in Freiburg nicht zu unterschätzen. Aus städtischer Sicht ist es ein Anlie-gen, den Neubauten von Anfang an einen guten Start in Freiburg zu ebnen und dafür Sorge zu tragen, dass auch innerhalb der Bürgerschaft eine nachhaltige, positive Wahrnehmung gesichert ist. In vielen Fällen sind höhere Energiestandards nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch wirtschaftlicher und können damit auch aus finanzieller Sicht attraktiv sein. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor oder während der Gebäudeplanung über die ver-schiedenen Möglichkeiten zu informieren. Wünschenswert ist die Energieversorgung der Gebäude mit erneuerbaren Energien. Besonders empfehlenswert sind Wärme-pumpen in Kombination mit Solaranlagen (Photovoltaik, Solarthermie). Weitere Energieversorgungsalternativen, die über die oben aufgeführten Vorschläge hinaus-gehen und zum Klimaschutz beitragen, können entsprechend dem aktuellen, techni-schen Stand in Abstimmung mit der Stadt Freiburg realisiert werden. Gerne können Sie sich vorab telefonisch unter der Telefonnummer 0761/79177-17 oder per E-Mail unter [email protected] kosten-los bei der Energieagentur Regio Freiburg über die Randbedingungen des Effizienz-haus-Standards, energieeffizientes Bauen, effiziente Haustechnik und aktuelle För-dermöglichkeiten informieren. Sollten Sie den Zuschlag für ein Baugrundstück erhalten, werden Sie auf Wunsch von der Energieagentur Regio Freiburg in einem persönlichen Gespräch umfangreich über das Thema Energieeffizienz beraten. Die Kosten hierfür werden von der Stadt Freiburg übernommen. In Anlage 4 finden Sie Einzelheiten zu den energetischen Standards. Das dortige Formular dient zunächst Ihrer Information und ist später im Rahmen des Bauantrags einzureichen. Seit dem 01.11.2019 können Sie auch städtische Fördermittel für die Nutzung er-neuerbarer Energien in Anspruch nehmen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.freiburg.de/klimawohnen oder beim Umweltschutzamt der Stadt Freiburg, Feh-renbachallee 12, 79106 Freiburg, Mail: [email protected], Tel: 0761/201-6142.

Page 9: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

7

3. Entwässerung der Grundstücke (Regenwasser) Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser (Regenwasser) darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Bei den Doppelhaushälften muss das Niederschlagswasser komplett auf dem eige-nen Grundstück entwässert werden. Eine Einleitung in die angrenzenden, öffentli-chen Grünflächen ist nicht zulässig. Bei den Reihenhäusern sind die südlichen Dachflächen auf dem eigenen Grundstück zu entwässern. Die nördlichen Dachflächen müssen in eine vorgelagerte, begeh- und befahrbare Mulde entwässert werden. Über diese Mulde wird das Niederschlags-wasser entlang der Reihenhäuser in eine Versickerungsfläche im Bereich der Feyel-Schule geleitet. Bei Fragen zur Haus- und Grundstücksentwässerung können Sie sich an den Eigen-betrieb Stadtentwässerung wenden: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fehrenbachallee 12 79106 Freiburg Tel.: 0761/201-4400 E-Mail.: [email protected]

Page 10: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

8

IV. Vergabe der Baugrundstücke Der Gemeinderat der Stadt Freiburg hat am 26.05.2020 das Vermarktungskonzept für das Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ beschlossen. Nachfolgend werden die einzelnen Baugrundstücke sowie die entsprechenden Vorgaben näher erläutert:

Page 11: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

9

1. Kategorie A – Reihenhäuser (geförderte Eigentumsmaßnahmen) Zur Kategorie A (im Plan grün gekennzeichnet) gehören die folgenden Baugrundstü-cke für Reihenhäuser:

Flst. Nr. Grundstücks-größe

Mögliche Wohnfläche

Stellplatz-grundstück

Stellplatz-fläche

676/9 259 m² ca. 125 m² 676/16 44 m²

676/10 180 m² ca. 125 m² 676/17 40 m²

676/11 180 m² ca. 125 m² 676/18 40 m²

676/12 259 m² ca. 125 m² 676/19 42 m²

Zugangsvoraussetzung Sie halten die Kriterien des zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist gültigen Landeswohn-raumförderungsprogrammes ein, insbesondere die geltenden Einkommensgrenzen.

Sie können sich für ein einzelnes Baugrundstück, oder als Baugruppe für die gesam-te Reihenhauszeile (vier Baugrundstücke + Stellplatzflächen) bewerben. Baugruppen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist vollständig und die einzelnen Mitglieder verbindlich benannt sein.

Nutzungsvorgaben

- Sie nutzen das zu errichtende Reihenhaus mindestens 30 Jahre selbst.

- Sie halten mindestens den „Freiburger Effizienzhaus-Standard 55“ ein.

Den Bewerbungsbogen für die Grundstücke finden Sie in Anlage 5.

Page 12: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

10

2. Kategorie B – Doppelhaushälften (Einkommensgrenzen) Zur Kategorie B (im Plan blau gekennzeichnet) gehören die folgenden Baugrundstü-cke für Doppelhaushälften:

Flst. Nr. Grundstücksgröße Mögliche Wohnfläche

676/2 274 m² ca. 150 m²

676/3 295 m² ca. 150 m²

Zugangsvoraussetzung Sie halten die Kriterien des zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist gültigen Landeswohn-raumförderungsprogrammes ein, insbesondere die geltenden Einkommensgrenzen. Ausnahme: Die individuelle Belastungsobergrenze nach dem zum Zeitpunkt der Be-werbungsfrist gültigen Landeswohnraumförderungsprogramm darf überschritten werden.

Nutzungsvorgaben - Sie nutzen die zu errichtende Doppelhaushälfte mindestens 30 Jahre selbst.

- Sie halten mindestens den „Freiburger Effizienzhaus-Standard 55“ ein.

Den Bewerbungsbogen für die Grundstücke finden Sie in Anlage 5.

Page 13: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

11

3. Kategorie C – Doppelhaushälften (Einkommensgrenzen + 25 %) Zur Kategorie C (ockerfarben gekennzeichnet im Plan) gehören die folgenden Bau-grundstücke für Doppelhaushälften:

Flst. Nr. Grundstücksgröße Mögliche Wohnfläche

676/4 304 m² ca. 150 m²

676/5 305 m² ca. 150 m²

Zugangsvoraussetzung Sie halten die Kriterien des zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist gültigen Landeswohn-raumförderungsprogrammes ein, insbesondere die geltenden Einkommensgrenzen bzw. überschreiten diese um maximal + 25 % (Ausnahme). Weitere Ausnahme: Die individuelle Belastungsobergrenze nach dem zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist gül-tigen Landeswohnraumförderungsprogramm darf überschritten werden.

Nutzungsvorgaben - Sie nutzen die zu errichtende Doppelhaushälfte mindestens 30 Jahre selbst.

- Sie halten mindestens den „Freiburger Effizienzhaus-Standard 55“ ein.

Den Bewerbungsbogen für die Grundstücke finden Sie in Anlage 5.

Page 14: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

12

4. Kategorie D – Doppelhaushälften (Einliegerwohnung) Zur Kategorie D (im Plan violett gekennzeichnet) gehören die folgenden Baugrund-stücke für Doppelhaushälften:

Flst. Nr. Grundstücksgröße Mögliche Wohnfläche

676/6 305 m² ca. 150 m²

676/7 292 m² ca. 150 m²

Zugangsvoraussetzung Sie halten die Kriterien des zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist gültigen Landeswohn-raumförderungsprogrammes ein. Ausnahmen: Die Einkommensgrenzen sowie die individuelle Belastungsobergrenze nach dem zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist gül-tigen Landeswohnraumförderungsprogramm dürfen für diese beiden Baugrundstücke überschritten werden.

Nutzungsvorgaben - Sie nutzen die zu errichtende Doppelhaushälfte mindestens 30 Jahre selbst.

- Sie errichten im Gebäude eine geförderte Mietwohnung (Einliegerwohnung) mit einer Wohnfläche, die mindestens den Mindestanforderungen des Landeswohn-raumförderungsgesetzes entspricht (derzeit mindestens 23 m²), nach den Maßga-ben des jeweils aktuell gültigen Landeswohnraumförderungsprogrammes (hier: Mietwohnraumförderung), mindestens jedoch zu einer von der ortsüblichen Ver-gleichsmiete, die nach dem jeweils gültigen Freiburger Mietspiegel ermittelt wird, um mindestens 33 % reduzierten Miete und einer Bindungsdauer von mindestens 15 Jahren. Das bedeutet, dass Sie die von Ihnen zu errichtende Einliegerwohnung mindestens 15 Jahre lang zu einer günstigen Miete an Personen mit Wohnberech-tigungsschein vermieten müssen.

- Sie halten mindestens den „KfW-Effizienzhaus 40 Standard“ ein.

Den Bewerbungsbogen für die Grundstücke finden Sie in Anlage 6.

Page 15: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

13

5. Vergabekriterien und -verfahren für die Kategorien A, B und C

Liegen für ein Baugrundstück der Kategorien A, B und C mehrere Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand der nachfolgenden und unter der Tabelle erläu-terten Wertungsfolge:

Wertungsfolge

Bewertungskriterium

1

Anzahl der im Haushalt lebenden

- Kinder (kindergeldberechtigt) und/oder - zu pflegenden Personen und/oder - Personen mit Schwerbehinderung

2

Los

Eine ggf. vorliegende Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegegrad 1) oder Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 % oder gleichge-stellt) muss nachgewiesen werden, z. B. durch Vorlage des Bescheides der die Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung bescheinigenden Stelle.

Erläuterung des Vergabeverfahrens:

Einzelbewerbungen Die unter Wertungsfolge Nr. 1 genannten Personen werden untereinander gleichwertig bewertet. Sofern bei einer Person mehrere Kriterien zutreffen, wird diese dennoch (zunächst) einfach gezählt. Liegen mehrere Bewerbungen mit der gleichen Personenzahl nach Wertungsfolge Nr. 1 vor, wird die Bewerbung bevorzugt, bei welcher die meisten Kriterien nach Wertungsfolge Nr. 1 zutreffen (pro Person können in diesem Schritt mehrere Kriterien zutreffen).

Beispiel: Zwei Bewerbungen (zunächst) an erster Stelle Bewerbung I: Zwei Erwachsene, drei Kinder Bewerbung II: Zwei Erwachsene, drei Kinder (eines davon schwerbehin-dert)

In diesem Fall ist die Anzahl der Personen nach Wertungsfolge Nr. 1 zu-nächst gleich hoch (= 3). Bei Bewerbung II sind bei einer Person zwei Krite-rien erfüllt (Kind + Schwerbehinderung). In diesem Fall würde somit Bewer-bung II den Zuschlag erhalten.

Baugruppenbewerbungen Die Bewertung von Baugruppen richtet sich nach der insgesamten Anzahl aller in Wertungsfolge Nr. 1 genannten Personen innerhalb der Baugruppe. Eine

Page 16: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

14

Baugruppe erhält dann den Zuschlag, wenn diese Anzahl höher ist als die Summe der ersten vier Einzelbewerbungen zusammen genommen.

Sofern die Bewerbung als Baugruppe ungültig ist (z. B. weil ein Mitglied die Zu-gangsvoraussetzungen nicht erfüllt) oder den Zuschlag nicht erhält, kann Ihre Bewerbung auch als Einzelbewerbung ausgewertet werden. Falls Sie das wün-schen, kreuzen Sie diese Option bitte auf dem Bewerbungsbogen an.

Das Los entscheidet nur, wenn nach Auswertung der Wertungsfolge Nr. 1 meh-rere Bewerbungen an erster Stelle stehen.

6. Vergabekriterien und -verfahren für die Kategorie D

Liegen für ein Baugrundstück der Kategorie D mehrere Bewerbungen vor, er-folgt die Auswahl anhand der nachfolgenden und unter der Tabelle erläuterten Wertungsfolge:

Wertungsfolge

Bewertungskriterium

1

Freiwilliges Angebot einer längeren Bindungsdauer für die geförderte Mietwohnung im Rahmen des jeweils ak-tuell gültigen Landeswohnraumförderungsprogramms.

2

Los

Erläuterung des Vergabeverfahrens:

Bei den Baugrundstücken der Kategorie D haben Sie die Möglichkeit, uns für die geförderte Mietwohnung eine längere Bindungsdauer als die vorgegebenen 15 Jahre anzubieten. Hierdurch können Sie einen Vorteil bei der Vergabe erhal-ten. Bei Wertungsfolge Nr. 1 wird die Länge der angebotenen Bindungsdauer be-wertet. Die Dauer der möglichen Bindung wird von dem jeweils aktuell gültigen Landeswohnraumförderungsprogramm vorgegeben. Nach dem derzeit aktuel-len Förderprogramm (Stand: August 2020) wäre neben der vorgegebenen Min-destdauer von 15 Jahren auch eine Bindung über insgesamt 25 oder 30 Jahre möglich.

Stehen nach Abschluss der Auswertung mehrere Bewerbungen an erster Stel-le, entscheidet das Los.

Page 17: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

15

V. Das Landeswohnraumförderungsprogramm

Was Sie vor der Abgabe Ihrer Bewerbung beachten müssen Das Landeswohnraumförderungsprogramm unterstützt unter anderem den Bau von neuem, selbst genutztem Wohnraum in Baden-Württemberg mit einem zinsvergüns-tigten Darlehen. Genauere Informationen können Sie dem als Anlage 1 beigefügten Merkblatt „Wohnungsbau BW 2020/2021“ - Förderung von selbst genutztem Wohn-eigentum bezogen auf die Stadt Freiburg“ entnehmen. Darin sind die Konditionen und Kriterien des aktuellen Förderprogramms „Wohnungsbau BW 2020/2021“ aus-zugsweise dargestellt.

Für die erste Überprüfung der Voraussetzungen sollten Sie folgende Unterlagen be-reithalten:

- Nachweise über die Höhe des Gesamtbruttojahreseinkommens Ihres Haus-halts zum Zeitpunkt der Antragstellung (aktuelle Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate oder, wenn Sie selbständig tätig sind, Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre)

- Ihren letzten Steuerbescheid

- Eine Übersicht über Ihr Vermögen (bereits vorhandenes Eigenkapital und evtl. bereits vorhandenes Sachkapital)

- Ausweiskopien

- Ggf. Kopien von Geburtsurkunden, Schwerbehindertenausweis, Mutterpass und ähnliche Nachweise

- Schätzung der Gesamtkosten Ihres Bauvorhabens (Bau-/Erwerbs- und Grundstückskosten) (sofern vorhanden)

- Wohnfläche Ihres Bauvorhabens (sofern vorhanden)

Nähere Informationen und eine eingehende Beratung erhalten Sie beim:

Durch Corona kann es zu Einschränkungen kommen. Bitte informieren Sie sich unter www.freiburg.de oder rufen Sie uns an. Persönliche Präsenzberatungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.

Vor Abgabe Ihrer Bewerbung für eines der vorgenannten Baugrundstücke müs-sen Sie von der Wohnraumförderstelle der Stadt Freiburg (Amt für Liegenschaf-ten und Wohnungswesen, Abteilung Wohnen) eine Überprüfung vornehmen las-sen, ob Sie die Kriterien des jeweils gültigen Landeswohnraumförderungspro-gramms einhalten (ggf. mit Ausnahmen). Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie dort eine entsprechende Bestätigung, welche Sie Ihrer Bewerbung beifügen müssen.

Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Abteilung Wohnen der Stadt Freiburg, Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg Ansprechpersonen sind Frau Eva Taubitz und Frau Patricia Meyer (Tel. 0761/201-5432 und -5433, oder per E-Mail an [email protected] Öffnungszeiten: Mo: 10:30 – 15:00 Uhr, Mi: 7:30 – 11:30 Uhr, Do: 8:00 – 11:30 Uhr)

Page 18: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

16

VI. Konditionen – Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht

Die Baugrundstücke werden ausschließlich im Erbbaurecht vergeben.

1. Die Laufzeit des Erbbaurechtes

Die Erbbauverträge werden über eine Laufzeit von 75 Jahren abgeschlossen.

2. Erbbauzinsen / Ablöse

Für das Erbbaurecht bezahlen Sie an die Stadt Freiburg entweder

a) einen jährlichen Erbbauzins, oder b) eine einmalige Ablöse (Zahlung eines Einmalbetrages vorab mit dem der

Erbbauzins für die Gesamtlaufzeit abgegolten wird).

a) Jährlicher Erbbauzins Entscheiden Sie sich für den jährlichen Erbbauzins, zahlen Sie jedes Jahr eine regelmäßige Erbbauzinsrate (jeweils halbjährlich zum 30.06. und 31.12. eines Jahres (rückwirkend)) an die Stadt Freiburg. Der Erbbauzins beträgt 3 % des jeweiligen Grundstückswertes pro Jahr. Wenn Sie die maßgeblichen Einkommensgrenzen „Eigentum“ des jeweils gülti-gen Landeswohnraumförderungsprogramms einhalten oder um maximal + 25 % überschreiten (bei den Kategorien A, B, und C der Fall; bei Kategorie D je nach persönlichen Umständen ebenfalls möglich) (siehe Anlage 1a), erhalten Sie folgende Reduzierung:

Schuldrechtliche Reduzierung des jährlichen Erbbauzinses um 0,5 % für

- jedes im Haushalt lebende, kindergeldberechtigte Kind

- jede im Haushalt lebende, pflegebedürftige Person (mindestens Pflegegrad 1)

- jede im Haushalt lebende, schwerbehinderte Person (Grad der Behinderung mindestens 50 % oder gleichgestellt)

Der Erbbauzins kann maximal bis auf einen Mindestzinssatz von 1 % pro Jahr reduziert werden. Bei Wegfall der Voraussetzungen für die schuldrechtliche Reduzierung, z. B. bei Auszug einer der o. g. Personen aus Ihrem Haushalt, entfällt ab diesem Zeitpunkt auch die aus diesem Grund gewährte Reduzierung. Umgekehrt können Sie auch noch während der Laufzeit des Erbbaurechts eine (weitere) Reduzierung erhalten, z. B. durch die Geburt eines Kindes. Wenn Sie ein Mal die Kriterien für eine Erbbauzinsreduzierung erfüllt und den reduzierten Erbbauzins erhalten haben, zahlen Sie nach Wegfall sämtlicher Reduzierungen einen Erbbauzins von höchstens 2,75 % pro Jahr (anstelle von 3 %), solange Sie das Gebäude weiterhin selbst nutzen. Sobald Sie das gesamte Gebäude

Page 19: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

17

vermieten sollten (siehe Ziffer VII.), erhöht sich der Erbbauzinssatz in jedem Fall auf 3 % pro Jahr. Die zu zahlenden Erbbauzinsen sind somit abhängig von Ihren persönlichen Umständen. Eine Übersicht über die möglichen, monatlichen Erbbauzinsen finden Sie in der Anlage 2 zu diesem Exposé. Erbbauzinsen sind jeweils halbjährlich zum 30.06. und 31.12. eines Jahres (rückwirkend) zu bezahlen. Die Höhe der Erbbauzin-sen ist nicht verhandelbar. Der Erbbauzins verändert sich alle 3 Jahre entsprechend der jeweiligen Ände-rung der allgemein wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne von § 9a Erbbau-rechtsgesetz. Die Anpassung erfolgt entsprechend des errechneten Mittelwer-tes aus der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutsch-land (VPI) und des Index der durchschnittlichen Bruttoverdienste vollzeitbe-schäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Sonderzahlungen) in Deutschland. Die Indizes werden vom Statistischen Bundesamt ermittelt und veröffentlicht. In den letzten 10 Jahren lag die nach dem o. g. Schema errechnete prozentuale Veränderung im Mittel bei ca. 1 % pro Jahr, so dass die Steigerung nach drei Jahren ca. 3 % betrug. Beispiel: Wenn der anfängliche, für das Grundstück Flst. Nr. 676/3 (Doppelhaushälfte der Kategorie B) zu zahlende Erbbauzins monatlich 332 € beträgt (entspricht dem reduzierten Erbbauzins für das vorgenannte Grundstück für einen Haushalt mit drei kindergeldberechtigten Kindern), ist damit zu rechnen, dass sich dieser Erbbauzins nach drei Jahren um + 3 % auf 342 € pro Monat erhöht. Nach wei-teren drei Jahren würde sich der Erbbauzins in diesem Beispiel erneut um + 3 % auf 352 € pro Monat erhöhen. Die tatsächliche Steigerung ist abhängig von der zukünftigen Entwicklung des Verbraucherpreisindex sowie des Index der durchschnittlichen Bruttoverdienste.

b) Einmalige Ablöse

Anstatt einen jährlichen Erbbauzins zu bezahlen, haben sie die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses durch eine Einmalzahlung für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts abzulösen. Die Ablöse beträgt…

- 80 % des Grundstückswertes, wenn Sie die maßgeblichen Einkom-mensgrenzen des jeweils gültigen Landeswohnraumförderungspro-gramms einhalten oder um maximal + 25 % überschreiten.

- 95 % des Grundstückswertes, wenn Sie die maßgeblichen Einkom-mensgrenzen des jeweils gültigen Landeswohnraumförderungspro-gramms um mehr als 25 % überschreiten.

Page 20: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

18

Bei den Kategorien A, B und C beträgt die Ablöse auf Grund der Zugangsvo-raussetzungen 80 %. Wenn Sie sich für die einmalige Ablöse entscheiden, müssen Sie nach Zahlung des Einmalbetrags für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts keine Erbbauzin-sen mehr bezahlen. Sie sind damit auch nicht von der automatischen Verände-rung des Erbbauzinses nach § 9a des Erbbaurechtsgesetzes betroffen. Eine Übersicht über die Höhe der Ablöse für die einzelnen Grundstücke finden Sie in der Anlage 3 zu diesem Exposé.

3. Wenn der Erbbauvertrag ausläuft – Entschädigung

Läuft der Erbbauvertrag aus und wird nicht weiter verlängert, geht Ihr Gebäude in das Eigentum der Stadt Freiburg über. Sie erhalten in diesem Fall für Ihr Ge-bäude eine Entschädigung. Die Entschädigung beträgt 100 % des Verkehrswer-tes, welcher vom Gutachterausschuss der Stadt Freiburg ermittelt wird.

VII. Eigennutzung, Vermietung, Verkauf

Eigennutzung Erhalten Sie den Zuschlag für eines der Baugrundstücke, kümmern Sie sich in eigener Verantwortung um den Bau Ihres Reihenhauses oder Ihrer Doppel-haushälfte. Das Gebäude, das Sie errichten, bewohnen Sie mindestens 30 Jahre lang selbst. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Eigennutzung stellt einen möglichen Grund für den sogenannten Heimfall dar. Der Heimfall bezeichnet den Über-gang des Erbbaurechtes auf den ursprünglichen Rechtsinhaber (hier: die Stadt Freiburg), bzw. das Gebäude fällt an die Stadt zurück. In einem solchen Fall werden die aufstehenden Gebäude entschädigt. Die Entschädigung beträgt je-doch bei Heimfall lediglich zwei Drittel des durch den Gutachterausschuss der Stadt Freiburg zu ermittelnden Verkehrswertes.

Vermietung Falls Sie eine Doppelhaushälfte errichten, dürfen Sie bereits in diesem Zeitraum eine Einliegerwohnung ins Gebäude integrieren und diese vermieten. Bei den Grundstücken der Kategorie D ist das zwingend vorgegeben. Falls Sie ein Reihenhaus errichten, haben Sie die Möglichkeit einer untergeord-neten Vermietung. Das bedeutet, dass Sie ca. 25 % bis max. 33 % der Ge-samtwohnfläche vermieten dürfen (z. B. ein Zimmer). Zu beachten ist, dass der Bebauungsplan hier nur eine Wohneinheit zulässt.

Page 21: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

19

Nach Ablauf der Verpflichtung zur Eigennutzung (nach 30 Jahren) ist auch eine Vermietung der gesamten errichteten Gebäude zulässig. Im Falle einer Vermietung darf die Höhe der Miete die ortsübliche Vergleichs-miete nicht überschreiten. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird nach dem Miet-spiegel der Stadt Freiburg zzgl. eines gutachterlich zu ermittelnden Aufschlags für Ein-/Zweifamilienhäuser und Neubauten (sollten diese Kategorien bis dahin noch nicht im Mietspiegel abgebildet werden können) oder entsprechenden Mieterhebungen für Zimmer in Ein-/Zweifamilienhäusern berechnet.

Verkauf Aus verschiedenen, persönlichen Gründen kann es vorkommen, dass Sie das von Ihnen errichtete Gebäude nicht mehr selbst bewohnen oder vermieten kön-nen (z. B. bei beruflichen Gründen oder bei Trennung). In solchen Fällen ist die Veräußerung des Erbbaurechts unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadt möglich. Voraussetzung für eine Veräußerung ist in jedem Fall, dass die Käufer

- während der Verpflichtung zur Eigennutzung (30 Jahre) unserer Ziel-gruppe entsprechen (z. B. Familien mit Kindern, zu pflegenden und/oder schwerbehinderten Personen),

- die Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Grundstücks-Kategorie er-füllen (insbesondere Einhaltung der Kriterien des jeweils gültigen Lan-deswohnraumförderungsprogrammes, ggf. mit Ausnahmen (Kategorien B, C und D)),

- die jeweiligen Nutzungsvorgaben einhalten.

Sollten Sie sich für die Zahlung der einmaligen Ablöse entschieden haben, er-statten wir Ihnen beim Verkauf für jedes noch ausstehende Jahr Ihres Erbbau-rechtsvertrages einen Anteil von 1/75 des von Ihnen bezahlten Ablösebetrages (Beispiel: Zum Zeitpunkt des Verkaufs läuft der Vertrag eigentlich noch 30 Jah-re. In diesem Fall erstatten wir Ihnen einen Anteil von 30/75 der von Ihnen be-zahlten Ablöse). Mit dem Käufer / der Käuferin verhandeln wir neue Konditionen für das Erbbau-recht. Sollten die Verhandlungen scheitern, werden wir prüfen, ob wir von unse-rem Ankaufsrecht Gebrauch machen, das sich die Stadt im Rahmen der Erb-baurechtsbestellung einräumen lässt. Im Falle der Ausübung des Ankaufsrechts für die Stadt erhalten Sie eine Entschädigung für Ihr Bauwerk in voller Höhe (Verkehrswert) sowie den anteiligen Ablösebetrag wie oben dargestellt.

Darüber hinaus gelten zum Verkaufszeitpunkt die Regelungen der jeweiligen Erbbaurechtsgrundsätze der Stadt Freiburg.

Page 22: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

20

VIII. Weitere wesentliche Regelungen

- Die Erbbauverträge werden beurkundet, sobald Sie die Finanzierung Ihres Bauvorhabens sichergestellt bzw. den Förderbescheid der Förderbank er-halten haben und diesen der Stadt nachweisen.

- Zu zahlende Erbbauzinsraten sind jeweils halbjährlich zum 30.06. und 31.12. eines Jahres zur Zahlung fällig (rückwirkend).

- Sämtliche Nebenkosten für die notarielle Beurkundung des Erbbauvertra-ges, dem Vollzug im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer sind von Ihnen zu zahlen.

- Sie verpflichten sich, das Grundstück unter Beachtung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bebauungsplans, zu bebauen.

- Sie verpflichten sich, Ihr Bauvorhaben innerhalb von zwei Jahren nach Besitzübergang des Baugrundstücks bezugsfertig zu errichten.

- Ein Verstoß gegen die Bauverpflichtung stellt ebenfalls einen Grund für den Heimfall dar (siehe zum Thema Heimfall Ziffer VII, „Eigennutzung“).

- Sie verpflichten sich, das zu errichtende Gebäude mindestens als „Freibur-ger Effizienzhaus 55“ zu errichten. Die vertragliche Verpflichtung sowie der nach Fertigstellung des Gebäudes zu führende „Nachweis über die Einhal-tung des Freiburger Effizienzhaus-Standard“ sind als Anlage 4 beigefügt. Bei den Doppelhausgrundstücken der Kategorie D verpflichten Sie sich, das zu errichtende Gebäude mindestens im „KfW-Effizienzhaus 40 Standard“ zu errichten. Das Nachweisformular für den „KfW-Effizienzhaus 40 Standard“ finden Sie ebenfalls in Anlage 4. Die umfangreiche Nutzung der erneuerba-ren Energien ist erwünscht.

- Der Erschließungs- und Kanalbeitrag für die erstmalige Erschließung des Baugrundstücks wird von der Stadt übernommen.

- Die Kosten für die Hausanschlüsse und alle sonstigen Kosten für Ver- und Entsorgungsleitungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Telefon) in Bezug auf das Baugrundstück sind zusätzlich zu den Erbbauzinsen bzw. zur Ablöse an uns zu erstatten.

- In den Erbbaugrundbüchern werden zu Gunsten des jeweiligen Grund-stückseigentümers ein Vorkaufsrecht sowie ein Ankaufsrecht für jeden Ver-kaufsfall eingetragen. Im Falle der Ausübung des Ankaufsrechts für die Stadt erhalten Sie eine Entschädigung für Ihr Bauwerk in voller Höhe (gut-achterlich festgestellter Verkehrswert).

- Zur Erschließung der Reihenhausgrundstücke (Kategorie A) werden in den jeweiligen Grundbüchern Grunddienstbarkeiten eingetragen werden. Alle Erbbauberechtigten der Reihenhäuser erhalten das Recht, den vor den Reihenhäusern anzulegenden Weg zu begehen, zu befahren, sowie das Regenwasser der nördlichen Dachflächen darüber zu entwässern, so dass das Regenwasser in die Versickerungsmulde im Bereich der Feyel-Schule geleitet werden kann.

- Zur Erschließung der Stellplatzgrundstücke (Kategorie A) werden in den je-weiligen Grundbüchern Grunddienstbarkeiten eingetragen werden. Jedes Stellplatzgrundstück beinhaltet einen Teil der Fahrgasse zwischen den Stellplätzen, über das die Fahrzeuge fahren müssen.

Page 23: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

21

IX. Ihre Bewerbung

1. Bewerbungsunterlagen

Wenn Sie sich für ein Baugrundstück im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ inte-ressieren, können Sie sich wie im Folgenden beschrieben bewerben:

Baugrundstücke für Reihenhäuser (Kategorie A) oder Doppelhaushälften (Kategorien B und C)

Sie möchten sich um ein Baugrundstück für ein Reihenhaus (Kategorie A) oder um ein Baugrundstück für eine Doppelhaushälfte (Kategorien B und C) be-werben? Dann füllen Sie den Bewerbungsbogen „Anlage 5“ vollständig aus und fügen Sie der Bewerbung ggf. die weiteren im Bewerbungsbogen aufge-führten Unterlagen bei. Sofern Sie sich als Baugruppe auf die Reihenhausgrundstücke (Kategorie A) bewerben möchten, ist es erforderlich, dass uns am Ende der Bewerbungsfrist von allen Mitgliedern der Baugruppe eine Bewerbung vorliegt (insgesamt vier Bewerbungen, da es sich um vier Grundstücke handelt) mit einem eindeutigen, auf allen Bewerbungen übereinstimmendem Namen der Baugruppe. Dabei muss zwingend jedes Mitglied der Baugruppe die Zugangsvoraussetzungen für die Kategorie A einhalten (siehe hierzu Ziffer IV. 1.), ansonsten wird die Bewer-bung als ungültig gezählt. Als Baugruppe erhalten Sie dann den Zuschlag, wenn die Summe der in den Haushalten der Mitglieder der Baugruppe leben-den, kindergeldberechtigten Kinder / schwerbehinderten und/oder zu pflegen-den Personen die Summe der vorgenannten Personen aus den ersten vier Ein-zelbewerbungen übersteigt. Sofern die Bewerbung als Baugruppe ungültig ist (z. B. weil ein Mitglied die Zu-gangsvoraussetzungen nicht erfüllt) oder den Zuschlag nicht erhält, kann Ihre Bewerbung auch als Einzelbewerbung ausgewertet werden. Falls Sie das wün-schen, kreuzen Sie diese Option bitte auf dem Bewerbungsbogen an. Geben Sie in diesem Fall auch eine Priorität für die Grundstücke an.

Baugrundstücke für Doppelhaushälften (Kategorie D)

Sie möchten sich um ein Baugrundstück für eine Doppelhaushälfte (Kategorie D) bewerben? Dann füllen Sie den Bewerbungsbogen „Anlage 6“ vollständig aus und fügen Sie der Bewerbung ggf. die weiteren im Bewerbungsbogen auf-geführten Unterlagen bei.

Vor der Abgabe einer Bewerbung vereinbaren Sie einen Termin mit der Wohnraumförderstelle (Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen – Ab-teilung Wohnen der Stadt Freiburg). Dort wird überprüft, ob Sie die Kriterien des jeweils gültigen Landeswohnraumförderungsprogramms einhalten (ggf. mit Ausnahme der Einkommensgrenzen und/oder Belastungsobergrenzen). Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie Ihrer Bewerbung beifügen müssen.

Page 24: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

22

2. Abgabe der Bewerbung

Wir bitten Sie, Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen in einem ver-schlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung Baugebiet Alter Sportplatz Ebnet“ an die Stadt Freiburg, Amt für Liegenschaften und Woh-nungswesen, Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg zu senden.

Eine etwaige Vermittlungstätigkeit wird von uns nicht honoriert.

3. Zeitlicher Ablauf - Wie es nach Abgabe Ihrer Bewerbung weiter geht

Die Bewerbungen werden von uns, dem Amt für Liegenschaften und Woh-nungswesen, ohne Beteiligung der Bewerbenden geöffnet. Die Stadt Freiburg behält sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, ob, an wen und zu welchen Be-dingungen Grundstücke vergeben werden. Nachdem Sie die Zusage für ein Baugrundstück von uns erhalten haben, sollten Sie die Zeit bis zur Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages dazu nutzen, die Bauantragsunterlagen zu erstellen, die Baugenehmigung einzuholen, die Fi-nanzierung des Vorhabens sicherzustellen sowie die Abwicklung und Durchfüh-rung des Erbbaurechtsvertrages und sonstiger vertraglicher Regelungen abzu-stimmen.

X. Ihr Ansprechpartner

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich bei Fragen an den folgenden Ansprechpartner wenden: Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen Fahnenbergplatz 4 79098 Freiburg Frau Sabine Schwer Tel.: 0761/201-5369 E-Mail: [email protected] Die aktuellen Immobilienangebote der Stadt Freiburg, Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen finden Sie auch online unter www.freiburg.de/immobilien.

Pro Haushalt darf nur eine Bewerbung eingereicht werden. Sie können sich darin jedoch auf mehrere Grundstücke bewerben bzw. Prioritäten

für die Grundstücke angeben.

Die Abgabefrist für Ihre Bewerbung endet am 11.12.2020.

Page 25: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

23

XI. Übersicht über die Anlagen

Anlage 1 Merkblatt Landeswohnraumförderungsprogramm

Anlage 1a Übersicht Einkommensgrenzen + 25 %

Anlage 2 Übersicht Erbbauzinsen

Anlage 3 Übersicht Ablösebeträge

Anlage 4 Vertragliche Verpflichtung Freiburger Effizienzhaus-Standard 55

Anlage 5 Bewerbungsbogen (Kategorien A, B und C)

Anlage 6 Bewerbungsbogen (Kategorie D)

Alle Angaben und Darstellungen in diesem Exposé wurden mit großer Sorgfalt zu-sammengestellt. Sie stellen lediglich Auszüge und einen Überblick mit dem Stand 03. August 2020 dar. Sie beruhen zu einem erheblichen Teil auf Angaben und Dar-stellungen Dritter. Insoweit besteht keinerlei Haftung der Stadt für Irrtümer oder Feh-ler Dritter. Sämtliche Angaben und Darstellungen in diesem Exposé sind unverbind-lich. Rechtlich relevante Erwartungen über die Beschaffenheit bzw. den Zustand der Baugrundstücke können hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt für Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus den Angaben in diesem Exposé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen gegenüber den Angaben im Exposé ausdrücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei Anspruch auf Abschluss eines Erbbauvertra-ges über ein Baugrundstück mit den in dem Exposé genannten Merkmalen und An-gaben abgeleitet werden.

Page 26: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 1

Förderprogramm Wohnungsbau BW 2020/2021 Förderung von selbst genutztem Wohneigentum bezogen auf die Stadt Freiburg im

Breisgau - Stand: 01.04.2020 -

1. Wer wird gefördert?

1.1 Personenkreis

Ehepaare und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften Alleinerziehende

mit jeweils mindestens einem haushaltsangehörigen minderjährigen Kind/Pflegekind. Kinder können auch berücksichtigt werden, wenn ihre Geburt in den nächsten sechs Monaten zu erwarten ist oder sie älter als 18 Jahre sind, aber aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und im Haushalt des Antragstellers leben.

sowie schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen

1.2 Einkommen Das Gesamteinkommen des Haushalts darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Das Einkommen ergibt sich aus dem jährlichen Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten:

Anzahl Personen im Haushalt Einkommensgrenze

2 Personen 60.000 €

3 Personen 69.500 €

4 Personen 79.000 €

5 Personen 88.500 €

Für jede weitere Person + 9.500 €

1.3 Vermögen Das vorhandene verwertbare Vermögen darf 50 % der Gesamtkosten des zu fördernden Vorhabens nicht überschreiten. Grundsätzlich nicht gefördert wird, wer bereits über Wohneigentum von angemes-sener Größe und angemessenem Zuschnitt verfügt. 1.4 Wohnfläche Als angemessen gilt z.B. für eine vierköpfige Familie regelmäßig eine Wohnfläche von 90 m² und höchstens 160 m². Die Wohnfläche des Kinderzimmers beträgt mindestens 10 m².

1.5 Belastungsgrenze Die finanzielle Belastung darf eine bestimmte Belastungsgrenze nicht überschreiten. Die Belastungs-grenze hängt ab von der Höhe des monatlichen Geldzuflusses, der Anzahl der Haushaltsangehörigen und evtl. anderweitigen Verpflichtungen. 1.6 Eigenleistung Bei erstrangiger Absicherung des Förderdarlehens beträgt die erforderliche Eigenleistung 15 % der Gesamtkosten, ansonsten 25 %. Mindestens 8,5 % sind durch Eigenkapital zu erbringen. Der restliche Betrag kann durch handwerkliche Eigenleistung oder einen Direktzuschuss der L-Bank erbracht werden.

2. Was wird gefördert?

Bau und Erwerb neuer Immobilien (innerhalb von vier Jahren nach Bezugsfertigkeit) Erwerb von gebrauchten Immobilien Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen, z.B. Ausbau nicht genutzter Flächen, An-

bau/Aufstockung, Umwandlung von Räumen, etc. Die Immobilie muss dem Antragsteller gehören, von ihm selbst genutzt werden und im Stadt-gebiet Freiburg im Breisgau liegen.

Page 27: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 1

3. Wie wird gefördert?

3.1 Basisförderung Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Darlehens durch die L-Bank, dem sogenannten Z15-Darlehen. Mit dem Darlehen dürfen max. die Gesamtkosten des Vorhabens finanziert werden (abzüglich der erforderlichen Eigenleistungen), zudem gibt es folgende Darlehenshöchstbeträ-ge:

3.2 Zinssätze der Basisförderung Die Zinsen werden für die ersten 15 Jahre des Darlehens verbilligt festgeschrieben auf 0,00 % p.a. Die Tilgung beträgt 2,25 % des Bruttodarlehens pro Jahr. Die ersten 15 Monate sind tilgungsfrei. Rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung auf 0,00 % unterbreitet die L-Bank ein neues Angebot

für die weitere Finanzierung.

3.3 Zusatzförderung

Beim Bau oder Erwerb einer neuen Immobilie: Barrierefreiheit Tilgungszuschuss Energieeffizienz Bauen Innovative Wohnungsbauweise Tilgungszuschuss für hinzukommende Kinder innerhalb von sechs Jahren nach Abschluss des

Darlehensvertrags Beim Erwerb von gebrauchten Immobilien:

Energieeffizient Sanieren - Kredit Altersgerecht Umbauen Tilgungszuschuss für hinzukommende Kinder innerhalb von sechs Jahren nach Abschluss des

Darlehensvertrags

4. Wie wird das Darlehen beantragt?

Die Anträge sind bei der zuständigen Wohnraumförderstelle, dem Amt für Liegenschaften und Woh-nungswesen der Stadt Freiburg, einzureichen und werden von dort an die L-Bank weitergeleitet. Gerne können Sie sich zur Antragsstellung oder bei weiteren Fragen an uns wenden.

Ansprechpersonen: Patricia Meyer Tel.: 0761 / 201-5433 E-Mail: [email protected]

Eva Taubitz Tel.: 0761 / 201-5432 E-Mail: [email protected]

Kinderanzahl Darlehenshöchstbetrag

0 (=Sockelbetrag) 160.000 €

1 200.000 €

2 240.000 €

3 270.000 €

4 292.000 €

5 306.000 €

Für jedes weitere Kind + 13.000 €

Page 28: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 1a

Übersicht über die Höhe der Einkommensgrenzen

bei einer Überschreitung um + 25 %

Anzahl Personen im Haushalt Einkommensgrenze Einkommensgrenze

+ 25 %

2 Personen 60.000 € 75.000 €

3 Personen 69.500 € 86.875 €

4 Personen 79.000 € 98.750 €

5 Personen 88.500 € 110.625 €

Für jede weitere Person + 9.500 € + 11.875 €

Page 29: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 2

Übersicht möglicher Erbbauzinsen für die Baugrundstücke im Baugebiet "Alter Sportplatz Ebnet"

Monatliche Erbbauzinsen* (Die Zahlung ist immer halbjährlich für 6 Monate für das zurückliegende halbe Jahr fällig)

Erbbauzins

Kategorie Grundstück Grundstückswert 1,0% p.a. 1,5% p.a. 2,0% p.a. 2,5% p.a. 3,0% p.a.

A 676/9 (+ 676/16) 272.700 € 227 € 341 € 455 € 568 € 682 €

A 676/10 (+ 676/17) 198.000 € 165 € 248 € 330 € 413 € 495 €

A 676/11 (+ 676/18) 198.000 € 165 € 248 € 330 € 413 € 495 €

A 676/12 (+ 676/19) 270.900 € 226 € 339 € 452 € 564 € 677 €

B 676/2 246.600 € 206 € 308 € 411 € 514 € 617 €

B 676/3 265.500 € 221 € 332 € 443 € 553 € 664 €

C 676/4 273.600 € 228 € 342 € 456 € 570 € 684 €

C 676/5 274.500 € 229 € 343 € 458 € 572 € 686 €

D 676/6 274.500 € 229 € 343 € 458 € 572 € 686 €

D 676/7 262.800 € 219 € 329 € 438 € 548 € 657 €

Reduzierung des jährlichen Erbbauzinssatzes um 0,5 % für - jedes im Haushalt lebende, kindergeldberechtigte Kind

- jede im Haushalt lebende, pflegebedürftige Person

- jede im Haushalt lebende, schwerbehinderte Person

Beispiel: Sie sind eine 5-köpfige Familie (2 Elternteile + 3 kindergeldberechtigte Kinder) und halten die Einkommensgrenzen des Landeswohn-raumförderprogramm ein bzw. überschreiten diese um maximal + 25 %. In diesem Fall zahlen Sie z. B. für das Grundstück Flst. Nr. 676/2 (Doppelhaushälfte) einen Erbbauzinssatz von 1,5 % und somit 308 € im Monat.

* Stand zum Zeitpunkt der Vermarktung. Die Erbbauzinsen werden alle drei Jahre angepasst (siehe Ziffer VI. „Konditionen – Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht“).

Page 30: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 3

Übersicht möglicher Ablösebeträge für die Baugrundstücke im Baugebiet "Alter Sportplatz Ebnet"

Ablöse

Kategorie Grundstück Grundstückswert 80% 95%

A 676/9 (+ 676/16) 272.700 € 218.160 € *

A 676/10 (+ 676/17) 198.000 € 158.400 € *

A 676/11 (+ 676/18) 198.000 € 158.400 € *

A 676/12 (+ 676/19) 270.900 € 216.720 € *

B 676/2 246.600 € 197.280 € *

B 676/3 265.500 € 212.400 € *

C 676/4 273.600 € 218.880 € *

C 676/5 274.500 € 219.600 € *

D 676/6 274.500 € 219.600 € 260.775 €

D 676/7 262.800 € 210.240 € 249.660 €

* Auf Grund der Zugangsvoraussetzungen für die Kategorien A, B, und C kann die Ablöse für diese Grundstücke nur 80 % betragen.

Page 31: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 4

Vertragliche Verpflichtung

§ IX

Immissionsschutzbindungen Freiburger Effizienzhaus-Standard 55

(1) Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, das zu errichtende Wohngebäude im

Freiburger Effizienzhaus-Standard 55 (alternativ Passivhaus) zu errichten. Frei-burger Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (HT’) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2014 nicht über-schreiten (die Abminderung für Qp nach Zeile 1.0 wird dies bezüglich nicht be-rücksichtigt). Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2014 zulässig.

Es können alternativ auch Gebäude realisiert werden, deren Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach dem Passiv-haus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres- Heizwärmebedarf (Qh) nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche betragen. Das Gebäude muss mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung mit einer Effizienz > 75 % ausgestattet sein. Die Luftdichtheit muss die Luftwechselrate n50 <= 0,6 1/h einhalten. Dies ist mit einem Blower-Door-Test nachzuweisen. Im Falle eines Wohngebäudes mit überwiegender Warmwasserbereitung aus elekt-rischem Strom darf die Berechnungsregel für das Referenzgebäude gemäß An-lage 1, Nummer 1.1, Absatz 2 EnEV2014 nicht angewendet werden. Erfolgt die Wärmeversorgung über abweichende Primärenergiefaktoren nach DIN 4701-10/A1 bzw. DIN V 18599 kann ein Primärenergiefaktor fP verwendet werden, der nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW-309 durch einen zertifizierten Gutachter bestä-tigt und auf der Internetseite der AGFW veröffentlicht wurde. Bei künftigen neuen Technologien für die Wärmeerzeugung wird im Einzelfall auf Antrag des Erbbau-berechtigten in Abstimmung mit der Stadt überprüft, welcher Primärenergiefaktor fP angewandt wird.

(2) Der rechnerische Nachweis gemäß Absatz 1 ist von einem Planverfasser oder Sachverständigen nach § 43 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) zu erstellen und vor Baubeginn dem Baurechtsamt der Stadt vorzulegen.

(3) Die Überprüfung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit dem rechnerischen

Nachweis hat durch den Planverfasser oder Sachverständigen gemäß Absatz 2 zu erfolgen. Änderungen der Bauausführung dürfen nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte des Freiburger Effizienzhaus-Standards 55 führen. Unverzüglich nach Fertigstellung der baulichen Anlage ist dem Baurechtsamt der Stadt vom oben genannten Planverfasser oder Sachverständigen der Energiebedarfsaus-weis und die Bescheinigung der Kontrolle der Bauausführung gemäß EnEV-Durchführungsverordnung Baden-Württemberg sowie gegebenenfalls ein modifi-zierter rechnerischer EnEV Nachweis nach DIN V 4108 bzw. DIN V 18599 oder

Page 32: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 4

die Berechnung nach dem PHPP-Verfahren vorzulegen. Der Nachweis des Frei-burger Effizienzhausstandards 55 ist auf einem gesonderten Formular zu bestäti-gen. Das Nachweisformular ist dieser Urkunde als Anlage X als Vertragsbestand-teil beigefügt.

(4) Die Stadt behält sich vor, jederzeit Überprüfungen der rechnerischen Nachweise

und der Bauausführung durchzuführen. Sollten bei der Überprüfung der Bauaus-führung Abweichungen zum rechnerischen Nachweis festgestellt werden, wird die Stadt eine entsprechende Nachbesserung verlangen. Sofern eine Nachbes-serung nicht erfolgen kann, zahlt der Erbbauberechtigte an die Stadt eine Ver-tragsstrafe bis zu 10,00 EUR je m² Wohn-/Nutzfläche für jede kWh pro m², um die der in Absatz 1 festgelegte Jahres-Primärenergiebedarf bzw. bis zu 10,00 EUR je m² Wohn-/Nutzfläche für jede 0,01 W/(m²K), um die der spezifische Transmissionswärmeverlust überschritten wird, soweit die Überschreitung von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen (u.a. der beauftragte Planer, Handwerker bzw. Sachverständige) zu vertreten ist. Die beiden im vorhergehenden Satz ge-nannten Berechnungen sind alternativ vorzunehmen; der Erbbauberechtigte schuldet als Vertragsstrafe sodann den höheren der beiden errechneten Beträge, nicht aber beide Beträge kumuliert (bzw. addiert).

(5) Die Kosten für die Tätigkeit des oben genannten Planverfassers oder Sachver-

ständigen trägt der Erbbauberechtigte. Die Kosten der in Absatz 4 genannten Überprüfung trägt der Erbbauberechtigte in den Fällen, in denen die festgelegten Grenzwerte des Freiburger Effizienzhaus-Standards 55 überschritten sind.

(6) Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräußerung des

Erbbaurechts diese Regelung uneingeschränkt auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.

Page 33: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 4

Nachweis über die Einhaltung des Freiburger Effizienzhaus-Standard 55 - Wohnen

An das Baurechtsamt Stadt Freiburg Fehrenbachallee 12 79106 Freiburg i. Br.

I. Bauherr/Bauherrin

Name, Vorname

Straße, Hausnummer PLZ Ort

E-Mail Telefon (tagsüber)

II. Allgemeine Angaben zum Standard

Es wird der folgende Standard nachgewiesen: Freiburger Effizienzhaus 55

Im Blower-Door-Test wurde folgender Wert erreicht

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erreicht folgende Effizienz

o 55

1/h

%

III. Jahresprimärenergiebedarf Qp

(1) zulässiger Höchstwert nach EnEV 2014

(2) berechneter Wert nach EnEV 2014

(3) berechneter Wert in Prozent des Höchstwertes (2)/(1)

kWh/(m²a)

kWh/(m²a)

%

IV. Transmissionswärmeverlust HT'

(4) zulässiger Höchstwert nach EnEV 2014 (Referenzgebäudewert)

(5) berechneter Wert nach EnEV 2014

(6) berechneter Wert in Prozent des Höchstwertes (5)/(4)

W/(m²K)

W/(m²K)

%

V. Bestätigung durch Planverfasser / Sachverständiger nach § 43 LBO

Dieser Nachweis bezieht sich auf folgendes Objekt in Freiburg:

Page 34: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 4

Straße, Hausnummer Flurstücksnummer

Planverfasser

Organisation Name, Vorname

Straße, Hausnummer PLZ Ort

E-Mail Telefon

__________________________ _______________________________________________

Ort, Datum Unterschrift Mit der Unterschrift wird die Einhaltung des Freiburger Effizienzhaus Standard verbindlich durch den Planverfasser oder Bauleiter bestätigt (Nachweis bitte im Original per Post einrei-chen)

Anlagen

Prüffähiger EnEV-Nachweis

Prüffähiger phpp-Nachweis

detaillierter Wärmebrückennachweis, falls abweichender Wert zu 0,05 W/(m²K) der Be-rechnung zugrunde liegt

Page 35: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 4

Nachweis über die Einhaltung des KfW-Effizienzhaus 40 Standards

An das Baurechtsamt Stadt Freiburg Fehrenbachallee 12 79106 Freiburg i. Br.

I. Bauherr/Bauherrin

Name, Vorname

Straße, Hausnummer PLZ Ort

E-Mail Telefon (tagsüber)

II. Allgemeine Angaben zum Standard

Es wird der KfW-Effizienzhaus 40 Standard eingehalten. Mit Stand vom Juni 2020 sind die Bestimmungen unter

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Bauen-(153) zu finden.

Ja

__________________________ _______________________________________________

Ort, Datum Unterschrift Mit der Unterschrift wird die Einhaltung des KfW-Effizienzhauses 40 verbindlich bestätigt.

Page 36: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen
Page 37: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 5

Bewerbung

für ein Baugrundstück (Kategorien A, B, C) im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“

Mögliche Grundstücke (Flst. Nr.):

Hiermit bewerbe ich mich / bewerben wir uns unter Einhaltung der in den Ausschrei-bungsunterlagen genannten Angaben und Bedingungen und den dort dargestellten Konditionen für folgendes Grundstück bzw. für folgende Grundstücke:

Priorität Flst. Nr.

1

2

3

4

Priorität Flst. Nr.

5

6

7

8

Hinweis: Sofern Sie sich um mehr als ein Grundstück bewerben, tragen Sie die Grundstücke bitte in absteigender Priorität ein.

Ich habe / Wir haben dieser Bewerbung eine Bestätigung des Amts für Liegenschaften und Wohnungswesen – Wohnraumförderstelle – ent-sprechend der Bewerbungsvoraussetzungen beigefügt.

(OPTIONAL und nur für Grundstücke der Kategorie A):

Diese Bewerbung ist Teil der Baugruppe ________________ (Bitte einen eindeutigen Namen für die Baugruppe angeben)

(OPTIONAL und nur bei Bewerbung als Baugruppe): Falls die Bewerbung als Baugruppe nicht erfolgreich oder ungültig ist, soll diese Bewerbung als Einzelbewerbung ausgewertet werden. (In diesem Fall bitte auch Ihre Prioritäten in der Tabelle angeben)

An diese Bewerbung halte ich mich / halten wir uns bis zum 30.06.2021 gebunden. Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 500,00 EUR an die Stadt Freiburg i. Br., falls ich / wir innerhalb dieser Bindefrist von meiner / unserer Bewerbung zurücktrete / zurücktreten. Auf diese Ausschreibung wurde ich/ wurden wir aufmerksam durch:

o Immobilien-Anzeige in der Badischen Zeitung o Immobilien-Anzeige im Amtsblatt o Online-Anzeige auf badische-zeitung.de o Internet-Auftritt der Stadt Freiburg: www.freiburg.de/immobilien o Sonstiges: _____________________________________

- bitte wenden -

Kategorie A 676/9, 676/10, 676/11, 676/12

Kategorie B 676/2, 676/3

Kategorie C 676/4, 676/5

Page 38: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 5

Angaben 1. erwachsene Person

Angaben 2. erwachsene Person

Vorname, Name

Adresse

Familienstand

Telefon / E-Mail

Vorname, Name und Geburtsdatum der

im Haushalt lebenden Kinder (Nachweis:

Kopie Geburtsurkunde/n)

Besondere Gründe, z. B. Schwerbehinderung /

Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsangehörigen

(Nachweis: Kopie Behindertenausweis,

Pflegegrad-Nachweis...)

Vorhandenes

Wohneigentum (Adresse, Wohnfläche)

Ja Nein Adresse: Wohnfläche ........m²

Ja Nein Adresse: Wohnfläche ........m²

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung nur mit Vorlage aller notwendigen Un-terlagen gültig ist! _________________ _____________________________ Ort, Datum Unterschrift(en)

Anlagen : O Bestätigung Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen -

Wohnraumförderstelle

O insgesamt ____ Kopien von Geburtsurkunde/n der Kinder

O Ggf. Kopie des Behindertenausweises

O Ggf. Kopie des Pflegegrad-Nachweises

O __________________________

Page 39: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 6

Bewerbung

für ein Baugrundstück (Kategorie D) im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“

Mögliche Grundstücke (Flst. Nr.):

Hiermit bewerbe ich mich / bewerben wir uns unter Einhaltung der in den Ausschrei-bungsunterlagen genannten Angaben und Bedingungen und den dort dargestellten Konditionen für folgendes Grundstück bzw. für folgende Grundstücke:

Priorität Flst. Nr.

1

2

Hinweis: Sofern Sie sich um mehr als ein Grundstück bewerben, tragen Sie die Grundstücke bitte in absteigender Priorität ein.

Ich habe / Wir haben dieser Bewerbung eine Bestätigung des Amts für Liegenschaften und Wohnungswesen – Wohnraumförderstelle – ent-sprechend der Bewerbungsvoraussetzungen beigefügt.

(OPTIONAL):

Längere Bindungsdauer der geförderten Mietwohnung:

Insgesamt: 25 Jahre 30 Jahre (bitte maximal 1 Kästchen ankreuzen)

(sofern keine Auswahl getroffen wird, beträgt die Bindungsdauer insgesamt 15 Jahre) An diese Bewerbung halte ich mich / halten wir uns bis zum 30.06.2021 gebunden. Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 500,00 EUR an die Stadt Freiburg i. Br., falls ich / wir innerhalb dieser Bindefrist von meiner / unserer Bewerbung zurücktrete / zurücktreten. Auf diese Ausschreibung wurde ich/ wurden wir aufmerksam durch:

o Immobilien-Anzeige in der Badischen Zeitung o Immobilien-Anzeige im Amtsblatt o Online-Anzeige auf badische-zeitung.de o Internet-Auftritt der Stadt Freiburg: www.freiburg.de/immobilien o Sonstiges: _____________________________________

- bitte wenden -

Kategorie D 676/6, 676/7

Page 40: Inhaltsverzeichnis · 2 II. Wissenswertes zum Baugebiet Im Baugebiet „Alter Sportplatz Ebnet“ entsteht auf ca. einem Hektar Fläche ein all-gemeines Wohngebiet mit Doppel-, Reihen

Anlage 6

Angaben 1. erwachsene Person

Angaben 2. erwachsene Person

Vorname, Name

Adresse

Familienstand

Telefon / E-Mail

Vorname, Name und Geburtsdatum der

im Haushalt lebenden Kinder (Nachweis:

Kopie Geburtsurkunde/n)

Besondere Gründe, z. B. Schwerbehinderung /

Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsangehörigen

(Nachweis: Kopie Behindertenausweis,

Pflegegrad-Nachweis...)

Vorhandenes

Wohneigentum (Adresse, Wohnfläche)

Ja Nein Adresse: Wohnfläche ........m²

Ja Nein Adresse: Wohnfläche ........m²

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung nur mit Vorlage aller notwendigen Un-terlagen gültig ist! _________________ _____________________________ Ort, Datum Unterschrift(en)

Anlagen : O Bestätigung Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen -

Wohnraumförderstelle

O insgesamt ____ Kopien von Geburtsurkunde/n der Kinder

O Ggf. Kopie des Behindertenausweises

O Ggf. Kopie des Pflegegrad-Nachweises

O __________________________