JusKnacker - Ausgabe 8

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J usKnacker Juni΄11 8. Ausgabe Studienplan - RuW Studienplan - Jus Auf den Seiten 4 - 6 gibt es wichtige Informationen zum neu Studienplan für das Diplomstudium Neuerungen im Bakk-Studium Recht und Wirtschaft findet Ihr auf den Seiten 7 - 11 Diese Ausgabe zu Ende des Som- mersemesters 2011 legt den Schwer- punkt auf die Änderungen in den Curricula, die im Herbst in Kraft treten werden. Die Studierenden-Vertreter in der Curricularkommission haben über ein Semester lang an den neuen Stu- dienplänen mitgearbeitet und viel Zeit investiert, um die Änderungen mög- lichst vorteilhaft für die Studierenden zu gestalten bzw die anderen Kommis- sionsmitglieder auf mögliche "Stolper- steine" für die Studentenschaft, die sich aus den Änderungen ergeben können, hinzuweisen. Dadurch sind zwei Stu- dienpläne entstanden, die neben der neuen Studienengangsphase viele an- dere Neuerungen enthalten, von denen wir aber glauben, dass die Änderungen letztlich zum Vorteil der Studierenden ausfallen werden! Natürlich gibt es in der Übergangs- phase viele Fragen. Die MitarbeiterIn- nen der StV Juridicum werden Euch wie immer nach besten Kräften bera- ten. Auch in diesem Heft findet Ihr viele Informationen! Wenn die Lektüre dieses Hefts Eure Fragestellungen nicht beant- wortet, dann könnt Ihr natürlich jederzeit bei uns vorbeischauen oder eine Mail schreiben! Eurer StV-Team Änderungen in den Curricula Impressionen vom Innenhoffest Moot Court Bericht von unserem Team beim 18 ten International Commercial Arbit- ration Moot auf Seite 12 und 13

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Fakultätszeitung der Studienvertretung Juridicum an der Universität Salzburg

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JusKnacker Juni΄11

8. Ausgabe

Studienplan - RuWStudienplan - Jus

Auf den Seiten 4 - 6 gibt es wichtige Informationen zum neu Studienplan

für das Diplomstudium

Neuerungen im Bakk-Studium Recht und Wirtschaft findet Ihr auf den

Seiten 7 - 11

Diese Ausgabe zu Ende des Som-mersemesters 2011 legt den Schwer-punkt auf die Änderungen in den Curricula, die im Herbst in Kraft treten werden. Die Studierenden-Vertreter in der Curricularkommission haben über ein Semester lang an den neuen Stu-dienplänen mitgearbeitet und viel Zeit investiert, um die Änderungen mög-lichst vorteilhaft für die Studierenden zu gestalten bzw die anderen Kommis-

sionsmitglieder auf mögliche "Stolper-steine" für die Studentenschaft, die sich aus den Änderungen ergeben können, hinzuweisen. Dadurch sind zwei Stu-dienpläne entstanden, die neben der neuen Studienengangsphase viele an-dere Neuerungen enthalten, von denen wir aber glauben, dass die Änderungen letztlich zum Vorteil der Studierenden ausfallen werden!

Natürlich gibt es in der Übergangs-

phase viele Fragen. Die MitarbeiterIn-nen der StV Juridicum werden Euch wie immer nach besten Kräften bera-ten. Auch in diesem Heft findet Ihr viele Informationen! Wenn die Lektüre dieses Hefts Eure Fragestellungen nicht beant-wortet, dann könnt Ihr natürlich jederzeit bei uns vorbeischauen oder eine Mail schreiben!

Eurer StV-Team

Änderungen in den Curricula

Impressionen vom Innenhoffest

Moot Court

Bericht von unserem Team beim 18ten International Commercial Arbit-

ration Moot auf Seite 12 und 13

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JusKnacker

Editorial

Impressum

Österreichische HochschülerInnenschaft an der Universität Salzburg

Studierendenvertretung Juridicum

Churfürststraße 1 | 5020 Salzburg | Tel.: 0662/8044-6014 oder -6015 | E-Mail: [email protected]

Zeitung der Studierendenvertretung Juridicum (Salzburg)

Redaktion: Jörg Geweßler, Stephanie Herrwerth, Hubert Hinterhofer, Michaela Lettner, Peter Mader, Tobias Neugebauer, Sabine Urnik

Layout: Tobias Neugebauer | Fotos (sofern nicht angegeben): StV

Liebe Leserinnen und Leser, liebe KommilitonInnen,

ein sehr ergeignisreiches Se-mester geht zu Ende!

Die StV kann auf viele Veran-staltungen und Ausflüge zurück-blicken (S. 9, 14, 15). Außerdem findet ihr auf S. 12 und 13 einen Bericht über den 18. Willem C. Vis Moot Court und die Erfah-rungen des Teams unserer Fa-kultät. Die Teilnahme an einem Moot Court bedeutet sicher viel Arbeit, aber der Erfahrungs-schatz, der dabei erworben wird, ist für die sowohl für die eigene Entwicklung als auch - salopp gesagt - für den Lebenslauf von

großer Bedeutung. Hat der Arti-kel Euer Interesse geweckt? Ab Herbst beginnen an der Fakultät wieder die Vorbereitungen zu zwei Moot Courts, also meldet Euch an!

Das Hauptaugenmerk die-ser Ausgabe liegt jedoch auf den Studienplanänderungen, die sowohl im Bakk-Studium Recht und Wirtschaft als auch im Diplomstudium Jus mit dem kommenden Herbstsemester automatisch in Kraft treten und deshalb einen Großteil aller Stu-dierenden dieser Fakultät be-treffen werden. Um Euch best-möglich zu informieren, haben das Prüfungsreferat, Vizedekan

Prof. Mader, Prof. Hinterhofer und Prof. Urnik über die Ände-rungen geschrieben bzw den neuen Studienplan graphisch dargestellt (ab S. 3). Einen ganz herzlichen Dank dafür! Außer-dem wird es am 17.5. eine Infor-mationsveranstaltungen geben, zu der alle Studierenden herz-lich eingeladen sind.

Natürlich stehen auch wir Euch jederzeit zur Beratung zur Verfügung!

Wir wünschen Euch erfolgrei-che Prüfungswochen und einen erholsamen Sommer!

Eure StV Juridicum

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Die nunmehr vorgeschlage-nen Änderungen im Diplomstu-dium Rechtswissenschaften und im Bachelorstudium Recht und Wirtschaft („Curricula 2011“) sind zunächst durch eine Geset-zesänderung im UG 2002 veran-lasst: Mit BGBL I 2011/13 hat der Gesetzgeber den § 66 UG 2002 dahingehend verändert, dass für die sogenannte STEP völlig neue Vorgaben gesetzt wurden.

Diese „Studieneingangs- und Orientierungsphase“ (so die ge-setzliche Bezeichnung) dauert nunmehr zwingend ein Semester und es müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden (die nur einmal wiederholt werden dür-fen). Erst ihre positive Absolvierung berechtigt zur Fortsetzung des Stu-diums.

Das betrifft zunächst nur Stu-dierende, die ihr Studium ab dem WS 2011/12 beginnen. Die Um-stellung des ersten Abschnittes im Diplomstudium (der völlig neu geregelt werden musste) bzw der STEP im Bachelorstudium bedingt allerdings eine ganze Reihe von Folgeänderungen auch in späteren Studienphasen. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit genützt, weitere Änderungen und Anpassungen vorzunehmen, die sich aus der Praxis des Vollzugs der bisherigen Studienpläne als notwendig oder wünschenswert herauskristallisiert haben. Das betrifft neben einigen Änderungen in Detailbereichen –

wie zusätzliche Lehrveranstaltun-gen oder Änderungen beim Prü-fungsmodus in einzelnen Fächern – vor allem den 3.Studienabschnitt im Diplomstudium mit seiner „Fä-cherbündelstruktur“, die sich in der Praxis insgesamt gesehen als zu kompliziert und zu wenig flexibel erwiesen hat. Aber auch im Bache-lorstudium waren eine ganze Reihe von Detailänderungen und Umstel-lungen nötig.

Änderungen von Studienplänen schaffen stets große Herausforde-rungen. Das gilt für alle Beteiligten, also gleichermaßen für Studieren-de, Lehrkörper und Uni-Administra-tion, die die Änderungen zu vollzie-hen hat. Im konkreten Fall waren zudem die Mitglieder der Curricu-larkommissionen besonders ge-fordert, da die neuen gesetzlichen Vorgaben erst am 30. März diesen Jahres kundgemacht wurden – ei-gentlich eine gesetzgeberische Zumutung. Diese Herausforderung wurde allerdings gemeistert, so dass die neuen Curricula noch im Juni vom dafür zuständigen Senat der Universität beschlossen wer-den können.

Besondere Fragen ergeben sich aus solchen Änderungen natur-gemäß für jene Studentinnen und Studenten, die sich zum Zeitpunkt der Änderung bereits im Studium befinden. Hier entstehen naturge-mäß idR vielfältige und schwierige Anrechnungsfragen sowohl bei Än-derungen in der Gestaltung einzel-

ner Fächer, als auch besonders bei Änderungen in den Prüfungsmodi. Im konkreten Fall werden die damit verbundenen Fragen durch eine eigene Verordnung des Vizerek-tors für Lehre als Studienbehörde geregelt.

Die Salzburger Fakultät möchte ihren Studierenden in diesem Zu-sammenhang umfassende Infor-mationen bieten: Diesem Zweck dient zunächst der „Informations-tag“ am 17. Juni 2011 im HS 230. Zu diesem Termin ist zwar der ent-sprechende Senatsbeschluss noch nicht gefasst, an den Grundstruk-turen der Änderungen wird sich aber sicherlich nicht mehr allzuviel ändern. Es erscheint der Fakultät aber wichtig, die zentralen Infor-mationen noch in diesem Semes-ter an die Studierenden weiterzu-geben (und das Semesterende ist bereits nahe). Für die späte Be-schlussfassung ist auch der Senat der Universität nicht verantwortlich zu machen, sondern eben der Ge-setzgeber. In weiterer Folge ist dar-an gedacht, einen Beratungsdienst für Studierende einzurichten.

Wir alle sind gefordert, die He-rausforderungen zu meistern, die mit dieser – doch größeren – Stu-dienplanreform verbunden sind. Fakultätsleitung und –administra-tion werden den Studierenden je-denfalls mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Vizedekan Prof. Peter Mader

Studienplanänderungen ab dem WS 2011/12

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1) Studieneingangsphase (STEP):

Infolge der UG-Novelle 2011 ist es notwendig, eine Studieneingangs-phase, die bestimmte Vorgaben erfüllen muss, zu installieren. Laut Novelle muss diese bereits ab dem WS 2011/2012 wirksam werden. Diesbezüglich haben wir uns ent-schlossen, als Studieneingangspha-se einen Grundkurs Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts (7 ECTS) sowie einen Grundkurs Grundlagen und Methoden des Öf-fentlichen Rechts (7 ECTS) vorzuse-hen. Die neue LV Grundkurs soll als prüfungsimmanente LV zum einen aus einem Vorlesungsteil (alle Teilneh-mer) und zum anderen aus Kursteilen (teilnehmerbeschränkt, dh mehrere parallel) bestehen. In beiden GK ha-ben LV-Prüfungen = STEP-Prüfung zu erfolgen. Die GK sollen in geblockter Form bis zur Mitte des 1. Semesters abgehalten und geprüft werden. Da-nach starten die GK erneut (für Wie-derholer und um der gesetzlichen Vorgabe von 2 Prüfungsterminen pro Semester gerecht zu werden) und en-den mit dem Schluss des 1. Semes-ters. Damit ist gewährleistet, dass die Studierenden jedenfalls nach einem Semester eine verlässliche Grundlage dafür haben, ob das Jus-Studium die richtige Wahl war.

2) Folgeänderungen

Die STEP zieht zwingend Folge-änderungen im 1. Studienabschnitt

mit sich. Diese führen zunächst zur Abschaffung der ÖR I und der BR I-Prüfungen samt den dazu gehö-rigen Pflichtübungen, weil diese mehr oder weniger in der STEP aufgehen. „Überschießende“ Bereiche wer-den zur Prüfung aus ÖR bzw BR im 2. Abschnitt verlagert. Desweiteren wird das Römische Recht sowie Rechtsgeschichte in den 2. Studie-nabschnitt verlagert. Die Einführung in die Gesellschaftslehre soll einer Einführung in die Rechtsphilosophie weichen (im Hinblick auf die bald zu besetzende neue Professur in die-sem Rechtsgebiet soll dieses entspre-chend aufgewertet werden). Zusätz-liche (neben der STEP) Fächer des 1. Studienabschnittes = des 1. Se-mesters sind damit: KU Grundlagen und Methoden des Strafrechts; KU In-ternationale Dimensionen des Rechts: Grundlagen und Methoden; VL Ein-führung in die Rechtsphilosophie.

Ziel des 1. Semesters soll es sein, dass die Studierenden tat-sächlich einen Überblick bekom-men, was sie im weiteren Verlauf des Studiums erwartet. Die ge-nannten Fächer des 1. Abschnittes erscheinen der CuKo geeignet, die-ses Ziel zu verwirklichen. Zusätzlich zu diesen, durch die Novelle beding-ten Anpassungen hat sich die CuKo dazu entschlossen, weitere Änderun-gen vorzunehmen. Diese gehen zT auf Empfehlungen zurück, die in der Arbeitsgruppe Zukunft Lehre an der RW-Fakultät (Vizerektorat Lehre) ent-

wickelt wurden, zT sind sie aber auch auf Bereiche bezogen, bei denen sich im Laufe der Zeit Schwierigkeiten im Studienplanvollzug ergeben haben oder von den Studierenden oder den Fachbereichen Reformbedarf ange-meldet wurde.

3) Neue Abschnittgliederung:

Es bleibt bei den 3 Abschnitten, al-lerdings werden diese neu unterteilt. Der 1. Studienabschnitt umfasst ein Semester, der 2. Abschnitt 5 und der 3. Abschnitt 2 Semester.

4) Sonstige Kernänderungen

Neue fremdsprachige Ausbil-dung: Das Fach Völkerrecht wird vollständig auf Englisch unterrichtet und auch in Englischer Sprache (in Form einer schriftlichen Fachprüfung) geprüft. Dies stellt eine bedeutende Innovation dar, denn soweit ersichtlich hat bisher kein juristisches Curriculum in Österreich ein Pflichtfach vollstän-dig auf einen fremdsprachigen Be-trieb umgestellt. Zusätzlich soll ein KU Legal English absolviert werden müs-sen, damit ein möglichst einheitlicher Level an Englischkenntnissen vor der Völkerrechtsprüfung garantiert wird.

Vereinfachung der Fächerbün-del: Die oft als kompliziert empfunde-nen Fächerbündel werden insoweit vereinfacht, als diese in Hinkunft nur mehr aus einem Pflichtprogramm be-stehen sollen (im Ausmaß von 12-14

Informationen zu Änderungen im Diplomstudium

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5ECTS). Wahlangebote der Fächer-bündel werden aus diesen heraus-gelöst und gehen in Wahlfächer auf, die unabhängig von Fächerbündeln absolviert werden können. Zudem wurden die inhaltlichen Vorgaben an die Fächerbündel reduziert. Einzige Vorgabe soll zukünftig sein, dass sie zumindest ein Seminar (Fächerbün-del-Seminar) vorsehen müssen.

Einführung von Wahlfächern: Im Ausmaß von 10-12 ECTS haben die Studierenden Wahlfächer zu absol-vieren; diese sollen aber dem Lehran-gebot der Rechtswissenschaftlichen Fakultät entnommen werden. Bisher im Wahlbereich von Fächerbündeln stehende Angebote werden also in Hinkunft zu solchen Wahlfächern „mu-tieren“. Die Wahlfächer können im 2. oder 3. Abschnitt absolviert werden. Mindestens 3 ECTS sind dabei aus Grundlagenfächern zu absolvieren, die in § 15 Abs 2 eigens definiert wer-den.

Wissenschaftliches Schreiben für Juristen: Um die Studierenden methodisch auf das Verfassen von Seminararbeiten sowie insbesonder auf die Erstellung der Diplomarbeit vorzubereiten, ist am Ende des 2. Ab-schnitts ein KU Wissenschaftliches Schreiben zu belegen. Diese LV soll den Problemen Rechnung tragen, dass die Studierenden oft ohne größe-re methodische Vorkenntnisse mit der Arbeit an der Diplomarbeit beginnen.

Aufwertung der Rechtsphiloso-phie: Neben der bereits genannten Einführung in die Rechtsphilosophie als Teil des 1. Abschnittes soll im 3. Abschnitt ein Vertiefungskurs in die-sem Fach folgen.

Aufwertung des Unternehmens-rechts: Das im österreichischen und internationalen Vergleich umfangmä-ßig bisher eher gering veranschlagte Unternehmensrecht soll mit 2 zusätz-lichen LV aufgewertet werden (zum Kapitalmarktrecht und zum Immateri-algüterecht).

Aufwertung des Arbeitsrechts: Parallel zur Aufwertung des Unterneh-mensrechts soll auch im Arbeitsrecht insgesamt eine Vorlesungsstunde (1,5 ECTS) mehr im Bereich des Indi-vidualarbeitsrechts in den Studienplan aufgenommen werden. Sowohl die Aufwertung des Unternehmens- als auch jene des Arbeitsrechts erschei-nen der CuKo als konsistent mit dem universitären Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt.

Neuerung im Finanzrecht: In die-sem Fach soll zur besseren Vorberei-tung auf die schriftliche Fachprüfung aus Finanzrecht eine neue LV, näm-lich eine VO Einführung in das Bilanz-steuerrecht, eingeführt werden.

Das Fach Rechtgeschichte soll - in Abgrenzung zum Römischen Recht - hinkünftig vor allem Grundzüge der Verfassungsgeschichte enthalten und wird somit auf eine dreistündige Lehr-veranstaltung reduziert. Zudem soll in diesem Fach keine Fachprüfung, son-dern eine Lehrveranstaltungsprüfung erfolgen.

Im Fach Strafrecht soll zukünftig wie im Bürgerlichen und im Öffent-lichen Recht die schriftliche Klausur vierstündig sein.

Neuer LV-Typ der Vorlesung mit Übungscharakter (VU) bei den ver-

fahrensrechtlichen LV (ZGV; Strafver-fahrensrecht; Verwaltungsverfahrens-recht; Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts; Finanzverfahrensrecht) so-wie im Public International Law: Be-sonders in den Verfahrensrechten ist es nach Ansicht der CuKo erforder-lich, die reine Stoffvermittlung durch Übungen/Beispiele/kleinere Fälle an-zureichern. Diese Möglichkeit gewäh-ren VU‘s. Sie sollen die Lehrenden in diesen Fächern studienplanmäßig „verpflichten“, in den Vorlesungen derartige Übungsinhalte aufzuneh-men.

Die in der Arbeitsgruppe im Rek-torat als Teil einer „großen Studien-planreform“ angedachte, zumindest teilweise Umstellung des Lehr- und Prüfungsbetriebs in Richtung von mehr Pflichtübungen auf Kosten des Vorlesungsbetriebs konnte in der Kür-ze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht bewerkstelligt werden, zumal ein derart großer Reformschritt noch vertiefter Diskussion innerhalb der Fa-kultät und den Fachbereichen bedarf.

Die in § 21 des Curriculums nor-mierten punktuellen Übergangsbe-stimmungen sollen Härtefälle für Studierende, insbesondere unnötige Studienzeitverlängerungen, vermei-den. Diese Härtefälle können in ein-zelnen Situationen dadurch entste-hen, dass der Studienplan bereits mit 1. Oktober 2011 in Kraft treten wird.

In der Hoffnung auf eine Genehmi-gung des Curriculums und mit herzli-chen Grüßen,

Prof. Hubert Hinterhofer, Vorsit-zender der Curricularkommission

der Rechtswissenschaften

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Liebe Studentinnen und Studen-ten,

die Studieneingangsphase (kurz STEP) ist durch die Novellierung des UG 2002 ab dem WS 2011/12 neu zu gestalten. Die dadurch er-forderliche Umstrukturierung des Studienplanes wurde zum Anlass genommen, weitere wichtige, an-stehende Änderungen mit umzu-setzen.Der folgende Artikel soll eine ers-te Orientierungshilfe geben, wie der Studienplan künftig aussieht und wie bisherige Prüfungen an-gerechnet werden können (dazu auch eine Zusammenfassung in einer Tabelle auf Seite 10) .

Ad 1) Obwohl es künftig nur mehr eine Fachprüfung in der allgemeinen BWL geben soll, wird dringend angeraten, die beiden Fachprü-fungen „Grundzüge der BWL“ und „Betriebliches Rechnungswesen“ noch abzuschließen. Die Able-gung der beiden Fachprüfungen ist bis zum 30.04.2012 möglich. Danach wird das Fachprüfungs-system umgestellt.- Haben Sie die beiden Fachprü-

fungen positiv absolviert, wer-den Ihnen alle BWL – Lehrver-anstaltungen (inkl. der neuen Lehrveranstaltung: „Bilanzana-lyse und Bilanzpolitik“) dafür angerechnet.

- Haben Sie nur die Fachprüfung „Grundzüge der BWL“ positiv

absolviert, wird Ihnen daraus die VO „Einführung in die BWL“, die nun im Rahmen der STEP zu absolvieren ist, angerechnet. Des Weiteren wird Ihnen der Teilbereich „Betriebliche Leis-tungsfunktionen“ als Grundkurs „Marketing“ angerechnet und „Organisation, Personal und Management“ wird Ihnen dann im Rahmen der neuen Fachprü-fung „Allgemeine BWL I“ erlas-sen.

- Haben Sie nur die Fachprüfung „Betriebliches Rechnungswe-sen“ positiv absolviert, wird Ihnen die neue Fachprüfung „Allgemeine BWL I“ angerech-net, wenn Sie die positive Ab-solvierung des PS „Organisati-on, Personal und Management“ nachweisen können. Weiters gilt der Grundkurs aus „Kosten-rechnung“ als abgelegt.

- Haben Sie keine der Fachprü-fungen positiv absolviert, gel-ten alle „alten“ PS-Scheine wie folgt:o PS Betriebliche Leistungs-

funktionen = GK Marketingo PS Kostenrechnung = GK

Kostenrechnungo Die PS-Scheine aus „Bilan-

zierung und Bilanzpolitik“, „In-vestition und Finanzierung“ und „Organisation, Personal und Management“ brauchen Sie dann als Voraussetzung für die neue Fachprüfung „Allgemeine BWL I“, die Ende des Sommersemesters 2012

erstmals angeboten wird.- Für die Anrechnung der VO

„Einführung in die BWL“, die nun in der STEP prüfungsrele-vant wird, sollten Sie jedenfalls das PS Investition und Finan-zierung (oder das PS Betriebli-che Leistungsfunktionen) posi-tiv absolviert haben, sonst droht der Rückfall in die STEP – Pha-se!!!

Ad 1.1) Alle hier angeführten Lehrveran-staltungen, ändern ihren Typus von VO+PS in Grundkurs. „Alte“ PS-Scheine werden zur Gänze als GK anerkannt. Zudem wird in der Lehrveranstaltung „Betriebliche Leistungsfunktionen“ künftig der Fokus auf Marketing gelegt, wo-durch sich die Änderung der Be-zeichnung ergeben hat.

Ad 1.2) Haben Sie die beiden FP „Grund-züge der BWL“ und „Betriebliches Rechnungswesen nicht positiv absolviert, müssen Sie die neue zusätzliche LV „Bilanzanalyse und Bilanzpolitik“ absolvieren. Diese ist laut Musterstudienplan für das 6. Semester vorgesehen.

Ad 2) Um dem Spezialisierungsfeld im Master-Studium Rechnung tra-gen zu können, wird die spezielle Betriebswirtschaftslehre um ein Spezialgebiet „Finanzmärkte und Finanzdienstleistungen“ erweitert.

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Informationen zu Änderungenim Bakk-Studium

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Ad 3) Obwohl die Fachprüfung „Grund-züge der Volkswirtschaftslehre“ künftig zu Einzelprüfungen aus VO „Einführung in die VWL“, „GK Mikroökonomik“ und „GK Ma-kroökonomik“ wird, ist anzuraten, die Fachprüfung noch nach altem Muster abzuschließen. Dies ist bis 30.04.2012 möglich. - Wenn Sie die Fachprüfung

„Grundzüge der VWL“ posi-tiv absolviert haben, wird Ih-nen die VO „Einführung in die VWL“, die Grundkurse „Mikro- und Makroökonomik“ und der neue GK „Statistische Daten-analyse“ angerechnet.

- Schaffen Sie es bis dahin nicht, die Fachprüfung positiv zu ab-solvieren, müssen Sie die neue Lehrveranstaltung „Statistische Datenanalyse“ zusätzlich ab-solvieren.

- Das positiv absolvierte PS „Volkswirtschaftslehre“ wird je-denfalls für die VO „Einführung in die VWL“ angerechnet.

Ad 4) Im Bereich der Speziellen VWL kann künftig frei gewählt werden zwischen der VU „Finanzwissen-schaft“ und VU „Wirtschaftspoli-tik“. Dabei ändert sich neben der Stundenausweitung von 2 auf 3 SSt der Typus von einer VO in eine VU (Vorlesung mit Übungs-charakter). Letztere hat (wie Vor-lesungen) keinen prüfungsimma-nenten Charakter.

Ad 5) Neu in den Studienplan aufge-nommen werden ein KU „Einfüh-rung in das wissenschaftliche Ar-beiten“ und der GK „Statistische

Datenanalyse“- Zum GK „Statistische Daten-

analyse“ siehe Punkt 3.- Haben Sie bereits ein interdis-

ziplinäres Seminar oder das SE der Spezialisierung positiv absolviert, wird Ihnen der KU „Einführung in das wissen-schaftliche Arbeiten“ angerech-net.

- Zum GK „Bilanzanalyse und Bilanzpolitik“ siehe Punkt 1.1.

Ad 6)Im Wahlfachbereich wird der zu absolvierende Umfang von 12 ECTS auf 8 ECTS reduziert. Be-reits absolvierte Lehrveranstal-tungen werden angerechnet. Neu in den Wahlfachkatalog aufge-nommen wird das Wahlfach „Ein-führung in das Rechnungswesen (Buchhaltung und Kostenrech-nung)“. Dieses ersetzt die bishe-rigen Vorbereitungskurse. Bereits absolvierte Vorbereitungskurse aus Buchhaltung und Kostenrech-nung können jedoch nicht als (das neue) Wahlfach angerechnet werden.

Ad 7) Die Bachelorarbeiten waren bis-her im Rahmen von 2 interdiszi-plinären Seminaren zu verfassen. Im neuen Studienplan ist eine Bachelorarbeit im Rahmen eines interdisziplinären Seminars zu schreiben. Die zweite Bachelor-arbeit wird im SE der gewählten Spezialisierung verfasst.

Ad 8)Anstelle der Fachprüfung aus „Privatrecht I“, ist im neuen Stu-dienplan der GK „Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen

Rechts“ in der STEP-Phase zu absolvieren. Haben Sie bereits die Fachprüfung aus „Privatrecht I“ positiv absolviert, wird diese für den Grundkurs angerechnet. Bei Fehlen der Fachprüfung kann auch die UE „Schuldrecht Allge-meiner Teil“ für die Anerkennung herangezogen werden. Um im Wintersemester nicht in die STEP – Phase zu fallen, sollte man je-denfalls die UE „Schuldrecht All-gemeiner Teil“ positiv absolviert haben.

Ad 9)Anstelle der Fachprüfung „Öffent-liches Recht I“, ist im neuen Stu-dienplan der GK „Grundlagen und Methoden des Verfassungs- und Verwaltungsrechts“ zu absolvie-ren. Dieser ist laut Musterstudien-plan für das erste Semester vor-gesehen. Haben Sie bereits die Fachprüfung „Öffentliches Recht I“ positiv absolviert, wird diese für den Grundkurs angerechnet. Bei Fehlen der Fachprüfung kann auch die UE „Öffentliches Recht“ für die Anerkennung herangezo-gen werden.

Ad 10)Anstelle der Fachprüfung „Pri-vatrecht II“ ist im neuen Studi-enplan die Fachprüfung „Bür-gerliches Recht“ zu absolvieren. Neben einer Umstrukturierung der Prüfungsinhalte ist die VO „Bankrecht“ für diese Prüfung nicht mehr Stoffinhalt. Neu hinzu kommt eine VO „Bereicherungs-recht und Geschäftsführung ohne Auftrag“, sowie eine verpflichten-de Übung „Bürgerliches Recht“. Haben Sie bereits die Fachprü-fung „Privatrecht II“ positiv absol-

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9viert, wird Ihnen diese als Fach-prüfung „Bürgerliches Recht“ anerkannt.Bis zum 28.02.2012 gibt es die Möglichkeit, die Fachprüfung „Privatrecht II“ nach den bishe-rigen Studienvorschriften abzu-legen (mündlich). Wenn es ab-sehbar ist, dass Sie die FP nicht bis 28.02.2012 ablegen werden/können, melden Sie sich bitte im Herbst zur UE an! Diese UE ist nach dem 28.02.2012 Zulas-sungsvoraussetzung für die FP „Bürgerliches Recht“!

Ad 11)Anstelle der Fachprüfung „Öffent-liches Recht II“ ist nun die Fach-prüfung „Öffentliches Wirtschafts-recht“ zu absolvieren. Neben

einer Umstrukturierung der Prü-fungsinhalte ist die AG „Aktuelle Probleme des öffentlichen Wirt-schaftsrecht“ nicht mehr Fachprü-fungsstoff. Haben Sie bereits die Fachprüfung „Öffentliches Recht II“ positiv absolviert, wird Ihnen diese für die Fachprüfung „Öf-fentliches Wirtschaftsrecht“ aner-kannt.

Ad 12)Der Stundenumfang der VO „Ma-terielles Steuerrecht“ wird von 3 auf 2 SSt reduziert. Es entfällt die Behandlung der Inhalte über die steuerbilanzielle Gewinner-mittlung, da diese bereits in der LV „Bilanzierung + Bilanzpolitik“ durchgenommen wurden. Die-se Inhalte bleiben aber weiterhin

Stoff der schriftlichen Fachprü-fung. Der Typus der VO „Finanz-verfahrensrecht, Finanzstraf-recht“ wird auf VU (Vorlesung mit Übungscharakter) geändert. Wie bereits oben erwähnt ist dieser Lehrveranstaltungstypus nicht prüfungsimmanent.

Ad 13)Die VO „Individualarbeitsrecht“ er-fährt eine Stundenausweitung von 2 auf 3 SSt. und der Typus wird von VO auf VU geändert. Bereits positiv absolvierte Fachprüfungen für „Arbeitsrecht und Sozialrecht“ werden im neuen Studienplan zur Gänze anerkannt.

Jörg Geweßler,Prof.in Sabine Urnik

Wie bereits im letzten Jahr konnte auch heuer wieder einigen ausgewählten Studierenden eine Besichtigung der Hofer KG Zent-rale in Sattledt möglich gemacht werden. Neben einer Führung durch das Warenlager stand ein hoch interessantes Gespräch mit Herrn MMMag. Edwin Feichter, dem Geschäftsführer der Zweig-niederlassung Sattledt am Pro-gramm.

Pünktlich um 9 Uhr morgens wur-den wir im Konferenzraum begrüßt. Neben der angenehmen Raumatmo-sphäre trugen zusätzlich die zahlrei-chen, mit Süßigkeiten gedeckten Tel-ler, als auch verschiedene Getränke zu einer sehr entspannten Stimmung bei. Nach einer kurzen Präsentation des Unternehmens sowie der Zweig-

niederlassung Sattledt entwickelten sich schnell angeregte Diskussio-nen, bei der viele Fragen rund um das Unternehmen als auch die Auf-gabenfelder einer Führungsposition geklärt werden konnten. In der darauf folgenden, exklusiven Führung durch das beeindruckend großräumige La-ger, in dem reges Treiben herrschte, wurden wir Zeuge eines gut abge-

stimmten logistischen Systems. Bei der Besichtigung durfte ein Blick in

die Tiefkühlabteilung natürlich nicht fehlen, bei - 20°C fiel dieser jedoch – verständlich – eher kurz aus.

Herr MMMag. Feichter ließ es sich nicht nehmen, im Anschluss abermals über Karrieremöglichkeiten für Uni-versitätsabsolventen zu diskutieren und noch bestehende Fragen offen und geduldig zu beantworten, sowie seine Erfahrungen als Geschäftsfüh-rer einer Zweigniederlassung – der mehr als 70 Filialen direkt unterstellt sind – ausführlich zu schildern.

Abschließend gilt es einen herzli-chen Dank an Igor Murković auszu-sprechen, dessen persönliches En-gagement diesen beeindruckenden und zudem kostenlosen Besuchster-min erst ermöglicht hat!

Tobias Neugebauer

Hofer KG - Besuch in Sattledt

Trotz klirrender Kälte war der Ausflug ein voller Erfolg!

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JusKnackerCurriculum Recht und Wirtschaft 2008 Curriculum Recht und Wirtschaft 2011

(1) BWL Fachprüfung Grundzüge der BWL- VO Einführung in die BWL- VO/PS Betriebliche Leistungsfunktionen- VO/PS O, P und M

Fachprüfung Betriebliches RW- VO/PS Bilanzierung und Bilanzierungspolitik- VO/PS Kostenrechnung- VO/PS Investition und Finanzierung

STEP- VO Einführung in die BWL

Fachprüfung Allgemeine BWL I- VO/PS Bilanzierung und Bilanzpolitik- VO/PS Investition und Finanzierung- VO/PS O, P und M

Allgemeine BWL IIEinzelne LV- Prüfungen aus:- GK Marketing- GK Kostenrechnung- NEU: GK Bilanzanalyse und Bilanzpolitik

(1.1) 1 VO + 2 PS Kostenrechnung2 VO + 2 PS Betriebliche Leistungsfunktionen

3 GK Kostenrechnung3 GK Marketing

(1.2) Neue LV 2 GK Bilanzanalyse und Bilanzpolitik

(2) Spezielle BWL

Spezialgebiete- Controlling und strategische Unternehmensführung- Betriebliches Finanz- und Steuerwesen

Spezialgebiete- Controlling und strategische Unternehmensführung- Betriebliches Finanz- und Steuerwesen- Finanzmärkte und Finanzdienstleistungen

(3) VWL Fachprüfung Grundzüge der Volkswirtschaftslehre- 2 VO Einführung in die VWL- 2 VO Mikroökonomik- 2 VO Makroökonomik- 2 PS Volkswirtschaftslehre

Einzelne LV – Prüfungen aus:- 2 VO Einführung in die VWL- 3 GK Mikroökonomik- 3 GK Makroökonomik

(4) Spezielle VWL

2 VO Finanzpolitik oder2 VO Wirtschaftspolitik

3 VU Finanzwissenschaft oder3 VU Wirtschaftspolitik

(5) Neue Lehr-veranstaltun-gen

1) 2 KU Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten2) 3 GK Einführung in die statistische Datenanalyse3) 2 GK Bilanzanalyse und Bilanzpolitik

(6) Wahlfach 12 ECTS 8 ECTSVorbereitungskurse aus Buchhaltung & Kostenrechnung sind nun im Wahlfachkatalog aufgenommen worden

(7) Bachelor-arbeiten

Bachelorarbeiten im Rahmen von 2 interdisziplinären Se-minaren

Bachelorarbeiten im Rahmen des Seminars der Speziellen BWL und 1 interdisziplinäres SE

(8) Privatrecht I

Fachprüfung Privatrecht I:- 3 VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil- 2 VO Schuldrecht Allgemeiner Teil- 2 UE Schuldrecht Allgemeiner Teil

STEP:4 GK Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts

(9) Öffentli-ches Recht I

Fachprüfung Öffentliches Recht I:- 2 VO Grundlagen des Staatsrechts- 2 VO Einführung in das Verwaltungsrecht- 2 VO Öffentliches Wirtschaftsrecht I- 2 UE Öffentliches Recht

4 GK Grundlagen und Methoden des Verfassungs- und Verwaltungsrechts

(10) Privat-recht II

Fachprüfung Privatrecht II:- 3 VO Besonderes Vertragsrecht- 2 VO Schadenersatzrecht- 3 VO Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht- 1 VO Bankrecht

Fachprüfung Bürgerliches Recht:- 2 VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil- 2 VO Schuldrecht Allgemeiner Teil- 2 VO Besonderes Vertragsrecht- 2 VO Schadenersatzrecht- 3 VO Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht- 1 VO Bereicherungsrecht und Geschäftsführung ohne Auftrag- 2 UE Bürgerliches Recht

(11) Öffentli-ches Recht II

Fachprüfung Öffentliches Recht II:- VO Öffentliches Wirtschaftsrecht II - VO Öffentliches Wirtschaftsrecht III- AG Aktuelle Probleme des öffentlichen Wirtschafts- recht- UE Öffentliches Wirtschaftsrecht: Analyse komplexer Fälle

Fachprüfung Öffentliches Wirtschaftsrecht:- VO Öffentliches Wirtschaftsrecht I- VO Öffentliches Wirtschaftsrecht II- VO Öffentliches Wirtschaftsrecht III- UE Öffentliches Wirtschaftsrecht

(12) Finanz-recht

Fachprüfung Finanzrecht:- 3 VO Materielles Steuerrecht- 1 VO Finanzverfahrensrecht, Finanzstrafrecht

Fachprüfung Finanzrecht:- 2 VO Materielles Steuerrecht- 1 VU Finanzverfahrensrecht, Finanzstrafrecht

(13) Arbeits-recht

Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht:- 2 VO Individualarbeitsrecht- 2 VO Kollektives Arbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht- 2 VO Sozialrecht

Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht:- 3 VU Individualarbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht- 2 VO Kollektives Arbeitsrecht- 2 VO Sozialrecht

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Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot

Auch in diesem Jahr nahmen Studierende der Juridischen Fakul-tät der Universität Salzburg am Wil-lem C. Vis International Commercial Arbitration Moot teil. Das Team, das die Universität bei diesem Wettbe-werb zum Thema Internationale Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit vertreten durfte, wurde unter der Leitung von o. Univ.-Prof.in Dr.in Ma-rianne Roth, LL.M. (Harvard) ausge-wählt.

Eric E. Bergsten (Pace Law Uni-versity) erstellte im Jahr 2010 bereits zum 18. Mal einen Fall, der an die teil-nehmenden Universitäten ausgesandt wurde. Nachdem wir den Fall erhalten hatten, ging die Arbeit am Memoran-dum für den Kläger des Falles zügig voran. Es wurden jede Woche ver-schiedenste Rechtsfragen diskutiert und diverse Ideen zur Lösung unge-klärter Probleme durchdacht. Bei der Ausarbeitung des Falles haben uns nicht nur Rechtsanwalt Dr. Eugen Salpius, sondern auch Mag.a Clau-dia Reith, Mag.a Marianne Katharina Stegner und Birgit Julia Wirth tatkräf-tig unterstützt. Beim Bearbeiten und Vorbereiten der Memoranda hat uns vor allem der Kurs International Com-mercial Arbitration (o. Univ.-Prof.in Dr.in Marianne Roth, LL.M. (Harvard)) so-wie das Seminar International Sports Law and Arbitration (o. Univ-Prof.in Dr.in Marianne Roth, LL.M. (Harvard), o. Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger) sehr weiter geholfen. Im Rahmen des Seminars International Sports Law and Arbitration, das in der Flachau

abgehalten wurde, konnten wir den zu bearbeitenden Fall zum ersten Mal einem „Publikum“ präsentieren und das Memorandum für den Kläger fer-tig stellen.

Einige Wochen später erhielten wir das Kläger-Memorandum der Univer-sität Turku (Finnland). Das Ausarbei-ten des Memorandums des Beklag-ten beanspruchte aufgrund unseres bereits vertieften Wissens im Bereich Internationale Schiedsgerichtsbarkeit und UN-Kaufrecht weitaus weniger Zeit als das Memorandum des Klä-gers. Anfang Jänner stand zudem ein Rhetorikseminar mit MMag. Dr. Harald Pill auf dem Programm, das vor allem als Vorbereitung für die mündlichen Verhandlungen in Wien dienen sollte. Einen ganzen Tag konnten wir von die-ser einmaligen Gelegenheit profitieren und uns wertvolle Tipps und Informa-tionen bezüglich der eigenen Wirkung und verschiedener Präsentationstech-niken holen.

Danach ging die Arbeit am Memo-randum für den Beklagten weiter. Es wurde auf Hochdruck gearbeitet, die letzten Korrekturen vorgenommen und darauf geachtet, die formalen Vor-schriften zu beachten, da ansonsten eine Disqualifikation drohte. Ende Jän-ner war es dann soweit: Beide Memo-randa – jenes für den Kläger, als auch jenes für den Beklagten – waren fertig gestellt.

Während der lehrveranstaltungs-freien Zeit im Februar hatten wir nicht nur Zeit zu entspannen, wir machten uns auch intensiv Gedanken darüber,

welche Argumente Teil unserer Prä-sentationen für die mündlichen Ver-handlungen werden sollten. Nachdem diese Arbeit beendet war, wurden un-sere Präsentationen zum ersten Mal bei einem weiteren Rhetoriktraining mit MMag. Dr. Harald Pill auf die Pro-be gestellt. Mit spezifischen Übungen

wurden unsere Ausdrucksweise und unser Auftreten verbessert. Mithilfe von Videoaufzeichnungen führte uns MMag. Dr. Harald Pill vor Augen, an welchen Aspekten unserer Körper-sprache wir noch zu arbeiten hatten. Anfang März wurden wir zu den Vien-na Arbitration Days 2011 eingeladen. Die Vorträge, die von verschiedens-ten Praktikern im Bereich Schiedsge-richtsbarkeit gehalten wurden, waren nicht nur spannend, sondern auch sehr lehrreich. Zudem hatten wir in den Pausen die Gelegenheit persön-liche Kontakte zu knüpfen.

Im März ging es dann zu unserem ersten Pre-Moot nach Riga. Es folgten Pre-Moots in München und Düssel-dorf. Dort hatten wir die Möglichkeit, gegen Teams anderer Universitäten

Hier verhandelten wir gegen die University of Turku (Finn-land) in der renommierten Kanzlei Dorda Brugger Jordis

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zu plädieren. Die Verhandlungen wa-ren nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance, sich auf den Moot in Wien vorzubereiten. Wir konnten Kontakte zu anderen Studie-renden aus unterschiedlichen Ländern knüpfen und es blieb neben der Arbeit an unseren Präsentationen sowie den mündlichen Verhandlungen ausrei-chend Zeit, die jeweiligen Städte und Sehenswürdigkeiten zu besichtigen. Im März war außerdem das Team der Universität Passau zu einem Pleading zu Gast in Salzburg. Hierbei wurden unsere Präsentationen von amerika-nischen Schiedsrichtern beurteilt. Bei einem Inhouse-Pleading der Rechts-anwaltskanzlei Wolf Theiss hatten wir außerdem die Möglichkeit, unsere Argumente erfahrenen Anwälten zu präsentieren. In den Zeiträumen zwi-schen den Pre-Moots konnten wir in mehreren Seminaren von der tatkräf-tigen Unterstützung von Gero Nievel-stein, Schauspieler am Salzburger Landestheater, profitieren. Wir lernten, unsere Körpersprache besser zu be-herrschen und wirkungsvoller einzu-

setzen. Darüber hinaus brachte er uns verschiedenste Sprech- und Präsen-tationstechniken näher.

Die mündlichen Verhandlungen in Wien fanden von 15. bis 21. April 2011 statt. Nachdem wir bereits einen Tag zuvor nach Wien gereist sind, bot sich die Gelegenheit, die Welcome-Party der Moot Alumni Association im Pa-lais Eschenbach zu besuchen und die zum Teil bereits bekannten Studieren-

den anderer Universitäten wieder zu sehen. Am darauf folgenden Tag wur-den unsere Präsentationen bei einem Inhouse-Pleading der Rechtsanwalts-kanzlei Binder Grösswang gegen die Universität Osnabrück ein letztes Mal geprüft und bewertet. Die folgenden vier Tage fanden die offiziellen Ver-handlungen gegen die University of Essex, University of Turku, Columbia University und die Universität Erlan-gen statt. Zum Abschluss der Woche stand nicht nur ein Bankett auf dem Programm, sondern auch die Ver-handlung der Finalisten, wonach der Sieger des diesjährigen Wettbewerbs verkündet wurde (University of Otta-wa).

Abschließend ist zu betonen, dass eine Teilnahme nicht nur für das Stu-dium, sondern auch beruflich und persönlich eine Bereicherung und Studierenden der Juridischen Fakultät Salzburg nur zu empfehlen ist.

Michaela LettnerIn Riga konnten wir zum ersten Mal gegen andere Teams plä-dieren (Rechtsanwalt Dr. Eugen Salpius als Schiedsrichter).

Die TeilnehmerInnen des 18th Willem C. Vis International Com-mercial Arbitration Moot präsentieren stolz ihre Zertifikate: Zuza-na Kliska, Ulrich Palma, Cornelia Gerl, Michaela Lettner (v.l.n.r).

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Berichte und Ankündigungen

Am 23.5.2011 fand in der Sala Terrena eine Informationsveran-staltung über Möglichkeiten zum Auslandsstudium und Partneruni-versitäten der Universität statt. Dieses Event wurde organisiert

von Mag. Levtchev (Völkerrecht) in Kooperation mit der StV Juri-dicum und EL§A Salzburg e. V..

Nach informativen Kurzvorträ-gen von Prof. Geistlinger, Dr.in Augeneder und Mag. Levtchev gab die Gelegenheiten zu locke-rem Austausch beim Buffet.

Ihr hattet keine Zeit, zur Info-Veranstaltung zu kommen, aber ihr spielt mit dem Gedanken, ei-nen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen? Mag. Boris Levt-chev berät Euch gerne!

Kontaktdaten: [email protected] 8044 3658

Auch in der Mensa an der Juri-dischen Fakultät hat sich einiges getan: Das Buffet wurde reno-viert, aber auch die Speisekarte hat sich verändert: Vermutlich ab Herbst gibt es für alle, die nicht beim regulären Tagesme-nü zugreifen wollen, ein frisches

Wokgericht! Das Angebot wird komplettiert von verschiedenen Toasts (Hawaii, Thunfisch, Spar-gel, je 3,90 Euro), die mit Salat serviert werden, einem Tomaten/Mozarella-Snack (je 2,20 Euro) und diversen Salaten mit Gebäck um 4 Euro. Aber ein Gang in die

Mensa lohnt sich nicht nur zur Mittagszeit: Neben frischen Mehl-speisen und täglichen Kaffeeak-tionen kann man ganztags ab 2 Euro frühstücken!

Wir freuen uns auf die Gast-gartensaison der Mensa!

Auch dieses Jahr fand die Ver-leihung der ET-Auszeichnungen wieder in feierlichem Rahmen auf der Edmundsburg statt. Nach einführenden Worten, ua vom Dekan Prof. Harrer und Ehren-gast LHStV. Dr. Wilfried Haslau-er, wurden die GewinnerInnen des diesjährigen Wettbewerbs einzeln durch Frau Prof.in Wöh-le vorgestellt. Danach durften

die glücklichen GewinnerInnen ihre Urkunden aus den Händen

von LHStV Haslauer entgegen-nehmen. Beim anschließenden Buffet zeigte sich dieser zusam-men mit den Vertretern der Pro-fessorenschaft, den Vertretern der Partnerunternehmen und den stolzen Angehörigen sehr beein-druckt von der Veranstaltung.

Mehr darüber und Erfahrungs-berichte der Gewinner in der nächsten Ausgabe!

Nach den interessanten Vorträ-gen war eine kleine Stärkung

sehr willkommen!

So sehen glückliche GewinnerInnen aus!

Going Beyond Borders

Neues aus der Mensa

Excellent Talents 2011

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Das Career Center hat auch im Juni interessante Workshop-Angebote:

Workshop „Pimp your Career 2.0“: Selbstpräsentation im Web (4 Vormittage)

Willst du das Web effektiv im Alltag und im Studium nutzen? Du erhältst unter fachkundiger Aufsicht eine praktische Anlei-tung zur sinnvollen Nutzung des „Mitmach-Web“ zur Vernetzung, Zusammenarbeit und Selbstprä-sentation.

Termine:17./ 20./ 27./ 29.06.2011, jeweils 09:00-13:00 Uhr, EDV-Raum Kapitelgasse 6 (Ein-gang 10)

Kosten: € 40,--Kontaktdaten:Mag. Dr. Martin MaderCareer CenterUniversität SalzburgKaigasse 17/IIA-5020 SalzburgTel: +43(0)662/8044-2332Fax: +43(0)662/74-2332http://www.uni-salzburg.at/career

Berufsstarterseminar „Wie starte ich erfolgreich in mein Berufsle-ben?“

Vortragender: Mag. Mark Bogen, BOGEN & PARTNER Wealth Ma-nagers

Seminarziel: In diesem Semi-nar bekommst du einen kompak-ten Überblick, worauf du beim Be-

rufsstart achten musst. Praxisnah mit vielen Übungen, Best Practice Beispielen und nützlichen Richtli-nien erhältst du eine solide Vor-bereitung für deinen Einstieg in deine Karrierewelt. Das Seminar wird in Kleingruppen abgehalten, um eine bestmögliche, persönli-che Betreuung zu garantieren.

Termin: 22. Juni (09:00-16:00 Uhr)Raum wird noch bekannt gege-ben

AnmeldungAchtung: Zum Berufsstartersemi-nar melden Sie sich direkt über Bogen & Partner (http://www.karriere-seminare.at/) an (bei der Veranstaltung ist derzeit noch der 16. Juni angegeben)

Die Ergebnisse der ÖH-Wahl vom 24. – 26.5. 2011 liegen vor.

Als Mandatare der StV Jus wur-den gewählt: Franz Linsinger (230 Stimmen), Claudia Laimer (162), Igor Murkovic (151), David Unter-berger (141) und Tobias Aigner (131).

Folgende Studierende kandidier-

ten erfolgreich für ein Mandat der StV Recht und Wirtschaft: Franz Linsinger (137), Martin Ellmautha-ler (116), Aigner Tobias (97), Ines Palfy (95), Markus Hinterseer (89).

Wir gratulieren allen Mandataren und bedanken uns bei allen Stu-dentInnen, die zur Urne gegangen sind!

Ende Juni wird es an der Ju-ridischen Fakultät ein Reise-rechtssysmposium geben, das als (fremdsprachige) Lehrveran-staltung anerkannt werden kann.

Die Teilnahme kostet für Stu-dierende grundsätzlich 125,- €. Für 10 Studenten haben wir aber eine Subvention von der Fakultät und der ÖH organisiert, so dass

diese dann lediglich 15,- € be-zahlen müssen. Es gilt das „First come first serve“-Prinzip!

Anmeldeschluss ist der 25.06. 2011.

Aktuelles vom Carrer Center

SE Europäisches Reiserecht

Ergebnisse der ÖH-Wahl 2011

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