Karsten Kathage

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Einführung der Eurocodes und der DIN EN 1090

Deutscher Stahlbautag 2012Aachen, 18. Oktober 2012

Dr.-Ing. Karsten KathageDeutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

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•In ganz Europa abgestimmt

•Technisch aktuell

•Umfassend

Einheitliches Arbeiten für

Planer, Ausführende und

Bauherren soll in Europa

möglich sein

Technische Inhalte der

Eurocodes liegen schon seit

Jahren den nationalen

Normen zugrunde

(z.B. DIN 1045, 1055,

1053-100, 18800)

Die Eurocodes

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Die Eurocodes

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Die Eurocodes

•EN 1990, Eurocode 0 „Grundlagen“, 1 Teil, 76 Seiten

•EN 1991, Eurocode 1, „Einwirkungen“, 10 Teile, 779 Seiten

•EN 1992, Eurocode 2, „Betonbau“, 4 Teile, 477 Seiten

•EN 1993, Eurocode 3, „Stahlbau“, 20 Teile, 1471 Seiten

•EN 1994, Eurocode 4, „Verbundbau“, 3 Teile, 339 Seiten

•EN 1995, Eurocode 5, „Holzbau“, 3 Teile, 247 Seiten

•EN 1996, Eurocode 6, „Mauerwerksbau“, 4 Teile, 276 Seiten

•EN 1997, Eurocode 7, „Geotechnik“, 2 Teile, 374 Seiten

•EN 1998, Eurocode 8, „Erdbeben“, 6 Teile, 595 Seiten

•EN 1999, Eurocode 9, „Aluminiumbau“, 5 Teile, 585 Seiten

∑ 58 Teile, 5219 Seiten

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Die 20 Teile des Eurocode 3

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Der Teil 1-1 des Eurocode 3

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Der Nationale Anhang zu Teil 1-1 des Eurocode 3

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Erprobung der Eurocodes 3 und 4 vor der bauaufsichtlichen Einführung

� ARGEBAU und DASt finanzierten mit ca. 115.000 €Vergleichsrechnungen

� 3 Ingenieurbüros berechneten verschiedene konkrete Bauprojekte, die bereits nach nationalen Normen bemessen wurden, zusätzlich auch nach Eurocode 3 (DIN EN 1993) und Eurocode 4 (DIN EN 1994).

� Ein namhafter Softwarehersteller war mit eingebunden.

� Eurocodes 3 und 4 wurden im Prinzip als problemlos anwendbar bewertet.

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Umfrage der FK Bautechnik vor der bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes

� Vor der bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes erfolgte durch die FK Bautechnik der ARGEBAU eine Umfrage bei den betroffenen Industrie- und Ingenieurverbänden zur Dauer der Parallelgeltung von Eurocodes und nationalen Bemessungsregeln

� Industrie- und Ingenieurverbände haben sich mehrheitlich gegen eine lange Parallelgeltung ausgesprochen.

� Es wurde mehrheitlich eine kurze Parallelgeltung gewünscht.

� FK Bautechnik hat den Bundesländern daraufhin für die bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes eine Stichtagsregelung zum 01.07.2012 empfohlen.

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� Das DIN hat die meisten der den Eurocodes entgegenstehenden nationalen Bemessungsnormen bereits zum 01.12.2010 bzw. im 1. Quartal 2011 zurückgezogen

� Die für die Bereiche „Stahl- und Spannbetonbau“, „Stahlbau“, „Verbundbau“, „Holzbau“, „Geotechnik“ und „Aluminiumbau“ bereits vorliegenden Eurocodeteile und die zugehörigen Nationalen Anhänge dürfen bereits seit Januar 2011 als gleichwertige Lösung entsprechend §3 Abs. 3 Satz 3 der MBO angewendet werden.

� Siehe hierzu Veröffentlichung der FK Bautechnik der Bauministerkonferenz in den DIBt Mitteilungen 06/2010 und 02/2011

� Anwendung durfte bis zur endgültigen bauaufsichtlichenEinführung nur mit den Einwirkungen (Lastannahmen) nach DIN 1055 erfolgen.Ausnahme: Bemessung für den Brandfall in Verbindung mit DIN EN 1991-1-2 und zugehörigem NA

Anwendung der Eurocodes vor der bauaufsichtlichen Einführung

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Bauaufsichtliche Umsetzung

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� Gemeinsamer Binnenmarkt

� Freier Warenverkehr

� Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie

EUROPA

Regelungen für Bauprodukte aus Stahl im Rahmen der europäischen Harmonisierung

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� EN 1090-1:2009+A1:2011, in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 1090-1:2012-02 Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile

� EN 1090-2:2008+A1:2011, in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 1090-2:2011-10Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken

� EN 1090-3:2008-06, in Deutschland umgesetzt durchDIN EN 1090-3:2008-09Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken

Normenreihe EN 1090

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DIN EN 1090-1 Umfang: 45 Seiten

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DIN EN 1090-2Umfang: 208 Seiten

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� Harmonisierte europäische Produktnorm, die vom CEN/TC 135 auf der Grundlage des Mandates M/120 der Europäischen Kommission erarbeitet wurde

� Gilt für serienmäßig und nicht serienmäßig hergestellte tragende Bauteile und Bausätze aus Stahl und Aluminium, die als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden

� Regelung der wesentlichen Anforderungen (ER) und deren Erfüllung für tragende Bauteile und Bausätze aus Stahl und Aluminium

� Regelung des Konformitätsnachweisverfahrens und der CE-Kennzeichnung

EN 1090-1: Einleitung, Anwendungsbereich

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� EN 1090-1 gilt auch für tragende Profilbleche (z. B. Trapezprofile) und Kassettenprofile- Problem:

Klare Abgrenzung gegenüber Profilblechen und Kassettenprofilen nach EN 14782 erforderlich.

- Lösungsvorschlag:EN 1090-1 sollte künftig nur für Profilbleche und Kassettenprofile gelten, deren Tragfähigkeitswerte nach EN 1993-1-3 bzw. EN 1999-1-4 ermittelt werden.

� EN 1090-1 gilt nicht für hochfeste Zugglieder, da diese nicht durch das Mandat M/120 erfasst sind.

EN 1090-1: Einleitung, Anwendungsbereich

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CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1

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� Seit Januar 2011 ist die Anwendung von DIN EN 1090-2 zusammen mit den bis dahin vorhandenen relevanten Teilen der Eurocodes 3 und 4 möglich.

� Siehe hierzu Veröffentlichung der FK Bautechnik der Bauministerkonferenz in den DIBt Mitteilungen 06/2010 und 02/2011

Anwendung von DIN EN 1090-2 vor der bauaufsichtlichen Einführung

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� Die wesentlichen Teile der für die Bereiche „Stahl- und Spannbetonbau“, „Stahlbau“, „Verbundbau“, „Holzbau“, „Geotechnik“ und „Aluminiumbau“ vorliegenden Eurocodes DIN EN 1992, DIN EN 1993, DIN EN 1994, DIN EN 1995, DIN EN 1997 und DIN EN 1999 sowie DIN EN 1990 und DIN EN 1991 wurden zum 01.07.2012 bauaufsichtlicheingeführt.

� Die zugehörigen nationalen Technischen Baubestimmungen wurden in der MLTB gestrichen. D. h. seit dem Stichtag 01.07.2012 gelten in den meisten Bundesländern nur noch die eingeführten Eurocodes (Stichtagsregelung).

� Einige Bundesländer sehen noch eine Übergangsregelung vor.

Bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes zum 01.07.2012

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Bauaufsichtliche Einführung des Eurocode 3

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Bauaufsichtliche Einführung des Eurocode 4

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Zur bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes für die Bemessung im Brandfall

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Die Zuordnung zu den in DIN EN 1090-2 genannten Ausführungsklassen EXC1, EXC2, EXC3 und EXC4 ist der MLTB, Ausgabe Dezember 2011 bzw. den aktuellen LTB der Länder zu entnehmen.

Regeln für die Ausführung bei Anwendung der Eurocodes 3 und 4

DIN EN 1090-2 DIN EN 13670 und DIN 1045-3

Eurocode 4 (DIN EN 1994)

DIN EN 1090-2Eurocode 3 (DIN EN 1993)

AusführungBemessung

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� Für die Verwendung von tragenden Bauteilen aus nichtrostendem Stahl gilt die allgemeine bauaufsichtlicheZulassung Z-30.3-6, da DIN EN 1993-1-4 nicht bauaufsichtlich eingeführt wurde.

� Tragende Bauteile aus den in der o. g. Zulassung geregelten Stahlsorten, die eine CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 aufweisen, müssen also außerdem mit dem Ü-Zeichen nach Z-30.3-6 gekennzeichnet werden.

� Tragende Bauteile aus Stahlsorten, die nicht in der o. g. Zulassung geregelt sind, aber dennoch eine CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 aufweisen, benötigen für die Verwendung eine Zustimmung im Einzelfall.

Tragende Bauteile aus nichtrostendem Stahl

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� Aufnahme von EN 1090-1 in die Bauregelliste B Teil 1 sowie in Teil II der LTB mit ergänzenden Regelungen

� Aufnahme von DIN EN 1090-2 in die MLTB mit ergänzenden Regelungen, die Ausführungsklassen EXC präzisieren

� Bauaufsichtliche Einführung von DIN EN 1090-2 erfolgte zusammen mit den Eurocodes zum 01.07.2012

Bauaufsichtliche Umsetzung der Normenreihe EN 1090

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Aufnahme von EN 1090-1 in die BRL B Teil 1

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Aufnahme von EN 1090-1 in Teil II der LTB

Anlage 5/32EN 1090-1:2009-07in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 1090-1:2010-07

Vorgefertigte tragende Bauteile und Bausätze aus Stahl und Aluminium

5.62

4321

AnwendungsregelungHarmonisierte NormBezeichnung des

Bauprodukts

Lfd. Nr.

Anlage 5/32

1. Werden Tragfähigkeitsmerkmale von Bauteilen oder Bausätzen in Form von rechnerisch ermittelten Tragfähigkeitswerten oder kompletten statischen Berechnungen im Rahmender CE-Kennzeichnung deklariert, so ist bei prüf- und bescheinigungspflichtigen Bauvorhaben die Vollständigkeit und Richtigkeit der Tragsicherheitsnachweise im Rahmen der nach der Landesbauordnung (§ 66 MBO) geforderten Prüfung der Standsicherheitsnachweise der baulichen Anlage/Gebäude zu bestätigen.

2. Für die Verwendung von Bauteilen und Bausätzen aus nichtrostenden Stählen sowie für die Verwendung von Bauteilen und Bausätzen, deren Tragfähigkeitsmerkmale auf der Grundlage von Versuchen ermittelt werden, ist eine allgemeine bauaufsichtlicheZulassung oder, soweit vorgesehen, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugniserforderlich.

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Beispiel: Vorgefertigte tragende Bauteile aus Stahl für eine Stadtbahnhaltestelle

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Bauaufsichtliche Einführung von DIN EN 1090-2

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Festlegung der Ausführungsklassen EXC nach DIN EN 1090-2, Anhang B

DIN EN 1090-2 enthält eine Vielzahl von Anforderungen (z. B. an das Schweißen), die sich auf die Ausführungsklassen beziehen.

In der Anlage 2.4/2 zur MLTB erfolgt eine Präzisierung der Ausführungsklassen.

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Geplante Verschiebung des Anhangs B von EN 1090-2 in den künftigen Anhang C von EN 1993-1-1

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� Bauteile mit einer Streckgrenze ≤ 275 N/mm2

� Vorwiegend ruhende Beanspruchung� Ohne Qualifizierung des Schweißverfahrens und der

Schweißaufsicht� Treppen und Geländer in Wohngebäuden� Landwirtschaftliche Gebäude� Wintergärten� Einfamilienhäuser� Gebäude, die selten von Personen betreten werden und

deren Abstand zu anderen Gebäuden mindestens das 1,5fache der Gebäudehöhe ist

� Vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile

EXC1 nach Anlage 2.4/2 zu DIN EN 1090-2 in MLTB

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� Bauteile mit einer Streckgrenze ≤ 700 N/mm2

� Vorwiegend ruhende und nicht ruhende Beanspruchung

� Mit Qualifizierung des Schweißverfahrens und der Schweißaufsicht

� Alle Bauwerke, Tragwerke und Bauteile, die nicht in EXC1 und EXC3 genannt sind und auf die EXC4 nicht zutrifft

EXC2 nach Anlage 2.4/2 zu DIN EN 1090-2 in MLTB

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� Bauteile mit einer Streckgrenze ≤ 700 N/mm2

� Vorwiegend ruhende und nicht ruhende Beanspruchung� Mit Qualifizierung des Schweißverfahrens und der

Schweißaufsicht� Großflächige Dachkonstruktionen von

Versammlungsstätten/Stadien� Gebäude mit mehr als 15 Geschossen� Brücken mit Ermüdungsnachweis� Türme und Maste mit Ermüdungsnachweis� Fliegende Bauten mit Ermüdungsnachweis� Wehrverschlüsse mit einem extremen Abflussvolumen

(ohne Ermüdungsnachweis)

EXC3 nach Anlage 2.4/2 zu DIN EN 1090-2 in MLTB

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� Alle Bauwerke, Tragwerke und Bauteile der EXC3 mit extremen Versagensfolgen und nicht vorwiegend ruhender Beanspruchungoder besondere Bauwerke, Tragwerke und Bauteile mit extremen Versagensfolgen und vorwiegend ruhender Beanspruchung

� z. B. Brücken mit Ermüdungsnachweis über dicht besiedeltem Gebiet oder Industrieanlagen mit hohem Gefährdungspotential

� z. B. Sicherheitsbehälter in Kernkraftwerken� z. B. Wehrverschlüsse mit Ermüdungsnachweis und einem

extremen Abflussvolumen

EXC4 nach Anlage 2.4/2 zu DIN EN 1090-2 in MLTB

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� Schweißzertifikat nach EN 1090-1 gilt für Herstellbetriebe auch für das Schweißen auf der Baustelle

� Ob für Montagebetriebe künftig eine Herstellerqualifikation entsprechend den EXC nach DIN EN 1090-2 erforderlich ist, ist noch nicht abschließend geklärt.

� Derzeit gilt für Montagebetriebe ohne Schweißzertifikat:Vorwiegend ruhende BeanspruchungEXC1:Herstellerqualifikation der Klasse B nach DIN 18800-7EXC2:Herstellerqualifikation der Klasse B, C oder D nach DIN 18800-7 in Abhängigkeit von den in DIN 18800-7 zu den Klassen angegebenen GeltungsbereichenEXC3, EXC4:Herstellerqualifikation der Klasse D nach DIN 18800-7Nicht vorwiegend ruhende BeanspruchungHerstellerqualifikation der Klasse E nach DIN 18800-7

Anforderungen an das Schweißen von Stahlbauteilen auf der Baustelle nach Anlage 2.4/2 zu DIN EN 1090-2 in MLTB

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Verlängerung der Koexistenzperiode von EN 1090-1 und den betroffenen nationalen technischen Regeln bis zum 01.07.2014

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� Die ursprünglich vorgesehene Koexistenzperiode von EN 1090-1 und den entsprechenden nationalen Regeln, die am01.07.2012 ablaufen sollte, wurde um zwei Jahre verlängert, d.h. sie endet nun am 01.07.2014.

� In diesem Zeitraum ist für vorgefertigte tragende Bauteile aus Stahl eine Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen oder eine CE-Kennzeichnung möglich.

� Die nationalen Normen DIN 18800 und DIN 18807-1 sowie die DASt-Ri. 016 wurden zum 01.07.2012 in der MLTB gestrichen, sodass seit dem 01.07.2012 in den meisten Bundesländern die Eurocodes 3 und 4 sowie DIN EN 1090-2 anzuwenden sind.

� Einige Bundesländer sehen noch eine Übergangsregelung vor, d.h. dort gelten bis zu dem jeweiligen Stichtag grundsätzlich auch noch die bisherigen nationalen Regeln.

Was gilt für den Zeitraum 01.07.2012 bis 01.07.2014?

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� Die Anwendung der Normen DIN 18800 und DIN 18807-1 sowie der DASt-Ri. 016 ist durch den Verbleib der lfd. Nr. 4.9.16, 4.9.18, 4.9.19, 4.10.2, 4.10.4 und 4.10.5 in der BRL A Teil 1 in dem Zeitraum vom 01.07.2012 bis 01.07.2014 in weiteren Ausnahmefällen möglich.

� Diese Ausnahmefälle sind vorrangig für Bauteile von Herstellbetrieben vorgesehen, deren WPK noch nicht nach EN 1090-1 zertifiziert werden konnte. Erfolgt die Bemessung nach den Eurocodes 3 und 4, muss die Ausführung nach DIN EN 1090-2 erfolgen. Die zugehörigen Stahlbauteile benötigen eine CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1.

� Erfolgt die Ausführung von Bauteilen aus Stahl nach DIN 18800-7 und die Kennzeichnung in dem Zeitraum vom 01.07.2012 bis 01.07.2014 mit dem Ü-Zeichen, so sind die Bauteile nach den Normen der Reihe DIN 18800 zu bemessen.

� Eine Vermischung der zuvor genannten Bemessungs- und Ausführungsregeln ist nicht zulässig.

Was gilt für den Zeitraum 01.07.2012 bis 01.07.2014?

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Verbleib der Technischen Regeln für den Stahlbau in der BRL A Teil 1

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� Ab 01.07.2014 gilt für die Kennzeichnung nur noch EN 1090-1, d.h. für vorgefertigte tragende Bauteile aus Stahl ist dann nur noch eine CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 zulässig.

� Nach dem 01.07.2014 werden die lfd. Nr. 4.9.16, 4.9.18, 4.9.19, 4.10.2, 4.10.4 und 4.10.5 in der BRL A Teil 1 gestrichen.

� Die Anwendung von DIN 18800 sowie von DIN 18807-1 und der DASt-Ri. 016 ist nach dem 01.07.2014 nicht mehr zulässig. Für die Bemessung und Ausführung sind dann grundsätzlich nur noch die Eurocodes 3 und 4 sowie DIN EN 1090-2 zu verwenden.

� Für hochfeste Zuglieder ist durch den Wegfall der lfd. Nr. 4.10.4 der BRL A Teil 1 nach dem 01.07.2014 grundsätzlich eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, eine europäische technische Zulassung oder eine Europäische Technische Bewertung erforderlich.

Was gilt für den Zeitraum nach dem 01.07.2014?

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� Die Einführung der Eurocodes für den Brückenbau ist zum 01.12.2012 durch Einführungserlass des BMVBS geplant.

� Derzeit fehlt noch der nationale Anhang zu DIN EN 1992-2.� Die nationalen Anhänge zu DIN EN 1993-2 und DIN EN 1994-2

liegen bereits vor.� DIN EN 1993-2 und DIN EN 1994-2 lösen dann die

DIN Fachberichte 103 und 104 ab.� Für Brücken in Stahl- und Verbundbauweise ist mit der

Einführung von DIN EN 1993-2 und DIN EN 1994-2 auch DIN EN 1090-2 anzuwenden.

� Für Eisenbahnbrücken wird DIN EN 1090-2 durch den DB Standard DBS 918 005 um eine zusätzliche Ausführungsklasse EXC3DB ergänzt.

Einführung der Eurocodes 3 und 4 und der DIN EN 1090-2 für den Brückenbau

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Zusatzregeln für die Ausführung von Eisenbahnbrücken

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Ausblick international

� ISO/TC 167 erarbeitet derzeit auf der Grundlage von EN 1090-2 eine internationale Norm (ISO-Norm) für die Ausführung von Stahlkonstruktionen.

� ISO-Norm soll weniger umfangreich als EN 1090-2 werden.

� Den Vorsitz und das Sekretariat vom ISO/TC 167 hat Standards Norway.

� Standards Norway hat auch den Vorsitz und das Sekretariat vom CEN/TC 135, das u. a. EN 1090-2 erarbeitet hat.

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Es wird daran erinnert, dass die ENV Fassungen der Eurocodes mit ihren NADsim

� Stahlbau� Verbundbau� Holzbau� Stahlbetonbau für die

Bemessung im Brandfall

bereits seit Jahren parallel zu den nationalen Normen bauaufsichtlich eingeführt waren !

Schlussbemerkung

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Vielen Dank für

Ihre Aufmerksamkeit!

Autor der Präsentation

Dr.-Ing. Karsten Kathage

Vizepräsident des DIBt

DIBt Deutsches Institut für Bautechnik

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Tel.: +49 30 78730-214

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