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01/2017 WWW.TK-IT.VERDI.DE GUTE ARBEIT Arbeitsrealitäten Entgrenzte Arbeitszeiten prägen den Berufsalltag der IKT-Beschäftigten Seite 4 DTSE Arbeitsplätze zurückgeholt Schriftliche Vereinbarung zur Sicherung der Arbeitsplätze getroffen Seite 9 FRAUEN Frauen leben länger - nur wovon? Lohnlücke entwickelt sich zur Rentenlücke Seite 12 KOMM Weiter geht es auf den Seiten 6 bis 7" Die soziale Absicherung des Alters war einmal eine große Errungenschaft unseres Sozialstaats. Im 21. Jahrhundert droht dieser soziale Fortschritt un- ter die Räder zu kommen. Die Rückkehr der Altersarmut steht uns bevor. Wer monatlich 2500 Euro brutto in der Tasche hat, muss heute bereits mehr als 34 Jahre in die Rentenkasse einzahlen, um später nicht auf dem Sozial- amt zu landen. Da jeder zweite sozialversicherte Beschäftigte – rund 12,5 Millionen Personen – aber weniger als 2500 Euro erhält, droht künftig Mil- lionen Menschen ein würdeloses Altern. VON DIERK HIRSCHEL Die Rückkehr der Altersarmut ist politisch gemacht. Der Ausbau des Niedriglohn- sektors, die Förderung nicht sozialversi- cherter Arbeit und die Rentenpolitik der letzten anderthalb Jahrzehnte sorgten dafür, dass künftig viele Beschäftigte von ihrer Rente nicht mehr leben können. Die Rentenpolitik opferte Lebensstan- dardsicherung und Armutsfestigkeit für stabile Beiträge. Eine veränderte Ren- tenformel entkoppelte die Rente von den Löhnen. Die Rente mit 67 war eine weitere Leistungskürzung, da viele Be- schäftigte aufgrund hoher körperlicher und psychischer Belastung nicht bis zum Rentenalter durcharbeiten können. Die- se sogenannten Reformen drücken das Rentenniveau der gesetzlichen Rente bis 2045 auf magere 41,5 Prozent. So wird die Akzeptanz der gesetzlichen Rente zerstört. Die private Vorsorge schließt die Rentenlücke nicht. Die Rentenkürzungen waren nie alter- nativlos. Der Sozialstaat kann die Alte- rung der Gesellschaft auch ohne Leis- tungsabbau bewältigen. Maßgeblich für die Rentenfinanzierung ist das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfän- gern. Wie stark ein längeres Leben und weniger Kinder die Versicherten belasten, hängt von der wirtschaftlichen Leistungs- fähigkeit unserer Volkswirtschaft ab. Wenn die Produktivität hinreichend steigt, sind die finanziellen Lasten des de- mographischen Wandels tragbar. Zudem füllen mehr Sozialversicherte, weniger Arbeitslose sowie mehr arbeitende Frau- en und Zuwanderer die Rentenkassen. Die Gewerkschaften streiten für eine armutsfeste und lebensstandardsichern- de Rente. Das Rentenniveau muss stabi- lisiert werden und mittelfristig auf 50 Prozent steigen. Zeiten der Arbeitslosig- keit, Kindererziehung und Pflege sowie gering entlohnte Erwerbsphasen sollten rentenrechtlich aufgewertet werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, darf nicht noch mit hohen Abschlägen bestraft werden. Eine Mindestrente kann verhindern, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, später zum Sozialamt müssen. Langfristig sollte die gesetzliche Renten- versicherung zu einer Erwerbstätigen- versicherung ausgebaut werden. Solche wirklichen Reformen würden ein Altern in Würde wieder ermöglichen. RENTE Foto: © fotogestoeber – Fotollia.com

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01/2017 WWW.TK-IT.VERDI .DE

GUTE ARBEITArbeitsrealitätenEntgrenzte Arbeitszeitenprägen den Berufsalltag derIKT-Beschäftigten➔ Seite 4

DTSEArbeitsplätze zurückgeholtSchriftliche Vereinbarung zurSicherung der Arbeitsplätzegetroffen➔ Seite 9

FRAUENFrauen leben länger -nur wovon?Lohnlücke entwickelt sichzur Rentenlücke➔ Seite 12

KOMM

Weiter geht es auf den Seiten 6 bis 7

Die soziale Absicherung des Alters war einmal eine große Errungenschaftunseres Sozialstaats. Im 21. Jahrhundert droht dieser soziale Fortschritt un-ter die Räder zu kommen. Die Rückkehr der Altersarmut steht uns bevor.Wer monatlich 2500 Euro brutto in der Tasche hat, muss heute bereits mehrals 34 Jahre in die Rentenkasse einzahlen, um später nicht auf dem Sozial-amt zu landen. Da jeder zweite sozialversicherte Beschäftigte – rund 12,5Millionen Personen – aber weniger als 2500 Euro erhält, droht künftig Mil-lionen Menschen ein würdeloses Altern.

VON DIERK HIRSCHEL

Die Rückkehr der Altersarmut ist politischgemacht. Der Ausbau des Niedriglohn-sektors, die Förderung nicht sozialversi-cherter Arbeit und die Rentenpolitik derletzten anderthalb Jahrzehnte sorgtendafür, dass künftig viele Beschäftigte vonihrer Rente nicht mehr leben können.

Die Rentenpolitik opferte Lebensstan-dardsicherung und Armutsfestigkeit fürstabile Beiträge. Eine veränderte Ren-tenformel entkoppelte die Rente vonden Löhnen. Die Rente mit 67 war eineweitere Leistungskürzung, da viele Be-schäftigte aufgrund hoher körperlicherund psychischer Belastung nicht bis zum

Rentenalter durcharbeiten können. Die-se sogenannten Reformen drücken dasRentenniveau der gesetzlichen Rente bis2045 auf magere 41,5 Prozent. So wirddie Akzeptanz der gesetzlichen Rentezerstört. Die private Vorsorge schließtdie Rentenlücke nicht.

Die Rentenkürzungen waren nie alter-nativlos. Der Sozialstaat kann die Alte-rung der Gesellschaft auch ohne Leis-tungsabbau bewältigen. Maßgeblich fürdie Rentenfinanzierung ist das Verhältnisvon Beitragszahlern zu Rentenempfän-gern. Wie stark ein längeres Leben undweniger Kinder die Versicherten belasten,hängt von der wirtschaftlichen Leistungs-fähigkeit unserer Volkswirtschaft ab.

Wenn die Produktivität hinreichendsteigt, sind die finanziellen Lasten des de-mographischen Wandels tragbar. Zudemfüllen mehr Sozialversicherte, wenigerArbeitslose sowie mehr arbeitende Frau-en und Zuwanderer die Rentenkassen.

Die Gewerkschaften streiten für einearmutsfeste und lebensstandardsichern-de Rente. Das Rentenniveau muss stabi-lisiert werden und mittelfristig auf 50Prozent steigen. Zeiten der Arbeitslosig-keit, Kindererziehung und Pflege sowiegering entlohnte Erwerbsphasen solltenrentenrechtlich aufgewertet werden.Wer aus gesundheitlichen Gründen nichtmehr arbeiten kann, darf nicht noch mithohen Abschlägen bestraft werden. EineMindestrente kann verhindern, dassMenschen, die ihr Leben lang gearbeitethaben, später zum Sozialamt müssen.Langfristig sollte die gesetzliche Renten-versicherung zu einer Erwerbstätigen-versicherung ausgebaut werden. Solchewirklichen Reformen würden ein Alternin Würde wieder ermöglichen.

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KOMM Nr. 1/2017

17. Jahrgang

Herausgeber:Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand:Frank Bsirske; Lothar Schröder, Fachbereich TK/IT;Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Telefon: 0 30/69 56-0,Internet: http://tk-it.verdi.de

Erscheinungsweise: 8 Ausgaben pro Jahr

Redaktion: Christoph Heil, Silke Leuckfeld

E-Mail: [email protected]

Gesamtherstellung: alpha print medien AG, Darmstadt

Auflage: 103600

Anzeigen und Beilagen:Christoph Heil, Silke Leuckfeld, Telefon: 0 30/69 56 24 61,Fax: 0 30/69 56 31 59, Mail: [email protected]

Albstadt-Ebingen: BeG Senioren Zollernalb FB 9/10, Stammtisch,3. Donnerstag im Monat, 14 Uhr, „Grüne Au“.

Aschaffenburg: BeG Senioren FB 9/10, Stammtisch, 1. Donners-tag im Monat (nicht im März); 15. März, 15 Uhr, Jahreshaupt-versammlung, Schloss, Turmstube, Tel. 0 60 22/ 14 00.

Berlin-Charlottenburg-Spandau: ver.di-Senioren, 27. Febru-ar und 27. März, 18 Uhr, „Zur Sorgenpause“, Krowelstraße 7,13581 Berlin.

Berlin-Tempelhof: BeG Senioren FB 9/Telekom, jeden 3. Diens-tag im Monat um 14 Uhr, Gaststätte „Koch“, Friedrich-Wil-helm-Straße 68, 12099 Berlin/Tempelhof.

Bottrop: BeG Senioren FB 9/10, Stammtisch, 1. Montag im Mo-nat, 17.30 Uhr, „Hürter“, Gladbecker Straße 19 a.

Braunschweig/Salzgitter: Senioren OV FB 9/10, Info-Nachmit-tag jeden letzten Dienstag im Monat, 15 Uhr, Vereinsgaststät-te „Rote Wiese“, Braunschweig, Kontakt: Rainer Klose, Tel.0 53 31/24 24.

Bremen: Senioren OV FB 9/10, Treff jeden 1. Dienstag im Monat,15 Uhr, DGB-Haus, Bahnhofsplatz.

Crailsheim: BeG Senioren FB 9/10, Treff letzter Mittwoch imMonat, 14 Uhr, ESV-Gaststätte, Horaffenstraße.

Essen: BeG Senioren Essen FB 9, 8. März, 10.30 Uhr, Jahres-hauptversammlung, Teichstraße 4a/Raum K1/K2, Rückblick2016 und Ausblick 2017 durch Arnold Hoffmann. Anmeldungbitte bei Peter Gajewski, Tel. 02 01/75 11 11.

Forchheim: BeG Senioren FB 9/10, Stammtisch, 1. Donnerstagim Monat, 15 Uhr, „Eichhorn“, Bambergerstraße 9; Programmunter www.oberfranken-west.verdi.de/personengruppen/seniorinnen

Frankfurt/Main: BeG Senioren Post/Telekom, Stammtisch je-den 1. Mittwoch im Monat, 15 Uhr und Skatstammtisch jeden2. Montag im Monat, 16 Uhr, „Affentorschänke“, Neuer Wall 9.

Fürth: BeG Fürth, FB 9/10, Stammtisch jeden 1. Dienstag imMonat, 14 Uhr, Pfarrzentrum St. Heinrich, „Heinrichsklause“,Sonnenstraße 21. In den ungeraden Monaten finden Vorträ-ge statt. 14. Februar, Besuch des Leonie Museums in Roth;22. März Frühlingswanderung.

Göppingen: BeG Senioren FB 9/10, Frühlingswanderung,Dehner-Blumenpark, 2. März, 14 Uhr, Stammtisch „Prämier-te Kurzfilme“ von und mit Josef Pettinger, Vereinsheim

„Gartenfreunde“, Paul-Köpff-Weg 65, 73037 Göppingen;

23. März, 14 Uhr, Besichtigung Lamm-Brauerei Hilsenbeck,Gruibingen.Hamburg: BeG Senioren Hamburg, Sprechstunde jeden 1.Mittwoch im Monat von 10 bis 12 Uhr, Gewerkschaftshaus HH,Besenbinderhof 60, Tel. 0 40/28 58 40 93, Internet: https://tk-it-nord.verdi.de/personengruppen/seniorenHeidelberg: BeG Senioren, FB 9, jeden 2. Mittwoch im Monat,15 Uhr, Gaststätte „Löwenkeller“, Rohrbacher Straße 92.Heilbronn: BeG Senioren FB 9/10, Stammtisch/Veranstaltungen,jeden 3. Donnerstag im Monat, 14 Uhr, Restaurant „Hofwie-sen“, Hofwiesenstraße 40, Heilbronn-Sontheim.Idar-Oberstein: BeG Senioren Nahe-Hunsrück FB 9/10, Sprech-stunde, 1. Montag im Monat, 14 bis 17 Uhr, DGB-Haus, Wil-helmstraße 25, unbedingt Anmeldung, Tel. 0 67 85/9 99 30 55,01 51-75 08 37 76.Ingolstadt: BeG Senioren FB 1/9/10, Stammtisch, 1. Mittwochim Monat, 14.30 Uhr, „Fohlenweide“, Fohlenweide 1.Jena: BeG Senioren FB 9/10, Wandergruppe, 1. Dienstag imMonat, 10 Uhr, Info: Tel. 0 36 41/44 99 12.Kaiserslautern: Senioren FB 9/10, jeden 1. Mittwoch im Monat,15.30 Uhr, Treffen Gaststätte „Licht Luft“, Entersweilerstraße51, Kaiserslautern.Kassel: BeG Senioren Post/Telekom, 22. März, 14 Uhr, Jahres-hauptversammlung, Gaststätte „Alt Wehlheiten“, Kohlenstra-ße 15, 34121 Kassel.Kirchheim/Teck: BeG Senioren FB 9/10, Stammtisch, 3. Mitt-woch im Monat, 15 Uhr, „Hasen“, Siechenwiesen 1.Landshut: BeG Senioren Post/Telekom, Stammtisch jeden2. Montag im Monat ab 14 Uhr, Gaststätte „Huberwirt“, Gstau-dach 3, 84032 Altdorf. Weitere Aktivitäten werden an denStammtischen bekannt gegeben.München: BeG Senioren FB 9/10/1, 7. Februar, 14 Uhr, Gewerk-schaftshaus München (Großer Saal), Jahreshauptversamm-lung der Betriebsgruppe mit Infos und dem Geschäftsbericht.Anmeldung ist nicht erforderlich. 14. März, 16 Uhr, Führungdurch das Briefzentrum München, Arnulfstraße 195, 80336München, Anmeldung bei den Kolleginnen Buchmann, Tel.0 89/5 99 77 71 06 oder Saurer, Tel. 0 89/3 59 00 99.Münster: BeG Senioren Postbank-Post-Telekom, 6. März, Info-nachmittag: Lohn- und Einkommenssteuer, Einzelberatung vonKoll. Uhlmann und Koll. Niedersen, Film: Armut im Alter, BeginnInfonachmittage: 15 Uhr, Casino der Telekom, Dahlweg 100.Neubrandenburg: BeG Telekom FB 9, 16. März, 16 Uhr, Mit-gliederversammlung im Scala Bowling, An der Hochstraße 4,Neubrandenburg.Nahe-Hunsrück: ver.di Senioren-Gruppe Nahe-HunsrückFB 9/10, Sprechstunden jeden 1. Montag im Monat von 14 bis17 Uhr im DGB-Haus in Idar-Oberstein, Wilhelmstraße 25. Bitteunbedingt Anmeldung bei Alfred Weis, Tel. 0 67 85/9 99 30 55oder 01 51-75 08 37 76.Neuss: BeG Senioren FB 9/10, Sprechstunde, 1. Montagim Monat, 10 bis 12 Uhr, ver.di, Glockhammer 31, Info: Tel.0 21 33/7 19 30.Nürnberg: BeG Senioren Nürnberg/Schwabach/Roth/Lauf FB1/9/10, jeden 1. Donnerstag im Monat um 14.30 Uhr in der Gast-stätte „Genossenschaftssaalbau“, Matthäus-Hermann-Platz2; 9. Februar, Fasching, Wilhelmsdorf, Abf. Langwasser Süd,11 Uhr.Offenburg: BeG Senioren P/T, Sprechstunde jeden 1. Mittwoch,11 bis 12 Uhr, ver.di-Geschäftsstelle Offenburg, Okenstraße 1c,auch Tel. 07 81/91 71 14.Oldenburg: OV Senioren FB 9/10, Digitalfotos, Info: W. Neu-gebauer, Tel. 04 41/20 12 03; Basteln, Malen, Skat, Klönen,

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3 KOMM 01/2017

TERMINE

Bei der Sozialwahl 2017 entscheidet sich,wer dich in der Selbstverwaltung derSozialversicherungsträger vertritt.

Du hast Fragen?Jetzt kannst du die Kandidatinnen undKandidaten der ver.di-Sozialwahllistendirekt ansprechen.

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Info: I. Frank, Tel. 04 41/30 29 72 u.E. Schaumberg, Tel.0 44 02/42 05, bei-de Gruppen 2. Dienstag im Monat,9 Uhr, Vereinslokal TV Metjendorf 04, AmSportplatz, Oldenburg; alle drei WochenJakkolo, Info: Colberg, Tel. 0 44 88/32 52und D. Punke, Tel. 04 41/50 51 37.

Ortenau: BeG Senioren FB 9/10, Sprech-stunde, 1. Mittwoch im Monat, 11 bis 12Uhr, ver.di, Offenburg, Okenstraße 1c,Tel. 07 81/91 71 14.

Pfaffenhofen: BeG Senioren FB 9/10,Stammtisch, 3. Dienstag im Monat, 14Uhr, Hofbergsaal.

Reutlingen: BeG Senioren FB 9/10,Stammtisch, 2. Donnerstag im Monat,14.30 Uhr, Sportparkgaststätte.

Rheine: BeG Senioren, Treffen, 1. Diens-tag im Monat, 10 Uhr, AWO, Auf demThie 24.

Saalfeld: BeG Senioren FB 9/10, 8. Febru-ar, 14 Uhr, Info-Veranstaltung Kranken-kasse, Café „Waage“, Brudergasse 11.

Schwäbisch Gmünd: BeG Senioren FB9/10, Stammtisch, 2. Dienstag im Monat,14.30 Uhr, Casino Altenheim St. Anna.

Ulm Neu-Ulm: BeG VE P/T, 2. März, 14.30Uhr, „Krone“, Monatstreff, Ulm-Söfin-gen, Endhaltestelle Straßenbahnlinie 1.

Weiden: BeG Senioren Nordoberpfalz FB9/10, Treff 1. Mittwoch im Monat, 14.30Uhr; 1. März, „Steuertipps für Senioren“,Ref. Herr Pirzer, Café „Mitte“, Am Sto-ckerhutpark 1.

Wolfenbüttel: OV Senioren FB 9/10,Sprechstunde, jd. Montag, 9 bis 12 Uhr,ver.di, Harzstraße 7, ver.di-Lohnsteu-er-Service, Tel. 0 53 31/88 26 80.

Würzburg: BeG Senioren FB 9/10: 22.Februar, 13 Uhr, Fahrt nach Bullenheim(Fasching); 1. März, Fischessen (Ascher-mittwoch); 2. März, 14 Uhr, Jahres-hauptversammlung, „Vier Jahreszeiten“;8. März, Internationaler Frauentag;29. März, 13 Uhr, Fahrt nach Aura/Saale,Einkehr: „Zur alten Brauerei“.

Zerbst: BeG Senioren FB 9/10, 11. Feb-ruar, 14 Uhr, Kulturfesttage, Museum;8. März, 11 Uhr, Frauentagsfeier, An-meld. bis 4. März, Tel. 0 39 23/78 06 09.

Redaktionsschluss nächstes Heft:13. Februar 2017

Diese Ausgabe...zeigt, dass nur mit guten Tarifen guteArbeit und später auch eine gute Ren-te möglich sind. Vor den Bundestags-wahlen übt ver.di, gemeinsam mitdem DGB, Druck auf die Politik aus.Erste, kleine Erfolge gibt es bereits;Andrea Nahles will den Sinkflug derRente stoppen. Und wir haben in derRedaktion unsere Renteninformatio-nen verglichen: Frau, 50 Jahre, rund30 Jahre nie nach Tarif gearbeitet, lan-ge Zeit schlecht bezahlt: knapp 20Rentenpunkte. Kollegin, nur ein Jahrälter, immer tariflich abgesichert:mehr als 43 Rentenpunkte. Doch dieRente muss auch erreicht werden. Diesgeht nur, wenn die Arbeitsbedingun-gen die Menschen nicht kaputt ma-chen. Fazit: Tarife schützen, bedeutenein besseres Leben, gute Arbeit unddann auch eine gute Rente. Tarif gibtes nur mit der Gewerkschaft. Zu einerguten Altersvorsorge gehört deshalbauch die Mitgliedschaft in ver.di.

Die KOMM-Redaktion

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GUTE ARBEIT

ArbeitsrealitätenEntgrenzte Arbeitszeiten prägenden Berufsalltag der IKT-Beschäf-tigten. Besonders betroffen sindBeschäftigte mit sogenannter Ver-trauensarbeitszeit, ohne Arbeits-zeiterfassung: faktische Wochen-arbeitszeiten über 48 Stunden,ständige Erreichbarkeitsanforde-rungen und unbezahlte Arbeit sindfür über ein Drittel dieser Beschäf-tigten Realität.

VON ASTRID SCHMIDT

Zeit ist eine endliche Ressource und dieAufteilung der eigenen Zeit auf Beruf,Privatleben und Schlaf ist ein Nullsum-menspiel. Mit einer aktuellen ver.di-Stu-die auf Grundlage des DGB-Index GuteArbeit wurde untersucht, wie Arbeits-zeitrealitäten im Dienstleistungssektoraussehen, wie sich Arbeitszeit und Ar-beitsintensität wechselseitig beeinflus-sen und welche Belastungen daraus fürBeschäftigte entstehen können. Geson-dert betrachtet wurde unter anderemdie IKT-Branche.

Die Rahmenbedingungen, unter de-nen gearbeitet wird, haben sich in denvergangenen Jahren beziehungsweiseJahrzehnten teils grundlegend ver-ändert. Das hat nicht nur Arbeitszeit-modelle und Arbeitszeitrealitäten be-einflusst, sondern auch die Arbeits-intensität im Dienstleistungssektorkontinuierlich erhöht: Indirekte Steue-rungssysteme, mit denen die Verantwor-tung für das Gelingen von Arbeitspro-zessen auf die Beschäftigten übertragenwird, erhöhen den Druck und auch die

Bereitschaft zu selbstgefährdendemHandeln. Ergebnisorientierung – teilsgekoppelt mit Zielvereinbarungen, oftunterlegt mit unrealistischen Aufwand-seinschätzungen – sorgt für Verdichtungund Entgrenzung. Wenn die vereinbar-ten Aufgaben in der vereinbarten Zeitnicht zu bewältigen sind, die Ergebnisseaber dennoch erwartet werden, dannsetze das Beschäftigte unter Druck, län-ger und intensiver zu arbeiten. Erwartetwird ein hohes Maß an Flexibilität. Fle-xible Arbeitszeiten, permanente Erreich-barkeit, kurzfristige Änderungen derSchichten, mobile Arbeitsmittel wie Lap-top und Smartphone – wenn davon nureinseitig der Arbeitgeber profitiert, istdie Wirkung nicht positiv, sondern be-lastend für Beschäftigte. In besondershohem Maß sind Beschäftigte derIKT-Branche von diesen Entwicklungenbetroffen – im positiven wie im negati-ven Sinn.

Arbeitszeiterfassung

In der IKT-Branche verfügen über Zwei-drittel der Beschäftigten (70,4 Prozent)über große Spielräume bei der Arbeits-zeitgestaltung und ein hohes Maß anSouveränität – sprich: viel Freiheit, aberauch viel Eigenverantwortung. Das setztsich auch in der Art der Arbeitszeiterfas-sung fort – die Verantwortung für dieDokumentation liegt überdurchschnitt-lich oft bei den Beschäftigten selbst: 41,8Prozent der Beschäftigten erfassen ihreArbeitszeiten selbst, nur bei 32,3 Prozentwird die Arbeitszeit maschinell bzw.elektronisch erfasst. Ein Viertel aller Be-schäftigten (25,7 Prozent) arbeitet mit

sogenannter Vertrauensarbeitszeit kom-plett ohne Arbeitszeiterfassung.

Autonomie und Entgrenzung

Die Wirkungen sind ambivalent. Selbst-erfassung und Vertrauensarbeitszeit ge-hen mit einem deutlich höheren Maß anAutonomie einher – das zeigt sich etwabei der Frage, ob Arbeit kurzfristig vonZuhause erledigt werden kann. SolcheHomeoffice-Möglichkeiten haben zwarauch knapp die Hälfte aller Beschäftigtenmit elektronischer Arbeitszeiterfassung,bei den Beschäftigten mit Vertrauensar-beitszeit sind es jedoch fast 80 Prozent.

Zugleich sind es vor allem Arbeitneh-mer/-innen mit Vertrauensarbeitszeit,die mit entgrenzten, überlangen Ar-beitszeiten umgehen müssen. Ein Drittel(34,6 Prozent) der Beschäftigten ohneArbeitszeiterfassung berichtet von tat-sächlichen Wochenarbeitszeiten, dieüber den gesetzlich erlaubten 48 Stun-den liegen. 41,5 Prozent leisten in (sehr)hohem Maß unbezahlte Mehrarbeit undvon 44,2 Prozent der Arbeitnehmer/in-nen ohne Arbeitszeiterfassung wird inhohem Maß erwartet, dass sie auch au-ßerhalb der Arbeitszeit erreichbar sind.

Überlange Arbeitszeiten wirken sichnegativ auf die psychische Gesundheit

Anzahl der tatsächlich geleisteten Wochenarbeitsstunden in der IKT-Branchedifferenziert nach Art der Arbeitszeiterfassung

Gesamt (n =170)

Maschinelle bzw. elektronischeErfassung (n =55)

Selbsterfassung (n =71)

Keine Erfassung (n =44) 3,4

6,3

6,8

25,5 42,0 18,37,9

17,8

28,0 22,9 34,611,1

bis 34 Std./Woche

18,3 44,6 12,5

18,811,6 10,2 36,3 23,1

über 34 Std. bis 38 Std./Woche über 38 Std. bis 43 Std./Woche

über 43 Std. bis 48 Std./Woche über 48 Std./Woche

Angaben in Prozent; Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit 2014Grafik: Input gGmbH

KOMM 01/2017

aus – das machen die Ergebnisse der Stu-die sichtbar. Je länger pro Woche ge-arbeitet wird, desto häufiger sind psy-chische (Fehl-)Beanspruchungen. HoheErreichbarkeitserwartungen sorgennachweislich dafür, dass Beschäftige häu-figer in ihrer arbeitsfreien Zeit nicht rich-tig abschalten können (61,4 Prozent imVergleich zu 34,8 Prozent derer ohnesolche Erreichbarkeitserwartungen).Auch unbezahlte Mehrarbeit wirkt nega-tiv (69,5 Prozent versus 35 Prozent). Ähn-liche Zusammenhänge lassen sich auch inBezug auf körperliche oder emotionaleErschöpfung an Arbeitstagen feststellen.

Insgesamt fühlen sich 33,1 Prozent al-ler IKT-Beschäftigten an Arbeitstagensehr häufig beziehungsweise oft körper-lich oder emotional erschöpft und 41,2Prozent können in der arbeitsfreien Zeitnicht richtig abschalten.

Verdichtung und Autonomie

Der Zeitdruck ist hoch: 59,3 Prozent ge-ben an, dass sie sich in der Arbeit ge-hetzt fühlen oder unter Zeitdruck ste-hen. Hauptursachen für diesen Zeitdrucksind zu viele parallele Projekte (67,6 Pro-zent), knappe Personalbemessung (64,2Prozent) und knappe Zeitvorgaben (59,8Prozent).

Freiräume in der Gestaltung von Arbeitund Arbeitszeiten – beides trifft auf überZweidrittel der IKT-Beschäftigten zu – wir-ken sich positiv aus. So fühlen sich Be-schäftigte mit hohen Einfluss auf die Ar-beitszeitgestaltung in geringerem Aus-maß von der Arbeit gehetzt oder unterZeitdruck (52,3 Prozent) als Beschäftigte,die hier kaum Einfluss haben (65 Prozent).Ähnliches gilt für die Vereinbarkeit vonBeruf und Privatleben – auch hier wirkensich Gestaltungsspielräume positiv aus.Dennoch bleibt insgesamt ein erschre-ckend hoher Anteil an Beschäftigten, diesich gehetzt fühlen – trotz Autonomie.

Was tun?

Beschäftigte wollen von den Autono-miepotenzialen profitieren, die etwazurzeit die Digitalisierung verspricht.Die Möglichkeit, Arbeitszeiten souverän,sinnvoll und bedarfsorientiert einteilenzu können, wirkt positiv auf die Verein-barkeit von Beruf und Privatleben undbringt damit auch Geschlechtergerech-tigkeit ein Stückchen weiter voran.Eben diese Freiheiten verkehren sichaber in ihr Gegenteil, wenn sie mit ent-grenzten Arbeitszeiten und einem stei-genden Arbeitsvolumen einhergehen.Zeitdruck und ausufernde Arbeitszeiten

sind Realität für IKT-Beschäftigte – mitallen negativen Konsequenzen.

Notwendig ist daher eine Form derRegulierung, die sowohl berechtigteWünsche nach Flexibilität und Mobilitätaufgreift, als auch Beschäftigte vorselbstgefährdendem Verhalten und im-mer umfassenderen Arbeitgeber-An-sprüchen schützt. Denn auch in derhochqualifizierten IKT-Branche brauchtes ein Korrektiv, um das Machtgefällezwischen Arbeitgebern und Beschäftig-ten zumindest abzumildern. Statt Geset-ze zu unterminieren, die dem Schutz derBeschäftigten dienen – wie es gerade inBezug auf das Arbeitszeit-Gesetz vonArbeitgebern eingefordert wird –, soll-ten auf Grundlage der bestehenden Ge-setze tarifliche und betriebliche Rege-lungen entwickelt werden, die schützen.

Der im Herbst 2016 abgeschlosseneTarifvertrag „Mobile Working“ bei derTelekom etwa bietet einen ziemlich fle-xiblen Rahmen, der gleichzeitig einRecht auf Nichterreichbarkeit definiert.Die Wahl des mobilen Arbeitsorts liegtbeim Beschäftigten, Reisezeiten könnenals Arbeitszeit erfasst werden, wenn ge-arbeitet wurde – und vielleicht das Wich-tigste: Wenn mobile Arbeit als Optioneingeführt wird, haben alle ein Anrechtdarauf, ohne dass sie dazu gezwungenwerden können.

Die besten Regelungen zu Arbeitszei-ten bringen aber am Ende nichts, wennBeschäftigte mit überzogenen Leistungs-anforderungen konfrontiert sind. Unrea-listische Aufwandseinschätzungen undZielvereinbarungen bürden die Verant-wortung für das Gelingen den Beschäftig-ten auf – und sich hier individuell zu weh-ren, ist schwer. Der Druck kommt oft nichtnur von oben, sondern auch von den ei-genen Kolleg/-innen – oder man machtihn sich selbst, weil das Nicht-Schaffen dergeforderten Arbeitsleistung als eigenesVersagen und eben nicht als strukturelleÜberforderung wahrgenommen wird.Hier braucht es mehr als Regelungen. Hierbraucht es einen Kulturwandel.

Weitere Informationen:www.innovation-gute-arbeit.verdi.de/

gute-arbeit/materialien-und-studien

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Astrid Schmidt,Referentin imver.di-Bereich

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In einem reichen Land müssen alleim Alter in Würde leben können.Wer sein Leben lang gearbeitet hat,darf im Alter nicht in den Armuts-keller stürzen. Das ist eine Frage dersozialen Gerechtigkeit.

VON DIERK HIRSCHEL

Heute müssen über eine Million ältereund erwerbsgeminderte Menschen zumSozialamt. Ihre Zahl hat sich in den letz-ten zehn Jahren verdoppelt. Hinzukommt die versteckte Altersarmut. Zwargelten aktuell nur drei Prozent der über65-Jährigen im Sinne des Sozialgesetzbu-ches als arm. Zukünftig droht uns abermillionenfache Altersarmut. Ursächlichsind Armutslöhne, gebrochene Erwerbs-biographien und die Rentenkürzungender letzten 15 Jahre.

Die gesetzliche Rente sichert schonlange nicht mehr den Lebensstandard.Die Standardrente – eine Rente nach45 Jahren Durchschnittsverdienst – liegtim Westen der Republik bei 1200 Euro imMonat. Dieser Betrag entspricht nurnoch 47,9 Prozent des mittleren Arbeits-einkommens. Zur Jahrtausendwende lagdas sogenannte Rentenniveau noch bei52,9 Prozent. Bis 2045 droht ein Sink-flug auf 41,5 Prozent. Diese sinkende

Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Ren-te untergräbt ihre gesellschaftliche Ak-zeptanz.

Die schlechte soziale Absicherung desAlters nehmen die Gewerkschaften nichttatenlos hin. ver.di, IG Metall & Co strei-ten für einen rentenpolitischen Kurs-wechsel. Sie wollen, dass die gesetzlicheRente wieder vor Armut schützt und denLebensstandard sichert. Die gewerk-schaftliche Rentenkampagne hat inzwi-schen eine öffentliche Debatte über Al-tersarmut angestoßen. Dadurch wurdedie Politik unter Druck gesetzt. Jetzt gibtes erste Erfolge.

Erste Erfolge

Die schwarz-rote Bundesregierungschnürte noch vor der Bundestagswahl2017 ein kleines Rentenpaket. Die Er-werbsminderungsrente wird durch län-gere Zurechnungszeiten verbessert. Siesteigt dadurch um durchschnittlich 50Euro im Monat. Diese Reform wird abererst 2024 voll zur Wirkung kommen. Pro-fitieren werden nur künftige erwerbsge-minderte Rentnerinnen und Rentner. DieZwangsabschläge werden nicht abge-schafft. Ferner will die große Koalitiondie Ostrenten bis 2025 an das West-niveau anpassen. Obwohl die Anglei-chung eine gesamtgesellschaftliche Auf-

gabe ist, wird sie nur teilweise steuer-finanziert.

Darüber hinaus will Andrea Nahlesdie Betriebsrenten stärken. Die betrieb-liche Altersvorsorge von Geringverdie-nern soll staatlich gefördert werden.Betriebs- und Riester-Renten sollen nichtmehr voll auf die Grundsicherung ange-rechnet werden. Die Betriebsrente sollüber tarifliche Vereinbarungen auch fürBeschäftigte in klein- und mittelständi-schen Unternehmen attraktiv werden.Arbeitgeber können für die betrieblicheAltersvorsorge nur noch reine Beitrags-zusagen machen. Für die entfallendeHaftung müssen sie einen Sicherungsbei-trag entrichten. Bei Entgeltumwandlungsollen die Arbeitgeber die eingespartenSozialversicherungsbeiträge weiterge-ben. Ob diese Anreize helfen, den Be-triebsrenten Beine zu machen, bleibtabzuwarten. Kritisch ist, dass der Ausbau

Dr. Dierk Hirschel,ver.di-Bereichs-

leiter Wirtschafts-politik beim

ver.di-Bundes-vorstand.

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RENTE

Foto: © massimo_g – Fotollia.com

Heute die Rente von morgen sichern

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der Betriebsrente häufig zu Lasten dergesetzlichen Rente – insbesondere beiEntgeltumwandlung – geht.

Unter dem Strich führt das kleineRentenpaket zu geringfügigen Verbes-serungen in der Altersvorsorge. Dieschwarz-rote Rentenpolitik bekämpftaber nicht die Ursachen der steigendenAltersarmut. Dafür müsste die gesetz-liche Rentenversicherung gestärkt wer-den. Das Sicherungsziel sollte künftigwieder im Zentrum der Rentenpolitikstehen. Zunächst muss der Sinkflug desRentenniveaus gestoppt und anschlie-ßend das Sicherungsniveau deutlich er-höht werden.

Ein höheres Rentenniveau alleinreicht aber nicht aus, um Altersarmut zuverhindern. Zeiten der Arbeitslosigkeit,Kindererziehung, Aus- und Weiterbil-dung, Pflege sowie gering entlohnteErwerbsphasen sollten rentenrechtlichaufgewertet werden. So werden Men-schen mit gebrochenen Erwerbsbiogra-phien besser vor Altersarmut geschützt.

Die Wiedereinführung der Rente nachMindestentgeltpunkten wäre ein wichti-ger Schritt in diese Richtung.

Die Rente mit 67 muss weg

Statt höherem Renteneintrittsalter brau-chen wir flexible Übergänge in die Ren-te. Geförderte Altersteilzeit, ein Mix vonTeilzeitarbeit und Teilrente sowie einTeilrentenbezug ab 60 wären richtigeInstrumente. Darüber hinaus müssen dieErwerbsminderungsrenten aufgestocktund der Zugang erleichtert werden. Weraus gesundheitlichen Gründen nichtmehr arbeiten kann, darf nicht mit ho-hen Abschlägen bestraft werden.

Diese Rentenreformen sind bezahlbar.Produktivitätszuwächse und steigendeLöhne vergrößern den Finanzierungs-spielraum der gesetzlichen Rente. Trotz-dem werden die Beiträge steigen müs-sen. Höhere Beiträge werden aber ak-zeptiert, wenn sie zu höheren Rentenführen. Des Weiteren führen mehr So-zialversicherte, weniger Arbeitslose,

mehr arbeitende Frauen und Zuwande-rer zu höheren Beitragseinnahmen. Mit-telfristig sollte die gesetzliche Renten-versicherung zu einer Erwerbstätigen-versicherung ausgebaut werden, die alleErwerbstätigen und Einkommensarteneinbezieht.

Die Gewerkschaften wollen auch einebessere betriebliche Altersvorsorge.Künftig sollten alle Arbeitgeber gesetz-lich verpflichtet werden, eine betriebli-che Altersvorsorge anzubieten. Riesterhingegen ist gescheitert. Das Steuergeld,welches heute für Riester-Produkte ver-brannt wird, sollte künftig wieder in diegesetzliche Rentenkasse fließen.

Die Gewerkschaften haben die Zu-kunft der Rente zum Gegenstand einerlang angelegten Kampagne gemacht.Die Rentenpolitik soll zunächst zu einemzentralen Thema der Bundestagswahl2017 werden. ver.di, IG Metall & Co wer-den aber so lange weiter Druck machen,bis die gesetzliche Rente ein Altern inWürde wieder ermöglicht.

VORDERSEITE IHRER RENTENINFORMATION

RÜCKSEITE IHRER RENTENINFORMATION

Auf der Vorderseite erfahren Versicherte, wiehoch ihre Erwerbsminderungsrente wäre,wenn sie nun zu 100 Prozent erwerbsgemin-dert wären. Außerdem ist aufgeführt, wiehoch die Rente nach den bisher gesammeltenRentenpunkten wäre, wenn sie jetzt bereits inAnspruch genommen werden könnte. Dies istnur ein Vergleichswert, um einen Überblick zubekommen, da die meisten Versicherten nochetliche Jahre bis zur Rente warten müssen. Diedritte Zahl gibt einen Überblick, was an Rentegezahlt wird, wenn Beiträge wie in den ver-gangenen fünf Jahren gezahlt werden.

Die wichtigste Zahl zum Schluss

Auf der Rückseite stehen die bisher erwor-benen Entgeltpunkte. Ein Entgeltpunkt istaktuell, umgerechnet in Rente, 30,45 Eurofür Westdeutschland und 28,66 Euro für Ost-deutschland wert. Die Höhe der gutge-schriebenen Entgeltpunkte ergibt sich ausdem Bruttoverdienst. Grundlage dafür istder Durchschnittsverdienst aller Beschäftig-ten. Der Durchschnittsverdienst beträgt ak-tuell 36 267 Euro (Stand 2016). Wer exaktdiese Summe im Jahr 2016 verdient hat, er-hält einen Entgeltpunkt. Wer darüber liegt,bekommt mehr als einen Entgeltpunkt, werweniger Einkommen hat, bekommt wenigerals einen Entgeltpunkt.

Wie sich die Rente berechnet:www.deutsche-rentenversicherung.de un-ter dem Menüpunkt Services -> Online-Dienste -> Online-Rechner nutzen

Die Renteninformation: Worauf es wirklich ankommt

Auf der Rückseite des Heftserklären wir Begriffe,die in Bezug auf das Thema Rentewichtig sind.

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ALTERSTEILZEIT

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ariflandschaft bringeneite TonzernwOrdnung in die k .diarifrunde 2016 hat verelekom-TIn der T rn zuegnludnarhe Vss, datzetseghcrud derentwicklung eiterWund Überprüfung nweit vorhandenen Entgeltsystemekonzer de dieden. Damit wuraufgenommen wer efen, den über die JahrGrundlage geschaf

-unterFlickenteppich entstandenen hinweg einheit-egelungen zu verarifrschiedlicher Teifen..di ergrlichen: Diese Chance will ver

der Kon-wurde elekom Tder der Gründung Seit zern ständig umgebaut und umorganisiert.

-arifverTDie Folgen zeigen sich auch bei den Ent-schiedene 15 verals mehr Allein trägen:

m-koleem Ts i ebte gigrärtvefritaenmahtrelgarifrege-Then schiedlicunterdiese Um rn. Konze

lungen und -bedingungen zu vereinheitlichen, erhandlungen mit der.di im Januar Vhat ver

- Febie im, dmmengeno aufeiteeberseitgArb ruar (nach Redaktionsschluss) fortgeführt .di wird sich dafür einsetzen, einwerden. ver undanforderungsgerechtes transparentes,

faires konzernweites Entgeltsystem zu schaf- REDfen.

Telekom: Neues Modell in Sicht

ver.di hat im Januar mit dem agv:comunity Gespräche aufgenommen,um zu erörtern, ob und wie die bestehenden Altersteilzeittarifverträge an-gepasst und attraktiver gestaltet werden können.

Die Aufnahme derartiger Gesprächewurde bereits 2015 vereinbart. ver.dihatte den Arbeitgeber im Herbst 2016angeschrieben und offiziell eingefor-dert, die Gespräche wie vereinbart auf-zunehmen.

Anfang 2015 hat ver.di mit den einzelnenKonzernunternehmen der Telekom eineNeuregelung der bestehenden Altersteil-zeittarifverträge (ATZ-TV) vereinbart.Damit wurde das Ziel verfolgt, für neueAltersteilzeitverträge ab 1. Januar 2015,

einen verbessertern Rentenzugang ineine Rente mit möglichst geringen oderganz ohne Abschläge zu ermöglichen.

Damals ist es bereits gelungen, denmöglichen Altersteilzeitbeginn und dasEnde der Altersteilzeit so zu gestalten,dass für die Geburtsjahrgänge 1954 bis1961 ein gestaffelter Zugang zur frühst-möglichen Altersrente (und dadurch ge-ringe Abschläge in der gesetzlichen Ren-te) ermöglicht wurde. Im Ergebnis ver-blieb es allerdings für die meisten Fällebei – in der Regel – einem um zwei Jahrevorgezogenen Renteneinstieg. Dies hat-te zur Folge, dass bis zu 7,2 Prozent Ren-tenabschläge in Kauf genommen wer-den mussten. Nur für langjährig Versi-cherte und Altersrentner mit besonderenZugangsvoraussetzungen zur gesetzli-chen Rente konnten Abschläge gänzlichvermieden werden. In den jetzt aufge-nommenen Gesprächen soll erörtertwerden, wie mit weiteren Jahrgängenumgegangen wird.

Lösung in Sicht

Die aufgenommenen Gespräche mit demagv:comunity verliefen sehr konstruktiv.„Wir gehen davon aus, dass wir unsin den kommenden Wochen auf ein neu-es insgesamt attraktiveres, tariflichesAltersteilzeitmodell verständigen kön-nen“, sagte Frank Sauerland, Bereichslei-ter Tarifpolitik Grundsatz. RED

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DTSE

Arbeitsplätze zurückgeholtver.di-Aufsichtsräte und der Be-triebsrat der DTSE (Deutsche Tele-kom Services Europe GmbH) habenmit der Geschäftsleitung eineschriftliche Vereinbarung getroffen,die unter anderem die Arbeitsplätzeder Beschäftigten sichert. Festgelegtwurde, dass nach außen vergebeneAufgaben wieder zurück in das Un-ternehmen geholt werden. Außer-dem wird in Zweifelsfällen auch dieMitarbeiterzufriedenheit Maßstabdes Erfolges bei den Variablen derFührungskräfte.

VON SILKE LEUCKFELD

Die Einkaufshotline, aber auch die Füh-rung interner Projekte und Programme,das Testen von IT-Plattformen, die Inte-

gration und Pflege des Personalportals– diese Aufgaben wurden bereits vonder DTSE zurückgeholt. Künftig werdenauch die Geschäftsabschlüsse auslän-discher Telekom-Unternehmen wiederhierzulande erledigt. In der Vereinba-rung zwischen ver.di-Aufsichtsräten,dem Betriebsrat und der Geschäftslei-tung heißt es dazu: „Die öffentlicheWertschätzung, die die Deutsche Tele-kom AG für ihren Geschäftsbericht er-hält, ermutigt dazu, dieses Güteniveauauch auf nachgeordnete Konzern-Gesell-schaften zu übertragen.“

Auch Aufgaben, die bisher von derTelekom Training oder der T-Systemsübernommen wurden, sollen in die DTSEwechseln. Eine Maxime der DTSE heißtkünftig: intern vor extern, insourcen voroutsourcen.

Zufriedenheit ist der Maßstab

Vereinbart wurde auch, dass die Zufrie-denheit der Beschäftigten Maßstab desErfolges für die variablen Bezahlungssys-teme der oberen Führungskräfte ist. Dieswurde ebenfalls schriftlich vereinbart.Gibt es im Jahr 2017 Meinungsverschie-denheiten zwischen der Unternehmens-leitung und den Arbeitnehmervertretern

im Aufsichtsrat, ob der Zielerreichungs-grad geschafft wurde, wird auch dort dieMitarbeiterzufriedenheit für die Beurtei-lung herangezogen.

Ausbildung gestärkt

Das Unternehmen hat sich zudem ver-pflichtet, zusätzlich zu den ursprüng-lichen Planungen, 30 Auszubildende und

dual Studierende in der DTSE GmbH undzehn im DTSE CSS auszubilden. Sie sollendann auch übernommen werden.

Mobile Working

Den Beschäftigten soll künftig auch„Mobile Working“ angeboten werden.Dazu werden Vorschläge erarbeitet undGespräche mit dem Betriebsrat geführt.

Die Arbeitnehmervertreter haben sichim Gegenzug bereit erklärt, die Ge-schäftsführung bei den anstehendenAufgaben zu unterstützen. Dazu zählenauch Freigabeprozesse zu IT-Plattformenund Rollen und Berechtigungen.

Die Unternehmensleitung hat sich schriftlich im Sideletter verpflichtet:

„Unternehmensseitig sollen die Anstrengungenfortgesetzt werden, die Mitarbeiterzufriedenheitzu halten und auszubauen.“

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Nachgehakt bei Inka Klaassen-Blanck,DTSE-Betriebsratsvorsitzende

Warum war es so wichtig, dass die Zufriedenheit derMitarbeiter Maßstab des Erfolgs ist?Dies war für uns ganz wichtig. Die Kundenzufriedenheitfließt in die Bewertung der Beschäftigten ein und wird beider Zielerreichung berücksichtigt. Jetzt ist auch die Zufrie-

denheit der Beschäftigten entscheidend für die Zielerreichung der oberenFührungsebene. Wenn die den Beschäftigten vorgegebenen Ziele nicht mehrpassen und nicht oder nur schwer erreichbar sind, fragen wir nach. Damit habenwir ein Instrument, um bei den vorgegebenen Zielen ansetzen zu können.

Mobile Working wurde bisher nicht angeboten?Nein. Die Unternehmensleitung hat sich jetzt aber bereit erklärt, darüber zuverhandeln. Wir gehen davon aus, dass wir in Kürze in Verhandlungen eintreten.

Bisher hat die DTSE nur wenig Nachwuchskräfte übernommen?Ja leider. Nun konnten wir erreichen, dass Auszubildende oder dual Studieren-de zusätzlich eingestellt und auch übernommen werden. Damit haben wireinen ersten Schritt getan, um die DTSE zu verjüngen. Das Ziel muss sein, dassjedes Jahr ein großer Teil an Nachwuchskräften eingestellt wird. Die demogra-fische Entwicklung geht an uns nicht vorbei. Wir müssen uns unbedingtverjüngen, um uns den neuen Aufgaben zu stellen, die durch die Digitalisie-rung entstehen.

Foto: Norbert Ittermann

IBM

Rente: Die geht aufDie betriebliche Altersvorsorge ist eine der Säulen, auf denen die Absiche-rung für das Alter der Beschäftigten stehen sollte. Wie die Situation in derPraxis aussieht, erläutert Wolfgang Zeiher, IBM-Konzernbetriebsratsvorsit-zender, im Interview mit ver.di-Gewerkschaftssekretär Bert Stach.

Lieber Wolfgang, welche Funktionenhast Du im Zusammenhang mit der be-trieblichen Altersvorsorge bei IBM aus-geübt?Ich bin seit mehr als 25 JahrenMitarbeiterder IBM-Pensionskasse und habe in dieserZeit unterschiedliche Funktionen ausge-füllt – zuerst als Ressortleiter Renten unddann zum Beispiel im Bereich BusinessControls und Risk Management. Seit 1993bin ich Mitglied des Betriebsrates und desKonzernbetriebsrates und in diesem Zu-sammenhang seit mehr als 20 Jahren alsInteressenvertreter für die betrieblicheAltersvorsorge bei IBM zuständig.

Wie ist die betriebliche Altersvorsor-ge bei IBM ausgestaltet?Die betriebliche Altersversorgung ist beiIBM durch Konzernbetriebsvereinbarun-gen geregelt. Je nach Eintrittsdatum undHerkunft verfügen die IBM-Beschäftig-ten über Rentenpläne, Kapitalpläne odereine Mischform. Seit 2009 gewährt dieIBM bei Neueinstellung keine betrieb-liche Altersvorsorge mehr. Dafür hatver.di 2010 mit IBM eine Rahmenverein-barung über einen Zuschuss zur privatenAlters- und Hinterbliebenenvorsorge ab-geschlossen. Der Zuschuss beinhaltetaber keine verpflichtende Zweckbestim-mung.

Hat IBM Pläne für die betrieblicheAltersvorsorge?Nach meiner Einschätzung plant die IBMzurzeit keine Veränderungen. Dies hängtinsbesondere mit den Risiken durch dasaktuell niedrige Zinsniveau zusammen.Versorgungszusagen führen vor diesemHintergrund zu hohen bilanziellen Rück-stellungen, die den Gewinn reduzieren.Das Altersvorsorgegesetz regelt auch,dass einmal getätigte Zusagen quasinicht verändert werden können. Bei dergesetzlichen Rente ist das anders. DerStaat hat das gesetzliche Rentenniveauin der Vergangenheit abgesenkt.

Die Absenkung des Rentenniveauskann nicht durch die betriebliche Alters-vorsorge aufgefangen werden?

Nein. Meiner Meinung nach ist es unterden aktuellen Begebenheiten eine Illu-sion, dass die in der Vergangenheit be-schlossenen Verschlechterungen der ge-setzlichen Rente durch einen Ausbau derbetrieblichen Altersvorsorge einseitig aus-geglichen werden können. Zur Verbesse-rung der betrieblichen Altersvorsorgemüsste zum Beispiel die Gesetzgebungzur Bilanzierung und Finanzierung geän-dert werden. Dazu braucht es dann flan-kierend auch neue Absicherungsinstru-mente.

Welche Regelungen gibt es bei IBM,erworbene Anwartschaften beim Job-wechsel zum nächsten Arbeitgeber mit-zunehmen?Beim Wechsel in andere Unternehmennach §613a nehmen die Beschäftigtenihre Ansprüche mit, die dann auch vomneuen Arbeitgeber bedient werdenmüssen, bis entweder eine neue indivi-dualrechtliche oder kollektivrechtlicheVereinbarung abgeschlossen ist. Bei Kün-digungen bleibt der unverfallbare er-worbene Altanspruch gegenüber IBMerhalten.

Beschäftigte, die durch einen Be-triebsübergang zur IBM kommen, neh-men ihre Ansprüche vom alten Arbeitge-ber mit. Zudem hat der IBM-Konzernbe-triebsrat mit IBM ein Instrumentarium inForm von Konzernbetriebsvereinbarun-gen vereinbart, das die bestehendenAnsprüche individuell wertgleich in dasIBM-Versorgungswerk integriert.

Schafft die betriebliche Altersvorsor-ge so etwas mehr Generationengerech-tigkeit?Ja und nein. Sie schafft mehr Sicherheitund Gerechtigkeit für die, die eine be-triebliche Altersvorsorge haben. Für dieanderen ist es genau das Gegenteil. Dasgesetzliche Rentenniveau wurde abge-senkt und ohne betriebliche Altersvor-sorge fehlt ein wichtiges Element umdiese Differenz auszugleichen. Die Sche-re geht auf.

Gibt es bei der IBM auch Absiche-rungsunterschiede zwischen Beschäftig-ten, die gut verdienen und jenen mitniedrigerem Einkommen und zwischenFrauen und Männern?Nein, strukturell nicht.

Was bedarf es, um die betrieblicheAltersvorsorge zu verbessern?Es geht nicht nur um die betriebliche Al-tersvorsorge. Ich fordere einen rundenTisch, an dem sich Staat, Gewerkschaftenund Arbeitgeberverbände treffen. Offenund ehrlich und ohne gegenseitigeSchuldzuweisungen soll ein für die Zu-kunft tragfähiges, gesamtheitliches Kon-zept für die Altersvorsorge entwickeltwerden. Dabei müssen natürlich auchdemographische Daten sowie höhereLebenserwartungen und Einkommens-und Vermögensunterschiede beachtetwerden. Besonders im Fokus sollten zweiDinge stehen: Zum einen ist es Genera-tionengerechtigkeit, da nach meiner Er-fahrung die jüngeren Generationen fürdas Alter immer schlechter abgesichertsind. Zum anderen erfahren Eltern nichtdie erforderliche Wertschätzung, die ih-rer gesellschaftspolitischen Leistung ge-recht wird und sich auch in entsprechen-den Rentenansprüchen widerspiegelnsollte.

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Bert Stach im Gespräch mit WolfgangZeiher (rechts)

„Es bedarf für heutigeErwerbsbiographien,bei denen der Wechselvon UnternehmenNormalität ist, einesSystems zur Zusammen-führung unterschied-licher Ansprüche ausverschiedenen Beschäfti-gungsverhältnissen.“Wolfgang Zeiher

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Foto: © Marco2811 – Fotollia.com

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Bundesarbeitsministerin AndreaNahles kündigte Ende 2016 an, einePflichtversicherung der Selbststän-digen in der gesetzlichen Renten-versicherung einführen zu wollen.Ein Teil des Planes, der auch vomDGB und seinen Einzelgewerkschaf-ten unter der Perspektive einer all-gemeinen „Erwerbstätigenversiche-rung“ angestrebt wird.

VON VERONIKA MIRSCHEL

Rund ein Viertel aller Berufstätigen inDeutschland kennt haupt- oder neben-berufliche Selbstständigkeit aus eigenerErfahrung. Selbstständigkeit steht fürUnabhängigkeit, Selbstbestimmung,freie Zeiteinteilung – aber auch für Auf-trags- und Einkommensschwankungen,im Extremfall für neue Abhängigkeitund fehlende Altersvorsorge. Die Gren-zen verschwimmen: Hohe und niedrigeEinkommen, gute und mangelnde Vor-sorge, Selbstständigkeit und abhängige

Beschäftigung gibt es nicht selten imLaufe eines einzigen Berufslebens. DieseWechsel können Lücken in die Versiche-rungsbiografie reißen – ein Risiko insbe-sondere für jene allein arbeitenden So-lo-Selbstständigen, die sich keine Vorsor-ge leisten können. ver.di meint: Einestarke staatliche Sicherungssäule ist fürSelbstständige unverzichtbar, da sienicht auf betriebliche und bei niedrigemEinkommen auch nicht auf private Al-tersvorsorge bauen können. Aber auchwer sich zusätzlich private Vorsorge leis-ten kann, darf nicht komplett aus derSolidargemeinschaft entlassen werden.Dabei reicht eine bloße Vorsorgepflicht– etwa durch Schaffung neuer Versor-gungswerke – nicht aus. Denn nur eingemeinsames, umlagefinanziertes Sys-tem bedeutet Solidarität zwischen gutund weniger gut Verdienenden. Es erfor-dert weniger Bürokratie bei der Prüfung,ob wirklich alle vorsorgen und machtkomplizierte Übergänge zwischen unter-schiedlichen Systemen überflüssig. Es

gewährleistet allen das umfassende Leis-tungspaket der gesetzlichen Rentenver-sicherung und ist nicht den Marktrisikenkapitalgedeckter Systeme ausgesetzt.

Das Ziel der Gewerkschaften: Alle Er-werbstätigen beteiligen sich einkom-mensbezogen an einer solidarischen Al-terssicherung, die wechselnde Lebens-lagen berücksichtigt und auch für dieZukunft Generationengerechtigkeit ge-währleistet. Auf dem Weg dorthinbraucht es Übergangsregeln, etwa fürSelbstständige, die bereits jahrelang an-derweitig vorgesorgt haben.

Schon heute sind Selbstständige be-stimmter Berufe gesetzlich zur Vorsorgeverpflichtet und müssen die Kosten dafürin ihre Preise einkalkulieren. Einige sindgesetzlich rentenversichert, andere inVersorgungswerken. Drei von vier Millio-nen Selbstständigen sind derzeit nicht zurAltersvorsorge verpflichtet. Gerecht wärees, wenn alle abgesichert wären und sichentsprechend ihrer wirtschaftlichen Leis-tungsfähigkeit an der gesellschaftlichenAufgabe Altersvorsorge beteiligten. Al-lerdings müssen Lösungen gefundenwerden, bei denen Schwankungen derHonorare und damit auch der Sparfähig-keit Selbstständiger berücksichtigt wer-den. Dies gilt für Gründungsphasen, aberauch für Zeiten der Auftragslosigkeit, derWeiterbildung, in Familienphasen oderbei Krankheit. Hier sieht ver.di auch dieAuftraggeber in der Pflicht.

SELBSTSTÄNDIGE

Vorgesorgt für das Alter?

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Veronika Mirschel ist Bereichsleiterin des Referats Selbst-ständige in der ver.di-Bundesverwaltung. Sie kennt Selbst-ständigkeit aus eigener Erfahrung. Sie verfolgt die politi-schen und rechtlichen Geschehnisse und ihre (möglichen)Auswirkungen auf Solo-Selbstständige und bezieht –wo nötig – Stellung im Sinne der Selbstständigen im politi-schen Raum.

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Das Beratungsnetz fürSolo-Selbstständige

Mit mediafon hat ver.di eine fürSolo-Selbstständige bundesweiteinmalige Kombination aus News-Portal, umfassendem Ratgeber undpersönlicher Beratung zu allen Fragenrund ums Selbstständigen-Daseinaufgebaut.Neben News, Branchen- und Be-rufstipps gibt es bei mediafon Infor-mationen aus erster Hand in SachenVersicherungen, Recht, Politik undSteuern.mediafon steht allen offen: Fürver.di-Mitglieder ist der Servicekostenfrei, alle anderen werden anden Kosten der Beratung beteiligt.www.mediafon.net

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Die aktuelle Diskussion zum ThemaRente zeigt: Wenn die Politik nichthandelt, laufen insbesondere Frau-en direkt in die Altersarmut! DieLohnlücke von rund 21 Prozent ent-wickelt sich im Erwerbsverlauf zueiner Rentenlücke von erschrecken-dem Ausmaß von 60 Prozent.

VON KARIN SCHWENDLER

Entgeltgleichheit – also gleiches Geld fürgleiche und gleichwertige Arbeit – istnoch immer in weiter Ferne. Die frauen-typischen Berufe in unserem Land sindoftmals schlechter bewertet und bezahlt.

Viele Kolleginnen arbeiten in Teilzeit,befristet und im Minijob, unterbrechenihre Erwerbstätigkeit häufiger und län-ger und sind auf niedrigeren Stufen derKarriereleiter als ihre männlichen Kolle-gen. Das hat gravierende Auswirkungensowohl auf die eigenständige Existenz-sicherung als auch auf eine Absicherungim Alter.

Wir brauchen gute Rahmenbedingun-gen. Hierzu gehört ein Rechtsanspruch derKolleginnen, um zum Beispiel nach derPflege Angehöriger ihre Arbeitszeit wie-der aufstocken zu können. Nur so könnensie der Teilzeitfalle entkommen! Aktuellliegt uns ein Gesetzentwurf für eine „be-fristete Teilzeit“ und einen „Rückkehr-anspruch auf Vollzeit“ aus dem Bundes-arbeitsministerium (BMAS) vor. Diesenbegrüßen wir als ver.di ausdrücklich!

Die Bundesregierung hat einige, klei-ne Reformen zur Rente im Dezemberangekündigt: Die Erwerbsminderungs-renten sollen durch eine schrittweiseVerlängerung der Zurechnungszeitenauf 65 Jahre verbessert werden. Die Ent-scheidung, ein Gesetz zur Rentenanglei-chung Ost-West noch in dieser Legisla-turperiode zu verabschieden, ist sehr zubegrüßen. Die Angleichung insieben Schritten erfolgt nachder Ansicht von ver.di jedoch zulangsam.

Und das Betriebsrentenstär-kungsgesetz: ver.di begrüßt dieZielrichtung des Reformvorhabens,gesetzliche Rahmenbedingungenfür eine Verbreiterung der betrieb-lichen Altersversorgung zu verbes-sern. Doch klar ist: Die betrieblicheAltersvorsorge kann nicht alles auf-

fangen, rund 40 Prozent der Beschäftig-ten besitzen gar keine.

Zentral bleibt also ein Umsteuern beider gesetzlichen Rente. Sie muss den Le-bensstandard im Alter wieder sichern!

Für die im Koalitionsvertrag vereinbar-te „solidarische Lebensleistungsrente“sollen noch unterschiedliche Modelle ge-prüft werden. Der Zweck ist, dass Be-schäftigte mit wenig Einkommen undAuszeiten eine Aufwertung ihrer Renteund damit eine Mindestabsicherung be-kommen sollen.

Arbeit soll sich rechnen! Das finden wirauch! Ein Modell ist die in dem von Bun-dessozialministerin Andrea Nahles vorge-schlagenen „Gesamtkonzept zur Alterssi-

cherung“ entwickelte gesetzliche Solidar-rente. Dieses Modell wäre gerade auch fürdie Beschäftigten im Niedriglohnbereichund mit längeren Auszeiten, also insbe-sondere Frauen, eine tatsächliche Verbes-serung. Aber Beschlüsse zur Umsetzunggibt es noch nicht, nur Diskussionen, in diewir uns dringend einmischen sollten!

Und: Eine Verständigung zum Renten-niveau kam im Koalitionsausschuss leidergar nicht zustande. Die gesetzliche Renteist für die meisten Menschen die wichtigs-te, verlässlichste und oftmals auch die ein-

zige Altersversorgung. Wir brauchen wie-der ein Rentenniveau, das für ein wirklichexistenzsicherndes Auskommen sorgt.

Da die Rente immer ein Spiegel desErwerbslebens ist, bekommen Fraueneine viel zu geringe Rente. Die Datensind alarmierend: 2014 bekamen Frauen(West), die eine Alters- oder Erwerbsmin-derungsrente bezogen, im Durchschnitt566 Euro Rente!

Wir brauchen eine Absicherung nachunten, die selbstbestimmtes Leben auchim Alter garantiert. Die Rente nach Min-destentgeltpunkten muss wieder her!Wir fordern, dass das gesetzliche Renten-niveau stabilisiert und dann wieder ange-hoben werden muss.

Wer aufgrund eines Unfalls oder einerErkrankung nicht mehr in der Lage ist,erwerbstätig zu sein, darf im Alter nichtarm sein. Wir fordern, dass die Leistun-gen der Erwerbsminderungsrenten deut-lich verbessert werden.

Wer längere Zeit arbeitslos ist und Ar-beitslosengeld II (Alg II) bezieht, be-kommt keine Rentenzeiten angerechnet.Wir fordern, dass auch für Zeiten des Be-zugs von Alg II wieder Rentenbeiträgevon der Bundesagentur für Arbeit ent-richtet werden.

Und wir brauchen perspektivisch eineErwerbstätigenversicherung für alleBeschäftigten. Chancengleichheit, Ge-schlechtergerechtigkeit und ein eigen-ständiges existenzsicherndes Einkommensind die Grundlagen für ein selbstbe-stimmtes Leben. Eine echte Wahlfreiheitkann es für Frauen und insbesondere fürMütter nur geben, wenn die Rahmenbe-dingungen optimiert werden.

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Frauen leben länger – nur wovon?

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Altersvorsorge kann nicht alles auf-

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„Also: jetzt erst recht!Weiter kämpfen für eine ,Rente,

die zum Leben reicht!‘“Karin Schwendler, Bereichsleiterin Frauen- und Gleich-

stellungspolitik beim ver.di-Bundesvorstand

Um diese Themen schwungvoll, gemeinsam in dieöffentliche Diskussion zu bringen, hat sich auf Initiativeder ver.di-Frauen im September 2016 ein „Frauen-Bündnisgegen Altersarmut“ gegründet.Mehr: www.frauen.verdi.de/rente

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ver.di-Erfolg: Soziales Engagementwird zukünftig honoriertDie Bundesregierung plant eine neue Vorruhestandsregelung für Beamtin-nen und Beamten aller Laufbahnen bei Post, Postbank und Telekom. Diealte Regelung ist zum Jahresende 2016 ausgelaufen. ver.di hatte sich mitNachdruck dafür eingesetzt, dass den verbeamteten Beschäftigten der Un-ternehmen auch künftig eine Perspektive für eine vorzeitige Zurruheset-zung geschaffen werden müsse, wenn keine anderweitige Verwendungs-möglichkeit mehr bestehe. Dass die Bundesregierung jetzt einlenkt, ist einklarer Erfolg von ver.di.

Die geplante Vorruhestandsregelung un-terscheidet sich allerdings deutlich vonder ausgelaufenen: Neu ist die Anforde-rung eines aktiven sozialen Engage-ments. Dieses können die Beamtinnenund Beamten erbringen, indem sie in-nerhalb von drei Jahren nach ihrer Zur-ruhesetzung einen zwölfmonatigenBundesfreiwilligendienst ableisten, einehrenamtliches Engagement von 1000

Stunden nachweisen oder die Vorausset-zungen einer Pflege- oder Betreuungs-zeit für Angehörige oder Kinder unter18 Jahren erfüllen.

Einen Rechtsanspruch soll es auchkünftig nicht geben und es bleibt dabei,dass die Betroffenen das 55. Lebensjahrvollendet haben müssen, eine anderwei-tige Verwendungsmöglichkeit fehlt undkeine betrieblichen oder betriebswirt-

schaftlichen Belange entgegenstehen.Sind diese Voraussetzungen erfüllt, solles einen Ausgleichsbetrag für den Versor-gungsabschlag zusätzlich zum erdientenRuhegehalt geben. Die neue Regelungwird bis Ende 2020 befristet.

Hintergrund sind sozialpolitische Be-denken der Bundesregierung gegenübereiner schlichten Verlängerung des bishe-rigen Vorruhestands. Angesichts laufen-der Diskussionen um die Zukunft der Ren-te und mögliche weitere Anhebungen desRenteneintrittsalters befürchtet sie einekritische Debatte in der Öffentlichkeit.

Im Beteiligungsgespräch mit dem zu-ständigen Abteilungsleiter im Bundesfi-nanzministerium haben ver.di und DGBbegrüßt, dass es eine neue Vorruhe-standsregelung geben solle und damiteine neue Perspektive eröffnet werde,um Personalum- und -abbaumaßnahmensozialverträglich gestalten zu können.ver.di und der DGB betonten, die Ver-knüpfung mit einem sozialen Engage-ment müsse aber so ausgestaltet werden,dass sie nicht zu Lasten der Beschäftigtengehe und die Betroffenen nicht vor un-überwindbare bürokratische Hürden stel-le. ver.di sieht die Politik darüber hinausin der Verantwortung, deutlich zu ma-chen, dass es sich nicht um ein Privilegauf Kosten der Steuerzahler handele,sondern um einen von den Unternehmenbezahlten Vorruhestand, der als ein sozi-alpolitisches Instrument in der Privatwirt-schaft gang und gäbe sei.

Sobald die Einzelheiten des neuenVorruhestands geklärt sind, wird ver.difür die interessierten Kolleginnen undKollegen entsprechende Informationenbereitstellen. RED

Belastungsgrenze für Zuzahlungen

Bis Ende 2015 konnten Zuzahlungen und Eigenbehalte,die von den Versicherungsleistungen der Postbeamten-krankenkasse (PBeaKK) abgezogen wurden, bei derBelastungsgrenze der Beihilfe berücksichtigt werden.Seit dem 1. Januar 2016 ist das aufgrund neuer Beihilfe-regelungen nicht mehr zulässig. Nun müssen die Zuzahlun-gen und Eigenbehalte getrennt auf die Belastungsgrenzender Beihilfe und der PBeaKK angerechnet werden.Da der Beihilfebemessungssatz zwischen 50 und 80 Prozentliegt, wird die Belastungsgrenze der Beihilfe meistensschneller erreicht als die der Krankenversicherung. Um diefinanziellen Auswirkungen gering zu halten, haben wirerreicht, dass der Verwaltungsrat der PBeaKK eine versi-chertenfreundliche Regelung beschlossen hat. Danachführt das Erreichen der Belastungsgrenze der Beihilfeautomatisch dazu, dass im Folgenden auch keine Zuzahlun-

gen und Eigenbehalte mehr bei Versicherungsleistungender PBeaKK bezahlt werden müssen. Gestrichen wurdein der Satzung der PBeaKK zudem die Sonderregelung,dass für beihilfeberechtigte mitversicherte Ehe- bzw.Lebenspartner und für nicht mehr beihilfeberechtigtestudierende Kinder eine eigene Belastungsgrenze berech-net wird. Das heißt, dass es künftig lediglich eine gemein-same Belastungsgrenze gibt.Wenn Kolleginnen und Kollegen die Belastungsgrenzeerreichen, sollten sie wie bisher einen Antrag auf Festset-zung der Belastungsgrenze stellen. Den Antrag der PBeaKKfinden diese auf www.pbeakk.de. Dort können auchweitergehende Informationen zur Belastungsgrenzeabgerufen werden. Eine aktuelle Aufstellung der geleiste-ten Zuzahlungen und Eigenbehalte finden die Versichertender PBeaKK jeweils am Ende des Erstattungsbescheids.

NEUES VON DER PBEAKK

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SCHWERBEHINDERTE

Welche Auswirkungen die vorzeitige Rente hat

Bedroht von Altersarmut

Mit der Rentenkampagne haben die Ge-werkschaften das Thema Rente erfolg-reich wieder auf die politische Tagesord-nung gesetzt. Wir setzen uns dafür ein,dass das Rentenniveau nicht weiter sinktund dass es wieder angehoben wird. Wirsagen ein gutes Leistungsniveau istnotwendig und finanzierbar. Im Mittel-punkt der Kampagne steht das Renten-niveau. Schwerbehinderte sind vomsinkenden Niveau ebenso betroffen wiealle anderen.

Für Schwerbehinderte gibt es aberauch noch gewisse Vorteile in der Rente.Sie dürfen früher in Rente und habenweniger Abschläge, brauchen allerdingsmindestens 35 Versicherungsjahre. Derfrüheste Rentenbeginn mit Abschlägenvon 10,8 Prozent steigt ab Jahrgang1947 von 60 Jahren auf 62 Jahre fürdie Jahrgänge ab 1964. Aktuell liegt erfür die Jahrgänge 1956/1957 bei 60 Jah-ren und zehn/elf Monaten. Abschlags-

frei dürfen Schwerbehinderte heute mit63 Jahren und sieben/acht Monaten(Jahrgänge 1953/1954) in Rente gehen.

Wichtig ist hier: Schwerbehinderungheißt: anerkannt schwerbehindert –„Gleichstellung“ im arbeitsrechtlichenSinne zählt nicht. Und die Schwerbehin-derung muss zu Beginn – und nur zu Be-ginn – der Rente vorliegen. Wer also zum1. Februar 2017 in Rente gehen will,muss am 31. Januar anerkannt schwerbe-hindert sein.

Vor der Regelaltersgrenze (die ist auchfür Schwerbehinderte die Gleiche) darfneben einer Rente nicht beliebig viel hin-zuverdient werden. Ab 1. Juli ändert sichdas Recht hier. Statt der alten Stufen mitHöchst-Hinzuverdienstgrenzen gibt esnun eine gleitende Einkommensanrech-nung auf die Rente – möglich bleibt abereine feste Teilrente zu wählen (§42 SGBVI). Pro Jahr dürfen 6300 Euro anrech-nungsfrei verdient werden. Einkommenüber 6300 Euro werden angerechnet: 40Prozent zu einem Zwölftel auf die lau-fende Monatsrente. Bei der Teilrente undinsbesondere bei der gleitenden Anrech-nung kann es jedoch zu Nachteilen kom-men. Unter Umständen werden Beschei-de aufgehoben. Dies kann zum Verlustdes Krankengelds oder Arbeitslosengeldsoder zu Verrechnungen führen. Bevor-zugt ist jedoch eine „feste Teilrente“ zuwählen. Wer dies plant, sollte sich alsogut beraten lassen.

Ingo Schäfer istDGB-ReferatsleiterAlterssicherungund Rehabilita-tion, Grundsiche-rung im Alter undbei Erwerbsminde-

rung, Koordinator SeniorenpolitikFo

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Für Menschen mit einer Schwerbehinde-rung ist die Teilhabe am Leben in derRegel enorm beeinträchtigt, auch dieTeilhabe am Arbeitsleben ist oft betrof-fen. Dieser Nachteil soll durch die Al-tersrente für schwerbehinderte Men-schen etwas ausgeglichen werden. In-dem sie Menschen mit einer Schwer-behinderung eine Möglichkeit bietet,früher als gewöhnlich in Rente zu ge-hen. Es sind aber bestimmte Vorausset-zungen zu erfüllen. Die Renten für Men-schen mit geminderter Erwerbsfähigkeitsollen künftig so berechnet werden, alsob sie bis 65 Jahre gearbeitet hätten,nicht wie heute bis 62. Die Verbesserun-gen sollen im Zeitraum zwischen 2018und 2024 erfolgen. Die bestehenden Ab-schläge bleiben unverändert.

Was ist, wenn die Voraussetzungennicht erfüllt werden?

Die Entscheidung fällt dann oft schwer,da mit Abschlägen gerechnet werdenmuss. Dieser Abschlag beträgt pro Kalen-dermonat 0,3 Prozent. Bei 24 Kalender-monaten (also zwei Jahre früher in Ren-

te) sind es bereits 7,2 Prozent (24 Kalen-dermonate x 0,3 Prozent). Der Höchstbe-trag ergibt sich, bei der maximalenMöglichkeit, früher in Rente zu gehen,also bei drei Jahren mit 10,8 Prozent.

Schlimmer sieht es aus, wenn das ge-setzliche Rentenalter nicht erreicht wird,weil eine Berufs- oder Erwerbsunfähig-keit eintritt. Bei einer Berufsunfähigkeitist es möglich, anders im Arbeitslebeneingesetzt zu werden. Berufsunfähig-keit sagt aus, dass man einen bestimm-ten Beruf nicht mehr ausüben kann,zum Beispiel als Dachdecker. Dann kannich aber als Wachmann eingesetzt wer-den. Bei diesen Wechseln ist oft eineLohn- oder Gehaltsverringerung in Kaufzu nehmen.

Die Erwerbsunfähigkeit ist eine Beren-tung, weil eine Beschäftigung nur bisdrei Stunden am Tag erfolgen kann. Soll-te eine Beschäftigung bis sechs Stundenmöglich sein, liegt eine teilweise Er-werbsunfähigkeit (Teilberentung) vor. Eswerden hier keine Beiträge zur Renteabgeführt. Diese finanziellen Einschnittehaben erheblichen Einfluss auf die Höhe

der Altersrente, da diese nach den einge-zahlten Beiträgen berechnet wird. Solltees zu einer Arbeitslosigkeit in einem hö-heren Arbeitsalter kommen und die Ver-mittlung durch die Schwerbehinderungauf den allgemeinen Arbeitsmarkt nichtmöglich sein, kann auch die Agentur fürArbeit die Alters- oder Erwerbsunfähig-keitsrente beantragen. Die Altersrentekann auch beantragt werden, wenn da-mit Abschläge einhergehen.

Bereits jetzt ist bei schwerbehindertenMenschen absehbar, dass viele in die Al-tersarmut rutschen.

Mit der Diskussion, das Rentenalterweiter zu erhöhen, ist offen, wie derGesetzgeber dann die Bewertung fürschwerbehinderte Menschen berücksich-tigen wird.

Martina Schichtist Konzernschwer-behinderten-vertreterin beider TelefónicaDeutschlandHolding AG

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Auf der Rückseite des Hefts erklären wir Begriffe, die in Bezug auf das Thema Rente wichtig sind.

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T-MOBILE US

„Batman“ John Legere:

„Ich liebe es, andereverlieren zu sehen“

Der Kampf um die Durchsetzung von Arbeitnehmer- und Gewerkschafts-rechten bei der T-Mobile US, geht auch in diesem Jahr weiter. Seit Jahrenkämpft die Communications Workers of America (CWA), gemeinsam mitver.di, dem DGB und UNI Global Union, dem internationalen Dachverbandder Dienstleistungsgewerkschaften, im Rahmen der Kampagne WE EXPECTBETTER (WEB) dafür, dass die amerikanischen Beschäftigten, ohne Angstvor Repressalien, sich frei entscheiden können, ob sie eine Gewerkschaftgründen und damit eine Stimme im Betrieb haben wollen.

VON ADO WILHELM

Im Januar trafen sich die Verantwortli-chen der Kampagnenleitung von ver.di,CWA und UNI in Berlin, um die weiterenSchritte festzulegen. Christy Hoffmann,stellvertretende Generalsekretärin vonUNI, versprach, „den Kampf so lange zuunterstützen, bis die Beschäftigten, eineStimme im Betrieb haben“. In Kürze sollein Treffen mit dem DGB-VorsitzendenRainer Hoffmann stattfinden, um zu ver-abreden, wie der DGB die Kampagnenoch intensiver unterstützen kann. EineMöglichkeit ist der G20-Gipfel, der im Juliin Hamburg stattfinden wird. Die Bundes-republik Deutschland hat turnusgemäßim Jahr 2017 den Vorsitz der Gruppe derZwanzig (G20) inne. Die G20 versammeltdie größten Industrienationen undSchwellenländer. Der jeweilige Vorsitz

lädt – neben Treffen von Fachministern– auch zu einem Gipfeltreffen auf höchs-ter Ebene ein. Eine weitere Möglichkeit,sich für die Einhaltung von Arbeitneh-mer- und Gewerkschaftsrechten einzuset-zen, bietet der „Nationale Aktionsplanfür Wirtschaft und Menschenrechte“.Dieser Aktionsplan wurde, einer Vorgabeder UNO folgend, von der Bundesregie-rung im Dezember des vergangenen Jah-res beschlossen. Der Aktionsplan ist einambitioniertes Projekt: Erstmalig werdendie Verantwortlichkeiten deutscher Un-ternehmen zur Wahrung der Menschen-rechte in einem festen Rahmen veran-kert, in dem global einheitliche und über-prüfbare Standards festgelegt werden.Mit dem Ziel, die Menschenrechte ent-lang der Liefer- und Wertschöpfungsket-te in Deutschland und weltweit zu ver-bessern, bündelt der Plan die Stärken der

verschiedenen Akteure aus Staat, Wirt-schaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaf-ten. Die Bundesregierung formuliert imAktionsplan ihre klare Erwartung: Unter-nehmen müssen die menschenrechtlicheSorgfaltspflicht einhalten.

Popstar in Magenta

John Legere, der „Popstar in Magenta“,so das Handelsblatt am 18. Januar in ei-nem Bericht über seien Besuch in derZentrale der Telekom in Bonn, kann sichallerdings auch an eigenen „Ergüssen“messen lassen:

„Hör auf deine Beschäftigten, hör aufdeine Kunden, halt den Mund und tu,was sie dir sagen“, so sein Beitrag zumTelekom-Adventskalender 2016.

Recht hat er. Nur, so fragen sich nichtnur die Beschäftigten, warum hält er sichnicht daran? Die Antwort gibt er auchhier selbst. In einem Bericht des MANA-GER MAGAZIN, Ausgabe 02/17, erzählter, wie er aus der angeschlagenen T-Mo-bile-Tochter eine Branchenperle machte.Die Überschrift des Beitrages: „Ich liebees, andere verlieren zu sehen.“ KeineSpur von Sozialkompetenz, sozialer Ver-antwortung und Verständnis für die Be-schäftigten nach freier Entscheidung füroder gegen Gewerkschaft. Legere, dersich selbst gern als „Batman“ bezeich-net, erinnert durch sein Handeln mehran den „Joker“, den Widersacher desComic-Helden.

„Ich stellte fest (Hinweis der Redak-tion: bei Dienstantritt), dass die Firmawie eine paramilitärische Organisationgeführt wurde“, so Legere weiter im ge-nannten Artikel. Offenbar hat sich daranallerdings bis heute nichts geändert.

Was allerdings auch verwundert, ist,dass eine solche Ausrichtung der Firmen-kultur vom Management in Deutschlandnicht bemerkt worden sein soll.

Menschenrechte, und dazu gehörtauch die freie Entscheidung für oder ge-gen Gewerkschaft, sind einzuhalten. Wirlassen nicht locker, bis das auch bei derT-Mobile US gilt.

KOMM 01/2017

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Batman-FanJohn Legere,T-Mobile CEO

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Mit dem Begriff „Renteneintrittsalter“ ist in der Regelnicht das Alter gemeint, mit dem man tatsächlich in Rentegeht. Das Renteneintrittsalter steht für das Alter, mit demman ohne Rentenkürzungen („Abschläge“) in Altersrentegehen kann – also das Alter, das der Gesetzgeber für denBeginn der regulären Altersrente vorgesehen hat.Mit Einführung der „Rente mit 67“ wird es ab einembestimmten Geburtsjahrgang nach und nach angehoben:Der Geburtsjahrgang 1947 muss bereits 65 Jahre und einenMonat arbeiten, bis er regulär in Altersrente gehen kann.Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle kommendenJahrgänge gilt dann ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren.Von Bedeutung ist das steigende Renteneintrittsalter, weilBeschäftigte Rentenkürzungen („Abschläge“) hinnehmenmüssen, wenn sie früher in Rente gehen.Das gesetzliche Rentenniveau misst das Verhältniszwischen Rente und Lohn – und zwar nicht der Renteoder des Lohns einer einzelnen Person, sondern eine Artstatistischen Durchschnittswert.

Konkret geht es um das Verhältnis des „Durchschnittsent-gelts“ zur „Standardrente“. Das Durchschnittsentgelt istdas durchschnittliche Einkommen aller (Sozial-)Versicherten.Es wird jährlich neu berechnet. Die Standardrente wieder-um ist eine abschlagsfreie Regelaltersrente aus 45 Entgelt-punkten – diese Rente käme beispielsweise dann raus, wenneine Person 45 Jahre lang immer zum Durchschnittsentgeltgearbeitet hat und ohne Abschläge in Rente gehen würde.Das Rentenniveau misst nun in Prozent das Verhältnis vonStandardrente zu Durchschnittsentgelt. Ausgewiesen wirddas „Rentenniveau netto vor Steuern“, also das Verhältnisder „verfügbaren“ Standardrente zum „verfügbaren“Durchschnittslohn. Verfügbar heißt: Es werden noch dieAbzüge durch Sozialabgaben berücksichtigt, Steuern nicht.Für 2016 beträgt die verfügbare Standardrente 1200 Euround das verfügbare Durchschnittsentgelt 2505 Euro (vor-läufige Werte). Das gesetzliche Rentenniveau „netto vorSteuern“ liegt 2016 also bei etwa 47,9 Prozent (vorläufigerWert). Quelle: rente-muss-reichen.de

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