Krisenmanagement / Krisenkommunikation Leitfaden für ... · Auf Basis des HACCP-Systems werden in...

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Krisenmanagement / Krisenkommunikation 1 Leitfaden für SWISSCOFEL Mitglieder der Produktgruppe Küfe 1. Definition und Zweck Auf Basis des HACCP-Systems werden in den Betrieben Risiken- und Gefahrenbereiche festgelegt. Das Vorgehen für die Erkennung und Bewältigung der Risiken wird beschrieben, mit dem Ziel die Eintretenswahrscheinlichkeit und die Auswirkung auf ein akzeptables Mass zu senken. Tritt trotzdem ein Ereignis ein, sollen die Auswirkungen auf die übrigen Mitglieder der Produktgruppe Küfe durch eine klare Kommunikation vermindert werden. Eine gezielte Kommunikation mit den Medien, unter Einbezug der Kommunikationsstelle bei SWISSCOFEL, soll die Sicherheit der Konsumenten so rasch als möglich wiederherstellen. Da bei solchen Ereignissen Anfragen der Medien an Mitbewerber üblich sind, sollen die Mitglieder der Produktgruppe Küfe möglichst rasch informiert werden, damit aus der Branche keine widersprüchlichen Informationen an die Presse gelangen. Idealerweise wird an die Kommunikationsstelle bei SWISSCOFEL verwiesen. 2. Ziele Das Ziel dieses Leitfadens ist die Sicherstellung der schnellen Handlungsfähigkeit zur Eliminierung oder Minimierung der Auswirkungen auf die Produktverkäufe durch das auftretende Ereignis. Medienanfragen sollen durch das betroffene Unternehmen und die Branchenorganisation beantwortet werden. 3. Geltungsbereich Gilt insbesondere für technologische und naturwissenschaftliche Risiken wie: Ursache Wirkung Mikrobiologisch Salmonellen, Listerien, E. coli etc. Physikalisch Fremdkörper wie Metallsplitter, Kunststoffsplitter, Holz, Stein, Glas etc. Chemisch Reinigungsmittel, Spritzmittel, Fette, Zusatzstoffe, Allergene (siehe Anhang 1) Für weitere Gefahren wie soziale Gefahren (z.B. Streiks) oder Ereignisse verursacht aus höherer Gewalt, empfehlen wir das gleiche Vorgehen. 4. Krisenteam Ein Krisenteam bestehend aus 1. Geschäftsleitung 2. Der/die Verantwortliche für die Lebensmittelsicherheit (Art. 3 LGV) 3. Produktionsleitung 4. Interne und externe Spezialisten 5. Assistenten 6. Kommunikationsleitung und Mediensprecher

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Krisenmanagement / Krisenkommunikation

1

Leitfaden für SWISSCOFEL Mitglieder der Produktgruppe Küfe 1. Definition und Zweck

Auf Basis des HACCP-Systems werden in den Betrieben Risiken- und Gefahrenbereiche festgelegt. Das Vorgehen für die Erkennung und Bewältigung der Risiken wird beschrieben, mit dem Ziel die Eintretenswahrscheinlichkeit und die Auswirkung auf ein akzeptables Mass zu senken. Tritt trotzdem ein Ereignis ein, sollen die Auswirkungen auf die übrigen Mitglieder der Produktgruppe Küfe durch eine klare Kommunikation vermindert werden. Eine gezielte Kommunikation mit den Medien, unter Einbezug der Kommunikationsstelle bei SWISSCOFEL, soll die Sicherheit der Konsumenten so rasch als möglich wiederherstellen. Da bei solchen Ereignissen Anfragen der Medien an Mitbewerber üblich sind, sollen die Mitglieder der Produktgruppe Küfe möglichst rasch informiert werden, damit aus der Branche keine widersprüchlichen Informationen an die Presse gelangen. Idealerweise wird an die Kommunikationsstelle bei SWISSCOFEL verwiesen.

2. Ziele

Das Ziel dieses Leitfadens ist die Sicherstellung der schnellen Handlungsfähigkeit zur Eliminierung oder Minimierung der Auswirkungen auf die Produktverkäufe durch das auftretende Ereignis. Medienanfragen sollen durch das betroffene Unternehmen und die Branchenorganisation beantwortet werden.

3. Geltungsbereich

Gilt insbesondere für technologische und naturwissenschaftliche Risiken wie: Ursache Wirkung

Mikrobiologisch Salmonellen, Listerien, E. coli etc. Physikalisch Fremdkörper wie Metallsplitter, Kunststoffsplitter, Holz, Stein, Glas etc. Chemisch Reinigungsmittel, Spritzmittel, Fette, Zusatzstoffe, Allergene (siehe Anhang 1) Für weitere Gefahren wie soziale Gefahren (z.B. Streiks) oder Ereignisse verursacht aus höherer Gewalt, empfehlen wir das gleiche Vorgehen.

4. Krisenteam

Ein Krisenteam bestehend aus

1. Geschäftsleitung 2. Der/die Verantwortliche für die Lebensmittelsicherheit (Art. 3 LGV) 3. Produktionsleitung 4. Interne und externe Spezialisten 5. Assistenten 6. Kommunikationsleitung und Mediensprecher

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Krisenmanagement / Krisenkommunikation

2

Es ist sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter im Betrieb über die Information verfügen, welche Person im Betrieb für die Kommunikation mit den Medien verantwortlich ist. Das Krisenteam übernimmt folgende Aufgaben:

5. Aufgabenkatalog

5.1 Entgegennehmen der Meldung eines Ereignisses (siehe Anhang 3)

5.2 Sicherstellen der sofortigen Lagersperre von fehlerhaften Produkten

5.3 Auslösen der Rückruforganisation

5.4 Information der Vollzugsbehörden (BAG, Kantonschemiker) siehe auch Anhang 1

(http://www.bag.admin.ch/themen/lebensmittel/04865/04896/index.html?lang=de)

5.5 Information der Zertifizierungsstelle(n)

5.6 Information an Mitarbeiter, Branchenverband Kunden und Lieferanten

6. Meldung über die erfolgte Abgabe gesundheitsgefährdender Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände nach Artikel 54 LGV

Bei einer Meldung über eine erfolgte Abgabe von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen an die Vollzugsbehörden sollen nach Möglichkeit alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Entscheidend ist die schnelle Kontaktaufnahme mit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde. Siehe Anhang 2.

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Krisenmanagement / Krisenkommunikation

3

7. Information an die Geschäftsstelle SWISSCOFEL

Ablaufschema

Ereignis

Krisenteam Swisscofel

MedienMitglieder

Produktgruppe

Notwendige Informationen an SWISSCOFEL

Beschreibung des Ereignisses

Welche Produkte sind betroffen

Wie stark sind Leben und/oder Gesundheit von Menschen oder Umwelt betroffen

Welche Aktionen wurden bisher eingeleitet

Wo sind die betroffenen Produkte (Konsumenten, Kunden, Lager)

8. Anhänge

Anhang 1 Gefahren, Vorkommen, Auswirkungen und vorbeugende Massnahmen Anhang 2 Formular zur Meldung über die erfolgte Abgabe gesundheitsgefährdender Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände nach Artikel 54 LGV http://www.bag.admin.ch/themen/lebensmittel/04865/04892/04946/04979/index.html?lang=de Anhang 3 Muster Besprechungsprotokoll Krisenteam Anhang 4 Kontakte: - SWISSCOFEL

- im Kanton - im Bundesamt für Gesundheit

9. Leitfaden und Formulare

Aktuelle Versionen des Leitfadens und der Formulare finden Sie unter: www.swisscofel.ch > Intern > Küfe > Informationen

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Aktuelle Anhänge/Formulare zum Krisenmanagement sind zu finden unter: ANHANG 1 Gefahren

ANHANG 2 Formular zur Meldung über die erfolgt Abgabe gesundheitsgefährdender

Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände nach Artikel 54 LGV

- Allgemeine Informationen

- Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF)

- Empfängerliste

http://www.bag.admin.ch/themen/lebensmittel/04865/04892/04946/04979/index.html?lang=de

ANHANG 3 Besprechungsprotokoll

ANHANG 4 Kontakte

Bern, 18. August 2011

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ANHANG 1 zum Krisenmanagement

1

Gefahren, Vorkommen , Auswirkungen und vorbeugende Massnahmen Gefahr Vorkommen Auswirkungen Vorbeugende Massnahmen Physikalisch Metall Schrauben

Unterlagsscheiben Messer Werkzeug Schmuck Splitter Abrieb von Anlagen

Verletzungen, Zahnschäden Verletzungen, Zahnschäden Schnittverletzungen (Maschinenschaden) Verletzungen, Zahnschäden Schnitt- und Stichverletzungen Verdauungsbeschwerden

Metalldetektion

Glas Brillengläser Neonröhren Fenster Spiegel Glasfenster bei Waagen und Etikettiermaschinen Glastüren bei Anlagen Oelstandskontroll-schrauben Uhren Splitter aus Gebinde oder eingewachsen in Ware

Schnittwunden Schnittwunden Schnittwunden Schnittwunden Schnittwunden Schnittwunden Schnittwunden Schnittwunden Schnittwunden

Vermeidung von Glas in den Produktionsräumen Bei Verwendung von Glas ausschliessliche Verwendung von bruchsicherem Glas Glasliste Röntgengeräte

Holz Splitter Holzkeile (Reparaturen) Werkzeuge Reinigungspinsel

Verletzungen, Zahnschäden Verletzungen, Zahnschäden Verletzungen, Zahnschäden Verletzungen, Zahnschäden

Kunststoff Plastikgebinde Förderbänder Abdeckungen Dichtungen Verpackungsmaterial Silikonfugen Farbrückstände Falsche Fingernägel und Wimpern

Verletzungen, Zahnschäden Verletzungen, Zahnschäden Verletzungen, Zahnschäden Verletzungen, Zahnschäden Ekel Ekel Ekel Ekel Ekel

Gummi Gummiförderbänder Handschuhe Führungsprofile Gummi von Frisée-Gebinde Schlauch

Ekel Ekel Ekel Ekel Ekel

Textil Kleider Schürzen

Ekel Ekel

Papier/Karton Verpackungen Etiketten Produktionsaufträge Anweisungen

Ekel Ekel Ekel Ekel

Steine Zahnschäden

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ANHANG 1 zum Krisenmanagement

2

Gefahr Vorkommen Auswirkungen Vorbeugende Massnahmen Chemisch Rückstände Nitrat

Pestizide

Keine Auswirkungen auch bei hoher Dosierung a) Überschreitung Grenzwerte: Chemisch-toxische Vergiftung. b) Überschreitung Toleranz-werte: Bei x-facher Über-schreitung der Toleranzwerte möglich. Sofortige Reaktion nach Einnahme.

Rückstandsanalysen Meldepflicht beim Kanton Rückstandsanalysen

Schmiermittel Fett Oel Fettspray Silikonspray

Übelkeit, Ekel Übelkeit, Ekel Übelkeit, Ekel Übelkeit, Ekel

Verwendung von Foodsafe-Schmiermitteln wird vorausgesetzt.

Reinigungs-mittel

Putzmittel Desinfektionsmittel Fettlöser Lösemittel (Nitroverdünner) Teflonspray Alkohol

Verätzungen, Übelkeit Verätzungen, Übelkeit Vergiftung, Übelkeit Vergiftung, Übelkeit Übelkeit Vergiftung, Übelkeit

Abspülen mit Wasser

Gase Freon Gasgemisch Prozessluft Amoniak

Vergiftungen (keine Konsumentengefahr) Keine Auswirkungen Mikrobiologische Belastung siehe Mikrobiologie Beschwerden der Augen, Atemwege

Allergene Knollensellerie Soja Nüsse

Allergische Reaktion Allergische Reaktion Allergische Reaktion

Reinigung Hinweis: „Kann Spuren von… enthalten

Mikro-biologisch

Salmonellen Salmonellose, Fieber, mittelschwere Durchfallerkrankung nach 12 – 24 Std., Mortalität im Durchschnitt 4,1 %. Ansteckung durch Dauerausscheider

Reinigung, Hygiene Personal instruieren ggf. Gesundheitscheck bei den Mitarbeitenden

Staphylococcus aureus

Staphylokokken-Enterotoxikose, gelbe Eiterkokken mit Fähigkeit zur Toxinbildung, auf der Haut des Menschen. Ausbruch nach ca. 2 Std., Brechdurchfall, Schwindel, Kreislaufkollaps, Todesfälle selten

Reinigung, Hygiene

Eschericia Coli (inkl. EHEC)

Schwere Durchfallerkrankung vor allem bei kleinen Kindern, Vorkommen natürlich im Darm und in verschmutztem Wasser Ausbruch nach 36 Stunden, nur bei rohem Gemüse.

Reinigung, Hygiene

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ANHANG 1 zum Krisenmanagement

3

Gefahr Vorkommen Auswirkungen Vorbeugende Massnahmen Mikro-biologisch

Listeria monocytogenes

Grippeähnliche Symptome, Übelkeit, Schüttelfrost, Fieber, Durchfall

Reinigung, Hygiene

Hefe (nicht pathogen) Schimmelpilze

Sind sichtbar und riechbar, aber auch hitzeresistent

Reinigung

Organisch Haare Insekten Kriechtiere oder Teile Kleine Säugetiere oder Teile

Ekel Ekel Ekel, Ekel, Verseuchung mit Bakterien

Kopfbedeckung Regelmässige Schädlings-kontrolle

Die Aufzählung ist nicht abschliessend

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ANHANG 2 zum Krisenmanagement Formular zur Meldung über die erfolgt Abgabe gesundheitsgefährdender Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände nach Artikel 54 LGV

- Allgemeine Informationen

- Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) (Seite 1-6)

- Empfängerliste (Seite 7)

Aktuelle Formulare sind zu finden auf der website des Bundesamt für Gesundheit unter: http://www.bag.admin.ch/themen/lebensmittel/04865/04892/04946/04979/index.html?lang=de

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz

FORMULAR zur Meldung über die erfolgte Abgabe gesundheitsgefährdender Le-bensmittel oder Gebrauchsgegenstände nach Artikel 54 LGV Bei einer Meldung über eine erfolgte Abgabe von gesundheitsgefährdenden Le-bensmitteln oder Gebrauchsgegenständen an die Vollzugsbehörden sollten nach Möglichkeit die folgenden Informationen zur Verfügung gestellt werden kön-nen. Entscheidend ist die schnelle Kontaktaufnahme mit der zuständigen kan-tonalen Vollzugsbehörde.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN:

BETRIEB

BEWILLIGUNGSNUMMER (FALLS VORHANDEN)

MELDENDE RESPEKTIVE VERANT-WORTLICHE PERSON

ADRESSE (STRASSE UND ORT)

TELEFONNUMMER

E-MAILADRESSE

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FORMULAR ZUR MELDUNG GEMÄSS ART. 54 LGV UND ZUR MELDUNG AN DAS

Original notification form: version_DE 3.2.1 Page / Seite 1 of 6

SCHNELLWARNSYSTEM FÜR LEBENSMITTEL UND FUTTERMITTEL (RASFF)

Regulation (EC) No 178/2002 – Art. 50

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 – Art. 50

Original notification / Originalmeldung

1 Notification type:

Art der Meldung:

EN:

DE:

2 Notifying country:

Meldendes Land:

EN: Switzerland

DE: Schweiz

3 Contact point reference n°:

Ref.-Nr. der Kontaktstelle:

EN: (none)

DE: (keine)

4 Notification classification:

Einstufung der Meldung:

EN:

DE:

5 Basis for the notification:

Grund der Meldung:

EN:

DE:

6 Linked RASFF notification:

Vorausgegangene RASFF-Meldung:

7 Product relation to the product notified in linked notification:

Beziehung des Produktes zum gemeldeten Produkt in der

vorherigen Meldung:

EN: other/more info:

DE:

Sonstiges /weitere Informationen:

8 Information source:

Informationsquelle: EN:

DE:

9 Date of notification:

Datum der Meldung:

10 Countries flagged for follow-up:

Länder, die für die Ergreifung von Maßnahmen vorgesehen sind:

11 Countries flagged for attention:

Länder, die zur Kenntnisnahme vorgesehen sind:

12 INFOSAN informed:

INFOSAN informiert:

Yes/ja

no/nein

Reason/Begründung:

HAZARDS / GEFAHREN:

13 Hazard category:

Art der Gefährdung:

EN: a-l m-z

DE: a-l m-z

Other/ Sonstiges:

14 Hazards found:

Festgestellte Gefahren: EN:

DE:

15 Results of the tests:

Ergebnis der Untersuchungen:

/ / / / / units/Einheit

16 Counter analysis:

Gegenprobe:

EN: : / / units/Einheit

DE: :

17 Sampling dates: / / / / /

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Original notification form: version_DE 3.2.1 Page 2 of 6

Probenahme Datum:

18 number of samples:

Anzahl der Proben:

19 method:

Methode: EN:

DE:

20 place:

Ort:

EN:

DE:

other/name: /Sonstiges/Name:

21 Analysis

Analyse

laboratory:

Labor:

22 matrix/ method of analysis:

Proben-aufarbeitung/

Untersuchungs-methode:

EN:

DE:

PRODUCT / PRODUKT:

23 Product category:

Produktkategorie:

EN: a-l m-z

other:

DE: a-l m-z

Sonstiges:

24 Product:

Produkt:

25 Product name (on label):

Produktbezeichnung (auf dem Etikett)

EN:

DE:

26 Product CN-code:

KN-Code des Produktes:

Hilfe: TARES

27 Product description

Produktbe-schreibung:

brand / trade name:

Marke/ Handelsname:

28 product aspect:

Produkt-eigenschaft:

EN: temperature:

DE: Temperatur:

other:

Sonstiges:

29 barcode n°:

Barcode-Nr.:

30

other labelling:

Sonstige Kennzeichnung:

31 unit weight/vol.:

Gewicht / Volumen einer Einheit:

units/Einheit

RISK / MEASURES / RISIKO / MASSNAHMEN:

32 Distribution status:

Vertriebsstatus:

EN:

DE:

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Original notification form: version_DE 3.2.1 Page 3 of 6

33 Serious risk:

ernste Gefahr:

Yes/ja

no/nein

evaluation:

Begründung:

34 Number of persons affected:

Anzahl betroffener Personen:

35 Type of illness/symptoms:

Art der Erkrankung / Symptome: EN:

DE:

36 Legislation

Rechtsvorschrift:

37 scope:

Geltungsbereich:

EN: national

DE: national

38

max. permitted level:

Grenzwert:

units/Einheit

39 Voluntary measures:

Freiwillige Maßnahmen:

EN:

DE:

EN:

DE:

other/more info:

Andere/weitere Informationen:

Recall/withdrawal information by:

Informationen zum Rückruf/zur Rücknahme über:

internet: (hyperlink)

paper news media/ Zeitungen

TV

radio / Radio

information at retail point / Information bei der Verkaufsstelle

informing clients / Information der Kunden

40 Compulsory measures:

Amtliche Maßnahmen:

EN:

DE:

EN:

DE:

reinforced checking/Verstärkte Kontrolle

other/more info:

Andere/weitere Informationen:

Recall/withdrawal information by:

Informationen zum Rückruf/zur Rücknahme über:

internet: (hyperlink)

paper news media/ Zeitungen

TV

radio / Radio

information at retail point / Information bei der Verkaufsstelle

informing clients / Information der Kunden

41 date of entry into force:

Datum des Inkrafttretens:

42

duration:

Geltungsdauer:

TRACEABILITY OF THE LOT(S) / RÜCKVERFOLGUNG DER PARTIE(N):

43 Country of origin:

Ursprungsland:

44 Consignment(s) / lot number(s):

Lieferungs- / Loskennzeichnung:

/ / /

45 Durability use-by date: / / /

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Original notification form: version_DE 3.2.1 Page 4 of 6

Zu verbrauchen bis:

46 best before date:

Mindestens haltbar bis:

/ / /

47

dates

Haltbarkeits-daten

sell-by date:

Zu verkaufen bis:

/ / /

48 number of units:

Anzahl der Einheiten:

/ / /

49

Description of the lot

Beschreibung der Partie

total net weight/volume

Nettogewicht der Partie

units/Einheit / units/Einheit

units/Einheit / units/Einheit

50 number(s):

Nummer(n):

/ / /

51

Public health certificate

Gesundheits-zeugnis date(s):

Datum (Daten):

/ / /

52 CVED/CED number(s):

GVDE / GDE Nummer(n):

/ / /

53 name:

Name:

54 street + nr:

Straße + Nr.:

country:

Land:

55

operator type

bitte auswähle

postal + city:

Postleitzahl + Stadt:

approval / reg. number:

Zulassungsnummer / Registriernummer:

56 name:

Name:

57 street + nr:

Straße + Nr.:

country:

Land:

58

operator type

bitte auswähle

postal + city:

Postleitzahl + Stadt:

approval / reg. number:

Zulassungsnummer / Registriernummer:

59 name:

Name:

60 street + nr:

Straße + Nr.:

country:

Land:

61

operator type

bitte auswähle

postal + city:

Postleitzahl + Stadt:

approval / reg. number:

Zulassungsnummer / Registriernummer:

62 name:

Name:

63

operator typebitte auswähle

street + nr:

Straße + Nr.:

country:

Land:

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Original notification form: version_DE 3.2.1 Page 5 of 6

64 postal + city:

Postleitzahl + Stadt:

approval / reg. number:

Zulassungsnummer / Registriernummer:

65 Distribution to member countries:

Vertrieb in EU-Mitgliedsländer:

66 Distribution list attached:

Vertriebsliste / Empfängerliste beigefügt:

67 Exported to third countries:

Ausfuhr in Drittländer:

68 Distribution list attached:

Vertriebsliste / Empfängerliste beigefügt:

BORDER CONTROL / GRENZKONTROLLE:

69 Point of departure:

Versandort:

70 Point of entry:

Grenzkontrollstelle:

71 Point of control:

Ort:

72 Reason for inspection:

Grund der Kontrolle:

random / zufällig

targeted / gezielt

detail:

Detail:

73 Country of destination:

Bestimmungsland:

74 name:

Name:

75

Consignee

(Waren) Empfänger

address:

Adresse:

76 Container n°(s)/seal n°(s):

Containernummer(n) / Plombennummer(n):

/

/

/

/

OTHER INFORMATION/Weitere Informationen:

77 Organisation/ministry:

Behörde / Ministerium:

Federal Office of Public Health, Switzerland

Bundesamt für Gesundheit, Schweiz

78 Contact person:

Kontaktperson / Ansprechpartner:

[email protected]

79 Other information:

Sonstige Informationen:

EN:

DE:

80 Attached documents: (compressed format)

Beigefügte Unterlagen: (komprimiertes Dateiformat

health certificate Gesundheitszeugnis

CVED/CED GVDE / GDE

Phytosanitary certificate Pflanzengesundheitszeugnis

Can be made available to third parties?1 Können die Unterlagen Dritten zur Verfügung gestellt werden?1

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analytical report Analysebericht

bills / delivery documents Rechnungen / Lieferdokumente

pictures (Produkt-)Abbildungen

risk assessment Risikobewertung

Other/ Sonstiges:

numbers underlined: information that is required in all cases (should always be filled) Unterstrichene Feld-Nummern: obligatorische Informationen (Eingabe verpflichtend)

81 What information will be made public?2

Welche Informationen können Dritten zur Verfügung gestellt

werden?2

only/nur RASFF portal

product identification

Produkt Informationen

EN: other:

DE: Sonstiges:

82 Reason:

Begründung:

EN:

DE:

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BEZUGSMELDUNG /NOTIFICATION REF.PRODUKTBEZEICHNUNG /PRODUCT IDENTIFICATION [1]:ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE /ACCOMPANYING DOCUMENTS[2]:NAME DES ABSENDERS ODER LIEFERANTEN /NAME OF DISPATCHER GELIEFERT NACH (LAND) /DISTRIBUTED/EXPORTED TO (COUNTRY)[3]:

Losnummer/Lot n° Lieferdatum/Delivery date

Menge (Tonnen/kg)/ Quantity (Tons/Kg[*])

Name des Empfängers/Recipient name

Postleitzahl/postal

Ort/place Strasse und Hausnummer/ street + n°

[*] Das nicht zutreffende löschen

[1] Produktbezeichnung / Sachbezeichnung / Container-Nummer (n) / Mindesthaltbarkeitsdatum / VerbrauchsdatumIm Fall von verschiedenen Produkten / Lieferungen: rechts der Tabelle eine Spalte mit Informationen zur Produktidentifikation einfügen[2] z.B. Gesundheitszeugnis Nummer und Datum / anderes Zertifikat oder Handelsdokument / Untersuchungsbericht[3] Pro Land eine separate Liste erstellen!

Empfängerliste/List of delivery

Adresse des Empfängers/Recipient address

Seite 7

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ANHANG 3 zum Krisenmanagement

1

Besprechungsprotokoll - Krisenteam Datum: Zeit:

Anwesende Personen Name Funktion eingetroffen. Zeit Unterschrift Genaue Beschreibung des Ereignisses Wie stark sind Leben und/oder Gesundheit von Menschen oder Umwelt betroffen? Welche Aktionen wurden bisher eingeleitet?

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ANHANG 3 zum Krisenmanagement

2

Wie viele Produkte des fehlerhaften Produkts sind betroffen?

Wo sind die Produkte Noch im Betrieb? Ausgeliefert – an Händler? Ausgeliefert – an Verbraucher? In Gebrauch?

Wie können die Produkte erreicht werden? Aus welchen Quellen stammen die Informationen?

Handel Kunden Verbraucher Behörden

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ANHANG 3 zum Krisenmanagement

3

Auf der Grundlage der oben genannten Gründe wurde Folgendes beschlossen: Erstellt: Geprüft: Genehmigt: Genehmigt: Genehmigt:

Sind Rückstellproben aus der Produktion für Untersuchungen verfügbar? Gab es bisher eigene Untersuchungen?

Ja Intern Nein Extern

Sind eigene Untersuchungen notwendig?

Ja Intern Nein Extern

Wie gefährlich sind die Produkte?

Abweichung vom Standard, aber ungefährlich

Nicht geeignet zum Konsum

Gesundheitsgefährdend

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ANHANG 3 zum Krisenmanagement

4

Welche Menge wurde insgesamt produziert? Welche Menge ist betroffen? Wann fand die Produktion statt? Wo befindet sich die betroffene Ware im Moment?

Im eigenen Lager Geschäfte/Verkauf/Einzelhandel Grosshandel Konsumentinnen/Konsument Transport

An wen wurde die Ware verkauft Ist es notwendig, Waren aus dem Lager zu entfernen?

Ja Nein Ausgeführt von: Welche weitere Behandlung ist für die Produkte vorgesehen?

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ANHANG 3 zum Krisenmanagement

5

Wer ist bereits informiert? Wer muss noch informiert werden? Wer muss erwidern/handeln?

Geschäftsführung Medien Gesundheitsbehörden

Zusätzliche Massnahmen, die bedacht/getroffen werden müssen? Verteilung firmeninterner Information?

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ANHANG 3 zum Krisenmanagement

6

Bericht über getroffenen Massnahmen zur Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse?

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ANHANG 4 zum Krisenmanagement

1

Kontakte SWISSCOFEL Verband des Schweizerischen Früchte-, Gemüse- und Kartoffel-

Handel Sekretariat PG Küfe (Küchenfertige Frischsalate) Belpstrasse 26, 3007 Bern

Per e-mail [email protected] Per Fax 031 380 75 76 Verantwortlich Marc Wermelinger Tel. 031 380 75 70, handy 079 661 44 46 [email protected]

Behörde

(bitte ausfüllen) zuständiges Kantonales Labor > www.kantonschemiker.ch Name…………………………………………..

Adresse……………………………………….. e-mail………………………………………….. Tel. ……………………………………………. zuständige Stelle……………………………..

BAG Bundesamt für Gesundheit Abteilung Lebensmittelsicherheit Postfach 3003 Bern www.bag.admin.ch Tel. 031 322 21 11 und 031 322 94 78 Fax. .031 323 37 72 und 031 322 95 74