Landsgemeinde verdient Alternative mit Perspektive Medienmitteilung Rückweisung Kreditvorlage...

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AVZ mit Perspektive www.avzmitperspektive.ch Medienmitteilung Rückweisung Kreditvorlage «AVZ+» - 17. April 2018 Landsgemeinde verdient Alternative Das Innerrhoder Stimmvolk entscheidet am 29. April 2018 über den Rekordkredit von 41 Mio. Franken für den Bau eines neuen Spitals (AVZ+). Verschiedene Vertreter aus Politik und dem Gesundheitswesen sind überzeugt, dass das geplante AVZ+-Angebot nicht den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht. Die Gruppierung stellt deshalb an der Landsgemeinde einen Rückweisungsantrag. Verbunden ist diese Rückweisung mit dem Auftrag an die Standeskommission, ein Neubauprojekt auszuarbeiten, das sich auf die Übergangspflege konzentriert. Zudem soll ein ambulantes Versorgungszentrum entstehen, das mitunter Hausarztpraxen beinhaltet. Im Weiteren zählt zu den Dienstleistungen ein Rettungsstützpunkt genauso, wie ein Notfall, dessen Angebot auf die Kantonsgrösse und die Fallzahlen zugeschnitten ist. Unter der Bezeichnung AVZ+ entscheidet die diesjährige Landgemeinde über einen Kredit von 41 Mio. Franken für den Neubau eines Spitals. Gegen dieses Vorhaben der Standeskommission regt sich in Innerrhoden zusehends Widerstand. Den Befürchtungen, dass das geplante AVZ+-Angebot nur marginal den dringenden Bedürfnissen der Innerrhoder Bevölkerung entspricht, wird mit einem Rückweisungsantrag Gehör geschenkt. Die Initianten des Rückweisungsantrages sind überzeugt, dass die Landsgemeindefrauen und -männer es verdient haben, nicht nur zwischen AVZ+ oder «Lichter aus» entscheiden zu müssen. Entgegen der Meinung der Standeskommission, trauen die Initianten dem Stimmvolk durchaus zu, die Vorteile eines ambulanten Versorgungszentrums mit Übergangspflege zu erkennen. Ein alternatives Neubauprojekt Eine lose Gruppierung, die sich aus Fachleuten des Gesundheitswesens und aus Politikern unterschiedlicher Couleur zusammensetzt, stellt zuhanden der Landsgemeinde einen Rückweisungsantrag. Die Standeskommission soll ein alternatives Neubauprojekt ausarbeiten mit einem modernen Konzept, das dem dringend notwendigen Ausbau der Übergangspflege Rechnung trägt. Ambulante Erstversorgung und -beurteilung Laut Rückweisungskomitee soll der Neubau ein ambulantes Versorgungszentrum beinhalten, mit einer der Kantonsgrösse angemessenen Notfallstation. Diese Notfallstation hat vorab die Aufgabe, Erstbeurteilungen (Triagen) und Erstversorgungen vorzunehmen. Ebenfalls soll im neuen ambulanten Versorgungszentrum die Infrastruktur geschaffen werden für Hausärzte- und Spezialärztepraxen, Labor, Röntgen, Endoskopie und Physiotherapie. Ein Rettungsstützpunkt soll das Angebot abrunden. Neue Chance für Arbeitnehmer Den Personen, die sich für einen Rückweisungsantrag einsetzen, ist es wichtig zu betonen, dass sie einen Neubau befürworten, in dessen Angebot die bestehenden Ausbildungs- und Arbeitsplätze überführt werden und der wirtschaftliche Nutzen im Kanton bleibt. Neues Pflegezentrum ist voll belegt Bei immer rascheren Spitalaustritten (AI-Ø: 4,7 Tage) benötigen zusehends mehr betagte Patienten einen Pflegeplatz, bis sie wieder selbständig zu Hause leben können. Für diese notwendige Übergangspflege gibt es in Innerrhoden zu wenig Betten. Wiederholt müssen deshalb pflegebedürftige Patienten nach einem Spitalaufenthalt oder einer Akuterkrankung abgewiesen und in ausserkantonalen Pflegeeinrichtungen weiter betreut werden. Dieser Missstand kann mit einem angepassten Angebot eines AVZs, behoben werden. Mit der Rückweisung des Kreditbegehrens für ein AVZ mit Perspektive wird der Weg frei für die zunehmend wichtige stationäre Übergangspflege, in Kombination mit einem notwendigen ambulanten Versorgungszentrum, wo die Innerrhoder Bevölkerung medizinisch grundversorgt werden kann.

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Medienmitteilung Rückweisung Kreditvorlage «AVZ+» - 17. April 2018

Landsgemeinde verdient Alternative Das Innerrhoder Stimmvolk entscheidet am 29. April 2018 über den Rekordkredit von 41 Mio. Franken für den Bau eines neuen Spitals (AVZ+). Verschiedene Vertreter aus Politik und dem Gesundheitswesen sind überzeugt, dass das geplante AVZ+-Angebot nicht den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht. Die Gruppierung stellt deshalb an der Landsgemeinde einen Rückweisungsantrag. Verbunden ist diese Rückweisung mit dem Auftrag an die Standeskommission, ein Neubauprojekt auszuarbeiten, das sich auf die Übergangspflege konzentriert. Zudem soll ein ambulantes Versorgungszentrum entstehen, das mitunter Hausarztpraxen beinhaltet. Im Weiteren zählt zu den Dienstleistungen ein Rettungsstützpunkt genauso, wie ein Notfall, dessen Angebot auf die Kantonsgrösse und die Fallzahlen zugeschnitten ist. Unter der Bezeichnung AVZ+ entscheidet die diesjährige Landgemeinde über einen Kredit von 41 Mio. Franken für den Neubau eines Spitals. Gegen dieses Vorhaben der Standeskommission regt sich in Innerrhoden zusehends Widerstand. Den Befürchtungen, dass das geplante AVZ+-Angebot nur marginal den dringenden Bedürfnissen der Innerrhoder Bevölkerung entspricht, wird mit einem Rückweisungsantrag Gehör geschenkt. Die Initianten des Rückweisungsantrages sind überzeugt, dass die Landsgemeindefrauen und -männer es verdient haben, nicht nur zwischen AVZ+ oder «Lichter aus» entscheiden zu müssen. Entgegen der Meinung der Standeskommission, trauen die Initianten dem Stimmvolk durchaus zu, die Vorteile eines ambulanten Versorgungszentrums mit Übergangspflege zu erkennen. Ein alternatives Neubauprojekt Eine lose Gruppierung, die sich aus Fachleuten des Gesundheitswesens und aus Politikern unterschiedlicher Couleur zusammensetzt, stellt zuhanden der Landsgemeinde einen Rückweisungsantrag. Die Standeskommission soll ein alternatives Neubauprojekt ausarbeiten mit einem modernen Konzept, das dem dringend notwendigen Ausbau der Übergangspflege Rechnung trägt. Ambulante Erstversorgung und -beurteilung Laut Rückweisungskomitee soll der Neubau ein ambulantes Versorgungszentrum beinhalten, mit einer der Kantonsgrösse angemessenen Notfallstation. Diese Notfallstation hat vorab die Aufgabe, Erstbeurteilungen (Triagen) und Erstversorgungen vorzunehmen. Ebenfalls soll im neuen ambulanten Versorgungszentrum die Infrastruktur geschaffen werden für Hausärzte- und Spezialärztepraxen, Labor, Röntgen, Endoskopie und Physiotherapie. Ein Rettungsstützpunkt soll das Angebot abrunden. Neue Chance für Arbeitnehmer Den Personen, die sich für einen Rückweisungsantrag einsetzen, ist es wichtig zu betonen, dass sie einen Neubau befürworten, in dessen Angebot die bestehenden Ausbildungs- und Arbeitsplätze überführt werden und der wirtschaftliche Nutzen im Kanton bleibt. Neues Pflegezentrum ist voll belegt Bei immer rascheren Spitalaustritten (AI-Ø: 4,7 Tage) benötigen zusehends mehr betagte Patienten einen Pflegeplatz, bis sie wieder selbständig zu Hause leben können. Für diese notwendige Übergangspflege gibt es in Innerrhoden zu wenig Betten. Wiederholt müssen deshalb pflegebedürftige Patienten nach einem Spitalaufenthalt oder einer Akuterkrankung abgewiesen und in ausserkantonalen Pflegeeinrichtungen weiter betreut werden. Dieser Missstand kann mit einem angepassten Angebot eines AVZs, behoben werden. Mit der Rückweisung des Kreditbegehrens für ein AVZ mit Perspektive wird der Weg frei für die zunehmend wichtige stationäre Übergangspflege, in Kombination mit einem notwendigen ambulanten Versorgungszentrum, wo die Innerrhoder Bevölkerung medizinisch grundversorgt werden kann.

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Die Begründung: • Die Initianten fordern Rückweisung und Ausarbeitung eines alternativen Projektes. Die Landsgemeinde hat

eine Auswahl verdient. Ein AVZ-Neubau ist zu wichtig, als dass nur zwischen Maximalvariante oder «Lichter aus» gewählt werden kann.

• Landsgemeindefrauen und -männer sind durchaus in der Lage, die Vorteile einer zweiten Variante beurteilen

zu können. Die Innerrhoder Steuerzahler haben das Recht, einen Gegenvorschlag zum AVZ+ zu erhalten. • Die Initianten sind sich notwendiger baulicher Massnahmen bewusst – allerdings mit anderen Schwerpunk-

ten als für das AVZ+ geplant sind. • Die Kantonsfinanzen dürfen nicht für hoch spekulative Projekte eingesetzt werden. Steuergelder sind be-

darfsgerecht und für Vorhaben mit langfristiger Perspektive einzusetzen. • Mit einem modernen ambulanten Versorgungszentrum und dem Ausbau der Übergangspflege behalten wir

sowohl Ausbildungs- und Arbeitsplätze als auch den volkswirtschaftliche Nutzen in Innerrhoden. • Die medizinische Grundversorgung wäre mit Hausarztpraxen und Spezialuntersuchungen durch Spezialisten

wie Gastroenterologen oder Orthopäden langfristig gesichert. • Notfälle erfahren eine kompetente Erstbeurteilung. Einfache Notfälle wie Schnittwunden, Gelenkverstau-

chungen oder komplikationslose Infektionen, könnten weiterhin in Appenzell behandelt werden. Dazu ist keine überdimensionale Infrastruktur nötig, wie sie das AVZ+-Projekt vorsieht. Rund um die Uhr besetzte Operationssäle mit Schockraum, sind unberechenbare Kostentreiber und sehr personalintensiv.

• Bei zusehends rascheren Spitalaustritten (AI-Ø: 4,7 Tage) benötigen immer mehr betagte Patienten einen

Pflegeplatz, bis sie wieder selbständig zu Hause leben können. Für diese notwendige Übergangspflege gibt es in Innerrhoden zu wenig Betten. Wiederholt müssen pflegebedürftige Patienten nach einem Spitalaufenthalt oder einer Akuterkrankung abgewiesen und in ausserkantonalen Pflegeeinrichtungen weiter betreut werden. Ein Missstand, der mit einem angepassten Angebot an Pflegeplätzen behoben wäre.

Rückweisungsantrag des Kredits für AVZ+ Der Kreditantrag über 41 Mio.-Franken für ein AVZ+ soll zurückgewiesen werden. Verbunden ist diese Rückweisung mit dem Auftrag an die Standeskommission und den Grossen Rat ein neuzeitliches Projekt «AVZ mit Perspektive» zu erarbeiten. Dieses sichert die Zukunft der erweiterten medizinischen Grundversorgung des Kantons. Das AVZ mit Perspektive soll Folgendes beinhalten: 1. Es ist ein ambulantes Versorgungszentrum zu erstellen mit: - Hausarztpraxen - Rettungsstützpunkt - angemessener, schlanker Notfallversorgung - Spezialärztlichen Sprechstunden und Untersuchungen (z.B. Magen-Darmspiegelungen) - Labor- und Röntgendiagnostik, Physiotherapie, etc. 2. Es ist eine Erweiterung des Pflegeangebotes, insbesondere für die Übergangspflege, zu reali-

sieren. Letzteres dient der vorübergehenden Behandlung betagter Patienten, bis zur Erlan-gung einer genügenden Selbständigkeit.

Es ist zu prüfen, in welchen Bereichen Kooperationen mit regionalen Partnern sinnvoll sind!

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Fakten rund um das Innerrhoder Gesundheitswesen

1. 70 Prozent der Akutpatienten aus Appenzell Innerrhoden werden heute auswärts hospitalisiert

- nur 30 Prozent im eigenen Spital in Appenzell.

2. Bereits heute besteht eine erhebliche Abhängigkeit gegenüber anderen Kantonen im

Spitalsektor: Aufwand für Akut-Hospitalisationen: zugunsten AI: 2.2 Mio. andere Kantone: 9.2 Mio.

Eine Unabhängigkeit in der Gesundheitsversorgung gab es nie und gibt es nie!

3. Durchschnittliche Operationszahlen im Spital Appenzell pro Woche und Fachgebiet gemäss OP-

Statistik 2017: Orthopädische Eingriffe 8 OP/Woche Magen-Darmoperationen 1.3 OP/Woche Ohren-, Nasen-, Hals-Operationen: 1 OP/Woche Krampfadern-, Gefässe-Operationen: 1 OP/Woche Urologische Eingriffe 0.5 OP/Woche

Diese Zahlen werfen die Frage auf: Bekommt ein Operationsteam mit diesen niedrigen Fallzahlen genügend Routine für eine ausreichende Operationsqualität? Bei so geringen Fallzahlen hat Appenzell schlechte Karten, neue Mediziner zu gewinnen.

4. Verschlechterung der Statistik des Spitals Appenzell 2017 gegenüber 2016: Operationen: Rückgang von 679 auf 640 Pflegetage: Rückgang von 4999 auf 4813

5. Sinkende Auslastungszahlen des Spitals Appenzell, trotz Zuzug von qualifizierten Chirurgen:

2017 wurden die budgetierten Fallzahlen von 1100 mit 1016 deutlich unterschritten.

Wo Innerrhoder Patienten aktuell hospitalisiert werden

AI übrige Kantone (vor allem AR und SG)

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6. Die Hospitalisationsdauer ging schweizweit in den letzten 10 Jahren um 30 Prozent zurück. In Appenzell Innerrhoden liegt die durchschnittliche, stationäre Aufenthaltsdauer bei 4.7 Tagen. Aufgrund dieses Trends sinkt die Bettennachfrage kontinuierlich.

7. Beängstigende Finanz-Perspektiven des Spitals Appenzell im Vergleich zum Betriebsjahr 2016:

Betriebsdefizit 2016: 2,420 Mio. Franken Betriebsdefizit 2017: 3,205 Mio. Franken

8. Als Lehrbetrieb fällt das Alters- und Pflegezentrum Appenzell ins Gewicht:

Lehrstellen Spital: 2 Lehrstellen Pflegezentrum: 14

9. Strukturwandel l: Der Trend geht eindeutig weg vom Landspital hin zur Zentrumversorgung.

Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 10 Jahren: Landspitäler -37% spezialisierte Versorgung +100 %

10. Strukturwandel ll: Es gilt immer mehr ambulant vor stationär = weniger Spitalbetten. Ab 2019

wird vom Bund die Operationsliste der stationären Eingriffe um sechs weitere Operationen gekürzt. Der Trend hin zu einfachen Eingriffen, betrifft ein allfälliges AVZ+ erheblich: Die AVZ+-Strategie will genau auf diese schwindenden, einfachen Eingriffe setzen.

11. Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen hat auch Innerrhoden erreicht: Am Spital

Appenzell kommt es bereits jetzt zu kritischen Engpässen bei den Belegärzten.

12. Die Prämienveränderung der Krankenkassen wären unbedeutend für Innerrhoder Bevölkerung bei einer Spitalaufgabe: Bei einer durchschnittlichen Jahresprämie von 4'200 Franken betragen die zusätzlichen Kosten für eine Einzelperson pro Jahr lediglich 6 Franken.

13. Die Geburtsabteilung musste geschlossen werden weil sich kein Frauenarzt für das Spital in

Appenzell finden liess. Trotzdem gehen die Befürworter von AVZ+ davon aus, dass man gute Ärzte findet, die sich in Appenzell für die wenigen einfachen Eingriffe anstellen lassen. Das Spital in Appenzell ist für einen guten Arzt keine Herausforderung und kein Ort um seine Kenntnisse zu erweitern.

14. Im Gesundheitswesen hängt Qualität erwiesenermassen von Erfahrung ab. Bei den wenigen Operationen (siehe Fakten) ist es nicht möglich für das Operationsteam in wechselnder Zusammensetzung die notwendige Routine zu erlangen.

15. AVZ+-Grossprojekt:

CHF 41 Mio. sind mehr als ein Viertel der vorgesehenen kantonalen Investitionen bis 2022.

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Was kostet das AVZ+ die Steuerzahler? Fazit: teuer im Bau, teuer im Betrieb

1.9 Millionen Franken kosten die jährlichen Vorhalteleistungen für die Notfallorganisation (1.2 Mio.)

und für den mobilen Rettungsdienst (0.7 Mio.). Diese sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leis-tungen werden generell vom Kanton mit Steuergeldern subventioniert, nachdem sie vom Spital nicht kostendeckend erbracht werden können. 2017 kosteten sie CHF 2.242 Mio., budgetiert waren CHF 1.5 Mio.

0.8 Millionen Franken beträgt das Mietzinsloch für den Kanton. Von den insgesamt CHF 1.395 Mio.

Mietzins, die das Spital dem Kanton überweist, werden (wie bisher) CHF 550'000 für den Gebäu-deunterhalt benötigt. Für die Abschreibungen stehen noch rund CHF 845'000 zur Verfügung. Um eine Investition von CHF 41 Mio. über 25 Jahre abzuschreiben, wären aber jährlich CHF 1.640 Mio. erforderlich.

0.5 Millionen Franken fehlen für die Verzinsung des benötigten Kapitals. Über die Abschreibungs-

dauer beträgt das zu verzinsende Kapital durchschnittlich CHF 20 Mio., im Landsgemeindeman-dat 2018 wird mit einem Zinssatz von 2.5% gerechnet.

1.9 Millionen Franken beträgt im Jahr 2017 die Abweichung zum Budget bei den Pflege-, Behand-

lungs- und Aufenthaltstaxen, der wichtigsten Einnahmequelle des Spitals. Budgetiert waren CHF 9.995 Mio., effektiv konnten nur CHF 8.101 Mio. eingenommen werden. Für 2018 sind mit dem Vermerk «... sinkt gegenüber dem Budget 2017 um CHF 60 000 ...» wie-derum CHF 9.935 Mio. budgetiert. Die Planerfolgsrechnung im Landsgemeindemandat sieht auch für die kommenden Jahre nur unwesentliche Rückgange vor. Die Fehlplanung von 2017 schlägt also weiterhin voll durch. Mit dem Start des AVZ+ werden die budgetierten Erträge auf CHF 10.404 Mio. erhöht.

5.1 Millionen Franken betragen somit die Kosten aus dem AVZ+, welche die Innerrhoder Steuerzah-

ler ab 2022 jährlich berappen müssten.

3.2 Millionen Franken davon bezahlen wir über den normalen Staatshaushalt, ohne dass das AVZ+

einen Franken Defizit ausweisen würde. Die Baukosten von CH 41 Mio. sind nur ein Bruchteil der Gesamtkosten, die mit dem «AVZ+» auf uns zu-kommen. Bereits in den ersten acht Betriebsjahren steckt der Steuerzahler weitere 41 Mio. in den Spital-betrieb!

Weitere Aspekte, die in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt sind: Kosteneinsparungen beim Personal Die Planerfolgsrechnung reduziert die Lohnsumme beim Pflegepersonal um 15%, jene beim Personal ande-rer medizinischer Fachbereiche um 10%. Ob in den kleinen Strukturen des AVZ+ auf diese acht bis neun Mitarbeitenden tatsächlich verzichtet werden kann, bleibt offen. Die Budgetwerte aller Jahre zeigen keine Erhöhung der Lohnsumme, trotz der Aussage im Landsgemeinde-mandat 2018, die durchschnittlichen Lohnkosten stiegen um jährlich 0.5%. In diesem Fall müsste der Perso-nalaufwand ohne Arzthonorare jährlich um CHF 42'000 zunehmen. Weniger Zusatzversicherte, weniger Quersubventionierung der Allgemeinversicherten Der Anteil der Zusatzversicherten sinkt kontinuierlich von 26.1% (2016) auf 23.1% (2022). Damit fallen bei den Taxen von Zusatzversicherten jährlich rund CHF 120'000 weg – im Landsgemeindemandat steigen sie aber munter Jahr für Jahr. Im Umfang von rund 2/3 werden sie durch Taxen von Allgemeinversicherten kompensiert. Rund CHF 40'000 werden jedoch jährlich fehlen. Tarmed-Kürzung – der Berset-Effekt Die Anpassungen des ambulanten Ärztetarifs Tarmed per 1. Januar 2018 führen laut Bundesrat zu Einspa-rungen im Umfang von 1.5% des Prämienvolumens. Schweizweit bedeutet dieser Ertragsausfälle im Um-fang von rund CHF 470 Mio. – ein kleiner Teil davon trifft das Spital Appenzell. Die Planerfolgsrechnung rechnet mit 12% der Taxen im ambulanten Bereich, wovon ein Teil weniger Arzthonorare anfallen, so dass letztlich jährlich rund CHF 23'000 fehlen. Einführung eines Chefarztsystems Im Vorfeld der Landsgemeinde wurde von Frau Statthalter Antonia Fässler mehrmals ausgeführt, je nach Konstellation würde man die Einführung eines Chefarztsystems prüfen. Vor der zweiten Lesung im Grossen Rat war von einem solchen Schritt nie die Rede. Die Schaffung von Hierarchien mit festangestellten Ärzten würde die im Landsgemeindemandat aufgeführten Kostenstrukturen komplett verzerren. In der Vergangen-heit wurden solche Überlegungen immer als nicht bezahlbar verworfen. Nur schon der Gedanke an ein Chefarztsystem zeigt aber, dass die Verantwortlichen nicht von der einge-schlagenen Strategie (und damit vom AVZ+) überzeugt sind. Zudem scheinen sie bereit, ihr Geschäftsmodell je nach Windrichtung über den Haufen zu werfen.

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Was bedeutet Übergangspflege? Die Übergangspflege ist eine zeitlich befristete, moderne Pflegeform

Definition Nach einem Spitalaufenthalt, nach einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall, ist der Patient auf qualifizierte Pflege angewiesen. Ziel ist die Rückgewinnung der zuvor vorhandenen Fähigkeiten, um wieder in die gewohnte Umgebung zurückzukehren. Mit einer Station für Übergangspflege wird verhindert, dass Patienten zu früh nach Hause entlassen werden oder fälschlicherweise Langzeitpflege erhalten. Beispiele Eine 86-jährige, ehemalige Bäuerin, musste einen Beinbruch operieren. Nach der Spitalentlassung ist sie noch zu schwach, um direkt nach Hause zurückzukehren. Nach der dreiwöchigen Übergangspflege kann der Genesungsprozess unproblematisch zu Hause weitergeführt werden. Der Grossvater musste eine Hüftprothesenoperation durchführen lassen und kann wegen reduziertem Allgemeinzustand nach dem Spitalaufenthalt nicht wieder direkt bei der Tochter weiterbetreut werden. Eine zweiwöchige Übergangspflege mit begleitender Physiotherapie wird notwendig. Bedarf In Appenzell Innerrhoden geht man davon aus, dass von allen akuthospitalisierten Patienten 3-10 Prozent Übergangspflege benötigen. Bei einer Ø-Aufenthaltsdauer von 20 Tagen ist für die Übergangspflege mit 5-7 Pflegebetten zu rechnen. Ungeachtet davon nimmt wegen der zusehends älter werdenden Bevölkerung auch der Bettenbedarf im Bereich Langzeitpflege erheblich zu. Finanzierung Bei ärztlich verordneter Übergangspflege sind während den ersten zwei Wochen für den Patienten die Pflege- und Behandlungskosten voll gedeckt. Lediglich die Kosten für Hotellerie müssen vom Patienten getragen werden. (Quelle: www.ai.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/pflege)

Was ist ein ambulantes Versorgungszentrum? Ein ambulantes Versorgungszentrum bietet unter einem Dach unterschiedliche medizinische

Leistungen an, ohne dass der Patient übernachten muss Definition Unter ambulanten medizinischen Leistungen sind alle Behandlungen und Untersuchungen gemeint, die nach Abschluss eine direkte Entlassung nach Hause ermöglichen. Nebst Eingriffen (Operationen, Wundversorgungen, etc.) sind darunter auch diagnostische Untersuchungen (Spiegelungen, Ultraschall, Röntgen, Labor, etc.) zu verstehen. Aber auch therapeutische Leistungen wie Physiotherapie, Logopädie, Psychotherapie oder Beratungen werden in einem ambulanten Versorgungszentrum angeboten.

Ambulant vor stationär Eingriffe und Behandlungen können heute vermehrt ambulant statt stationär durchgeführt werden. 2019 werden in die ambulante Operationsliste weitere sechs (bisher stationäre) Operationsarten aufgenommen. Eingriffe bei Krampfadern, Hämorrhoiden, Leistenbruch, Gebärmutterhals, Meniskus oder Rachen-Gaumen-Mandeln können (bei entsprechender Einrichtung) problemlos in einem ambulanten Versorgungszentrum durchgeführt werden. Synergien Durch ein ambulantes Versorgungszentrum wird die örtliche, hausärztliche Praxistätigkeit nicht konkurrenziert. Durch Weiterleiten von Notfällen kann die Hausarztpraxis bei Bedarf erheblich entlastet werden und der geplante Praxisablauf wird nicht unnötig unterbrochen. Sprechstunden und Untersuchungen durch auswärtige Fachspezialisten bedeuten für die Bevölkerung eine hilfreiche Dienstleistung. Fachkompetenz am Wohnort wird sehr geschätzt. Ambulante Versorgungszentren können in Verbindung mit einem angegliederten Pflegebetrieb diverse Synergien wie Labor, Röntgen oder Physiotherapie nutzen.

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Kontakte Initianten:

Breitenmoser Martin, Grossrat Lehnstrasse 30, 9050 Appenzell, [email protected]

Ebneter Kurt, Dr. med. Innere Medizin Sälde 5, 9050 Appenzell, [email protected]

Keller Christoph, Grossrat Lehnstrasse 36, 9050 Appenzell, [email protected]

Kölbener Toni, dipl. Masching. FH Mooshaldenstrasse 33, 9050 Appenzell, [email protected] Koller Martin, Unternehmer Mooshaldenstrasse 2, 9050 Appenzell, [email protected] Manser-Brülisauer Rosalie, Grossrätin Zidler 2, 9057 Weissbad, [email protected] Neff-Stäbler Gerlinde, Grossrätin Befigstrasse 4, 9050 Appenzell Steinegg, [email protected]

Rüegg Bless Monika, Grossrätin, dipl. Pflegefachfrau Rinkenbach 16, 9050 Appenzell, [email protected]

Saxer Renzo, Dr. med. Innere Medzin Lehnstrasse 42, Dr. med. Innere Medizin, [email protected]

Schönenberger Karl, Grossrat Bödeli 7, 9050 Appenzell, [email protected]

Signer Jakob, Grossrat Nollisweid 65, 9050 Appenzell, [email protected]

Weitere Auskünfte:

Pof. Dr. oec. B. Güntert Gesundheitsökonom

Schützenbergstrasse 1c, 9053 Teufen 079 942 74 41, [email protected] www.avzmitperspektive.ch

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Wir stimmen für den Rückweisungsantrag

und ein AVZ mit Perspektive

Ruedi Anghern, Meistersrüte; Vito Assalve, Appenzell; Kurt Balmer, Dr. med, Appenzell; Maidonneli Bantle, Hebamme, Appenzell; Margrith Bischofberger-Breu, Dr. med., Oberegg; Robert Bischofberger-Breu, Oberegg; Rösli Bischofberger-Breu, Oberegg; Urs Bless, REGA-Rettungssanitäter, Appenzell; Guy Bourgeois Ebneter, Dr. med, Appenzell; Brigitte Breitenmoser, dipl. Pflegefachfrau, Appenzell; Irène Breitenmoser, Appenzell; Lothar Breitenmoser, Appenzell; Martin Breitenmoser, Grossrat, Appenzell; Marlene Broger-Homanner, Appenzell; Franz Brülisauer, Gonten; Hans Büchler, Appenzell; Ferdi Buchmann, Appenzell; Heidi Buchmann, Appenzell; Reto Camenisch, Appenzell; Toni Dörig, Appenzell; Beat Eberle, Appenzell; Kurt Ebneter, Dr. med, Appenzell; Maurizia Ebneter Bourgeois, Dr. med, Appenzell; Barbara Ebneter-Eichinger, Meistersrüte; Raphael Ebneter-Eichinger, Meistersrüte; Lisbeth Ebneter-Fässler, Appenzell; Barbara Fässler, Grossrätin, Appenzell; Erich Fässler, Appenzell; Peter Fässler, Appenzell; Sepp Fässler, Appenzell; Fabian Fehr, Dr. med., Oberegg; Lilo Fetz, Appenzell; Linus Fetz, Appenzell; Carmen Freudiger-Deutschle, Appenzell; Andrea Fritsche, Appenzell; Annelies Fritsche, dipl. Röntgenassistentin, Appenzell; Hans Fritsche, Appenzell; Tobias Fritsche, Tierarzt, Appenzell; Tanja Fritsche-Fetz, Appenzell; Weri Fritsche-Fetz, Appenzell; Elisabeth Fuchs-Rusch, Appenzell; Walter Fuchs-Rusch, Appenzell; Theresia Gemperle, Appenzell; Rita Giger, Weissbad; Corina Gmünder, Hebamme, Appenzell; Stephan Guggenbühl, Appenzell; Silvia Haller-Ebneter, Appenzell; Urs Haller-Ebneter, ehem. Chefarzt USZ, Appenzell; Judith Hauptlin Schneider, Oberegg; Josef Heeb, Appenzell; Marie-Louise Hersche, Appenzell; Eveline Hinrichs-Lobisger, Meistersrüte; Hansjörg Hinrichs-Lobisger, Meistersrüte; Josef Holderegger, Gonten; Roman Hörler, Dr. med., Meistersrüte; Adalbert Hospenthal, Oberegg; Anica Huber-Medved, Appenzell; Karin Hübner-Fässler, Appenzell; Daniel Inauen, Appenzell; Björn Infanger, Oberegg; Janine Isler, Appenzell; Ulrich Isler, Dr. med, Appenzell; Irene John-Sutter, Haslen; GidoM. Karges, Appenzell; Kurt Kaufmann, Appenzell; Christoph Keller, Grossrat, Appenzell; Bernadette Keller-Fässler, dipl. kl. Masseurin, Appenzell; Albert Kölbener, Jakobsbad; Majann Kölbener-Inauen, Appenzell; Toni Kölbener-Inauen, Appenzell; Aurelia Kölbener-Rusch, Dr. med., Jakobsbad; Anni Koller, ehem. Pflegedienstleitung, Appenzell; Antonia Koller, Appenzell; Johann Koller, Appenzell; Lydia Koller, dipl. Pflegefachfrau, Steinegg; Magda Koller, dipl. Pflegefachfrau, Appenzell; Martin Koller, Appenzell; Stefan Koller, Grossrat, Appenzell; Thomas Koller, Gonten; Lydia Koller-Wild, Steinegg; Alfred Ledergerber, Meistersrüte; Christa-Maria Ledergerber, Steinegg; Lucia Ledergerber, ehem. Pflegedienstleitung, Gonten; Niklaus Ledergerber, Gonten; Franz Leu, Appenzell; Hans Lutz, Appenzell; Franziska Mader, Pflegedienstleiterin, Meistersrüte; Josef Manser, Grossrat, Gonten; Luzia Manser, dipl. Pflegefachfrau, Appenzell; Rosalie Manser, Grossrätin, Weissbad; Stefan Manser, Appenzell; Rahel Mazenauer, Hebamme, Meistersrüte; Marianne Mazenauer-Dähler, Unterschlatt; Sepp Mazenauer-Dähler, Steinegg; Lucia Meier, Appenzell; Karl Moser, Appenzell; Rosmarie Moser, Appenzell; Edi Moser-Fässler, Appenzell; Mina Moser-Fässler, Appenzell; Helen Moser-Geiger, Meistersrüte; Markus Moser-Geiger, Chiropraktiker, Meistersrüte; Ruedi Müller, Appenzell; Elisabeth Neff, Tierärztin, Steinegg; Gerlinde Neff, Grossrätin, Steinegg; Albert Neff-Huber, Appenzell; Bea Neff-Huber, Appenzell; Nicole Nisple, dipl. Pflegefachfrau, Appenzell; Sepp Nisple, Appenzell; Martin Oberle, Appenzell; Lucas Patt, Weissbad; Martin Pfister, Appenzell; Romeo Premerlani, Appenzell; Irma Raess, Appenzell; Willi Raess, Appenzell; Eveline Ramel-Broger, dipl. Pflegefachfrau, Gonten; Peter Raschle, Appenzell; Rita Rechsteiner, Oberegg; Walter Regli, Appenzell; Brigitt Rist-Wild, dipl. Pflegefachfrau, Appenzell; Hans Rist-Wild, Appenzell; Manfred Rohner, Appenzell; Franziska Rohner-Paky, Appenzell; Monika Rüegg Bless, dipl. Pflegefachfrau, Grossrätin, Appenzell; Renzo Saxer, Dr. med, Appenzell; Bernadette Schicker, Dr. med, Appenzell; George Schirmer, Appenzell; Adolf Schmid-Fässler, Appenzell; Fini Schmid-Fässler, Appenzell; Karl Schönenberger, Grossrat, Appenzell; Rosmarie Schönenberger-Breitenmoser, Appenzell; Marcel Schuhwerk, Appenzell; Silvia Seger, Gonten; Elisabeth Signer, Appenzell; Jakob Signer, Grossrat, Appenzell; Susanne Signer-Moser, Appenzell; Josef Strässle, Dr. med., Oberegg; Claudia Streule, Brülisau; Stephan Streule, Brülisau; Hans Sutter, Appenzell; Pia Sutter, Steinegg; Rita Sutter, Gonten; Rolf Sutter, Steinegg; Susanne Tidbury-Fritsche, dipl. Pflegefachfrau, Meistersrüte; Christian Todt, Dr. med, Appenzell; Fabian Ulmann, Oberegg; Reto Valaulta, Appenzell; Beat Weishaupt, Appenzell; Martin Wellauer, Steinegg; Barbara Wettmer, Grossrätin, Appenzell; Elmar Züger, Appenzell.